Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland
mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen 18. Jahrgang
Amtlicher Teil
Uckerland, den 17.11.2009
Inhalt
- Beschlussfassung der geprüften Jahresrechnung 2007 2 - Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kitas in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland 3 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 6 - Bekanntmachung nach § 39 (3) und 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung des Hauptausschusses 9 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 10 - Öffentliche Bekanntmachung: Ausführungsanordnung 10
ISSN 1612-1511
Nichtamtlicher Teil
Nummer 11/2009
- Herbstfest der Gemeinde Uckerland 2009 11 - Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010 12 - Festzeltgarniturenausleih / Ausschreibung Azubi-Projekte 13 - Hinweis der Gemeindekasse / Lokales Familienbündnis 13 - Infos zur Breitbandversorgung der Gemeinde Uckerland 14 - Freie Wohnungen in der Gemeinde 15 - Kinder- und Jugendarbeit 16 - Kirchliche Informationen 24 - Sonstige Informationen – Begrüßungsgeld für Neu-Wilsickower 25 - Aus dem Vereinsleben / Termine und Veranstaltungen 26
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Nr. 11/2009
Amtlicher Teil Gemeinde Uckerland Beschlussfassung der geprüften Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Uckerland Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 der Gemeinde Uckerland gemäß § 93 (2) und (3) Gemeindeordnung GO und erteilt der Bürgermeisterin die Entlastung gemäß § 93 (3) GO.
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 Gemeinde Uckerland ist unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen nach § 21 Gem HV in Verbindung mit § 39 Gem HV ist wie folgt festgestellt worden: 1.1. Kassenmäßiger Abschluss in € Gesamt – Ist – Einnahmen 3.385.998,54 € Gesamt – Ist – Ausgaben 2.498.247,80 € Buchungsmäßiger Kassenabschluss 2007 834.401,98 € 1.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung in € 1. Solleinnahmen 2. + neue Haushaltseinnahmereste 3. ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 4. ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 5. Summe bereinigte Solleinnahmen 6. Sollausgaben 7. + neue Haushaltsausgabereste 8. ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 9. ./. Abgang alter Kassenausgabereste 10. Summe bereinigte Sollausgaben 11. Fehlbetrag
VWH VMH Gesamthaushalt in € in € in € 4.071.559,66 1.389.139,46 5.460.699,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 690,39 0,00 690,39 4.070.869,27 1.389.139,46 5.460.008,73 4.058.180,65 1.354.116,19 12.688,62 46.331,07 0,00 11.307,80 0,00 0,00 4.070.869,27 1.389.139,45. 0,00 0,00
Begründung: In der Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Uckerland wurde das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Standes des Vermögens, der Rücklagen und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen. Die Jahresrechnung wurde durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Die Zuleitung der festgestellten Jahresrechnung Gemeinde Uckerland 2007 erfolgt mit der Sitzungsvorlage Nr. 0057/09 in der Gemeindevertretersitzung am 27.08.2009. Gemäß GO §§ 111, 113 und 114 ist die Jahresrechnung zu prüfen. Die Prüfung erfolgte durch den Landkreis Uckermark vom 25.05.-16.07.2009. Das Prüfungsprotokoll vom 21.07.2009 ist als Anlage beigefügt. Die Jahresrechnung wurde formell richtig und vollständig erarbeitet. Die Frist der Erstellung der Jahresrechnung (30.03.d. Folgejahres) wurde nicht eingehalten und somit ist eine fristgemäße Zuleitung an die Gemeindevertretung nicht mehr möglich. Gegenüber dem Plan verbesserte sich das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes um 248.373,52 € deutlich. Abgesehen von der positiven Entwicklung die sich aus dem Vermögenshaushalt durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt ergab, verschlechterte sich dessen Ergebnis um 89.431,00 €. Ursache dafür ist, dass geplante Investitionszuschüsse vom Land für Straßenbaumaßnahmen nicht realisiert wurden, andererseits aber Mehrausgaben bei Straßenbaumaßnahmen (Kleisthöhe) angefallen sind. Die Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes fiel um 158.942,52 € geringer aus als geplant. Im Haushaltsjahr 2007 erhielt die Gemeinde investive Schlüsselzuweisungen in Höhe von 269.745,00 €. Die Abrechnung dieser Mittel ergab, dass 2007 266.844,84 € verausgabt wurden, davon 30.793,45 € durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten. 2.900,16 € wurden 2007 nicht beansprucht und der allgemeinen Rücklage zugeführt.
5.412.296,84 59.019,69 11.307,80 0,00 460.008,73 0,00
Von den in Vorjahren aus nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen gebildeten Haushaltsausgaberesten wurden 2007 38.377,76 € in Anspruch genommen und 5.000,00 € ins Folgejahr übertragen. Weiterhin erhielt die Gemeinde zweckgebundene Zuweisungen für Investitionen in Höhe von 269,5 T€ davon wurden 265,0 T€ im Haushaltsjahr verausgabt und 4,5 T€ durch die Bildung eines Haushaltsausgaberestes bei der Haushaltsstelle 8800.9403 gebunden und nach 2008 übertragen. Bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben war die Information an die Gemeindevertretung nicht vollständig, da eine Reihe von geleisteten Mehraufwendungen nicht einbegriffen war. In mehreren Fällen waren die Überschreitungen so erheblich, dass vor ihrer Leistung die Zustimmung der Gemeindevertretung einzuholen war. Entsprechende Beschlüsse liegen i n zwei Fällen nicht vor. Dabei handelt es sich um Mehrausgaben in Höhe von 4.697,14 € für Unterhaltungsmaßnahmen am Verwaltungsgebäude (HHST 0600.5000) sowie um Mehrausgaben in Höhe von 27.900,88 € für die Straßenbaumaßnahme Kleisthöhe bis Biodieselanlage (HHST 6330.9400). Bezüglich der Haushaltsreste wurden folgende Anmerkungen gegeben: Die mit der Nachtragssatzung angebrachten Haushaltsvermerke nach § 16 (2) GemHV sind nicht hinreichend konkret formuliert. Danach ist zu bestimmen, ob bestimmte Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes bestimmte Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes erhöhen, oder bestimmte Mindereinnahmen des Verwaltungshaushaltes bestimmte Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes vermindern. Zukünftig sollten diese Haushaltsvermerke eindeutiger und damit den Vorschriften entsprechend formuliert werden. Gegen die Erteilung der Entlastung der Bürgermeisterin für die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Uckerland sind keine Bedenken vom Prüfer vorgetragen.
Nr. 11/2009
Amtsblatt Uckerland November 2009
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben. Gemäß § 93 Abs. 4 GO ist der Beschluss über die Jahresrechnung 2007 und die Entlastung der Bürgermeisterin der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekanntzumachen. 1. Die Gemeindevertretung beschließt die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 der Gemeinde Uckerland. 2. Die Gemeindevertretung entlastet die Bürgermeisterin gemäß § 93 Abs. 3 GO.
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Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss der Gemeinde Uckerland vom 27.08.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Uckerland nehmen.
Uckerland, den 21.09.2009
Wernicke, Bürgermeisterin
Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 27.08.2009 aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.V.m. den §§ 22, 90 und 91 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – vom 26.06.1990 (BBGI. IS. 1163) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 17 Kindertagesstättengesetz für das Land Brandenburg (Kita-Gesetz) vom 10.06.1992 (GVBI. IS. 178) in der derzeit geltenden Fassung folgende Kostenbeitragssatzung beschlossen.
§ 1 Kostenbeiträge (1) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland werden gemäß § 17 Absatz 3 KitaG Elternbeiträge in Form von Kostenbeiträgen erhoben. (2) Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familienergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Kindertagesstätten sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden. § 2 Aufnahme von Kindern (1) Kindertagesbetreuung wird nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 und 3 des KitaG gewährleistet. Kindertagesbetreuung im Rahmen des bedingten Rechtsanspruches gemäß § 1 Absatz 2 und 3 des KitaG erfolgt nur nach Vorlage des Bescheides zur Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung durch den Leistungsverpflichteten. (2) Der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Festlegung der vereinbarten täglichen Betreuungszeit (ganze Stundenzahl) mit den Personensorgeberechtigten ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland. (3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer bestimmten Einrichtung. § 3 Pauschalierte Kostenbeteiligung (1) Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland werden von den jeweiligen Personensorgeberechtigten, denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht, erhoben. (2) Erfüllen mehrere Personen nebeneinander die Voraussetzungen von Absatz 1, so haften sie als Gesamtschuldner. § 4 Entstehung und Beendigung der Kostenbeitragspflicht (1) Der Kostenbeitrag entsteht mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeine Uckerland und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. (2) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland erfolgt grundsätzlich zum
1. eines Monats. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird die Gebühr jedoch für den vollen Monat erhoben.
(3) Der Kostenbeitrag für einen Krippenplatz wird bis einschließlich des Monats erhoben, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Der Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz wird ab 1. des Folgemonats nach Vollendung des 3. Lebensjahres erhoben. (4) Die Beendigung des Betreuungsvertrages (Abmeldung eines Kindes) kann grundsätzlich nur schriftlich durch die Personensorgeberechtigten und die Gemeinde Uckerland jeweils zum Ende eines Monats bei Einhaltung einer Beendigungsfrist von einem Monat erfolgen. Für die Wahrung der Frist zur Beendigung des Betreuungsvertrages kommt es auf den Tag des Eingangs des Schreibens an. Wird die Beendigung des Betreuungsvertrages durch den Träger ausgesprochen, ist sie schriftlich zu begründen. Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos beenden und das Kind vom Besuch der Kindertagesstätte ausschließen, wenn die Personensorgeberechtigten trotz Mahnung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und mit der Zahlung des Elternbeitrages drei Monate in Rückstand sind. Weiterhin kann der Betreuungsvertrag beendet werden, wenn die Personensorgeberechtigten die in dem Betreuungsvertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben. Eine erneute Aufnahme eines Kindes ist nach Wegfall der Ursachen für die Kündigung möglich. (5) Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann ein Kind ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde unter Beachtung des § 2 Abs. 3 wechseln. § 5 Grundsätze der Erhebung von Kostenbeiträgen (1) Die Kostenbeiträge werden nach dem Einkommen der Personensorgeberechtigten und dem Umfang der Betreuung erhoben. Dabei wird die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt. Es kann eine jährliche Überprüfung der Grundlagen durch die Gemeinde Uckerland erfolgen. (2) Für das 1. Kind eines Personensorgeberechtigten, das in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Uckerland betreut wird, ermittelt sich der Kostenbeitrag entsprechend § 8 dieser Satzung. Für das 2. Kind des jeweiligen Personensorgeberechtigten, dass in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland betreut wird, wird der nach § 8 dieser Satzung ermittelte Kostenbeitrag in Höhe von 85 % erhoben, für das 3. Kind in Höhe von 80 %. Für jedes weitere Kind mindert sich der nach § 8 ermittelte Kostenbeitrag um weitere 5 %. (3) Die Höhe des Kostenbeitrages ergibt sich aus den beiliegenden Tabellen. Die Tabellen (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Satzung und untergliedern sich nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort.
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Der Höchstbetrag bemisst sich nach den Kosten des einzelnen Platzes abzüglich der institutionellen Förderung. Sind die Personensorgeberechtigten nicht bereit, gegenüber dem Träger der Kindertagesstätte ihre Einkommensverhältnisse nachzuweisen, zahlen sie für ihr Kind den Höchstbetrag in der entsprechenden Betreuungsform. (4) Dem Kostenbeitragsbescheid ist ein Berechnungsbogen zur Ermittlung des Kostenbeitrages beizufügen. (5) Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge für die Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld) (Anlage 4). Das Essengeld für Hortkinder ist direkt beim Anbieter zu entrichten. Das Essengeld für Krippen- und Kindergartenkinder ist in den Kindertagesstätten „Uckerlandzwerge“ und „Grashüpfer“ an die Erzieher und in der Kita „Regenbogen“ direkt an den Anbieter zu zahlen. § 6 Umfang und Art der Betreuung (1) Die Einhaltung der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit wird von der jeweiligen Kindereinrichtung kontrolliert. In Härtefällen sind Ausnahmen möglich. (2) Eine Betreuung in den Ferienzeiten und an schulfreien Tagen über der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit hinaus erfolgt nur, wenn die familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Personensorgeberechtigten dies erforderlich machen. Die Betreuung über der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit hinaus wird mit einem zusätzlichen Kostenbeitrag zu dem jeweiligen monatlichen Kostenbeitrag auf Grundlage des ermittelten Kostenbeitrages erhoben. (3) Bei Überschreitung der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeit durch die Personensorgeberechtigten erhebt die Gemeinde Uckerland für jede angefangene Stunde eine Pauschale in Höhe von 5,00 €. (4) In den Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland können Besucherkinder, Förderkinder, Kinder bei einmaliger notwendiger Verlängerung der Betreuungszeiten und Kinder in der Eingewöhnungsphase stundenweise betreut werden. (5) Für die stundenweise Betreuung wird folgender Kostenbeitrag erhoben: 1 €/Stunde. Die stundenweise Betreuung in der Eingewöhnungsphase ist kostenfrei. (6) Der Kostenbeitrag für die stundenweise Betreuung ist in der Kindertagestätte zu entrichten. (7) Die vereinbarte Betreuungszeit laut Betreuungsvertrag kann in begründeten Fällen in Abstimmung mit der Kita-Leiterin in der Woche variabel genutzt werden. Es darf allerdings die Gesamtbetreuungszeit innerhalb der Woche nicht überschritten werden. (8) Die innerhalb eines Hortvertrages vereinbarte Betreuungszeit kann geteilt werden und in zwei vorher im Betreuungsvertrag vereinbarten Kindertagesstätten realisiert werden. § 7 Fälligkeit des Kostenbeitrages (1) Die monatlichen Kostenbeiträge werden durch einen entsprechenden Bescheid festgesetzt. (2) Erhebungszeitraum ist der Monat. Krankheits- oder urlaubsbedingte Fehlzeiten der Kinder bleiben unberücksichtigt. Entsprechendes gilt für Betriebsferien und Schließtage der Einrichtungen. (3) Der Kostenbeitrag ist zum 15. des laufenden Monats fällig und wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben. (4) Der Kostenbeitrag ist auf ein vom Träger der Kindertagesstätte zu benennendes Konto zu überweisen. Es ist das Kassenzeichen anzugeben, welches den Personensorgeberechtigten benannt worden ist. (5) Rückständige Kostenbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
Nr. 11/2009
§ 8 Bemessung des Einkommens und Nachweis (1) Bemessungsgrundlage für die Kostenbeiträge sind die jeweilige Betreuungsform, der Umfang der vereinbarten Betreuungszeit, das Einkommen der Personensorgeberechtigten und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder. (2) Grundlage für die Berechnung des Kostenbeitrages ist das Jahreseinkommen der Personensorgeberechtigten des Jahres vor Inanspruchnahme der Betreuungsleistung. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem höheren Kostenbeitrag führen können, sind unverzüglich anzugeben. Der Kostenbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu zu erheben. Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Personensorgeberechtigten gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Dem Einkommen sind steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 EStG (in der jeweils aktuellen Fassung) des Personensorgeberechtigten hinzu zu rechnen. Elterngeld findet bei der Berechnung des Einkommens ab 300,01 € Berücksichtigung; Kindergeld wird ebenso angerechnet, Erziehungsgeld jedoch nicht. Von dem so errechneten Bruttobetrag werden die Einkommenssteuer, die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag und bei privat und freiwillig Versicherten die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Werbungskosten nach § 2 EstG sind in geeigneter Form nachzuweisen (die geeignete Form legt das Fachamt fest). Der so errechnete Nettobetrag wird in seinem zwölften Teil zur Kostenbeitragsrechnung nach den in der Anlage beigefügten Tabellen herangezogen. Der Nachweis des Einkommens wird dem Einkommenssteuerbescheid für das Vorjahr und anderen geeigneten Unterlagen entnommen (Jahresverdienstbescheinigung, Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes, Wohngeldbescheid usw.). (3) Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt, sofern sie Mutter und Vater des Kindes sind. Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zum Kind, bleibt sein Einkommen zur Erhebung des Kostenbeitrages unberücksichtigt. Leben die leibliche Mutter und der leibliche Vater des Kindes getrennt, so wird das Einkommen der leiblichen Mutter bzw. des leiblichen Vaters zu Grunde gelegt, mit welchem das Kind zusammen lebt. Die Unterhaltsleistung wird hinzu gerechnet. (4) Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist von der Summe der positiven Einkünfte auszugehen. Die Einkommensberechnung erfolgt im Übrigen analog zum § 8 Absatz 2 dieser Satzung. Die Angaben sind dem Einkommenssteuerbescheid zu entnehmen. (5) Selbständige, die keinen Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorlegen können, haben die beiden Einkommenssteuerbescheide für die Kalenderjahre vorzulegen, die dem Vorjahr vorausgegangen sind. Der Kostenbeitrag wird dann vorbehaltlich erhoben. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides des Vorjahres wird der vorbehaltlich festgelegte Kostenbeitrag geprüft und endgültig festgestellt. Die selbständigen Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, den Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres nach Erhalt innerhalb von 4 Wochen vorzulegen. (6) Der oder die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei Antragstellung zur Aufnahme des Kindes und dann bis zum 31.03. eines Jahres der Gemeinde Uckerland Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu geben und entsprechende Nachweise zu erbringen.
Nr. 11/2009
Amtsblatt Uckerland November 2009
(7) Änderungen der Kostenbeiträge durch eine Änderung des Kindesalters, Einkommensänderung oder eine Änderung der unterhaltspflichtigen Kinder der Personensorgeberechtigten werden vom ersten Tag des nächsten Monats nach Eintritt der Änderung an wirksam. Wird innerhalb eines Monats eine Änderung der Betreuungszeit vereinbart, so wird bereits für den laufenden Monat der entsprechende (höhere oder niedrigere) Kostenbeitrag erhoben. (8) Wird das Einkommen nicht durch den Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen, ist der Höchstbetrag zu zahlen. § 9 Bonusregelung Besteht für einen Hortplatz ein Betreuungsvertrag vom 01.01. – 31.12. des laufenden Jahres und wurden 11 Monatsbeiträge für das Jahr gezahlt, wird der 12. Monatsbeitrag erlassen.
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§ 10 Übernahme Elternbeiträge Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese Kinder Hilfe nach den §§ 33, 34 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches erhalten, übernimmt der für die Leistung zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge der Gemeinde Uckerland (Anlage 5). § 11 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Uckerland, den 25.09.2009 Wernicke Bürgermeisterin
Anlage 1 Kostenbeiträge für Kinder von 0 Jahren bis zum vollendeten 3. Lebensjahr monatliches Nettoeinkommen
50%
75%
bis 15 Std./Woche
über 15 Std./Woche -
Euro
Euro
Euro
ab 800,00
20,00
Mindestbeitrag 11,00 unter 800,00 ab 1.000,00
ab 1.250,00
ab 1.500,00
ab 1.750,00
ab 2.000,00
ab 2.250,00
ab 2.500,00
ab 2.750,00
Höchstbetrag ab 3.000,00
30,00
41,00
51,00
62,00
72,00
83,00
93,00
104,00
114,00
unter 30 Std./Woche
100% Kernrechtsanspruch
125%
150%
30 Std./Woche
über 30 Std./Woche -
ab 45 Std./Woche
Euro
Euro
Euro
unter 45 Std./Woche
16,50
22,00
27,50
33,00
30,00
40,00
50,00
60,00
45,00
61,50
76,50
93,00
108,00
124,50
139,50
156,00
171,00
60,00
82,00
102,00
124,00
144,00
166,00
186,00
208,00
228,00
75,00
102,50
127,50
155,00
180,00
207,50
232,50
260,00
90,00
123,00
153,00
186,00
216,00
249,00
279,00
312,00
285,00
342,00
125%
150%
30 Std./Woche
über 30 Std./Woche -
ab 45 Std./Woche
Euro
Euro
Euro
Anlage 2 Kostenbeiträge für Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt monatliches Nettoeinkommen
Euro
50%
75%
bis 15 Std./Woche
über 15 Std./Woche -
Euro
Euro
Mindestbeitrag 11,00 unter 800,00 ab 800,00
ab 1.000,00
ab 1.250,00
ab 1.500,00
ab 1.750,00
ab 2.000,00
ab 2.250,00
ab 2.500,00
ab 2.750,00
Höchstbetrag ab 3.000,00
16,00
21,00
26,00
31,00
36,00
42,00
48,00
54,00
60,00
66,00
unter 30 Std./Woche 16,50 24,00
31,50
39,00
46,50
54,00
63,00
72,00
81,00
90,00
99,00
100% Kernrechtsanspruch
22,00 32,00
42,00
52,00
62,00
72,00
84,00
96,00
108,00
120,00
132,00
unter 45 Std./Woche
27,50 40,00
52,50
65,00
77,50
90,00
105,00
120,00
135,00
150,00
165,00
33,00 48,00
63,00
78,00
93,00
108,00
126,00
144,00
162,00
180,00
198,00
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Nr. 11/2009
Anlage 3 Kostenbeiträge für Kinder im Grundschulalter monatliches Nettoeinkommen
50%
unter 20 Std./Woche
100% Kernrechtsanspruch
125%
150%
20 Std./Woche
über 20 Std./Woche -
ab 40 Std./Woche
Euro
Euro
unter 40 Std./Woche
Euro
Euro
Euro
ab 800,00
10,00
20,00
25,00
30,00
ab 1.250,00
16,50
33,00
41,25
49,50
Mindestbeitrag 7,00 unter 800,00 ab 1.000,00 ab 1.500,00 ab 1.750,00 ab 2.000,00 ab 2.250,00 ab 2.500,00 ab 2.750,00
Höchstbetrag ab 3.000,00
13,00 20,00 24,00 28,00 32,00 36,50 41,00 45,50
14,00
17,50
26,00
21,00
32,50
40,00
39,00
50,00
48,00
60,00
60,00
56,00
72,00
70,00
64,00
84,00
80,00
73,00
96,00
91,25
82,00
109,50
102,50
91,00
123,00
113,75
136,50
Anlage 4 zur Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland Festsetzung des Essengeldes Kosten pro Essen Kita Hetzdorf Für Kinder bis unter 3 Jahre (Kinderkrippe)
Für Kinder ab 3 Jahre (Kindergarten)
Für Kinder im Grundschulalter (Hort)
1,50 €
1,50 €
-
Kita Jagow 1,50 €
1,50 €
-
Kita Werbelow 1,50 €
1,50 €
1,70 €
Anlage 5 Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge, § 10 der Satzung Die Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge beträgt für Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahre (Kinderkrippe):
104,75 €
Kinder im Alter von 3 Jahre bis zur Einschulung (Kindergarten):
54,40 €
Kinder im Grundschulalter (Hort):
33,09 €
Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland
Uckerland, den 28.10.2009 Sitzungsdatum: 24.09.2009 Tagungsort: kleiner Klubraum im Schloss, Güterberg 5, 17337 Uckerland Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.30 Uhr
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Kurth, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.08.2009 Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 27.08.2009 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 1 0
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es lag folgender Antrag von Herrn Wernicke vor: Im öffentlichen Teil wird als Tagesordnungspunkt 12 der Beschluss über die Aufhebung der alten Hauptsatzung eingefügt. Die darauf folgenden Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend.
Nr. 11/2009 Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 10
Amtsblatt Uckerland November 2009 nein Enthaltung ausgeschl. 5 0 0
Es lag folgender weiterer Antrag von Frau Kurth vor: Im öffentlichen Teil wird als Tagesordnungspunkt 13 das Thema Weihnachtsmarkt zur Beratung eingefügt. Die darauf folgenden Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 1 0
Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 1 0
Die Gemeindevertretung stimmt der geänderten Tagesordnung zu.
Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.
4. Einwohnerfragestunde Herr Trester informiert darüber, dass die Straßenbeleuchtung in Nechlin nicht funktioniert und bittet um Überprüfung. Weiterhin fragt Herr Trester an, nachdem bereits Gespräche mit der Bahn stattgefunden haben, ob es der Gemeinde möglich wäre eine Unterstellmöglichkeit am Bahnhof in Nechlin zu errichten bzw. zur Verfügung zu stellen.
Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Güterberg fragt nach, wann die Feuerwehr wieder zum Einsatz kommt. Frau Wernicke erwidert, dass sie zu diesem Sachverhalt im nächsten Tagesordnungspunkt Informationen hat.
5. Informationen der Bürgermeisterin Frau Wernicke informiert über ein Gespräch mit dem Gemeindebrandmeister, welches morgen am 25.09.2009 stattfinden wird. In diesem Gespräch wird es hauptsächlich um die Verteilung der vorhandenen Technik auf die einzelnen Wehren gehen. Weiterhin berichtet sie darüber, dass die Gemeinde Uckerland Gründungsmitglied der Initiative „Lokales Bündnis für Familien im ländlichen Raum“ ist. Der Sitz des Bündnisses ist in Klockow und die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Zum geplanten Verkauf eines Grundstückes in Amalienhof führt Frau Wernicke Erläuterungen aus.
Frau Wernicke informiert darüber, dass Herr Knoll nicht mehr als sachkundiger Einwohner im Bauausschuss tätig ist.
Auf der letzten NUWA-Sitzung hat sich der Vorstand noch nicht zur Problematik mit der Trinkwasserversorgung am Nechliner Bahnhof positioniert.
6. (BV-Nr. 0072/09) Beschluss zum Wechsel Wismar und Hansfelde zur GKU Strasburg Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Uckerland Mitglied im NUWA bleibt. Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 12
nein Enthaltung ausgeschl. 0 3 0
7. (BV-Nr. 0071/09) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über eine überplanmäßige Ausgabe zur energetischen Sanierung der Sporthalle Werbelow Frau Wernicke erläutert dazu, dass der Hauptausschuss über die Vergabe der Aufträge entschieden hat. Die Gemeindevertretung jedoch entscheidet über überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben. Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 219.100 € zur energetischen Sanierung der Sporthalle Werbelow.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 15
7 nein Enthaltung ausgeschl. 0 0 0
8. (Sitzungsvorlage-Nr. 0075/09) Zuleitung der festgestellten Jahresrechnung (JR) 2008 der Gemeinde Uckerland an die Gemeindevertretung Uckerland Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Sitzungsvorlage zur Kenntnis. 9. (BV-Nr. 0076/09) Erneuerung Buswartehallen in den Orten Taschenberg und Trebenow Herr Menke spricht sich für einen Fachwerkbau wie in Nechlin aus und stellt folgenden Antrag: Die Beschlussvorlage (BV) soll dahingehend geändert werden, dass die Errichtung einer Buswartehalle in Kutzerow anstelle von Trebenow in der Vorlage wieder aufgenommen wird. Die Errichtung einer Halle in Trebenow soll weiter geprüft werden. Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 5
nein Enthaltung ausgeschl. 6 4 0
Damit ist der Antrag abgelehnt. Herr Brandau stellt folgenden Antrag: Die BV wird auf die nächste GV-Sitzung am 29.10.2009 vertagt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Kontakt mit möglichen Sponsoren zu suchen und Kontakt mit der UVG aufzunehmen. Es ist zu prüfen, ob die UVG verpflichtet ist Bushaltestellen zu errichten und ob die Haltestelle in Trebenow in Zukunft von der UVG weiter so wie bisher angefahren wird.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 11
nein Enthaltung ausgeschl. 2 2 0
Dieser Antrag ist angenommen und damit wird die BV auf die nächste Sitzung vertagt. 10. (BV Nr. 0077/09) Nutzungsordnung für die Ausleihe von Festzeltgarnituren Änderungsempfehlungen: Herr Holzmeier stellt folgenden Antrag: Unter Punkt 3 der Nutzungsordnung soll der Passus „und kein Eintritt erhoben wird“ gestrichen werden. Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 1 0
Frau Kurth stellt folgenden Antrag: Ebenfalls unter Punkt 3 soll die Gebühr von 5,11 € auf runde 5,00 € festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 1 0
Beiden Anträgen wird stattgegeben. Abstimmung über die zentrale Einlagerung der Festzeltgarnituren. Abstimmungsergebnis anwesend ja 15 13
nein Enthaltung ausgeschl. 2 0 0
Der zentralen Lagerung wird zugestimmt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die nachstehend aufgeführte Vereinbarung zur Ausleihe von Festzeltgarnituren der Gemeinde Uckerland mit den o. g. Änderungen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl. 16 13 2 1 0
8
Amtsblatt Uckerland November 2009
Nr. 11/2009
12. Aufhebung der alten Hauptsatzung In der letzten Sitzung ist die neue Hauptsatzung beschlossen worden, ohne jedoch die alte Satzung aufzuheben. Dies soll nun nachgeholt werden. Frau Wernicke erklärt, dass eine Aufhebung nicht notwendig ist, da bei Beschluss einer neuen Satzung die alte automatisch aufgehoben wird. Herr Winter fragt, ob Ergänzungen möglich sind. Ihm wird geantwortet, dass dies nachträglich möglich ist. Antrag an die Kommunalaufsicht: In der Hauptsatzung soll der § 11 (2) aus der alten Satzung unter § 11 (5) in der neuen Satzung so weitergeführt bzw. übernommen werden.
14. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter Frau Freuck stellt folgenden Antrag: Sie beantragt die Bereitstellung einer entsprechenden Menge Wandfarbe für Malerarbeiten im Saal des DGH in Jagow. Herr Schütt stellt folgenden Antrag: Er beantragt ebenfalls Material für die Renovierung der Gaststättenküche und Erneuerung des dortigen Fußbodenbelages im Schloss Güterberg. Frau Wernicke verweist darauf, dass diese zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehören. Herr Holzmeier stellt folgenden Antrag: Er bittet um Prüfung, ob im Haushalt 2010 Mittel für die Erneuerung einer Rutsche auf dem Spielplatz in Wolfshagen bereitgestellt werden können. Herr Menke stellt folgenden Antrag: Er bittet um eine neue Wahlkabine für Kutzerow, da die jetzige zu schwer ist. Ihm wird mitgeteilt, dass die Wahlkabine zur nächsten Wahl (nicht mehr in diesem Jahr) ausgetauscht und durch eine leichtere ersetzt wird. Herr Schütt stellt folgenden Antrag: Er bittet um Aushändigung der Inventurliste von Güterberg. Ihm wird mitgeteilt, dass die Inventurlisten nicht ausgehändigt werden. Ein Abgleich mit dem bestehenden Anlageverzeichnis wird frühestens im nächsten Jahr bearbeitet. Frau Kurth bittet um Prüfung, dass die Eigentümer leer stehender Gebäude in Hetzdorf ihre Gebäude dementsprechend sichern. Frau Wernicke erklärt, dass bei einer Gefährdung der Verkehrssicherheit der Landkreis zu informieren ist.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 15
15. Auswertung der Kreistagssitzung Frau Dörk teilt mit, dass zwischenzeitlich keine Kreistagssitzung stattfand.
11. Erörterung des Partnerschaftsverhältnisses Wegorzyno – Uckerland Frau Kurth erklärt, dass die Partnerschaft gut funktioniert, aber zu zeitaufwendig ist. Frau Wernicke fügt an, dass die Form des Partnerschaftsverhältnisses zur Diskussion gestellt und die Partnerschaft auf jeden Fall auch aufrecht erhalten werden sollte. Die Pflege der Partnerschaft liegt im Verantwortungsbereich der Gemeindevertretung. Herr Winter stellt folgenden Antrag: Für die nächste GV-Sitzung am 29.10.2009 soll ein Konzept zur Partnerschaft mit Wegorzyno durch den Kulturausschuss und die Gemeindeverwaltung erarbeitet werden. Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 12
nein Enthaltung ausgeschl. 2 1 0
nein Enthaltung ausgeschl. 1 0 0
13. Beratung zum Thema Weihnachtsmarkt Frau Kurth berichtet, dass sie von Frau Drews bezüglich des Gemeindeweihnachtsmarktes ein Fax mit einer Kostenschätzung von 1.530 € erhalten hat. Im Haushalt 2009 sind 200 € dafür eingeplant. Herr Brandau bemerkt, dass sich der Finanz- und der Kulturausschuss jeweils für die Bereitstellung von 800 € für die Ausgestaltung des Marktes ausgesprochen haben. Frau Wernicke wirft ein, dass für das Herbstfest im Haushalt keine Mittel zur Verfügung standen, sondern dies nur durch Spenden ermöglicht wurde. Für das Seniorenherbstfest sind 500 € und für den Weihnachtsmarkt 200 € im Haushalt 2009 eingestellt. Die Gemeinde Uckerland stellt außerdem die Festzeltgarnituren bereit, zahlt den Strom und stellt die Gemeindearbeiter und die Einsatzkräfte über Herrn Winter und die LAFP für den Auf- und Abbau zur Verfügung. Frau Hartig schlägt vor, dass Thema im Kulturausschuss zu beraten. Die nächste Sitzung des Kulturausschusses findet am 08.10.2009 statt. Frau Kurth stellt folgenden Antrag: Im Haushalt 2009 sind für die Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes 800 € bereitzustellen. Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 12
nein Enthaltung ausgeschl. 2 2 0
Frau Kurth stellt folgenden Antrag: Für die Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes sind Spendenmittel ein zu werben.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 2 0
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 27.08.2009 Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 27.08.2009 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 15
nein Enthaltung ausgeschl. 0 1 0
2. (BV-Nr. 0073/09) Abschluss Konzessionsvertrag Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt mit der E.ON edis AG einen neuen 20-jährigen Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung zu schließen. Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 10
nein Enthaltung ausgeschl 2 4 0
3. (BV-Nr. 0074/09) Kreditaufnahme / Umschuldung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Umschuldung des Darlehens für das Dorfgemeinschaftshaus Bandelow. Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 16
nein Enthaltung ausgeschl. 0 0 0
4. (Informationsvorlage-Nr. 0067/09) Information Vollstreckungsangelegenheit
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Nr. 11/2009
Amtsblatt Uckerland November 2009
5. (BV-Nr. 0069/09) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Niederschlagung Gewerbesteuer 2006 Die Gemeinde Uckerland beschließt die unbefristete Niederschlagung der Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 16
Abstimmungsergebnis anwesend ja 16 14
nein Enthaltung ausgeschl. 0 0 0
6. (Informationsvorlage-Nr. 0070/09) Information an die Gemeindevertretung Uckerland über das Klageverfahren zur Erlösauskehr an die BVVG Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. 7. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter Keine. 8. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 29.10.2009 in Trebenow statt. 9. Informationen der Bürgermeisterin Die Inventur ist zu 95% fertig und soll bis zum 30.09.2009 abgeschlossen sein.
9
Ein Grobentwurf zur Haushaltsplanung 2010 liegt vor. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt Frau Peters ab 01.10.2009 befristet als Sachbearbeiterin Doppik in der Gemeindeverwaltung einzustellen. nein Enthaltung ausgeschl. 1 1 0
10. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.30 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 28.10.2009
Wernicke Bürgermeisterin
Bekanntmachung nach § 39 (3) und 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung des Hauptausschusses
Uckerland, den 28.10.2009 Sitzungsdatum: 21.10.2009 Tagungsort: im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr. 35, Beginn: 15.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 29.07.2009 Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 29.07.2009 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl. 6 4 0 2 0 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es lag folgender Antrag von Herrn Schütt vor: Herr Schütt beantragt den Tagesordnungspunkt „Anfragen der Ausschussmitglieder“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen. Der Tagesordnungspunkt wird als Punkt 4 im öffentlichen und nicht öffentlichen Teil eingefügt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte ändern sich entsprechend. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl. 6 6 0 0 0 Die Tagesordnung ändert sich entsprechend. 4. Anfragen der Ausschussmitglieder Herr Schütt hat eine Frage bezüglich der Renovierung der Küche in Güterberg. Frau Wernicke antwortet, dass dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und die Thematik nicht im Hauptausschuss behandelt wird.
5. Informationen der Ausschussvorsitzenden Keine.
II. Nicht öffentlicher Teil:
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 29.07.2009 Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 29.07.2009 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja 6 4
nein Enthaltung ausgeschl. 0 2 0
2. (BV-Nr. 0082/09) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Sanierung der Wohnung in Jagow 37 Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Sanierung der Wohnung in Jagow 37. Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland erteilt der Firma Dedelower Bauhof GmbH & Co. KG den Auftrag zur Sanierung der Wohnung in Jagow 37. Abstimmungsergebnis anwesend ja 6 6
nein Enthaltung ausgeschl. 0 0 0
3. Informationen der Ausschussvorsitzenden Keine. 4. Anfragen der Ausschussmitglieder 5. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, schließt die Sitzung um 15.30 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 28.10.2009
Wernicke Bürgermeisterin
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Nr. 11/2009
Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf
Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.
Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Lübbenow Ortsbeirat Milow Ortsbeirat Wilsickow
Sitzung am: 19.10.09 Sitzung am: 12.10.09 Sitzung am: 20.10.09
Uckerland, den 02.11.09
Wernicke Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung: Ausführungsanordnung
1) Im Bodenordnungsverfahren Brietzig, Gemeinde Brietzig, Landkreis Uecker-Randow, wird hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 10.04.2007 in der Gestalt, die er durch den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan vom 05.06.2009 gefunden hat, angeordnet. 2) Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 01. März 2010 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 3) Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgen spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 01. März 2010, soweit die Teilnehmer untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben. 4) Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) - FlurbG), b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§ 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung beim Amt für Landwirtschaft Ferdinandshof, Bergstr. 13, 17379 Ferdinandshof gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Begründung Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgestzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seite 1149) (LwAnpG) i.V.m. § 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) (FlurbG) liegen vor, d.h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Die zum Anhörungstermin eingelegten Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan sind ausgeräumt worden. Es sind keine Widersprüche anhängig. Anhaltspunkte dafür, dass der Bodenordnungsplan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist, bestehen nicht. Im Interesse der Verfahrensteilnehmer war der Bodenordnungsplan daher auszuführen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats seit dem ersten Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Ferdinandshof eingelegt werden. Ferdinandshof, den 12. Oktober 2009 Im Auftrag
Ausgefertigt: Amt für Landwirtschaft Ferdinandshof Ferdinandshof, den 16. Okt. 2009 i.A. gez. Dietrich
gez. Christensen
Ende Amtlicher Teil Impressum amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • e-mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.) Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland
Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Hauhalte verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Mary Ritzki, e-mail: ritzki@schibri.de Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (039753) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de Anzeigenberater: Marlies Jordan, e-mail: jordan@schibri.de Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511
Nr. 11/2009
Amtsblatt Uckerland November 2009
11
Nichtamtlicher Teil Herbstfest der Gemeinde Uckerland 2009
In diesem Jahr feierte die Gemeinde Uckerland ihr Herbstfest am 12. September 2009 in Nechlin. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste waren recht herzlich eingeladen. Das Fest fand auf dem Nechliner Sportplatz, mit seinem großen Pavillon, statt. Zu diesem Anlass wurde der Platz liebevoll von den Gemeindearbeitern, den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, der Freiwilligen Feuerwehr Nechlin und den Mitarbeitern des Ländlichen Arbeitsfördervereins Prenzlau hergerichtet. Ein besonderes Dankeschön geht auch an den Ortsvorsteher Herr Trester, der sehr engagiert die Organisation dieses Festest unterstützte. Die Bürgermeisterin Christine Wernicke eröffnete das diesjährige Herbstfest und begrüßte die Einwohner der Gemeinde Uckerland und ihre Gäste, sowie die Bürgermeisterin Grazyna Karpowicz und die 50 Gäste unserer Partnergemeinde Wegorzyno. Auch Frau Karpowicz begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich für die langjährige Partnerschaft und gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Uckerland.
Kinder der Grundschule Uckerland führen ein buntes Programm auf.
Beste Unterhaltung für Jung und Alt präsentierte der Clown Andreas Körner mit kleinen Sketchen und ungewöhnlichen Zaubertricks. Musikalisch begleitete Frank Zabel den weiteren Nachmittag. Alle Künstler ernteten viel Beifall. Die Erzieher der Kitas Jagow, Hetzdorf und Werbelow sowie die Lehrer der Grundschule Uckerland sorgten für künstlerische und kreative Betätigung der Kleinsten. Besonders gut gefiel den Kindern das Ausprobieren natürlicher Materialien, wie zum Beispiel mit farbigem Wasser zu experimentieren oder kleinste Dinge aus einer Schüssel voller Weizenkörner zu finden. Für weitere Abwechslung sorgte eine Hüpfburg, das Büchsenwerfen und das Torwandschießen.
Die Bürgermeisterin Frau Wernicke begrüßt die Bürgermeisterin der polnischen Partnergemeinde Frau Karpowicz.
Zu Beginn des Festes überreichte Frau Kathrin Nagel von der Firma ENERTRAG AG einen Scheck in Höhe von 250,00 Euro für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Uckerland. Diese Spende kam auf Initiative von Herrn Horst Schilling aus Milow zu Stande, dem die Bürgermeisterin dafür namentlich dankte.
Für die gastronomische Versorgung mit einer großen Auswahl von Kuchen, Eis, Crepes sowie Wildgulasch, Bratwurst, Hähnchen vom Grill und Getränken sorgten Frau Abel, Frau Majewski, Frau Radtke, die Gaststätte Löhn und der Hähnchen-Grill aus Fürstensee. Die Gäste aus der Partnergemeinde Wegorzyno hatten viele Kostproben ihrer selbstgemachten polnischen Spezialitäten mitgebracht. Der Rosenhof Flemming aus Karlstein war auch in diesem Jahr wieder vertreten und hatte Rosen, Kartoffeln und Zierkürbisse im Angebot. Der Höhepunkt dieses Herbstfestes waren die Aufnahme vier neuer Mitglieder in die Jungfeuerwehr Nechlin, die Wettkämpfe der Jugendfeuerwehr Uckerland und die Suche nach dem „Ironman of Uckerland“. Ein Mädchen und drei Jungen mit den Namen Chantale Kerscheck, Florian Thun, Darius-Niclas Pupke und John Eric Clasen konnten sich für die Feuerwehrarbeit begeistern und sind nun Mitglieder der Jungfeuerwehr Uckerland.
Frau Nagel von der Firma Enertrag überreicht einen Scheck.
Ein buntes Programm aus Tanz und Gesang wurde von den Kindern der Grundschule Uckerland aus Werbelow vorgeführt. Besonderen Applaus erhielt der „kleine Trompeter“ Bjarne Drechsler aus Lübbenow. Nicht nur die Eltern und Großeltern waren begeistert von den Auftritten der Kinder.
Chantale Kerscheck wird als Neumitglied der Jugendfeuerwehr begrüßt.
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Nr. 11/2009
Bei dem Stafettenlauf der Jungfeuerwehr Uckerland sind Mannschaften aus Wismar, Milow, Hetzdorf, Nechlin und eine gemischte Mannschaft gegeneinander angetreten. Den ersten Platz erreichte die Mannschaft aus Hetzdorf mit den Teilnehmern John Kloke, Tom Walter, Jacob Kaiser, Toni Schultz und Jan Möller mit einer Zeit von 2,30 Minuten. Den zweiten Platz erkämpften sich die Milower Jungfeuerwehrmänner Justus Gärtner, Maximilian Barz, Max Michaelis, Arne Steinberg und Jasmin Barten mit einer Zeit von 2,36 Minuten. Auf einen knappen, aber guten dritten Platz schaffte es die Mannschaft Wismar mit einer Zeit von 2,39 Minuten. In diesem Team waren Mario Mesin, Florian Stein, Mareike Schlag, Nico Panzer und Florian Braun. Den vierten Platz mit einer Zeit von 2,49 Minuten belegten das Team Nechlin und die gemischte Mannschaft mit Kindern aus Wismar, Hetzdorf, Wilsickow und Werbelow erreichten den fünften Platz mit einer Zeit von 3,04 Minuten.
Zum Abschluss des Herbstfestest wurde noch der „Ironman of Uckerland“ gekürt. Wer diesen Titel erhalten wollte musste mit einem Gewicht Zielwerfen, einen Feuerwehrschlauch auf Zeit zusammenrollen, mit einem Getreidesack Kniebeugen machen, Geschicklichkeit beim Leitertrippeln beweisen und zwei gefüllte Eimer mit Wasser auf einem Schlauch nach Zeit balancieren können. Diese schwierigen Aufgaben bewältigte Jens Abendroth aus Wolfshagen mit Bravur. Der zweite Platz ging an Adrian Westphal aus Nechlin und Platz drei erreichte Dirk Schmidt aus Hetzdorf.
Die Jugendfeuerwehr auf dem Weg zum Wettkampf.
Die Ortswehr Nechlin trat beim Tauziehen gegen die Polnischen Gäste an.
Weiterhin traten vier Kameraden der Jugendfeuerwehr (2,10 Minuten) gegen fünf Kameraden der Feuerwehr Nechlin (2,37 Minuten) gegeneinander an. Viel Spaß gab es auch bei der Herausforderung Ortswehr Nechlin gegen die polnischen Kameraden und der Kindergärtnerinnen gegen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Viele Zuschauer drückten die Daumen und fieberten mit.
Bei überraschend gutem Wetter und herrlichsten Sonnenschein war es in diesem Jahr wieder ein wirklich gelungenes Herbstfest und so können sich alle auf ein Neues im nächsten Jahr freuen. Einen besonderen Dank geht an die Sponsoren, die das kulturelle Programm des Herbstfestes ermöglichten. Dies sind im Einzelnen Herr Michael Busch, die Hüllinghorst Grundstück GmbH & Co.KG, die Pflanzenbau Fichtner GbR, Herr Carsten Rabe, der Agrargenossenschaft e.G. Wilsickow-Milow, Landwirtschaftsbetrieb Fulbrecht-Steinberg-Sproßmann GbR, Techem Energy Service GmbH, dem Mineralölhandel Glaser, der Raiffeisen HG Strasburg mbH, der E.ON EDIS AG, Herr Wolfgang Mandelkow, dem Heizungsbau Freitag, der Lothar & Ronny Krause GbR und Herr Karsten Erdmann.
Die Kita-Erzieherinnen kämpfen beim Staffellauf gegen die Mitarbeiter/ innen der Verwaltung.
Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2010
Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte? Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge (nur Kinder unter 18 Jahren) und die Eintragungen zum Kirchensteuerabzug. Maßgebend für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 01. Januar 2010. Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte voraussichtlich nicht benötigen, senden Sie Ihre Lohnsteuerkarte, versehen mit einem entsprechenden Vermerk, an die zuständige Gemeinde zurück. Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, stellt Ihnen die Gemeinde gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus. Welche Gemeinde ist zuständig? Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie am 20. September 2009 mit Ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren. Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen? Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend von der Gemeinde
Anja Garnowski
berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen zu lassen, wenn die Eintragungen zu Ihren Gunsten von den tatsächlichen Verhältnissen am 1.Januar 2010 abweichen. Die Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte zwecks Berichtigung zu verlangen. Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen oder Änderungen vornehmen. Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem 1. Januar 2010 ändern? Bei Heirat im Laufe des Jahres 2010 oder wenn nach dem 1. Januar 2010 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur Änderung der Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge muss jedoch spätestens am 30.November 2010 gestellt sein. Ist für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, sollen dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei einem Wohnungswechsel im Laufe des Jahres 2010 ist eine Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht erforderlich.
Nr. 11/2009
Amtsblatt Uckerland November 2009
Vereinbarung zur Ausleihe von Festzeltgarnituren der Gemeinde Uckerland 1. Die Festzeltgarnituren der Gemeinde Uckerland werden zentral in Gneisenau im ehemaligen Werkstattgebäude eingelagert. Für die fachgerechte Pflege und Einlagerung sind die Gemeindearbeiter verantwortlich. 2. Die Festzeltgarnituren können innerhalb des Gemeindebereiches durch die Ortsbeiräte, ortsansässigen Vereine und für private Nutzer ausgeliehen werden. 3. An die Ortsbeiräte und die ortsansässigen Vereine werden die Festzeltgarnituren für Dorffeste, Sportfeste und andere Veranstaltungen unentgeltlich ausgeliehen, wenn die Veranstaltungen durch die Ortsbeiräte oder ortsansässigen Vereine im jeweiligen Ort organisiert werden und die Veranstaltungen öffentlich sind. Für die private Nutzung der Festzeltgarnituren wird pro Festzeltgarnitur und Veranstaltung eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben. Die Ausleihdauer beträgt maximal 3 Tage (= 72 Stunden). Der Transport zu den Veranstaltungsorten im Sinne von Punkt 3 Satz 1 und zurück für Veranstaltungen der Ortsbeiräte und der ortsansässigen Vereine wird durch die Gemeindearbeiter abgesichert. Für den Hin- und Rücktransport hat der private Nutzer selbst zu sorgen. 4. Die Ausgabe der Festzeltgarnitur erfolgt mittels Übergabeprotokoll (Anlage 1). 5. Bei der Rückgabe der Festzeltgarnitur sind diese auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. 6. Fehlende oder stark beschädigte Garnituren werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. 7. Der Bedarf ist rechtzeitig in der Gemeindeverwaltung Uckerland anzumelden. Bei hohem Bedarf entscheidet das Datum des Eingang der Antragstellung über die Reihenfolge der Ausleihe. 8. Die Rückgabe der Festzeltgarnituren erfolgt am 1. Werktag nach der Veranstaltung an einen Gemeindearbeiter. Uckerland, d. 30.10.2009 Wernicke Bürgermeisterin
Ausschreibung: Azubi-Projekte für öffentliche Einrichtungen, Vereine und Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Ausbildungsjahr 2009/2010 unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. wieder Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Unternehmen. Derzeit arbeitet die Initiative mit ca. 200 Kommunen und mehr als 800 öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und Unternehmen zusammen. Wir suchen für das aktuelle sowie das kommende Ausbildungsjahr für unsere Azubi- und Studentenprojekte wieder Kommunen, Schulen, Kitas, Museen, Eigenbetriebe, Vereine oder Unternehmen etc., die von unseren Auszubildenden eine eigene Webseite erstellen oder überarbeiten lassen möchten. Es fallen für die Programmierung und Administration keine Kosten oder Folgekosten an. Lediglich eine Domainadresse und den entsprechenden Speicherplatz muss der Interessent bereitstellen. Worum geht es? Zur Gewährleistung einer praxisnahen Ausbildung sucht der Förderverein für regionale Entwicklung e.V interessierte öffentliche Einrichtungen, die kostenfrei eine eigene Homepage erstellen bzw. überarbeiten lassen möchten. Die weitere Betreuung wird bis mindestens 2017 gewährleistet. Weiter Informationen sowie Beispiele von bereits fertigen Projekten gibt es unter www. azubi-projekte.de Weitere Informationen: Förderverein für regionale Entwicklung e.V. Am Bassin 12, 14467 Potsdam Tel.: 0331/2002872
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Hinweis der Gemeindekasse
Durch den Zusammenschluss der Raiffeisenbank Strasburg – Pasewalk und der Volksbank Uckermark ändern sich die Kontonummern zum 01.01.2010. Zur Gewährleistung eines fehlerfreien Zahlungsverkehrs bitte ich alle Bürger, die ein Konto bei der Raiffeisenbank haben, um Mitteilung der neuen Kontonummer. Im Auftrag Nowottnik , Kassenleiterin
Lokales Familienbündnis
Der Verein für Bürgerhilfe und Gemeinwesen „Aussicht Uckermark“ e. V. und der Verein Buckow e.V. waren die Hauptinitiatoren für die Gründung des „Lokalen Bündnisses für Familien Nordost- Uckermark“ Die Mitglieder wollen keine neuen Strukturen schaffen, sondern bestehende nutzen und verbinden. Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit spielt in der Klockower Deklaration, die von den Bürgermeistern der Gemeinden Schönfeld; Randowtal, Uckerland und Grünow, sowie der Bildungseinrichtung Buckow e.V. und dem Basecamp Prenzlau unterzeichnet wurde, eine zentrale Rolle. Alle interessierten Bürger, Betriebe und Vereine der Gemeinden in der Nordost - Uckermark sind aufgerufen, in dem Bündnis mitzuarbeiten, um die Arbeit des Bündnisses zu unterstützen. Nähere Informationen beim Koordinator Christian Kamp Telefon 03984/833648, oder Angela Labs Telefon 039854/63807
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Nr. 11/2009
Information zur Breitbandversorgung in der Gemeinde Uckerland
Eine Komplettlösung zur Breitbandversorgung in der Gemeinde Uckerland gibt es noch nicht. Eine Absicherung für den Ausbau des Telefonnetzes in der Gemeinde durch die Telekom ist nicht gegeben, da zurzeit ein Investitionsstopp besteht.
Internet über Funkfrequenzen Die Stadtwerke Schwedt arbeiten an der Breitbandversorgung des ländlichen Raumes mit Hilfe von Funktechnik (450 MHz). Das Schwedter Umland (ca. 20 km) ist schon versorgt und es soll der Bereich Gramzow – Gartz folgen, danch Uckerland, eventuell am Ende des Jahres. Es gibt keine Garantie für die Versorgung der gesamten Gemeinde. Weitere Möglichkeiten für den Ausbau von DSL über Funktechnik bieten private Anbieter wie z.B. mvox an. Der Ausbau erfolgt erst ab 50 Interessenten pro Ort (Reichweite ca. 5 km). Die Kosten liegen für DSL 2000 bei ca. 40 € monatlich + einmalig 148 € Bereitstellungsgebühr.
Internet über Mobilfunknetz Die Möglichkeit zur Nutzung von Internet über Mobilfunk ist bereits gegeben ( Anbieter Vodafone u. T-Mobile). Die Nutzung ist größtenteils nur im nördlichen Teil der Gemeinde Uckerland (Güterberg, Carolinenthal, Milow, Jahnkeshof, Wismar, Wilsickow) laut Vodafone und T-Mobile möglich (ohne Gewähr). Voraussetzung ist ein UMTS – Netz. Internet über Mobilfunk funktioniert mit einem USB – Stick ähnlichem Gerät (Geschwindigkeit bis 3,2 M/bit). Internet via Satellit Die Nutzung von Internet per Satellit ist bereits in jedem Haushalt möglich. Eine notwendige Satellitenschüssel wird von den Anbietern mitgeliefert. Die Kosten für DSL 1000 betragen 40 €/Monat + die Anschaffungskosten ca. 100 – 150 €. Die volle Geschwindigkeit ist nur in der Nacht und am Vormittag erreichbar (sonst ca. 384 K/bit). Eine Drosselung der Geschwindigkeit erfolgt ab einem bestimmten Volumen (ca. 1,5 GB).
DSL-Verfügbarkeit in der Gemeinde Uckerland Orte
Vorwahlnummern
DSL über Telekom
DSL über Satellit
DSL über Mobilfunk
Bandelow Nechlin Neumannshof Trebenow Werbelow
039740 039740 039740 039740 039740
teilweise x x x x
x x x x x
teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise
Amalienhof Fahrenholz Gneisenau Hetzdorf Kleisthöhe Lemmersdorf Lindhorst Lübbenow Ottenhagen Schlepkow Wolfshagen
039745 x 039745 039745 x 039745 x 039745 x 039745 x 039745 039745 039745 039745 x 039745 x
x x x x x x x x x x x
teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise
Wilsickow
039752
teilweise
x
x
Carolinenthal Güterberg Hansfelde Jahnkeshof Milow Wismar
039753 039753 039753 039753 039753 039753
x teilweise teilweise x teilweise x
x x x x x x
x x x x x x
Dolgen Jagow Karlstein Kutzerow Lauenhof Taschenberg Uhlenhof
039853 039853 039853 039853 039853 039853 039853
x
x x x x x x x
teilweise teilweise x
teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise
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Amtsblatt Uckerland November 2009
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Wohnungen und Immobilien Freie Wohnungen in der Gemeinde Uckerland
Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30–11.30 Uhr. Tel. (0 39 7 45) 86 11 5; Bereitschaftsdienst: 0175/29 37 36 5 und 0173/8610898 Ortsteil Fahrenholz 1-Raum Fahrenholz 1 2-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 (2 x) 3-Raum Fahrenholz 3 Ortsteil Güterberg 2-Raum Güterberg 23/24 (2 x) Ortsteil Jagow 1-Raum Taschenberg 8 2-Raum Taschenberg 10 2-Raum Taschenberg 46 3-Raum Taschenberg 8, 9 (2 x) 2-Raum Taschenberg 27 Ortsteil Hetzdorf 2-Raum Gneisenau 27 3-Raum Gneisenau 30 4-Raum Gneisenau 24/28 (3 x) Ortsteil Lübbenow 1-Raum Lübbenow HS 29
m 2 42,97 m2 58,23 m2 72,40 m2 66,50 m2 67,61 m2
Kaltmiete 185,40 e 251,23 e 312,17 e 291,85 e 303,97 e
47,92 m
251,98 e
36,39 m2 56,98 m2 73,91 m2 66,55 m2 62,17 m2
131,40 e 179,13 e 201,27 e 209,18 e 185,95 e
57,47 m2 66,17 m2 77,20 m2
229,59 e 282,63 e 308,42 e
29,47 m2
98,97 e
2
Lübbenow HS 37 (5 x) 58,20 m2 Lübbenow DS 14 46,15 m2 Lübbenow HS 39, 41, (4 x) 68,05 m2 Lübb. HS 29, 31, 33 (6 x) 66,28 m2 Lübbenow. HS 31 80,44 m2
226,67 e 212,01 e 265,04 e 204,18 e 247,81 e
Ortsteil Trebbenow 1-Raum Trebenow 23 (2 x) 37,36 m2 2-Raum Trebenow 25 (4 x) 53,31 m2 3-Raum Trebenow 23 63,58 m2 2-Raum Bandelow 64, 65, 66 (3 x) 44,33 m2 3-Raum Bandelow 64, 65, 66 (5 x) 56,44 m2
147,08 e 209,88 e 250,31 e 189,27 e 219,50 e
2-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum 4-Raum
Ortsteil Wilsickow 2-Raum Wilsickow 85, 86 (5 x) 52,80 m2 2-Raum Wilsickow 86 35,90 m2 4-Raum Wilsickow 85 79,40 m2 Ortsteil Wolfshagen 4-Raum Wolfsh. Prenzl. Str. 4 (2 x) 77,33 m2 2-Raum Wolfsh. Kirchstr. 14 53,56 m2 2-Raum Wolfsh. Kirchstr. 14 48,74 m2
224,07 e 152,36 e 336,95 e 278,48 e 143,19 e 131,73 e
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Kinder- und Jugendarbeit Kita „Regenbogen“ Gneisenau Besuch im Kuhstall
In den Sommerferien gab es in der Kita „Regenbogen“ Gneisenau jede Woche einen besonderen Höhepunkt. Neben einem Malfest, bei dem mit Händen und Füßen gemalt wurde, einer langen Wanderung in den Lemmersdorfer Park und dem Kita-Sportfest wanderten wir am letzten Mittwoch in den Ferien mit 31 neugierigen Kindern zu Herrn Vahle zum Kuhstall. Seine Mitarbeiter Frau Pengel und Herr Manke begrüßten die Kinder freundlich. Dann durften sie in den Kuhstall und sich die vielen großen Kühe, die Kälbchen und die Melkanlage ansehen. Alle Kinder konnten die Tiere füttern. Das machte riesen Spaß. Nur einige kleine Kinder hatten sichtlich Respekt vor den großen Kühen! Die größeren Kinder stellten viele Fragen, zum Beispiel: „Wie schwer sind die Kühe?“ oder „Wie viel Milch gibt eine Kuh?“ oder „Wie alt sind die Kälbchen gerade?“ oder „Was fressen die Kühe?“. Andererseits konnten die Kinder selbst schon aufzählen, welche Lebensmittel man aus Milch herstellen kann. Für die Kinder war dies ein interessanter Vormittag! Wir danken Herrn Vahle, Frau Pengel und Herrn Manke für die Möglichkeit den Kuhlstall zu besichtigen. Vielen Dank auch für die leckeren Milchprodukte und die Süßigkeiten. Es hat uns prima geschmeckt.
„Besuch im Kuhstall“ Erik Bartel, 6 Jahre
Die Kinder und Erzieherinnen der Kita „Regenbogen“ Gneisenau
Barfußlaufen auf dem Spielplatz der Kita „Regenbogen“ in Gneisenau Schuhe und Strümpfe aus und los geht´s! Auf natürlichem Untergrund wie Rindenmulch, Sand, Steine und Holzscheiben können unsere Kinder ihren Füßen etwas gutes tun. Das Barfußlaufen fördert die Beweglichkeit der Füße und sorgt für eine gesunde Sohlenmassage. Bei der Fertigstellung dieser Laufstrecke hatten wir fleißige Helfer. Wir möchten uns bei allen Helfern bedanken, ganz besonders bei den MAE-Kräften der Ländlichen Arbeitsförderung Prenzlau. Die Erzieherinnen und Kinder der Kita „Regenbogen“ Gneisenau
Entspannung im Kindergarten
Was ist eine Traumzaubergeschichte? Die Kinder schließen die Augen und entspannen sich. Dies gelingt durch leise, ruhige und langsam gesprochene Worte der Erzieherin. Das Thema lautet: „Wir träumen ein wenig, wenn unsere Augen geschlossen sind und werden ganz ruhig. Vielleicht seht ihr mit geschlossenen Augen im Traum bunte Farben, vielleicht auch ein buntes Traumzauberbild. Schaut einmal genau hin und lauscht, was ihr entdecken könnt. Eventuell hört ihr sogar eine Traumzaubermusik.“ Nach der Entspannung dürft ihr nun euren Traumzauberbaum oder eure Traumzaubergeschichte aufmalen und wer möchte, kann sie mir erzählen. Die Geschichten der Kinder sind dann im Originalwortlaut mitgeschrieben worden. Traumzaubergeschichte zum Traumzauberbild Meine Geschichte ist von einem Taucher. Ich bin der Taucher. Der Taucher war im Wasser getaucht und hatte sich Fische angeguckt. Da war Schilf, mit ´so ´ne Palmen, Bäumen, solche Bumskeulen. Ich hab noch ein Trampelboot gemalt und dann noch mal so ein bisschen Schilf. Ich habe dann noch einen Delphin und Seesterne gemalt und Wasserschilf. Und das sind die Wolken, blau und rot. Da steht ein Baum mit dunklen Blättern. Beim Malen ging es mir gut. Ich habe die Augen zugemacht und dann habe ich ein schönes buntes Traumzauberbild gesehen! Ich war in meinem Traum mit Joey zusammen.
Danilo Hagedorn, 6 Jahre
Traumzaubergeschichte 2 zum Traumzauberbild Der Hund wollte den Vogel und die Katze fangen oder mit ihnen spielen und dann kam der Sturm. Da standen auch 2 Blumen. Die Vögel sind weggeflogen und der Hund hat gebellt. Die Katze hat einen Regentropfen abgekriegt. Dann kam ein großer Wirbelsturm und es hat ganz doll geregnet. Dann sind die Äpfel am Baum gewachsen. Die Rinde vom Baum ist ganz nass geworden. Vom Regen sind die Blumen gewachsen und sie sind vom Wirbelsturm immer zu hin und her bewegt worden. Danach ist die Sonne raus gekommen und dann kam ein Regenbogen. Dann sind die Katze und der Hund fröhlich geworden, weil der Wirbelsturm aufgehört hat zu wirbeln.
Tabea Rebenstock
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Weihnachtsmärchen in der Kita „Regenbogen Gneisenau“
Traditionell wird seit nunmehr 15 Jahren in der Kita „Regenbogen Gneisenau“ in der Vorweihnachtszeit ein Märchen gespielt. Und dies schon seit langem nicht nur für die Kita-Kinder, sondern mittlerweile für das ganze Dorf.
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Nach kurzer Suche wurde der Schatz entdeckt, die Frage war nur: „wer holt die Kiste mit dieser ekeligen Ratte oben drauf aus dem Gestripp?“. Schließlich schafften es die Kinder gemeinsam die Kiste vorzuholen und zu öffnen. Darin befanden sich Süßigkeiten für alle Kinder.
Auch für das 15.Märchen finden sich wieder Erzieherinnen der Kita , Kinder und Jugendliche sowie Frauen zusammen und proben fleißig, damit zur Kita-Weihnachtsfeier der Text sicher sitzt. Die Kita „Regenbogen“ Gneisenau lädt alle Kinder und Eltern am Mittwoch, dem 16. Dezember 2009 um 15.00 Uhr in die alte Essenküche ein. Die Dorfgemeindeweihnachtsfeiern finden am Sonnabend, dem 19. Dezember 2009 um 15.30 Uhr mit Kaffee und Kuchen und um 19.00 Uhr mit Glühwein statt. Wo: alte Essenküche Gneisenau Kartenvorbestellungen für die Veranstaltungen am Sonnabend, bitte ab 01.12.2009 bis 16.12.2009 unter 039745/20269 Kita Gneisenau Wir freuen und darauf, Sie als unsere Zuschauer begrüßen zu dürfen! Ihr Team von Schauspielern aus Gneisenau
Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow
Aufgeregt beteiligten sich alle Kinder an der Schatzsuche.
Auf dem Rückweg zur Kita erwartete uns noch der „finstere Gruselwald“, doch zum Glück leuchteten uns die Fackeln den Weg und alle kamen sicher wieder auf dem Parkplatz an. Dort gab es leckere Crépes und Waffeln, sowie Schmalzenstullen, Plätzchen, Kaffee, Glühwein und Säfte. Nach der kleinen Stärkung tobten sich die kleinen Geister nochmal richtig aus, bevor sie müde und erschöpft die Heimreise antraten. Ein gelungenes Fest ging zu Ende und allen fleißigen Helfern sei hiermit herzlich gedankt.
Unser Halloween an der Kita „Uckerlandspatzen“
Nachdem das Halloweenspektakel an der Kita Werbelow im letzten Jahr wegen dem schlechten Wetter ausfallen musste, freuten sich die Kinder, deren Eltern und die Erzieher dieses Jahr besonders auf den Abend am 30.10.2009, um Halloween zu erleben. Um 17.00 Uhr ging es los – viele kleine Geister, Teufel, Hexen und Gespenster kamen auf den Parkplatz der Kita „Uckerlandspatzen“ in Werbelow – der sehr liebvoll mit jeder Menge hell erleuchteten Kürbisen geschmückt war – um das Halloweenfest mit einem Hexentanz zu eröffnen. Die kleinen Gespenster und Hexen hatten viel Spaß beim Halloween.
Mary Ritzki
Uckerlandspatzen freuen sich auf den Adventsmarkt in der Wassermühle Werbelow
Zur Eröffnung sammelten sich alle zum Hexentanz.
Danach stand der große Fackelumzug auf dem Programm, viele kleine Laternen und Taschenlampen leuchteten auf und die schauderige Suche nach dem Schatz konnte beginnen. Nach ca. 10 min kamen wir an eine große Halle wo ein Feuer flackerte, außerdem hörten wir ein lautes klopfen und ein gruseliges heulen. Mutige kleine Geister schlugen den Weg zur Halle ein, um herauszufinden ob dort vielleicht der Schatz versteckt ist. Ängstlich folgte ihnen auch der Rest, da letztendlich die Neugierde auf den Schatz siegte.
Zum Adventsmarkt in der Wassermühle Werbelow ist für die Uckerlandspatzen ein Verkaufsstand reserviert. Eltern, Großeltern und vor allem die Kinder sammeln und basteln schon fleißig, damit am 28. und 29. November ein schönes Angebot zusammen kommt. Schon im letzten Jahr haben die Kinder mit Selbstgebasteltem den Weihnachtsbaum in der Wassermühle geschmückt. Dieses Jahr haben sie zudem sogar noch einen eigenen Verkaufsstand, dessen Erlös den Uckerlandspatzen zugute kommt. Gemeinsam mit den vielen Anbietern aus der Region und auch aus Berlin freuen wir uns auf ein gemütliches und stimmungsvolles Beisammensein. Wir hoffen, dass neben den Familien auch viele Freunde, Bekannte und Verwandte den Adventsmarkt besuchen. Der Weihnachtsmarkt ist in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Frau Zelle
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Nr. 11/2009
Für kleine Abenteurer und große Entdecker: Natürlich Wild!
Kita „Grashüpfer“ Erntedank ist Kürbiszeit
Rund um Kastanie, Eichel und Co ging es auch in diesem Jahr wieder in der Kita. Im Mittelpunkt stand aber diesmal, „Erst ist er grün und murmelklein, dann aber wächst er ungemein. Wird semmelgelb und kugelrund und wiegt noch mehr als hundert Pfund....“. Erraten? Genau der Kürbis! So lernten die Kleinen der Kita „Grashüpfer“ was man alles aus Kürbis machen kann. Es wurde gebastelt, für den Kuchen klein geschnitten und Marmelade gekocht. Die Kinder probierten Kürbiskuchen und Kürbisbrot. Beides wurde von den Kindern, den Erzieherinnen und Frau Vetter aus Lindhorst gebacken. Auch Familie Rabe aus Bandelow brachte selbst gemachten Kürbissaft für alle Kinder mit. Immer wieder wurden Lieder gesungen und Gedichte oder Reime aufgesagt. Dann war das Kürbisfest. Die Kinder gingen mit gebastelten Eintrittskarten ins Kürbistheater. Sie sahen und hörten das Puppenspiel vom „König der Kürbisse“. Es war sehr spannend, denn sie mussten dem armen Kürbis helfen, denn er wollte nicht von Tieren gefressen werden. Bis eines Tages zwei Kinder kamen. Sie hießen Paul und Paula und sie hatten schrecklichen Hunger. Da hatte der Kürbis Mitleid und wollte, dass die Kinder ihn mitnehmen und einen leckeren Kuchen aus ihm machen. So wurde aus ihm ein wahrhaft königlicher Kuchen und schmeckte allen Kindern gut. Und wenn sie nicht gestorben sind ... . Alle Kinder waren glücklich und zufrieden und so wurde noch nach griechischer Volklore schwungvoll getanzt. Wettspiel mit Kürbisschubkarre, Kürbiskern-Wettlauf und Zielwerfen rundeten das Fest ab. Natürlich durften auch die süßen Belohnungen nicht fehlen. Herzlichen Dank an unsere Erzieherinnen und alle Mitwirkenden. H. Masch
Gehren, September 2009
Willkommen in Haus Wildtierland, dem ehemaligen Schullandheim Gehren! Auf abenteuerlustige und naturbegeisterte Kinder- und Jugendgruppen warten auch im kommenden Schuljahr wieder erlebnisreiche Tage in Wildtierland, dem Naturerlebnisprojekt der Deutschen Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern. Hier beobachten die Gäste Tiere in freier Wildbahn und nehmen als junge Forscher deren Lebensräume genauer unter die Lupe. Naturbildungsspezialisten haben wieder neue, ganzjährig buchbare Pauschalprogramme für 6- bis 14 Jährige zusammengestellt. Jede „Wildnis-Woche“ besteht aus vielseitigen Programmpunkten zu einem Spezialthema, wie z.B. „Baumwelten“, „Herbstzauber“ oder „Element Wasser“. Eine Entdeckungsreise durch die „Botschaft der Wildtiere“, Tierbeobachtungen vom Ansitz sowie sportliche und kreative an das Thema der Woche angepasste Angebote runden jede Woche ab. Außerdem gibt es für kleine und große Wildtierentdecker eine besondere Auszeichnung: Die Ausbildung zum „Junior-Wildhüter®“. Die Schüler lernen während einer Woche, welches Wildtier welche Spuren hinterlässt, bestimmen die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung und erforschen verschiedene Lebensräume bei Tag und Nacht. Am Ende dieser spannenden Tage und nach erfolgreicher Prüfung sind die Teilnehmer dann „Junior-Wildhüter®“. Natürlich können Schulklassen und Jugendgruppen ihren Aufenthalt in Haus Wildtierland auch ganz individuell planen und aus den einzelnen Wildnis-Bausteinen zusammenstellen. Oder sie planen nur für einen Tag einen Ausflug nach Wildtierland – jeder Baustein ist auch als Projekttag buchbar. Haus Wildtierland verfügt über liebevoll ausgestattete Zimmer und einen weitläufigen Außenbereich mit vielfältigem Freizeitangebot wie Volleyball, Kegeln, Billard und Kicker, Lagerfeuer und Grillplatz. Die Gruppen haben auch die Möglichkeit, ihren Naturerlebnissen künstlerischen Ausdruck zu verleihen, sich bei sportlichen Wettkämpfen zu messen, sich bei Geländespielen auszutoben oder bei verschiedenen Rallyes Wissen und flinke Füße unter Beweis zu stellen. Unter fachkundiger Anleitung können die Kinder Butter herstellen, Brot backen oder im Außenbackofen Pizza zum Abendbrot backen. Zudem können Fahrräder für Radtouren in die Umgebung wie z. B. zum Naturschutzgebiet Galenbecker See, ausgeliehen werden. Reitmöglichkeiten auf einem nahegelegenen Reiterhof stehen ebenfalls zur Verfügung. Kontakt und Buchung sowie alle Angebote (auch zum Download): Haus Wildtierland: Brigit Bredemeyer, Telefon: 039772 20461 Info@HausWildtierland.de, www.HausWildtierland.de
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Amtsblatt Uckerland November 2009
Grundschule Uckerland „BusSchule“
Am 8. September begann die kreisweite Eröffnung der BusSchule in der Grundschule Uckerland für die Erstklässler. Dazu waren Vertreter der Brandenburgischen Unfallkasse, der Uckermärkischen Verkehrsbetriebe, des Landkreises, des Polizeischutzbereiches Uckermark, des Staatlichen Schulamtes und die Bürgermeisterin, Frau Wernicke, erschienen. Sie brachten drei lustige Gesellen mit: die Puppe Susi, die sich immer zu dicht an den Bus stellt, Löwe Kifasi, das Maskottchen der Busgesellschaft und Teddy Brumm. Die Aufregung war bei den Kindern verschwunden, als sie den großen Löwen sahen und anfassen durften. Polizeihauptmeisterin Renate Utech zeigte dann den Kindern mit Puppe Susi und Teddy Brumm, wie man sich an der Haltestelle und im Bus richtig verhält. Zum Schluss erhielt jeder Schulanfänger ein Leuchtarmband, ein Basecap und einen Luftballon, den die Schüler gemeinsam in die Luft steigen ließen. Frau Knop
Grundschultage am Gymnasium Prenzlau
Bereits zum Ende des vergangenen Schuljahres hatte das Christaund-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau zu den Grundschultagen im kommenden Schuljahr eingeladen. Dieser Einladung waren wir Schüler der Klasse 6 am 12.10.2009 gern gefolgt. Sehr früh fuhren wir mit den Bussen nach Prenzlau, wo wir bereits von Herrn Böttcher, dem Projektkoordinator erwartet wurden. In einem kleinen Rundgang durch das für uns riesige Schulhaus bekamen wir einen ersten Eindruck von den Fachräumen, Sportmöglichkeiten und Aufenthaltsräumen für die unterrichtsfreie Zeit. Mit einem kleinen Kulturprogramm hießen uns Schüler der 7., 8. und 10. Klasse herzlich Willkommen. Dann ging es mit den Lehrern in den Unterricht. Jeder Schüler hatte zwei Unterrichtsstunden, die er zuvor wählen konnte. Dabei war eine Stunde im künstlerischen (Musik, Kunst, Theater) und eine im naturwissenschaftlichen Bereich (Chemie, Physik, Biologie)angesiedelt. Die dritte Station (Sport, Schulleben) konnten wir aus bustechnischen Gründen leider nicht besuchen. Die beiden Unterrichtsstunden vergingen sehr schnell, da wir viel praktisch tätig waren. Ein interessanter Ausflug lag hinter uns. -siehe Fotos Heiderose Heinemann
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50 Jahre Schule Werbelow Viele Aktionen planten Lehrer und Schüler der Grundschule Uckerland zur Gestaltung der Festwoche vom 12. bis 17.10.2009 anlässlich des 50. Schuljubiläums. Leider konnten der Sternmarsch und der Spieletag wegen des schlechten Wetters nicht stattfinden. Diese, von den Kindern ersehnten Highlights, verschieben wir auf das 2. Schulhalbjahr. Am Montag startete die Jubiläumswoche mit einem kleinen Festakt und der Ausstellungseröffnung. Viele ehemalige Lehrer und Schüler waren am Dienstag und Donnerstag bei uns zu Gast. Sie berichteten über das Schulleben früher. Ein Dankeschön an alle, die sich zu ihrer „alten“ Schule aufmachten. Das Trommeln mit Frau Reinhold aus Wallmow hat die Schüler der 5. und 6. Klasse begeistert. Sie merkten, hier ist ein Aufeinanderabstimmen gefragt. Am Mittwoch konnten die Schüler der 3. und 4. Klasse nach den Vorführungen der „Hundestaffel“ der Bundespolizei die Laserpistole zur Geschwindigkeitskontrolle und Möglichkeiten der Spurensicherung ausprobieren. Die Schüler der 5. und 6. Klasse erfuhren etwas über Drogenpräventation. Plötzlich gab es Feueralarm. Schnell waren die Feuerwehrmänner aus Nechlin, Hetzdorf und Wilsickow zur Stelle. Die Überraschung am Freitag war die Modenschau der 50er und 60er Jahre. Die Modells gaben ihr Bestes. Die Zuschauer zeigten ihre Begeisterung durch lang anhaltendes Applaudieren und „Zugabe“-Rufe. Die Festwoche klang am Samstag mit dem Treffen ehemaliger Schüler und Lehrer aus. Die Lehrer und Schüler möchten sich recht herzlich bei allen bedanken, die zum Gelingen der durchgeführten Veranstaltungen beitrugen. Angela Herrmann
Eindrücke der Festwoche vom 12. bis 17.10.2009 anlässlich des 50. Schuljubiläums
Zahlreiche Gäste, Schüler und Lehrer besuchten ihre „alte Schule“ zur Festwoche, die am Montag dem 12.10.09 mit einer Ausstellungseröffnung startete.
viele ehemalige Schüler waren zu Gast in der Grundschule Uckerland...
... sowie auch die ehemalige Schulleiterin Frau Neumann.
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Die Schüler der Grundschule lernten den Unterricht mit Lehrern von damals kennen.
Mit großer Begeisterung nahmen die Schüler am Trommeln mit Frau Reinhold teil.
Am Mittwoch gab es eine Vorführung der „Hundestaffel“ der Bundespolizei...
...sowie einen Einblick in die Technik der Laserpistole zur Geschwindigkeitskontrolle.
Die Feuerwehren aus Nechlin, Hetzdorf und Wilsickow waren ebenfalls vor Ort...
Am Freitag überraschten die Schüler mit einer Modenschau der 50 er und 60er Jahre.
Zum Abschluss gab es noch ein Treffen ehemaliger und derzeitiger Lehrer.
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Kirchliche Informationen Pfarrstellen Hetzdorf und Trebenow Gottesdienste vom 17. November – Neujahr 2010
Samstag 21.11. 14.00 Uhr Brietzig Sonntag 22.11. 09.00 Uhr Schlepkow Sonntag 22.11. 10.30 Uhr Wilsickow Sonntag 29.11. 10.30 Uhr Trebenow für alle, Ein führung der neuen GK-Räte mit dem Singkreis Schlepkow Samstag 05.12. 14.00 Uhr Nechlin Sonntag 06.12. 09.00 Uhr Güterberg Sonntag 06.12. 10.30 Uhr Lübbenow Sonntag 13.12. 10.30 Uhr Wilsickow Sonntag 13.12. 15.00 Uhr Milow, Weihnachtliches Singen Sonntag 20.12. 09.00 Uhr Schlepkow Sonntag 20.12. 16.00 Uhr Wolfshagen, Weihnachtliches Singen Heiligabend 24.12. 14.30 Uhr Brietzig Heiligabend 24.12. 15.00 Uhr Schlepkow Heiligabend 24.12. 15.30 Uhr Lübbenow Heiligabend 24.12. 16.00 Uhr Milow Heiligabend 24.12. 17.00 Uhr Wilsickow Heiligabend 24.12. 17.00 Uhr Wolfshagen Heiligabend 24.12. 17.00 Uhr Trebenow Heiligabend 24.12. 18.00 Uhr Hetzdorf 2. Weihnachtsfeiertag 10.30 Uhr Güterberg Silvester 31.12. 16.00 Uhr Milow mit AM Neujahr 01.01. 10.30 Uhr Lübbenow mit AM
Adventsfeiern: Mittwoch Freitag Mittwoch
09.12. 15.00 Uhr Lübbenow 11.12. 15.00 Uhr Brietzig 16.12. 14.00 Uhr Hetzdorf, Nachmittagskreis
Mitglieder des neu gewählten Gemeindekirchenrates Trebenow:
Beganz, Reinhard – Papendorf Bahn, Irmtraud – Tebenow Dämmer, Karl-Heinz – Trebenow Esser, Ilona – Lübbenow Feierabend, Bärbel – Nechlin v. Holtzendorff, Uta – Wilsickow
Jacobs, Steffi – Brietzig Kurth, Kl.-Thomas – Hetzdorf Lehmann, Marlies – Milow Stamm, Marcel – Lübbenow Uhlhorn, Mark – Werbelow Werner, Heiko – Milow
Mitglieder des zur Hälfte neu gewählten Gemeindekirchenrates Hetzdorf:
Ballin, Jörg – Gneisenau Gest, Regina – Wolfshagen Hinrich, Carmen – Schlepkow Krause, Gudrun – Amalienhof
Kurth, Kl.-Thomas – Hetzdorf Lerke, Lucie – Güterberg Zilius, Hanni – Hetzdorf
Telefonseelsorge: 0800-111 0 111 (gebührenfrei)
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Sonstige Informationen Geburten Wilsickow 2009 Nadine Deiß Amira Sophie Kieper Lina Marie Kieper Sean Luca Lobe
geb.: 16.04.2009 geb.: 07.07.2009 geb.: 07.07.2009 geb.: 30.09.2009
Begrüßungsgeld für Neu-Wilsickower
Der Ortsbeirat Wilsickow begrüßte zwei weitere Neu-Wilsickower. Lina und Amira verschliefen zwar den Besuch der Ortsbeiratsmitglieder Norbert Reich, Henri Wernicke und Lothar Glaser, doch Mutter Kristin Kieper freute sich sehr. Der Ortsbeirat überreichte ein Fotoalbum für die Zwillinge und je 50 Euro für Lina und Amira. Der Ortsbeirat Wilsickow hatte 2007 beschlossen, für jedes Baby des Ortes ein Begrüßungsgeld vom Kulturgeld in Höhe von 50 Euro zur Verfügung zu stellen. Und so lernt der Ortsbeirat seine Jung-Bürger immer direkt kennen.
Auch den vierten Neu-Bürger konnte der Ortsbeirat Wilsickow in diesem Jahr begrüßen. Bei Christin Lobe und Mario Schulze fühlt sich Sean Luca richtig wohl. Lothar Glaser und Henri Wernicke vom Ortsbeirat Wilsickow überbrachten zusammen mit Norbert Reich die besten Wünsche, ein Fotoalbum und 50 Euro Begrüßungsgeld.
Die Zwillinge Lina und Amira Kieper verschlafen den Besuch des Ortsbeirates.
Henri Wernicke und Lothar Glaser gratulieren Christin Lobe und Sohn Sean Luca.
Hr. Reich, Hr. Wernicke
Netzwerk Gesunde Kinder Westuckermark Seit 2006 sind die Netzwerke Gesunde Kinder Teil einer Initiative der Brandenburger Landesregierung zur Förderung und Unterstützung von Familien mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Seit dem Sommer 2009 gibt es nun auch in Prenzlau das Netzwerk Gesunde Kinder Westuckermark. In diesem regional strukturierten Projekt verbindet sich Kompetenz von Fachkräften und ehrenamtliches Engagement mit dem Ziel, Familien in den ersten Jahren mit dem Kind bestmöglich zu begleiten. Die zentrale Ebene der Netzwerkarbeit ist der Einsatz speziell geschulter, ehrenamtlicher Familienpaten. Sie begleiten die Eltern auf freiwilliger Basis und machen in einem ganz persönlichen Rahmen auf gesundheitsfördernde und präventive Angebote vor Ort aufmerksam. Netzwerke Gesunde Kinder stehen allen Familien offen und arbeiten präventiv. Sie leisten einen Beitrag zum gesunden Aufwachsen unserer Kinder und sind eine konkrete Antwort in einer zunehmend anonymen Gesellschaft. Bevor die ehrenamtlichen Paten in die Familien gehen, absolvieren sie mindestens zehn Spezialseminare und erhalten dann ein Zertifikat, das sie als Ehrenamtliche Familienpaten ausweist. Im Netzwerk Gesunde Kinder Westuckermark sind inzwischen die Patenschulungen angelaufen. Zehn interessierte Frauen werden von erfahrenen Trainern und Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen geschult und auf ihren Einsatz als Familienpaten vorbereitet. Die Projektförderung erfolgt aus Mitteln des MASGF, des Regionalbudgets im Landkreis Uckermark und freundlicher Unterstützung der Sparkasse Uckermark. Wenn Sie Interesse an der Arbeit des Netzwerkes haben oder als Pate/Patin mitwirken möchten, wenden Sie sich bitte an: Birgit Kronenberg Netzwerk Gesunde Kinder Westuckermark c/o Krankenhaus Prenzlau, Stettiner Straße 121, 17291 Prenzlau Tel.: 03984/ 33 329 ; E-Mail: westuckermark@gesukom.de.
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Aus dem Vereinsleben Sommermusik in der Milower Dorfkirche
Was 2006 mit einem Benefizkonzert des Milower Dorfchores begann, ist inzwischen zu einem musikalischen Geheimtip geworden – die Sommermusik in der Milower Dorfkirche. 2007 waren es die Chöre aus Schlepkow, Wolfshagen, Milow und Strasburg. Nach der Restaurierung der Grünberg- Orgel kamen 2008 Organisten aus Prenzlau, Pasewalk, Ueckermünde und Löcknitz. Das Jahr 2009 begann mit einem Konzert für Panflöte, Orgel und Gesang. Den krönenden Abschluss der diesjährigen Sommermusik bildete am 6. September ein Konzert mit dem Salonorchester des Brandenburgischen Konzertorchesters Eberswalde. In Zusammenarbeit mit dem Verein zur Erhaltung kulturhistorischer Bauten in der Uckermark finden diese Konzerte seit 2002 in den Dorfkirchen der Uckermark statt. Herr Holger Scheller, der Leiter des Ensembles, hatte ein facettenreiches Programm von „ Perlen der Klassik“ zusammengestellt. Amüsant und informativ gestaltete er die Überleitungen zwischen den einzelnen Musikstücken. Mit der von der Konzertmeisterin auf der Geige vorgetragenen Mazurka, der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik von Johann
Milower Dorfverein feiert 10jähriges Bestehen
Am 19.09.2009 feierten die Dorfvereinsmitglieder und Gäste die Gründung des Dorfvereins vor 10 Jahren. Die Gedanken zur Gründung waren das soziale „ Mit- und Füreinander“ , das Zusammenwirken von „Jung und Alt“ , die Bereicherung des kulturellen- und sportlichen Lebens weiter zu fördern. In seiner Festrede betonte H.-P. Schilling, dass diese Ziele die Verbundenheit und Zusammengehörigkeit der Mitglieder und Gruppen sowie aller Einwohner gestärkt haben. Beispiele dafür sind die vielen gelungenen Veranstaltungen, Feste und die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb: „Unser Dorf hat Zukunft.“ Zum Auftakt erlebten die Einwohner und Gäste ein sehr beeindruckendes sakrales Gospelkonzert des Fürstenwerder Kirchenchores. Als weiterer Höhepunkt fand die feierliche Einweihung des neu gesetzten Gedenksteines mit seiner Inschrift: Ersterwähnung Milow 1321 statt. Gesponsert wurde diese Inschrift von der Agrargenossenschaft Wilsickow/ Milow e.G. Der Ortsvorsteher, H.-W. Brandau, ging dann in seiner Einweihungsrede auf die Ersterwähnung des Dorfes – „in conflictu circa Mylow“ 1321 ein. Nach altem Sprachgebrauch heißt „ mily“ soviel wie angenehm, lieb und wohlig. H.-W. Brandau gab dazu aus dem Milower Mosaik bekannt, dass die damaligen wendischen Dorfbegründer diesen Wohnplatz wohl so empfunden haben. Auf alle Fälle, hatten die damaligen Dorfbewohner recht, denn wir empfinden heute unser Zuhause ebenso angenehm, wohlig, lebens- und wohnenswert. Mit den abschließenden Worten, dass dieser Gedenkstein fest in seinen Fundamenten für weitere Jahrzehnte und Jahrhunderte stehen möge und die Orte Milow und Jahnkeshof Fundamente sind, auf dessen Beständigkeit, Bewegung und Zuversicht - jetzt und in weiterer Zukunft das Leben gestaltet werden kann. Die Einwohner und Gäste nahmen die Einladung zum gemeinsamen Kaffeetrinken im Dorfgemeinschaftshaus gerne an. Die festlich gestaltete Kaffeetafel und der selbst gebackene Kuchen waren ein Beitrag von einigen fleißigen Frauen des Dorfes. A. Gärtner, als Vereinsvorsitzender, begrüßte nun offiziell alle Vereinsmitglieder, Einwohner und Gäste und bedankte sich auch im Namen des Ortsbeirates für die vielfältige aktive Unterstützung in der Zeit des Bestehens des Dorfvereins und bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes „ 10 Jahre Dorfverein Milow“. Ein weiteres Erlebnis war der Auftritt von einigen Kindern des Dorfes: Justus Gärtner, Pheline und Marlene Ach, Maximilian Barz, Johannes Brandau, Jasmin Barten und Hanan El Akleh, die
Sebastian Bach mit einem furiosen Flötensolo, einem Orgelkonzert von G. F. Händel bis hin zu den zarten Klängen eines Cellosolos war vom Träumen bis zum heiteren, entspannten Zuhören alles im Programm enthalten. Und 2010? Herr Pfarrer Kurth und die Initiativgruppe Milower Kirche planen auch für 2010 eine Reihe von Konzerten, die sicher wieder musikalische Überraschungen beinhalten. H. Schilling ihr musikalisches und tänzerisches Talent zeigten. Sie ernteten viel Beifall. Ein weiterer Höhepunkt war das „ Wassern“ des HightechLeichtbootes „ Milowa“, sowie die Bootsfahrten mit der „ Milowa“. B. Rödiger und F. Gampe (Einwohner des Dorfes) hatten dieses Boot in monatelanger Kleinarbeit gefertigt.
Viele Zuschauer probierten das Boot, das von einem leisen Elektromotor angetrieben wird, mit einer Fahrt über den Milower See aus. Nach einem gemütlichen Beisammensein auf dem Dorfgemeinschaftsplatz wurde dieser Tag mit einem Kinderfeuerwerk auf dem Dorfplatz und einem Feuerwerk auf dem Milower See abgerundet, untermalt durch klassische Musik, auf einem kleinen Floß, entzündeten die Brüder Carsten und Ingmar Schulz das Feuerwerk, das von der Familie Gampe gesponsert wurde. Es war für alle ein unvergessliches Erlebnis, wie sich das Feuerwerk im See spiegelte. Für alle Vereinsmitglieder, Einwohner und Gäste war das ein Fest, das noch lange in Erinnerung bleibt. H.-W. Brandau
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Jagower Grillnachmittag
Traditionsgemäß fand am zweiten August-Dienstag unser Grillnachmittag vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Kutzerow statt. Fast alle Seniorinnen und Senioren von Jagow und Umgebung waren erschienen. Der Wettergott war mit uns gnädig. Trotz teilweise bewölktem Himmel blieb es trocken. Frau Vera Senftleben hatte wie gewohnt alles gut vorbereitet und das Notwendige, wie Würstchen, Gurken, Tomaten usw. besorgt. Einige Frauen sorgten als Betreuer für die Anfahrt gehbehinderter Seniorinnen. Noch vor Eröffnung durch Frau Brigitta Zahl überraschte uns die nun schon neunundachtzigjährige ehemalige Jagower Gastwirtsfrau Dorchen Zimmermann mit einem Kurzbesuch. Da gab es viel zu erzählen. Vor ihrem Wegzug vor wenigen Jahren war sie ständige Teilnehmerin unseres Jagower Seniorentreffens.
Der Grillmeister Herr Erich Senftleben setzte den Grill in Gang und bald danach wurden die ersten Würstchen gereicht. Sie mundeten vorzüglich. Inzwischen hatte Herr Gunter Arthaber Fotomappen mit Aufnahmen vom letzten Dorffest herumgereicht. Frau Luise Schinkel mit dreiundneunzig Jahren die weitaus Älteste in unserer Mitte, hatte wieder die Bowle angesetzt und schaute ängstlich in die Runde: „Hoffentlich ist es mir damit gelungen, den richtigen Geschmack zu treffen?“. Die Antwort darauf: „Ja, Frau Schinkel, den Geschmack hatten Sie voll und ganz getroffen. Das konnten Sie doch daran feststellen, dass Ihre Bowle sehr gefragt war!“ Frau Helga Matznick konnte in Auswertung des letzten Dorffestes verkünden, dass der Erlös aus dem Verkauf des zum Dorffest von den Seniorinnen gespendeten Kuchens eine beträchtliche Summe ergab, was mit großem Beifall zu Kenntnis genommen wurde. Es war wiederum ein schöner gemeinsamer Nachmittag. Die Seniorinnen und Senioren von Jagow und Umgebung danken allen, die diese Stunden vorbereitet und gestaltet haben. Heinz Sproßmann
Neuer Glanz im und am Feuerwehrhaus. Wir haben renoviert.
In den letzten Wochen sahen wir immer wieder viele fleißige Feuerwehrmitglieder am Feuerwehrhaus in Güterberg werkeln. Es wurde ein Gehweg gepflastert, eine Überdachung angebracht, die Fassade gestrichen und diverse Verschönerungsarbeiten durchgeführt. Jetzt erstrahlt das Haus wieder in neuem Glanze. Auch wurde über dem Fahrzeugtor ein Schild mit dem Namenszug angebracht. Nur durch die vielen freiwilligen Helfer konnte diese Aufgabe gemeistert werden. Die Güterberger Wehr hat in diesem Jahr viele neue Mitglieder gewonnen und jetzt ist wieder eine ordnungsgemäße Arbeit der Wehr möglich. Die Einsatzbereitschaft und das bürgerliche Engagement der Güterberger für ihre Wehr und dem Verein ist die Voraussetzung für ein aktives und attraktives Dorfleben im ländlichen Raum. Wir möchten uns bei allen helfenden Händen, den Sponsoren Heinfried Sommer – Fliesenleger, Getränkeland Strasburg, Frank Borinski und der Gemeinde Uckerland bedanken, die dieses Projekt unterstützt haben und wünschen uns auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit. Ortswehrführer & Stellvertreter, Ortswehr Güterberg
Von Jung bis alt kreativ !
Am 18.10.2009 war es endlich wieder soweit, endlich war die Sommerpause vorbei und es trafen sich in schöner Tradition über 30 Malfreunde im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Jagow, um unter Anleitung von Herrn Schmol die von ihm gebrannten Karamikrohlinge nach individuellem Geschmack und Laune zu colorieren. Unser Verein sorgt dann auch für Kaffe ,Saft und Gebäck, damit die Kräfte während der Konzentration fordernden Kreativarbeit nicht schwinden. Besonders freut es uns, das dieser Termin im Laufe der Jahre zu einer Generationen verbindenden Veranstaltung geworden ist . In den ca. fünf Stunden dieser Sonntagnachmittage wird viel geschwatzt, gelacht und natürlich dörfliche Neuigkeiten ausgetauscht – was ja bekanntlich Alles zum dörflichen Zusammenhalt beiträgt! Leider sind die Heizkörper nach dem Abschluß der Bauarbeiten noch nicht wieder angeschlossen worden. Es war (auch wegen der zahlreichen Beteiligung und den warmen Getränken) temperaturbezogen gerade noch so im Saal auszuhalten. Nun hoffen wir , daß zu unserem nächsten Termin am 06.12.2009 der Saal wieder beheizbar ist!
Evelin Freuck, Landleben e.V. Jagow
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Neuanfang im Tierheim Mönchehof Für notwendige Veränderungen wird dringend Hilfe gbraucht Liebe uckermärkische Nachbarn, im Oktober war Welt-Tierschutztag, für viele Menschen kein Ereignis von Interesse. Ich muss ehrlich zugeben, bis vor etwa einem Jahr auch für mich nicht.Dann überschlugen sich die Ereignisse um das Tierheim Mönchehof und auf einmal fand ich mich im Vorstand des Vereins mit der großen Erwartungshaltung der fleißigen, einfachen Menschen auf Rettung dieses Tierheimes wieder. Die Sorgen um das Tierheim sind in dieser Zeit nicht weniger geworden, wenn auch der Vorstand fleißig daran gearbeitet hat, nach dem Trouble um die jahrelange Misswirtschaft nun Ordnung in Finanzen und Bewirtschaftung des Heimes zu präsentieren. Nicht jedes Vorstandsmitglied konnte die schlimme Zeit aushalten und überstehen. Wir kämpfen völlig unentgeltlich im ehrenamtlichen Engagement um den Fortbestand des Tierheims und opfern dafür gerne unsere Freizeit. Ohne die ideelle Unterstützung der Kreisverwaltung Uckermark und der Amtsverwaltung Gramzow hätten wir längst aufgeben müssen. Jeder verfügbare Euro wird in die Gesundheit und Hygiene des Tierbestandes investiert, aber finanzielle „Altlasten“ drücken uns schier nieder. Zu Recht werden aber immer wieder die mangelnde Vorzeigbarkeit der alten Stallanlagen und die Haltungsbedingungen der Hunde in Mönchehof bemängelt. Rasch haben die großen Dachverbände ihre finanzielle Hilfe nach den Skandalen um Frau Barsch im Frühjahr 2007 eingestellt.
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Frau Barsch hat das Tierheim und den Verein in der Zwischenzeit verlassen und betreibt auf ihrem Grundstück gegenüber dem Tierheim eine private Wirtschaft. Im Verteilungskampf innerhalb der Tierschutzvereine stehen wir aufgrund der beschriebenen Probleme ganz weit hinten. Um die notwendigen Veränderungen weiter voranzutreiben, kommen wir nicht ohne ihre nachbarschaftliche Hilfe (oder die Unterstützung ortsansässiger Firmen) aus. Wir sind für Sachspenden in Form von Baumaterial (Lichtstegplatten für Bedachung, Restholz, Wegeplatten, Pfosten, Metallzaun) Zwingerausstattung (Bodenfliesen, Wandfliesen, Beleuchtungskörper, Farbe) Sachleistungen (Einsatz von Baumaschinen, Reparaturarbeiten, Elektro, Sanitär, Heizung) einen Kartoffeldämpfer (Kohle/ Holz), auch leicht reparaturbedürftig und persönliches ehrenamtliches Wirken im handwerklichen Bereich, als Spaziergänger oder Pflegestelle für einen Hund sehr aufgeschlossen und dankbar. Die Spenden sind steuerlich absetzbar (StNr.062/140/11806 K03, FA Angermünde). Tierliebe Menschen stellen am 4. Oktober ein Licht ins Fenster. Sie, liebe Nachbarn, sollten für die verlassenen, hilflosen Tiere im größten Tierheim der Uckermark das Licht der Nächstenliebe aufleuchten lassen. Wenn Sie uns kontaktieren wollen: Tel.: 0151 18 45 55 15 oder Tel.: 039861 71041. Der Vorstand
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Pressemitteilung: Internationaler Schüleraustausch • Gastfamilien gesucht! Brasilien: Pastor-Dohms-Schule, Porto Alegre, Familienaufenthalt: 9.01 –12.02.2010 = 30 Schüler(innen), 15-17 Jahre Colégio Cruzeiro, Rio de Janeiro, Familienaufenthalt: 10.01.-29.01.2010 = 50 Schüler(innen), 15-16 Jahre Peru: Alexander-von-Humboldt-Schule, Lima, Familienaufenthalt: 3.01.-2.03.2010 = 50 Schüler(innen), 15-16 Jahre Ausführliche Informationen erhalten Sie bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel.: 0711-23729-13, Fax: 0711-23729-31, Email: schueler@schwaben-international.de www. schwaben-international.de
Opferhilfe aus einer Hand
Der Weiße Ring
Jeden von uns kann es schon im nächsten Augenblick passieren: Wir alle können von jetzt auf gleich Opfer eines Räubers, Einbrechers oder Attentäters werden. Täglich ereignen sich in Deutschland tausende von Straftaten. Mehr als sechs Millionen registriert die Polizeiliche Kriminalstatistik Jahr für Jahr. Über 200.000 Fälle allein im Bereich der Gewaltkriminalität, Hoheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit fallen im Jahr mehr als 700.000 Menschen zum Opfer.
• wurde am 24. September 1976 von 17 Gründungsmitgliedern in Mainz ins Leben gerufen. Initiator und Mitbegründer: Eduard Zimmermann • unterhält bundesweit 400 Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer mit rund 2.300 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern • hilft Opfern von Straftaten schnell und unbürokratisch durch menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat - Hilfestellung im Umgang mit den Behörden - Begleitung zu Gerichtsterminen - Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen - Unterstützung bei materiellen Notlagen in Zusammenhang mit der Straftat, u. a. durch: - Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt - Übernahme weiterer Anwaltskosten, insbesondere zur - Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (u. a. nach dem Opferentschädigungsgesetz/OEG) - Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren (Opferanwalt) - Erholungsmaßnahmen für Opfer und Familien - finanzielle Zuwendungen zur Überbrückung der Tatfolgen - Opfernotruf und Infotelefon bundesweit rund um die Uhr unter 01803/343434 • leistet seine Hilfe unabhängig von der Mitgliedschaft oder sonstigen Verpflichtungen • hat zwischen vielen hunderttausend Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand leisten können • erhält die Mittel für seine Arbeit aus Mitgliedschaftsbeiträgen, Spenden, Nachlässen und Vermächtnissen sowie durch Zuweisungen von Geldbußen - Spendenkonto: 34 34 34 Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40) • wird in zunehmenden Maßen auch durch Erbschaften und Stiftungen gefördert • fordert von Politik, Justiz und Verwaltung, die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen • kämpft für ein stärkeres gesellschaftliches Bewußtsein für die Situation der Geschädigten • unterstützt die Kriminalitätsvorbeugung und fordert mehr öffentliche Mittel für die Kriminalitätsprävention • begleitet Projekte der Schadenswiedergutmachung und des TäterOpfer-Ausgleichs.
Normalerweise sollte man davon ausgehen, dass den Betroffenen die besondere Führsorge und Unterstützung der Gesellschaft zuteil wird. Jedoch erfahren wir bei unserer Arbeit immer wieder, dass die Opfer in ihrer Not und ihrem Leid einfach vergessen werden. Das öffentliche Interesse gilt viel zu oft ausschließlich dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat wird zu wenig gedacht. Um die Opfer kümmert sich der Weiße Ring – und ist dabei auf vielfältige Unterstützung angewiesen. Wir sind der Auffassung, dass das Wissen und die berechtigten Belange der Kriminalitätsopfer in einem modernen Rechtswesen zur Selbstverständlichkeit werden muss. Die Gemeinschaft hat sich um die Opfer mit der gleichen Verantwortung und Kraft zu kümmern, wie sie seit jeher der Täterseite zuteil wurde. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben in vielen Gesprächen die Schicksale von Opfern kennen gelernt, mit ihrer ganzen Problematik, in der sie oft allein gelassen werden. Angesichts dessen, was die Mitarbeiter dabei erfahren und erleben, ist es ihnen unmöglich, einfach nur zu berichten. Es ist ihnen ein Bedürfnis, zu helfen oder Hilfe für die Betroffenen zu suchen bzw. zu organisieren. Schon vielfach konnten sich Opfer davon überzeugen, wie der Weiße Ring wirksame Hilfe leistete. Mit hoher fachlicher, wie menschlicher Kompetenz vertritt der Weiße Ring in der Gesellschaft die Bedürfnisse und Rechte der Opfer. Noch immer aber erfahren Straftäter durch die Öffentlichkeit und den Staat mehr Verständnis und Zuwendung als ihre Opfer. Damit kann und darf sich niemand abfinden. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein Opfer von Gewalttaten in unserer Gesellschaft jegliche Hilfe zuteil werden zu lassen. Angela Arndt-Mücke Außenstellenleiterin 039752/85750
Angela Arndt-Mücke Außenstellenleiterin Tel 039752/85750
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Termine und Veranstaltungen Veranstaltungskalender Uckerland Nächste Ausgabe Nr. 12/09
November/Dezember 2009 02.12.
Fahrenholz
Seniorennachmittag
12.12.
Wilsickow
Weihnachtsmarkt
19.12. Fahrenholz
Weihnachtsfeier (Bürger der Orte Fahrenholz u. Lindhorst)
20.12. Wolfshagen
Weihnachtssingen - Singegruppe Wolfshagen, Kirche
31.12. Bandelow
Pelzbockumzug und Silvesterfeier
Änderungen vorbehalten!
Weihnachten
Anzeigenschluss: 30.11.2009 Redaktionsschluss: 23.11.2009 Erscheinungstermin: 15.12.2009 e-mail-Adresse für Beiträge: ritzki@schibri.de
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