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Inhalt Nichtamtlicher Teil

Amtlicher Teil - - - - - -

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 24. Sitzung der Gemeinde Uckerland Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeinde Uckerland Bekanntmachung nach § 39 (3) und nach § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 14. Sitzung des Hauptausschusses Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

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- Deutscher Familienverband - Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 29.04.2010 zu TOP 8 - Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss - Verwaltung der Gemeinde Uckerland - Kita „Uckerlandspatzen“ - Kita „Regenbogen“ - 10 Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark startet 2011 - Grundschule Uckerland - Kirchliche Informationen - Veranstaltungskalender - Wohnungen/Immobilien

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 01/2011

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 24. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 23.11.2010

Sitzungsdatum: 28.10.2010 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Milow 55, 17335 Uckerland Beginn: 19.04 Uhr Ende: 22.39 Uhr

I. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 2.

Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen am 26.08.2010 und 29.09.2010.

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 26.08.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 8 0

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 29.09.2010 wird, unter Berücksichtigung des Einwandes von Herrn Brandau, zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 9 0

Enthaltung 2

ausgeschl. 0

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung

durch die Regionale Planungsstelle für die Erweiterung der Windeignungsgebiete Milow und Bandelow/Jagow beschlossen werden. Die bisherigen Pläne beruhen auf Anträgen der Windkraftfirmen. (4) Herr Matthias Schilling fragt nach, warum die Windeignungsgebiete Wilsickow und Milow, Bandelow/Jagow unterschiedlich behandelt werden.

Für Wilsickow besteht bereits ein Bebauungsplan. Innerhalb dieses Rahmens soll eine Erweiterung stattfinden, erklärt Herr Heinemann. (5) Herr Matthias Schilling stellt die Frage, warum die Zeiträume der Beschlussfassung so kurz sind, ohne die Bürger daran zu beteiligen und zu informieren. Die Bildung eines Forums, indem sich Windenergiefirmen der Region, Gemeindevertreter und Bürger beraten, Informationen austauschen und gemeinsam eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung erarbeiten, hält Herr Schilling für sinnvoll.

Herr Heinemann informiert, dass es eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema gab, in der sich die beteiligten Windkraftfirmen IFE-Eriksen und ENERTRAG vorgestellt haben. Die Bildung eines Forums wäre eine Möglichkeit, über die nachgedacht werden müsste. (6) Herr Matthias Schilling fragt die Gemeindevertreter, warum von ihnen kein Antrag gestellt wird, diese Situation herzustellen und die Beschlüsse bis zu diesem Forum zu vertagen. Ein runder Tisch, an dem das Thema zur Windenergie besprochen wird und eine Gemeinschaft, in der alle Beteiligten ein Gesamt­ energiekonzept für die Gemeinde erarbeiten. (7) Herr Barz, Einwohner aus Milow, stellt die Frage, warum es keinen Tagesordnungspunkt zu einer erneuten Einwohnerbefragung gibt.

Es liegen keine Änderungsanträge vor. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 11 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

4. Einwohnerfragestunde (1) Herr Horst Schilling, Einwohner aus Milow, hat seine Anfragen an die Gemeindevertreter aufgeschrieben und an Herrn Heinemann übergeben. (2) Herr Horst Schilling verliest seine Anfragen. (3) Herr Matthias Schilling, Einwohner aus Milow, möchte wissen, welche Beschlüsse heute zum weiteren Ausbau der Windkraft in Uckerland gefasst werden sollen und bittet um Erläuterung der Tagesordnungspunkte 11 bis 13.

Herr Heinemann erklärt, dass die Erweiterung des Windparks Wilsickow im Rahmen des vorhandenen Bebauungsplanes beschlossen werden soll. Weiterhin soll über die Anträge auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“

Herr Brandau erklärt, dass die Bürgerbefragung mehrheitlich abgelehnt worden ist und somit nicht auf die Tagesordnung genommen werden darf.

(8) Weiterhin möchte Herr Barz wissen, warum die Beschwerde gegen die Bürgermeisterin über ihre Arbeitsweise im öffentlichen Teil der vorhergehenden Gemeindevertretersitzung diskutiert wurde.

In dieser Diskussion ging es nicht um eine Beschwerde gegen die Bürgermeisterin, sondern über die Zusammenarbeit zwischen den Gemeindevertretern und der Bürgermeisterin, die auch die Öffentlichkeit interessieren sollte, erklärt Herr Heinemann. Mit Einverständnis der Bürgermeisterin wurde dieser Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung aufgenommen.

(9) Herr Barz möchte wissen, warum die Gemeindevertreter die Anfragen der Einwohner nicht in ihrer Entscheidungsfindung über Windfelder, die die Gemeinde Uckerland betreffen, berücksichtigen. (10) Herr Horst Schilling, Einwohner aus Milow, fragt nach, warum die Gemeindevertreter in den vorangegan-


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genen Sitzungen bereits ihre Zustimmung zu den Windfeldern gegeben haben und nun eine Auskunft über die „Weiß-Flächen“ erfolgen soll. Herr Heinemann antwortet, dass sich die Gemeindevertreter, auf Grund der Anträge von Windkraftfirmen, zu der Aufnahme dieser Tagesordnungspunkte entschlossen haben, um die genaue Lage der „WeißFlächen“ zu erfahren.

(11) Herr Matthias Schilling fragt nach, in wieweit man die Bürger in diesen Prozess einbinden kann, um die Beschlüsse auf eine breite Basis zu stellen. Er ist der Meinung, dass die Informationen an die Bürger unzureichend sind. Als Beispiel stellt er die Frage, ob es Voraussetzungen gibt, dass der erzeugte Strom von allen Windfeldern in Uckerland auch abtransportiert werden kann und die Erweiterung wirklich notwendig ist. (12) Herr W. Brandau, Einwohner aus Milow, bedankt sich, auch im Namen der Senioren, für das gelungene Seniorenherbstfest 2010 der Gemeinde Uckerland in Wolfshagen. 5. Informationen der stellvertretenden Bürgermeisterin (1) Frau Beye informiert, dass Frau Dörk, auf Grund ihrer Wahl zur 1. Beigeordneten des Landkreises Uckermark, als Gemeindevertreterin und Mitglied des Ortsbeirates Lübbenow zurück tritt. (2) Frau Kurth scheidet ab den 01.12.2010, auf Grund eines Wohnsitzwechsels außerhalb der Gemeinde Uckerland, als Gemeindevertreterin aus. (3) Der Antrag zur Aufstellung eines Halteverbotsschildes in der Ortslage Taschenberg 6 wurde aus verkehrsrechtlicher Sicht abgelehnt. 6.

(BV-0089/10) Bildung einer zeitweiligen Wahlkommission

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Bildung einer zeitweiligen Wahlkommission. Die Versammlung beschließt die Bildung einer zeitweiligen Wahlkommission zur Vorbereitung und Durchführung der heute stattfindenden geheimen Wahlen sowie der Stimmenauszählung bei geheimen Wahlen. Berufung der Mitglieder: Frau Mandelkow, Herr Rogasch, Frau Hartig Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0 7.

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

(Informationsvorlage-0090/10) Konstituierung der Wahlkommission

Die zeitweilige Wahlkommission zur Vorbereitung und Durchführung von geheimen Wahlen sowie der Stimmenauszählung bei geheimen Wahlen hat sich auf der Gemeindevertretersitzung am 28.10.2010 konstituiert. Zum Vorsitzenden der Wahlkommission wurde benannt: Herr Rogasch Zur Stellvertreterin der Wahlkommission wurde benannt: Frau Mandelkow

8.

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(BV-0091/10) Wahl der/des 1. Stellvertreterin/Stellvertreters des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Wahl des/der 1. Stellvertreterin/Stellvertreters des Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Herr Menke schlägt Herrn Brandau vor. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland wählt den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung aus ihrer Mitte (§ 33 Abs. 2 S. 1 BbgKVerf.) Herr Rogasch teilt mit, dass im ersten Wahlgang Herr Brandau als 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland gewählt wurde. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 1

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

9. (BV-0094/10) Benennung eines Mitgliedes des Hauptausschusses Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Benennung eines Mitgliedes der Gemeindevertretung zum Mitglied des Hauptausschusses. Frau Freuck schlägt Frau Mandelkow vor. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

10. (BV-0095/10) Benennung eines Mitgliedes des Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschusses Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Benennung ei­ nes Mitgliedes der Gemeindevertretung zum Mitglied des Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschusses. Herr Brandau schlägt Herrn Menke vor. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend Ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

11. (BV-0096/10) Benennung eines Stellvertreters des Finanzausschusses Herr Heinemann bittet um Vorschläge zur Benennung eines Stellvertreters für den Finanzausschuss. Herr Menke schlägt Herrn Heinemann vor. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

12. (BV-0034/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Erlass einer Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) Herr Heinemann weist auf die Stellungnahmen der Ortsbeiräte zur Friedhofssatzung mit den entsprechenden Erläuterung der Verwaltung hin.


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(1) Herr Schütt stellt den Antrag im § 19 Abs. 11 folgende Änderung vorzunehmen: „Grabeinfassungen dürfen nur aus Kunststein oder Naturstein bestehen, sie dürfen eine Stärke von 0,20 m nicht überschreiten.“ Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

(3) Herr Heinemann stellt den Antrag im § 22 Abs. 1 folgende Ergänzung vorzunehmen: „Sie müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung der Verwirklichung des Friedhofszweckes dienen.“

Herr Heinemann lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007(GVBl.I, S. 286) und dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungsund Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07.11.2001 (GVBI.I, S. 226) in den z. Z. geltenden Fassungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) mit den beschlossenen Änderungen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

13. (BV-0045/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Uckerland (1) Der Ortsbeirat Trebenow schlägt vor, auf Grund der Zustände der Trauerhallen, die im § 5 festgelegte Nutzungsgebühr für diese in Höhe von 30,- e pro Benutzung nicht zu erhöhen. Herr Heinemann stellt den Antrag, die Nutzungsgebühr für Trauerhallen auf 30,- e zu belassen.

Frau Peters, Amtsleiterin der Kämmerei, ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Nutzungsgebühr in Höhe von 50,- e von Seiten der Verwaltung bereits ein Kompromiss für die Nutzer und vertretbar ist, auf Grund der guten Ausstattung und wenigen Mängel der Trauerhallen.

Herr Heinemann lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 7 4

Enthaltung 1

Frau Peters erklärt, dass die Verwaltung von der Gemeindevertretung den Auftrag erhalten hat, nach einer Möglichkeit zur Senkung der Kosten zu suchen. Durch diese Maßnahme wird der Aufwand verringert und die Bürokratie abgebaut. Sie sagt, dass durch die Kalkulation der jährliche Beitrag von 7,00 e auf 5,65 e gesenkt werden konnte. Somit ergibt sich auch für die bestehenden Gräber eine Kostenersparnis gegenüber der alten Gebühr.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Möglichkeit einer Reservierung von Flächen für zukünftige Sterbefälle auf kommunalen Friedhöfen. Hinsichtlich der Ausgestaltung gibt es verschiedene Ansichten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Friedhofsgebührensatzung und beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung Vorschläge für Reservierungsgebühren von Grabstätten in Form einer Änderungssatzung zu erarbeiten.

ausgeschl. 0

(2) Herr Heinemann stellt den Antrag auf Streichung des Abs. 5 im § 19 der Friedhofsatzung und lässt darüber abstimmen.

ausgeschl. 0

(2) Herr Schütt kritisiert, dass die jährliche Veranlagung der Pflege (Wassergeld) auf die Grabgebühren umgelegt werden soll.

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Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 1

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

14. (BV-0100/10) Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe zur außerordentlichen Tilgung eines Darlehens Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zur außerordentlichen Tilgung in Höhe von 17.500 e aus Mehreinnahmen von Grundstücksverkäufen des derzeit bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 362.083,43 e valutierenden Darlehens. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

15. (BV-0078/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Beantragung der Erweiterung des Windfeldes Wilsickow im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Wilsickow II“ Frau Beye informiert über das Ergebnis der Anhörung des Ortsbeirates Wilsickow am 25.10.2010. Abstimmungsergebnis: anwesend: 3; Ja-Stimmen: 2; Befangenheit: 1 Herr Heinemann fasst zusammen, dass es sich hierbei um die Erweiterung eines Windfeldes in einem vorhandenen Bebauungsplan in Richtung der Autobahn handelt. Der Bebauungsplan Nr. 2 Windpark Wilsickow II sieht eine Abstandsfläche von 500 m um den an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Pechpfuhl vor. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht diese vorgenannte Abstandsregelung nicht mehr vor, da der besagte Pechpfuhl entgegen früheren Annahmen der Regionalplanung kein ganzjähriges Gewässer größer 1 Hektar ist, sondern als normales Biotop mit einer Abstandsfläche von 200 m zu betrachten ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt bei der Regionalen Planungsstelle in Eberswalde einen Antrag zur Erweiterung des Windfeldes Wilsickow im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Wilsickow“ laut beiliegender Karte zu stellen.


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Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 8 1

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Enthaltung 3

ausgeschl. 0

16. (BV-0103/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungsstelle in Eberswalde für die Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow Herr Heinemann verliest im öffentlichen Interesse die Beschlussvorlage mit Begründung und erläutert diese. Herr Brandau macht den Vorschlag, dass die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin beauftragt, Positionen für ein Gesamtenergiekonzept in Zusammenarbeit mit Energiefirmen und Betrieben der Region zu erarbeiten und dabei thematische Foren mit den Bürgern durchzuführen. Herr Heinemann lässt über den Vorschlag von Herrn Brandau abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Herr Heinemann stellt den Antrag, in einer Beratung des Hauptausschusses das Thema Energiekonzept mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, einen Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungsstelle in Eberswalde für die Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow zu stellen und um Übermittlung dieser Flächenkulisse zu bitten. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 9 2

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

17. (BV-0104/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungsstelle in Eberswalde für die Neuausweisung eines Windeignungsgebietes in Bandelow/Jagow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, einen Antrag auf Ermittlung von „Weiß-Flächen“ durch die Regionale Planungsstelle in Eberswalde für die Neuausweisung eines Windeignungsgebietes in Bandelow/Jagow zu stellen und um Übermittlung dieser Flächenkulisse zu bitten. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 9 2

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

18. (BV-0097/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan D III „Marktberg“ der Stadt Prenzlau Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Bebauungsplan D III

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„Marktberg“ der Stadt Prenzlau nicht berührt. Der Planung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

19. (BV-0098/10) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Neubau eines Radweges an der L 25 zwischen Prenzlau und Damme Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Planfeststellungsverfahren zum Neubau eines Radweges an der L 25 zwischen Prenzlau und Damme nicht berührt, solange bei der Ausgleichsmaßnahme Schlepkow die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

20. (Informationsvorlage-0106/10) Beanstandung ei­ nes Beschlusses aus der Sitzung am 26.08.2010 Der Beschluss aus der Gemeindevertretersitzung am 26.08.2010, dass die Gemeindevertreter über den Vorsitzenden der Gemeindevertretung berechtigt sind, in Ausnahmefällen kurzfristig einen Amtsleiter oder einen Verwaltungsangestellten einzuladen, wurde von der Bürgermeisterin beanstandet, da er rechtswidrig ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Beanstandung des Beschlusses aus der Sitzung am 26.08.2010 zur Kenntnis. Sie stimmen dieser mit 10 JaStimmen und 2 Enthaltungen zu. 21. (BV-0105/10) Beschluss des Ortsbeirates Güterberg auf der Sitzung am 23.09.2010 – TOP 7 Herr Kliewer stellt den Antrag, Herrn Schütt von seiner Befangenheit zu befreien. Herr Heinemann lässt über den Antrag von Herrn Kliewer abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 9 0

Enthaltung 2

ausgeschl. 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt namentlich die Aufhebung des Beschlusses des Ortsbeirates Güterberg vom 23.09.2010 – TOP 7. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 6 4

Enthaltung 2

ausgeschl. 0

Dieser Beschluss ist gegenstandslos, da keine Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erreicht wurde. 22. Anfragen der Gemeindevertreter (1) Herr Winter möchte wissen, ob ein neuer Ortsbeirat und Ortsvorsteher in Lübbenow gewählt wird.

Frau Beye erklärt, dass zurzeit der alte Ortsbeirat aufgelöst und eine Neuwahl des Ortsbeirates in Lübbenow vorbereitet wird. Nach der Wahl des neuen


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Ortsbeirates durch die Einwohner aus Lübbenow, erfolgt eine Neuwahl des Ortsvorstehers für Lübbenow durch den gewählten Ortsbeirat. (2) Herr Brandau merkt an, dass die Gemeindeverwaltung eine Informationspflicht hat und einige Fragen aus den Sitzungen unbeantwortet bleiben. Er möchte wissen, ob eine Rückantwort von der Kommunalaufsicht vorliegt, zwecks Prüfung der Anschaffung des geleasten VW Tiguan.

2.

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Anfragen der Gemeindevertreter

(1) Herr Winter fragt nach, ob es schon Vorstellungen oder Anfragen zum diesjährigen Weihnachtsmarkt Uckerland gibt.

Frau Freuck informiert, dass sich die Initiativgruppe in der nächsten Woche berät und im November eine Kulturausschusssitzung mit dem Schwerpunkt „Weihnachtsmarkt Uckerland 2010“ stattfinden wird.

Herr Brandau bittet darum, dass, auf der Grundlage der Niederschriften, Anfragen und Vorschläge von der Gemeindeverwaltung beantwortet werden.

(2) Frau Freuck macht den Vorschlag, nach dem Austritt von Frau Schimske, Frau Jutta Amzoll aus Karlstein als sachkundige Einwohnerin zu benennen. Frau Amzoll erklärte sich dazu bereit.

II. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

3. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

1.

Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 25.11.10, um 19.00 Uhr, in Bandelow statt.

Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen am 03.06.2010, 26.08.2010 und 29.09.2010

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 03.06.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 7 0

Enthaltung 5

ausgeschl. 0

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 26.08.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 9 0

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 29.09.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 10 0

Enthaltung 2

4. Beschwerde des Herrn Mattukat gegen die Bürgermeisterin 5. Informationen der stellvertretenden Bürgermeisterin 6. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.39 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 23.11.2010

ausgeschl. 0

Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 25. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 14.12.2010

Sitzungsdatum: 25.11.2010 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Bandelow 59, 17335 Uckerland Beginn: 19.02 Uhr Ende: 22.30 Uhr

I. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

2.

Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 28.10.2010.

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.10.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 6 0

Enthaltung 4

ausgeschl. 0

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegen keine Änderungsanträge vor. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 10 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0


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4. Einwohnerfragestunde Aus besonderem Anlass erteilt Herr Heinemann Herrn Mandelkow das Wort. Herr Mandelkow bedankt sich im Namen aller Kameraden für die Anschaffung des neuen Brandlöschfahrzeuges in der Gemeinde Uckerland. Durch die hohe Leistungsfähigkeit dieses Fahrzeuges ist ein großer Sicherheitsfaktor für die Bürger der Gemeinde Uckerland gewährleistet. Herr Mandelkow lädt die Gemeindevertreter und Gäste zur offiziellen Übergabe des Löschfahrzeuges am 04.12.2010 in Bandelow ein. Die Jugendfeuerwehr wurde durch Sponsorengelder mit Schuhwerk ausgestattet. Er erinnert an die fehlenden Überjacken. Mit den Leistungen der Jugendfeuerwehr beim Nachtausscheid war Herr Mandelkow sehr zufrieden. Herr Heinemann bittet die Gemeindevertreter und Gäste zu einer Besichtigung des Löschfahrzeuges. (1) Herr Matthias Schilling bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist der gefasste Beschluss zu den Windkraftanlagen, auf Grund von Einsprüchen, aufgehoben? 2. Gibt es Vorbereitungen zu einem runden Tisch, indem mehrere Gruppeninteressenvertreter sich dazu äußern können?

Zu der ersten Frage erklärt Frau Wernicke, dass ein unwirksamer Beschluss nicht aufgehoben werden muss, da er nicht existiert.

Zu der Frage 2. antwortet Herr Heinemann, dass zurzeit noch keine Vorbereitungen zu einem runden Tisch stattgefunden haben, auf Grund der Sitzungsentwicklung nach der Präsentation der „Weiß-Flächen“. Anschließend sollen Vorschläge dazu beraten werden.

5. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Herr Heinemann verabschiedet Frau Kurth als Gemeindevertreterin der Gemeinde Uckerland zum 01.12.2010 und bedankt sich bei ihr, auch im Namen der Gemeindevertretung, für die langjährige Zusammenarbeit. Frau Wernicke schließt sich den Dankesworten an. (1) Am 16.12.2010 beginnt um 16.00 Uhr das Weihnachtsprogramm der Grundschule Uckerland in Werbelow. (2) Der Weihnachtsmarkt der Gemeinde Uckerland findet am 11.12.2010 ab 14.00 Uhr in Wilsickow statt. (3) Frau Freuck informiert über die Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses.

Herr Heinemann beantwortet die in der letzten Sitzung schriftlich eingereichten Anfragen von Herrn Schilling wie folgt:

Vorerst antwortet Herr Heinemann auf die Anfrage, ob der einzelne Gemeindevertreter befragt werden kann oder nur die gesamte Gemeindevertretung. Er verweist auf die Einwohnerbeteiligungssatzung, in der Anfragen an die Gemeindevertretung oder an den Hauptverwaltungsbe-

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amten zu richten sind. Eine Einzelbefragung von Gemeindevertretern ist nicht vorgesehen. Sollte eine Anfrage an die Gemeindevertretung gestellt werden, ist es jedem Gemeindevertreter überlassen, sich zu äußern. Ansonsten besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Beantwortung von Anfragen. Anfrage1: Zur Zahlung von Gewerbesteuer für Windräder. Antwort:

Im Jahr 2009 wurden insgesamt Gewerbesteuervorauszahlungen für Windkraftanlagen in Höhe von 40.872,- e vereinnahmt. Nach Festlegung der Gewerbesteuermessbeträge wird mit einer Gewerbesteuereinnahme in Höhe von 20.000,- e jährlich gerechnet. Die erste Gewerbesteuerzahlung aus Windkraftanlagen erfolgte im Jahr 2004 in Höhe von ca. 21.000,- e.

Anfrage 2: Weshalb beantragt die Gemeinde Uckerland eine Erweiterung der Windnutzungsfläche Milow und worin besteht für die Gemeinde Uckerland die Notwendigkeit zur Erweiterung? Antwort:

Im Land Brandenburg soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf einen Anteil von 20 % am primären Energieverbrauch ausgebaut werden. Es ist eine Ausweisung neuer Windeignungsgebiete notwendig und eine darauf gerichtete Fortschreibung der Regionalplanung.

Die dazu benötigte Fläche beträgt, unter Berücksichtigung der Steigung der Leistungsdichte, mindestens 555 km² (d. h. zu den bestehenden Flächen kommen ca. 50 % dazu, um das Ziel zu erreichen).

Aus Sicht der Gemeinde besteht eigentlich keine Notwendigkeit zur Erweiterung der Eignungsflächen in Milow, so Herr Heinemann. Wenn, ist es eine politische Entscheidung.

Anfrage 3: Zur Beurteilung der Zumutbarkeit für die Bewohner des Ortsteils Milow? (verstärkte Geräuschbelästigung) Antwort: Im Rahmen der Untersuchungen eines Eignungsgebietes auf eine mögliche Erweiterung werden Schalluntersuchungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Schalluntersuchung durch das Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Ost, Dammweg 11, in Schwedt. Anfrage 4: Wie beurteilt die Gemeinde Uckerland im Sinne der Verhältnismäßigkeit die Belastung des Ortsteils Milow im Vergleich zu anderen Ortsteilen und den damit verbundenen Nachteilen (z. B. Wertverlust bei Immobilien)? Antwort: Aus Sicht der Gemeinde Uckerland kann für den Ortsteil Milow gegenüber den anderen Ortsteilen keine Benachteiligung erkannt werden. Die Gemeinde kann einen Wertverlust von Grundstücken nicht beurteilen, da sie nicht über die entsprechenden Nachweise verfügt, die dies belegen oder entkräften können. Anfrage 5: Zu den Vorteilen für den Ortsteil Milow bzw. die Gemeinde Uckerland, wenn Experten ständige Strompreiserhöhungen voraussagen.


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Antwort: Die zentralen Vorgaben vom Bund und Land kann die Gemeinde nicht beeinflussen. Eine Aussage dazu ist relativ schwierig, da die Gemeinde nur im Rahmen ihrer Verwaltung auf die gemeindliche Planung Einfluss nehmen kann. 6. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (1) Bei der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung beim Landrat wurden folgende Themen besprochen: •

Die Straßenbauvorhaben der nächsten Jahre wurden bekannt gegeben. Die Straße L 256 zwischen Trebenow und Bandelow ist dabei nicht berücksichtigt worden. Der Gemeinde Uckerland wurden zwei Stellen zur Bürgerarbeit „Arbeit für Brandenburg“ zugesagt. Beginn der Maßnahme soll der 01.12.2010 sein. Die MAE-Maßnahmen werden auf 50% reduziert.

(2) Die Gemeinde Uckerland stellte einen Fördermittelantrag zum Radwegenetz „Uckermärkische Bauerntour“. (3) Die Bürgermeisterin hat Frau Kurth für die Ehrenurkunde und Anstecknadel des Landkreises Uckermark vorgeschlagen. (4) In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde der Beschluss des Ortsbeirates Güterberg auf der Sitzung am 23.09.2010 – TOP 7 beanstandet. Mit dem Abstimmungsergebnis 6-Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen wurde der Beschluss aufgehoben. Dieser Aufhebungsbeschluss ist wirksam, da dieser Beschluss auf Grund der Beanstandung der Bürgermeisterin entstanden ist und somit der § 39 BbgKVerf und nicht der § 46 BbgKVerf anzuwenden ist. (5) Die Gemeindevertretung beschloss, dass die Ge­ meindevertreter über den Vorsitzenden der Gemeindevertretung berechtigt sind, in Ausnahmefällen kurzfristig einen Amtsleiter oder einen Verwaltungsangestellten einzuladen. Der Beschluss wurde beanstandet und von der Gemeindevertretung nicht erneut gefasst. Er ist damit aufgehoben. In der BbgKVerf ist nicht vorgesehen, dass eine entsprechende Regelung in die Hauptsatzung oder in die Geschäftsordnung aufgenommen werden kann. (6) Frau Peters ist ab dem 01.12.2010 für die Ortsbeiräte Güterberg, Hetzdorf und Wolfshagen zuständig. (7) Auf Grund einer Anfrage informiert Frau Wernicke, dass der Festplatz in Taschenberg über die Gemeinde versichert ist. (8) Eine Versammlung zur Polizeistruktur 2020 fand mit dem Innenminister in Prenzlau statt. Dabei wurde der Gemeinde zugesichert, dass der Polizeieinsatz pro Einwohner sich nicht verändert, obwohl sich die Wachenanzahl verringern wird. Welche Wachen geschlossen werden ist noch nicht bekannt. 7.

Information zu „Weiß-Flächen“ (Windeignungsgebiete Milow und Bandelow/Jagow)

Frau Wernicke informiert über die „Weiß-Flächen“ in der Gemeinde Uckerland, die sie von der Regionalen Planungsgesellschaft in Form einer Karte erhalten hat.

Nr. 01/2011

Die Gemeindevertreter diskutieren zu diesem Thema. Herr Heinemann stellt den Antrag, die Ortsbeiräte zu den Anträgen zur Erweiterung der Windkraft anzuhören. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 13 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

Herr Heinemann stellt den Antrag, eine Sondersitzung mit der Regionalen Planungskommission im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung im Januar 2011 durchzuführen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 13 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

Frau Wernicke empfiehlt, dass Vorschläge zur Bildung einer Arbeitsgruppe im Hauptausschuss besprochen und diskutiert und anschließend als Tagesordnungspunkt auf die Gemeindevertretersitzung im Januar 2011 aufgenommen werden. Für den Aufruf mit der Bitte um Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe bietet Frau Wernicke an, dass die Gemeindeverwaltung Aushänge in den Bekanntmachungskästen und einen Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht. Herr Heinemann lässt über die vorgeschlagene Verfahrensweise von Frau Wernicke abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 11 0 8.

Enthaltung 2

ausgeschl. 0

(BV-0119/10) sachkundiger Einwohner für den Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland benennt Frau Jutta Amzoll zur sachkundigen Einwohnerin für den Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 13 0 9.

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

(BV-0120/10) Benennung eines Stellvertreters für ein Mitglied des Hauptausschusses

Die Gemeindevertretung benennt Herrn Holzmeier als Mitglied der Gemeindevertretung zum Stellvertreter für Frau Silke Mandelkow als Mitglied des Hauptausschusses. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 13 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

10. (Informationsvorlage-0116/10) 2. Benachrichtigung über- und außerplanmäßiger Bewilligungen im Haushaltsjahr 2010 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die 2. Benachrichtigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis. 11. (BV-0118/10) Zahlung des Erfrischungsgeldes an den Wahlausschuss und die Wahlvorstände zur Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass zur Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am


Nr. 01/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

20.02.2011 den Mitgliedern des Wahlausschusses für die Teilnahme an einer gemäß § 4 BbgKWahlV einberufenen Sitzung und den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Tag der Wahl ein Erfrischungsgeld von je 15,00 e, sowie dem Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld von 20,00 e gemäß § 7 Abs. 2 BbgKWahlV gewährt wird. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 13 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

12. (BV-0093/10) Erweiterung des öffentlichen Spielplatzes am Sportplatz an der Grundschule Uckerland Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 12 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Herr Heinemann schlägt vor, dass der Ortsbeirat und die Initiativgruppe zu diesem Thema angehört werden und das Thema als Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Gemeindevertretersitzungen gesetzt wird. 17. Anfragen der Gemeindevertreter (1) Herr Winter möchte wissen, wie weit der Winterdienst abgesichert ist und durch welche Firmen in welchen Ortsteilen.

Frau Wernicke informiert, dass der Winterdienst auf den kommunalen Straßen in den kommenden fünf Jahren von der Firma Collier aus Brüssow und der Firma Huwe aus Güterberg durchgeführt wird.

Die Firmen sind zuständig für folgende Ortsteile:

13. (BV-0101/10) Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weggun Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weggun (Rechtsnachfolger Gemeinde Nordwestuckermark) nicht berührt. Dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 12 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

14. (BV-0102/10) Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Parmen“ Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Parmen“ nicht berührt. Der Planung wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 11 1

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

15. (Informationsvorlage-0124/10) Reservierung von Grabflächen auf kommunalen Friedhöfen Die Gemeindevertreter beraten zur Reservierung von Grabflächen auf kommunalen Friedhöfen. Die Verwaltung schlägt vor, keine Reservierung von Grabstätten in die Satzung aufzunehmen. Für die nächste Gemeindevertretersitzung soll zu diesem Thema eine Beschlussvorlage vorbereitet werden. 16. Umbau alte Schule in Gneisenau Frau Wernicke informiert über einen neuen Projektvorschlag: • • •

Umbau der Sporthalle zu einem großen Saal Umgestaltung des Sanitärbereiches in kleinere Funktionen Abriss des Schultraktes

9

Firma Collier: Wolfshagen, Ottenhagen, Ama­ lienhof, Hetzdorf, Gneisenau, Kleisthöhe, Schlepkow, Dolgen, Trebenow, Bandelow, Werbelow, Nechlin, Jagow, Taschenberg, Kutzerow, Karlstein

Firma Huwe: Güterberg, Fahrenholz, Lindhorst, Lübbenow, Wismar, Hansfelde, Milow, Wilsickow

(2) Frau Hartig möchte eine Auskunft zum aktuellen Stand der Dorfteichsanierung in Bandelow.

Frau Wernicke informiert, dass die Gemeindevertreter entscheiden müssen, ob ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. Diese Maßnahme müsste mit in der Haushaltsplanung beachtet werden, so Frau Wernicke.

(3) Frau Freuck erkundigt sich, ob die Kommunalaufsicht die eingereichte Anfrage zur Prüfung des Vorganges „Anschaffung des VW Tiguan“ bereits beantwortet hat. Frau Wernicke verneint.

Herr Winter möchte wissen, ob die Erstellung des Brandschutzkonzeptes (Termin 31.10.2010) abgeschlossen ist.

Frau Wernicke antwortet, dass intensivst an dem Konzept gearbeitet wird und die ersten Zahlen voraussichtlich im Januar 2011 bekannt gegeben werden können.

II. Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 1.

Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 28.10.2010

Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.10.10 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 9 0

Enthaltung 4

ausgeschl. 0

02. (BV-0107/10) Niederschlagung von Grund- und Gewerbesteuern Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt die unbefristeten Niederschlagungen von Grund- und Gewerbesteuern in Höhe von 29.941,89 e.


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 13 12 0 3.

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Anfragen der Gemeindevertreter

(1) Frau Freuck möchte wissen, warum die Niederschrift von der Sitzung am 29.09.2010 im Amtsblatt starke Abweichungen von der originalen Niederschrift aufweist.

Im Amtsblatt werden nur Teile der Niederschrift bekannt gegeben, so Frau Wernicke. Niederschriftsauszüge sind Zusammenfassungen. Nur die Bekanntmachungen der Beschlüsse sind erforderlich. Herr Schütt kritisiert folgende Punkte: • • • • •

die nicht zufriedenstellende schriftliche Information zur Reparatur der Lagerhalle die Abweichungen der zu mähenden Grünflächen und dessen Klärung keine Terminabstimmung zur Besichtigung der beantragten Erhöhung der Bordsteinkante an der Bushaltestelle die Verweigerung der Herausgabe von Inventurlisten der Dorfgemeinschaftshäuser die Behandlung seiner Anfragen

Herr Wernicke bittet Herrn Schütt seine Probleme, die den Ortsbeirat betreffen, mit der Gemeindeverwaltung zu klären und nicht in den Gemeindevertretersitzungen.

(3) Herr Brandau bittet um Kontrolle der Protokolle, welche Anträge und Vorschläge gestellt worden sind, wie wurden sie bearbeitet, was ist noch offen und wann erfolgt eine Auskunft.

Frau Wernicke erklärt, dass die Antworten gegeben werden, auch wenn einige in der Zuarbeit länger dauern.

Nr. 01/2011

des nächsten Tagungsortes der Gemeindevertretersitzung in Zukunft im öffentlichen Teil der Sitzung festgelegt und verkündet wird. Die nächste Gemeindevertretersitzung 16.12.2010, um 19.00 Uhr, in Nechlin statt. 5.

findet

am

Information der Bürgermeisterin

(1) Der Zuwendungsbescheid für die Straße Güterberg – Carolinenthal in Höhe von 252.000,- e wurde gewährt. Die Eigenmittel sind im Haushaltsplan 2011 eingestellt. (2) Eine Fördermittelantragstellung bis 31.03.2011 ist zu den alten Bedingungen möglich. Frau Wernicke schlägt vor, zu überprüfen, ob eine Erneuerung der Straße zwischen Wolfshagen und Amalienhof möglich ist. (3) Die Gemeindevertretung hat am 24.06.2010 die Umschuldung des Darlehens für die Straße in Lübbenow beschlossen. Das Darlehen wurde umgeschuldet. (4) Die Mietschulden belaufen sich derzeit auf 71.700,- e. Nach der Einführung der Doppik sind die Mietschulden ein Schwerpunkt in der Verwaltung. 6.

Schließung der Sitzung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.30 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 14.12.2010

4. Information des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Wernicke Bürgermeisterin

Herr Heinemann weist darauf hin, dass die Bekanntgabe

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 14. Sitzung des - Hauptausschusses -

­Uckerland, den 19.01.2011

Sitzungsdatum: 30.11.2010 Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr. 35, 17337 Uckerland Beginn: 16.05 Uhr Ende: 17.47 Uhr

I Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 2.

Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen am 11.10.2010 und 03.11.2010

Dem öffentlichen Teil der Niederschriften vom 11.10.2010 und 03.11.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein

Enthaltung

ausgeschl.

6

1

0

5

0


Nr. 01/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegen keine Änderungsanträge vor. 4. Energiekonzept Auf der Gemeindevertretersitzung im Oktober wurde beschlossen, dass sich der Hauptausschuss mit dem Thema „Energiekonzept“ beschäftigt. Frau Wernicke hatte Herrn Brandau gebeten, sich dazu Gedanken zu machen und Vorschläge zu unterbreiten. Sie erteilt ihm das Wort. Es geht um ein Energiekonzept für die Gemeinde Uckerland als Energiegemeinde mit erneuerbarer Energie. I. Das langfristige Ziel sollte die Entwicklung der Gemeinde Uckerland zu einer Energiegemeinde durch einen Energiemix sein Die Bürger sollen durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Foren einbezogen werden. Vorbereitungsschritte dazu: 1. Informationsgespräch mit ortsansässigen Betrieben für erneuerbare Energien. 2.

Bildung einer Arbeitsgruppe aus Einwohnern der Gemeinde Uckerland.

3.

Beratung des anliegenden Ortsbeirates und eventuell nachfolgende Bildung von Interessengemeinschaften.

4.

Gewinnung von Partnern

z. B. Regionalentwicklung mit Zukunftsenergie bedeutet: • • • • • • •

• • • •

regionale Wertschätzung und Arbeit, konkreter Klima- und Umweltschutz, Schaffung eines regionalen Wir-Gefühls, neue Einkommensquellen für die Landwirtschaft, Stärkung des regionalen Wirtschaftskreislaufes, Aufbau von Umsetzungsstrukturen, für die regionale Identität, Gewinnung von Partnern, professionellen Büros für die Erstellung einer tragfähigen Energiekonzeption und der Beantragung von Fördermitteln Abwägung von Problemen bei Einschnitten in die Natur- und Lebensqualität, klare Regelungen bei notwendigen Rückbaumaßnahmen durch die entsprechenden Betreiber, Einstellung von Finanzmitteln in den Haushaltsplan 2012, Planung bzw. Veröffentlichung der zu erwartenden finanziellen Mittel

III. Projekte aufzeigen, die insbesondere in den benachteiligten Orten als Ausgleich angestrebt werden (auch Finanzierungsmöglichkeiten) Dazu meint Herr Brandau, dass, auch wenn der Speicher uns vielleicht alle am Herzen liegt und viel Geld kostet, die Wolfshagener von den Windkraftanlagen nicht betroffen sind. Frau Wernicke befürwortet ein Energiekonzept, im Rahmen der Zuständigkeit der Gemeinde. Die Aufgabe der Gemeindevertretung ist es zu überlegen, wie Energie besser genutzt werden könnte, wie z. B. bei Wohnungen, Dorfgemeinschaftshäusern oder Feuerwehren sowie der Straßenbeleuchtung. Anhand von bereits existierenden Energiedörfern erklärt Herr Brandau, dass der Weg zu einem Energiedorf in einem gemeinsamen Verbund möglich ist. In Bezug auf Entscheidungen der Anträge der Energiefirmen ist er der Meinung, dass zeitlich nichts überstürzt werden sollte. Frau Wernicke fasst zusammen: 1. Bildung einer Arbeitsgruppe mit ortsansässigen Firmen und interessierten Einwohnern zur Erarbeitung und Planung eines Energiekonzeptes im kommunalen Bereich (Weiterentwicklung und Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude) 2. Bearbeitung der vorliegenden Anträge der Firmen zur Erweiterung und Neuausweisung von Windfeldern Frau Wernicke weist darauf hin, dass die im Punkt 2 genannten Anträge nicht in den Hauptausschuss verwiesen wurden und somit in den Gemeindevertretersitzungen zu diskutieren und beschließen sind. Dazu werden: 1. alle Ortsbeiräte angehört, 2. eine Sonderveranstaltung mit der Regionalen Planungsstelle zum Thema Windfelder stattfinden (voraussichtlich am Donnerstag, den 13.01.2011, um 18.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow) Folgende Vorschläge werden gemacht: • •

• • • •

Herr Brandau informiert, dass Herr Matthias Schilling vorgeschlagen hat, eine Stiftung zu gründen, in die die zu erwartenden Gelder hineinfließen sollen.

5.

II. Aktuelles Herangehen aus der Sicht der möglichen Erweiterung der Windeignungsgebiete und aus der Sicht der Ausweisung der Weiß-Flächen

6.

Hierzu sind gründlichere Überlegungen zur weiteren Ausweitung der Windkraftanlagen und keine übereilten Schritte notwendig.

11

öffentlicher Aufruf zur Bildung einer „Arbeitsgruppe Energiekonzept“, Zusammenstellung des Ausschusses aus Mitgliedern der Gemeindevertretung (Mindestanzahl: 5), Ortsbeiräten, Verwaltung sowie interessierten Einwohnern und Einwohnerinnen, Beschäftigung mit einem Energiekonzept für langfristige kommunale Aufgaben der Gemeinde Uckerland, Einladung von ortsansässigen Firmen sowie Windkraftfirmen durch die Arbeitsgruppe, Protokollführung, Sitzung öffentlich

Informationen der Ausschussvorsitzenden

keine Anfragen Ausschussmitglieder

(1) Frau Freuck bittet um den aktuellen Stand der Breitbandversorgung. Aktuelle Informationen dazu werden in der nächsten Gemeindevertretersitzung gegeben, so Frau Wernicke.


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

II Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 1.

Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen am 11.10.2010 und 03.11.2010

Dem nichtöffentlichen Teil der Niederschriften vom 11.10.2010 und 03.11.2010 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein

Enthaltung

ausgeschl.

7

2

0

2.

5

0

(BV-Nr. 0102/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über den Grundstücksverkauf einer unbebauten Teilfläche in der Gemarkung Hetzdorf

Frau Wernicke teilt mit, dass sie ein Gespräch mit Herrn Pfarrer Warnke, Vakanzpfarrer, und Herrn Stamm, Vorsitzender der Kirchgemeinde Hetzdorf, hatte, zwecks Stellungnahme der Kirche zum Grundstücksverkauf einer unbebauten Teilfläche in der Gemarkung Hetzdorf. Sie informiert über den Beschluss der Gemeindekirchenratssitzung Hetzdorf am 07.10.2010. Die Kirchengemeinde erhebt keinen Anspruch auf ein Wegerecht. Der Hauptausschuss beschließt eine unbebaute Teilfläche in der Gemarkung Hetzdorf zu verkaufen. Enthaltung

ausgeschl.

7

0

0

2

(BV-Nr. 0125/10) Beschluss des Hauptausschusses zur Vergabe von Versicherungsleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) der Gemeinde Uckerland

Der Hauptausschuss der Gemeinden Uckerland beschließt die Auftragsvergabe von Versicherungsleistungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen) der Gemeinde Uckerland. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein

Enthaltung

ausgeschl.

7

1

0

4.

6

0

Informationen der Ausschussvorsitzenden

keine 5.

Anfragen Ausschussmitglieder

keine 6.

Schließung der Sitzung

Die Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die Sitzung um 17.47 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 19.01.2011

Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 5

3.

Nr. 01/2011

Wernicke Bürgermeisterin

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2011 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr gemäß § 12a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2010 veranlagten Betrag, Raten und Fälligkeiten festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbu-

chung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2011 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe der Steuernummer zu entrichten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Gemeinde Uckerland – Die Bürgermeisterin – Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Uckerland, den 19.01.2011

Christine Wernicke Bürgermeisterin


Nr. 01/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der Gemeinde Uckerland durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2011 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2010 veranlagten Betrag, Raten und Fälligkeiten festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Sollten sich Besteuerungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnisse ändern, ergeht gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz ein Änderungsbescheid.

chung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2011 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe der Steuernummer zu entrichten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Gemeinde Uckerland – Die Bürgermeisterin – Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Uckerland, den 19. Januar 2011 Christine Wernicke Bürgermeisterin

Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbu-

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Fahrenholz Ortsbeirat Güterberg Ortsbeirat Trebenow

Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am:

24.09.2010 18.11.2010 17.01.2011

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 18.01.2011

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

Wernicke Bürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de e-mail: camin@schibri.de Anzeigenberaterin: Marlies Jordan, e-mail: jordan@schibri.de Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • e-mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.) Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Nichtamtlicher Teil Sonstiges

Deutscher Familienverband Der Deutsche Familienverband, Landesverband Brandenburg e. V. kann für das Jahr 2011 einkommensschwachen Familien und Alleinerziehenden einen Zuschuss für Familienferien zukommen lassen. Diese Mittel werden vom Landesministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familen Brandenburg bereitgestellt. Voraussetzung ist ein Urlaubsaufenthalt in Deutschland, Polen oder Tschechien. Gefördert werden höchstens 14 Tage. Der Zuschuss kann je nach Einkommen 5,20 e, 6,70 e oder 7,70 e pro Tag

und pro Person betragen. Antragsberechtigt sind Familien mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Ausschlaggebend für die Berechnung ist das gesamte Familiennettoeinkommen. Anträge und Informationen können beim DFV-Landesverband telefonsich, schriftlich oder auch im Internet unter www.dfv-brandenburg.de abgefordert werden. Deutscher Familienverband, Landesverband Brandenburg e. V.


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Nichtamtlicher Teil Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 29.04.2010 zu TOP 8 8.

Auswertung Straßenwinterdienst

Frau Wernicke stellt die rechtliche Seite des Straßenwinterdienstes vor. Nach § 49a BbgStrG haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Es müssen die zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, um die aus einer Gefahrenquelle resultierenden möglichen Schäden zu verhindern. Es müssen in zumutbarer Weise diejenigen Gefahren ausgeräumt oder vor ihnen gewarnt werden, die Dritten unvermutet drohen, die sie nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und auf die sich ein Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig einzurichten vermag. Die Kommunen haben diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die zu einer Sicherheit führen, die ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer erwarten darf, da es praktisch unmöglich ist, sämtliche Straßen und Wege ständig von allen Mängeln und Gefahren frei zu halten. Dazu ist der § 3 StVO zu beachten: „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Ladung und Fahrzeug anzupassen.“ Außerhalb geschlossener Ortslagen besteht die Verpflichtung zum Winterdienst lediglich an „besonders gefährlichen Stellen“. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Fahrbahnen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze bei Schnee und Eisglätte nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu bestreuen. Der Winterdienst sollte so rechtzeitig beginnen, dass Berufsverkehr geschützt ist. Die Räumungstour müsste an Wochentagen bis 7.00 oder 8.00 Uhr erledigt sein. Die Räumzeiten sind von 7.00 bis 20.00 Uhr. Bei Gehwegen richtet sich die winterliche Räum- und Streupflicht nach den gleichen Überlegungen wie beim Fahrverkehr, Art- und Wichtigkeit des Verkehrs und Gefährlichkeit und Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Für die Städte und Gemeinden gibt es die Reinigungspflicht nur im Rahmen des Zumutbaren. In § 49a des BbgStrG wird von der Maßgabe der Leistungsfähigkeit gesprochen. Die Kommunen müssen keinen unbegrenzten Winterdienst durchführen. Im Rahmen dieser Zumutbarkeitsgesichtspunkte bestehen die Verpflichtungen zum Winterdienst nur bei tatsächlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit. Viele Räum- und Streumaßnahmen der Gemeinde sind somit reine Serviceleistungen für die Bürger.

Auszug aus der Niederschrift über die 6. Sitzung Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss 4. Straßenwinterdienst Zunächst informiert Frau Schmidt darüber, welche der kommunalen Straßen von den beauftragten Firmen geräumt werden. Genannt wurden die Straßen, • • •

die regelmäßig geräumt werden die auf Abruf geräumt werden die gar nicht geräumt werden.

Auf die Frage nach besonderen Schwerpunkten wurde die Straße • • • •

nach Amalienhof (schlecht zu räumen, wegen des Straßenzustandes) nach Ottenhagen, Trebenow – Lübbenow Milow – Wilsickow

und einige andere Straßen genannt, an denen viele Schneeverwehungen auftreten. Die Abweichungen der Kosten der Firmen je Meter der geräumten Straßen entstehen durch die unterschiedlichen Einschätzungen der beauftragten Firmen. So wurden die Straßen von der Firma Collier öfter geräumt als von der Firma Lasczyk, da bei gleichen Bedingungen verschiedene Entscheidungen getroffen wurden. Es wurde auch einge-

schätzt, dass Räumfahrzeuge auf den Straßen zu sehen waren, wo keine Notwendigkeit für das Räumen bestand. Auch der Einsatz von Streusalz wurde von den Auftragnehmern eigenständig entschieden. Herr Heinemann erläutert mit dem Hinweis auf die beiliegenden Musterverträge die Möglichkeiten des Vertragsabschlusses und legt dabei Vor- und Nachteile dar. Pauschalverträge Vorteil: • • Nachteil: • •

feste Größe im Haushaltsplan einfache Handhabung Welche Zusatzkosten entstehen für besondere Leistungen? Trennung des Pauschalbetrages auf mehrere Firmen.

leistungsbezogene Verträge Vorteil: • bei günstigen Wintern geringere Kosten für den Haushalt der Gemeinde Nachteil: • Kostenabhängigkeit vom Winter, deshalb wechselhafte Auswirkungen auf den Haus halt • genaue Festlegung der Leistungen • Kontrolle der erbrachten Leistungen In der Diskussion wurde dann festgestellt, dass nach die-


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

sem Winter die Chancen für einen günstigen Pauschalvertrag gering sind, da die Firmen sicher das Risiko für einen solchen Vertrag teuer in Rechnung stellen werden. In der Diskussion wurden die pflichtigen Aufgaben der Gemeinde herausgestellt: • • • •

Schulen und Kita´s Gefährliche Stellen innerhalb und außerhalb der Orte Bushaltestellen Straßen für den Schülerverkehr und den ÖPNV

Für die weitere Betrachtung wurden dann einige Kriterien aufgestellt, die bei der Erarbeitung der Ausschreibung beachtet werden sollten. Jeder Ort sollte von einer Seite erreichbar sein. Einige Straßen sollten nur im Bedarfsfall geräumt werden. An den Tagen der Müllabfuhr sollten die Straßen und Zufahrten geräumt sein. Einige Straßen werden erst geräumt, wenn die Wetterlage einen längeren räumungsfreien Zeitraum erwarten lässt. Radladereinsätze nur an Schwerpunkten und bei extremen Bedingungen

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Zur Vorbereitung der Ausschreibungen sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Für alle Ortsteile sollten deshalb die Straßen nach ihrer Dringlichkeit eingeschätzt und die Art des Leistungsumfangs festgelegt werden. (mögliche Einteilung: • • •

Straßen, die immer geräumt werden Bedarfsstraßen Straßen, die nicht geräumt werden).

2. Die Ausschreibung sollte ortsweise erfolgen, da die Landwirte nach dieser Variante gefragt haben. 3.

In den Verträgen sollte ein Mitspracherecht der Gemeinde über die Notwendigkeit der Räumung und der Salzausbringung enthalten sein. (Wahrscheinlich unmöglich, da der Auftragnehmer die Versicherung abschließt).

Weiterhin sollten folgende Dinge beachtet werden: 1. 2.

Durch die Gemeindeverwaltung sollte eine regelmäßige Kontrolle der Arbeiten gewährleistet werden. Die Auftragnehmer sollten über die notwendige Technik verfügen, um ökonomisch und umweltbewusst die Räumung durchzuführen. (Dosierungseinrichtung an den Fahrzeugen, geeignete Fahrzeuge).

Verwaltung der Gemeinde Uckerland • Lübbenow/Hauptstr. 35 • 17337 Uckerland Telefon: (039745)86110 • Fax: (039745)86155 • E-Mail: gemeinde@uckerland.de • Internet : www.uckerland.de Stand: 01.01.2011

Telefon

Zimmer Vertretung

Wernicke, Christine

Bürgermeisterin

861-10

25

Beye, Christine

Czarnowske, Anja

Sekretariat, Personalwesen, allg. Verwaltung, 861-10 Sitzungsdienst Gemeindevertretung

24

Lerke, Sabine Kapischke, Christiane

Peters, Andrea

Amtsleiterin Kämmerei, Doppik

861-28

22

Mattukat, Rainer

Nowottnik, Ingrid

Kassenleiterin, Lohnabrechnung, Vollstreckung, 861-24 Spenden

20

Grünhagen, Melita

Grünhagen, Melita

Anlagenbuchhaltung, KLR, Zentrale Hüll

861-14

21

Dominik, Gabriele

Höppner, Siglinde

Steuern, Umlage Wasser u. Bodenverband

861-17

23

Schröder, Michael

Schröder, Michael

Automation, Liegenschaften, Pachtverträge, 861-13 Negativatteste

23

Höppner, Siglinde

Beye, Christine

Amtsleiterin Hauptamt

861-20

15

Wernicke, Christine

Kapischke, Christiane

Schule, Kita, Versicherungen, Archiv

861-19

16

Lerke, Sabine

Lerke, Sabine

Sitzungsdienst, Straßenbeleuchtung IAS, Sport861-16 und Spielstätten

16

Kapischke, Christiane

Mattukat, Rainer

Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt

861-26

12

Peters, Andrea

Schmidt, Ilona

EMA, Feuerwehr, Winterdienst, Straßen, Aus861-22 bildungsleiterin

13

Wesener, Ingrid

Wesener, Ingrid

Standesamt, Kultur, Dorfgemeinschaftshäuser, 861-21 Friedhöfe, Jugendklubs

14

Schmidt, Ilona

Borinski, Carmen

Gewerbeamt, Baumkataster, Wohnungsverwaltung (für die Ortsteile: Fahrenholz, Lübbenow, 861-25 Nechlin, Milow, Trebenow, Wilsickow, Wismar), Anliegerbeiträge

03

Dominik, Gabriele

Dominik, Gabriele

Wohnungsverwaltung (für die Ortsteile: Wolfshagen, Hetzdorf, Jagow, Güterberg), Baumaß- 861-15 nahmen, Ordnungsamt

02

Borinski, Carmen


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 01/2011


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Kinder- und Jugendarbeit Kita „Uckerlandspatzen“ Wo bleibt denn nur der Nikolaus? Das fragten sich die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“ am Morgen des 6. Dezembers. Es steckte nichts in den Schuhen, weder Schokolade, noch Lebkuchen. Alle Schuhe waren leer. Dabei standen sie ordentlich nebeneinander und artig sind die „Uckerlandspatzen“ sowieso. Daran konnte es also nicht liegen. Die Kinder warteten den ganzen Vormittag, immer wieder wurde nach den Schuhen gesehen, doch es geschah nichts. Da meinte Lukas: „Bestimmt kommt er nach dem Schlafen, stellt ja die Schuhe ordentlich hin“ und Jule schlug vor, die Haustür auf zu lassen, damit der Nikolaus rein kommt. Doch auch nach dem Schlafen lange Gesichter, nichts, rein gar nichts war in der Garderobe passiert. Die Schuhe standen ordentlich aber leer nebeneinander. Plötzlich bemerkte Angelina, dass im Hort irgend etwas los ist. Und richtig. Einige Eltern hatten unter Anleitung von Frau Olma das Märchen „Vom Rübchen“ eingeübt. Sie spielten es am Nachmittag des 6. Dezembers den Vorschul- und Hortkindern vor. Als dann die dicke Rübe gezogen wurde, kam auch ein Brief vom Nikolaus an die Kinder hervor und ein Karton. Der Nikolaus hatte die „Uckerlandspatzen“ nicht vergessen. Jedes Kind bekam einen großen Schokoladenweihnachtsmann überreicht.

Die Kinder waren echt überrascht, als sie ihre Muttis als Darsteller in dem Märchen entdeckten, denn alles wurde bis zum Schluss geheim gehalten. Diese Überraschung war gelungen. Vielen Dank an alle Eltern, die zum Gelingen des Nachmittags beigetragen haben und in vielen Stunden gebastelt und geprobt haben. Mit wenigen Mitteln, aber viel Freude und Engagement wurde dieser Nachmittag für alle ein Erlebnis. Kita „Uckerlandspatzen“

Kita „Regenbogen“ Kneipsäule – Kräuter Vor ungefähr 2 1/2 Jahren ist unsere KITA in ein neues Gebäude umgezogen. Aus diesem Grund haben wir auch unseren Kräutergarten neu angelegt. Wir pflanzten: • Melisse, 2 Sorten Pfefferminze, • Lavendel, Thymian und Zitronenthymian, • Oregano, Salbei. Jährlich neu gesät werden: • Sonnenblumen, Ringelblumen und Malven Auch Zierkürbis zum Basteln und Dekorieren wächst bei uns. Zum Verzehr zwischendurch haben Erdbeeren und Himbeeren auch ihren Platz gefunden. Die meisten Pflanzen erkennen die Kinder am Aussehen, Geruch und Geschmack. Sie wissen, wie sie sich anfühlen, haben Kräutermärchen dazu gehört und einige verwendet. Wie z. B. den Salbei, mit dem man prima seine Zähe reinigen kann. Oder Pfefferminze und Melisse, die immer frisch gepflückt werden, um unseren Tee zu bereiten bzw. für die Kinder zum Trocknen. Alle Kräuter und auch Rosenblätter haben wir getrocknet und in Riechgläschen abgefüllt, um unsere Sinne zu schulen. Wir haben auch in der freien Natur verschiedene Pflanzen beobachtet. Zum Beispiel: • Holunder: Wir haben Blüten gepflückt und Sirup hergestellt und die Entwicklung bis zu den Beeren verfolgt. • Löwenzahn: Haben wir gepflückt, beobachtet und damit gemalt. • Kapuzinerkresse: Wurde ausgesät, die Blüten für Salat und Dekoration verwendet.

• Ringelblume: Mit den Blüten gemalt, die Entwicklung von Blüte zum Samen beobachtet. Samen abgenommen zum Basteln und zur Aussaat. • Bäume: Im Wandel der Jahreszeiten, besonders Blüten und Blätter, wie auch unterschiedl. Rinde erkundet, damit gebastelt, gespielt und in der Laufstrecke verwendet. Erzieherinnen der Kita „Regenbogen“


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10. Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark startet 2011 2011 werden Kinder und Jugendliche der Uckermark bereits zum zehnten Mal aufgerufen, sich am Jugendliteraturwettbewerb der Uckermark zu beteiligen. Dieser wird seit 1991 ausgerufen, hat mittlerweile einen traditionellen Status im gesamten Landkreis Uckermark erreicht und ist zu einem festen Bestandteil der Literaturförderung für Kinder und Jugendliche geworden. Ins Leben gerufen wurde der Wettbewerb durch den Prenzlauer Kulturverein e. V., der diesen von 1991 bis 2005 durchführte. Nach Auflösung des Prenzlauer Kulturvereins e. V. im Jahr 2006 hat die Stadt Prenzlau sich diesem Vorhaben angenommen und der 8. und 9. Jugendliteraturwettbewerb wurden durch die Stadtbibliothek Prenzlau durchgeführt. In der Geschichte des Jugendliteraturwettbewerbes der Uckermark wurden hunderte von Beiträgen zu verschiedenen Themen, sowie verschiedener Genre eingereicht wie Kurzgeschichten, Gedichte, Theaterstücke. Die besten

Arbeiten wurden jeweils ausgezeichnet und seit 1999 auch veröffentlicht, zunächst als Mappen mit Kopien. 2007 wurde durch die Stadt Prenzlau eine Broschüre veröffentlicht und zusammen mit dem Schibri-Verlag konnte die Siegerbeiträge 2009 als Buch herauskommen. Die Stadt Prenzlau beabsichtigt, zum 10. Jugendliteraturwettbewerb ein Buch herauszugeben, in dem die besten Beiträge aller bisherigen Wettbewerbe veröffentlicht werden. Trotz intensiver Recherchen fehlen noch Informationen zu den ersten drei Wettbewerben von 1992 bis 1997. Es wäre schön, wenn wir mit diesem Artikel ehemalige Teilnehmer erreichen könnten und bitten alle, die einen Bezug zu den Wettbewerben hatten, vielleicht sogar selbst Teilnehmer waren, den Wettbewerb mit organisiert haben oder in der Jury gearbeitet haben, sich bei der Stadtbibliothek Prenzlau unter der Telefonnummer 03984/754141 bei Frau Döring zu melden.

Grundschule Uckerland Lesewettbewerb Am 19. November und 20. Dezember 2010 führten wir an der Grundschule Uckerland unseren Lesewettbewerb durch. Traditionell wetteiferten in einer Gruppe die Schüler der Klassen 5 und 6 um die Urkunde des besten Lesers bzw. der besten Leserin. In der Gruppe der Klassen 3 und 4 las sogar ein Schüler der 2. Klasse mit. Auf den 1. Teil des Wettstreites, dem Lesen eines bekannten Textes, haben sich die Schüler gut vorbereitet. Im 2. Teil, dem Vorlesen eines ihnen unbekannten Textes mussten sie beweisen, wie gut sie auch mit dieser Aufgabe zurecht kamen. Die ausgewählten Bücher ließen eine breite Fächerung des Leseinteresses erkennen. Favorit sind aber Geschichten

Winterfreuden Dieser Winter hat mit viel Schnee begonnen. An vielen Schulen sind die Busse mit Verspätung und manchmal auch gar nicht gekommen. Und auch das Weihnachtsprogramm der Grundschule Uckerland musste am 16.12. leider ausfallen. Aber der Winter kann auch schön sein. Wir Kinder können Schlitten fahren, auf dem Eis schlittern, Schneeballschlachten machen oder Schneemänner bauen. Jasan Märker, Klasse 4

über Tiere. Folgende Ergebnisse wurden erreicht: 1. Platz: Lukas Michael (Klasse 6) und Lukas Techow (Klasse 3) 2. Platz: Daniel Arslan (Klasse 5) und Jennifer Gerasch (Klasse 4) 3. Platz: Matthis Mandelkow (Klasse 6) und Max Wäsch (Klasse 3) Erfolgreich nahmen aber auch Maria Kranz (Klasse 6), Charis Gerber und Linda Bethke (Klasse 5), Friederike Wussow und Bjarne Drechsler (Klasse 4), Lena Masch (Klasse 3) und Jan Brauer (Klasse 2) am Wettbewerb teil. A. Herrmann


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Weihnachtliche Stationen Am 23.11.2010 organisierten die Flex-Klassen der Grundschule Uckerland einen besonderen Tag. An 8 Stationen konnten die Kinder weihnachtliche Dinge basteln, Plätzchen backen oder ihren Wunschzettel an den Weihnachtsmann schreiben bzw. malen. Die angefertigten Gegenstände wurden am 04.12.10 auf dem Weihnachtsmarkt in Schönwerder und am 11.12.10 auf dem Weihnachtsmarkt in Wilsickow zum Verkauf angeboten. Die Einnahmen werden für künftige Unternehmungen mit den Kindern verwendet. Ein herzliches Dankeschön gilt den fleißigen Eltern, die uns beim Basteln, Backen, Verkaufen und Organisieren geholfen haben. Ines Borchert

Weihnachtsprogramm Der 16. Dezember 2010 stand ganz dick in den Terminkalendern der Lehrerinnen der Grundschule Uckerland. Für den Nachmittag war die Aufführung des Weihnachtsprogramms dem eine Kaffeetafel vorausgeht, geplant. Lange bereiteten sie sich mit ihren Schülern und Schülerinnen darauf vor. Lieder, Texte und Tänze wurden einstudiert und fleißig geübt. Aber dann musste das Weihnachtsprogramm zunächst verlegt und schließlich doch gestrichen werden. Zu übel spielte das Wetter mit. Die viele Mühe sollte jedoch nicht umsonst gewesen sein. Am Morgen des letzten Schultages im alten Jahr gab es eine Aufführung von den Schülern der Grundschule Uckerland für die Schüler der Grundschule Uckerland. Beim Zuschauen und Mitmachen hatten alle viel Spaß. Und auch Eltern und Großeltern, die ihre Teilnahme ermöglichten, erfreuten sich an den Darbietungen der Kinder. Die Drittund Sechstklässler brachten ihre Theaterstücke auch noch einmal den Kindern der Kita Uckerlandspatzen zu Gehör. Mein „Dankeschön“ geht an dieser Stelle an die Klassenlehrerinnen Frau Raekow, Frau Kruppa, Frau Heinemann,

Frau Rjaibi, Frau Neuenfeldt und Frau Prust, die (sich) ideenreich und mit viel Engagement zum (am) guten Gelingen des Programmes (einbrachten. beteiligten.) beitrugen. Ein gutes Jahr 2011 wünschen die Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrerinnen der Grundschule Uckerland den Lesern des Amtsblattes. A. Herrmann


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Transparente Entgelte für Abhebungen an Geldautomaten Sparkassenkunden profitieren von Flächenpräsenz und verfügen nach wie vor kostenlos

Ab dem 15. Januar 2011 gilt an den 25.700 Sparkassen-Geldautomaten ein direktes und transparentes Entgelt für Fremdkunden. Das bisherige Interbankenentgelt wird abgeschafft. Dazu gibt Jana Bengelsdorf, Leiterin des Fachbereiches Vorstandssekretariat der Sparkasse UeckerRandow, Auskunft. Welche Änderungen bringt die Einführung des Kundenentgeltes für Sparkassenkunden mit sich? „Für Sparkassenkunden ändert sich an den 25.700 Sparkassengeldautomaten nichts. Sie können dort auch weiterhin kostenlos Bargeld abheben. Fremdkunden, die kein Sparkassenkonto haben, aber trotzdem bei einer Sparkasse Geld abheben möchten, wird ein direktes und transparentes Kundenentgelt berechnet. Dieses wird dem Kunden am Automatendisplay beim Geldabheben angezeigt. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er das Bargeld zu diesen Konditionen abheben oder die Transaktion abbrechen will.“ Werden fremden Kunden noch weitere Entgelte berechnet? „Nein. Neben dem Kundenentgelt berechnen Sparkassen weder fremden Kunden noch deren Kreditinstituten weitere Entgelte für Bargeldabhebungen. Das bisher übliche Interbankenentgelt entfällt somit ersatzlos. Auch das kartenausgebende Institut des fremden Kunden wird diesem kein zusätzliches Entgelt für diese Transaktion berechnen. Das am Bildschirm angezeigte Entgelt ist der volle Preis, den der Kunde für die Abhebung bezahlen muss.“ Welche Auswirkungen hat das neue Kundenentgeltsystem für den Verbraucher? „Das direkte und transparente Kundenentgelt wird zu einem verstärkten Wettbewerb führen, bei dem sich marktgerechte Preise bilden werden. Diesem Wettbewerb stellen sich die Sparkassen“. „Auf Grund der flächendeckenden Präsenz von Sparkassen-Geldautomaten sind Sparkassenkunden nicht auf Abhebungen an fremden Geldautomaten angewiesen. Allein im Landkreis Uecker-Randow stehen aktuell 20 Geldautomaten zur Verfügung. So gaben 72 Prozent der Sparkassenkunden bei einer repräsentativen Umfrage an, innerhalb eines Jahres kein einziges mal Bargeld an einem fremden Automaten abgehoben zu haben“, weist Jana Bengelsdorf abschließend auf den Wettbewerbsvorteil der Sparkassen hin. „Ein Grund mehr, Kunde der Sparkasse Uecker-Randow zu sein oder Neukunde zu werden.“ Sparkasse Uecker-Randow

Impressum nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de e-mail: camin@schibri.de

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, e-mail: camin@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, e-mail: jordan@schibri.de Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 28 (vom 01.04.2010). Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kirchliche Informationen Gottesdienste Februar/März 2011 Sonntag: Sonntag

20.02. 06.03.

9.00 Uhr Hetzdorf

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Veranstaltungskalender Uckerland 12.03.

Fahrenholz

Frauentagsfeier

23.04.

Fahrenholz

Osterfeuer

10.30 Uhr Lübbenow

22. u. 23.04. Karlstein

Hollandtage

10.30 Uhr Wilsickow

28.05.

Karlstein

Riesen-Köhntop-Freilichtfete

04.06.

Bandelow

Fußballturnier

Gemeinde

Feuerwehrausscheid

Information: Mit Wirkung vom 01.07.2010 sind die Kirchengemeinden Trebenow und Hetzdorf zu einer Kirchengemeinde verein­ igt unter dem Namen Kirchengemeinde Hetzdorf. Damit gibt es auch nur noch ein Konto der Kirchengemeinde Hetzdorf mit folgender Bankverbindung: VR-Bank Uckermark/ Randow eG • BLZ: 150 917 04 • Kontonr.: 140 608 793 Wir bitten Sie, das bei allen zukünftigen Überweisungen zu beachten! Die Pfarrstelle Hetzdorf ist seit dem 01.09.2010 vorübergehend vakant. Vakantsvertreter ist: Pfr. Jens Warnke, Baustr. 36, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/441159 oder über Ev. Pfarrbüro, Birgit Rakow, Große Kirchenstr. 08, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/213602. Zuständig für Amtshandlungen (Beerdigungen) sind: für Lübbenow und Trebenow: Pfr. i. R. Schneider, Nechlin 16, 17337 Uckerland.: 039740/20650 für alle anderen Orte: Pfr. Hojczyk, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/20258 oder über Ev. Pfarrbüro, Marlies Niemann, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/21501. Auskunft und Hilfe erhalten Sie auch jederzeit bei Ihren Kirchenältesten.

04. u. 05.06. Karlstein

Rosenblütenfest

18 u. 19.06. Karlstein

Landpartie Brandenburg

08. u. 09.07. Wolfshagen

Rosenfest

16. u. 17.07. Karlstein

Karlsteiner Rosentage

15. u. 16.07. Jagow

Dorffest Jagow

06.08.

Hetzdorf

725 Jahre Hetzdorf

11.09.

ges. Bereich Tag des offenen Denkmals Gemeinde Herbstfest

02.10.

Fahrenholz

Lagefeuer mit Tanz

08.10.

Karlstein

Kürbisfest

05.11.

Karlstein

Obstbaumschnitt

15.12.

Wilsickow

Weihnachtsmarkt

16.12.

Wolfshagen

Adventssingen i. d. Kirche

22.12.

Fahrenholz

Weihnachtsfeier

Änderungen vorbehalten!

Wohnungen und Immobilien Freie Wohnungen in der Gemeinde Uckerland

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende: 01752/937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle) Ortsteil Fahrenholz

1-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 3 Ortsteil Güterberg

4-Raum Güterberg 22 2-Raum Güterberg 24 Ortsteil Jagow

2-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum

Taschenberg 10 (2x) Taschenberg 46 Taschenberg 8, 9 (2 x) Taschenberg 26

Ortsteil Hetzdorf

2-Raum 3-Raum 4-Raum

m2 Kaltmiete

42,97 m 185,40 e 66,50 m2 291,85 e 67,61 m2 303,97 e 2

73,47 m2 478,73 e 47,32 m2 180,40 e 56,98 m2 179,13 e 73,91 m2 201,27 e 66,55 m2 209,18 e 62,17 m2 185,95 e

Gneisenau 25, 27, 29, 31 (7x) 57,47 m2 229,59 e Gneisenau 30 66,17 m2 282,63 e Gneisenau 24/28 (4 x) 77,20 m2 308,42 e

Ortsteil Lübbenow

1-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum

Hauptstr. 29, 33 Hauptstr. 37 (2 x) Dorfstr. 14 Hauptstr. 39, 41 Hauptstr. 29, 31, 33

Ortsteil Trebbenow

1-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum

Trebenow 23 Trebenow 24 Trebenow 25 Trebenow 23 Bandelow 65 Bandelow 64 (2 x) Bandelow 65, 66

Ortsteil Wilsickow

2-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86 Ortsteil Wolfshagen

4-Raum Prenzl. Str. 4 (3 x) 2-Raum Kirchstr. 14

m2 Kaltmiete

29,47 m2 98,97 e 58,20 m2 226,67 e 46,15 m2 212,01 e 68,05 m2 265,04 e 66,28 m2 204,18 e

37,36 m2 147,08 e 45,23 m2 195,26 e 53,31 m2 209,88 e 63,58 m2 250,31 e 44,33 m2 198,85 e 44,33 m2 189,27 e 56,44 m2 219,50 e 52,80 m2 224,07 e 66,99 m2 283,19 e 77,33 m2 278,48 e 53,56 m2 143,19 e


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Richtigstellung: Durch ein Missverständnis wurde im Amtsblatt Nr. 07/2010 bei dem Artikel 20 Jahre Deutsche Einheit als Verfasser Kaczorak angegeben, richtig ist H. P. Schilling.

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Nächste Ausgabe Nr. 02/11 Februar/März 2011 Anzeigenschluss: 23.02.2011 Redaktionsschluss: 14.02.2011 Erscheinungstermin: 08.03.2011

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

Berliner Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer e.V. Aktuelle Steuer-Spar-Tipps – Februar 2011 Im Steuerrecht ist nichts so beständig wie die Veränderung. Wir als Lohnsteuerhilfeverein haben die aktuelle Rechtslage stets im Blick, damit unsere Mitglieder davon profitieren. Aktuelle Steuertipps finden Sie auch unter www.blb-ev.de. Kinder kriegen Kinder … und bekommen dann auch Kindergeld. Was aber wird mit dem Kindergeldanspruch der Großeltern (also der Eltern der Eltern der kleiner Kinder), wenn die großen Kinder ihre kleinen Kinder pflegen und dazu ihre Ausbildung unterbrechen? Unser Tipp: Da in einem solchen Fall Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde, sollte man sich mit einer Absage der Kindergeldkasse nicht abfinden. Wir helfen gern. Neues zur doppelten Haushaltsführung Wer einen Zweithaushalt am Arbeitsort eingerichtet hat, kann die Kosten dafür steuerlich ansetzen – allerdings nur für drei Monate. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wer zwischendurch für vier Wochen an einem anderen Ort tätig ist, für den beginnt die 3-Monatsfrist neu. Leider galt auch für diese Regel eine Ausnahme, die vom Finanzamt – in Unkenntnis neuester Rechtsprechung – noch immer gern herangezogen wird. Unser Tipp: Ob das Finanzamt geltend gemachte Kosten gestrichen hat, wird oft, aber nicht immer im Kleingedruckten des Bescheides erläutert. Ob die Kosten zu recht oder irrtümlich gestrichen wurden, erkennt Ihr steuerlicher Berater. Gemäß § 4 Nr. 11 StBerG gilt eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Die Beratung erfolgt nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.


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