Klaus Hofmann Roland Lipp
Dieses Handbuch umfasst erstmals das
jeweils im Mittelpunkt. Die Spezifika und
gesamte Grundlagenwissen für die Hel-
die praktischen Fragen der sanitätsdienst-
fer der drei Aufgabenbereiche Sanitäts-,
lichen Versorgung, der psychischen Betreu-
Betreuungs- und Verpflegungsdienst (SBV).
ung und der Verpflegung von Einsatzkräf-
Ausgehend von einem Gesamtblick auf die
ten und Betroffenen werden an konkreten
allgemeinen Grundlagen des Katastrophen-
Einsatzbeispielen erläutert. Das Praxiswis-
schutzes und der Gefahrenabwehr widmet
sen der 60 Fachautoren wird ergänzt durch
sich das Handbuch ausführlich den Aufga-
den Download-Bereich mit interessanten
ben und Anforderungen in den drei genann-
Zusatzmaterialien. Helfer und Führungs-
ten Bereichen. Dabei stehen die Ausbildung
kräfte erwerben mit dem Handbuch einen
der Helfer, die Ausstattung und vorgehal-
profunden Überblick und praxisorientierten
tenen Strukturen sowie die Einsatzplanung
Leitfaden zu allen Facetten des SBV.
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Klaus Hofmann Roland Lipp
Handbuch für Helfer und Führungskräfte
Herausgeber
Klaus Hofmann · Roland Lipp (Hrsg.)
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst Handbuch für Helfer und Führungskräfte ISBN 978-3-943174-89-2
Handbuch für Helfer und Führungskräfte www.skverlag.de
2., durchgesehene und aktualisierte Auflage
Sanit채ts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst Handbuch f체r Helfer und F체hrungskr채fte 2., durchgesehene und aktualisierte Auflage
Klaus Hofmann und Roland Lipp (Hrsg.)
Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2018
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© Copyright by Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2018 Satz: Bürger-Verlag GmbH, Edewecht Umschlagfotos: K. von Frieling, J. Pesch, DRK-LV Rheinland-Pfalz, BF Köln Druck: M.P. Media-Print Informationstechnologie GmbH, 33100 Paderborn ISBN 978-3-943174-89-2
˘ Inhaltsverzeichnis
Inhalt Abkürzungen ....................................................................................................................................... 13 Vorwort ................................................................................................................................................. 19
1 1.1
Grundlagen ........................................................................................................21 Katastrophen und Krisen....................................................................................................... 23 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5
1.2
Rechtliche Grundlagen .......................................................................................................... 42 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7
1.3
1.5
Regelungen der Hilfsorganisationen ............................................................................ 65 Helfen als Berufung? .......................................................................................................... 71 Der Stellenwert des Helfers in der Gesellschaft ........................................................ 80 Gesundheitliche Prävention für Helfer ......................................................................... 87 Vorbereitung des Helfers für längere Einsätze .......................................................... 88
Aufbau der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ........................................................... 92 Führungslehre und Einsatztaktik ...................................................................................... 110 1.5.1 1.5.2 1.5.3 1.5.4 1.5.5 1.5.6 1.5.7
1.6
Aufgaben und Gesetze des Bundes – Zivilschutz ..................................................... 43 Aufgaben und Gesetze der Länder – Katastrophenschutz ................................... 46 Internationaler Katastrophenschutz ............................................................................ 53 Verwaltungsrecht ................................................................................................................ 55 Zivilrechtliche Haftung ...................................................................................................... 59 Strafrechtliche Haftung .................................................................................................... 61 Straßenverkehrsrecht ......................................................................................................... 63
Helfer und Organisationen im Katastrophenschutz ...................................................... 65 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5
1.4
Begriffe .................................................................................................................................... 23 Katastrophen ......................................................................................................................... 27 Statistik und Entwicklung von Katastrophen............................................................. 30 Der Katastrophenkreislauf................................................................................................ 35 Konzepte ................................................................................................................................. 37
Führungssystem ................................................................................................................. 110 Führungsorganisation ...................................................................................................... 115 Führungsmittel ................................................................................................................... 118 Führungsvorgang............................................................................................................... 121 Taktik – Ordnung von Zeit, Raum und Personal ....................................................... 124 Eintreffen an der Einsatzstelle....................................................................................... 133 Nachbereitung von Einsätzen ....................................................................................... 139
Zusammenarbeit mit Dritten ............................................................................................ 145 1.6.1 1.6.2 1.6.3
Feuerwehr............................................................................................................................. 145 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) – Technische Hilfe weltweit .............................................................................................. 150 Polizei ..................................................................................................................................... 152
5
˘ Inhaltsverzeichnis
1.6.4 1.6.5 1.6.6 1.6.7 1.6.8 1.6.9 1.6.10 1.6.11
1.7
Gefahren an der Einsatzstelle ............................................................................................ 186 1.7.1 1.7.2
1.8
Grundlagen .......................................................................................................................... 186 Spezielle Gefahrensituationen ...................................................................................... 194
Technik und Arbeitssicherheit ........................................................................................... 201 1.8.1 1.8.2 1.8.3 1.8.4 1.8.5 1.8.6 1.8.7 1.8.8 1.8.9 1.8.10
1.9
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr – Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ................................................................ 155 Öffentlicher Gesundheitsdienst ................................................................................... 160 Deutsches Rotes Kreuz ..................................................................................................... 164 Malteser Hilfsdienst.......................................................................................................... 168 Arbeiter-Samariter-Bund ................................................................................................. 171 Johanniter-Unfall-Hilfe .................................................................................................... 173 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft ................................................................... 176 Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)............................. 180
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung ..................................................................... 201 Persönliche Schutzausrüstung/Ausstattung ........................................................... 203 Gefährliche Stoffe und Güter......................................................................................... 204 Einsatzfahrzeuge ............................................................................................................... 210 Vorbeugender Brandschutz/Brandverhütung ......................................................... 222 Abwehrender Brandschutz (Löschmittel, Löschangriff) ....................................... 225 Zeltbau................................................................................................................................... 228 Handwerkzeuge und Arbeitsmittel ............................................................................. 230 Grundlagen der Stromversorgung ............................................................................... 231 Beleuchtung ........................................................................................................................ 233
Querschnittsthemen ............................................................................................................ 236 1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.5 1.9.6 1.9.7 1.9.8
Motorisierter Einsatz (Mot-Marsch) ............................................................................ 236 Kommunikationsmittel für Einsatzkräfte.................................................................. 241 Stellenwert der Hygiene im Ehrenamt ....................................................................... 246 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)................................................................... 267 Chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren (CBRN) ......... 277 Evakuierung ........................................................................................................................ 287 Orientierung/Kartenkunde ............................................................................................ 295 Suchdienst und Registrierung ....................................................................................... 309
1.10 Großveranstaltungen und Sanitätswachdienst ............................................................ 327 1.10.1 1.10.2 1.10.3 1.10.4 1.10.5 1.10.6 1.10.7 1.10.8 1.10.9 1.10.10 1.10.11
6
Bedeutung und Normen ................................................................................................. 327 Definition und Überblick ................................................................................................. 329 Besonderheiten .................................................................................................................. 329 Erfahrungen und Literatur .............................................................................................. 330 Gefahrenanalyse und Gefahrenabwehr-Planung................................................... 331 Kölner Algorithmus ........................................................................................................... 334 Sonderfälle ........................................................................................................................... 339 Feinplanung ......................................................................................................................... 339 Optimierung durch Synergienutzung......................................................................... 339 Führungsorganisation und Großschadensfall ......................................................... 340 VIP-Betreuung ..................................................................................................................... 340
˘ Inhaltsverzeichnis
1.10.12 Falldarstellung: Fußball-Weltmeisterschaft 2006 – Spontanorganisation der Großbildübertragung „Deutzer Werft“ in Köln ................................................................................................... 341
1.11 Exkurs: Gibt es die sichere Veranstaltung? Neue Herausforderungen für Veranstalter und Sanitätsdienstleister ..................................................................... 345 1.12 Gestufte Einsatzplanung MANV auf Grundlage einer Gefahrenanalyse ............... 349 1.12.1 1.12.2 1.12.3
Schritt 1: Durchführung einer spezifischen Gefahrenanalyse ............................. 350 Schritt 2: Ermittlung des Sollzustandes ..................................................................... 352 Schritt 3: Übergang vom Ist- zum Sollzustand ........................................................ 357
1.13 Pressearbeit bei Inlandskatastrophen ............................................................................. 358
2 2.1
Sanitätsdienst ................................................................................................ 363 Ausbildungen im Sanitätsdienst ....................................................................................... 365 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8
2.2
Strukturen und Module für den Sanitätsdienst ............................................................ 373 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6
2.3
Helfergrundausbildung (HGA) des DRK ..................................................................... 366 Sanitätsdienstausbildung in den Hilfsorganisationen ......................................... 368 Fachdienstausbildung (FDA) des DRK ......................................................................... 369 Fortbildung für Einsatzkräfte im Sanitätsdienst..................................................... 371 Höher qualifizierte Einsatzkräfte ................................................................................. 371 Zusatzausbildungen ......................................................................................................... 371 Ausbilder Sanitätsdienst ................................................................................................. 371 Führungsausbildungen im DRK .................................................................................... 372 Konzept eines Sanitätszuges (Auszüge aus der KatS-DV 400 Hessen) ..................................................................... 375 Konzept auf der Grundlage von Einsatzeinheiten.................................................. 380 Konzept auf der Grundlage von SEG-Einheiten....................................................... 391 Medizinische Task Force (MTF)....................................................................................... 396 Zusätzliche Einheiten für sanitätsdienstliche Einsätze ........................................ 397 Fazit ........................................................................................................................................ 399
Ausstattung im Sanitätsdienst .......................................................................................... 400 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 2.3.8 2.3.9 2.3.10 2.3.11 2.3.12 2.3.13
Verbandstoffe...................................................................................................................... 401 Hygieneartikel ..................................................................................................................... 401 Immobilisation ................................................................................................................... 401 Sanitätskoffer/-taschen ................................................................................................... 402 Notfallrucksäcke/Notfallkoffer ..................................................................................... 402 Krankentragen .................................................................................................................... 403 Funktechnik ......................................................................................................................... 403 Technik ................................................................................................................................... 404 Warnung, Absperrung ...................................................................................................... 404 Infusionen ............................................................................................................................ 405 Notfallmedikamente ........................................................................................................ 405 Medizintechnik ................................................................................................................... 406 Dokumentationsmaterial ............................................................................................... 408
7
˘ Inhaltsverzeichnis
2.4
Fahrzeuge im Sanitätsdienst .............................................................................................. 409 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6
2.5
Die Aufgaben des Sanitätsdienstes .................................................................................. 416 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5
2.6
2.6.6 2.6.7
Hilfsmittel für einen strukturierten Einsatzablauf ................................................ 465 Idealtypischer Ablauf eines Sanitätseinsatzes im Alarmfall ............................... 467
Einsatzbeispiele ..................................................................................................................... 470 2.8.1 2.8.2 2.8.3
2.9
Materielle Ausstattung/Fahrzeuge ............................................................................. 459 Einsatzkräfte/Persönliche Schutzausrüstung .......................................................... 460 Ausbildung/Übungen ...................................................................................................... 461 Szenarien .............................................................................................................................. 461 Schnittstellen zu anderen beteiligten Einheiten/ Zusammenarbeit mit Dritten ........................................................................................ 462 Einsatzunterlagen/Einsatzpläne ................................................................................. 462 Einbindung in die Alarm- und Ausrückeordnung ................................................... 464
Einsatzablauf .......................................................................................................................... 465 2.7.1 2.7.2
2.8
Aufgaben des Sanitätsdienstes bei der Dekontamination Verletzter ............................................................................ 420 Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes ...................................................... 433 Unfallhilfsstellen ................................................................................................................ 441 Aufbau und Betrieb einer Patientenablage .............................................................. 449 Transportorganisation beim MANV ............................................................................ 452
Einsatzplanung im Sanitätsdienst .................................................................................... 459 2.6.1 2.6.2 2.6.3 2.6.4 2.6.5
2.7
Gerätewagen ....................................................................................................................... 409 Abrollbehälter ..................................................................................................................... 411 Krankentransportwagen, Zweitragewagen, Viertragewagen ............................ 412 Rettungswagen .................................................................................................................. 414 Großraumrettungswagen............................................................................................... 415 Spezialfahrzeuge ................................................................................................................ 415
Heilige Messe im Wallfahrtsort Mariazell: Der Papst in Österreich (aus: IM EINSATZ, 15. Jg., Februar 2008, S. 42)........................................................... 470 Großveranstaltung: Sanitätsdienst bei der „Loveparade“ in Duisburg (aus: IM EINSATZ, 17. Jg., Oktober 2010, S. 12).......................................................... 477 Große Silvesterfeier, großer Einsatz: „Welcome 2011“ in Berlin (aus: IM EINSATZ, 18. Jg., April 2011, S. 34) ................................................................ 483
Das Medizinproduktegesetz ............................................................................................. 489 2.9.1. 2.9.2
Gesetzliche Grundlagen und Definitionen ............................................................... 489 Die Betreiberverordnung in der täglichen Anwendung ....................................... 493
2.10 Verwaltung und Dokumentation im Sanitätsdienst.................................................... 503 2.10.1 2.10.2 2.10.3
8
Schweigepflicht .................................................................................................................. 503 BOS-Sprechfunkunterweisung...................................................................................... 504 Anfallende Hilfeleistungen............................................................................................. 504
˘ Inhaltsverzeichnis
2.10.4 2.10.5
Verweigerung einer Hilfeleistung ................................................................................ 506 Besondere Dokumentationen ....................................................................................... 506
2.11 Arbeiten mit dem Rettungshund – ein Exkurs .............................................................. 508 2.11.1 2.11.2 2.11.3
Einsatzgebiete für Rettungshunde ............................................................................. 508 Aufbau der Rettungshundearbeit ................................................................................ 510 Ausbildung und Prüfung ................................................................................................. 510
3
Betreuungsdienst .......................................................................................... 513
3.1
Ausbildung im Betreuungsdienst ..................................................................................... 515 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4
3.2
Grundausbildung als Zusammenwirken der Fachdienste ................................... 515 Fachdienstausbildung für Qualität und Sicherheit................................................ 516 Funktionsausbildung – Profis der Lage ...................................................................... 518 Führungskräfteausbildung für ein angewandtes Netzwerk .............................. 520
Strukturen und Module für den Betreuungsdienst ..................................................... 521 3.2.1 3.2.2 3.2.3
Konzept eines Betreuungszuges (Auszüge aus der KatSDV 600 Hessen)....................................................................... 522 Konzept auf der Grundlage von Einsatzeinheiten.................................................. 528 Konzept auf der Grundlage von Schnell-Einsatz-Gruppen .................................. 534
3.3
Ausstattung im Betreuungsdienst ................................................................................... 537
3.4
Fahrzeuge im Betreuungsdienst ....................................................................................... 541 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4
3.5
Aufgaben des Betreuungsdienstes................................................................................... 544 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.5.5 3.5.6 3.5.7 3.5.8
3.6
Gerätewagen ....................................................................................................................... 541 Mannschaftstransportwagen ....................................................................................... 542 Einsatzbus ............................................................................................................................ 543 Mobile Betreuungsstellen............................................................................................... 543 Aufbau und Betrieb einer Anlauf-/Sammelstelle ................................................... 548 Der Betreuungsdienst in einem Behandlungsplatz............................................... 553 Aufbau und Betrieb einer Betreuungsstelle ............................................................. 556 Der Betreuungsplatz ......................................................................................................... 559 Transport und Begleitung von Unverletzten ............................................................ 565 Ausgabe von Material des täglichen Bedarfs........................................................... 572 Mittelfristige Unterbringung von Betroffenen ....................................................... 580 Aufgaben des Betreuungsdienstes bei Einsätzen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Gefahrstoffen ................ 585
Einsatzplanung im Betreuungsdienst ............................................................................. 587 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5 3.6.6 3.6.7
Aufgaben im Betreuungsdienst.................................................................................... 588 Einsatzformen im Betreuungsdienst .......................................................................... 590 Dimensionierung ............................................................................................................... 591 Vorbereitung........................................................................................................................ 593 Transport und Logistik...................................................................................................... 594 Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden .......................................................... 596 Unterstützung durch Hilfskräfte .................................................................................. 596
9
˘ Inhaltsverzeichnis
3.6.8 3.6.9
3.7 3.8
Einsatzablauf/Einsatzphasen im Betreuungsdienst .................................................... 599 Einsatzbeispiele Betreuungsdienst .................................................................................. 610 3.8.1 3.8.2 3.8.3 3.8.4
3.9
Ausstattung und Hilfsmittel .......................................................................................... 597 Planung und Dokumentation ........................................................................................ 598
„Bewegte Bombe Innenstadt“....................................................................................... 610 Schnee in ungeahnten Mengen, Bunkeröffnung im Hauptbahnhof ............................................................................... 613 Neujahr zwei Uhr morgens ............................................................................................ 615 Bombenexplosion in Göttingen: „Die dynamische Lage ...“ ............................... 616
Der Betreuungsdienst bei einem Sanitätswachdienst/Großveranstaltung ........................................................................ 618 3.9.1 3.9.2 3.9.3
Infrastrukturelle Aspekte im Rahmen des Betreuungseinsatzes ...................... 618 Die Betreuungsstelle für Helfer bei Sanitätswachdiensten ................................ 620 Die Betreuungsstelle für Betroffene bei Sanitätswachdiensten ....................... 621
3.10 Psychosoziale Notfallversorgung als Teil des Betreuungsdienstes? ....................................................................................... 623 3.10.1 3.10.2 3.10.3 3.10.4 3.10.5
Gegensätzliche Auffassungen ....................................................................................... 623 Gemeinsamkeiten und Unterschiede ......................................................................... 624 Vorschläge ............................................................................................................................ 627 Führungsstrukturen .......................................................................................................... 628 Fazit ........................................................................................................................................ 628
3.11 Verwaltung und Dokumentation im Betreuungsdienst ............................................................................................................ 629 3.11.1 3.11.2 3.11.3
Begriffserklärungen .......................................................................................................... 629 Grundsätzliches .................................................................................................................. 630 Verwaltungsunterlagen................................................................................................... 632
4
Verpflegungsdienst ....................................................................................... 633
4.1
Ausbildungen im Verpflegungsdienst ............................................................................. 635 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5
4.2 4.3
Struktur und Organisation des Verpflegungsdienstes in Deutschland ..................................................................... 644 Aufbau eines Kochbereichs................................................................................................. 647 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4
10
Allgemeines ......................................................................................................................... 635 Ausbildung von Verpflegungshelfern ........................................................................ 638 Ausbildung zum Küchentechniker ............................................................................... 641 Ausbildung zum Feldkoch ............................................................................................... 642 Ausbildung zum Unterführer (Trupp- und Gruppenführer) ............................... 643
Einsatzbeginn...................................................................................................................... 647 Art der Verpflegung........................................................................................................... 648 Wie viele Personen sind zu verpflegen? ..................................................................... 649 Ausgabeort der Verpflegung.......................................................................................... 649
˘ Inhaltsverzeichnis
4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.3.8 4.3.9 4.3.10 4.3.11 4.3.12 4.3.13 4.3.14 4.3.15 4.3.16
4.4
Fahrzeuge im Verpflegungsdienst .................................................................................... 664 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4
4.5
Lebensmittelsicherheit .................................................................................................... 675 Was versteht man unter dem Begriff Lebensmittelhygiene?............................. 676 HACCP-Grundsätze............................................................................................................ 676 Wiederkehrende Schulungen der Verpflegungshelfer ......................................... 679 Neues Konzept des IfSG (§ 42 und § 43 IfSG) ........................................................... 679 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) .................................................................... 680 Reinigung.............................................................................................................................. 681
Lebensmittellagerung und -beschaffung ....................................................................... 685 4.8.1 4.8.2 4.8.3 4.8.4 4.8.5 4.8.6
4.9
Materialbedarf .................................................................................................................... 672 Material für die Verpflegungsausgabe....................................................................... 672 Aufenthaltsbereich............................................................................................................ 673 Kochbereich/Verpflegungszubereitung..................................................................... 674
Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Reinigung im Verpflegungsdienst .............. 675 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.7.4 4.7.5 4.7.6 4.7.7
4.8
Bedienung ............................................................................................................................ 668 Wartung und Pflege.......................................................................................................... 669 Hygiene in der Feldküche ................................................................................................ 670
Ausstattung des Verpflegungsdienstes .......................................................................... 671 4.6.1 4.6.2 4.6.3 4.6.4
4.7
Gerätewagen ....................................................................................................................... 664 Feldküche ............................................................................................................................. 665 Küchenkraftwagen ............................................................................................................ 666 Spülmobil.............................................................................................................................. 666
Bedienung, Wartung und Reinigung des Feldkochherds Progress 57/5 .................... 667 4.5.1 4.5.2 4.5.3
4.6
Wetterlage ........................................................................................................................... 650 Infrastruktur zum Betreiben eines Kochbereichs ................................................... 650 Zeitmanagement ............................................................................................................... 650 Schulung/Übung ............................................................................................................... 650 Aufbau und Gliederung eines Kochbereichs ............................................................ 650 Speisenvorbereitung im Kochbereich ......................................................................... 655 Zubereitung im Kochbereich.......................................................................................... 658 Ausgabe................................................................................................................................. 659 Nachbereitung im Kochbereich .................................................................................... 663 Reinigung/Spülen .............................................................................................................. 663 Persönliche Hygiene im Kochbereich .......................................................................... 663 Kochbereich – Nutzung vorhandener Einrichtungen ............................................ 663
Verpackte Lebensmittel ................................................................................................... 686 Unverpackte Lebensmittel .............................................................................................. 686 Langzeitlagerung von Lebensmitteln für Ad-hoc-Einsätze ................................. 686 Kurzzeitlagerung von Lebensmitteln .......................................................................... 686 Was eignet sich zur Einlagerung? ................................................................................ 687 Beschaffung von Lebensmitteln ................................................................................... 687
Ausgabe von Verpflegung ................................................................................................... 691
4.10 Rechtliche Vorgaben (Lebensmittelgesetze) .................................................................. 698 11
˘ Inhaltsverzeichnis
4.11 Kleine Lebensmittel- und Nahrungskunde..................................................................... 703 4.11.1 4.11.2 4.11.3 4.11.4 4.11.5
Der Mensch in Zahlen ...................................................................................................... 704 Grundlagen der Energie und Energiebedarf ............................................................ 704 Berechnung des Energiebedarfs nach WHO ............................................................ 706 Hauptnährstoffe ................................................................................................................ 707 Zusammenfassung............................................................................................................ 712
4.12 Erstellen von Speiseplänen ................................................................................................ 713 4.12.1
Rezept für das Sonntagsmenü (für je 100 Portionen) ........................................... 718
4.13 Einsatzplanung im Verpflegungsdienst .......................................................................... 720 4.13.1 4.13.2 4.13.3 4.13.4 4.13.5 4.13.6 4.13.7 4.13.8
Einsatzbeginn...................................................................................................................... 720 Einsatzauftrag (Hintergründe des Einsatzes) ........................................................... 721 Art der Verpflegung........................................................................................................... 721 Wie viele Personen sind zu verpflegen? ..................................................................... 722 Ausgabeort der Verpflegung.......................................................................................... 722 Wetterlage ........................................................................................................................... 723 Infrastruktur zum Betreiben eines Kochbereichs .................................................. 723 Zeitmanagement ............................................................................................................... 724
4.14 Exkurs: Alternativen zur Verpflegung (Kantinen, Mensen etc.) ...................................................................................................... 725 4.15 Einsatzbeispiele ..................................................................................................................... 727 4.15.1 4.15.2
Einsatzbeispiel: Großbrand Kino................................................................................... 727 Einsatzbeispiel: Winterlicher Autobahneinsatz....................................................... 733
4.16 Verwaltungsarbeiten und Dokumentation .................................................................... 736 4.16.1 4.16.2 4.16.3 4.16.4 4.16.5 4.16.6 4.16.7 4.16.8
Anlegen von Inventarverzeichnissen .......................................................................... 736 Anforderung von Lebensmitteln .................................................................................. 737 Führen der Warenbestandskartei ................................................................................. 740 Küchentagebuch (Tagesmeldung) ............................................................................... 741 Unfallanzeige ...................................................................................................................... 741 Dokumentation der Hygiene und Sicherheit ........................................................... 742 Einsatzplanung und Speisenzubereitung ................................................................. 742 Zusammenfassung............................................................................................................ 742
Quellen und Literatur ...................................................................................................................... 743 Abbildungsnachweis ....................................................................................................................... 752 Herausgeber und Autoren ............................................................................................................. 755 Glossar ................................................................................................................................................ 761 Index ................................................................................................................................................... 765
12
Grundlagen
1
1.1
Katastrophen und Krisen................................................................................................
23
1.2
Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................
42
1.3
Helfer und Organisationen im Katastrophenschutz ...............................................
65
1.4
Aufbau der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ....................................................
92
1.5
Führungslehre und Einsatztaktik .................................................................................
110
1.6
Zusammenarbeit mit Dritten .......................................................................................
145
1.7
Gefahren an der Einsatzstelle .......................................................................................
186
1.8
Technik und Arbeitssicherheit ......................................................................................
201
1.9
Querschnittsthemen .......................................................................................................
236
1.10 Großveranstaltungen und Sanitätswachdienst .......................................................
327
1.11 Exkurs: Gibt es die sichere Veranstaltung? Neue Herausforderungen für Veranstalter und Sanitätsdienstleister ................................................................
345
1.12 Gestufte Einsatzplanung MANV auf Grundlage einer Gefahrenanalyse ..........
349
1.13 Pressearbeit bei Inlandskatastrophen ........................................................................
358
1 ˘ Grundlagen
1.5
Führungslehre und Einsatztaktik
L. Rottenburger Eine sorgfältige Führung ist unerlässlich für den Erfolg des Einsatzes. Eine gute Führungskraft sichert mit der Wahrnehmung der Führungsaufgaben den Erfolg der Arbeit und sorgt dabei auch für seine Einsatzkräfte. Die Kenntnisse zum erfolgreichen Führen und die Fähigkeit, diese Kenntnisse umzusetzen, zeichnen die gut qualifizierten Führungskräfte aus.
1.5.1 Führungssystem Die Führungskraft des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes muss auf die verschiedensten Einsatzszenarien vorbereitet sein. Unabhängig davon, in welchem Umfeld sich der Einsatz abspielt: Einsatzkräfte in den taktischen Einheiten „Trupp“, „Staffel“ und „Gruppe“ oder größeren Einheiten bedürfen der Führung. Gerade weil eine Führungskraft in ihrer Tätigkeitsdauer wenige reale Einsatzszenarien abarbeiten wird, ist es insbesondere wichtig zu üben, um den Anforderungen im Realeinsatz gerecht werden zu können. Sanitätswachdienste auf Veranstaltungen, Betreuungseinsätze bei Funden von Weltkriegsbomben oder Verpflegungseinsätze mit zum Teil fast gewerblichem Charakter kommen, statistisch gesehen, überproportional häufig vor. Die Bandbreite der mög-
Abb. 1.32 ˘ Einsatzkräfte in taktischen Einheiten bedürfen der Führung. 110
1.5 ˘ Führungslehre und Einsatztaktik
lichen Einsatzoptionen hat dabei eine vielschichtige Ausprägung. Der Spannungsbogen für Einsatz- und Führungskräfte ist in den beschriebenen Situationen sehr ausgedehnt. Die Erwartungen von Einsatzkraft zu Führungskraft und umgekehrt sind im Themenkomplex Führung breit gefächert. Die Einsatzszenarien des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sollten bzw. müssen unter dem Blickwinkel Führung möglichst häufig geübt werden. Sanitätsdienstliche, betreuungsdienstliche oder verpflegungsdienstliche Realeinsätze hingegen kommen eher in seltenen Fällen vor. Als Realeinsätze gelten hier Einsätze, die plötzlich auftreten, nicht im Voraus geplant wurden und nicht im Rahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr geschehen.
Führung: Wann und wie?
Es ist sinnvoll, Führung in möglichst vielen Situationen und so häufig wie möglich zu üben. Im Rahmen des geschützten Übungsumfeldes kann die Führungskraft eigene Erfahrungen sammeln. Die Führungskraft muss sich in allen Situationen bewusst sein, dass von ihr die erfolgreiche Bewältigung des Gesamtszenarios mit abhängt und sie die Gesamtverantwortung für Betroffene, Einsatzkräfte und somit für alle Beteiligte des Einsatzes trägt. Von ihr wird im wahrsten Sinne des Wortes erwartet, „Führung“ zu zeigen. Sie stellt hierbei sicher, dass der Einsatz unabhängig von Art und Größe oder von Gefahrenlagen oder Schadensereignissen in Aufbau, Ablauf und Ausstattung reibungslos und kontinuierlich geführt wird.
Führung in unterschiedlichen Szenarien
Bei den unterschiedlichen Betrachtungsweisen sollten insbesondere Realeinsatzszenarien nicht unberücksichtigt bleiben. Denn gerade im Realeinsatz werden Führungs- und Einsatzkraft im Besonderen gefordert. Hier zeigt sich, inwieweit die Führungskraft in ihrer Führungsfunktion überfordert ist oder dieser gerecht werden kann. Führung wirkt in verschiedensten Facetten innerhalb einer Gruppe von Einsatzkräften. Die Einsatz- und Führungskraft muss sich insbesondere mit den Realeinsatzszenarien bei Katastrophen und anderen Einsatzlagen auseinandersetzen, um diese bewältigen und abarbeiten zu können. Die beteiligten Akteure befinden sich im Rahmen dieser Szenarien in einer räumlichen Umgebung, die ihnen zum Teil unbekannt ist. Die häufig beschriebenen Führungsstile (autoritär/kooperativ) mit eigenen, klar zuzuordnenden Merkmalen kommen in der Realität nicht vor. Führung lebt insbesondere von der Authentizität der Person selbst. Von einer Person, die andere führt, muss erwartet werden, dass sie die soziale Sensibilität hat, zu erkennen, welcher Führungsstil in welcher Situation anzuwenden ist.
Führung ist persönlichkeitsabhängig
Führung hängt stark von der jeweiligen Persönlichkeit einer Führungskraft ab. So sagt hierzu die FwDV 100, dass Führung abhängig von der Persönlichkeit ist, dem Können und der geistigen Kraft der Führenden. Dies bedeutet Wohl und Fluch zugleich für den Führenden im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst und bürdet ihm ein hohes Maß an Verantwortung auf. Zudem sieht sich dieser einer notwendigen und nachhaltigen Aufgabenerfüllung gegenüber. Führen bedeutet abzuwägen. Aus verschiedenen
111
1 ˘ Grundlagen
Handlungsalternativen muss die eine, die vermeintlich richtige Entscheidung ausgewählt werden. Dabei geht es nicht nur darum, aus den verschiedenen fachlich zur Verfügung stehenden Alternativen die beste herauszusuchen, sondern diese auch „helfergerecht“ zu vermitteln. Vom Führenden wird erwartet, sein Fachwissen und -können so einzusetzen, dass diese beiden Bereiche im Führungsvorgang optimal kombiniert werden.
Führung bei den „weißen“ Organisationen: Wer führt?
Führungskräfte des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes werden in den meisten Fällen ehrenamtliche Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen im Sinne des Zivilschutzgesetzes sein. Diese haben sich für diese Art der Aufgabenerfüllung freiwillig entschieden. Von diesen Führungskräften wird, so kann zusammengefasst werden, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Engagement erwartet. Häufig werden in den Organisationen Personen zur Führungskraft gemacht, die sich bereits in vielen anderen Situationen, Funktionen und Aufgaben bewährt haben. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich zusätzlich zu den bereits erworbenen Qualifikationen der weiteren Herausforderung „des Führens“ stellen. Führung ist die Einflussnahme auf die Entscheidung und das Verhalten anderer Menschen mit dem Zweck, mittels steuernden und richtungsweisenden Einwirkens vorgegebene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen.
Führung bei den „weißen“ Organisationen: Wie wird geführt?
In Deutschland haben wir das Prinzip „Führen mit Auftrag“ als Führungsphilosophie – besser bekannt als „Auftragstaktik“ – in der Gefahrenabwehr integriert. Im systematischen Zusammenwirken unterschiedlicher Kompetenzen ist die Führungskraft die „ordnungsgebende“ Institution im Einsatz. Festgelegte gelernte und angewendete Wirksysteme aus Unter- und Überordnungsverhältnissen sind die prägenden Elemente des Führungsvorgangs. Die ehrenamtliche Führungskraft des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungs-
Führungssystem
Führungsorganisation (Aufbau)
Führungsvorgang (Ablauf)
Erfüllung aller Führungsaufgaben Abb. 1.33 ˘ Das Führungssystem (Quelle: FwDV 100) 112
Führungsmittel (Ausstattung)
1.5 ˘ Führungslehre und Einsatztaktik
dienstes muss sich für diese Position mit Hilfe verschiedener Aus- und Fortbildungen qualifizieren. Führung wird durch das damit verbundene Verhalten, bestehend aus Führungskonzept und Führungsstil, mit Leben gefüllt. Zum Führungsstil gehört ebenso das Verhältnis zwischen Führungskraft und den zu Führenden. Sie muss gerade die Zusammenhänge zwischen diesen vorhandenen Wirksystemen kennen und anwenden. Da die Führungskraft des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes diese Erfahrungen meist nur aus einer überschaubaren Anzahl von „realen Einsätzen“ kennt, sind die Herausforderungen in diesen Realsituationen ungleich höher.
Führung bei den „weißen“ Organisationen: Real- oder Übungsszenario
Eine Definition des Führungsbegriffs ist in der FwDV 100 enthalten. Diese Definition und die darin enthaltene Aussage wird sowohl in der alltäglichen Gefahrenabwehr als auch bei der Führung von geplanten Einsätzen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes und gerade auch in Realeinsatzszenarien angewendet. Sie ist damit als grundlegende Aussage zu verstehen. In der theoretischen Betrachtung des Führens wird dies als die weitestgehende Verhaltenslenkung anderer beschrieben. Führung äußert sich im häufigeren Einleiten als Empfangen von Handlungsimpulsen in Interaktionen. Führung ist aber wechselseitig, was im Folgenden noch erläutert wird. Damit wirkt Führung in einem System der Interaktion zwischen Führungs- und Einsatzkraft. Dieses System wird in der Führung des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in den Teilkomponenten Führungsorganisation, Führungsvorgang und Führungsmittel beschrieben.
Führung bei den „weißen“ Organisationen: Führungssystem
Die erste in der Abbildung 1.33 dargestellte Komponente „Führungsorganisation“ beschreibt die formale Struktur (den Aufbau) des Führungssystems. Darin werden Hierarchieebenen mit Über- und Unterordnungsvorgaben sowie auch die Zuordnungsstruktur für die Aufgabenerledigung dargestellt. Ebenso beschreibt dieses Teilsystem, wie Aufgaben verteilt werden. Dabei gilt es, die Führung dahingehend aufzubauen, dass die Zielsetzung des Führungshandelns optimal erfüllt werden kann. Unter der zweiten Komponente, den „Führungsmitteln“, werden alle Werkzeuge zusammengefasst, mit deren Hilfe die Führungskraft die Führungsfunktion ausfüllen und durchführen kann. Die Bandbreite der Führungsmittel ist sehr groß. Da die technische Entwicklung nicht bei Bleistift und Schreibblock stehen geblieben ist, bedarf die Ausstattung einer näheren Beschreibung (vgl. Kapitel 1.5.3.). Führung beruht in einfachen Gruppen auf weitgehender normativer oder gefühlsmäßiger Bejahung durch die Gruppenmitglieder, in zusammengesetzten Gruppen und Verbänden häufig auf dem Gehorsam eines engeren Kreises. Da es sich bei den zu führenden Einheiten nicht um einfache Gruppen, sondern um zusammengesetzte Gruppen und Verbände handelt, werden diese allein durch Autorität geführt und nur zum Teil durch persönliche Wertschätzung. Führung findet in einem sehr engen Korridor, begrenzt durch wenige unterschiedliche Handlungsoptionen, statt. Jedoch eröffnen einerseits geistige Flexibilität und andererseits sensible Kreativität der Führungskraft die Option auf einen
113
1 ˘ Grundlagen
situativ angepassten Führungsstil. In diesem Handlungssystem werden unterschiedliche Bauteile zu einem Ganzen zusammengefügt.
Führung bei den „weißen“ Organisationen: Der Befehl
In der Umsetzung mündet ein Führungsvorgang in einen Befehl, der im militärischen Sinne zu verstehen ist. Auch wenn der Begriff „Befehl“ im Sinne der DV 100 an sich eine unausweichliche Stringenz beinhaltet, so ist er insbesondere im Rahmen der Erfüllung von Führungsaufgaben unumgänglich. Ein Befehl wird damit immer einen „Weg“ gehen. Dieser Befehlsweg ist zur Erfüllung der Führungsaufgabe zwingend notwendig und folgt festgelegten Führungsgrundsätzen. Zur Erfüllung von Führungsaufgaben gelten folgende Führungsgrundsätze: ˘ Aufgaben, Befugnisse und Mittel müssen aufeinander abgestimmt sein ˘ Aufgabenbereiche müssen klar abgegrenzt und überschaubar sein ˘ Unterstellungsverhältnis und Weisungsrecht müssen klar festgelegt werden ˘ Die Zusammenarbeit mit anderen, nicht unterstellten Kräften und Stellen muss gewährleistet werden ˘ Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden ˘ Auch bei Anwendung eines kooperativen Führungsstils bleibt die Gesamtverantwortung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters unberührt.
Führung bei den „weißen“ Organisationen: Weitere Aspekte
Nachdem nun in Grundzügen das Führungssystem erläutert und im Anschluss konkreter beschrieben wurde, ist es notwendig, auf weitere Aspekte der Führung einzugehen. Die Komplexität des Führens stellt alle Beteiligten vor eine immens große Herausforderung. Dabei wird sich für die einzelne Führungskraft immer wieder die Frage stellen: „Werde ich meiner Rolle als Führungskraft wirklich gerecht?“ Sowohl eine selbstreflektierende subjektive Beurteilung als auch eine notwendige Fremdbeurteilung sind in diesem Prozess hilfreich. Immer wenn Menschen zusammenwirken und -arbeiten müssen, gerade in der Ausnahmesituation eines Einsatzes, müssen zielorientierte Entscheidungen getroffen und Aufgaben effizient verteilt werden. Zunächst wird von der Führungskraft eine Lagefeststellung erwartet. Dann müssen Entscheidungen getroffen werden. Dies impliziert die Bestimmung von Prioritäten und antizipatives Handeln. Klar formulierte Befehle führen dazu, dass diese von den Einsatzkräften schnell und ergebnisorientiert umgesetzt werden. Dies geschieht meist im Rahmen von Einsatzbesprechungen. In regelmäßigen Abständen kontrolliert die Führungskraft, ob und inwieweit die delegierten Befehle ausgeführt wurden. Die Führungskraft bewegt sich hier in einem Spannungsfeld zwischen den Erwartungen der Einsatzkräfte und dem Einsatzziel. „Ohne eine Führungsorganisation herrscht keine Klarheit über Zuständigkeiten, Befugnisse, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten. Ohne einen Führungsvorgang gibt es keine fundierte Befehlserteilung. Ohne Führungsmittel gibt es keine Kommunikation und damit kein Führungsinstrument“ (Klösters, Sölken: Führen in Großschadenslagen, Berlin 2006).
114
Sanitätsdienst
2
2.1
Ausbildungen im Sanitätsdienst ..................................................................................
365
2.2
Strukturen und Module für den Sanitätsdienst .......................................................
373
2.3
Ausstattung im Sanitätsdienst .....................................................................................
400
2.4
Fahrzeuge im Sanitätsdienst .........................................................................................
409
2.5
Die Aufgaben des Sanitätsdienstes .............................................................................
416
2.6
Einsatzplanung im Sanitätsdienst ...............................................................................
459
2.7
Einsatzablauf .....................................................................................................................
465
2.8
Einsatzbeispiele ................................................................................................................
470
2.9
Das Medizinproduktegesetz ........................................................................................
489
2.10 Verwaltung und Dokumentation im Sanitätsdienst...............................................
503
2.11 Arbeiten mit dem Rettungshund – ein Exkurs .........................................................
508
2 ˘ Sanitätsdienst
2.3 Ausstattung im Sanitätsdienst H. Scholl Der Fachdienst Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen ist aufgrund seiner Aufgabenstellung so organisiert bzw. aufgestellt, dass durch die Einsatzeinheiten (EE), Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG’en) Rettung bzw. Sanität und die Medizinischen Task Forces (MTF) des Bundes eine Vielzahl von Patienten mittels Behandlungsplätzen (BHP) unterschiedlicher Größen (10, 25, 50 …) und Patiententransportzügen gesichtet, versorgt und transportiert werden kann. Diese taktischen Einheiten mit Zug- (EE, SEG’en) und Verbandstärke (MTF) verfügen über eine umfangreiche Ausstattung zur notfall- bzw. katastrophenmedizinischen Versorgung, Überwachung und Betreuung von Patienten sowie über an die individuellen und örtlichen Bedürfnisse angepasste Ausstattung, sodass der Einsatzwert über die Größe des Behandlungsplatzes (BHP), der als Kernelement bei der Versorgung beim Massenanfall von Verletzten (MANV) am Einsatzort zu definieren ist, bestimmt werden kann. Darüber hinaus kann eine Vielzahl zusätzlicher medizinischer und technischer Materialien unterschiedlicher Hersteller mitgeführt werden, deren individueller Einsatzwert sehr unterschiedlich sein kann.
Abb. 2.24 ˘ Der Sanitätsdienst verfügt über eine umfangreiche Ausstattung zur notfallmedizinischen Versorgung am Einsatzort. 400
2.3 ˘ Ausstattung im Sanitätsdienst
Schließlich wurden durch den Bund, d.h. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), sogenannte Medizinische Task Forces (MTF) aufgebaut, deren Ausstattung und Einsatzwert bundeseinheitlich gleich ist. Die detaillierte Ausstattung der EE, SEG’en und MTF ist ebenso komplex wie umfangreich, viele diesbezügliche Informationen werden in diesem Kapitel gegeben. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Einsatzkräfte bei Sanitätswachdiensten abhängig von Größe und Umfang einer Veranstaltung personell und materiell aufzustellen sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass insbesondere der Betrieb von mobilen und festen Sanitätsstationen sowie Unfallhilfsstellen (UHS) und Behandlungsplätzen (BHP) durch frühzeitige Sicherstellung der Logistik zu organisieren ist, da deren autarke Durchhaltefähigkeit begrenzt ist. Vor diesem Hintergrund sind Einsatzeinheiten und SEG’en gegebenenfalls durch weitere Logistik-Einheiten alarmplanmäßig zu verstärken, damit die notwendige Ausstattung, insbesondere bei medizinischem Verbrauchsmaterial und Sauerstoff sowie Infusionen und Notfallmedikamenten, auch bei längeren Großeinsatzlagen sichergestellt ist.
2.3.1 Verbandstoffe Eine Kernaufgabe des Sanitätsdienstes beim Einsatz im Großschadens- und Katastrophenfall ist die Wundversorgung mit unterschiedlichen, der Verletzung entsprechenden Verbandstoffen, die in ausreichender Anzahl vorgehalten werden müssen. Neben Wundschnellverbänden gehören auch Verbandpäckchen in den Größen klein, mittel und groß, Verbandtücher, Augenkompressen, (Mull-)Kompressen und Fixier- bzw. Mullbinden, d.h. Verbandstoffe in unterschiedlichen Größen, zur elementaren Grundausstattung des Sanitätsdienstes. Zur Versorgung von Verbrennungen und Verbrühungen werden Brandwundenverbandpäckchen, -tücher und komplette Brandwunden-Sets, sogenannte Burn-Packs für Schwerbrandverletzte, mitgeführt.
2.3.2 Hygieneartikel Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte – und damit zur Verhütung von Infektionskrankheiten – gehören Einmalhandschuhe seit mehreren Jahrzehnten zum gängigen Standard in der klinischen und präklinischen Patientenversorgung. Vor diesem Hintergrund sind Einmal- bzw. Infektionsschutzhandschuhe in den Größen S, M und L in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Darüber hinaus sind alkoholische Händedesinfektionsmittel ebenso mitzuführen wie Handbürsten, ausreichend Wasser in Kanistern, Seifen- und Pflegelotion, Einmal-Handtücher aus Papier, Abfallsammler und Abwurfsäcke sowie Abwasserkanister am Waschtisch, um die Hygiene mittels mobilem Waschplatz bzw. Waschtisch während Sanitätswachdiensten oder bei Großschadenslagen an der Einsatzstelle auf dem BHP sicherzustellen.
2.3.3 Immobilisation Neben offenen Verletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden kommt es häufig zu Knochenbrüchen etc., die eine Immobilisation erfordern. Zu diesem Zweck werden im Sani-
401
2 ˘ Sanitätsdienst
tätsdienst neben Dreiecktüchern auch Aluminium-Polsterschienen in verschiedenen Versionen, Vakuumschienen für Arme und Beine mit Absaugpumpe, Zervikalstützen für Erwachsene und Kinder sowie Rettungsbretter bzw. Spineboards einschließlich Kopffixierung mitgeführt.
2.3.4 Sanitätskoffer/-taschen Zum schnellen, mobilen Einsatz verfügen die Hilfsorganisationen über Sanitätskoffer bzw. -taschen mit Geräten zur Diagnostik, Rettungsdecken, Verbandmaterial, Beatmungsbeutel mit und ohne Masken in verschiedenen Größen, manuellem Absauggerät, Guedeltuben verschiedener Größen, Desinfektionslösungen sowie Dokumentationsmaterial als Grundausstattung, welche die alte, über Jahrzehnte eingesetzte (Koppel-)Verbandtasche abgelöst haben. Das Verbandmaterial der Notfalltaschen umfasst Verbandpäckchen, -tücher, Kompressen, Fixierbinden sowie Pflaster für Erwachsene und Kinder für verschiedene Verletzungen. Zur Diagnostik verfügen die Notfalltaschen meist über Stethoskop, Blutdruckund Blutzuckermessgerät sowie Pupillenleuchte und Thermometer.
2.3.5 Notfallrucksäcke/Notfallkoffer Für den Einsatz im Katastrophenschutz sowie bei Großschadenslagen stehen Notfallrucksäcke, die vielerorts die Notfallkoffer abgelöst haben, in unterschiedlichen Bestückungen zur Verfügung, die allerdings durch die DIN 13232 als Grundausrüstung für Erwachsenenund Kindernotfallkoffer vorgeben sind. Notfallrucksäcke und/oder Notfallkoffer gehören neben der regulären Ausstattung von Krankenkraftwagen im Rettungs- und Sanitätsdienst auch zur Beladung der GW San. Für spezielle Maßnahmen werden vielerorts auch erweiterte Notfallrucksäcke oder Spezialrucksäcke mit Bestückungen für Maßnahmen
Abb. 2.25 ˘ GW-San in der Standardvariante des Landes NRW 402
2.3 ˘ Ausstattung im Sanitätsdienst
Abb. 2.26 ˘ GW-San NRW in Kombination mit einem Anhänger Betreuung nach dem Basic Life Support (BLS) und dem Advanced Life Support (ALS), aber auch zur speziellen Vorhaltung für Chirurgie, Verbrennung und Vergiftung, bis hin zur Ausstattung mit Material für Triage und Dokumentation vorgehalten.
2.3.6 Krankentragen Bei größeren sanitätsdienstlichen Lagen ist die Vorhaltung unterschiedlicher Krankentragen über die in den Krankenkraftwagen enthaltenen Tragen hinaus notwendig. Für feste Sanitätsstationen, größere Unfallhilfsstellen und Behandlungsplätze müssen klappbare Tragen und gegebenenfalls Feldbetten mit dem notwendigen Lagerungs- und Zusatzmaterial wie Tragelagerungsböcke, Spineboard/Rettungsbrett, Schaufeltrage und Vakuummatratze und ggf. auch weitere Fahrtragen aus den Krankenkraftwagen vorgehalten werden. Weiterhin werden auch spezielle Tragen, die die Dekontamination unterstützen, eingesetzt. Diese sind wie die normalen DIN-Tragen aufgebaut, allerdings mit einem durchlässigen Stoff bezogen, sodass Patienten auch liegend, ohne großen Aufwand dekontaminiert werden können.
2.3.7 Funktechnik Neben den in den Einsatzfahrzeugen und Krankenkraftwagen standardmäßig eingebauten Funkgeräten sind insbesondere Führungskräfte und Trupps mit weiteren Handfunkgeräten auszustatten, um eine adäquate Kommunikation zwischen Einsatzleitung und Einsatz- bzw. Führungskräften zu gewährleisten. Die Erfahrungen aus dem schweren Unglück während der Loveparade 2010 in Duisburg haben deutlich gezeigt, dass die heute
403
2 ˘ Sanitätsdienst
eingesetzten Mobiltelefone schnell ihre kommunikative Fähigkeit verlieren, da die Mobilfunknetze infolge Überlastung sehr schnell zusammenbrechen können. Zur Sicherstellung der Kommunikation müssen deshalb redundante Kommunikationsmittel und -wege vorgehalten werden.
2.3.8 Technik Gegenüber den älteren Sanitätszelten verfügen die modernen GW San und aufgerüstete, ältere Fahrzeuge über Schnelleinsatzzelte in verschiedenen Größen (z.B. 25 m2, 30 m2, 45 m2), die innerhalb weniger Minuten mittels Druckluft oder eines elektronischen Turbogebläses aufgestellt werden können und ein witterungsunabhängiges Arbeiten an der Einsatzstelle ermöglichen. Es stellt sich die Frage, ob Schnelleinsatzzelte gegenüber einem Stangengerüst (das von einer geschulten Mannschaft aufgebaut wird) wirklich einen Zeitvorteil besitzen. Darüber hinaus stehen auch Zeltheizungen zur Verfügung, die das witterungs- und jahreszeitenunabhängige Arbeiten unterstützen. Um auch während der Nachtzeit im Umfeld sicher und schnell arbeiten zu können, verfügen Einheiten des Sanitätsdienstes über Mittel, die eine ausreichende Aus- und Beleuchtung ermöglichen. Als Leuchtmittel werden neben Flutlichtstrahlern an Einsatzfahrzeugen insbesondere Halogenstrahler bzw. Scheinwerfer und Powermoons mit Stativ eingesetzt. Darüber hinaus können zur punktuellen Beleuchtung beispielsweise LED-Handlampen und/oder OP-Leuchten im Sanitätsdienst eingesetzt werden. Zum Betrieb der technischen Gerätschaften sind ein möglichst schallgedämpftes Stromaggregat bzw. -erzeuger und Kabeltrommeln notwendig, um die Energieversorgung unabhängig vom Stromnetz sicherzustellen. Des Weiteren sind auch Mehrfachabzweigstücke (umgangssprachlich Mehrfachsteckdosen) mit jeweils drei Steckdosen und einem Stecker zur Stromverteilung mitzuführen. Für den Betrieb des Stromaggregats ist ausreichend Kraftstoff in Kanistern mit Ausgussstutzen und einem Volumen von 20 Litern mitzuführen und bei länger anhaltenden Einsätzen die Kraftstoffversorgung frühzeitig zu organisieren. Zur Montage technischer Komponenten und zur Wartung sind entsprechend Werkzeug und eine Klappleiter vorzuhalten. Die Grundausstattung des Werkzeugkastens sollte Hammer, Fäustel, Flachmeißel, Kombizange und Schraubendreher umfassen. Ein Brecheisen und eine Abschleppstange sollten die Grundausstattung abrunden. Diese Werkzeuge sind um individuell benötigte Gegenstände angemessen zu erweitern. Durch das Mitführen dieser technischen Ausstattung ist ein autarker, d.h. von sonstigen Einsatzdiensten unabhängiger Betrieb gewährleistet, sodass nicht unbedingt auf die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk (THW) zurückgegriffen werden muss. Zum Brandschutz sind Pulverlöscher und gegebenenfalls Schaumlöscher vorzuhalten.
2.3.9 Warnung, Absperrung Zur Ordnung des Raumes und zur Warnung sowie zum Fernhalten Unbefugter sind ausreichend Materialien zur Kennzeichnung bzw. Beschilderung der Einsatzstelle und zur Absperrung, z.B. Faltsignale mit Dreibeingestell und dreiseitiger Beschriftung und Folien-
404
Betreuungsdienst
3
3.1
Ausbildung im Betreuungsdienst ................................................................................
515
3.2
Strukturen und Module für den Betreuungsdienst ................................................
521
3.3
Ausstattung im Betreuungsdienst ..............................................................................
537
3.4
Fahrzeuge im Betreuungsdienst ..................................................................................
541
3.5
Aufgaben des Betreuungsdienstes..............................................................................
544
3.6
Einsatzplanung im Betreuungsdienst ........................................................................
587
3.7
Einsatzablauf/Einsatzphasen im Betreuungsdienst ...............................................
599
3.8
Einsatzbeispiele Betreuungsdienst .............................................................................
610
3.9
Der Betreuungsdienst bei einem Sanitätswachdienst/Großveranstaltung .....
618
3.10 Psychosoziale Notfallversorgung als Teil des Betreuungsdienstes? ...................
623
3.11 Verwaltung und Dokumentation im Betreuungsdienst ........................................
629
3 ˘ Betreuungsdienst
3.5
Aufgaben des Betreuungsdienstes
J. Pesch Der Betreuungsdienst ist im Verständnis der heutigen Gefahrenabwehr ein Sammelbegriff für die Aufgaben der sozialen Betreuung unverletzter Betroffener einer Lage. Unterstützt mit den logistischen Leistungen der Unterbringung und der Versorgung mit Verpflegung, Kleidung und Gütern des täglichen Bedarfs, deckt dieser Fachdienst bestenfalls die notwendigen Grundbedürfnisse der zu betreuenden Personen ab. Mit den personellen und materiellen Ressourcen des Betreuungsdienstes werden Betroffene strukturell und effizient ˘ an einem Ort gesammelt, ˘ beruhigt, ˘ über die weiteren Verläufe informiert, ˘ registriert, ˘ witterungsgeschützt untergebracht, ˘ mit Getränken und Speisen situationsgerecht verpflegt, ˘ mit Gütern des dringenden täglichen Bedarfs versorgt, ˘ sozial betreut, ˘ bei räumlichen Verlegungen begleitet (Transportbegleitung) und ˘ abschließend weiteren Strukturen übergeben bzw. in ein stabilisiertes und normalisiertes Umfeld entlassen.
Abb. 3.20 ˘ Schwere Unfälle mit Bussen stellen meist eine große Herausforderung für den Betreuungsdienst dar. 544
3.5 ˘ Aufgaben des Betreuungsdienstes
Kräfte des Betreuungsdienstes sind für eine Vielzahl von Einsatzsignaturen ausgebildet und auf standardisierte Handlungsabläufe und Strukturen wie Anlaufstellen, Betreuungsstellen und Betreuungsplätze materiell vorbereitet. Mit lokalen Bedarfsanalysen (Ressourcenplanung) sind Zeit und Umfang der Leistungserbringung festgelegt. Folgende Einsatzkräfte zählen strukturell zum Betreuungsdienst: ˘ Ausgebildete Fachkräfte der sozialen Betreuung und Unterkunft (Betreuer vor Ort [BvO] und Betreuungshelfer) sind für die gängigen Maßnahmen im Umgang mit Betroffenen ausgebildet. Sie richten organisatorische und räumliche Strukturen im Rahmen ihrer Kompetenzen ein. ˘ Ausgebildete Fachkräfte der Verpflegung (häufig verwendete Titel sind Verpflegungshelfer, Feldköche, Hygienefachkräfte) stellen den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicher. Sie fordern entsprechende Lebensmittel an, lagern diese ein, bereiten sie zu und geben sie aus bzw. leiten IfSG-geschultes Personal zur Ausgabe an. ˘ Ausgebildete Fachkräfte der Psychosozialen Notfallversorgung, die direkt der Betreuung zugeordnet sind (häufig verwendete Titel sind u.a. Kollegiale Ansprechpartner für Einsatzkräfte, Kriseninterventionshelfer für Betroffene, Soziale Ansprechpartner, Psychosoziale Ansprechpartner) sichern die psychosoziale Erste Hilfe für Einsatzkräfte und Betroffene. Auch wenn im Rahmen einer akuten Schadenslage die Wirkung vor Ort zunächst nicht greifbar ist, so sind zeitnah eingesetzte Fachkräfte als Brücke und Netzwerkbildner für weitere Maßnahmen unerlässlich. ˘ Spontane Hilfskräfte können „helfende Hände“ aus der Bevölkerung sein, die aufgrund eines Hilfegesuchs über die Medien aktiv werden, wenn sie nicht schon über ein Netzwerk mit den Hilfsorganisationen verbunden sind (vgl. Projekt Team Österreich, ein Netzwerk des Radiosenders Ö3 und des Österreichischen Roten Kreuzes zur Unterstützung bei Schadenslagen). Hilfskräfte können im Rahmen definierter Maßnahmen von Fachkräften angeleitet werden. ˘ Externe Fachkräfte können als Berater fungieren oder im Rahmen ihrer Qualifikationen, ggf. beruflich erworben, tätig werden. Dazu zählen Bus- und LkwFahrer, Pflegekräfte, Dolmetscher, Köche, Logistiker, Gabelstaplerfahrer, Erzieher aus Betreuungseinrichtungen und Schulen. Unterstellungsverhältnisse und Nachweise sind vor Tätigwerden bzw. Einbeziehung in eine Lage unerlässlich. Zur Unterstützung des Betreuungsdienstes in der Umsetzung der ganzheitlichen Aufgabe einer Lage wirken weitere organisationseigene Fachdienste ergänzend zusammen. Im Folgenden sind einige dieser Dienste aufgeführt, die gemeinsam mit dem Betreuungsdienst ein „komplexes Hilfeleistungssystem“ bilden. Nur so können Grundbedürfnisse bei speziellen bzw. größeren Schadenslagen bedarfsgerecht befriedigt werden. ˘ Der Sanitätsdienst sorgt sich um die medizinische Versorgung der Betroffenen.
Bei einer größeren Anzahl unverletzter Personen, die an Einsatzstellen (Anlaufstellen, Betreuungsstellen, Betreuungsplätze und Unterkünfte) gesammelt wer-
545
3 ˘ Betreuungsdienst
den, muss mit der Notwendigkeit gerechnet werden, dass eine medizinische Erstversorgung notwendig wird. Dies wird an folgenden Beispielen deutlich: – Betroffene können bereits vor Eintritt einer Schadenslage erkrankt und geschwächt sein und bringen diese gesundheitliche Belastung in die Betreuungslage mit ein. – Betroffene können im Betreuungseinsatz erkranken und sich verletzen (z.B. Fußverletzungen durch unerkannte Stolpergefahren, Lebensmittelunverträglichkeiten und allergische Reaktionen bei der Zunahme von Speisen). – Betroffene können aufgrund der Stresssituation der besonderen Lage erkranken (z.B. extreme Stressreaktionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen). Aufgabe des Sanitätsdienstes ist es in solchen Fällen, eine schnelle Erste Hilfe situationsgerecht sicherzustellen, die Personen medizinisch zu versorgen und bei Bedarf externen Strukturen (z.B. des lokalen Rettungsdienstes) zu übergeben.
Merke: Es empfiehlt sich in der Planungsphase, Absprachen u.a. mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, dem lokalen Rettungsdienst, den Notdienstapotheken und den leitenden Notärzten zu treffen. ˘ Die Kräfte der Sozialarbeit/Wohlfahrtspflege (Altenpflege und Pflegehilfe) sor-
gen sich in Betreuungslagen um die besonders hilfsbedürftigen Personen. Hierzu zählen in diesem Fall – ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen – geistig oder körperlich behinderte Menschen – demenzkranke Menschen – Menschen mit sonstigen Langzeiterkrankungen, die einer besonderen Pflege bedürfen.
Diese speziell ausgebildeten Kräfte unterstützen den Sanitätsdienst bei den Versorgungen sowie den Betreuungsdienst bei der Betreuung und Unterbringung von Betroffenen. Sie können Einsatzkräfte beraten und einfache Maßnahmen anleiten, bei der Körperreinigung und bei der Gabe von Speisen behilflich sein und besondere Fälle der Pflege übernehmen und in spezielle Unterkünfte ableiten.
Tipp: Überprüfen Sie die vorhandenen Pflegeartikel und ergänzen Sie diese in Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Sozialarbeit. So sind Sie für künftige Betreuungslagen vorbereitet. ˘ Die Jugendarbeit (z.B. Jugendorganisationen der Hilfsorganisationen [Jugend-
rotkreuz, Malteser-Jugend, Johanniter-Jugend, Arbeiter-Samariter-Jugend]) kann in Betreuungslagen ihre materiellen Ressourcen und volljähriges Perso-
546
3.5 ˘ Aufgaben des Betreuungsdienstes
nal für den Einsatz zur Verfügung stellen. Dies kann von Bedeutung sein, wenn sich unter den Betroffenen mehrere Kinder befinden, die mit einfachen Mitteln spielerisch beschäftigt werden können. Hierfür sind die Gruppenleiter bzw. Leitungskräfte der Jugendverbände sehr gut ausgebildet und besitzen das nötige Material.
Merke: Es ist explizit darauf zu achten, dass diese unterstützenden Kräfte den Strukturen unterstellt werden, Weisungsbefugnisse definiert sind und die Kräfte je nach Gesetzeslage das entsprechende Alter und die nötige Reife besitzen. ˘ Kräfte der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) (z.B. Kriseninterventions-
dienste, Notfallseelsorger, Pfarrer) unterstützen in dem Bereich der sozialen Betreuung, führen Gespräche und werden dort tätig, wo Betroffene verhaltensauffällig werden. Diese Fachkräfte begleiten Betroffene im Rahmen einer psychologischen Ersten Hilfe und sind in der Lage, im Bedarfsfall eine Brücke zu beheimateten, psychotherapeutischen Maßnahmen bilden zu können.
Tipp: Bauen Sie eine Brücke zu lokalen PSNV-Strukturen und legen Sie Strukturen fest, wie die Zusammenarbeit im Einsatzfall aussehen sollte. Auch Alarmierungswege und Weisungsbefugnisse sollten dabei definiert werden. ˘ Externe Ressourcen werden von Bedeutung sein, wenn die eigenen Mittel (per-
sonell und materiell) nicht mehr ausreichen und zahlenmäßige Unterstützungen notwendig werden. – Kleiderkammern und ähnliche Bevorratungen liefern im Bedarfsfall Ersatzkleidung für Betroffene, wenn diese hastig einer Lage entfliehen müssen und der akuten Witterung nicht entsprechend gekleidet sind (z.B. Überschwemmungen = durchnässte Kleidung, Flucht und Räumung aus brennenden Gebäuden = ggf. zu wenig Kleidung, CBRN-Dekontaminationsmaßnahmen = Ersatzkleidung). – Lebensmittellager und Zulieferer für Lebensmittel liefern im Bedarfsfall Ware zur Zubereitung von Speisen und Getränke für Betroffene und auch Einsatzkräfte. Auf besondere Kostformen ist bei der Anforderung zu achten, Inhaltsstoffe sind auszuweisen, Kontrollpunkte der Hygiene (HACCP) sind zu dokumentieren. In besonderen Fällen und nach Absprache können Speisen und Getränke fertig zubereitet angeliefert werden. Die Verpflegungskräfte des Betreuungsdienstes brauchen die Lebensmittel in diesen Fällen lediglich auszugeben.
547
3 ˘ Betreuungsdienst
Merke: Die Ernährungsnotfallversorgung ist als eigenständige Kritische Infrastruktur zu verstehen. Die Menge, die Art und sämtliche logistische Maßnahmen (Lagerung, Zubereitung und Lieferung/Ausgabe) sind zu planen und den angenommenen Bedürfnissen im Einsatzfall anzupassen. In den ersten Stunden ist eine autarke Versorgung (ggf. nur Kaltverpflegung) sicherzustellen. In den Folgestunden wird auf einfache Eintopfgerichte zurückgegriffen. Mehrtopfgerichte werden im Regelfall erst bei längeren Unterbringungen eingesetzt, z.B. bei Betreuungsplätzen und Notunterkünften. – Dolmetscher und freie Korrespondenten (fremdsprachenfähige Einsatz- oder spontane Hilfskräfte) sind von Bedeutung, wenn im Rahmen von Betreuungslagen Hilfsbedürftige mit Migrationshintergrund betroffen sind, die der hiesigen Sprache (Deutsch) nicht mächtig sind. Um Verständigungsprobleme zu vermeiden, sind Netzwerke zu den Kulturen unerlässlich.
Tipp: Die Vermittlung interkultureller Kompetenzen als Bestandteil der Aus- und Fortbildung ist ebenso zielführend wie das Schaffen von Verbindungen zu fremdsprachigen Kulturen. Nur derjenige, der die Bedürfnisse der Betroffenen „versteht“, kann helfen!
3.5.1 Aufbau und Betrieb einer Anlauf-/Sammelstelle Anlaufstellen (auch Sammelstellen genannt) sind eine oder mehrere Stellen an der Grenze des Gefahrenbereichs, an denen unverletzte Betroffene betreuungsdienstlich aufgefangen, gesichtet, informiert, ggf. registriert und organisiert in eine weitere Einrichtung transferiert werden.
Leistungsansatz
˘ Sammeln der Betroffenen außerhalb des Gefahrenbereiches, jedoch in fußläu-
figer Entfernung
˘ Beruhigen der Betroffenen, sofern möglich
˘ Reaktionen der Betroffenen beobachten, Auffälligkeiten an die übergeordnete ˘ ˘ ˘ ˘
Führung melden Informieren der Betroffenen, dass diese ortsnah in Sicherheit gebracht werden ggf. Ausgeben von Decken zum Schutz vor Kälte und Nässe Registrieren der Betroffenen, sofern zu diesem Zeitpunkt möglich Weiterleiten/Transport (ggf. durch Dritte organisieren).
Einsatzanlässe
Typische Einsatzanlässe für Anlaufstellen sind akute Räumungen und geplante Evakuierungen. Alles Anlässe, bei denen unkoordinierte Betroffene zusammengeführt werden
548
3.5 ˘ Aufgaben des Betreuungsdienstes
müssen, um diese strukturiert aus dem Gefahren- und Schadensgebiet herausführen zu können. Beispiele hierfür sind Verkehrsunfälle mit einer höheren Anzahl an unverletzten Personen, Wohnhausbrände, Evakuierungen nach Bombenfund (nur als Auskunftsstelle), Objekträumung nach Bombendrohung, akute Einsturzgefahr bei Wohn- und Geschäftsgebäuden etc.
Ort und Raum
Abb. 3.21 ˘ Taktisches Zeichen der Anlauf-/Sammelstelle
Das Besondere an Anlaufstellen ist, dass diese autark direkt im Einsatzraum betrieben werden können. Zu beachten ist lediglich, dass sich die Struktur außerhalb des akuten Gefahrenbereichs befindet, von dem selbst ebenfalls keine Gefahr ausgeht. Beispielsweise ist bei Brandeinsätzen darauf zu achten, dass sich die Betroffenen außerhalb des Trümmer- und Explosionsradius befinden. Der Standort sollte so gewählt werden, dass sich die Anlaufstellen nicht in der Windrichtung der Rauchwolke/Brandentwicklung befinden. Im Bereich von Straßen und Parkräumen ist Abb. 3.22 ˘ Kennzeichnung einer auf entsprechende Absperrungen zu achSammelstelle gemäß DIN 4844-2, finten. Bei Wohnhausbränden werden Betrofdet Verwendung im vorbeugenden fene der Lage häufig auf die gegenüberlieBrandschutz gende Straßenseite geführt oder auf den nächstgelegenen Parkplatz. Bei öffentlichen Gebäuden und jenen, die einer besonderen Brandschutzbestimmung aufgrund erhöhter Schutzstufen unterliegen, sind Sammelplätze (dieser Begriff ist hierfür genormt) durch den vorbeugenden Brandschutz festgelegt. Diese sind durch entsprechende Ausschilderungen gekennzeichnet. Auf zu- und abfahrende BOS-Fahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc.) ist stets zu achten.
Merke: Die Festlegung der Anlauf-/Sammelstelle ist mit der Einsatzleitung abzustimmen, damit weder Betroffene noch Einsätzkräfte in Gefahr gebracht werden und die weiteren Strukturen im Ablauf nicht negativ beeinträchtigt werden.
549
3 ˘ Betreuungsdienst
Abhängig von der räumlichen Ausdehnung und der Anzahl der zu erwartenden Betroffenen (Schadenskonto) werden eine oder mehrere Anlaufstellen um das Schadensgebiet herum eingerichtet. Entsprechend wird der im Folgenden beschriebene Personal- und Materialansatz multipliziert und einer gemeinsamen Führung unterstellt.
Personalansatz
Betreuungshelfer: Eine Anlaufstelle wird mit mindestens zwei Betreuungshelfern betrieben. Aufgabe der eingesetzten Kräfte ist es, die Betroffenen zu informieren, eine erste Struktur zu repräsentieren (psychosozialer Aspekt der strukturierten Hilfeleistung), eine erste Versorgung anbieten zu können und zeitnah die Betroffenen einer Transitstruktur (begleiteter Transport) überführen zu können. Die Kräfte der Anlaufstelle selbst führen keine Transportbegleitung durch. Betreuer vor Ort: In dieser ersten betreuungsdienstlichen Struktur, die meist in der Chaosphase eines Einsatzes eingerichtet wird, können es betreuungsdienstliche „Ersthelfer“ sein, sogenannte Betreuer vor Ort (BvO), die mit dem im Folgenden beschriebenen Material das erste Angebot an Maßnahmen sicherstellen. Der Betreuer vor Ort ist ein fachdienstlich ausgebildeter Helfer, der bei kleineren Schadenslagen mit Betroffenen als „Vorhut“ die erste Lageerkundung und Bewertung durchführen soll. Ausgestattet mit einem Betreuungsrucksack ist er mobil und kann Betrof-
Kombi (MTW) mit Lautsprecher
1 GrFü + 7 Helfer (0/1/7/8)
2 Helfer (Team 1)
Schadensgebiet
2 Helfer (Team 2)
Betroffene < 100 / h
2 Helfer (Team 3) 1 Gruppenführer 1 Melder
Abb. 3.23 ˘ Möglicher Personalansatz zur Bildung von drei Anlaufstellen 550
3.6 ˘ Einsatzplanung im Betreuungsdienst
3.6
Einsatzplanung im Betreuungsdienst
F. Bier Betreuungsdiensteinsätze sind planbar. Im Vorfeld von kommenden Betreuungsaufgaben können viele Planungen und Regelungen bereits festgehalten werden, an denen man sich im Falle eines Einsatzes orientieren kann. Somit können die Arbeiten der Einsatzeinheiten vereinfacht werden. Dabei treten die verantwortlichen Behörden, die Leitung der Fachdienste der Hilfsorganisationen und weitere Mitglieder im Katastrophenschutz als Planer auf. Sie entscheiden je nach Größe des Einsatzes, welche Vorbereitungen sie umsetzen wollen und wie Betreuungseinsätze in ihrem Einsatzgebiet ablaufen sollten. Die Entscheidung über Alarmstichworte und bereits vorbereitete Kategorien an Betreuungseinsätzen bleibt ihnen überlassen. Die Planung und Vorbereitung für einen Einsatz wird nie eine hundertprozentige Sicherheit für alle Eventualitäten aufweisen, jedoch bildet der gemeinsame Austausch über die Organisationsgrenzen hinweg einen fundierten Ausgangspunkt. Die Einsatzplanung im Betreuungsdienst sollte mindestens folgende Punkte umfassen: ˘ Ermitteln möglicher Einsatzanlässe und Szenarien ˘ Feststellen der vorhandenen Materialressourcen und räumlichen Kapazitäten (organisationsintern sowie kommunal-öffentlich) ˘ Aufstellen eines Personalplans und Abschätzen der benötigten Einsatzkräfte und Fachdienste ˘ Planung zur Personalreserve und -vorhaltung
Abb. 3.36 ˘ Eine detaillierte Vorausplanung eines Betreuungseinsatzes erleichtert die Arbeitsabläufe in den einzelnen Arbeitsphasen. 587
3 ˘ Betreuungsdienst
˘ Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen der operativ-technischen Gefah-
renabwehr und Sicherheitskräften vor Ort (beispielsweise Feuerwehr, THW, Polizei, Bundeswehr) ˘ Einbeziehen aller beteiligten Verwaltungsstrukturen und Ämter (Schulamt, Bauamt, Gesundheitsamt etc.) ˘ Vereinbarungen und gegebenenfalls vertragliche Regelung mit Dienstleistern, Unternehmen und Lieferanten (Großhändler für Getränke und Lebensmittel, Großküchen, Materiallager von Krankenhäusern) ˘ Festlegen von Einsatzabläufen und Verfahrensschritten (in Form von Checklisten, Ausbildungsvorlagen und Infobroschüren).
Diese Punkte sind auf große Betreuungseinsätze ausgelegt und können ebenfalls für kleinere Szenarien analog übernommen werden. Eine Erweiterung und Anpassung auf die lokalen Gegebenheiten ist nicht nur erwünscht, sondern fördert auch die Effektivität der Maßnahmen vor Ort. Falls während der Vorbereitungen auffällt, dass Ausstattung und Ausrüstung nicht für den benötigten Zweck ausreichen, kann dieses Problem durch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ggf. bereits im Vorfeld gelöst werden. Die detaillierte Einsatzplanung erleichtert den späteren Ablauf und kann eine Grundlage für einen einheitlichen Betreuungsdienst liefern. Eine überörtliche Informationsweitergabe verbessert die Zusammenarbeit mit Einheiten über die Grenzen der Gebietskörperschaften hinweg. Da Katastrophen meistens nicht vor Gebietsgrenzen halt machen, kann eine Anpassung der Betreuungsdienste und deren Strukturen die Effizienz der Einheiten verbessern. Modulare Einheiten aus Betreuungsdienst und Verpflegungsgruppen, wie sie beispielsweise in einigen Bundesländern als Einsatzeinheiten oder Schnell-Einsatz-Gruppen existieren, können im Einsatzfall zusammenarbeiten und ihre Versorgungskapazität auf das benötigte Maß (Anzahl an Betroffenen) erhöhen.
3.6.1 Aufgaben im Betreuungsdienst Die Einsatzplanung im Betreuungsdienst ist in erster Linie auf die Aufgabenfelder zugeschnitten. Der Betreuungsdienst kann in viele Funktionen und Aufgaben unterteilt werden, die im Laufe eines Einsatzes zum Tragen kommen. Hierunter fallen die Bereiche „Führung“, „Medizinische Versorgung“, „soziale Betreuung“ und „Registrierung und Information“. Zwei weitere Funktionsbereiche stellen die „Verpflegung“ und die „Technik“ dar. Diese Aufgaben werden auch als Bausteine des Betreuungsdienstes bezeichnet. Diese Bausteine können noch weiter ergänzt werden. Jeder Einsatz im Betreuungsdienst stellt die Einsatzkräfte vor neue Herausforderungen und Aufgaben. Der Betreuungseinsatz kann in verschiedene Einsatzformen unterteilt werden. Dabei kommen die Bausteine „Sammeln“, „Versorgen“, „Unterbringen“ und „Sicherheit“ zum Tragen. Zwei weitere Aspekte, nämlich die „psychologische Betreuung“ und die „Logistik“, können zwar von anderen Fachdiensten übernommen werden, sind aber in der Regel fest in die Tätigkeitsfelder des Betreuungsdienstes integriert.
588
3.6 ˘ Einsatzplanung im Betreuungsdienst
Führung
Soziale Betreuung
Registrierung und Information
Technik
Verpflegung
Medizinische Versorgung
Abb. 3.37 ˘ Bausteine des Betreuungsdienstes
Psychosoziale Betreuung
Logistik Versorgung
Unterkunft
Sicherheit
Sammeln
Abb. 3.38 ˘ Weitere Bausteine des Betreuungsdienstes 589
3 ˘ Betreuungsdienst
Alle diese Aufgaben und Funktionsbereiche müssen vorab geplant und vorbereitet werden. Der Betreuungseinsatz kann vielfältig sein oder sich in einem überschaubaren Rahmen halten. Die Unterschiede zwischen einer Betreuung von Anwohnern, die von einem Zimmerbrand betroffen sind, und einer Menschenmenge, die aus einem Schnellzug evakuiert und in einem Betreuungsplatz 500 untergebracht werden muss, sind immens. Die Einsatzstrukturen vor Ort sollten für diese Spanne an Einsatzszenarien ausgestattet und vorbereitet sein. Und diese Vorbereitung ist das Fundament für alle Bausteine innerhalb des Betreuungsdienstes.
3.6.2 Einsatzformen im Betreuungsdienst Der Aufwand und die damit verbundene Vorplanung eines Betreuungsdiensteinsatzes hängen stark vom Ausmaß und Umfang des Schadens bzw. vom Einsatzanlass ab. Es gibt akute Einsatzszenarien wie Gebäudebrände oder den Betreuungseinsatz auf der Autobahn während eines Wintereinbruchs. Für diese Einsätze sollten die Betreuungseinheiten jederzeit bereit sein. Solche Einsätze, bei denen grundsätzlich wenige und vor allem selbstständige Personen unterstützt werden, zählen zum „Tagesgeschäft“ der Betreuungseinheiten. Auch die Verpflegung anderer Einsatzdienste und Fachkräfte während längerer Einsätze zählt mit zu den typischen Arbeiten der Betreuungsdienstmannschaften. Die Spanne an möglichen Einsatzszenarien ist unbegrenzt. Da die Form der Betreuungstätigkeit vom Einsatzhintergrund abhängt, ergeben sich mit steigender Anzahl an Betroffenen auch unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Diese reichen von der Getränkeverpflegung bis hin zum Aufbau und mehrtägigen Betrieb eines Betreuungsplatzes für 500 oder mehr Personen. Die Vorbereitungszeit für solche Einsätze ist sehr unterschiedlich. Als Merksatz gilt: „Je mehr Personen betreut werden müssen, desto länger dauern Vorbereitung und Planung.“ Unter die Vorbereitungszeit (oder auch Rüstzeit) fällt nicht nur die Zeit zwischen Alarm und Ausrücken, sondern auch die investierte Zeit der Betreuungsdiensteinheiten. So kann die Zeit für das Herrichten einer Verpflegungsstelle und den Einkauf von Lebensmitteln ebenfalls mit eingerechnet werden. Grundsätzlich sollte jede Betreuungseinheit so aufgebaut und ausgestattet sein, dass sie ohne größere Vorbereitung nach der Alarmierung einsatzbereit ist und mit den anfallenden Aufgaben fertig wird. Mit den Einsatzformen der Feuerwehr „mit und ohne Bereitstellung“ kann die Einsatzbereitschaft der Betreuungsdienste verglichen werden. Wird für den eigentlichen Auftrag eine längere Vorlaufzeit benötigt, so kann der Betreuungseinsatz nur nach vorangegangener Bereitstellung für die Betroffenen erfolgen. Der rasche „Erstangriff“ findet dahingegen ohne größere Vorbereitung statt – allein mit den Mitteln, die den Einheiten bereits zur Verfügung stehen. Für die Planung der Betreuungseinsätze ist es von Bedeutung, dass diese unterschiedlichen Einsatzformen berücksichtigt werden. Im Rahmen von Einsätzen ohne Bereitstellung, d.h. bei einem direkten Betreuungsauftrag entsprechend den Schwerpunkten Verpflegung, soziale Betreuung und Unterkunft, kann mit den Helfern, der Ausrüstung und den Fahrzeugen der Betreuungsgruppen begonnen werden.
590
Verpflegungsdienst
4
4.1
Ausbildungen im Verpflegungsdienst ........................................................................
635
4.2
Struktur und Organisation des Verpflegungsdienstes in Deutschland ................................................................
644
4.3
Aufbau eines Kochbereichs............................................................................................
647
4.4
Fahrzeuge im Verpflegungsdienst ...............................................................................
664
4.5
Bedienung, Wartung und Reinigung des Feldkochherds Progress 57/5 ............
667
4.6
Ausstattung des Verpflegungsdienstes .....................................................................
671
4.7
Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Reinigung im Verpflegungsdienst .........
675
4.8
Lebensmittellagerung und -beschaffung ..................................................................
685
4.9
Ausgabe von Verpflegung ..............................................................................................
691
4.10 Rechtliche Vorgaben (Lebensmittelgesetze) .............................................................
698
4.11 Kleine Lebensmittel- und Nahrungskunde................................................................
703
4.12 Erstellen von Speiseplänen ...........................................................................................
713
4.13 Einsatzplanung im Verpflegungsdienst .....................................................................
720
4.14 Exkurs: Alternativen zur Verpflegung (Kantinen, Mensen etc.) ...........................
725
4.15 Einsatzbeispiele ................................................................................................................
727
4.16 Verwaltungsarbeiten und Dokumentation ...............................................................
736
4 ˘ Verpflegungsdienst
4.2
Struktur und Organisation des Verpflegungsdienstes in Deutschland
P. Köhler Neben dem Sanitäts- und dem Betreuungsdienst ist der Verpflegungsdienst eine weitere Säule des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland zur Versorgung der Bevölkerung und der Helfer in Schadenslagen. In aller Regel bildet der Verpflegungsdienst keine eigenständige Einheit im Sinne des Sanitäts- und Betreuungsdienstes. Mit Ausnahme einzelner Bundesländer ist der Verpflegungsdienst Bestandteil des Betreuungsdienstes. Des Weiteren gibt es beim THW die Fachgruppe Logistik mit einem Verpflegungstrupp. Dieser Verpflegungstrupp mit einer Stärke von 0/1/8/9 ist ausgelegt zur Versorgung von Helfern mit Kalt- und Warmverpflegung und hat von seiner Aufstellung her nicht die Aufgabe, Betroffene zu versorgen. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist der Verpflegungsdienst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gegliedert. Die Nähe zum Betreuungsdienst ist jedoch in jedem Bundesland gegeben. Der Verpflegungsdienst organisiert sich für die Speisenzubereitung mindestens als taktische Einheit in Truppstärke (Stärke: –/1/2/3) und bedient sich weiterer Helfer für die Logistik und Ausgabe der Verpflegung aus dem Betreuungsdienst. Meist ist in den Konzepten vorgesehen, dass eine Staffel von sechs Personen den eigentlichen Verpflegungstrupp bei der Ausgabe und der Beschaffung unterstützt. Der Verpflegungstrupp besteht mindestens aus: ˘ einem Feldkoch ˘ zwei Helfern mit Grundausbildung Verpflegungsdienst. Als Material bzw. Kfz stehen ihm meist eine mobile Feldküche und ein Betreuungs-Lkw bzw. GW-Verpflegung zur Verfügung. Auf die Kfz des Betreuungsdienstes besteht hier meist ein Recht zur schnellen Anforderung. Häufig werden bei den Einheiten der Verpflegung noch Spülmobile stationiert. Der Verpflegungstrupp des THW verfügt bundesweit über einen Mannschaftslastwagen, einen Lkw, einen Anhänger Feldkocher und ein Spülmobil. In der Regel rekrutieren sich die Helfer des Verpflegungsdienstes aus den Einsatzdiensten der Hilfsorganisationen. Zum Teil betreiben aber auch Feuerwehren Verpflegungseinheiten bzw. stellen diesen Teil des Betreuungsdienstes vor Ort. Der Verpflegungstrupp soll in der Lage sein, im Rahmen von Betreuungseinsätzen die Verpflegung von je nach Bundesland 100-250 Betroffenen oder Einsatzkräften bereitzustellen. Dazu zählen: ˘ Beschaffung von Verpflegung ˘ Zubereiten der Mahlzeiten ˘ Bereitstellen der Verpflegung an der Einsatzstelle ˘ ggf. Ausgabe der Verpflegung. Wie oben beschrieben muss sich ein Verpflegungstrupp mit einer Gesamtstärke von drei Personen meist weiterer Helfer bei der Ausgabe der Verpflegung bedienen. Zur Aufgabe
644
4.2 ˘ Struktur und Organisation des Verpflegungsdienstes in Deutschland
des Verpflegungsdienstes gehört ebenso die Bevorratung von Nahrungsmitteln, um zu Nachtzeiten ebenfalls kalte und warme Verpflegung bereitstellen zu können. Das Aufgabenfeld des Verpflegungsdienstes wird grundsätzlich in zwei Bereiche gegliedert. Einerseits organisiert und realisiert der Verpflegungsdienst die Versorgung von betroffenen Menschen nach einem Schadensereignis im Rahmen von betreuungsdienstlichen Angeboten. Konkret bedeutet dies, dass es die Hauptaufgabe des Verpflegungsdienstes ist, Betroffene mit jahreszeitlich angepassten Getränken und Mahlzeiten zu versorgen. Hier liegt auch die Rechtfertigung für die Integration des Verpflegungsdienstes in die Einheiten des Betreuungsdienstes. Darüber hinaus deckt der Verpflegungsdienst ein weiteres, nicht zu vernachlässigendes Aufgabenfeld ab: die Verpflegung von Einsatzkräften während länger andauernder Einsätze. Häufig werden Feuerwehren bei langen Einsätzen durch den Verpflegungsdienst der Hilfsorganisationen versorgt. Somit trägt der Verpflegungsdienst maßgeblich zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit von Einsatzkräften bei. Die Verpflegung von Helfern ist eigentlich keine originäre Aufgabe des Verpflegungsdienstes. In Zeiten knapper personeller Ressourcen im Einsatz ist es vielen Organisationen nicht mehr möglich, eigenes Personal für die Verpflegung von Einsatzkräften vorzuhalten. Hier ist der Verpflegungsdienst optimal geeignet, insbesondere Einsatzeinheiten von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk zu unterstützen. Der erfolgreiche Einsatz des Verpflegungsdienstes steht und fällt mit der zur Verfügung stehenden Vorlaufzeit. Es ist erstrebenswert, dass Einsatzleiter ihre Helfer nach vier Stunden Einsatzzeit mit einer Kaltverpflegung und nach acht Stunden Einsatzzeit mit einer Warmverpflegung versorgen. Bei körperlich anstrengenden Einsatztätigkeiten oder besonderen Witterungsbedingungen verkürzen sich diese Zeiten entsprechend. Anders als bei Feuerwehren, deren taktische Einheiten bereits nach kürzester Zeit ihre Arbeit an der Einsatzstelle aufnehmen können, benötigt der Verpflegungsdienst eine gewisse Vorlaufzeit. Diese dient der Zubereitung von kalten oder warmen Mahlzeiten sowie der Bereitstellung der entsprechenden Transportlogistik zur Einsatzstelle. Daher ist es unabdingbar, die Anforderung des Verpflegungsdienstes bereits in einer frühen Phase des Einsatzes zu veranlassen. Häufig wird der Verpflegungsdienst erst kurz vor Einsatzende angefordert. Dies führt dann zu Verzögerungen und der verAbb. 4.2 ˘ Der erfolgreiche Einsatz späteten Bereitstellung von Verpflegung des Verpflegungsdienstes steht und für Einsatzkräfte. Es empfiehlt sich daher, fällt mit der zur Verfügung stehenden die Alarmierung des Verpflegungsdienstes Vorlaufzeit. ab Alarmstufe 3 mit in die kommunale
645
4 ˘ Verpflegungsdienst
Verpflegungstrupp
Bt-LKW
0/1/2/3
FKH
TF
Abb. 4.3 ˘ Beispiel eines Verpflegungstrupps
Abb. 4.4 ˘ Der Verpflegungstrupp des THW Alarm- und Ausrückeordnung aufzunehmen, da bei solchen Einsätzen eine längere Einsatzdauer zu erwarten ist.
646
4.3 ˘ Aufbau eines Kochbereichs
4.3
Aufbau eines Kochbereichs
R. Frühbeis Um im Einsatzfall die Aufgabe, einen Kochbereich aufzubauen, bewältigen zu können, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Unabhängig von den unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Länder und des Bundes bleibt es die generelle Aufgabe des Verpflegungsdienstes, die Versorgung der Einsatzkräfte und der Bevölkerung sicherzustellen. Die jeweiligen Versorgungsfälle sind häufig nicht planbar, sodass ad hoc alarmiert wird, um einer Mangelversorgung bei der Verpflegung von Einsatzkräften, aber auch der betroffenen Bevölkerung in adäquater Zeit entgegenzuwirken. Beim Verpflegungsdienst spielt, wie in den anderen Fachdiensten auch, die vorhandene Ausrüstung eine wichtige Rolle. Mindestens ebenso wichtig ist die rechtzeitige Einsatzalarmierung. Die Entscheidungsträger in einer Technischen Einsatzleitung (TEL) bzw. Abschnittsleiter müssen sich bewusst werden, dass Verpflegungsdienste erst nach einer gewissen Vorlaufzeit ihre Leistung erbringen können. Als Entscheidungshilfe können hier erfahrene Fachberater in TEL und Stab gezielt und zeitnah einwirken.
4.3.1 Einsatzbeginn Der jeweilige Einsatzbeginn kann nach Lage unterschiedlich aussehen. So kann zum einen ein Einsatz einer Schnell-Einsatz-Gruppe Verpflegung (SEG-V) mittels Alarmierung ausgelöst werden oder zum anderen ein planbarer Einsatzbeginn, z.B. bei einer Bombenentschärfung, stattfinden.
Abb. 4.5 ˘ Essensausgabe im Freien 647
4 ˘ Verpflegungsdienst
Nach der erfolgten Alarmierung der Einsatzkräfte und Herstellung der Einsatzbereitschaft muss die Führung der Verpflegungseinheit dies auch bei der übergeordneten Führungsstelle melden. Dabei erhält die Führung der Verpflegungseinheit den eigentlichen Einsatzauftrag bestenfalls zusammen mit Informationen zur aktuellen Lage und Situation. Zu klären ist in diesem Zusammenhang auch direkt die Kostenregelung für den Einsatz. Generell gilt der Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt. Dies sollte dem „Besteller“ mitgeteilt werden. Erst durch die Kenntnis des Einsatzauftrags wird sich entscheiden, wie der weitere Ablauf des Verpflegungseinsatzes abgewickelt wird. Je nach Lage und Auftrag muss die Entscheidung getroffen werden, wo und wie der Aufbau des Kochbereiches erfolgt. Für diese Entscheidung sind unabdingbar die folgenden Faktoren zu berücksichtigen: ˘ Art der Verpflegung (Frühstück, Mittag-/Abendessen, Sonderverpflegung z.B. über Nacht, Alten- oder Säuglingsnahrung bzw. Lunchpakete etc.) ˘ Anzahl der Menschen, die zu verpflegen sind ˘ Ausgabeort der Verpflegung ˘ Wetterlage ˘ Infrastruktur zum Betreiben eines Kochbereichs (In-/Outdoor) ˘ Zeitmanagement ˘ Schulung/Übungsstand.
4.3.2 Art der Verpflegung Frühstück
Auch die offenbar leichte Aufgabe, ein Frühstück zur Verfügung zu stellen, kann eine Verpflegungseinheit vor Probleme stellen, bevor die eigentliche Zubereitung beginnt. Je nach der Häufigkeit, ein Frühstück im Alarmierungsfall zur Verfügung stellen zu müssen, werden ggf. nur wenige notwendige Komponenten, in der Regel nur für die Zubereitung warmer Getränke wie Kaffee und Tee, bevorratet sein. Hier ist entsprechend Zeit für die logistische Abwicklung der Beschaffung fehlender Komponenten einzuplanen.
Mittag-/Abendessen
Für die erstmalige Bereitstellung eines Mittag- oder Abendessens sollte der Rückgriff auf eingelagerte Konserven möglich sein. So kann für eine sofortige Mahlzeit schnell und in ausreichender Anzahl ein einfaches warmes Gericht zur Verfügung gestellt werden. Ist ausreichend Zeit, ein warmes Mittag- oder Abendessen zu produzieren, sollte die Verpflegungsreserve in Konservenform noch nicht zum Einsatz gebracht und die Mahlzeit besser frisch zubereitet werden.
Sonderverpflegung
Die Bereitstellung von Sonderverpflegung stellt immer erhöhte Ansprüche an die Verpflegungseinheit – entweder durch eine notwendige spezielle Zubereitung, den Einsatz bestimmter Kochausrüstung oder eine aufwendige logistische Abwicklung. Bei der Zubereitung von Säuglings- und Seniorennahrung müssen ggf. besondere Gerätschaften (z.B.
648
4.3 ˘ Aufbau eines Kochbereichs
zum Pürieren der Nahrung) verwendet werden. Hier ist der Einsatz eines bereits vorhandenen Kochbereichs (z.B. in einer Großküche) in den meisten Fällen unabdingbar und sinnvoll. Bei der Bereitstellung von Nachtverpflegung oder Lunchpaketen ergeben sich für die Verpflegungseinheit vor allem logistische Aufgabenstellungen in Form der zeitlichen und generellen Beschaffung sowie des Transports der einzelnen Komponenten in ausreichender Anzahl. Ebenso stellt das anschließende Verteilen der abgepackten Sonderverpflegung eine weitere logistische Herausforderung dar.
4.3.3 Wie viele Personen sind zu verpflegen? Die Anzahl derer, die zu verpflegen sind, hängt ebenfalls von der aktuellen Lage ab. Sind möglicherweise nur Einsatzkräfte oder auch Teile der Bevölkerung zu versorgen? In der Vergangenheit wurde dies zum Teil streng getrennt, sodass es z.B. Kochtrupps des Bundes gab, die eine Stabskomponente darstellten und nur für die Bereitstellung von Verpflegung für Einsatzkräfte vorgehalten wurden. Gleichzeitig gab es innerhalb einer Betreuungseinheit eine Verpflegungskomponente für Betroffene. Heute weiß man, dass getrenntes Kochen weder sinnvoll noch rationell ist. Dabei werden Ressourcen in Form von Einsatzkräften, Ausrüstung und Energien verschwendet. Letztlich ist nur die Frage entscheidend, ob die alarmierte Verpflegungseinheit in der Lage ist, eigenständig die geforderte Anzahl an Mahlzeiten in adäquater Zeit bereitzustellen und auszugeben. Diese Frage sollte allerdings bereits durch die Arbeit der Fachberater in TEL oder Stab geklärt sein.
4.3.4 Ausgabeort der Verpflegung Der jeweilige Ausgabeort kann bereits durch die TEL oder den Stab festgelegt sein. Falls nicht, ist durch die Führung des Verpflegungsdienstes schnellstmöglich eine Abstimmung mit der übergeordneten Führungsstelle zu erreichen, da diese Frage ebenfalls den Standort und Aufbau des Kochbereichs beeinflusst. Aufgrund der Lage kann es durchaus erforderlich sein, Ausgabestellen flexibel zu halten um sie bei Bedarf schnell verlegen zu können. Bei einer Bombenentschärfung mit einem großflächig abgesperrten Bereich erfolgt die Verpflegungsausgabe beispielsweise unter besonderen Anforderungen. So werden jeweils nur wenige Essen an einer einzelnen Absperrung auszugeben sein. Dafür sind unter Umständen immer wieder kleine Essensausgaben an einzelnen Absperrungen erforderlich. Da diese oftmals über Umwege anzufahren sind, müssen gleichzeitig mehrere mobile Ausgabestellen eingesetzt werden. Zusätzlich sind ggf. weitere Essensausgaben einzurichten – einerseits für Betroffene aus der Bevölkerung in den jeweiligen Auffangstationen des Betreuungsdienstes, andererseits Ausgabestellen für die Einsatzkräfte in deren Bereitstellungsraum oder Aufenthaltsbereich. Die dafür erforderlichen Ressourcen an Ausrüstung, Fahrzeugen und Personal müssen frühzeitig eingeplant und strukturiert werden.
649
4 ˘ Verpflegungsdienst
4.3.5 Wetterlage Auch die aktuelle und die zu erwartende Wetterlage spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Einsatzdurchführung des Verpflegungsdienstes. Bei extremem Winterwetter ist es ggf. besser, an der Dienststelle/Fahrzeughalle zu kochen, anstatt mit der kompletten Ausrüstung auf schnee- und eisglatten Straßen näher an das Schadensgebiet zu fahren. Stattdessen wird letztlich nur die Essensausgabe in der Nähe des Schadensgebietes aufgebaut. Je nach Außentemperaturen sind unterschiedliche Getränke und Getränkemengen einzuplanen. Sicherlich werden heißer Kaffee und Tee kaltem Mineralwasser im winterlichen Verpflegungseinsatz vorgezogen. Im Sommer ist dagegen eine deutlich erhöhte mineralische Flüssigkeitszufuhr bei Helfern und Betroffenen zu berücksichtigen.
4.3.6 Infrastruktur zum Betreiben eines Kochbereichs Zum Betreiben eines Kochbereichs ist eine Mindest-Infrastruktur erforderlich. Dazu gehört jeweils eine ausreichende Strom- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Brennund Treibstoffen, Lebensmitteln und Getränken sowie die Abfall- und Abwasserentsorgung. Des Weiteren müssen Möglichkeiten zur Lagerung von Lebensmitteln und Brennstoffen sowie deren Nachschub bei länger andauernden Einsätzen gegeben sein.
4.3.7 Zeitmanagement Dass der Aufbau eines Kochbereichs eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollte allen Führungskräften und Fachberatern klar sein. Daher ist wie bereits erwähnt die rechtzeitige Alarmierung des Verpflegungsdienstes extrem wichtig. Je nach den Gesamtbedingungen und dem Trainingsstand der Verpflegungseinheit muss mit Zeitverzögerungen und Planänderungen bis zur ersten Verpflegungsausgabe gerechnet werden.
4.3.8 Schulung/Übung Um als Verpflegungseinheit schlagkräftig und effizient zu sein, müssen alle Rollen im Einsatz (vom Fachberater Verpflegung über Zugführung/Gruppenführung bis zu Feldköchen und Feldkochhelfern) optimal ineinandergreifen. Dazu sind permanente Schulungen und regelmäßige Übungen notwendig. Standardisierte Abläufe für die einzelnen Teilbereiche eines Verpflegungseinsatzes können die Leistungsfähigkeit und Effizienz deutlich erhöhen. Alle zuvor aufgeführten Faktoren beeinflussen die Entscheidung der Führung des Verpflegungsdienstes, wo der Kochbereich letztendlich aufgebaut wird.
4.3.9 Aufbau und Gliederung eines Kochbereichs Ein Kochbereich ist unabhängig davon, ob er innerhalb eines Gebäudes oder im Freien aufgebaut ist, stets nach einer identischen Grundstruktur gegliedert. Die eigentlichen
650
4.3 ˘ Aufbau eines Kochbereichs
Unterschiede ergeben sich in der Praxis und oft im Detail. So ist bei einem fest installierten Küchenbereich eine flexible räumliche Anordnung meist nicht mehr möglich. Vielmehr muss mit der vorhandenen Aufteilung des Raumes ein vernünftiger Küchenbetrieb erreicht werden.
Materialanlieferung
In einigen Küchenbereichen fester Einrichtungen ist eine klare Trennung von Wareneingang (Materialanlieferung) und Warenausgang (Entsorgung bzw. Rücklieferung) nicht wirklich gegeben. Meist wird eine Räumlichkeit für beide Zwecke verwendet. Der Bereich der Warenanlieferung (Wareneingang) sollte so gestaltet sein, dass möglichst die gesamten angelieferten Lebensmittelmengen untergestellt werden können, allerdings ohne dabei mit Rückware oder Ware, die bereits zur Entsorgung bestimmt ist, in Berührung zu kommen. Für Einsätze, bei denen es gilt, eine Feldküche in Betrieb zu nehmen, sollten mög-
Abfall
Handwaschbecken
Ein-/Ausgang
Arbeitstisch Garnitur, folienabgedeckt Bank
Bank
Spüle
Koch
Spüle Koch
Abfall
Bank
Koch
Bank
Bank
Bank
Koch
Ein-/Ausgang
Arbeitstisch Garnitur, folienabgedeckt
Koch
FK-Seitenteil, aufgeklappt
Arbeitstisch Garnitur, folienabgedeckt
Koch
FK-Seitenteil, aufgeklappt
Abb. 4.6 ˘ Kochbereich in einem Zelt 651
4 ˘ Verpflegungsdienst
4.16 Verwaltungsarbeiten und Dokumentation M. Klein, B. Schricker Im Verlauf des Verpflegungseinsatzes sind viele Verwaltungsarbeiten notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Diese Tätigkeiten muss jeder Helfer ausüben können.
4.16.1 Anlegen von Inventarverzeichnissen Bei der Übernahme von Küchen sind zunächst folgende Maßnahmen durchzuführen: ˘ Aufnahme des Inventars der bereits eingerichteten Küche, anderer zugewiesener Räume oder Kochstellen ˘ Feststellen etwaiger Mängel (Kessel, Mobiliar, Räume, Zubehör) ˘ Feststellen aller Zählerstände (Gas, Strom, Wasser, evtl. Heizöltanks). In eingerichteten Küchen ist in der Regel ein Inventarverzeichnis vorhanden, anhand dessen die Aufnahme vorgenommen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Verzeichnis erstellt werden. Neben der laufenden Nummer sowie der Anzahl und Bezeichnung der vorhandenen Gegenstände sind auch Beschädigungen festzuhalten. Die Aufnahme der Inventarliste ist in Gegenwart des Besitzers, des Zuweisenden oder zumindest eines neutralen Zeugen durchzuführen. Die Unterschriften des Besitzers,
Abb. 4.39 ˘ Muster einer eingerichteten Verpflegungsausgabestelle 736
4.16 ˘ Verwaltungsarbeiten und Dokumentation
Verpflegungsdienst – Verwaltungsarbeiten und Dokumentation Anlage 1
Eine Eintragung im Inventarverzeichnis könnte folgendermaßen lauten: Lfd. Nr. Anzahl
Gegenstand
Bemerkungen/ Beschädigungen
Änderungen, Datum/ Ergänzungen
Deckeldichtung defekt
Dichtung erneuert am TT.MM.JJJJ
1
1
100 l Kessel, Gasherd Nr. 2
2
4
Schöpfkellen 2 l
3
1
40 l Kochtopf
Zählerstand Gas:
15.314,5
Zählerstand Strom:
21.704,7
Zählerstand Wasser:
1.457,3
Deckelgriff lose
Abb. 4.40 ˘ Muster eines Inventarverzeichnisses Zuweisenden oder Zeugen sowie des Übernehmenden und das Datum der Übernahme gehören auf das erstellte Inventarverzeichnis. Die Rückgabe der Küche bei Beendigung des Einsatzes muss ebenfalls anhand des Inventarverzeichnisses durchgeführt werden.
4.16.2 Anforderung von Lebensmitteln Bei Verpflegungseinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass die benötigten Lebensmittel zugewiesen werden. Es muss jedoch eine Bedarfsermittlung erfolgen. Aufgrund dieser Ermittlung erfolgt dann die Anforderung und Zuteilung der Lebensmittel. Jede Anforderung erfolgt schriftlich und nur über den festgelegten Dienstweg! Für die Anforderung lässt sich ein Formblatt (Abb. 4.41) verwenden, in das die anfordernde Stelle, der Ort der Anlieferung, die Menge und Art des Artikels sowie Bemerkungen einzutragen sind. Die Anforderung – in mindestens zweifacher Ausfertigung – wird vom Anfordernden unterzeichnet; die zuständige Führungskraft zeichnet gegen und/oder stempelt den Anforderungsschein ab. Ein Durchschlag des Formulars verbleibt beim Anfordernden. Die Annahme der Lebensmittel erfolgt nur durch die verantwortliche Einsatzkraft, die für die Lagerverwaltung eingesetzt ist. Bei jeder Warenanlieferung muss die Ware anhand des Lieferscheins überprüft werden auf: ˘ Menge ˘ Zahl ˘ Gewicht ˘ Zustand.
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Klaus Hofmann Roland Lipp
Dieses Handbuch umfasst erstmals das
jeweils im Mittelpunkt. Die Spezifika und
gesamte Grundlagenwissen für die Hel-
die praktischen Fragen der sanitätsdienst-
fer der drei Aufgabenbereiche Sanitäts-,
lichen Versorgung, der psychischen Betreu-
Betreuungs- und Verpflegungsdienst (SBV).
ung und der Verpflegung von Einsatzkräf-
Ausgehend von einem Gesamtblick auf die
ten und Betroffenen werden an konkreten
allgemeinen Grundlagen des Katastrophen-
Einsatzbeispielen erläutert. Das Praxiswis-
schutzes und der Gefahrenabwehr widmet
sen der 60 Fachautoren wird ergänzt durch
sich das Handbuch ausführlich den Aufga-
den Download-Bereich mit interessanten
ben und Anforderungen in den drei genann-
Zusatzmaterialien. Helfer und Führungs-
ten Bereichen. Dabei stehen die Ausbildung
kräfte erwerben mit dem Handbuch einen
der Helfer, die Ausstattung und vorgehal-
profunden Überblick und praxisorientierten
tenen Strukturen sowie die Einsatzplanung
Leitfaden zu allen Facetten des SBV.
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Klaus Hofmann Roland Lipp
Handbuch für Helfer und Führungskräfte
Herausgeber
Klaus Hofmann · Roland Lipp (Hrsg.)
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst Handbuch für Helfer und Führungskräfte ISBN 978-3-943174-89-2
Handbuch für Helfer und Führungskräfte www.skverlag.de
2., durchgesehene und aktualisierte Auflage