Personalbedarf und Dienstplangestaltung im RD

Page 1

»(Dienst-)Zeit ist Geld« – auch im Rettungsdienst, denn hier werden 70 bis 80% aller Kosten für das Personal aufgewendet. Angesichts allgemein leerer Kassen ein guter Grund, einen wirtschaftlichen Personalbedarf mit optimierten Dienstplänen anzustreben. Holger Behrendt zeigt Personalverantwortlichen im Rettungsdienst anschaulich und praxisnah, wie der Personalbedarf zu ermitteln und dienstplan-

technisch umzusetzen ist. Er erläutert außerdem die relevanten Richtlinien, Gesetze und Tarifverträge, die für professionelle Personalbewirtschaftung und Dienstplangestaltung zu beachten sind. Besonders berücksichtigt werden die Abgrenzung von Schichten und ihre Umsetzung in »Turnusmuster«. Dieses Buch hilft dabei, die Dienstzeiten für alle Beteiligten ökonomisch wie arbeitspsychologisch optimal umzusetzen.

H. Behrendt Personalbedarf und Dienstplangestaltung im RD

Holger Behrendt

Holger Behrendt PRAXISWISSEN

P

PRAXISWISSEN

Personalbedarf und Dienstplangestaltung im Rettungsdienst

Personalbedarf und Dienstplangestaltung im Rettungsdienst

2., durchgesehene Auflage

2., durchgesehene Auflage

ISBN 978-3-943174-00-7

www.skverlag.de



Personalbedarf und Dienstplangestaltung im Rettungsdienst Holger Behrendt

2., durchgesehene Auflage 2012

Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2012


Anmerkungen des Verlags Die Autoren und der Verlag haben höchste Sorgfalt hinsichtlich der Angaben von Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen aufgewendet. Für versehentliche falsche Angaben übernehmen sie keine Haftung. Da die gesetzlichen Bestimmungen und wissenschaftlich begründeten Empfehlungen einer ständigen Veränderung unterworfen sind, ist der Benutzer aufgefordert, die aktuell gültigen Richtlinien anhand der Literatur zu überprüfen und sich entsprechend zu verhalten. Die Angaben von Handelsnamen, Warenbezeichnungen etc. ohne die besondere Kennzeichnung ®/™/© bedeuten keinesfalls, dass diese im Sinne des Gesetzgebers als frei anzusehen wären und entsprechend benutzt werden könnten. Der Text und/oder das Literaturverzeichnis enthalten Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat. Deshalb kann er für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seite verantwortlich. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind im Internet über <http://www.d-nb.de> abrufbar. Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen oder Textteilen, vorbehalten. Einspeicherung in elektronische Systeme, Funksendung, Vervielfältigung in jeder Form bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Autoren und des Verlags. Auch Wiedergabe in Auszügen nur mit ausdrücklicher Genehmigung. © Copyright by Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2012 Umschlagfotos: Peer Knacke · Bruno Walter Druck: M.P. Media-Print Informationstechnologie GmbH, 33100 Paderborn ISBN 978–3–943174–00–7


˘ Inhaltsverzeichnis

Inhalt Vorwort Abkürzungen 1

7 10

Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen zur Perso­nalbedarfsermittlung und Dienstplangestaltung 11

1.1 EU-Richtlinien

13

1.2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

16

1.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

1.4 Ausgewählte tarifrechtliche Bestimmungen

” ” ” ” ”

Regelmäßige Arbeitszeit

Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftszeit Bereitschaftsdienst Rufbereitschaft

Zulagen/Zeitzuschläge

22 22

24 24 28 31 32

1.5 Beamtenrechtliche Bestimmungen, dargestellt an der Verordnung in Nord­rhein-Westfalen (AZVOFeu)

36

2

38

Personalbedarfsermittlung

2.1 Einsatzunabhängige Einflussgrößen der Personalbedarfsermittlung

2.2 Rechnerischer Ansatz zur Personalbedarfsermittlung

” ” ”

Personalbedarfsermittlung ohne Berücksichtigung der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit oder des Bereitschaftsdienstes

Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Bereitschaftsdienst

38 41 51

54 57

5


˘ Inhaltsverzeichnis

Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung einer Kombination von Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst 62

2.3 Das Spannungsfeld zwischen Personalbedarf und Dienstplangestaltung 66

3

Dienstplangestaltung

3.1 Grundsätzliche Anmerkungen zur Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsdauer und zur Lage der Arbeitszeit

69

Variation der Arbeitszeitdauer

70

” ” ”

Grundformen der Arbeitszeitgestaltung

Variation der Lage der Arbeitszeit

3.2 Verfahren zur Abgrenzung von Schichten

70 71

81

3.3 Das Turnusmuster

84

3.5 Strategien der Dienstplangestaltung über ein Turnusmuster

87

3.4 Personalumfang und Dienstplangestaltung

3.6 Beispiele für einfache Turnusmuster

3.7 Umsetzung eines Turnusmusters in einen Dienstplan

4

6

68

86

89 94

Grundlegende Fragen und Antworten zu Personalbedarf und Dienstplangestaltung

100

5

Informationen im Internet

105

6

Literatur

107


˘ Vorwort

Vorwort Die Personal- und Dienstplangestaltung im Rettungsdienst der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass aufgrund der Vorhaltleistungen im Bereich der Notfallrettung komplexe Anforderungen an die methodischen Verfahren gestellt werden, um im Personalwesen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Buch V § 12 des Sozialgesetzbuches (SGB) zu gewährleisten. Die hier aufgezeigten Instrumente zur Ermittlung des Personalbedarfs oder der Dienstplangestaltung sind dabei selbstverständlich immer an die geltenden Gesetze bzw. Tarifverträge anzupassen. Aktuell betrifft dies die Umsetzung des ab dem 1. Oktober 2005 geltenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), der an die Stelle des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages (BAT) tritt. Die Neuregelungen des TVöD wurden soweit berücksichtigt, wie es für die Fragestellung von Personalbedarfsplanung und Dienstplangestaltung erforderlich ist. Unabhängig von den gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Vorgaben bleiben – bezogen auf den Personalbedarf – die in diesem Buch dargestellten methodischen Grundprinzipien solange gültig, wie aus der Arbeitsleistung bzw. Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftszeit die Möglichkeit zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit oder die Anordnung von Bereitschaftsdienst resultiert. Das grundsätzliche Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs ist damit nach heutiger Erkenntnis vom Grundsatz her nicht zu hinterfragen. Gleiches gilt letztlich auch für die Dienstplangestaltung, wenn auch eine erfolgreiche dienstplantechnische Umsetzung sehr viel stärker die örtlichen Gegebenheiten sowie Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter zu berücksichtigen hat. Dieses Buch ist gedacht als eine allgemeine Einführung in die rechtlichen/tarifrechtlichen Grundlagen der Bereiche Personalbedarf und Dienstplangestaltung (Kap. 1), um darauf aufbauend die methodischen Konzepte der Personalbedarfsermittlung (Kap. 2) und der Dienstplangestaltung (Kap. 3) zu erläutern. Abschließend werden die wichtigsten 7


˘ Vorwort

Fragen und Antworten zu den beiden Themenkomplexen »Personalbedarf und Dienstplangestaltung« als Kurzübersicht aufgelis­tet (Kap. 4). Die vorliegenden Ausführungen über die verschiedenen methodischen Instrumente beruhen im Wesentlichen auf den Entwicklungen und langjährigen Erfahrungen der Firma FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, einem Forschungsund Planungsinstitut im Bereich Rettungsdienst. So wurde etwa der hier beschriebene rechnerische Ansatz zur Ermittlung des Umfangs an Arbeitsbereitschaft durch das Arbeitsgericht Pforzheim bereits 1998 als richtig anerkannt. Auch wurde das Dienstplanprogramm COMPEP maßgeblich in seiner Entwicklung durch die Ideen von Dr. Reinhard Schmiedel geprägt, wobei insbesondere die Turnusmusterplanung eine in hohem Maße zukunftsweisende programmtechnische Umsetzung nicht nur für den Rettungsdienst mit seinen »schwierigen« Dienstplänen darstellt, sondern letztlich für alle öffentlichen wie privaten Arbeitsbereiche, die mehr oder minder unregelmäßige Schichtfolgen in Dienstpläne umzusetzen haben, wie z.B. Polizei, Bus- und Bahnbetriebe oder Krankenhäuser. Diese umfangreichen Möglichkeiten von COMPEP, den rechnerischen Personalbedarf auch dienstplantechnisch umzusetzen, um so zusätzliche und damit unwirtschaftliche Personalkosten zu vermeiden, sind in der Öffentlichkeit bis jetzt nicht angemessen gewürdigt worden. Für die Unterstützung beim Schreiben dieses Buches möchte ich mich bei Dr. Reinhard Schmiedel und Dr. Emil Betzler herzlich bedanken. Über Anregungen und Kritik von Seiten der Leserinnen und Leser freue ich mich sehr. Holger Behrendt Bonn, im Februar 2006

8


˘ Vorwort

Vorwort zur 2. Auflage Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren einer deutlichen Leistungssteigerung unterworfen. So ist nach den neuesten Ergebnissen der Leistungsanalyse die Einsatzrate zwischen 2004/05 und 2008/09 von 123 Einsätzen pro 1.000 Einwohnern und Jahr auf 143 Einsätze pro 1.000 Einwohner und Jahr gestiegen, was einem Zuwachs von rund 16% entspricht. Mit dieser Leistungssteigerung im Rettungsdienst ist zugleich auch eine erkennbare Ausweitung der Fahrzeugvorhaltestunden verbunden, die wiederum einen Mehrbedarf an Rettungsfachpersonal nach sich zieht. Das Personalmanagement steht damit vor der Aufgabe, einen bedarfsgerechten Personalkörper zu definieren, der dienstplantechnisch ohne Personalmehrbedarf umzusetzen ist. Das vorliegende Buch gibt hierzu eine Hilfestellung. Im Rahmen der Überarbeitung des vorliegenden Buches wurden vor allem die tarifrechtlichen Vorgaben aktualisiert und die Berechnungsbeispiele angepasst. Dr. Holger Behrendt Bonn, im Januar 2012

9


˘ Abkürzungen

Abkürzungen AnwJStd AnwStd AnwWoStd ArbSchG ArbZG AusfJStd AVR AZ AZVOFeu

BAG BAT BD BeschFG BetrVG DRK DUZ EU FZA HA-VK JArbSchG LadSchlG MuSchG SGB TV TVG TVöD VK VoFa VZJStd VZStd VZWoStd Wf 10

Anwesenheitsjahresstunden Anwesenheitsstunden Anwesenheitswochenstunden Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Ausfalljahresstunden Arbeitsvertragsrichtlinien Arbeitszeit Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren der Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesarbeitsgericht Bundes-Angestellten-Tarifvertrag Bereitschaftsdienst Beschäftigungsfördergesetz Betriebsverfassungsgesetz Deutsches Rotes Kreuz Dienste zu ungünstigen Zeiten Europäische Union Freizeitausgleich Hauptamtliche Vollzeitkraft Jugendarbeitsschutzgesetz Ladenschlussgesetz Mutterschutzgesetz Sozialgesetzbuch Tarifvertrag Tarifvertragsgesetz Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Vollzeitkraft Vollzeitfaktor Vollzeitjahresstunden Vollzeitstunden Vollzeitwochenstunden Wochenfeiertage


1 ˘ Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen

1 Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen zur Perso­nalbedarfsermittlung und Dienstplangestaltung Einen wesentlichen Bestandteil der Kosten im Rettungsdienst, welcher der Größenordnung nach zwischen 70 und 80% der Gesamtkosten ausmacht, stellen die Personalkosten dar. Dabei zählen zu den Personalkosten alle Kosten, die neben dem medizinischen Personal direkt oder indirekt durch die Beschäftigung von Einsatzpersonal, Leitstellenpersonal und Verwaltungspersonal entstehen. Folglich kommt der Personalbedarfsermittlung und ihrer dienstplantechnischen Umsetzung eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Rechnung zu tragen, wonach die Leistungen ˘ ausreichend, ˘ zweckmäßig und ˘ wirtschaftlich

sein müssen; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder sogar unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB V). Nachfolgend wird im Hinblick auf die Personalbedarfsermittlung und Dienstplangestaltung vor allem auf das Einsatzpersonal im Rettungsdienst eingegangen. Weitere Ausführungen zu Fragestellungen des Personalbedarfs im Rettungsdienst für die Aufgabenbereiche Leitstelle und Verwaltung finden sich bei Schmiedel, Behrendt und Betzler (2004). Ausgehend von den Richtlinien der Europäischen Union (EU) zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit und zur Arbeitszeitgestaltung spielt in der Bundesrepublik Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei der 11


1 ˘ Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen

Arbeitszeitgestaltung und damit bei der Ermittlung des Personalbedarfs und seiner Umsetzung in Dienstpläne eine zentrale Rolle. Allerdings existiert im Arbeitszeitbereich über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eine Vielzahl von Regelungen, die teilweise tarifvertraglicher, betrieblicher oder arbeitsvertraglicher Herkunft sind. Die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestimmungen können nachfolgend nicht im Einzelnen dargestellt werden, aber eine erste Orientierung bietet deren Rangverhältnis zueinander. So ist z.B. auf eine ranghöhere Regelung zurückzugreifen, wenn in der rangniederen Regelung keine konkreten Regelungen für einen bestimmten Sachverhalt enthalten sind. Damit werden ggf. Regelungslücken im rangniederen Recht durch das ranghöhere Recht ausgefüllt. Weiterhin gilt, dass rangniedere Regelungen nicht gegen ein ranghöheres Recht verstoßen dürfen. Aus beiden zuvor genannten Prinzipien lässt sich ableiten, dass z.B. eine fehlende Regelung in einem Arbeitsvertrag (= rangniedere Regelung) durch vorhandene Regelungen in einem Tarifvertrag (= ranghöhere Regelung) ergänzt wird oder umgekehrt ein Arbeitsvertrag (= rangniedere Regelung), der gegen das Arbeitszeitgesetz (= ranghöhere Regelung) verstößt, rechtswidrig ist. Eine rangniedere Regelung wie z.B. ein Arbeitsvertrag kann allerdings Vorrang vor einer ranghöheren Regelung wie z.B. einem Tarifvertrag haben, wenn darin für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen enthalten sind. Dieses Prinzip wird auch als Günstigkeitsprinzip bezeichnet, wonach Arbeitsbedingungen auf einer jeweils niedrigeren Stufe nur günstiger geregelt werden dürfen und nicht gegen die Mindestnorm der höheren verstoßen dürfen. Die nachfolgende Abbildung 1 verdeutlicht die Hierarchie der einzelnen Rechtsquellen zueinander. Für den Rettungsdienst bleibt bezüglich des Arbeitszeitgesetzes festzuhalten, dass die Ermittlung des Personalbedarfs insbesondere von den Regelungen zur Arbeitszeit abhängig ist, während bei der Dienstplangestaltung vor allem die Regelungen zur Ruhezeit von Bedeutung sind. Außer dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind bei der Gestaltung der Arbeitszeit ggf. aber auch weitere gesetzliche Rege12


1 ˘ Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen

Rechtsquellenpyramide

Europäisches Recht Grundgesetz Allgemeine gesetzliche Regelungen des Bundes, z.B. ArbZG, SGB V Allgemeine Regelungen der Länder, z.B. Landesrettungsdienstgesetz Rechtsverordnungen, z.B. Rettungsdienstplan Tarifverträge, z.B. TVöD, DRK-TV, AVR Caritas, AVR Diakonie Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen Arbeitsverträge

Abb. 1 ˘ Rechtsquellenpyramide

lungen zu beachten, wie z.B. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Beschäftigungsfördergesetz (BeschFG) sowie die Gesetze zum Jugendarbeitsschutz (JArbSchG), Mutterschutz (MuSchG) oder Ladenschluss (LadschlG). Nachfolgend werden unter dem Gesichtspunkt »Personalbedarf und Dienstplangestaltung« näher ausgeführt: die Richtlinie der Europäischen Union zur Arbeitszeitgestaltung (Kap. 1.1), das Arbeitszeitgesetz (Kap. 1.2), das Betriebsverfassungsgesetz (Kap. 1.3), ausgewählte tarifvertragliche Bestimmungen (Kap. 1.4) sowie die Verordnung zur Arbeitszeit von Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst (Kap. 1.5).

1.1 EU-Richtlinien Die Richtlinien der Europäischen Union (EU) sind als Rahmengesetze zu verstehen, die durch die Mitgliedstaaten der EU innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes in nationales Recht umzusetzen sind. Hierzu zählt u.a. neben der Richtlinie 89/391/EWG »Durchführung von Maßnah13


1 ˘ Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen

men zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit« von 1989 auch die Richtlinie 2003/88/EG »Über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung« von 2003. Unter dem Gesichtspunkt der Personalbedarfsermittlung und der Dienstplangestaltung ist diese Richtlinie von besonderem Interesse, sodass im Weiteren auf diese inhaltlich näher eingegangen wird. Nach Artikel 1 Abs. 1 enthält die Richtlinie 2003/88/EG Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung. Gegenstände dieser Richtlinie sind nach Artikel 1 Abs. 2 u.a.: ˘ ˘ ˘ ˘ ˘

die täglichen Mindestruhezeiten, die Ruhepausen, die wöchentlichen Mindestruhezeiten, die wöchentliche Höchstarbeitszeit und der Mindestjahresurlaub.

Vorab wird in den Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2003/88/EG die Arbeitszeit als Zeitspanne definiert, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Als Ruhezeit wird jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit festgelegt. Die weiteren Ausführungen der Richtlinie 2003/88/EG zu den Ruhe-, Arbeits- und Erholungszeiten lauten im Einzelnen wie folgt:

Artikel 3: Tägliche Ruhezeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-StundenZeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird.

Artikel 4: Ruhepausen

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer bei einer täg-

14


1 ˘ Gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen

lichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause gewährt wird; die Einzelheiten, insbesondere Dauer und Voraussetzung für die Gewährung dieser Ruhepausen, werden in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern oder in Ermangelung solcher Übereinkünfte in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegt.

Artikel 5: Wöchentliche Ruhezeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro Siebentagezeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gemäß Artikel 3 gewährt wird. Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände dies rechtfertigen, kann eine Mindest­ruhezeit von 24 Stunden gewählt werden.

Artikel 6: Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit nach Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer: a) die wöchentliche Arbeitszeit durch innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder in Tarif­ verträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozial­ partnern festgelegt wird; b) die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentages­ zeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreitet.

Artikel 7: Jahresurlaub

(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Maßgabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Gewährung erhält, die in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder nach den einzelstaatlichen Gepflogenheiten vorgesehen sind. 15


2 ˘ Personalbedarfsermittlung

” Personalbedarfsermittlung unter Berück-

sichtigung einer Kombination von Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst

Tabelle 15 (S. 64) zeigt das Ergebnis der Ermittlung des Personalbedarfs an hauptamtlichen Vollzeitkräften einer Turnusgruppe unter Berücksichtigung der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit und des Bereitschaftsdienstes mit Freizeitausgleich nach BAT bei einer maximalen Anwesenheitszeit von wöchentlich 48 Stunden pro hauptamtliche Vollzeitkraft. Auch hier errechnet sich wieder erwartungsgemäß ein Personalbedarf von 8,91 hauptamtlichen Vollzeitkräften, wobei Bereitschaftsdienst am Wochenende ab 23:00 Uhr am Samstag ausgewiesen ist. Da der ausgewiesene Umfang an Bereitschaftsdienst mit Freizeitausgleich nicht ausreicht, um auf eine Anwesenheitszeit von wöchentlich 48 Stunden pro hauptamtliche Vollzeitkraft zu kommen, ist zusätzlich die regelmäßige Arbeitszeit verlängert worden (= 0,9373 VoFa). Da in dem vorliegenden Fall genügend Stunden als Bereitschaftsdienst ausgewiesen werden könnten, um mit Freizeitausgleich auf wöchentlich 48 Stunden pro hauptamtliche Vollzeitkraft zu gelangen, ohne gleichzeitig die regelmäßige Arbeitszeit zu verlängern, ist die hier vorliegende Kalkulation des Personalbedarfs nicht die wirtschaftlichste Variante. An dem vorliegenden Beispiel kann aber ein wichtiger Sachverhalt bei der Berechnung des Umfangs an Arbeitsbereitschaft aufgezeigt werden. Diese Berechnung bezieht sich, wie bereits ausgeführt, immer auf alle Schichten in regelmäßiger Arbeitszeit einer gemeinsamen Turnusgruppe. Das heißt, dass als Bereitschaftsdienst ausgewiesene Schichten einer Turnusgruppe nicht bei der Berechnung des Umfangs an Arbeitsbereitschaft zu berücksichtigen sind. In dem vorliegenden Beispiel sind also bei der Berechnung des Umfangs an Arbeitsbereitschaft die Nachtschicht am Samstag sowie die 3 Schichten am Sonntag nicht mehr mit einzubeziehen, da es sich hierbei um Schichten in Bereitschaftsdienst handelt. Tabelle 16 (S. 65) zeigt hierzu die Berechnung des Umfangs an Arbeitsbereitschaft, wonach sich 62


2 ˘ Personalbedarfsermittlung

gegenüber der ursprünglichen Berechnung (vgl. Tabelle 7, S. 47) die Zahl der Schichten auf 17 und die damit verbundene wöchentliche Arbeitszeit auf 272 Stunden reduziert. Dadurch, dass jetzt bei der Berechnung des Umfangs an Arbeitsbereitschaft die Wochenendschichten mit einer geringeren Arbeitsleistung aufgrund des Bereitschaftsdienstes nicht mehr berücksichtigt werden, reduziert sich die durchschnittliche Arbeitsbereitschaft pro Schicht und hauptamtliche Vollzeitkraft auf 4,19 Stunden gegenüber ursprünglich 4,39 Stunden. Diese Abweichung hat nach den tarifrechtlichen Vorgaben bei der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit keine Auswirkungen. Trotzdem ist immer zu beachten, dass die Ausweisung von Schichten in Bereitschaftsdienst dazu führen kann, dass die Vorgaben zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nicht mehr erfüllt sind. Auch ist es denkbar, dass durch die Ausweisung von einzelnen Schichten in Bereitschaftsdienst die durchschnittliche Arbeitsbereitschaft unter 3 Stunden pro Schicht und hauptamtliche Vollzeitkraft sinkt, sodass ggf. Schichtzulagen zu zahlen wären. Die Abwägung im Spannungsfeld zwischen Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst ist also eine elementare Aufgabe der rechnerischen Personalbedarfsermittlung, um so zusätzlich unter Beachtung der damit verbundenen Personalkosten bezüglich Zulagen/Zeitzuschlägen immer den wirtschaftlichsten Personalbedarf zu ermitteln. Die Kalkulation des Personalbedarfs ist somit letztlich, wie Abbildung 3 (S. 66) zeigt, als eine vielfältige Abhängigkeitsstruktur zu verstehen, bei der – egal an welcher Stelle man auch »schraubt« – immer die Gesamtsituation von Veränderungen betroffen ist. Unter fachlichen Gesichtspunkten sind aber gerade diese Veränderungen bei der Personalbedarfskalkulation als eigenständige Szenarien durchzurechnen, um unter dem Strich dann auf der Grundlage der gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorgaben immer das wirtschaftlichste und zugleich umsetzbare Szenario auszuwählen. Ein Vergleich von Personalkosten unterschiedlicher Personalstämme ist nur über die Gesamtsumme der Personalkosten und normiert auf die Vorhaltestunde fachgerecht. 63


64

1

RTW

RTW

1

1

1

1

1

1

Mo – Fr

So/Wf

So/Wf

So/Wf

Sa

Sa

Sa

Mo – Fr

Mo – Fr

Tageskategorie

AZ

BD

BD

BD

BD

BD

AZ

AZ

AZ

AZ BD

bis

[Uhr]

[.]

Personalbesetzung

23:00 07:00 2

15:00 23:00 2

07:00 15:00 2

23:00 07:00 2

15:00 23:00 2

07:00 15:00 2

23:00 07:00 2

15:00 23:00 2

07:00 15:00 2

von

[Uhr]

Schichtzeit

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

8,00

[Std.]

63

63

63

51

51

51

251

251

251

[.]

HA-VK gesamt

11,11

17.520

1.008

1.008

1.008

816

816

816

4.016

4.016

4.016

[Std.]

(Netto-VZJStd)

[Std.]

Netto-Vollzeitjahresstunden

0,2700 1.577,61

0,3600 1.577,61

0,3700 1.577,61

0,2800 1.577,61

0,9373 1.577,61

0,9373 1.577,61

0,9373 1.577,61

0,9373 1.577,61

0,9373 1.577,61

[.]

(AnwJStd) (VoFa)

Schicht- Schicht- Anwesen- Volldauer häufig- heitsjah- zeitfaktor keit pro resstd. Jahr

in HA-VK umgewerteter Bereitschaftsdienst in Höhe von 1.236 VZJStd

Summenwert

RTW

RTW

RTW

RTW

RTW

1

1

RTW

RTW

Ruf

Typ

Rettungsmittel

8,91

0,78

8,13

0,48

0,48

2,39

2,39

2,39

(HA-VK) [.]

Personalbedarf pro Jahr

1.236

272

363

373

228

[Std.] –

Bereitschaftsdienst in Vollzeitjahresstunden

Tab. 15 ˘ Ermittlung des Personalbedarfs an hauptamtlichen Vollzeitkräften (HA-VK) einer Turnusgruppe unter Berücksichtigung von Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst mit Freizeitausgleich nach BAT

2 ˘ Personalbedarfsermittlung


1

1

RTW

RTW

So/Wf

So/Wf

So/Wf

Sa

Sa

Sa

Mo – Fr

Mo – Fr

Mo – Fr

Tageskategorie

[Uhr]

15:00

23:00

15:00

07:00

23:00

15:00

07:00

23:00

07:00

17

1

1

5

5

5

[.]

Anzahl Schichten

23:00

15:00

07:00

23:00

15:00

07:00

23:00

15:00

[Uhr]

07:00

bis

von

Schichtzeit

Summenwert / Durchschnittswert

1

1

RTW

RTW

1

1

RTW

RTW

1

1

RTW

1

RTW

RTW

Ruf

Typ

Rettungsmittel

34

2

2

10

10

10

[.]

Anzahl Personalschichten

272,00

16,00

16,00

80,00

80,00

80,00

[Std.]

Wöchentl. Arbeitszeit

129,47

6,68

8,16

26,05

38,53

50,05

[Std.]

Wöchentl. Vollarbeitszeit

142,53

9,32

7,84

53,95

41,47

29,95

[Std.]

Wöchentl. Arbeitsbereitschaft

4,19

4,66

3,92

5,40

4,15

3,00

[Std.]

Ø Arbeitsbereitschaft pro Schicht und HA-VK

Tab. 16 ˘ Ermittlung der täglichen Arbeitsbereitschaft pro hauptamtliche Vollzeitkraft einer Turnusgruppe ohne Schichten in Bereitschaftsdienst

2 ˘ Personalbedarfsermittlung

65


2 ˘ Personalbedarfsermittlung

Abhängigkeiten bei der Personalbedarfsplanung Zeitzuschläge Personalstruktur

Fahrzeugvorhaltung

Arbeitszeit

Personalbedarfsplanung

Personalbedarf

Arbeitsleistung

Qualifikation Bereitschaftsdienst

Fahrzeugsystem Zulagen

Wachenverteilung

Abb. 3 ˘ Abhängigkeiten bei der Personalbedarfsplanung

2.3 Das Spannungsfeld zwischen Personalbedarf und Dienstplangestaltung Die gesetzlichen Vorgaben wie z.B. das SGB V fordern eine wirtschaftliche Gestaltung bei der Durchführung der betrieblichen Aufgaben in öffentlichen Sicherheits-, Hilfeleistungs- und Gesundheitssystemen. Bedenkt man, dass rund 80% der laufenden Kosten in öffentlichen Sicherheits-, Hilfeleistungs- und Gesundheitssystemen aus Personalkosten resultieren und gleichzeitig die Effektivität der bestehenden Hilfeleistungssysteme alleine durch eine sinnvollere Schichtdienstplanung um mindestens 20% gesteigert werden kann, ist die zentrale Bedeutung einer wirtschaftlichen Personalbedarfsermittlung und deren dienstplantechnischer Umsetzung nicht mehr wegzudiskutieren. Dabei ist es das oberste Ziel der Dienstplangestaltung, mit dem rechnerischen Personalbedarf im Jahresablauf »auszukommen«, sodass es keine planungsbedingten Mehrarbeiten und damit auch keine zusätzlich zu vergütenden Per66


2 ˘ Personalbedarfsermittlung

sonalleistungen gibt. Der Dienstplaner muss deshalb aus heutiger Sicht einen wirtschaftlich ausgeglichenen Dienstplan für sämtliche zu besetzenden Funktionen umsetzen, der planungsbedingte Überstunden und Fehlplanungen minimiert. Hierzu ist es notwendig, flexible Lösungsansätze zu wählen, die es im Gegensatz zu starren Schichtmodellen gewährleisten, sowohl die zur Verfügung stehende Arbeitszeit der Mitarbeiter im Jahresverlauf »abzurufen« als auch die Interessen der eigenen Mitarbeiter positiv zu unterstützen, z.B. durch freie zusammenhängende Wochenenden oder durch eine Minimierung der Anzahl der effektiven Arbeitstage. Allerdings besteht aus Sicht des Dienstplaners grundsätzlich das Problem, dass sich die nach den gängigen Regelwerken gültigen Arbeitszeiten von 38,5 bzw. 40 Stunden pro Woche nur mit hohem organisatorischen Aufwand an die Schichtdienstzeiten der zu besetzenden Funktionsstellen anpassen lassen, wodurch vor allem längere Durchrechnungszeiträume notwendig sind. Das Optimierungspotenzial der Dienstplangestaltung liegt insbesondere in einer Vermeidung von planungsbedingten Mehrarbeitsstunden sowie in der Ausschöpfung der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten. Diese Wirtschaftlichkeitsreserven lassen sich allerdings im Rettungsdienst nur bei größeren Betriebseinheiten (verschiedene Rund-umdie-Uhr-Dienste gemischt mit mehreren Tagesdiensten) gesichert erzielen. Als Untergrenze für wirtschaftliche Einheiten einer gemeinsamen Dienstplangestaltung gilt nach heutiger Erfahrung ein Personalbestand von wenigstens 20 Mitarbeitern im Planungsturnus. Dabei lässt sich eine personalwirtschaftliche Optimierung der Dienstplangestaltung aufgrund der Größenordnung sehr schnell nur noch mit einer intelligenten rechnergestützten Dienstplanorganisation gesichert lösen und auf Dauer umsetzen.

67


»(Dienst-)Zeit ist Geld« – auch im Rettungsdienst, denn hier werden 70 bis 80% aller Kosten für das Personal aufgewendet. Angesichts allgemein leerer Kassen ein guter Grund, einen wirtschaftlichen Personalbedarf mit optimierten Dienstplänen anzustreben. Holger Behrendt zeigt Personalverantwortlichen im Rettungsdienst anschaulich und praxisnah, wie der Personalbedarf zu ermitteln und dienstplan-

technisch umzusetzen ist. Er erläutert außerdem die relevanten Richtlinien, Gesetze und Tarifverträge, die für professionelle Personalbewirtschaftung und Dienstplangestaltung zu beachten sind. Besonders berücksichtigt werden die Abgrenzung von Schichten und ihre Umsetzung in »Turnusmuster«. Dieses Buch hilft dabei, die Dienstzeiten für alle Beteiligten ökonomisch wie arbeitspsychologisch optimal umzusetzen.

H. Behrendt Personalbedarf und Dienstplangestaltung im RD

Holger Behrendt

Holger Behrendt PRAXISWISSEN

P

PRAXISWISSEN

Personalbedarf und Dienstplangestaltung im Rettungsdienst

Personalbedarf und Dienstplangestaltung im Rettungsdienst

2., durchgesehene Auflage

2., durchgesehene Auflage

ISBN 978-3-943174-00-7

www.skverlag.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.