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Inhalt

Amtlicher Teil

Nichtamtlicher Teil

- Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder schrift der 30. Sitzung 2 - 1. Änderungssatzung vom 01.06.2011 zur Hauptsatzung 6 - Baumschutzsatzung 7 - Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunter haltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ 10 - Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 15. Sitzung des Hauptausschusses 10 - Satzung zur Aufhebung der Satzungen über Stundung, Nieder schlagung und Erlass von Forderungen 11

- Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - Gemeinsamer Arbeitseinsatz im Wolfshagener Speicher - Feierliche Übergabe der Fördermittel der Sparkasse Ucker mark in Prenzlau - Grundschule Uckerland - Kita „Uckerlandspatzen“ - Kita „Regenbogen“ - Kita „Grashüpfer“ - Immobilien und Grundstücke - Kirchliche Informationen - Veranstaltungskalender

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 05/2011

Amtlicher Teil Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 31.03.2011 die Aufstellung von Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ ausgewiesen sind. Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark–Barnim schreibt zurzeit den sachlichen Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherung und -gewinnung“ fort. Im Entwurf des sachlichen Teilplans, der am 10.03.2011 durch die Regionalversammlung beschlossen wurde, sind die Erweiterung der Windeignungsgebiete Wilsickow, Milow und Nechlin sowie eine Neuaufnahme eines Windeignungsgebietes Bandelow vorgesehen. Daneben sind „Weißflächen“, für die eine abschließende raumordnerische Entscheidung fehlt, ausgewiesen. Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetz­ ungen für eine ordentliche städtebauliche Entwicklung der im Entwurf des sachlichen Teilplans ausgewiesenen Windeignungsgebiete und Weißflächen zu schaffen. Das Plangebiet liegt in folgenden räumlichen Geltungsbereich. Das Windeignungsgebiet: - Nechlin (A) grenzt nordöstlich an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern und liegt zwischen der kommunalen Straße Werbelow–Brietzig und der Landesstraße L 256 - Milow (B) und Weißflächen 2 und 3 grenzen nordwestlich an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern und liegt zwischen der Ortslage Milow, Lübbenow, Werbelow, Güterberg und dem Bach zwischen Wilsickow und Nechlin - Wilsickow (D) und die Weißflächen 1, 8 und 9 grenzen östlich und westlich an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern und liegt zwischen der Ortslage Wilsickow, Milow und Rosenthal - Bandelow (E) und die Weißflächen 4, 5, 6 und 7 grenzen südlich an die Gemarkung Schönwerder und liegt zwischen der Ortslage Bandelow, Bandelow Ausbau, Trebenow, Karlstein, Jagow, Lübbenow und Taschenberg Ausbau

Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

Uckerland, den 20.06.2011

Christine Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 30. Sitzung der – Gemeindevertretung Uckerland –

Uckerland, den 23.05.2011

Sitzungsdatum: 28.04.2011 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Fahrenholz 17, 17337 Uckerland Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.35 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Brandau, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2011. Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2011. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung


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Die Gemeindevertretung stellt keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde (1) Frau Ligouri möchte wissen, ob die Gemeindevertretung eine unabhängige Beratung in Bezug auf die Windkraftfirmen in Anspruch nehmen wird. Einen unabhängigen Berater nimmt die Gemeinde nicht in Anspruch, so Herr Brandau. Er verweist auf die Behandlung des TOP 07 (Vorstellung Windenergiefirmen). (2) Herr Trester informiert über einen Zeitungsartikel, indem auf ein Urteil über Schadensersatzforderungen bei fehlender Beleuchtung hingewiesen wurde. Herr Brandau verweist auf die Behandlung des TOP 13 (Straßenbeleuchtung in den Sommermonaten). 05. Informationen der Bürgermeisterin (1) Der Zuwendungsbescheid für die Breitbandversorgung des Ortsteils Bandelow ist eingegangen. Die Maßnahme wurde bewilligt. (2) Frau Grazyna Karpowicz ist nicht mehr Bürgermeisterin der Partnergemeinde Wegorzyno. Neu angetreten als Bürgermeisterin ist Frau Monika Kuzminska. (3) Zu der Einwohneranfrage, ob die Gemeindevertreter gegen den Bau von Kernkraftwerken in Polen protestieren dürfen, antwortet Frau Wernicke mit „nein“, da die Gemeindevertretung keine Stellungnahmen zur Politik abgeben kann und es sich um keine Gemeindeangelegenheit handelt. (4) Die Bauanlaufberatung zur Straßenerneuerung Güterberg–Carolinenthal fand am 28.04.2011 statt. Die Baumaßnahme hat am 26.04.2011 begonnen und wird voraussichtlich in drei Monaten abgeschlossen sein. (5) Die Baumaßnahme zur Erneuerung der Straßendecke in Gneisenau wird in der 17. Woche 2011 durchgeführt. Das Fräsgut erhält die Gemeinde Uckerland zur Ausbesserung von Wegen (Pappelberg in Güterberg, Wegteil der „Uckermärker Bauerntour“ zwischen Werbelow und Wilsickow). Herr Menke weist auf die Löcher am Neubau in Kutzerow hin. 06. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung (1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 26.05.2011, um 19.00 Uhr, in Wilsickow statt. (2) Am 25.06.2011 ist der Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland in Güterberg geplant. 07. Vorstellung Windenergiefirmen (1) Agrargesellschaft Breesen GmbH & Co.KG – Matthias Niedzwetzki (Geschäftsführer) Herr Niedzwetzki erläutert die Angehensweise des „Projektes Uckerland“ und die Perspektiven der Gemeinde. Zu beachten sind das Mitspracherecht der Bürger und Gemeinden (Bauplanung) sowie die steuerlichen Auswirkungen (Sitz der Betreibergesellschaft). Eine Gesellschaft soll vor Ort gegründet werden. Die Finanzierung wird durch die Erbringung von Eigenkapital und Bankkrediten selbst getragen. Die Anlagen werden nicht verkauft und auf Dauer betrieben. Aus-

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gleichmaßnahmen auf Flächen der Gemeinde werden geplant und Gespräche mit den Bürgern getätigt. Die Steuereinnahmen verbleiben in der Gemeinde. (2) juwi – Frau Martina Löffler (Dipl.-Ing. Landeskultur und Umweltschutz, Projektleiterin: Wind Deutschland) Anhand der Festlegungskarte der Regionalversammlung vom 10.03.2011 erläutert Frau Löffler die Konzeptvorstellung des Unternehmens zum Windpark Milow. Vorteile sind die mögliche Direktversorgung von Strom und der Verbleib der Gewerbesteuer zu 90 % in der Gemeinde. Eine regionale Wertschöpfung wird durch Investitionsnebenkosten regeneriert (Einbeziehung von ortsansässigen Gutachtern, Bauunternehmen, Elektrofirmen usw.). Eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde, welche Vorstellungen vorhanden sind und welche Projekte umgesetzt werden können, wird vorgenommen. Das Unternehmen hat Beteiligungsmodelle für den Bürger entwickelt (Bürgerstromangebot, Windsparbrief, Gründung einer Energiegenossenschaft). (3) wpd think energy GmbH & Co.KG – Herr Jürgen Socher (Dipl.-Ing., Niederlassungsleiter in Potsdam) Im Namen der Firma macht Herr Socher der Gemeinde das Angebot, wesentlich mit der Gemeinde zusammen zu arbeiten, die Kosten der Bauleitplanung zu übernehmen, 90 % der Gewerbesteuer in der Gemeinde zu belassen und einen günstigeren als dem derzeitigen Ökostromtarif einzuführen. Frau Wernicke fragt nach, ob bei der Gemeindevertretung das Interesse zur Vorstellung weiterer Windfirmen besteht. Sechs Firmen haben sich vorgestellt. 08. Beteiligungsverfahren Regionalplanung Herr Brandau erinnert an die Auslage des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ in der Kreisverwaltung Uckermark in Prenzlau vom 11.04.2011 bis 14.07.2011. Jeder Interessent hat die Möglichkeit zur dortigen Einsichtnahme. Eine Stellungnahme des Bauamtsleiters zum Regionalplan Uckermark – Barnim liegt den Gemeindevertretern vor. Die Gemeindevertreter diskutieren, unter Einbeziehung der Stellungnahme, über den sachlichen Teilplan der Regionalversammlung am 10.03.2011, insbesondere über das Windeignungsgebiet Milow. Frau Wernicke informiert, dass sie im Entwurf des sachlichen Teilplanes folgende Unstimmigkeiten festgestellt hat: - Es gibt keine Hinweise zu den im Entwurf genannten verbindlichen Zielen und welche Grundsätze die Raumplanung beachten muss. - Die Regionalplanung betrachtet den ländlichen Raum wie städtische Gebiete. - Der Abstand von 2,5 Kilometern ist nur ein Mal erwähnt. - Es wird keine Erklärung zum Wortlaut „technische Vorprägung“ gegeben. Die Gemeindeverwaltung soll einen Entwurf zur Stellungnahme vorbereiten und dabei u. a. beachten: - keine Zustimmung der Gemeinde für die Bebauung des Windeignungsgebietes Milow, so wie im Teilplan ausgewiesen ist (Entwicklung von einem ländlichen in einen industriellen Raum), - Hinweis zur Einhaltung der Abstände von 1.000 Meter zu Wohngebieten.


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09. (BV-Nr.: 0171/11) Benennung eines Stellvertreters für ein Mitglied des Hauptausschusses Herr Brandau informiert, dass der Hauptausschuss im Laufe einer Wahlperiode nicht verändert werden kann. Herr Brandau stellt den von Herrn Heinemann schriftlich eingereichten Antrag, die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter in den freiwilligen Ausschüssen auf 4 Mitglieder zu reduzieren, mit dementsprechender Satzungsänderung. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeindeverwaltung prüft, ob die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter in den freiwilligen Ausschüssen wie folgt reduziert werden können: Finanzausschuss 4 Mitglieder Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss 4 Mitglieder Bau-, Wirtschafts- und Tourismus­ausschuss 5 Mitglieder Die Satzungsänderung ist diesbezüglich vorzunehmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 1

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

Die Gemeindevertretung benennt Frau Freuck als Mitglied der Gemeindevertretung zur Stellvertreterin für Herrn Heinemann als Mitglied des Hauptausschusses. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

10. (BV-Nr.: 0169/11) Benennung von zwei Mitgliedern des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses Die Beschlussvorlage 0169/11 wird, auf Grund der Überprüfung zur Änderung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter im Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss, vertagt. 11. (BV-Nr.: 0173/11) Benennung eines Stellvertreters für ein Mitglied des Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschusses Die Beschlussvorlage 0173/11 wird, auf Grund der Überprüfung zur Änderung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter im Bau-, Wirtschafts- und Tourismusausschuss, vertagt. 12. (BV-Nr.: 0172/11) Benennung eines Mitgliedes für den Finanzausschusses Die Beschlussvorlage 0172/11 wird, auf Grund der Überprüfung zur Änderung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertreter im Finanzausschuss, vertagt. 13. (BV-Nr.: 0166/11) Straßenbeleuchtung in den Sommermonaten Herr Trester weist auf ein Urteil – „Schadenersatz bei fehlendem Licht“ – hin. Der Ortsbeirat Wolfshagen wird den Gemeindevertretern auf einer der nächsten Sitzungen ein Konzept vorstellen, in dem vorgesehen ist, am Abend jede zweite und in der Nacht jede vierte Lampe leuchten zu lassen, so Herr Holzmeier. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, in der Zeit vom 01.05.2011 bis 08.08.2011 die Straßenbeleuchtung während der Nachtstunden abzuschalten.

Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 1

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14. Antrag aus Ortsbeirat Jagow: „Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze“ Herr Menke erläutert den Antrag des Ortsbeirates. Die Nutzung der Festplätze soll für die Dorffeste kostenlos sein. Frau Wernicke macht den Vorschlag, eine Satzung zur Nutzung von gemeindeeigenen Festplätzen und Parkanlagen zu erlassen, um eine verbindliche Regelung zu erlangen. Den Entwurf bereitet der Bauamtsleiter vor. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 10 1

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15. Sozialraumbeschreibung Die Gemeindevertreter beraten über die Sozialraumbeschreibung. Sie kommen zu dem Entschluss, dass die Analyse der Schwerpunkte, die Beratung und Änderungsvorschläge in einer gesonderten Diskussionsrunde behandelt werden sollten. 16. Energiekonzept Herr Brandau trägt eine Zusammenfassung aus den bisherigen Beratungen der Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ vor: 1. verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien in Form eines Energiemixes, 2. Überprüfung der Anteile von Windkraft, Solarenergie und Photovoltaik in der Gemeinde, 3. Ermittlung des Energiebedarfes in der Gemeinde, 4. Ermittlung der Dachflächen für die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen auf kommunalen Einrichtungen, 5. Gewinnung von Partnern zur Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, 6. Erfassung aller regenerativen Energiequellen, die zurzeit in der Gemeinde vorhanden sind, 7. Erörterung der Einflussmöglichkeiten der Gemeinde bei der Planung von regionalen Energien, insbesondere Windkraft, 8. Erörterung und volle Auslastung bzw. Anwendung von Schutzmaßnahmen der Ortsteile und ihren Bürgern, die besonders durch die Windeignungsgebiete betroffen sind, 9. Ausgleichsmaßnahmen (außer- sowie innerorts) sind in der Gemeinde Uckerland durchzuführen, 10. Gründung einer Stiftung, in der Windkraftbetreiber Einzahlungen leisten, 11. Inanspruchnahme von professioneller Unterstützung durch entsprechende Agenturen, 12. Förderung von Zuzügen durch das Anbieten günstiger Strompreise, 13. Unterstützung der Bürger bei der Errichtung von Kleinerzeugungsanlagen. 17. Bericht der Seniorenbeauftragten Frau Engel sieht die jährlichen Veranstaltungen für Senioren als ein Schwerpunkt ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Auf Grund mehrerer Anfragen von Senioren, schlägt sie eine


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Rentnerweihnachtsfeier und ein Sommer- oder Frühlingsfest vor. Die Gemeindevertreter werden darüber diskutieren und über eine finanzielle Realisierung nachdenken, so Herr Brandau. 18. Anfragen der Gemeindevertreter (1) Herr Holzmeier schlägt vor, ein Teil des Fräsgutes von der Baumaßnahme Güterberg–Carolinenthal für die Ausbesserung des Pappelweges in Wolfshagen zu verwenden. (2) Frau Mandelkow bittet um Auskunft über den aktuellen Stand der Reparaturarbeiten der Heizungsanlage in der Grundschule Werbelow. Frau Wernicke informiert über die Begehung der Schule mit der Schulleiterin. Die Heizungsanlage ist ein größeres Problem. Der Speiseraum wird in das Schulgebäude verlegt. (3) Herr Winter fragt nach, ob das Entwässerungsproblem in Schlepkow gelöst wurde. Frau Wernicke teilt mit, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. (4) Herr Winter möchte wissen, ob auf dem Friedhof in Schlepkow der Wildfraß gestoppt werden konnte. Der Friedhof wurde besichtigt und es wurden keine Zaunschäden festgestellt, so Frau Wernicke. Das Pfarramt wurde gebeten eine Überprüfung des Zaunes auf dessen Seite vorzunehmen. Eine Verhinderung der Überspringung des Zaunes durch das Wild ist der Gemeinde nicht möglich. (5) Herr Winter merkt an, dass die Tür der Trauerhalle in Hetzdorf erneuert werden muss. Frau Wernicke informiert sich bei der Friedhofsverwaltung. (6) Herr Ringk schlägt vor, in der Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen pro gefällten Baum festzulegen, unabhängig von der Größe des Baumes. (7) Herr Ringk informiert über die Fällung von Bäumen an den Landesstraßen Taschenberg–Kutzerow und Taschenberg–Richtung Strasburg. (8) Weiterhin teilt Herr Ringk mit, dass in der Allee zwischen dem alten Bahnhof Taschenberg und Lindhorst Ersatzpflanzungen durchgeführt wurden. Frau Wernicke gibt den Hinweis, dass mehrfach unberechtigt Fällungen auf Privat- sowie auch auf Gemeindegrundstücken vorgenommen wurden. Auf Grund dessen hat das Ordnungsamt Anzeigen erstattet. Fällgenehmigungen werden von der Gemeinde ausschließlich schriftlich erteilt. (9) Herr Brandau möchte wissen, ob die durch den Winter entstandenen Kleinschäden mit wenig Aufwand repariert werden können. Die Straßenschäden werden derzeit erfasst. Das Material zur Ausbesserung steht zur Verfügung. (10) Inwieweit die Dachabdichtung des Dorfgemeinschaftshauses Milow fortgeschritten ist, möchte Herr Brandau wissen. Angebote dazu liegen dem Bauamt bereits vor, antwortet Frau Wernicke. (11) Herr Brandau fragt nach, ob die BVVG angeschrieben wurde, auf Grund der Beräumung des abgebrochenen Kronenteils der Linde am Verbindungsweg Schlepkow–Damerow.

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Die BVVG wurde informiert und der Kontakt mit der Polizei aufgenommen, informiert Frau Wernicke. (12) Frau Freuck erkundigt sich nach dem Beginn des Grünschnittes. Die Mähsaison hat bereits begonnen, antwortet Frau Wernicke. (13) Herr Winter informiert, dass die LAFP die Gemeinde bei den Aufräumarbeiten im Rosengarten Wolfshagen unterstützt hat und fragt nach, inwieweit diese Unterstützung fortgeführt werden darf. Die Gemeinde hat mit Hilfe der LAFP alle Rosenstöcke im Rosengarten entfernt, den Boden ausgehoben und mit neuer Erde befüllt zur Bepflanzung neuer Beete. Darüber hinaus hat die Gemeindeverwaltung in einem Arbeitseinsatz im Park Wolfshagen das Unterholz entfernt.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 31.03.2011 Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 31.03.2011 wird zugestimmt. Herr Brandau beantragt die Vorverlegung des TOP 05 (Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Abschluss eines Vorvertrages und eines Netznutzungsvertrages im Rahmen des kommunalen Wärmenetzes in Nechlin) auf den TOP 2. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

Die TOP im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ändern sich entsprechend. 02. (BV-Nr.: 0185/11) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Abschluss eines Vorvertrages und eines Netznutzungsvertrages im Rahmen des kommunalen Wärmenetzes in Nechlin Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt zur Errichtung eines kommunalen Wärmenetzes in Nechlin den Abschluss eines Vorvertrages zum Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag als Wärmekunde für kommunale Objekte und den Abschluss eines Netznutzungsvertrages als Eigentümer des Rohrleitungsnetzes mit der „Wärme für Nechlin GmbH & Co.KG“, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Müller. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 0

Enthaltung 1

ausgeschl. 0

03. (BV-Nr.: 0181/11) Neubesetzung Erzieherinnenstellen Frau Wernicke erläutert den Gemeindevertretern die Vorschläge zur Neubesetzung der Erzieherinnenstellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, die Einstellung von drei Erzieherinnen und die Weiterbeschäftigung von einer Erzieherin.


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Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 11 1

Enthaltung 0

Frau Wernicke stellt den Antrag, eine erneute Ausschreibung zur Neubesetzung einer Erzieherin zu veranlassen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 8 1

Enthaltung 3

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04. (BV-Nr.: 0182/11) Neubesetzung Stelle Reinigungskraft Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt über die Einstellung einer Reinigungskraft. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

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Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

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05. (BV-Nr.: 0184/11) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland zum Grundstücksverkauf in der Gemarkung Gneisenau, bebaut mit einem Mehrfamilienwohnhaus Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt dass mit einem Mehrfamilienhaus, Gneisenau 1–2 bebaute Grundstück in der Gemarkung Gneisenau, Flur 1, Flurstück 32/1, mit einer Gesamtfläche von 2.345 m² zu einem Mindestpreis von 34.000,- € zu verkaufen.

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06. Anfragen der Gemeindevertreter Die Gemeindevertreter haben keine Anfragen. 07. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen. 08. Informationen der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin hat keine Informationen. 09. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.35 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 23.05.2011

Wernicke Bürgermeisterin

1. Änderungssatzung vom 01.06.2011 zur Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 21.09.2009 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung Die Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland vom 21.09.2009 wird wie folgt geändert: 1. § 9 Abs. 4 Punkt 20. wird wie folgt geändert: „20. Wilsickow 8, 17337 Uckerland – am Gästehaus der Agrargenossenschaft“ 2. Dem § 9 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“. 3. § 9 Abs. 5 Punkt 9. a) wird wie folgt geändert: „a) Wilsickow 8, 17337 Uckerland – am Gästehaus der Agrargenossenschaft“ 4. Dem § 9 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“. 5. Im § 6 Satz 1 werden die Worte „Die Schriftstücke“ ersetzt durch: „Die Aushänge in den Bekanntmachungskästen nach Abs. 4 und 5“. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Uckerland, den 01.06.2011

Wernicke Bürgermeisterin


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Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Uckerland Baumschutzsatzung vom 08.06.2011 Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I. S. 286) i. V. m. § 24 Abs. 3 Satz 2–4 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz – BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl.I. S. 350), in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Uckerland. §2 Schutzzweck Zweck dieser Satzung ist es, den Bestand an Bäumen, Feldhecken und Sträuchern in ihrem Geltungsbereich zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. §3 Schutzgegenstand (1) Die Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung werden, wie im nachstehend bezeichneten Umfang, zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. (2) Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm), 2. Bäume wie Eiben und Rotdorn mit einem Stammumfang von 20 cm, 3. mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens zwei Stämme einen Stammumfang von mindestens 20 cm aufweisen, 4. Bäume mit einen Stammumfang von mindestens 20 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass a) sie im Kronenbereich einen Nachbarbaum berühren oder b) ihr Abstand zueinander am Erdboden gemessen, nicht mehr als 5 m beträgt. 5 Feldhecken und Sträucher von mindestens 2  m Höhe, 6. Bäume mit einem geringeren Stammumfang sowie Feldhecken und Sträucher von weniger als 2 m Höhe, wenn sie aus landeskulturellen Gründen, insbesondere als Ersatzpflanzung nach der Baumschutzverordnung nach § 9 dieser Satzung oder als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden. Der Stammumfang wird jeweils in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. §4 Ausnahmen vom Geltungsbereich (1) Diese Satzung findet keine Anwendung für:

1. Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen ab einem Stammumfang von mehr als 190 Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern), 2. Obstbäume, Pappeln, Baumweiden sowie abgestorbene Bäume innerhalb des Geltungsbereiches, 3. Bäume, die auf Grund eines Eingriffs gemäß § 10 BbgNatSchG gefällt werden, der nach § 17 BbgNatSchG zugelassen worden ist, zu gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Gartenbaubetrieben im Sinne des ersten Abschnitts der Baunutzungsverordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl.I. S. 132) in der jeweils geltenden Fassung 5. Bäume im kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes, 6. Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg. (2) Unberührt bleibt der Schutz von Bäumen aufgrund anderweitiger Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz von: 1. Nist-, Brut- und Lebensstätten wild lebender Tiere nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), 2. Alleen und Streuobstbeständen nach den §§ 31, 32 und 72 BbgNatSchG. §5 Verbote (1) Es ist verboten, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu beschädigen, in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. (2) Eine Beseitigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn geschützte Bäume gefällt, abgebrannt oder sonst wie entfernt werden. (3) Eine Beschädigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Rinde, der Stamm oder die Krone des geschützten Baumes so verändert werden, dass Langzeitschäden und schließlich ein vorzeitiges Absterben des Baumes zu befürchten sind. Um eine die Lebensfähigkeit des geschützten Baumes beeinträchtigende Beschädigung handelt es sich auch, wenn der Wurzelbereich unter der Baumkrone insbesondere durch eine der folgenden Maßnahmen beeinträchtigt wird: 1. die nachträgliche Befestigung des durch die Kronentraufe begrenzten Wurzelbereiches mit einer wasserundurchlässigen Decke (z. B. Asphalt, Beton), 2. Abgrabungen, Ausschachtungen, Verdichtungen oder Aufschüttungen, 3. das Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern oder Baumaterialien (u.  a. Natursteine, Schotter, Kies), 4. das Ausbringen von Herbizidens 5. das Zuführen von Gasen oder anderen schädlichen Stoffen aus Leitungen.


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(4) Nicht unter die Verbote nach Absatz 1 fallen unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert sowie Pflanzungen an Straßen nach § 2 (2) Nr. 3 und § 27 des Brandenburgischen Straßengesetzes. Hier gilt das technische Regelwerk als Stand der Technik, insbesondere die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ in der jeweils geltenden Fassung. Die getroffenen Maßnahmen sind der Gemeinde Uckerland unverzüglich anzuzeigen. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind zehn Werktage nach der Mitteilung in kontrollfähigem Zustand bereitzuhalten. §6 Zulässige Handlungen (1) Es ist zulässig fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere 1. die Beseitigung abgestorbener Äste, 2. die Behandlung von Wunden, 3. die Beseitigung von Krankheitsherden, 4. die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes sowie 5. baumchirurgische Maßnahmen 6. das fachgerechte auf den Kopfsetzen von Bäumen (insbesondere Weiden und Linden), sofern diese als Kopfbäume gezogen wurden. (2) Der Zeitraum für die Durchführung von Baumfällungen und -pflegemaßnahmen richtet sich nach den jeweils aktuellen Regelungen des BNatschG in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar. §7 Ausnahmen (1) Ausnahmen von Verboten des § 5 können genehmigt werden, wenn: 1. das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den öffentlichen Interessen, insbesondere dem Zweck der Schutzausweisung vereinbar ist oder 2. eine nach sonstigen öffentlichen-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann. (2) Ausnahmen können zugelassen werden, wenn a) der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte aufgrund von Rechtsvorschriften verpflichtet ist, den geschützten Landschaftsbestandteil zu entfernen oder zu verändern und er sich nicht von dieser Verpflichtung befreien kann, b) von dem geschützten Landschaftsbestandteil Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und Gefahren nicht auf andere Weise beseitigt werden können, c) der geschützte Landschaftsbestandteil krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit bestmöglichen Aufwand nicht möglich ist oder d) die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils aus überwiegendem öffentlichem Interesse dringend erforderlich ist. (3) Ausnahmen sind bei der Gemeinde schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Be-

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standsplan mit Foto beizufügen, auf dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Landschaftsbestandteile nach Standort, Art, Höhe, Stammumfang und bei Sträuchern nach Standort, Art, Höhe und flächiger Ausdehnung ersichtlich sind. (4) Auf Grundlage des Antrages und eigener Feststellungen entscheidet die Verwaltung in einer Frist von vier Wochen über den Antrag durch Bescheid. Die Erlaubnis aufgrund einer beantragten Ausnahme oder Befreiung kann mit Nebenbestimmungen insbesondere der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen nach § 9 verbunden werden. §8 Baumschutz bei Bauvorhaben Soll die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt werden, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume, Feldhecken und Sträucher entfernt, geschädigt oder verändert werden sollen, so ist vor dem Bauantrag eine Genehmigung gemäß § 7 Abs. 1 einzuholen. §9 Ersatzpflanzungen (1) Bei einer Genehmigung nach § 7 dieser Satzung soll dem Antragsteller auferlegt werden, als Ersatz Bäume in bestimmter Anzahl, Art und Größe zu pflanzen und zu erhalten. Die Bemessung der Auflage zur Ersatzpflanzung richtet sich unter Berücksichtigung des Schutzzweckes des § 2 nach dem Wert des beseitigten Baumbestandes. Der Wert eines geschützten Baumes ergibt sich aus dem Stammumfang, der Baumart, dem Habitus und der Vitalität. Je angefangenen 60 cm Stammumfang ist ein Ersatzbaum (Laubbaum 12–14 cm/Nadelbaum Höhe 150 cm) in handelsüblicher Baumschulware festzusetzen. (2) Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteiles zu realisieren. Die durchgeführte Ersatzpflanzung ist der Gemeinde Uckerland umgehend mit geeigneten Mitteln schriftlich anzuzeigen (Foto, Rechnung). (3) Sind die gepflanzten Bäume bis zum Beginn der dritten Vegetationsperiode nicht angewachsen, ist die Ersatzpflanzung innerhalb eines Jahres zu wiederholen. (4) Sind bereits Pflanzungen vorgenommen worden, bevor die Baumfällung erfolgt ist, können diese bis zur Höhe des Wertes der berechneten Ersatzpflanzung angerechnet werden. Anrechenbar sind alle einheimischen und standortgerechten Baumarten, die in den letzten drei Jahren auf dem eigenen Grundstück vom derzeitigen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten gepflanzt wurden (siehe Anlage 1). (5) Für natürlich oder infolge eines Naturereignisses abgestorbene Bäume wird keine Ersatzpflanzung festgelegt. (6) Ist die Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des Baumes oder anderen geschützten Landschaftsbestandteils, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste, und den ersparten Pflanz- und Pflegekosten. Die Ausgleichszahlung ist an die Gemeinde zu entrichten. Sie ist zweckgebunden für Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich dieser Satzung, nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der entfernten


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Bäume oder anderen geschützten Landschaftsbestandteile zu verwenden. § 10 Folgenbeseitigung (1) Werden geschützte Bäume, Feldhecken und Sträucher entgegen § 5 ohne Erlaubnis entfernt, zerstört, beschädigt oder wird ihr Aufbau wesentlich verändert, so hat der Störer, Eigentümer, Rechtsträger oder Nutzungsberechtigte des Grundstückes für jeden entfernten Baum entsprechende Nachpflanzungen vorzunehmen, zu veranlassen oder die sonstigen Folgen der verbotenen Handlung zu beseitigen. (2) Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder nicht zumutbar, so hat der Verpflichtete für die von ihm entfernten oder zerstörten Bäume eine Ausgleichszahlung zu leisten, deren Höhe sich nach dem Wert der entfernten Bäume sowie den ersparten Pflanz- und Pflegekosten richtet. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 BbgNatSchG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Verboten des § 5 Abs. (1) dieser Satzung geschützte Bäume beseitigt, zerstört, beschädigt oder wesentlich verändert, ohne im Besitz der erforder-

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lichen Genehmigung zu sein, der Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 4 und § 9 (2) dieser Satzung nicht nachkommt, entgegen § 5 Abs. 4 den gefällten Baum oder entfernten Bestandteil nicht 10 Werktage zur Kontrolle bereithält, 4. der Auflage nach Ersatzpflanzung und Pflege nach § 9 dieser Satzung gar nicht, nicht vollständig bzw. nicht fristgerecht nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro, in den Fällen der Nummer 1 bis zu 50.000 (in Worten: fünfzigtausend) Euro geahndet werden. § 12 Gebühren Für die Genehmigung werden Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren der Gemeinde Uckerland (Verwaltungsgebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Lübbenow, 08.06.2011

Wernicke Bürgermeisterin

Anlage 1 zu § 9 der Baumschutzsatzung

Einheimische und standortgerechte Baumarten Deutscher Name Feld-Ahorn Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Schwarz-Erle Sand-Birke Moor-Birke Hainbuche Blutroter Hartriegel Haselnuss Eingriffliger Weißdorn Zweigriffliger Weißdorn Großfruch-Weißdorn Bastard-Weißdorn Verschiedenzähniger Weißdorn Besen-Ginster Pfaffenhütchen Rot-Buche Faulbaum Gemeine Esche Wild-Apfel Gemein Kiefer Scharz-Pappel Zitter-Pappel Traubenkirschen Schlehe Wild-Birne Trauben-Eiche

Botanischer Name Acer campestre Acer platanoides Acer pseudoplatanus Alnus glutinosa Betula pendula Betula pubescens Carpinus betulus Cornus sanguinea s.l. Corylus avellana Crataegus monogyna Crataegus laevigata Crataegus x macrocarpa Crataegus x media Crataegus x subsphericea Cytisus scoparius Euonymus europaeus Fagus sylvatica Frangula alnus Fraxinus excelsior Malus sylvestris agg. Pinus sylvestris Populus nigra Populus tremula Prunus padus Prunus spinosa Pyrus pyraster agg. Quercus petraea

Deutscher Name Gemeiner Schneeball Stiel-Eiche Kreuzdorn Hunds-Rose Hecken-Rose Wein-Rose Keilblättrige Rose Filz-Rose Silber-Weide Ohr-Weide Sal-Weide Grau-Weide Lorbeer-Weide Purpur-Weide Mandel-Weide Korb-Weide Hohe Weide Schwarzer Holunder Eberesche Elsbeere Winter-Linde Sommer-Linde Berg-Ulme Flatter-Ulme Feld-Ulme Bastard-Ulme

Botanischer Name Viburnum opulus Quercus robur Rhamnus catharica Rosa canina agg. Rosa corymbifera agg. Rosa rubignosa agg. Rosa elliptica agg. Rosa tomentosa agg. Salix alba Salix aurita Salix caprea Salix cinerea Salix pentandra Salix purpurea Salix triandra agg. Salix viminalis Salix x rubens Sambucus nigra Sorbus aucuparia Sorbus torminalis Tilia cordata Tilia platyphyllos Ulmus glabra Ulmus laevis Ulmus minor Ulmus x hollandica


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Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I/05 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ beschlossen: §1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Uckerland ist auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95 S. 14) in der zurzeit geltenden Fassung gesetzliches Pflichtmitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ für all diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des Bundes, des Landes oder einer sonstigen Gebietskörperschaft stehen. Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. (2) Die Verbandsmitglieder haben gem. § 27 der Verbandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 17.06.2004, bekannt gemacht im Amtlichen Anzeiger Nr. 44 am 10.11.2004 als Beilage zum Amtsblatt für das Land Brandenburg, dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. §2 Gegenstand der Umlage (1) Die Gemeinde Uckerland erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an den Gewässerunterhaltungsverband Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten

derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen Gebietskörperschaft stehen, umgelegt werden. (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Gewässerunterhaltungsverbandes gegenüber der Gemeinde für das Kalenderjahr festgesetzt. §3 Fälligkeit Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. §4 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigentümer eines Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückeigentümers. (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. §5 Umlagemaßstab Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2. §6 Umlagesatz Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt für das Kalenderjahr 2011 0,000821 €. §7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Uckerland, den 08.06.2011 Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der 15. Sitzung des – Hauptausschusses –

­Uckerland, den 25.05.2011

Sitzungsdatum: 16.05.2011 Tagungsort: Beginn: Ende:

Versammlungsraum im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstr.35, 17337 Uckerland 15.00 Uhr 15.26 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


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Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.11.2010. Der Hauptausschuss hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.11.2010. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegen keine Änderungsanträge vor. 04. Informationen der Ausschussvorsitzenden Die Zuwendungsbescheide für die Breitbandversorgung der Ortsteile Milow, Güterberg, Wismar und Wolfshagen sind eingegangen.

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Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 30.11.2010 Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 30.11.2010 wird zugestimmt. 02. (BV-Nr.: 0165-1/11) Grundstückskauf Gemarkung Güterberg Der Hauptausschuss beschließt den Kauf einer Teilfläche von ca. 500 m² der Gemarkung Güterberg, für die Buswendeschleife Carolinenthal. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein

Enthaltung

ausgeschl.

5

0

0

5

0

03. Informationen der Ausschussvorsitzenden keine

05. Anfragen der Ausschussmitglieder Herr Brandau möchte näheres über die weitere Verfahrensweise zur Bebauung von Windeignungsgebieten wissen. Informationen dazu werden zur nächsten Gemeindevertretersitzung vorbereitet, so Frau Wernicke.

04. Anfragen Ausschussmitglieder keine

Herr Heinemann berichtet über die letzte Sitzung des Ortsbeirates Trebenow. Dieser ist der Auffassung, dass die von der Regionalplanung festgelegten Windeignungsgebiete so ausgenutzt werden sollten, dass für die Gemeinde ein größtmöglicher Nutzen erreicht werden kann.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

05. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die Sitzung um 15.26 Uhr.

Uckerland, den 25.05.2011 Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Jagow Ortsbeirat Milow Ortsbeirat Trebenow Ortsbeirat Wilsickow Ortsbeirat Wismar

Sitzung am: Sitzung am: und am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am:

24.05.2011 18.04.2011 23.05.2011 09.05.2011 23.05.2011 14.05.2011

schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 09.06.2011

Wernicke Bürgermeisterin

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-

Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de

Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

ISSN 1612-1511


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Nichtamtlicher Teil Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, derzeit erhalten wir viele Hinweise, dass es immer wieder zu Lärmbeläs­ tigungen an den Sonn- und Feiertagen kommt. Bitte beachten Sie die nachfolgend, aufgeführten Hinweise: Über die EG-rechtlichen Vorgaben hinaus enthält die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch von Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. Für besonders laute Geräte, wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. - Rasenmäher, - Schredder/Zerkleiner: (sog. Häcksler) dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. • Heckenscheren, • tragbare Motorkettensägen, • Beton- und Mörtelmischer, • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, • Vertikutierer, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. • Freischneider, • Grastrimmer/Graskantenschneider, • Laubbläser, • Laubsammler, • Geräte mit dem EG-Umweltzeichen „ “ dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden,

Dorffest in Güterberg 06.08.2011 Kaisermanöver

Zum 100-jährigen Jubiläum des Kaisermanövers in der Uckermark, möchten wir zu unserem diesjährigen Dorffest das Manöver nachstellen. Wer hat Lust als Statist bei diesem Spektakel mit zu machen? Wir benötigen Soldaten, Offiziere, Generäle, Bauern und Fußvolk. Bitte meldet euch bei: Korina Schimske Tel. 039753/22278 Herbert Schütt Tel. 039753(20521 Gemeinnütziger Dorfverein Güterberg e. V.

• Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Bitte beachten Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Uckerland. Der Reinigungsumfang der Straßenreinigung für die Anlieger ergibt sich aus dem § 2 „Gegenstand der Reinigungspflicht“. Sie umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen und des Straßenbegleitgrüns, der Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung. Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Mit der Pflege der Grünflächen zwischen den Grundstücksgrenzen und Straßenkörper verbessern Sie auch das Erscheinungsbild Ihres Wohnumfeldes und Ihres Ortes.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt


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Aus den Ortsteilen Gemeinsamer Einsatz im Wolfshagener Speicher Am 11. September 2011 wird in Wolfshagen die landesweite Eröffnung des Tages des offenen Denkmals und das mit dem Herbstfest der Gemeinde stattfinden. Eröffnet wird der Tag des offenen Denkmals durch die Ministerin für Wirtschaft, Forschung und Kultur Sabine Kunst, den Landrat Herrn Dietmar Schulze und durch die Bürgermeisterin Christine Wernicke. Doch bevor es soweit ist, muss erst einmal aufgeräumt werden. Kulturverein, Ortswehr, Anglerverein, Bungalowgemeinschaft, Ortsbeirat und Gemeindeverwaltung waren sich schnell über einen gemeinsamen Einsatz einig. Viele Dinge hatten sich im Laufe der Jahre angesammelt, einiges soll aufgehoben werden, anderes wird nun nicht mehr benötigt.

Drinnen staubte es mächtig. Frau Grünhagen und Frau Lerke kehrten bis in die letzte Ecke und lernten viele Ackergeräte kennen.

Kurze Abstimmung. Was nicht gebraucht wird kommt raus. – Klar!

Herr Weiß aus der Bungalowsiedlung lies es sich nicht nehmen, mit anzupacken, obwohl er an diesem Tag seinen 78. Geburtstag feierte. Ortsvorsteher Lothar Holzmeier sorgte für das leibliche Wohl der fleißigen Helfer.

Wo will denn der Rahmen mit Frau Grünhagen hin?

Herr Meyerhöfer „vergrub“ sich in der Küchenecke des Heimatmuseums. Unter dem Staub verbargen sich viele Schätze.

Einiges flog aus dem Fenster und wurde dann bis zu den Container transportiert.

Kräftig packten auch Frau Junghänel und Frau Ballin mit an.


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Geschafft! Der Speicher ist aufgeräumt, die Container voll und der Ortsbeirat spendiert eine Runde.

Auf zum Endspurt – alles muss raus. Teamarbeit ist gefragt.

Ein ganz großes Dankeschön übermittelt der Ortsbeirat Wolfshagen den fleißigen Helfern für ihren tatkräftigen Einsatz.

Kinder- und Jugendarbeit Feierliche Übergabe der Fördermittel der Sparkasse Uckermark in Prenzlau Auch in diesem Jahr unterstützte die Sparkasse Uckermark die Arbeit der Feuerwehren in der Uckermark. Der Feuerwehrverband des Landkreises Uckermark trug dazu die Projektwünsche der einzelnen Ortsfeuerwehren zusammen, und auch die Gemeinde Uckerland äußerte ihren Wunsch. Am 09.06.2011 fand um 17.00 Uhr auf dem Parkplatz des SparkassenCenters in Prenzlau die feierliche Übergabe der Sachspenden durch Herrn Landrat Dietmar Schulze und den Herrn Uwe Schmidt von der Sparkasse Prenzlau an die Fördermittelempfänger statt.

20. Straßenstaffellauf Beim 20. Straßenstaffellauf am 30. Mai gingen in Prenzlau auch Mädchen und Jungen der Klassenstufen 4, 5 und 6 der Grundschule Uckerland an den Start. Sie absolvierten die 400 Meter-Distanz trotz starker Hitze. Eltern und Lehrer feuerten die Läufer kräftig an. Auch wenn es nicht für die vorderen Plätze reichte, jeder zeigte enorme Anstrengungsbereitschaft – zum Teil bis zur Erschöpfung. Die Teilnahme am 21. Lauf im Mai 2012 ist anvisiert. Näckel

Die Bürgermeisterin Frau Christine Wernicke, die Jugendwarte Martin Mandelkow und Ewald Hillmann sowie John Eric Clasen und Chantale Kerscheck von der Jugendfeuerwehr nahmen die Spende entgegen. Mit großer Freude nahmen wir unsere Sachspende in Form eines großen Zeltes für die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Uckerland im Wert von 1.962,31 € in Empfang. Vielen Dank. Ilona Schmidt


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Manege frei! Das Publikum klatschte am Donnerstag, dem 27. Mai 2011 vor Begeisterung, als die kleinen und großen Artisten ihr Programm vorführten. Verantwortlich war der Zirkus „Flip Flop“, der mit den Kindern der Grundschule Uckerland ein Programm einstudierte. Wir hatten nur vier Tage Zeit. Trotzdem verlief die Aufführung problemlos. Mittendrin waren die Putzclowns, die Ziegendomteure, die Jongleure, sowie die Tellerdreher, die Bodenakrobaten, die Schrecken der Meere und die Hula-Hoop-Kinder. Viel gelacht wurde

bei dem überaus starken Samson und den lustigen Musikclowns. Schon bevor die Aufführung begann, mussten neue Bänke herein gestellt werden, weil so viele Zuschauer das Programm sehen wollten. Auch Frau Wernicke hatte ihren Spaß. Einen besonderen Dank an die Zirkusleute sowie an Frau Dr. Leder für die Zuwendung für das Zirkusprojekt.

Volldampf voraus! Am 31. Mai fuhren traditionsgemäß 19 Kinder der zweiten Klasse zum Lokschuppen nach Pasewalk. Begleitet wurden sie von drei Muttis sowie Frau Raekow und Frau Kruppa. Im Lokschuppen erfuhren sie viel über die verschiedensten Schienenfahrzeuge, konnten spielen und toben. Am Abend wurde es durch ein großes Gewitter besonders spannend. Die Übernachtung in den wunderschön gestalteten Schlafabteilen haben alle gut überstanden und am nächsten Tag wurde noch die Feuerwehr besucht. Hier war der Höhepunkt der Drehkran, mit dem die Kinder bis auf 15 m über die Dächer von Pasewalk gefahren wurden. Zum Schluss waren sich die meisten einig: „Können wir nicht eine ganze Woche, fünf Wochen, einhundert Wochen hier bleiben?“

Sportfest 2011 Die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Uckerland wetteiferten am 10. Juni.2011 im sportlichen Dreikampf miteinander um Punkte und Platzierungen. Beim Weitsprung, 60 m -Lauf, Ballweitwurf bzw. Kugelstoß gab jeder sein Bestes. Die sportlichste Klasse ist die 6. Klasse, die auch mit Pascal Schulz den Pokalsieger der Schule stellt. Besonders hervorzuheben sind auch die sportlichen Leistungen von Fabian Schroeder und Max und Matthis Mandelkow, Linda Madlin Bethke, Lucas Zander und Milane Dobbert. Neben dem Dreikampf maßen die Schüler aber auch beim Tauziehen ihre Kräfte, spielten in den Pausen zwischen den Disziplinen Fußball oder führten, wohl immer noch angesteckt vom Zirkusprojekt akrobatische Übungen aus. Ein Dankeschön geht an die Muttis und Vatis, die uns so fleißig unterstützten. A. Herrmann

Maria Zander, Lukas Michael


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Was schwatzen die Uckerlandspatzen? In der Wassermühle, oh wie fein, da könnte auch ein Festmal sein. Die Uckerlandspatzen von nah und von fern, feierten den Kindertag hier wirklich gern. Doch nicht der Kindertag allein sollte hier der Anlass sein. Aufwiedersehen wollten wir unseren Kolleginnen sagen, die nach vielen schönen anstrengenden Jahren, den Ruhestand nun genießen können, ein paar schöne Stunden wollten wir uns noch gönnen. Am Mittwoch, dem 1. Juni 2011 waren in der Scheune der Wassermühle Werbelow wirklich alle Plätze besetzt. Alle Eltern und Großeltern sowie ehemalige Kolleginnen, die Bürgermeisterin Frau Wernicke, Frau Beye, die Schulleiterin der Grundschule Frau Herrmann und viele Gäste, die einmal als Kind unsere Einrichtung besuchten, waren gekommen, um zu danken, zu gratulieren und um Aufwiedersehen zu sagen. Von hier aus vielen Dank, dass Sie so zahlreich unserer Einladung gefolgt sind. Das Erzieherteam war sehr erfreut, als Herr Neufink und Frau Husemann der Idee zustimmten, ein großes Fest in der Scheune zu feiern. Ein sehr herzliches Dankeschön, dass die Uckerlandspatzen jederzeit so willkommen in der Wassermühle sind. So ein Fest ist natürlich nicht in drei Tagen vorbereitet. Viele Wochen vorher überlegten wir, wie wir unseren Kolleginnen noch einmal eine richtige Freude bereiten können. Zunächst war natürlich alles geheim, es sollte eine Überraschung sein. Die Kinder waren total begeistert, bastelten Blumen aus Tapete und bemalten sie. Mit Kleber und Schere wurde der schöne bunte Tischschmuck hergestellt. Schließlich sollte alles schön geschmückt werden. Herzlichen Dank an Frau Clasen, die uns Girlanden und Papierschlagen spendierte. Auch ein kleines Programm wurde einstudiert. Das Programm der Kindergartenkinder wurde durch Beiträge einiger Kinder, nun schon Jugendliche, erweitert. Dies erwies sich als eine besonders tolle Idee. Bjarne Drechsler spielte auf seiner Trompete und in der Scheune war es auf einmal ganz still. Vielen Dank lieber Bjarne, dass du so schön für alle gespielt hast. Und an deine Schwester Chiara vielen Dank, eure Musik hat hier jedes Herz erfreut. Katharina Arndt, die viele Jahre unsere Einrichtung besuchte, erfreute uns an diesem Nachmittag mit ihrem Gesang. Bei dem Lied „Der ewige Kreis“ aus König der Löwen, hatte manch einer eine Gänsehaut. Dann ganz zum Schluss begeisterten Luisa Masemann und Lea Marie Zelle mit ihrem temperamentvollen Tanz alle Gäste. Auch euch beiden ein herzliches Dankeschön.

Nun waren Worte des Dankes und viele gute Wünsche an Frau Zelle, Frau Olma und Frau Ludwig gerichtet. Auch das Team der Erzieher der Kindertagesstätte „Uckerlandspatzen“ möchte noch einmal Danke sagen, für viele gemeinsame Jahre, für das, was wir von euch lernen durften, für eure Geduld und euer Verständnis auch neue andere Ideen zuzulassen. Alle Gäste konnten dann bei Kaffee und Kuchen gemütlich plaudern. Vielen, vielen Dank allen Eltern und Großeltern, die den leckeren Kuchen gebacken haben. Ein ganz besonderer Dank an Y. Radtke, H. Radtke, Y. Philipp, D. Olbrych, G. ‚Schetzior, Frau Buttler, Frau Sell, Frau Knop, D. Knop, Frau Kaesler, Frau M. Krüger und Frau Onnasch. Sie sorgten dafür, dass der Kaffee ausreichend vorhanden war, der Kuchen zurecht gemacht wurde und vor allem hinterher alles schnell wieder abgewaschen und aufgeräumt war. Das wir in der großen Scheune alle gut zu sehen und zu hören waren, dafür sorgten Robert und Jan Andrey mit ihrer professionellen Anlage. Auch sie sind viele Jahre in unsere Einrichtung gegangen, von hier aus ein ganz herzliches Dankeschön.

Auf dem Außengelände konnten die Kinder sich bei den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Nechlin austoben. Wasser Marsch hieß es an der Pumpe und Knoten binden konnte probiert werden. Natürlich auch hier ein herzliches Dankeschön an Herrn Hillmann und seinen Kameraden sowie an die Jugendfeuerwehr Nechlin. Familie Wolters aus Bandelow spendierte zwei neue Fahrzeuge für den Spielplatz der Kita. Diese wurden gleich ausprobiert, ob alles funktioniert. Vielen Dank für diese Kindertagsüberraschung. Dem Dorfverein Werbelow danken wir für eine finanzielle Unterstützung, mit der anliegende Aufwendungen sofort erledigt werden konnten. Ganz herzlich möchten wir uns bei Herrn Heinemann bedanken. Er hat uns in der Vorbereitung und Durchführung unseres Festes mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Nun wünschen wir unseren Kolleginnen vor allem viel Gesundheit, genießt eure wohl verdiente Ruhe. Ach so und lasst ab und zu ein Plätzen im Terminkalender frei für die Uckerlandspatzen. Wir freuen uns sehr, wenn ihr ab und zu mal vorbeischaut und hört was die Uckerlandspatzen schwatzen. Sylvia Barten Kita „Uckerlandspatzen“


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Kindertag in der Kita „Regenbogen“

Rum tollen im Rumtollhaus

Auf den Kindertag freuen sich alle Kinder besonders. Was wird uns an diesem Tag erwarten? Wir haben gemeinsam Kuchen gebacken, ein Obstbüfett vorbereitet und den Spielplatz mit Wimpelketten und Luftballons geschmückt. Begonnen haben wir mit dem großen Schwungtuch und alte Spiele wieder neu entdeckt. (z. B. Eierlaufen, Büchsenwerfen und Sackhüpfen). Mit Unterstützung der Eltern gab es zur Abkühlung Eis, Süßigkeiten und Obst. Wie in jedem Jahr hat die Landbetriebsgesellschaft Wolfshagen, Herr Vahle, uns nicht vergessen und brachte wieder für alle Kitakinder leckere Milchprodukte, Jogurt und Frischmilch. Dafür möchten wir uns auch im Namen der Eltern und Kinder recht herzlich bedanken.

Den Tag vor dem diesjährigen Kindertag verbrachte die 3. Klasse der Grundschule Uckerland nicht mit Mathe, Deutsch und Sachkunde, sondern u.a. mit Skaten, Ballspiel und Klettern. Dazu hatten sie einen Wandertag ins Rumtollhaus nach Prenzlau unternommen. Alle konnten nach Herzenslust toben. Ein Kinder-Tag, der für die meisten schon ein besonderer Tag war. H. Heinemann

Die Kinder und Erzieherinnen der Kneipp-Kita „Regenbogen“

Kita „Grashüpfer“ Jagow Die Kita „Grashüpfer“ in Jagow feiert den Kindertag unter dem Motto „Wie Max und Moritz“. Krönender Abschluss ist Ende Juni die Fahrt ins Theater nach Feldberg, gemeinsam mit den Kindern der Kita

„Regenbogen“ Gneisenau und den Kindern Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow.

Überraschung für die Kinder. Die Erzieher spielen den 1. Streich.

Wir backen Max und Moritzköpfe aus Quarkteig.

Frau Zimmermann Erzieherin


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Immobilien und Grundstücke Die Gemeinde Uckerland bietet folgende Grundstücke zum Kauf an: Grün- und Gartenland: Gemarkung Flur

Flurstück

Fläche in m²

Schlepkow Milow Milow Milow Milow

10 27 10 32 39

106 214 2.495 2.463 27

Gemarkung Flur

Flurstück

Fläche in m²

Gneisenau

37/1

810

Gemarkung Flur

Flurstück

Fläche in m²

Hetzdorf

48

2.553

Gemarkung Flur

Flurstück

Fläche in m²

Schlepkow

60

5.175

4 1 2 2 2

Waldfläche: Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Lemmersdorf 25 zum Kauf an. • Das mit einem Reihenhaus bebaute Grundstück ist ca. 1.618 m² groß. • Die Wohnung ist derzeit vermietet.

1

Brachland: 2

Ackerland: 1

Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Uckerland, Liegenschaften, Herr Schröder, Lübbenow/ Hauptstraße 35, 17337 Uckerland Tel. 039745/861-13, E-Mail: schroeder@uckerland.de

Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Lemmersdorf 10/11 zum Kauf an. • Das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück ist ca. 928 m² groß. • Derzeit sind beide Wohneinheiten vermietet.

Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Schlepkow 49/50 zum Kauf an. • Das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück ist ca. 4.111 m² groß. • Derzeit sind 3 von 4 Wohneinheiten vermietet. Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Uckerland, Liegenschaften, Herr Schröder, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland Tel. 039745/861-13, E-Mail: schroeder@uckerland.de


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Ortsbeirat begrüßt Mio Norman Schelski und Mary Ritzki freuten sich sehr auf den Besuch des Ortsbeirates Wilsickow. Alles war vorbereitet, der Kaffeetisch im Garten eingedeckt, der Kuchen aufgeschnitten und der Kaffee gekocht. Und dann kam ein Gewitter. Alles musste schnell ins Trockene gebracht werden. Und die Mitglieder des Ortsbeirates standen tropfnass im Flur. Umso gemütlicher wurde es dann in der Küche. Norbert Reich, Henri Wernicke und Lothar Glaser freuten sich über Mio. Mio wurde am 2. Oktober 2010 geboren, wog 3.420

Gramm und war 51 cm groß. Die ersten beiden Zähne sind auch schon da. Auch Dylan war sehr aufgeregt und erzählte, dass er seinen kleinen Bruder bald seinen Kletterbaum zeigen und mit ihm spielen will. Norman Schelski und Mary Ritzki fühlen sich mit den Kindern sehr wohl in Wilsickow, auch wenn im Haus noch viel zu tun ist. „Eins nach dem anderen“, sagt Mary Ritzki, „aber es ist immer schön, wenn wieder etwas fertig ist.“


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Kirchliche Informationen Gottesdienste Mai, Juni und Juli 2011 Sonntag

17.07.

Sonntag

24.07.

Sonntag

07.08.

Sonntag

14.08.

Samstag

27.08.

9.00 Uhr 10.30 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr 10.00 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr

Hetzdorf Lübbenow Güterberg Trebenow Wolfshagen Hetzdorf Lübbenow Nechlin 14.00 Uhr (bei Frau Kolm)

Sonntag

28.08.

9.00 Uhr Güterberg 10.30 Uhr Trebenow 10.30 Uhr Wilsickow

Information: Die Pfarrstelle Hetzdorf ist seit dem 01.09.2010 vorübergehend vakant. Vakantsvertreter ist: Pfarrer Jens Warnke, Baustr. 36, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/441159 oder über Ev. Pfarrbüro, Birgit Rakow, Große Kirchenstr. 08, 17309 Pasewalk, Tel.: 03973/213602. Friedhofsangelegenheiten: Evelyn Niemeier, Tel.: 039745/20256 (dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr).

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de

Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: jordan@schibri.de

Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.

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Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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Veranstaltungskalender Uckerland 08. u. 09.07.

Wolfshagen Rosenfest

16. u. 17.07.

Karlstein

Karlsteiner Rosentage

15. u. 16.07.

Jagow

Dorffest Jagow

24.07.

Werbelow

Flohmarkt

06.08.

Hetzdorf

725 Jahre Hetzdorf

06.08.

Güterberg

Dorffest mit Jubiläum „100 Jahre Kaisermanöver“

19.–21.08.

Milow

Treffen der Generatio­nen

21.08.

Werbelow

Flohmarkt

03.09.

Güterberg

3. Kleinfeldfußballturnier

Uckerland

Tag des offenen Denkmals

11.09.

Herbstfest 14.09.

Milow

Rentnernachmittag

02.10.

Fahrenholz

Lagerfeuer mit Tanz

03.10.

Milow

Herbstfest und Tag der deutschen Einheit

08.10.

Karlstein

Kürbisfest

29.10.

Güterberg

Halloweenparty für Kinder

29.10.

Nechlin

Halloween

Herzlich Willkommen zum Herbstfest der Gemeinde Uckerland und zur landesweiten Eröffnung des Tages des offenen Denkmals in Brandenburg am 11. September 2011, in Wolfshagen 10.00 Uhr

Eröffnung des Tag des offenen Denkmals durch die Ministerin des MWFK, Prof. Dr. Sabine Kunst, Landrat des Landkreises Uckermark, Dietmar Schulze und die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland, Christine Wernicke in der Kirche 13.00 Uhr Ortsführung 13.00 Uhr Start für die Denkmaltour Route 1 (Objekte aus dem 19. Jahrhundert) 18.00 Uhr Abschlusskonzert mit dem Preußische Kammerorchester Weitere Informationen unter www.landkreis.uckermark\kultur.de

Änderungen vorbehalten!

Bekanntmachungsanordnung Die durch den Landkreis Uckermark – Untere Jagdbehörde – genehmigte Satzungsänderung der Jagdgenossenschaft Jagow wird gemäß § 10 Absatz 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 16 der Satzung vom 09.01.2003 öffentlich bekannt gemacht. Die genehmigte Satzungsänderung liegt in der Zeit vom 18.07.2011 bis 29.07.2011 im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland öffentlich aus. Uckerland, den 09.06.2011

Der Vorstand Jörg Sproßmann/Vorsitzender

Nächste Ausgabe Nr. 06/11 August/September 2011 Anzeigenschluss: 17.08.2011 Redaktionsschluss: 08.08.2011 Erscheinungstermin: 30.08.2011

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

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