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Inhalt

Amtlicher Teil - Bekanntmmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder schrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland - Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haus haltsjahr 2011 - Verwaltungsgebührensatzung - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Uckerland vom 05.04.2011 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 BbgKVerf - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßen bauliche Maßnahme Ortsverbindungsstraße „Güterberg– Carolinenthal (außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal)“ vom 06.04.2011 - Schlussfeststellung Bodenordnungsverfahren Brietzig - Bekanntmachung Beschluss Aufstellung von Bebauungs plänen für mögliche Windfelder

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Nichtamtlicher Teil - Wohnungen/Immobilien - 1. Jugendfeuerwehrtag 2011 - Exkursion der Klasse 3 nach Strasburg - Fasching 2011 - So ein Zirkus in der Schule - Ein großes Dankeschön - Spielzeugkiste neu aufgefüllt - Gesundes Frühstück - Kita „Regenbogen“ – Impressionen „Frühling“ - Der Ortsbeirat Wilsickow begrüßte im März zwei weitere Neu-Wilsickower - Jagdgenossenschaft Jagow - Milow wird 690 Jahre alt und lädt alle Generationen ein - Kirchliche Informationen - Veranstaltungskalnder

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 03/2011

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 28. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 28.03.2011

Sitzungsdatum: 24.02.2011 Tagungsort: Klubraum im Schloss, Güterberg 5, 17337 Uckerland Beginn: 19.06 Uhr Ende: 22.44 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.01.2011. Herr Schütt beantragt die Streichung des Zusatzes: „ebenso Herr Schütt“ im letzten Satz des TOP 14 (VW Tiguan). Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 8 0

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

Herr Schütt merkt an, dass in der Niederschrift vom 27.01.2011 im TOP 16 (Beanstandung des Beschlusses des Ortsbeirates Güterberg auf der Sitzung am 23.09.2010 – TOP 8) das Abstimmungsergebnis fehlt und bittet um dessen Ergänzung. Herr Heinemann erklärt, dass der TOP 16 eine Informationsvorlage und keine Beschlussvorlage war. Eine Abstimmung ist nicht erforderlich. Er schlägt vor, zu überprüfen, ob eine Abstimmung stattgefunden hat. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 9 0

Enthaltung 2

ausgeschl. 0

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegt folgender Antrag vor: (1) Herr Schütt beantragt den Wechsel des TOP 11 (Beschlussvorlage 0148/11 – Baumschutzsatzung) mit dem TOP 12 (Beschlussvorlage 0126/10 – Verwaltungsgebührensatzung). Die Gemeindevertretung stimmt der geänderten Tagesordnung zu. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 10 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.

04. Einwohnerfragestunde (1) Herr Horst Schilling, Einwohner aus Milow, weist auf die Mustersatzungen über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung des Städte- und Gemeindebundes sowie der Stadt Falkensee hin, in Bezug auf die Gestaltung der Einwohnerfragestunde in den Gemeindevertretersitzungen.

Frau Wernicke informiert, dass die Gemeinde Uckerland bereits eine Einwohnerbeteiligungssatzung, auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, erlassen hat.

(2) Frau Herrmann, Schulleiterin der Grundschule Uckerland in Werbelow, setzt die Gemeindevertreter über die Heizungsausfälle und die kalten Temperaturen in den Räumen der Schule in Kenntnis. Unterrichtsausfälle waren die Folge. Frau Herrmann bittet die Gemeindevertreter um die Sanierung der Heizungsanlage in der Schule. (3) Herr Matthias Schilling, Einwohner aus Milow, möchte wissen, warum die Befragung und Bewertung des Meinungsbildes der Bürger und dessen Einbeziehung in die Entscheidungen in der Gemeinde so schwierig ist. (4) Herr H. Schilling erläutert das Bürgerempfinden in der Gemeinde. Als Beispiel nennt er den Widerspruch, der sich aus der Erzeugung von Strom durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet und der Überlegung die Straßenbeleuchtungszeiten in der Gemeinde zu verkürzen, ergibt. Der erzeugte Strom wird abtransportiert und kommt der Gemeinde nicht zugute. Mit der Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ wird nach Möglichkeiten gesucht, den erzeugten Strom langfristig in der Gemeinde Uckerland einzusetzen, so Herr Brandau.

Frau Wernicke macht den Vorschlag zum gemeinsamen Gedankenaustausch zwischen interessierten Gemeindevertretern und den Vertretern des Bürgerbegehrens (Ende März 2011).

(5) Herr Mandelkow, Jugendfeuerwehrwart, bittet die Gemeindevertreter um ein Rederecht im TOP 7 (Haushaltssatzung 2011 mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Uckerland). Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 11 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

05. Informationen der Bürgermeisterin (1) Frau Wernicke bestätigt die Heizungsausfälle in den Unterrichtsräumen der Grundschule Uckerland. Sie weist darauf hin, dass der Dachboden des Schulgebäudes nicht gedämmt und die Heizungsanlage veraltet ist. Eine dringende Lösung ist erforderlich.


Nr. 03/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(2) Auf Grund der Notwendigkeit Satzungen in der Gemeinde Uckerland zu überarbeiten und neu zu erlassen, wurde die vertraglich vereinbarte Seitenanzahl im Amtsblatt überstiegen. Die Mehrkosten sind im Haushalt 2011 zu berücksichtigen. (3) Den Gemeindevertretern liegt die in 2008 erarbeitete Liste „Vorschläge der Ortsbeiräte zur weiteren Entwicklung der Gemeinde Uckerland“ vor. In der Liste ist der Erledigungsstand zum 31.12.2010 vermerkt. (4) Laut eines Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam im Dezember 2010 zum Straßen- und Wegerecht, muss dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, auch kein Winterdienst getätigt werden. Die Gemeinde muss den Winterdienst in ihrem finanziellen Rahmen und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit durchführen. Die Erhebung von Anliegerbeiträgen zur Absicherung des Winterdienstes ist möglich. (5) Die Errichtung eines Wasser-Wander-Weges zwischen Prenzlau und Pasewalk, entlang der Ucker, ist geplant. In diesem Projekt soll ein Rastplatz bei Nieden entstehen. Weiterhin werden die Leistungsträger vor Ort und der Bahnhof Nechlin wichtige Anlaufpunkte sein. (6) Herr Ringk bittet um Informationen zur weiteren Verfahrensweise seines Widerspruches zum Beschluss 0138/11 (Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Keine weiteren Windeignungsgebiete in der Gemeinde Uckerland“).

Frau Wernicke erklärt, dass dieser Widerspruch unzulässig ist. Gegen den öffentlich bekannt gegebenen Bescheid über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens kann nur auf dem Weg der Klage beim Verwaltungsgericht widersprochen werden.

06. Informationen Vorsitzender Gemeindevertretung (1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 31.03.2011, um 19.00 Uhr, in Kutzerow statt. 07. (BV-Nr. 0144/11) Haushaltssatzung 2011 mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Uckerland Frau Peters erläutert den Ergebnis- und Finanzhaushalt im Unterschied zu der bisherigen kameralen Haushaltsführung. Unter anderem benennt sie folgende geplante Investitionen in 2011:

• • • •

• •

Ersatzbeschaffung in der Verwaltung Ersatzbeschaffung für die Gemeindearbeiter Sanierung des Feuerlöschteiches Werbelow Errichtung einer Feuerlöschwasserentnahmestelle in Bandelow Anschaffung von Funkgeräten und Handscheinwerfern für die Feuerwehr Sanierung der Sanitäranlage in der Turnhalle Werbelow Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule Uckerland Errichtung einer 60-Meter-Bahn und einer Weitsprunggrube Fernwärmenetz Nechlin Straßenerneuerung Güterberg – Carolinenthal

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• Radweg „Uckermärker Bauerntour“ • Gehweg Fahrenholz • Spielplatzerneuerung an der Grundschule in Werbelow • Breitbandversorgung (Jagow, Lübbenow, Fahrenholz und Wilsickow) • Beginn der Sanierung des Speichers in Wolfshagen (2011/2012)

Frau Wernicke erklärt, dass die Projekte nach der Prioritätenliste abgearbeitet werden, bei denen Fördermöglichkeiten bestehen. Da derzeit keine Fördermöglichkeiten bestehen, ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Jagow nicht in den Investitionsplan 2011 mit aufgenommen worden. Frau Wernicke informiert über die erzielten Einsparungen der Gemeinde Uckerland von den Jahren 2007 bis 2010, anhand einer zusammengestellten Übersicht der durchgeführten Sparmaßnahmen in der Gemeinde Uckerland. Im Vergleich zum Jahr 2007 wurde im Jahr 2010 ein Einsparpotenzial von 43 % erreicht. Ohne die vorgenommenen Einsparungen seit 2008 hätte die Gemeinde allein für die­se Aufwendungen 220.044,67 € mehr ausgegeben. Herr Brandau informiert über die Sitzung des Finanzausschusses am 10.02.2011, in der Herr Menke eine Analyse der Auswirkungen der Teilzeitverträge für notwendig hält. Herr Brandau bemängelt, dass die Gemeinde keinen Widerspruch zur Erhöhung der Kreisumlage auf 47,9 % erhoben hat. Frau Wernicke erklärt, dass sie und Frau Peters die Kommunalverfassung in Bezug auf die Kreisumlage geprüft und keinen Ansatzpunkt zu einem Widerspruch gefunden haben. Rechtlich gesehen kann der Landkreis eine Erhöhung beschließen und muss dabei auf die angemessene Ausstattung einer Kommune Rücksicht nehmen. Solange sich die Gemeinde noch freiwillige Aufgaben leisten kann, hat sie keinen Grund gegen die Kreisumlage vorzugehen. Herr Brandau möchte wissen, warum die Wertgrenzen bezüglich der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Haushaltssatzung erhöht worden sind. Die Erhöhung der Wertgrenzen ist für die Verwaltung praktikabler und verringert den Aufwand, so Frau Peters. Eine Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall. Frau Freuck macht den Vorschlag, dass die Wertgrenzen mit denen in anderen Gemeinden verglichen und genannt werden. Herr Ringk bittet die Gemeindevertreter sich Gedanken zu machen, ob die Inanspruchnahme von Fremdleistungen (derzeitige Vollstreckungen durch das Amt Brüssow) sinnvoll und eine weitere Zusammenarbeit mit anderen Kommunen von Vorteil wäre. Frau Wernicke gibt zu bedenken, dass aus Sicht der Verwaltung die Erhöhung der Ausgaben für freiwillige Aufgaben finanziell nicht leistbar ist. Die Erfüllung von Pflichtaufgaben steht im Vordergrund. Weiterhin erinnert sie, wie hoch der Zuschussbedarf der Gemeinde in die einzelnen Dorfgemeinschaftshäuser ist. Herr Brandau stellt den Antrag, dass die Kulturmittel von 5,00 € auf 6,50 € pro Einwohner erhöht werden.


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 5 5

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Frau Mandelkow möchte wissen, ob eine Vergütung der Jugendwarte in der Haushaltsplanung 2011 enthalten ist, welche Frau Peters mit „ja“ beantwortet. Herr Mandelkow, Jugendwart, fragt nach, in welcher Höhe der Zuschuss für die Jugendfeuerwehr im Haushaltsplan 2011 eingestellt worden ist. Der Zuschuss beträgt 1.000,- €, so Frau Peters. In Vertretung des Kulturausschusses macht Frau Freuck den Vorschlag, dass überprüft wird, ob eine Haushaltsstelle für die Jugendarbeit, einschließlich der Jugendfeuerwehr, aus den Kulturmitteln erstellt werden kann. Die Idee war die Schaffung eines Jugendpools mit einer Haushaltsstelle in Höhe von 3.000,- € zur Durchführung und Entwicklung von Jugendarbeit, fügt Herr Brandau hinzu. Herr Heinemann erstellte einen Überblick über Entschädigungen und Sitzungsgelder verschiedener Gemeinden und Städte. Diese Vergleichzahlen verteilte er an die Gemeindevertreter. Herr Heinemann macht Vorschläge zu Änderungen von Entschädigungen und Sitzungsgeldern und erläutert mögliche Einsparungen. Er stellt diese zur Diskussion. Herr Mandelkow weist nochmals auf die vielen ehrenamtlichen Stunden hin, die ein Mitglied der Feuerwehr absolviert und dabei sein Leben aufs Spiel setzt sowie auf die hohen Aufwendungen die nötig sind, um Feuerwehrinitiativen vorzubereiten. Er ist der Meinung, dass die Führungskräfte finanziell entschädigt werden müssen. Weiterhin nehmen die Gefahrenschwerpunkte ständig zu und die Ausstattung der Feuerwehren ist unzureichend. Es sollte zur Absicherung der Kameraden zunehmend in Schutzbekleidung und in Feuerwehrtechnik investiert werden. Herr Heinemann stellt den Antrag, dass folgende geänderte Aufwandsentschädigungsbeträge in die Haushaltsplanung und entsprechend in die Entschädigungssatzung eingearbeitet werden: Gemeindevertreter Sitzungsgeld Gemeindevertreter Vorsitzender Gemeindevertretung Ortsbeiräte Sitzungsgeld Ortsbeiräte Ortsvorsteher bis 500 Einwohner Ortsvorsteher von 501 bis 750 Einwohner

von

50,00 €

bleibt bei

auf 45,00 € 13,00 €

von

200,00 € auf 180,00 €

von

25,00 €

auf 22,00 €

Nr. 03/2011

- Zusätzlich werden 30,00 € pro Monat Aufwandsentschädigung für die Jugendwarte in die Haushaltsplanung 2011 eingestellt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 6 3

Enthaltung 2

ausgeschl. 0

Herr Heinemann stellt den Antrag, dass von den eingesparten Mitteln 2.000,- € der Jugendfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 3 7

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Frau Freuck stellt den Antrag, dass die eingesparten Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 8 0

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

Herr Ringk stellt den Antrag, dass die Sitzungsgelder für die Abgeordneten in den Ausschüssen entfallen, die auch Gemeindevertreter sind. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 3 5

Enthaltung 3

ausgeschl. 0

Herr Brandau stellt den Antrag, dass nach Prüfung die Stundenanzahl in der Verwaltung von 40 Stunden auf 38,5 Stunden herabgesetzt werden. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 11 6 4

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

Herr Menke möchte, dass geprüft wird, ob eine Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu Einsparungen verhelfen würde. Die Zweitwohnsteuer führt zu vielen Klagen und die Einnahmen rechtfertigen den dafür betriebenen Aufwand nicht, so Frau Peters. Herr Heinemann vertagt um 22.44 Uhr die noch offenen Tagesordnungspunkte auf die nächste Gemeindevertretersitzung am 31.03.2011 in Kutzerow.

von

175,00 € auf 150,00 €

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

von

245,00 € auf 210,00 €

Uckerland, den 28.03.2011

bleibt bei

13,00 €

Anmerkung: - Bei Ortsbeiräten, die nicht Gemeindevertreter sind, bleibt die bisherige Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € bestehen.

Wernicke Bürgermeisterin


Nr. 03/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haushaltsjahr 2011 Auf Grund des § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.03.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf

4.430.700 EUR 4.746.100 EUR

außerordentlichen Erträge auf 31.700 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 29.000 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf Auszahlungen auf

5.195.300 EUR 5.772.400 EUR

festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven

4.062.600 EUR 4.195.600 EUR 1.132.700 EUR 1.259.900 EUR 0 EUR 316.900 EUR 0 EUR 0 EUR

§2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v. H. 340 v. H.

2. Gewerbesteuer

300 v. H.

§5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen werden wie folgt festgesetzt: Aufwandsarten 50 – Personalaufwendungen 51 – Versorgungsaufwendungen 52 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 53 – Transferaufwendungen 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 55 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 57 – Bilanzielle Abschreibungen 58 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 59 – Außerordentliche Aufwendungen Auszahlungsarten 70 – Personalauszahlungen 71 – Versorgungsauszahlungen 72 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 73 – Transferauszahlungen 74 – Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 75 – Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 78 – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 79 – Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 8.000 EUR 8.000 EUR 5.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 8.000 EUR 5.000 EUR

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 Euro und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 Euro festgesetzt. Uckerland, den 05.04.2011

Wernicke Bürgermeisterin


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 03/2011

Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland vom 05.04.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 21 und 22 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich sind, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb

eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung, verletzt worden ist. Lübbenow, den 06.04.2011

Wernicke Bürgermeisterin

Verwaltungsgebührensatzung Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren der Gemeinde Uckerland (Verwaltungsgebührensatzung) vom 06.04.2011 Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf ) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 31.03.2011 folgende Satzung beschlossen:

Pauschgebühr den Verwaltungsaufwand verringert, so ist dies bei der Bemessung des Gebührensatzes zu berücksichtigen. (5) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so sind 10 bis 75 von Hundert der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben.

§1 Gegenstand der Satzung (1) Gegenstand der Satzung ist die Erhebung von Gebühren für Verwaltungsleistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeit) in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die von einem Beteiligten beantragt worden sind oder die ihn unmittelbar begünstigen. (2) Diese Satzung gilt nicht, wenn Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften erhoben werden. §2 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Eine Gebühr, für die der Tarif einen Rahmen zwischen Mindest- und Höchstgebühr vorsieht, ist auf volle Euro festzusetzen. Bei der Festsetzung dieser Gebühren sind der mit der Vorbereitung der Verwaltungsleistung verbundene Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der Verwaltungsleistung für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. (3) Bei der Vornahme mehrerer gebührenpflichtiger Verwaltungsleistungen nebeneinander ist für jede Verwaltungsleistung eine Gebühr zu erheben. (4) Zur Abgeltung mehrfacher, gleichartiger, denselben Gebührenschuldner betreffende Verwaltungsleistungen können für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, der ein Jahr nicht überschreiten darf, Pauschgebühren vorgesehen werden. Pauschgebühren sind nur auf Antrag und im Voraus festzusetzen. Ist zu erwarten, dass die

§3 Gebühren für Widerspruchsbescheide (1) Für Widerspruchsbescheide werden Gebühren und Auslagen erhoben, wenn der Verwaltungsakt, auf den sich der Widerspruchsbescheid bezieht, gebührenpflichtig ist und wenn der Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. (2) Wird der Widerspruchsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben, so sind die für den Widerspruchsbescheid bereits gezahlten Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten. (3) Der Widerspruch kann sich gegen die Sach- oder Kostenentscheidung richten. Richtet er sich gegen die Sachentscheidung, ist die Kostenentscheidung inbegriffen. Dagegen wird ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung als ein selbständiges Verfahren behandelt. §4 Gebührenbefreiung (1) Gebühren werden nicht erhoben für:

a) mündliche Auskünfte (ausgenommen Auskünfte nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz – AIG); b) Niederschriften über die Erhebung von Widersprüchen; c) Verwaltungsleistungen, die die Stundung, die Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungsgebühren betreffen.


Nr. 03/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(2) Von Gebühren sind gemäß § 5 Abs. 6 KAG befreit:

a) das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 KAG auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Straßenbaues handelt; b) die Bundesrepublik und die anderen Länder, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; c) die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwecke im Sinne der Abgabenordnung dient.

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ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn durch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre. §8 Akteneinsicht Bei Akteneinsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten findet die Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) des Landes Brandenburg Anwendung.

§5 Ersatz von Auslagen

§9 In-Kraft-Treten

(1) Werden im Zusammenhang mit der Verwaltungsleistung Auslagen notwendig, so hat sie der Gebührenschuldner zu ersetzen. Sie sind auch zu ersetzen, wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr befreit ist. Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete Einwände verursacht hat.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Uckerland, den 06.04.2011

(2) Als Auslagen gelten insbesondere: a) im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von Kommunikationstechnik und Zustellungskosten; b) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen; c) Zeugen- und Sachverständigenkosten; d) die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergütungen; e) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Sachen.

Wernicke Bürgermeisterin

(3) Der Ersatz von Auslagen wird zusammen mit der Gebühr fällig. Ist der Zahlungspflichtige von der Entrichtung einer Gebühr befreit, so wird der Ersatz der Auslagen sieben Tage nach Zugang des Bescheides über den Ersatz der Auslagen fällig. §6 Gebührenschuldner

Anlage Gebührentarif zur „Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren der Gemeinde Uckerland (Verwaltungsgebührensatzung)“ 1. Allgemeine Verwaltungsgebühren

1.1. Abschriften a) je angefangene Seite im Format A4

7,00 €

(2) Gebührenschuldner nach § 3 ist derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat.

b) für Schriftstücke in tabellarischer Form, Ver­ zeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnung­en und dergleichen wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der zur Herstellung benötigt wird.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

(1) Gebührenschuldner ist, wer eine Verwaltungsleistung beantragt oder wen sie unmittelbar begünstigt.

§7 Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühr ist sofort fällig bei Empfang der Verwaltungsleistung. (2) Genehmigungen und Bescheide können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbehalten oder an den Gebührenschuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr übersandt werden. (3) Die Vornahme einer Amtshandlung auf Antrag kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr

je angefangene halbe Stunde

1.2. Vervielfältigungen mit Kopiergeräten/Computerausdrucke a) bis zum Format A4 je Seite b) A3 je Seite

11,00 €

0,25 € 0,50 €

1.3. Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Dritten zu deren Nutzen gewünscht wird (ausgenommen Niederschriften über die Erhebung von Rechtsbehelfen):

je angefangene A4-Seite

11,00 €


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

1.4. Vorbereitung und Erteilung schriftlicher Auskünfte, soweit nicht Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder Satzungen erhoben werden:

je angefangene halbe Stunde

15,00 €

1.5. Beglaubigen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen von Urkunden und Unterschriften:

je Beglaubigung

3,00 €

1.6. Erteilen von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bescheinigungen, Ausnahmebewilligungen, soweit nicht Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder Satzungen erhoben werden:

nach dem Aufwand und dem Wert der Verwaltungsleistung für den Gebührenschuldner 3,00 € bis 200,00 €

1.7. Zusendung/Abgabe von Ausschreibungsunterlagen (bis 45 Blatt) (soweit die Ausschreibung nicht von einem Ingenieurbüro vorgenommen wird) zzgl. je weiter angefangene Seite

23,00 € 0,70 €

Nr. 03/2011

1.8. Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger

je angefangene ¼ h

5,00 €

1.9. Anbringen von Bekanntmachungen in den Schaukästen im Gemeindebereich

je angefangene ¼ h

5,00 €

1.10. Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind,

für jede angefangene halbe Stunde

11,00 €

2. Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 24 ff BauGB

9,00 €

3. Genehmigung zum Fällen eines Baumes (inkl. für Fahrkosten für Vor-Ort-Termin pauschal 7,00 €) Grundgebühr Für jeden weiteren gefällten Baum

30,00 € 3,00 €

4. Auslagen

Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Uckerland vom 05.04.2011 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 31.03.2011 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Ehrenamtlicher Brandschutzprüfer Jugendwart Gerätewart

15,00 €/mtl. 30,00 €/mtl. 15,00 €/mtl.

Artikel 1

Artikel 2 Inkrafttreten

Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Uckerland vom 12.03.2002 wird wie folgt geändert:

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

§ 1 Höhe der Aufwandsentschädigung

Uckerland, den 05.04.2011 Wernicke Bürgermeisterin

Nr. 3 Aufwandsentschädigung für die Angehörigen mit Sonderfunktionen wird wie folgt geändert:

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Wolfshagen

Sitzung am: 15.02.2011

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 28.03.2011 Wernicke Bürgermeisterin


Nr. 03/2011

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme Ortsverbindungsstraße „Güterberg-Carolinenthal (außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal)“ vom 06.04.2011 Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007(GVBl.I, S. 286) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03. 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I/05 S. 160), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 31.03.2011 folgende Satzung beschlossen: §1 Erhebung des Beitrages Zum Ersatz des Aufwandes für die Verbesserung der Ortsverbindungsstraße Güterberg-Carolinenthal (außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal) und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme den Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzern der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Gemeinde Uckerland Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung. §2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für - den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme, - die Verbesserung der Fahrbahn, Entwässerungseinrichtungen und Randstreifen, - erforderliche Ausgleichsmaßnahmen. Darüber hinaus ist jeder Aufwand, der den in § 1 genannten Zwecken dient beitragsfähig, ohne, dass es einer gesonderten Satzung bedarf. §3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt. §4 Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am Aufwand (1) Die Gemeinde Uckerland trägt den Teil des Aufwandes, der a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt, b) bei der Verteilung des Aufwandes auf ihre eigenen Grundstücke entfällt. Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. (2) Der Anteil der Gemeinde Uckerland am Aufwand nach Abs.1 Satz 2 wird auf 90 v.H. festgesetzt. §5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes (1) Der nach den §§ 2 – 4 ermittelte Aufwand wird auf die durch die straßenbauliche Maßnahme berücksichti-

gungsfähigen Grundstücke verteilt. Die Verteilung des Aufwandes auf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Nutzflächen, die sich für diese Grundstücke aus der Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche mit den nach §§ 6 und 7 maßgeblichen Nutzungsfaktoren ergeben. (2) Soweit Flächen berücksichtigungsfähiger Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 6. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 7. (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, 1. die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes. 2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes. 3. die insgesamt oder teilweise im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die Fläche im Satzungsbereich. 4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht, a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes, b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche zwischen der öffentlichen Anlage und einer Linie die in einem gleichmäßigen Abstand von 40 m zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die öffentliche Anlage Angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen der der öffentlichen Anlage zugewandten Grundstücksseite und einer im gleichmäßigen Abstand von 40 m zu dieser verlaufenden Linie. 5. die über die sich nach Nr. 2 oder Nr. 4 b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der öffentlichen Anlage bzw. im Fall von Nr. 4 b) der der öffentlichen Anlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die hierzu in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht. (4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die 1. nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingärten),


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oder 2. ganz bzw. teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung), ist die Gesamtfläche des Grundstückes bzw. zusätzlich die Fläche des Grundstückes zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird. §6 Nutzungsfaktoren für Baulandgrundstücke (1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind, wird durch die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Dabei gelten als Vollgeschosse alle Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung Vollgeschosse sind. Kirchengebäude werden als eingeschossige Gebäude behandelt. Besteht im Einzelfall wegen der Besonderheit des Bauwerkes kein Vollgeschoss i. S. der Bauordnung für das Land Brandenburg, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 3,0, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet werden. (2) Der Nutzungsfaktor beträgt bei einem Vollgeschoss 1,0 und erhöht sich je weiteres Vollgeschoss um 0,25. (3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt – jeweils bezogen auf die in § 5 Abs. 3 bestimmten Flächen – bei Grundstücken,

1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2), a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf ganze Zahlen abgerundet, c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,0 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen gerundet, d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene, e) für die im Bebauungsplan gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss, f) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach a) – c);

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2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 a) bzw. d) – f) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach Nr. 1 b) bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlichen Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 b) bzw. c). 3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4), wenn sie a) bebaut sind, die höchste Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Vollgeschosse. Für den Fall, dass die tatsächliche Vollgeschosszahl hinter der zulässigen zurückbleibt, ist letztere der Beitragsberechnung zu Grunde zu legen. b) unbebaut sind, die Zahl der auf dem Grundstück zulässigen Vollgeschosse.

(4) Der sich aus Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 ergebende Nutzungsfaktor wird erhöht um 1. 0,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§ 3, § 4 und § 4a BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne ausdrückliche Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes so gewerblich oder in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, und Bahnhofsgebäude, Praxen für freie Berufe) genutzt wird, dass erfahrungsgemäß von einem im Vergleich zur Wohnnutzung erheblich gesteigerten Ziel- und Quellverkehr auszugehen ist. 2. 0,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kerngebietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO) oder Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt. §7 Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger Nutzung (1) Für Flächen nach § 5 (4) gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportund Festplätze, Freibäder, Kleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,50000 2. im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen einer entsprechenden Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei


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aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen bb) Nutzung als Grünland cc) Nutzung als Acker- oder Gartenland dd) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau)

0,00167 0,00330 0,00500 1,00000

b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportund Festplätze, Freibäder, Kleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) 0,50000 c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.  B. Feldscheunen) vorhanden sind, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnende Teilfläche 1,00000 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt a). d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnende Teilfläche 1,00000 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt b). e) sie vergleichbar mit der in § 6 Abs. 4 Nr. 1 genannten Art genutzt und bebaut sind, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnende Teilfläche 1,50000 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt a). f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, 1,50000 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,00000 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt a). (2) Die Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse richtet sich nach § 6 Abs. 1. §8 Eckgrundstücksvergünstigung Bei Eckgrundstücken sowie bei zwischen zwei Straßen verlaufenden Grundstücken wird der sich nach §§ 2–7 er-

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gebende Beitrag zu Lasten der Gemeinde Uckerland nur zu zwei Dritteln erhoben. §9 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Besteht für das Grundstück ein grundbuchlich gesichertes Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die im § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) genannten Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstückes gemäß der §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und gegen den Nutzer keine nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers unberührt. (4) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, und Nutzer sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Gemeinde Uckerland zu machen und nachzuweisen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Gesamtschuldner. § 10 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. Die Gemeinde kann Vorausleistungen bis zur Höhe der voraussichtlich endgültigen Beitragsschuld verlangen, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. § 11 Unterrichtung der Anlieger Die Verwaltung soll nach Möglichkeit die betroffenen Anlieger frühzeitig über die Planung der Straßenbaumaßnahme informieren. Neben einer Vorstellung und Diskussion der Ausführungsplanung sollen dabei auch Auskünfte über voraussichtliche Kosten und Beitragshöhen erteilt werden. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Uckerland, den 06.04.2011 Wernicke Bürgermeisterin


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2. Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) wird das Bodenordnungsverfahren Brietzig mit folgender Feststellung abgeschlossen: I. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im vorliegenden Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. III. Die Aufgaben der mit Anordnungsbeschluss vom 05.01.2000 begründeten Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Gründe: Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Die Grundbücher sowie das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die gemeinschaftlichen Anlagen wurden von den Unterhaltungspflichtigen übernommen.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung – gerechnet vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an – Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Ferdinandshof schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Dieses Recht steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Brietzig zu. Ferdinandshof, den 30. März 2011 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Außenstelle Ferdinandshof) -FlurneuordnungsbehördeBergstraße 13 17379 Ferdinandshof Im Auftrag gez. Christensen

Ausgefertigt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Ferdinandshof, den 30. März 2011 i. A. gez. Dietrich

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und aufgelöst. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Az.: 5433.33/62-010

Bekanntmachung

des Beschlusses über die Aufstellung von Bebauungsplänen für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ ausgewiesen sind, Sitzung der Gemeindevertretung am 31.03.2011 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Aufstellung von Bebauungsplänen für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ ausgewiesen sind. Begründung: Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark–Barnim schreibt zurzeit den sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ fort. Im Entwurf des sachlichen Teilplanes, der am 10.03.2011 durch die Regionalversammlung beschlossen wurde, ist eine Erweiterung des Windeignungsgebietes Wilsickow, Milow und Nechlin, sowie eine Neuaufnahme eines Windeignungsgebietes um Bandelow/Jagow vorgesehen. Daneben sind „Weißflächen“, für die eine abschließende raumordnerische Entscheidung fehlt, ausgewiesen,

Die vorgesehene Erweiterung der Windeignungsgebiete und die „Weißflächen“ wecken das Interesse vieler Vorhabenträger. Um die städtebauliche Entwicklung der Gebiete ordnen zu können, sollte die Gemeinde Bebauungspläne aufstellen. Nach § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Entwicklung von Bebauungsplänen aus den Flächennutzungsplänen ist nicht möglich, da die vorgesehenen Erweiterungen der Windeignungsgebiete Wilsickow, Milow und Nechlin, sowie eine Neuaufnahme eines Windeignungsgebietes um Bandelow/Jagow nicht Bestandteil der gültigen Flächennutzungspläne sind. Eine Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt erst, wenn die Planung zur Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Rechtskraft erlangt hat. Dazu müsste der Teilplan beschlossen und genehmigt worden sein, dies ist bisher nicht der Fall.


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Nach § 8 Abs. 4 S.1 BauGB können Bebauungspläne aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn die Bebauungspläne der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen. Dringende Gründe zur Aufstellung von Bebauungsplänen vor der Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen im Handlungsbedarf zur Herstellung einer städtebaulichen Ordnung, bevor der Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ durch die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark–Barnim beschlossen wird. Mit dem Beschluss und der Genehmigung erlangt der sachliche Teilplan Rechtskraft. Das kann auch dazu führen, dass die ausgewiesenen Eignungsflächen für Windenergie über ein BImSch-Verfahren bebaut werden, wenn die Gemeinde nicht vorher eingreift und die städtebauliche Ordnung durch

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Bebauungspläne in die richtigen Bahnen lenkt. Um einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu unterbinden, sollte die Gemeindevertretung bereits jetzt die Aufstellung von Bebauungsplänen beschließen. Mit dem Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen sichert sich die Gemeinde ihr Selbstverwaltungsrecht zur Ausübung der Planungshoheit. Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt ohne die Festlegung auf einen bestimmten Vorhabenträger. Uckerland, den 07.04.2011

Wernicke Bürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511

Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Nichtamtlicher Teil Wohnungen und Immobilien Freie Wohnungen in der Gemeinde Uckerland

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende: 01752/937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle) Ortsteil Fahrenholz

1-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 3 Ortsteil Güterberg

4-Raum Güterberg 22 3-Raum Güterberg 24 2-Raum Güterberg 24 (2x) Ortsteil Jagow

2-Raum 2-Raum 3-Raum 2-Raum

Taschenberg 10 (2x) Taschenberg 46 Taschenberg 8 Taschenberg 26

Ortsteil Hetzdorf

2-Raum 3-Raum 4-Raum

m2 Kaltmiete

42,97 m 185,40 e 66,50 m2 291,85 e 67,61 m2 303,97 e 2

73,74 m2 276,40 e 58,11 m2 219,61 e 47,32 m2 180,40 e 56,98 m2 179,13 e 73,91 m2 201,27 e 66,55 m2 209,18 e 62,17 m2 185,95 e

Gneisenau 25, 27, 29, 31 (9x) 57,47 m2 229,59 e Gneisenau 30 66,17 m2 282,63 e Gneisenau 24/28 (4 x) 77,20 m2 308,42 e

Ortsteil Lübbenow

1-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum

Hauptstr. 29, 33 Hauptstr. 37 (2 x) Dorfstr. 14 (2x) Hauptstr. 39, 41 Hauptstr. 29, 31, 33

Ortsteil Trebbenow

1-Raum 3-Raum 2-Raum 2-Raum 3-Raum

Trebenow 23, 24 Trebenow 23 Bandelow 65, 66 Bandelow 64 (2 x) Bandelow 65, 66

Ortsteil Wilsickow

2-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86 4-Raum Wilsickow 85 Ortsteil Wolfshagen

4-Raum Prenzl. Str. 4 (3 x) 2-Raum Kirchstr. 14

m2 Kaltmiete

29,47 m2 98,97 e 58,20 m2 226,67 e 46,15 m2 212,01 e 68,05 m2 265,04 e 66,28 m2 204,18 e

37,36 m2 147,08 e 63,58 m2 250,31 e 44,33 m2 198,85 e 44,33 m2 189,27 e 56,44 m2 219,50 e 52,80 m2 224,07 e 66,99 m2 283,19 e 79,40 m2 336,95 e 77,33 m2 278,48 e 53,56 m2 143,19 e


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Nr. 03/2011


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Tulpen, Tulpen und nochmals Tulpen Holland kann sooo weit weg sein und doch sooo nah. Na, wenn das kein Angebot sein soll, zur Tulpenblüte nach Karlstein zu kommen – ist auch gar nicht so weit und die ganze Familie kann mit.

Tulpen wohin man schaut. Da kann man sich nur auf das neue Gartenjahr freuen. Wie im letzten Jahr wird es ein traumhaftes Blütenmeer von über 3000 Tulpen geben, die uns nach diesem langen Winter glücklich machen. Der Osterhase ist mit Sicherheit mit von der Partie und wir versprechen, dass er nicht nur den kleinen Leuten Spaß machen wird. Wir laden Sie recht herzlich ein zu unseren

Hollandtagen am 22. und 23. April 2011, 10.00–18.00 Uhr. Genießen Sie in ruhiger Umgebung den Frühling von seiner schönsten Seite. Wie gewohnt gibt es bei uns natürlich leckere holländische Speisen. Nicht nur die Holländer sind begeisterte Gärtner. Darum haben wir viel neues in unserem Sortiment, was sicher noch in Ihrem Garten fehlt oder neu entdeckt werden kann. Wir würden uns freuen, Sie auf unserem Fest begrüßen und Sie für die Schönheit des Gartens wieder begeistern zu können. Ihr Team vom Rosenhof Flemming

TIPP: RIESEN-KÖNTOP-FREILUFTFETE am 28. MAI 2011 mit Carly Peran


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Kinder- und Jugendarbeit 1. Jugendfeuerwehrtag 2011 Am 12.03.2011 fand der 1. Jugendfeuerwehrtag 2011 in der Turnhalle der Grundschule Uckerland statt. Dieser Tag stand unter dem Motto „Demokratie und Toleranz“. Die 6 Jugendwarte und ihre Stellvertreter aus den Ortsweh­ ren Hetzdorf (Thomas Gerasch, Jens Abendroth),Güterberg (Cornelia Kipka), Wismar (Andy Ludwig), Milow ( Bernd Michaelis, Otto Schulze), Nechlin (Matthias Tost, Marion Bolle) und Bandelow (Karsten Rabe) sowie das Mobile Beratungsteam (MBT) aus Angermünde (Frau Dörre, Herr Lorenz) gestalteten gemeinsam diesen Nachmittag unter Leitung von Herrn Martin Mandelkow. Frau Wernicke bedankte sich bei den Jugendwarten für die geleistete Arbeit mit den Kindern in der Jugendwehr. Als Überraschung und zur Freude aller wurde den Kindern und Jugendlichen durch Frau Nagel und Herrn Mutter von der Firma Enertrag aus Dauerthal eine Sachspende übergeben. Diese bestand aus einem Beamer und einem Medienkoffer. Damit kann die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr noch besser und interessanter für die Kinder gestaltet werden. Herr Mandelkow bedankte sich dafür recht herzlich im Namen aller Kinder. Nach dem Aufwärmspiel wurden die Kinder durch die Jugendwarte in die einzelnen Gruppen dem Alter entsprechend eingeteilt. Nun galt es sich an den einzelnen Stationen, wie Staffellauf, Knotenbinden und Geschicklichkeitslauf zu bewähren. Aber auch an den Stationen des MBT, die von Frau Dörre und Herrn Lorenz betreut wurde, wie „Obstsalat“, „Hand aufs Herz“, „Dreibeinspiel“ und dem „Eierflugspiel“ konnten sich die Kinder voll entfalten und hatten sichtlich ihren Spaß dabei.

Übergabe der Sachspende von Frau Nagel von der Firma Enertrag an den Jugendwart Martin Mandelkow und die Bürgermeisterin Frau Wernicke.

Die Kinder mit Ortswehrführern und Jugendwarten beim Aufwärmspiel.

Es ging am heutigen Tag aber nicht nur um Spiel und Spaß, sondern auch darum, das bereits erlernte Feuerwehrwissen in der Theorie unter Beweis zu stellen. So konnten unter Aufsicht des Jugendwartes Martin Mandelkow 34 Teilnehmer das Feuerwehrabzeichen „Jugendflamme 1“ und 9 Kinder den „Brandschutzadler“ ablegen. Für das leibliche Wohl wurde natürlich auch wieder gesorgt. So konnten sich die Kinder und Erwachsenen mit schmackhaften selbstgebackenen Kuchen zwischen den einzelnen Spielen stärken. Das es allen geschmeckt hat, davon zeugten die leeren Bleche am Ende der Veranstaltung. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön an die fleißigen Bäckerinnen.

Station Stafette

In diesem Jahr sind noch weitere Höhepunkte für die Jugendwehr geplant, so der Aktionstag des Feuerwehrverbandes des Landkreises Uckermark e. V. am 16.04.2011 in Boitzenburg, der Ausscheid der Feuerwehr der Gemeinde Uckerland am 25.06.2011 in Güterberg und der Nachtausscheid am 08.10.2011 in Wilsickow. Ilona Schmidt

Frau Dörre und Herr Lorenz vom MBT erklären den Kindern das Spiel „Hand auf’s Herz“.


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Kontrolle der Knoten durch den Kameraden Andy Ludwig.

Einfach mit machen.

Der Ortswehrführer Otto Schulze nimmt die Zeiten beim „Eierlauf“.

Die aktiven Kameraden Andreas Kipka, Herbert Schütt, Frank Borinski und Enrico Uhlig aus der Ortswehr Güterberg verfolgen die Wettkämpfe.

Die Teilnehmer beim „Dreibeinspiel“.

Herr Lorenz vom MBT erklärt das nächste Spiel.


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Exkursion der Klasse 3 nach Strasburg Am 2. März 2011 ging die Klasse 3 auf Exkursion nach Strasburg. Erstes Ziel in der Stadt war die Bibliothek. Was würde dort anders sein als in der kleinen Bibliothek, die vor einem Jahr an unserer Schule eröffnet wurde? Ein Unterschied wurde sofort nach dem Betreten der Räume offensichtlich: In dieser Bibliothek kann man Bücher, aber auch Magazine, Zeitschriften, CDs und DVDs ausleihen. Dabei sind Bücher natürlich der Hauptgegenstand. Und auch unsere Schüler fanden nach einer kurzen Einleitung schnell Werke, die sie interessierten. Sie tauschten sich einander aus oder setzten sich einfach in eine Ecke und versanken in den Zeilen. Bei einem kleinen Quiz konnten sie zeigen, wie gut sie bei der Einführung in die Benutzung einer Bibliothek aufgepasst hatten.

Ein weiteres Ziel unseres Ausfluges war das Museum der Stadt. Hier schauten wir uns die Ausstellung zum Leben des Boxweltmeisters Max Schmeling an. Interessant war auch die Darstellung alter Werkzeuge ehemaliger Handwerksbetriebe und die weltweit einzige Uhr, die nur aus Stroh hergestellt wurde. Doch besonderes Interesse rief der alte Klassenraum hervor, der sich unter dem Dach des ehemaligen Waisenhauses befindet. Die Schüler versuchten sich in der Nutzung von Schiefertafel und Griffel und erkannten, dass die alte Schrift ganz schön schwer war. H. Heinemann

Fasching 2011 Am 25.02.2011 feierten wir an unserer Schule Fasching. Um 8.30 Uhr haben wir einen Umzug durchs Dorf gemacht. Danach aßen wir Pfannkuchen und tranken Bowle. Und dann durften wir endlich in die Turnhalle. Dort wartete schon der DJ mit seinem Programm „Fit und Fun“. Wir feierten ganze vier Stunden. Es gab richtig gute Kostüme z. B. Punk, Rockgirl, Hexe und Hawai-Girl. An dem Tag habe ich sogar an einer Narrenhochzeit mit Willy teilgenommen. Aber Fasching mag ja nicht jeder. Deshalb gab es auch andere tolle Spiele. Mir hat der Fasching richtig Spaß gemacht. Anni Kochinke

„So ein Zirkus in der Schule“ Kinder werden zu Artisten oder Clowns, auf dem Sportplatz steht ein Zirkuszelt und Unterricht findet in der Manege statt. In unserer Grundschule wird in der Woche vom 23.05. bis 27.05.2011 fleißig an einem Zirkusprogramm gearbeitet. Der Unterricht heißt dann Training und der Unterrichtsstoff sind die einzelnen Zirkusnummern.

Am Freitag, den 27.05.2011, gibt es dann eine große Zirkusaufführung. Darauf freuen wir uns schon alle. Es gibt leider ein kleines Problem. So ein Zirkus verbraucht Strom (ca. 250 Euro) und den kann die Gemeinde nicht bezahlen. Aus diesem Grunde suchen wir Sponsoren, die unsere Schule unterstützen und wir unser Zirkusprojekt unbeschwert durchführen können. Schüler und Lehrer der Grundschule


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Ein großes Dankeschön Wir Schüler der 5. Klasse haben einen Brief an unsere Bürgermeisterin geschrieben mit der Bitte, eine Möglichkeit zu finden, uns zu einem neuen Radiorecorder zu verhelfen. Manchmal haben wir riesige Probleme die Kassetten im Englischunterricht zu verstehen. Die Kassetten sind zwar alt aber noch gut für den Unterricht zu verwenden. Deswegen war uns ein Gerät mit Kassettenteil wichtig. Schon nach 14 Tagen erhielten wir eine positive Nachricht von unserer Bürgermeisterin. Sie hat einen Sponsor gefunden. Wir waren ganz aufgeregt und konnten es kaum fassen, was Herr Wernicke von der Agrargenossenschaft e. G.

Wilsickow–Milow, unser netter Sponsor, da auspackte als er uns gemeinsam mit seiner Frau in der Schule besuchte. Es war eine komplette HiFi-Anlage. Gemeinsam mit Herrn Wernicke brachten wir die Anlage gleich zum Laufen. Zum Fasching haben wir sie auch gleich nutzen können. Nun steht also einem guten Hören im Unterricht nichts mehr im Wege. Wir möchten uns auf diesem Wege dafür ganz herzlich bei Herrn Wernicke, der Agrargenossenschaft e. G. Wilsickow– Milow und natürlich auch bei unserer Bürgermeisterin bedanken. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5


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Spielzeugkiste neu aufgefüllt Am 16.04.2011 wurde den Kindern der Grundschule Uckerland die Spielzeugkiste mit neu erworbenen Spielgeräten von Frau Herrmann übergeben. Das dazu benötigte Geld kam vom Sponsorenlauf. Sobald das Wetter es zulässt, können die Schüler verschiedene Bälle, Wurfscheiben oder Springseile nutzen, um sich in der Pause richtig auszutoben. Für die Aus- und Entgegennahme der Spielgeräte ist die 6. Klasse verantwortlich. Neben dem Wunsch auf Frühling haben die Kinder auch noch einen anderen. Sie wünschen sich eine bessere Ausstattung des Sportplatzes. K. Prust Klassenlehrerin

Gesundes Frühstück Für die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule wurde zum wiederholten Mal ein gesundes Frühstück gereicht. Viele verschiedene Brotsorten standen zur Auswahl, zum Beispiel: Leinsamen-, Schwarz-, Vollkorn- und Knäckebrot. Diese wurden mit fettarmer Wurst, Käse, Schinken, selbstgemachtem Kräuterquark und Eiern belegt. Das Auge isst ja bekanntlich mit. Deshalb machte die Garnitur bestehend aus Petersilie, Rettich, Gurke und Paprika noch mehr Lust zum Zugreifen. Auch am portionsgerechten Obst und Gemüse als Beilage konnten sich die Kinder ausreichend bedienen. Ist es da ein Wunder, dass nur noch einige Krümel übrig blieben?! Rita Knop

Buchlesung am 28.04.11, um 19.00 Uhr im Museum Strasburg, zum Buch „Wald und Wild – Eigentum der Bürger“, mit Heinz Lenkat aus Rothemühl

Ende des analogen Satellitenempfangs! Am 30. April 2012 endet die analoge Ausstrahlung der Fernsehprogramme über Satellit. Ca. 4 Millionen Haushalte, die ihre Programme noch analog empfangen, müssen ihre Anlagen bis dahin auf Digitalempfang umrüsten, sonst bleibt der Bildschirm schwarz! Meist müssen nur 1–2 Teile der Anlage erneuert werden. Es wird zu Engpässen kommen, deshalb rate ich zur rechtzeitigen Umrüstung, möglichst vor dem Winter. Die Palette der Digitalreceiver ist groß, einige Geräte können Sendungen in Abwesenheit aufzeichnen. Moderne TV-Geräte haben den Sat-Receiver integriert, alles wird mit nur einer Fernbedienung gesteuert. Der Fernsehfachhandel vor Ort steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Fernsehmeister Jürgen Andrey

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Kita „Regenbogen“ – Impressionen „Frühling“

Angelina Götz, 5 Jahre Lea Postier, 4 Jahre

Laura Sommer, Klasse 2

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„Offene Ateliers in Brandenburg“ Offenes Atelier am Samstag, dem 7. Mai und Sonntag, dem 8. Mai 2011, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr im unica.Kunsthaus in Karlstein

Gezeigt werden: Arbeiten aus Kunstkursen und -projekten des Kunsthauses, Malerei und Zeichnungen von Jacob Mager, Dresden Graffiti Art von Omar Husemann, Berlin und Puppen von Jutta Amzoll, Karlstein. Jutta Amzoll

Kunst-der-Fuge-Werkstatt in Karlstein 13

Ausstellung für Neugierige zum Schauen, Verweilen und zum Gedankenaustausch, bereichert durch spannende Fotografien von Lutz Schramm aus Potsdam. Karen Myra Grumbach-Duks

Altstoffannahmestelle in Strasburg Im August 2010 eröffnete Harald Brandt als FranchisePartner eine Filiale der Papierbank. Seit dieser Zeit ist die Aufkaufmenge stetig gestiegen. Von ca. drei Tonnen Papier im August erhöhte sich die Menge auf 15 Tonnen im Januar. Obwohl es insgesamt bergauf geht, wünscht sich Harald Brandt mehr Kunden. Mittlerweile sind vier Klassen bei ihm angemeldet, die ein Kundenkonto haben und fleißig für die Klassenkasse sammeln. Hier erhält man für 1 kg Papier 5 Cent, für 1 kg Bücher 2 Cent und sogar 10 Cent für 1 kg transparente Folien. „Auch Schrott kann auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.“, wirbt Harald Brandt. 20 Tonnen Papier im Monat sind sein Ziel, dann würde sich die Arbeit auch rechnen. Noch unterstützt das Jobcenter die Selbständigkeit mit einem Sachkostenzuschuss. Mittlerweile kommen sogar Kunden aus Wilsickow, Jatznick und dem Woldegker Raum. Geöffnet hat die Annahmenstelle außer Mittwoch jeden Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr. Auch am Sonnabend kann von 8.00 bis 14.00 Uhr die Papierbank besucht werden. Kerstin Gerhardt

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: jordan@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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Aus den Gemeinden Der Ortsbeirat Wilsickow begrüßte im März zwei weitere Neu-Wilsickower. Mit einem vom Ortsbeirat Wilsickow gewidmeten Fotoalbum und einem Begrüßungsgeld von 50 € ging es zuerst zu Enrico Frentz und Steffi Pape. Marvin wurde am 02.12.2010 geboren, war 49 cm groß und 3.250 g schwer. Vater Enrico Frentz ist sichtlich stolz auf „seinen“ Sohn. Bei Kaffee und Kuchen gab der Ortsbeirat den jungen Eltern so manchen Tipp, nicht nur für die Kindererziehung, und sicherten scherzend zu, dass mit weiterem Geld vom Ortsbeirat nicht zu rechnen sei, sie aber gerne mit kostenlosen Ratschlägen den Eltern zur Seite stehen wollen.

Auch Maike Modrow freute sich über den Besuch und die Geschenke des Ortsbeirates. Artur Louis wurde am 11.09.2010 geboren, war 50 cm groß und 3.710 g schwer. Der 1. Zahn ist da und die ersten Krabbelversuche unternimmt er schon, erzählt Maike Modrow stolz. Auch die Geburt war eine „Punktlandung“, denn Vater Mario Litte, der auswärts arbeitet, war gerade noch rechtzeitig zur Geburt anwesend. Frisch gebackene leckere Waffeln und ein duftender Kaffee erwarteten Norbert Reich und Lothar Glaser. Selbst schon „Opas“, wurden mit viel Humor lustige Erlebnisse von den eigenen Enkeln erzählt. Maike Modrow freut sich schon auf die „Müttertreffen“ und fühlt sich sehr wohl in Wilsickow.

Jagdgenossenschaft Jagow Einladung Die Jagdgenossenschaft Jagow lädt alle Mitglieder am 12. Mai 2011 um 19.00 Uhr zur Jagdversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus nach Kutzerow ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Pächtergemeinschaft 4. Beschlussfassung zur Satzungsänderung 5. Sonstiges Der Jagdvorstand


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Milow wird 690 Jahre alt und lädt alle Generationen ein – großes Dorffest vom 19. bis 21. August 2011 – Ein kleines Dorf nimmt sich etwas Großes vor! Milow, am östlichen Rand der Uckermark gelegen, gerade noch so eben in Brandenburg, bereitet ein „Treffen der Generationen“ vor und feiert damit zu gleich seinen 690. Geburtstag. Vom 19. bis 21. August 2011 sind alle heutigen und ehemaligen Milower und alle Freunde Milows eingeladen, zusammen zünftig zu feiern, sich zuzuhören oder Pläne zu schmieden! Schon lange bestand der Wunsch bei den Milowern und Jahnkeshofern nach solch einem Treffen – um Brücken zu schlagen zwischen den Generationen und den Zeitenläufen – auch, um sich über gemeinsame Zukunftsaussichten und Aufgaben zu unterhalten. Tiefe Einschnitte haben das Leben aller Milower geprägt. Die Alteingesessenen mussten sich neu einrichten als die Aufsiedlung 1934 viele landarme Bauernsöhne aus Hessen, Niedersachsen, Bremen, ja selbst aus der näheren brandenburgischen Umgebung, nach Milow brachte, diese sich dort ein neues zu Hause auf eigener Scholle einrichteten. Anpacken hieß es, um dem kargen Boden Nutzbares abzugewinnen. Gegen Ende des 2. Weltkriegs fluteten viele Flüchtlinge ins Dorf und versuchten zusammen mit den Einheimischen zu überleben – viele erwarteten vergebens Söhne und Väter zurück. Die Frauen trugen die Hauptlast dieser schweren Zeiten. Die Struktur des Dorfes und die Lebensweise seiner Bewohner veränderten sich erneut, mussten sich anpassen. Und noch einmal wurde alles gewendet im Dorfe Milow, unerwartet. Nach 1989 standen wieder gewaltige Umbrüche auf der Tagesordnung – diesmal verlief alles friedlich. Das Neue versprach viel, hielt Wesentliches aber nicht alles, bedurfte begleitender Kritik. Nunmehr dürfen nicht nur Familienbande wieder zusammenwachsen. Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

Milow, unser Dorf hat Zukunft solange wir, seine Bewohner uns auf unsere Geschichte besinnen können aber auch mit stetiger Zuversicht die Entwicklung selbst in unsere Hände nehmen. An einer gedeihlichen Zukunftsaussicht muss eben gemeinsam und beständig gearbeitet werden! In diesem Sinne setzen sich Ortsbeirat, Ortsverein und die ganze Milower Bevölkerung seit Jahren dafür ein, dass unser Milow ein schönes, ein einladendes und ein zukunftsfähiges Dorf bleibt. Dieser Anspruch wird seit 2009 durch einen Gedenkstein symbolisiert der an die historische Ersterwähnung Milows im Jahre 1321 erinnert – als Vermächtnis. Wir laden ein, drei Tage lang Vergangenes, Heutiges und Zukünftiges zusammenzuführen, mit heiteren Sinnen und Bedächtigkeit. Wir bieten ein reichhaltiges Programm an, für alle Generationen, verbunden mit viel Spaß und noch mehr Anregungen. Wir, die Milower und Jahnkeshofer, freuen uns auf alle unsere Gäste, die unsere Feier miterleben und mitgestalten wollen. Hans-Werner Brandau Ortsvorsteher Milow

Nachsatz: Im „Milower Mosaik“ steht geschrieben, dass nach altpolabischem Sprachgebrauch sich „mily“ mit der Bedeutung verbinden lässt, die so viel heißt wie „lieblich, angenehm, wohlig“. Schon möglich, dass sich die wendischen Dorfbewohner ihren Wohnplatz so empfanden, als sie ihn besiedelten. Wir heutigen Milower und Jahnkeshofer tun es ihnen gleich!

Nächste Ausgabe Nr. 04/11 Mai 2011 Anzeigenschluss: 11.05.2011 Redaktionsschluss: 02.05.2011 Erscheinungstermin: 24.05.2011

Bunte Eier, Frühlingslüfte, Sonnenschein und Bratendüfte; heiterer Sinn und Festtagsfrieden ... alles das, sei Ihnen beschieden! Die Adler-Apotheke lädt Sie und vor allem Ihre Kinder recht herzlich ein, unseren Osterhasen zu besuchen. Er kommt in diesem Jahr bereits am

Ostersamstag, dem 23. April 2011 zwischen 9.30 und 11.30 Uhr in die Adler-Apotheke der Ernst-Thälmann-Straße 15 nach Strasburg. Sicher hat er für Groß und Klein eine Überraschung in seinem Körbchen. In diesem Sinne wünschen wir all unseren Kunden: „Frohe Ostern!“


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Kirchliche Informationen Gottesdienste April und Mai 2011 Gründonnerstag 21.04.

18.00 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr

Karfreitag

22.04.

10.30 Uhr 14.00 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr

Ostersonntag

24.04.

11.00 Uhr 14.00 Uhr

Ostermontag

25.04.

10.30 Uhr

Sonntag

08.05.

10.30 Uhr 9.00 Uhr

Sonntag

15.05.

Sonntag

22.05.

10.30 Uhr 9.00 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl in Hetzdorf Gottesdienst mit Abendmahl in Güterberg Gottesdienst in Brietzig Gottesdienst mit Abendmahl in Trebenow Gottesdienst mit Abendmahl in Lübbenow Familiengottesdienst in Schlepkow Familiengottesdienst in Trebenow Familiengottesdienst mit Taufe in Wilsickow Familiengottesdienst mit Taufe in Milow Gottesdienst in Lübbenow Gottesdienst in Lübbenow Gottesdienst in Güterberg Gottesdienst in Trebenow Gottesdienst in Milow

Information: Die Pfarrstelle Hetzdorf ist seit dem 01.09.2010 vorübergehend vakant. Vakantsvertreter ist: Pfr. Jens Warnke, Baustr. 36, 17309 Pasewalk, Tel. 03973/441159 oder über Ev. Pfarrbüro, Birgit Rakow, Große Kirchenstr. 8, 17309 Pasewalk, Tel. 03973/213602. Zuständig für Amtshandlungen (Beerdigungen) sind: für Lübbenow und Trebenow Pfr. i. R. Schneider, Nechlin 16, 17337 Uckerland, Tel. 039740/20650 für alle anderen Orte Pfr. Hojczyk, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel. 039753/20258 oder über Ev. Pfarrbüro, Marlies Niemann, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel. 039753/21501. Auskunft und Hilfe erhalten Sie auch jederzeit bei Ihren Kirchenältesten.

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Veranstaltungskalender Uckerland 21.04.

Milow

Osterfeuer

21.04.

Trebenow

Osterfeuer

23.04.

Fahrenholz

Osterfeuer

23.04.

Güterberg

Osterfeuer mit Lagerfeuer und Grillen

23.04.

Nechlin

Osterfeuer

22. u. 23.04.

Karlstein

Hollandtage

30.04.

Nechlin

Tanz in den Mai

30.04. u. 01.05. Milow

Maifeuer mit Frühshoppen

30.04.

Trebenow

Maibaum aufstellen

01.05.

Nechlin

Maibaum aufstellen

15.05.

Hetzdorf

Tag der offenen Tür Gärtnerei Graunke

28.05.

Karlstein

Riesen-KöhntopFreilichtfete

28.05.

Güterberg

Kindertagsfeier

28.05.

Trebenow

Kindertag

04.06.

Bandelow

Fußballturnier

04.06.

Nechlin

Kindertag

04. u. 05.06.

Karlstein

Rosenblütenfest

05. u. 06.06.

Nechlin

Sommerfest

15.06.

Milow

Rentnernachmittag

18.06.

Trebenow

100 Jahre Feuerwehrkutsche Trebenow

18 u. 19.06.

Karlstein

Landpartie Brandenburg

19.06.

Werbelow

Flohmarkt

25.06.

Güterberg

Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland

02. u. 03.07.

Lübbenow

21. Springturnier

08. u. 09.07.

Wolfshagen Rosenfest

16. u. 17.07.

Karlstein

Karlsteiner Rosentage

15. u. 16.07.

Jagow

Dorffest Jagow

24.07.

Werbelow

Flohmarkt

06.08.

Hetzdorf

725 Jahre Hetzdorf

06.08.

Güterberg

Dorffest mit Jubiläum „100 Jahre Kaisermanöver“

19.–21.08.

Milow

Treffen der Generatio­ nen, 650 Jahre Milow

21.08.

Werbelow

Flohmarkt

03.09.

Güterberg

3. Kleinfeldfußballturnier

11.09.

Uckerland

Tag des offenen Denkmals Herbstfest

14.09.

Milow

Rentnernachmittag

Änderungen vorbehalten!


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