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Heimat erleben
Ein Magazin der Schaumburger Nachrichten | April 2015
AUS DEM INHALT 03........................................................... Editorial 04........................................ Die heimlichen Stromfresser 06..................................... Unübersichtlichkeit mit System 08...................................... Alles neu macht der September 09.......................................... Viele Heizkessel sind zu alt 10.................................... Ärger mit dem Stromversorger? 12............................................... Flach oder mit Röhre? 14............................................. Den Giften auf der Spur 16.............................................. „Mach Dein Haus fit“ 18..................................... Experten für den Sanierungsfall 19.......................................... Die Feuchtigkeit muss raus Kamine • Kaminöfen • Schornsteine
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser. Seit Anfang 2015 muss eine ganze Reihe von Elektrogeräten ein neu eingeführtes EULabel tragen. Diese Kennzeichnung soll dem potenziellen Käufer sagen, wie effizient das jeweilige Gerät ist. Darüber hinaus geben die Label zusätzlich Auskunft über viele weitere Details. Was bereits seit einem halben Jahr für Staubsauger gilt, besitzt nunmehr beispielsweise auch Gültigkeit für Kaffeemaschinen, Backöfen und Dunstabzugshauben. Und im Herbst kommen auch Heizungen hinzu. Worauf Sie als Verbraucher in diesem Zusammenhang achten sollten, erläutern wir in dieser neuen Ausgabe unseres Magazins „Schaumburg Energieberater“. Wie immer dürfen Tipps zum Energiesparen im Haushalt selbstverständlich nicht fehlen. Viele Immobilienbesitzer nutzen beispielsweise Kollektoren zur Warmwassererzeugung. Welche Unterschiede es dabei gibt, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Darüber hinaus haben wir ein Thema aufgegriffen, das in der öffentlichen Diskussion bislang vernachlässigt wurde. Es geht um die Frage: Wieviel Gift steckt in PhotovoltaikAnlagen. Forscher der Universität Stuttgart gehen dieser Sache derzeit genau auf den Grund: Sie untersuchen, auf welchen Wegen und unter welchen Umständen die in vielen Anlagen enthaltenen Schwermetalle – zum Beispiel Blei und Cadmium – aus den Modulen austreten können. Und schließlich stellen wir die vor wenigen Tagen gestartete Initiative „Mach dein Haus fit“ vor. Der Landkreis und die Kreishandwerkerschaft wollen hiermit „die Nachfrage nach energetischen Sanierungen in der Region stärken“, wie Landrat Jörg Farr betont. Der Fokus liegt auf Ein- und Zweifamilienhäusern, die Anfang der achtziger Jahre und früher gebaut wurden. Viele Schaumburger Immobilieneigentümer können also in den Genuss einer neutralen und kostenlosen Energieberatung kommen, die den ersten Schritt einer Gebäudesanierung darstellt. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Energiesparen. Benjamin Schrader Redaktion SN
Dipl.-Ing. Hartmut Wilkens Beratender Ingenieur Energieberater IngEnIErBüro für EnErgIEEInsparung Zertifikate: KMu, Trinkwasserhygiene, Lichtprüfung Energiepass für Wohn- und nichtwohngebäude KfW-Energieberatung für Kleine und Mittlere unternehmen
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In Kühlschränken müssen keine null Grad herrschen. Sieben Grad sind völlig ausreichend. Foto: dpa
Die heimlichen Stromfresser Im Haushalt lauern viele Energiefallen
Heimlich, still und leise steigt die Stromrechnung in die Höhe. Schuld daran ist unter anderem die allgemeine Preisentwicklung. Aber auch die Verbraucher selbst tun einiges dafür. Sie lassen Stromfresser im Haushalt einfach gewähren.
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eimlich, still und leise steigt die Stromrechnung in die Höhe. Schuld daran ist unter anderem die allgemeine Preisentwicklung. Aber auch die Verbraucher selbst tun einiges dafür. Sie lassen Stromfresser im Haushalt einfach gewähren In jedem Haushalt gibt es Stromfresser, die den Bewohnern heimlich das Geld aus der Tasche ziehen. Wer sie erkennt und drosselt, kann der nächsten Stromrechnung etwas gelassener entgegensehen – und muss auf Komfort meist dennoch nicht verzichten.
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„Oft ist es den Menschen gar nicht bewusst, wo unnütz Energie verbraucht wird“, sagt Birgit Holfert von der Verbraucherzentrale Energieberatung. Zum Beispiel, wenn der elektrische Boiler sich Tag und Nacht permanent auf die eingestellte Temperatur aufheizt, obwohl nur morgens und abends warmes Wasser benötigt wird. „Besonders Geräte, die irgendwo eingebaut oder im Keller versteckt sind, werden oft vergessen und laufen im Dauerbetrieb.“ Es bringe bereits viel, die Einstellungen
der Geräte gelegentlich zu überprüfen. „Oft wird zum Beispiel bei Kühlschränken bei der Inbetriebnahme eine Temperatur gewählt, die eigentlich zu niedrig ist“, sagt Irmela Colaço vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Dabei müssen im Kühlschrank keine null Grad herrschen, sieben bis acht Grad sind völlig ausreichend - und energiesparender.“ Gerade bei Kühlschränken lohnt es sich, Sparpotenziale zu nutzen. „Oft hilft es schon, seine Gewohnheiten zu verändern“, sagt Claudia Till von der
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Stiftung Warentest. „Die Lebensmittel sollten nicht zu warm in den Kühlschrank gestellt werden. Ansonsten braucht er zu viel Energie, um sie herunterzukühlen.“ Kommen Butter, Käse und Wurst nach 45 Minuten zurück in einen Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A++, steigt sein Verbrauch an diesem Tag um elf Prozent. Noch ein Tipp: Ein Geschirrspüler ist energieeffizienter als die Wäsche in der Spüle. „Im Automatikprogramm erledigen sparsame Geräte den Abwasch für rund 30 Cent, im Sparprogramm kommen gute Modelle sogar nur auf 25 Cent“, erklärt Till. „Die gleiche Menge Geschirr mit der Hand zu spülen kostet durchschnittlich 40 Cent, wenn das Wasser mit Strom erwärmt wird.“ Unbemerkt ins Geld gehen auch Ladegeräte für Handys, Fotoapparate, elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate, die rund um die Uhr in der Steckdose stecken.
Wenn das Handy voll aufgeladen ist, sollte das Ladegerät ausgesteckt werden. Sonst Foto: dpa zieht es weiter Energie.
Viele Familien wundern sich, dass ihr Stromverbrauch weiterhin so hoch oder sogar höher als früher ist, obwohl sie sich neue sparsame Kühlschranke, Waschmaschinen und Fernseher angeschafft und alle Glühbirnen verbannt haben. „Das liegt daran, dass ihre Neuanschaffungen nicht unbedingt weniger Energie benötigen“, erklärt Holfert. Das gelte insbesonder beim Kauf größerer Modelle. „Wer seinen alten Röhrenfernseher ausmustert und durch einen großen Plasmafernseher ersetzt, verbraucht am Ende fast so viel wie vorher.“ Oft ist es möglich, an den Geräten einen energiesparenden Modus einzustellen oder Funktionen zu deaktivieren, die man nicht benötigt. „Wer beispielsweise seinen Laptop auf Akkubetrieb stellt, aktiviert automatisch die Stromsparfunktion“, erläutert Holfert. Router und Setup-Boxen sind meist auf Dauerbetrieb eingestellt und verbrauchen ständig Strom. „In der Regel kann man eine Nutzungszeit programmieren, damit sie zum Beispiel nachts nicht laufen.“ Allerdings müsse der Verbraucher prüfen, ob die Geräte das mitmachen.
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Unübersichtlichkeit mit System Für viele Haushaltsgeräte gelten neue EU-Labels
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s ist ein wenig unübersichtlich geworden: Seit Jahresbeginn müssen eine ganze Reihe von Elektrogeräten ein EU-Label tragen, weitere werden folgen. Das Label sagt dem Käufer, wie effizient das Gerät ist – und gibt zusätzlich Auskunft über viele weitere Details.
wiesen. „2500 Watt und mehr waren gang und gäbe“, erklärt Scholz. Aber für ein gutes Saugergebnis sei nicht allein die Wattzahl ausschlaggebend. Daher hat das Label auch einiges mehr zu bieten als die herkömmlichen Energielabel: So ist neben der Wattzahl die Staubaufnahme vermerkt. Auch diese umfasst die Klassen A bis G und ist getrennt für Teppiche und Hartböden angegeben. Gleiches gilt für die Staubemission der Geräte. Hinzu kommen Angaben über die Lautstärke.
Es ist nur ein kleines Etikett mit einer farbigen Skala, das am oder in der Nähe von Staubsaugern im Laden hängen muss. Aber es gibt Käufern viele Infos auf einen Blick: Seit September 2014 tragen Staubsauger das EU-Label. Das Etikett zeigt neben der Energieeffizienzklasse von A bis G den durchschnittlichen Energieverbrauch an. Dieser ist entsprechend der neuen EU-Ökodesign-Verordnung begrenzt - und das hat Folgen für den Markt. „Jetzt muss die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme unter 1600 Watt liegen, ab dem 1. September 2017 mit Beginn der zweiten Stufe sogar unter 900 Watt“, erläutert Werner Scholz von den Hausgeräte-Fachverbänden im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Die Hersteller haben daher neue Geräte entwickelt. „Fast alle Markenhersteller bieten ihre Geräte deutlich unter 1600 Watt an“, sagt Claudia Oberascher von der „Initiative Hausgeräte+“. Viele lägen sogar schon bei 700 bis 1200 Watt und seien damit für die nächste Stufe gewappnet. Diese Entwicklung werden auch die Verbraucher im Handel merken: Denn bislang galten Staubsauger als besonders gut, wenn sie eine hohe Leistung auf-
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Die Unterschiede zwischen den Energieeffizienzklassen sind klein. „Beim Kauf eines Geräts mit einer Effizienzklasse höher lässt sich bei Standardnutzung gerade einmal 1,60 Euro pro Jahr sparen“, hat Oberascher ausgerechnet. Sie rät, auf die Saugleistung zu achten.
So sieht das EU-Energieeffizienz label für Staubsauger aus. Ein schwarzer Balken neben der farbigen Skala zeigt ein, welche Gesamtklasse das Gerät hat. Weitere Daten wie der Geräuschpegel werden im unteren Bereich vermerkt. Foto: Initiative EnergieEffizienz
In diesem Jahr bringt die ÖkodesignRichtlinie weitere Neuerungen für die Verbraucher. Seit Januar ist das EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte auch im Internethandel Pflicht, damit Online-Kunden die gleichen Informationen bekommen wie in einem Geschäft. „Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen seit dem 1. Januar mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der das Warmhalten des Getränks spätestens nach 40 Minuten automatisch beendet“, ergänzt Annegret Agricola von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Zahlreiche Geräte verfügen bereits über diese Funktion. Je nach Hersteller und Ausstattung der Maschine können Verbraucher aber weiterhin
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Für jede Gerätekategorie gelten andere Klassen – aber A+++ ist immer das Maß der Foto: dpa Dinge. Hat nun ausgedient: Die Labels für Haushaltsbacköfen wurden modifiziert. Seit Anfang des Jahres müssen alle neuen Backöfen mit den Klassen A+++ bis D bewertet werden und Foto: dpa nicht mehr – wie auf diesem Bild … mit A bis G.
entscheiden, ob sie die automatische Abschaltung deaktivieren. Neu ist auch, dass bei Haushalts- und Bürogeräten, die sich sowohl mit als auch ohne Kabel mit anderen Geräten vernetzen lassen, die drahtlose Netzwerkverbindung deaktivierbar sein muss. Das betrifft zum Beispiel Drucker, Router, Modems und TV-Geräte. Ab Ende September wird das EU-Label inklusive Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Heizungen und Warmwasserbereiter Pflicht sein (siehe Seite 8) – und zwar für neue Geräte bis 70 Kilowatt Wärmeleistung. Darunter fallen alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
auch in vielen Mehrfamilienhäusern.
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Modifiziert wurde das EULabel für Haushaltsbacköfen. „Seit dem 1. Januar 2015 sind alle neuen Backöfen nicht mehr mit A bis G bewertet, sondern mit den neuen Klassen A+++ bis D“, erläutert Oberascher. Neu in diesem Jahr ist das EU-Label für Dunstabzugshauben. „Es ist ähnlich kompliziert wie bei den Staubsaugern.“ Es enthält neben den Energieeffizienzklassen auch Kriterien wie die Beleuchtungseffizienz, die Luftführungseffizienz und den Fettabscheidegrad. Außerdem wird die Lautstärke der Haube in Dezibel angegeben.
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Alles neu macht der September Heizungen bekommen ab Herbst ein Energielabel
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ach Wäschetrocknern, Kühlschränken und Dunstabzugshauben werden in ein paar Monaten auch Heizungen ein Energielabel der Europäischen Union tragen. Anhand einer farbigen Skala sollen Käufer dann erkennen können, wie effizient die Anlage ist. Neue Heizungen müssen ab September 2015 ein Energielabel tragen. Das kennt man bislang beispielsweise von Kühlschränken und Waschmaschinen. An Heizungen wird das Etikett dem Verbraucher Informationen geben, wie energieeffizient
die Anlage und ihre Komponenten sind. Gute Anlagen tragen die Klasse A++, die schlechteste Klasse ist G. Im Jahr 2019 wird die Klasse A+++ ergänzt, G entfällt dann. Die Klassen A bis G decken laut dem Programm „Zukunft Altbau“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab. Anlagen zur Kraft-WärmeKopplung, Wärmepumpen sowie Anlagen für andere erneuerbare Energiequellen - zum Beispiel Solarthermie oder Biogas - schaffen es in den Spitzenbereich A+ und
Neue Heizkessel bekommen ab September ein EU-Energielabel. Der schwarze Pfeil neben der von grün bis rot reichenden Skala zeigt an, welche Effizienzklasse die Anlage hat. Daneben finden sich auf dem Label Informationen zur Wärmenennleistung oder dem Schallleistungspegel in Innenräumen. Grafik: EU
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A++. Biomasse-Heizungen wie Holzhackschnitzel-Anlagen und andere Feststoffgeräte müssen noch kein Etikett tragen. Das soll erst später folgen. Für Heizgerät und Speicher ist jeweils ein Effizienzlabel vorgesehen, Solaranlagen bekommen aber kein eigenes. Daneben sei die Kennzeichnung nur bei einer Heizleistung des Wärmeerzeugers von bis zu 70 Kilowatt vorgesehen. Sanierte Ein- und Zweifamilienhäuser benötigen meist zehn bis 15 Kilowatt Wärmeleistung. Allerdings gibt es einen Unterschied zu den bislang bekannten Labels: Anders als bei Elektrogeräten können Verbraucher bei Heizungen nicht anhand der Daten ermitteln, wie hoch die Betriebskosten sein werden, erläutert Petra Hegen vom Programm „Zukunft Altbau“. Denn bei Heizungsanlagen sei immer auch wichtig, wie gut das jeweilige
Gebäude gedämmt ist und wie viel der jeweilige Energieträger - also beispielsweise Öl oder Gas - aktuell kostet. Hausbesitzer müssen das bei der Auswahl ihrer neuen Heizungsanlage beachten. Energieexpertin Hegen erwartet im Zuge der Einführung des neuen Labels Veränderungen in der Branche: Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte würden bald vom Markt verschwinden. Denn diese werden aufgrund verschärfter Anforderungen künftig keine CE-Zulassung mehr erhalten. Mit dem Zeichen versichern Hersteller, dass sie geltende EU-Richtlinien einhalten. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Aber: Vor dem 26. September 2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Und eine Ausnahme gelte für bestimmte Mehrfamilienhäuser.
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Viele Heizkessel sind zu alt Austauschpflicht könnte bis zu zehn Prozent aller Geräte treffen
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er einen Heizkessel hat, der 30 Jahre oder älter ist, betreibt diesen womöglich illegal. Denn seit Jahresanfang 2015 müssen laut Gesetz viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Das sieht die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzt, dass fünf bis zehn Prozent der Geräte älter als 30 Jahre sind. Ob der Austausch durchgeführt wurde, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, sagt Udo Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale. Ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung könne als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Allerdings dürfen manche ältere Heizkessel auch weiterhin betrieben werden, erläutern die Verbraucherschützer. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung. Und wohnten Hausbesitzer bereits vor Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, müssen sie ebenfalls nicht aktiv werden. Wer aktuell ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kaufe, müsse diesen jedoch innerhalb von zwei Jahren ersetzen.
Hausbesitzer sollten einen genauen Blick auf ihren Heizkessel werfen. Unter Umständen muss das Gerät ausgetauscht werden. Foto: dpa
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Mit einem Stromanbieterwechsel können Verbraucher bares Geld sparen. Gibt es dabei Ärger, hilft die Schlichtungsstelle Energie. Foto: dpa
Ärger mit dem Stromversorger? Die Schlichtungsstelle Energie bietet Hilfe für Verbraucher
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ohe Nachzahlungen, ungenaue Abrechnungen oder ein verwehrter Bonus: Immer wieder haben Kunden Ärger mit ihrem Strom- oder Gasanbieter. Wer dabei auf taube Ohren stößt, kann sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. In den meisten Fällen lohnt sich das. Stromkunden sind treu. Nach Daten der Bundes-
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netzagentur haben rund 80 Prozent der Haushalte ihren Anbieter noch nie gewechselt. Sie bleiben bei ihrem Grundversorger, obwohl das Angebot groß ist: So gibt es bundesweit 1100 Stromanbieter und 900 Gasversorger, erklärt Thomas Kunde, Geschäftsführer der in Berlin ansässigen Schlichtungsstelle Energie. Immerhin: Rund die Hälfte
der Kunden hat bei dem lokalen Marktführer einen billigeren Tarif gewählt, wie aus dem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur hervorgeht. Die andere Hälfte zahlt weiterhin den vergleichsweise teuren Grundversorgungstarif. Ein Grund dafür dürfte Bequemlichkeit sein. Der harte Wettbewerb und die damit verbundenen Probleme
spielen aber möglicherweise auch eine Rolle. Dass einige Billigstromanbieter pleitegingen, dürfte für Verbraucher abschreckend gewirkt haben. „Es gibt Anbieter, die mit unseriösen Methoden arbeiten“, sagt Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg. Häufig berichteten Kunden zum Beispiel von kräftigen Preiserhöhun-
nergieberater gen. „Oft wurde den Kunden das aber nur versteckt mitgeteilt.“ Zum Beispiel, indem die E-Mails mit der Ankündigung so gestaltet wurden, dass sie möglichst im Spam-Ordner der Kunden landen. Oder die Ankündigung wird als Flyer gestaltet, den Kunden entsorgen, weil sie ihn für Werbung halten. Solche Fälle landen auch immer wieder vor der Schlichtungsstelle Energie, die sich seit 2011 um Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden kümmert. Allein im vergangenen Jahr landeten 9300 Anträge auf dem Schreibtisch des Ombudsmanns Jürgen Kipp, der früher Präsident des Oberverwaltungsgerichts BerlinBrandenburg war. Fast die Hälfte der Eingaben (48 Prozent) bezog sich auf die Abrechnung - also zum Beispiel die Höhe von Nachforderungen, Zählerstände, geleistete Vorauszahlungen oder die Abschlagshöhe. Fast ebenso viele (44 Prozent) entfielen auf den Vertrag. „Hier ging es unter anderem um die Auszahlung von Boni, die Wirksamkeit von Kündigungen oder die Vertragslaufzeit“,
erklärt Kunde. Die übrigen Eingaben entfielen auf Lieferantenwechsel (drei Prozent), defekte Zähler und Sachschäden (je ein Prozent) sowie sonstige Themen (zwei Prozent). Die gute Nachricht: In 85 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle laut Kunde eine Einigung herbeiführen. Solchem Ärger können Verbraucher aber auch vorbeugen. „Viele Kunden schauen beim Wechsel vor allem auf den Preis“, sagt Verbraucherschützerin Grimm. Dabei sei ein Blick auf die Vertragskonditionen weit wichtiger. Kurzen Vertragslaufzeiten und vor allem kurzen Kündigungsfristen sollten Verbraucher viel mehr Bedeutung zumessen als einer möglichen jährlichen Ersparnis von ein paar hundert Euro. „Das Einsparpotenzial wird von vielen ohnehin überschätzt“, findet Grimm. Ein weiteres häufiges Problem ist, dass Energiekunden ihren Abrechnungen nicht genug Aufmerksamkeit schenken. „Häufig schauen sie nur, ob sie eine Erstattung bekommen oder etwas nachzahlen müssen“, hat Grimm beobachtet.
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Das hat auch der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie schon erlebt. In einem Fall sollte ein Kunde 12.000 Euro an seinen Gasanbieter nachzahlen. Der Verbrauch war jahrelang geschätzt worden - und zwar viel zu niedrig. Dass die Werte nur geschätzt wurden, war dem Kunden auf seiner jährlichen Abrechnung stets mitgeteilt worden. Die üppige Nachforderung überraschte ihn dennoch. Der Vorschlag des Schlichters: Der Gesamtverbrauch sollte auf die einzelnen Jahre unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Preise aufgeteilt werden. Dadurch ergab sich eine niedrigere Summe. Diese sollte der Kunde außerdem in Raten zahlen können. Eine Lösung, mit der am Ende alle leben konnten.
Schlichtungs verfahren ist für Verbraucher kostenfrei Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher kostenfrei. Die Kosten tragen die Unternehmen, die zur Teilnahme an der Schlichtung verpflichtet sind. Wollen sich Kunden an den Ombudsmann wenden, müssen sie ihr Anliegen im Antrag beschreiben und alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Schlichter holt dann vom Unternehmen eine Stellungnahme ein und macht einen Einigungsvorschlag. Die Empfehlung ist für Unternehmen allerdings nicht bindend.
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Kunden müssten aber auch prüfen, welche Verbrauchswerte zugrunde gelegt wurden. „Energieversorger dürfen den Verbrauch eine Zeit lang schätzen“, erläutert Grimm. Wird dann später der Zähler abgelesen, kann eine kräftige Nachzahlung folgen.
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en schwarzen Kollektoren auf dem Dach sieht man es meist nicht an. Aber es gibt zwei verschiedene Bauweisen: Flach oder mit Röhre. Der Marktanteil ist zwar sehr deutlich zugunsten der Flachkollektoren verteilt, aber die Röhrenvariante ist für viele Dächer ebenfalls geeignet. Flach oder Röhre? Bei Fernsehgeräten ist das längst entschieden: Da hat die Röhre ausgedient. Bei Solarkollektoren ist die Frage
nicht so eindeutig zu beantworten. Flach- und Röhrenkollektoren behaupten sich nebeneinander auf dem Markt. Allerdings haben die Flachkollektoren mit knapp 90 Prozent Marktanteil die Nase deutlich vorn. „Wir reden hier über Unterschiede zwischen gut und sehr gut“, sagt Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Beides seien aktuelle ausgefeilte Technologien der Solarthermie, die ihre Vor- und Nachteile hätten.
Grundsätzlich wandeln alle Solarkollektoren die Sonnenstrahlung in Wärme um, die für die Bereitstellung von Warmwasser und zum Heizen genutzt werden kann. „Flachkollektoren machen das, indem ein Absorber die Wärme aufnimmt, der unter einer Glasplatte angebracht ist“, erläutert Wagnitz. Sie lassen sich relativ einfach auf dem Dach montieren, sind robust und langlebig. „Aber durch ihre einfache Konstruktionsweise haben sie auch hohe Wärmever-
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Flachkollektoren (oben Solarthermie, unten Photovoltaik) sieht man am häufigsten: Ein Absorber unter einer Glasplatte nimmt hierbei die Sonnenwärme auf. Foto: BSW Solar
luste.“ Sie sind dennoch sehr beliebt, auch weil sie vielseitige architektonische Gestaltungsmöglichkeiten zulassen - sowohl bei der Indachmontage als auch bei der Aufdach- oder Flachdachmontage. Röhrenkollektoren funktionieren nach dem Prinzip der Thermoskanne. „Basis sind Vakuumröhren, in denen die Wärme gespeichert wird“, erklärt der Experte. Dies reduziert die Wärmeverluste in Röhrenkollektoren im Vergleich zu einem Flachkollektor erheblich. „Diese Technik bewährt sich vor allem bei niedrigen Außentempera-
turen und in Zeiten, wo die Sonne weniger scheint.“ Röhrenkollektoren benötigen im Vergleich zu den Flachkollektoren weniger Platz, um die gleiche Leistung zu erzielen. Sie haben einen höheren Wirkungsgrad als Flachkollektoren, sind aber teurer. „Ob ein Flach- oder Röhrenkollektor das Richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab“, sagt David Wedepohl, Sprecher des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Wer eine große Dachfläche hat, auf die viel Sonne scheint, ist mit Flachkollektoren gut beraten.“ Unter diesen Be-
dingungen ließen sich genügend Elemente installieren, um die notwendige Energie zu erzeugen. Bei komplizierten Dachgrundrissen mit Gauben oder Dachfenstern sowie auf denkmalgeschützten Gebäuden können Röhrenkollektoren die bessere Lösung sein, weil sie weniger Platz beanspruchen, um die geforderte Leistung zu bringen. Außerdem hängt die Entscheidung davon ab, wofür die Solarenergie genutzt werden soll. Wird damit lediglich das Wasser zum Du-
schen und Baden erwärmt, sind Flachkollektoren in der Regel ausreichend. „Aber wenn das ganze Haus beheizt werden soll, braucht man schon eine größere Fläche von mehr als zehn Quadratmetern, um ausreichend Flachkollektoren unterzubringen“, erklärt Wedepohl. „Dann könnten Röhrenkollektoren die bessere Lösung sein, die eine geringere Fläche beanspruchen und auch höhere Temperaturen erreichen.“ In der Praxis falle die Entscheidung jedoch in den meisten Fällen zugunsten der Flachkollektoren aus, weiß Thomas Posanski von der Verbraucherzentrale. Die Verbraucher würden vergleichen, wie viele Kilowattstunden Solarenergie pro Quadratmeter Kollektorfläche möglich sind. Wenn das mit Flachkollektoren preiswerter zu erwirtschaften sei, nähmen sie in der Regel diese – „selbst wenn sie einkalkulieren, dass die Röhrenkollektoren einen höheren Wirkungsgrad haben“.
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Michael Koch (links) vom Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft hält in einem Reinraum der Universität Stuttgart ein Stück aus einem DünnschichtPhotovoltaik-Modul in der Hand. Neben ihm stehen Jürgen Werner und Renate Zapf-Gottwick vom Institut für Photovoltaik der Universität Stuttgart. Foto: dpa
Den Giften auf der Spur Solarzellen können Schadstoffe wie Blei und Cadmium enthalten
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rüne Photovoltaik - oder doch nicht? Forscher gehen Schadstoffen in Solaranlagen auf den Grund. Bestenfalls wollen sie mit ihrer Arbeit die Gesundheit und die Umwelt schützen. Dass die Energiewende mit Kompromissen verbunden ist, spüren Verbraucher bei Solarzellen. Darin können Schadstoffe wie Blei und Cadmium enthalten sein. Forscher der Universität Stuttgart wollen untersuchen, auf welchen Wegen diese Schwermetalle aus Photovoltaik-Modulen austreten können.
Ziel ist es, die Vorgänge so gut zu verstehen und die Schwachstellen zu identifizieren, dass das Austreten künftig ver-
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langsamt oder sogar verhindert werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert das Projekt der Institute für Photovoltaik (IPV) und für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft (ISWA) mit mehr als 800.000 Euro.
Welche Schadstoffe stecken in Photovoltaik-Anlagen? In der Diskussionen um Schadstoffe in Solarmodulen geht es vor allem um Blei und Cadmium. Blei ist im Lötzinn enthalten. Cadmium ist als Cadmiumtellurid in bestimmten Dünnschichtsolarzellen verarbeitet. Beide Schwermetalle können in der Umwelt eine giftige Wirkung haben.
Gibt es für diese Stoffe Richtwerte? Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten definiert Höchstkonzentrationen. Für Blei liegt der Wert bei 0,1 Prozent des Gesamtgewichts - für Cadmium, das noch giftiger ist, bei 0,01 Prozent. Allerdings sind Photovoltaik-Anlagen von der Richtlinie ausgenommen. Trotz heftiger Kritik hatte das EU-Parlament 2010 einer Neufassung der Richtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt.
nergieberater Was wissen die Forscher bereits über die Möglichkeiten eines Austritts? Die Stuttgarter Forscher haben in einer Studie gezeigt, dass die Schadstoffe durch saure Lösungen aus defekten Modulen freigesetzt werden können. Allerdings wurden die Solarzellen dafür solange zermahlen, bis sie einem Pulver glichen. Michael Koch vom ISWA betont, dabei habe es sich um ein „WorstCase-Szenario“ gehandelt, also eine Annahme des schlechtesten Falls. „Von intakten Photovoltaik-Modulen, die diese Stoffe verwenden, geht keine Gefahr aus“, betont auch eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wie realistisch ist die Gefahr jenseits des „Worst-Case-Szenarios“? Koch betont, dass Löcher durch Hagel wohl nicht ausreichten, um Schaden anzurichten. „Wir wollen nicht sagen, dass die Technologie gefährlich ist. Solange das Modul in Ordnung ist, ist alles gut“, sagt er. Unklar sind die Folgen von Feuer wie bei einem Hausbrand. Laut baden-württembergischem Umweltministerium ist eine Deponierung der Photovoltaik-Module grundsätzlich nicht zulässig. Sollten sie im Ausnahmefall – zum Beispiel nach einem Brand – doch auf einer Deponie landen, könnte das die Gefahr einer Auswaschung erhöhen. Allerdings seien die speziellen Deponien für Brandschutt besonders abgedichtet.
Warum interessiert die Forscher das Thema überhaupt? Weltweit sind nach Angaben der Uni mehr als 17 Millionen Tonnen an Modulen installiert. Die Nutzungsdauer werde heute auf 20 bis 25 Jahre geschätzt. Zwar gibt es Recyclingverfahren auch seitens der Hersteller. Die Wissenschaftler sehen aber die Gefahr, dass kaputte oder weniger ertragreiche Module unsachgemäß entsorgt werden könnten: beispielsweise nach weiterer Verwendung in Entwicklungsländern. Dort könnten sie auf wilden Müllkippen landen, warnt IPV-Leiter Jürgen Werner. Sind in allen Solarzellen Schadstoffe verbaut? Die meisten Hersteller verwenden laut Werner noch Blei im Lötzinn. Für Deutschland bezifferte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) den Marktanteil aller Dünnschicht-Technologien - von denen aber nicht alle Cadmiumtellurid enthalten - auf rund ein Prozent.
Könnten Photovoltaikanlagen schadstofffrei gebaut werden? Werner sagt eindeutig „Ja“. Früher angeführte Gründe wie günstigere Produktion spielten wegen des technischen Fortschritts keine Rolle mehr. Er verweist wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Hersteller, die bereits heute ohne Blei und Cadmium produzieren.
Was sagt die Industrie? Beim europäischen Rücknahme- und Recyclingprogramm PV Cycle verweist man darauf, dass Photovoltaik-Module unter den Geltungsbereich der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) fallen. Demnach haben die Hersteller und Importeure die rechtliche Verpflichtung, die Rücknahme ihrer Altmodule sicherzustellen. Deutschland hat bislang kein nationales WEEE-Gesetz verabschiedet. Laut einer Sprecherin wird dies aber im Laufe dieses Jahres erwartet.
Will die Politik etwas an der Ausnahmeregelung ändern? Dass Photovoltaik-Module aus dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2011/65/EU ausgenommen sind, erklärte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums damit, dass diese „einen wichtigen Beitrag zur Erreichung sowohl der nationalen als auch der europäischen Klimaschutzziele leisten“. Auch aus abfallpolitischer Sicht erschien eine Aufnahme demnach nicht erforderlich. Es lägen keine Erkenntnisse vor, die zu einer Neubewertung der Situation führen würden.
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In Schaumburg ist die Kampagne „Mach dein Haus fit“ gestartet worden.
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„Mach Dein Haus fit“ Wie Immobilienbesitzer sparen und damit etwas für die Umwelt tun
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und 75 Prozent aller Wohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) gebaut. Eine Folge davon: Die Nebenkosten sind für diesen Gebäudebestand rasant angestiegen. Im Mietwohnbereich kann man bereits von einer zweiten Miete sprechen. Außerdem sinkt der Wert dieser Gebäude erheblich.
Trotz aller Angebote und Möglichkeiten, die sich den Hausbesitzern darbieten, dümpelt die jährliche Sanierungsquote bei knapp einem Prozent dahin. Auf Anregung der Kreishandwerkerschaft Schaumburg verständigten sich deren Geschäftsführer Fritz Pape und Landrat Jörg darauf, mit einer gezielten kreisweiten Beratungskampagne
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zur Gebäudesanierung in Schaumburg Bewegung in dieses Thema zu bringen.
Energetische Altbausanierung in der Region stärken Die Leitstelle Klimaschutz im Landkreis Schaumburg hat dafür gemeinsam mit der Klimaschutzagentur Weserbergland die Kampagne „Mach Dein Haus fit“ erarbeitet, die am vergangenen Wochenende bei der Rodenberger Wirtschaftsschau vorgestellt und offiziell gestartet wurde. „Ziel dieser Aktion ist es, die Nachfrage nach energetischen Sanierungen in der Region zu stärken“, sagen Pape und Farr unisono.
Hierfür werden in acht Teilkampagnen über einen Zeitraum von rund zwei Jahren ältere homogene Wohngebiete in den einzelnen Gemeinden ausgesucht. Den Besitzern soll nach vorheriger Anmeldung gezielt die Teilnahme an einer individuellen Beratung angeboten werden. Das Angebot stehe aber grundsätzlich auch für alle anderen Hausbesitzer mit älteren Häusern im jeweiligen Gebiet offen. Die Kampagne wird von der Kreishandwerkerschaft und den regionalen Geldinstituten (zum Beispiel mit speziellen Finanzierungsprogrammen) begleitet.
nergieberater Neutrale Beratung „Die neutrale und kostenlose Kampagne soll für eine umweltfreundliche Modernisierung werben“, erläutert der Landrat. Der Fokus innerhalb dieser Beratungsoffensive liege auf Einund Zweifamilienhäusern, die Anfang der achtziger Jahre und früher gebaut wurden. Die Hausbesitzer können sich nach telefonischer Terminvereinbarung von Experten in den eigenen vier Wänden über die zentralen Themen der energetischen Modernisierung informieren lassen. „Dabei kann es um Wärmedämmung, die Erneuerung der alten Heizungsanlage und der Fenster, den Einbau einer Solaranlage oder moderne Lüftungstechnik gehen“, blickt Pape voraus. „Die Energie-Experten bieten aktuelles Fachwissen - qualifiziert, unabhängig und im Rahmen dieser Kampagne kostenlos.“ Außerdem könnten die Berater auch Tipps zu Förderprogrammen geben.
Einsparung und Wertsteigerung Egal, ob es sich um selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum handelt: „Eine Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten lohnt sich immer“, betont der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Das bedeute nicht automatisch, dass es jedes Mal der große Rundumschlag sein müsse. „Oft können die Wohnqualität und der Wert einer Immobilie auch schon mit geringem Kapitaleinsatz bedeutend gesteigert werden“, weiß Pape. „Mit der Folge, dass das Objekt anschließend zu einem besseren Erlös zu verkaufen oder zu vermieten ist.“ Weitere Infos gibt es im Internet unter www.klimaschutz-schaumburg. de.
Impressum Energieberater Eine Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Vornhäger Straße 44, 31655 Stadthagen Redaktion: Marc Fügmann (verantwortlich) Holger Buhre Produktion: Vera Elze Anzeigen: Arne Frank (verantwortlich)
Energie und Klimaschutz im Landkreis Schaumburg Veranstaltungen und Termine rund um „Mach dein Haus fit“ 13. – 30. April „Mach Dein Haus fit“ – Beratungen in der Samtgemeinde Rodenberg 23. April Zukunftstag – Berufsinformationen für junge Menschen (Kreishaus Stadthagen) 24. April (13.30 Uhr) „Energie ist Chefsache“ - 1. Energieeffizienzbörse Schaumburg für Unternehmen und Kommunen (Kreishaus Stadthagen) 28. Mai (18.30 Uhr) Bürger-Infoveranstaltung „Mach Dein Haus fit“ für die Stadt Bückeburg (Ratskellersaal) 1. – 20. Juni „Mach Dein Haus fit“ – Beratungen in der Stadt Bückeburg 12. – 21. Juni „Woche der Sonne“ – Veranstaltungen zu regenerativen Energien im Landkreis 26. – 27. September Messe „Schaumburg Energie“ (Festhalle Stadthagen) Oktober Energiesparmesse bei Möbel Heinrich (Bad Nenndorf)
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Experten für den Sanierungsfall Energieberater-Pool für die Beratungskampagne „Mach Dein Haus fit“
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ür die auf rund zwei Jahre terminierte Beratungskampagne „Mach Dein Haus fit“ ist der Landkreis als Initiator auf einen festen Beraterstamm angewiesen. Bei einer öffentlichen Ausschreibung unter Einbeziehung der Kreishandwerkerschaft, der IHK und der Architektenkammer wurden die für die Begleitung der Kampagne notwendigen Fachleute für den Wohngebäudebereich gesucht. Der Energieberater Energieberater ist eine freie Berufsbezeichnung. Von verschiedenen Bildungsträgern werden qualifizierende Maßnahmen mit einem staatlich anerkannten Abschluss (zum Beispiel als Gebäudeenergieberater) durchgeführt. Damit verbunden ist die Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistungen und der Erstellung von Energieausweisen.
keit seien zudem ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten erforderlich. Anforderungen für die Beratungskampagne Grundlage für die Beratungskampagne war eine Qualifizierung als Energieberater mit nachgewiesenen Erfahrungen im Wohngebäudebereich. „Die Beratungen sollen neutral und unabhängig von Gewerken erfolgen“, macht Landrat Jörg Farr deutlich. In Erstberatungen soll demnach über Energieeinsparmöglichkeiten und die optimale Energienutzung informiert werden auch unter Einbeziehung regenerativer Energiequellen. „Hinweise auf konkrete Maßnahmen und aktuelle Förderprogramme runden das Ergebnis ab“, so Farr.
Dabei sei der persönlichen Hintergrund des Hausbesitzers zu berücksichtigen. „Der Berater soll in der Lage sein, das große Ganze zu sehen, und bestehende Zusammenhänge zwischen einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zu vermitteln“, erläutern Pape und Farr unisono. „Er soll aber auch Prioritäten für die Reihenfolge einer möglichen Sanierung vorschlagen können, wenn nicht alles, was machbar oder sinnvoll wäre, vom Hausbesitzer sofort realisiert werden kann.“ Bei zusätzlichem Bedarf an einem ausgefeilten Sanierungskonzept oder einem Energieausweis könne der Hausbesitzer anschließend weitere Beratungsmöglichkeiten auf dem freien Markt in Anspruch nehmen.
Die Aufgaben eines Energieberaters liegen in der Erstberatung und Information von Hausbesitzern und Bauherren über aktuelle Förderprogramme und Möglichkeiten energetischer Modernisierungsmaßnahmen. „Diese können je nach beruflichem Hintergrund und individueller Qualifikation auch über die Bestandsaufnahme hinausgehen und die Erstellung eines individuellen Sanierungskonzepts, die Baubegleitung oder den Nachweis der Sanierung beinhalten“, erläutert Fritz Pape, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schaumburg. Ein Energieberater benötigt seinen Angaben zufolge „technisches und wirtschaftliches Verständnis sowie kundenund serviceorientiertes Denken“. Bei der Informations- und Beratungstätig-
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Dies sind die Energieberater der Schaumburger Initiative „Mach dein Haus fit“: Michael Tanski (von links), Friedrich-Wilhelm Watermann, Barbara Brendel, Frank Rinne, Claudia Knappert, Jens Obenhaus, Heike Menne, Dieter Lehmann und Klimaschutzmanager Horst Roch. Alle Personen haben als beruflichen Hintergrund einen Abschluss als Ingenieur, Architekt oder Handwerksmeister mit einem zusätzlichen Abschluss zum Gebäudeenergieberater. Foto: pr.
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Die Feuchtigkeit muss raus Richtiges Lüften ist in sanierten Häusern besonders wichtig
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chwarze Schleier an der Außenwand über Fenstern signalisieren: Hier wird nicht richtig gelüftet. Zu beobachten ist dies vor allem an energetisch sanierten Gebäuden. Bei solchen Immobilien ist der gewünschte Effekt weniger Wärmeverlust. Gleichzeitig haben sanierte Wohnungen weniger Leckagen - also kleine Undichtigkeiten in Fensterdichtungen und -anschlüssen, Dächern oder Kaminen, durch die je nach Winddruck ein Luftaustausch zwischen innen und außen stattfindet. Die Feuchtigkeit, die tagsüber oder während der Nacht entsteht, muss dennoch aus der Wohnung geführt werden. Dies kann durch ein konsequentes Lüftungsmanagement oder eine Lüftungsanlage erfolgen. Passiert dies nicht, zum Beispiel durch ständige Kipplüftung der Fenster, schlägt sich die feuchte Luft aus der Wohnung außen oberhalb der Fenster nieder, und es können sich Mikroorganismen ansiedeln. Zwei Mal täglich lüften Insbesondere im Winter entstehen Schäden durch falsches Heizen und Lüften: Schimmel an den Innen- und Außenwänden und hohe Heizkosten. „Statt die Fenster nur gelegentlich oder
dauerhaft zu kippen, sollten Bewohner mindestens zweimal pro Tag die Wohnung für rund fünf Minuten mit komplett geöffneten Fenstern lüften“, empfiehlt Kai Zitzmann, EnergieeffizienzExperte bei TÜV Rheinland. In Küche, Bad und Schlafzimmer seien sogar drei Lüftungsvorgänge angebracht. Frische Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf und schützt gegen Schimmelbildung. „Speziell Neubauten sind so dicht, dass Lüften extrem wichtig ist“, sagt der Experte. Er rät zudem, die Heizung abends nie komplett herunterzudrehen und morgens wieder aufzudrehen. Auf niedriger Stufe wird weniger Energie verbraucht, und man spart somit Heizkosten ein. Wohlfühlklima mit Wärmetauscher Bei der energetischen Gebäudesanierung ist eine leicht nachrüstbare Lüftungsanlage sinnvoll, zum Beispiel als zentrale Lüftungsanlage mit Wärmetauscher auf dem Dachboden oder dezentral in der Außenwand. Das schützt nicht nur vor Schimmel: Die eingeleitete Frischluft kann im Winter energiesparend vorgewärmt und im Sommer durch einen Erdreichwärmetauscher abgekühlt werden. „Die Folge ist ein angenehmes Raumklima“, sagt Zitzmann
Insbesondere im Winter entstehen Schäden durch falsches Heizen und Lüften. Hierzu zählen Schimmel an den Innenund Außenwänden sowie hohe Heizkosten. Foto: TÜV Rheinland
Kostenlose Beratungen zur Modernisierung Ihres Hauses im Landkreis Schaumburg Start in der Samtgemeinde Rodenberg Beratungszeitraum 13.– 30. April 2015 und danach in mehreren Etappen in allen anderen Gemeinden in Schaumburg
Landkreis Schaumburg Leitstelle Klimaschutz Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Tel. 05721 / 70 34-35 hochbau.65@landkreisschaumburg.de
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