Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf und § 50 (4) BbgKVerf über die Nieder schrift der 12. Sitzung des Hauptausschusses - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf und § 50 (4) BbgKVerf über die Nieder schrift der 13. Sitzung des Hauptausschusses - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf - Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Uckerland (Friedhofssatzung) - Friedhofsgebührensatzung der Gemeinden Uckerland
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Nichtamtlicher Teil - Weihnachtsgrüße - Ehechließungen in der Gemeinde Uckerland - Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland - Notrufnummern für den Gemeindebereich - Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011, Durchführung einer einzelnen Neuwahl - Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept - Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin - Windeignungsgebiet Milow - Grundschule Uckerland - Kita „Grashüpfer“ Jagow - Wohnungen/Immobilien - Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser und Abwasserverbandes (NUWA) – Gemeinde Uckerland - Kirchliche Informationen
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2010
Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 12. Sitzung des - Hauptausschusses Uckerland, den 03.11.2010 Sitzungsdatum: Tagungsort:
Beginn: Ende:
11.10.2010 Versammlungsraum im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr. 35, 17337 Uckerland 15.00 Uhr 22.00 Uhr
Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 25.08.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
5
0
0
2.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 2.
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2010
Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 25.08.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
5
0
0
3.
5
0
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
Es liegen keine Änderungsanträge vor. 4.
Anfragen der Ausschussmitglieder
1)
Herr Menke informiert, dass am Eingang des Festplatzes in Taschenberg ein Bogen mit der Aufschrift „Festplatz Jagow“ aufgestellt werden soll, um diesen für die Bürger sichtbarer zu machen. Frau Wernicke teilt mit, dass demnächst in Jagow an der Brücke eine Bank mit festem Untergrund aufgestellt wird. Frau Freuck fragt nach, ob eine Möglichkeit besteht, für die Öfen in der ehemaligen Naturschule in Taschenberg, in der zurzeit eine Tauschbörse stattfindet, Holz bereitzustellen.
2) 3)
5.
Informationen der Ausschussvorsitzenden
Es liegen keine Informationen der Ausschussvorsitzenden vor.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 1.
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2010
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0
(BV-0081/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 1
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 1. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
5
0
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3.
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0
(BV-0082/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 2
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 2. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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0
4.
5
0
(BV-0083/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 3. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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0
5.
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0
(BV-0084/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 4.
Nr. 08/2010
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
3
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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6.
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(BV-0085/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 5. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
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7.
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Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 8. Enthaltung
ausgeschl.
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Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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8.
(BV-0088/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
ausgeschl.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 6.
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0
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
(BV-0086/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6
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9.
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(BV-0087/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 7.
5
0
10. Informationen der Ausschussvorsitzenden Die Ausschussvorsitzende hat keine Informationen. 11. Anfragen Ausschussmitglieder Es liegen keine Anfragen von den Ausschussmitgliedern vor. 12. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die Sitzung um 15.30 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 24.11.2010
Wernicke Bürgermeisterin
Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 13. Sitzung des - Hauptausschusses Uckerland, den 24.11.2010 Sitzungsdatum: Tagungsort:
Beginn: Ende:
03.11.2010 Versammlungsraum im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr. 35, 17337 Uckerland 17.05 Uhr 17.37 Uhr
unentschuldigt: Verwaltungsvertreter: Frau Czarnowske - Protokollantin zugelassene Personen: keine
Tagesordnung Sondersitzung I. öffentlicher Teil: TOP
anwesend:
entschuldigt:
Frau Christine Wernicke, Frau AnneKathrin Kurth, Herr Josef Menke, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Herbert Schütt, Frau Silke Mandelkow, Frau Heidi Hartig Herr Herbert Heinemann
Betreff
Vorlage Nr.
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 02 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
II. Nicht öffentlicher Teil: TOP
Betreff
01
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 1
0108/10
02
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 2
0109/10
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Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
0110/10
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
0111/10
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
0112/10
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6
0113/10
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
0114/10
Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
0115/10
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Vorlage Nr.
Frau Wernicke erläutert den Ablauf der Ausschreibung des Straßenwinterdienstes. Sie informiert, dass sich niemand auf die öffentliche Ausschreibung im Ausschreibungsblatt „Brandenburg/Berlin“ und „bi“ gemeldet hat. Daraufhin wurden sieben Firmen von der Gemeinde Uckerland angeschrieben, von denen drei Firmen ihre Angebote abgegeben haben. Die Angebote wurde durch das Bau- und Ordnungsamt auf Leistungsfähigkeit, Fachlichkeit und Zuverlässigkeit geprüft. Der Hauptausschuss hat am 11.10.2010 den Zuschlag für einzelne Bieter erteilt.
In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde eine Nachfrist für die Vervollständigung der Unterlagen eingeräumt. Von zwei Firmen liegen die Unterlagen vor. Die Hauptausschussmitglieder diskutieren über die Zusammensetzung der Gesamtkosten und der Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen und fassen folgende Beschlüsse: (BV-0108/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 1
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 1. Der Hauptausschuss erteilt der Firma Straßen- und Winterdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 1 (Wolfshagen, Ottenhagen, Amalienhof).
Schließung der Sitzung
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Frau Mandelkow und Frau Hartig nehmen ab 17.08 Uhr an der Hauptausschusssondersitzung teil.
1.
Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 2.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung
Bei einer Prüfung der Angebote durch die Bürgermeisterin ergab sich, dass nicht alle geforderten Unterlagen einzelner Bieter vorlagen.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1.
Nr. 08/2010
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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02. (BV-0109/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 2 Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 2. Der Hauptausschuss erteilt der Firma Straßen- und Winterdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 2 (Hetzdorf, Gneisenau, Kleisthöhe, Schlepkow, Dolgen). Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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Nr. 08/2010
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
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03. (BV-0110/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3
07. (BV-0114) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 3. Der Hauptausschuss erteilt der Firma Winterdienst, Garten- und Landschaftsbau Detektei & Sicherheitsdienst Enrico Huwe aus Güterberg den Zuschlag für Los 3 (Güterberg, Fahrenholz, Lindhorst).
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 7.
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
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Der Hauptausschuss erteilt der Firma Straßen- und Winterdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 7 (Trebenow, Bandelow, Werbelow, Nechlin).
ausgeschl.
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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04. (BV-0111/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4
08. (BV-0115/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Bürgermeisterin zu beauftragen, mit der Firma Collier und der Firma Huwe ein Bietergespräch zu führen, zwecks Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010–2015, Los 4 (Wismar, Hansfelde).
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 8. Der Hauptausschuss erteilt der Firma Straßen- und Winterdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 8 (Jagow, Taschenberg, Kutzerow, Karlstein).
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
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05. (BV-0112/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5
09. Schließung der Sitzung
Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Bürgermeisterin zu beauftragen, mit der Firma Collier und der Firma Huwe ein Bietergespräch zu führen, zwecks Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 5 (Milow, Wilsickow).
Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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06. (BV-0113/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6 Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von 2010 –2015, Los 6. Der Hauptausschuss erteilt der Firma Winterdienst, Gartenund Landschaftsbau Detektei & Sicherheitsdienst Enrico Huwe aus Güterberg den Zuschlag für Los 6 (Lübbenow). Abstimmungsergebnis anwesend ja nein
Enthaltung
ausgeschl.
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Die Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die Sitzung um 17.37 Uhr.
Uckerland, den 24.11.2010 Wernicke Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Hetzdorf Ortsbeirat Trebenow Ortsbeirat Wilsickow Ortsbeirat Wolfshagen
Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am:
26.10.2010 25.10.2010 25.10.2010 25.10.2010
Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 24.11.10 Wernicke Bürgermeisterin
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2010
Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Uckerland (Friedhofssatzung) Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I S. 286) und des § 34 des Gesetzes über das Leichen- , Bestattungsund Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG vom 07.11.2001 (GVBI.I S.226) jeweils in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.10.2010 folgende Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) beschlossen.
hestätte der Toten verloren. Jede Außerdienststellung oder Entwidmung nach Absatz 1 Satz 1 ist öffentlich bekannt zu machen. 3)
Im Falle der Entwidmung/Außerdienststellung sind die in den Grabstellen Beigesetzten für die restliche Ruhezeit bzw. Nutzungszeit auf Kosten der Gemeinde Uckerland in andere Grabstellen umzubetten.
4)
Soweit durch eine Außerdienststellung oder Entwidmung das Recht auf weitere Beisetzungen in der Grabstelle erlischt, sind dem jeweiligen Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag andere Grabstellen zur Verfügung zu stellen.
5)
Alle Ersatzgrabstellen nach Absatz 3 und 4 sind von der Gemeinde Uckerland kostenfrei in ähnlicher Weise wie die außerdienstgestellten oder entwidmeten Grabstellen herzurichten. Die Ersatzgrabstellen werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
§1 Geltungsbereich 1)
2)
3)
Diese Friedhofssatzung gilt für die kommunalen Friedhöfe in Fahrenholz, Lindhorst, Güterberg, Jagow, Kutzerow, Taschenberg, Schlepkow, Wolfshagen sowie für den in kommunaler Bewirtschaftung liegenden kirchlichen Friedhof in Hetzdorf und die kommunalen Trauerhallen in Lübbenow, Trebenow und Bandelow. Auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Uckerland kann nur nach den Vorschriften dieser Friedhofssatzung bestattet werden. Die Verwaltung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen obliegt der Gemeinde Uckerland. Die Gemeinde führt die entsprechenden Register und Verzeichnisse. §2 Friedhofszweck
1) 2)
§4 Öffnungszeiten 1)
Das Betreten der Friedhöfe der Gemeinde Uckerland ist im gesamten Jahr während der Taghelligkeit gestattet.
2)
Die Gemeinde Uckerland kann das Betreten aller Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
Die Friedhöfe und Trauerhallen sind öffentliche Einrichtungen. Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen: a) die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz in der Gemeinde Uckerland besaßen, b) ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen (Grabstelle ist durch Beisetzung eines Verwandten ersten Grades oder Ehepartners bereits vorhanden), c) bei denen eine Verwandtschaft ersten Grades mit einer Person vorlag, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Uckerland hat.
3)
Die Bestattung anderer Personen, die nicht eine der Bedingungen des § 2 Abs. 2 erfüllen, kann zugelassen werden. Dies bedarf eines schriftlichen Antrags und der Zustimmung der Gemeinde Uckerland.
4)
Die Friedhöfe stehen allen Einwohnern der Gemeinde Uckerland in gleichem Umfang und unter gleichen Bedingungen mit allen ihren Einrichtungen zur Verfügung und dienen der Erdbestattung sowie der Beisetzung von Urnen. §3 Außerdienststellung und Entwidmung
1)
Die Friedhöfe oder Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund ganz oder teilweise außer Dienst gestellt oder entwidmet werden. Dasselbe gilt entsprechend für einzelne Grabstätten.
2)
Durch die Außerdienststellung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung geht außerdem die Eigenschaft als Ru-
§5 Verhalten auf den Friedhöfen 1)
Die Friedhöfe sind Ruhestätten. Besucher und die auf den Friedhöfen Beschäftigten haben sich der Bedeutung und Würde dieses Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen der Gemeinde Uckerland und der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung ist Folge zu leisten.
2)
Auf allen Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, Kinderwagen und Rollstühle ausgenommen, zu befahren bzw. Fahrzeuge abzustellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrzeuge Gewerbetreibender, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen tätig sind sowie Fahrzeuge der Gemeinde Uckerland. Die Benutzung der Wege ist nur in der bestattungsfreien Zeit gestattet. Bestattungsfahrzeugen ist die Benutzung der Wege auf den Friedhöfen bis zur Trauerhalle und das Abstellen der Fahrzeuge zum Be- und Entladen gestattet; b) die Friedhöfe und deren Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstellen und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten oder zu befahren; c) Abfälle jeglicher Art und überschüssige Bo-
Nr. 08/2010
d) e) f) g) h) i) j) k)
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
den- und Abraummassen außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern; Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben; Druckschriften zu verteilen; an Sonn- und Feiertagen oder während einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen; zu spielen, zu lärmen und zu rauchen oder Musikwiedergabegeräte zu betreiben oder zu lagern; Tiere auf dem Friedhofsgelände mitzuführen, ausgenommen sind Blindenhunde; öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchzuführen; chemische Unkrautvernichtungsmittel zu verwenden; Konservendosen, Flaschen, Einweckgläser oder andere der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße aufzustellen oder zu lagern; Bäume, Blumen und Pflanzen zu beschädigen oder widerrechtlich zu entfernen.
Mit der Anmeldung sind erforderliche Unterlagen (u. a. Sterbeurkunde, Bestattungsschein, bei Urnenbeisetzungen die Einäscherungsbescheinigung, Nachweis über evtl. Nutzungsrechte) vorzulegen. 2)
Wasserzapfstellen sind nach Gebrauch ordnungsgemäß zu schließen. Es ist untersagt die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als zur Grabpflege zu nutzen.
Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdeckungen dürfen nicht aus Kunststoff oder sonstigen unverrottbaren Werkstoffen hergestellt sein bzw. umweltgefährdende Lacke oder Zusätze enthalten. Sowohl Urnen als auch Überurnen (Zierurnen) müssen aus verrottbarem Material bzw. aus Naturmaterial bestehen. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise zu erbringen. §9 Gräberherstellung 1)
Die Gräber werden vom jeweiligen Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder verfüllt. Anpflanzungen, Einfassungen, Grabmale u. ä., die das Ausheben der Gräber behindern, sind von den Nutzungsberechtigten vorübergehend zu entfernen. Nutzungsberechtigte der Nachbargrabstellen haben eine notwendige vorübergehende Veränderung auf ihren Grabstellen zu dulden. In Ausnahmefällen können sich die Angehörigen um das Ausheben des Grabes sowie die Bestellung von Trägern selbst kümmern. Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt die Gemeinde Uckerland.
2)
Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt 1,80 m, von der Erdoberfläche (ohne Grabhügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,65 m.
3)
Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein.
4)
Jeder Leichnam soll ein eigenes Grab haben. Für Kinder unter einem Jahr können Ausnahmen zugelassen werden.
§6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof 1)
Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter dürfen die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ausüben, wenn sie über eine Gewerbezulassung verfügen.
2)
Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.
3)
4)
Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags durchgeführt werden. Arbeiten während stattfindender Trauerfeiern, Beisetzungen usw. sind untersagt. Die Gemeinde Uckerland kann Verlagerungen der Arbeitszeiten zulassen. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tätigkeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abraum lagern.
§ 10 Ruhezeit 1)
Die Ruhezeit für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen beträgt 20 Jahre.
2)
Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Grabstätte nicht wieder belegt werden darf. Die Ruhezeit ist eine Mindestfrist, die nicht unterschritten werden darf.
§7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit 1)
Jede Bestattung/Beisetzung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls durch das Bestattungsunternehmen bei der Gemeinde Uckerland anzumelden.
Ort und Zeitpunkt der Bestattung/Beisetzung sowie die Nutzung der Trauerhalle sind mit der Gemeinde Uckerland abzustimmen. Bestattungen/Beisetzungen dürfen nur an Werktagen und nur durch Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Die Frist, innerhalb derer die Bestattung/Beisetzung durchgeführt werden muss, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. §8 Beschaffenheit der Särge und Urnen
Die Gemeinde Uckerland kann schriftlich Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck der Friedhöfe und deren Ordnung vereinbar sind. 3)
7
§ 11 Umbettungen und Ausgrabungen 1)
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
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Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen vor Ablauf der Ruhezeiten sind nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Gemeinde Uckerland und der Unteren Gesundheitsbehörde. Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig, sofern die Ausgrabungen oder Umbettungen nicht richterlich angeordnet sind. Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt bei Umbettungen ist nur der Nutzungsberechtigte der jeweiligen Grabstätte. Für die Ausführung der Ausgrabung und der Umbettung ist vom Antragsteller ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen.
Die Kosten der Ausgrabung und der Umbettung sowie den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstellen und Anlagen entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist mit dem Antrag einzureichen.
7)
Der Ablauf der Ruhezeit wird durch die Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
8)
Leichname oder Asche dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
9)
Umbettungen aus einer Urnengemeinschaftsgrabstätte sind ausgeschlossen. § 12 Benutzung der Trauerhallen/Trauerfeier
1)
Die Trauerhallen der Gemeinde Uckerland stehen für die Beerdigungsfeierlichkeiten zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Trauerhalle für die Abhaltung von Trauerfeiern ist der Gemeinde Uckerland zu melden.
2)
Die Nutzung der Trauerhalle ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
3)
Die Überführung des Sarges oder der Urne ist von den Angehörigen durch ein Bestattungsunternehmen zu veranlassen.
4)
Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen sehen. Dieses ist jedoch mit dem Bestattungsunternehmen zu regeln.
Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier endgültig zu schließen. Die Benutzung der Trauerhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.
§ 13 Allgemeine Vorschriften 1)
Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Uckerland. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
2)
Die Anlage der Grabstätten erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Uckerland.
3)
Als bestehende Grabreihe gelten alle Grabreihen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung angelegt waren. Neue Grabreihen sind alle Grabreihen, die nach Inkrafttreten dieser Satzung angelegt werden.
4)
Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb einer bestimmten Grabstelle besteht nicht.
5)
Es besteht kein Anspruch, dass die Umgebung der Grabstellen unverändert bleibt oder in einer bestimmten Art und Weise gestaltet wird.
Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. Nach erfolgter Umbettung ist dies bestätigen zu lassen.
6)
(5) Die Ausschmückung der Trauerhalle ist durch die Angehörigen selbst durchzuführen oder dem jeweiligen Bestattungsunternehmen in Auftrag zu geben. Dasselbe gilt für die Beseitigung der Ausschmückung und die Reinigung der Trauerhalle vor und nach der Trauerfeier.
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§ 14 Arten der Grabstätten 1)
Die Grabstellen werden bei Eintritt des Sterbefalles zur Nutzung übergeben, falls nicht etwas anderes verfügt ist. Der Nutzungsanspruch bezieht sich nur auf die Fläche der Grabstelle. Es sind Gebühren entsprechend der Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
2)
Die Grabstätten werden unterschieden in: a) Wahlgrabstätten für Erdbestattung b) Wahlgrabstätten für Urnen c) anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten d) Ehrengrabstätten § 15 Wahlgrabstätten für Erdbestattung
1)
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.
2)
Das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte kann in der Regel wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf schriftlichen Antrag zu den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und zu den in diesem Zeitpunkt für den Ersterwerb des Nutzungsrechts geltenden Gebühren möglich. Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nur auf jeweils volle 5 Jahre möglich. Ein Anspruch auf Wiedererwerb besteht nicht.
3)
Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle der Gemeinde Uckerland erwirbt der Antragsteller oder derjenige, in dessen Auftrag einer der Friedhöfe der Gemeinde Uckerland in Anspruch genommen wird, unabhängig von familiären oder erbrechtlichen Verhältnissen, falls nicht etwas anderes bestimmt wird. Der Nutzungsberechtigte erhält eine Urkunde über die Benutzung der Grabstätte.
4)
Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts sollte der Erwerber für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und der Gemeinde Uckerland eine schriftliche Zustimmungser-
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5)
6)
7)
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klärung des Nachfolgers vorlegen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht/die Nutzungsrechte in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über: a) auf den überlebenden Ehegatten bzw. auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, b) auf die Kinder, c) auf die Enkelkinder, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister. Innerhalb der einzelnen Gruppen geht das Nutzungsrecht auf den Ältesten über. Eine Neuvergabe des Nutzungsrechts an einer Grabstelle ist erforderlich, wenn durch die Beisetzung des zu Bestattenden auf einer vorhandenen Grabstelle dessen, in §10 vorgeschriebene Ruhezeit, durch das bestehende Nutzungsrecht nicht mehr abgesichert ist. Die Restdauer des bestehenden Nutzungsrechts wird dabei angerechnet. Wird das Nutzungsrecht nach Absatz 5 neu vergeben ist der Gemeinde Uckerland die Urkunde über die Benutzung der Grabstätte vorzulegen, so dass eine Umschreibung erfolgen kann. Aus dem Nutzungsrecht ergeben sich die Pflicht zur Zahlung der Gebühren nach der Gebührensatzung und die Pflicht zur Anlage, Unterhaltung und Pflege der Grabstellen entsprechend dieser Satzung. Wird die Pflicht vernachlässigt oder grob verletzt, kann das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogen werden.
8)
Dem Nutzungsberechtigten wird das Ende der Nutzungszeit in dem Jahr mitgeteilt, in dem sie endet, unabhängig in welchem Monat die Nutzungszeit begann.
9)
Wahlgrabstätten werden vergeben als: a) einstellige Wahlgrabstätte mit einer Größe von 1,50 m x 2,50 m, b) zweistellige Wahlgrabstätte mit einer Größe von 3,00 m x 2,50 m.
§ 17 Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten 1)
Die anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten werden auf allen Friedhöfen ausgewiesen.
2)
Die Bestattung kann unter Teilnahme der Trauernden erfolgen. Eine vorherige Trauerfeier ist möglich.
3)
Beisetzungen werden in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf besonderen Grabfeldern ohne Grabzeichen vorgenommen. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Eine Ausbettung ist nicht statthaft.
4)
Die Gestaltung und Pflege erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Das Niederlegen von Gebinden und Blumen darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen erfolgen (vor dem Gedenkstein oder einer Gedenktafel).
5)
Das Betreten der Rasenflächen (Bestattungsfläche) ist nicht gestattet. § 18 Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Gemeinde Uckerland. § 19 Gestaltung, Herrichtung und Pflege Alle Grabstätten müssen von den Nutzungsberechtigten/Verfügungsberechtigten in einer dem Friedhof würdigen Weise dauernd gärtnerisch gestaltet und unterhalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Innerhalb von sechs Monten nach der Beisetzung ist die Grabstätte würdig herzurichten.
2)
Für die Herrichtung und Instandhaltung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte bzw. Verfügungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts.
3)
Die Bepflanzung der Grabstätten hat so zu erfolgen, dass benachbarte Grabstätten im Aussehen nicht beeinträchtigt werden.
4)
Urnen dürfen beigesetzt werden in: a) Urnenwahlgrabstätten, b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen gem. § 15, c) Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten gem. § 17.
Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter der Friedhöfe und der unmittelbaren Umgebung so anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde der Friedhöfe gewahrt werden.
5)
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen
Die Gestaltung der Gräber geschieht in Form flacher Pflanzbeete. Verwelkte Blumen, Reisig und Kränze sind vom Nutzungsberechtigten an den vorhandenen Abraumstellen abzulegen.
6)
Die Abfälle sind nach kompostierbaren und nicht kompostierbaren Abfällen zu trennen. Nicht kompos-
11) Eine Bestattung auf einer bestehenden Grabstätte darf nur erfolgen, wenn die Ruhezeit des zu Bestattenden die verbleibende Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht mindestens für die Dauer der Ruhezeit für die gesamte Wahlgrabstätte hinzu erworben wird. § 16 Wahlgrabstätten für Urnen
2)
und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Auf einer Urnenwahlgrabstätte können unter Beachtung der Ruhe- und Nutzungszeit 4 Urnen beigesetzt werden. Die Abmessung für Urnenwahlgrabstätten beträgt 1,00 m x 1,00 m. Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Wahlgrabstätten für Erdbestattungen entsprechend auch für die Urnenwahlgrabstätten.
1)
10) Je Wahlgrabstätte für Erdbestattungen können zu einer Sargbestattung noch zwei Urnen beigesetzt werden oder die Bestattung eines Kindes unter einem Jahr erfolgen.
1)
9
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tierbare Abfälle sind vom Friedhof eigenständig zu entfernen. 7)
Das Betonieren der Grabfläche, Herrichten von Gruften und die Aufstellung von Metalleinfassungen sind nicht gestattet.
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3)
Zur Herstellung und Aufstellung von Grabmalen, einschließlich der Einfassungen, sind nur zugelassene Steinmetze, Stein- oder Holzbildhauer berechtigt.
4)
Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.
8)
Auf Einzel-Wahlgrabstätten können Grabmale so aufgestellt werden, dass das Grabmal mit einer Größe der Grabstätte von 1,50 m x 2,50 m abschließt.
9)
Grabmale sind auf Doppel-Wahlgrabstätten mittig aufzustellen. Die Abmessung für Grabeinfassungen beträgt hierbei 3,00 m x 2,50 m.
5)
Grabmale sind vom Nutzungsberechtigten dauernd im verkehrssicheren Zustand zu halten, d. h. zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
10) Grabeinfassungen dürfen nur aus Kunststein oder Naturstein bestehen, dürfen eine Stärke von 0,20 m nicht überschreiten.
6)
Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn die Standsicherheit eines Grabmales gefährdet erscheint.
11) Beton-Pflastersteine als Abgrenzung von Grabstätten sind untersagt.
7)
Die Gemeinde Uckerland ist verpflichtet, jährlich alle Grabmale auf den gemeindeeigenen Friedhöfen auf Standsicherheit zu überprüfen. Die Nutzungsberechtigten werden auf die Gefahren aufmerksam gemacht, welche von unbefestigten Grabmalen ausgehen können und erhalten eine Frist zur Befestigung der Grabmale.
8)
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die Gemeinde Uckerland berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung zur Behebung der Mängel und nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Die Kosten hierfür trägt der Nutzungsberechtigte.
9)
Bei Gefahr im Verzug (Grabmale die umzustürzen drohen oder wesentliche Zeichen der Zerstörung aufweisen) werden durch die Gemeinde Uckerland auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (Umlegen von Grabmalen) getroffen. Dem Nutzungsberechtigten wird dies bekannt gemacht.
12) Anlagen, die gegen diese Satzung verstoßen, werden auf Kosten des Nutzungsberechtigten/Verfügungsberechtigen beseitigt. § 20 Einebnung 1)
Grabmale dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Gemeinde Uckerland von der Grabstätte entfernt werden.
2)
Bei Ablauf des Nutzungsrechts ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Grabstelle zu beräumen (Entfernung und Entsorgung des Grabsteines mit Fundament und wenn vorhanden Entfernung und Entsorgung der Einfassung mit Fundament sowie der gesamten Bepflanzung und des Hügels). Geschieht dies nicht innerhalb von sechs Monaten, erfolgt die Beräumung auf Veranlassung der Gemeinde Uckerland, wobei die Kosten dem Nutzungsberechtigten/ Verfügungsberechtigten auferlegt werden. § 21 Vernachlässigung der Grabpflege
Wird eine Grabstelle nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, so hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde Uckerland die Grabstelle innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist diese in Ordnung zu bringen bzw. herzurichten. Ist der Nutzungsberechtigte/Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung. Wird der Aufforderung nicht gefolgt, kann die Grabstelle auf Veranlassung der Gemeinde Uckerland beräumt und eingeebnet werden. § 22 Grabmale 1)
2)
Grabmale sind Grabsteine, die äußerlich die Grabstätten kennzeichnen. Sie müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung der Verwirklichung des Friedhofszweckes dienen. Grabmale sind gemäß § 19 Abs. 9 und 10 aufzustellen. Auf die vom Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks aufgestellten Versetzrichtlinien für Grabmale wird hingewiesen.
10) Die Nutzungsberechtigten haften für jeden schuldhaft verursachten Schaden, der anderen Personen durch Umfallen der Grabmale oder durch Umstürzen von Teilen dieser entsteht. § 23 Alte Rechte Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde Uckerland bei In-Kraft-Treten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeiten und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. § 24 Haftung Die Gemeinde Uckerland haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, dessen Anlagen oder Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhut- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet die Gemeinde Uckerland nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. § 25 Gebühren Für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Uckerland sowie die Nutzung deren Einrichtungen und Trauerhallen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
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§ 26 Ordnungswidrigkeiten 1)
2)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieser Satzung über: a) Ordnung nach den §§ 4–6, b) Bestattung nach den §§ 7–11, c) Trauerhallen/Trauerfeiern nach § 12, d) Grabstätten/ Grabmahle nach den §§ 13–22 verstößt, kann auf der Grundlage des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) in der jeweils geltenden Fassung bestraft werden.
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S. 602) in der jeweils geltenden Fassung bestimmten Betrages geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland als örtliche Ordnungsbehörde. § 27 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Uckerland, den 17.11.2010
Ordnungswidrigkeiten nach dieser Satzung können mit einer Geldbuße bis zur Höhe des in § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI I
Wernicke Bürgermeisterin
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Uckerland Präambel Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007(GVBl.I, S. 286) und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 ( GVBl.I, S.174) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland auf der Sitzung am 28.10.2010 folgende Satzung beschlossen: §1 Gebührenpflicht 1)
2)
Die Gemeinde Uckerland erhebt gemäß § 25 Friedhofssatzung für die Benutzung der Einrichtungen und Anlagen ihrer Gemeindefriedhöfe sowie für Leistungen im Rahmen der Friedhofsverwaltung Gebühren. Gebührenmaßstab ist die jeweilige Art und Menge der Inanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen und Leistungen. §2 Gebührenschuldner
1)
2)
Gebührenschuldner sind die Bestattungspflichtigen nach der Festlegung im Brandenburgischen Bestattungsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Neben den Bestattungspflichtigen sind die Antragsteller von Leistungen nach dieser Satzung Gebührenschuldner. Mehrere Gebührenschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner
§4 Gebührenhöhe 1)
Die Gebühr für die Nutzungszeit von 20 Jahren beträgt für ein: Einzelwahlgrab 265,00 e Doppelwahlgrab 530,00 e Urnenwahlgrab 70,00 e Urnengrab in der 185,00 E anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte
2)
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird anteilig für die Jahre die Gebühr nach Abs. 1 errechnet.
3)
Im Falle der Beisetzung einer Urne in einem belegten Grab, vermindert sich die Grabstättengebühr des belegten Grabes nach Abs. 1 um die noch verbleibende Nutzungszeit des belegten Grabes.
4)
Für bereits bestehende Nutzungsrechte bei Inkrafttreten dieser Satzung wird pro Einzelwahlgrab bzw. Urnenwahlgrab eine anteilige Gebühr in Höhe von jährlich 5,65 e für die restliche auf volle Jahre aufzurundende Nutzungszeit berechnet. Beim Doppelwahlgrab wird die Gebührenhöhe nach Satz 1 auf jährlich 11,30 e festgelegt. §5 Nutzung der Trauerhalle
Für die Nutzung der Trauerhallen wird je Benutzung eine Gebühr von 30,00 e erhoben. §6 Inkrafttreten
§3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr 1)
Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
2)
Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
3)
Alle Gebühren werden für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben.
Die Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Uckerland, den 17.11.2010
Ende Amtlicher Teil
Wernicke Bürgermeisterin
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Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • e-mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.) Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland
Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de e-mail: camin@schibri.de Anzeigenberaterin: Marlies Jordan, e-mail: jordan@schibri.de Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511
Nichtamtlicher Teil Nichtamtlicher Teil
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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Uckerland, werte Gäste, alle Jahre wieder. Weihnachten ist eine Zeit der Besinnung, in der wir Freunde treffen und die Winterabende mit der Familie verbringen. Man kommt zur Ruhe, die Hektik unseres Alltags weicht der angenehmen Ruhe dieser weihnachtlichen Tage. Wir haben Zeit, uns an die zurückliegenden Momente zu erinnern und Kraft zu schöpfen für das neue Jahr. Ein besonderer Schwerpunkt war in diesem Jahr verstärkt der Aufbau und die Weiterentwicklung der Jugendfeuerwehr mit derzeit 69 Kindern und Jugendlichen und einer stetig steigenden Mitgliederzahl. Dank vieler Sponsoren konnten Uniformen und Schuhe gekauft werden. Höhepunkte für die jungen Feuerwehrleute war die Teilnahme am Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland, der Aktionstag „Feuerwehr und Demokratie“ und der 1. Nachtausscheid der Feuerwehr. In der Gemeinde Uckerland gibt es 11 Ortswehren mit 186 Mitgliedern. Die Ortswehr Bandelow erhielt ein neues Löschfahrzeug und die Ortswehr Güterberg ein Feuerwehrauto. Im Jahr 2010 wurden im Feuerwehrgebäude Lübbenow Umbaumaßnahmen endlich durchgeführt, so dass auch diese Kameraden bessere Bedingungen haben. An der Grundschule Uckerland wurden während der Sommerferien mehrere Räume renoviert, so auch das Lehrerzimmer und das Büro der Schulleiterin. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen wurden für die Klassenräume neue Regale angeschafft. Zur Freude der Erzieherinnen und der Kinder erhielt die Kita „Regenbogen“ eine neue Wickelkommode, Tisch und Stühle. In der Kita „Uckerlandspatzen“ erfolgten ein umfangreicher Umbau des Eingangsbereiches und der Einbau neuer Garderoben und Türen. Die Kita erhielt auch eine neue Küchenzeile. Die Kinder der Kita Jagow konnten sich über neue Stühle und ein Federtier für den Spielplatz freuen. Die Wolfshagener Kinder erhielten für ihren Spielplatz eine neue Rutsche. Im Sportlerheim Lübbenow wurden die Elektroanlage und Öfen erneuert. Mit den Planungen der Baumaßnahme am Speicher Wolfshagen und dem Dorfgemeinschaftshaus Gneisenau wurde begonnen. An den Straßen in Hansfelde und nach Rosenthal, sowie in Wilsickow, Bandelow und Taschenberg, wurden durch die Gemeindearbeiter Reparaturarbeiten durchgeführt. Im nächsten Jahr soll die Straße Güterberg nach Carolinenthal gebaut werden. Auch in diesem Jahr haben viele Bürger sich für die Belange der Gemeinde eingesetzt – ob in der Gemeindevertretung, Ortsbeirat, in Vereinen und Verbänden, Gruppen, im wirtschaftlichen Bereich oder auf ganz persönliche Weise. Ich möchte Ihnen dafür besonders danken. Mein besonderer Dank gilt in diesem Jahr all denen, die das 7. Kreiserntedankfest am 18.09.2010 in Wismar so fleißig vorbereitet haben und für sein Gelingen auf dem Festplatz beigetragen haben. Ein Dank geht auch an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Uckerland für den im Jahr 2010 gezeigten Einsatz. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Mitgliedern der Wahlvorstände und des Wahlausschusses zur Landratswahl und ganz besonders möchte ich mich bei allen Sponsoren bedanken, die durch ihre Unterstützung erst viele Maßnahmen in der Gemeinde ermöglicht haben. Zum Jahresausklang möchte ich Ihnen die besten Wünsche überbringen. Schöne Feiertage, viele Mußestunden, Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge und vielleicht schon wieder viele neue Ideen für das kommende Jahr wünscht Ihnen
Ihre Christine Wernicke Bürgermeisterin
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Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland In diesem Jahr gab es 15 Anmeldungen. 13 Ehepaare und 1 Lebenspartnerschaft haben sich das Ja-Wort gegeben, davon 11 in der Kirche Wolfshagen und drei im Verwaltungsgebäude Lübbenow. Ein Ehepaar lies sich in Rattey trauen. Unsere Paare kamen nicht nur aus Uckerland, sondern auch aus Frankfurt am Main, Stralsund, Kiel, Zernikow, Ludwigshafen am Rhein und Prenzlau. Es waren auch in diesem Jahr wieder bewegende Momente. Für jedes einzelne Paar war es ein unvergessliches Erlebnis. Die Bilder sprechen für sich. Hier einige von ihnen. Für das Jahr 2011 gibt es vier feststehende Hochzeitstermine und zahlreiche Nachfragen. Jedes einzelne Paar ist herzlich willkommen. Nina u. Stefan Bengelsdorf aus Ludwigshafen am Rhein
Christina u. Enrico Mathwig aus Gneisenau
Peggy u. Jan Mielnick aus Fahrenholz
Patricia u. Guido Höppner aus Prenzlau
Anke u. Marcus Schmidt aus Bandelow
Stephanie u. Ronny Hennig aus Werbelow
Gabriele Martmann u. Bettina Offer aus Frankfurt am Main
Monique u. Christoph Wisse aus Güterberg
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Gesine u. Martin Gäde aus Zernikow
Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland konnte im Jahr 2010 20 Geburten (7 Mädchen und 13 Jungen) verzeichnen. Im Gegensatz dazu wurden 29 Sterbefälle registriert. Die älteste Bürgerin der Gemeinde Uckerland ist Frau Frieda Wilke aus Taschenberg mit 101 Jahren und der älteste Bürger ist Herr Wilfried Körnig aus Jagow mit 93 Jahren. Den 97. Geburtstag feierte in diesem Jahr Frau Erna Maczeyzick aus Milow. Frau Wally Döring aus Milow feierte ihren 95. Geburtstag und Frau Luise Schinkel aus Kutzerow ihren 94. Geburtstag. 92 Jahre alt wurde Frau Erna Kranz aus Gneisenau. Frau Betty Hahn aus Schlepkow, Frau Hildegard Achsel aus Wilsickow, Frau Elisabeth Scheibner aus Uhlenhof sowie Waltraud Kullik aus Wolfshagen wurden 90 Jahre alt. Weiterhin begingen 4 Bürgerinnen und 2 Bürger den 89. Geburtstag, 88 Jahre alt wurden 9 Bürgerinnen und 1 Bürger. 5 Bürgerinnen feierten den 87. Geburtstag. 7 Bürgerinnen und 3 Bürger wurden 86 Jahre alt und 7 Bürgerinnen und 1 Bürger feierten den 85. Geburtstag. Allen Jubilaren nochmals unsere herzlichsten Glückwünsche sowie Gesundheit und Schaffenskraft für das neue Jahr.
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Ina u. Martin Renner aus Kiel
Notruf für den Gemeindebereich Folgende Notrufnummern gelten für den Gemeindebereich: Bei Bränden, Katastrophen, Unfällen oder sonstige Hilferufe Leistelle Prenzlau: Polizeiwache Prenzlau:
03334/30480 03984/350
Bereitschaftsdienst bei Problemen mit Wasser/ Abwasser Stadtwerke Prenzlau:
03984/8530 03984/853222 0172 3029283
Störungen der Erdgasversorgung: Entstörungsdienst der OMG: Entstörungsdienst Stromstörungen:
0180 4551111 0180 1155533
Staßenwinterdienst Landes- und Bundesstraßen
03984/835501
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Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011 Durchführung einer einzelnen Neuwahl Gemäß § 54 und § 84 Abs. 3 BbgKWahlG wurde der Ortsbeirat Lübbenow von der Bürgermeisterin, Frau Wernicke, aufgelöst. Es ist eine Neuwahl durchzuführen. Wahltermin Die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow findet am Sonntag, den 20. Februar 2011 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Lübbenow ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen ei-
genständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 13. Januar 2011, 12.00 Uhr, bei der Wahlleiterin der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland schriftlich eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber und darf höchstens vier Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge sind vom Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. Ansonsten gelten für die Bewerbung die gleichen Vorschriften wie bei den Kommunalwahlen am 28.09.2008. Der Wahlausschuss beschließt am 18.01.2011 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke können bei mir angefordert werden. Uckerland, den 24.11.2010
Beye Wahlleiterin
Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die ein Energiekonzept für die Gemeinde Uckerland erarbeiten soll. Wir würden uns über die Mitarbeit von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Uckerland in dieser Arbeitsgruppe freuen. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Uckerland können, sich in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland bei Frau Beye melden (Telefon: 039745/86120, E-Mail: gemeinde-uckerland@tonline.de oder an der 1. Sitzung der zu bildenden Arbeitsgruppe am 18.01.2011 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow teilnehmen. Wernicke Bürgermeisterin
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Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin. Am 18. und 19. November 2010 unternahmen 48 Einwohner aus Uckerland und Umgebung eine politische Reise in die Hauptstadt Berlin. Auf Anregung der Bundestagsabgeordneten Sabine Stüber – die Linke aus UM/Barnim – organisierte das Bundespresseamt der Bundesregierung ein eindruckvolles und nachhaltiges Programm. Am 18.11. trafen wir gegen 10.00 Uhr beim Bundespresseamt ein und wurden von der Betreuerin Ursula Schubert herzlich begrüßt. Anschließend wurde der 1.Teil der Stadtrundfahrt unternommen, der sich insbesondere an politischen und historischen Stätten und Bauten im Westteil der Stadt orientierte. Es war schon sehr beeindruckend, das Regierungsgelände zu umfahren, vorbei am Amtssitz des Bundespräsidenten Schloss Bellevue bis hin zum Schloss Scharlottenburg. Auch die Bauten, die nach dem 2. Weltkrieg im Westteil der Stadt entstanden sind, wurden von unserer Betreuerin in anschaulicher Weise erklärt. Um 13.30 Uhr fanden wir uns zum Sicherheitschek am Bundestagsgebäude/Reichstag ein. Es war schon zu merken, dass kurz vorher vom Innenminister eine Terrorwarnung abgegeben wurde. Problemlos konnten wir jedoch den Plenarsaal betreten und Platz auf den Besucherreihen einnehmen. Von einem Herrn des Besucherdienstes erhielten wir anschauliche und tiefgründige Informationen über die Sitzordnung des Regierungskabinetts und der Fraktionen im Parlament, über die Aufgaben und Arbeit des Parlaments, über die Entstehungsgeschichte sowie dessen Umbau zum deutschen Bundestag. Anschließend hatten wir ein Gespräch mit Frau Stüber MdB, sie informierte uns über ihre Arbeit und politische Tätigkeit in der Fraktion der Linken und über ihre Tätigkeit im Umwelt- und Petitionsausschuss. Dabei konnten wir entnehmen, dass es nicht so einfach ist eigene Ideen bzw. Vorschläge in den Ausschüssen durchzusetzen, da von vornherein die jeweiligen Mehrheiten schon feststehen. Höhepunkt des 1. Tages war dann die Besichtigung der Glaskuppel zum Dach des Bundestages. Von oben hatten wir eine beeindruckende Sicht auf das Lichtermeer der Hauptstadt. Gut ausgeruht und gestärkt in einem Hotel in Neuköln
wurde das Besucherprogramm am 2. Tag mit einem Informationsgespräch im Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit fortgesetzt. Nach einem einführenden Vortrag durch einen Mitarbeiter des Ministeriums stellten einige Mitglieder unserer Reisegruppe kritische Fragen und äußerten ihren Unmut über die nicht schlüssige und nachvollziehbare Strategie der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke und insbesondere der Entlagerung des Atommülls. Vertieft wurde das bisher Wahrgenommene über das alte und neue Berlin durch den Besuch des Märkischen Museums. Der 2. Teil der Stadtrundfahrt in Berlin wurde nach einem gemeisamen Mittagsessen begonnen. Diesmal war der Ostteil der Stadt – insbesondere seine vielen historischen Viertel, Bauten und Sehenswürdigkeiten Ziele der interessanten Rundfahrt. Die East Side Gallery (1,5 km Berliner Mauer) gestaltet durch internationale Künstler, brachten uns ein Stück des ehemals geteilten Berlins wieder in Erinnerung. Unsere Betreuerin zeigte uns dann solche Besuchermagneten wie den Gendamenmarkt, das Brandenburger Tor, Nikolaiviertel, Alexanderplatz, Museumsinsel uvam. Auch hier erklärte sie anschaulich den historischen Hintergrund, die jetzige Funktion und Bedeutung der Sehenswürdigkeiten. Vieles konnten wir auf den ersten Blick kaum wiedererkennen, da Berlin eine große Baustelle ist. Für uns war wichtig zu entnehmen, dass nach den ersten Jahren des Abrisses nun doch mehr Einsicht entstanden ist, historisch Entstandenes – auch aus Zeiten der ehemaligen DDR zu erhalten. Nach einer abschließenden Fahrt um den Potsdamer Platz und den Gang durch die Arkaden endete der Berlin Besuch mit unserer Heimfahrt. Ein großes Dankeschön gilt den Initiatoren der Reise Frau Stüber, Bundestagsabgeordnete, Frau H. Hartig, Mitarbeiterin der Bundestagsabgeordneten, Frau Schubert vom BPA und H-W. Brandau, Ortsvorsteher von Milow. Das rundum Sorglospaket ermöglichte eine uns angenehme und tiefe Eindrücke hinterlassene Reise in die Bundeshauptstadt. H.W. Brandau
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Sehr geehrte Einwohner, sehr geehrte Einwohnerinnen, in der Gemeinde Uckerland gibt es bereits viele Windkraftanlagen. Aufgrund der territorialen und infrastrukturellen Gegebenheiten sollen weitere Anlagen errichtet werden. Dies führt zu vielen unterschiedlichen Standpunkten und Diskussionen in unserer Gemeinde. Deshalb möchten wir Sie über den gegenwärtigen Stand informieren: Vom 18.06. bis 29.06.2007 fand eine Bürgerbefragung zur Erweiterung des Windfeldes Milow und zur Neuausweisung eines Windfeldes Bandelow/Jagow statt. Die Bürger stimmten wie folgt ab: Sind Sie für eine Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow? Abstimmungsberechtigt laut Abstimmungsverzeichnis Teilgenommen an der Abstimmung haben Ungültige Stimmzettel Gültige Stimmen insgesamt: Von den gültigen Stimmen lauten auf „ja“: Von den gültigen Stimmen lauten auf „nein“:
2.856 Personen 759 Personen 3 756 313 443
Sind Sie für die Ausweisung eines neuen Windeignungsgebietes Bandelow/Jagow? Abstimmungsberechtigt laut Abstimmungsverzeichnis
2.856 Personen
Teilgenommen an der Abstimmung haben
757 Personen
Ungültige Stimmzettel
6
Gültige Stimmen insgesamt:
751
Von den gültigen Stimmen lauten auf „ja“:
283
Von den gültigen Stimmen lauten auf „nein“:
468
Am 05.07.2007 lehnte die Gemeindevertretung, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Lübbenow 1 der Gemeinde Uckerland zur Erweiterung des Sondergebietes „Windkraftanlagen“ Milow und die Neuaufnahme eines Sondergebietes „Wind“ in Bandelow/Jagow ab.
Neuausweisung eines Windfeldes Bandelow/Jagow vor. Gegenwärtig müssen Windfelder einen Abstand von 5 km zum nächsten Windfeld haben. Auf Antrag einer Gemeinde können die Abstände auf bis 2,5 km verkürzt werden. Deshalb haben zwei Firmen, die Windkraftanlagen errichten, sich mit der Bitte an die Gemeinde Uckerland gewandt, entsprechende Anträge an die Regionale Planungsstelle Eberswalde zur Fortschreibung des „Sachlichen Teilplans Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ zu richten. Auf der Einwohnerversammlung am 26.08.2010 informierte die Bürgermeisterin die Anwesenden über die Anträge, die Flächenkulissen der Antragsteller und über den Stand der Fortschreibung des „Sachlichen Teilplans Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“. Auf der daran anschließenden Gemeindevertretersitzung beschlossen die Gemeindevertreter, die Erweiterung des Windfeldes Milow und die Neuausweisung des Windfeldes Bandelow/Jagow bei der Regionalen Planungsstelle in Eberswalde zu beantragen. Gegen diese Beschlüsse wurde ein Widerspruch erhoben, der durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung geprüft wurde. In der Sitzung am 29.09.2010 stellte der Vorsitzende der Gemeindevertretung fest, dass die am 26.08.2010 gefassten Beschlüsse zur Erweiterung des Windfeldes Milow und zur Neuausweisung eines Windfeldes Bandelow/Jagow ungültig sind. Auf der Sitzung am 28.10.2010 beschlossen die Gemeindevertreter dann, die Regionale Planungsstelle Eberswalde um Übermittlung der Flächenkulisse für die sogenannten „Weiß-Flächen“ auf denen Windkraftanlagen in der Gemeinde Uckerland errichtet werden können, zu bitten. Diese „Weißflächen“ wurden in der Gemeindevertretersitzung am 25.11.2010 vorgestellt. Diese „Weißflächen“ werfen weitere Fragen auf und so möchten sich die Gemeindevertreter in einer Sonderveranstaltung noch umfangreicher informieren. Diese Sonderveranstaltung findet am 13.01.2011 um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow statt und ist öffentlich. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen.
Diese Beschlüsse der Gemeindevertretung sind nach wie vor wirksam.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeindevertretung liegen seit Juni 2010 ein Antrag auf Erweiterung des Windfeldes Milow und zwei Anträge auf
Christine Wernicke Bürgermeisterin
Herbert Heinemann Vorsitzender der Gemeindevertretung
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Kinder- und Jugendarbeit Liebe Eltern!
Einladung zum Weihnachtsprogramm Die Grundschule Uckerland führt
am 16.12.2010, ab 16.00 Uhr ein Weihnachtsprogramm aller Klassen in der Turnhalle auf.
Ab 15.00 Uhr werden Kaffee und Kuchen verkauft. Zu unserer Veranstaltung laden wir alle Eltern und Großeltern herzlich ein. Mit freundlichen Grüßen A.Herrmann/Schulleiterin
Kita „Grashüpfer“ Jagow Laterne, Laterne Am 11.11.2010 lud der Rosenhof Flemming die Kinder der Kita Grashüpfer zum Martinsumzug ein. Liebevoll hatten die Erzieherinnen die Kinder auf diesen Tag eingestimmt und mit ihnen gesungen, gebastelt und gebacken. Um 17.30 Uhr trafen sich alle auf dem Rosenhof Flemming in Karlstein. Begonnen wurde der Umzug mit dem Teilen der kleinen Martinsgänse, die die Kinder vorbereitet hatten.
Alle Kinder hatten Laternen bei und manche sogar Fackeln. Dann ging es endlich los. Das Pony mit dem kleinen St. Martin, das von Lia Wolters geritten wurde, führte uns voran und wir gingen hinterher. Die Feuerwehr aus Jagow sperrte die Straße ab, so dass wir bei guter Stimmung und lustigen Liedern durch Karlstein laufen konnten. Nach einer großen Runde durchs Dorf kamen wir beim Rosenhof Flemming an, wo schon Würstchen, Tee und Glühwein für uns bereit gestellt waren. Natürlich hatten alle von dem Marsch Hunger bekommen und so konnten wir uns in einem schön geschmückten Ambiente stärken. Mit Liedern und Tänzen ließen wir den Abend ausklingen und traten dann die Heimreise an. Ein besonderer Dank gilt dem Rosenhof Flemming, der den Martinstag für uns ausrichtete und der Jagower Feuerwehr, die für unserer Sicherheit sorgte. Frau Roeder Im Namen der Eltern
Connor Dobbert, 5 Jahre
„Der Martin“ Lia Wolters, 5 Jahre
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War das ein Spaß! Das war es wirklich!!! Alle Vorbereitungen waren getroffen und schon kam ein kleines Feuerwehrauto auf den Hof gefahren. Aus stiegen die Kindergartenkinder der Kita Jagow und schon ging das Gewusel los. Die Jungs und Mädels waren richtig aufgedreht, was sie wohl hier sollten. Also beschlossen wir, erst einmal ein Laufrunde mit dem Hund „Ronja“ zu machen. Gesagt getan und somit war die erste Power vorbei und sie konnten sich an die wirkliche Sache ran machen. Im Gewächshaus lag ein riesiger Berg Erde, ein Kiste mit Blumenzwiebeln und eine Menge kleiner Töpfe. Es wurde kurz erklärt was jetzt passieren soll und schon waren die kleinen Hände bei der Arbeit. Dabei kamen dann auch viele Fragen warum man die Zwiebeln in den Topf tut, warum es zwiebeln sind und ob man sie essen kann, wann sie blühen werden, wie viele es sind und ganz wichtig woher die Erde kommt und woher die Zwiebeln. Wir staunten nicht schlecht über das Interesse bei der Arbeit und über die ganze Sache mit den Pflanzen. Zwischendurch wurde sich natürlich gestärkt und es ging anschließend munter weiter. Somit war dann die Arbeit schnell beendet und die hungrigen Kinder verabschiedeten sich um wieder in den Kindergarten, pünktlich zum Mittagessen, zurück zu fahren. Das hat uns natürlich richtigen Spaß gemacht und war eine tolle Abwechslung für uns, die wir sicher wiederholen werden. Übrigens auch unsere „Ronja“ war ganz geschafft und gönnte sich ein ausgiebiges Mittagsschläfchen. Ein frohes und gesundes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr wünschen wir allen Kindern, Eltern, Omas und Opas und denen, die es noch werden wollen sowie unseren lieben Kunden und freuen uns schon auf ein Wiedersehen auf den Rosenhof Flemming in Karlstein.
Zum Kreiserntedankfest in Wismar ... ... am 18.09.2010 haben wir, die Schüler der 4. Klasse der Grundschule Uckerland ein kleines Herbstprogramm einstudiert. Wir waren sehr aufgeregt und als wir in dem Festzelt die vielen Menschen gesehen haben, steigerte sich unsere Aufregung noch. Alles hat nicht geklappt. Beim Tanzen fiel die Musik aus, weil
die Bühne zu wackelig war und die Strophen des Gedichts waren plötzlich einfach „weg“. Trotzdem hat es uns viel Spaß gemacht und auch dem Publikum hat es wohl gefallen, sonst hätten die Leute nicht geklatscht. Celine Schulz ( Klasse 4)
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Nr. 08/2010
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Wohnungen und Immobilien Freie Wohnungen in der Gemeinde Uckerland Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende: 01752/937365 und 0160/96990408 Ortsteil Fahrenholz
m 2
1-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 (2 x) 3-Raum Fahrenholz 3
42,97 m2 66,50 m2 67,61 m2
Ortsteil Güterberg
4-Raum Güterberg 22 2-Raum Güterberg 24 Ortsteil Jagow
1-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum
73,47 m2 47,32 m2
Kaltmiete
185,40 e 291,85 e 303,97 e 478,73 e 180,40 e
1-Raum 1-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum
m 2
Kaltmiete
66,28 m2
204,18 e
Trebenow 23 37,36 m2 Trebenow 25 53,31 m2 Trebenow 23 63,58 m2 Bandelow 64 44,33 m2 Bandel. 64, 65, 66 (5 x) 56,44 m2
147,08 e 209,88 e 250,31 e 189,27 e 219,50 e
Hauptstr. 29, 33 (2 x) Hauptstr. 41 Hauptstr. 37 (5 x) Dorfstr. 14 Hauptstr. 39, 41 (5 x) Hauptstr. 29, 31, 33 (7 x)
29,47 m2 38,09 m2 58,20 m2 46,15 m2 68,05 m2
Ortsteil Trebbenow
Taschenberg 8 Taschenberg 10 (2x) Taschenberg 46 Taschenberg 8, 9 (3 x) Taschenberg 26
36,39 m2 56,98 m2 73,91 m2 66,55 m2 62,17 m2
131,40 e 179,13 e 201,27 e 209,18 e 185,95 e
Gneisenau 25, 27, 29, 31 (7x) 57,47 m2 Gneisenau 30 66,17 m2 Gneisenau 24/28 (4 x) 77,20 m2
1-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum 3-Raum
Ortsteil Wilsickow
2-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86
Ortsteil Hetzdorf
2-Raum 3-Raum 4-Raum
Ortsteil Lübbenow
229,59 e 282,63 e 308,42 e
Ortsteil Wolfshagen
4-Raum Prenzl. Str. 4 (3 x) 2-Raum Kirchstr. 14
98,97 e 160,95 e 226,67 e 212,01 e 265,04 e
52,80 m2 66,99 m2
224,07 e 283,19 e
77,33 m2 53,56 m2
278,48 e 143,19 e
Immobilienangebot der Gemeinde Uckerland Die Gemeinde Uckerland bietet das Grundstück ehemalige Kindertagesstätte Hetzdorf zum Kauf an. Das ca. 2.326 m² große Grundstück ist mit der ehemaligen Kindertagesstätte Hetzdorf bebaut und befindet sich in der Randlage des Ortes.
Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Kämmerei: Frau Dominik, Tel. 039745/86113, E-Mail: dominik@uckerland.de
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2010
Nr. 08/2010
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10
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Veranstaltungskalender Uckerland 18.12. 19.12. 30.12. 31.12.
Fahrenholz Wolfshagen Bandelow Bandelow
Weihnachtsfeier Weihnachtssingen – Singegruppe Wolfshagen in der Kirche Pelzbockumzug Silvesterparty Änderungen vorbehalten!
Nächste Ausgabe Nr. 01/11 Januar/Februar 2011 Anzeigenschluss: 26.01.2011 Redaktionsschluss: 17.01.2010 Erscheinungstermin: 08.02.2010
Alle Jahre wieder ... überraschte das Team der Brunnen-Apotheke seine Kunden mit der Einladung zum Nikolaustag, diesmal am 6. Dezember 2010. Stundenlang waren wir mit den Festvorbereitungen beschäftigt, der Raum wurde mit Lichterketten, Sternen und Kerzen geschmückt. Jeder Mitarbeiter hatte eine besondere Köstlichkeit gezaubert. Unsere hellblauen Überraschungsbeutel wurden von unseren Kunden mit viel Lob bedacht. Eine schöne entspannte Plauderatmosphäre, jenseits des hektischen Apothekenbetriebes, entstand bei der Verkostung selbstgebackener Plätzchen, Stollen, Früchtebrote und natürlich auch bei den gereichten Wintertees. Es war wieder ein Höhepunkt im Apothekenjahr. Ich bedanke mich bei unseren Kunden und dem gesamten Apothekenteam für diesen gelungenen Tag. Die letzten Wochen vor Weihnachten sind bekanntlich die schönsten. Besuchen Sie uns in dieser Zeit, entspannen Sie bei einem heißen Tee und durchstöbern Sie das umfangreiche Geschenkesortiment der Gesundheitsinsel Inga Splettstößer Impressum nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de e-mail: camin@schibri.de
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, e-mail: camin@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, e-mail: jordan@schibri.de Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 28 (vom 01.04.2010). Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511
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Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) – Gemeinde Uckerland Wasser ist notwendig für unser Leben. Sowohl als Trinkwasser als auch zur Aufrechterhaltung hygienisch sicherer Lebensbedingungen benötigen wir Wasser. Je nach Alter und Geschlecht besteht der menschliche Körper aus 50 bis 70 % Wasser. Ohne die Zufuhr von Wasser kann der Mensch nur wenige Tage überleben. Trinkwasser wird daher auch als das Lebensmittel Nummer 1 angesehen. Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet des NUWA wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen und ist natürlich, rein und frisch. Durch seine lebenswichtigen Mineralstoffe ist es für alle Menschen ein wichtiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. Kalkhaltiges Wasser ist etwas ganz Natürliches. Die „Härte“ des Wassers umschreibt die enthaltene Menge an gelöstem Calcium und Magnesium. Calcium ist ein lebenswichtiger Baustein für Knochen und Zähne. Magnesium wirkt positiv auf Nerven und Muskulatur. Beide Mineralien geben dem Wasser seine geschmackliche Würze. Hartes Wasser schmeckt frisch, weiches Wasser eher fade. In der EU und in Deutschland wird zwischen den drei Härtebereichen weich, mittel und hart unterschieden. Die Härtebereiche werden als Konzentration von Calciumcarbonat in Millimol pro Liter (mmol/l) angegeben und dienen der Dosierung von Waschmittel und anderen Reinigungszusätzen. Das Wasser im Versorgungsgebiet des NUWA ist hart. Übrigens sollten Sie Ihre Haushaltsgeräte, wie Kaffeemaschine oder Wasserkocher, in regelmäßigen Abständen nach den Hinweisen der Hersteller entkalken. Anders als in vielen Ländern der Erde ist das Leitungswasser in Deutschland hochwertiges Trinkwasser. Um diese Qualität aufrecht zu erhalten, gibt es strenge Gesetze und eine Trinkwasser-Verordnung die vorschreiben, welche Grenzwerte für einzelne Stoffe gelten. Diese Werte sind so ausgelegt, dass bei lebenslangem Genuss von Trinkwasser keine Gesundheitsstörungen zu befürchten sind. Wasser wird in Deutschland durch ein so genanntes Multibarrierensystem vor Verunreinigungen geschützt. Dazu zählen Ressourcenschutz (Wasserschutzzonen), Wasseraufbereitung, Qualitätssicherung sowie eine umfassende Kontrolle. Entsprechend der Trinkwasser-Verordnung werden die Wasserwerke des NUWA laufend auf die wichtigsten und einmal jährlich umfassend auf die relevanten Parameter kontrolliert. Ein Blick auf die nachfolgenden Tabellen zeigt, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. In den Tabellen ist ein Auszug der letzten Trinkwasseranalyse des jeweiligen Wasserwerkes der Gemeinde Uckerland dargestellt. Wasserwerk Bandelow Parameter Maßeinheit Eisen mg/l Mangan mg/l Kupfer mg/l Blei mg/l Sulfat mg/l Nitrat mg/l Nitrit mg/l Chlorid mg/l Fluorid mg/l Natrium mg/l
Grenzwert 0,2 0,050 2,0 0,025 240,0 50,0 0,5 250,0 1,5 200,0
Messwert < 0,014 0,005 < 0,06 < 0,002 33,6 < 1,5 < 0,01 23,0 0,15 20,3
Kalium Calcium Magnesium pH-Wert Karbonathärte
mg/l mg/l mg/l 6,5 – 9,5 °dH
2,9 114,0 18,5 7,30 18,9
Durch das Wasserwerk Bandelow wird nur der Ort Bandelow mit Trinkwasser versorgt. Wasserwerk Güterberg Parameter Maßeinheit Eisen mg/l Mangan mg/l Kupfer mg/l Blei mg/l Sulfat mg/l Nitrat mg/l Nitrit mg/l Chlorid mg/l Fluorid mg/l Natrium mg/l Kalium mg/l Calcium mg/l Magnesium mg/l pH-Wert Karbonathärte °dH
Grenzwert 0,2 0,050 2,0 0,025 240,0 50,0 0,5 250,0 1,5 200,0
6,5 – 9,5
Messwert < 0,03 < 0,005 < 0,02 < 0,002 40,4 2,0 < 0,03 29,5 0,21 17,7 3,1 123,0 16,3 7,23 19,5
Durch das Wasserwerk Güterberg werden die Orte Güterberg, Carolinental, Fahrenholz, Lindhorst und Taschenberg Ausbau mit Trinkwasser versorgt. Wasserwerk Kutzerow Parameter Maßeinheit Eisen mg/l Mangan mg/l Kupfer mg/l Blei mg/l Sulfat mg/l Nitrat mg/l Nitrit mg/l Chlorid mg/l Fluorid mg/l Natrium mg/l Kalium mg/l Calcium mg/l Magnesium mg/l pH-Wert Karbonathärte °dH
Grenzwert 0,2 0,050 2,0 0,025 240,0 50,0 0,5 250,0 1,5 200,0
6,5 – 9,5
Messwert < 0,014 < 0,005 < 0,06 < 0,0018 6,4 2,7 0,02 16,5 0,25 19,7 3,1 125,0 18,0 7,34 20,0
Durch das Wasserwerk Kutzerow werden die Orte Kutzerow, Schlepkow, Amalienhof, Karlstein, Dolgen, Gneisenau, Hetzdorf, Jagow, Kleisthöhe, Taschenberg, Uhlenhof, Wolfshagen, Lemmersdorf, Ottenhagen und Lauenhof mit Trinkwasser versorgt. Wasserwerk Lübbenow Parameter Maßeinheit Eisen mg/l Mangan mg/l
Grenzwert 0,2 0,050
Messwert 0,041 0,008
Nr. 08/2010
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Kupfer Blei Sulfat Nitrat Nitrit Chlorid Fluorid Natrium Kalium Calcium Magnesium pH-Wert Karbonathärte
mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l
2,0 0,025 240,0 50,0 0,5 250,0 1,5 200,0
6,5 – 9,5 °dH
< 0,06 < 0,0018 101,9 5,8 < 0,01 39,2 0,25 26,5 4,0 109,0 18,4 7,18 21,7
Durch das Wasserwerk Lübbenow werden die Orte Lübbenow und Neumannshof mit Trinkwasser versorgt. Wasserwerk Werbelow Parameter Maßeinheit Eisen mg/l Mangan mg/l Kupfer mg/l Blei mg/l Sulfat mg/l Nitrat mg/l
Grenzwert 0,2 0,050 2,0 0,025 240,0 50,0
Messwert < 0,013 < 0,005 < 0,06 < 0,001 34,2 2,8
Erscheinungstermine für das Amtsblatt Uckerland 2011
Nitrit Chlorid Fluorid Natrium Kalium Calcium Magnesium pH-Wert Karbonathärte
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mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l
0,5 250,0 1,5 200,0
6,5 – 9,5 °dH
< 0,02 27,1 0,16 25,5 3,2 98,6 15,5 7,36 17,9
Durch das Wasserwerk Werbelow werden die Orte Werbelow, Nechlin, Nechlin Ausbau, Nechlin Bahnhof, Milow, Jahnkeshof, Wilsickow Ausbau und Trebenow mit Trinkwasser versorgt. Der Ort Wilsickow wird auf Grund seiner Lage durch den Zweckverband Uecker-Randow und die Orte Wismar und Hansfelde durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg mit Trinkwasser versorgt. Die kompletten Trinkwasseranalysen der Wasserwerke können bei den Stadtwerken Prenzlau eingesehen werden. Weiterführenden Anfragen werden gerne telefonisch unter Tel.-Nr.: 03984/853351 bzw. per E-Mail unter: Florian. Merten@stadtwerke.prenzlau.de beantwortet.
Kirchliche Informationen Richtigstellung – Gottesdienste Dezember 2010 In der letzten Ausgabe des Amtsblattes wurden die Termine der Gottesdienste versehentlich falsch abgedruckt und werden hiermit berichtigt.
Ausgabe Redaktions- Anzeigenschluss schluss
Erscheinungstermin
01/2011
17.01.2011
26.01.2011
08.02.2011
02/2011
14.02.2011
23.02.2011
08.03.2011
03/2011
28.03.2011
06.04.2011
19.04.2011
04/2011
02.05.2011
11.05.2011
24.05.2011
Sonntag:
19.12.
10.30 Uhr Wilsickow
05/2011
13.06.2011
22.06.2011
05.07.2011
Heilig Abend
24.12.
15.30 Uhr Lübbenow
06/2011
08.08.2011
17.08.2011
30.08.2011
15.30 Uhr Brietzig
07/2011
10.10.2011
19.10.2011
01.11.2011
16.00 Uhr Wolfshagen
08/2011
28.11.2011
07.12.2011
20.12.2011
Pfarrstelle Hetzdorf Gottesdienste Dezember 2010
17.00 Uhr Hetzdorf 17.00 Uhr Trebenow 17.00 Uhr Milow 17.00 Uhr Wilsickow 1. Weihnachtstag 25.12.
10.00 Uhr Trebenow
Silvester
31.12.
17.00 Uhr Trebenow
Neujahr
01.01.
10.30 Uhr Lübbenow
19.12.
16.00 Uhr Kirche Hetzdorf
Konzerte: Sonntag
(Weihnachtsmusik mit dem Schlepkower Singkreis) Adventsfeier Mittwoch
15.12.
14.30 Uhr Gemeinderaum Lübbenow
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2010