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Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder­­ schrift der 17. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland - Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 8. Sitzung des Hauptausschusses - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhalt ungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 11.09.2009 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbGKVerf

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Nichtamtlicher Teil - Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Uckerland vom 20.10.2004 - Hinweis auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Lübbenow/Uckermark vom 09.12.1993 - Grundschule Uckerland - Kita „Uckerlandspatzen“ und Kita „Regenbogen“ - Wohnungen und Immobilien; Kirchliche Informationen - Termine und Veranstaltungen

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 04/2010

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 17. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland Uckerland, den 14.04.2010 Sitzungsdatum: Tagungsort: Beginn: Ende:

25.02.2010 Saal im Dörphus, Wilsickow 27 a, 17337 Uckerland 19.02 Uhr 21.35 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Kurth, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Frau Kurth weist auf die Einhaltung der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung hin. Sie möchte, dass Anträge spätestens 10 Tage vor der Gemeindevertretersitzung abgegeben werden. 2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 28.01.2010 Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.01.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

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3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegen keine Änderungsanträge vor. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

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5. Informationen der Bürgermeisterin (1) Frau Wernicke informiert die Gemeindevertreter über den Stand der Doppikeinführung in der Verwaltung. (2) Der NUWA hat eine Satzungsänderung beschlossen. (3) Die Firma ENERTRAG wurde von der Verwaltung angeschrieben auf Grund der Pachtung der Bolzplatzfläche in Milow. Eine Antwort liegt noch nicht vor. (4) Frau Wernicke erklärt den Werdegang der DSL-Förderung in der Gemeinde. (5) Die Firma ENERTRAG ist interessiert 40 bis 50 Windkrafträder in der Gemeine Uckerland zu errichten. Davon sollen 18 Windkrafträder in Bandelow, 10 in Schönwerder und 16 in Milow gebaut werden. (6) Die Jugendfeuerwehr ist über die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Uckerland versichert. (7) Frau Wernicke berichtet über den 1. Jugendfeuerwehrtag der Gemeinde Uckerland am 05.02.2010 in der Turnhalle in Werbelow. 6. (BV-Nr. 0006/10) Umschuldung von Darlehen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die derzeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insgesamt 7 valutierenden Darlehen für den Wohnungsbau mit einer Gesamtsumme von 1.186.625,48 e zum 15.05.2010 in 2 Darlehen umzuschulden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach der erfolgten Ausschreibung den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

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7. Kenntnisnahme restlicher über- und außerplanmä ßiger Bewilligungen im Haushaltsjahr 2009, für das IV. Quartal

4. Einwohnerfragestunde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die restlichen über- und außerplanmäßigen Bewilligungen im Haushaltsjahr 2009, für das IV. Quartal, zur Kenntnis.

Herr Schilling bedankt sich bei der Gemeinde Uckerland, dem Winterdienst und den helfenden Händen für die Bewältigung der Beräumung der Straßen vom Schnee. Er bittet darum, die Winterdienste anzuweisen, die Einfahrten freizuhalten.

8. (BV-Nr. 0010/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über eine außerplanmäßige Ausgabe bei den Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen – Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Kosten

Herr Rogasch ist der Meinung, dass dieses Problem privat organisiert werden muss. Herr Löchelt hat sich Gedanken zum Angebot „Gaststätte Wolfshagen“ gemacht. Frau Kurth weist auf die Meinungsbildung in TOP 10 hin und möchte Herrn Löchelt an dieser Stelle ein Rederecht einräumen.

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe von 6.400,00 € für die Deckung der Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen – Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnliche Kosten.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland beschließen, Herrn Löchelt ein Rederecht zum Angebot „Gaststätte Wolfshagen“ in TOP 10 zu erteilen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

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Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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9. Beanstandung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28.01.2010 zur Rückführung des Kleintraktors Güterberg nach Wartung Frau Kurth informiert über die Vorlage des Schreibens zur Beanstandung des Beschlusses der Gemeindevertretung


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

vom 28.01.2010 zur Rückführung des Kleintraktors nach Güterberg. Sie teilt mit, dass dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und nicht in der Zuständigkeit der Gemeindevertreter liegt. Frau Kurth erläutert den weiteren Verlauf der Beanstandung nach Beschlussfassung. Frau Kurth liest den Antrag von Herrn Schütt vor und bittet die Gemeindevertreter um eine erneute Abstimmung. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Kleintraktor mit Schiebeschild nach der Reparatur in den Ortsteil Güterberg zur technischen Erleichterung von Transport- und Räumungsarbeiten zurückgebracht wird. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

Frau Freuck

nein

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Herr Brandau

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Herr Wernicke

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Frau Hartig

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Herr Ringk

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Frau Mandelkow

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Frau Dörk

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Frau Kurth

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Frau Wernicke

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Herr Heinemann

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Herr Rogasch

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Herr Winter

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Herr Schütt

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Herr Holzmeier

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vor. So haben Interessenten die Möglichkeit, Informationen des zu veräußernden Objektes über die Gemeindeverwaltung weiterzugeben (ohne Benennung von Preisen, Eigentümern und ähnlichem). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, die Schenkung der Gaststätte „Zur Königssäule“ in Wolfshagen nicht anzunehmen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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Frau Wernicke informiert, über die Begehungen des Parks in Wolfshagen mit Herrn Prof. Karg und Herrn Schneider. Für die Sichtachsen sind Fällanträge gestellt, aber noch nicht bestätigt worden. Unabhängig davon hat sich Frau Wernicke mit Herrn Beckert und Frau Krassuski, zwei auf den Denkmalschutz spezialisierte Architekten, am Speicher in Wolfshagen getroffen. Sie werden eine grobe Kostenschätzung vornehmen und der Gemeinde ihre Gedanken zu diesem Objekt vorstellen. Eine komplette Sanierung ist nicht vorgesehen. Geplant sind die Erneuerung des Daches und der Wetterseite des Speichers, das Einbauen denkmalgerechter Fenster und einer Heizung. Der obere Teil des Gebäudes soll gesichert und der untere Bereich genutzt werden. 11. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu a) Antrag Finanzausschuss

Herr Kliewer Abstimmungsergeb.

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Der Beschluss wurde nicht erneut gefasst. 10. Meinungsbildung zum Angebot Gaststätte Wolfshagen Frau Kurth gibt eine Zusammenfassung über das Angebot – Schenkung Gaststätte Wolfshagen – und eröffnet die Debatte zur Meinungsbildung. Herr Holzmeier erklärt, dass den Gemeindevertretern bekannt ist, wie das Dorfgemeinschaftshaus und dessen Zustand aussieht. Der Bauausschuss hat sich die Gaststätte angesehen und ist der Meinung, dass dieses Objekt für die Gemeinde zu hohe Kosten verursacht und eine Auslastung nicht erreicht werden würde, zumal der Speicher in Wolfshagen noch ausgebaut werden soll. Auf Grund von Anrufen und Nachfragen nach zum Verkauf stehenden Grundstücken und Gebäuden im ländlichen Raum, stellt Herr Heinemann den Antrag an die Gemeindeverwaltung, in Absprachen mit den Eigentümern, gemeindeeigene und private Angebote im Internet zu veröffentlichen.

Der Finanzausschuss stellt einen Antrag an die Gemeindevertretung, die nachfolgenden Inhalte zu bestätigen: • Umsetzung des Investitionsplanes 2010 (Bsp. Straße Güterberg, Bewegungsplatz Werbelow, Radwegepro jekt). • Vorschläge zur Verwendung der Hauptsponsorengelder • Stellenplan Gemeindeverwaltung • Personalentwicklungskonzept • Standpunkte zum Auslaufen befristeter Arbeitsverträge • Besichtigung bestimmter Bauvorhaben vor Beginn von Sanierungsmaßnahmen • Stand der Umsetzung des Haushaltsplanes 2010 • abgerechnete Investitionen • Brandschutzkonzept und seine Finanzierung Frau Wernicke weist darauf hin, dass einige Themen Geschäfte der laufenden Verwaltung sind und nicht in den Finanzausschuss verwiesen werden können. Die Verwendung der Sponsorengelder ist vom Spender festgelegt und kann nicht für andere Maßnahmen genutzt werden. Herr Brandau zieht den Antrag an die Gemeindevertretung zurück. zu b) erneute Beanstandung Beschluss vom 17.12.2009 Frau Kurth informiert, dass nach erneuter Beschlussfassung durch die Gemeindevertreter am 28.01.2010, diese Angelegenheit der Kommunalaufsicht zur Klärung übergeben wurde. 12. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter

Abstimmungsergebnis anwesend

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Frau Wernicke schlägt eine Information dazu im Amtsblatt

(1) Herr Winter stellt den Antrag, dass sein Antrag zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit Risiko- und Gefahrenbedarfsplan durch die Gemeindeverwaltung mit dem Abgabetermin 30.10.2010 ergänzt wird.


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Abstimmungsergebnis anwesend

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(2) Herr Winter schlägt vor, dass sich der Kultur-, Bildungsund Sozialausschuss und der Finanzausschuss bis zum 31.07.2010 über die Inhalte und die Verteilung der Kulturmittel für die Gemeindefeste (Gemeindeherbstfest, Rentnerherbstfest und Weihnachtsfest) Gedanken machen.

Frau Kurth lässt über die inhaltliche Verweisung des Vorschlages in den Kulturausschuss abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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(3) Frau Hartig teilt mit, dass der Kulturausschuss von den Gemeindevertretern beauftragt wurde zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Jugendförderung bestehen, welche Förderprogramme für die Gemeinde interessant wären und welche Anträge zu stellen sind.

Frau Hartig stellt den Antrag an die Gemeindeverwaltung, in Zusammenarbeit mit den Ortsvorstehern eine Übersicht zu erarbeiten, welche Aktivitäten im Jugendbereich in den einzelnen Orten vorhanden sind. Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

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Frau Hartig stellt den Antrag, sich vom Kulturausschuss an die Ortsbürgermeister wenden zu dürfen, um eine Übersicht von kulturellen Sachen, Besonderheiten und Betrieben zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

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(4) Frau Freuck informiert die Gemeindevertreter über eine Anfrage einer Bürgerin. (5) Herr Ringk fragt nach dem Bearbeitungsstand des Beschlusses (Punkt 14 der Gemeindevertretersitzung vom 28.01.2010) zur Straßenreinigungssatzungsänderung. (6) Herr Ringk stellt die Frage, ob es sinnvoll wäre und der Gemeinde finanziell möglich, für nächsten Winter Schneenetze anzuschaffen, um den Verwehungen zwischen den Orten vorzubeugen. (7) Frau Hartig möchte wissen, wann die Verträge mit den Winterdienstfirmen enden und ob diese Aufgabe nicht ortsansässige Betriebe übernehmen können. (8) Frau Mandelkow fragt nach, wie verfahren werden soll, wenn bei Tauwetter in Bandelow der Teich über die Ufer geht und die Straße überschwemmt wird. (9) Frau Hartig wünscht eine Übersicht über die Telefonnummern aller Gemeindevertreter zur besseren Kommunikation. 13. Auswertung der Kreistagssitzung Entfällt, da keine Kreistagssitzung stattgefunden hat.

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Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 17.12.2009 Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 17.12.2009 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 28.01.2010 Der Tagesordnungspunkt entfällt. 3. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter Der Kulturausschuss hat im Januar zum Thema „Partnerschaftliche Beziehungen zur polnischen Partnergemeinde“ beraten, erklärt Frau Freuck. (1) Es soll eine offene Initiativgruppe von mindestens 5 Mitgliedern gegründet werden. Sie bittet die Ortsvorsteher, geeignete Personen in ihren Orten anzusprechen, die mitarbeiten möchten. Ein Aufruf im Amtsblatt ist vorgesehen. (2) Weiterhin teilte Frau Freuck Veranstaltungen, auf denen die partnerschaftlichen Beziehungen gefestigt werden können, mit: • das Herbstfest der Gemeinde Uckerland • der Feuerwehrausscheid (die Zustimmung liegt vor) • Jugendveranstaltungen über Förderung durch Pomerania (Informationen dazu von Frau Wernicke) (3) Ein Gegenbesuch bei der polnischen Partnergemeinde ist geplant. (mit mind. 5 Bürgern) 4. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever treter Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 25.03.2010 um 19.00 Uhr in Milow statt. 5. Informationen der Bürgermeisterin keine 6. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 21.35 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 14.04.2010

Wernicke Bürgermeisterin


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Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 8. Sitzung des - Hauptausschusses Uckerland, den 14.04.2010 Sitzungsdatum: Tagungsort: Beginn: Ende:

17.03.2010 Versammlungsraum im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr. 35, 17337 Uckerland 15.04 Uhr 16.15 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 19.01.2010 Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 19.01.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegen keine Änderungsanträge vor. 4. Informationen der Ausschussvorsitzenden Es liegen keine Informationen der Ausschussvorsitzenden vor. 5. Anfragen der Ausschussmitglieder (1) Vertrag zur Nutzung des Jugendclubs in Milow Herr Brandau, weist die vorliegende Nutzungsvereinbarung, zurück und wird diese nicht unterschreiben. (2) Nutzung Dorfgemeinschaftshäuser Frau Wernicke antwortet auf Anfrage von Herrn Brandau, dass die Gemeindevertretung eine Regelung in der Benutzungsverordnung festgeschrieben hat, in der Vereine, die die Räume der Gemeinde Uckerland unentgeltlich nutzen, mit dem Ortsvorsteher eine Nutzungsvereinbarung zu schließen haben. Bei einer regelmäßigen Nutzung der Räumlichkeiten ist ein jährlicher Vertragsabschluss ausreichend.

(4) Niederschrift vom 19.01.2010 Herr Brandau machte in der Hauptausschusssitzung am 19.01.2010 den Vorschlag, bezüglich der Windkraftanlagen, ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Christen und Herrn Müller der Firma ENERTRAG zu führen. Er fragt nach, ob dieses Gespräch statt finden wird.

Frau Wernicke antwortet, dass sein Anliegen ein Vorschlag war und der Hauptausschuss sich dazu nicht positioniert hatte.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung II. Nicht öffentlicher Teil: 1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 19.01.2010 Dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift vom 19.01.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend

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2. (BV-Nr. 0007/10) Umbau Antennenanlage auf Digitalempfang Lübbenow/Hauptstr. 29 bis 33 Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt, der Firma Antennenservice K. Peters, Fabrikstr. 6, 17335 Strasburg den Auftrag zum Umbau der Antennenanlage auf SAT-ZF-Verteilung für Digitalempfang in Lübbenow/ Hauptstr. 29 bis 33 zu erteilen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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3. Informationen der Ausschussvorsitzenden keine 4. Anfragen der Ausschussmitglieder Die Hauptausschussmitglieder diskutieren über die Zusammenarbeit der Ortsvorsteher mit der Gemeindeverwaltung. 5. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, schließt die Sitzung um 16:15 Uhr.

(3) Jahresrechnung 2009 Herr Brandau möchte eine Aufschlüsselung von der Gemeindeverwaltung zu dem Kostenpunkt „Sachverständigen- und Gerichtskosten“ haben.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 14.04.2010

Frau Wernicke erklärt, dass die Jahresrechnung 2009 der Einladung zur nächsten Gemeindevertretersitzung beigefügt ist und dort besprochen wird.

Wernicke Bürgermeisterin


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1.Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 11.09.2009 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 25.04.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1

„§ 6 Umlagesatz Die Umlage beträgt je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche für das Kalenderjahr 2010 0,000821 e.“

Die Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 11.09.2009 wird wie folgt geändert:

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

§ 6 wird wie folgt gefasst:

Uckerland, den 03.05.2010

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Jagow

Sitzung am: 09.03.2010

Ortsbeirat Milow

Sitzung am: 29.03.2010

Ortsbeirat Trebenow

Sitzung am: 29.03.2010

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 22.04.2010

Wernicke Bürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • e-mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.) Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de e-mail: ritzki@schibri.de Anzeigenberaterin: Marlies Jordan, e-mail: jordan@schibri.de Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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Nichtamtlicher Teil Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Uckerland (Straßenreinigungssatzung) vom 20.10.2004 Aufgrund der §§ 5 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung –GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S.188) in Verbindung mit § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 11.06.1992 (GVBl. I S. 186), beide Gesetze in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 20.10.2004 folgende Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Uckerland (Straßenreinigungssatzung) beschlossen: § 1 Reinigungspflichtige (1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 49 a Abs.1 BbgStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 49 a Abs.1 BbgStrG. (2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer zugeteilt wird. (3) Als angrenzend im Sinne von Abs.1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück, das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist oder wenn eine Zufahrt oder ein Zugang rechtlich ausgeschlossen oder aus topographischen Gründen nicht möglich und zumutbar ist. (4) Ein Grundstück im Sinne von Abs.1 gilt insbesondere als erschlossen, wenn es zu einer Straße ohne an diese zu grenzen, einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat. Grundstücke, die von einer öffentlichen Straße nur über eine längere, nicht öffentliche Zuwegung erreicht werden und so im Hinterland der Straße liegen, dass sie keine dieser Straße zugeordnete Seite aufweisen, gelten nicht als erschlossen im Sinne von Abs.1 Satz 1. (5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche verlangen.

§ 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigungspflicht der öffentlichen Straßen und des Straßenbegleitgrüns, Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung. (2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße, den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt. (3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2. (4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück und Straße (Abs. 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte an der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite(n) (Abs.2 Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes). (5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 – 4 nicht aufteilbare Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig an die Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. (6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.


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§ 3 Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht auf einen Dritten übertragen werden, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. In dieser Vereinbarung kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.

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men. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1 bis 1,5 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung von gegenüberliegenden Grundstücken anpassen.

§ 4 Sachlicher Umfang der Straßenreinigung Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

1. das Säubern der Straßen (§ 5) 2. die Schneeräumung auf den Gehwegen (§ 6) 3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7) 4. das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen. 5. Pflege von Grünflächen zwischen Grundstücksgrenze und Straßenkörper (Anger)

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind Werktags bis 7.00 Uhr, Sonnund Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

§ 5 Säubern der Straßen (1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe. (2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig. (3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten und stumpfen Besen benutzt werden. (4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 20.00 Uhr in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 17.00 Uhr zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine mehrmalige Reinigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall. (5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere bei Heimatfesten und besonderen Festakten eine Reinigung auf andere Tage anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt. § 6 Schneeräumpflicht (1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräu-

§ 7 Bestreuen der Straße (1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen frei zu halten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. (2) Die Benutzbarkeit der Gehwege und Fußgängerüberwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt a) in besonders klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstiger auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw.


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Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen. (4) Die Wege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen und Fußgängerüberwegen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs.3 gilt entsprechend. § 8 Abwässer Den Straßen, insbesondere den Rinnen, Gräben und Kanälen, dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerblichen Abwässer zugeleitet werden. Ebenfalls ist das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übel riechenden Flüssigkeiten verboten. In den Rinnen entstehendes Eis ist in der gleichen Weise zu beseitigen, wie die durch Frost oder Schneefall herbeigeführte Glätte. § 9 Konkurrenzen Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. § 10 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) seiner nach § 1 dieser Satzung auferlegten Reinigungspflicht in der dem nach § 2 Abs. 1 bis 6 und § 5 Abs.1 bis 5 in Verbindung mit § 4 dieser Satzung festgelegten

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Art und Umfang nicht nachkommt, b) entgegen § 5 Abs.2 Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigen Unrat an das Nachbargrundstück, in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe, Rinnenläufe oder Gräben kehrt, c) entgegen § 5 Abs.3 harte oder stumpfe Besen auf wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmte Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen benutzt, d) entgegen § 7 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz auf Gehwegen bei Eis- und Schneeglätte Salz oder sonstige auftauende Stoffe verwendet, wenn nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 3 Buchstabe a und b gegeben sind. e) entgegen § 7 Abs. 2 Satz 5 Baumscheiben und begrünte Flächen mit Salz oder sonstigen Auftaumittel bestreut, oder sonstige auftauende Mittel enthaltener Schnee auf Baumscheiben lagert. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 e geahndet werden. Die Geldbuße beträgt bei Vorsatz höchstens 1.000,00 € und bei grober Fahrlässigkeit höchstens 500,00 e. (3) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OwiG) in der jeweils gültigen Fassung. Zuständige Behörde in Sinne des § 36 Abs.1 Nr. 1 OwiG ist der Bürgermeister der Gemeinde Uckerland.

Hinweis auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes –32. BlmSchV) Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wurde die EG-Richtlinie 2000/14/EG in deutsches Recht umgesetzt. Über die EG-rechtlichen Vorgaben hinaus enthält die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch der im Anhang der Verordnung genannten Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und –sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Für Gartengeräte sowie Geräte und Maschinen, die insbesondere im häuslichen Bereich verwendet werden, gilt im Einzelnen folgendes: • •

Rasenmäher Schredder/Zerkleinerer: (sog. Häcksler)

dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungsoder mit Elektromotor betrieben wird. • • • • •

Heckenscheren Tragbare Motorkettensägen Beton.- und Mörtelmischer Rasentrimmer/Rasenkantenschneider Vertikutierer

dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. • •

Freischneider Grastrimmer/Graskantenschneider

• • • •

Laubbläser Laubsammler Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonnund Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.


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Auszug aus der Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich Lübbenow/Uckermark vom 09.12.1993 § 15 Gestaltung des Gemeindebildes (1) Gemeindeverändernde Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. (2) Mit entsprechender Maßgabe der Festlegungen der Gemeindesatzung kann bei ungenügender Gestaltung der Vorgärten und Außenanlagen, wenn dadurch das Gemeindebild beeinträchtigt wird, das Amt Lübbenow /Uckermark Auflagen zur Veränderung der Vorgärten und Außenanlagen erteilen. (3) Die Lagerung von Schutt, Holz, Baumaterial, Kohlen und Abfällen vor den Häusern, auf Gehwegen, im Straßenbereich und in den Vorgärten ist nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, Wäschetrockengeräte in den Vorgärten sowie im sichtbaren Bereich auf den Balkons zu errichten. (4) Maschinen, Geräte und Anlagen, deren Betriebsgeräusche außerhalb der Betriebsstätte wahrnehmbar

sind, müssen so beschaffen sein, dass die Entstehung vermeidbarer Geräusche behindert und die Ausweitung unvermeidbarer Geräusche und Geruchsbelästigung auf ein Mindestmaß beschränkt wird. (5) In der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr, an den Sonnabenden zusätzlich von 13.00 bis 15.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr sind Arbeiten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören, verboten. In Tanz- und Vergnügungsstätten sowie Jugendklubs sind lärmdämmende Maßnahmen zum Schutz der Ruhe Unbeteiligter zu gewährleisten. Das Verbot gilt nicht - für Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung von Katastrophensituationen bzw. Notstand dienen. (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.

Sommerferiencamps 2010 in Haus Wildtierland Die Natur in Wildtierland entdecken und über Ländergrenzen hinweg Freundschaften knüpfen – für abenteuerlustige und sprachinteressierte Kinder und Jugendliche bietet das Haus Wildtierland (Schullandheim Gehren) spannende Ferienerlebnisse in den Sommerferien an. „Als Indianer auf den Spuren der Wildtiere“ vom 25. bis 30. Juli „Als Indianer auf den Spuren der Wildtiere“ heißt es vom 25. bis 30. Juli 2010 für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren. Adleraugen und Spurenleser kommen bei der Dämmerungswanderung, der Schatzsuche, beim Fährten lesen und beim Wildtieransitz auf ihre Kosten. Und was braucht man, um in der Wildnis zu überleben? Abends orientieren sich die Kinder an den Sternen und lauschen den uralten Indianerweisheiten aus dem geheimnisvollen Reich der Natur. „Deutsch-polnisches Ferienlager“ vom 1. bis 6. August Wohin führen die Spuren von Fuchs, Dachs und Rothirsch und was machen die Tiere nachts? Und was heißt eigentlich Wildschwein auf polnisch? Das und mehr finden 12 bis 14-Jährige beim deutsch-polnischen Ferienlager vom 01. bis 06. August 2010 in Wildtierland heraus. Beim gemein-

samen Kochen von landestypischen Gerichten, Fahrradtouren in die nähere Umgebung, Grillen oder Lagerfeuer entstehen neue Freundschaften, auch über Ländergrenzen hinweg. Bei einem Besuch im Eldorado Templin gibt es eine Greifvogelshow und Indianertänze zu erleben. Wer Spaß am Tanzen hat, kann sich beim Line Dance ausprobieren. „Wasserwelten“ vom 9. bis 15. August Wasser spendet Leben und bietet Lebensraum für faszinierende Wildtiere. Vom 09. bis 15. August 2010 lernen 8 bis 12-Jährige verschiedene Gewässer in Wildtierland und ihre Bewohner kennen und erfahren, welche Bedeutung das nasse Element für uns Menschen hat. Kreativ wird es beim Filzen und ein Tagesausflug führt in ganz besondere Wasserwelten. Im modernen Drei-Sterne-Haus gibt es einen großen Außenbereich mit Tischtennis, Beachvolleyball, Fahrrädern und Außenbackofen. Beim Fußball, Großfeldschach und Minigolf finden die Gäste den sportlichen Ausgleich. Weitere Informationen und Anmeldung in Haus Wildtierland unter 039772-20461 oder im Internet unter www. hauswildtierland.de.


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17. Feuerwehrausscheid der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Uckerland in Jagow am Samstag, den 12. Juni 2010 09.00 Uhr Aufstellung der Wehren am Ortseingang Kutzerow (von Richtung Bundesstraße) und gemeinsamer Umzug zur Wiese gegenüber dem FF-Gerätehaus 10.00 Uhr Eröffnung der Wettkämpfe der aktiven Kameraden und der Jugendfeuerwehr - Löschangriff - Knotenbinden - Stafette anschließend Siegerehrung

Spendenaufruf

Radwanderweg hat ein Logo gesucht

Derzeit sind über 50 Kinder der Gemeinde Mitglied in der Jugendfeuerwehr Uckerland. Weitere Anmeldungen liegen bereits vor.

Für den zukünftigen Radweg „Uckermärker Bauerntour“ wurde ein passendes Logo gesucht. Dazu wurde um kreative Ideen im Amtsblatt der Gemeinde Uckerland Nr. 01/2010 aufgerufen.

Die Gemeinde Uckerland hat im Haushaltsplan Mittel für die Bekleidung eingestellt und bereits Spenden von der Sparkasse Uckermark und Frau Iris Herrmann und Herr Reinhard Kurzhals erhalten. Jedoch reichen diese Mittel nicht aus, um alle Kinder gemäß der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) einzukleiden.

Für die eingereichten Entwürfe möchte sich die Gemeinde Uckerland auf diesem Weg bei den kreativen Köpfen recht herzlich bedanken. Ein kleines Dankeschön geht an Herrn Mielnik und Frau Zwemke aus Fahrenholz.

Somit bitten wir Sie um eine Spende für Schutzhelme zugunsten der Jugendfeuerwehr. Am 12.06.2010 findet der nächste Feuerwehrausscheid in Jagow statt, bei dem Sie die Jugendfeuerwehr bei ihren Wettkämpfen anfeuern können.

Gabriele Dominik

anonym Herr Mielnik u. Frau Zwemke

1. Christine Wernick Bürgermeisterin 2. Dirk Schmidt Gemeindebrandmeister 3. Martin Mandelkow Jugendfeuerwehrwart

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30 – 11.30 Uhr Di.: 08.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr Fr.: 08.30 – 11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

Nächste Ausgabe Nr. 05/10 Juli/August 2010 Anzeigenschluss: 21.06.2010 Redaktionsschluss: 14.06.2010 Erscheinungstermin: 06.07.2010


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Grundschule Uckerland Tri, tra, tralala…

… der Polizeipuppenbühnen-Kaspar war wieder da! Am 29.3.2010 und am 30.3.2010 hatten die Vorschüler sowie erste, zweite und dritte Klasse der Grundschule Uckerland die Polizeipuppenbühne Barnim zu Besuch. Zusammen mit Kaspar und Teufel erlebten die Schüler zwei spannende Abenteuer. Es wurde gelacht, gebangt und mitgefiebert. So mancher schrie sich heiser, um den Kaspar vor dem hinterlistigen Teufel zu warnen, oder er lachte Tränen, als der Kasper den Teufel schließlich doch

noch austrickste. Gelernt haben wir natürlich auch etwas: Egal, welchen Blödsinn man auch anstellt, oder wie sehr man sich mit seinem Freund gezankt hat: Am Ende sollte immer die Versöhnung und eine Entschuldigung stehen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Polizeipuppenbühne Barnim und wünschen gutes Gelingen bei allen weiteren Vorhaben! K. Kruppa und I. Raekow Klassenlehrerinnen der Flex A und B

Osterprojekt der 3. Klasse Auch die 3. Klasse führte an den letzten beiden Tagen vor den Osterferien ein Osterprojekt durch. Der Montag begann mit einem gemeinsamen Frühstück, das die Kinder selbst vorbereiteten. Nach dieser Stärkung arbeiteten sie am „Tagesplan“. Es waren Texte zu lesen, Fragen zu beantworten, Gedichte zu ergänzen und Lückentexte auszufüllen. Manch einem „qualmte“ der Kopf ganz schön. Aber beim Basteln, Eiersuchen und Eiertrudeln war die Anstrengung bald vergessen, so viel Spaß machte es allen. Am zweiten Tag haben sich die Kinder ein Puppenspiel der Polizei angesehen und mit dem „Puppenspieler“ eine Sportstunde der etwas anderen Art durchgeführt – Bewegung kann auch Spaß machen. Alles in allem haben die beiden Tage den Kindern viel Freude bereitet. Vielen Dank für die Unterstützung durch Frau Schirrmeister und Herrn Kaphingst. U. Rjaibi Klassenlehrerin

Celine malt ihren Osterhasen bei der Arbeit

Osterprojekt der 4. Klasse Das Osterprojekt der Klasse 4 begann mit einem gemeinsamen Frühstück. Für dieses backte eine Mutti ein Brot und die Kinder brachten selbstgekochte Eier mit. Weiter ging es mit einem Osterrätsel sowie dem Bemalen von Ostereiern. Das Basteln von Osterkarten, das traditionelle Eiertrudeln, Spiele im Freien wie z.B. Eierlaufen machten den Kindern viel Spaß. M. Näckel Klassenlehrerin

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt


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O wie Osterprojekt Vom 24.3.2010 bis zum 30.3.2010 führten die Schüler der Klassen Flex A und Flex B der Grundschule Uckerland ein umfangreiches Osterprojekt durch. An neun Stationen lernten Schüler der ersten und zweiten Klasse viel Neues über das Osterfest und übten sich gleichzeitig intensiv im Lesen, Schreiben und Rechnen. Dabei wurden sie von mehreren Lehrern betreut. Sie knobelten an Frühblüher-

Sudokus, schrieben Ostergeschichten, bastelten Osterkarten, backten Osterbrot und vieles mehr. Den abschließenden Höhepunkt bildeten das Eiertrudeln im Tanger sowie das Ostereiersuchen im Verkehrsgarten. Zum Schluss waren sich alle einig: In den fünf Tagen hatten wir viel Spaß und haben eine Menge gelernt.

Schüler der Flex A in der „Osterbäckerei“

Schüler der Flex B arbeiten an verschiedenen Stationen

Klasse 5 und 6 informieren sich über das Osterfest Mehrere Stationen hatten auch die Schüler der Klassen 5 und 6 in ihren Osterprojekten zu bearbeiten. So konnten sie im „Kunst“- Projekt Tshirts gestalten oder Mosaikarbeiten ausführen. Beim „Backen“ wurde geknetet und geformt, bis letztlich lustige Osterfiguren entstanden waren. Dass in einigen unserer Schüler kleine Dichter stecken, wurde in ihrem Projekt deutlich. Ihre selbstverfassten Gedichte regten beim Vorlesen zum Schmunzeln und auch Nachdenken an. Im Projekt „Informatives zum Osterfest“ sammelten Schüler unter anderem Fakten zum

Grund des Feierns des Osterfestes, zu Spielen und zum Brauchtum. Außerdem untersuchten sie Möglichkeiten, Eier auch natürlich zu färben. Und wir wissen jetzt: auch Osterhasen essen gerne Schokoladenosterhasen. Das stellten einige Schüler jedenfalls abschließend in einem Sketch dar. Zwei abwechslungsreiche Schultage stimmten auf das Osterfest ein.

Die jungen „Dichter“ bei der der Arbeit

Maria Kranz, Vivien Dahler, Arne Steinberg, Tina Seefeldt und Sarah Lieckfeldt gestalten Tshirts

H. Heinemann Klassenlehrer Klasse 6


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Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow Fröhliches Ostertreiben an der Wassermühle in Werbelow Ein herzliches Dankeschön für diesen schönen Vormittag an Frau Husemannn und Herrn Neufi nk von den „Uckerlandspatzen“ und auch ein Dankeschön an alle Eltern, die bei den Vorbereitungen halfen. I. Zelle

Tag der offenen Tür am: 25.06.2010 ab: 15.00 Uhr In der Kita „Uckerlandspatzen“ in Werbelow Wir freuen uns auf ihren Besuch.

Das Erzieherteam der Kita Uckerlandspatzen Werbelow

Kita „Regenbogen“ Gneisenau Beobachtungsgang zum Ziegenhof von Familie Reinke Da um die Osterzeit nicht nur Lämmer geboren werden, entschieden wir uns diesmal in unserem Ort Familie Reinke zu besuchen. Kleine Tierkinder zu beobachten ist immer interessant, besonders wenn eines davon sogar noch eine Flasche trinken muss. Familie Reinke erwartete uns schon am Tor und erklärte, warum die Ziegen heute noch drin sind. Zunächst gingen wir in die Scheune, dort waren die Großen und Kleinen in getrennten Gattern. Der Ziegenbock hieß Anton und man musste aufpassen, denn er nahm fast allen Kindern die Mütze vom Kopf und war genauso neugierig wie wir. Die kleinste Ziege durfte jetzt ihre Flasche trinken und wir schauten alle zu und staunten ganz schön, weil sie sehr schnell trinken konnte. Was für ein weiches Fell sie hatte, jeder, der mochte, durfte sie streicheln. Auch die anderen Zicklein wurden raus gelassen und liefen zwischen uns herum und riefen laut „mäh“ „mäh“ ...! Das hat sich manchmal richtig traurig angehört, als ob wir nach unserer Mutter rufen. Nun durften alle Ziegen, ob groß oder klein, braun oder weiß raus ins Frei. Wir haben ein Spalier gebildet und sie sind ganz schnell nach draußen gelaufen. Wir möchten uns noch mal ganz herzlich bei Familie Reinke für den tollen Beobachtungsgang, der sogar noch kleine Osterüberraschungen bereit hielt, bedanken. Die Kinder und Erzieher der Kneipp-Kita „Regenbogen“ in Gneisenau


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Wohnungen und Immobilien Freie Wohnungen in der Gemeinde Uckerland Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende: 01752937365 und 016096990408 Ortsteil Fahrenholz

1-Raum 3-Raum 3-Raum 3-Raum

Fahrenholz 1 Fahrenholz 1 Fahrenholz 2 (2 x) Fahrenholz 3

m 2

42,97 m2 72,40 m2 66,50 m2 67,61 m2

Ortsteil Güterberg

2-Raum Güterberg 23/24 (2 x) 47,92 m2 Ortsteil Jagow

1-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum

Taschenberg 8 Taschenberg 10 (2 x) Taschenberg 46 Taschenberg 8, 9 (3 x) Taschenberg 26

Kaltmiete

185,40 e 312,17 e 291,85 e 303,97 e 251,98 e

36,39 m2 56,98 m2 73,91 m2 66,55 m2 62,17 m2

131,40 e 179,13 e 201,27 e 209,18 e 185,95 e

2-Raum Gneisenau 27, 31 (3 x) 57,47 m2 3-Raum Gneisenau 28, 30 (2 x) 66,17 m2 4-Raum Gneisenau 24/28 (4 x) 77,20 m2

229,59 e 282,63 e 308,42 e

Ortsteil Hetzdorf

Ortsteil Lübbenow

1-Raum Lübbenow HS 29 (2 x) 29,47 m2

98,97 e

2-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum

Lübbenow HS 37 (5 x) 58,20 m2 Lübbenow DS 14 46,15 m2 Lübb. HS 39, 41 (5 x) 68,05 m2 Lü. HS 29, 31, 33 (7 x) 66,28 m2

Ortsteil Trebbenow

1-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum 3-Raum

Trebenow 23 (3 x) 37,36 m2 Trebenow 25 (2 x) 53,31 m2 Trebenow 23 63,58 m2 Bandelow 64 (1 x) 44,33 m2 Bandel. 64, 65, 66 (5 x) 56,44 m2

Ortsteil Wilsickow

2-Raum Wilsickow 85 4-Raum Wilsickow 85 Ortsteil Wolfshagen

4-Raum Prenzl. Str. 4 (2 x) 2-Raum Wolfsh. Kirchstr. 14 2-Raum Wolfsh. Kirchstr. 14

Kirchliche Informationen Pfarrstellen Hetzdorf und Trebenow Gottesdienste Mai–Juli 2010 Samstag: 22.05. 14.00 Uhr Pfingstsonn.: 23.05. 14.00 Uhr 14.00 Uhr Pfingstmon.: 24.05. 10.30 Uhr 14.00 Uhr Samstag: 29.05. 13.00 Uhr Sonntag: 06.06. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Sonntag: 13.06. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Samstag: 19.06. 14.00 Uhr Sonntag: 20.06. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Samstag: 26.06. 14.00 Uhr Sonntag: 27.06. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Sonntag: 04.07. 09.00 Uhr 10.30 Uhr

Nechlin Lübbenow (mit Taufe) Milow (mit Konfirmation) Wilsickow in Wolfshagen mit Schlepkow (mit Taufe) Gottesdienst zur Eheschließung Hetzdorf Güterberg Trebenow Hetzdorf Milow Brietzig Wolfshagen Lübbenow Nechlin Schlepkow Wilsickow Güterberg Trebenow

Nachmittagskreis Donnerstag: 27.05. 14.00 Uhr Mittwoch: 30.06. 14.00 Uhr

Hetzdorf Hetzdorf

226,67 e 212,01 e 265,04 e 204,18 e 147,08 e 209,88 e 250,31 e 189,27 e 219,50 e

52,80 m2 79,40 m2

224,07 e 336,95 e

77,33 m2 53,56 m2 48,74 m2

278,48 e 143,19 e 131,73 e


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Termine und Veranstaltungen

Veranstaltungskalender Uckerland 22.05. Bandelow, Fußballtunier 29.05. Karlstein, Konzert mit Carly Peran auf dem Rosenhof Flemming 05./06.06. Karlstein, 4. Rosenblütenfest Rosenhof Flemming 12.06. Jagow, Feuerwehrausscheid der FFW Uckerland 26.06. Milow, Dorffest 03.07. Bandelow, Fußballtunier „Uckerland-Pokal“ 09./10.07. Rosenfest Wolfshagen 16./17.07. Jagow, Dorffest 17./18.07. Karlstein, 2. Karlsteiner Rosenblüte 15.08. Klassik in Dorfkirchen mit Kammer orchester, Kirche Milow, 17 Uhr 04.09. 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Wolfshagen 04.09. Dorffest der Interessengemeinschaft Hetzdorf 12.09. Tag des offenen Denkmals mit Chorsingen in der Kirche Wolfshagen 26.09. Konzert mit dem Salonorchester Ebers walde, Kirche Milow, 17.00 Uhr 02.10. Fahrenholz, Lagerfeuer mit Tanz 09./10.10. Karlstein, Kürbisfest Änderungen vorbehalten!

Konzerte Sonntag Sonntag Sonntag Dienstag Sonntag

30.05.10 13.06.10 20.06.10 15.08.10 26.09.10

15.00 Uhr 15.00 Uhr 17.00 Uhr 17.00 Uhr 17.00 Uhr

Eröffnungskonzert „1. Uckermärk. Orgelfrühling“ in Milow, anschl. Kaffeetrinken Abschlusskonzert „1. Uckermärk. Orgelfrühling“ in Wolfshagen Schlepkower Singkreis in Milow Klassik in Dorfkirchen mit Kammerorchester, Kirche Milow Konzert mit dem Salonorchester Eberswalde, Kirche Milow

Friedhofsprechstunden Auch in diesem Jahr führen wir wieder Friedhofssprechstunden in den jeweiligen Dörfern durch. Nachstehend fi nden Sie die dazugehörigen Daten. Lübbenow 27.05.10 Trebenow 01.06.10 Nechlin 03.06.10 Werbelow 08.06.10 Wilsickow 15.06.10

16.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr

Kirchgemeinderaum Dorfgemeinschaftshaus Dorfgemeinschaftsraum in der Kirche, bei schönem Wetter davor Dorgemeinschaftshaus

Aufruf an die Sportvereine und Sportgruppen der Gemeinde Uckerland Das diesjährige Fußballtunier um den Uckerland-Pokal fi ndet am 03.07.2010 in Bandelow statt. Alle Sportvereine und Sportgruppen der Gemeinde Uckerland können an diesem Tunier teilnehmen. Ansprechpartner für dieses Tunier ist Herr Bernd Bandelow. Anmeldungen sind bis zum 31.05.2010 einzureichen.

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Unsere Benefizspende wird gut angelegt Wenn in den vergangenen Jahren die Strasburger Tanzgruppen der AWO des Kinder und Jugend-FreizeitZentrums, das gespendete Geld der Benefizgala für die eigene Tanzgruppenarbeit verwendet haben, um an Workshops oder Leistungsvergleichen teilzunehmen oder neue Tanzklamotten zu kaufen, werden wir in diesem Jahr das erwartete Spendengeld dem Verein „krebskranker Kinder“ der Universitätsklinik Greifswald spenden. Mit dieser tollen Idee, getragen von allen Mitgliedern, nahm eine Abordnung der Formation Dance Company 360° am Tag der offenen Tür der Universitätsklinik Greifswald am 17. April teil. So konnten wir an der Neueröffnung der Station der „Kinder – und Jugendmedizin teilnehmen. Hier konnten sich Interessierte, Eltern mit ihren Kindern informieren und sich mit Fachärzten unterhalten. Wir als Tanzgruppe haben diesen Tag genutzt, um uns vor Ort zu informieren, für welche Zwecke unsere geplante Spende verwendet wird. „Schwester Dagmar“ (Oberschwester dieser Station), die sehr angetan von unserem Vorhaben war, hat sich extra für uns Zeit genommen, um uns ausführlich über die Besonderheiten der neuen Kinderstation zu informieren. Der

Rundgang mit fachmännischen Erläuterungen war für uns sehr interessant. Luisa Masemann war besonders davon angetan, dass die Räumlichkeiten so kindgerecht gestaltet worden sind. „Es war einfach nur eine Idee“, so Sophie Malchow, „aber wir waren von Anfang an felsenfest davon überzeugt, dass die Spenden dieses Jahr an eine Institution gehen soll, die sich für krebskranke Kinder einsetzt.“ So ist sich Nadine Ruff nach dem Kurzbericht sicher, dass hier für weitere Spielund Einrichtungsgegenstande das Geld richtig angelegt ist. Die Einladung zum Benefizevent wurde dankend angenommen. Natürlich wurde gleich am späten Nachmittag dem Rest der Truppe vom Besuch und den neuen Erfahrungen berichtet und im Anschluss wurde mit Choreographen Matthias Arndt für den großen Auftritt geprobt. Wenn Sie die Meinung vertreten, dass wir auf dem richtigen Wege sind, dann kommen Sie doch einfach am 29.05.10 in das Kulturhaus Strasburg und sehen Sie sich unsere Benefiz-Veranstaltung an. M. Lindner

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Besuch unserer Partnergemeinde Wegorzyno zum Maipicknick am 01.05.2010

Acht Schüler der Grundschule Uckerland hatten die Möglichkeit, unsere Partnergemeinde zu besuchen. Wegorzyno feiert in diesem Jahr das 550-jährige Stadtjubiläum und organisiert dazu in diesem Jahr vielfältige Veranstaltungen. Zuerst hieß es warm werden mit der unbekannten Umgebung. Die Schüler staunten über die schönen Sportanlagen und die Weitsprunggrube mit einer richtigen Anlaufbahn. Dann traten die Jungen mit tatkräftiger Unterstützung von Herrn Hillmann gegen eine polnische Mannschaft an.

Die Jungen hatten ihr Fußballspiel beendet und probierten nun eine große Rutsche aus.

Die Mädchen versuchten sich im Volleyball, aber hier sind noch viele Trainingsstunden erforderlich. Lockerer zu ging es bei den Country-Wettkämpfen. Zuerst wurde Gold geschürft.

Danach ging es zu den nächsten Wettkämpfen. Hier traten die Jungs gegen zwei Erwachsenengruppen an. Die erste Disziplin war das Zielwerfen auf den Cowboy.

Sarah Lieckfeldt schaffte es in die zweite Runde und zielte dann mit „richtigen“ Eiern auf ein Papp-Cowboy.

Am Start war auch die Feuerwehr aus Wegorzyno.


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Herr Ciborowski übersetzte vom Polnischen ins Englische, Frau Schimske dann ins Deutsche. Der Rest der Spielregeln wurde dann mit Händen und Füßen verstanden. Weiter ging es mit dem Jonglieren, einen Turm aus Strohballen bauen und anderen Laufspielen.

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Mit dem 3. Platz und einem schönen Pokal ging dieser Wettkampf zu Ende.

Mattes Mandelkow melkte die Kuh ...

Viel zu schnell verging dieser schöne und erlebnisreiche Nachmittag in unserer Partnergemeinde Wegorzyno. Christine Wernicke

... und Arne Steinberg hielt sich gut beim Bullenreiten.

Maibaum aufstellen in Wilsickow Zum Maibaum aufstellen hatte der Ortsbeirat alle Wilsickower am Vorabend des 1. Mai eingeladen. Der festlich von der Frauensportgruppe geschmückte Maibaum wurde mit vielen helfenden Händen aufgestellt. Ortsvorsteher Henri Wernicke informierte über die geleistete Arbeit des Ortsbeirates. Besonders freut sich der Ortsbeirat, dem auch Lothar Glaser und Norbert Reich angehören, über den zahlreichen Nachwuchs in Wilsickow. Konnte der Ortsbeirat im letzten Jahr vier Neu-Wilsickower begrüßen, so spricht man im Dorf bereits über vier weitere kleine Neubürger. Da muss jetzt auch eine Rutsche her, so der Ortsvorsteher, denn der Spielplatz in Wilsickow ist gut besucht und ein neues Spielgerät würde den Kindern viel Freude bereiten. Weiterhin machte er die Einwohner auf den neuen Trimm-Dich-Pfad im Park aufmerksam, der von der LAFP angelegt wurde. Auch die Brücke wurde repariert. Anschließend stärkte man sich bei Bratwurst und Bier und konnte nach dem langen Winter einen schönen und warmen Maiabend genießen.

Bei kräftigen Wind wurde der Maibaum von Henri Wernicke, Bernd Gablenz, Andre Nagel, Mario Schulze und Andreas Wagner aufgerichtet.


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