Tischlermeister Paul Drebing über seine Arbeit am Filmset Neue Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen
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Liebe Leserin, lieber Leser,
Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende und auch das Jahr 2024 hatte für uns wieder viele Herausforderungen parat. Die vergangenen Jahre sind für viele von uns kräftezehrend gewesen und haben unser Land aus dem „Schlaf“ der wirtschaftlich stabilen Zeiten unsanft geweckt. Und wir alle wissen: Die Wirklichkeit wird uns auch im kommenden Jahr fordern. Und durch die vorgezogenen Neuwahlen steht gleich zum Jahresbeginn ein vermutlich harter Wahlkampf an. Wir möchten alle politischen Vertreter, aber auch Sie persönlich dazu aufrufen: Diskutieren sie hart - aber diskutieren Sie in der Sache! Zu lange haben uns lähmender Streit und persönliche Befindlichkeiten in den vergangenen Jahren auf Trab gehalten. Wir sollten das kommende Jahr dazu nutzen, um wieder mit Zuversicht nach vorn zu blicken und gemeinsam die Herausforderungen anzugehen.
Wir könnten an dieser Stelle noch weiter darüber sprechen, welche Krisen und Probleme dieses Land zu lösen hat. Doch außer hängenden Schultern oder heruntergezogenen Mundwinkeln hätten wir dadurch nichts gewonnen. Für uns ist deshalb klar: Das Handwerk sollte vorangehen in diesen Tagen! Denn auch wenn es die Medien oftmals anders darstellen, ist ja nicht alles schlecht in Deutschland. Es gibt viele positive Entwicklungen und viele tolle motivierte Menschen, die anpacken. Und wir alle haben tagtäglich die guten Geschichten vor unserer Nase: Da ist der Kunde, der sich zufrieden für unsere akkurate handwerkliche Arbeit bedankt. Da ist die Auszubildende, die sich über den nächsten Schritt in ihrer Ausbildung freut. Da sind die Siegerinnen und Sieger der Deutschen Meisterschaft im Handwerk, die voller Stolz bei den Kammer-, Landes- und Bundesfeiern geehrt werden. Und da sind unsere Familien, mit denen wir die gemeinsamen Momente in der Weihnachtszeit genießen.
Wenn wir uns einen Moment Zeit nehmen und darüber nachdenken, fallen uns unzählige Situatio-
nen ein, aus denen wir Mut schöpfen können – nein, schöpfen müssen! Denn wenn es etwas gibt, dass sogar wissenschaftlich belegt zu Erfolg führt, dann ist es Zuversicht! In dieser Ausgabe möchten wir deshalb nach vorn blicken und die Zukunft in den Vordergrund stellen.
Das Ende des Jahres ist auch eine Zeit des Innehaltens und Durchatmens. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie sich treu und vor allem gesund.
„Das Handwerk sollte vorangehen in diesen Tagen! Denn auch wenn es die Medien oftmals anders darstellen, ist ja nicht alles schlecht in Deutschland. Es gibt viele positive Entwicklungen und viele tolle motivierte Menschen, die anpacken.“
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihne
Delfino Roman, Präsident
Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin
» App Handwerk
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
Chefredaktion:
Clemens Noll-Velten
(Chefredakteur, V.i.S.d.P.)
Tel. 0511 8550-2701
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AUS DER HANDWERKSKAMMER
6 Herbst-Vollversammlung
ZDH-Generalsekretär Schwannecke ruft dazu auf, Veränderungen aktiv zu gestalten
8 FüreinstarkesHandwerkimEinsatz
Ina-Maria Heidmann ausgezeichnet
9 LösungeninSicht
Olaf Lies im Dialog mit Betriebsinhabern
10 VonHildesheimnachNeuseeland
Tischlermeister Paul Drebing arbeitet als Setbauer für die Filmindustrie
BETRIEB
14 NachwuchsamSchultischbegeistern
Schreinerin Julia Marie Spielvogel organisiert
eine ganz besondere Deutschland-Tour
22 NeueGefahrstoffverordnung
Das müssen Betriebe jetzt wissen
24 E-Rechnung
BMF gibt konkrete Anwendungshinweise
28 LinkedInfürHandwerksbetriebe
Wie Sie im sozialen Netzwerk punkten
30 Zieleeinfachererreichen
Mit kleinen Stupsern zum Erfolg
REGIONALES
34 RecruitingperArbeitskleidung
Bettina Wilken hat eine Bekleidungslinie kreiert, die Lust aufs Handwerk macht
BETRIEB
36 Nachzahlungenermitteln
Nach der Prüfung droht eine Nachzahlung –Doch wie hoch fällt die aus?
40 DieBWAalsFrühwarnsystem
So erkennen Sie Probleme frühzeitig
42 Kurzarbeitergeldbeantragen
Was Sie zu den Konditionen wissen sollten
BETRIEB PLUS
46 RenaultzeigtMaster-H2-Tech-Prototyp
Mit Wasserstoff auf dem Weg zum Kunden
PANORAMA
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Veränderungswillemachterfolgreich Wie Stephan Wöhlke von seinem Branchennetzwerk profitiert
IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
Veränderungswille macht erfolgreich
Nur wer seine Fehler kennt, kann sich verbessern. Daher setzt Stephan Wöhlke auf ein Business-Netzwerk. Hier bekommt er Tipps von Kollegen und richtungsweisende Seminare. |48
Fotos: HWK
In seinem Vortrag gab ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke den Anwesenden einen Einblick in die aktuelle bundespolitische Lage.
Handwerk: Startklar für 2025
ZDH-Generalsekretär Schwannecke berichtet im Zuge der Vollversammlung zu den aktuellen Herausforderungen in Berlin - und ruft das Handwerk dazu auf, Veränderungen aktiv zu gestalten.
YANNIK HERBST
Die Entwicklungen in der Welt beschäftigen auch das Südniedersächsische Handwerk. Neben der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten und der sich ankündigenden protektionistischen Handelspolitik der Vereinigten Staaten ab dem kommenden Jahr sorgt auch der Bruch der Ampelkoalition für viele offene Fragen – auch im Handwerk. Im Zuge der Winter-Vollversammlung positionierte sich Kammerpräsident Delfino Roman klar auf Seiten des Teams Zuversicht: „Es gibt viele positive Entwicklungen und viele tolle motivierte Menschen, die anpacken. Und wir alle haben tagtäglich die guten Geschichten vor unserer Nase“, sagte Roman,
„Bei aller inhaltlicher Härte sollten wir trotzdem auf unsere Sprache achten.“
Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer
betonte aber auch: „Gleichwohl brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, um langfristig gut wirtschaften zu können. Daher erwarte ich von allen politischen Parteien einen Wahlkampf, der sich um Inhalte dreht und nicht um persönliche Befindlichkeiten und Schuldzuweisungen!“
Für den Kammerpräsidenten kommt es dabei auch auf den Umgang unter den politischen Wettbewerbern an. „Jahrzehnte nach der deutschen Einheit scheinen sich große Gräben in unserer Gesellschaft aufzutun. Die herausfordernden Fragen werden oftmals nur noch mit extremer Härte, Polemik und auf Basis von Desinformationen diskutiert“, sagt der Steinmetz- und Steinbildhauermeister. Auch Holger
Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks erklärte in seinem bundespolitischen Bericht in der Vollversammlung, dass der raue Umgang und die Komplexität politischer Debatten neue Dimensionen angenommen hätten. „Ich bin schon seit rund 30 Jahren dabei, aber die Geschwindigkeit, mit der sich die Dinge in Deutschland und der Welt verändern, ist auch für mich neu.“ Neben den vielen Herausforderungen haben laut Schwannecke vor allem Geschwindigkeit, Gleichzeitigkeit und Komplexität der Veränderungen in den vergangenen Monaten eine neue Dimension erreicht. „Sowohl die politischen Akteure, als auch die Adressaten von Politik haben Schwierigkeiten damit Schritt zu halten“, erklärt er.
Wenn Tetris immer schneller wird
Er verglich die aktuellen Entwicklungen mit dem Computerspiel Tetris, bei dem die Blöcke immer schneller fallen und deshalb gute Strategien gefragt sind, um das Spiel zu meistern. Für das Handwerk bedeute dies: „Wir müssen zusammenspielen und an einem Strang ziehen, um erfolgreich zu bleiben.“
Und trifft damit den Nerv von Kammerpräsident Roman. Für ihn kommt es dabei vor allem auf die Art und Weise an, wie Diskussionen geführt werden. „Bei aller inhaltlicher Härte sollten wir trotzdem auf unsere Sprache achten. Wir müssen wieder mehr über Inhalte diskutieren, nicht gegenseitig diffamieren!“
Einblicke in die Bundespolitik
In seinem Bericht legte Generalsekretär Schwannecke unter anderem einen Schwerpunkt auf die Bürokratie – und die Erfolge, die der ZDH dort verzeichnen konnte: „Bürokratieabbau darf nicht nur ein Schlagwort sein – er muss endlich spürbar werden. Die Einführung der von uns geforderten Praxischecks kann einen wichtigen Beitrag für eine alltagstaugliche Gesetzgebung sein.“ Mit diesen Checks sollen Ministerien in Zukunft genau prüfen, welche Auswirkungen Gesetzgebung für die betroffenen Betriebe haben kann. Auch im kommenden Wahlkampf werde der ZDH laut Schwannecke das Thema Bürokratie zum Kern der inhaltlichen Auseinandersetzung machen.
Auch die Bedeutung der Bildungsstätten im Handwerk war für Schwannecke ein wichtiges Thema. „Unsere Berufsbildungszentren sind nicht nur Orte der Ausbildung – sie sind die Basis für die Zukunft des Handwerks. Doch ohne ausreichende Fördermittel der Politik werden wir die notwendige Modernisierung nicht stemmen können.“ Er erinnerte daran, dass das Handwerk essenziell für zentrale politische Projekte wie die Energiewende sei.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Verant-
Voraussichtlich am 23.02.2025 wird ein neuer Bundestag gewählt.
„Das Handwerk hat in der Vergangenheit immer bewiesen, dass es Krisen nicht nur bewältigen, sondern gestärkt daraus hervorgehen kann. Wir haben die Kompetenz und den Willen, unsere Zukunft aktiv zu gestalten“
Holger Schwannecke, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks
wortung der Politik, die Eigenverantwortung der Betriebe zu stärken. Schwannecke kritisierte steigende Sozialversicherungsbeiträge und unzureichende Strukturreformen: „Die rote Linie von 40 Prozent ist längst überschritten – das Handwerk braucht Entlastung, nicht zusätzliche Belastungen.“ Trotz der vielen Herausforderungen schloss der Generalsekretär seinen Vortrag mit einem optimistischen Appell: „Das Handwerk hat in der Vergangenheit immer bewiesen, dass es Krisen nicht nur bewältigen, sondern gestärkt daraus hervorgehen kann. Wir haben die Kompetenz und den Willen, unsere Zukunft aktiv zu gestalten.“ Mit Blick auf kommende politische Debatten in der Zukunft appellierte er an die Vertreter des Südniedersächsischen Handwerks, Veränderungen mit offenen Armen aufzunehmen und aktiv zu gestalten: „Wir müssen für unsere Belange aktiv eintreten – aber mit geradem Rücken und Zuversicht!“
Kompromisse im Fokus
Delfino Roman sieht für die kommenden Monate die Gesellschaft insgesamt in der Pflicht. „Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben beim Schreiben unserer Verfassung vor allem eines in den Mittelpunkt gestellt: den Kompromiss. Das Finden von Kompromissen ist der Kern unseres politischen Systems und Eckpfeiler für die Art und Weise wie unser Staat und unsere Gesellschaft funktionieren. Dies sollten wir immer auch ins Kleine übertragen: in den Verein, in den Beruf, in die Familie oder in die politischen Gremien. Ich bin überzeugt: Mit Zuversicht und dem Fokus auf den Kompromiss können wir die Herausforderungen gemeinsam lösen!“ W
Foto: Pexels.com
„Die Auszeichnung ist ein Symbol für Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber Ihnen. Sie bringen das Handwerk nach vorn.“
Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär
Auszeichnung: Hauptgeschäaftsführerin Ina-Maria Heidmann bei der Übergabe des Ehrenzeichens in Gold im Zuge der Vollversammlung
Für ein starkes Handwerk
Seit Jahrzehnten macht sich Ina-Maria Heidmann für das Handwerk stark. Nun wurde Sie für ihr Engagement mit dem Handwerkszeichen in Gold geehrt.
Im Sport steht die Goldmedaille für den ersten Platz in einem Wettbewerb. Sie steht für besondere Leistungen, die es verdienen, gewürdigt zu werden. Auch das Handwerk hat so etwas wie eine Goldmedaille –das Handwerkszeichen in Gold. Ina-Maria Heidmann, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen wurde im Zuge der vergangenen Vollversammlung für ihren langjährigen Dienst für das Handwerk mit dieser Auszeichnung geehrt.
„Sie lamentieren nicht, Sie machen!“, betonte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), in seiner Laudatio und würdigte damit die Macher-Mentalitäten von Heidmann, die sich seit
2011 als Hauptgeschäftsführerin für das Handwerk in der Region einsetzt – und davor bereits in der Handwerkskammer Dresden Teil der Geschäftsführung war. In dieser Zeit wurde das Berufsbildungszentrum entscheidend modernisiert und zu einem hochwertigen Ausbildungsstandort weiterentwickelt. Dank ihres beharrlichen Einsatzes bei der Landespolitik flossen von 2017 bis 2021 Fördermittel in Millionenhöhe in die umfassende Sanierung der Gebäude. „Es wurden Gebäude saniert, neue Werkstätten errichtet und damit die Räume geschaffen, die die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und Meistervorbereitungen langfristig auf einem hohen Niveau sicherstellen. Das ist auch ihr
verdienst“, hob Schwannecke hervor. Der Generalsekretär zollte Heidmann seinen Respekt für die weiteren wichtigen Weichenstellungen, die sie für die Handwerkskammer angestoßen hat: „Nicht nur im Bereich der Kammerfinanzen, sondern auch bei der Sanierung der Berufsbildungszentren oder mit der Einführung des Berufsorientierungskonzepts haben Sie sich mit großem Engagement für das Handwerk in Südniedersachsen eingesetzt. Dafür möchte ich auch im Namen des ZDH-Präsidiums Danke sagen.“
Diese Leidenschaft gilt auch der dualen Ausbildung. „Ein gesicherter hoher Standard und neueste technische Entwicklungen sind nicht lediglich ein ‚nettes Kann‘,
sondern ein ‚unabdingliches Muss‘“, sagte Schwannecke. Dieser Anspruch spiegelt sich in ihrer Arbeit wider, etwa in der Einführung der ÜLU-Umlage, um ausbildende Betriebe bei der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung finanziell zu entlasten. „Menschen wie Sie brauchen wir im Handwerk - denn nichts ist Handwerkerinnen und Handwerkern lieber, als anzupacken, etwas zu schaffen und ihr ganzes Können einzusetzen“, fasste Schwannecke abschließend zusammen. „Diese Auszeichnung ist ein Symbol für die Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber Ihnen. Sie bringen das Handwerk mit Herz und Verstand nach vorn.“
Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch! W
Foto:
Lösungen sind in Sicht
Minister Olaf Lies diskutiert mit Betriebsinhabern aus Südniedersachsen zur aktuellen politischen Situation - und will bis zum nächsten Treffen im Sommer 2025 gemeinsam Erfolge erzielen.
Wenn es etwas gibt, das dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies am Herzen liegt, dann ist es die Suche nach der Gemeinsamkeit. So war es auch an diesem Nachmittag, als sich der Politiker mit Betrieben aus dem Südniedersächsischen Handweerk in den Räumen seines Ministeriums traf. Neben der allgemeinen politischen Lage, vor allem mit Blick auf die Bundespolitik, wurden auch wichtige handwerkspolitische Themen diskutiert. „Umfragen zeigen uns, dass die wirtschaftliche Situation gerade für viele Menschen das wichtigste Thema ist. Dies gilt auch für uns in Niedersachsen“, erklärte der Wirtschaftsminister und betonte dabei die Relevanz der Handwerksbetriebe im Land: „Gerade bei Gesetzgebung müssen wir darauf achten, dass Sie, die Betriebe, das Ganze auch umsetzen können, sonst kommen wir im Land nicht voran.“
Praktikumsprämie oder nicht?
Weitermachen möchte die Landesregierung beim Abbau bürokratischer Vorschriften - konkret im Baurecht. Im Termin berichtete der Minister über die kommenden Novelierungen im Baurecht, bei
„Wir
sollten uns im Sommer wieder zusammensetzen. Bis dahin packen wir die Dinge gemeinsam an!“
Olaf Lies, niedersächsicher Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
denen vor allem die Zahl an genehmigungpflichtigen Maßnahmen sinken soll. Doch auch im Bereich der Berufsorientierung sollen mit dem Handwerk gemeinsam Lösungen gesucht werden. Die Praktikumsprämie ist aus Sicht von Lies aber nur eine von verschiedenen Möglichkeiten. „Wir sollten hier gemeinsam schauen, was am sinnvollsten ist und dabei auch einfach mal etwas ausprobieren.“ So schwebe dem Ministerium zurzeit eine umfassende öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Stärkung des Praktikums vor. Für Michael Reese, Tischlermeister und Mitglied im Vorstand der Handwerkskammer, sollten dabei auch die Menschen berücksichtigt werden, die nach der Schule quasi verloren gehen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen unerreichbar für uns werden, weil sie nach der Schule keine Ausbildung beginnen. Hier muss auch das Land konkrete Maßnahmen ergreifen!“ Einig waren sich alle Beteiligten, dass es entschiedenes Handeln braucht. Für Olaf Lies Grund genug für einen weiteren Austausch: „Wir sollten uns im Sommer wieder zusammensetzen. Bis dahin packen wir die Dinge gemeinsam an!“ (YH) W
Diskutierten gemeinsam über die aktuelle Politische Lage: Minister Olaf Lies und Vertreter aus dem Südniedersächsischen Handwerk.
Foto: HWK
Handwerk für den Blockbuster: Paul Drebing baut am Filmset in Neuseeland Möbel und andere Bauteile für die Filmindustrie.
Zukunft gestalten: Von Hildesheim nach Neuseeland
Paul Drebing ist als Tischlermeister auf die andere Seite der Erde gezogen - und arbeitet nun als Setbauer für die Filmindustrie.
YANNIK HERBST
Die Zukunft ist mehr als ein Wort. Sie ist ein Raum voller Möglichkeiten, der oft dort beginnt, wo man ihn am wenigsten erwartet. Für Paul Drebing, der seinen Tischlermeister in Hildesheim machte, begann dieser Raum mit einem Flugticket nach Neuseeland – einem Schritt, der sein Leben verändern sollte. Heute lebt und arbeitet er in Wellington in Neuseeland und hat eine Nische gefunden, die Handwerk, Kreativität und die Magie des Films vereint.
Ein Working-Holiday-Ticket zur Zukunft „Eigentlich wollte ich nur acht Monate Berufserfahrung sammeln, bevor ich meinen Holztechni-
„Unsere Aufgabe war es, Möbel und Einrichtungsgegenstände für ein Hobbit-Haus zu fertigen.“
Paul Drebing, Tischlermeister
ker und Meister mache,“ erzählt Drebing. Doch die Pläne änderten sich schnell. Was mit einem Working-Holiday-Visum 2015 begann, entwickelte sich über Arbeitsvisa und eine Einladung, in den Filmstudios von Wellington mitzuarbeiten, zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Seit 2017 darf er sich „permanent resident“ nennen und ohne Einschränkungen in Neuseeland leben und arbeiten. Doch der Weg war nicht geradlinig. „2019 bin ich zurück nach Deutschland gezogen, um meinen Meister und Techniker in Hildesheim zu machen,“ berichtet Drebing. Seit 2021 lebt er wieder in Neuseeland, wo er als Einzelunternehmer in der Filmindustrie tätig ist.
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Drebing
Hobbit-Häuser und Hollywood-Blockbuster
Der berufliche Alltag von Paul Drebing liest sich wie ein Abenteuerbuch. „Ich arbeite meist in der Werkstatt und baue gemeinsam mit Kollegen Filmset-Komponenten wie Fenster, Türen oder Möbel,“ erklärt er. Manchmal gehören auch Requisiten dazu, die später am Set installiert werden. Zu den Produktionen, an denen er mitgewirkt hat, zählen unter anderem Mortal Engines, Mulan, Avatar 2 & 3 sowie einige TV-Serien.
Eine besondere Erfahrung war seine Arbeit als Werkstattleiter für das berühmte Hobbiton-Movie-Set in Matamata in Neuseeland, in dem früher Teile der Film-Trilogie „Herr der Ringe“ und auch „der Hobbit“ produziert wurde. „Für acht Monate habe ich ein Team aus zwölf Personen geleitet. Unsere Aufgabe war es, Möbel und Einrichtungsgegenstände für ein Hobbit-Haus zu fertigen,“ erzählt Drebing. Dieses Projekt war einzigartig, da es nicht hinter verschlossenen Türen stattfand – ein Highlight für die mehr als 500.000 Besucher, die jährlich das Set besichtigen.
Welten dazwischen
„Es ist hier alles deutlich entspannter, als in Deutschland,“ beschreibt Drebing den Alltag in Neuseeland. Mit nur fünf Millionen Einwohnern und keiner unmittelbaren Nachbarschaft ist das Leben entschleunigt. Auch in der Arbeitswelt zeigt sich der Unterschied. „Hier sind Handwerker oft flexibler und arbeiten gewerksübergreifend,“ sagt er. Hinzu kommt eine weniger bürokratische Herangehensweise, die den Alltag vereinfacht.
Auf die Entwicklungen in Deutschland blickt er hingegen selten. „Ich habe seit zehn Jahren
„Hier sind Handwerker oft flexibler und arbeiten gewerksübergreifend.“
Paul Drebing
wenig mit Deutschland zu tun,“ gibt er zu. Dennoch sieht er Verbesserungspotenzial: „Mehr Öffentlichkeitsarbeit in Abschlussjahrgängen könnten helfen, mehr Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern.“
Die Filmindustrie steht derweil weiter unter Druck. „Seit Covid ist die Nachfrage gesunken, und der Schauspielerstreik hat die Branche zusätzlich gelähmt,“ erklärt Drebing. Große amerikanische Produktionen und Streamingdienste halten sich zurück, was sich auf die Auftragslage auswirkt. „Es wird nur die Hälfte produziert im Vergleich zu vor Covid,“ berichtet er. Ein weiterer Faktor sind die Steuervergünstigungen. Länder wie Neuseeland, Australien oder Kanada bieten den Produktionsfirmen der Filmindustrie attraktive Konditionen, um die Filmproduktionen ins eigene Land zu holen. „Die Landschaft der Filmproduktion steht zurzeit in einem starken Wettbewerb,“ stellt Drebing fest.
Magie und Menschlichkeit
Doch bei all den Herausforderungen gibt es auch magische Momente. „Am Set habe ich James Cameron, Lisa Kudrow und Taika Waititi getroffen,“ erzählt Drebing. Begegnungen, die für viele unerreichbar scheinen, gehören für ihn zum beruflichen Alltag. Sein Weg zeigt, dass Zukunft manchmal auch dort entsteht, wo man sie nicht erwartet – in einem fernen Land, mit einer neuen Herausforderung und manchmal, zwischen den Kulissen eines Hobbit-Hauses. W
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Drebing
Auch die berühmten Häuser der Hobbits (Herr der Ringe) wurden teilweise von Tischlermeister Paul Drebing mit Möbeln und Equipment ausgestattet.
Liebe zum Detail: Auch am Filmset legt Paul Drebing Wert darauf, seine Möbel mit liebevollen Details und optischen Hinguckern herzustellen.
Auszubildende aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich auch in diesem Jahr beim ZDH, um über die Zukunft der Imagekampagne zu disktutieren
Das Handwerk im Gespräch
Der Auszubildende Luca Schild war für die Handwerkskammer beim Jugendbeirat der Imagekampagne des Handwerks in Berlin.
YANNIK HERBST
Einmal im Jahr treffen sich Auszubildende aus den insgesamt 53 Kammerbezirken auf Einladung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, um über die Zukunft der Kampagne „Das Handwerk“ zu sprechen und wichtige Impulse der jungen Generation einzuarbeiten.
Luca Schild, Auszubildender bei der Elektro Zühlke GmbH in Göttingen, hat in diesem Jahr vertretend für die Handwerkskammer am Jugendbeirat der Imagekampagne in Berlin teilgenommen. Im Interview teilt der Auszubildende seine Eindrücke und Gedanken über die Veranstaltung, die Kampagne und die Zukunft des Handwerks.
Herr Schild, Sie waren für die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Teil des Jugendbeirats in Berlin. Wie war Ihr Erlebnis vor Ort?
» Luca Schild: Der Ausflug nach Berlin war unglaublich interessant und hat mir viel Spaß gemacht. Es war spannend, so viele junge Menschen aus ganz Deutschland zu treffen, die genauso wie ich für das Handwerk brennen. Die Organisation der Veranstaltung war absolut vorbildlich, und auch die
„Wenn wir gemeinsam daran arbeiten, das Handwerk moderner, sichtbarer und attraktiver zu machen, hat es eine großartige Zukunft vor sich“
Luca Schild, über die Zukunft des Handwerks.
Unterbringung hat keine Wünsche offengelassen. Besonders beeindruckt hat mich, wie professionell das Ganze ablief – von den Workshops bis hin zu den Diskussionen mit der neuen Werbe-Agentur CarlNann aus Hamburg. Einziger Wermutstropfen war die schwierige Verkehrssituation, die durch den Besuch des amerikanischen Präsidenten ausgelöst wurde. Dennoch hat das meine Begeisterung für das Event kaum geschmälert.
Die Kampagne „Das Handwerk“ wird seit über zehn Jahren aktiv geführt. Wie bewerten Sie sie?
» Schild: Ich finde die Kampagne grundsätzlich sehr positiv. Sie bringt das Handwerk ins Gespräch und sorgt dafür, dass unsere Berufe sichtbarer werden. Neben dem coolen Image müssen die Botschaften die Realität im Handwerk stärker widerspiegeln. Gerade auf den Social-Media-Kanälen der Kampagne wäre es wichtig, die Geschichten der Auszubildenden und Gesellen in Zukunft noch authentischer und vielfältiger zu erzählen. Die Arbeit im Handwerk ist so facettenreich, das sollte jeder sehen - egal auf welchem Kanal! Ich finde es gut, dass wir Auszubildenden bei dieser Arbeit aktiv mitmachen dürfen!
Foto:
ZDH
Mit diesen oder vergleichbaren Motiven machte die Kampagne auch in diesem Jahr auf das Handwerk aufmerksam - vor Ort und im digitalen Raum.
Welche Aspekte im Handwerk sind Ihrer Meinung nach besonders verbesserungswürdig?
» Schild: Ein ganz zentraler, wenn auch nicht entscheidender, Punkt ist für mich das Gehalt – sowohl während der Ausbildung als auch später als Geselle. Wir reden viel davon, wie wichtig das Handwerk für unsere Gesellschaft ist, doch diese Bedeutung spiegelt sich oft nicht in der Bezahlung wider. Das ist schon ein Faktor, wenn es darum geht, junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen und sie langfristig zu halten. Noch viel wichtiger ist aber, dass die Arbeit im Handwerk endlich die Wertschätzung erfährt, die sie verdient. Wir erschaffen und erhalten Dinge, die das Leben der Menschen prägen – das sollte in
Vertrat das Südniedersächsische Handwerk im Jugendbeirat: der Auszubildende Luca Schild.
„Ich
finde die Kampagne grundsätzlich sehr positiv. Sie bringt das Handwerk ins Gespräch und sorgt dafür, dass unsere Berufe sichtbarer werden“
Luca Schild, zur Kampagne „DAS HANDWERK“, die seit 2010 bundesweit für den Wirtschaftsbereich wirbt.
der Gesellschaft deutlicher anerkannt werden. Die Kampagne hilft dabei sicherlich!
Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer eigenen Situation im Handwerk?
» Schild: Sehr zufrieden! Meine Ausbildung macht mir großen Spaß. Mein Team im Betrieb ist super – ich fühle mich dort richtig gut aufgehoben und wertgeschätzt. Auch in der Berufsschule läuft es prima. Das Schöne an meinem Beruf ist, dass ich jeden Tag sehe, was ich geschaffen habe. Das motiviert mich enorm. Und ich habe klare Pläne für die Zukunft: Nach meiner Gesellenprüfung möchte ich so schnell wie möglich die Meisterprüfung angehen. Der Meistertitel eröffnet mir so viele Möglichkeiten, und ich finde es wichtig, sich stetig weiterzuentwickeln.
Wie sehen Sie die Zukunft des Handwerks? Welche Veränderungen wären nötig, um positivere Perspektiven zu schaffen?
» Schild: Dazu möchte ich an dieser Stelle nichts sagen, da ich mir noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Was ich aber sicher weiß: Wenn wir gemeinsam daran arbeiten, das Handwerk moderner, sichtbarer und attraktiver zu machen, hat es eine großartige Zukunft vor sich. Veranstaltungen wie der Jugendbeirat sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn sie zeigen, dass unsere Meinungen gehört werden. W
Kontakt:
Ihre Auszubildenden haben Interesse, im kommenden Jahr die Imagekampagne aktiv zu gestalten oder gemeinsam mit uns die sozialen Medien des Handwerks zu bespielen? Melden Sie sich bei uns: presse@hwk-hildesheim.de
Foto: Peter Macek
Foto: HWK
Nachwuchs am Schultisch begeistern
Fachkräfte von morgen sollte man in der Schule abholen, sagt Schreinerin Julia Maria Spielvogel. Sie organisierte eine ganz besondere DeutschlandTour.
BIRGIT GREUNER
Handwerk und allgemeinbildende Schulen passen sehr gut zusammen: Das weiß Julia Maria Spielvogel aus dem bayerischen Weyarn aus eigener Erfahrung. Die Schreinergesellin kehrte Ende September von ihrer zwölfmonatigen Deutschland-Schul-Tour zurück – mit einem selbst ausgebauten Camper und einem Anhänger, gefüllt mit Maschinen, Werkzeugen und Baumaterial.
In unzähligen Workshops hat sie Siebt- und Achtklässler, aber auch Grundschulkinder für das Bauen mit Holz begeistert. Seitdem ist ihr klar, wie wichtig es ist, mehr handwerkliche Projekte in die Stundenpläne zu integrieren. „Viele unserer Nachwuchsprobleme könnten wir auf diesem Weg lösen“, ist sich die 28-Jährige sicher.
„Ich habe ein Unterrichtskonzept erarbeitet –auf Grundlage eines von mir entworfenen fünfteiligen Bausatzes für ein Bienenhotel“, sagt Spielvogel Das bauten die Schüler jeweils einer Klasse mit ihrer Hilfe in knapp drei Stunden zusammen. Zum Einsatz kamen Fräse, Akkuschrauber, Schleifmaschine und Laser. Dabei vermittelte Spielvogel nicht nur handwerkliche Fähigkeiten, sondern auch Hintergrundwissen: „In einem Quiz konnten die Kinder anhand einiger von mir produzierter Kurzvideos lernen, wo das von uns genutzte Holz herkommt, wie Schreiner und Tischler arbeiten und welche Bedeutung Bienen für uns haben.
„Handwerken ist viel besser als normaler Unterricht“
Was hat die Schreinergesellin an ihrem SchülerProjekt besonders begeistert? „Die strahlenden Gesichter der Jugendlichen über ihre selbst gebauten Werke und ihr häufigstes Resümee: Handwerken
ist viel besser als normaler Unterricht“, antwortet sie prompt. Spielvogel hat folgende Tipps für Handwerkskollegen zum Thema „Nachwuchswerbung“:
ɓ Bei Veranstaltungen wie Berufsmessen sollten Handwerkskammern und Innungen möglichst praxisnahe Angebote umsetzen: Schüler könnten am Messestand in kurzen Workshops aktiv werden, zum Beispiel durch Schreiben des eigenen Namens per CNC-Fräse auf ein Stück Holz oder durch Schrauben an einem Motorblock. „Mit den eigenen Händen zu arbeiten, bringt Jugendliche viel näher an die Idee heran, einen Handwerksberuf zu wählen“, betont Spielvogel.
ɓ Um für ihre Ausbildungsangebote zu werben, könnten Handwerksbetriebe in Schulen ihrer Region kurze Workshops anbieten: Spielvogel hat noch 1.500 Bienenhotel-Bausätze auf Lager und ist bereit, diese weiterzugeben (Kosten nach Absprache), ebenso wie Tipps zum Unterrichtskonzept. „Solche Workshops sollten möglichst von Azubis umgesetzt werden, die gleichzeitig Fragen zur Ausbildung beantworten könnten“, schlägt sie vor.
„Mit den eigenen Händen zu arbeiten, bringt Jugendliche viel näher an die Idee heran, einen Handwerksberuf zu wählen.“
Julia Maria Spielvogel, Schreinergesellin
Foto:
Stefan
Petto
In Workshops baute Schreinerin Julia Maria Spielvogel (sitzend) mit Schülern aus Schulen in ganz Deutschland Bienenhotels.
ɓ Ausbildende Betriebe sollten in den sozialen Medien wie Instagram oder Tiktok aktiv sein, um Jugendliche gezielt zu erreichen: „Die Azubis in Ausbildungsbetrieben könnten zum Beispiel an einem halben Tag pro Woche Material zum Posten produzieren wie Fotos, Videos und kurze Texte über ihren Arbeitsalltag“, rät Spielvogel. Dann seien die Posts authentisch und sprächen andere junge User besonders gut an.
Holzbau-Workshops für Schüler
Spielvogel hat ihre Schreinerausbildung im Anschluss an ein Kunstgeschichte- und ein Kunstpädagogik-Studium absolviert. „Ich selbst wurde im Gymnasium eher auf das Studieren als auf den
„Viele unserer Nachwuchsprobleme könnten wir auf diesem Weg lösen.“
Julia Maria Spielvogel, Schreinergesellin
Weg zu einer praktischen Ausbildung vorbereitet“, berichtet sie. Schließlich habe sie aber im Studium gemerkt, wie viel Spaß sie an handwerklichen Projekten hat.
Ihr Gesellenstück fertigte sie in Zusammenarbeit mit der Firma Shaper an und gab damals Workshops für Maschinenanwender. „So kam ich auf die Idee, ein solches Format auch Jugendlichen anzubieten und gleichzeitig für das Handwerk zu werben“, erinnert sie sich. Um möglichst viele Schulen einbeziehen zu können, organisierte sie ihre sponsorengeförderte Tour. Veröffentlicht hat sie ihre Tour-Erlebnisse auch in zahlreichen Posts auf ihren Social-MediaKanälen, wo sie kontinuierlich über ihre Arbeit berichtet. W
Foto:
Bestell- und Verwaltungs-Automatisierung, KI-Anrufbeantworter oder intelligente WebsiteChatbots: KI bietet ein vielfältiges Potenzial.
Online-Digitalisierungswerkstatt
Sie wollen Expertise sammeln in Sachen KI? Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk startet 2025 eine Digitalisierungswerkstatt zum Thema – so können Sie dabei sein.
KI-Potenziale, KI-Tools und Best Practices kennenzulernen: Das ist der Fokus der kostenfreien Digitalisierungswerkstatt für Handwerker mit dem Titel „Künstliche Intelligenz – neuer Problemlöser im Handwerk“. Vorwissen zum Thema ist nicht erforderlich. Hier die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
ɓ Die kostenfreien OnlineVeranstaltungen finden im Zeitraum März 2025 bis März 2026 statt.
ɓ Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen sind ab sofort unter www.handwerkdigital.de möglich.
ɓ Geboten werden Formate wie Impulsvorträge, Workshops, individuelle Beratungsgespräche mit Beratenden der Handwerkskammern – je nach Verfügbarkeit.
Wie viel Zeit Sie in das KIProjekt investieren, bestim-
men Sie selbst. Teilnehmende Betriebe sollten ein Interesse daran haben, mindestens ein KI-Projekt umzusetzen. Sie werden dabei von Beratenden, KI-Trainern und Digitalisierungsexperten unterstützt. Hier Beispiele für mögliche Projekte:
1 Nutzung generativer KI-Tools wie ChatGPT, Gemini, Midjourney, DALL-E.
2 Einbindung von KI-Tools oder KI-unterstützter Soft-
ware, die auf das Handwerk spezialisiert sind.
3 Eigene Entwicklung neuer KI-Lösungen, zum Beispiel gemeinsam mit anderen Betrieben, Softwareanbietern oder Start-ups.
Die angebotene Themenpalette der Digitalisierungswerkstatt reicht von KI-Grundlagen über die Bedeutung von Daten für KI-Anwendungen bis hin zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung. BG W
Gefahrstoffe per Klick im Blick
Wer Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Sanieren und Reinigen sucht, ist bei Wingis online genau richtig. Ein neues Tool bietet eine gezieltere Auswahl.
Das neue Modul der BG Bau „Baubereiche“ der Gefahrstoff-Datenbank Wingis bietet ab sofort auch Gefahrstoffinformationen sortiert nach Gewerken. Folgende Arbeitsbereiche seien verfügbar:
ɓ Dachdeckerarbeiten,
ɓ Zimmererarbeiten,
ɓ Maler- und Lackierarbeiten,
ɓ Installateurarbeiten,
ɓ Bodenlegerarbeiten,
ɓ Steinmetzarbeiten,
ɓ Estrichlegearbeiten,
ɓ Entschichtungsarbeiten sowie
ɓ Gebäudereinigung.
Der Anbieter, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), betont, dass
die Webanwendung ständig aktualisiert und um weitere Gewerke ergänzt werde. Anhand typischer Tätigkeiten oder Einsatzgebiete erhalte der Nutzer eine Übersicht über Gefahrstoffe, die für sein Gewerk relevant seien. Außerdem gelange man
in wenigen Schritten direkt zum Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau (Gisbau). So sei es dem Nutzer möglich, für die jeweiligen Gefahrstoffe alle notwendigen Angaben für die Gefährdungsbeurteilung sowie Vorlagen für die Betriebsanweisung abzuru-
Bei Sanierungsarbeiten müssen Handwerker mit dem Vorkommen von Gefahrstoffen rechnen.
fen. Geklärt werden könnten Fragen, wie „Wie gefährlich sind Reinigungsmittel oder Bauchemikalien?“, „Was muss beim Umgang mit ihnen beachtet werden?“ oder „Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?“.
Die Gisbau-Informationen seien kostenfrei in der Gefahrstoffdatenbank Wingis online abzurufen. Die Datenbank stelle zudem Vorlagen für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung sowie für produktbezogene Betriebsanweisungen gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung – Letztere sogar in 17 verschiedenen Sprachen. BG W
Foto: Quality Stock Arts - stock.adobe.com
Angst? Von wegen!
192 Seiten
ISBN 978-3-86910-671-7
€ 14,99 [D] ·
15,50 [A]
184 Seiten
978-8426-4256-0
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Bedrohlicher Post? Kündigung!
Störung des Betriebsfriedens: Warum auch ein privater Social-Media-Post arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Der Fall: Ein Berliner Straßenbahnfahrer hatte in einer privaten FacebookGruppe eine geschmacklose Fotomontage gepostet. Sie zeigte das Logo des Arbeitgebers und einen auf dem Boden knienden Mann, auf dessen
Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Der Titel lautete: „Ver.di hört den Warnschuss nicht!“ Mehrere Kollegen, die in der Gewerkschaft aktiv waren, fühlten sich bedroht und beschwerten sich beim Arbeitgeber. Dem Straßen
Meinungsäußerung gedeckt.
bahnfahrer wurde daraufhin fristlos gekündigt. Das Urteil: Die Richter am Arbeitsgericht (AG)Berlin entschieden im Sinne des Arbeitgebers. Der Straßenbahnfahrer habe mit der Fotomontage bei Ver.di engagierte Kollegen bedroht. Eine solche Drohung sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und störe erheblich den Betriebsfrieden. Zwar sei der Post in einer privaten Gruppe veröffentlicht worden, so die Richter. Doch diese richte sich ausdrücklich an Kollegen aus dem Betrieb. Der Mann habe somit seine arbeitsvertragliche Neben
pflichten verletzt, zu denen auch Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers gehört. Eine Abmahnung sei deshalb nicht erforderlich. Eine fristlose Kündigung lehnten die Richter ab. Der Mann sei seit 15 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt und brauche als alleinerziehender Vater von drei Kindern einen größeren Vorlauf, um eine neue Stelle zu finden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. KW W
aAG Berlin: Urteil vom 7. Oktober 2024, Az. 59 Ca 8733/24 + 59 Ca 11420/24
Abwerbung – was gilt rechtlich?
Im Streit um abgeworbene Arbeitskräfte versuchte ein Unternehmen, den Wettbewerber mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen. Doch so leicht ist das nicht.
Der Fall: Zwischen zwei konkurrierenden Firmen entbrannte ein Streit um abgeworbene Arbeitskräfte. So hatte eine ganze Gruppe Mitarbeitende bei ihrem Arbeitgeber gekündigt, um beim Wettbewerber zu arbeiten. Doch der ursprüngliche Arbeitgeber konnte einige seiner ExFachkräfte von einer Rückkehr überzeugen. Der Wettbewerber sah darin einen Fall unlauteren Wettbewerbs. Der alte Arbeitgeber habe Prämien ausgelobt und kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung gestellt.
Per einstweiliger Verfügung sollten ihm daher nicht nur weitere Rückabwerbungen untersagt werden, sondern der geprellte Arbeitgeber verlangte auch, die zurückgekehrten Kollegen dürften erst nach einer SechsMonatsFrist eingestellt werden.
Der Beschluss: Das Landgericht (LG) Koblenz lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Das Abwerben und Rückabwerben von Mitarbeitern sei grundsätzlich erlaubt, auch wenn es um einen Wettbewerber gehe. Ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln setze einen
verwerflichen Zweck oder verwerfliche Mittel oder Methoden voraus, beispielsweise:
ɓ Der Abwerber hat nicht sein eigenes unternehmerisches
Prämien zahlen, damit Mitarbeiter bleiben – ist das erlaubt?
Fortkommen im Sinn, sondern will vor allem die wirtschaftliche Entfaltung des Konkurrenten behindern.
ɓ Der Abgeworbene wird zum Vertragsbruch verleitet.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, so die Richter. So seien allen Mitarbeitenden Bleibeprämien angeboten worden, nicht nur wechselwilligen. Auch eine rechtliche Unterstützung sei zulässig. KW W
aLG Koblenz: Beschluss vom 17. September 2024, Az. 11 O 12/24
Foto: Gina Sandersstock.adobe.com
Ankündigung der Bundesbauministerin: Trotz vorläufiger Haushaltsführung sind vier Förderprogramme für den Neubaubereich für 2025 gesichert.
Flaute bleibt: Das sagt das Baugewerbe
Die Zahl der Baugenehmigungen geht weiter zurück: Trotz des Ampel-Aus sollen die Neubauförderungen weiterlaufen. Löst das die Probleme?
Die Zahl der Baugenehmigungen ist erneut eingebrochen: Im September 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 15.300 Wohnungsbaugenehmigungen erteilt – das entspricht einem Minus von gut 23 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei Mehrfamilienhäusern sei die Zahl der Baugenehmigungen im gleichen Zeitraum um fast 22 Prozent zurückgegangen und bei Einfamilienhäusern um fast 26 Prozent.
„In Deutschland bauen immer weniger Menschen“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Keiner in der Branche glaubt, dass sich das bald ändert.“ Angesichts der Zahlen blickt Pakleppa mit Sorge auf die kommenden Monate: „Nach dem Scheitern der Regierung wird wohl auch der Haushalt 2025 scheitern; Deutschland steht vor einer vorläufigen Haushaltsführung.“
Dem ZDB-Hauptgeschäftsführer zufolge könne der Staat bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts somit keine neuen Aufträge für Straße und Schiene vergeben. Auch bei den Fördertöpfen im Neubaubereich sieht er mögliche Probleme.
Bundesbauministerin Klara Geywitz hat über den Nachrichtendienst X mitgeteilt, welche Förderprogramme weiterlaufen sollen. Dazu sagt Pakleppa: „Gut ist, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderprogramme über die vorläufige Haushaltsführung weiterzuführen.“
Bis zum Haushalt 2025 werde das über die Zwölftel-Regelung – gemeint ist die Teilung des vorhandenen Budgets in zwölf Scheiben – möglich gemacht. Laut dem ZDB-Hauptgeschäftsführer birgt die Monatsteilung allerdings die Gefahr kurzfristiger Förderstopps. AML W
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Michael Franke, Zimmerei und Bedachung Lotze-Franke GmbH, Hann. Münden
Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland liegt sie aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Senkung der Grunderwerbsteuer:
Was würde das bringen?
Mehrere Bauverbände haben eine Studie in Auftrag gegeben: Sie wollten wissen, welche Folgen eine Grunderwerbsteuersenkung auf den Neubau hätte.
Mehrere Bauverbände haben beim Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie in Auftrag gegeben. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Baugewerbe-Verband Niedersachsen, die Bauwirtschaft Baden-Württemberg, der Landesverband Bayerischer Bauinnungen und die Bauverbände NRW wollten wissen, wie sich eine Senkung der Grunderwerbsteuer auf die Neubaunachfrage auswirkt.
Der ZDB hat die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst:
ɓ Demnach würde eine Halbierung der Grunderwerbsteuer die Zahl der Baugenehmigungen um fast zehn Prozent steigern.
ɓ Die aktivierte Bautätigkeit würde auch die Fertigstellungszahlen erhöhen und die Mindereinnahmen der halbierten Grunderwerbsteuer mehr als kompensieren.
ɓ Beispiele zeigten zudem, dass die Aktivierung des Neubaus für die Länder kostengünstiger wäre, als selbst Wohnungen zu bauen.
Für ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind die Ergebnisse der Studie Anlass für einen erneuten Appell an die Länder: „Die Grunderwerbsteuer hat sich für Familien zu einer riesigen Hürde bei
„Daher bleibt es bei unserer Forderung: Runter mit der Grunderwerbsteuer!“
Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer
der Eigentumsbildung aufgetürmt. Mit Blick auf die Wohnungsnot brauchen wir aber jedes private Bauvorhaben.“ Er appelliert an die Länder, die Furcht vor Mindereinnahmen zu überwinden.
„Eine Senkung der Grunderwerbsteuer hat großes Potenzial für mehr Steuereinnahmen. Jeder Euro in Bauinvestitionen generiert bis zu sieben Euro an Folgeinvestitionen“, so Pakleppa. Für ihn zeigt die Studie klar, dass die Senkung günstiger für die Länder wäre, als selbst Wohnungen zu bauen: „Daher bleibt es bei unserer Forderung: Runter mit der Grunderwerbsteuer!“
Hintergrund: Seit dem Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuersätze eigenständig festzulegen. Vor dieser Reform lag der Steuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Inzwischen liegt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg sind es zum Beispiel 5 Prozent. Häuslebauer in Nordrhein-Westfalen zahlen 6,5 Prozent und in Bayern werden nur 3,5 Prozent fällig. AML W
wDie vollständige Studie finden Sie auf der Website des IW. Kurzlink: svg.to/aussengru
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Sanierung im Bestand: Mit der neuen Gefahrstoffverordnung kommen neue Regeln auf Betriebe und Kunden zu.
Neue Gefahrstoffverordnung: Das müssen Betriebe wissen
Die Bundesregierung hat die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen.
Die neuen Regeln können in Kürze in Kraft treten. Welche Folgen hat das für Handwerksbetriebe?
ANNA-MAJA LEUPOLD
Per Verordnung hat die Bundesregierung die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Darin wird neu geregelt, wie bei Sanierungsprojekten im Bestand mit der Gefahr einer Asbestbelastung umzugehen ist.
Asbestproblematik beim Bauen im Bestand Dass Asbest gefährlich ist, ist seit Langem bekannt. Das krebserregende Mineral ist in Deutschland seit 1993 verboten. Bei Sanierungen im Bestand können Handwerker aber noch immer mit dem Stoff in Berührung kommen, sofern das Gebäude vor dem Asbestverbot errichtet wurde. Dann könnte das Mineral zum Beispiel in alten Farben, Fliesenklebern, Putzen und Spachtelmassen enthalten sein. Fliesenlegermeister Daniel Peters kennt die damit verbundene Gefahr: „Wenn wir bei der Arbeit versehentlich Asbestfasern freisetzen, verteilen sich die unbemerkt im Gebäude. Das birgt ein erhebliches
„Ich
habe viel Wissen erworben und kann das Asbestrisiko viel schneller bewerten.“
Daniel Peters, Fliesenlegermeister
Gesundheitsrisiko für Bewohner und Handwerker“, sagt der Geschäftsführer der Thomas Lustig GmbH. Schon jetzt gelten deshalb strenge Bestimmungen für den Umgang mit Asbest. Damit diese eingehalten werden können, muss vor der Sanierung von Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, Folgendes geklärt werden: Sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen wegen einer möglichen Asbestbelastung nötig?
„Im Nationalen Asbestdialog auf Bundesebene war eigentlich verabredet worden, dass die Veranlasser, also diejenigen, die Sanierungsaufträge erteilen oder darüber entscheiden, verantwortlich dafür sind, dass eine entsprechende Erkundung erfolgt. Leider hat der Gesetzgeber diese geforderte Veranlasserhaftung relativ weichgespült“, bedauert Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. „Statt einer klaren Verantwortungszuweisung sind Kunden nach der neuen Regelung nur verpflichtet, dem Hand
werksbetrieb alle vorhandenen Unterlagen zum Gebäude zur Verfügung zu stellen.“ Anhand dieser Informationen muss dann der Betrieb im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bei dem geplanten Sanierungsauftrag Gefahrstoffe freigesetzt werden und zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten führen können.
Und was passiert, wenn der Kunde keine aussagekräftigen Unterlagen zur Verfügung stellen kann? In diesem Fall stellt die Gefahrstoffverordnung im neuen § 6 Absatz 2 b klar, dass eine gesonderte Prüfung durch den Betrieb zu erfolgen hat. Für diese sachgerechte Prüfung kann eine technische Erkundung, also das Entnehmen von Probematerial und dessen Analyse, erforderlich sein. „In diesem Fall ist die Erkundung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Auftrag durchgeführt werden kann –die Erprobung gehört also gemäß § 6 Absatz 2 c zum Auftragsumfang“, erläutert Höltkemeier. Die Erprobung gehört dann zum Gesamtauftrag – daraus ergibt sich, dass sie auch entsprechend in Rechnung zu stellen ist, so Höltkemeier.
Ebenfalls wichtig: Wenn der Betrieb für die Erkundung nicht die erforderliche Qualifikation hat, muss diese durch einen Fachbetrieb erfolgen. Fliesenlegermeister Daniel Peters sieht sich für die neuen Regeln gut gerüstet, da er kürzlich den kleinen Asbestschein gemacht hat. „Das war mir ein großes Anliegen, weil ich meine Mitarbeitenden, meine Kunden und den Betrieb schützen will“, sagt der Unternehmer. Auf seinen Baustellen hat der Meister bislang zwar noch keine technische Erkundung durchgeführt. Trotzdem ist er überzeugt, dass sich der Schein bereits gelohnt hat: „Ich habe viel Wissen erworben und kann das potenzielle Asbestrisiko viel schneller bewerten, wenn ich in einem Gebäude die Untergründe prüfe.“
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Einen genauen Termin, wann die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft tritt, gibt es noch nicht. Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) soll es aber noch 2024 sein. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. W
Frohe Festtage!
Nutzen Sie die Feiertage, um auszuspannen, Zeit mit Ihren Lieben zu verbringen und Kraft zu tanken. Das Jahr 2024 hatte es in sich: Viele Betriebe hatten kleine oder große Herausforderungen zu meistern. Oft blieb da keine Zeit zum Innehalten und Auftanken. Dafür sind nun die Festtage da: das Jahr Revue passieren lassen, sich Zeit für schöne Dinge nehmen, um den Fokus dann nach vorne zu richten. Für 2025 wünschen wir Ihnen viel Schaffenskraft – und vor allem Spaß an Ihrem Handwerk sowie eine große Portion Zuversicht! Herausgeber, Verlag und Redaktion wünschen Ihnen ein frohes Fest und ein erfolgreiches Jahr 2025.
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Daniel Peters, Fliesenlegermeister
Elektronische Rechnungen ab 1. Januar 2025: Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums enthält mehr als 60 Anwendungshinweise für die Praxis.
Das BMF zur E-Rechnung
Wann ist bei E-Rechnungen die Lesbarkeit gewährleistet? Was gilt für Dauerrechnungen? Das Bundesfinanzministerium gibt zahlreiche Anwendungshinweise.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung liegt vor. Darin konkretisiert das Bundesfinanzministerium, wie die E-Rechnungspflichten ab 1. Januar 2025 umgesetzt werden müssen. Hier sind sechs Beispiele.
1. Was sind ab 2025 E-Rechnungen?
Zum Jahreswechsel wird der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) liegt eine E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 nur dann vor, „wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird“ und sie „eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“.
2. Welche Formate sind zulässig?
E-Rechnungen können laut Ministerium sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat müsse insbesondere gewährleisten, dass die Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) elektronisch übermittelt und ausgelesen werden können. Die Verwendung von strukturierten Rechnungsformaten, die der Normenreihe EN 16931
Der Begriff der elektronischen Rechnung wird zum Jahreswechsel neu
definiert.
entsprechen, sei immer zulässig. Das BMF-Schreiben nennt auch Beispiele für elektronische Rechnungsformate, die in Deutschland zulässig sind. Das sind:
ɓ Rechnungen nach dem Standard XRechnung, ɓ Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1. – ausgenommen sind allerdings die MINIMUM und BASIC-WL.
Diese beiden Formate könnten nach dem 31. Dezember 2024 die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine E-Rechnung erfüllen, heißt es im BMF-Schreiben weiter.
3. Wann sind Echtheit und Unversehrtheit gewährleistet?
Auch bei der E-Rechnung müssen „die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung“ gewährleistet sein, heißt es im BMF-Schreiben. Doch was heißt das genau? Dem Ministerium zufolge können bei der Übermittlung von elektronischen Rechnungen eine qualifizierte Signatur oder ein zulässiges EDI-Verfahren verwendet werden. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gelten dann als gewährleistet.
4. Was bedeutet Lesbarkeit?
Das Bundesfinanzministerium konkretisiert zudem, wann die Lesbarkeit einer E-Rechnung gewährleistet ist: Der strukturierte Datensatz – also zum Beispiel die XML-Datei – müsse maschinell auswertbar sein, heißt es im BMF-Schreiben. Eine zusätzliche Erstellung eines menschenlesbaren Dokuments sei daher nicht erforderlich. Begründung: Eine standardisierte Datei ist maschinell auswertbar. Das bedeutet, dass sie durch ein Visualisierungs-Tool menschenlesbar angezeigt werden könne.
5. Welche Herausforderungen gibt es bei Schlussrechnungen?
Die Anforderungen an eine Endrechnung sind laut Ministerium im strukturierten Teil einer E-Rechnung noch nicht darstellbar. In solchen Fällen könne es daher eine Lösung sein, eine sogenannte Restrechnung zu stellen.
„Diese Lösung wird jedoch vor allem für die Baubranche noch nicht praktikabel sein“, sagt Robin Große, Steuerberater beim Beratungsunternehmen Ecovis. Er weist darauf hin, dass das Ministerium aufgrund der noch bestehenden technischen Einschränkungen vorerst auch eine Kombination aus Endrechnung im E-Rechnungsformat und einem die Anzahlungen auflistenden Anhang in Form eines unstrukturierten Datensatzes zulässt. Der Anhang müsse als unstrukturierte Datei in der E-Rechnung enthalten sein, so der Steuerberater. Das bedeutet laut Ecovis, dass die E-Rechnung in einem Format zu erstellen ist, in dem die E-Rechnung selbst und der notwendige Anhang technisch miteinander verbunden sind. Das sei zum Beispiel bei hybriden Formaten möglich, erläutert das Beratungsunternehmen. Die Vereinfachung gilt laut dem BMF-Schreiben bis zum 31. Dezember 2027.
6. Was gilt bei Dauerschuldverträgen?
Auch bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen kann eine E-Rechnung Pflicht sein. Hier reicht es laut BMF aus, wenn für den ersten Teilleistungszeitraum eine elektronische Rechnung ausgestellt wird. Wichtig dabei sei, dass ɓ der zugrunde liegende Vertrag als Anhang enthalten ist oder ɓ aus dem sonstigen Inhalt hervorgeht, dass es sich um eine Dauerrechnung handelt.
Das BMF-Schreiben enthält dazu auch eine gute Nachricht für Betriebe: Für alle vor dem 1. Januar 2027 erteilten Dauerrechnungen, die nicht als E-Rechnung ausgestellt wurden, wird faktisch Bestandsschutz eingeräumt. Sie müssen nur durch eine E-Rechnung ersetzt werden, wenn sich etwas an den Rechnungsangaben ändert. W
Vor 2027 erstellte Dauerrechnungen müssen nur bei inhaltlichen Änderungen neu als E-Rechnung ausgestellt werden.
„Wir sparen 80 Prozent der Zeit“
Das Hildesheimer Baugeschäft Wolf ist bereits auf die E-Rechnungspflichten vorbereitet. Die Digitalisierungsbeauftragte Sabrina Gerlof (Foto) berichtet von der Umsetzung.
Haben Sie bereits auf die E-Rechnung umgestellt?
»Sabrina Gerlof: Ja, wir haben unsere Prozesse im Büro Mitte Juni komplett umgestellt. Seither sind E-Rechnungen bei uns Standard. Das bedeutet, dass wir an andere Unternehmen jetzt ZUGFeRD-Rechnungen verschicken. Wenn wir mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, versenden wir hingegen elektronische Rechnungen im Format XRechnung.
Wie ist die Umstellung gelaufen?
»Gerlof: Wir digitalisieren nach und nach unsere Prozesse – das gilt für das Büro und die Baustelle gleichermaßen. Wir haben uns mit PDS Novis eine Software angeschafft, die uns das ermöglicht. Zuletzt haben wir alles rund um unsere Rechnungsprozesse umgestellt, das waren für uns sehr intensive Monate. Das größte Problem bei der Umstellung war, dass wir bei einem Stammdatenabgleich mit unserem Steuerbüro festgestellt haben, dass die Stammdaten nicht in allen Systemen identisch beziehungsweise vollständig waren.
Und sind die Probleme jetzt beseitigt?
»Gerlof: Ja, nicht nur das. Wir bemerken inzwischen, welche Effizienzvorteile die Umstellung der Rechnungsprozesse für uns hat. Das betrifft insbesondere die Rechnungen, die bei uns per E-Mail eingehen. Diese Rechnungen prüfen wir jetzt mithilfe einer künstlichen Intelligenz, die wir dafür selbst trainiert haben. Anschließend werden die Daten an unsere Rechnungssoftware weitergeleitet. Die Mitarbeitenden im Büro müssen die Rechnungen inhaltlich nochmal kurz prüfen, manuell freigeben, einem Projekt zuordnen und per Knopfdruck einen Zahlungsvorschlag machen. Anschließend wird die Rechnung automatisch bezahlt. Der neue Prozess spart uns etwa 80 Prozent der Zeit. AML
Zukunft Handwerk: Was Besucher 2025 erwartet
Die dritte Auflage des Kongresses „Zukunft Handwerk“ startet im März in München. Ein Ausblick
auf das Bühnenprogramm, Workshops und andere Veranstaltungshighlights.
Zwei Tage Input und Austausch mit anderen Handwerkern und Experten erwartet Besucher der „Zukunft Handwerk“ 2025 in München: Der Kongress am 12. und 13. März steht im kommenden Jahr unter dem Motto „Stolz, im Handwerk zu gestalten“. Was bewegt die Betriebe aktuell? Was sind Herausforderungen und Zukunftschancen? Das haben sich die Macher der Veranstaltung gefragt und die beiden Kongresstage mit spannenden Programmpunkten und verschiedenen Formaten auf großen und kleinen Bühnen gefüllt. Am ersten Tag soll es vorrangig um politische Herausforderungen und Fragestellungen gehen. Am zweiten Tag stehen
„Stolz, im Handwerk zu gestalten.“
Das Motto des Kongresses im kommenden Jahr
aktuelle und praktische Themen im Mittelpunkt, die Betriebe und ihre Mitarbeitenden bewegen. In begleitenden Workshops liegt der Fokus beispielsweise auf Social Media, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Fachkräftegewinnung. Während der Workshops haben Besucher die Möglichkeit, den Referenten Fragen zu stellen und das Gelernte vor Ort auszuprobieren.
Robotik, KI und IT-Sicherheit Praxisbeispiele aus vielen Themenbereichen können Besucher auf dem Innovationsparcours erleben. Dort zeigen Aussteller ihre Lösungen für Handwerksbetriebe: Der Malerroboter streicht
Die Zukunft im Visier: In München wartet ein umfangreiches Programm auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
MARTINA JAHN
Wände, das spart Zeit und Ressourcen. Zum Thema IT-Sicherheit gibt es spielerische Mitmach-Angebote wie beispielsweise in einem Escape-Room. Auf dem Parcours wird auch gezeigt, wie moderne SmartHome-Technologien mit innovativer Sensorik den Wohnkomfort bei Kunden steigern und Handwerker gleichzeitig ihre Dienstleistungen damit aufwerten.
Auch Virtual und Augmented Reality finden Platz im Parcours: Werfen Sie mit der VR-Brille einen Blick in das Innere von Hardware-Produkten – ein Hilfsmittel, das die Anlagenwartung um einiges vereinfacht.
Austauschen und Netzwerken Nicht zuletzt soll der Kongress auch ein Ort zum Austauschen und Vernetzen sein. In Café-Ecken, bei Speeddatings sowie bei einer großen Netzwerkparty können Kontakte geknüpft und die Themen des Tages in geselliger Atmosphäre ausgewertet werden.
Erfolgsgeschichten gesucht!
Beim „Pitch im Handwerk“ können Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Handwerk ihre eigene Erfolgsgeschichte vorstellen und ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro gewinnen. Die Bewerbungen werden zunächst in einem Vorentscheid bewertet. Die ausgewählten zwölf Kandidatinnen und Kandidaten haben die Möglichkeit, in einem Video oder einer Präsentation ihre Idee darzustellen und damit zu einem digitalen Publikumsvoting zugelassen zu werden.
Der endgültige Live-Pitch der sechs Finalisten mit den meisten Stimmen findet im kommenden Jahr auf der Zukunft Handwerk in München statt. So können Sie dabei sein:
ɓ Berichten Sie, wie Sie in einem der drei Fokusthemen Digitalisierung, Personal oder Bürokratieabbau bestimmte Herausforderungen gemeistert haben.
ɓ Einreichungen werden nach ihrem Grad an Innovation, Umsetzbarkeit und ihrer Relevanz in Bezug auf die Fokusthemen bewertet. Weitere Kriterien sind das Potenzial zur Skalierung für andere Betriebe, der finanzielle Nutzen und die Auswirkung auf das Handwerk generell.
ɓ Mindestens sechs Monate muss die Idee bereits in Umsetzung sein, damit sie bewertet wird.
Bewerbungen sind bis zum 5. Januar 2025 möglich. Kurzlink zum Anmeldeformular: svg.to/pitch
Miss und Mister Handwerk 2025
Auch 2025 findet wieder das Finale von „Miss und Mister Handwerk“ auf dem Kongress statt. Sechs Handwerkerinnen und sechs Handwerker treten dann vor dem Live-Publikum und der Jury an, um den Titel zu erhalten. W
Praxisbeispiele aus vielen Themenbereichen können Besucher auf dem Innovationsparcours erleben.
„Handwerk verbindet“
Elf Markenbotschafter geben dem Kongress „Zukunft Handwerk“ ein Gesicht und gehen als erfahrene Handwerker und Handwerkerinnen oder Influencer voran, um auf das Event aufmerksam zu machen. Einer von ihnen ist Cehan San (Foto), Installateur- und Heizungsbaumeister aus Oldenburg. Der Inhaber von San Haustechnik hat die Schwerpunktthemen Motivation und Energie im Handwerk gewählt.
Was motiviert Sie als Markenbotschafter der Zukunft Handwerk?
»Cehan San: Ich bin seit dem ersten Kongress ein großer Fan dieses Formats: Es ist eine tolle Mischung aus schönem Ambiente und einer super Atmosphäre. Das Handwerk tauscht sich dort mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus. Die Veranstaltung hat auch ein bisschen Glamour-Faktor, da Fernsehen und Presse anwesend sind. Deshalb möchte ich meine Erfahrung aus den letzten beiden Kongressen an andere Handwerkerinnen und Handwerker weitergeben und auch sie für die Veranstaltung begeistern.
Was ist aus Ihrer Sicht das Spannende an dem Format Zukunft Handwerk?
»San: Es ist nicht nur eine Messe im eigentlichen Sinn: Auf dem Kongress gibt es Vorträge und Podiumsdiskussionen, aber auch Workshops, bei denen man in Themen tiefer eintauchen kann. Themen wie Nachwuchsarbeit im Handwerk, Generationswechsel und Digitalisierung sind wichtig, um die Jugendlichen für das Handwerk zu gewinnen. Wie können sich Betriebe zukunftsweisend aufstellen? Auch das wird auf der Zukunft Handwerk in vielen Facetten beantwortet.
Was wollen Sie anderen vermitteln?
»San: Meine Botschaft ist: Das Handwerk verbindet! Wir Handwerker und Handwerkerinnen machen den Kongress gemeinsam zu einer erfolgreichen Veranstaltung. Durch das Zusammentreffen verschiedenster Gewerke ist der Nutzen des Netzwerks und des thematischen Inputs wirklich für jede und jeden eine Bereicherung. JA
Wer auf LinkedIn aktiv werden will, sollte vorab eine Strategie entwickeln. Auch für Handwerksbetriebe bietet das Netzwerk Chancen.
LinkedIn für Betriebe: Was wichtig ist
Für Unternehmer kann das Online-Netzwerk LinkedIn viele Vorteile bieten. Ein Content-Marketing-Experte erklärt warum und gibt Tipps für den Einstieg.
BIRGIT GREUNER
Lohnt es sich für einen Handwerksunternehmer, bei LinkedIn aktiv zu sein? „Das ist in jedem Fall eine Option“, sagt Jochen Hencke, Content-Marketing-Experte bei der Schlüterschen Mediengruppe. „Wer bei LinkedIn einsteigen möchte, sollte sich im Vorfeld zwei Dinge überlegen: Passt der Kanal zu mir persönlich? und Ist meine Zielgruppe dort vertreten?“ Was Handwerker grundsätzlich über LinkedIn wissen sollten, fasst er in drei Punkten zusammen:
ɓ Die rund 18 Millionen deutschen Nutzer des Onlineportals sind im Schnitt älter als bei anderen sozialen Netzwerken und eher in führenden Positionen.
ɓ Bei LinkedIn geht es vorrangig um berufliche Kontakte und das Teilen von Fachwissen und Innovationen – nach dem Motto: „So machen wir das, wie sieht eure Lösung aus?“
Jochen Hencke, Content-MarketingExperte
ɓ Besonders wertvoll kann LinkedIn deshalb für Betriebe sein, die im B2B-Bereich arbeiten, beispielsweise zum Knüpfen von Kontakten mit neuen Geschäftspartnern.
LinkedIn kennenlernen
Wie verschaffe ich mir einen Eindruck, ob LinkedIn zu mir passt? „Legen Sie sich ein eigenes, privates Profil an, um das Portal kennenzulernen. So können Sie abwägen, ob Sie dort regelmäßig posten, sich vernetzen, Beiträge teilen und kommentieren möchten“, erklärt der 42-Jährige. Es sei wichtig, dass der Sender sich dort zu Hause fühle. Die Empfänger würden schnell merken, wenn das nicht der Fall sei. Gute Einblicke in das Netzwerk verschaffe auch der Beitritt in Gruppen – einem Zusammenschluss von Usern, die sich über bestimmte Themen austauschen.
Hencke rät: Wer das Online-Netzwerk intensiver nutzen möchte, solle eine passende Strategie erarbeiten. „Überlegen Sie sich, was Sie mit Ihren Postings erreichen wollen und welche Inhalte Ihre Zielgruppe bevorzugt – beispielsweise Textpostings, Grafiken, betextete Fotos oder Erklärvideos.“ Man könne sich – wenn man dann intensiver einsteigen möchte – auch kostenfrei eine eigene LinkedIn-Unternehmensseite erstellen, um die eigene Marke, den Betrieb, die Dienstleistungen sowie Karrierechancen darzustellen. Da derzeit der Algorithmus Personen-Profile bevorzugt darstellt, ist der Aufbau von Reichweite über eine Unternehmensseite aktuell deutlich schwieriger.
LinkedIn-Posts: Je mehr, desto besser Wie oft man bei LinkedIn posten sollte, beantwortet Hencke mit der Formel: Je mehr, desto besser. „Aber zum Posten brauchen Sie natürlich Zeit“, gibt er zu bedenken, „ für das Texten, die Auswahl von Fotos, das Erstellen einer Grafik.“ Folgendes sei zu beachten:
ɓ Überlegen Sie, wie viel Zeit Sie im Alltag für Ihren LinkedIn-Einsatz haben.
ɓ Posten Sie möglichst regelmäßig, zum Beispiel einmal pro Woche.
ɓ Bieten Sie eher Qualität statt Quantität und veröffentlichen Sie eher einen guten Post als mehrere Schnellschüsse ohne effektiven Nutzen für die Zielgruppe.
ɓ Stellen Sie einen Redaktionsplan auf – mit Themen, Art der Inhalte, dem Datum der Veröffentlichung und der Quelle.
Und Hencke erklärt, warum es wichtig ist, experimentierfreudig zu sein und Neues auszuprobieren: „Nur wenn Ihre Zielgruppe sich gut bedient fühlt, erreichen Sie eine bessere Reichweite: Ihre Inhalte werden stärker kommentiert, geteilt und vermehrt an weitere User ausgespielt.“ Dennoch bleibe mancher Post ohne Resonanz. „Lernen Sie daraus, indem Sie die Inhalte beim nächsten Mal anders präsentieren.“
Nutzen regelmäßig bewerten
„Wie stark sich Unternehmer auf LinkedIn engagieren, sollten sie davon abhängig machen, was das Netzwerk auf Dauer einbringt“, resümiert Hencke – wie zum Beispiel lukrative Aufträge dank der Kontakte zu neuen Geschäftspartnern oder den Einblick in Innovationen, die sie geschäftlich weiterbringen. Sein Tipp: „Rechnen Sie solche Netzwerk-Erfolge gegen Ihren Zeiteinsatz bei LinkedIn auf, inklusive des Community-Managements und der Interaktion mit Beiträgen anderer.“ W
wAuch die handwerk.com-Redaktion ist mit einem Account bei LinkedIn zu finden. Schauen Sie doch mal rein. Kurzlink svg.to/hwclink
„Rechnen Sie NetzwerkErfolge gegen Ihren Zeiteinsatz bei LinkedIn auf.“
Jochen Hencke, Content-MarketingExperte
„LinkedIn macht uns sichtbarer“
Für Anke Voss (Foto) von der Heinrich Voss Gebäudetechnik GmbH ist LinkedIn eine effektive Visitenkarte. Sie berichtet, welche Vorteile ihr das Netzwerk bietet.
Mit welchem Ziel sind Sie gestartet?
»Anke Voss: Ich wollte unser Unternehmen sichtbarer machen, indem ich von unserer Arbeit berichte und von unseren Standpunkten und Meinungen zu Themen, die uns wichtig sind. Ursprünglich hatte ich auch an das Recruiting gedacht. Da hilft uns das Netzwerk aber weniger. Fachkräfte, die wir hauptsächlich suchen, sind hier größtenteils nicht vertreten.
Was interessiert Sie besonders?
»Voss: Spannend finde ich Meinungs- und Erfahrungsbeiträge rund um Familienunternehmen und frauenspezifische Themen, in denen es zum Teil sehr persönlich wird. Das Netzwerk bietet mir außerdem tolle Perspektivwechsel bei Themen, die ich eigentlich schon lange kenne.
Welche Vorteile bietet Ihnen LinkedIn?
»Voss: Eine gut aufgestellte LinkedIn-Unternehmensseite ist eine effektive Visitenkarte –eine wichtige Ergänzung zu unserer Homepage. Sucht beispielsweise ein Auftraggeber Informationen über unser Unternehmen und unsere Arbeit, bietet LinkedIn ein Tor nach innen, um unsere DNA kennenzulernen. Direkte Aufträge bringt uns das eher nicht, aber es ergibt sich auf diesem Weg ein erstes zartes Pflänzchen einer geschäftlichen Verbindung.
Was raten Sie Unternehmern, die überlegen, sich bei LinkedIn zu engagieren?
»Voss: Ich kann eine gewisse Hemmschwelle verstehen, eigene Meinungen und eigenes Wissen dort zu teilen. Um sich einen Eindruck machen zu können, welche Vorteile man vom LinkedIn-Netzwerk haben kann, sollte man sich dort aber einmal ausprobieren. Meine Erfahrung: Ich gebe etwas und ich bekomme etwas dafür. Und je mehr ich gegeben habe, desto mehr habe ich zurückbekommen. BG
Stecken Sie das Geld für jede nicht gekaufte Schachtel Zigaretten in ein Glas und zählen Sie es jede Woche, um Ihren Erfolg sichtbar zu machen.
Ziele einfacher erreichen
Ungesunde Gewohnheiten abzulegen, fällt uns oft schwer. Helfen können sogenannte Nudges, kleine Stupser in die richtige Richtung. So integrieren Sie sie in Ihren Alltag.
KATHARINA WOLF
Eigentlich wissen wir genau, was gut für uns ist: ausreichend Bewegung, abwechslungsreiche Ernährung, genug Schlaf, wenig Stress. Doch am Ende landen wir wieder nach einem zu langen Arbeitstag mit Chips und Bier vor dem Fernseher. Warum ist das so? Und wie schaffen wir es, unser Verhalten dauerhaft in eine bessere Richtung zu ändern?
„Unser Gehirn ist auf Energieeffizienz ausgelegt“, sagt Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen. „Es folgt am liebsten eingespielten Routinen, denn jede Verhaltensänderung kostet Energie.“ Erschwerend kommt hinzu, dass uns unser Gehirn gleich noch eine zweite Hürde in den Weg legt: das Belohnungssystem. Es schüttet das Glückshormon Dopamin aus. Leider setzt es dabei eher auf den schnellen Kick (Schokolade) als auf eine dauerhaft gesunde Ernährung. „Langfristige Ziele werden nicht mit einer Dopaminausschüttung belohnt“, erklärt Urban.
„Blocken Sie im Kalender sämtliche Wochenenden mit dem Termin ,Familie glücklich machen‘.“
Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen
Wir müssen also unser Gehirn gleich doppelt austricksen: Einerseits die Energie aufbringen, den Routinepfad zu verlassen, und uns andererseits immer wieder kleine Belohnungserlebnisse ermöglichen, um dranzubleiben. Helfen können dabei sogenannte „Nudges“, englisch für Stupser.
„Beim Self-Nudging sorgt man selbst dafür, sich mit kleinen Werkzeugen immer wieder in die richtige Richtung zu schubsen“, so Urban. Die Werkzeuge zum Self-Nudging können dabei ganz unterschiedlich ausfallen.
Werkzeug 1:
Self-Nudging mit Hinweisen und Bildern Langfristige Ziele sind oft schwer greifbar: Zehn Kilo Gewicht verlieren oder am Wochenende nicht arbeiten sind zwar gute und messbare Vorsätze, trotzdem verlieren wir sie schnell aus dem Blick.
„Hier hilft es, sich klarzumachen, warum ich ein bestimmtes Ziel erreichen will, und mich dann
an dieses Warum mit Hinweisen immer wieder zu erinnern“, sagt Urban. „Hängen Sie zum Beispiel die Hose, in die Sie wieder passen wollen, außen an den Kleiderschrank oder stellen Sie die Laufschuhe mitten in den Flur.“ Weniger arbeiten für mehr Zeit mit der Familie? Dann stellen Sie ein Bild Ihrer lachenden Kinder gut sichtbar auf den Schreibtisch oder blocken Sie im Outlook-Kalender sämtliche Wochenenden mit dem Termin „Familie glücklich machen“. Auch Apps können helfen, indem sie zum Beispiel regelmäßig daran erinnern, Wasser zu trinken oder eine kurze Bewegungspause einzulegen.
Werkzeug 2:
Self-Nudging mit (weniger) Hürden Sie kennen das aus dem Supermarkt: Die teuren Waren stehen in Augenhöhe, nach den billigen muss man sich bücken – klassisches Nudging, um uns Kunden auf die hochpreisigen Artikel zu stupsen. „Dieses Prinzip können Sie auch selbst nutzen“, sagt Margit Urban. Sie wollen sich gesünder ernähren? Räumen Sie im Küchenschrank die ungesunden Lebensmittel ganz nach oben und stellen die gesunden in den Blick. Weniger Alkohol trinken? Lagern Sie Bier nicht im Kühlschrank, sondern ganz hinten im Keller, und holen immer nur eine Flasche. Mehr Wasser trinken? Stellen Sie sich morgens eine große Flasche Wasser auf den Schreibtisch. Weniger Zeit am Handy? Schalten Sie Push-Nachrichten ab und legen Sie das Handy außer Sichtweite. „Der Weg zum Ziel sollte möglichst leicht, das gewohnte Verhalten möglichst unbequem sein“, erläutert die Beraterin.
Werkzeug 3:
Self-Nudging mit Umdeutung (Framing) Es klingt wie eine Binsenweisheit: Mit der richtigen Einstellung geht vieles leichter. Nudges können helfen, diese Einstellung zu verändern. „Hier geht es darum, nicht den Verzicht in den Blick zu nehmen, sondern den Gewinn“, erklärt Urban. Eine Treppe ist dann kein anstrengendes Hindernis, sondern eine Trainingseinheit für einen knackigen Po. Ein Spaziergang im Regen wird aus einer widerwilligen Unternehmung zu einer Stärkungsrunde für die Abwehrkräfte. Ein nicht gerauchtes Päckchen Zigaretten bedeutet bares Geld, das Sie für etwas anderes zur Verfügung haben.
Werkzeug 4:
Self-Nudging über sozialen Druck
Allein durchzuhalten ist oft schwer. „Erzählen Sie im Freundes- oder Familienkreis von Ihrem Ziel. Schon damit bauen Sie einen leichten sozialen Druck auf, der das Durchhalten erleichtert“, sagt Urban. Gut sei es auch, sich Verbündete mit dem gleichen Ziel zu suchen, zum Beispiel einen motivierten Trai-
„Unser Gehirn folgt am liebsten eingespielten Routinen, denn jede Verhaltensänderung kostet Energie.“
Margit Urban, Expertin für psychosoziale Gesundheit in Unternehmen
ningspartner. „Wichtig ist hier, eine verbindliche Absprache zu treffen, zum Beispiel einmal die Woche zu joggen oder sich zu einem gesunden Mittagessen zu treffen, die wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen abgesagt wird“, betont die Beraterin.
Sie können den sozialen Druck noch weiter steigern, indem Sie sich für eine Zielverfehlung bestrafen. Wissenschaftler vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, die sich mit Self-Nudging befasst haben, nennen einen etwas gemeinen Trick: Schließen Sie eine Wette auf das Erreichen Ihres Ziels ab. Wenn Sie verlieren, müssen Sie Geld für einen Zweck spenden, den Sie eigentlich ablehnen. Das kann eine Partei sein, deren Ziele Sie für falsch halten, oder ein Fan-Projekt Ihres Fußball-Lieblingsgegners.
Werkzeug 5: Self-Nudging mit Belohnungen „Self-Nudging bedeutet, große Ziele in kleine Ziele zu zerlegen“, sagt Urban. „Für das Erreichen dieser kleinen Erfolge sollten Sie sich belohnen. Jedes Mal schüttet dann unser Gehirn Dopamin aus und sorgt für ein gutes Gefühl – so bleiben Sie dran.“
Auch hier helfen Bilder, Hinweise oder einfaches Aufschreiben. „Sie haben von den zehn Kilo, die Sie abnehmen wollten, schon drei geschafft? Dann stellen Sie sich einen Berg aus 40 Butterpäckchen vor, von dem Sie zwölf wegnehmen können“, nennt die Expertin ein Beispiel. Sie können auch noch konkreter ein Bild mit 40 Butterpäckchen malen und pro Kilo vier wegstreichen. Oder für jedes nicht gerauchte Päckchen Zigaretten acht Euro in ein Sparschwein stecken, jede Woche das Geld zählen und überlegen, was Sie sich davon gönnen können. Hilfreich seien auch Erfolgsjournale, die Sie entweder einfach selbst gestalten können, die es aber auch schon vorbereitet online oder auf Papier zu kaufen gibt, sagt Urban. „Diese Journale helfen, sich das Ziel immer wieder vor Augen zu führen und die Nudges zu bewerten: Was war hilfreich? Was hat nicht funktioniert?“ Auch das helfe, durchzuhalten.
Wie lange muss man durchhalten?
Und wie lange dauert es, bis ein neues Verhalten zur gewohnten Routine geworden ist? „Da kommt es auf das Ziel und die Persönlichkeit an“, sagt Urban. In einem Experiment hätten Wissenschaftler der Global University London diese Frage untersucht, berichtet sie. Das Ergebnis: Bei täglicher Wiederholung in einer konstanten Umgebung dauerte es im Durchschnitt 66 Tage, bis eine Gewohnheit die Schwelle der Automatisierung erreichte. „Die Spannweite war jedoch groß, mit Variationen von 18 bis zu 254 Tagen“, so Urban. Umso wichtiger ist es also, sich mit kleinen Stupsern immer wieder in die richtige Richtung zu schubsen. W
Urteil: Für die Sozialversicherungspflicht kommt es nur auf die Kapitalbeteiligung und die rechtliche Position des Geschäftsführers an.
Wenn der Chef nur faktisch bestimmt
Der Ehemann ist Geschäftsführer, die Ehefrau ist Alleingesellschafterin der GmbH. Ein Handwerksbetrieb muss deswegen jetzt Sozialabgaben für mehrere Jahre nachzahlen.
Der Fall: Handwerksmeister ist faktisch Chef – auch ohne Beteiligung
Ein Dachdeckermeister arbeitet als angestellter Geschäftsführer einer GmbH. Alleingesellschafterin ist seine Ehefrau. Der Handwerker vermietet der GmbH die Geschäftsräume und wesentliche Betriebsmittel. Außerdem gewährt er dem Betrieb ein Darlehen von 110.000 Euro und hat faktisch das Sagen.
Dennoch stuft der Sozialversicherungsträger den Handwerker nach einer Betriebsprüfung als abhängig beschäftigt ein. Die Folge: Die GmbH soll für mehrere Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer zahlen.
Die GmbH hält dagegen: Abgesehen von der Ehefrau als Alleingesellschafterin sprächen alle Aspekte für eine selbstständige Tätigkeit. So sei die Ehefrau „lediglich Bürokauffrau“ und fachlich „nicht in der Lage, den Betrieb zu führen“. Hingegen bestimme der Ehemann als „alleiniger Branchenkenner“ die wirtschaftliche Ausrichtung der GmbH. Zudem trage auch er ein unternehmerisches Risiko – durch das von ihm gewährte Darlehen. Darüber hinaus bestimme er durch die Darlehensgewährung wie auch durch die Vermietung der Betriebsstätte und der Betriebsmittel die
Eine selbstständige Tätigkeit liege nur dann vor, wenn der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital beteiligt ist und er durch diese Beteiligung die „Rechtsmacht“ hat, die Geschicke der Gesellschaft zu lenken.
AUS DEM URTEIL
wirtschaftlichen Geschicke der GmbH. Formal sei er zwar weisungsgebunden, doch könne er unliebsame Weisungen verhindern – indem er notfalls mit Kündigung der Miet- und Darlehensverträge droht.
Das Urteil:
Entscheidend ist die Kapitalbeteiligung Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gegen die GmbH entschieden. Ein angestellter Geschäftsführer sei auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn er „faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führt“ und „Kopf und Seele“ des Unternehmens ist.
Eine selbstständige Tätigkeit liege nur dann vor, wenn der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital beteiligt ist und er durch diese Beteiligung die „Rechtsmacht“ hat, die Geschicke der Gesellschaft zu lenken. Dass der Dachdeckermeister ohne Beteiligung auf anderem Weg Druck ausüben kann, spiele keine Rolle. „Außerhalb des Gesellschaftsvertrages bestehende wirtschaftliche Verflechtungen sind nicht zu berücksichtigen“, so das Gericht. JW W
aLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 10. April 2024, Az. L 8 BA 126/23
Wegen der Mindestlohnerhöhung wird 2025 die Verdienstgrenze im Minijob auf 556 Euro angehoben.
Minijob-Grenze steigt 2025
Wenn zum 1. Januar 2025 der Mindestlohn steigt, hat das auch Auswirkungen auf Minijobs. Was Betriebe über die Verdienstgrenze und die Arbeitszeit wissen müssen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum Jahreswechsel um 41 Cent angehoben. Die Lohnuntergrenze liegt dann bei 12,82 Euro pro Stunde. Das hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr per Verordnung beschlossen. Betriebe, die Minijobber beschäftigen, müssen sich auf eine weitere Änderung einstellen. Infolge der Mindestlohnerhöhung wird die Verdienstgrenze im Minijob angepasst: Sie steigt zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat. Aktuell liegt die sogenannte MinijobGrenze noch bei 538 Euro.
Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass sich die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber im kommenden Jahr nicht ändert. Sie liegt weiterhin bei etwa 43 Stunden im Monat. Hinweis: Zahlen Betriebe ihren Minijobbern mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.
Früher wurden Mindestlohnerhöhungen für Betriebe, die Minijobber beschäftigen, oft zur Mindestlohnfalle –zumindest dann, wenn sie
Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlten und die monatliche Arbeitszeit nicht anpassten. Dieses Problem hat der Gesetzgeber inzwischen beseitigt: Denn seit Oktober 2022 wird die Verdienstgrenze automatisch bei jeder Mindestlohnerhöhung angepasst. Die Formel für die Berechnung der MinijobGrenze ist in § 8 Abs. 1 SGB IV festgelegt. Sie lautet wie folgt:
Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro aufgerundet.
Mit dieser Formel lässt sich auch die neue MinijobGrenze ermitteln, die ab dem 1. Januar 2025 gilt: 12,82 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 555,533 Euro im Monat. Gerundet auf volle Euro ergibt das eine Verdienstgrenze von 556 Euro. AML W
Weitere Informationen zur Verdienstgrenze im Minijob finden Sie auf der Website der MinijobZentrale. Kurzlink: svg.to/mijoze
Vorsorge: Tarifvertrag „mischt“ mit
Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgeber bei betrieblicher Altersvorsorge entlastet. Hier ein Urteil zum Vorgehen bei bereits länger bestehenden Tarifverträgen.
Arbeitgeber müssen seit 2018 einen Zuschuss leisten, wenn Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzah-
len. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch abweichende Regeln enthalten. Welche Pflichten bei Tarifverträgen aus der Zeit vor 2018 beste-
Betriebliche Altersvorsorge: Die Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss ist seit 2018 Gesetz.
hen, hat das Bundesarbeitsgericht geklärt.
Der Fall: Ein Holzmechaniker arbeitet seit 1982 tarifgebunden bei seinem Arbeitgeber. Seit 2019 wandelt der Mann Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge um. Grundlage ist ein Tarifvertrag von 2008.
Von seinem Arbeitgeber verlangt der Holzmechaniker ab Januar 2022 zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss. Die Zahlung dieses Zuschusses könne nicht durch eine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung
ausgeschlossen werden, die bereits vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Regelung bestanden habe.
Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet zugunsten des Arbeitgebers. Auch Tarifverträge aus der Zeit vor 2018 könnten abweichende Regeln zur gesetzlichen Entgeltumwandlung enthalten. Das sei bei dem Tarifvertrag des Holzmechanikers der Fall. BG W
aBAG: Urteil vom 20. August 2024, Az. 3 AZR 285/23
Recruiting per Arbeitskleidung
Mit coolen Sprüchen auf der Arbeitskleidung zu neuen Mitarbeitenden:
Die Marke Textiles Recruiting von Bettina Wilken kommt bei Handwerkern gut an.
BIRGIT GREUNER
Ein Großteil der Kundschaft von Bettina Wilken, Inhaberin von Wilken Werbung in Werlte, sind Handwerksbetriebe. „In den Gesprächen mit unseren Auftraggebern steht regelmäßig ein Thema obenan: der Fachkräfteund Azubimangel“, erzählt sie. „Deshalb habe ich nach einem Weg gesucht, Betriebe als Arbeitgeber sichtbarer zu machen. Mein Ziel war es, die Werbung der Unternehmen um potenzielle Mitarbeitende und um Kunden effektiv zu kombinieren.“ Vor zwei Jahren entwickelte die 54-Jährige das Textile Recruiting – seit 2023 eine eingetragene Marke. Wilken gestaltet und fertigt modische Arbeitskleidung – je nach Kundenwunsch – passend zum Handwerk, im eigenen Design.
„Mein Ziel war es, die Werbung der Unternehmen um Mitarbeitende und um Kunden zu kombinieren.“
Bettina Wilken, Wilken Werbung
Authentische Werbung für eigenes Gewerk Das Textile Recruiting sei eine besondere Visitenkarte in Form von Hoodies, T-Shirts, Caps, aber auch als Stoffbeutel. Für einen Ausbildungsbetrieb hatte die Unternehmerin beispielsweise die Idee mit dem Aufdruck „Er ist aus- und nicht eingebildet“. Werbung für einen Arbeitsplatz könne authentischer nicht kommuniziert werden als durch die Menschen, die jeden Tag ihr Gewerk ausüben. „Die Mitarbeiter zeigen so, dass sie sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. Das hat eine enorme Außenwirkung“, weiß Wilken von ihren Kunden. Für diese ist das Unternehmen aktuell an sechs Standorten mit insgesamt 43 Mitarbeitenden im Einsatz. Die Firma
Foto: Evelyn KäserWilken Werbung
Bettina Wilken hat das Textile Recruiting für Handwerksbetriebe entwickelt.
Wilken ist ein Familienunternehmen: Neben Bettina Wilken gehören ihr Mann Andreas Wilken sowie die gemeinsamen Kinder zum Team.
Wilkens Unternehmensportfolio im Bereich „bedruckte Textilien“ reicht von Sportbekleidung für Vereine über Betriebs- und Arbeitsschutzbekleidung bis hin zu Messeausstattungen. Im Fokus ihrer Arbeit steht ein stringentes Corporate Design für den Kunden. Ein weiterer Betriebszweig ist die Produktion von Schilder- und Lichtreklame sowie Werbemitteln aller Art und der mobile Messebau.
Recruiting auch nach Feierabend
Die Arbeitsbekleidung würden die Handwerker auch in ihrer Freizeit gerne tragen. „Wir legen Wert auf Wohlfühlqualität“, betont Wilken. „Das garantieren wir mit Textilien aus hochwertigen Materialien sowie modernem Design.“
Fällt ihr wirklich zu jedem Kunden ein flotter Spruch ein? „Ich war schon immer sehr wissbegierig und speichere vieles im Kopf ab. Das verhilft mir oft schnell zu neuen Ideen“, beschreibt sie. „Ich spiele mit Worten, kombiniere das jeweilige Gewerk des Kunden mit der Zielgruppe, die er ansprechen möchte. Und auch in unserem Team kreieren wir gemeinsam Ideen für unsere Kunden.“
Besonders gern begleitet die Unternehmerin neue Kundenprojekte in der Entwicklung und in der hauseigenen Fertigung. Und sie fügt an: „Es erfüllt mich jedes Mal wieder, unseren Kunden im Anschluss die fertigen Artikel zu präsentieren.“ W
„Die Mitarbeiter zeigen so, dass sie sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. Das hat eine enorme Außenwirkung.“
Bettina Wilken, Wilken Werbung
Recruiting auch nach Feierabend: Viele Handwerker tragen die Kleidung von Wilken Werbung gerne in ihrer Freizeit. Das sorgt für einen zusätzlichen Werbeeffekt.
LHN-Vorstand bestätigt
Die Mitglieder der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) hatten die Wahl –einstimmig bestätigten sie den Vorstand im Amt. Für weitere drei Jahre stehen nun erneut an der Spitze der LHN: Eckhard Stein (r.), Vorsitzender und Präsident der Handwerkskammer Oldenburg, Detlef Bade (l.), stellvertretender Vorsitzender Arbeitgeberseite und Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, und Stephanie Wlodarski, stellvertretende Vorsitzende Arbeitnehmerseite und Vizepräsidentin der Handwerkskammer Hannover. JA
Ehrung für Heidmann
Die Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Ina-Maria Heidmann wurde mit dem Handwerkszeichen in Gold ausgezeichnet. „Sie sind seit Jahrzehnten in der Handwerksorganisation unterwegs und setzen sich mit viel Energie für die Belange des Handwerks ein!“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Nicht nur im Bereich der Kammerfinanzen, sondern auch bei der Sanierung der Berufsbildungszentren oder mit der Einführung des Berufsorientierungskonzepts habe sich Heidmann für das Handwerk in Südniedersachsen eingesetzt, betonte Schwannecke. JA
Unternehmertum stärken
Der Verbund aus 17 Handwerkskammern kritisiert die mangelnde gesellschaftliche Wahrnehmung für die Bedeutung von unternehmerischem Engagement. Zudem hemmten die schwierigen Rahmenbedingungen verstärkt die Bereitschaft zur Übernahme oder Gründung eines Betriebes. Beim Treffen in Osnabrück betonten die Vertreter zudem ihre Sorge über die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie appellierten an ihre Länderregierungen, sich für eine Neuaufstellung der Finanzierungsgrundlagen für die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen. JA
Fotos: Martina Jahn | HWK Hildesheim-Südniedersachsen/Herbst
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Nachzahlung nach der Prüfung ermitteln
Nach einer Betriebsprüfung drohen Handwerksbetrieben oft Steuernachzahlungen. Womit Sie in einem solchen Fall rechnen müssen.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Zu niedrige Steuervorauszahlungen können betroffene Handwerker oft selbst erkennen und dafür Rücklagen bilden. Anders sieht es bei einer Betriebsprüfung aus: Hier lässt sich die Höhe der Steuernachzahlung kaum im Voraus kalkulieren. Sie hängt davon ab, ob und was die Prüfer im Einzelfall finden.
Doch eine grobe Orientierung bietet die Statistik der Finanzämter: Im Durchschnitt mussten Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe im Jahr 2023 rund 24.000 Euro nachzahlen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe „Die Linken“ im Bundestag hervor.
Kleinstbetriebe kamen dabei auf eine Nachzahlung von rund 21.000 Euro, Kleinbetriebe zahlten rund 22.000 Euro und Mittelbetriebe fast 29.000 Euro. Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe fällt unter eine dieser drei Größenklassen.
Vor allem für Kleinstbetriebe ist das eine große Belastung: 21.000 Euro Steuernachzahlung bei einem Gewinn von höchstens 44.000 Euro sind nur schwer zu verkraften. In welche Größenklasse Ihr Unternehmen fällt, hängt vom Umsatz und vom zu versteuernden Gewinn ab. Handwerker gelten in der Regel als Fertigungsbetriebe und werden von der Finanzverwaltung so eingestuft:
ɓ Kleinstbetriebe: weniger als 44.000 Euro Gewinn oder weniger als 210.000 Euro Umsatz,
ɓ Kleinbetrieb: ab einem Gewinn von 44.000 Euro oder ab 210.000 Euro Umsatz,
ɓ Mittelbetrieb: ab 68.000 Euro Gewinn oder ab 610.000 Euro Umsatz,
ɓ Großbetrieb: ab 300.000 Euro Gewinn oder ab einem Umsatz von mehr als 5,2 Millionen Euro.
Wann eine Betriebsprüfung droht Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben (0,75 Prozent). Etwas höher lag er bei den Kleinbetrieben (2,27 Prozent) und den Mittelbetrieben (4,55 Prozent). Nur Großbetriebe wurden häufiger geprüft (17,8 Prozent).
Ob das Finanzamt einen konkreten Betrieb prüft, ist jedoch keine Frage statistischer Wahrscheinlichkeit. In der Regel haben Betriebsprüfungen konkrete Auslöser. Dazu zählen zum Beispiel:
ɓ ständige Verluste,
ɓ Verträge mit Angehörigen,
ɓ auffällig hohe Steuerabzüge,
ɓ für die Betriebsgröße untypische Umsätze und Gewinne,
ɓ für die Region und das Gewerk untypisch niedrige Lohnkosten,
ɓ für das Gewerk überdurchschnittlich hohe Materialkosten.
Hinzuschätzungen werden besonders teuer Typische Sachverhalte, die zu Steuernachzahlungen führen, sind oft vermeintliche Kleinigkeiten. So wer-
Schwere Belastung vor allem für Kleinstbetriebe: Sie zahlen durchschnittlich fast 21.000 Euro Steuern nach einer Betriebsprüfung nach –fast 50 Prozent ihres Gewinns.
Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung ist relativ gering: 2023 hat das Finanzamt 1,74 Prozent aller Unternehmen geprüft. Am niedrigsten war der Anteil bei den Kleinstbetrieben.
den die Prüfer häufig bei der Privatnutzung des Firmenwagens fündig: Ein mangelhaftes Fahrtenbuch können sie leicht verwerfen und die Privatfahrten nach der deutlich teureren Ein-Prozent-Methode besteuern.
Richtig hoch fallen Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung aus, wenn das Finanzamt die Buchführung verwirft und Umsatz und Gewinn schätzt. Dabei achten die Steuerprüfer besonders auf
ɓ formelle Mängel in der digitalen Buchführung,
ɓ Einnahmen und Zahlungen ohne Belege,
Was muss ich zahlen?
Eine grobe Orientierung bietet in dieser Frage die Statistik der Finanzämter.
ɓ systematische Fehler in der Kassenführung,
ɓ nicht zeitnah erfolgte Buchungen, ɓ einen privaten Lebensstil und Vermögenszuwachs, die nicht zu den Privatentnahmen passen.
Werden die Prüfer fündig, dann schätzen sie Umsatz und Gewinn. Allerdings darf die Hinzuschätzung nicht willkürlich erfolgen: Betriebsprüfer müssen die Höhe ihrer Schätzung begründen. Dafür nutzen sie neben Schätzverfahren häufig Vergleichsdaten von Betrieben gleicher Größe im gleichen Gewerk. W
Bürokratische Entlastung
Erleichterung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und den Buchführungspflichten: Diese neuen Schwellenwerte sollten Sie kennen.
Mit dem Ende der Ampel-Koalition bleiben viele Gesetze vorerst in der Schwebe: Korrektur der kalten Progression, Jahressteuergesetz 2024, Rentenpaket II … Doch zumindest zwei Gesetze haben 2024 alle Hürden genommen, die kleineren und Kleinstbetrieben das Leben bei Buchhaltung und der Zahlung von Umsatzsteuern etwas erleichtern: das Wachstumschancengesetz und das Bürokratieentlastungsgesetz.
Umsatzsteuer-Voranmeldung Handwerksbetriebe, die jährlich mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung bislang monatlich übermitteln. Bei allen anderen Betrieben begnügt sich der Fiskus mit einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Der Schwellenwert wurde nun im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2025 von 7.500 Euro auf 9.000 Euro erhöht. Maßgeblich sind dafür die im Vorjahr (2024) geleisteten Umsatzsteuer-Zahlungen, also die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Ist-Besteuerung für mehr Betriebe
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber bereits im März die Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer erhöht – von 600.000 auf 800.000 Euro Umsatz. Wer beim Finanzamt die Ist-Besteuerung beantragt, muss Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen erst an den Fiskus abführen, wenn die Zahlung bei ihm eingeht. Wer die Umsatzgrenze von 800.000 Euro überschreitet, muss die
Den Wechsel zur Ist-Besteuerung müssen Betriebe beim Finanzamt beantragen. Ein kurzes formloses Schreiben genügt.
Mehr Betriebe können nun länger die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, statt zur komplizierteren Bilanzierung zu wechseln.
Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung abführen –unabhängig davon, wann der Kunde zahlt. Beantragen können die Ist-Besteuerung:
ɓ Handwerksbetriebe, die von der Buchführungspflicht befreit sind (Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung), und ɓ Handwerksbetriebe, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Die voraussichtliche Höhe im Folgejahr spielt hingegen keine Rolle.
Den Wechsel zur Ist-Besteuerung müssen Betriebe beim Finanzamt beantragen. Ein kurzes formloses Schreiben genügt.
Ein Beispiel zeigt, was die Ist-Besteuerung bringt: Ein SHK-Betrieb stellt einem Kunden im November 2024 Leistungen über 25.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung. Wegen eines Streits über angebliche Mängel bezahlt der Kunde die Rechnung erst im Juni 2025. Da der Betrieb die Ist-Besteuerung gewählt hat, wird die Umsatzsteuer in Höhe von 4.750 Euro mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Juni 2025 fällig, also am 10. Juli 2025. Bei der Soll-Besteuerung hätte der Betrieb in Vorleistung gehen müssen und die 4.750 Euro schon für den Monat der Rechnungstellung abführen müssen.
Schwellenwert angehoben
Ebenfalls im Wachstumschancengesetz angehoben hat der Gesetzgeber die Grenzwerte, ab denen Unternehmen zur Bilanzierung und doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dadurch können kleinere Handwerksbetriebe ihren Gewinn länger nach der weniger komplizierten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Zur Bilanzierung müssen sie erst wechseln, wenn ihr Umsatz mindestens 800.000 Euro im Jahr beträgt (vorher: 600.000 Euro) und ihr Gewinn mindestens 80.000 Euro jährlich (vorher: 60.000 Euro) Ein Vorteil der EÜR: Für sie gilt das Zuflussund Abflussprinzip. Betriebe setzen Einnahmen in dem Jahr an, in dem die Zahlungen eingegangen sind, Betriebsausgaben im Jahr der Bezahlung. Anders als bei der GuV eines bilanzierenden Betriebs spielt es keine Rolle, wann eine Forderung oder eine Verbindlichkeit entstanden ist. Es kommt nur auf die tatsächlichen Zahlungen an. JW W
Sozialabgaben für Gutverdiener steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2025 erneut. Das hat auch Folgen für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen zum 1. Januar 2025 deutlich steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Als Begründung nennt sie die Einkommensentwicklung im letzten Jahr: 2023 habe die Lohnzuwachsrate bei 6,44 Prozent gelegen. Das sei die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben werde.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Was bedeutet das für Versicherte?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Renten, Kranken und Pflegeversicherung fällig werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist für die gesetzlich Versicherten beitragsfrei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2025 um 4.050 Euro angehoben werden und somit bei 66.150 Euro im Jahr liegen. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro im Monat. Zum Jahreswechsel soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ebenfalls deutlich steigen. Sie liegt dann erstmals einheitlich in ganz Deutschland bei 96.600 Euro im Jahr – das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 8.050 Euro. Bislang gelten in der GRV unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für West (7.550 Euro) und Ost (7.450 Euro).
Wer 2025 in die private Krankenversicherung wechseln kann Zum 1. Januar 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro im Jahr angehoben. Im Vergleich zu 2024 steigt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze damit um 4.500 Euro. Das bedeutet für gesetzlich Versicherte: Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer. Schließlich können nur diejenigen wechseln, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro im Jahr liegt. Bislang war der Wechsel in die private Krankenversicherung schon
2025 mehr für Kranken- und Rentenversicherung
ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.300 Euro möglich.
Durchschnittsentgelt steigt: Welche Folgen hat das für die Rente?
Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer.
Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 vorläufig auf 50.493 Euro festgesetzt – im Vergleich zu 2024 steigt es damit um 5.135 Euro. Das Durchschnittsentgelt dient der Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr.
Ein Entgeltpunkt entspricht etwa dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst aller Versicherten. Das bedeutet: Wer in einem Kalenderjahr mehr als der Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt mehr als einen Punkt. Die Entgeltpunkte sind im Alter für die Berechnung der Rentenhöhe wichtig.
Wann treten die neuen Rechengrößen in Kraft?
Final beschlossen sind die neuen Sozialversicherungsgrößen noch nicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, damit sie zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. AML W
Weniger Netto vom Brutto: Gutverdiener müssen
zahlen.
BWA-Kennzahlen: Je aktueller Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind, desto aussagekräftiger sind sie. Digitale Tools können den Prozess von der Buchung bis zur fertigen BWA deutlich beschleunigen.
Wie die BWA zum Frühwarnsystem wird
Sie wollen Probleme in Ihrem Betrieb frühzeitig erkennen? Zehn Tipps, wie Ihnen die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dabei hilft.
JÖRG WIEBKING
Steigende Kosten, sinkende Nachfrage, zunehmender Wettbewerb: Wer Probleme und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig erkennen will, sollte die wichtigsten Kennzahlen seiner Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) im Blick haben. Worauf es dabei ankommt, weiß Cord-Christian Körner, Finanzierungsexperte und Betriebsberater der Handwerkskammer Oldenburg:
1. Schauen Sie auf die Quoten in der BWA Eine BWA gibt absolute Beträge aus, aber auch Prozentzahlen, die als Quoten oder Margen bezeichnet werden. „Absolute Zahlen sind wichtig, aber für die Analyse sind Quoten schneller greifbar und besser vergleichbar“, betont Körner. Das macht er an einem Beispiel deutlich: Ein kleiner Betrieb erwirtschaftet zwei Jahre in Folge einen Rohertrag von 50.000 Euro. Also alles unverändert? Das verrät die Rohertragsquote. Erzielt die Firma diesen Rohertrag im ersten Jahr mit einem Umsatz von 80.000 Euro und im zweiten Jahr mit einem Umsatz von 100.000 Euro, dann ist die Rohertragsquote von 62,5 auf 50 Prozent gesunken. „Da sollte man prüfen, woran das liegt“, sagt Körner.
2. Buchen Sie Bestandsveränderungen?
Die Quoten in der BWA ergeben sich im Verhältnis zur Gesamtleistung. Dabei gilt:
„Absolute Zahlen sind wichtig, aber für die Analyse sind Quoten der BWA schneller greifbar.“
Cord-Christian Körner, Handwerkskammer Oldenburg
Gesamtleistung = gebuchte Umsatzerlöse + gebuchte Bestandsveränderung FE/UE Spielen Bestandsveränderungen fertiger Erzeugnisse (FE) und unfertiger Erzeugnisse (UE) in Ihrem Betrieb keine Rolle? Dann sind Gesamtleistung und Umsatzerlöse identisch. Doch zum Beispiel in den Bau- und Ausbaugewerken sind Bestandsveränderungen durchaus relevant, betont Körner. Das können vor allem noch nicht von den Kunden abgenommene und noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen sein. „Wer die Bestandsveränderung nicht bucht, erhöht die Schwankungen zwischen den einzelnen Monaten und über- oder unterschätzt seine Quoten von Monat zu Monat“, sagt Körner.
3. Rohertragsmarge entscheidet
Der Rohertrag ergibt sich, wenn Sie den Materialeinkauf von der Gesamtleistung abziehen. Dementsprechend ist die Rohertragsmarge = Rohertrag / Gesamtleistung. Die Rohertragsmarge ist somit das Gegenstück zur Materialaufwandsquote.
„Der Rohertrag ist das, was nach den Materialkosten noch übrig bleibt, um alle anderen Kosten zu decken. Mit anderen Worten: der Deckungsbeitrag“, sagt Körner. In Gewerken mit relativ hohem Materialkostenanteil sei die Rohertragsmarge oft entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.
4. Wie viel bleibt am Ende übrig?
Wenn Sie nun vom Rohertrag die verbleibenden Betriebsausgaben abziehen, erhalten Sie das Betriebsergebnis vor Steuern und Zinsen. Kennen sollten Betriebsinhaber auch ihre Betriebsergebnismarge, sagt Körner. Berechnet wird die wie folgt: Betriebsergebnismarge = Betriebsergebnis / Gesamtleistung.
Diese Kennzahl sagt etwas über die operative Ertragskraft des Unternehmens aus: Wie viel bleibt von jedem umgesetzten Euro übrig?
5. Wareneinsatz und Personalaufwand
Die Material- und Personalkosten sind im Handwerk in der Regel die wichtigsten Kostenfaktoren. Die jeweiligen Quoten verraten Ihnen, wie sich Ihre Kosten im Lauf der Zeit entwickeln und wie Sie im Vergleich zu anderen Betrieben dastehen:
ɓ Wareneinsatzquote = Materialkosten / Gesamtleistung. Je höher die Wareneinsatzquote im Vergleich zum Wettbewerb ist, desto geringer ist Ihre Marge. Das kann zum Beispiel ein Hinweis auf zu hohe Einkaufspreise oder auf zu viel Ausschuss in der Fertigung sein.
ɓ Personalaufwandsquote = Personalkosten / Gesamtleistung. Ist die Quote im Vergleich zu anderen Betrieben zu hoch? Vielleicht sind Ihre Preise zu niedrig, vielleicht die Produktivität Ihres Teams.
6. Vorjahresvergleiche nutzen!
Die Monatswerte der BWA schwanken in vielen Gewerken von Monat zu Monat. „Bei monatlichen Schwankungen sollte man nicht in Panik geraten, sondern die Ursachen kennen“, sagt Körner. Aussagekräftiger können die Quartalszahlen sein. Auch die kumulierten Werte der BWA erlauben einen verlässlicheren Vergleich, je weiter das Wirtschaftsjahr vorangeschritten ist. Ein noch klareres Bild ergibt ein Vergleich von Quartalswerten und von kumulierten Werten mit den Vorjahreswerten, die denselben saisonalen Schwankungen unterlagen, betont er.
7. Betriebsvergleiche geben Orientierung
Hilfreich bei der Einordnung der eigenen Zahlen sind Vergleichswerte anderer Handwerksbetriebe. Solche Betriebsvergleiche für viele Gewerke im Handwerk erstellen die LGH in Nordrhein-Westfalen und Perfakta in Schleswig-Holstein. Dass die Zahlen nur aus diesen beiden Bundesländern stammen, sei dabei zweitrangig, betont Körner: „Ein solcher Vergleich ist definitiv hilfreich und bringt einen ins Nachdenken.“
8. Liquidität: Cashflow-Auswertung nutzen
Alleine auf die „Standard-BWA“, die der Gewinn-
Cord-Christian Körner, Handwerkskammer Oldenburg
und Verlustrechnung des Jahresabschlusses ähnelt, sollten sich Handwerker nicht verlassen, rät Körner. Ein regelmäßiger Blick auf die Liquidität sei mindestens ebenso wichtig. Insbesondere für Betriebe, die wachsen wollen oder in der Krise stecken, sei die Liquidität kurzfristig sogar noch wichtiger als die BWA. Eine entsprechende Cashflow-Auswertung könne der eigene Steuerberater auf Knopfdruck zusammen mit der monatlichen BWA erstellen. Genau wie die BWA ist die Cashflow-Auswertung aber immer nur eine Rückschau auf die vergangenen Monate. Körner rät deshalb zu „einer Liquiditätsvorschau, die alle erwarteten Zahlungsaus- und -eingänge mit ihren jeweiligen Terminen erfasst“. Auch hier kann der Steuerberater unterstützen, wenn Sie ihn mit den nötigen Zahlen versorgen.
9. Zeitnah buchen und digital übermitteln Wie aussagekräftig BWA und Cashflow-Auswertung sind, hängt davon ab, wie aktuell diese sind, wenn Sie in Ihrem Betrieb ankommen. „Wenn ich als Handwerker die BWA für den Mai erst im Oktober bekomme, ist das natürlich viel zu spät“, warnt Körner. Für eine zeitnahe, aussagekräftige Auswertung seien drei Faktoren entscheidend:
ɓ Wie schnell erfasst der Handwerksbetrieb buchungsrelevante Vorgänge und übermittelt sie an den Steuerberater?
ɓ Wie schnell bearbeitet der Steuerberater die Buchungen des Betriebs?
ɓ Wie schnell steht die BWA dem Betrieb zur Verfügung und wird vom ihm ausgewertet?
„Manchmal werden Dinge – zum Beispiel die Bestandsveränderungen oder die Abschreibungen – bewusst nicht unterjährig gebucht, um den Aufwand gering zu halten“, berichtet der Betriebsberater. „Das führt dazu, dass man das ganze Jahr mit verzerrten Werten arbeitet und dann vielleicht eine böse Überraschung am Jahresende erlebt.“ Körner rät Handwerksbetrieben, alle Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, um schneller an aussagekräftige Zahlen zu gelangen. „Mit der Einführung der E-Rechnung ab 2025 ist jetzt noch mehr Feuer unter dem Kessel, damit muss man sich auch als kleiner Betrieb auseinandersetzen. Dies sollte man als Chance sehen, die eigenen Buchhaltungsprozesse in Sachen Automatisierung und Digitalisierung voranzubringen“, sagt Körner.
Oldenburg
Foto: HWK
10. Quetschen Sie Ihren Steuerberater aus Nicht zuletzt empfiehlt Körner Handwerkern den regelmäßigen Austausch mit dem Steuerberater: „Lassen Sie sich die Zahlen der BWA erklären – so lange, bis Sie alles verstehen. Nur so können Sie kritische Fragen stellen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern.“ W
Das sogenannte Saison-Kug kann von Betrieben beantragt werden, die in der Baubetriebe-Verordnung erfasst sind.
Wie beantragen Unternehmen das Kug?
Betriebe des Baugewerbes können in den Wintermonaten – je nach Witterung – Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Was Sie zu den Konditionen wissen sollten.
BIRGIT GREUNER
Sie müssen in Ihrem Baubetrieb in den Wintermonaten aufgrund des Wetters zeitweise die Arbeit einstellen? Oder Sie haben einen saisonbedingten Auftragsmangel auszugleichen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Saison-Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen – und zwar in den Monaten von Dezember bis einschließlich März.
Für die Beantragung dieser Leistung – auch Saison-Kug oder umgangssprachlich Schlechtwettergeld genannt – sei laut BA Folgendes wichtig:
ɓ Der Arbeitgeber zahlt es grundsätzlich in Vorleistung an seine Beschäftigten aus und
Die BA rät Arbeitgebern, vor dem Antrag der Förderung zu prüfen, ob das Unternehmen bezugsberechtigt ist.
muss anschließend den Antrag bei der BA stellen.
ɓ Die Beantragung der Leistung ist für jeden Monat in Kurzarbeit möglich oder höchstens drei Monate rückwirkend.
Was sollten Sie im Vorfeld klären?
Die BA rät Arbeitgebern, vor dem Antrag der Förderung zu prüfen, ob das beantragende Unternehmen bezugsberechtigt ist. Dabei gehe es um Fragen wie:
ɓ Können Ihre Mitarbeitenden in der Schlechtwettersaison andere Arbeiten im Betrieb übernehmen?
ɓ Sind noch Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben verfügbar, die zur Vermeidung von Saison-Kug-Zahlungen aufgelöst werden müssten?
ɓ Unter welchen Bedingungen ist eine Verkürzung der Arbeitszeit laut Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag überhaupt zulässig?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zum Erhalt des Saison-Kug sind nach Angaben der BA folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
ɓ Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein. Unvermeidbar bedeutet: Die Kurzarbeit ist aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund der Witterungsbedingungen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses zu beantragen.
ɓ Berechtigt sind Unternehmen des Baugewerbes, die in der Baubetriebe-Verordnung erfasst sind – das sind zum Beispiel Dachdecker und Gerüstbauer. Die vollständige Liste der Gewerke, die das Saison-Kug in Anspruch nehmen können, finden Sie in der Verordnung.
ɓ Ein Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen.
ɓ Die Hilfe kann nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beantragt werden, die nicht gekündigt sind und mit denen kein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Die finanzielle Unterstützung werde bereits ab der ersten Ausfallstunde nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben geleistet.
Möglich sei es, die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit im gesamten Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen einzuführen.
Saison-Kug: Wie errechnen Sie die Höhe der Leistung?
Entscheidend für die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes sei laut BA, wie viel Nettolohn durch die Kurzarbeit entfalle. Die Unterstützung werde bereits ab der ersten Ausfallstunde nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben geleistet. Betrieben würden auch die dafür zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, so die Bundesagentur für Arbeit. Insofern sei die Saison-Kug-Regelung nahezu kostenneutral. Grundsätzlich gelte Folgendes:
ɓ Beschäftigte ohne Kinder im Haushalt erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
ɓ Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Haushalt erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Die genauen Beträge des Saison-Kug seien folgendermaßen zu berechnen:
ɓ aus dem Soll-Entgelt, also Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen, sowie
ɓ aus dem Ist-Entgelt, dem tatsächlich im Kalendermonat erzielten Bruttoarbeitsentgelt.
Die Formel für die Berechnung des Kug lautet wie folgt: (Soll-Entgelt im Kalendermonat) – (Ist-Entgelt im Kalendermonat) = Kug
Die rechnerischen Leistungssätze sowie ein Rechenbeispiel hat die BA in der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zusammengestellt. Für Geringverdiener gelte eine gesonderte Berechnung.
Wie wird das „Schlechtwettergeld“ beantragt?
Zur Datenübertragung an die BA gibt es diese Möglichkeiten:
ɓ Online-Übermittlung per eService der BA,
ɓ Übertragung über das datenschutzkonforme Modul KEA aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm des Betriebes,
ɓ direkter Upload auf der Homepage der BA,
ɓ Zusendung per Post.
Wichtig für die Abschlussprüfung durch die BA seien folgende Daten:
ɓ die Arbeitszeitnachweise für jeden Monat, für den Saison-Kug beantragt wurde,
ɓ die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten der Beschäftigten,
ɓ der Nachweis aller abgerechneten Beträge,
ɓ die Auszahlungsnachweise für das SaisonKurzarbeitergeld und/oder ergänzende Leistungen an die Beschäftigten. W
Foto: Fotolyse
Minijob für GmbH-Gesellschafter?
Steuernachzahlung für einen Minijob: Weil eine GmbH ihren Alleingesellschafter als Minijobber beschäftigte, muss sie nun Lohnsteuer nachzahlen.
Der Fall: Eine GmbH bietet Hausmeisterdienste an. Sie beschäftigt ihren Alleingesellschafter als Geschäftsführer auf MinijobBasis für zehn Stunden pro Woche. An die Minijobzentrale führt die GmbH pauschale Sozialabgaben und zwei Prozent
Lohnsteuer ab. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung entscheiden die Prüfer, dass der Geschäftsführer kein Beschäftigter im sozialrechtlichen Sinn ist. Die Pauschalversteuerung des Geschäftsführergehalts sei daher nicht zulässig. Das Finanzamt fordert daraufhin
Auf die Rechtsmacht des Geschäftsführers kommt es an: Allein- und Mehrheitsgesellschafter können nicht als Minijobber versteuert werden.
von der GmbH Steuern in Höhe von rund 3.000 Euro nach.
Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Sachsen hat die Klage der GmbH abgewiesen. Entscheidend für die steuerliche Behandlung sei nicht, ob die Einkommensgrenze für Minijobs eingehalten werde. Es komme darauf an, ob der Geschäftsführer über die „Rechtsmacht“ verfügt, die Geschicke des Unternehmens durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung zu bestimmen. Eine solche Rechtsmacht hätten Gesellschafter mit einem Anteil
von mindestens 50 Prozent am Stammkapital, aber auch Gesellschafter mit umfassender Sperrminorität. Ist der Geschäftsführer – wie in diesem Fall – alleiniger Gesellschafter, sei die Situation eindeutig: Er sei nicht weisungsgebunden und sozialrechtlich kein Beschäftigter. Folglich sei die Pauschalversteuerung als Minijob unzulässig. So sieht das auch der Bundesfinanzhof, der in letzter Instanz die Klage abgewiesen hat. JW W
aBFH: Beschluss vom 9. August 2023, Az. VI B 1/23
Verzicht führt zu Schenkungsteuer
Die schrittweise Betriebsübergabe durch einen Verzicht auf Ansprüche aus der Kapitalrücklage kann steuerlich nach hinten losgehen.
Der Fall: Ein Vater und seine zwei Söhne sind Gesellschafter einer GmbH. Als Stammkapital bringt jeder von ihnen 9.000 Euro ein. Im Laufe der Zeit bringt der Vater weitere erhebliche Zahlungen in die GmbH ein, insgesamt 4,95 Millionen Euro, die als „Kapitalrücklage V“ verbucht werden. Später erhöhen die Brüder das Stammkapital der GmbH durch Sacheinlagen auf mehr als eine halbe Million Euro. Der Vater nimmt an dieser Kapitalerhöhung nicht teil, sein GmbHAnteil sinkt. Damit sinkt auch sein Anteil an den 4,95 Millio
nen Euro Kapitalrücklage – auf nur noch 148.145 Euro. Im Gegenzug vereinbaren die Gesellschafter eine Ausgleichszahlung an den Vater und dessen Ehefrau in Form einer
lebenslangen monatlichen Zahlung von 14.500 Euro. Nach Auffassung des Finanzamts ist der Wertverlust des Vaters aus der Kapitalrücklage damit nicht ausgeglichen. Bei der
Beim Forderungsverzicht im Zuge einer Kapitalerhöhung handelt es sich um eine steuerpflichtige „freigebige Zuwendung“.
Differenz handele es sich um eine „freigebige Zuwendung“, für welche die Söhne Schenkungsteuer zahlen sollen.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung des Finanzamts. Der Verzicht des Vaters auf einen vollen Wertausgleich stelle eine freigebige Zuwendung an die Söhne dar, da sie dadurch einen vermögenswerten Vorteil erlangten. Diese Schenkung sei steuerpflichtig. JW W
aBFH: Urteil vom 19. Juni 2024, Az. II R 40/21
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Streitfall Kapitalertragsteuer auf Erbe
Wer als Erbschaft eine Gewinnausschüttung erhält, muss doppelt Steuern zahlen – auf das Erbe und auf den Kapitalertrag.
Der Fall: Ein Sohn erbte vom Vater Anteile an einer GmbH. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hatte noch zu Lebzeiten des Vaters eine Gewinnausschüttung beschlossen. Die Ausschüttung erfolgte jedoch erst nach seinem Tod und wurde so Teil des Erbes. Bei der Auszahlung behielt die GmbH 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein und führte sie an das Finanzamt ab. Der Sohn setzte diese einbehaltene Steuer in seiner Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit an. Er begründete dies damit, dass die Steuer den Wert der
Ausschüttung senke und nur die tatsächliche Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig sei. Das Finanzamt sah das anders: Da Ausschüttung und Steuerzahlung erst nach dem Tod des Vaters erfolgt seien, handele es sich nicht um eine Verbindlichkeit des Erblassers. Das Urteil: Das Finanzgericht (FG) Münster bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die Kapitalertragsteuer sei in diesem Fall eine Steuerschuld des Erben, nicht des Erblassers. Folglich handele es sich bei der Steuer nicht um eine Nachlassverbindlichkeit und die Ausschüttung sei im vollen
Die Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit: Sie kann nicht vom Erbe abgezogen werden.
Nennwert erbschaftsteuerpflichtig. Das führe faktisch zwar zu einer Doppelbesteuerung der Ausschüttung durch Erbschaft- und Einkommensteuer. Die Doppelbesteuerung sei verfassungsrechtlich jedoch
unbedenklich, „da es um unterschiedliche steuerauslösende Tatbestände geht“. JW W
aFG Münster: Urteil vom 2. November 2023, Az. 3 K 2755/22 Erb
Geht noch Post an Ihren Ex-Berater?
Wer sich von seinem Steuerberater trennt, sollte das Finanzamt informieren. Sonst geht die Post vielleicht weiter an den Berater – und das kann Folgen haben.
Der Fall: Ein Steuerpflichtiger wird von einem Steuerberater vertreten, der auch die Vollmacht zur Entgegennahme der Steuerbescheide hat. Am 21. Dezember 2021 erlässt das
Finanzamt zwei geänderte
Steuerbescheide. Die Bescheide gehen am Folgetag beim Steuerberater ein. Am gleichen Tag informiert der Steuerberater das Finanzamt darüber,
Der Widerruf einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn er dem Finanzamt zugeht.
dass ihm der Steuerpflichtige das Mandat und die Vollmacht entzogen hat. Dieser Widerruf der Vollmacht geht beim Finanzamt am 23. Dezember ein. Der Steuerberater leitet die Änderungsbescheide an seinen ehemaligen Mandanten weiter. Rund ein halbes Jahr später will der Steuerpflichtige per Klage erreichen, dass die Bescheide als nicht zugegangen gelten – was ihm einen späten Einspruch erlauben würde.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet im Sinne des Finanzamts. Der Widerruf einer Vollmacht
werde erst wirksam, wenn er dem Finanzamt zugeht. Bis zu diesem Zeitpunkt könne das Finanzamt Steuerbescheide an den Bevollmächtigten versenden. Gehe der Widerruf erst ein, nachdem das Finanzamt den Bescheid bei der Post aufgegeben hat, bleibe der Bescheid wirksam. In solchen Fällen spiele auch die sonst übliche Berechnung des Zugangsdatums (Datum des Bescheids plus drei Tage) keine Rolle. JW W
aBFH: Urteil vom 11. Juni 2024, Az. IX R 30/23
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Auf der IAA Transportation 2024 präsentierte Renault den Master H2-Tech. Der Prototyp wurde über drei Jahre von Hyvia entwickelt. Grundlage war vor allem Kundenfeedback zu den ersten beiden Wasserstoffversionen des Master, die seit 2023 erhältlich sind.
Renault zeigt Master-H2-Tech-Prototyp
Fünf Minuten tanken, 700 Kilometer fahren und hinten kommt nur Wasserdampf raus. Mit dem Master H2-Tech will Renault neue Maßstäbe im Nutzfahrzeugbereich setzen.
Brennstoffzelle trifft Nutzlast: Sieht so die Antriebszukunft der leichten und schweren Lademeister aus? Wenn es nach Renault geht, kommt ein klares Ja. Und dafür haben die Franzosen einen echten „Master“-Plan aufgelegt. Um die Antriebswende im Gewerbe zu schaffen, müssten zwar alle an einem Strang ziehen und von allen Beteiligten, also Politik, Industrie und Gesellschaft, gemeinsam kräftig in die Hände gespuckt werden, doch sei die Transformation ohne Alternative. „BEV-Transporter sind definitiv die Zukunft. Nur an der Umsetzung hapert es noch. Alles dauert viel zu lange“, ließ Heinz-Jürgen Löw, Senior Vice President Renault Nutzfahrzeuge, beim RoundTable-Gespräch auf der diesjährigen IAA Transportation in Hannover wissen. Die
Umsetzung müsse auf alle Schultern verteilt werden und könne nicht nur den OEMs (Original Equipment Manufacturer/Erstausrüster) überlassen werden, grummelte er weiter.
Freilich, Renault hat schon jetzt einen ganz eigenen „Master“-Plan aufgelegt. Eben genau mit seinem Nutzfahrzeug-Topseller Master. Nach der Verbrenner- und Stromerversion hat der französische Autobauer jetzt die Wasserstoffvariante vorgestellt, die die Franzosen sehr selektiv in ausgesuchten Märkten, unter anderem in Deutschland, in den Handel bringen wollen. Bereits ab 2025, spätestens 2026 soll der fortschrittliche Wasserstoff-Transporter die Palette der leichten Nutzfahrzeuge (LCV) erweitern. Entwickelt wurde er
vom 2021 gegründeten Joint Venture Hyvia – der Name „Hyvia“ ist ein Kompositum aus „Hy“ für „Hydrogen“ (englisch Wasserstoff) und „via“ für „Straße“ –, das zu gleichen Teilen von der Renault Group und dem H2-Spezialisten Plug Power gehalten wird, nach eigenen Angaben Pionier und Weltmarktführer für schlüsselfertige Wasserstoff- und Brennstoffzellenlösungen.
Vielseitigkeit und Nutzlast
Und genau aus dieser Kooperation heraus kommt der nun vorgestellte Prototyp Master H2-Tech, der die Vorteile der Wasserstofftechnologie mit der bewährten Multi-Energy-Plattform des Renault Master vereint und wie kein anderes Nutzfahrzeug bisher für Effizienz und
Fotos: Renault
Leistung stehen soll. Dafür nutzt der Master H2-Tech eine Dual-Power-Architektur, bestehend aus einer 47-kW-Brennstoffzelle und einer 20-kWh-Batterie. Diese Kombination ermöglicht eine beachtliche WLTP-Reichweite von bis zu 700 Kilometer. Das H2-LCV kann in nur fünf Minuten betankt werden, was einen großen Vorteil gegenüber rein batterieelektrischen Fahrzeugen darstellt. Zur Auswahl stehen Versionen mit 7,5 oder 9 Kilogramm Wasserstoffspeicherkapazität in Hochdrucktanks (700 bar). Der Elektromotor leistet 143 PS und ermöglicht eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
Ein entscheidender Vorteil des Master H2-Tech ist die Integration der gesamten Wasserstoffarchitektur in die Fahrzeugplattform. Dies gewährleistet, dass sowohl Laderaum als auch Nutzlast erhalten bleiben. Das Ladevolumen reicht von 10,4 bis 14,3 Kubikmeter, in der Version mit großem Volumen sogar bis zu 20 Kubikmeter. Die Nutzlast beträgt bis zu 1.490 Kilogramm, während die Anhängelast bei 2.500 Kilogramm liegt. Neben der zu den meisten Stromern (bisher) vergleichsweise hohen Reichweite verfügt der Wasserstoff-Master noch über etliche weitere Pluspunkte: schnelle Kraftstoffaufnahme – die kurze Betankungszeit von fünf Minuten minimiert Ausfallzeiten; Wetterunabhängigkeit – die Reichweite bleibt in allen Jahreszeiten konstant; Null-Emission – während der Fahrt wer-
Dank der flexiblen Plattformarchitektur steht der Wasserstoff-Master sowohl als Transporter als auch mit Pritsche oder Fahrgestell zur Wahl. Dank der Renault-Pro+-geprüften Aufbauspezialisten eignet sich das Modell auch für individuelle Sonderlösungen.
den keine CO₂-Abgase oder regulierten Luftschadstoffe ausgestoßen; Flexibilität –der Master H2-Tech ist als Kastenwagen, Pritsche oder Fahrgestell erhältlich.
Vorteile des Wasserstoffantriebs Zu den Minuspunkten zählen die kaum vorhandene Infrastruktur und die dadurch bedingte äußerst geringe Nachfrage. Und auch die Anstrengungen der Politik halten sich in puncto Ausbau von H2-Technik, -Förderprogrammen und -Ladeeinrichtungen ziemlich in
Die Multi-Energy-Plattform des neuen Transporters ermöglicht die Fertigung aller Antriebsvarianten – Verbrenner, batterieelektrisch und Brennstoffzelle – auf demselben Montageband im Werk Batilly bei Metz. Motoren, Getriebe und Batterien werden in Frankreich hergestellt, ebenso sind 84 Prozent der Zulieferer in Frankreich ansässig.
Grenzen. Gleichwohl plant das Joint Venture Hyvia, ein umfassendes Wasserstoff-Ökosystem aufzubauen. Dazu gehören neben den Fahrzeugen auch Wasserstoff-Tankstellen, CO2 -neutrale Wasserstoffversorgung sowie Finanzierungs- und Wartungsdienstleistungen. Dies soll Kunden eine ganzheitliche Lösung für den Umstieg auf Wasserstoffmobilität bieten.
Der Renault Master H2-Tech zeigt das Potenzial von Wasserstoff im Nutzfahrzeugsektor. Mit seiner Kombination aus hoher Reichweite, kurzer Betankungszeit und Nutzlasterhalt adressiert er zentrale Anforderungen von Geschäftskunden. Die geplante Markteinführung 2025 könnte einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Logistik und Transport darstellen. Die Entwicklung des Master H2-Tech unterstreicht Renaults Engagement für vielfältige Antriebslösungen. Durch die Fertigung aller Antriebsvarianten – Verbrenner, batterieelektrisch und Brennstoffzelle – auf demselben Montageband demonstriert Renault Flexibilität und Effizienz in der Produktion. Mit dem Master H2-Tech positioniert sich Renault zudem als Vorreiter in der Wasserstofftechnologie für leichte Nutzfahrzeuge und bietet eine vielversprechende Alternative für Unternehmen, die nach nachhaltigen, leistungsfähigen Transportlösungen suchen. MICHAEL NEHER W
Veränderungswille macht erfolgreich
Nur wer seine Fehler kennt, kann sich verbessern, weiß Stephan Wöhlke. Tipps von Kollegen und richtungsweisende Seminare bekommt er über ein Branchennetzwerk.
DENNY GILLE
Eine Betriebsübernahme im Alter von 22 Jahren. Da hieß es schnell schwimmen lernen oder baden gehen. Stephan Wöhlke erinnert sich gut an die turbulente Zeit, als er zur Jahrtausendwende plötzlich den Familienbetrieb in vierter Generation übernehmen sollte. „Ich hatte gerade den Gesellenbrief in der Tasche, als mein Vater erkrankte“, erinnert sich der heute 45-Jährige. Damals zählte das Unternehmen acht Mitarbeiter und war auf Fenster, Türen und Treppen spezialisiert. Heute ist die Wöhlke Möbelmanufaktur mit 27 Mitarbeitenden aktiv im hochwertigen privaten Innenausbau sowie im Ladenbau und produziert für andere Tischlereien und Industriepartner. Aktuell wird der neue Hallenanbau im niedersächsischen Stuhr eingerichtet, damit künftige Projekte die Fertigungslinie noch effizienter
„Die Kollegen, die da kommen, sind die besten Unternehmensberater.“
Stephan Wöhlke, Unternehmer
durchlaufen. Und Wöhlkes 72-jähriger Vater wirkt auch wieder im Unternehmen mit.
Fremde Perspektiven
Was Stephan Wöhlke schon als Junggeselle mitbrachte, um das Steuer erfolgreich zu übernehmen: Durchsetzungsstärke, konkrete Vorstellungen von der Zukunft der Tischlerei und den Willen, sich zu hinterfragen und zu verbessern. „Ich bin vom Sternzeichen Löwe und das beschreibt auch meine Persönlichkeit ganz gut“, sagt er. Das habe oft geholfen, mitunter aber auch geschadet. „Früher hatte ich die Angewohnheit, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Damit steht man irgendwann alleine da“, reflektiert der Unternehmer. Seine Schlussfolgerung: „Die Arbeit an meiner Persönlichkeit und an mei-
Fotos: Denny Gille
Stephan Wöhlke im künftigen Gemeinschafts- und Konferenzraum im Obergeschoss seines neuen Hallenanbaus. Bald ist Einweihung.
Mit liegender Plattensäge und darüberliegendem automatischen Flächenlager erzielen die Tischler einen hohen Durchsatz.
nen Führungsqualitäten war entscheidend, um das Unternehmen erfolgreich auszubauen.“
Bei der Arbeit an sich und seinem Betrieb vertraut Wöhlke auf Input von Branchenkollegen. „Man braucht fremde Perspektiven, um sich selbst zu hinterfragen. Nur wenn ich heute weiß, was ich falsch mache, kann ich mich morgen verbessern“, sagt er. Als 2012 der Regionalleiter des Unternehmernetzwerks Creative Partner (CP) auf ihn zukam, sah er die perfekte Chance auf neue Perspektiven. „Die gründeten gerade eine neue Erfa-Gruppe. Da habe ich mitgemacht“, erinnert er sich.
Die besten Berater: Handwerkskollegen
In den Erfa-Gruppen werden 10 bis 15 Betriebe ähnlicher Spezialisierung und Größe, die aufgrund ihrer geografischen Lage nicht im Wettbewerb stehen, miteinander verknüpft. Eine Säule der Gruppen ist der gegenseitige Betriebsbesuch. „Die Kollegen, die da kommen, sind die besten Unternehmensberater, weil sie sich mit dem Geschäft aus eigener Erfahrung bestens auskennen“, sagt Wöhlke.
Auch die vom Netzwerk organisierten Seminare hätten Stephan Wöhlke in vielen Bereichen vorangebracht. Besonders einschneidend sei eines zum Thema Prozesssteuerung in der Fertigung gewesen. „Unsere erste Aufgabe war es, Flugzeuge mit Legosteinen zu bauen“, lacht Wöhlke. „Mein erster Gedanke: Was mache ich hier eigentlich?“ Zunächst hätte jeder Teilnehmer sein eigenes Flugzeug bauen müssen. Danach wurde der Prozess umstrukturiert: In einer Fertigungslinie hatte jeder nur noch die Zuständigkeit für einen Teilbereich der Fertigung. „Nach kurzer Zeit sitzt jeder Handgriff, die Anleitung
Blick in die Arbeitsvorbereitung. „Die AV ist der Knackpunkt in einer effizienten Fertigung. Hier braucht man richtig gute Leute“, sagt Wöhlke.
„In den letzten
zehn Jahren haben wir den Maschinenpark einmal auf links gedreht.“
Stephan Wöhlke, Unternehmer
braucht man nicht mehr, man wird zum Experten für seinen Fertigungsbereich“, resümiert Wöhlke. „So haben wir anschaulich erkannt, was man durch einen Line Process an Effizienz herausholen kann.“ Mit seinem Wissen um Prozessoptimierung hat Wöhlke viel Arbeit in die Effizienz seines Betriebs investiert. „In den letzten zehn Jahren haben wir den Maschinenpark einmal auf links gedreht“, sagt er. Zur modernen Fünf-Achs-CNC-Maschine gesellte sich bald die liegende Plattensäge Homag Sawteq B-200 mit darüberliegendem automatischen Flächenlager. „Damit können wir in kürzerer Zeit viel mehr Platten verarbeiten und schonen gleichzeitig Mensch und Material“, sagt Wöhlke.
Erfolgreich transformiert Als letzte große Ergänzung kam eine Kantenanleimmaschine mit Rückführung für die komfortable Ein-Mann-Bedienung in den Maschinenpark. Mit seinem Drang zur Modernisierung und Digitalisierung habe der Betrieb sich vom „Meister-EderUnternehmen“ zu einer modernen Tischlerei entwickelt, die auch große Aufträge bewältigt. Zu Beginn der Transformation unter Stephan Wöhlke habe der Betrieb noch häufig auf den Maschinenpark anderer Tischlereien zurückgegriffen. Inzwischen würden Kollegen auf ihn zukommen und Möbel vom Entwurf bis zur Fertigung beauftragen. „Und wenn einem Auftraggeber bei der Montage mal ein Malheur passiert und ein Teil ersetzt werden muss, können wir schnell Ersatz beschaffen. Ein digitaler Fertigungsprozess, in dem wir jederzeit den Überblick über unsere Projekte und ihre Komponenten haben, macht es möglich.“ W
Per Barcode-Scan werden die Teile identifiziert und weitergegeben.
Impressum
Organ der Handwerkskammern
129. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN 0029-1617
Druck:
Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG, Kassel
Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
W VIER FRAGEN AN
Marko Menkhaus
Firmenname Schicke Zähne Team
Webseite www.schicke-zaehne-team.de
Ort Osnabrück
Gewerk Zahntechnik
Mitarbeiterzahl 15 Funktion Geschäftsführer
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Ein antiautoritärer Führungsstil mit Mitbestimmungsmöglichkeiten für das Team.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir setzen auf eine interessante, qualitativ hochwertige Ausbildung, die die Auszubildenden nicht nur auf die Prüfung vorbereitet, sondern das ganze Spektrum der modernen Zahntechnik abdeckt.
3. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen?
Wichtig sind uns Wertschätzung für jeden im Team, respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und eine gute Arbeitsatmosphäre.
4. Haben Sie als Chef eine Marotte? Sauberkeit und Ordnung sind sicherlich Marotten. Aber ich finde, ohne sie ist eine perfekte Zahntechnik nicht möglich.
W MEIN LIEBLINGSPROJEKT
Geschichte mit Durchblick
Wer in Stendal im Dom St. Nikolaus steht, bewundert unweigerlich die mittelalterlichen Fenster der Backsteinkirche. „Durch die Glasmalerei erfährt man die Fülle der Geschichte hautnah“, schwärmt Andrea Wilde. Das begeistert die Inha-
berin der Kunstglaserei Wilde II in Tangerhütte, seit sie 14 Fenster der Kirche – im Durchschnitt 2,5 x 20 Meter groß –restauriert hat. Sie bestehen aus bemalten Bleiglasfeldern, die die Glasermeisterin in Kupferrahmen fasste. Zudem
installierte die Unternehmerin eine Schutzverglasung. Sie finde es großartig, bei der Arbeit in die Geschichte der Kunstwerke einzutauchen. Einige Zeichnungen seien aber aufgrund jahrhundertelanger Witterungseinflüsse auch nach der Restaurierung nicht mehr erkennbar. BG
Foto: Privat
Foto: Andrea Wilde
Toxische Mitarbeitende: Was können Chefs tun?
Ob Nörgler, Intriganten oder Leistungsverweigerer – sie dämpfen nicht nur die Stimmung, sondern auch die Produktivität. Für Handwerksbetriebe, die oft unter Termindruck stehen und auf Teamwork angewiesen sind, eine echte Herausforderung.
oxische Mitarbeitende vergiften buchstäblich ihr Arbeitsumfeld. Sie wirken mit ihrer Negativität ansteckend wie ein Virus auf die Kolleginnen und Kollegen. »Die Autorität des Vorgesetzten wird untergraben«, erklärt Karin Struck, selbstständige Coachin und Beraterin des Handwerks.
Die Expertin weiß, wie Betriebsinhabende toxische Verhaltensweisen frühzeitig erkennen. Arbeitsaufträge werden nur widerwillig ausgeführt. Der Tonfall in der Kommunikation ändert sich. Entscheidungen werden kritisiert oder hinterfragt, die Effizienz leidet. »Der Fachkräftemangel kann bei Angestellten auch durchaus ein Machtgefühl auslösen. Sie glauben, sich mehr erlauben zu können, weil der Chef oder die Chefin auf sie angewiesen ist. Dies wird mir in der Praxis von Betriebsinhabenden öfter bestätigt.« Diese Faktoren addieren sich zu einer Abwärtsspirale, die sich langfristig auf die Kundenzufriedenheit und Wettbewerbsfähigkeit auswirken kann.
Umgang mit toxischen Mitarbeitern
Wenn Sie als Chefin oder Chef bereits ein toxisches Teammitglied haben, sollten Sie konsequent vorgehen:
▸ Frühzeitiges Erkennen und Handeln: Achten Sie auf Warnsignale wie negative Stimmung, Konflikte, hohen Krankenstand oder sinkende Produktivität im Team. Je früher Sie problematisches Verhalten eines Teammitglieds erkennen, desto eher können Sie gegensteuern.
▸ Klare Kommunikation und Feedback: Führen Sie zeitnah ein Vier-Augen-Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin. Sprechen Sie das Verhalten direkt und sachlich an. Schildern Sie die negativen Auswirkungen auf das Team und den Betrieb. Struck erläutert: »Manche Menschen wollen einfach wahrgenommen werden und benehmen sich deswegen schlecht. Hier gilt es, klare Grenzen zu setzen und Respekt einzufordern.«
▸ Mediation und Coaching: Bevor man sich von Mitarbeitenden trennt, sollte man ihnen die Chance geben, ihr Verhalten zu ändern. Ein professioneller Coach kann dabei helfen, die Gründe für das toxische Verhalten zu verstehen und daran zu arbeiten.
▸ Konsequenzen aufzeigen: Wenn Gespräche nicht helfen, müssen Sie deutlicher werden. Stellen Sie klar, dass Sie eine Verhaltensänderung von der Person erwarten und welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn diese ausbleibt. Ziehen Sie bei ausbleibendem Erfolg arbeitsrechtliche Schritte in Betracht.
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