SEGmente9_Blaetter

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K. Maurer, Th. Mitschke (Hrsg.) R. Kersten Trupps im Sanitätsdienst werden oft nicht einsatztaktisch gegliedert – im Gegensatz zu den Feuerwehren. Der Autor, seit vielen Jahren bei einer Hilfsorganisation sowie im Katastrophenschutz aktiv, überträgt die taktische Ausrichtung der Feuerwehrtrupps auf den Sanitätsdienst und stellt ein in der Fläche umsetzbares Basiskonzept für die Einbindung der Medizinischen Task Forces des Bundes vor. Standard-Einsatz-Regeln (SER) für typische Einsätze wie

MANV, Katastrophenfall oder eine Veranstaltung werden einfach und klar vorgestellt. Den SER liegt dabei ein neuer Truppbegriff zugrunde: Je nach Einsatzlage wird der Trupp vom Gruppenführer bedarfsgerecht bestimmt. Praxishinweise zur Ausstattung und viele Beispiele machen die Aufgaben der Erstversorgungs-, Trage-, Behandlungs- und Krankentransporttrupps anschaulich. Dabei bleibt eine Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse vor Ort möglich.

K. Maurer, Th. Mitschke (Hrsg.) R. Kersten

SEGmente 9 Der Trupp im Sanitätsdienst

ISBN 978-3-938179-78-9 · www.skverlag.de

SEGmente 9

Der Trupp im Sanitätsdienst



Herausgeber:

laus Maurer K Thomas Mitschke

Mitbegründer: Hanno Peter ✝

Band 9

Der Trupp im Sanitätsdienst Standard-Einsatz-Regeln

Rainer Kersten

Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey mbH, Edewecht 2010


Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© Copyright by Verlagsgesellschaft Stumpf und Kossendey mbH, Edewecht 2010 Satz: TypoGrafika | Anke Buschkamp, Oldenburg Druck: Druckservice Messauer, Oldenburg


5

Inhalt Abkürzungen Vorbemerkungen 1 Einführung

1.1 Taktische Defizite im Sanitätsdienst 1.2 Begriff des Trupps im Sanitätsdienst 1.3 Begriff des Trupps bei der Feuerwehr 1.4 Konzept der Standard-Einsatz-Regeln

6 7 9

9 20 24 28

2 Zweck und Geltungsbereich der SER 3 Gliederung des Trupps

32 33

4 Ausstattung des Trupps

36

5 Einsatz des Trupps

40

Anhang

73

3.1 Selbstständiger Trupp 3.2 Nichtselbstständiger Trupp 3.3 Gliederung der Mannschaft

4.1 Persönliche Ausstattung 4.2 Fachdienstausstattung des Erstversorgungstrupps 4.3 Fachdienstausstattung des Tragetrupps 4.4 Fachdienstausstattung des Behandlungstrupps 4.5 Fachdienstausstattung des Krankentransporttrupps

33 33 34 36 36 36 37 37

5.1 Sanitätseinsätze zur Absicherung von Veranstaltungen 40 5.2 SEG-Einsatz beim MANV 52 5.3 Einsatz im Katastrophenfall 61 Anlage: Taktische Zeichen für die Sanitätsgruppe Anmerkungen Literatur Abbildungsnachweis

73 74 81 83


6

Abkürzungen AED

Automatischer Externer Defibrillator

KTW-4

Krankentransport­ wagen mit vier Tragen

Anh.

Anhänger

LF

ArztTrKW

Arzttruppkraftwagen

Löschgruppenfahrzeug

BBK

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katas­trophenhilfe

LSHD

Luftschutzhilfsdienst

MANV

Massenanfall von Verletzten

BHP

Behandlungsplatz

MedProdG

BOS

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz)

MTF

BRK

Bayerisches Rotes Kreuz

Medizinische Task Force

MTW

DIN

Deutsches Institut für Normung e.V.

Mannschafts­ transport­wagen

NEF

DRK

Deutsches Rotes Kreuz

Notarzteinsatzfahrzeug

PDV

DV

Dienstvorschrift

Polizei-Dienstvorschrift

EKG

Elektrokardiogramm

RD

Rettungsdienst

EN

Europäische Normen

RTW

Rettungswagen

FwDV

Feuerwehr-Dienstvorschrift

SEG (San)

Schnell-Einsatz-Gruppe (Sanitätsdienst)

GKrKw

Großraumkrankenkraftwagen

SER

Standard-EinsatzRegeln

GrFü

Gruppenführer

SHD

Gw-San

Gerätewagen Sanitätsdienst

Sicherheits- und Hilfsdienst

STAN

He

Helfer

Stärke- und Ausstattungsnachweisung

HWS

Halswirbelsäule

SZ

Sanitätszug

KatS

Katastrophenschutz

KF/ME

Kraftfahrer und ­Melder

KTW

Krankentransport­ wagen

KTW-2 Typ B Notfall-Krankentransportwagen mit zwei Tragen nach DIN EN 1789 B

T 1-Bereich Bereich, in dem Patien­ten der Sichtungskategorie 1 versorgt werden TrFü

Truppführer

UHS

Unfallhilfsstelle


9

1 Einführung 1.1 Taktische Defizite im Sanitätsdienst Von jeher steht bei der Ausbildung des Sanitätsdienstes die individuelle medizinische Versorgung der Patienten im Vordergrund. Die einsatztaktischen Aspekte treten dagegen zurück. Dies beginnt schon im Ur-Lehrbuch des Sanitätsdienstes von Friedrich von Esmarch1 und setzt sich bis zur heutigen Zeit in den bekannten Lehrwerken fort. Einige rudimentäre Ansätze, die sich vor allem der Ausstattung und der Gliederung von Sanitätseinheiten widmen, ändern nichts an dieser Tatsache.2 Eine einheitliche taktische Ausbildung für die Helfer des Sanitätsdienstes gibt es bis heute nicht. In aller Regel beinhaltet die Grundausbildung im Sanitätsdienst keine taktischen Elemente. Wenn taktische Grundlagen in die Basisausbildung aufgenommen werden, beruht dies auf der Initiative der Ausbilder, ohne dass es hierfür entsprechende, verbindliche inhaltliche Vorgaben gibt. Daher verläuft die Ausbildung uneinheitlich und lückenhaft. Eine einsatztaktische Basis, auf der weiterführende Ausbildungen aufbauen können, kann bei den Helfern des Sanitätsdienstes nicht vorausgesetzt werden. Die systematische Schulung einsatztaktischer Grundlagen beginnt in den Sanitätsorganisationen erst mit der Ausbildung zum Gruppen- oder Unterführer.3 Hierin unterscheidet sich der Sanitätsdienst grundlegend von den Feuerwehren. Das taktische Konzept im Feuerwehrbereich beginnt an der Basis mit der Einteilung der Löschgruppe in die drei klassischen Trupps (Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp). Bereits in den Jugendfeuerwehren wird die daraus entwickelte Taktik geschult und immer wieder geübt, bis hin zu Vergleichswettkämpfen. Auf der


10 Grundlage der Trupps für den Löscheinsatz baut sich das gesamte taktische System des Feuerwehreinsatzes von den Staffeln und Gruppen über die Löschzüge bis zu den größeren Verbänden auf. Obwohl der klassische dreiteilige Löschangriff in der Einsatzpraxis nur noch selten vorkommt, zeigt sich das System ausreichend flexibel, um auch den aktuellen Anforderungen im Einsatz gerecht zu werden. Näheres zum Begriff des Trupps bei der Feuerwehr findet sich Kap. 1.3. Auch zur Taktik des Sanitätsdienstes gibt es mittlerweile eine umfangreiche Literatur. Diese folgt jedoch meist einem so genannten Top-down-Ansatz, d. h. sie entwickelt die taktischen Grundsätze von der höchsten Führungsebene (Einsatzleitung, Abschnittsleitung, Zugführung, SEG-Führung) nach unten. Die unterste Ebene des Helfers oder Trupps lässt dieses taktische System allerdings außen vor. Spätes­ tens auf der Ebene der Gruppe enden in aller Regel die Darstellungen. Diese Feststellungen gelten auch für die Dienstvorschriften des Katastrophenschutzes (KatS) und seiner Vorgängerorganisation, dem Luftschutzhilfsdienst (LSHD). Interessanterweise wurden die taktischen Vorgaben für den Sanitätsdienst im LSHD auf Ebene der Gruppe begonnen. In der LSHD-DV 3014 von 1967 finden sich detailverliebte Regelungen vom Packen der persönlichen Ausrüstung im Großraumkrankenkraftwagen (GKrkW) bis zum richtigen Antreten hinter dem Fahrzeug. Eine konkrete Vorstellung, was nach dem Einsatzbefehl des Gruppenführers erfolgen soll, existiert jedoch nur für die Gruppe insgesamt, nicht für die Mitglieder der Gruppe im Einzelnen. Noch vager in ihren Regelungen bleibt die vorerst letzte, mittlerweile für ungültig erklärte5 KatS-DV 400 vom Mai 1988. Außer einer recht detaillierten, aber inhaltlich umstrittenen6 Prinzipskizze zum Einsatz auf dem Verbandplatz7 finden sich hier keine konkreten taktischen Vorgaben für die Helfer. Die KatS-DV


11 400 legt ihren Schwerpunkt auf das Zusammenwirken der Gruppen im Zugverband. Dazu werden auch die vorgesehenen Teilaufgaben der einzelnen Gruppen beschrieben. Tiefer geht die taktische Darstellung aber nicht. Speziell zur Bewältigung von Massenanfällen von Verletzten (MANV) steht eine sehr umfangreiche Literatur zur Verfügung.8 Von wenigen Beispielen abgesehen, wird aber auch in dieser Literatur der Top-down-Ansatz verfolgt. Die Einsatztaktik wird also aus der Perspektive der Einsatzleitung entwickelt. Dabei reicht die Darstellung bis auf die Ebene der einzelnen Gruppe bzw. SEG. Sehr ausführlich werden der Versorgungsweg und die Funktionsbereiche eines MANV-Einsatzes behandelt (Patientenablage, Behandlungsplatz9, Transportbereich). Nur den Fragen, welche Aufgaben der einzelne Helfer erfüllen soll und wie die Helfer zur Aufgabenerfüllung der Gruppe oder Teileinheit zusammenwirken sollen, wird zumeist nicht weiter nachgegangen. Eine Ausnahme stellt hier die Arbeit von Schreiber10 dar. In ihr wird ein sehr detaillierter Vorschlag unterbreitet, wie die Helfer einer Sanitätsgruppe zusammenwirken können, um die Teilaufgabe »Aufbau und Betrieb einer Behandlungsstelle« zu erfüllen. Die Überlegungen kommen den hier vorgelegten Regelungen durchaus nahe. Die Tätigkeiten in anderen Funktionsbereichen werden wegen der Beschränkung auf die Arbeitsanweisungen für eine Behandlungsstelle nicht erörtert.11 Die hier dargestellten SER verfolgen ein umfassenderes Konzept. Ebenfalls aus Sicht des einzelnen Helfers erfolgt die Darstellung von Peter, Mitschke, Uhr (1998)12, in der sehr präzise die Maßnahmen dargestellt werden, die von dem ersten oder einem der ersten eintreffenden Rettungsmittel im Falle eines MANV-Einsatzes zu ergreifen sind. Sehr ähnlich ist die Darstellung bei Hackstein (2006).13 Beide Arbeiten gehen jedoch in ihrem taktischen Konzept von der Besatzung


12 eines Rettungsmittels als relevantem Team aus. Eine Übertragung auf Sanitätshelfer, die im Verband einer Gruppe tätig werden, ist nicht möglich. Die Hilfsorganisationen haben eine Reihe von Handreichungen für ihre Einsatzkräfte herausgegeben, die teilweise auch Ausführungen zur Einsatztaktik enthalten.14 In aller Regel beschränken sich die Aussagen jedoch auch hier auf den Bereich von der Einsatzleitung abwärts bis zur Ebene der Gruppe. Konkrete taktische Regelungen für Helfer oder Trupps finden sich kaum. Eine Ausnahme stellt hier die Darstellung der Tätigkeit auf einem Behandlungsplatz im Handbuch für BRK-Einsatzkräfte dar.15 In grafischer Form werden die Helfer den einzelnen Funktionsbereichen des Behandlungsplatzes zugeordnet. Grundlage des Konzeptes ist das in Bayern landesweit eingeführte Modell eines Behandlungsplatzkontingentes in Bereitschaftsstärke. Die Darstellung konkretisiert den Einsatz der Kräfte der fünf vorgesehenen SEG-San auf dem Behandlungsplatz. Trotz der bayerischen Besonderheiten lassen sich die Regelungen durchaus auch auf andere Verhältnisse übertragen. Das Konzept beschränkt sich allerdings auf die Teilaufgaben Sichtung und Patientenversorgung. Die übrigen Funktionen (Transport auf dem Behandlungsplatz, Technik und Sicherheit, Einrichtung und Betrieb des Rettungsmittelhalteplatzes) werden nur in allgemeiner Form angesprochen. Sehr konkrete, landesweit einheitliche Regelungen für den Einsatz beim MANV gibt es auch in Nordrhein-Westfalen.16 Das Konzept reicht herunter bis zum einzelnen Helfer, womit allerdings keine Aufgabenbeschreibung verbunden ist, sondern lediglich die Festlegung des Personalbedarfs mit der notwendigen Mindestqualifikation. Obwohl Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes eingebunden werden, wird die personelle Besetzung nicht unmittelbar aus deren Strukturen abgeleitet. Insgesamt erscheint das


13 Konzept sehr rettungsdienstorientiert. Eine Grundlage für die taktische Ausbildung der Helfer bieten die Regelungen nicht, weil sie dafür zu komplex sind und die Einsatzmöglichkeiten zu verschieden sein können. Letztlich kann das detailliert ausgearbeitete System nur für Einsatzleiter und Führungskräfte bis hinunter zum Zug- oder evtl. auch Gruppenführer als einsatztaktische Basis dienen. Die Konzeption für die Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz17 beschränkt sich im Wesentlichen auf die materielle Ausstattung. Eine konkrete Zuordnung der beschriebenen Aufgaben auf die vorgesehenen (Teil-)Einhei­ ten findet sich darin nicht. Die dargestellte Literatur bietet eine Reihe von Elemen­ ten, die als anerkannte Taktik des Sanitätsdienstes im Katastrophenfall und beim MANV angesehen werden können. Zu diesen taktischen Grundlagen gehört der Versorgungsweg Verletzter und Kranker, der mit dem Erstversorgungsbereich und den Patientenablagen im oder am unmittel-

Abb. 1 ˘ Versorgungsweg Verletzter und Kranker (nach: Bundesamt für Zivilschutz 1988, Anlage 6)


32

2 Zweck und Geltungsbereich der SER Diese Standard-Einsatz-Regeln dienen dem Zweck, eine neue Untergliederung der taktischen Einheit Sanitätsgruppe zu bilden. Der Trupp soll seine taktischen Aufgaben im Einsatz sicher und in standardisierten Abläufen erfüllen. Damit wird der Gruppenführer von regelmäßig wiederkehrenden Entscheidungen entlastet. Die Qualität der Einsatzabwicklung steigt durch die Festschreibung der erfolgreichen Erfahrungen als Standardabläufe. Die SER ermöglichen und erfordern eine taktische Schulung der Helfer im Sanitätsdienst. Jeder Helfer muss wissen, welche Aufgaben er zu erfüllen hat, wenn er im Einsatz einen bestimmten Auftrag von seinem Gruppenführer erhält. Die Standardisierung der Aufgaben und Abläufe durch die SER stellen die Grundlage für die taktische Ausbildung und die Einsatzabwicklung dar. Die SER gelten für den Einsatz des Trupps als Teileinheit einer Sanitätsgruppe im Rahmen von Sanitätseinsätzen zur Absicherung von V­eranstaltungen, ˘ der Verstärkung des Rettungsdienstes als SEG beim Massenanfall von Verletzten (MANV), ˘ des Sanitätsdienstes im Katastrophenfall. ˘


33

3 Gliederung des Trupps Der Trupp im Sanitätsdienst besteht, wie jede andere taktische Einheit auch, aus Mannschaft und Ausstattung.

3.1 Selbstständiger Trupp Ein Trupp kann als selbstständige taktische Einheit tätig werden, wenn er taktische Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erfüllung wahrnimmt und ihm hierzu Mannschaft und Ausstattung, insbesondere ein Einsatzfahrzeug, fest zugewiesen sind. Beispiele für Selbstständige Trupps im Rettungsdienst sind: NEF: Notarzt, Rettungsassistent mit NEF und Ausstattung ˘ RTW: z. B. zwei Rettungsassistenten mit RTW und Ausstattung. ˘

Bei einem KTW, der zu einer Sanitätsgruppe gehört, handelt es sich zunächst nicht um einen Selbstständigen Trupp. Wird er aber für einen Krankentransport eingesetzt, ist er bis zum Abschluss des Auftrages ein Selbstständiger Trupp.1 Ebenso ist ein RTW, der für einen Sanitätsdienst einem Sanitätsgruppenführer unterstellt ist, zunächst ein Nichtselbstständiger Trupp, bis er einen Transportauftrag übernimmt.2 Der Selbstständige Trupp im Rettungsdienst wird in diesen SER nicht weiter behandelt. Sein Einsatz richtet sich nach den Festlegungen für den Rettungsdienst.

3.2 Nichtselbstständiger Trupp Ein Nichtselbstständiger Trupp übernimmt Teilaufgaben im Rahmen der taktischen Einheit Gruppe, die ihm vom Grup-


34 penführer zugewiesen werden. Auch der Nichtselbstständige Trupp benötigt Mannschaft und Ausstattung, ein eigenes Fahrzeug ist in der Regel jedoch nicht erforderlich. Beispiele für Nichtselbstständige Trupps sind: Erstversorgungstrupp: Truppführer und Helfer mit tragbarer Sanitätsausstattung ˘ Tragetrupp: Truppführer und Helfer mit Krankentrage und ggf. weiterer Trageausstattung ˘ Behandlungstrupp: Truppführer und Helfer mit Sanitätsausstattung im Behandlungsbereich ˘ Krankentransporttrupp: Truppführer/Transportbegleiter und Helfer mit MTW oder KTW und Ausstattung zum Patiententransport.3 ˘

3.3 Gliederung der Mannschaft Ein Trupp besteht grundsätzlich aus zwei Personen, dem Truppführer und dem Helfer. In besonderen Fällen kann eine dritte Person hinzukommen, wenn sie zum Beispiel zur Ausbildung oder als Praktikant eingesetzt wird.4 Der Truppführer wird einsatzbezogen vom Gruppenführer oder Einsatzleiter ernannt. Hat ein Mitglied des Trupps eine Unterführerausbildung erfolgreich absolviert, so wird es grundsätzlich zum Truppführer ernannt. Steht kein ausgebildeter Unterführer zur Verfügung, soll grundsätzlich die Einsatzkraft mit der höherwertigen sanitätsfachlichen Ausbildung als Truppführer eingesetzt werden. Bei gleichwertiger sanitätsfachlicher Ausbildung wird die Einsatzkraft mit der längeren Einsatzerfahrung zum TruppAbb. 2 ˘ Gliederung einer führer ernannt. Die Ernennung zum Sanitätsgruppe, Beispiel 1


35 Truppführer endet mit dem Abschluss des Einsatzes in der Unterkunft. Der Truppführer muss mindestens eine abgeschlossene Sanitätsdienstausbildung5 oder eine gleichwertige fachliche Ausbildung absolviert haben. Der Abb. 3 ˘ Gliederung einer Helfer muss mindestens eine SanitätsSanitätsgruppe, Beispiel 2 helferausbildung oder eine gleichwertige fachliche Ausbildung abgeschlossen haben. Einsatzkräfte mit geringwertigerer Ausbildung dürfen nur als dritte Person in einem Trupp zur Ausbildung eingesetzt werden. Im Krankentransporttrupp übernimmt der Truppführer gleichzeitig die Aufgabe des Transportbegleiters, der Helfer die Aufgabe des Kraftfahrers.6 Ist der Trupp mit einem Fahrzeug ausgestattet, soll der Truppführer grundsätzlich als Beifahrer und der Helfer als Kraftfahrer tätig werden. Der Truppführer übernimmt den Sprechfunkverkehr und die Dokumentation des Truppeinsatzes. Der Melder steht dem Gruppenführer für besondere Aufgaben zur Verfügung, zum Beispiel als Führungsassistent und Sprechfunker. Ist ein Trupp personell nicht vollständig, ersetzt der Melder die fehlende Einsatzkraft. Auf die Tätigkeit des Melders wird in diesen SER nicht näher eingegangen. Als Anwendungsbeispiele für die Gliederung einer Sanitätsgruppe siehe die Abb. 2 und 3.


60 Grundsätzlich sollte auch beim geschlossenen Einsatz immer eine Einteilung von Trupps in der in Kap. 3 beschriebenen Form erfolgen, um eine führbare einsatztaktische Gliederung der Sanitätsgruppe zu gewährleisten. Dafür ist es unerheblich, mit welchem Fahrzeug und in welcher Funktion die Helfer ausrücken. Wird beispielsweise ein KTW für den Auftrag der Gruppe nicht als Rettungsmittel benötigt, können die auf ihm eingeteilten Helfer jederzeit vom Gruppenführer (ggf. mit der tragbaren Ausstattung des KTW) als Erstversorgungs-, Behandlungs-, Trage- oder sonstiger Trupp eingesetzt werden. Das Fahrzeug dient dann nur dem Transport von Mannschaft und Ausstattung zum Einsatzort. Das Vorgehen als geschlossene Gruppe wird in den StandardEinsatz-Regeln für die Sanitätsgruppe festgelegt.

Anwendungsbeispiel: SEG-Einsatz

Bei einem MANV trifft die Sanitätsgruppe als erste SEG nach dem Rettungsdienst am Einsatzort ein. Von der Abschnittsleitung Rettungsdienst erhält sie den Auftrag, eine Patientenablage an der Stelle einzurichten, an der bereits erste Verletzte von der Feuerwehr gesammelt worden sind. Abb. 6 zeigt die Aufstellung der Sanitätsgruppe, die dem Gruppenführer zur Verfügung steht. Der Gruppenführer teilt die Mannschaft in Trupps ein. Der 3. und der 4. Trupp erhalten den Auftrag, mit der tragbaren Ausstattung der KTW als Erstversorgungstrupps die Verletzten zu versorgen, die bereits im Bereich der Patien­ ten­ablage gesammelt worden sind. Der 1. und der 2. Trupp werden beauftragt, mit der Ausstattung des ArztTrKW eine strukturierte Patientenablage einzurichten. Der Kraftfahrer/Melder unterstützt bei der Herausgabe des Materials. Abb. 6 ˘ Sanitätsgruppe


61 Anschließend werden alle vier Trupps auf der Patientenablage als Behandlungstrupp tätig. Dem KF/Me wird die Registrierung der Verletzten auf der Patientenablage zugewiesen. Der Gruppenführer übernimmt die organisatorische Leitung der Patientenablage und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ärzten und Kräften des Rettungsdienstes.

5.3 Einsatz im Katastrophenfall Der Einsatz der Trupps im Katastrophenfall unterscheidet sich nur geringfügig vom SEG-Einsatz beim MANV, sodass die in Kap. 5.2 getroffenen Festlegungen auch im Katastrophenfall gelten. Im Katastrophenfall erfolgt der Einsatz häufiger in größeren Einheiten oder Verbänden (Züge, Bereitschaften). Die Grundaufgaben des Trupps werden hiervon nicht berührt. Das Zusammenwirken in der Einheit regeln die StandardEinsatz-Regeln für die Sanitätsgruppe oder die Einsatzeinheit. Die Unterstellungsverhältnisse im Katastrophenfall werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde festgelegt. Die Aufgaben der Trupps und die Unterstellung unter den Gruppenführer in der Sanitätsgruppe sind hiervon nicht betroffen. Im Katastrophenfall wird die Sanitätsgruppe in aller Regel geschlossen und gemeinsam zum Einsatz kommen. Hierfür gelten die in Kap. 5.2.6 dargestellten Festlegungen. Der Einsatz im Katastrophenfall erfolgt häufig aus der Bereitstellung am Standort oder in einem Bereitstellungsraum heraus. Die dafür notwendigen Vorbereitungen (Organisationsregelungen für Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung) sollten in gesonderten Standard-Einsatz-Regeln festgelegt werden.


K. Maurer, Th. Mitschke (Hrsg.) R. Kersten Trupps im Sanitätsdienst werden oft nicht einsatztaktisch gegliedert – im Gegensatz zu den Feuerwehren. Der Autor, seit vielen Jahren bei einer Hilfsorganisation sowie im Katastrophenschutz aktiv, überträgt die taktische Ausrichtung der Feuerwehrtrupps auf den Sanitätsdienst und stellt ein in der Fläche umsetzbares Basiskonzept für die Einbindung der Medizinischen Task Forces des Bundes vor. Standard-Einsatz-Regeln (SER) für typische Einsätze wie

MANV, Katastrophenfall oder eine Veranstaltung werden einfach und klar vorgestellt. Den SER liegt dabei ein neuer Truppbegriff zugrunde: Je nach Einsatzlage wird der Trupp vom Gruppenführer bedarfsgerecht bestimmt. Praxishinweise zur Ausstattung und viele Beispiele machen die Aufgaben der Erstversorgungs-, Trage-, Behandlungs- und Krankentransporttrupps anschaulich. Dabei bleibt eine Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse vor Ort möglich.

K. Maurer, Th. Mitschke (Hrsg.) R. Kersten

SEGmente 9 Der Trupp im Sanitätsdienst

ISBN 978-3-938179-78-9 · www.skverlag.de

SEGmente 9

Der Trupp im Sanitätsdienst


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