Gebäudedienstleister Winter 2019

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Ausgabe: extern

Auflage: 4.500 Exemplare

Winter 2019

Liebe Leserinnen und Leser, auch wenn sich die Tätigkeitsfelder der circa 3.000 Innungsbetriebe des Gebäudereiniger-Handwerks mit ihren 650.000 gewerblich Beschäftigten sich stetig den Bedürfnissen verändernder Märkte anpassen muss, bleibt die Hauptaufgabe für die Mehrzahl der Betriebe nach wie vor die Reinigungstätigkeiten. Hier ist der Meisterbrief des GebäudereinigerHandwerks der entscheidende Qualitätsnachweis. Insbesondere die bayrischen Gebäudedienstleister entsprechen diesen Kriterien. Ich würde mir wünschen, wenn der thematische Inhalt dieser Ausgabe viele unserer externen Leser dazu anregen würde, Kontakt mit einem unserer Mitgliedsunternehmen aufzunehmen, um mögliche Gemeinsamkeiten auszuloten. Herzlichst Michael Öttl Obermeister

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11. Jahrgang

„Geht nicht, gibt‘s nicht“ Experten empfehlen externe Gebäudedienste Wolf-Rüdiger Schwarz

Nach Aufhebung der Meisterpflicht ist in Deutschland die Anzahl der Gebäudereinigungsunternehmen auf über 25.000 Betriebe angewachsen. Der Kern davon bilden die circa 3.000 Gebäudedienstleistungsunternehmen, die in den Innungen des GebäudereinigerHandwerks organisiert sind, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung den Auftraggebern infrastrukturelle Dienstleistungen mit hohen Qualitätsstandards bieten. Aufgabenvielfalt Die allermeisten Innungsbetriebe bieten heutzutage diversifizierte infrastrukturelle Dienstleistungen an, die weit mehr beinhalten als die ausschließliche Reinigung von Gebäuden. Die Gebäudedienstleister moderner Prägung helfen auf vielfältige Art bei der effizienten und wirtschaftlichen Nutzung von Räumen und Liegenschaften. Es besteht die Möglichkeit, eine breite Palette betriebsbegleitender Prozesse outzusourcen, damit man sich auf die eigentliche unternehmerische Kernkompetenz konzentrieren kann. Dadurch

lassen sich bei geringerem Zeit- und Kostenaufwand oft deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Als Ergebnis dieser optimierten Arbeitsbedingungen steigt zwangsläufig auch das Leistungspotenzial der betrieblichen Kapazitäten. Insbesondere in Zeiten knapper Personalressourcen ist die Vergabe von infrastrukturellen Dienstleistungen oftmals der einzige Ausweg, um notwendige Aufgaben in diesen Bereichen durchführen zu können. Auch bei besonderen betrieblichen Anlässen oder unvorhergesehenen Ereignissen sind die Mitgliedsbetriebe der Gebäudereiniger-

Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg


Regel entstehen solche „Alles-aus-einer-Hand-Lösung“ in einem über mehrere Jahre verlaufenden Prozess. Dabei wird beispielsweise als Einstieg die Unterhaltsreinigung vergeben, dann folgen Hol- und Bringdienste, später Hausmeisterdienste, der Objektschutz und schließlich saisonale Aufgaben wie Parkplatzreinigung im Herbst

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Innungen ein kompetenter Ansprechpartner – auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Jubiläumsfeiern oder bei der Beseitigung von Wetter- und Brandschäden. Die zahlreichen Kompetenzfelder der Gebäudedienstleister sind in drei Bereiche gegliedert: ◊◊ Infrastrukturelle Gebäudedienste

Arbeitssicherheit/Unfallprävention durch saubere Flächen und Anlagen.

◊◊ Technische Gebäudedienste ◊◊ Kaufmännische Gebäudedienste Zu den Anbietern dieser Dienstleistungen zählen große Universalisten für Gesamtlösungen ebenso wie hochspezialisierte kleinere Betriebe. Infrastrukturelle Gebäudedienste Die infrastrukturellen Gebäudedienste bilden die Basis eines ganzheitlichen Gebäudemanagements, wie es von immer mehr Unternehmen im „onestop-shopping“ praktiziert wird. Bei dieser Vorgehensweise hat man nur einen Gebäudedienstleister als Vertrags- und Ansprechspartner. Nicht ausgeschlossen dabei ist, dass dieser auf eigene Rechnung sich individuelle Fachkompetenz einkauft und auf eigene Rechnung und Gefahr Subunternehmen mit ins Boot holt. In der

und Winterdienste. Man kann also die infra-strukturellen Gebäudedienste als ein Modulsystem betrachten, dass individuell und sehr flexibel an die Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst wird. Dabei lässt sich das Outsourcing schrittweise, ohne Reibungsverluste und sozialverträglich, gestalten, weil die Mitgliedsbetriebe der Gebäudereiniger-Innung an tarifliche Absprachen gebunden sind. Zu den gefragtesten Gebäudediensten zählen: ◊◊ Reinigungsdienste: Nach wie vor das Hauptgeschäftsfeld der Gebäudedienstleister. ◊◊ Catering: Vom gelegentlichen Veranstaltungsservice bis zur ständigen Kantinenbewirtschaftung. ◊◊ Sicherheitsdienste: Objektschutz, Werkschutz, Empfangsdienste,

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Telefondienste, Notrufdienste. ◊◊ Hausmeisterdienste: Vom Winterdienst und Kleinreparaturen bis zur Kontrolle und Betreuung der gesamten haustechnischen Einrichtungen. ◊◊ Sonderdienstleistungen: Botendienste, Büromaterialbeschaffung, Pförtner- und Telefondienste oder auch Umzugsorganisation- oder durchführung. Wobei auch immer externe Hilfe benötigt wird, ein Gebäudedienstleister findet eine Lösung.

geführt werden sollen. Eine ebenfalls wichtige Frage ist, wie und zu welchen Zeitpunkten die verabredeten Dienstleistungen durchgeführt werden sollen, damit sie nicht die Workflows des Unternehmens negativ beeinträchtigen. Welche speziellen Vorschriften zu beachten sind, ist ebenfalls eine wichtige Frage, die es zu beantworten gilt. Durch kontinuierlich durchgeführte Qualitätskontrollen sollten sämtliche Sicherheits-, Hygiene- und Umweltvorschriften genauestens geprüft werden. Die Vergabe von Gebäudedienstleistungen im Industriebereich

Instandhaltung Unter dem Begriff Instandhaltung nach DIN 31051 sind die Aufgabengebiete „Wartung und Reinigung“ eingeordnet. Bei der Vergabe sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass man einen Dienstleistungspartner findet, der entweder Spezialist für die jeweilige Dienstleistung ist oder beide Aufgabenbereiche „Industrierreinigung und technische Gebäudedienste“ abdeckt.

verzeichnet im gesamten Dienstleistungsportfolio steigende Zuwachsraten. Dabei stehen folgende Leistungen im Zentrum des Interesses: ◊◊ Reinigung und Pflege von Industriefußböden ◊◊ Reinigung von Gebäudeinnenflächen: Decken, Wänden, Rohren, Schächten ◊◊ Reinigung von Industrieverglasungen ◊◊ Außenreinigung von Maschinen und Produktionsanlagen ◊◊ Entfernen der Späne von Maschinenteilen ◊◊ Absaugen von Bohr- und Altöl ◊◊ Entfernen von Korrosion an Maschinenteilen ◊◊ Wartungsarbeiten ◊◊ Entsorgungsservice ◊◊ Reinigung raumlufttechnischer Anlagen ◊◊ Reinigung von Führungsbahnen an Maschinen ◊◊ Reinraumreinigung

Industriereinigung Die Industriereinigung, oftmals auch Betriebsreinigung genannt, beinhaltet ein sehr weites Betätigungsfeld – vom Reinraum bis zur Produktionsstätte. Zum Beispiel herrschen in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie ganz andere Bedingungen als in der Schwerindustrie. Klar ist, dass damit andere Anforderungen und Notwendigkeiten an die Reinigung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen gestellt werden. Damit diese Arbeiten fachgerecht, gründlich, termingerecht und kostengünstig ausgeführt werden können, sollten am Anfang einer Zusammenarbeit intensive Beratungs- und Abstimmungsgespräche mit dem Fachbetrieb geführt werden. Geklärt werden muss, in welchen Intervallen die abgesprochenen Dienstleistungen durch-

Technische Gebäudedienste Viele moderne Gebäudedienstleister beschäftigen Techniker und Ingenieure, welche die technische Betriebsführung, die gesamte Instandhaltung und sogar die Projektleitung bei Baumaßnahmen abnehmen. Im gemeinsamen

Dialog wird dabei ein individuell auf das Unternehmen zugeschnittenes Instandhaltungskonzept erarbeitet und professionell umgesetzt. Dabei betrachtet der Gebäudedienstleister die Aufgaben ganzheitlich und arbeitet Herstellerunabhängig. Störungen zum Beispiel werden bei diesem Konzept zeitnah kompetent und zu-

-3oder als gesamte Aufgabenstellung innerhalb des Gebäudemanagements, wobei die kaufmännische Bewirtschaftung outgesourct wird. Die Inhalte sind: Vertragsmanagement, Objektbuchhaltung, Nebenkostenerfassung, Flächenbewirtschaftung oder auch Sonderdienstleistungen wie Fuhrparkverwaltung, Zentralsekretariat, Büroservice.

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Die Sonderdienstleistung Zentralsekretariat und Büroservice verzeichnet eine steigende Nachfrage

verlässig behoben. Wichtig dabei zu erwähnen sind auch die transparenten Fixkosten. Das Leistungsspektrum der technischen Betriebsdienste umfasst vor allem: Technische Betriebsführung, Bedienung der Technik, Energiemanagement, Zielverfolgung von Langzeitkonzepten, technische Beratung, Abnahmen, Gewährleistungsverfolgung und Funktionsprüfung, Nutzerinformation, Ausmustern/Abbauen, Schließanlagen, vorbeugender Brandschutz, Instandhaltung nach DIN 31051, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Dokumentation, Diagnose von Störungs- und Schadensursachen. Kaufmännische Gebäudedienste Zunehmend ins Blickfeld der Vergabepotenziale rücken kaufmännische Gebäudedienste als einzelne Aufgabenstellung

Fazit: Warum Outsourcing? Individuelle Beweggründe für das Outsourcing von Reinigungstätigkeiten und infrastrukturellen Gebäudediensten, von technischen und kaufmännischen Gebäudediensten sind vielfältig. Die Entscheidung, welche optionalen Lösungen für das individuelle Unternehmen möglich sind, sollte nicht durch Vorurteile verhindert und nicht ohne ein klärendes Gespräch mit einem potenziellen Gebäudedienstleister gefällt werden. Optimierungspotenziale, die durch Outsourcing erreicht werden können, sollten unter folgenden Kriterien geprüft werden: Kostensenkung, Qualitätssteigerung, Flexibilität, Effizienz, Leistungs- und Kostentransparenz, Liquiditätsvorteile, Planungssicherheit, vereinfachte Kommunikation und Dokumentation. n


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Digitale Arbeitswelt

Telematiksystem für Dienstwagenflotten Helfer oder Spion? Felicitas Kamps Die Digitalisierung macht auch vor Firmen-Pkw nicht halt. Mit Telematiksystemen können Standorte, Fahrweise oder Kraftstoffverbrauch der von Beschäftigten ge­nutzten Autos jederzeit erfasst werden. Arbeitgeber und Betriebsrat sollten festle­gen, welche Daten für beide Seiten bedeutsam sind.

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◊◊ Neue Fahrerservices für die Navigation oder Mobilität unterstützen den Fahrer und machen das Fahren sicherer. ◊◊ Der Dienstwagen-Fuhrpark eines

Schaltzentrum Fuhrparkverwaltung: Hier laufen die Daten aus der Telematikbox zusammmen.

Was sind Telematiksysteme ? Seit einigen Jahren setzen immer mehr Unternehmen ein Telematiksystem ein. Bei einem solchen System werden mindestens zwei Datenverarbei­ tungssysteme über ein Telekommunikationssystem miteinander verknüpft. Folgende Telematiksysteme sind derzeit auf dem Markt: ◊◊ Handy-App: Sie misst den Fahrstil und vergibt dafür Punkte. ◊◊ Box: Die Telematikbox, in etwa so groß wie eine Streichholzschachtel, wird fest ins Auto eingebaut und kann so alle relevanten Daten auslesen und per Mobilfunk senden. ◊◊ Stecker: In die elektronische Diagnose-Schnittstelle eingesteckt, liest er zum Beispiel Kilometerstand, Drehzahl und Motorlast aus.

Eine zentrale Herausforderung bei der Nutzung von Telematik besteht darin, die daraus gesammelten Datenmengen zum Nutzen aller Beteiligten zu verwenden. Der Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesell­ schaften (VMF) ließ dazu vom Fraunhofer-­Institut für Intelligente Analyse- und Infor­ mationssysteme (IAIS) erforschen, welche Daten von Telematiksystemen künftig genutzt, ausgewertet und den beteiligten Parteien zur Verfügung ge­stellt werden sollten. Trends bei der Telematik Laut den Ergebnissen der IAIS-Studie wird es vier große Trends geben: ◊◊ Die Fahrersicherheit erhöht sich durch automatische Abstandshalter oder eine Zustandsanalyse des Fahrzeugs.

Unter­nehmens lässt sich wegen einer besseren Auslas­tung und damit einer möglichen Redu­zierung der Dienstwagenzahl effizienter und kostensparender nutzen. ◊◊ Es ergeben sich neue Services – wie ein Fahrtenbuch­schreiber, die zweimal jährlich erforder­liche Führerscheinkontrolle, die Mög­lichkeit der Arbeitszeiterfassung, sowie die Beschränkung des Einsatzes von Dienstfahrzeugen auf dienstliche Belange. Eines der beliebtesten und bereits viel­ fach genutzten Angebote durch eine Telematikbox ist ein Reporting-Tool, das einen Überblick über Daten wie Kraftstoffverbrauch und Reichweite liefert. Dabei kann man beim Öffnen des Programms zum Beispiel sofort sehen, wie es im laufenden Monat um den Verbrauch der gesamten Dienstwagen steht. Weitere Möglichkeiten einer digitalisierten Kontrolle der Fahrzeuge sind: der Reifendruck, das Schadenmanagement, die missbräuchliche Nutzung, sowie die Ortung („Geofencing“). Chancen und Risiken Die Chancen der Telematik stellen zu­ gleich aber auch ein Risiko dar: Da Fahrzeugnutzer und Fuhrparkmanager von vielen verfügbaren Daten in der

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Digitale Arbeitswelt Vergangenheit kaum etwas wussten, muss vor dem Einsatz von Telematiksystemen der Datenschutz der Beteiligten geklärt werden. Dienstwagenfahrern soll es daher in Zukunft ermöglicht werden, ihre Daten selbst zu Bestimmen und zu verwalten. Günstigere Versicherungskosten – künftig auch für Arbeitgeber? Kfz-Versicherungen wollen ihr Angebot an fahrstilgebundenen Policen beim Einsatz von Telematiksystemen ausbauen; Kunden würden bei einem entspre­ chenden Vertragsabschluss zehn Prozent auf den Beitrag für Haftpflichtund Kasko-Versicherung einsparen, durch einen sicheren Fahrstil seien weitere 30 Prozent Ersparnis möglich. Grund für den Preisnachlass ist, dass die Versicherungsnehmer der elektronischen Aufzeichnung ihres Fahrverhaltens zustimmen müssen. Dazu wird im Auto ein Sensor installiert, der beispielsweise plötzliches Bremsen oder hektische Lenkbewegungen registriert. Wer solche Fahrweisen vermeidet, erhält bei der Versicherung einen finanziellen Bonus. So scheint nach Ansicht von Experten die Koppelung von Telematiksystemen an Versicherungstarife auch für Arbeitgeber und Fuhrparkmanager möglich. Sensibler Bereich Datenschutz Wichtig ist angesichts der zahlreich erfassten Daten der Datenschutz. Die Anbieter erklären deshalb, „Datenschutz und Sicherheit“ hätten bei ihnen „höchste Priorität“. Bei einem Angriff durch unautorisierte Dritte können nur „Datenfragmente ohne Bezüge abgegriffen werden“, da bei der Übertragung der Daten von der Telematikbox in ein Rechenzentrum spezielle Datenkarten der Telekom Deutschland mit einer VPN-Verschlüsselung eingesetzt werden.

,,Erst informieren dann losfahren“ 5 Fragen an Rechtsanwalt Lutz D. Fischer von der Kanzlei fischer.legal, St. Augustin, Verbandsjurist beim Bundesverband Fuhrparkmanagement, zum Datenschutz im Dienstwagen-Fuhrpark mit Telematiksystem

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Was ist im Rahmen der Dienstwagen­überlassung für den Datenschutz von Ar­beitgeber und dem Beschäftigten zu be­achten? Arbeitnehmer sollten schon vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Nutzung eines Dienstfahrzeugs wissen, dass Firmenfuhrparks nicht datenneutral arbeiten können. So muss zum Beispiel der Fuhrparkmanager die Fahrzeugnutzer spätestens bei Übergabe des Dienstfahrzeugs über die darin gespeicherten personenbezogenen Daten transparent informieren und aufklären.

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Welche Daten werden von Dienstwa­gen heute automatisch erfasst, ohne dass der Beschäftigte dies verhindern kann? In modernen Fahrzeugen fallen bei Nutzung eines GPS-Navigationssystems oder eines Telematiksystems eine Unmenge von Daten an, die weitgehende Rückschlüsse über Fahrtstrecken und -ziele, Fahrtdauer und Geschwindigkeit bis hin zum Fahrverhalten erlauben. Künftig wird sich die Datenmenge noch vergrößern, wenn etwa Blackboxen (Unfalldatenspeicher) im Fahrzeug das Bremsverhalten kurz vor einem Unfall erfassen.

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Was muss der Arbeitgeber tun, um persönliche Daten von Dienstfahrzeug­nutzern zu schützen? Sofern das Fuhrparkmanagement personenbezogene Daten zur Verwaltung des Fuhrparks aufheben oder speichern muss, ist zu gewährleisten, dass nur

diejenigen Personen Zugriff auf diese Informationen haben, die sie zur Erledigung ihrer betrieblichen Arbeitsaufgaben auch benötigen.

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Das Datenschutzrecht ist vom „Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“ geprägt. Was heißt das für Dienstwagenfahrer? Das heißt zunächst, dass die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist. Solche Daten dürfen vom Arbeitgeber nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn ein Erlaubnistatbestand nach Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegt oder dies für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG - 2018).

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Wie sollten Dienstwagen-Fuhrparkverwaltungen mit automatisch festgehaltenen Ortungsdaten umgehen? Für die GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung zwingend erforderlich (Art.35 DSGVO). Der Dienstwagenfahrer muss von vornherein über die Datenverarbeitung, die Art der Daten, die Zwecke der Verarbeitung sowie über Speicherdauer und Löschfristen vollständig aufgeklärt werden. Dies ist zu dokumentieren. Einwilligungserklärungen der Beschäftigten müssen den Anforderungen von § 26 Abs. 2 BDSG 2018 in Verbindung mit Art. 7 DSGVO entsprechen. n

Nachdruck: etem 5/2019 - Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der BG ETEM


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Messe

CMS Berlin 2019 Effizienz der Reinigung vorangetrieben werden können. Auch der Einsatz von Personal kann effizienter geplant und gestaltet werden. Zum anderen ermöglicht die Digitalisierung die Evolution der Reinigungsmaschine vom Einzelprodukt hin zum System im System. Autonome und digitale Dienste wirken zudem kostensenkend.

Schutzhandschuhe für Chemikalien – Aktualisierte Norm Schutzhandschuhe für den Umgang mit Chemikalien müssen die Anforderungen der europäischen Norm EN 374 erfüllen. Diese Norm wurde einer Aktualisierung unterzogen, deren Ergebnisse Thomas Gaida, Territory Sales Manager Industrial & Speciality Markets bei Ansell GmbH in seinem Vortrag im CMS

Gute Hygiene ist ein Prozess Im Rahmen seines Vortrags im CMS Praxisforum sprach Dr. Thomas Rauch, Geschäftsführer IHO, über die Bedeutung nationaler Methoden und Empfehlungen im Kontext des europäischen Biozidprodukte- und Medizinprodukterechtes für Hersteller, Vertrieb und Anwender. Die zunehmende Anzahl von europäischen Gesetzgebungsverfahren, die unmittelbar in nationales Recht übersetzt werden, stellt die Reinigungsmittelbranche vor zahlreiche Herausforderungen. Die neue Medizin-

Gewerbeabfallverordnung birgt neue Aufgaben Die am 1. August 2017 in Kraft getretene novellierte Gewerbeabfallverordnung hat die Pflichten der Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle deutlich

Praxisforum erläuterte. Eine Neufassung der DIN-Norm war erforderlich geworden, da sich die Anforderungen in der Praxis in den letzten Jahren stark verändert haben. Aus der EN 374:2003 wurde die EN ISO 374:2016, was den Geltungsbereich von Europa (EN) auf alle Länder erweitert, die ISO anerkennen. Die wesentlichen Änderungen der Norm betreffen die Kennzeichnung und den Umfang der Prüfchemikalien. Während Handschuhe vor der Aktualisierung der Norm ausschließlich nach leichtem und vollwertigem Chemikalienschutz klassifiziert wurden, unterscheidet die EN 374:2016 drei neue Handschuhtypen. Die Kriterien zur Klassifizierung in Typ A, Typ B und Typ C sind dabei die Mindestdurchbruchzeit sowie die Anzahl der Chemikalien. Typ A ist dabei die vollwertigste Klassifizierungskategorie mit einer Mindestdurchbruchzeit von mehr als 30 Minuten für mindestens sechs Chemikalien aus der Liste der Prüfchemikalien. Der Prüfkatalog zudem von vorher 12 Chemikalien (A-L) um Chemikalien mit den Kennbuchstaben M bis T erweitert, so dass unter anderem Salpetersäure (M), Essigsäure (N) und Ammoniakwasser (O) – in der Reinigung durchaus übliche Chemikalien – zukünftig auch berücksichtigt werden.

produkte-Verordnung umfasst explizit die Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Reinigung von Medizinprodukten. Sie hat den Status einer europäischen einheitlichen Gesetzgebung. Ein wichtiger Aspekt darin sind die Zulassungsverfahren für biozide Produkte. Hier werden die chemisch physikalischen Charakterisierungen der Produkte, das Umweltverhalten und die Risikobetrachtungen sowie die Wirksamkeitsprüfungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Desinfektion auf Basis internationaler Methoden, zum Beispiel harmonisierte europäische Normen, beschrieben. Zusätzlich wird die Anwendung der Produkte reguliert mit der Konsequenz, dass die in den Zulassungsbedingungen festgelegten Konzentration und Einwirkzeiten einzuhalten sind. Andere Bedingungen dürfen nicht ausgelobt werden, da diese als Rechtsverletzung geahndet werden. Die ersten Desinfektionsmittel befinden sich derzeit bereits im Zulassungs- und Bewertungsprozess. Innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre erwartet der IHO, dass die Mehrzahl der Produkte ebenfalls an die Reihe kommt. Fazit des Vortrags: Gute Hygiene ist kein Produkt, sondern ein Prozess.

Abfallerfassung, der Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel sowie entsprechend geschultes Personal wesentliche Anforderungen.

Reinigungsgipfel glänzend gelaufen Messe Berlin

ten oder die Gesundheitsvorsorge, für sicherheitsrelevante Aspekte und nicht zuletzt als Wohlfühlfaktor in allen Lebensbereichen.

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Die Veranstalter und Trägerverbände der Internationalen Reinigungsfachmesse: zogen ein überaus positives Messefazit. Rund 25.000 Branchen-

Die Reinigungsbranche zeigte sich gut gerüstet für das nächste Jahrzehnt

vertreter aus 80 Ländern, darunter rund 21.000 Fachbesucher aus allen Reinigungssegmenten, informierten sich über das aktuelle Produkt- und Dienstleistungsangebot der gewerblichen Reinigung. Das entspricht einem Anstieg von mehr als zehn Prozent im Vergleich zur CMS 2017. Die Digitalisierung und Nachhaltigkeit bestimmten das Innovationsspektrum bei Reinigungsmaschinen, Reinigungsmitteln und Reinigungsprozessen. Und einen Aspekt brachte das fachliche Rahmenprogramm bei Vorträgen und Diskussionen auf den Punkt: In unserer globalisierten, schnelllebigen und ökologisch belasteten Welt rückt die Wertigkeit von Reinigung und Hygiene immer stärker in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins – für die Werterhaltung von Liegenschaf-

CMS Praxisforum 2019 Die Vorträge und Podiumsdiskussionen innerhalb des zielgruppenspezifisches CMS Praxisforum fand bei den Fachbesuchern der CMS Berlin 2019 großen Anklang. Digitale Dienstleistungen bringen Mehrwert Digitale Dienstleistungen sind in der Reinigungsbranche seit vielen Jahren verfügbar, aber erst in jüngster Zeit hat sich das volle Potenzial digitaler Dienste für die Branche herausgestellt. Im Rahmen seines Vortrags im CMS Praxisforum diskutierte Markus Eckert, Schulungsleiter GAS, Nilfisk GmbH, die Gesamtperspektive für digitale Dienstleistungen in der Reinigungsbranche. Der Mehrwert digitaler Dienste zeigt sich zum einen darin, dass Qualität und

verschärft. Als Abfallerzeuger bedeutet das für Unternehmen, Verwaltungen sowie öffentliche und private Einrichtungen neben einer konsequenten Getrenntsammlung anfallender Abfälle bereits an der Anfallstelle, umfangreiche Dokumentationspflichten zum Aufkommen und Verbleib ihrer Abfälle. Nadine Buschow, Projektingenieurin u.e.c. Berlin, erklärte in ihrem Vortrag im CMS Praxisforum, dass Reinigungsdienstleister somit an einer wichtigen Schnittstelle zwischen den Abfallerzeugern und der Abfallentsorgung arbeiten. Sie sind als Teil der Entsorgungskette ebenfalls zur Erfüllung der Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand sind zudem die gesetzlichen Vorgaben für ein umweltverträgliches Beschaffungswesen zu beachten. Vor diesem Hintergrund sieht sich die gewerbliche Reinigung zunehmend mit Umweltthemen konfrontiert. Für eine nachhaltige Reinigungsdienstleistung sind die Entwicklung und Umsetzung umfassender Konzepte zur getrennten

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Messe

Gebäudereinigungsleistungen – das neue Ecolabel Mit dem Beschluss der EU-Kommission 2018/680 wurden Kriterien des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste festgelegt. In ihrem Vortrag im CMS Praxisforum erläuterten Marcus Gast, Umweltbundesamt, und Christine Sudhop, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, die Inhalte von Ecolabel-Verordnung und die Vergabe-Hinweisen zum Green Public Procurement (GPP), die vielen als das geeignetere Mittel gilt, den Umweltschutz in der Gebäudereinigung zu unterstützen. Um eine Dienstleistung, beziehungsweise den Dienstleistungsanbieter mit dem Ecolabel auszuzeichnen, müssen sieben obligatorische Kriterien komplett erfüllt und in elf optionalen Kriterien mindestens 14 von 43 möglichen Punkten erreicht werden. Die Verordnung besagt, dass „die Produktgruppe Gebäudereinigungsdienste dabei die regelmäßige, professionelle Reinigung im Innenbereich von Geschäfts-, Amtsund sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Privatwohnungen“ umfasst. Das Ecolabel für Gebäudereinigungsdienste ist damit eine Mischung von Anforderungen an den Dienstleister und an die Dienstleistung als solche. Zudem gilt „einem Wirtschaftsbeteiligten, der das EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste führen darf, ist es nicht gestattet, andere, nicht unter das EU-Umweltzeichen fallende Dienstleistungen zu erbringen“, was in der Praxis zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen dürfte, so Gast und Sudhop. n Quelle: Messe Berlin


-8Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote!

Frohe Weihnachten Mit speziell auf unsere Kundengruppen zugeschnittenen Beratungsleistungen bieten wir Ihnen einen hohen Nutzen und schaffen somit einen Mehrwert für Ihr Unternehmen. Service und kompetente Fachberatung wird bei uns groß geschrieben! Sie erhalten von uns die Produkte und Lösungen, die Sie brauchen, um Ihre Aufgaben, unter ökononomischen, ökologischen und nachhaltigen Aspekten, effizient zu bewältigen. Gemeinsam mit unseren Herstellerpartnern bieten wir Ihnen kompetente Beratung in allen Belangen der Reinigung und Hygiene.

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Die Ausgabe Frühjahr erscheint im März 2020

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www.ghw-gmbh.de Impressum

+++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++

Fon: 089/14303876 +++ Fax: 089/14303956 +++ info@gebaeudereiniger-suedbayern.de +++ www.gebäudereiniger-südbayern.de +++ Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

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