Kompakte Formulierungshilfen für die Dokumentation in der sozialen Betreuung
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Einleitung
1.1 Die neuen Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI Seit 2005 führt der MDK (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V.) Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege durch. Diese Qualitätsprüfungen haben das Ziel, dass Menschen, die Pflegeleistungen beziehen, bestmöglich versorgt sind und die Pflegequalität nachhaltig gesichert ist. Alle Pflegeheime und ambulanten Dienste unterziehen sich seit 2011 jährlich den Regelprüfungen des MDK. Gesetzliche Grundlage dafür sind §§ 114ff des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Die MDK-Prüfergebnisse werden im Internet mit einer Gesamtnote und Transparenzbericht veröffentlicht. So können die Verbraucher/innen, also die zu Pflegenden, die Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer/ innen, diese vom MDK beurteilten Qualitätsstände als Entscheidungsgrundlage für die Wahl der Pflegeeinrichtung nutzen und sich über die Gesamtnote informieren. Besonderen Wert legt der MDK auf die Dokumentation aller Abteilungen der Pflegeeinrichtung, darunter auch die soziale Betreuung. Die Dokumentation wird durch eine Qualitätsprüfung beurteilt, ungenügende oder fachlich nicht korrekte Dokumentation wird bemängelt und verringert die Gesamtnote des Hauses. Da keine einheitlichen Dokumentationsbögen für Altenpflegeeinrichtungen vorliegen, gibt es große konzeptionelle Unterschiede bei der Dokumentation. Jedes Haus dokumentiert anders und arbeitet entweder mit selbst entwickelten Dokumentationsbögen oder mit anderen Programmen, die meiner Meinung nach nicht auf die soziale Betreuung abgestimmt sind. In den alten Qualitätsprüfungen wurde besonders beachtet, ob folgende Punkte im Dokumentationssystem der sozialen Betreuung auftauchen: ⚫⚫
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Werden Leistungen der sozialen Betreuung angeboten? ⚫⚫ Gruppenangebote ⚫⚫ Einzelangebote ⚫⚫ jahreszeitliche Feste ⚫⚫ Aktivitäten zur Kontaktaufnahme/Kontaktpflege mit dem örtlichen Gemeinwesen