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Fördermittel nutzen
Ab 2025 müssen Unternehmen die E-Rechnung akzeptieren. Die Einführung spart Zeit und Geld. Seite 2
Neue Gefahrstoffverordnung
Firmenchef Jens Nordmann sieht für seine Zimmerei im Vergleich zum Status quo eine Verbesserung. Seite 3
KI entlastet das Team KI für die Bestelloptimierung: Wie sich der Arbeitsalltag seitdem verändert hat. Seite 4
Aus Kunde wird Stammkunde
Wie gelingt es, Kunden an den Betrieb zu binden? Diese drei schnellen Tipps helfen Ihnen dabei. Seite 5
Wie gut bin ich abgesichert? Wer im Alter ohne Finanzsorgen leben möchte, muss ausreichend vorsorgen. Seite 10
Signal für positive Zukunft
Rund 1.000 Gäste feiern 217 frischgebackene Meister. Seite 14
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Niedersachsen als Vorbild?
Um das Bauen einfacher zu machen, hat Niedersachsen seine Bauordnung novelliert – dafür erhält das Land aktuell viel Lob. Was sagen Handwerker zu den neuen Regeln?
Niedersachsen hat zum 1. Juli 2024 die Landesbauordnung novelliert. Seither wird das Bundesland oft als Positivbeispiel genannt, wenn es um einfachere Regeln für das Bauen geht. „Niedersachsen hat eine echte Blaupause für andere Länder vorgelegt“, sagt Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) zu den Neuerungen. Laut dem ZDB-Hauptgeschäftsführer sind Landesbauordnungen „das schärfste Schwert, um das Bauen zu vereinfachen“. Doch welche neuen Regeln gelten in Niedersachsen seit dem Sommer und wie bewertet das Bauhandwerk die novellierte Landesbauordnung?
Das sagt das Bauhandwerk „Das ist eine gute Entwicklung“, findet Gerrit Terfehr von der Günter Terfehr Bautechniker GmbH & Co. KG im niedersächsischen Rhede. Der Geschäftsführer ist davon überzeugt, dass die neuen Regeln ein höheres Bauvolumen in Niedersachsen ermöglichen. Allerdings findet er, dass es für ein erstes Zwischenfazit noch zu früh ist: „Die neue Landesbauordnung ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, sie muss jetzt von allen Beteiligten richtig umgesetzt werden.“
Ähnlich sieht es Michael Driesner vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN): „Wir sind sehr zufrieden mit dem Beschluss.“ Für den Abteilungsleiter Technik stellt die Novelle einen Paradigmenwechsel dar: „Das Land hat die Bauordnung an einigen Stellen deutlich entbürokratisiert.“ Das ermögliche es den Betrieben, schneller und auch günstiger zu bauen. Der Umfang des vom Wirtschaftsministerium Niedersachsen veröffentlichten FAQ-Katalogs zeige aber auch zum Teil kritische Diskussionen über die Inhalte der Novelle.
Die wichtigsten Neuerungen
Positiv sieht Driesner vor allem diese fünf Neuerungen:
1 Parkplätze: Es entfällt die Nachweispflicht, wie viele Parkplätze pro Wohnung geschaffen werden müssen. „Es wird dem Markt überlassen, eine bedarfsgerechte Anzahl für das jeweilige Projekt einzuplanen“, erläutert der gelernte Maurer und Architekt. Bisher seien beim Wohnungsbau 1,5 Parkplätze pro Wohnung nachzuweisen und nur in Ausnahmen war eine
Unterschreitung möglich. Das habe zum Teil hohe Kosten verursacht.
2 Bauen im Bestand: Die Errichtung von Gauben und Ausbauten im Dachgeschoss ist laut Driesner nun ohne Genehmigung möglich. Voraussetzung sei, dass die geplanten Maßnahmen nicht gegen das Bauplanungsrecht verstoßen. Zudem müssten Standsicherheit und Wärmeschutz im Bestand gewährleistet sein und die Maßnahme nur noch der Behörde angezeigt werden.
3 Ertüchtigung des Bestandsgebäudes: Ändert sich bei der baulichen Veränderung zum Beispiel durch Aufstockung die Gebäudeklasse, so müssen die bestehenden Bauteile nicht auf die höhere Anforderung ertüchtigt werden. So könne etwa die bestehende Holztreppe in unteren Geschossen bleiben und in gleicher Qualität bis in das Dachgeschoss geführt werden.
4 Reduzierte Grenzabstände: Zwischen Wohngebäuden ist nun ein Grenzabstand von 0,4 H erlaubt (H steht für Höhe des Punktes über der Geländeoberfläche), allerdings muss der Abstand weiterhin mindestens drei Meter betragen. „Im Wohnungsbau sind dadurch nun ein paar Quadratmeter mehr Wohnfläche möglich“, erläutert der Architekt.
5 Änderung bei Fluchtwegen: Die novellierte Bauordnung gehe davon aus, dass in Mehrfamilienhäusern 30 Personen pro Geschoss von der Feuerwehr auch ohne zweiten Fluchtweg gerettet
Das Land hat die Bauordnung an einigen Stellen deutlich entbürokratisiert.
Michael Driesner, Baugewerbe-Verband Niedersachsen
werden können. Bislang hätte bei Bauprojekten ab 10 Personen pro Geschoss geprüft werden müssen, ob ein zweiter Fluchtweg erforderlich ist. „Jetzt gibt es klare Regeln und Fluchtwege sind nicht mehr Auslegungssache“, erläutert Driesner. Er weist zudem darauf hin, dass die Neuerung auch Kostenvorteile birgt, da ein zweiter Fluchtweg in vielen Fällen nicht mehr nötig ist.
Zieht Sachsen-Anhalt nach?
Diese Neuerungen in Niedersachsen kennt auch der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt. Präsident Peter Nitschke sieht die novellierte Landesbauordnung im Nachbarbundesland als Positivbeispiel – insbesondere was Grenzabstände, Autostellplätze und die Möglichkeiten im Dachgeschossausbau angeht. Das Land Sachsen-Anhalt stellt gerade seine Landesbauordnung auf den Prüfstand. Der BaugewerbeVerband tauscht sich dazu mit dem Infrastrukturministerium (MID) aus und hat Verbesserungsvorschläge eingereicht. Wann einfachere Regeln für Bauhandwerker in Sachsen-Anhalt kommen, sei noch unklar. Laut MID ist der Gesetzgebungsprozess für 2025 avisiert. Klar ist indes, in welche Richtung die Änderungen gehen dürften: „Um den Wohnungsbau zu unterstützen und das Umbauen zu erleichtern, sollen die Hürden für Ausbauten von Dachgeschossen oder Umnutzungen zu Wohnzwecken abgebaut werden“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit. Zudem solle der Gebäudetyp E gesetzlich verankert werden. ANNA-MAJA LEUPOLD W
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Das Leuchten des Alters
Fotograf Johannes Bichmann liebt es, ausgewählte gesellschaftliche Gruppen durch möglichst authentische Bilder sichtbarer zu machen. So fotografiert der 38-Jährige seit 2011 Bewohner von Seniorenheimen. „Aus jedem dieser Menschen möchte ich im Shooting Facetten herauskitzeln, die ihre Gesichter leuchten lassen“, beschreibt der Unternehmer aus Bad Zwischenahn. „Ich ermutige meine Protagonisten zum Beispiel, an etwas Schönes zu denken und dann zu lächeln oder sie sollen einfach eine lustige Fratze machen.“ Von seinen Kunden hört er regelmäßig, dass durch seine empathisch-humorvolle Art Aufnahmen entstünden, die den unverwechselbaren Charakter eines jeden widerspiegeln. (BG)
Fit für die Zukunft –effiziente Technik für Firmen
Fachforum der Klimaschutzagentur und der Handwerkskammer Hannover am 24. Oktober 2024.
Sind Sie bereit, Ihr Unternehmen fit für die Herausforderungen von morgen zu machen? Dann verpassen Sie nicht das Fachforum „Fit für die Zukunft –effiziente Technik für Unternehmen”, das am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, auf dem Campus Handwerk der Handwerkskammer Hannover in Garbsen stattfindet. Profitieren Sie von Erfahrungen anderer Unternehmen und lernen Sie Best-Practice-Beispiele und Strategien für Ihr Unternehmen kennen.
Folgende Vorträge sind geplant:
ɓ Dr. Antje Wittkopp/Kathinka Nagel von der Bahlsen GmbH & Co. KG werden ihre Erfahrungen zur CSR-Berichterstattung teilen.
ɓ Bernd Vorbeck von der Hebezeuge GmbH & Co. KG geht auf das Thema Solar-Carports und Photovoltaik-Anlagen ein.
ɓ Prof. Dr.-Ing. Holger Brüggemann von der Ostfalia Hochschule informiert über Energiepreisentwicklung und CO₂ –Bilanzierung.
ɓ Tobias Heidrich von der Tischlerei Heidrich gibt sein Wissen zum Thema Mobilität mit Lastenrädern im Gewerbe weiter.
ɓ Gino Valerio Bruno von der Pumpen Binek GmbH referiert über effiziente Heiz- und Kühltechnik.
Die Teilnahme am Fachforum ist kostenlos. (VE)
Termin: 24. Oktober 2024, 16.00 bis 19.30 Uhr, Campus Handwerk, Seeweg 4, 30827 Garbsen Anmeldung unter: www.hwk-hannover.de/fachforumfitfuerdiezukunft
Kontakt: Gunter Stegemann, Tel. 0511 34859 485, Mail stegemann@hwk-hannover.de
„Das ist eine gute Entwicklung.“ Bauunternehmer Gerrit Terfehr lobt die neue Landesbauordnung in Niedersachsen und hofft, dass sie sich auch in der Praxis bewährt.
Vorteile sehen und Fördermittel nutzen
Ab 2025 müssen Unternehmen die E-Rechnung akzeptieren. Vorteil: Die Einführung spart Zeit und Geld. Staatlich geförderte Beratung kann den Umstieg erleichtern.
Viele Unternehmen scheuen die Einführung der elektronischen Rechnung, die am 1. Januar 2025 Pflicht wird. „Die Betriebe sehen den Aufwand, aber zu selten die Vorzüge“, sagt Gabriele Ritzer. Die Regensburger Unternehmensberaterin von „Digital on Top“ hat sich auf die Digitalisierung kleiner und mittelständischer Betriebe spezialisiert.
Digitale Rechnung spart Arbeit
Sie sieht die Vorteile der Umstellung: kein Scannen mehr, kein Ausdrucken von Belegen, keine Fehler beim Abtippen, keine doppelte Arbeit – hier die Buchhaltung am PC, dort parallel dazu das Rechnungsein- und -ausgangsbuch. Zudem sparen die Betriebe die Kosten für Archivräume und die spätere Vernichtung der Belege. Zur Erinnerung: Vom kommenden Jahr an muss jedes Unternehmen – Kleinunternehmer mit Umsatzsteuernummer eingeschlossen – elektronische Rechnungen anderer Unternehmen akzeptieren. „Man kann natürlich Geschäftspartner bitten, weiterhin Rechnungen als Text- oder einfache PDF-Datei zu versenden“, sagt Ritzer. Ende 2027 aber laufen alle Übergangsfristen aus. Dann ist die E-Rechnung im Geschäftsverkehr Pflicht bei allen Beträgen von mehr als 250 Euro netto. Einfache Rechnungen bleiben nur noch darunter oder in unbegrenzter Höhe an Privatkunden möglich.
„Die Einführung der E-Rechnung bietet Betrieben die Chance, den Rechnungseingang komplett digital zu gestalten“, sagt Ritzer. „Dann läuft alles automatisch: Belegfreigabe, Rechnungsausgang und Überwachung der Zahlungseingänge.“ Gute Software aktualisiere zugleich die Buchführung und lege die Unterlagen rechts- und revisionssicher ab.
Fördermittel nutzen und Betrieb optimieren Gerade in größeren Betrieben sind Rechnungsstellung und Rechnungsverarbeitung Teil eingespielter Abläufe zwischen mehreren Personen und Abteilungen. Macht die Einführung der elektronischen Rechnung aber neue Software erforderlich, kann sich die Zusammenarbeit zwischen Meister, Buchhaltung und Steuerbüro erheblich verändern.
„Diese Veränderungen können sehr tief gehen, wenn ein Betrieb die Aufbewahrungs- und Löschfristen bislang eher locker handhabt“, sagt die Regensburger Unternehmensberaterin Gabriele Ritzer. „Die E-Rechnung wird dann zum Anstoß, die Ablage, Archivierung und Löschung von Dokumenten den rechtlichen Anforderungen anzupassen – und überhaupt einen großen Schritt Richtung Digitalisierung der Abläufe zu gehen.“
Attraktive Förderprogramme des Bundes Dafür unterstützt der Bund die Betriebe laut Gabriele Ritzer aktuell durch zwei Förderprogramme. Da ist zunächst das Programm „Förderung von Unterneh-
Neuer Flyer zur Rechnungsstellung
Für die Angaben in Rechnungen gelten gesetzliche Mindestanforderungen: In einer Broschüre hat der ZDH zusammengefasst, was Sie beachten müssen.
Die Betriebe sehen den Aufwand, aber zu selten die Vorzüge.
Gabriele
Ritzer, Unternehmensberaterin
mensberatungen für KMU“, das zu günstigen Konditionen den Zugriff auf qualifizierte Berater erlaubt. Sie unterstützen online und/oder vor Ort den Chef und die Mitarbeiter bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Die Beratungskosten von maximal 3.500 Euro trägt zu 50 Prozent das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehr Infos gibt es beim BAFA (Kurzlink: svg.to/erechbafa).
Noch umfangreicher fällt die Unterstützung durch das Bundesarbeitsministerium im Rahmen des sogenannten INQA-Coachings aus. Das Kürzel steht für „Neue Initiative Qualität der Arbeit“, mit der das Ministerium, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und weitere Partner die Unternehmen bei der Einführung einer nachhaltigen Unternehmenskultur begleiten. Dazu gehört ein Zuschuss von bis zu 80 Prozent für einen qualifizierten Berater, der dem Betrieb bis zu 12 Tage beziehungsweise bis zu 96 Vollzeitstunden zur Verfügung steht. Mehr Infos bei INQA (Kurzlink svg.to/erechinqa). DENNY GILLE W
E-Rechnung erfolgreich einführen
Die E-Rechnung kommt. Ab kommendem Jahr muss jedes Unternehmen – Kleinunternehmer mit Umsatzsteuernummer eingeschlossen –elektronische Rechnungen anderer Unternehmen akzeptieren. Noch bis Ende 2027 kann man Geschäftspartner bitten, weiterhin Rechnungen als Text- oder einfache PDF-Datei zu versenden. Dann laufen sämtliche Übergangsfristen aus.
Die folgenden Fragen helfen einzuschätzen, wann und wie ein Betrieb die E-Rechnung einführen muss und welche Vorbereitungen empfehlenswert sind.
1 Ihre Rechnungen werden bis heute auf dem Postweg an Kunden und Geschäftspartner versendet? Das ist keine E-Rechnung, auch nicht die Text- oder einfache PDF-Datei. Sie haben Handlungsbedarf.
2 Kann Ihre eigene Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware noch keine E-Rechnungen ausstellen und verarbeiten? Dann schafft eventuell ein Zusatzmodul (Add-on) Abhilfe, das auch von einem Drittanbieter stammen kann.
3 Ihr Betrieb arbeitet vor allem für Privatkunden? Für Sie ist auch künftig keine E-Rechnung erforderlich.
4 Mit vorhandenen Geschäftskunden und Lieferanten können Sie klären, ob sie innerhalb der Übergangsfrist auf die E-Rechnung verzichten. Liegt der Jahresumsatz des Rechnungsstellers oberhalb von 800.000 Euro, muss er ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Liegt er darunter, gilt die Frist bis Ende 2027.
5 Wer mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundes- und Landesebene ins Geschäft kommen möchte, muss mit E-Rechnungen bereits heute umgehen können. Bei Kommunen ist die Lage unterschiedlich.
6 Gerade größere Betriebe mit eigener Buchhaltung können überlegen, einen Berater ins Haus zu holen. Dann lässt sich die Einführung der E-Rechnung mit der Verbesserung der internen betrieblichen Abläufe verbinden. (OZ)
E-Rechnung: Reicht ein E-Mail-Postfach aus?
Ab 2025 müssen Handwerksbetriebe von anderen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Bundesregierung hat dazu jetzt Details veröffentlicht.
Weitere Themen sind Rechnungen an Privatpersonen, die Korrektur von Rechnungen, Kleinstbetragsrechnungen und Rechnungen von Kleinstunternehmen. Zudem enthält der Flyer ein Beispiel, wie eine Handwerker-Rechnung aussehen könnte. (AML) W Wer Kunden eine Rechnung schreibt, sollte die gesetzlichen Mindestanforderungen und Fristen im Blick haben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu die wichtigsten Informationen in einem Flyer zusammengestellt: „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ heißt er und kann unter www.zdh.de heruntergeladen werden. Er informiert unter anderem über:
ɓ die Pflichtangaben auf Rechnungen: Dazu gehören gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Beispiel das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Aufschlüsselung des Entgelts nach einzelnen Umsatzsteuersätzen.
ɓ die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2025 kommt die Empfangsverpflichtung. Ab 1. Januar 2027 beziehungsweise ab 1. Januar 2028
Ein Flyer informiert darüber, was Handwerker bei der Rechnungsstellung beachten müssen. tritt dann die Ausstellungsverpflichtung für Rechnungen zwischen Unternehmen in Kraft.
Noch in diesem Jahr müssen sich Betriebe auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) vorbereiten, schließlich kommt zum 1. Januar 2025 die Empfangspflicht. Jetzt gibt es gute Nachrichten für Betriebe: Für den Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings könnten Unternehmen untereinander etwas anderes vereinbaren, heißt es in dem Schreiben weiter. Darin weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass eingehende elektronische Geschäftsbriefe – also
Daher könne der Bund aus rechtlichen Gründen kein solches Tool zur Verfügung stellen. Gleiches gelte für Tools zum Empfang, Versand und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, ein BMF-Schreiben mit Informationen zur E-Rechnung zu veröffentlichen. Bislang gibt es nur einen Entwurf, der auf www.bundesfinanzministerium.de zu finden ist. Laut Bundesregierung soll es die finale Fassung des Schreibens noch in diesem Jahr geben – also noch vor Inkrafttreten der Regelungen zur E-Rechnung. Zudem solle es noch einen begleitenden Fragen-Antwort-Katalog (FAQ) geben. (AML) W zum Beispiel E-Rechnungen – auch in elektronischer Form aufbewahrt werden müssen. Wichtig dabei sei, dass bei der Aufbewahrung die Anforderungen der GoBD erfüllt werden. GoBD ist eine Abkürzung und steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Aus dem Schreiben der Bundesregierung geht zudem hervor, dass der Bund kein kostenfreies Tool für die Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen bereitstellen wird. Solche Tools gebe es bereits jetzt von privaten Anbietern und zum Teil seien die sogar kostenlos.
Position auf Schlussrechnung vergessen: Wann verjähren Forderungen?
Ein Betrieb schreibt die Schlussrechnung und will dem Kunden später noch offene Positionen in Rechnung stellen. Warum das in diesem Fall nicht mehr möglich war.
Der Fall: Ein Trockenbauunternehmen beauftragt einen Subunternehmer mit Malerarbeiten. Daraufhin erbringt der Subunternehmer von Januar bis Juni 2014 diverse Leistungen. Dann endet der Vertrag zwischen den beiden Betrieben ohne schriftliche Kündigung.
Im September 2015 stellt der Subunternehmer schließlich die Schlussrechnung und fordert rund 84.000 Euro für die erbrachten Leistungen. Mehr als drei Jahre später folgt die zweite Schlussrechnung: 2018 fordert der Betrieb vom Trockenbauer noch knapp 200.000 Euro für nicht erbrachte Leistungen. Allerdings kommt es bei der Zustellung der Rechnung zu Problemen. Der Trocken-
bauer hatte in der Zwischenzeit seinen Geschäftssitz verlegt, sodass der Brief dort erst Anfang 2019 eingeht. Der Streit um die zweite Schlussrechnung landet vor Gericht. Das Urteil: Die Werklohnforderungen aus der Rechnung vom November 2018 sind verjährt, entscheidet das Kammergericht Berlin und verweist auf § 195 BGB. Demnach verjähren Werklohnansprüche nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginne mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
In diesem Fall sei der Anspruch, der beiden Schlussrechnungen zugrunde liegt, vor Ablauf des Jahres 2015 entstanden – schließlich stamme die erste
Rechnung aus dem September 2015. Die Parteien hatten hier eine Zahlungsfrist von 60 Tagen vereinbart. Die Fälligkeit der Schlussrechnung lag somit noch im Jahr 2015, wodurch auch die Verjährungsfrist im selben Jahr beginnt. Die Verjährung sei daher mit Ablauf des Jahres 2018 eingetreten. Die Richter stellten klar, dass mit der Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Rechnung die gesamte Werklohnforderung fällig werde und einheitlich verjähre. Somit beginne auch für irrtümlich vergessene Rechnungspositionen oder Teilforderungen die Zeit zur Verjährung zu laufen. Das gelte auch, wenn sie nicht Gegenstand der Schlussrechnung gewesen sind. Ausnahmen davon sind laut
Kammergericht zwar möglich: Aber nur, wenn Rechnungsposten und Teilforderungen noch nicht in die erste Schlussrechnung eingestellt werden konnten.
Praxistipp vom Portal anwaltsauskunft.de, das vom Deutschen Anwaltverein betrieben wird: Auftraggeber sollten darauf achten, sämtliche erbrachten Leistungen und zusätzlichen Positionen rechtzeitig in die Schlussrechnung aufzunehmen. Versäumte Positionen verjähren und können später nicht mehr geltend gemacht werden. (AML) W
a Kammergericht Berlin: Urteil vom 12. Dezember 2023, Az. 21 U 47/22
Stress mit dem Papierkram? Die E-Rechnung zwingt Betriebe zur Digitalisierung. Das ist eine Chance, künftig Zeit zu sparen.
Geplante Novelle in der Kritik
Der Bund arbeitet an einer Neuregelung der Gefahrstoffverordnung. Trotz massiver Kritik hat nun der Bundesrat das Wort.
Seit Jahren arbeitet der Bund an einer Novelle der Gefahrstoffverordnung. Das Ziel dabei: Der Umgang mit krebserregenden Stoffen soll neu geregelt werden, um die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen zu verbessern. Inzwischen liegt die sechste Fassung vor. Die hat die Bundesregierung Ende August beschlossen. Doch im Vergleich zu früheren Entwürfen enthält diese Fassung Änderungen, die auf heftige Kritik stoßen. Trotzdem geht die Gefahrstoffverordnung jetzt in den Bundesrat. Novelle der Verordnung: Was steht zur Debatte? Beim Bauen im Bestand plant die Bundesregierung, „besondere Mitwirkungs und Informationspflichten für Veranlasser“ einzuführen. Für Bauherren oder Auftraggeber bedeutet das: Sie sollen künftig alle „vorliegenden Informationen zur Bau und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung stellen“. Und welcher Aufwand ist bei der Informationsbeschaffung zumutbar? Laut der aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung soll es reichen, wenn sich Bauherren oder Auftraggeber der „zugänglichen Unterlagen“ bedienen. Damit festgestellt werden kann, ob Asbest im Gebäude verbaut ist, sollen sie künftig auch Angaben zum Baujahr machen müssen. Insbesondere Verbände aus dem Handwerk üben deutliche Kritik an diesen geplanten Mitwirkungs und Informationspflichten für Veranlasser.
Geplante Regelungen zu Asbest: Warum gibt es Kritik? Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) kritisiert, dass die Erkenntnisse des nationalen Asbestdialogs mit dieser Regelung vom Tisch gewischt werden. Im Rahmen dieses Dialogs hatten Bundesarbeits und Bundesumweltministerium 2017 gemeinsam mit 70 Institutionen, Verbänden und Unternehmen Lösungen gesucht, wie künftig mit Asbest umgegangen werden soll.
Doch was genau ist nun das Problem an den geplanten Regeln? „Die Mitwirkungspflichten des Bauherrn als Gebäudeverantwortlichem sind in der aktuellen Fassung des Entwurfs der Gefahrstoffverordnung zu niedrig gehängt“, erläutert Larissa Omonsky, Referentin für Sozial und Arbeitsrecht beim ZDB. Die Erkundung durch den Eigentümer beziehungsweise den Bauherrn habe die Bundesregierung komplett aus dem Verordnungsentwurf gestrichen. Musste man aufgrund eines Baubeginns vor dem 31. Oktober 1993 (Asbestverbot) davon ausgehen, dass Asbest vorhanden ist, konnte diese Vermutung durch eine technische Erkundung durch den Veranlasser widerlegt werden. Der Bauherr konnte und kann sich für die technische Erkundung kompetentes Fachwissen einkaufen. „Die Erkundung vor Beauftragung und Durchführung von Maßnahmen wurde im Rahmen des Asbestdialogs als zentrale Voraussetzung für Angebotserstellung, Arbeitsvorbereitung und Entsorgung identifiziert und in einer Leitlinie von staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen als anlassbezogene stufenweise Erkundungspflicht des Veranlassers ausgestaltet“, kritisiert Omonsky.
Was sind die Befürchtungen?
Schon im Abschlussbericht zum Asbestdialog ist vermerkt, dass sich Arbeitgeber, Gewerkschaften, Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaft für eine anlassbezogene Erkundung ausgesprochen haben. Der ZDB plädiert nach wie vor dafür, dass Eigentümer beziehungsweise Bauherren bei Baumaßnahmen per Verordnung zu einer solchen anlassbezogenen zweistufigen Erkundung vor Beginn der Baumaßnahmen und Beauftragung verpflichtet werden. ZDBJuristin Larissa Omonsky nennt dafür vier Gründe:
1 Betriebe müssen laut der Juristin wissen, ob in einem Gebäude Asbest ist, bevor sie ein Angebot abgeben und mit den Arbeiten beginnen. Sie müssen entscheiden können, ob sie für die Tätigkeit qualifiziert sind. Sofern das Mineral dort verbaut ist, seien bestimmte Schutzmaßnahmen nötig und Bauschutt müsse anders entsorgt werden. „Nur so können Betriebe seriöse Angebote kalkulieren und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen“, betont Omonsky.
2 „Betriebe haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, sagt die ZDBMitarbeiterin. Wenn sie aufgrund der vorliegenden Informationen nicht sicher sind, ob auf einer Baustelle Asbest ist, müssten sie eine Beprobung machen. Sind mehrere Gewerke an einer Baustelle im Einsatz, müsse das jeder Betrieb einzeln machen. „Das ist nicht praktikabel und führt zu höheren Kosten“, betont die Juristin.
3 Wird Asbest erst im Laufe der Bauarbeiten entdeckt, kann das zu Folgeproblemen führen. Zum Beispiel könne die Baustelle von der Berufsgenossenschaft stillgelegt werden, weil die Baustelle kontaminiert ist und der Betrieb die Arbeiten mit Asbest nicht durchführen darf. Es erhöhe sich auch das Streitpotenzial zwischen ausführendem Baubetrieb und Bauherrn, wenn bereits erteilte Aufträge wegen der nachträglichen Asbestfunde durch Nachträge ergänzt werden müssen.
4 Von der aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung seien private Eigenleistungen bislang überhaupt nicht erfasst. Dabei
könnten aber ebenso schädliche Asbestfasern freigesetzt werden und die verteilten sich schlimmstenfalls unbemerkt im Gebäude.
Die Mitwirkungspflichten des Bauherrn sind zu niedrig gehängt.
Larissa
Omonsky, ZDB
Wie geht es weiter?
Nachdem die Bundesregierung grünes Licht für die novellierte Gefahrstoffverordnung gegeben hat, muss sich nun der Bundesrat mit dem Thema befassen. Die nächste Sitzung der Länderkammer findet noch im Oktober statt. Es bleibt daher spannend, ob es noch Änderungen geben wird. ANNA-MAJA LEUPOLD W
Denny Gille
Foto:
Asbest und die Pflichten für Bauherren: eine Verbesserung?
Die Zimmerei Nordmann bietet neben typischen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten auch Haus- und Asbestsanierungen an. Firmenchef Jens Nordmann (Foto) blickt gelassen auf die Novelle der Gefahrstoffverordnung. Für seinen Betrieb sieht er im Vergleich zum Status quo eher eine Verbesserung. Sein Unternehmen konzentriere sich bei der Asbestsanierung auf den Außenbereich, wo etwa Faserzementplatten oder Schieferplatten verbaut sind.
„Wir wissen: Ist ein Gebäude älter als Baujahr 1993, wird Asbest verbaut worden sein. Wurde es zwischen 1993 und 1996 gebaut, müssen wir Proben nehmen, um festzustellen, ob Asbest verbaut wurde“, sagt Nordmann. Bisher habe der Bauherr den Handwerkern gar keine Informationen liefern müssen, ob sein Gebäude Asbest enthalten könnte. „Insofern ist die geplante Informationspflicht des Bauherrn über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe eine Verbesserung für uns“, sagt Nordmann: „Künftig kann ich ihm sagen, dass er Informationen beim Bauamt beschaffen soll, wenn er selbst nicht über die nötigen Unterlagen verfügt.“
Dass der Bauherr nicht selbst Proben nimmt, sondern die Handwerker, ist in Nordmanns Augen nur folgerichtig. „Der Bauherr ist in der Regel Laie, das muss man sich bewusst machen. Wir Handwerker aber kennen doch die Stellen, an denen man Proben nehmen muss.“ Und am Ende bezahle die Rechnung nicht der Handwerksunternehmer, sondern der Bauherr. Mehraufwand sieht er allenfalls durch die Dokumentationspflicht, wie häufig seine Mitarbeiter während der Arbeit Asbeststoffen ausgesetzt waren. (DEG)
Sanierung eines Altbaus: Ist hier noch Asbest verbaut oder nicht?
Bestelloptimierung: KI entlastet das Team
Zum Team der Holzofenbäckerei Ripken gehört seit einem Jahr eine KI für die Bestelloptimierung. Wie sich der Arbeitsalltag seitdem verändert hat.
Das sogenannte „Backzettelteam“ des Unternehmens sitzt gerade zusammen, um die kommende Aktionswoche rund um den Kürbisstuten zu planen. Drei Kollegen umfasst diese Runde. Und nur diese drei sind seit über einem Jahr zuständig für die Warenbestellung der Bäckerei Ripken in Augustfehn mit insgesamt 220 Mitarbeitenden.
„Das liegt am effektiven Einsatz unserer neuen Software namens FoodTracks“, erzählt Inhaber Jörg Ripken. Er führt den Traditionsbetrieb zusammen mit seiner Frau. „Mit dieser KI-basierten Lösung für das Bäckerhandwerk können wir die Bestellungen für unsere sechs Fachgeschäfte und aktuell über 30 Wochenmarktstände optimieren. Die Grundlage sind die Bestelldaten der vorangegangenen Jahre in unserem Warenwirtschaftssystem Optiback.“
Oberste Priorität: Das Team profitiert Das Team zu entlasten – das war das wichtigste Ziel für Bäcker- und Konditormeister Ripken bei der Anschaffung der cloudbasierten Lösung zur Bestelloptimierung. Früher hätten die Kollegen hinter den Tresen die Bestellungen vornehmen müssen. „Das geschah anhand der Lieferscheine des vergangenen Jahres“, betont der Unternehmer. Aber gerade in Zeiten mit Wechselsortimenten –wie zu Ostern oder Pfingsten – sei der abendliche Bestelldruck eine zusätzliche Belastung gewesen. Diese falle nun weg. Stattdessen könnten sich die Mitarbeitenden effektiver auf den Verkauf konzentrieren.
Jörg Ripken führt die Bäckerei in Augustfehn zusammen mit seiner Frau.
Künstliche Intelligenz und menschliches Wissen Neben den Vorteilen für das Team schätzt der Chef an der neuen Software, dass er auch steuernd in die Vorgänge eingreifen kann. „Das Programm soll uns fundierte Bestellvorschläge machen. Aber wir möchten die Zügel nicht komplett aus der Hand geben.“
Das sei in FoodTracks über das Formulieren eigener Regeln möglich. So kann der Anwender spezielle Wünsche und Erfahrungen einbringen. Man könne beispielsweise ‚Wenn-dann-Regeln‘ zum Produktbestand definieren, den man auf dem Marktstand mittags oder in der Ladentheke abends
PV-Anlagen installieren: So
soll es für Klempner sicherer werden
Eine Branchenvereinbarung definiert Vorgaben für den Arbeitsschutz bei der Montage von Photovoltaik-Anlagen. Nun ist das Klempner-Handwerk mit dabei.
Seit 1. April 2024 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Dachdecker- und dem Elektrohandwerk, die „die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen maximieren“ soll. Zum 1. Oktober 2024 ist auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) der Branchenvereinbarung beigetreten. Mit dem Beitritt will der ZVSHK Unternehmen und Beschäftigte im Klempner-Handwerk absichern, die Photovoltaikanlagen auf entsprechend hergestellten MetallDächern installieren.
Die Vereinbarung beinhaltet eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten, Muster für Nachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen, das eine verantwortliche Elektrofachkraft stellt, sowie Schulungsanforderun-
gen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person für PV-Anlagen. Die Teilnahme an der Schulung stelle laut Verband die Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten bei der Montage der Photovoltaik-Module dar. Ein Angebot an Fortbildungen werde der ZVSHK sicherstellen. (BG) W
Die Branchenvereinbarung enthält auch klare Regeln zur Verwendung von Baugerüsten.
Unser wichtigstes Ziel: das Team zu entlasten.
Jörg Ripken, Bäckerund Konditormeister
anbieten möchte. Auch Wetterfaktoren für den Marktverkauf würden bei Bedarf einbezogen. Vor der Entscheidung für FoodTracks hätten sie eine ähnliche Optimierungssoftware getestet, die als Autopilot arbeitete. Das sei aber nicht ihr Weg. Umsatz und Retoure kaum verändert Bei monatlichen Kosten von 60 Euro pro Filiale und einmalig 1.990 Euro für die Anbindung an die Warenwirtschaft seien auch effektive Auswertungsmöglichkeiten vorhanden. Nach dem ersten Jahr mit FoodTracks könne der Betrieb noch keine belastbaren Aussagen über programmbedingte Umsatzveränderungen tref-
Mutterschutzleistungen
fen. Die Retoure habe sich nur unwesentlich verbessert. Ripken begründet: „Optiback haben wir seit 2020 im Einsatz. Zu unserem Start mit FoodTracks haben wir die sauber vorbereiteten Warenwirtschaftsdaten von zwei Jahren in das Programm eingelesen.“ Und das waren nun einmal besonders wechselhafte Zeiten – mit Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe. Der Einsatz von KI im Handwerk werde oft noch skeptisch gesehen, schnell auch im Zusammenhang mit der Einsparung von Mitarbeitern. „Für mich geht es aber darum, Prozesse sichtbarer und sicherer zu machen und dabei auch Vorteile für mein Team herauszuholen“, sagt Ripken. BIRGIT GREUNER W
für Selbstständige
Neue Studie zeigt: 5,30 Euro im Monat als Umlage von jedem Selbstständigen sind ausreichend.
Schwangere Selbstständige haben bislang keinen Anspruch auf Mutterschutzleistungen nach dem Mutterschutzgesetz – das kritisieren viele Handwerksunternehmerinnen. Um den Einkommensausfall während des Mutterschutzes abzupuffern, bleibt selbstständigen Frauen derzeit nur eine freiwillige Vorsorge über die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Doch laut dem Institut für Mittelstandsforschung (IfM) entscheidet sich nur etwa die Hälfte der selbstständigen Frauen im gebärfähigen Alter für eine solche freiwillige Absicherung. Im Rahmen einer Studie hat das Institut jetzt ermittelt, was eine umlagefinanzierte
Absicherung kosten würde. Ergebnis:
Auf die aktuell 3,6 Millionen Selbstständigen käme ein monatlicher Beitrag von maximal 5,30 Euro zu. Orientiere man die Umlage an der Höhe der Gewinneinkünfte, läge ihr Satz bei 0,13 Prozent. Dies reiche aus, um den werdenden selbstständig erwerbstätigen Müttern während der Mutterschutzfristen das Bruttoerwerbseinkommen zu ersetzen.
„Eine Umlagefinanzierung des Verdienstausfalls während der Mutterschutzfristen stellt eine solidarische Lösung dar, die niemanden überfordert und vor allem den Wettbewerb zwischen den selbstständig erwerbstätigen Frauen und Männern nicht verzerrt“,
Eine aktuelle Studie hat die Kosten für die Absicherung selbstständiger Frauen im Mutterschutz ermittelt. sagt die stellvertretende IfM-Geschäftsführerin Rosemarie Kay. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Situation für viele selbstständige Frauen rund um die Geburt ihres Kindes schwierig bleiben wird. Das liege daran, dass Betriebskosten weiterlaufen und Kunden verloren gehen könnten. (BG) W
• Ängste verstehen, greifbar machen und bewältigen
• Mit vielen Strategien und Techniken, um angstfrei durchs (Berufs-)Leben zu gehen und in stressigen Situationen gelassen zu bleiben
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So machen Sie Kunden zu Stammkunden
Stammkunden sind treu, auch in schwierigen Zeiten.
Doch wie gelingt es, Kunden an den Betrieb zu binden?
Diese drei Tipps für die Zeit nach dem Auftrag helfen Ihnen dabei.
Stammkundschaft ist Gold wert. Schließlich sind neue Kunden nur mit Aufwand zu gewinnen. Auch bleiben Stammkunden dem Betrieb treu, falls die Zeiten schwieriger werden – die Corona-Zeit lässt grüßen. Aber wie macht man aus Gelegenheitskunden Stammkunden? Nach dem Auftrag ist vor dem Auftrag, meint Verkaufstrainer und Kommunikationsberater Oliver Schumacher und hat drei einfache Tipps für die Zeit nach dem Projekt.
Tipp 1: Teilen Sie Expertenwissen Ihr Kunde ist glücklich mit dem neuen Bad, dem neuen Zaun oder der neuen Frisur. „Dann geben Sie ihm Expertenwissen, damit er es bleibt“, rät Schumacher. Wie pflege ich den Naturstein in der Dusche, wie oft muss ich den Holzzaun streichen oder wie style ich die Frisur auch mal anders? Vielleicht können Sie sogar ein (zuvor einkalkuliertes) Pflegemittel spendieren?
Stammkunden-Effekt: Sie signalisieren, dass Ihnen Kundenzufriedenheit auch noch ein Anliegen ist, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Und über ein kleines Geschenk freuen sich alle! „Das bleibt in Erinnerung und beim nächsten Mal wird der Kunde sich als Erstes an Ihren Betrieb wenden“, so der Verkaufsberater.
Tipp 2: Melden Sie sich, nachdem der Auftrag abgeschlossen ist
Der Auftrag ist fertig, es ist etwas Zeit verstrichen. Nicht immer waren Sie selbst beim Kunden, um das Ergebnis abzunehmen. Und selbst wenn – vielleicht sind in der Zwischenzeit Fragen aufgetaucht. „Melden Sie sich ein paar Tage nach Auftragsabschluss und erkundigen sich, ob alles zur Zufriedenheit erledigt wurde oder ob es Fragen gibt“, rät Schumacher.
Drei Fragen an …
… die staatlich geprüfte Kosmetikerin
Manuela Ostendorf (Foto). Hier schildert die Geschäftsführerin des „Care for You Kosmetikstudio Ostendorf“, was für sie zu einer optimalen Kundenbindung dazugehört.
Was ist für Sie beim Thema Kundenbindung besonders wichtig?
»Manuela Ostendorf: Bei uns werden der Service rund um den Kunden und die Qualität unseres Angebotes sehr großgeschrieben. Ich habe den Anspruch, dem Kunden – bezogen auf Service und Qualität – die optimale Behandlung zu bieten, die sowohl auf die Hautbedürfnisse als auch auf die individuellen Wünsche und Ziele des Kunden abgestimmt ist.
Was tun Sie im Alltag konkret für die Kundenbindung?
»Ostendorf: Während der Behandlung schaffen wir eine Atmosphäre, in der sich unsere Kunden rundum wohlfühlen können. Ob entspannende Musik, ein lockeres Gespräch oder einfach nur stille Erholung – wir passen uns den individuellen Vorlieben an. Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden bei uns zur Ruhe kommen, während wir ihre Haut optimal pflegen und auf das nächste Level bringen. Die Kombination aus professionellen Behandlungen und einem hohen Entspannungsfaktor überzeugt unsere Kunden und lässt sie immer wieder zu uns zurückkehren. Im Anschluss an die Behandlung erkundigen wir uns stets nach dem Wohlbefinden und ob alle Wünsche erfüllt wurden. Bei Neukunden oder bei Stammkunden mit einer neuen Anwendung melden wir uns nach fünf bis zehn Tagen über Messenger oder telefonisch, um nachzufragen, ob noch Fragen offen sind. Unser 24/7Support über Messenger steht jederzeit zur Verfügung, auch wenn die Antwort nicht immer sofort erfolgt. Die Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns zeitnah bei ihnen zurückmelden. Außerdem geben wir Expertenwissen weiter – in Form von Tipps während der Behandlungen, im Newsletter oder im Blog auf unserer Homepage.
Wie gehen Sie vor, wenn jemand unzufrieden ist?
»Ostendorf: Unzufriedene Kunden gibt es immer mal. Unsere Behandlungen zielen nun einmal auf Hautpartien ab, die unvorhersehbar reagieren können. Kritik nehmen wir stets ernst und suchen das klärende Gespräch, um Missverständnisse auszuräumen und Lösungen zu finden. Solange der Kunde sich äußert, kann man reagieren und Lösungen finden. Aber natürlich können wir auch nicht zaubern! Da 95 Prozent unserer Kundschaft aus Stammkunden besteht, zeigt sich, dass unsere Kundenbindungsstrategie erfolgreich ist. (BG)
Bieten Sie nach Auftragsabschluss direkt einen Folgetermin an, zum Beispiel für Wartungsarbeiten.
Oliver Schumacher, Verkaufstrainer
Stammkunden-Effekt: Hier haben Sie gleich einen doppelten Effekt: Sollte der Kunde unzufrieden sein, nimmt ihm Ihr Anruf den Wind aus den Segeln. Sie können Probleme klären, bevor Ärger entsteht. Der Kunde fühlt sich ernst genommen – das wird er nicht vergessen.
Ist alles in Ordnung, führen Sie ihm das mit Ihrem Anruf nochmals vor Augen. „Fragen Sie dann gern nach einer Bewertung auf Google. Oder vielleicht steht der Kunde ja auch als Referenz zur Verfügung“, so Schumacher. Wer so zufrieden ist, kommt auch beim nächsten Mal zu Ihnen.
Tipp 3: Vereinbaren Sie direkt einen Folgetermin Die Therme ist gewartet, der Zaun gestrichen, die Frisur sitzt. Klar ist aber: In spätestens sechs Wochen, einem Jahr oder auch noch später muss wieder Hand angelegt werden. „Dann bieten Sie direkt einen Folgetermin an oder bitten um die Erlaubnis, sich passend melden zu dürfen“, sagt Schumacher.
Stammkunden-Effekt: Der Kunde muss sich nicht mehr kümmern, dass der Folgeauftrag angeschoben wird. Erleichterung für ihn! Und Sie haben einen neuen Stammkunden gewonnen.
KATHARINA WOLF W
Treue Kunden sind in Krisenzeiten ein echter Gewinn.
Fototapeten-Urteil: BGH schafft Klarheit
Die Fototapete klebt an der Wand, ein Bild vom Zimmer ist im Netz zu finden – und dann flattert eine Abmahnung ins Haus? So geht es nicht, entschied der BGH.
Ein Fotograf hat Privatpersonen beziehungsweise Unternehmen verklagt, weil sie Bilder von Zimmern ins Netz stellten. Grund: Von ihm erstellte Motive zierten als Fototapeten die Wände der Zimmer. Durch die Veröffentlichungen im Netz sah der Fotograf seine Rechte verletzt. In drei Fällen:
ɓ Fall 1: Ein Mann kauft eine Fototapete im Internet und bringt sie dann an einer Wand in seinem Haus an. Später ist die Tapete im Hintergrund mehrerer Facebook-Videos zu sehen und der Mann wird von dem Fotografen verklagt (Az. I ZR 139/23).
ɓ Fall 2: Eine Medienagentur gestaltet die Website eines Tennisvereins und stellt später ein Bildschirmfoto von dieser Website als Referenz auf die Internetseite der Agentur. Auf dem Bildschirmfoto ist der Gastraum des Tenniscenters mit einer Fototapete zu sehen. Das entdeckt der Fotograf und verklagt die Medienagentur (Az. I ZR 140/23).
ɓ Fall 3: Ein Hotel verwendet die Fototapete in einem seiner Zimmer, stellt Bilder des Zimmers ins Netz und wird ebenfalls von dem Fotografen verklagt (Az. I ZR 141/23).
Drei Fälle, ein BGH-Urteil Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) scheitert der Fotograf mit seinen Klagen. In allen drei Fällen liege keine Urheberrechtsverletzung vor, entschieden die Karlsruher Richter. Somit habe der Fotograf keinen
Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung der Abmahnkosten.
Nach Ansicht des BGH ist es üblich, dass Räume mit Fototapeten gestaltet werden und dass diese dann auf Fotos und Videos zu sehen seien – das gelte sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke. Der Fotograf hätte daher damit rechnen können, dass die Fotos im Netz landen. Schließlich habe diese Nutzung im „vorhersehbaren Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fototapeten“ gelegen. Wenn der Fotograf nicht möchte, dass Motive mit den Fototapeten im Netz auftauchen, müsse er das beim Verkauf der Tapeten vereinbaren. Zudem müsse
Ein klares und praxisnahes Urteil
Christian Solmecke, Rechtsanwalt
er auf diese Einschränkungen hinweisen, sodass es auch für die Käufer zu erkennen ist – zum Beispiel durch Anbringen einer Urheberbezeichnung oder eines Rechtsvorbehalts. Daran habe es aber in allen drei Fällen gefehlt, so der BGH.
Fototapeten-Entscheidung: Wie ist sie einzuordnen?
Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich mit seiner Kanzlei „WBS.LEGAL“ auf Urheberrecht spezialisiert hat, begrüßt die BGH-Entscheidungen. Sie entsprächen der Lebensrealität vieler Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden Fotos machen und diese anschließend in sozialen Netzwerken oder
auf anderen Online-Plattformen teilen. Es sei nur logisch, dass dabei auch Fototapeten im Hintergrund zu sehen sind.
Dem Fachanwalt für Medienrecht zufolge schafft die Entscheidung aber auch „massive Erleichterung für Unternehmer“, die zum Beispiel ihre Hotelzimmer im Internet präsentieren und hier bislang einer kostspieligen Abmahngefahr ausgesetzt waren. Der BGH habe „ein klares und praxisnahes Urteil gefällt, das den modernen Lebensgewohnheiten Rechnung trägt“. ANNA-MAJA LEUPOLD W
a
BGH: Urteile vom 11. September 2024, Az. I ZR 139/23, Az. I ZR 140/23 und AZ. I ZR 141/23
Podcast zu Rechtsthemen für Handwerker
Betriebsinhaber fragen, Juristinnen antworten: So funktioniert der Podcast „Werken mit Recht“. Zwei Juristinnen mit Handwerksbezug greifen aktuelle Themen auf. Was interessiert Sie?
Von Cannabis-Legalisierung über die Bedeutung der Europawahl bis hin zur eAU und dem neuen Berufsvalidierungsgesetz: Rechtliche Themen, die Handwerksbetriebe umtreiben, greifen die Macherinnen des Podcasts „Werken mit Recht“ auf. Ihr Ziel: Das Problembewusstsein für Themen schaffen, die im Berufsalltag großen Raum einnehmen, aber nicht immer leicht zu verstehen und umzusetzen sind. „Gewerkeübergreifend beschäftigen die Betriebsinhaber die gleichen Themen“, sagt Jennifer Smoch, Juristin und Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft des Kreises Harburg. Diese Themen bilden die Grundlage für den Inhalt der etwa 20-minütigen Folgen, die jeden zweiten Donnerstag um 18 Uhr veröffentlicht werden. Aktuell haben
Smoch und ihre Kollegin Kim Cleve, ebenfalls Juristin, elf Folgen auf ihrem Kanal veröffentlicht. Den Podcast können Sie auf Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music oder auch auf YouTube hören.
Rechtsberatung liefert
Beispiele
Die Vielfalt der Themen ist groß. Denn Jennifer Smoch und Kim Cleve haben täglich mit Fällen aus dem Betriebsalltag zu tun. „Wir sind auch offen für Rechtsfragen von Handwerksunternehmern zu Fragen und Themen, die wir bislang noch nicht behandelt haben“, betont Cleve.
Im August und September waren die Themen Abmahnung und fristlose Kündigung im Fokus. „Häufig scheuen sich die Betriebsinhaber davor, eine schriftliche Abmahnung zu schreiben, auch nachdem die Mitarbeitenden bereits mehrfach mündlich ermahnt worden sind. Oft fällt es ihnen auch schwer, das Fehlverhalten
der Mitarbeitenden konkret genug zu beschreiben“, sagt Cleve, stellvertretende Geschäftsführerin bei den Kreishandwerkerschaften Region Braunschweig-Gifhorn.
„Bei fristlosen Kündigungen brauchen Arbeitgeber immer Beweise“, ergänzt Jennifer Smoch. Zudem würden immer die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgewogen. „Betriebe sollten genau prüfen, ob ein triftiger Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung wirklich rechtfertigen könnte“, sagt sie.
Anhand von Fallbeispielen erläutern die Juristinnen, wie Betriebsinhaber bei Abmahnungen und fristlosen Kündigungen vorgehen können. Dabei beleuchten sie Chancen und Risiken. Arbeitgeber sollten sich mit den rechtlichen Hintergründen auseinandersetzen. Denn: „Nicht immer halten Abmahnungen oder Kündigungen vor Gericht stand“, sagt Smoch. (JA) W a
Hat das Thema Ihr Interesse geweckt? Kurzlink zum Podcast: svg.to/podhan
Die Juristinnen Jennifer Smoch und Kim Cleve (v. l.) greifen für ihren Podcast Themen aus dem Betriebsalltag im Handwerk auf.
Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
Fotos, auf denen Fototapeten im Hintergrund zu sehen sind, dürfen laut einem
BGH-Urteil ins Internet gestellt werden.
Zeit gespart, Kunden glücklich
Persönliche Beratung ist diesem Betrieb wichtig. Ein Möbelkonfigurator hilft ihm, weniger Zeit in unverbindliche Anfragen zu stecken und mehr echte Kunden zu beraten.
Ein Kunststück effizienten Handwerks ist es, hohe Kundenzufriedenheit zu einem angemessenem Aufwand zu erreichen. Für viele Handwerksbetriebe liegt ein Schlüssel dafür in der Digitalisierung bestimmter Prozesse. Dazu zählen neben der großen Branchensoftware auch kleine Teillösungen, die Aufgaben vereinfachen und den Aufwand im Team reduzieren. Für die Zimmerei und Schreinerei Dürr GmbH ist der interaktive Möbelplaner auf ihrer Unternehmenswebsite so eine hilfreiche Teillösung, mit der sie die Kundenberatung bei kleineren Projekten vereinfachen und beschleunigen. Seit einigen Jahren fertigt die 8-köpfige Schreinerei des Unternehmens aus Langenau in Baden-Württemberg Möbel mit großer Fertigungstiefe selbst. Das war nicht immer so. „Bis 2017 haben wir viel mit individuell konfigurierten Möbelfertigteilen gearbeitet“, erklärt Simon Dürr. Daraus ergab sich eine Partnerschaft zum Lieferanten von Möbelfertigteilen Horatec. Der hatte für Tischler und Schreiner einen Konfigurator aufgebaut, den die Handwerker ihren Endkunden auf ihrer Betriebswebsite zugänglich machen konnten. „Damals zählten wir zu den ersten zehn Geschäftskunden, die damit gearbeitet haben“, erinnert sich der Schreinermeister. Der Möbelplaner wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und wird nun von Plattenhersteller Egger verantwortet.
So funktioniert die Arbeit mit dem Konfigurator Im Möbelplaner können sich Kunden in wenigen Schritten ein individuelles Möbelstück zusammenstellen. Zunächst wählen sie eine gewünschte Kategorie wie Bad, Flur, Schlaf- oder Wohnzimmer. Dann können sie ein Möbelstück wie Badunterschrank oder Hängeschrank auswählen und individuell anpassen. Dank hinterlegter Preise sehen sie direkt, was sie die Konfiguration kosten würde. Wie setzt der Betrieb den Möbelplaner ein? „Wenn wir Anfragen zu Einzelmöbeln haben, empfehle ich Kunden gerne, sich einmal durchzuklicken. So bekommen wir eine schnelle Idee, in welche Richtung es gehen soll, und die Kunden bekommen eine Preisvorstellung für ihr Wunschmöbel“, sagt Dürr.
Drei Vorteile für den Betrieb
Dem Betrieb biete das Tool auf drei Weisen Vorteile:
1 Die Schreinerei spart bei kleineren Anfragen einen Beratungsschritt. Mithilfe des Möbelplaners kann der Kunde seine Vorstellungen selbstständig konkretisieren.
2 Kleinere Anfragen können schneller bearbeitet werden. „Niemand möchte zwei Wochen auf das Angebot für ein Schuhschränkchen warten“, sagt Simon Dürr. Solch lange
Cybersicherheit: Ein ausreichendes Budget ist wichtig.
Niemand möchte zwei Wochen auf das Angebot für ein Schuhschränkchen warten.
Simon Dürr, Schreinermeister
in welche Richtung es gehen soll, und die Kunden bekommen eine Preisvorstellung für ihr Wunschmöbel.“
Wartezeiten seien ein sicherer Weg, potenzielle Kundschaft zu verlieren. „Das passiert uns durch den Möbelplaner nicht mehr“, sagt er.
3 Durch den transparenten Preis, sieht der Kunde, ob die Kosten des Möbelstücks in sein Budget passen. Überdenkt er aufgrund des Preises frühzeitig sein Vorhaben, sind den Schreinern keine Kosten für Beratung und Angebot entstanden.
Die Beratung bleibt im Haus
Die Detailplanung nehmen die Schreiner dann wieder in die eigenen Händen und planen den Auftrag mit dem Kunden fertig. „Wir ziehen
kein Möbelstück direkt aus dem Konfigurator in die Produktion“, sagt Simon Dürr. Lieber bespricht der 35-Jährige einen groben Entwurf aus dem Planer mit dem Kunden persönlich. „Dann kann man auch die möglichen Optionen erläutern: Welche Werkstoffe sind möglich, welche Beschläge? An welchen Stellen lohnt es sich, hochwertigere Komponenten einzusetzen?“, sagt Dürr. So erhält sich das Unternehmen auch bei kleineren Aufträgen seine Kernkompetenz einer individuellen Beratung. Währenddessen hilft der Konfigurator dem Betrieb, mehr echte Kunden zu beraten und weniger Zeit für unverbindliche Interessenten aufzuwenden. DENNY GILLE W
80 Prozent aller Unternehmen haben laut Bitkom in den vergangenen zwölf Monaten eine Zunahme von Cyberattacken verzeichnet.
Acht von zehn Unternehmen berichten von Datendiebstahl, digitaler und analoger Spionage in den vergangenen zwölf Monaten. Das ist ein Ergebnis der neuen Bitkom-Studie zum Wirtschaftsschutz mit gut 1.000 befragten Betrieben quer durch alle Branchen. Der Digitalverband Bitkom resümiert einen Rekordschaden von insgesamt rund 267 Milliarden Euro – im Jahr 2021 habe die Schadenssumme noch bei 223,5 Milliarden Euro gelegen. Die Bedrohungslage für die deutsche Wirtschaft verschärfe sich. Die Studie zeigt: Nur die Hälfte der befragten Unternehmen glaubt, den eigenen Betrieb sehr gut auf Cyberangriffe vorbereitet zu haben. „IT-Sicherheit muss überall Aufgabe der Unternehmensführung sein“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Wichtig seien Maßnahmen wie regelmäßige Backups, um die Schäden möglichst gering zu halten. Empfohlen wird ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem auch Lieferketten einbezogen werden. Eine besondere Gefahr seien Cyberangriffe – häufig durch Ransomware, aber auch durch Phishing-Attacken, Angriffe auf Passwörter und die Infizierung mit Schadsoftware. Zunehmend festzustellen seien auch Auswirkungen analoger Angriffe, wie der Diebstahl von IT- und Telekommunikationsgeräten, physischen Dokumenten oder Bauteilen. (BG) W
Simon Dürr empfiehlt Kunden die Nutzung des Möbelplaners bei kleineren Aufträgen: „So bekommen wir eine schnelle Idee,
Spätestens wenn Sie im Gespräch mehrfach nachfragen, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Hörgerät benötigen.
Brauchen Sie ein Hörgerät?
Sprechen die anderen leise oder höre ich schlecht? Verschiedene Faktoren deuten auf Hörverlust hin. Ein Hörakustiker erklärt, wann es Zeit für ein Hörgerät ist.
Das 50-jährige Ohr hört schlechter als ein 20-jähriges. Dieser Einsicht lässt sich kaum entkommen, ebenso wenig aber gibt sie Grund zur Besorgnis. „Im Laufe unseres Lebens reduziert sich im Innenohr die Verarbeitung von höheren Frequenzen“, sagt Eberhard Schmidt, Hörakustiker und Präsident der Bundesinnung für Hörakustik: Das sei „ein ganz natürlicher altersbedingter Verschleißprozess“, der etwa im Alter von 50 Jahren auftritt. Ein Hörgerät werde allerdings erst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit empfohlen. Das entspricht einem Hörverlust von 40 bis 60 Dezibel (dB). Daran erkennen Sie, ob Sie ein Hörgerät brauchen 1. TV und andere Geräte werden lauter gestellt Dies ist streng genommen ein irreführendes Anzeichen. Denn Schwerhörige hören in der Regel nicht
einfach alles pauschal leiser, sodass sie die Lautstärke am TV-Gerät entsprechend pauschal erhöhen. Im Gegenteil: „Das Empfinden von Lautstärke definiert sich im Tieftonbereich“, erklärt Eberhard Schmidt. Tiefe Frequenzen hören Menschen auch im Alter meist noch gut. Vielmehr bekommen wir im Alter Probleme mit den sogenannten höheren Frequenzen rund um 4.000 Hz: Dies entspricht beispielsweise sprachlichen Lauten wie k, p, s, t oder f. Wurde im Fernsehen Laus, Lauf oder Lauch gesagt?! Um das gesprochene Wort, zum Beispiel bestimmte Konsonanten, klar zu verstehen, wird die Lautstärke angehoben. 2. Häufigeres Nachfragen im Gespräch Wenn eine Person auffällig häufig nachfragt, weil sie etwas nicht genau verstanden hat, wird dies meistens vom persönlichen Umfeld der Person zuerst wahrgenommen. Manchmal sei auch zu
Das tut kurz weh – aber hilft!
Ehrliches Feedback ist ein Grundstein für sinnvolle Verbesserungen. Doch dafür braucht es mehr als offene Türen.
Wie erfährt man, worin man sich verbessern kann? Zum Beispiel durch Feedback von außen – am besten klar und ungeschönt. Das fällt jedoch nicht einfach vom Himmel. Phrasen wie „meine Tür steht immer offen“ oder „jedes Feedback ist willkommen“ reichen nicht aus, um eine ehrliche Mei-
Kündigung
nung vom Team zu bekommen. Das stellt das Online-Magazin Impulse in seinem Artikel über ungeschöntes Feedback an Führungskräfte klar und macht klar: Unternehmer müssen ungeschöntes Feedback aktiv einholen. Diese drei Fragen sollen zum Erfolg führen: 1 Das Unternehmensgewissen: „Stell dir vor, du wärst unser Unternehmensgewissen. Was sollte sich bei uns zügig verändern? Was könnte ich besser machen?“ In den Antworten sollten typische innerbetriebliche Probleme zur Sprache kommen: Mobbing, Personalmangel, schlampige Kollegen. Um die Erfolgsquote dieser Frage zu erhöhen, könne man das Team bitten, sie schriftlich zu beantworten.
nach Täuschung
Im Alter bekommen wir Probleme mit den höheren Frequenzen.
Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker
2 Das Betriebsforum: „Würden wir ein Forum veranstalten zum Thema: ‚Was bei uns total nervt‘ –welche drei Diskussionsschwerpunkte würdest du nennen?“ Die Forumsfrage ziele auf Prozesse ab. Man könne sie daher auch gut in einem Workshop oder einer Arbeitsgruppe stellen.
3 Der grüne Zuhörer: Sie haben eine Pflanze in der Kaffeeküche oder an einem anderen Ort, an dem viel geredet wird? Die bekommt sicher viel mit. „Wenn der Gummibaum in der Kaffeeküche reden könnte, was würde der mir erzählen?“ Rückmeldung zu Klatsch-und-Tratsch-Themen seien mit dieser Frage besonders gut zu bekommen. Denn nicht das gefragte Teammitglied spricht ein Herzensthema an, sondern die Zimmerpflanze. Diese Frage sollte für offene Antworten möglichst schriftlich und anonym beantwortet werden können. DENNY GILLE W
ist rechtmäßig
Trotz Krankheit mit AUSchein war eine Mitarbeiterin auf einem SportLehrgang. Ihr Ziel war die Trainerlizenz. Dann jedoch gab’s die Kündigung von ihrer Chefin.
Der Fall: Eine Sekretärin hatte zwei Tage Urlaub beantragt, die ihre Chefin aber nicht genehmigte. Am ersten der beiden Tage meldete sie sich krank und legte eine AU für drei Tage vor. Am folgenden Tag wurde die Frau von der Chefin bei einem Trainerlizenz-Lehrgang gesehen. Die Arbeitgeberin beschuldigte die Sekretärin, sie habe die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, und stellte die fristlose Kündigung aus. Die Frau hielt dagegen: Die verschriebenen Medikamente hätten schnell gewirkt und daher sei sie zu der Veranstaltung gegangen. Sie klagte gegen die Kündigung.
Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entscheidet zugunsten des Arbeitgebers. Die Sekre-
tärin habe Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht – das sei ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Es genüge nicht, sich lediglich auf die AU zu berufen. Die Frau hätte im Verfahren vortragen müssen, warum sie an dem Trainerlehrgang
teilnehmen, die geschuldete Arbeit aber nicht verrichten konnte. Sie hätte dazu beispielsweise ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden können. Das Gericht zweifelte unter anderem an der Arbeitsunfähigkeit der Frau, weil die Bescheinigung für einen Zeitraum gegolten habe, für den die Arbeitnehmerin im Vorfeld erfolglos Urlaub beantragt habe. Zudem müsse davon ausgegangen werden, dass sich die Mitarbeiterin bereits im Vorfeld bei dem Lehrgang angemeldet und trotz des abgelehnten Urlaubs für diesen Tag nicht wieder abgemeldet habe. (BG) W
LAG Niedersachsen: Urteil vom 8. Juli 2024, Az. 15 SLa 127/24
beobachten, so Schmidt, dass Betroffene, „weil sie auf einem Ohr besser hören, sich ihrem Gegenüber annähern“.
Nicht selten reagieren Personen, denen solch ein Verhalten attestiert wird, zunächst abweisend. Laut Schmidts Erfahrung unterstellen sie etwa, dass Familienmitglieder leise sprächen oder nuscheln würden.
Gerade im häuslichen Bereich ist das Nachfragen ein durchaus klares Anzeichen, weil es hier meist deutlich ruhiger zugeht als in öffentlichen Räumen. 3. Hintergrundgeräusche erscheinen störender Menschen mit Hörverlust fällt es unter dem Eindruck störender Geräusche schwerer, Sprache zu folgen. Hintergrund-Sound erscheint ihnen im Verhältnis lauter und verlangt ihnen stärkere Konzentration ab.
Der Hörakustik-Experte erklärt: Bei Normalhörenden greift hier der sogenannte „Party-Noise-Effect“ (oder auch „Cocktail-Party-Effect“): Er besagt, dass
Das
man sich auch bei einem wilden Geräuschteppich trotzdem auf einen bestimmten Höreindruck, beispielsweise ein Gespräch, fokussieren kann. Bei Schwerhörigen gelingt dies nicht mehr ohne Weiteres. Besonders undankbar: Straßenverkehr, Restaurant und andere Situationen mit hohen und plötzlichen Lautstärkeunterschieden (hupen, klirren, vorbeirauschende Fahrzeuge etc.). Vergleichsweise besser lässt es sich für Betroffene bei gleichförmigen Hintergrundgeräuschen zuhören, wie zum Beispiel beim kontinuierlichen Sound eines Rasenmähers. 4. Mehr Erschöpfung, weniger Energie Höranstrengung ist wissenschaftlich messbar. Es zeigt sich laut Schmidt: „Wenn ich schlecht höre, muss mein Körper mehr Energie aufbringen.“ Das Gehirn sei ständig dabei, „die Kompensationsmodelle zum Gegensteuern aufrechtzuerhalten“. Das Konzentrieren koste Kräfte, genauso ein erhöhtes Stresslevel. 5. Soziale Isolation „Dies ist eine Auswirkung, wenn der Hörverlust bereits stark fortgeschritten ist“, sagt Schmidt. Betroffene meiden soziale Interaktionen, um sich der Anstrengung, aber auch unangenehmen und deprimierenden Situationen nicht länger auszusetzen. Lärmschwerhörigkeit im Handwerk: Berufskrankheit Nr. 1
Auch lärmintensive Berufe können einen Hörverlust begünstigen, im Handwerk zum Beispiel in der Schreinerei oder auf dem Bau. Nicht umsonst zählt Lärmschwerhörigkeit laut Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland.
Es vergeht jedoch eine gewisse Zeit, bis wir tatsächlich wahrnehmen und einsehen, dass der eigene Hörverlust voranschreitet. Er schleicht sich nur langsam ein und macht sich nicht jederzeit bemerkbar.
Das Gehirn kompensiert Außerdem schafft es unser Gehirn bis zu einem gewissen Punkt, Informationen zu vervollständigen. Das heißt, wenn wir etwas akustisch nicht eindeutig verstanden haben, lässt sich nicht selten durch den Kontext und unser Wissen herleiten, was gesagt wurde. Das ist einerseits sehr nützlich, sagt Schmidt, weil unser Gehirn Defizite des Ohres auffängt. Andererseits erschwerte es die Diagnose, weil es über eine zunehmende Schwerhörigkeit hinwegtäuschen kann. THEO WURTH W
gilt für nachträgliche Zahlungen
Die ehemalige Inhaberin eines Malerbetriebs muss nachträglich Zahlungen an die Urlaubskasse leisten und will dieses Geld vom Fiskus zurück. Zu Recht?
Der Fall: Die Inhaberin eines Maler- und Lackierbetriebs übertrug das Unternehmen unentgeltlich an ihren Vater – mit allen Rechten und Pflichten. Während die Frau den Betrieb geführt hatte, war es zu Unstimmigkeiten mit der Urlaubskasse gekommen. In mehreren Prozessen war die Frau zur Zahlung nicht abgeführter Beiträge verurteilt worden. Diese zahlte sie erst nach der Betriebsübergabe und deklarierte sie in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 30.000 Euro. Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, die ehemalige Inhaberin hätte seinerzeit für diese Zahlungen Rückstellungen bilden müssen. Die Frau klagte.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof gab der ehemaligen Betriebsinhaberin Recht. Zwar sei sie nach Ansicht der Richter grundsätzlich verpflichtet gewesen, Verbindlichkeiten oder zumindest Verbindlichkeitsrückstellungen in die Bilanz aufzunehmen. Zudem sei der Vater als Betriebsnachfolger zur Korrektur der unrichtigen Bilanzansätze verpflichtet gewesen.
Foto: Tanja Esser stock.adobe.com
Trotzdem und trotz der Betriebsübergabe sei die ehemalige Inhaberin aber zivilrechtliche Schuldnerin der Urlaubskasse geblieben, weil sie einer Übertragung nicht zugestimmt hatte. So könnten auch im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung nachträgliche Betriebsausgaben entstehen. (KW) W a
Bundesfinanzhof: Urteil vom 6. Mai 2024, Az. III R 7/22
Streitigkeiten mit dem Finanzamt landen schnell vor Gericht.
In einem Bundesland ist gesetzlicher Feiertag und in einem anderen nicht: Was gilt für Arbeitnehmer, wenn sie pendeln – etwa zu einer Weiterbildung?
Nicht alle Bundesländer haben die gleichen gesetzlichen Feiertage. In Niedersachsen zum Beispiel ist der Reformationstag ein Feiertag, im benachbarten Nordrhein-Westfalen ist er es nicht. Und an Allerheiligen ist es genau umgekehrt. Bei Arbeitnehmern, die in unterschiedlichen Bundesländern arbeiten, stellt sich an solchen Tagen die Frage, welche Feiertagsregelung maßgeblich ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Frage jetzt im Fall eines Mannes klargestellt. Der Fall: Der regelmäßige Beschäftigungsort des Mitarbeiters liegt in Nordrhein-Westfalen. Anfang November 2021 nimmt er an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil, die sein Arbeitgeber angeordnet hat. In den Zeitraum fiel Allerheiligen – in Nordrhein-Westfalen ist das ein gesetzlicher Feiertag und in Hessen nicht. Der Mann verlangt daher einen Feiertagszuschlag. Doch sein Arbeitgeber verweigert die Zahlung und der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil: Das BAG entscheidet, dass dem Mitarbeiter der Feiertagszuschuss zusteht. Maßgeblich für den Anspruch sei nach den tariflichen Regelungen der regelmäßige Beschäftigungsort. Der liege hier in Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber? Rechtsanwalt Gunnar Roloff vom Beratungsunternehmen Ecovis geht davon aus, dass sich das Urteil verallgemeinern lässt. „Das Bundesarbeitsgericht hat nun Klarheit geschaffen, dass der regelmäßige Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich dafür ist, ob sich der Arbeitnehmer auf den Feiertag berufen kann“, sagt der Jurist. Bei nicht einheitlichen Feiertagen müssten die Arbeitgeber sorgsam die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Freistellung und Zuschläge prüfen. (AML) W
Bundesarbeitsgericht: Urteil
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Wie gut bin ich als Chef abgesichert?
Wer im Alter ohne Finanzsorgen leben möchte, muss ausreichend vorsorgen. So finden Sie heraus, ob Sie schon gut abgesichert sind oder ob Sie auf eine Rentenlücke zusteuern.
Eine Rentenversicherungspflicht, die alle Selbstständigen zur Altersvorsorge verpflichtet, gibt es bislang nicht. Deshalb müssen die meisten ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen – das gilt auch für Handwerksunternehmer. „Wer mit seinem Betrieb in Anlage A der Handwerksordnung eingetragen ist, muss sich zumindest für 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern“, sagt Thomas Bastian vom Bundesverband der Rentenberater. Doch um sorgenfrei den Ruhestand zu genießen, dürfte das allein kaum ausreichen.
So wie für alle Selbstständigen bleibt Altersvorsorge daher auch für Handwerksunternehmer in zulassungspflichtigen Gewerken ein wichtiges Thema. Rentenberater Thomas Bastian verrät, wie Unternehmer in fünf Schritten herausfinden, welche Altersvorsorgeansprüche sie bereits erworben haben, welche Summe sie im Ruhestand voraussichtlich benötigen und ob noch weitere Vorsorgemaßnahmen nötig sind.
Schritt 1: Einnahmen im Rentenalter ermitteln
Die Altersvorsorge basiert in Deutschland auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge. „Wer herausfinden möchte, was er im Alter monatlich zur Verfügung hat, muss sich alle drei Säulen ansehen“, erläutert Bastian, der als Rentenberater bei der Kanzlei Bastian Maiza und Meding in Lübeck arbeitet. Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die meisten einmal im Jahr Post – die sogenannte Renteninformation. „Darauf steht, mit welcher Altersrente die Versicherten später rechnen können“, sagt der Rentenberater. Wichtig sei es zudem, alle weiteren Versorgungsansprüche zu prüfen. Das könnten zum Beispiel die Absicherung im Versorgungswerk des Handwerks, ein RiesterVertrag oder eine RürupRente sein.
Bastian rät Unternehmern zudem: „Überlegen Sie unbedingt auch, ob Sie einst bei Ihrem früheren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben.“ Wenn ein solcher Vertrag noch bestehe, Sie aber seit Jahren nicht mehr einzahlen, erhalten Sie möglicherweise keine jährliche Rentenauskunft von dem Anbieter und sollten von ihm eine Rentenauskunft anfordern.
Sie haben alle Unterlagen Ihrer Versicherungen und Vorsorgeprodukte zusammengetragen? Dann können Sie die Einnahmen ermitteln, die Ihnen im Rentenalter voraussichtlich zur Verfügung stehen. „Denken Sie aber daran, dass Sie die Einnahmen später eventuell versteuern müssen oder Sozialversicherungsbeiträge fällig werden“, betont Bastian. Welche Regeln in 20 oder 30 Jahren gelten, wisse heute zwar niemand. Doch dem Rentenberater zufolge lässt sich zumindest der Status quo ermitteln – helfen könnten dabei zum Beispiel Steuerberater oder auch unabhängige Rentenberater.
Schritt 2: Lebenshaltungskosten ermitteln Als Nächstes müssen Sie Ihre Ausgaben im Alter ermitteln. Laut Rentenberater Bastian gelingt das am besten, wenn Sie zunächst herausfinden, wie viel Geld Sie aktuell für Ihren Lebensstandard benötigen: „Verlassen Sie sich hier nicht auf Ihr Bauchgefühl, sondern rechnen Sie nach.“
Sein Tipp: „Listen Sie Ihre gesamten Lebenshaltungskosten möglichst für ein ganzes Kalenderjahr auf.“ Durch den längeren Betrachtungszeitraum sei es möglich, saisonale Schwankungen zu berücksich
tigen. Wichtig sei zudem, wirklich alle Ausgaben zu berücksichtigen – also zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel, Miete, Nebenkosten, Kleidung, Auto, Urlaub, Telefon, Versicherungen und Hobbys.
Schritt 3: Inflation berücksichtigen
Jetzt kennen Sie die Summe, die Sie für Ihren heutigen Lebensstandard brauchen. Doch Preise für Waren und Dienstleistungen ändern sich mit der Zeit. In der Regel kommt es zu einem allgemeinen Preisanstieg: der Inflation. Das bedeutet: Eine Summe, von der Sie heute gut leben können, dürfte im Alter nicht ausreichen. Sie sollten die Inflation berücksichtigen.
Rentenberater Bastian empfiehlt: „Nutzen Sie dafür am besten Inflationsrechner aus dem Internet.“ Allerdings sollten Sie nicht gleich dem erstbesten Ergebnis vertrauen: „Vergleichen Sie möglichst verschiedene Tools.“ Sollten die Ergebnisse zu stark voneinander abweichen, empfiehlt Bastian, selbst nachzurechnen –idealerweise mit unterschiedlichen Inflationsraten. Doch nicht nur die Ausgaben dürften im Alter höher ausfallen, vermutlich wird es auch Rentensteigerungen geben. Die Rentenzahlungen, die Sie im Alter voraussichtlich erhalten, dürften demnach höher ausfallen als die Summe, die aktuell auf Ihrer jährlichen Renteninformation steht. Rentenberater Bastian sagt dazu: „Vergleicht man die Rentenanpassungen seit der Jahrtausendwende mit der Inflationsrate, ergibt sich ein Plus von durchschnittlich 0,34 Prozent zugunsten der gesetzlichen Rentenanpassung.“ Das liege daran, dass die Ren
Wichtig ist, dass die Altersvorsorge zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Risikoprofil passt. Thomas Bastian, Rentenberater
ten in der gesetzlichen Rentenversicherung an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Dem Rentenberater zufolge gibt es keine Garantie, dass die Rentensteigerungen auch künftig über der Inflationsrate liegen. Um die Berechnung zu vereinfachen, empfiehlt er: „Kalkulieren Sie beim Teil der gesetzlichen Rentenversicherung mit Summen, die auf Ihrer Renteninformation ausgewiesen sind, und lassen Sie die Inflation an dieser Stelle unberücksichtigt.“
Schritt 4: Individuelle Rentenlücke ermitteln Um herauszufinden, ob Sie jetzt schon in ausreichendem Maße für das Alter vorsorgen, müssen Sie Ihre Renteneinnahmen und ausgaben gegenüberstellen. Sind Ihre erwarteten Lebenshaltungskosten im Alter größer als Ihre Renteneinnahmen, spricht man von einer Rentenlücke. Wenn Sie Ihren Lebensstandard nicht runterschrauben wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1 Sie prüfen, welches Vermögen Sie bereits aufgebaut haben, auf das Sie im Alter zugreifen können. Laut Bastian können das zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien, Aktien oder Fondsanteilen sein. Aber auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung könnten helfen.
2 Sie überlegen, welche weiteren Maßnahmen Sie bis zum Renteneintritt noch ergreifen können, um die Lücke zu schließen.
Schritt 5: Rentenlücke schließen „Altersvorsorge ist etwas sehr Individuelles“, sagt Rentenberater Bastian. Schließlich seien die Risikofreudigkeit, die Lebensumstände und die Ansprüche jedes Einzelnen sehr unterschiedlich. Daher gebe es auch keinen Königsweg, um eine Rentenlücke zu schließen.
Eine Option könne sein, Rentenpunkte zu kaufen. „Das können alle Versicherten machen, die mindestens 50 Jahre alt sind und über eine größere Summe verfügen, die sie auf einen Schlag einzahlen können“, sagt Bastian. Dem Rentenberater zufolge können Sie mit einer solchen freiwilligen Einmalzahlung Ihre Rentenansprüche erhöhen. Auch wenn Sie planen, später mal vorzeitig in Rente zu gehen, kann die freiwillige Einzahlung Vorteile haben: „Möglicherweise können Sie dann abschlagsfrei in Rente gehen“, sagt Bastian. Er weist zudem darauf hin, dass sich die freiwillige Einzahlung auch steuerlich lohnen kann: „Das sollten Sie aber mit Ihrem Steuerberater genau prüfen“, rät er Unternehmern.
Auch abseits der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, etwas gegen die Rentenlücke zu tun. Das können zum Beispiel Vorsorgeprodukte wie die RürupRente sein, aber auch Immobilien, private Altersvorsorgeprodukte oder Geldanlagen am Kapitalmarkt können eine Option sein. „Wichtig ist, dass die Altersvorsorge zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Risikoprofil passt“, sagt der Rentenberater. ANNA-MAJA LEUPOLD W
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Foto: Gille, erstellt mit KI Midjourney
Droht Unternehmern die Rentenlücke, kann im Alter selbst die Suppe knapp werden. Sind Sie ausreichend abgesichert?
Hohe Reparaturkosten in der Kritik
25 Prozent teurer als beim Verbrenner sollen Reparaturen an Elektroautos sein. Dennoch fallen sie in den Schadensbilanzen teils positiver auf. Aus folgenden Gründen.
Ein Argument pro Elektroauto sind die geringeren Kosten im Unterhalt, etwa bei der Wartung. Deutlich anders sieht die Kostenverteilung zwischen Verbrennern und E-Mobilen offenbar bei Reparaturen nach Unfallschäden aus. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Studie ermittelt.
„Unfallschäden an einem Elektroauto kosten deutlich mehr als bei einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Konkret seien die Reparaturkosten im Schnitt um ein Viertel höher als beim Verbrenner. Als Ursachen führt der GDV folgende Faktoren an: hohe Ausgaben für den Tausch von Antriebsbatterien, lange Standzeiten und schlechte Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten.
Stromer teils teurere Typklassen Positiv in der Kostenbilanz der Elektrofahrzeuge wirkt die Schadenshäufigkeit: Gemäß der GDV-Untersuchung werden in der Vollkaskoversicherung für Stromer bis zu 20 Prozent weniger Schäden gemeldet. Beide Faktoren – die geringere Zahl an Unfallschäden sowie die höheren Kosten für Reparaturen – würden von den Kfz-Versicherern bei der Berechnung der individuellen Typklassen eines Modells berücksichtigt. Je kleiner die Typklasse, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus. In 38 Fällen hat der GDV die Typklassen der E-Mobile mit denen ihrer Verbrenner-Pendants verglichen. Dabei wurde ersichtlich, dass die Stromer bei
Reparaturbedürftiges Elektroauto (Illustration): Die Versicherungswirtschaft kritisiert hohe Reparaturkosten bei den Stromern.
der Haftpflicht überwiegend in eine niedrigere, also insgesamt günstigere Typklasse eingeordnet wurden:
Von den 38 Vergleichspaaren waren in 20 Fällen die Stromer günstiger, in 4 Fällen gleich teuer und 14-mal wurden sie teurer eingestuft. Nicht so positiv für die Elektrosparte fiel das Vergleichsergebnis bei den Vollkaskoversicherungen aus. Hier waren die Stromer nur in 12 Fällen günstiger, 11-mal gleich teuer und in 15 Fällen teurer das vergleichbare Verbrennermodell.
Während die Elektromodelle in der Haftpflichtversicherung also häufiger günstiger waren als
Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Eine Kündigung kann per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Im Streitfall muss aber der Arbeitgeber beweisen können, dass sie tatsächlich zugestellt wurde.
Der Fall: Wegen Streitigkeiten um eine CoronaImpfung kündigte ein Augenarztzentrum einer Angestellten per Einwurf-Einschreiben. Im Unterschied zum klassischen Einschreiben bestätigt in diesem Fall nicht der Empfänger den Erhalt, sondern der Zusteller, nachdem er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat.
Die Gekündigte klagte: Unter anderem gab sie an, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Tatsächlich konnte der Arbeitgeber einen Einlieferungsbeleg und den Sendungsstatus aus dem Internet vorlegen, nicht aber den Auslieferungsbeleg mit Unterschrift des Zustellers. Die Post konnte keine Rekonstruktion des Auslieferungsbelegs zur Verfügung stellen, da die 15-monatige Frist dafür verstrichen war.
Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg erklärte die Kündigung für
unwirksam. Der Arbeitgeber müsse den Zugang der Kündigung beweisen, da dies Voraussetzung für ihre Wirksamkeit sei. Allein der Einlieferungsbeleg bei der Post und der Sendestatus genügten nach Ansicht der Richter nicht. Erforderlich seien der Auslieferungsbeleg mit Unterschrift des Zustellers oder eine Zeugenaussage vor Gericht. Die Richter gaben Arbeitgebern im Urteil noch einen Tipp: Rechtssicher sei der Einwurf in den Hausbriefkasten des Empfängers durch persönlich bekannte Boten, die dann problemlos als Zeugen benannt werden könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sondern wird dem Bundesarbeitsgericht vorgelegt. (KW) W a LAG Baden-Württemberg: Urteil vom 12. Dezember 2023 / Az. 15 Sa 20/23
Mobbing: Muss der Chef zahlen?
40.000 Euro Schmerzensgeld forderte eine Angestellte, weil ihr Ex-Arbeitgeber seine Schutzpflichten verletzt habe. Das Gericht sah den Fall differenziert.
Der Fall: Die ehemalige Angestellte eines Zahnarztes verklagte ihren früheren Arbeitgeber. Sie sei am Arbeitsplatz von ihren Kolleginnen wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft und ihrer Weigerung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, gemobbt worden. Der Arbeitgeber habe dies nicht verhindert und so seine Schutzpflichten ihr gegenüber verletzt. Aufgrund der Mobbing-Situation habe sie unter anderem eine Depression entwickelt, schilderte die frühere Mitarbeiterin vor Gericht. Sie verlangte mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Urteil: Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein wiesen ihre Klage ab. Sie argumentierten, dass „Mobbing“ an sich kein Begriff des Rechts sei. Deshalb hätte die ehemalige Angestellte einzeln belegen müssen, wie und wann sie ihren Arbeitgeber über die Mobbing-Vorfälle informiert habe. Das konnte sie nach Ansicht der Richter nicht. Ohne Wissen um die Zustände habe aber der Arbeitgeber seine Schutzpflichten ihr gegenüber gar nicht ausüben können. Deshalb bestehe auch kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter grundsätzlich vor Mobbing schützen und, wenn sie von solchen Vorfällen erfahren, handeln müssen, betont der Deutsche Anwaltverein (DAV). Er rät zu konkreten Maßnahmen, um Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern: ɓ Entwicklung einer Anti-Mobbing-Richtlinie, ɓ Schulung der Beschäftigten, ɓ Einführung eines Beschwerdeverfahrens und ɓ Sanktionen gegen Mobbingtäter. (KW) W
LAG
Schleswig-Holstein: Urteil vom 11. Oktober 2023, Az. 6 Sa 48/23
Unfallschäden an einem Elektroauto kosten deutlich mehr.
Jörg Asmussen, GDV
ihre konventionell angetriebenen Pendants, fiel ihre Kosteneinstufung in der Vollkaskoversicherung gegenüber den Verbrenner-Modellen häufiger negativ aus.
Versicherer sehen Hersteller in der Pflicht Der GDV fürchtet, dass diese Entwicklung negative Folgen für die Mobilitätswende haben kann. Er fordert die Automobilhersteller dazu auf, bei der Eindämmung der Reparaturkosten zu helfen. „Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr Unterstützung beim
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BGM – Ein
für den
Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, sagt Asmussen.
Schon beim Design der Fahrzeuge sollten Batterien vom Hersteller so gut wie möglich vor Schäden durch Unfälle geschützt werden. Auch brauche es nach einem Unfall aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie. Denn die aktuelle Unsicherheit führe zu hohen Kosten: „Nach Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum Totalschaden führt“, sagt Asmussen. DENNY GILLE W
wichtiger
Baustein
Unternehmenserfolg
Fünf Fragen zum Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an Markus Schrader, Regionaldirektor der IKK classic:
Herr Schrader, was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement?
Markus Schrader: Betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz BGM, umfasst alle betrieblichen Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Grundlage ist in der Regel ein ganzheitliches Konzept, das – von Arbeitsplatzergonomie und Arbeitssicherheit über Ernährung und Bewegung bis hin zu Kommunikation – verschiedenste Bereiche miteinander verknüpft.
Mit dem Ziel für die Beschäftigten ein dauerhaft gesundheitsförderndes Umfeld zu schaffen, in dem sie ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit bis zur Rente beibehalten oder sogar ausbauen können.
Wie können Unternehmen von BGM konkret profitieren?
Schrader: Von einem durchdachten BGM profitieren alle Beteiligten: Der Krankenstand sinkt, die Mitarbeitenden sind zufriedener und leistungsfähiger, die Produktivität steigt und das Unternehmen wird als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Dies nicht nur für die Belegschaft, sondern natürlich ebenfalls für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber.
Dazu passend liegt der durchschnittliche Return on Investment von BGM laut wissenschaftlichen Untersuchungen bei 2,7.
Lohnt sich BGM für kleine und mittelständische Unternehmen?
Schrader: Auf jeden Fall! Doch zeigen sich diese - obwohl BGM bereits in vielen größeren Unternehmen ein fester Bestandteil ist - manchmal noch zurückhaltend, da sie einen hohen Aufwand befürchten und dabei ihre Stärken unterschätzen. Denn selbst wenn sie gegenüber den Großen vielleicht weniger Ressourcen besitzen, sind sie doch deutlich flexibler. Sie können Maßnahmen oft zügiger umsetzen und schneller spürbare Erfolge bewirken. Außerdem ist BGM ein strukturierter Prozess, der vor allem Kontinuität verlangt und keinen ressourcenfressenden Aktionismus. Kurz: Ein gutes BGM unterstützt und stärkt Unternehmen unabhängig ihrer Größe.
Wie genau läuft das BGM der IKK classic ab?
Schrader: Kein BGM-Prozess gleicht dem anderen. Die Maßnahmen werden genau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten. Am Anfang steht immer die Analyse der gesundheit-lichen Situation, um Problemstellun-gen zu erkennen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Hierbei gilt: Je passgenauer die konkreten Ansätze erkannt werden, desto besser – was uns besonders am Herzen liegt, denn jedes Unternehmen soll gemäß seinen Voraussetzungen das für seinen Bedarf perfekte BGM realisieren können. Und der Aufwand lohnt sich wirklich: 94
Foto: IKK cassic
Markus Schrader, Regionaldirektor der IKK classic
von 100 befragten Arbeitgebern, die wir begleitet haben, geben dem BGM der IKK classic Bestnoten.
Was raten Sie Unternehmern auf der Suche nach betrieblicher Gesundheitsförderung?
Schrader: Dass sie sich Profis an ihre Seite holen. Wenn unsere Gesundheitsmanagerinnen und Gesundheits-manager in die Betriebe kommen, liegen diesen häufig bereits Angebote zur Mitarbeitergesund-heit vor, die aufgrund vereinzelter aneinandergereihter Maßnahmen zumeist wenig erfolgsversprechend sind. Wir bieten anfangs Schnupperangebote wie Gesundheitstage im Betrieb, Workshops oder Führungskräfteseminare an, die als Einstieg in ein durchdachtes Gesundheitsmanagement und als unternehmerischer Baustein für den betrieblichen Erfolg dienen. W
Mehr Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der IKK classic unter www.ikk-classic.de/bgm
Foto: Gille, erstellt
Neuer Elektriker aus China
Das Angebot an elektrischen Transportern wird größer und Maxus mischt hier kräftig mit. Ab sofort erweitert der eDeliver 7 das Portfolio des chinesischen Herstellers in der Klasse bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Seit vier Jahren ist Maxus auf dem deutschen Markt vertreten, dabei setzt die Marke des chinesischen SAIC-Konzerns vorwiegend auf elektrische Nutzfahrzeuge. Jüngstes Modell ist der 4,99 (L1) und 5,36 Meter (L2) lange und jeweils 1,99 Meter hohe Elektro-Transporter eDeliver 7. Zur Einordnung: Darunter rangiert der 4,55 Meter lange eDeliver 3, darüber der 5,55 bis 5,94 Meter lange eDeliver 9, der in seinem Segment in den ersten fünf Monaten dieses Jahres in Deutschland immerhin 17 Prozent Marktanteil für sich generieren konnte.
Ladevolumen bis 6,7 Kubikmeter Nutzlast bis 1.125 Kilogramm
Der eDeliver 7 wird ausschließlich als Kastenwagen mit dreisitziger Einzelkabine angeboten, eine Doppelkabine gibt es nicht. Weitere Varianten sind nicht vorgesehen, für Innenausbauten sei man aber mit Partnern im Gespräch. Das Ladevolumen im eDeliver 7 reicht von 5,9 bis 6,7 Kubikmeter, die Ladelänge beträgt 2,55 und 2,91 Meter. Den Zugang zum Frachtraum mit glattem Boden ermöglichen zwei bis 180 Grad öffnende Flügeltüren mit soliden Bügeln am Heck sowie eine Schiebetür auf der Beifahrerseite. Bis zu 1.125 Kilogramm Nutzlast und 1.500 Kilogramm Anhängelast werden geboten.
L1 und L2 können wahlweise mit 77- oder 88-kWhLithium-Eisenphosphat-Akku kombiniert werden, die elektrische Reichweiten von 318 bis 370 Kilometer versprechen. Im Stadtverkehr sollen die Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sogar bis zu 542 Kilometer weit kommen (L2 mit 77 kWh). Geladen wird mit 11 kW am Wechselstrom und bis zu 90 kW am Gleichstrom. An der Schnellladesäule kann der eDeliver 7 in einer knappen Dreiviertelstunde von 30 auf 80 Prozent aufgeladen werden. Aber er kann auch Strom abgeben und mit bis zu 5 kW mehrere akkubetriebene Werkzeuge mit Energie versorgen. Angetrieben wird der mittelgroße Transporter von einem 204 PS starken Elektromotor an der Vorderachse. Ende des Jahres folgt eine Allradversion mit zusätzlichem E-Motor an der Hinterachse, auch ein konventioneller Diesel ist fest eingeplant. Staumöglichkeiten im funktionalen, solide verarbeiteten Innenraum gibt es ausreichend, darunter ein großes Fach unterhalb des mit klappbarer Schreibunterlage und Getränkehalter ausgestatteten Beifahrersitzes. Auf eine Ablagefläche im Dach hat Maxus verzichtet. Der Automatikwählhebel ist griff-
KILOMETER weit fährt die 88-kWhVariante in der Spitze.
Neue Regeln
günstig und platzsparend am Lenkstockhebel angebracht. Gut ablesbar sind die analogen Anzeigen auf dem Fahrerdisplay. Zentrales Bedienelement ist der 12,3 Zoll große, zentrale Touchscreen mit DAB-Radio, Bluetooth-Schnittstelle. Die Smartphone-Einbindung erfolgt mittels AppleCarPlay und Android Auto über Kabel. Leider ist es uns wie auch einigen anderen Kollegen während der Fahrpräsentation nicht gelungen, zum Navigieren ein Android-Smartphone anzuschließen. Die dreistufige Rekuperation wird über das Menü vorgenommen, drei Handgriffe sind dazu nötig. Gut also, dass die höchste Rekuperationsstufe werksseitig voreingestellt ist; bis zum Stand bremst der eDeliver 7 aber nicht. Auf einer ersten kurzen, nicht repräsentativen Testrunde bewegten wir den unbeladenen Elektro-Transporter in der L1-Variante
für die Bereifung im Winter
Für Winterreifen gelten seit 1. Oktober strengere Regeln. Wenn Sie kein Bußgeld riskieren wollen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Reifen das richtige Symbol haben.
Ab dem 1. Oktober gilt eine neue Regelung für Winter- und Ganzjahresreifen. Darauf weist die Innung des Fahrzeugtechniker-Handwerks Bremen hin. Die Autofahrer seien ab diesem Termin verpflichtet, ausschließlich Reifen mit einem speziellen
Alpine-Symbol zu verwenden – ein Berg mit Schneeflocke, das sogenannte 3PMSF-Symbol. Wer trotz der neuen Regelung noch M+S-Reifen nutze, riskiert eine Strafe. Der Bußgeldkatalog sehe für die falsche Bereifung 60 Euro und einen
Punkt in Flensburg vor. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werde mit 80 Euro geahndet und die Gefährdung mit 100 Euro. Bei einem Unfall erhöhe sich das Bußgeld auf 120 Euro und es gebe einen weiteren Punkt in Flensburg. Im Ausland würden die Regeln noch strenger sein. Die Innung rät Fahrzeughaltern, die Reifen frühzeitig checken zu lassen.
In Deutschland gilt grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht: Laut Innung bedeutet das für Autofahrer, dass sie bei Glatteis, Schneematsch oder Schneeglätte mit Winterreifen fahren müssten, ansonsten drohten hohe Bußgelder. Ein weiterer Tipp der Innung: Wer auf Reifen fährt, die vor 2018 gefertigt wurden, sollte wegen des Reifenalters ebenfalls über einen Austausch nachdenken. (BG) W
mit 77-kWh-Batterie und kamen auf einen Stromverbrauch von rund 20 kWh. Am effizientesten ist man im Eco-Modus mit auf 90 km/h begrenztem Tempo unterwegs, die Modi Normal und Power erlauben auch schnellere Fahrten bis maximal 120 km/h.
Genervt hat uns das aufdringlich laute Gepiepse des Spurhalteassistenten, der aber wie der Warnton bei Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit bis zum nächsten Motorstart abschaltbar ist.
Umfangreiche Ausstattung, Preise ab 45.990 Euro
Der eDeliver 7 punktet mit umfangreicher Ausstattung und gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Licht- und Regensensor, höhenverstell- und beheizbares Lenkrad, beheizbare Außenspiegel, Sitzheizung, Parksensoren und Rückfahrkamera sind stets an Bord. Zu den serienmäßigen Fahrassistenten gehören unter anderem Totwinkel- und Spurhalteassistent, adaptiver Tempomat mit Staufunktion, Fernlichtassistent und Verkehrszeichenerkennung. Die Preise beginnen bei 45.990 Euro (alle Preise netto zzgl. USt.), die L2-Variante kostet 1.000 Euro mehr. Für die größere Batterie werden jeweils 2.000 Euro fällig. Auf der kurzen Optionsliste steht neben der zweiten Schiebetür auf der Fahrerseite für 800 Euro lediglich die 650 Euro teure Metalliclackierung in Silbergrau, Blau oder Schwarz. Der Vertrieb der Maxus-Modelle in Deutschland obliegt größtenteils der spanischen Astara-Gruppe, die unter anderem auch als Importeur von Isuzu und KGM (vormals SsangYong) auftritt. Das Händlernetz von aktuell 69 Vertragspartnern mit 124 MaxusVertriebs- und -Servicestandorten soll mittelfristig auf 185 Standorte anwachsen. MARTINA GÖRES W
Organ der Handwerkskammern 129. Jahrgang
Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe
Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: NOZ Druckzentrum, Weiße Breite 4, 49084 Osnabrück
Seit 1. Oktober 2024 sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol erlaubt.
Der Kastenwagen wird ausschließlich mit dreisitziger Einzelkabine angeboten.
Den Maxus eDeliver 7 gibt es in zwei Längen als 4,99 und 5,36 Meter langen Kastenwagen.
Wie Sozialarbeit zum Handwerk passt
Im Betrieb von Julia Specht gehört Sozialarbeit zum Alltag. Wie die Inhaberin das umsetzt und die Mitarbeiter davon profitieren.
Heute geht es nicht auf die Baustelle. Denn einmal im Monat trifft sich das vierköpfige Team um Julia Specht zu einer Workshoprunde. „Zuerst gibt’s Frühstück“, erzählt die 30-jährige Inhaberin von Julia Specht Sanitär- und Heizungstechnik in Wolfenbüttel. „Und dann arbeiten wir an Themen wie ‚Unser Auftritt beim Kunden: Was ist uns wichtig?‘ oder ‚Leitlinien für die Teamarbeit im Betrieb‘. Jeder kann sich einbringen und mitdiskutieren.“ Für einen Handwerksbetrieb sind das ungewöhnliche Arbeitsinhalte. Aber Specht bringt gute Voraussetzungen mit: Sie ist Sozialarbeiterin mit Schwerpunkt „Betriebliche Sozialarbeit“. Zudem hat sie als Quereinsteigerin einen Installateur- und Heizungsbau-Meisterkurs absolviert. Seit April 2023 führt sie nun ihren eigenen Betrieb.
Sozialarbeit bereichert das Team Ein Baustellen-Imbiss oder ein Betriebsausflug: Die 30-Jährige zählt weitere Möglichkeiten auf, das Teamleben durch Sozialarbeit zu bereichern. Bei vielen Mitarbeitern komme das gut an. Das belegen auch die Ergebnisse ihrer praktischen Bachelorarbeit: „Die habe ich über einen SHK-Betrieb geschrieben, in dem ich sechs Jahre lang als Bürokraft mit Schwerpunkt Sozialarbeit tätig war.“
Specht kennt aber auch kritische Reaktionen auf ihren sozialen Ansatz: „Mit meiner Untersuchung habe ich zwar gezeigt: Soziale Arbeit passt sehr gut in Handwerksbetriebe.“ Aber das sei in der Branche noch zu wenig bekannt und die Skepsis oft recht groß. So war es auch bei ihrem Lebenspartner Marcin Godek. Den Installateur- und Heizungsbau-
W NAMEN UND NACHRICHTEN
75 Jahre Verbände im Handwerk Die Unternehmensverbände
meister hat Specht als Auszubildenden in ihrem Bachelorarbeitsbetrieb kennengelernt. „Ich fand das zunächst alles viel zu psychologisch“, gibt er zu. Aber Godek merkte schnell, dass Spechts Bemühungen viel Positives im Team bewirkten. „Einige fühlten sich dadurch überhaupt erst wahrgenommen“, betont der 39-Jährige.
Das A und O: eine gute Gesprächskultur Besonderen Fokus legt Specht auf Mitarbeitergespräche, in denen sie zu beruflichen, aber auch privaten Zielen motiviert. „Eine gute Gesprächskultur im Betrieb ist das A und O für eine konstruktive Zusammenarbeit. Ich setze eine zielgerichtete Gesprächsfüh-
Handwerk Niedersachsen (UHN) feierten im September ihr 75. Jubiläum. UHNPräsident Mike Schneider (Foto) betonte, was das Handwerk stark macht: der Stolz auf das eigene Können und das Ehrenamt. Zudem bedankte sich Schneider bei den UHN-Mitgliedsverbänden für ihr Engagement und ihr Fachwissen, das zum Erhalt der UHN über Jahrzehnte beigetragen haben. Schneider selbst hat über 20 Jahre mit seinem Einsatz zur erfolgreichen Arbeit der UHN beigetragen. Dafür wurde er mit dem „Ehrenring des Niedersächsischen Handwerks“ geehrt – der höchsten Auszeichnung, die das niedersächsische Handwerk zu vergeben hat. Die Laudatio auf Schneider hielt Eckhard Stein, Vizepräsident des Niedersächsischen Handwerkskammertages (NHT) und Vorsitzender der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN). Stein lobte seine Leidenschaft und seinen Einsatz für das Handwerk auf Landes- und Bundesebene. (JA) Foto: Torsten Hamacher
Mehr Miteinander gefordert
Eine Haltungswende in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fordert der Genossenschaftsverband WeserEms. Dazu gehöre mehr Miteinander statt Gegeneinander sowie mehr Vertrauen statt Misstrauen, sagte Verbandsdirektor Johannes Freundlieb auf dem Verbandstag in Oldenburg.
Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 seien stabil. Der Umsatz bei den Ländlichen Genossenschaften und Gesellschaften sowie den Energiegenossenschaften lag bei knapp 12 Milliarden Euro.
Das Bilanzvolumen der Volks- und Raiffeisenbanken sei auf 39 Milliarden Euro (plus 1,98 Prozent) gestiegen. Im ersten Halbjahr 2024 sei das Ergebnis der Volksbanken und Raiffeisenbanken von Wachstum geprägt. (JA)
Für Vielfalt und Zusammenhalt
Die Spitzenvertretungen der Handwerkskammern in Niedersachsen machen sich für die Stärkung der Demokratie stark – mit einem Punktepapier. Gegen Extremismus, Ausgrenzung und Diskriminierung, für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine offene Gesellschaft: Auf diese Grundlagen verständigten sich die Spitzenvertretungen der niedersächsischen Handwerkskammern bei ihrer Klausurtagung in Oldenburg unter der Leitung des Vorsitzenden der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Eckhard Stein (Foto). Die Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite machten klar, dass sie die „Resolution für Vielfalt und Zusammenhalt im Handwerk“ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) nachdrücklich mittragen.
Die Mitglieder stellten einige Punkte heraus, die ihnen besonders wichtig sind.
ɓ Im Handwerk kommt es grundsätzlich nicht darauf an, woher jemand kommt. Es kommt darauf an, wohin man will.
ɓ Im Handwerk wird miteinander und gemeinsam als Team gearbeitet.
ɓ Das Handwerk ist Teil einer arbeitsteiligen und international verzahnten Wirtschaft.
ɓ Handwerkliche Infrastruktur- und Versorgungsleistungen können in Zukunft nur bei Zuwanderung gewährleistet werden.
ɓ Handwerk ist ein Integrationsmotor. (JA)
Eine gute Gesprächskultur im Betrieb ist das A und O.
Julia Specht, Unternehmerin
rung ein, in Kombination mit Methoden der sozialen Arbeit“, beschreibt Specht. Oft reichten auch Tipps zur Selbsthilfe. Einem Mitarbeiter mit großer ZahnarztAngst ermöglichte sie so eine Zahnbehandlung, nach der er auch die Kunden wieder offen anlächeln konnte. Gerade bei den Auszubildenden sieht Specht ein großes Potenzial durch Sozialarbeit: „Die jungen Menschen wollen mehr gehört werden.“ Eine besondere Geschichte könne beispielsweise hinter dem Thema Fehlzeiten stehen. Gespräche auf Augenhöhe seien dann dringend angeraten, aber auch eine gute Zusammenarbeit mit der Berufsschule. Bei schlechteren Noten käme man mit regelmäßigen Lernzielgesprächen oft ein großes Stück voran.
Externe Sozialarbeiter sinnvoll Aber nicht in jeder Betriebssituation sei Sozialarbeit ausreichend. „Schließlich sind wir keine Psychologen", fügt Specht an. „Und dann gibt es ja auch noch die Zahlen, an die man denken muss“, stellt Godek fest, der als Betriebsleiter bei Specht arbeitet. Am besten treffe man sich in der Mitte, denn eine passende Dosis Sozialarbeit könne jeder Handwerksbetrieb gebrauchen. „Da ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig“, betont Specht. Abschließend formuliert sie ihre Zukunftsvision: „Das wäre ein Netzwerk externer Sozialarbeiter, die die Betriebe bei Bedarf heranziehen könnten.“ Denn nur Außenstehenden sei es möglich, an eine Betriebssituation objektiv heranzugehen. BIRGIT GREUNER W
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Foto: Martina Jahn
Bringt eine Kombination aus Handwerk und Sozialarbeit mit in ihren Betrieb: Unternehmerin Julia Specht. Ihr Lebensgefährte Marcin Godek arbeitet im Betrieb als Meister und Betriebsleiter.
Signal für eine positive Zukunft
Rund 1.000 Gäste feiern 217 frischgebackene Meisterinnen und Meister im Hannover Congress Centrum. In einem würdigen Festakt wurden die Meisterinnen und Meister aus 21 Gewerken offiziell in den Meisterstand gehoben.
Das war ein ganz besonderer Abend im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrum (HCC). Nicht nur für die rund 220 Meisterinnen und Meister, die mit einem großartigen Festakt offiziell in den Meisterstand gehoben wurden, sondern auch für alle, die dazu ihren Beitrag geleistet hatten: Familien, Freunde, Ausbilder in den Betrieben und den handwerklichen Bildungsstätten sowie den vielen ehrenamtlichen Prüfern und Prüferinnen.
Insgesamt rund 1.000 glückliche und stolze Gesichter verfolgten das abwechslungsreiche und wertschätzende Bühnenprogramm. Rund 500 Absolventinnen und Absolventen umfasst der Meisterjahrgang 2023/2024 der
Handwerkskammer Hannover. Davon waren fast die Hälfte aus ganz Deutschland nach Hannover gekommen, um sich ordentlich feiern zu lassen, auch von den zahlreichen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und der Handwerksorganisation.
„Mit Ihrem Meister-Meisterinnen-Titel sind Sie die Spitzenfachkräfte. Begeistern Sie jetzt junge Menschen für das Handwerk. Sie sind diejenigen, die das am besten können, denn Sie sind Teil unseres starken Wirtschaftszweigs. Bilden Sie aus und halten Sie Fachkräfte. Das ist Ihr Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit“, motivierte Handwerkskammerpräsident Thomas Gehre die jungen Nachwuchshandwerkerinnen und –handwerker jetzt selber für die Zukunft im Handwerk einzustehen.
„Der Meistertitel bedeutet mir enorm viel. Er ermöglicht mir vielseitige Zukunftsperspektiven, wie z. B. den Weg in die Selbstständigkeit oder die Möglichkeit in die Fußstapfen meines Vaters zu treten und seinen Betrieb zu übernehmen.“
Tim-Daniel Borter, Schornsteinfegermeister
Programm mit vielen Höhepunkten Eingeladen zur Meisterfeier hatte der MeisterMeisterinnenClub der Handwerkskammer Hannover, der seit 2020 allen Meisterinnen und Meistern im Kammerbezirk ein tolles Netzwerk bietet. Moderator Felix Uhlig führte, wie im letzten Jahr, launig und kurzweilig durch das Programm. Donnernden Applaus bekam Comedian
„Ich bin sehr stolz den Meister geschafft zu haben. Denn es ist der höchste Titel, den das Handwerk zu vergeben hat. Ich freue mich heute hier dabei zu sein. Es ist eine Ehre hier so gewürdigt zu werden.“
Marius Johannes Buch, Kälteanlagenbauermeister
Timo Wopp, der sowohl mit Worten und Ballkünsten begeisterte.
Unter den Gratulanten, die ihre Botschaft per Video übermittelt hatten, waren Ministerpräsident Stephan Weil, Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg, Wirtschaftsminister Olaf Lies, Arbeitsminister Andreas Philippi und ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Der absolute Höhepunkt war allerdings die Parade der Meisterinnen und Meister, die in zwei Gruppen ihre Geschenke und Glückwünsche von Präsident Thomas Gehre, Hauptgeschäftsführer Peter Karst und dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Carl-Michael Vogt auf der Bühne entgegennahmen. „Es ist wirklich großartig zu sehen, wie stolz die neuen Meisterinnen und Meister sind. Diese Feier zeigt allen Anwesenden, wie wichtig der Wirtschaftsbereich Handwerk für Deutschland ist“, betont Kammerhauptgeschäftsführer Peter Karst. Im Anschluss wurden die 21 besten Meister und Meisterinnen ihrer Gewerke – von Augenoptiker- bis Zimmererhandwerk – gesondert gewürdigt. Standes- und traditionsgemäß endete die Meisterfeier mit einem eindrucksvollen Gruppenbild und der Erhebung in den Meisterstand mit Meisterschluck und Meisterspruch. Anschließend an das zweieinhalbstündige Programm waren zusätzlich Wegbegleiter, Freunde und Kurskollegen zu einer großen Aftershowparty eingeladen, so dass dieser Tag erst in den frühen Morgenstunden bei bester Laune und guter Musik zu Ende ging.
CHRISTINE SEEGER W
Im Anschluss an das offizielle Programm feierten rund 1.000 Gäste bei bester Laune und guter Musik den unvergesslichen Tag.
Titelbild: Gruppe Rund 220 Meisterinnen und Meister ließen sich auf der Bühne im HCC feiern – mit traditionellem Meisterspruch und Meisterschluck.
Eine Extra-Ehrung erfuhren die besten Meisterinnen und Meister der vergangenen zwölf Monate.
Nach dem Meisterspruch macht der Meisterschluck bereits Lust auf die Party im Anschluss.
Willkommen MeisterMeisterinnenClub
Sie sind Meister/Meisterin oder auf dem Weg dorthin? Sie möchten sich persönlich und beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich austauschen und netzwerken? Dann kommen Sie in den MeisterMeisterinnenClub. Hier gibt es überfachliche Seminare und Workshops, Betriebsbesichtigungen, gemeinsame Messebesuche und kleine Events zum Spaß haben.
Einfach anmelden!
Kontakt: Eva Tymko, Tel. 05131 9910-133, Mail tymko@hwk-psg.de
Meisterspruch
Mit der Erhebung in den Meisterstand treten Sie in eine Gemeinschaft ein, in der jede Person, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Weg, ihren einzigartigen Wert und ihre Bedeutung hat. Ihr Meistertitel ist ein Bekenntnis zur Exzellenz im Handwerk und ein Symbol für die unverzichtbare Rolle, die Vielfalt und Inklusion in unserer Gesellschaft spielen. Gemeinsam bauen wir Brücken, erhalten Traditionen und formen eine Zukunft, in der Handwerk und Menschlichkeit Hand in Hand gehen.
Mehr Fotos und Videos sind zu finden unter www.hwkhannover.de/ meisterfeier
Moderator Felix Uhlig kündigte mit Präsident Thomas Gehre
Peter Karst einen sensationellen Abend an.
Jonglierte mit Worten und Händen und begeisterte das Publikum: Timo Wopp.
Wachsen mit der Energiewende
Für Energy Systems gehört Wachstum ins Unternehmensprofil. Auch mit Übernahmen kennen sich die beiden Chefs aus. Worauf achten sie beim Betriebskauf?
Zwei Etagen, eine geräumige Ausstellungsfläche, smarte Bedienpanels in der Wand, dazu eine große Photovoltaikanlage auf dem Dach und Lademöglichkeiten auf dem Parkplatz. Der Firmensitz von Erik Schmidt und Jens Krause in Schönebeck lässt kaum einen Wunsch offen. Zu ihrer Gründerzeit konnten die Unternehmer von ihrem heutigen Arbeitsumfeld nur träumen. Vor 23 Jahren starteten sie als Untermieter mit geliehenem Auto in die Selbstständigkeit, teilten sich denselben Schreibtisch. „Am Anfang wussten wir nur: Wir werden unsere Brötchen verdienen“, erinnert sich Jens Krause. Heute ist ihr HaustechnikUnternehmen Energy Systems 55 Mitarbeiter stark. Ihrem Herzensthema von damals, der Energiewende und Energieautarkie, sind sie dabei treu geblieben.
Von der Gründung zum Wachstum Zum Start 2001 konzentrierten sich Schmidt und Krause voll auf Einfamilienhäuser. Das Ziel: energetische Optimierung durch die Kombination von Wärmepumpen und PV-Anlagen. „Damals konnten Kunden ihre Wärmepumpe einfach mit der hohen Einspeisevergütung abbezahlen“, erklärt Krause. Nebenbei erledigten die Sachsen-Anhalter klassische Elektro- und Sanitärarbeiten. Sie wuchsen langsam und stetig. Gewerbliche Auftraggeber kamen hinzu, Energy Systems bediente Industriekunden und übernahm Aufträge in größeren Wohnungsbauprojekten. Diese Diversifizierung habe sich ausgezahlt, als die Unsicherheit um das Gebäudeenergiegesetz im vergangenen Jahr eine Kerbe in das Privatgeschäft geschlagen hat. Technologischer Wandel Als frühe Verfechter der Wärmepumpe haben die Schönebecker die Entwicklung der effizienten Wärmetechnologie aus nächster Nähe erlebt. „Vor 20 Jahren war der Beratungsaufwand für Wärmepumpen noch sehr viel größer“, erinnert sich Krause. „Die meisten Kunden kannten den Begriff gar nicht.“ Das habe sich gewandelt. Ebenso wie die Technologie: Heute installiert Energy Systems hauptsächlich Luft-Wasser-Wärmepumpen, die sich vergleichsweise unkompliziert realisieren ließen. Noch 2010 habe der Betrieb fast ausschließlich Sole-Wärmepumpen verbaut, die Erdbohrungen erfordern. Strenger werdende Auflagen hätten es der Technologie schwerer gemacht, während die Luft-Wasser-Wärmepumpe zu einer ernsthaften Alternative weiterentwickelt wurde. Eine große Bedeutung käme inzwischen auch der Smart-Home-Technologie zu. „Früher wollte vielleicht jeder zehnte Neubaukunde ein Smart-HomeSystem. Heute installieren wir es fast in jedem zweiten Haus“, berichtet Elektrotechnikermeister Erik Schmidt. Die Kunden würden vor allem die Fernsteuerung von Komfortfunktionen wie Licht und Wärme sowie Überwachungsfunktionen zu schätzen wissen. Im Vergleich zur früher etablierten KNX-Technik
W VIER FRAGEN AN
Andreas Fox
FIRMENNAME Fox Bedachungen
WEBSEITE fox-bedachungen.de
ORT Langenhagen
GEWERK Dachdecker
MITARBEITERZAHL 28
FUNKTION Geschäftsführer
Photovoltaik und Wärmepumpen bilden einen Schwerpunkt im Unternehmen.
Hausautomatisierung kann der Betrieb Interessenten auch live im eigenen Gebäude zeigen.
Ein Badezimmerbereich im Showroom soll auf die weiteren Leistungen des Betriebs aufmerksam machen.
seien die neuen Smart-Home-Systeme auch preislich für einen breiten Kundenkreis attraktiv geworden.
Herausforderung Firmenübernahme
Das starke Wachstum von Energy Systems ist auch auf zwei Übernahmen zurückzuführen. 2020 übernahmen sie den Vier-Mann-Betrieb von Schmidts Vater. 2023 folgte ein weiteres SHK-Unternehmen aus der Region, wodurch 20 neue Mitarbeiter hinzukamen. Worauf achten die Unternehmer, um zu erkennen, dass ein Betrieb sich für eine Übernahme gut eignet? „Natürlich ist man nach der Übernahme immer am schlauesten, aber es gibt einige grundlegende Kriterien, die wir geprüft haben“, sagt Krause. Für die
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Wir sind ein sehr familiäres Unternehmen. Das heißt für mich, dass ich ein offenes Ohr für meine Mitarbeitenden habe und sie mit Problemen zu mir kommen.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Zusammen mit einem Dienstleister haben wir ein Recruiting-Video gedreht, das wir über Social-Media als Werbung ausspielen.
3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Locker, freundlich und strukturiert.
4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Wir veranstalten regelmäßig Teamevents und gehen zum Beispiel Kanu fahren. Ab und zu frühstücken wir auch gemeinsam oder grillen abends nach der Arbeit.
Eine gemütliche Ecke für wartende Kundschaft darf im Firmensitz nicht fehlen: Platz genommen haben die beiden Chefs, Elektrotechnikermeister Erik Schmidt (links) und Installateur- und Heizungsbauermeister Jens Krause.
wirtschaftliche Betrachtung sei es nicht nur wichtig, den Umsatz zu kennen, sondern auch das Team des Altbetriebs: Mit welchen Aufträgen kennt sich das Team aus? Ist die Altersstruktur zukunftsfähig? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? „Wirklich entscheidend ist, dass das Unternehmen ohne den Chef funktioniert“, betont Krause. „Der Betrieb darf nicht vom Wissen einer einzigen Person abhängen.“ Der Kundenstamm des Altbetriebs habe für Schmidt und Krause dagegen kaum eine Rolle gespielt.
Analoges Team wird digital Zu den Herausforderungen bei der Integration des Altunternehmens in Energy Systems zählte die Ein-
W ZU GUTER LETZT
Gesundheitshandwerke per Münze geehrt
Wir sind gut digitalisiert, weil wir den Nutzen erlebt haben.
Jens Krause, Geschäftsführer
führung digitaler Prozesse. „Wir sind gut digitalisiert, weil wir da Lust drauf haben und den Nutzen erlebt haben“, erklärt Erik Schmidt. Die Teams würden mit Tablets ihre Zeiten erfassen und Baustellen dokumentieren. Der Rechnungsprozess laufe digital, ebenso das Bestellwesen mit automatisiertem Abgleich der Eingangsrechnungen mit der Bestellung. Im übernommenen Betrieb sei dagegen alles auf Papier passiert. „Da sind zwei Welten aufeinandergestoßen“, erinnert sich Schmidt. Aber die Prozesse zu überführen, sei kein allzu großer Aufwand gewesen. Dabei half, dass die meisten der übernommenen neuen Kollegen die nötige Veränderungs- und Lernbereitschaft mitbrachten. DENNY GILLE W
tik, Hörakustik, Orthopädie(schuh)technik und Zahntechnik. Die Wertseite zeige unter anderem einen Adler, den Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“ und den Wert der Münze. In der Serie „Deutsches Handwerk“ sind bislang 50-Euro-Goldmünzen zu den Themen „Ernährungshandwerke“ und „Mobilität“ erschienen. Die Folgethemen sind noch nicht benannt. (BG) Profi-Bäcker für TV-Show gesucht
Mit der limitierten fünfteiligen Goldmünzen-Serie „Deutsches Handwerk“ will die Bundesregierung „das Handwerk als einen der wichtigsten und vielseitigsten Wirtschaftsbereiche der Bundesrepublik Deutschland“ würdigen. Ab August 2025 erscheint die neue 50-Euro-Münze „Gesundheit“. Das Sammlerstück aus Feingold ist die dritte Ausgabe der Serie, bei der im Zeitraum von 2023 bis 2027 jährlich eine Münze herausgegeben wird. Der Entwurf der Münze „Gesundheit“ stammt von der Künstlerin Grazyna Jolanta Lindau. Auf der Bildseite steht der Mensch im Vordergrund, so das Bundesfinanzministerium. Augen hinter einem optischen Messgerät sowie abstrahierte Andeutungen von Mund und Nase stünden für die Einheit von Handwerk und Patient. Das Motiv, das Heilung und Zuversicht ausstrahle, symbolisiere die unterstützende Arbeit der Gesundheitshandwerke Augenop-
Lust auf die ganz große Bühne? Die SAT 1 Fernsehshow „Das große Backen – Die Profis“ sucht Kandidaten für die nächste Staffel. Bewerben können sich ausgebildete Bäcker und Konditoren, die ihre kreativen Torten, Petits Fours oder Desserts einer Jury aus drei prominenten Konditoren präsentieren wollen: Betty Schliephanke-Burchardt, Christian Hümps und Günther Körffer beurteilen die Leistungen und küren am Ende den Sieger oder die Siegerin. Ihm oder ihr winken der Goldene Cupcake und 10.000 Euro Preisgeld! Wer mitmachen will, meldet sich unter backen@bbcgermany.com oder 0171/35 98 451. (KW)