Alarm- und Einsatzplanung

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Der Leitfaden enthält inter­national anwendbare Standards für Gesundheitseinrichtungen sowie für alle Organisationen in der Gefahrenabwehr. Die Checklisten orientieren sich an dem bewährten Risiko- und Krisenmanagement in der Luftfahrt. In kompakter Form werden alle relevanten Informati­ onen für Planung, Durchführung und Debriefing von Einsatz­ übungen vermittelt. Das von den Autoren empfohlene Training ist dem international anerkannten Crew Resource Management (CRM) vergleichbar.

Alarm- und Einsatzplanung Risiko- und Krisenmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens ISBN 978-3-938179-65-9 · www.skverlag.de

Alarm- und Einsatzplanung

Bei Schadenslagen wie Brän­ den oder Hochwasser müssen die oft immobilen Bewohner bzw. Patienten von Alten­ heimen oder Krankenhäusern zügig und schonend evakuiert werden. Jeder Mitarbeiter der Einrichtung ist dann gefordert und muss seine Aufgaben kennen. Eine koordinierte Zusammenarbeit mit den externen Einsatzkräften von Feuerwehr, Katastrophen­ schutz und Rettungsdienst ist für die Schadensbewältigung ebenso notwendig.

Holger Scholl Klaus Wagner

Holger Scholl · Klaus Wagner

Holger Scholl · Klaus Wagner

Alarm- und Einsatzplanung Risiko- und Krisenmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens


Alarm- und Einsatzplanung Risiko- und Krisenmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in Alten- und Pflegeheimen

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Alarm- und Einsatzplanung Risiko- und Krisenmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeheimen Holger Scholl / Klaus Wagner

Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2010

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息 Copyright by Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2010 Satz: B端rger Verlag Oldenburg GmbH & Co. KG Umschlagfoto: H. Scholl Druck: Dato-Druck GmbH & Co. KG ISBN 978-3-938179-65-9

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Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Vorwort

Abkürzungen

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Grundlagen der Alarmund Einsatzplanung

1.1 1.2 1.3 1.4

Rechtliche Grundlagen Alarm- und Einsatzplanung Krankenhauseinsatzleitung Mitarbeiteralarmierung und Mitarbeiterregistrierung 1.5 Dienstausweise 1.6 Dokumentation 1.7 Planunterlagen 1.8 Verkehrslenkung und Lotsendienst 1.9 Selbsthilfekräfte 1.10 Arbeitsgruppe Sicherheit 1.11 Kontrollmechanismen 1.12 Qualitätsmanagement und Sicherheit

2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7

Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

Abstimmung mit Behörden und Einrichtungen Abstimmung mit benachbarten Krankenhäusern Abstimmung mit Leitstellen, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Polizei, ­Ärzteschaft Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten Fortbildung Übungen Einsatzorganisation externer Einsatzkräfte

8 12

17 17 25 27 33 35 36 39 39 40 41 45 48

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Inhaltsverzeichnis

2.8 2.9 2.10 2.11

ABC- bzw. CBRN-Lagen Psychologische Faktoren und Panikprävention Debriefing Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Alarm- und Einsatzplanung in den ­verschiedenen Gesundheitseinrichtungen 79

3.1

3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14

Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung Krankenhäuser der Maximalversorgung Fachkliniken Bundeswehrkrankenhäuser und US Medical Center Kinderkliniken Reha-Kliniken Tageskliniken Psychiatrische Kliniken Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) Justizkrankenhäuser Ambulante OP-Zentren Arztpraxen und Ärztlicher Bereitschaftsdienst Gesundheitsparks und -zentren

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Gefahrenlagen

3.2 3.3 3.4 3.5

4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8

Schadensereignisse, Gefahren- und Einsatzlagen Besonderheiten verschiedener Patientengruppen Präventive Maßnahmen und Mitarbeiterschulung Maßnahmen im Krankenhaus bei internen Schadenslagen Räumung und Evakuierung Behelfsmäßige Unterbringung Klinikumzug und Verlegung der Patienten Bombendrohung

65 68 70 73

79 80 81 81 82 83 84 84 85 86 87 88 89 89 91 91 92 96 97 101 120 122 127

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Inhaltsverzeichnis

4.9 4.10 4.11 4.12 4.13

4.17 4.18

Terroristischer Anschlag 129 Geiselnahme 130 Infektionslagen in Kliniken 131 Infektionslagen in Arztpraxen 133 Maßnahmen im Krankenhaus bei externen Schadenslagen 136 Dekontamination an Krankenhäusern 149 Stromausfall in Krankenhäusern 157 Datenverarbeitung und Sicherung der Informations- und Telekommunikationstechnik 159 Wasserausfall in Krankenhäusern 161 Hochwasserschutz 163

5

Alten- und Pflegeheime

Struktur und Besonderheiten Aufgaben der Heimleitung Einsatz- und Ablauforganisation in Heimen Infektionslagen in Heimen

164 164 165 168 170

Literatur

172

Abbildungsnachweis

178

Autoren

179

4.14 4.15 4.16

5.1 5.2 5.3 5.4

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Vorwort

Vorwort »Wenn die Katastrophe ins Krankenhaus kommt« – so könnte schlagwortartig ein Schadensereignis in einer Einrichtung des Gesundheitswesens umschrieben werden. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime zählen aufgrund ihrer hohen Verletzlichkeit zu den so genannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Ein Schadensereignis in solch einer Einrichtung kann schnell große Dimensionen annehmen. Die derzeit über 2.100 Krankenhäuser und rund 12.000 Altenund Pflegeheime in Deutschland, die für eine große Anzahl versorgungs- und pflegebedürftiger sowie immobiler Patienten bzw. Bewohner verantwortlich sind, stehen bereits bei der Planung von Evakuierungen vor erheblichen organisatorischen, personellen, logistischen und taktischen Problemen. Schnelles und lageangepasstes Verhalten im Einsatz ist ebenso wichtig wie das Training und die psychologische Vorbereitung auf etwaige Einsatzlagen, die immer eine enge Kooperation und gute Koordination aller Beteiligten erfordern. Dazu bedarf es einer detaillierten Alarm- und Einsatzplanung, einer kontinuierlichen Fortschreibung und Überarbeitung der vorhandenen Handlungsanweisungen sowie der Inübunghaltung des Personals. An der Schnittstelle zwischen internem Personal und externen Einsatzkräften ist neben dem Wissen über die eigenen Ressourcen - die Kenntnis über den Einsatz der jeweils anderen beteiligten Organisationen von geradezu existenzieller Bedeutung. Großschadenslagen aufgrund von Bränden, Bombendrohungen und -funden in oder an Krankenhäusern oder Heimen und die Evakuierung einer Vielzahl von Kliniken, Alten- und Pflegeheimen infolge der Flutkatastrophe 2002 haben den immensen Bedarf an einer adäquaten Vorbereitung auf solche Schadensereignisse deutlich gemacht. Doch bislang fehlen vielerorts noch Alarm- und Einsatzpläne für Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime, um eben diesen adäquaten Katastrophenschutz (KatS) betreiben zu können. Dies stimmt umso nachdenklicher, als im Mittel alle 14 Tage in Deutschland ein Schadensereignis in einem Kranken8

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Vorwort

haus oder Pflegeheim stattfindet, das eine Räumung der Einrichtung erfordert. Die Terroranschläge 2001 in den USA, 2004 in Spanien, 2005 in Großbritannien und die fehlgeschlagenen Bombenattentate vom 31. Juli 2006 in zwei Zügen in NordrheinWestfalen haben nicht nur eine latente Terrorgefahr in Deutschland und die Notwendigkeit einer effizienten Gefahrenabwehr aufgezeigt, sondern auch den möglichen Bedarf an einer klinischen Versorgung einer Vielzahl von Patienten verdeutlicht. Da die Kliniken das fünfte und somit letzte Glied der Rettungskette sind, ist ein umfängliches Wissen über die klinische Katastrophenmedizin notwendig, damit die Gefahrenabwehr organisiert und eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden kann. Auch der jüngste Fall einer Vielzahl von Erkrankten, der durch die als Schweinegrippe bekannt gewordene Neue Influenza A/H1N1 ausgelöst wurde, macht deutlich, dass alle Gesundheitseinrichtungen im Falle einer Pandemie bis an ihre Grenzen gefordert sein werden. Die größte bekannte Pandemie der Neuzeit, die so genannte Spanische Grippe, forderte in den Jahren 1918/1919 weltweit etwa 40 Millionen Tote. Angesichts der komplexen Bedrohungs- und Gefahrenlage in einem Pandemiefall sind neben den Gesundheitsbehörden, die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen, die Kliniken und der Katastrophenschutz (KatS) nicht nur wichtige, sondern unerlässliche Aufgabenträger in der Seuchenbekämpfung. Der medizinische KatS beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Ereignisfall operativ vor Ort von den Einsatzkräften in enger Kooperation und Koordination mit allen Beteiligten großflächig umgesetzt werden müssen. Neben den dann nötigen seuchenhygienischen Maßnahmen werden Krankenhäuser und sonstige Versorgungseinrichtungen nur mit größtmöglicher Unterstützung des KatS betrieben werden können. Diesem kommt also eine zentrale Rolle zu. Das Schlüsselwort zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen heißt Kommunikation. Denn ein ebenso reger wie fruchtbarer Informationsaustausch bildet die Grundlage für eine gemeinsame und effiziente Gefahrenabwehr 9

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Vorwort

sowohl in Kliniken als auch in Alten- und Pflegeheimen. Kommunikation kann in diesem Zusammenhang aber auch noch mehr bedeuten. Ein Professor für Psychologie sagte einmal: »Wer nicht miteinander feiern kann, kann auch nicht miteinander arbeiten!« Neben allen nötigen Absprachen und gemeinsamen Übungen sollten gegenseitige Einladungen, wie beispielsweise zum Tag der offenen Tür einer Klinik, Feuerwehr oder KatS-Organisation, nicht fehlen, damit in lockerer Atmosphäre der Austausch und damit auch ein Zugewinn an Information erfolgen kann. Im Idealfall kann so eine enge Verbundenheit zwischen örtlichen Helfern und Klinikpersonal entstehen und zu einer Sicherheitspartnerschaft führen, die allen Beteiligten, insbesondere den jeweils anvertrauten Patienten bzw. Bewohnern, zum Vorteil gereicht. Mit dem vorliegenden Werk erheben die Autoren keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr ermöglicht der vorliegende Praxisleitfaden einen schnellen Zugriff auf sicherheitsrelevante Informationen und gibt eindeutige Handlungsanweisungen für die Erstellung, Durchführung und Überprüfung von Alarm- und Einsatzplänen. Mitarbeiter von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, aber auch die im Einsatzfall beteiligten externen Organisationen wie Rettungsdienst, Feuerwehr und KatS können sich anhand dieses Leitfadens schnell zum Thema orientieren. Darüber hinaus wollen die Autoren auch einen Anstoß für die Weiterentwicklung einer Alarm- und Einsatzplanung innerhalb des Risiko- und Krisenmanagements geben und zeigen, wie komplexes, aufeinander abgestimmtes Handeln möglich ist. Die Verantwortlichen in den Bundesländern haben erkannt, dass gesetzliche Regelungen notwendig sind, wenn Alarm- und Einsatzpläne in Krankenhäusern aufgestellt, fortgeschrieben und abgestimmt werden sollen. Sie haben den Krankenhäusern zum Teil schon sehr gute Anleitungen an die Hand gegeben, mit denen Pläne landeseinheitlich erarbeitet und aktuell gehalten werden können. Es ist nun Sache der Krankenhäuser, diese Pläne auch umzusetzen, denn

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Vorwort

schließlich ist die Erstellung eines Alarm- und Einsatzplanes kein »Hexenwerk«. Neunkirchen/Gau-Algesheim, im Januar 2010 Holger Scholl, Klaus Wagner Anmerkung: Aus Gründen der Lesbarkeit ist in diesem Buch nur die männliche Sprachform gewählt worden. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Frauen und Männer gleichermaßen.

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1 ˘ Grundlagen der Alarm- und Einsatzplanung

In der Vernetzung von Qualitäts- und Sicherheitsmanagement sollten auch die Zertifizierungskataloge dahingehend überprüft und ergänzt werden, ob es weitere, die Sicherheit unterstützende Regelungen und Maßnahmen gibt. Diese müssen ihren Niederschlag in der Optimierung der Zertifizierungsverfahren finden. Hier sind alle Verantwortlichen, insbesondere die Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB), zur kontinuierlichen Mitarbeit aufgefordert, die über eine enge und vertrauensvolle Kommunikation mit den Zertifizierungsgesellschaften erfolgen sollte. Qualitätsmanagement dient der Weiterentwicklung der Alarm- und Einsatzplanung und damit der Sicherheitskultur. Das Qualitätsmanagement unterstützt das Risikound Krisenmanagement beim Planen, Üben und Optimieren.

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

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Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

2.1 Abstimmung mit Behörden und Einrichtungen Bei internen Schadenslagen im Krankenhaus, aber auch bei Ereignislagen außerhalb einer Klinik, ist eine enge Kooperation zwischen dem Personal der Gesundheitseinrichtung und den externen Einsatzkräften des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes erforderlich. Da ein Krankenhaus ein sehr komplexer Betrieb ist, muss der betriebliche Ablauf auch während einer Räumung oder Evakuierung bedingt aufrecht erhalten werden (Vgl. Kap. 4.5). Daher müssen grundsätzlich alle an einer möglichen Räumung oder Evakuierung beteiligten Kräfte aus Kran-

Abb. 1 ˘ Eine enge Kooperation zwischen internem Klinikpersonal und externen Einsatzkräften ist essenziell für die Effizienz des Einsatzes. 51

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

kenhaus, Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutzbehörden und dem Gesundheitsamt rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen planen, vorbereiten und abstimmen. Nur dann ist sichergestellt, dass im Bedarfsfall zügig und patientenschonend gehandelt werden kann. Von großem Nutzen sind daher gute und regelmäßige Kontakte zwischen Vertretern des Krankenhauses, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, der Hilfsorganisationen, der Katastrophenschutzbehörde und den Gesundheitsbehörden. Sinnvoll ist auch die Berufung einer verantwortlichen Verbindungsperson. Krisenmanagement ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Brand- und Katastrophenschutz beteiligten Behörden und Institutionen.

2.2 Abstimmung mit benachbarten Krankenhäusern Gerade benachbarte Krankenhäuser können in einem Ereignisfall Unterstützung leisten. Zum einen müssen Patienten übernommen werden, zum anderen kann materielle und personelle Unterstützung geleistet werden. So können als materielle Unterstützung Blut und Blutersatzmittel, Arzneimittel, Verbandsstoffe, Impfstoffe, Betäubungsmittel, Nahtmaterial oder sonstiges Material des Krankenhauses (z. B. zusätzliche Betten) gestellt werden. Im personellen Bereich können Ärzte (insbesondere mit Spezialkenntnissen), Pflegekräfte oder Hilfskräfte gestellt werden. Diesbezügliche Absprachen zwischen den Krankenhäusern vor Eintritt einer Schadenslage sind dringend geboten. Bevor eine Gefahrenlage eintritt, müssen sich die Krankenhäuser einer Region auf gegenseitige Hilfeleistungen im Schadensfall geeinigt haben. Die benachbarten Einrichtungen sind letztendlich diejenigen, die bei der Aufnahme von Patienten Unterstützung leisten. 52

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

2.3 Abstimmung mit Leitstellen, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Polizei, ­Ärzteschaft Wenn ein Krankenhaus eine Schadenslage zu bewältigen hat, ist eine umfassende Gefahrenabwehr erforderlich. Hierzu sind vom Krankenhaus alle erforderlichen Stellen bei der Erstellung der Alarm- und Einsatzplanung einzubeziehen. Im Einzelnen sollten mit folgenden Behörden und Institutionen Abstimmungen, Planungen und Übungen durchgeführt werden: ˘ Apotheken ˘ Blutspendedienste ˘ Feuerwehr (Fw) ˘ Hilfsorganisationen - HiOrg (ASB, DLRG, DRK, JUH,

MHD)

˘ pharmazeutische Großhändler ˘ Polizei (Pol) ˘ Regieeinheiten ˘ Technisches Hilfswerk (THW).

Eventuell sind Hilfeleistungen möglich durch: ˘ Bundeswehr (Bw) ˘ Gaststreitkräfte (SK) ˘ Gesundheitsämter ˘ Giftnotrufzentrale/Giftinformationszentrale (GIZ) ˘ niedergelassene Ärzte.

In die Planungen ist deshalb eine Übersicht der infrage kommenden Behörden und Institutionen und deren Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzunehmen. Darin sollten Regelungen für den Erstzugriff enthalten sein. Nur im Rahmen einer gemeinschaftlichen Hilfeleistung ist es möglich, Krisensituationen zu meistern. 53

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

2.4 Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten Eine Krankenhausapotheke ist nach § 26 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine Funktionseinheit des Krankenhauses. Die Krankenhausapotheke dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten in einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und Medizinprodukten. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Patienten eines Krankenhauses müssen daher nach § 30 ApBetrO alle notwendigen Arzneimittel in ausreichender Menge vorrätig gehalten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Mindestmenge den durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen abdecken muss. Diese Arzneimittel sind entsprechend aufzulisten. Die Beschaffung der erforderlichen Arzneimittel, Laborartikel, Implantate, Desinfektionsmittel, Infusionen, Verbandmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte und die Belieferung der einzelnen Gebäude und Stationen wird von der Krankenhausapotheke sichergestellt. Für Großschadenslagen haben verschiedene Bundesländer eigene Arzneimitteldepots für den Katastrophenschutz eingerichtet. Als erstes Bundesland hat Rheinland-Pfalz Ende 1997 acht Sanitätsmateriallager und ein zentrales Antidotdepot angelegt. Sie sind über das gesamte Bundesland verteilt. Mit den eingelagerten Arzneimitteln und Medizinprodukten können bis zu 5.000 Verletzte versorgt werden. Auch der neu aufgetretenen Bedrohungslage seit den Terroranschlägen 2001 in den USA durch B- und vor allem C-Kampfstoffe wurde qualitativ und quantitativ Rechnung getragen. Bei einer Großschadenslage in Rheinland-Pfalz können die Arzneimittel und Medizinprodukte von Krankenhäusern, Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) oder Leitenden Notärzten (LNA) angefordert werden. ó Nähere Informationen zur Versorgung mit Arznei-

mitteln und Medizinprodukten gibt die Internetseite www.leitstellen-info.de.

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

Zur Versorgung von Verletzten und Erkrankten wird ein bestimmtes Sortiment von Arzneimitteln und Medizinprodukten benötigt. Die Autoren empfehlen den Krankenhausträgern eine Bevorratung bestimmter Notfallmedikamente über den normalen Notvorrat hinaus. Die Umwälzung kann im normalen Krankenhausbetrieb oder im Rettungsdienst erfolgen.

2.5 Fortbildung Im Rahmen der Mitarbeiterfortbildung sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: ˘ Einige größere Kliniken verfügen über Betriebsfeu-

erwehren, deren Angehörige meist zugleich Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind. Diese Selbsthilfekräfte sind im Einsatzfall die ersten qualifizierten Zugriffskräfte und zugleich ein nicht zu unterschätzender Faktor im vorbeugenden Brandschutz und als Multiplikatoren. ˘ Neben dem baulichen und betrieblichen Brandschutz, wozu auch die Einteilung in Brandschutzabschnitte gehört, muss den Mitarbeitern der Alarmund Einsatzplan zumindest für ihre eigene Station bzw. ihren Funktionsbereich bekannt sein. ˘ Die Mitarbeiter müssen die Platzierungen der Löschanlagen und Feuerlöscher kennen und im Umgang mit diesen Gerätschaften geschult sein. ˘ Fortbildung und Training in der Gefahrenabwehr dürfen keine fakultativen Veranstaltungen sein, sondern sollten aufgrund ihrer elementaren Bedeutung zu den Pflichtveranstaltungen zählen. ˘ Die Termine für Fortbildungen sind entweder auf die Zeit nach der regulären Dienstzeit als Überstunden oder auf separate Tage zu legen, sodass der reguläre Betrieb und die Patientenversorgung nicht gestört werden. ˘ Eine regelmäßige, mindestens einmal jährliche Schulung durch die Feuerwehr verinnerlicht nicht 55

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

Die Vermeidung von Panik ist eine langfristige Aufgabe und beginnt bereits vor dem Eintritt einer Schadenslage. Schadenslagen und Katastrophenfälle sind Ausnahmesituationen, die rasant eine nicht mehr aufzuhaltende und kaum zu kanalisierende Eigendynamik annehmen können. Dies kann bei räumlicher und/oder fachlicher Desorientierung schnell zu Panikreaktionen sowohl beim Personal als auch bei den Patienten bzw. Bewohnern führen. Insbesondere kann es dazu kommen, dass das Personal nicht mehr mit der großen Verantwortung zurechtkommt. Die Patienten bzw. Bewohner, die durch ihre Immobilität keine Möglichkeit zur Selbstrettung haben, sehen sich dann dieser Situation hilflos ausgeliefert. Es müssen daher klare Führungs- und Ablaufstrukturen vorhanden sein, die allen bekannt sind und kontinuierlich geübt werden sollten.

2.10 Debriefing Der Begriff Debriefing stammt aus den USA und ist in zwei Bereichen von herausragender Bedeutung: Zum einen wird er in der Notfallpsychologie im Rahmen des so genannten Critical Incident Stress Debriefing (CISD) nach außergewöhnlichen psychischen Belastungen verwendet, zum anderen bezeichnet er das Wissensmanagement bzw. die Wissensbewahrung und die Dokumentation des Knowhow, unter anderem hinsichtlich eines umfassenden Qualitätsmanagements. Neben dem CISD, bei dem die Verarbeitung eines isolierten traumatischen Ereignisses im Fokus steht, geht es beim Debriefing darum, Wissen für andere verfügbar zu machen und teamorientierte Aufgabenstellungen und Projekte durch Informationsgewinnung und Weitergabe an alle Beteiligten adäquat zu entwickeln. Es handelt sich dabei auch um ein wichtiges Instrument in der Organisationspsychologie und um einen strukturierten Prozess, der eine gezielte Datenabfrage ermöglicht. Besonders bedeutsam ist das Debriefing bei der Nach- bzw. Abschlussbesprechung sowie zur Kurzauswertung und Manöverkritik nach Übun70

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

gen und Einsätzen. Es gibt eine ganze Reihe von DebriefingMethoden, um den Reflexionsprozess zu gestalten. Nachfolgend werden einige Ansätze des Debriefing dargestellt, die eine psychologische Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex anregen und auf eine fachliche Beratung hinweisen sollen.

”” Wissensmanagement

Gerade in der Gefahrenabwehr in Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen ist ein angemessenes Debriefing, in das sich alle Beteiligten (Mitarbeiter und Einsatzkräfte) einbringen können, notwendig, um Organisationsabläufe zu überarbeiten, aber auch um Anregungen zu geben und damit Möglichkeiten zur Optimierung zu schaffen. Dabei kann auch ein Feedback zu den Abläufen an die Leiter von Projekten sowie Arbeitsgruppen und/oder generell an die im soziologischen Sinne Verantwortlichen von Organisationen (Betriebs-, Geschäfts- oder Firmenleitung) erfolgen. Ein Debriefing ist möglichst durch einen in der Projektarbeit erfahrenen Mitarbeiter (z. B. einen Projektbzw. Qualitätsmanager) und/oder einen Psychologen zu moderieren. Eine Dokumentation aller relevanten Aspekte hat unbedingt zu erfolgen, da diese zur Optimierung beitragen und keinesfalls verloren gehen dürfen. Beim Debriefing im Rahmen des Wissensmanagements sind die folgenden Aspekte zu beachten: ˘ Aufarbeitung und Darstellung der Datenlage, d. h.

Präsentation einer Statistik zu der Frage: »Was haben wir in Zahlen geleistet?« Dies sind auch die Zahlen, die in der Pressemeldung für die Medien veröffentlicht werden. Gegenüber den Mitarbeitern und Einsatzkräften ermöglicht dies Transparenz hinsichtlich der Frage »Was haben wir geleistet?« ˘ Subjektive Betrachtung des Einsatzes aus der Sicht des Einzelnen, also: »Wie ist der Einsatz abgelaufen, was hat gut funktioniert und wo gab es Probleme?« ˘ Wo gibt es Optimierungsbedarf und wie können Verbesserungen aussehen? 71

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung ˘ Objektive Betrachtung durch Einteilung der Äuße-

rungen zu positiven und negativen Aspekten.

˘ Analyse der internen und externen Schnittstelle

mit allen Beteiligten gemeinsam.

˘ Analyse der bestehenden Planungen und gegebe-

nenfalls Aufnehmen von Korrekturvorschlägen, die in der Arbeitsgruppe Sicherheit besprochen werden sollten.

”” Notfallpsychologie – CISD

Beim CISD ist es wichtig, dass das Debriefing unmittelbar bzw. so schnell wie möglich nach dem traumatischen Ereignis erfolgt und durch einen entsprechend geschulten Psychologen durchgeführt wird. Anzeichen und Möglichkeiten der Bewältigung sollten durch die Verantwortlichen durch Nachfragen und Hinweise erkannt werden. Folgendes sollte dabei beachtet werden: ˘ Gibt es Probleme bei der persönlichen Bewältigung

der außergewöhnlichen Situation?

˘ Wenn ja, wie ist die Problematik zu beschreiben? ˘ Gibt es Symptome wie körperliche Reaktionen,

wie Appetitlosigkeit, Erbrechen, Durchfall, Heulkrämpfe, soziale Abgrenzung sowie Schlaf- und Konzentrationsstörungen? ˘ Auf die posttraumatische Belastungsstörung­ ­(PTBS) und CIDS sowie auf die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung ist unbedingt hin­ zuweisen. ˘ An dieser Stelle ist auch auf die Angebote der Bundesvereinigung Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen e.V. (SbE) zu verweisen. Die Angebote im peritraumatischen Bereich werden nicht als Therapie, sondern als Krisenintervention verstanden. ˘ Auch auf die Koordinationsstelle Nachsorge, Opferund Angehörigenhilfe (NOAH) des BBK sei hier verwiesen. 72

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

Gemeinsam mit dem Briefing, also der Besprechung vor Einsätzen (wie z. B. bei Evakuierungen und Übungen), ist das Debriefing, die Nachbesprechung, ein bedeutendes Instrument zur Sicherung von Wissen (Erfahrungen und Erkenntnissen) und zur Weiterentwicklung von Projekten (z. B. der Sicherheit im Krankenhaus) sowie zur notfallpsychologischen Intervention bei traumatischen Ereignissen. Eine notfallpsychologische Intervention dient dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Einsatzkräfte.

2.11 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerade bei außergewöhnlichen Anlässen und wenn Einrichtungen des Gesundheitswesens betroffen sind, ist eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht nur notwendig, sondern unerlässlich für die angemessene Aufklärung der Bevölkerung und insbesondere der besorgten Angehörigen. In diesen Fällen ist die Presse- und Medienarbeit auf eine komplexe Informationsdarstellung und Panikvermeidung, aber auch auf die Präsentation der Leistungen des Krankenhauses in Kooperation mit den externen Kräften auszurichten.

Aspekte einer erfolgreichen Pressearbeit ”” Der Pressesprecher der Klinik ist möglichst mit einer grünen (RAL 6018) Überziehweste mit der Aufschrift Presse sowie im Idealfall mit dem Namen der Klinik bzw. ihrer geläufigen Abkürzung (z. B. MKH für Marienkrankenhaus) zu kennzeichnen. ”” Der Pressesprecher der Klinik muss in der AG Sicherheit im Krankenhaus mitarbeiten, um im Ereignisfall auch über die notwendigen Hintergrundinformationen zu verfügen. ”” Enger Kontakt zwischen dem Pressesprecher der Klinik und den Pressebeauftragten der örtlichen Einsatzdienste (Fw, HiOrg, Pol) ist nicht nur wünschenswert, sondern dringend notwendig. Durch den persönlichen Kontakt im Vorfeld lässt sich bei Ereignislagen vieles vereinfachen und verkürzen. 73

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

”” Eine spezielle Schulung für die Pressebeauftragten in Kliniken ist optimal. ”” Die Pressearbeit in Ausnahmesituationen muss geübt werden. ”” Die Pressearbeit bei Ereignislagen und Zwischenfällen in Kliniken ist von großem Nutzen für alle, denn wenn die Sicherheitsvorkehrungen dezidiert vorgestellt werden, müssen Schadensereignisse nicht negativ interpretiert werden. Pressearbeit bei außergewöhnlichen Ereignissen: Die Pressearbeit für außergewöhnliche Ereignisse muss vorbereitet sein, denn die Fragen, die im Ereignisfall gestellt werden, sind vorherzusehen. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten: ”” Alles wird von der Öffentlichkeit beobachtet und ­teilweise sogar dokumentiert. Nicht nur Pressevertreter, auch Anwohner und Augenzeugen (Patienten, Besucher, Kunden) beobachten und können mit ihren Handys Fotos machen, die später in der Presse erscheinen. ”” Auskünfte an Pressevertreter müssen für die Medien ausnahmslos verwertbar sein, d. h. es dürfen keine Vermutungen oder Spekulationen, sondern nur eindeutige Daten und Fakten geäußert werden. ”” Unbedingt zu vermeiden sind Interviews während des Einsatzes vor Ort. ”” Es muss immer auf die Pressekonferenz verwiesen werden. Dort werden in angemessenem Umfeld die vorliegenden Daten erläutert und wird auf Fragen eingegangen werden. ”” Auch Fragen sind adäquat und nur öffentlichkeitsverwertbar zu beantworten. Ist dies nicht möglich, sollte die Frage nicht beantwortet, sondern auf eine spätere Beantwortung nach Klärung des betreffenden Sachverhaltes verwiesen werden. ”” Mit den Medienvertretern sollte ein offener und ehrlicher Umgang gepflegt werden, d. h. weder Arroganz noch Gleichgültigkeit dürfen vermittelt werden, sondern Offenheit, Kooperation, Hilfsbereitschaft und Kollegialität. 74

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

Pressemitteilung Übung: ”” Abgesehen von der jährlichen Alarmübung sollten alle Übungen frühzeitig in den Medien angekündigt werden, denn Übungen, die der Sicherheit dienen, sind auch Werbung. ”” Es sind Angaben über Sinn und Zweck der Übung zu machen. ”” Bei jeder öffentlichen Übung (auch Alarmübung) ist die Presse zu Beginn der Übung vom Pressebeauftragten zu informieren. ”” Eine gemeinsame Pressekonferenz von Klinik und Einsatzdiensten ist durchzuführen. ”” Daten über die Anzahl der eingesetzten externen und internen Kräfte sind zu veröffentlichen. ”” Die erreichten Übungsziele werden genannt. ”” Die Konsequenzen für die Optimierung des künftigen Krisenmanagements werden dargestellt. ”” Ein erster Fototermin für die Presse zur Anfertigung von Bildmaterial zum Übungsgeschehen wird angeboten. ”” Ein zweiter Fototermin für die Presse wird angeboten, zu dem alle Verantwortlichen zusammenkommen. Pressemitteilung Einsatz ”” Informationen über externe Kräfte (Fw, KatS, Pol, RD): • Einsatzzahlen (Kräfte, Fahrzeuge, Leistungen) • aktuelle Lage • weitere Maßnahmen • Angaben über die absehbare Dauer des Einsatzes • Nennung der Ansprechpartner und einzelner Rufnummern für Rückfragen ”” Informationen zu den Daten der Klinik: • Angaben über evakuierte Patienten • Angaben über Patienten, die in einer anderen Einrichtung untergebracht wurden (Anzahl, Ort, Dauer) • Anzahl des eingesetzten Klinikpersonals (Ärzte, Pflege, Sonstige) • Angehörigenbetreuung (Ort, Ansprechpartner, gegebenenfalls Hotline) • Aktuelle Lage in der Klinik • Angaben über weitere Maßnahmen in der Klinik

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2 ˘ Maßnahmen der Alarm- und Einsatzplanung

• Angaben über den Umfang des Schadens • Angaben über die voraussichtliche Dauer von Einschränkungen • Ansprechpartner und separate Rufnummer für Rückfragen benennen

Fotomaterial: ”” Grundsätzlich ist die Einsatzstelle weiträumig und hermetisch abzuriegeln. Auch Pressevertreter haben keinen Zutritt. ”” Nach der Akutphase sollte den Vertretern der Medien die Möglichkeit gegeben werden, eigenes Bildmaterial anzufertigen. ”” Bildmaterial kann auch durch die Klinik als Ergänzung zur Verfügung gestellt werden. Der Pressebeauftragte der Klinik ist hier die zentrale Anlaufstelle. ”” Grundsätzlich sollte der Pressebeauftragte der Klinik entsprechendes Fotomaterial hinsichtlich der Ausbildung und für die Dokumentation anfertigen. Die Weitergabe an die Presse ist mit der Klinikleitung abzustimmen. ”” Übersichtsfotos I: Durch eine oder mehrere Drehleitern mit Korb (DLK) sind von der Einsatzstelle Fotos zu Ausbildungs- und Dokumentationszwecken unbedingt anzufertigen. ”” Übersichtsfotos II: Werden Luftaufnahmen durch einen Polizeihubschrauber (PHS) oder einen gecharterten Hubschrauber der Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) angefertigt, so ist die Möglichkeit zum Erhalt dieser Fotos zu Ausbildungs- und Dokumentationszwecken zu prüfen und gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde (Staatsanwaltschaft) bzw. Dienststelle (Polizeihubschrauberstaffel) abzustimmen. Pressestelle: ”” Alle Einsätzkräfte und das Klinikpersonal müssen bei einem Kontakt mit Pressevertretern während des Einsatzes auf die Pressebeauftragten verweisen und dürfen eigenmächtig keine Auskünfte erteilen, denn sonst besteht die Gefahr, dass durch unterschiedliche Äußerungen widersprüchliche oder missverständliche Aus-

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sagen gemacht werden, die zu Verwirrung und Durcheinander führen. Der Verweis auf die Pressestelle hat höflich, aber bestimmt zu erfolgen. ”” Die Einrichtung einer gemeinsamen Pressestelle von Klinik und Einsatzdiensten außerhalb des Einsatzbereiches in einem separaten Gebäude (z. B. Stadtverwaltung, Landratsamt, Feuerwache etc.) und vor allem in räumlicher Entfernung von der Patienten- und Angehörigenbetreuung ist empfehlenswert.

Abb. 5 ˘ Pressebeauftragte nehmen eine wichtige Funktion bei der Informierung der Medien und damit der Bevölkerung ein. 77

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Der Zugang von Medienvertretern zum Einsatzort und ihre Aufklärung über die Vorgänge ist während des gesamten Einsatzes zu kontrollieren. Zudem ist es empfehlenswert, dass sich die Pressesprecher der externen Kräfte und der Klinik absprechen. Darüber hinaus sollten in einer frühen Phase, in der der Prozess der Entscheidungsfindung noch in vollem Gange ist, keine Informationen weitergegeben werden. Die Presse gezielt zu unterrichten ist in jedem Fall eine Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung sachlich und umfassend informiert wird. Pressearbeit ist auch bei außergewöhnlichen Ereignissen in Gesundheitsbetrieben sowie Alten- und Pflegeheimen leistbar. Sie kann gut vorbereitet und durch entsprechend geschulte Mitarbeiter (z. B. den Pressesprecher oder Pressebeauftragten) in Absprache mit den Pressebeauftragten der Einsatzdienste (Fw, Pol) so gestaltet werden, dass die Einrichtung positiv dargestellt wird. Auch die ausgeprägte Sicherheitskultur sollte herausgestellt werden, denn dies ist indirekt Werbung für die Einrichtung – und was ist wichtiger als der Schutz der Patienten bzw. Bewohner? Pressekonferenzen sollten zudem in einer räumlichen Distanz zum Schadensort durchgeführt werden.

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3 ˘ Alarm- und Einsatzplanung in den verschiedenen Einrichtungen

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Alarm- und Einsatzplanung in den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen

3.1 Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung In der Regel handelt es sich bei Krankenhäusern der Grundund Regelversorgung um kleine Krankenhäuser mit überschaubarer Bauweise sowie wenigen Abteilungen, Stationen und Funktionsbereichen. Die Patientenzahlen liegen zwischen 150 und 300 Patienten, die Zahl der Intensivplätze liegt bei maximal zehn. Meist gibt es nur ein Gebäude, das funktionell verzahnt ist, d. h. für eine etwaige Evakuierung und behelfsmäßige Unterbringung von Patienten stehen keine klinikeigenen Zusatzgebäude in ummittelbarer Nähe zur Verfügung, die in kürzester Zeit umfunktioniert werden könnten. .Krankenhäuser dieser Versorgungsstufe sind gerade bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) für die Versorgung von Verletzten der Triagekategorie III und für die ambulante Versorgung Leichtverletzter geeignet.

Tab. 1 ˘ Triagekategorien Sichtungskategorie

Beschreibung

Konsequenz

I

akute, vitale Bedrohung

Sofortbehandlung

II

schwer verletzt / erkrankt

aufgeschobene Behandlungsdringlichkeit

III

leicht verletzt / erkrankt

spätere (ambulante) Behandlung

IV

ohne Überlebenschance

betreuende (abwartende) Behandlung

Tote

Kennzeichnung

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Der Leitfaden enthält inter­national anwendbare Standards für Gesundheitseinrichtungen sowie für alle Organisationen in der Gefahrenabwehr. Die Checklisten orientieren sich an dem bewährten Risiko- und Krisenmanagement in der Luftfahrt. In kompakter Form werden alle relevanten Informati­ onen für Planung, Durchführung und Debriefing von Einsatz­ übungen vermittelt. Das von den Autoren empfohlene Training ist dem international anerkannten Crew Resource Management (CRM) vergleichbar.

Alarm- und Einsatzplanung Risiko- und Krisenmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens ISBN 978-3-938179-65-9 · www.skverlag.de

Alarm- und Einsatzplanung

Bei Schadenslagen wie Brän­ den oder Hochwasser müssen die oft immobilen Bewohner bzw. Patienten von Alten­ heimen oder Krankenhäusern zügig und schonend evakuiert werden. Jeder Mitarbeiter der Einrichtung ist dann gefordert und muss seine Aufgaben kennen. Eine koordinierte Zusammenarbeit mit den externen Einsatzkräften von Feuerwehr, Katastrophen­ schutz und Rettungsdienst ist für die Schadensbewältigung ebenso notwendig.

Holger Scholl Klaus Wagner

Holger Scholl · Klaus Wagner

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Alarm- und Einsatzplanung Risiko- und Krisenmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens


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