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32. Jahrgang

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) – Sonderdruck Nr. 02/2024

Brüssow, den 27. Juni 2024

Sonderdruck 02/2024

Amtlicher Teil:

Schwäne im Brüssower Park

Foto: M. Rakow

Inhaltsverzeichnis

- Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinden Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld sowie der Wahlen der Ortsvorsteher in den Gemeinden Carmzow-Wallmow und Schenkenberg am 09.06.2024

- Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Brüssow, der Ortsbeiräte und der Gemeindevertretungen der Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld am 09.06.2024

- Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Windfeld Schönfeld West“ der Gemeinde Schönfeld

- Bekanntmachungsanordnung und Ersatzbekanntmachung für die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Windfeld Schönfeld West“ der Gemeinde Schönfeld

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Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinden Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld sowie der Wahlen der Ortsvorsteher in den Gemeinden Carmzow-Wallmow und Schenkenberg am 09.06.2024

Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 74 Abs. 7 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Wahlergebnisse wie folgt festgestellt:

Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Brüssow

Zur Wahl waren 1.580 Personen wahlberechtigt, davon haben 997 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 63,1 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 983 gültig und 14 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag Name der Bewerbenden Stimmenzahl

CDU Torsten Eich 476

AfD Hannes Letz 210

Einzelwahlvorschlag Glowe Norman Glowe 297

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen umfasst, beträgt mindestens 492. Da kein Bewerbender die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat, wurden die Bewerbenden Torsten Eich (CDU) und Norman Glowe (Einzelwahlvorschlag Glowe) zur Stichwahl (30.06.2024) zugelassen. Auf die gesonderte Wahlbekanntmachung wird verwiesen (siehe Amtsblatt, Sonderdruck 1/2024).

Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Carmzow-Wallmow

Zur Wahl waren 520 Personen wahlberechtigt, davon haben 408 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 78,5 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 398 gültig und 10 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag Name der Bewerbenden Stimmenzahl Zukunft für Wallmow Norbert Lüdtke 157

Einzelwahlvorschlag Muranko Jörn Muranko 241

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Jörn Muranko mit 241 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Carmzow-Wallmow gewählt worden ist.

Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Göritz

Zur Wahl waren 677 Personen wahlberechtigt, davon haben 490 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 72,4 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 484 gültig und 6 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag Name der Bewerbenden Stimmenzahl Einzelwahlvorschlag Manke Daniel Manke 401 JA Einzelwahlvorschlag Manke Daniel Manke 83 NEIN

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Daniel Manke mit 401 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Göritz gewählt worden ist.

Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schenkenberg Zur Wahl waren 522 Personen wahlberechtigt, davon haben 359 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 68,8 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 359 gültig und 0 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag

Name der Bewerbenden Stimmenzahl

Einzelwahlvorschlag Golz Thomas Golz 271 JA

Einzelwahlvorschlag Golz Thomas Golz 88 NEIN

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Thomas Golz mit 271 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Schenkenberg gewählt worden ist.

Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schönfeld Zur Wahl waren 460 Personen wahlberechtigt, davon haben 324 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 70,4 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 320 gültig und 4 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag

Name der Bewerbenden Stimmenzahl

Einzelwahlvorschlag Müller Hardy Müller 250 JA

Einzelwahlvorschlag Müller Hardy Müller 70 NEIN

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Hardy Müller mit 250 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld gewählt worden ist.

Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Carmzow Zur Wahl waren 295 Personen wahlberechtigt, davon haben 230 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 78,0 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 230 gültig und 0 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag

Name der Bewerbenden Stimmenzahl

Einzelwahlvorschlag Muranko Jörn Muranko 204 JA

Einzelwahlvorschlag Muranko Jörn Muranko 26 NEIN

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Jörn Muranko mit 204 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Ortsvorsteher gewählt worden ist.

Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Wallmow

Zur Wahl waren 225 Personen wahlberechtigt, davon haben 176 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 78,2 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 174 gültig und 2 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag

Name der Bewerbenden

Stimmenzahl

Zukunft für Wallmow Heike Rymas 146 JA

Zukunft für Wallmow Heike Rymas 28 NEIN

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Heike Rymas mit 146 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zur neuen Ortsvorsteherin gewählt worden ist.

Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Schenkenberg

Zur Wahl waren 163 Personen wahlberechtigt, davon haben 100 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 61,3 %. Von

den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 99 gültig und 1 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag Name der Bewerbenden Stimmenzahl

Einzelwahlvorschlag Runge Gerd Runge 87 JA

Einzelwahlvorschlag Runge Gerd Runge 12 NEIN

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Gerd Runge mit 87 gültigen Stimmen die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Ortsvorsteher gewählt worden ist.

Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Ludwigsburg

Für die Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers ist kein Wahlvorschlag eingegangen. Wird festgestellt, dass bei der unmittelbaren Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht oder zugelassen worden ist, so wählt die Gemeindevertretung die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher. Stattdessen kann die Gemeindevertretung beschließen, dass die Aufgaben des Ortsvorstehers für den Rest der allgemeinen Wahlperiode von ihr wahrgenommen werden (§ 91 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG). Brüssow, 17.06.2024

Riechert Wahlleiter

Bekanntmachung der Wahlergebnisse für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Brüssow, der Ortsbeiräte und der Gemeindevertretungen der Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld am 09.06.2024

Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 73 Abs. 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gibt der Wahlleiter das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 die Wahlergebnisse wie folgt festgestellt:

Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung waren 1.580 Personen wahlberechtigt, davon haben 995 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 63,0 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 978 gültig und 17 ungültig. Es entfielen auf: Wahlvorschlag

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Bewerbende Stimmen

1. Torsten Eich 408

2. Frank Schröder

3. Matthias Werth

4. Leo Muschinski

5. Marcel Werth

6. Alexander Richter

7. Diana Gienke

8. Yvonne Hartwig

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bewerbende Stimmen

1. Joachim Vöcks

2. Axel Buse

Alternative für Deutschland (AfD) Bewerbende Stimmen

1. Hannes Letz

2. Dieter Pahl

3. Ellen Steinert 70

4. Rudi Steinert 31

Bauern-Ländlicher Raum (BLR)

Bewerbende Stimmen

1. Thomas Heller 92

2. Sandra Roth 40

3. Wilfried Grams 35

Einzelwahlvorschlag Glowe

Bewerbende Stimmen

1. Norman Glowe 280

Einzelwahlvorschlag Hube

Bewerbende Stimmen

1. Arne Hube 76

Einzelwahlvorschlag Matz

Bewerbende Stimmen

1. Florian Matz 192

Einzelwahlvorschlag Naeth

Bewerbende Stimmen

1. Lothar Naeth 115

Liste Demokratie und Vielfalt

Bewerbende Stimmen

1. Robert Hänsch 137

2. Jens Fischbach 35

3. Caroline Arndt 20

4. Anja Deckenbach 25

5. Jürgen Guderian 13

In die Stadtverordnetenversammlung Brüssow sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Torsten Eich CDU

2 Dieter Pahl AfD

3 Norman Glowe Einzelwahlvorschlag Glowe

Florian Matz Einzelwahlvorschlag Matz 5 Robert Hänsch Liste Demokratie und Vielfalt

Thomas Heller BLR

Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung Brüssow sind:

Ortsbeirat

Zur Wahl des Ortsbeirats Brüssow waren 1.009 Personen wahlberechtigt, davon haben 618 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 61,2 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 609 gültig und 9 ungültig.

Es entfielen auf: Wahlvorschlag

Christlich Demokratische Union Deutschlands 829 46,0 % 2

Alternative für Deutschland 259 14,4 % 1

Bauern-Ländlicher Raum 135 7,5 % 1

Einzelwahlvorschlag Glowe 233 12,9 % 1

Einzelwahlvorschlag Naeth 117 6,5 % 0

Einzelwahlvorschlag Reich 111 6,2 % 0

Liste Demokratie und Vielfalt 120 6,7 % 0 Wahlgebiet insgesamt 1.804 5

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Bewerbende Stimmen

1. Torsten Eich 386

2. Frank Schröder 94

3. Leo Muschinski 63

4. Alexander Richter 148

5. Diana Gienke 138

Alternative für Deutschland (AfD)

Bewerbende Stimmen

1. Ellen Steinert 173

2. Rudi Steinert 86

Bauern-Ländlicher Raum (BLR)

Bewerbende Stimmen

1. Thomas Heller 90

2. Sandra Roth 45

Einzelwahlvorschlag Glowe

Bewerbende Stimmen

1. Norman Glowe 233

Einzelwahlvorschlag Naeth

Bewerbende Stimmen

1. Lothar Naeth 117

Einzelwahlvorschlag Reich

Bewerbende Stimmen

1. Tobias Reich 111

Liste Demokratie und Vielfalt

Bewerbende Stimmen

1. Katja Geulen 86

2. Anja Deckenbach 17

3. Jürgen Guderian 17

In den Ortsbeirat Brüssow sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Torsten Eich CDU

2 Norman Glowe Einzelwahlvorschlag Glowe

3 Ellen Steinert AfD

4

Thomas Heller BLR

5 Alexander Richter CDU

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Brüssow sind:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Rudi Steinert AfD

2 Sandra Roth BLR

3 Diana Gienke CDU

4 Frank Schröder CDU

5 Leo Muschinski CDU

Ortsbeirat Bagemühl

Zur Wahl des Ortsbeirats Bagemühl waren 83 Personen wahlberechtigt, davon haben 49 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 59,0 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 48 gültig und 1 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag

Sozialdemokratische

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bewerbende Stimmen

1. Maika Schulz 30

Einzelwahlvorschlag Hartwig

Bewerbende Stimmen

1. Yvonne Hartwig 46

Einzelwahlvorschlag Krause

Bewerbende Stimmen

1. Sebastian Krause 68

In den Ortsbeirat Bagemühl sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Sebastian Krause

Einzelwahlvorschlag Krause

2 Yvonne Hartwig Einzelwahlvorschlag Hartwig

3 Maika Schulz SPD

Es gibt keine Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Bagemühl.

Ortsbeirat Grünberg

Zur Wahl des Ortsbeirats Grünberg waren 195 Personen wahlberechtigt, davon haben 133 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 68,2 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 133 gültig und 0 ungültig. Es entfielen auf:

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bewerbende Stimmen

1. Axel Buse 114

2. Ulf Fiedler 16

Alternative für Deutschland (AfD)

Bewerbende Stimmen

1. Hannes Letz 67

Bauern-Ländlicher Raum (BLR)

Bewerbende Stimmen

1. Wilfried Grams 19

Einzelwahlvorschlag Matz

Bewerbende Stimmen

1. Florian Matz 106

Einzelwahlvorschlag Pietsch

Bewerbende Stimmen

1. Jochen Pietsch 8

Liste Demokratie und Vielfalt

Bewerbende Stimmen

1. Uta Zahn 42

2. Caroline Arndt 21

In den Ortsbeirat Grünberg sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag 1 Axel Buse SPD 2 Florian Matz Einzelwahlvorschlag Matz 3 Hannes Letz AfD

Ersatzperson für den Ortsbeirat Grünberg ist:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag 1 Ulf Fiedler SPD

Ortsbeirat Woddow

Zur Wahl des Ortsbeirats Woddow waren 88 Personen wahlberechtigt, davon haben 50 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 56,8 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 49 gültig und 1 ungültig.

Es entfielen auf: Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 100 68,0 % 2

Liste Demokratie und Vielfalt 47 32,0 % 1 Wahlgebiet insgesamt 147 3

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bewerbende Stimmen

1. Joachim Vöcks 25

2. Christine Groß 46

3. Resi Knospe 29

Liste Demokratie und Vielfalt Bewerbende Stimmen

1. Luise Zahn 47

In den Ortsbeirat Woddow sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Luise Zahn Liste Demokratie und Vielfalt

2 Christine Groß SPD

3 Resi Knospe SPD

Ersatzperson für den Ortsbeirat Woddow ist:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Joachim Vöcks SPD

Ortsbeirat Wollschow

Zur Wahl des Ortsbeirats waren 205 Personen wahlberechtigt, davon haben 143 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,8 %. Die Stimmabgabe von 138 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 5 Wählerinnen und Wählern ungültig. Zur Wahl des Ortsbeirats Wollschow sind nur Einzelwahlvorschläge zugelassen worden. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ist nach den Grundsätzen der Mehrheits- und Persönlichkeitswahl zu wählen, wenn zur Wahl […] ausschließlich Einzelwahlvorschläge zugelassen worden sind. In diesem Falle sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen gewählt. Ersatzpersonen sind die verbliebenen (nicht gewählten) Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen (vgl. Schumacher/Benedens/Erdmann et.al. (Hrsg.), Kommunalverfassungsrecht Brandenburg; Kommentierung zu § 48 Abs. 8 BbgKWahlG [Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlkreis]).

In den Ortsbeirat Wollschow sind gewählt:

1. Thomas Wolff mit 125 Stimmen

2. Erich Heinze mit 106 Stimmen

3. Anke Böning mit 79 Stimmen

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Wollschow sind:

1. Paul Gütschow mit 61 Stimmen

2. Michael Wolff mit 31 Stimmen

Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Zur Wahl der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow waren 520 Personen wahlberechtigt, davon haben 408 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 78,5 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 401 gültig und 7 ungültig.

Es entfielen auf:

Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze

Zukunft für Wallmow

Einzelwahlvorschlag Muranko

Einzelwahlvorschlag

% 3

22,3 % 21

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Zukunft für Wallmow Bewerbende Stimmen

1. Heike Rymas 119

2. Norbert Lüdtke 55

3. Oskar Wendt 65

4. Dr. Uwe Jekosch 96 5. Reinhold Zuz 88

6. Christian Krüger 41

Einzelwahlvorschlag Muranko

Bewerbende Stimmen

1. Jörn Muranko 265

Einzelwahlvorschlag von Zitzewitz

Bewerbende Stimmen

1. Albrecht von Zitzewitz 107

Einzelwahlvorschlag Hempel Bewerbende Stimmen

1. Harald Hempel 72

Einzelwahlvorschlag Hofmann Bewerbende Stimmen

1. Jan Hofmann 38

Einzelwahlvorschlag Parpat Bewerbende Stimmen

1. Matthias Parpat 108 Wir für Carmzow-Wallmow Bewerbende Stimmen

1. Ramona Tauchert 89 2. Lilli Günther 46

In die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1. Jörn Muranko2 Einzelwahlvorschlag Muranko

2. Heike Rymas Zukunft für Wallmow

3. Matthias Parpat Einzelwahlvorschlag Parpat

4. Albrecht von Zitzewitz Einzelwahlvorschlag von Zitzewitz

5. Ramona Tauchert Wir für Carmzow-Wallmow

6. Dr. Uwe Jekosch Zukunft für Wallmow

7. Reinhold Zuz Zukunft für Wallmow

1 Die Berechnung der Sitze nach § 60 Absatz 2 BbgKWahlG hat für den Einzelwahlvorschlag Muranko mehr Sitze ergeben (zwei Sitze), als Bewerbende auf ihm vorhanden sind. Gemäß § 60 Absatz 6 BbgKWahlG bleibt der übrige Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretung (8 Sitze) vermindert sich für die Wahlperiode um einen Sitz auf sieben Sitze.

2 Wird eine Bewerbende oder Bewerbender sowohl zur Vertreterin oder zum Vertreter als auch zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister gewählt und nimmt sie oder er die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister an, so geht der Sitz auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die oder der Bewerbende bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist. Jörn Muranko kandierte sowohl als Gemeindevertreter als auch als Bürgermeister. Da er die Wahl zum Bürgermeister annahm und eine Ersatzperson für dessen Wahlvorschlag zur Wahl der Gemeindevertretung nicht vorhanden ist (Einzelwahlvorschlag), bleibt sein Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt (§ 60 Absatz 3 BbgKWahlG). Die gesetzliche Zahl der Mitgliederzahl der Vertretung vermindert sich entsprechend. Für die laufende Wahlperiode gehören der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow sechs Gemeindevertreter an.

Ersatzpersonen für die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow sind:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Lilli Günther Wir für Carmzow-Wallmow

2 Oskar Wendt Zukunft für Wallmow

3 Norbert Lüdtke Zukunft für Wallmow

4 Christian Krüger Zukunft für Wallmow

Gemeindevertretung Göritz

Zur Wahl der Gemeindevertretung Göritz waren 677 Personen wahlberechtigt, davon haben 490 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 72,4 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 482 gültig und 8 ungültig.

Es entfielen auf:

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

DIE LINKE

Bewerbende Stimmen

1. Siegbert Naumann 59

Einzelwahlvorschlag Pohl

Bewerbende Stimmen

1. Daniel Pohl 135

Einzelwahlvorschlag Grundmann

Bewerbende Stimmen

1. Dajana Grundmann 233

Einzelwahlvorschlag Ninnemann

Bewerbende Stimmen

1. Christoph Ninnemann 75

Einzelwahlvorschlag Sonnenberg

Bewerbende Stimmen

1. Heiko Sonnenberg 68

Einzelwahlvorschlag Herholz Bewerbende Stimmen

1. Klaus-Dieter Herholz 96

Einzelwahlvorschlag EB Koch Bewerbende Stimmen

1. Marco Koch 85

Wählergruppe Feuerwehr Göritz

Bewerbende Stimmen

1. Steffen Neuse 249

Einzelwahlvorschlag Lehmann

Bewerbende Stimmen

1. Thomas Lehmann 56

Einzelwahlvorschlag Bertram Bewerbende Stimmen

1. Horst Bertram 14

Einzelwahlvorschlag Manke Bewerbende Stimmen

1. Daniel Manke 240

Einzelwahlvorschlag Runge Bewerbende Stimmen

1. Martin Runge 127

In die Gemeindevertretung Göritz sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Steffen Neuse WG Feuerwehr Göritz

2 Daniel Manke4 Einzelwahlvorschlag Manke

3 Dajana Grundmann Einzelwahlvorschlag Grundmann

4 Daniel Pohl Einzelwahlvorschlag Pohl

5 Martin Runge Einzelwahlvorschlag Runge

6 Klaus-Dieter Herholz Einzelwahlvorschlag Herholz

7 Marco Koch Einzelwahlvorschlag Koch

Es gibt keine Ersatzpersonen für die Gemeindevertretung Göritz.

Gemeindevertretung Schenkenberg

Zur Wahl der Gemeindevertretung Schenkenberg waren 522 Personen wahlberechtigt, davon haben 364 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,7 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 361 gültig und 3 ungültig.

3 Die Berechnung der Sitze nach § 60 Absatz 2 BbgKWahlG hat für die Wahlvorschläge Wählergruppe Feuerwehr Göritz, Einzelwahlvorschlag Manke und Einzelwahlvorschlag Grundmann mehr Sitze ergeben (jeweils zwei Sitze), als Bewerbende auf ihnen vorhanden sind. Gemäß § 60 Absatz 6 BbgKWahlG bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretung (10 Sitze) vermindert sich für die Wahlperiode um drei Sitze auf sieben Sitze.

4 Wird eine Bewerbende oder Bewerbender sowohl zur Vertreterin oder zum Vertreter als auch zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister gewählt und nimmt sie oder er die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister an, so geht der Sitz auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die oder der Bewerbende bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist. Daniel Manke kandierte sowohl als Gemeindevertreter als auch als Bürgermeister. Da er die Wahl zum Bürgermeister annahm und eine Ersatzperson für dessen Wahlvorschlag zur Wahl der Gemeindevertretung nicht vorhanden ist (Einzelwahlvorschlag), bleibt sein Sitz in der Gemeindevertretung unbesetzt (§ 60 Absatz 3 BbgKWahlG). Die gesetzliche Zahl der Mitgliederzahl der Vertretung vermindert sich entsprechend. Für die laufende Wahlperiode gehören der Gemeindevertretung Göritz sechs Gemeindevertreter an.

Es entfielen auf:

Einzelwahlvorschlag Runge

Einzelwahlvorschlag

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Einzelwahlvorschlag Runge

Bewerbende Stimmen

1. Gerd Runge 229

Einzelwahlvorschlag Müller

Bewerbende Stimmen

1. Rüdiger Müller 124

Einzelwahlvorschlag Hübner

Bewerbende

1. Stephan Hübner 133

Einzelwahlvorschlag Berg

Bewerbende

1. Mathias Berg 94

Einzelwahlvorschlag Dobbert

Bewerbende Stimmen

1. Jana Dobbert 132

Einzelwahlvorschlag Tiebach

Bewerbende Stimmen

1. Inka Tiebach 89

Wählergruppe Initiative Schenkenberg

Bewerbende Stimmen

1. Robert Gall 182

2. Burkhard Klisch 41

3. Burkhard Lestin 40

In die Gemeindevertretung Schenkenberg sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Gerd Runge

Einzelwahlvorschlag Runge

2 Robert Gall WG Initiative Schenkenberg

3 Stephan Hübner

Einzelwahlvorschlag Hübner

4 Jana Dobbert Einzelwahlvorschlag Dobbert

5 Rüdiger Müller

Einzelwahlvorschlag Müller

6 Mathias Berg Einzelwahlvorschlag Berg

7 Burkhard Klisch WG Initiative Schenkenberg

Ersatzperson für die Gemeindevertretung Schenkenberg ist:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Burkhard Lestin WG Initiative Schenkenberg

Gemeindevertretung Schönfeld

Zur Wahl der Gemeindevertretung Schönfeld waren 460 Personen wahlberechtigt, davon haben 324 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 70,4%. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 315 gültig und 9 ungültig.

Es entfielen auf: Wahlvorschlag Stimmen Stimmenanteil Sitze

Wählergemeinschaft Klockow-Schönfeld

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

Wählergemeinschaft Klockow-Schönfeld Bewerbende Stimmen

1. Andreas Behm 87

2. Marion Ben Rabah 73

3. Uwe Deichmann 20

4. Harald Gest 36

5. Rudolf Hammerschmidt 102

6. Heinz Licht 65

7. Edgar Makowiak 87

8. Stefan Ninnemann 109

9. Michael Schön 199

Einzelwahlvorschlag Mertens Bewerbende Stimmen

1. Marie Mertens 101

In die Gemeindevertretung Schönfeld sind gewählt:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Michael Schön WG Klockow-Schönfeld

2 Marie Mertens Einzelwahlvorschlag Mertens

3 Stefan Ninnemann WG Klockow-Schönfeld

4 Rudolf Hammerschmidt WG Klockow-Schönfeld

5 Andreas Behm WG Klockow-Schönfeld

6 Edgar Makowiak WG Klockow-Schönfeld

7 Marion Ben Rabah WG Klockow-Schönfeld

8 Heinz Licht WG Klockow-Schönfeld

Ersatzpersonen für die Gemeindevertretung Schönfeld sind:

Lfd. Nr. Bewerbende Wahlvorschlag

1 Harald Gest WG Klockow-Schönfeld

2 Uwe Deichmann WG Klockow-Schönfeld

Brüssow, den 17.06.2024 Riechert Wahlleiter

5 Die Berechnung der Sitze nach § 60 Absatz 2 BbgKWahlG hat für den Einzelwahlvorschlag Runge mehr Sitze ergeben (zwei Sitze), als Bewerbende auf ihm vorhanden sind. Gemäß § 60 Absatz 6 BbgKWahlG bleibt der übrige Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretung (8 Sitze) vermindert sich für die Wahlperiode um einen Sitz auf sieben Sitze.

Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Windfeld

Schönfeld

West“ der Gemeinde Schönfeld

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) ebenfalls in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:

§ 1 Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 06.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windfeld Schönfeld West“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Windkraftnutzung“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO. Unabhängig davon, ob die Flächen im beschlossenen Regionalplan als Vorranggebiete zum Erreichen der Flächenbeitragswerte des WindBG ausgewiesen sind, will die Gemeinde mit dem Bebauungsplan die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Baugrenzen ermöglichen.

Ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, wie er auch in § 1 BbgWEAAbG vorgesehen ist, soll eingehalten werden.

Gleichzeitig sind die vorhanden Biotopstrukturen, Leitungstrassen und Straßen mit entsprechenden Abständen in der Planung zu berücksichtigen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll darüber hinaus dafür Sorge getragen werden, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft vorranging im Gemeindegebiet kompensiert werden.

Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet (räumlicher Geltungsbereich) eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2 Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan (Maßstab 1 : 3.000, vom 18.09.2023), der als Anlage 1 Teil der Satzung ist. Er entspricht dem am 06.06.2024 beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windfeld Schönfeld West“ der Gemeinde Schönfeld.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkung Schönfeld:

Gemarkung Flur Flurstück betroffen

Schönfeld 001 3 komplett

Schönfeld 001 4 komplett

Schönfeld 001 5 komplett

Schönfeld 001 6 komplett

Schönfeld 001 7 komplett

Schönfeld 001 8 komplett

Schönfeld 001 9 komplett

Schönfeld 001 10 komplett

Schönfeld 001 11 komplett

Schönfeld 001 12 komplett

Schönfeld 001 13 komplett

Schönfeld 001 17 teilweise

Schönfeld 001 38 komplett

Schönfeld 001 39 komplett

Gemarkung Flur Flurstück betroffen

Schönfeld 001 40 komplett

Schönfeld 001 41 komplett

Schönfeld 001 42 komplett

Schönfeld 001 43 komplett

Schönfeld 001 44 komplett

Schönfeld 001 45 komplett

Schönfeld 001 46 komplett

Schönfeld 001 47 komplett

Schönfeld 001 109 teilweise

Schönfeld 001 116 teilweise

Schönfeld 001 117 teilweise

Schönfeld 002 1 komplett

Schönfeld 002 2 komplett

Schönfeld 002 33 teilweise

Schönfeld 002 35 komplett

Schönfeld 002 36 komplett

Schönfeld 002 37 komplett

Schönfeld 002 38 komplett

Schönfeld 002 39 komplett

Schönfeld 002 40 komplett

Schönfeld 002 41 komplett

Schönfeld 002 42 komplett

Schönfeld 002 43 komplett

Schönfeld 002 44 komplett

Schönfeld 002 45 komplett

Schönfeld 002 46 komplett

Schönfeld 002 47 komplett

Schönfeld 002 48 komplett

Schönfeld 002 49 komplett

Schönfeld 002 50 komplett

Schönfeld 002 51 komplett

Schönfeld 002 52 komplett

Schönfeld 002 53 komplett

Schönfeld 002 54 komplett

Schönfeld 002 55 komplett

Schönfeld 002 56 komplett

Schönfeld 002 57 komplett

Schönfeld 002 58 komplett

Schönfeld 002 59 komplett

Schönfeld 002 60 komplett

Schönfeld 002 61 komplett

Schönfeld 002 62 komplett

Schönfeld 002 63 komplett

Schönfeld 002 64 komplett

Schönfeld 002 65 komplett

Schönfeld 002 66 komplett

Schönfeld 002 67 komplett

Gemarkung Flur Flurstück betroffen

Schönfeld 002 74 komplett

Schönfeld 002 116 komplett

Schönfeld 002 118 komplett

Schönfeld 003 5 komplett

Schönfeld 003 6 komplett

Schönfeld 003 7 komplett

Schönfeld 003 8 komplett

Schönfeld 003 9 komplett

Schönfeld 003 10 komplett

Schönfeld 003 11 komplett

Schönfeld 003 12 komplett

Schönfeld 003 13 komplett

Schönfeld 003 14 teilweise

Schönfeld 003 15 teilweise

Schönfeld 003 16 teilweise

Schönfeld 003 17 teilweise

Schönfeld 003 18 komplett

Schönfeld 003 19 teilweise

Schönfeld 003 20 teilweise

Schönfeld 003 32 komplett

Schönfeld 003 70 komplett

Schönfeld 003 72 komplett

Schönfeld 003 73 komplett

Schönfeld 003 75 komplett

Schönfeld 003 76 komplett

Schönfeld 003 78 komplett

Schönfeld 003 79 komplett

Schönfeld 003 81 komplett

Schönfeld 003 82 komplett

Schönfeld 003 84 komplett

Schönfeld 003 85 komplett

Schönfeld 003 87 komplett

Schönfeld 003 88 komplett

Schönfeld 003 90 komplett

Schönfeld 003 91 komplett

Schönfeld 003 92 komplett

Schönfeld 003 94 komplett

Schönfeld 003 95 komplett

Schönfeld 003 97 komplett

Schönfeld 003 98 komplett

Schönfeld 003 99 komplett

Schönfeld 003 100 komplett

Schönfeld 003 102 komplett

Schönfeld 003 103 komplett

Schönfeld 003 106 komplett

Schönfeld 003 107 komplett

Schönfeld 003 108 komplett

Schönfeld 003 109 komplett

Schönfeld 003 112 komplett

Gemarkung Flur Flurstück betroffen

Schönfeld 003 117 teilweise

Schönfeld 003 118 teilweise

Schönfeld 003 121 teilweise

Schönfeld 003 128 komplett

Schönfeld 003 134 teilweise

Schönfeld 003 135 komplett

Schönfeld 003 142 teilweise

§ 3 Rechtswirkungen

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist § 14 BauGB maßgebend.

Es dürfen:

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

(2) Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 17 BauGB tritt sie nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen.

Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungs-

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) – Sonderdruck Nr. 02/2024

sperre nach § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Anlage 1:

Lageplan Geltungsbereich der Veränderungssperre – Bebauungsplan „Windfeld Schönfeld West“ (S. 11).

Brüssow, 11.06.2024

A. Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung und Ersatzbekanntmachung für die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Windfeld Schönfeld West“ der Gemeinde Schönfeld

Hiermit ordne ich gemäß § 1 Absatz 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sowie gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönfeld vom 28.11.2019, die öffentliche Bekanntmachung der von der Gemeindevertretung Schönfeld in ihrer Sitzung am 06.06.2024 beschlossenen Veränderungssperre für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Windfeld Schönfeld West“ (großer Geltungsbereich) der Gemeinde Schönfeld im Amtsblatt für das Amt Brüssow vom 27.06.2024 an.

Dabei ist der Satzungstext der Veränderungssperre und die Bekanntmachungsanordnung im vollen Wortlaut im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld“ bekannt zu machen. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre, die gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Veränderungssperre Teil der Satzung ist, wird gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönfeld im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt gemacht.

Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegt die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre (Maßstab 1 : 3.000, vom 18.09.2023) ab dem 01.07.2024 für die Dauer von 14 Tagen im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, während der öffentlichen Sprechzeiten zur Einsicht aus.

Auslegungszeitraum vom 01.07. 2024 bis einschließlich 16.07. 2024

Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 3)

Zeit: während folgender Sprechzeiten: Dienstag von 08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr

Donnerstag von 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Diese Bekanntmachungsanordnung ist gemäß der Bekanntmachungsverordnung und gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung mit der Satzung über die Veränderungssperre im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Brüssow, 19.06.2024

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

A. Hartwig Amtsdirektorin

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de

Sprechzeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: LINUS WITTICH Medien KG, Tel.: 039931/5790

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