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32. Jahrgang

Der neue Sprungturm auf dem Brü ower S

Inhaltsverzeichnis

Sitzungstermine

Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg 6 - Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zum Bebauungsplan “Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld 7

Öffentliche Bekanntmachung des WBV „Welse“ zu Gewässerunterhaltungsarbeiten

Nachruf

Anordnungsbeschluss Freiwilliger Landtausch Wallmow

Nichtamtlicher Teil

Große und kleine Erfolge im Schwimmlager

Bibliothek in Brüssow auch in den Sommerferien geöffnet

Foto: P. Reiss

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Information der Friedhofsverwaltung

über die Durchführung der Standfestigkeitsprüfung gemäß VSG 4.7 § 9 der SVLFG durch die Mitarbeiter der Firma BSK

Torsten Köster auf den kommunalen Friedhöfen im Amtsbereich:

Prüfungstag: Freitag, 09.08.2024

Friedhof Anfangszeit

Brüssow 14:00 Uhr

Battin 14:35 Uhr

Bagemühl 14:45 Uhr

Woddow 15:00 Uhr

Wollschow 15:15 Uhr

Menkin 15:25 Uhr

Grimme 15:45 Uhr

Klockow 16:05 Uhr

Malchow 16:25 Uhr

Die Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig verändern.

Giebner Friedhofsverwaltung

Bekanntmachung zur Landtagswahl 2024

Am Sonntag, 22. September 2024 findet die Landtagswahl statt. Für die Wahldurchführung werden in den Wahlvorständen viele ehrenamtliche Helfer und Helferinnen benötigt.

Ich fordere die in den Vertretungen der Gemeinden Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 2. August 2024 wahlberechtigte Personen der Gemeinden als beisitzende Mitglieder vorzuschlagen (§ 5 Absatz Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV). Darüber hinaus können sich auch alle interessierten Bürgerinnen und

Bürger melden, die am Wahltag in einem Wahllokal ehrenamtlich unterstützen möchten. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist vorbehaltlich der in § 46 Absätze 3 und 4 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) genannten Ausnahmen jede wahlberechtigte Person verpflichtet.

Brüssow, 26.06.2024

Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Stichwahl der ehrenamtlichen

Riechert Wahlleiter

Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Stadt Brüssow am 30.06.2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zur Wahl waren 1.580 Personen wahlberechtigt, davon haben 795 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 50,3 %. Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 787 gültig und 8 ungültig.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Wahlvorschlag Name der Bewerbenden

Stimmenzahl

CDU Torsten Eich 475

Einzelwahlvorschlag Glowe Norman Glowe 312

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens 394. Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen (Quorum) umfasst, beträgt 237.

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Torsten Eich die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.

Brüssow, 01.07.2024

Bekanntmachungen des Wahlausschusses

Bekanntmachung gem. § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über die Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Gemeindevertretung Göritz

Der Wahlausschuss hat am 1. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass Herr Daniel Manke sowohl zum Vertreter als

Riechert Wahlleiter

auch zum Bürgermeister der Gemeinde Göritz gewählt worden ist und die Wahl zum Bürgermeister angenommen hat, so dass sein Sitz in der Vertretung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags übergeht, auf dem der Bewerbende bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist. Da keine Ersatzperson vorhanden ist (Einzelwahlvorschlag), vermindert sich die Mitgliederzahl der Vertretung für die Wahlperiode. Gegen die Feststellung des Wahlausschusses sind die in den §§ 55

bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben (§ 60 Absatz 8 Satz 1) BbgKWahlG.

Bekanntmachung gem. § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über die Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow

Der Wahlausschuss hat am 1. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass Herr Jörn Muranko sowohl zum Vertreter als auch zum Bürgermeister der Gemeinde Carmzow-Wallmow gewählt worden ist und die Wahl zum Bürgermeister angenommen hat, so dass sein Sitz in der Vertretung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags übergeht, auf dem der Bewerbende bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist. Da keine Ersatzperson vorhanden ist (Einzelwahlvorschlag), vermindert sich die Mitgliederzahl der Vertretung für die Wahlperiode. Gegen die Feststellung des Wahlausschusses sind die in den §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben (§ 60 Absatz 8 Satz 1) BbgKWahlG.

Beschluss gem. § 59 Abs. 3 BbgKWahlG und § 60 Abs. 6 BbgKWahlG

Der Wahlausschuss hat am 1. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Aufgabe der Feststellung des Verlustes der Rechtsstellung einer Vertreterin oder eines Vertreters (§ 59 BbgKWahlG) gemäß § 59 Abs. 3 BbgKWahlG und die Aufgabe

der Berufung von Ersatzpersonen (§ 60 BbgKWahlG) gemäß § 60 Abs. 6 BbgKWahlG für die Dauer der Wahlperiode an den Wahlleiter zu übertragen.

Bekanntmachung gem. § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über die Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Der Wahlleiter hat am 2. Juli 2024 festgestellt, dass Herr Torsten Eich sowohl zum Vertreter als auch zum Bürgermeister der Gemeinde Stadt Brüssow gewählt worden ist und die Wahl zum Bürgermeister angenommen hat, so dass sein Sitz in der Vertretung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags übergeht, auf dem der Bewerbende bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist. Herr Marcel Werth ist auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU) die nächste, noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson im Sinne des § 60 Abs. 1 und 2 BbgKWahlG, auf welche der Sitz übergeht. Herr Marcel Werth wurde mit Schreiben vom 02.07.2024 darüber in Kenntnis gesetzt. Die Nachberufung wurde von Herrn Werth am 03.07.2024 angenommen. Damit geht der Sitz auf Herrn Marcel Werth über. Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die in den §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben (§ 60 Absatz 8 Satz 1) BbgKWahlG.

Brüssow, 03.07.2024

Neue Hundehalterverordnung

Ab dem 01.07.2024 tritt eine neue Hundehalterverordnung in Kraft. Diese unterscheidet sich erheblich von der bisher gültigen. Folgende Änderungen sind zu berücksichtigen:

- alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Hunde, die bereits vor dem Inkrafttreten angeschafft wurden

- alle Hunde müssen nicht nur steuerlich, sondern auch ordnungsrechtlich angemeldet werden. Dem Ordnungsamt sind folgende Daten zwingend mitzuteilen:

Daten zum Hund:

- Rasse

- Wurfdatum

- Farbe des Hundes

- Mikrochipnummer

- ggf. vorhandene Feststellung der Gefährlichkeit anderer örtlicher Ordnungsbehörden Daten zum Halter:

- Vor- und Zunamen des Halters,

- aktuelle Anschrift,

- Geburtsdatum und -ort

Riechert Wahlleiter

- laut Verordnung gibt es keine grundsätzlich gefährlichen Hunde mehr (keine Listenhunde)

- ein Führungszeugnis zum Halten von Hunden wird nur noch benötigt, wenn ein gefährlicher Hund gehalten werden soll

Das Ordnungsamt fordert alle Hundehalter im Amtsgebiet auf, ihre Hunde bis zum 31.07.2025 mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und vorgenannte Daten an das Ordnungsamt zu übermitteln. Sollte Ihr Hund bereits ordnungsrechtlich angemeldet sein, benötigen wir keine Zuarbeit.

Gern können Sie die Daten auch per Mail an ordnungsamt@ amt-bruessow.de schicken. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 039742 890411.

Persönlich erreichen Sie uns zu den Sprechzeiten des Amtes in der Feuerwehr Brüssow.

Hinweis aus dem Ordnungsamt – Anonyme Anzeigen

Sehr geehrte Bürger*innen,

dank anonymer Meldungen zu verschiedenen Ordnungswidrigkeiten konnten wir diverse illegale Müllentsorgungen, Abfallverbrennungen, usw. kontrollieren und abstellen/beräumen lassen.

Ordnungsamt Brüssow

Allerdings ist die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten, trotz Benennung der jeweiligen Verursacher, nur selten möglich. Grund dafür ist die Notwendigkeit von Zeugenaussagen. Wir möchten Sie bitten, festgestellte Ordnungswidrigkeiten weiterhin zu melden und sofern möglich, zusätzlich als Zeuge aufzutreten.

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg

Beschlüsse vom 24.06.2024

Beschluss 0029/24 lt. Beschlussvorlage 0029/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0030/24 lt. Beschlussvorlage 0030/24: Bildung eines Wahlausschusses

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beruft

Herr Martin Dathe

Herr Ulrich Schwanecke als Mitglieder in den Wahlausschuss.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0031/24 lt. Beschlussvorlage 0031/24: Wahl des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Die Gemeindevertretung Schenkenberg wählt gemäß § 52 BbgKVerf

Herrn Rüdiger Müller zur stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0038/24 lt. Beschlussvorlage 0038/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl des Ortsvorstehers für den Ortsteil Ludwigsburg Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin für den Ortsteil Ludwigsburg.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0036/24 lt. Beschlussvorlage 0036/24: Wahl eines Ortsvorstehers für den Ortsteil Ludwigsburg Die Gemeindevertretung Schenkenberg wählt gemäß § 91 Abs. 1 BbgKWahlG i.V.m. § 40 BbgKVerf Herrn Burkhard Klisch zum Ortsvorsteher des Ortsteils Ludwigsburg.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 5 0 1 0

Beschluss 0038/24 lt. Beschlussvorlage 0038/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0032/24 lt. Beschlussvorlage 0032/24

Wahl eines weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Schenkenberg wählt gemäß § 136 BbgKVerf

Herrn Robert Gall zum weiteren Mitglied des Amtsausschusses.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0040/24 lt. Beschlussvorlage 0040/24:

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0037/24 lt. Beschlussvorlage 0037/24: Wahl des Vertreters/ der Vertreterin des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Schenkenberg wählt gemäß § 136 BbgKVerf

Herrn Stephan Hübner zum Stellvertreter des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0041/24 lt. Beschlussvorlage 0041/24: Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die Durchführung einer offenen Wahl der weiteren Vertretungsperson und deren Stellvertreters / Stellvertreterin der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0033/24 lt. Beschlussvorlage 0033/24: Wahl des Vertreters der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes

Die Gemeindevertretung Schenkenberg wählt, Herrn Thomas Golz als weitere Vertretungsperson der Gemeinde Schenkenberg in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes.

Die Gemeinde Schenkenberg wählt Herrn Burkhard Klisch als Stellvertretung der weiteren Vertretungsperson in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0034/24 lt. Beschlussvorlage 0034/24: Bestellung eines Vertreters zur Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Folgende Person wird durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg für die Wahl des Verbandsausschusses im Wahlbezirk 1 vorgeschlagen:

1. Peter Reiss

Folgende Personen werden durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg für die Wahl des Verbandsausschuss im Wahlbezirk 3 im Unterwahlbezirk 4 vorgeschlagen:

1. Rüdiger Müller

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0035/24 lt. Beschlussvorlage 0035/24: Bestimmung der Vertreter der Gemeinde im Kita-Ausschuss

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, dass folgende Gemeindevertreter/innen, gemäß § 7 KitaG, im Kindertagesstätten-Ausschuss mitarbeiten:

Frau Jana Dobbert

Herr Gerd Runge

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz

Beschlüsse vom 26.06.2024

Beschluss 0017/24 lt. Beschlussvorlage 0017/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0018/24 lt. Beschlussvorlage 0018/24: Bildung eines Wahlausschusses

Die Gemeindevertretung Göritz beruft

Herrn Schwanecke

Herrn Dathe als Mitglieder in den Wahlausschuss.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0019/24 lt. Beschlussvorlage 0019/24: Wahl des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters

Die Gemeindevertretung Göritz wählt gemäß § 52 BbgKVerf Frau Dajana Grundmann zur stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeisterin.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 6 0 1 0

Beschluss 0025/24 lt. Beschlussvorlage 0025/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 7 7 0 0 0

Beschluss 0020/24 lt. Beschlussvorlage 0020/24: Wahl eines weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Göritz wählt gemäß § 136 BbgKVerf Herrn Daniel Pohl zum weiteren Mitglied des Amtsausschusses.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 7 4 3 0 0

Beschluss 0026/24 lt. Beschlussvorlage 0026/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl des Vertreters / der Vertreterin des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die Durchführung einer offenen Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0024/24 lt. Beschlussvorlage 0024/24: Wahl des Vertreters/ der Vertreterin des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss

Die Gemeindevertretung Göritz wählt gemäß § 136 BbgKVerf Herrn Klaus-Dieter Herholz zum Stellvertreter / zur Stellvertreterin des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0027/24 lt. Beschlussvorlage 0027/24: Beschluss über die Verfahrensweise nach BbgKVerf bei der Wahl der weiteren Vertretungsperson und deren Stellvertretung in die Verbandsversammlung des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die Durchführung einer offenen Wahl der weiteren Vertretungsperson und deren Stellvertreters / Stellvertreterin der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0021/24 lt. Beschlussvorlage 0021/24: Wahl des Vertreters der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes

Die Gemeindevertretung Göritz wählt, Herrn Daniel Pohl als weitere Vertretungsperson der Gemeinde Göritz in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes.

Als Stellvertretung der weiteren Vertretungsperson in der Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes wählt die Gemeindevertretung Göritz Herrn Manke

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0022/24 lt. Beschlussvorlage 0022/24: Bestellung eines Vertreters zur Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“

Folgende Person wird durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz für die Wahl des Verbandsausschusses im Wahlbezirk 1 vorgeschlagen:

Die Gemeindevertretung Göritz verzichtet auf einen Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 7 6 0 1 0

Folgende Personen werden durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz für die Wahl des Verbandsausschuss im Wahlbezirk 3 im Unterwahlbezirk 4 vorgeschlagen: 2. Peter Reiss

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

Beschluss 0023/24 lt. Beschlussvorlage 0023/24: Bestimmung der Vertreter der Gemeinde im Kita-Ausschuss Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, dass folgende Gemeindevertreter/innen, gemäß § 7 KitaG, im Kindertagesstätten-Ausschuss mitarbeiten:

Herr Martin Runge

Herr Steffen Neuse

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 7 7 0 0 0

Amtliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss über die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg berg, Wittenhof und Dauer, angrenzend an die Gemeindestraße von Schenkenberg nach Wittenhof.

Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat in ihrer Sitzung am 14.05.2024 die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst Landwirtschaftsflächen zwischen den Ortschaften Schenken-

Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg1 entwickelt. Eine Genehmigung des Bebauungsplans ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ wird hiermit ge-

1 Der Landkreis Uckermark hat mit Bescheid (AZ: 63-01494-18-15) vom 19.07.2018 den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg genehmigt.

mäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Brüssow tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow während der Dienstzeiten einsehen und über die Inhalte Auskunft erhalten.

Zeit: während folgender Dienstzeiten:

Montag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag von 08.30 bis 11.00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg“ der Gemeinde Schenkenberg mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die öffentliche Bekanntmachung sind im Internet abrufbar. Die Unterlagen werden unter https://planungsportal.brandenburg.de sowie dauerhaft unter http://www.amt-bruessow.de zur Einsichtnahme und zum Download bereitgestellt.

Hinweise:

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formschriften sowie der in § 214 Abs. 2 bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 3 Abs. 4 BbgKVerf bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Schenkenberg über das Amt Brüssow unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Brüssow, den 28.06.2024

Die Gemeindevertretung Schönfeld hatte in ihrer Sitzung am 11.05.2023 den Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung Stand: März 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurden gebilligt. Die Gemeinde Schönfeld erhielt den Genehmigungsbescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 18.01.2024 unter Az. 63-02793-23-46. Die Genehmigung erfolgte in Verbindung mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen. Die Gemeindevertretung Schönfeld ist in ihrer öffentlichen Sitzung am 06. Juni 2024 den Auflagen zur Genehmigung des Bebauungsplans „Windfeld Neuenfeld-Ost“ durch Beitrittsbeschluss beigetreten. Die Planunterlagen waren entsprechend den Maßgaben, Auflagen und Hinweise überarbeitet worden. Der Beschluss über den Bebauungsplan wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“, der Gemeinde Schönfeld tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB im Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus wir der Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die öffentliche Bekanntmachung ergänzend auch in das Internet eingestellt. Die Unterlagen werden unter http://bauleitplanung.brandenburg.de sowie

Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses zum Bebauungsplan “Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld, für das Gebiet auf einer Ackerfläche zwischen den Ortschaften Neuenfeld, Klockow und Stramehl - an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. dauerhaft unter http://www.amt-bruessow.de zur Einsichtnahme und zum Download (PDF) bereitgestellt.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Ferner wird auf § 3 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hingewiesen. Eine Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften ist danach unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. § 3 Abs. 4 Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen

A. Hartwig Amtsdirektorin

aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.

Ferner wird auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB für die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige

Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Brüssow, den 01.07.2024

Veröffentlichung der Sitzungstermine:

Die nächste Amtsausschusssitzung des Amtes Brüssow findet voraussichtlich am 17.09.2024 statt. Den Sitzungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld findet voraussichtlich am 17.10.2024 im Dörphus in Klockow statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg findet voraussichtlich am 25.09.2024 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

gez. B. Briese Stellv. Amtsdirektorin

Die nächste Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow findet voraussichtlich am 01.10.2024 statt. Den Sitzungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet voraussichtlich am 09.10.2024 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz findet voraussichtlich am 11.09.2024 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten

Der Wasser- und Bodenverband „Welse“ gibt hiermit bekannt, dass in der Zeit vom 20.05.2024 - 28.02.2025 an den Verbandsgewässern (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten entsprechend des Unterhaltungsplanes (UPL) durchgeführt werden.

Der Unterhaltungsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Verbandes, zu den Geschäftszeiten Montag - Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr, aus. Gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung auf der Webseite des Verbandes unter www.wbv-welse.de.

Die Mahd und Sohlkrautung der Gewässer in der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet im Zeitraum vom 29.07. - 30.08.2024 statt. Die im UPL beinhalteten Grundräumungsarbeiten werden ab August bis Dezember 2024 durchgeführt.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen die festgelegten Gehölzpflegearbeiten in der Zeit vom 01.10.2024 - 28.02.2025.

Über den konkreten Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Gewässerunterhaltungsarbeiten können Informationen bei den Verbandsingenieuren des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ unter der Tel.-Nr.: 033336/675-5 eingeholt werden.

Zum Zeitpunkt der Gewässerunterhaltungsarbeiten haben die Eigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Ausführungsfreiheit an den

Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von Aushub und das Ablagern von Mähgut zu dulden haben.

Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, behält sich der Verband vor, die Mehrkosten dem Verursacher zu berechnen.

Gleichzeitig informiere ich, dass ganzjährig Vermessungsarbeiten an den Gewässern sowie im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen biberbedingte Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden die §§ 38 - 41 WHG vom 31.07.2009 (BGBl. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409 vom 28.12.2023) sowie die Landesbestimmungen §§ 78 - 85 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12 [Nr. 20] zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.12.2017 (GVBl. I/17 [Nr. 28]).

Schwedt/Oder, den 31.03.2024

gez. Ch. Schmidt Geschäftsführerin Wasser- und Bodenverband „Welse“

A. Hartwig

NACHRUF

Am 29. Juni 2024 verstarb unser Kamerad

Löschmeister TINO FESTER

der Amtsfeuerwehr Brüssow - Ortswehr Baumgarten

Er gehörte 31 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.

M. Dathe

F. Junghans Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführerin

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Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Sprechzeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

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Anordnungsbeschluss

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Prenzlau ordnet gemäß §§ 103a ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) den

Freiwilligen Landtausch Wallmow Verf.-Nr. 550324

1. Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet wird für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke festgestellt:

Land Brandenburg

Landkreis Uckermark

Gemeinde Carmzow-Wallmow

Gemarkung Wallmow

Flur 4

Flurstück(e) 43,45

Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Gebietskarte dargestellt. Es hat eine Größe von ca. 0,1343 ha.

2. Beteiligte

Beteiligte des Verfahrens sind die Eigentümer der Grundstücke und die Inhaber von dinglichen Rechten an den Grundstücken.

3. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau anzumelden.

Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalbeiner von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäߧ 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.

Der Inhaber eines Rechts muss nach§ 14 Abs.3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

4. Gründe

Die Tauschpartner haben sich über die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an den verfahrens gegenständlichen Flurstücken geeinigt und die Durchführung eines freiwilligen Landtausches beim Landesamt für Ländliche Entwicklung,Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Sie haben glaubhaft dargetan,dass sich die Durchführung verwirklichen lässt.

Der freiwillige Landtausch dient der Verbesserung der Agrarstruktur(§ 103a Abs.1 FlurbG).

Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt das Land Brandenburg (§ 104 FlurbG). Die zur Ausführung des freiwilligen Landtausches erforderlichen Aufwendungen fallen gemäߧ 103g FlurbG den

Im freiwilligen Landtausch werden personenbezogene Daten von Verfahrensbeteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Inforhttps://lelf.brandenburg .de/sixcms/media.php/9/Information-DSGVO-FLT-nach-Paragraf-103a-FlurbG.pdf eingesehen werden. Alternativ sind die Informationen auch beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und

Gegen diesen Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinden

Große und kleine Erfolge im Schwimmlager

Wie in jedem Jahr fand das Schwimmlager der Grundschule Göritz im Klockower Schwimmbad statt. Bei strahlendem Sonnenschein nutzten wir von Montag bis Freitag das gepflegte Freibad. Viele Kinder konnten bereits schwimmen und übten fleißig für das Seepferdchen, den Seeräuber oder das Bronze- bzw. Silber- Schwimmabzeichen. Die wenigen Nichtschwimmer schafften durch konsequentes Trainieren am Ende fast alle das Seepferdchen. Die Kinder können stolz auf sich sein. Jeder hat auf seine Weise neue persönliche Rekorde aufgestellt. Auch die Eltern unserer Klasse waren fleißig. Sie versorgten uns täglich mit Obst, Kuchen, Eis oder kümmerten sich um den Imbiss zum Mittag. Ein großes Dankeschön dafür. Bedanken möchten wir uns auch bei allen Mamas, Papas und unserer Lesepatin, die uns bei der Aufsicht und Betreuung unterstützt haben. Am Ende waren wir uns einig. Es war eine anstrengende aber vor allem eine tolle Woche mit Sport, Spiel und viel Spaß.

Bibliothek in Brüssow auch in den Sommerferien geöffnet

Der Sommer ist da und mit ihm auch die Sommerferien. Wir werden in den Monaten Juli und August zu den gewohnten Zeiten donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 13.00 Uhr die Bibliothek geöffnet haben. Besuchen Sie uns also gerne, wenn Sie Unterhaltung für die Kinder auf der Urlaubsreise brauchen oder Sie die passende Lektüre für den Strand oder die Berge suchen. Sollte es den Kindern in den Ferien einfach langweilig werden oder Sie Lust auf einen spannenden Krimi oder einen neuen Roman haben: in der Bibliothek werden Sie fündig! Ab Mitte Juli haben wir wieder eine neue Auswahl von Bilderund Vorlesebüchern, Lesebüchern für Schulkinder, Krimis, Unterhaltungsromane und Belletristik. Auch Spiele, Hörbücher und DVDs warten auf Sie.

Und für alle, die Zeit und Lust haben: die nächsten Spieleabende sind am Donnerstag, den 18.07. und 15.08., jeweils 19.00 Uhr.

Wir freuen uns auf Sie und euch!

Der Ehrenamtskreis der Bibliothek Brüssow

Veranstaltungen in den Gemeinden

Wann Was Wo

20.07.2024

15:00 Uhr

21.07.2024

15:00 Uhr

27.07.2024

09:30 Uhr

27.07.2024

14.00 Uhr

27.07.2024

14:00 Uhr

27.07.2024

18:00 Uhr

28.07.2024

10:00 Uhr

03.08.2024 10:00 Uhr

04.08.2024 10:00 Uhr

Uckermärkische Bühnen Schwedt

„Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt“

Klassik in Dorfkirchen

Preussisches Kammerorchester

Parkfest –Volksangeln

Freilichtbühne Menkin

Dorfkirche Bagemühl

Badeanstalt Brüssow

Parkfest – Fußball Sportplatz Brüssow

Parkfest – Nachmittagsprogramm

Parkfest –Abendprogramm

Frühschoppen

Dorffest und 90 Jahre FFw Grünberg mit Amtsfeuerwehrtag

Dorffest mit Frühstück

Samstag

09:30 Uhr – 11:30 Uhr Volksangeln in der Badeanstalt

Badeanstalt Brüssow

Freilichtbühne Brüssow

Freilichtbühne Brüssow

Festplatz auf dem Gutshof Gut Grünberg

Festplatz Gutshof

Parkfest Brüssow

14:00 Uhr Spielbeginn

Traditionstreffen ehemaliger Brüssower Fußballspieler auf dem Sportplatz

Ab 14:00 Uhr

Nachmittagsprogramm für Groß und Klein in der Badeanstalt mit Neptunfest

Eintritt frei

Ab 20:00 Uhr

Samstag, den 27./28.07.2024

Jukebox Coverband anschließend DJ

Einlass ab 18:00 Uhr Eintritt 8,00 €

Sonntag

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Frühshoppen mit der Blaskapelle „Vorpommersches Blasorchester Pasewalk e.V.“ und Rotpunktschießen mit dem Schützenverein Brüssow e.V.

Traditionelles Kinderfest Wollschow / Menkin

Am 2. Juni 2024 war es endlich soweit. Wie schon zur Tradition geworden, lud der Dorfverein Wollschow-Menkin zum Kinderfest ein. In der Feuerwehr Menkin und dem Gelände drumherum wurde einiges geboten, um die Kleinen und Großen glücklich zu machen. Wie auch in den vergangenen Jahren war das Kinderfest zahlreich besucht, eine schöne Mischung aus allen Generationen des ganzen Amtsbereichs.

Für das leibliche Wohl wurde durch selbstgebackenen Kuchen, Kaffee, Erfrischungsgetränke, Bratwurst, Naschibecher und Popcorn gesorgt. Auch an die Vitamine wurde mit einer Obstplatte gedacht.

In diesem Jahr sorgte Simone Herrmann als „Pocahontas“ mit einem Indianerprogramm für Spiel, Spaß und leuchtende Kinderaugen. Auch eine Tombola, Hüpfburg und zahlreiche Spiele wurden zur Freude der Kinder geboten.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und Besuchern die diesen schönen Nachmittag ermöglicht haben.

Außerdem möchten wir auf diesem Wege alle herzlich zu unseren noch kommenden Veranstaltungen 2024 einladen. Schon am 20.Juli präsentieren die Uckermärkischen Bühnen Schwedt im Park das Stück „In der Feuerwehr wird der Kaffee kalt“. Auch ein Flohmarkt mit anschließendem Freiluftkino soll am 07. September stattfinden. In Zusammenarbeit mit dem Kulturhaus-Kino Brüssow wird der Film: „Kindsköpfe“ gespielt. Flohmarktinteressierte können bereits Kontakt mit dem Dorfverein Wollschow-Menkin per E-Mail aufnehmen: dorfvereinwollschowmenkin@web.de

Wir freuen uns auf Euch

Eurer Dorfverein Wollschow-Menkin

Gottesdienste im Juli/August 2024

21.07.2024

10:00 Uhr Brüssow

15:00 Uhr Bagemühl mit Kaffee und Kuchen und Klassik in Dorfkirchen

28.07.2024 10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Woddow mit Kaffee und Kuchen

04.08.2024 10:00 Uhr Brüssow

11.08.2024 10:00 Uhr Brüssow

18.08.2024

10:00 Uhr Brüssow 14:00 Uhr Grünberg mit Kaffee und Kuchen

25.08.2024

10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Menkin/Wollschow Burgwall mit Kaffee und Kuchen

Kirchliche Informationen

Kirchengemeinde Brüssow

Kirchliche Nachrichten und Veranstaltungen

Klassik in Dorfkirchen am 21. Juli 2024 um 15:00 Uhr in Bagemühl.

Dort wird das Preußsische Kammerorchester spielen und anschließend gibt es ein Beisam- mensein auf dem Kirchplatz.

Uckermärkische Bühnen mit „Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt.“ am 20. Juli um 15:00 Uhr im Menkiner Park Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben! Alle Feuerwehrleute da! Löschmeister Wasserhose hat abgezählt und jetzt können sie Pause ma- chen. Verdient haben sie das. Immerhin mussten sie heute schon Wasser aus einem Keller pumpen, imKuhstall Feuer löschen und ein Pferd auf die Hufe stellen. Jetzt duftet schöner heißer Kaffee – da klingelt das Telefon! Bei Oma Eierschecke kommt Rauch aus der Wohnung! Schnell rücken Löschmeister Wasserhose, der kleine Wachtmeister Meier und die anderen aus und retten und löschen, was das Zeug hält. Zurück in der Wachstube ist der Kaffee nicht mehr ganz so heiß, aber warm. Also, Tassen raus und … Klingeling! Noch ein Einsatz. Emil Zahnlücke ist auf dem See ins Eis eingebro- chen. Tatütata, die Feuerwehr ist unterwegs! Und der Kaffee? Der wird immer kälter … Der DDR-Kinderbuchklassiker wird auf der Bühne zum Leben erweckt. Mit spannenden Abenteu- ern, reichlich Tatütata und viel Spaß entdecken Klein und Groß den turbulenten Alltag bei der Feuerwehr! Die Eintrittkarten können sie ab Juni im Ge- meindebüro erwerben oder vor Ort.

Eintritt: Kinder 7 Euro und Erwachsene 14 Euro Herzliche Einladung

Kirche klingt am 4. August 2024 um 16:00 Uhr in der Menkiner Kirche Von Ritterfrauen, Heiligen und ungezähmten Pferden. Gertrud Ohse und Daniel Trumbull

50plus, Männerkreis und Seniorenkreis

50 plus Kreis

31. Juli 2024 um 09:30 Uhr

Sommerfrühstück (Brunch) im Pfarrgarten. Herzliche Einladung

Männerkreis

18. Juli 2024 um 14:00 Uhr Wir wollen gemeinsam im Pfarrgarten Grillen und den Sommer genießen! Herzliche Einladung

Seniorenkreis

30. Juli 2024 um 14:00 Uhr Eisessen im Pfarrgarten und Herzliche Einladung

Leib und Seele Wagen Folgende Termine sind geplant: Ort Datum Uhrzeit

Wollschow 26. Juli 17:00 Uhr

Woddow 16. August 17:00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

Wollschower Burgwall am 25. August 2024 um 14:00 Uhr

Der Platz am Burgwall ist besonders und einzigartig. Wir wollen dort den Nachmittag verbringen und laden Sie herzlich ein!

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns am 24. August 2024 ab 09:30 Uhr bei den Vorbereitungen am Burgwall helfen.

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Brüssow erscheint am Donnerstag, den 22.08.2024

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist der 06.08.2024 Anzeigenschluss ist am 08.08.2024

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Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Gründung einer Selbsthilfegruppe zum Thema Depressionen, Ängste in Pasewalk und Umgebung

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS VG) sucht interessierte Menschen aus Pasewalk und Umgebung, die sich in einer Selbsthilfegruppe zum Thema Depressionen treffen möchten. Depressionen zählen zu den häufigsten und hinsichtlich ihrer Schwere vielfach unterschätzten Erkrankungen. Häufig ist die Erkrankung Depression immer noch ein Tabuthema.

Depressionen betreffen viele Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Hintergrund. Oft fühlen sich Betroffene isoliert und missverstanden. Die Gründung der Selbsthilfegruppe soll dazu beitragen, dieses Gefühl der Isolation zu durchbrechen und eine Gemeinschaft aufzubauen, die Verständnis und Unterstützung bietet.

Diese Gruppe kann einen Raum für Betroffene schaffen, in dem sie ihre Erfahrungen teilen, Unterstützung finden, Verständnis erfahren und die Möglichkeit zum Austausch haben.

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Pasewalk sucht therapieerfahrene Betroffene mit einer diagnostizierten Depression, die Interesse haben, an der Gründung einer Selbsthilfegruppe mitzuwirken.

Sehr gerne beraten und unterstützen die Mitarbeitenden der KISS VG zu allen organisatorischen und inhaltlichen Fragen einer Gruppengründung. In den Pasewalker Räumlichkeiten der KISS VG könnten die Treffen kostenlos stattfinden. Bei Interesse oder weiteren Fragen melden Sie sich unter: Mobil - 0151 1157 6891 oder E-Mail - kiss-vg@volkssolidaritaet.de

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Perfekte Präsentation, kompetente Beratung und super Betreuung. Herr Pete, herzlichen Dank für den tollen Rund-umService, ich fühlte mich sehr gut aufgehoben.

Weiterhin viel Erfolg, ich/wir empfehlen Sie und Ihr Team gerne weiter.

▪Bestattungen aller Art

▪ kirchliche und weltliche Trauerfeiern

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Erreichbar Tag & Nacht (auch an Sonn-und Feiertagen) Tel. 039754 20252 Tel. 03973 202616 www.bestattungshaus-salomon.de

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Programm Juli/August 2024

Das Kino in zentraler Randlage

Prenzlauer Straße 35 in Brüssow www.kulturhaus-kino-bruessow.de

BLAUER DIENSTAG in der Badeanstalt

dienstags in der letzten Stunde vor Badschließung abwechslungsreiches Programm mit Kultur und Sport

Fr/ Sa 5./6.07. 17:30h

Di/ Mi 9./10.07. 20:00h

Fr 12.07. 16:30h

So 14.07. 20:00h

Fr 19.07. 21:30h

Mo -Sa 22.-27.7. Tagsüber

Fr 26.07. 21:30h

Fr 2.08. 21:30h

Fr 9.08. 21:30h

Sa 24.08. 14:00h

Live-Übertragung Fußball-EM der Männer Viertelefinalspiele

Live-Übertragung Fußball-EM der Männer Halbfinalspiele

Kinder&Jugendkino

»Jim Knopf und die wilde 13« Das Geheimnis um Jim wird gelüftet (D 2020 | 109 min | FSK 0 | KJF 7 Jahre)

Live-Übertragung Fußball-EM der Männer Finalspiel

Freiluftkino in der Heidemühle Caselow »Schlamassel«

Familienkonflikte zwischen den Zeiten (D 2023 | 115 min | FSK 12)

Kooperationsprojekt

Tanz und Theater-Ferienwoche „Was fürn Glück“ ab 6 Jahre, kostenlos

Infos und Anmeldung unter +49 152 56478491

Freiluftkino in der Badeanstalt Brüssow »Barbie« Ein Spagat zwischen Popkultur, Marke und Feminismus (USA 2023 | 114 min | FSK 6)

Freiluftkino im Schwimmbad Klockow

»Beckenrand Sheriff« Wir feiern mit: 50 Jahre Schwimmbad Klockow (D 2021 | 114 min | FSK 6)

Freiluftkino auf dem Lavendelfeld »Weinprobe für Anfänger« Ein weiteres Stück Frankreich in Grimme (F 2022 | 88 min | FSK 12)

07.09.24 Korbflechten mit Werner in Dreesch

28.09.24 Flaschenkürbisse mit Sylvia vom Atelier Zauberling in Brüssow

12.10.24 Acryl-Pouring mit Swetlana in Brüssow

25.10.24 Holzbearbeitung mit Frank in Wallmow

16.11.24 Neurographik mit Ananda in Brüssow

30.11.24 Tiffany-Glaskunst mit Annya in Battin

25.01.25 Kästchen aus Papier & Pappe mit Bettina in Brüssow

Informationen und Anmeldung bei Ananda Wenthin unter Telefon +49 151 51 723 461 oder kunstzeit@kulturhaus-kino-bruessow.de

Abschlusspräsentation Jugendfilm-Sommercamp von Nave Randow e.V. Präsentation der Camp-Ergebnisse

Sa 24.08. ab 14h Tag der Vereine Brüssow: Auch das Kulturhaus ist auf dem Markt Brüssow dabei: mit Gespräch und Filmen der Film an seinem Drehort

Kreativ-Zeit in Brüssow und Umgebung

verschiedene Kursangebote zwischen Handwerk, Kunst und Natur

Korbflechten • Flaschenkürbisse • Holzgestaltung • Acryl-Pouring • Neurographik • Tiffany-Glas • Kästchen Informationen und Anmeldung unter +49 151 51 723 461 oder kunstzeit@kulturhaus-kino-bruessow.de

Wir sind Partner im: www.bruessowerland de

Newsletter abbonieren unter zapisy na newsletter: info@kulturhaus-kino-bruessow.de

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Anlässlich meiner Jugendweihe

möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Eltern, allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn für die vielen Glückwünsche und zahlreichen Geschenke bedanken.

Laura Klatt

Göritz, im Juni 2024

TANKSTELLE

Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 19.00 Uhr Sa.: 7.00 - 16.00 Uhr So.: 7.00 - 12.00 Uhr

BAUMARKT

Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 8.30 - 18.00 Uhr Sa.: 8.30 - 15.00 Uhr

Rothenklempenower Str. 49 a · 17321 Löcknitz Tel. 039754 20667 · Fax 039754 52818 info@randow-gruppe.de · www.randow-gruppe.de

Danksagung

Es hat uns tief berührt, wie viele Menschen meinem lieben Mann, unserem herzensguten Vater, Schwiegervater, Opa und Bruder

Horst Glasenapp

nicht nur im Leben Zuneigung, Freundschaft, Anerkennung und Wertschätzung schenkten, sondern auch im Tode ehrten.

Danke für die Blumenspenden und Geldzuwendungen. Danke für die vielen lieb geschriebenen Worte. Danke für jeden stillen Händedruck und jede Umarmung allen Verwandten, Freunden und Bekannten.

Im Namen aller Angehörigen Erna Glasenapp Besonderer Dank gilt Pastor Matthias Gienke, dem Bestattungshaus Salomon und der Blumenwerkstatt Sabine Spangenberg.

Wollin, im Juni 2024

Tief bewegt von so zahlreichen Beweisen aufrichtiger Anteilnahme durch liebevoll geschriebene Worte, Blumen und Geldspenden sowie für das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte meines lieben Mannes und unseres lieben Papas

Manfred Reich

möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken.

Es tröstEt uns zu wissEn, dass wir mit unsErEr trauEr nicht

Während der langen Krankheit und in der Stunde des Abschieds haben wir erfahren, wie viel Zuneigung unserem lieben

Bodo Dahl

* 31.01.1961 † 02.06.2024 entgegengebracht wurde.

Wir danken allen für die Anteilnahme durch Wort, Schrift und Zuwendungen in aller Form. Dank gilt auch dem Bestattungshaus Jeske & Ferger, der Rednerin Frau Ulrich sowie dem Blumenhaus Fehlhaber.

Abschied nahmen im Namen aller Angehörigen

Petra und Sandro Dahl

Ein besonderer Dank gilt dem Praxisteam Dr. Tarnow, dem Pastor M. Gienke und dem Bestattungshaus Salomon.

Im Namen aller Angehörigen Doris Reich und Kinder

Frauenhagen, im Juni 2024

Klockow, im Juni 2024

„Und immer sind da Spuren deines Lebens, Gedanken, Bilder und Augenblicke. Sie werden uns an dich erinnern, uns glücklich und traurig machen und dich nie vergessen lassen.“

Danksagung

Für die erwiesene Anteilnahme durch Wort, Schrift, Blumen und Geldspenden sowie für das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unserer lieben Mutti

Heidi Görlitz

möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken.

Ein besonderer Dank gilt der Stephanus gGmbH Haus am See in Brüssow, dem Palliativverein Torgelow e.V., der Rednerin Frau Schaldach für die einfühlsamen Worte, dem Blumenparadies Petra Drews aus Löcknitz sowie dem Bestattungshaus Salomon.

Im Namen aller Angehörigen Die Töchter Sylvia Herzfeldt, Christiane Groß, Kathleen Tillack mit Familien

Menkin,im Juni 2024

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