Ausgabe: intern
Auflage: 1.000 Exemplare
Herbst 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist offensichtlich, dass wir privat und unternehmerisch, in unruhigen Zeiten leben. Erfahrungen und jahrzehntelange Absprachen in Geschäftsbeziehungen kommen nicht nur global, sondern auch regional, ins Rutschen. Nicht ganz unverständlich, dass in diesen hektischen Zeiten viele Kollegen an einen Verkauf ihres Unternehmens denken. Die Prognose zur Übergabe anstehender Unternehmen in Deutschland für das Zeitfenster 2014 bis 2018 im Bereich unternehmensbezogene Dienstleistungen wurde mit 38.400 Betrieben beziffert. Bayern nahm bei dieser Prognose ein Spitzenplatz ein. Trotzdem: „Unser Handwerk verfügt über einen goldenen Boden!“ Herzlichst
Michael Öttl Obermeister
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10. Jahrgang
Gefahrstoffe im Griff Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss Thorsten Reinecke / Dr. Uwe Musanke
Gebäudereiniger arbeiten mit einer Vielzahl von Reinigungsmitteln. Ohne diese Produkte sind die vielfältigen Anforderungen der Auftraggeber an Hygiene, Sauberkeit, optisches Erscheinungsbild bei gleichzeitiger Kostenminimierung nicht realisierbar. Beispiele für solche Produkte sind in allen Tätigkeitsfeldern zu finden, beispielsweise giftige Flusssäure in der Fassadenreinigung, krebserzeugendes Formaldehyd bei der Krankenhausreinigung, ätzendes Ammoniak und Phosphorsäure bei der der Grund- und Sanitärreinigung. Auch der ständige Umgang mit Wasser, die sogenannte Feuchtarbeit, ist eine große Belastung für die Haut. Für den Umgang mit Reinigungsund Pflegemitteln gibt es eine Reihe gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Das Arbeitsschutzgesetz, aber auch die Gefahrstoffverordnung, verlangen von den Betrieben des Gebäudereinigerhandwerks Gefährdungs-
beurteilungen. Dazu müssen die Unternehmen dokumentieren, mit welchen chemischen Stoffen sie umgehen, welche gesundheitlichen Gefährdungen von diesen Produkten ausgehen, welche Gefahrstoffexpositionen vor Ort zu erwarten sind und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zur Erfüllung all dieser Vorschriften bietet die BG BAU für die Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks verschiedene Hilfen an. Hauterkrankungen vermeiden Viele Reinigungsmittel enthalten hautgefährdende Stoffe wie Tenside, Säuren, Laugen oder organische Lösemittel. Produkte mit stark saurer oder alkalischer Wirkung können zu akuten Reizungen oder Verätzungen der Haut führen. Aber auch der regelmäßige Kontakt mit weniger aggressiven oder stark verdünnten Reinigungsmitteln belastet die Haut und kann zu Abnutzungserscheinungen
Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg
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Wissen Sicherer Umgang mit Reinigungsmitteln Die beste Schutzmaßnahme ist die Auswahl möglichst ungefährlicher Reinigungsmittel. So ist beispielsweise für einen als „ätzend“ gekennzeichneten Sanitärreiniger zu prüfen, ob dafür ein kennzeichnungsfreies Produkt eingesetzt werden kann. Diese
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und Reizungen führen. Durch die geschädigte Haut können Fremdstoffe leichter eindringen, was die Entstehung von Allergien begünstigt. Besonders einige der in Desinfektionsreinigungsmitteln enthaltenen Desinfektionswirkstoffe wie Aldehyde oder Benzalkoniumchlorid treten häufig als Allergene in Erscheinung. Aber auch die in Reinigungsmitteln weit
Durch geschädigte Haut können Fremdstoffe leichter eindringen, was die Entstehung von Allergien begünstigt.
verbreiteten Duftstoffe und Konservierungsmittel oder bestimmte Inhaltsstoffe von Schutzhandschuhen können bei den Beschäftigten Allergien auslösen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Hauterkrankungen bei Gebäudereinigern mit weitem Abstand von über 90 Prozent an der Spitze der bestätigten Berufskrankheiten stehen. Weniger als 10 Prozent entfällt auf Infektionskrankheiten, Atemwegserkrankungen sowie Muskel-und Skeletterkrankungen. Die Zahl der beruflich verursachten Hauterkrankungen stieg in den 1990er Jahren rapide an und bewegt sich seitdem auf einem hohen Niveau. Im Zeitraum von 2007 bis 2016 waren 9612 Reinigungskräfte betroffen. Diese Zahlen machen deutlich, dass beim Umgang mit Reinigungsmitteln Maßnahmen zum Schutz der Haut konsequent angewendet werden müssen.
Ersatzstoffprüfung sollte der Unternehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber vornehmen. Ist der Umgang mit Gefahrstoffen jedoch unvermeidlich, hat es oberste Priorität, durch technische Maßnahmen wie Dosieranlagen oder Einsatz von Reinigungsautomaten die Gefährdung zu reduzieren. Dosieranlagen verringern das Risiko Mit den Dosieranlagen wird das Produkt verwendungsfertig verdünnt. Die Dosierung wird dabei üblicherweise von den Lieferanten entsprechend der Reinigungsanforderungen, also Verschmutzungsart, -grad sowie der Oberflächen voreingestellt. Das verringert Dosierfehler. Eine weitere technische Möglichkeit zur Reduzierung der Gefahren kann aus vorgetränkten Mopps oder Tüchern bestehen. Bei diesem System
wird eine vordosierte Menge in spezielle Boxen gefüllt, in denen sich die Reinigungstextilien befinden. Hierdurch wird vermieden, dass die Mitarbeiter ständig in die flüssigkeitsgefüllten Eimer greifen müssen. Durch technische und organisatorische Maßnahmen können die Gefährdungen durch Reinigungsmittel verringert, jedoch nur selten komplett beseitigt werden. Gefährdungen treten in erster Linie an den Händen auf. Daher bieten Schutzhandschuhe den wirksamsten Schutz vor hautschädigenden Stoffen. Sie müssen nicht nur beim Ansetzen der Flotte, sondern in den meisten Fällen während des gesamten Reinigungsvorganges getragen werden. Aber auch beim Tragen von Handschuhen ist zu beachten, dass die Tragedauer auf ein Mindestmaß zu beschränken ist. Optimal ist ein Wechsel von Feuchtund Trockenarbeit. Neben Handschuhe schützen Hautmittel ebenfalls vor Hauterkrankungen. Zu empfehlen sind Hautschutzmittel vor und während der Arbeit sowie schonende Hautreinigungs- und Hautpflegemittel nach der Arbeit. Die ausgewählten Hautmittel sollten in einem Hautschutzplan festgelegt werden, der an geeigneten Plätzen, z.B. an Handwaschplätzen, aushängen sollte. Bei der Auswahl von Schutzhandschuhen und der Erstellung von Hautschutzplänen sollte der Betriebsarzt einbezogen werden. Schutzhandschuhe – richtige Auswahl und Benutzung Schutzhandschuhe sind für den Hautschutz äußerst wichtig. Es gibt allerdings keinen Handschuh, der bei allen Reinigungsmitteln schützt. Der Handschuh muss zur Gefährdung und zur Tätigkeit passen. Manchmal sind weitere Persönliche Schutzausrüstungen erforderlich, beispielsweise Schutzbrillen oder
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GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel Um die Papierflut in den Betrieben einzudämmen und ein praxisnahes Vorgehen zu ermöglichen, hat die BG BAU mit allen beteiligten Kreisen eine Branchenlösung erarbeitet: Den GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel. Die immense Anzahl der Produkte konnte in etwa 50 Produktgruppen zusammengefasst werden. Diese Gruppen orientieren sich nicht nur an den Gefährdungen, sondern auch am Einsatzzweck der Produkte. Die Hersteller ordnen ihre Produkte den entsprechenden Gruppen zu und bringen auf dem Gebindeetikett oder im Sicherheitsdatenblatt den entsprechenden GISCODE auf. Über diese Codierung lassen sich die Reinigungsmittel eindeutig einer Produktgruppe zuordnen. So ist
es möglich, mit wenigen Betriebsanweisungen über Tausende von Reinigungs- und Pflegemitteln zu informieren.Die GISBAU-Informationen zu den GISCODES informieren über Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Einsatz der Produkte und unterstützen den Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrstoffverordnung bieten die von GISBAU angebotenen Betriebsanweisungen eine wichtige Grundlage. Da die Unterweisungen so durchzuführen sind, dass deren Inhalte auch von jedem Mitarbeiter verstanden werden, sind die im Rahmen des GISCODES erarbeiteten Betriebsanweisungen in 15 Sprachen verfügbar.
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-schirme und -schürzen wenn die Gefahr des Verspritzens beim Umfüllen oder Verdünnen von Konzentraten besteht. In der Handschuhdatenbank der BG BAU erfahren Sie, welche Fabrikate geeignet sind und wie lang die empfohlene Tragedauer ist. Dabei wird unterschieden, ob mit Konzentraten oder verdünnten Lösungen gearbeitet wird. Diese Empfehlungen basieren auf dem GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel. Schutzhandschuhe können allergieauslösende Stoffe enthalten. Hat ein Beschäftigter eine Allergie gegen einen Inhaltsstoff, muss ihm ein Schutzhandschuh zur Verfügung gestellt werden, der das betreffende Allergen nicht enthält. Unter „www. bgbau.de/gisbau/service/allergene“ ist eine Allergenliste abrufbar, die Allergene für die gängigsten Chemikalien-schutzhandschuhe aufführt. Sollte bekannt sein, auf welchen Inhaltsstoff die allergische Reaktion beruht, bietet diese Liste wertvolle Hinweise auf Handschuhe ohne dieses Allergen.
Richtiger Hautschutz ist bei Reinigungsarbeiten ein absolutes Muss.
Betriebsanweisungen erleichtern die Unterweisung Für die regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen nach der
Infos zu Gefahrstoffen bietet die BG BAU auf der WINGIS-CD unter www.wingisonline.de unter www.GISBAU.de unter www.bgbau.de/gisbau/service/ allergene
Die Betriebsanweisungen beziehen sich nicht nur auf Reinigungsmittelkonzentrate. Bei vielen Arbeiten in der Gebäudereinigung werden die Reinigungsmittel in verdünnter Form eingesetzt und sind - im Vergleich mit den unverdünnten Reinigungsmitteln - weniger gesundheitsgefährlich. Mit den Anweisungen zu Unterhaltsreinigung/Glasreinigung, Grundreinigung, Sanitärgrundreinigung sowie Desinfektionsreinigung liegen Betriebsanweisungen auch für viele Tätigkeiten mit verdünnten Anwendungslösungen vor. Bei Fragen zu Tätigkeiten mit Reinigungsmitteln oder zum Hautschutz im Betrieb helfen die Experten der Prävention oder des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU (ASD der BG BAU) weiter. n
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Haftungsrisiken der Gebäudedienstleister Existenzbedrohung durch richtige Versicherung abwenden Jörg Jaremko
Industriereinigung, Pförtner- und Empfangsservice, Winterdienst, Maschinenreinigung, Reinraum-Reinigung, Desinfektion oder Catering. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
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Gebäudedienstleister haben immer mehr Dienstleistungen in ihrem Angebot. Entsprechend facettenreich ist das Gefahrenpotential, das bei der
Bei Verkehrssicherungspflichten besteht die Umkehr der Beweislast
Ausübung der Dienstleistung besteht. Die Ersatzansprüche der Geschädigten können sehr hoch sein, für einen Mittelständler oft existenzbedrohend. Der Gestaltung der Versicherungspolicen kommt eine große Bedeutung zu. Die Entwicklung ist eindeutig, die Gebäudereinigungsbranche hat sich zu einer vielschichtigen Dienstleistungsindustrie gewandelt. Zwar bleibt sie ihren handwerklichen Wurzeln treu, aber die Dienstleistungen rund um das Gebäude weiten sich aus. Die Grenzen der klassischen Gebäudereinigung werden durch den Kundenbedarf immer weiter gezogen und traditionelle Tätigkeiten wie Unterhalts-, Glas-, Fassaden-, Teppich- und Bauendreinigung werden ergänzt durch Hausmeisterdienste, Haustechnik,
Erweitertes Angebot, verändertes Umfeld Neben dem Risikopotential aus dem erweiterten Dienstleistungsangebot hat sich auch das Umfeld in den Reinigungsobjekten verändert. Das Reinigungspersonal bewegt sich immer häufiger an Orten, an denen hohe Werteansammlungen bestehen: moderne Bürokomplexe mit hochwertigem Inventar und wertvoller Technik oder Industrieanlagen mit teuren Maschinen und Produktionsstätten. Diese Wertekonzentration vervielfacht das Schadenpotential und somit das Haftungsrisiko. Damit die Betriebshaftpflichtversicherung in allen unterschiedlichen Tätigkeitsgebieten tatsächlich greift, muss sich ein Gebäudedienstleister heute mit den unterschiedlichsten Haftungsansprüchen Dritter auseinandersetzen, rechtzeitig die richtige Versicherungslösung am Markt finden und platzieren. Welche Risiken sind existenzbedrohend? Die Schadenszenarien sind komplex und von ihrer Auswirkung auf das Unternehmen sehr unterschiedlich. Nachstehende Praxisbeispiele sollen die Risikosituation verdeutlichen: Personenschäden Glasreinigung: Ein Glasreiniger sichert sein Werkzeug nicht ausreichend
in der Fassadengondel. Gegenstände fallen in die Tiefe und verletzen einen Passanten schwer. Heilkosten, Invaliditätsleistungen und die zukünftigen Rentenleistungen summieren sich auf über 635.000 EUR. Winterdienst – Umkehr der Beweislast: Der Gebäudedienstleister führt seinen Winterdienstauftrag auf dem Kundenparkplatz gewissenhaft aus und dokumentiert seine Leistung umfassend. Dennoch stürzt ein Passant auf diesem Parkplatz und nimmt das Unternehmen in Haftung. Beim Winterdienst übernimmt der Dienstleister die Verkehrssicherungspflichten des Auftraggebers. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht besteht die Umkehr der Beweislast und der Dienstleister muss nachweisen, dass seine Tätigkeit zu keinem Schaden geführt hat. Die Behauptung, dass genau die Sturzstelle aber nicht gesplittet war, konnte nicht widerlegt werden. Der Versicherer leistete eine Gesamtentschädigung an Krankenversicherer, BG und geschädigte Person in Höhe von 105.000 EUR. Sachschäden Unterhaltsreinigung: Der Gebäudedienstleister führt eine Grundreinigung in einer Turnhalle durch. Die Beschichtung des Linoleumbodens wird nicht komplett von der Oberfläche entfernt. Nach der Aufbringung einer neuen Beschichtung und der Bearbeitung mit einem Porenfüller zur Verlängerung der Grundreinigungsintervalle bleiben Flecken und
Verfärbungen auf dem Boden sichtbar. Nachbesserung und erneute Grundreinigung führen nicht zu einer erfolgreichen Auftragserfüllung. Um die Flecken zu entfernen muss der Fußboden komplett abgeschliffen werden, da der Boden in seiner Substanz geschädigt ist. Der Versicherer übernimmt eine Entschädigung im Rahmen der Tätigkeitsschadenklausel in Höhe von EUR 86.500. Schlüsselschaden (Spezialklausel Neuwertentschädigung): Ein Gebäudedienstleister übernimmt mehrere Hauptschlüssel für einen Gebäudekomplex einer Bundesbehörde. Er hat mit diesem Schlüssel freien Zugang zum Gesamtkomplex. Ein Mitarbeiter verliert einen Generalschlüssel. Die Behörde fordert umgehend die Erneuerung der Schließanlage. Das Sachverständigengutachten stellt fest, dass die Schließsicherheit bis zum Schlüsselverlust zu 100 Prozent gegeben war. Somit ist die Haftung des Gebäudedienstleisters zwingend. Bei Prüfung der Schadenshöhe stellt der Sachverständige jedoch fest, dass die Schließanlage bereits 24 Jahre alt ist. Nach höchstrichterlicher Entscheidung unterliegt auch eine Schließanlage der Zeitwertentschädigung. Die Schließanalage wird deshalb im Gutachten mit einem Wert von 0 EUR bewertet. Der Auftraggeber ist mit den Folgen der gesetzlichen Regelung nicht einverstanden und droht mit Auftragsentzug, obwohl die Rechtslage keine andere Entschädigungsleistung zulässt. Der Gebäudedienstleister hat über die Neuwertklausel vorgesorgt. Der Versicherer muss dem Wunsch des Dienstleisters folgen und die Schließanlage zum Neuwert entschädigen, 85.000 EUR werden geleistet.
Deckungssummen Das sollten die Mindestanforderungen an eine Betriebshaftpflicht für Gebäudedienstleister sein: > Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5.000.000 EUR > Bearbeitungsschäden 5.000.000 EUR > Schlüsselschäden 5.000.000 EUR > Neuwertentschädigung bei Schlüsselschäden 100.000 EUR > Fehlalarmauslösung 10.000 EUR > Asbestzusatzdeckung 500.000 EUR > AGG-Deckung (Diskriminierung) 500.000 EUR > Umweltschäden (Basisdeckung) 5.000.000 EUR > Umweltschadengesetz (USchadG) 5.000.000 EUR > USchadG Zusatzdecken Boden/ Grundwasser 500.000 EUR > Privathaftpflicht für die Geschäftsleitung 15.000.000 EUR Fazit Die genannten Beispiele stellen keine exotischen Ausnahmen dar, sondern sie zeigen dass aus alltäglichen Reinigungsaufträgen erhebliche Schadenersatzansprüche entstehen können. Viele der am Versicherungsmarkt angebotenen Haftpflichtpolicen werden dem existenzbedrohenden Schadenpotential eines Gebäudedienstleisters nicht gerecht. Konventionelle Verträge, die nur die üblichen Risiken aus einfachen Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichern, sind für den Dienstleister gefährlich. Er benötigt zwingend vielfältige Bedingungserweiterungen, damit sein Vertrag den reichlichen Facetten seiner Tätigkeit gerecht wird. Die Praxisbeispiele sind nur durch besondere Bedingungserweiterungen im Versicherungsvertrag des Gebäudedienstleisters versicherbar. Diese
-5Bedingungserweiterungen und eine stets aktuell zu haltende Betriebsbeschreibung müssen vor Eintritt des Schadens im Vertrag dokumentiert sein, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz – ein regelmäßiger Analyse- und Prüfungsbedarf ist deshalb notwendig. Bei der Bewertung des Versicherungsschutzes kommt es
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Wissen
Für Schlüsselschäden gibt es eine Spezialklausel
auf das Kleingedruckte an. Eine Police, in welcher der Versicherer seine Einstandspflicht bei Tätigkeits-, Allmählichkeits- und Schlüsselschäden zwischen 15.000 EUR bis 50.000 EUR begrenzt, geht am tatsächlichen Großschadenrisiko eines Gebäudedienstleisters vorbei. Hier zeigen sich die unterschiedlichen Interessenlagen von Versicherern und Versicherten sehr eindrücklich. Ohne umfassende Risikoanalyse und Risikomanagement bleiben erhebliche und existenzbedrohende Deckungslücken bestehen. n
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Digitale Arbeitswelt
Revisionssichere Archivierung Stolperfallen erkennen und vermeiden Niclas Hartmann
Stolperfallen bei der Archivierung, die im schlimmsten Fall zum Sturz mit folgenschweren Verletzungen führen – in Form von Verlust des Vorsteuerabzugs, einer Steuerschätzung oder sogar einer Strafzahlung. Doch soweit muss es nicht kommen! Schon die Umsetzung ein paar weniger, sehr wirksamer Maßnahmen mit überschaubarem Aufwand und geringem finanziellen Einsatz bringt Sicherheit und dient als Investition in die eigene unternehmerische Zukunft.
1. Die Daten müssen vollständig im Archiv vorhanden sein, das bedeutet, grundsätzlich müssen alle Aufzeichnungen mit Belegcharakter mit dem Zeitpunkt ihrer Erfassung unveränderbar abgelegt sein.
Was genau ist revisionssicheres Archivieren? Revisionssicher archivieren bedeutet, dass keine nachträglichen Revisionssicherheit nach Manipulationen möglich sind. den aktuellen gesetzliheißt das und worauf gilt es dabei chen Vorgaben der „Grundsätze zur zu achten? Revisionssicher archivie- ordnungsgemäßer Führung und Aufren bedeutet grundsätzlich, dass die bewahrung von Büchern, Aufzeichabgelegten Daten vor einer nachträg- nungen und Unterlagen in elektronilichen Änderung oder Manipulation scher Form sowie zum Datenzugriff“, geschützt sind. Auf dem Weg zum kurz GoBD, bedeutet deutlich mehr sicheren Archiv gibt es allerdings jede als nur die technischen GesichtspunkMenge Stolperfallen. Wir klären auf, te der Umsetzung. Vielmehr geht es wie Unternehmer sie erkennen und um den gesamten organisatorischen vermeiden können. Prozess der Archivierung. Darunter Ein Unternehmer, der heute noch fallen die betrieblichen Abläufe, die denkt, er sei mit sorgsam nach Ge- Vollständigkeit der Daten und die Einschäftsjahren aufgereihten Papierord- haltung von Aufbewahrungsfristen. nern oder einem Archiv aus gebrann- Alle betrieblichen Prozesse sowie die ten CDs, externen Festplatten oder Arbeitsweise müssen definiert, dokuUSB-Sticks für eine Betriebsprüfung mentiert und nachvollziehbar sein. durch das Finanzamt gewappnet, täuscht sich gewaltig. Diese klassi- Um die rechtssichere Archivierung schen Ablage- und Speichermethoden korrekt umzusetzen, gilt es, folgende sind für einen Unternehmer echte Punkte zu beachten:
3. Zur Sicherheit des Gesamtverfahrens zählt auch, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt archiviert wird: Jede zeitliche Verzögerung von mehreren Tagen zwischen dem Eingang bzw. der Erstellung des Beleges und seiner laufenden Erfassung gilt beim Finanzamt bereits als bedenklich.
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Der Gesetzgeber verlangt über die GoBD von Unternehmern jeder Größe – also auch von Freiberuflern und Kleinstunternehmern – eine revisionssichere Archivierung ihrer betrieblichen Daten. Aber was genau
2. Im Archiv gilt es, jede Änderung, so denn eine stattfindet, zu protokollieren. Haben mehrere Anwender Zugriff, muss deutlich ersichtlich sein, wer die Änderung wann vorgenommen hat. Zusätzlich muss das ursprünglich erstellte Dokument jederzeit aufrufbar sein. Diese Anforderungen lassen sich mittels Archivierung auf z. B. Festplatte oder USB-Stick nicht umsetzen.
4. Für einen Vertreter des Finanzamtes muss das gesamte Verfahren der Archivierung – sowohl technisch als auch organisatorisch – nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Aufbewahrungsfristen gelten bis zu zehn Jahren; entsprechend dürfen Unterlagen vorher nicht vernichtet werden. 5. Gleichzeitig muss die Sicherheit der Daten generell und speziell vor missbräuchlichem Zugriff gewährleistet sein. Hierzu bieten sich im besonderen Maße sichere Cloud-Lösungen an. Dabei liegen die Daten nicht mehr auf den unternehmenseigenen Servern
Innung Inside
Unternehmen und Freiberufler ihre Archivierung GoBD-konform, einfach und sicher erledigen können – garantiert ohne Stolperfalle. Die kostengünstige Lösung ist dabei universell einsetzbar – sprich, die Dokumentenübernahme ins digitale Archiv erfolgt unabhängig von der verwendeten Software. Lexware archivierung speichert die Daten – den deutschen Datenschutzbestimmungen entsprechend – sicher in einer in Deutschland gehosteten Cloud in Hochsicherheitszentren. Kleine Unternehmen und Freiberufler sollten jetzt keinesfalls die Augen verschließen, sondern zügig – Schritt für Schritt – Maßnahmen zur Umsetzung der GoBD-Archivierungspflicht ergreifen. Der Einsatz spezieller Software ist dabei eine große Unterstützung. Die elektronische Archivierung von steuerrelevanten Daten sorgt in dem Zusammenhang nicht nur für Rechtskonformität, sondern hat auch große Vorteile: weniger Platz zur langjährigen Archivierung von Papierordnern und schneller, gezielter Zugriff auf alle Informationen zu jeder Zeit. Am Ende steigt die nicht nur die Sicherheit bei der Betriebsprüfung sondern auch die Effizienz im Büroalltag - und damit lassen sich in der Regel auch noch Betriebskosten einsparen. n
Rein in die Zukunft Ausbildungsstart im Bayerischen Handwerk Wolf-Rüdiger Schwarz
Bis Ende August registrierten die eine ideale Informationsplattform für Handwerkskammern im Freistaat Interessenten, die den Einstieg im 23.085 neue Lehrverträge. Im Ver- Berufsleben des Gebäudereinigers gleich zum Vorjahr ist das ein Plus suchen. Neben Informationen rund von 0.9 Prozent. „Es freut uns, dass um die Ausbildung und die sich daran sich wieder so viele junge Leute für anschließenden Möglichkeiten können eine Ausbildung in unserem Wirtschaftsbereich entschieden haben“, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl. Das Handwerk in Deutschland bietet 130 verschiedene Ausbildungsberufe. Leider gehört es immer noch nicht zum Allgemeinwissen, dass auch der Beruf des Gebäudereinigers zum Handwerk Das Motto lautet: Von Azubis an „Fast“-Azubis! gehört und somit ein Ausbildungsberuf ist. Leider wird der die Ausbildungsplatzsuchenen in der Beruf des Gebäudereinigers entwe- virtuellen Welt direkt in den Alltag des der aus Unwissen oder auf Grund von Gebäudreinigers eintauchen und sich Vorurteilen zu Unrecht unterschätzt. ein Bild des Berufs und seiner VerantNur die Wenigsten wissen, dass das wortung machen. Wichtig dabei ist, Gebäudereiniger-Handwerk in Bay- den Ausbildungsplatzsuchenden darern aktuell noch eine Vielzahl offener zustellen, dass mit dem Gesellenbrief Lehrstellen aufweist mit attraktiven und entsprechender Berufserfahrung Karrierechancen. Jugendliche, die bis- oder dem Meistertitel, man hinterher her keinen Ausbildungsplatz gefun- immer noch studieren kann. Zusätzlich den haben, haben nach wie vor die haben Auszubildende die Möglichkeit, Möglichkeit sich weiter zu bewerben: mit dem „BerufsAbitur“ parallel zur „Der Abschluss eines Lehrvertrages ist Lehre die fachgebundene Hochschulauch nach dem offiziellen Ausbildungs- reife zu machen. start noch möglich“, berichtet Michael “Unser Ansatz für die Gewinnung neuÖttl und fordert die Innungsbetriebe er Azubis ist es, authentisch zu zeiauf weiter am Ausbildungsmarkt ak- gen, was unsere jungen, zukünftigen tiv zu sein. Die neue Azubi-Webseite Kolleginnen und Kollegen wirklich erwww.reinindiezukunft.de, erstellt vom wartet“, erklärt Michael Öttl. „Das ist Bundesinnungsverband des Gebäu- weit mehr, als viele denken und eine dereiniger-Handwerks, bietet dafür Branche mit Zukunft.“ n
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und sind damit geschützt vor lokalen Hacker- und Virenangriffen sowie auch vor Unfallschäden durch Brand oder Überflutung. Aus der Erfüllung all dieser Anforderungen resultiert ein digitales, revisionssicheres Archiv. Was anfangs nach einem großen organisatorischen Aufwand aussieht, lässt sich mit der richtigen Software jedoch schnell und einfach umsetzen. So hat zum Beispiel der Spezialist für Unternehmenssoftware Lexware mit Lexware archivierung eine Lösung auf den Markt gebracht, mit der speziell kleine
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-8Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote!
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* Maximale Teilnehmerzahl: 2.500 Fotos Die Abbildungen der Gewinne sind Beispiele und nicht Fotos der konkret zu gewinnenden Preise.
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