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Ein Magazin der Schaumburger Nachrichten | März 2017

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Heizen Sie mit Holz oder Pellets? Oder spendiert Ihnen vielleicht ein älterer Kaminofen an kalten Tagen wohlige Wärme? Dann möchte ich Ihnen die Lektüre der folgenden Seiten ans Herz legen. Denn genau für diese Brennstoffe beziehungsweise -technik gelten demnächst neue Bestimmungen: Die einen müssen passend gekennzeichnet, die anderen ab einem gewissen Alter nachgerüstet werden. Was das soll und dahintersteckt, lesen Sie in dieser Ausgabe unseres Magazins „Schaumburg Energieberater“. Probleme können jedoch auch bei Neubauten auftreten: Bei vielen dieser modernen und wärmegedämmten Gebäude ist die Hülle dermaßen dicht, dass wenig bis keine Luft durch Fugen und Ritzen ins Innere gelangen kann. Es muss also nachgeholfen werden. Wie? Auch diesem Aspekt – und vielen weiteren Themen – widmen wir uns auf den folgenden Seiten. Ich wünsche Ihnen eine schöne Frühlings- und Sommerzeit – sowie viel Spaß und Erfolg beim Energiesparen. Markus Bruns SN Verlagsleitung

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Neue Kennzeichnungspflicht gilt ab April Auch Holz- und Pellet-Heizungen bekommen jetzt ein Energie-Label Wieder wird ein neues Energieeffizienz-Kennzeichen zur Pflicht. Nach Öl- und Gasheizungen müssen ab April auch neue Geräte für feste Brennstoffe wie Holz damit gekennzeichnet werden. Was bringt das den Verbrauchern?

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om 1. April an gibt es ein neues Energieeffizienz-Label für Heizungen. Nachdem Öl- und Gasheizungen im Handel schon seit September 2015 gekennzeichnet sein müssen, sind nun auch viele neue Geräte für Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel und dergleichen an der Reihe. „Hintergrund für die spätere Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe ist das zeitlich versetzte Gesetzgebungsverfahren der EU“, erläutert Jens Dörschel vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI). Mit der Energieeffizienz der Gerätetypen habe das nichts zu tun. Zu den festen Brennstoffen zählt neben holzartiger Biomasse – zum Beispiel Holz, Pellets und Hackschnitzel – auch Kohle. „Die ist allerdings ein absolutes Auslaufmodell“, sagt Martin Brandis, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Kaum jemand wird sich heute eine neue Kohleheizung anschaffen“. Interessanter für die Verbraucher seien Heizungen für die anderen Feststoffe. „Da sie mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist zu erwarten, dass sie in sehr gute Effizienzklassen eingestuft werden.“ Möglich ist zunächst eine Einteilung in die Energieeffizienzklassen A++ bis G. Für Biomassekessel rechnet Brandis bei den meisten Anlagen mit einer Einstufung in A+, bei Pellet-Brennwertkesseln und bei Holzpelletöfen sogar in A++. Neue Öl- und Gasbrennwertkessel haben in der Regel die Effizienzklasse A.

Bis 26. September 2019 gelten die Stufen A++ bis G, danach A+++ bis D. „Ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Sie benötigen kein Label“, so Langer. Ab Januar 2018 ist dann die Kennzeichnung der nächsten Gruppe vorgesehen: von Einzelraumheizgeräten, also Kachelund Kaminöfen. Ziel der Kennzeichnung ist es, mehr Transparenz herzustellen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, die Energieeffizienz der Geräte besser beurteilen und vergleichen zu können. Allerdings haben die Energielabel für Heizungen nur eine begrenzte Aussagekraft. „Sie machen - anders als zu Beispiel das Label für Kühlschränke - nur sehr selten die geringen Unterschiede zwischen der Energieeffizienz einzelner Geräte unterschiedlicher Hersteller deutlich“, sagt Dörschel. Stattdessen würden die Schilder lediglich verschiedene Gerätetypen wie ÖlBrennwertheizungen mit Wärmepumpen oder Holzheizungen vergleichen. Auch ein Vergleich der Betriebskosten der verschiedenen Heizungsarten wird laut Dörschel mit der Energieeffizienzklasse kaum einfacher, denn die Heizkosten hängen stark von den Preisen für die jeweiligen Brennstoffe ab. Das Energielabel sagt auch nichts über die Emissionen von Luftschadstoffen und

nergieber nergieberater die Erhaltung entsprechender Grenzwerte aus. „Diese Grenzwerte werden erst 2020 mit der Ökodesign-Richtlinie definiert“, erläutert Brandis. Hausbesitzer in Deutschland brauchen jedoch nicht zu befürchten, dass ihre neuen Heizanlagen den künftigen Anforderungen der EU nicht genügen könnten. „Hierzulande gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“, erklärt Langer. Sie ist auch bekannt als Bundes-Immissionsschutzverordnung. „Darin sind heute schon mindestens die gleichen, meist aber noch schärfere Umweltgrenzwerte festgeschrieben als in der Ökodesign-Richtlinie der EU.“ Das Energieeffizienzlabel ist eine zusätzliche Information, die Bauherren und Modernisierer jetzt bei der Auswahl ihrer Heizung berücksichtigen können. „Es ist nützlich, aber es ersetzt nicht die Planung vom Fachmann“, betont Brandis. „Denn der Energieverbrauch einer Heizanlage hängt nicht nur vom verwendeten Heizkessel ab, sondern von vielen Faktoren - zum Beispiel von der Größe des Gebäudes, der Wärmedämmung, dem Heizbedarf und nicht zuletzt von der Anlagenplanung.“ Verbraucherschützers: „Jeder Bauherr sollte das von einem Experten genau durchrechnen lassen.“

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Gekennzeichnet werden müssen Festbrennstoffkessel sowie Verbundanlagen aus einem solchen Kessel mit Temperaturreglern und Solareinrichtungen jeweils mit einer Nennwärmeleistung bis 70 Kilowatt. „Ohne Label darf der Schornsteinfeger Feststoffheizungen, die nach dem 1. April 2017 neu in den Verkehr gebracht werden, nicht abnehmen“, macht Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks deutlich.

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Der Bezirksschornsteinfeger stuft während der Feuerstättenschau den Emissionsausstoß des Kaminofens mit Hilfe einer Tabelle ein. Dann vergibt er ein Label. Foto: dpa

Für viele endet

2017 eine Schonfrist

Zahlreiche alte Kaminöfen stehen vor dem Aus – oder müssen nachgerüstet werden

Alte Kaminöfen sind schädlich für die Umwelt: Sie stoßen zu viele Emissionen aus. Daher droht ihnen eine verpflichtende Nachrüstung oder gar schrittweise das Aus. Viele Hausbesitzer sind bis Jahresende 2017 davon betroffen und sollten sich darauf vorbereiten.

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in knisterndes Feuer im Kamin ist gemütlich und romantisch. Ist das Modell jedoch schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das droht Öfen generationsweise – es sei denn, sie halten die aktuellen Grenzwerte für Schadstoffe ein. Der nächste Stichtag ist der 31. Dezember 2017 – und zwar für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984.

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Warum müssen Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?

Wie hoch sind die Grenzwerte?

„Der Emissionsausstoß moderner Geräte liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen“, erläutert Rolf Heinen vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Besitzer müssen Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten.

Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (22. März 2010) in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind weniger streng als jene für neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubik-


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meter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen. Welche Öfen sind von den Tauschwellen betroffen? „Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden“, schildert Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. „Die nächste Austauschfrist endet Ende Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden.“

Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen der Baujahre 1995 bis Ende März 2010 ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Ausgenommen sind historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, sowie offene Kamine und Kochherde. Was sagen Experten über die Nachrüstung mit einem Spezialfilter? „Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn“, sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Anlagen, die bis Ende 2017 von der Verordnung betroffen sind, sind

nergieber nergieberater rund 30 bis 40 Jahre alt. „Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter. Ihre Verbrennungstechnik war nicht auf die heute geforderten geringen Emissionswerte ausgelegt.“ Langer sagt mit Blick auf die Preise: „Sets zum Nachrüsten kosten um die 1000 Euro. Neue Öfen gibt es jedoch für weniger Geld.“ Und Froitzheim ergänzt: „Die Grenzwerte beziehen sich auf Staub und Kohlenmonoxid. Die Filter entfernen jedoch nur einen gewissen Staubanteil aus den Rauchgasen. Möglicherweise reicht der Filter daher gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten.“

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Bauherren sind gut beraten, die Lüftungsanlage bereits bei der Planung des Neubaus zu berücksichtigen. Denn dann sind die Kosten geringer als bei der Nachrüstung. Foto: dpa

Frischluft nach Plan Neubauten brauchen ein passendes Lüftungskonzept

Neubauten werden häufig mit Automatik-Fenstern und Lüftungsanlagen ausgestattet. Denn ihre moderne Hülle ist so dicht, dass man viel öfter lüften muss als in den meisten Altbauten. Damit das gewährleistet wird, muss für Neubauten ein passendes Lüftungskonzept erstellt werden.

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eil in modernen wärmegedämmten Häusern die Gebäudehülle so dicht ist, dass wenig bis keine Luft durch Fugen und Ritzen ins Innere gelangen kann, muss nachgeholfen werden. „Entweder durch häufiges manuelles Lüften rund um die Uhr oder durch technische Maß-

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nahmen, die für einen ständigen Luftaustausch sorgen“, erläutert Thoma. In hochwärmegedämmten Gebäuden – und damit in quasi allen Gebäuden, die nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) entstehen – muss ungefähr alle zwei Stunden ein Luftaustausch erfolgen.


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Das ist ein Problem: In einem Vier-Personen-Haushalt fallen täglich bis zu elf Liter Wasser in der Raumluft an. Würde diese Feuchtigkeit über längere Zeit im Inneren bleiben, droht Schimmelbildung. Alle zwei Stunden für fünf Minuten die Fenster zu öffnen, wäre den Bewohnern aber nicht zuzumuten. „Die Lösung ist eine Wohnraumlüftung, die kontinuierlich den Abtransport feuchter Luft sichert“, sagt Thoma. Impressum Energieberater Eine Verlagsbeilage der

Aber nicht jeder braucht eine Lüftungsanlage. Ob sie im konkreten Fall sinnvoll und notwendig ist, finden Architekten, Energieberater oder Fachplaner mit dem sogenannten Blower-Door-Test zur Ermittlung der Luftdichtigkeit des Gebäudes heraus. So wird deutlich, wie viel Luft durch Infiltration ins Gebäude gelangt. Je nach Ergebnis erarbeiten Fachleute ein Konzept mit Vorschlägen zur Lüftungstechnik. Mitunter reichen bereits Fensterfalzlüfter, um genügend frische Luft hineinzubringen. „Sie werden in die Gummilippen der Fenster eingesetzt und lassen die Außenluft in die Zimmer“, erläutert Thoma. Allerdings ist der Luftaustausch hier abhängig vom Wetter: An ruhigen, warmen Tagen passiert wenig. Bei starkem Wind kann ein Pfeifen an den Fenstern entstehen.

„Außerdem wird in der kalten Jahreszeit die mit wertvoller Energie erzeugte Wärme auf diese Weise ständig heruntergekühlt“, gibt Günther Mertz vom Fachverband Gebäude-Klima zu bedenken. Er empfiehlt daher Lüftungsanlagen, die ständig die Raumluft abführen und frische Außenluft hineinlassen. „Die energieeffizienteste Lösung sind Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher“, sagt Mertz. Sie können der Abluft 80 bis 90 Prozent der Wärme entziehen und wieder ins Gebäude führen. „Damit lassen sich die Heizkosten deutlich senken.“

Lüftungsanlagen führen die Raumluft ab und holen frische Außenluft ins Haus. Foto: Initiative Wärme+

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Mit Hilfe von Filtern lassen sich außerdem Schadstoffe und Pollen entfernen. „Damit wird die Luft insgesamt frischer und gesünder, denn auch freiwerdende Chemikalien aus Möbeln, Teppichen, Farben, Tabakrauch, Putz- und Reinigungsmitteln bleiben nicht lange im Innern des Hauses“, erklärt Michael Conradi von der „Initiative Wärme+“.

Redaktion: Marc Fügmann (verantwortlich), Holger Buhre Produktion: Vera Elze Anzeigen: Markus Bruns (verantwortlich)

Fachmännisch installierte Anlagen erzeugen keine Zugluft, weil der Luftaustausch in geschlossenen Systemen vonstatten geht. „Die Betreiber müssen auch nicht befürchten, dass ständig kalte Luft in die Zimmer strömt“, stellt Thoma klar. „Lüftungsanlagen sind keine Klimaanlagen – sie kühlen die Luft nicht herunter.“ Für Neubauten sind zentral gesteuerte Anlagen empfehlenswert, die die Luft im ganzen Haus austauschen. In bestehenden Gebäuden sind sie laut Conradi aber oft aus bautechnischen Gründen nicht einsetzbar. „Dort bieten sich dezentrale Lüftungssysteme an.“ Einzelne Räume – zum Beispiel Bad, Schlafzimmer und Küche, in denen besonders viel Feuchtigkeit entsteht – werden damit geregelt belüftet. Die Geräte lassen sich in den meisten Fällen gut integrieren und finden meist Platz in abgehängten Decken oder in Küchenzeilen.

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Heizt du noch oder wohnst du schon? Das linke Bild zeigt die alte Gas-Niedertemperaturheizung vor dem Kesseltausch. Rechts ist die neue und moderne Gas-Brennwertheizung zu sehen.

Eine neue oder optimierte Heizungsanlage erhöht die Wohnqualität

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er alte Werbespruch des Möbelhauses IKEA kann etwas abgewandelt durchaus auch auf das menschliche Heizverhalten angewendet werden. „Viele haben sich an ihre alte Heizung gewöhnt“, schildert Horst Roch, Klimaschutzmanager des Landkreises Schaumburg. „Vielleicht wird nicht jeder Raum richtig warm. Dafür weiß man aber, welcher Heizkörper wegen Verbrennungsgefahr nicht angefasst werden darf.“ Und möglicherweise habe das häufige Rauschen und Gluckern in den Rohren und Heizkörpern ja sogar eine beruhigende Wirkung, meint der Fachmann mit einem Augenzwinkern. Erst, wenn man erlebt habe, dass es auch anders gehe, stelle man sich die Frage: „Warum habe ich nicht schon viel früher etwas daran geändert?“

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Im vierten Quartal 2016 lief im Landkreis Schaumburg die Beratungskampagne „clever heizen“. 115 Hausbesitzer nutzten laut Roch die Gelegenheit und holten sich einen Fachmann ins Haus. Ergebnis: „Es stellte sich fast immer heraus, dass es Optimierungsmöglichkeiten an der bestehenden Heizung gab.“ Beispielhaft nennt der Klimaschutzmanager notwendige Einstellungsarbeiten sowie kleine technische Veränderungen. „Aber auch Hinweise für ein verändertes Bedienungs-, Heiz- und Lüftungsverhalten waren hilfreich und werden sich angenehm auf die nächste Heizrechnung auswirken.“ In einigen Fällen sei jedoch einzig der Komplettaustausch der Heizung – zumindest des Heizkessels – als sinnvolle Verbesserungsmöglichkeit übrig geblieben, schildert Roch – und verweist

diesbezüglich auf aktuelle Bundesförderprogramme, die genau solche Vorhaben finanziell unterstützen: • BAFA-Heizungsoptimierung: www.bafa.de. • KfW 430 – Energieeffizient Sanieren (Investitionszuschuss): www.kfw.de (Energieberater notwendig). • KfW 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Zuschuss zur Baubegleitung): www.kfw.de. Zudem gibt es weitere Programme mit Kreditvarianten sowie für den Einsatz von regenerativen Energien zu Heizzwecken. Ansprechpartner beim Landkreis Schaumburg ist Horst Roch von der Leitstelle Klimaschutz: Telefon (05721) 703-444.


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„Intelligente Stromspeicher ermöglichen die Eigenversorgung mit Strom“, sagen André Meyer (links) und Peter Pape von der Firma Meyer Elektrotechnik (Wiedensahl).

Auf dem Weg zu 100

Prozent Unabhängigkeit

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it Stromspeichern können Eigenheim-besitzer ihren Eigenverbrauch an Stromkostengünstig erhöhen. „Mit zusätzlichen Angeboten wie der ,SENEC.Cloud‘ des SpeicherHerstellers SENEC können sogar 100 Prozent des selbst erzeugten Stroms genutzt werden“, sagt Peter Pape. Nach Angaben des Geschäftsführers der Meyer Elektrotechnik GmbH & Co. KG (Wiedensahl) sind Stromspeicher für Eigenheime „beliebt wie nie“ – unter anderem wegen der jährlich steigenden Stromkosten sowie der sinkenden EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom. „Dank intelligenter Stromspeicher können Besitzer einer PhotovoltaikAnlage ihren selbst produzierten Strom nunmehr immer dann nutzen, wenn er wirklich gebraucht wird“, sagt Pape, für den die SENEC-Geräte derzeit das Maß der Dinge darstellen. So funktioniert’s: „Überschüssiger Solarstrom, den Hausbesitzer nicht selbst verbrauchen, wird in der SENEC.Cloud zwischengespeichert“, erläutert das Unternehmen. „Wird später Strom benötigt, können Teilnehmer der Cloud ihren hierin eingespeisten Strom wieder abrufen – nachts, bei schlechtem Wetter oder im Winter.“ Die positive Folge für Hausbesitzer bringt SENEC-Geschäftsführer Mathias Hammer so auf den Punkt: „Mit unseren Stromspeichern und der Cloud sind unsere Kunden zu 100 Prozent unabhängig.“

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Luft muss raus Ein Vierkantschlüssel öffnet das Ventil zum Entlüften des Heizkörpers.

Eine gluckernde Heizung verbraucht bis zu 15 Prozent mehr Energie

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luckert die Heizung, haben sich in den Wasserleitungen Luftblasen angesammelt. Das kostet den Haushalt Geld, denn die Luft behindert die Zirkulation des Heizwassers. Die Folge kann sein, dass der Heizkörper nicht richtig warm wird. Die Anlage verbraucht dann bis zu 15 Prozent mehr Energie. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin. Um die Luft aus den Heizkörpern zu lassen, wird mit einem Vierkant-

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Foto: dpa

schlüssel oder einer Zange das Entlüftungsventil am Heizkörper geöffnet. Meist befindet es sich an der Seite, erläutert die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Das Ventil muss so lange offen gelassen werden, bis statt Luft Wasser entweicht. Die Flüssigkeit mit einem Lappen oder einer kleinen Schüssel auffangen. Dann das Ventil wieder schließen und – falls erforderlich – den Wassermangel im Heizsystem wieder ausgleichen. Die Druckanzeige befindet sich direkt am Kessel, also meist im Keller.


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Das Schema zeigt die Funktionsweise von Wärmepumpen. Foto/Grafik: BWP

Am besten mehr als 3,5 Wissenswertes zur Wärmepumpe

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ie Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen zur Beheizung des Hauses sollte möglichst über 3,5 liegen. Darauf weist die Initiative „Zukunft Altbau“ hin. Dieser Wert werde aber nur erreicht, wenn das jeweilige Gebäude eine gute Dämmung und eine Fußboden- oder Wandflächenheizung hat. „Vor allem Luft-Wärmepumpen schaffen eine Jahresarbeitszahl jenseits der 3,5 in ungenügend gedämmten Gebäuden nur selten“, so die Experten. Wärmepumpen nutzen natürliche Erd- oder Luftwärme, um das Wasser des Heizsystems zu erhitzen. Betrieben werden sie in der Regel mit Strom. Die Jahresarbeitszahl beschreibt die Energieeffizienz einer Pumpe: also das Verhältnis zwischen dem Strom, der in die Wärmepumpe fließt, und der Energie, die daraus gewonnen wird.

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Die ersten Zentimeter bringen die meiste Einsparung Bei der Fassadendämmung gibt’s ein Schlupfloch: So gehen Hausbesitzer vor Seit knapp drei Jahren gilt die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Wer freiwillig seine Fassade dämmen will, sollte bestimmte Materialstärken einhalten. Jetzt weisen Experten darauf hin: Wenn der Putz dran bleibt, gibt es ein Schlupfloch.

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ine Wärmedämmung der Fassade muss zwölf bis 16 Zentimeter stark sein: Das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Allerdings wurde eine Ausnahme bekannt: Die Vorgaben gelten demnach nicht, wenn ein Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade angebracht wird, ohne dass vorher der alte Putz wegkommt. Dann darf die Dämmstärke geringer sein. „Das ist ein Vorteil für viele Häuser, die nach einer Dämmung beispielsweise Dachüberstände oder Fensterbänke an-

passen müssten“, sagt Roland Falk vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade (SAF). Mit der Gesetzeslücke setzte sich im vergangenen September die Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz auseinander - und kam zu dem Schluss, dass diese Ausnahme seit der letzten EnEV-Änderung im Jahr 2014 rechtens ist. Darauf weist „Zukunft Altbau“ hin, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm.


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Die Ausnahme betrifft nicht nur die Dämmstoffdicke, sondern auch den bislang geltenden Wärmedurchgangskoeffizienten – besser bekannt als U-Wert. Er beträgt maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin. „Allerdings profitieren von dem Schlupfloch nur Sanierer, die freiwillig dämmen wollen“, erläutert Michael Heide vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Pflicht ist diese Sanierung zum Beispiel für Hausbesitzer, deren Putzfläche zu mehr als zehn Prozent schadhaft ist und bei denen im Zuge des Neuverputzens auch eine Dämmung gemacht werden muss. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Hausbesitzer sagen: Eine Dämmung von acht oder zehn Zentimeter würde ich machen, mehr aber nicht“, berichtet Falk. Denn dickere Dämmstärken verringern die Dachüberstände, manche Eingangstreppe wird schmaler. Auch Fensterbänke und Regenrinnen müssten teils versetzt werden. Diese Kosten könnten Sanierer sich folglich derzeit sparen und zu dünneren Dämmungen greifen, so das Argument der SAF. Die Unterschiede bei den Energieeinsparungen hielten sich bei den letzten Zentimetern auch in Grenzen: „Die ersten Zentimeter an der Fassade bringen die meiste Einsparung“, erklärt Heide. Der Unterschied von acht zu 16 Zentimeter Dämmstärke

mache daher nicht 50 Prozent, sondern nur rund 30 Prozent aus.

Die Dicke der Dämmstoffe für die Hauswand ist bei Pflichtsanierungen in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Für jene, die freiwillig sanieren wollen, gibt es jedoch ein Schlupfloch.

All das ist immer auch abhängig vom Dämmstoff selbst – denn jeder ist anders. Und es kommt auch darauf an, ob eine Matte, Platte oder Schüttung verwendet wird. Bei der Auswahl der Stoffe empfiehlt Heide deshalb, neben der Art und Dicke des Stoffes auch den LambdaWert zur Wärmeleitfähigkeit zu beachten. Je kleiner dieser Wert, desto besser die Wärmedämmung – und desto dünner kann sie auf die Fassade gebracht werden. Der Wert der gebräuchlichen Materialien liegt laut Verbraucherzentrale Bundesverband zwischen 0,025 und 0,040 Watt pro Meter und Kelvin (W/mK).

Andere Experten halten hingegen wenig von dünneren Dämmmaterialien: Solche Platten seien sehr oft unwirtschaftlich. „Und den geringeren Investitionskosten stehen deutlich höhere Heizkosten gegenüber“, sagt Petra Hegen von „Zukunft Altbau“. Ähnlich argumentiert auch Philipp Mahler von der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen: „Der Mehraufwand, den man mit einer dickeren Dämmstärke im Verhältnis zu den Gesamtkosten hat, ist minimal.“

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„Ein LangfristKonjunkturpaket“ Das Weserbergland zählt zu den 22 ausgewählten Masterplankommunen in puncto Klimaschutz

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er Landkreis Schaumburg hat sich mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes einer großen Herausforderung gestellt: der Energiewende. Die Arbeit startete 2014 mit der Einrichtung der Leitstelle Klimaschutz. Jetzt beginnt eine neue Projektphase: Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg haben sich unter Federführung der Klimaschutzagentur Weserbergland gemeinsam für das Förderprogramm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der Nationalen Klimaschutzinitiative beworben. Mit Erfolg: Seit dem vergangenen Sommer dürfen sich alle drei Landkreise „Masterplankommune“ nennen. „Jetzt geht es darum, als eine von 22 ausgewählten Regionen bundesweit eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu Klimaneutralität, Ressourcenschutz und der Energiewende in Deutschland einzunehmen“, schildert Horst Roch, der bei der Schaumburger Kreisverwaltung als Klimaschutzmanager arbeitet. „Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, wollen wir in den nächsten Jahren die dafür notwendigen Maßnahmen ergreifen und die erforderlichen Strukturen aufbauen“, blickt er vo-

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Vertreter der drei Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg haben im Bundesumweltministerium in Berlin die Ernennungsurkunde zur Masterplankommune erhalten. Foto: BMUB

raus. „Diese sollen den Klimaschutz in der Region langfristig verankern, um die von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 zu unterstützen.“ Die erklärten Ziele des Masterplans sind: • 95-prozentige Reduzierung der CO2-Emissionen • 50-prozentige Reduzierung des Endenergieverbrauchs. Der Masterplan biete der Region auf Grund des ländlich geprägten Charakters und der vorhandenen Potenziale „gewaltige Chancen zur nachhaltigen Entwicklung“, so Roch. Beispielhaft nennt er die Verbesserung der Lebensqualität, die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung, die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Teilhabe sowie den Ausbau der Kooperation untereinander. Zugleich könne man dem demographischen Wandel entgegenwirken und eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz übernehmen.

Wo liegen Potenziale? „Ein großes Reservoir liegt in den hohen Energieverbräuchen“, weiß

Roch. Allein im Landkreis Schaumburg würden Jahr für Jahr rund 500 Millionen Euro für Energie ausgegeben, die zum größten Teil nicht hier verblieben. „Bei einer Halbierung des Verbrauchs im Laufe der nächsten Jahrzehnte werden die jährlich anfallenden Energiekosten dramatisch sinken.“ Der restliche Energiebedarf sollte dem hiesigen Klimaschutzmanager zufolge weitestgehend regenerativ in der Region erzeugt werden. „Dann würde auch von diesen Kosten ein Teil vor Ort verbleiben.“ Die Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen im Gebäudebereich, beim Verkehr und der Energieversorgung sowie im Bildungssektor nennt Roch „ein Langfrist-Konjunkturpaket“. Dieses werde zudem für die Bevölkerung positive Auswirkungen auf Wohnen und Arbeiten, Gesundheit, Ernährung und Freizeit haben. Dadurch würden sich weitere Potenziale und ganz neue Ansätze ergeben. Als Beispiel denkt Roch an den Bereich Touristik: „So werden die Menschen auch in Zukunft gerne hier leben und arbeiten wollen oder zu Besuch kommen.“


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Wer zahlt was? Bei einem Mieterwechsel müssen die Heizkosten aufgeteilt werden Der Heizkostenanteil zwischen Vor- und Nachmieter wird unter anderem nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle aufgeteilt. Foto: fotolia.com

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ei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode muss der Vermieter keine Zwischenabrechnung erstellen. Stattdessen müssen am Ende der zwölfmonatigen Abrechnungsperiode die für die Wohnung angefallenen Heizkosten anteilig auf den aus- und einziehenden Mieter aufgeteilt werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Zu unterscheiden sei hierbei zwischen verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Kostenanteilen. Der verbrauchsunabhängige Kosten-

anteil wird nach einer sogenannten Gradtagszahlentabelle zwischen Vorund Nachmieter aufgeteilt. In dieser Übersicht werden langjährige Erfahrungswerte für den Verbrauch in den einzelnen Monaten im Verhältnis zum Jahresgesamtverbrauch festgelegt. Jedem Monat ist ein bestimmter Promillewert zugeordnet, der umso größer ist, je mehr Heizkosten erfahrungsgemäß in diesem Monat anfallen. Für die Aufteilung des verbrauchsabhängigen Kostenanteils muss neben der regulären Ablesung der Erfassungssysteme am Ende der Ab-

rechnungsperiode noch eine Zwischenablesung zum Zeitpunkt des Mieterwechsels erfolgen. Problematisch kann das bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip sein, wenn der Mieterwechsel ganz am Anfang oder fast am Ende der Abrechnungsperiode erfolgt und die Messflüssigkeit noch gar nicht oder nahezu vollständig verdunstet ist. Dann sind die abgelesenen Zwischenwerte nicht verwertbar. In diesem muss laut DMB dann auch für den verbrauchsabhängigen Kostenanteil auf die Gradtagszahlentabelle zurückgegriffen werden.

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A ist nicht immer gut Waschmaschine, Trockner, Sauger und Co: Was Energielabel für Hausgeräte bedeuten

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in grünes A heißt nicht immer, dass ein Hausgerät auch wirklich sparsam ist. Mittlerweile gibt es nämlich eine verwirrende Vielfalt an Kennzeichnungen für den Energieverbrauch. Da kann A durchaus auch mal die schlechteste Stufe sein. Das Energielabel für Hausgeräte soll Kunden auf einen Blick zeigen, wie viel Strom ein Gerät verbraucht. „Grün symbolisiert die beste, Rot für die schlechteste Klasse“, sagt Claudia Oberascher von der „Initiative

Hausgeräte+“. Je grüner und weiter vorn im Alphabet das Gerät eingestuft ist, umso effizienter arbeitet es. Einst mit den Effizienzklassen A bis G gestartet, gibt es beim Energielabel mittlerweile auch noch die Klassen A+ bis A+++. Der normale Käufer verliert hier schnell den Überblick. „Besonders schwer zu verstehen ist für viele Verbraucher, dass A nicht unbedingt eine gute Energieeffizienzklasse ist“, sagt Elke Dünnhoff von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.


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Irritierend sei auch, dass die Kennzeichnung für die unterschiedlichen Produktgruppen nicht einheitlich ist. „Für Staubsauger ist A sehr gut, bei Waschmaschinen und Kühlschränken ist A für Neugeräte so schlecht, dass sie gar nicht mehr auf den Markt kommen dürfen“, so Dünnhoff. Um Käufern die Orientierung etwas zu erleichtern, hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) den aktuellen Stand bei den einzelnen Gerätegruppen zusammengestellt:

Waschmaschine Die Hersteller dürfen nur noch Modelle in den höchsten Energieeffizienzklassen A+++ bis A+ auf den Markt bringen. A+++ verbraucht rund ein Viertel weniger Energie als A+. Geräte mit den Effizienzklassen A bis D dürfen nicht mehr neu in den Handel gebracht werden. Tauchen sie doch noch auf, handelt es sich meist um Lagerware mit hohem Energieverbrauch.

„Beim Kauf einer Waschmaschine sollten Verbraucher neben dem Energie- und Wasserverbrauch auch auf die Schleuderwirkungsklasse achten“, sagt Oberascher. Diese reiche von A bis G und zeige, wie feucht die Wäsche nach dem Schleudern ist.

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Wäschetrockner

Kühl- und Gefrierschränke

Hier gelten die Klassen A+++ bis D. In die besten vier Klassen schaffen es nur Geräte mit Wärmepumpen. Sie verbrauchen bis zu 70 Prozent weniger Energie als herkömmliche Trockner.

Nur die Klassen A+++ bis A+ dürfen neu in den Handel. Geräte mit den tieferen Klassen bis D dürfen noch abverkauft werden. Wer ein altes Gerät kauft, muss mit hohen Energiekosten rechnen. Schon in der oberen Kategorie sind die Unterschiede groß: Ein A+++-Gerät verbraucht nur rund halb soviel Energie wie ein A+Modell.

Geschirrspüler Grundsätzlich dürfen nur noch Modelle mit A+++ bis A+ in den Handel kommen. Zusätzlich zur Energieeffizienzklasse und dem Wasserverbrauch ist auf dem Energielabel von Geschirrspülern die Trocknungswirkung in den Klassen A bis G angegeben.

Staubsauger Sie gibt es in den Klassen A bis G. Da die Geräte aber immer effizienter und sparsamer werden sollen, lässt die EU ab September 2017 nur noch Geräte mit den Klasse A+++ bis D in den Handel. Die Reinigungsklasse ist bei Staubsaugern fast genauso wichtig wie der Energieverbrauch. Denn diese gibt an, wie gut das Gerät Staub und Schmutzpartikel von Teppichböden und Hartböden aufnimmt – beispielsweise von Fliesen, Laminat oder Holzdielen. Die Staubemissionsklasse bewertet das Staubrückhaltevermögen, also die Sauberkeit der Ausblasluft. Dieser Punkt ist besonders für Allergiker wichtig.

Backofen Seit Januar 2015 reichen die Klassen auf dem Energielabel von A+++ bis D. Die schlechteste Klasse, die noch neu auf den Markt darf, ist B.

Dunstabzugshauben Sie sind aktuell in die Energieeffizienzklassen A+ bis F eingeteilt. Besonders sparsame Geräte dürfen auch schon mit A++ ausgezeichnet werden. Wichtig sind hier aber auch die Luftführungs- und Beleuchtungseffizienz sowie der Fettabscheidegrad: Möglich sind A bis G. Ebenfalls zu beachten ist die Geräuschentwicklung in Dezibel.

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