SEGmente 2 –Der Behandlungsplatz

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K. Maurer, H. Peter (Hrsg.) J. W. Weidringer, H. Peter Die gewachsenen Strukturen des Verbandplatzes bis hin zum aktuellen Behandlungsplatz macht dieser SEGmenteBand verständlich. Er befaßt sich mit dem modernen Ablauf eines Sanitätseinsatzes, mit praktischen Erwägungen wie dem Platzbedarf und mit den Anforderungen an Personal und Material. Die neuesten Vorschläge zur personellen und materiellen Ausstattung eines Behandlungsplatzes finden in der zweiten Auflage ebenso Be-

rücksichtigung wie weitere aktuelle Entwicklungen, z.B. in der Begrifflichkeit. Das wird auch in der Titeländerung deutlich: Nicht mehr vom Verbandplatz ist die Rede, sondern vom Behandlungsplatz – denn in dieser Einrichtung wird eben viel mehr gemacht, als nur Verbände anzulegen! All diejenigen, die im Rettungs- und Sanitätsdienst an der Planung zur Aufstellung eines Behandlungsplatzes arbeiten, werden im vorliegenden Buch eine wertvolle Hilfe finden.

K. Maurer, H. Peter (Hrsg.) J. W. Weidringer, H. Peter PRAXISWISSEN

PRAXISWISSEN

SEGmente 2 Der Behandlungsplatz 2., überarbeitete Auflage ISBN-10 3-932 750-58-6 ISBN-13 978-3-932750-58-8 · www.skverlag.de

SEGmente 2 Der Behandlungsplatz 2., überarbeitete Auflage


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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Angaben sind im Internet 端ber http://dnb.d-nb.de abrufbar.

息 Copyright by Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey m.b.H., Edewecht 2001 Druck: KG-Druck G端nzel, Wardenburg Umschlagfoto: Wilfried Antons, D端ren ISBN-10: 3-932750-58-6 ISBN-13: 978-3-932750-58-8


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Hrsg. von Klaus Maurer und Hanno Peter

Band 2

Der Behandlungsplatz

Hanno Peter, Johann Wilhelm Weidringer 2., 眉berarbeitete Auflage

Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey. Edewecht 路 Wien


4


5

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

6

Vorwort

7

1 Einleitung

9

2 Militärische Vorbilder

15

3 Verbandplätze im zivilen Sanitätsdienst

23

4 Grundsätzlicher Ablauf eines Sanitätseinsatzes

4.1 Die Verletztenablage 4.2 Ablage für Rettungsmaterial 4.3 Der Bereitstellungsraum für Rettungsdienst­fahrzeuge 4.3.1 Bereitstellungsräume für Rad­fahrzeuge 4.3.2 Bereitstellungsraum für Hubschrauber ­ (Hubschrauberlandeplatz)

5 Notwendigkeit für die Einrichtung eines Behandlungsplatzes

6 Struktur eines Behandlungsplatzes

33 36 40 41 43 43 46 49

7 Räumliche und organisatorische ­Bedingungen 57 8 Ablaufplan

62

9 Taktische Zeichen

65

66

Literaturverzeichnis


6

Abkürzungen BOS BPl Dv ELW HVP KatS LNA LSHD OrgL SB SG SKK StAN SZ SZ-T TEL VPZ

Behörden und Organisationen mit ­ Sicherheitsaufgaben Behandlungsplatz Dienstvorschrift Einsatzleitwagen Hauptverbandplatz (nicht mehr verwendeter Begriff) Katastrophenschutz Leitender Notarzt Luftschutzhilfsdienst Organisatorischer Leiter Sammelbegriff Stangengerüstzelt Ständige Konferenz Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz Stärke- und Ausstattungsnachweis Sanitätszug Sanitätszug-Transport Technische Einsatzleitung Verbandplatzzug (nicht mehr verwendeter Begriff)


7

Vorwort Der Band 2 der Reihe SEGmente erscheint in der zweiten Auflage. Mit dieser Neuerscheinung ist ein Wechsel des Titels notwendig geworden. An die Stelle des alten Begriffs »Verbandplatz« ist der »Behandlungsplatz« getreten. Diese Begriffsänderung ergab sich deshalb, weil an dieser Einrichtung eben mehr gemacht wird, als nur Verbände anzulegen. Auch im militärischen Bereich bei der Bundeswehr hat ein Begriffswechsel stattgefunden. Aus Truppen- und Hauptverbandplatz wurden Rettungsstelle und Rettungszentrum. Parallel dazu ist eine neue Begrifflichkeit im zivilen Sektor ebenfalls angezeigt. Das Deutsche Institut für Normung in Berlin hat inzwischen reagiert und den »Behandlungsplatz« ebenso wie die »Verletzten­ ablage« in einen Entwurf der DIN 13050 Rettungswesen - Begriffe aufgenommen. Damit dokumentiert sich die Wichtigkeit dieser früher eher dem Katastrophenschutz zugeordneten Begriffe auch für den Rettungsdienst. Und die Praxis selbst hat den Wert des Behandlunsplatzes bei Unglücksfällen bewiesen. So konnte beim Zugunglück in Brühl durch die beteiligten Kräfte schnell ein Behandlungsplatz in Betrieb genommen werden; Patienten wurden dort behandelt und transportfähig gemacht. Ferner gibt es für die Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitskreise Rettungsdienst sowie Zivil- und Katastrophenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NW) inzwischen einen Vorschlag zur personellen und materiellen Ausstattung eines Behandlungsplatzes und zur notwendigen Material-Vorhaltung für die medizinische Versorgung von 50 Verletzten. In dieser zweiten Auflage wird den neuen Entwicklungen Rech­nung getragen. Allerdings wurde der Begriff »Verbandplatz« überall dort beibehalten, wo er sich aus der Vergangenheit heraus ergibt und wo er in Dienstvorschriften und ähnlichem im Original verwendet wurde. Der Begriff »Behandlungsplatz«


8 wird immer dann benutzt, wenn wir vom heutigen Modell sprechen. Einige Zahlenangaben haben wir aus der praktischen Erfahrung heraus angepaĂ&#x;t. Wir hoffen, daĂ&#x; alle diejenigen, die im Rettungs- und Sanitätsdienst an der Planung zur Aufstellung eines Behandlungsplatzes arbeiten, eine Hilfe finden werden. Die Autoren


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1 Einleitung Der Massenanfall von Verletzten ist ein notfallmedizinisches Problem, das nicht erst seit den Ereignissen beim Flugunfall in Ramstein 1988 zutage trat. Die Bewältigung der Versorgung einer Vielzahl von Verletzten, die über die Versorgungskapazität des Rettungsdienstes weit hinausgeht, war lange Zeit dem Katastrophenschutz, insbesondere dem Sanitätsdienst, vorbehalten. Dabei hatte man den Eindruck, daß zwar Rettungsdienst und Sanitätsdienst sich um den verletzten Menschen kümmern wollten, sie allerdings voneinander kaum Kenntnis genommen haben. Der Rettungsdienst versank bei einer Vielzahl von Verletzten mancherorts schnell in eine ausweglose Situation, weil seine Versorgungskapazitäten viel zu gering waren; der Sanitätsdienst, rein ehrenamtlich organisiert, tat so, als ob es den Rettungsdienst nicht gäbe und der Massenanfall von Verletzten nur allein durch ihn bewältigt werden könnte. Dabei klaffte gerade beim ehrenamtlichen Sanitätsdienst die Lücke zwischen Anspruch und Realität häufig weit auseinander. Anders als bei den Freiwilligen Feuerwehren, die das Alarmierungsinstrument Sirene hatten und seit den achtziger Jahren verstärkt auf die »stille Alarmierung« durch Funkmeldeempfänger setzten, blieb es beim Sanitätsdienst lange Zeit bei der Telefonkette, durch welche die Helferinnen und Helfer verständigt werden sollten. Dies übte man in den angesetzten Übungen aber recht selten, in diesen Fällen agierte man aus einer Bereitstellungssituation heraus, wie künstlich und unrealistisch dies im Einzelfall auch immer gewesen sein mag. Jeder, der im Rettungsdienst tätig ist, weiß, daß ge­ra­de der Faktor Zeit bei ei­­ner Viel­zahl von Ver­letzten ein bedeutender Faktor bei der effektiven Hilfeleistung ist. Somit ist es nicht verwunderlich, daß viele hauptamtliche Retter den Sanitätsdienst eher in seinen Bemühungen belächelten, als ihn als Partner ernstzunehmen. Dies wurde verstärkt durch die Einführung der Rettungssanitäter-Ausbildung und später durch das Berufsbild des Rettungsassistenten. Der ehrenamtliche Sanitätshelfer mit seiner


10 Sanitätsausbildung drohte vollkommen ins Abseits zu geraten und nur noch als laienhafter Amateur mitleidig geduldet, aber nicht mehr partnerschaftlich geachtet zu werden. Die Trendwende setzte mit den schrecklichen Ereignissen ein, die viele noch vor Augen haben. Gemeint sind die Schadenereignisse in Herborn (1987), Remscheid (1988) und Ramstein (1988). Dabei stehen diese drei Orte nur für besonders schwere Ereignisse. Ohne solche Publizität zu erreichen, gab es auch vorher schon genug Busunfälle, Eisenbahnunglücke oder Massenunfälle auf Autobahnen, die in ihrer Tragik den »klassischen Drei« in nichts nachstanden. Obwohl Bayern als erstes Bundesland bereits 1984 einen Erlaß herausbrachte, in dem zum ersten Mal das Zusammenwirken zwischen Rettungs- und Sanitätsdienst beschrieben wurde, dauerte es noch sehr lange, bis die Verantwortlichen begriffen, was eigentlich zu geschehen hat. Sie brauchten so lange, daß die Helferinnen und Helfer vor Ort die Initiative ergriffen und selber tätig wurden. Der Gedanke der Schnell-EinsatzGruppen wurde von der engagierten Basis geboren und breitete sich aus. Er war neben dem Wunsch, effektiv in die tägliche Gefahrenabwehr eingebunden zu sein, auch Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Ideen­losigkeit vieler Verantwortlicher im Bereich Rettungs- und Sanitätsdienst. Jede neue Idee wird zunächst mißtrauisch beäugt, manchmal sachlich kritisch kommentiert, oft aber auch unsachlich polemisch diskreditiert. So erging es auch den ersten Schnell-Einsatz-Gruppen. Doch wenn die Zeit reif ist für eine Idee, hält sie nichts mehr auf. Die erwähnten drei Schadenereignisse wirkten dabei wie Katalysatoren. Heutzutage ist das Konzept der Schnell-Einsatz-Gruppen allerorts anerkannt, und im Bereich der Hilfsorganisationen und der verantwortlichen Behörden sind erhebliche organisatorische und finanzielle Anstrengungen unternommen worden, SchnellEinsatz-Gruppen aufzubauen und auszurüsten. Trotzdem blieb die Frage, wie das Verhältnis von Rettungsdienst, Schnell-Einsatz-Gruppen, Sanitätsdienst und Katastrophenschutz zu bestimmen sei. Durch die Neukonzeption des Bundes im Bereich des Zivil­schutzes gab dieser die bisher gewohnten Einheiten und


23

3 Verbandplätze im zivilen Sanitätsdienst Aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges versuchte man in der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger Jahren, in Form des Luftschutz-Hilfsdienstes (LSHD) einsatzfähige Einheiten für den Verteidigungsfall zu schaffen. Die Bereitschaft war die Stan­ dardeinheit im LSHD. So gab es auch Luftschutz-Sanitätsbereitschaften. Aus den Jahren 1965 und 1967 liegen Dienstvorschriften für die Sanitätsgruppe in der LS-Sanitätsbereitschaft vor.1 In beiden Dienstvorschriften werden die Aufgaben der Sanitätsgruppe auf einem Verbandplatz benannt: »Der Verbandplatz (VPl) ist der Mittelpunkt des Einsatzes der Sanitätsbereitschaft.«2 Die Aufga­ ben für die Sanitätsgruppe auf dem Verbandplatz waren folgende: – Herrichten geeigneter Räume für einen VPl in vorhandenen Gebäuden oder Gebäuderesten oder – Aufbauen der Verwundetenzelte und des OP-Zeltes – Anlegen und Überwachen der Ausrüstungsablage – Aufnahme Verletzter, Registrieren und Vorbereiten zur Sich­tung – Herstellen der Transportfähigkeit der Verletzten durch: Erste-Hilfe-Leistung Wiederbeleben (Schockbekämpfung usw.) Unterstützen der ärztlichen Versorgung, Pflege – Transport Verletzter innerhalb des VPl – Helfen beim Ein- und Ausladen Verletzter – Abbauen des VPl und Verladen seiner Ausrüstung. Im übrigen gelten die Bestimmungen der LSHD-Dv 305 »Der Verbandplatz der Sanitätsbereitschaft«.3

1 Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (1965), LSHD-Dv 301, Vorläufige Dienst­vorschrift, Die LS-Sanitätsbereitschaft, Teil 1, Die Sanitätsgruppe; ders. (1967), LSHD-Dv 301, Die überörtl. Sanitätsbereitschaft, Teil 1, Die Sanitätsgruppe 2 ebd. Rd.Nr. 106, S. 28 3 ebd. Rd.Nr. 107, S. 28 f.


Wind

2

Verbandplatz

OP

b Ar

12 F端hrungsstellen d. Bereitschaft u.d. VP-Zuges zbV.

ng

tu

ich

-R

Ar b.

Arb.-Richtung

ng tu ich R .-

Aufnahme

Pflege

Latrine f端r Infektionskranke

Latrine f端r Verletzte

12

Stromaggregate

Latrine f端r Helfer

12

1

Schema Anlage VP o.M.

KrWHP

12

Abb. 1: Aufbau eines Verbandplatzes in Zelten. Quelle: LSHD-Dv 301 (1965), Anlage 3, S. 89 9

3

12

Verletztentransport von Hand

Verletztentransport mit KrKW

12

EHB

24


25 Diese LSHD-Dv 305 hat es aber realiter nie gegeben. Hier war beabsichtigt, sich an die Heeresdienstvorschrift 305 der Bundeswehr anzulehnen. Aus der vorliegenden LSHD-Dv 301 geht aber hervor, daß der Verbandplatz folgende Bereiche umfassen sollte: Aufnahme, Schockbekämpfungsbereich, OP-Bereich und Pflege­bereich. Die ältere Ausgabe der LSHD-Dv 301 von 1965 enthält auch noch mehrere Zeichnungen zur Anlage des Verbandplatzes und zur Arbeitsorganisation in den einzelnen Bereichen auf dem Verbandplatz.4 Den schematischen Aufbau eines Verbandplatzes in Zelten und in festen Gebäuden geben die Abbildungen 1 und 2 wieder. Aus den Ausführungen beider damals gültigen Dienstvorschriften ist leider nicht zu entnehmen, wieviele Sanitätsgruppen zum Be­trieb eines Verbandplatzes benötigt werden. Auch lassen sich keine Aussagen über die Versorgungskapazität eines solchen Verbandplatzes finden. Durch das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes wurde 1968 der Luftschutz-Hilfsdienst in den erweiterten Katastrophenschutz überführt. Standardgröße der taktischen Einheit war fortan der Zug. So gab es von da ab Verbandplatzzüge, für die ein Stärke- und Ausstattungsnachweis (StAN) von 1974 existiert. Der Verbandplatzzug sollte aus insgesamt 28 Helfern bestehen, wovon zwei Ärzte sein sollten (3/5/20/28). Der Verbandplatzzug gliederte sich in einen Zugtrupp, eine Arztgruppe und eine Pflegegruppe. Die Fahrzeugausstattung bestand für den Zugtrupp aus einem Zugtrupp-Kraftwagen 1 t und einem Motorrad, für die Arztgruppe aus einem Vier-Tragen-Krankenwagen und einem Großraum-Krankenwagen mit acht Tragen und für die Pflegegruppe aus zwei Lkw 4 t sowie zwei Lkw 1,5 t geschlossen. Die Einheit verfügte über ein Funkgerät. Die Aufgaben des Verbandplatzzuges waren folgendermaßen festgelegt:

4 vgl. LSHD-Dv 301 (1965) S. 89 ff.


Untergeschoß

Zerstört

Leichtverletzte

Warteraum

Ausgang

Pflege OP

z. Untergeschoß

Vorbereitung

Arbeitsrichtung

Hof

12

Vergiftete Verstrahlte

Schwerverletzte

vom Untergeschoß

Leichtverletzte (weibl.)

Leichtverletzte (männl.)

Abb. 2: Aufbau eines Verbandplatzes in einem festen Gebäude. Quelle: LSHD-Dv 301 (1965), Anlage 4, S. 90 KrWHP

12

Schockbekämpfung

12

Ausrüstungsablage

Warteraum

12

z. Untergeschoß Tote

12

Warteraum

9

Eingang

Anfahrt

Abfahrt

Ablage pers. Gepäck und Aufenthalt Helfer 1. Stockwerk

Aufnahme Sortierung

Schema Anlage VP in Gebäuden Erdgeschoß

26

12


27 Der Verbandplatzzug – erkundet und richtet den Verbandplatz in festen Unter­ künften, notfalls in Zelten ein, – sichtet Verletzte, – nimmt Verletzte auf, registriert sie, – führt dringende ärztliche Maßnahmen durch, – macht Verletzte transportfähig, – pflegt Verletzte, – arbeitet beim Anfall von kontaminierten Verletzten mit ABC-Kräften zusammen, – betreut Sterbende und nimmt ihren letzten Willen auf.5 Neben den Fahrzeugen gehörte reichliches Ausstattungsmate­ rial zu diesem Zug. Nur die wichtigsten seien hier erwähnt. So verfügte die Arztgruppe über Lagerungsböcke für Krankentragen, chirurgische Arztausstattung (K 54/I und K 54/II), »Blutersatz und Übertragungsgeräte«, Schockbekämpfungssätze, Sauerstoffbehandlungsgeräte mit entsprechendem Sauerstoffvorrat, 48 Krankentragen, 96 Wolldecken, 1 Feldautoklav, Ruhigstellungsmaterial für Frakturen, Verbandmittelvorrat und ABC-Schutzausstattung. Die Pflegegruppe, auch hier sollen nur die wichtigsten Teile erwähnt werden, besaß einen Stromerzeuger, 32 Stahlrohr-Doppelbetten, die übereinander stellbar waren, Matratzen, Bettwäsche, 260 Wolldecken, Lagerungsböcke für Krankentragen, Eßgeschirr und ABC-Schutzausstattung. Insgesamt verfügte die Einheit über vier Zelte mit Feldheizgeräten. Die Arzneimittel-Liste umfaßte 58 verschiedene Medikamente mit den Medikamentengruppen »Antibiotika, Augenmittel, Beruhigungsmittel, Blutstillungsmittel, Blutersatzflüssigkeit, Mittel gegen thermische und chemische Schädigungen der Haut/ Schleimhaut, Darmmittel, Desinfektionsmittel, Herz-Kreislaufmittel, Husten- und Asthmamittel, Anästhesiemittel, schmerz5 Entwurf Stärke- und Ausstattungsnachweis, Verbandplatzzug (VPZ), Juni 1974


28 stillende Mittel, Wehenmittel und Mittel für verschiedene An­ wendungsgebiete.«6 Die ärztliche Geräteliste umfaßte allein 74 Hauptpositionen, wobei jede mehrere Unterpositionen hatte. Hinweise für die einsatztaktische Vorgehensweise enthielt die StAN naturgemäß nicht. Dieser Verbandplatzzug erhielt im Laufe der Jahre eine neue StAN, und 1980 wurde die Einheit umgegliedert. 1984 erschien dann nochmals eine überarbeitete StAN. Die Einheit hieß jetzt Sanitätszug-Arzt (SZ-Arzt). Sie bestand aus einem Zugtrupp, einer Arztgruppe mit zwei Arzttruppwagen und einem KleinLkw, einer Sanitätsgruppe mit einem Kombi sowie der Verletztentransportgruppe mit einem Vier-Tragen-KTW. Nach wie vor hatte der SZ-Arzt 28 Helfer, von denen zwei Ärzte sein sollten. Der Sanitätszug leistet der betroffenen Bevölkerung im Schadengebiet Erste-Hilfe und führt ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Er transportiert Verletzte. Im einzelnen: Der Sanitätszug – sucht Verletzte auf und rettet sie, – sichtet, führt ärztliche Sofortmaßnahmen durch und stellt die Transportfähigkeit her, – führt sanitätsdienstliche und erste pflegerische Maßnahmen durch, – leistet Erste-Hilfe für kontaminierte Verletzte in Zusammenarbeit mit dem ABC-Dienst, – registriert Verletzte, – transportiert Verletzte unter Aufrechterhaltung der Transport­fähigkeit.7 Neben dem SZ-Arzt gab es noch einen Sanitätszug Transport (SZ-T) mit ebenfalls 28 Helfern und einen Sanitätszug (SZ) mit 6 ebd. 7 Bundesamt für Zivilschutz (1989) Zivilschutz, Bd. 19, Erweiterter Katastrophenschutz – Daten und Fakten, Bonn - Bad Godesberg, S. 45


29

Verbandplatzzug

Zugtrupp Zugtr Kw

Krad

1/1/1/3 -/-/1/1 1/1/2/4

01

Arztgruppe

3/5/20/28

Pflegegruppe

02

KTW

GRKTW

LKW

LKW

4-TW

8-TW

4t

4t

1/1/3/5 1/1/3/5 2/2/6/10

-/-/2/2

LKW

03 LKW

1,5 t 1,5 t geschl. geschl. -/-/2/2 -/1/4/5 -/1/4/5 -/2/12/14

Abb. 3: Gliederung eines Verbandplatzes nach StAN (1974)

50 Helfern. Nur dieser Sanitätszug mit 50 Helfern verfügte laut StAN noch über zwei Ärzte. Interessanterweise hatten die beiden anderen Sanitätszüge genau die gleichen Aufgaben wie der Sanitätszug-Arzt. Die sichtbarste Veränderung zwischen dem Verbandplatzzug und dem Sanitätszug-Arzt bestand sicherlich in der Fahrzeugausstattung. Die Großraum-KTW und Lkw des Verbandplatzzuges wurden aufgegeben, statt dessen wurden Arzttruppwagen, Sanitätskombis und neue Vier-Tragen-KTW beschafft. Die umfangreiche ärztliche Ausstattung tauchte in diesen neuen Arzttruppwagen nicht mehr auf. Zwar gab es noch ein Universalzelt, zehn Krankentragen, 20 Wolldecken, drei Lagerungsböcke für Krankentragen und eine Sanitätsausstattung Notfall-Arzt, aber die Bestückung hielt dem Vergleich mit der Ausstattung des Verbandplatzzuges nicht mehr stand. Die Entwicklung von der Sanitätsgruppe im LSHD über den Verbandplatzzug des erweiterten Katastrophenschutzes hin zum Sanitätszug-Arzt läßt erkennen, daß die Idee, Verletzte vor Ort in der Nähe des Schadengebietes auf einem gut eingerichteten Verbandplatz zu versorgen, immer weniger verfolgt wurde. 1988 legte das Bundesamt für Zivilschutz eine KatS-Dv 400 vor, in der die einsatztaktischen Aufgaben für den Sanitätszug beschrieben wurden. Auch hier ging man noch davon aus, daß ein Verbandplatz einsatztaktisch bei einem Massenanfall von Verletzten eingerichtet werden muß.


K. Maurer, H. Peter (Hrsg.) J. W. Weidringer, H. Peter Die gewachsenen Strukturen des Verbandplatzes bis hin zum aktuellen Behandlungsplatz macht dieser SEGmenteBand verständlich. Er befaßt sich mit dem modernen Ablauf eines Sanitätseinsatzes, mit praktischen Erwägungen wie dem Platzbedarf und mit den Anforderungen an Personal und Material. Die neuesten Vorschläge zur personellen und materiellen Ausstattung eines Behandlungsplatzes finden in der zweiten Auflage ebenso Be-

rücksichtigung wie weitere aktuelle Entwicklungen, z.B. in der Begrifflichkeit. Das wird auch in der Titeländerung deutlich: Nicht mehr vom Verbandplatz ist die Rede, sondern vom Behandlungsplatz – denn in dieser Einrichtung wird eben viel mehr gemacht, als nur Verbände anzulegen! All diejenigen, die im Rettungs- und Sanitätsdienst an der Planung zur Aufstellung eines Behandlungsplatzes arbeiten, werden im vorliegenden Buch eine wertvolle Hilfe finden.

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