SteuerRatgeber SHG

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STEUERRATGEBER SHG

Sonnabend, 10. März 2012

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Steuererklärung

Pflegeleistungen

Steuerklassen

Job mit Zukunft

Das ändert sich 2011 und 2012 2

Wie Angehörige steuerlich entlastet werden 3

Worauf bei der Wahl zu achten ist 5

Steuerfachangestellte sind unentbehrlich 7

Es ist ein recht ungewöhnlicher und in Niedersachsen einmaliger Dienstsitz: Das für den Kreis Schaumburg zuständige Finanzamt ist bereits seit vielen Jahrzehnten im altehrwürdigen Stadthäger Schloss angesiedelt. Hier kümmern sich die rund 220 Mitarbeiter um die Abwicklung des gesamten Steueraufkommens der Region. Früher war die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner in den verwinkelten Gängen des Schlosses für die Bürger zuweilen nervig und kompliziert. Das ist seit dem Jahr 2008 anders: Mit der seinerzeit eingerichteten Infothek – rechts im Schlosshof – haben die Schaumburer Steuerbürger bei Fragen und Unklarheiten seither einen festen Anlaufpunkt. hb/rg

559 Millionen Euro eingenommen Finanzamt Stadthagen: Infothek im Schloss ist erster Anlaufpunkt für Fragen zur Steuererklärung / Software Umstellung VON DR. JÖRG-UWE WITTE Verehrte Leserinnen und Leser. In Ihren Händen halten Sie eine neue Ausgabe des SteuerRatgebers SHG. Er liefert Ihnen auch in diesem Jahr Beiträge zu aktuellen steuerlichen Themen auch aus dem Finanzamt Stadthagen. Die Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2011 sind im Vergleich zu den Vorjahren einigermaßen überschaubar. Seit dem Jahreswechsel spielen in der Steuerverwaltung andere Herausforderungen eine fast noch größere Rolle.

Neue Software sorgt für veränderte Abläufe Hinter der Vokabel „Konsens“ (koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) verbirgt sich die Einführung einer bundes-einheitlichen Software. Dies führt zu völlig veränderten Abläufen an jedem Arbeitsplatz in unserem Finanzamt – verbunden mit den typischen Widrigkeiten einer landesweiten Softwareumstellung, wie man sie auch aus größeren Unternehmen kennt. Da ist kaum zu verhindern, dass diese Störungen der ein-

gespielten Abläufe nicht auch bei Ihnen zu spüren sein werden. Ich werbe deshalb bei Ihnen um Geduld und Verständnis während Ihres Wartens auf den Steuerbescheid. Mit der Veranlagung der Arbeitnehmersteuererklärungen konnten wir in den vergangenen Tagen beginnen, nachdem das entsprechende Steuerprogramm aufgespielt und eine Reihe von elektronisch von dritten Stellen und Einrichtungen zugelieferte Daten eingespielt worden sind. An dieser Stelle sind wir grundsätzlich auf Daten von Elster-Lohn (der Arbeitgeber), zu den Riester- und Rürup-Verträgen, sowie den Mitteilungen über Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen angewiesen. Gerade letztere – sowie angekündigte Rentenbezugsmitteilungen – stehen noch in einer Vielzahl von Fällen aus.

Elektronische Quote im Landesvergleich gut In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass Sie in den kommenden Wochen gerne die Papierbescheinigungen zu Ihren Daten über Krankenund Pflegeversicherung, sowie Rentenbezügen Ihrer ESt-Erklärung 2011 zufügen sollten:

verfeinerter Technik nie ganz reibungslos vonstatten geht. Eine Bitte in diesem Zusammenhang: Heften Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen: Das Lösen verzögert das Einlesen Ihrer Daten unnötig.

Unterlagen nicht zusammenheften

Dr. Jörg-Uwe Witte hat im Juni 2011 die Nachfolge von Jürgen Siegmann als Vorsteher des Stadthäger Finanzamts angetreten. Foto: rg Auch das kann im Augenblick eher zu einer Beschleunigung der Bearbeitung beitragen. Mein Vorgänger hat in den vergangenen Jahren an dieser Stelle intensiv um die Abgabe elektronischer Steuererklärungen im Elster-Verfahren geworben. Die Quote in unserem Finanzamt ist im Landesschnitt gut. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Die Quote darf sich aber gerne weiter erhöhen. Auf diese Weise tragen Sie zu ei-

ner Vereinfachung der Verfahrensabläufe bei. Im Übrigen stehen wir an hier an einem Punkt, an dem es meines Erachtens nur eine Frage der Zeit ist, dass der generelle Weg einer Steuererklärung ins Finanzamt der elektronische ist. Das ist bereits an einigen Stellen Realität. Greifen Sie hier gerne den gesetzlichen Regelungen vor. Ansonsten müssen Steuererklärungen zurzeit gescannt werden, was auch bei weiter

Wie Sie sehen, sind wir an vielen Stellen auf Ihr Mitwirken in einem inhaltlich und verfahrenstechnisch aufwendigen Verfahren angewiesen. Wir versuchen unsererseits mit den rund 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeiten möglichst zügig zu erledigen. Unter anderem bieten wir Ihnen im Rahmen der Infothek eine permanente Möglichkeit an, einige Abläufe und Fragen kurzfristig und unkompliziert zu regeln. Mit den durchschnittlich vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Arbeitsbereich sind wir 2011 mit rund 23 000 Besuchern in Kontakt getreten – für unsere Bediensteten an dieser Stelle sehr häufig eine herausfordernde und anstrengende Tätigkeit. Am Ende interessiert vielleicht auch, wie hoch das Steueraufkommen in den vergangenen Jahren im Finanzamt Stadthagen gewesen ist.

Nachdem die Einnahmen 2009 noch bei insgesamt rund 511 Millionen Euro Steuern lagen (davon zirka 265 Millionen Euro Umsatzsteuer), lagen die Einnahmen 2010 und 2011 nahezu gleich bei rund 559 Millionen Euro Gesamteinnahmen. Davon entfielen jeweils rund 300 Millionen Euro auf die Umsatzsteuer.

Ausbildung beim Finanzamt Zuletzt bleibt der Hinweis, dass man das Finanzamt nicht nur in den schönen Räumen der Infothek kennenlernen kann: Die Finanzverwaltung bietet in ihren Finanzämtern auch Ausbildungsplätze an. In den vergangenen Jahren gab es in unserem Finanzamt in den beiden Laufbahngruppen des (ehemals) mittleren und gehobenen Dienstes einige Ausbildungsplätze. Im Rahmen einer dualen Ausbildung werden Theorie (in Bad Eilsen und Rinteln) und Praxis gleichermaßen intensiv vermittelt. Die nächsten freien Plätze erwarten wir zum 1. August 2013. Das Bewerbungsverfahren läuft bereits im Herbst dieses Jahres. Dr. Jörg-Uwe Witte ist Vorsteher des Finanzamtes Stadthagen.


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Das ist neu in der Steuererklärung Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2011 und durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften VON BERND WINKELMANN Die Steuergesetzgebung unterliegt Jahr für Jahr Neuerungen. Hier ein Überblick der wichtigsten Dinge, die sich bereits geändert haben (mit Auswirkung auf die Steuererklärung für 2011) sowie ein Ausblick auf bevorstehende Änderungen. Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht sich geringfügig Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab 2011 von 920 Euro auf 1000 Euro. Keine Werbungskosten für Erststudium und Erstausbildung Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Das hat der Gesetzgeber klargestellt – und zwar rückwirkend ab 2004. Damit sind diese Kosten weiterhin nur als Sonderausgaben abziehbar, wobei die Höchstgrenze ab 2012 von 4000 Euro auf 6000 Euro steigt. Mit dieser Änderung hebelt der Gesetzgeber zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus. Dieser hatte im Juli 2011 das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug definiert gehalten. Deshalb ließ er den leistet wurden (§ 10 Abs. 1 Werbungskostenabzug für ein Nr. 3 Satz 4 EStG). Erststudium oder eine erstma„Diese Einschränkung gilt lige Berufsausbildung zu. nicht für Beitragszahlungen für vergangene Jahre sowie für Beiträge, soweit sie der unbeNachweisanforderungen bei Krankheitskosten fristeten Beitragsminderung gesetzlich festgeschrieben ab 62 Jahren dienen und nicht Der BFH hat in mehreren mehr zurückgefordert werden Fällen entschieden, dass das können.“ von der Finanzverwaltung geforderte vorab ausgestellte Übungsleiterpauschale amtsärztliche Attest keine notauch für Vormund, Bewendige Voraussetzung für treuer und Pflegschaften den Abzug von KrankheitsAb 2011 gibt es die Übungskosten ist. leiterpauschale auch für ehrenAuch hier zieht der Gesetz- amtliche Vormünder, rechtligeber kurzerhand die Not- che Betreuer und Pflegschafbremse und verankert im neu- ten. Damit bleiben Aufwandsen Paragraphen 64 der Ein- entschädigungen, die nach § kommensteuer-Durchfüh1835a BGB gewährt wurden, rungsverordnung (EStDV), bis zu einer Höhe von 2100 wie der Nachweis der Euro pro Jahr steuerfrei (§ 3 Zwangsläufigkeit, Notwendig- Nr. 26 b EStG). keit und Angemessenheit zu führen ist. Es bleibt also bei der bisher gängigen VerwalDas ändert sich ab 2012 tungspraxis. Kindergeld für volljährige Krankenkassenbeiträge: Kinder: EinkommensSonderregelung für grenze fällt weg Beiträge, die für die Die Einkommensgrenze und Zukunft gelten die komplizierte und umfangBeiträge für die Basisabsi- reiche Berechnung der Eincherung in der Kranken- und künfte und Bezüge für volljähPflegeversicherung sind nach rige Kinder fällt ab 2012 weg. dem Abflussprinzip im Jahr Es bleibt aber dabei: Für ein der Zahlung unbegrenzt in volljähriges Kind bekommen voller Höhe als sonstige Vor- die Eltern nur dann Kindersorgeaufwendungen absetzbar. geld, wenn es sich zum Beispiel Dabei spielt es keine Rolle, in Ausbildung befindet, noch für welches Jahr die Beiträge einen Ausbildungsplatz sucht, gezahlt werden. in einer Übergangszeit zwiUm Gestaltungsmissbrauch schen zwei Ausbildungsabvorzubeugen, gilt ab 2011 fol- schnitten ist oder ein anderer gende Einschränkung: „Bei- Berücksichtigungsgrund vorträge für künftige Jahre sind liegt. Ob das Kind während im Zahlungsjahr nur abzieh- der ersten Berufsausbildung arbar, soweit sie das 2,5-Fache beitet (zum Beispiel neben der für das Zahlungsjahr ge- dem Studium jobbt) und wie zahlten Beiträge nicht über- viel es dabei verdient, spielt für steigen. Die diese Grenze das Kindergeld keine Rolle übersteigenden Beiträge wer- mehr. den erst in dem Jahr steuerlich Bitte beachten: Ist die erste berücksichtigt, für das sie ge- Berufsausbildung allerdings

Gesetzliche Änderungen, die sich auf die Steuererklärung auswirken können, betreffen unter anderem die Werbungskosten, die Krankheitskosten, die Krankenkassenbeiträge und die Übungsleiterpauschale. Foto: pr. abgeschlossen und absolviert das Kind eine weitere Berufsausbildung, darf das Kind dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Volljährige Kinder in Ausbildung: Keine Kürzung des Ausbildungsfreibetrags mehr Als Ausbildungsfreibetrag erhalten Sie bis zu 924 Euro im Jahr, wenn Ihr volljähriges Kind während der Ausbildung auswärtig untergebracht ist, also zum Beispiel am Studienort eine eigene Wohnung hat. Bis 2011 vermindert sich der Ausbildungsfreibetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Die Einkünfte und Bezüge werden allerdings nur angerechnet, soweit sie einen anrechnungsfreien Betrag von 1848 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Ab 2012 spielen die Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes auch beim Ausbildungsfreibetrag keine Rolle mehr: Dieser wird nicht mehr gekürzt, auch wenn das Kind zum Beispiel neben dem Studium jobbt und mehr als 1848 Euro verdient. Dementsprechend gibt es ab 2012 auch keinen anrechnungsfreien Betrag mehr – dieser ist durch die Gesetzesänderung überflüssig geworden (§ 33 a Abs. 2 Satz 2 EStG, aufgehoben). Kindergeld jetzt auch für neue Freiwilligendienste Leistet Ihr volljähriges Kind einen freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst, bekommen Sie als Eltern für die Dauer des Dienstes Kindergeld. Dies gilt jetzt auch für den „In-

ternationalen Jugendfreiwilligendienst“ und den „Bundesfreiwilligendienst“ (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 d EStG). Kinderbetreuung: Mehr Eltern können die Kosten abziehen Ab 2012 können alle Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen – das allerdings nur noch als Sonderausgaben. Der Abzug der Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben entfällt. Es wird also nicht mehr unterschieden, ob die Betreuungskosten wegen einer Berufstätigkeit, einer Ausbildung, einer Krankheit oder aus einem sonstigen Grund entstanden sind. Auf diese „persönlichen Voraussetzungen“ kommt es nicht mehr an. Was nicht geändert wurde: Der Abzug ist auch weiterhin begrenzt auf zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, neu eingefügt). Entfernungspauschale: Vergleichsrechnung mit Bahntickets jahresbezogen Nutzen Sie für den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den Pkw, ändert sich ab 2012 für Sie die Berechnung der abzugsfähigen Werbungskosten. Letztmalig in der Steuererklärung 2011 prüft das Finanzamt für jeden Arbeitstag und nach Streckenabschnitten getrennt, ob die tatsächlich entstandenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher (und damit absetzbar) sind als die anzusetzende Entfernungspauschale. Ab 2012 wird diese Vergleichsrechnung jahresbezo-

Bahe & Partner GbR Steuerberatungsgesellschaft

§

Helmut Bahe

§

Berthold Bolsewig

– Steuerberater –

Kramerstr. 8 · 31542 Bad Nenndorf Telefon: 0 57 23 - 94 03-0 · Telefax: 0 57 23 - 94 03-24 stb.bahe-partner@datevnet.de · www.bahe-partner.de

gen durchgeführt. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind absetzbar, „soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen“ (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG 2012). Der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitaleinkünfte haben keinen Einfluss mehr auf die Höhe der zumutbaren Belastung und den Spenden-Höchstbetrag Bis zu welcher Höhe der Gesetzgeber es Ihnen zumutet, solche außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung durch die Allgemeinheit zu tragen, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte und von Ihrem Familienstand ab. Bisher hat der Gesetzgeber hier neben dem Gesamtbetrag der Einkünfte auch jene Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt, bei denen die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer erledigt ist. Solche Kapitaleinkünfte erhöhen ab 2012 die zumutbare Belastung nicht mehr. Erstattungsüberhänge von Sonderausgaben werden neu geregelt Ab 2012 ist die Erfassung von Erstattungsüberhängen gesetzlich geregelt (§ 10 Abs. 4b EStG 2012): Ist der erstattete Beitrag bei einer Versicherungsart höher als die in diesem Jahr geleisteten Beiträge, verrechnet das Finanzamt den Erstattungsüberhang mit Beiträgen zu anderen Versicherungen der jeweiligen Nummer des § 10 Abs. 1 EStG. So kann zum Beispiel ein Erstattungsüberhang bei einer Haftpflichtversicherung mit in diesem Jahr geleisteten Beiträgen zu einer Unfallversicherung verrechnet werden,

da beide Versicherungen nach als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Erstattungsüberhänge bei abzugsfähigen Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung sowie bei abzugsfähiger Kirchensteuer werden im Erstattungsjahr dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet. Steuerfreie Zuschüsse (zum Beispiel des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden steuerlich wie erstattete Beiträge behandelt und können somit zu einem Erstattungsüberhang führen. Verbilligte Miete: Ab 66 Prozent der ortsüblichen Miete volle Werbungskosten Vermieten Sie eine Wohnung verbilligt, gilt das ab 1.1.2012 bereits dann als vollentgeltlich, wenn der Mietzins bei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete liegt. Ihr Vorteil: Sämtliche Werbungskosten sind abziehbar, auch bei Verlusten. Bei einem Mietzins unter 66 Prozent wird generell in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie beispielsweise nur eine Miete von 60 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, können Sie auch nur 60 Prozent der Werbungskosten abziehen. Die übrigen 40 Prozent werden steuerlich nicht berücksichtigt, sind also „verloren“. Die Prognoserechnung für den Totalüberschuss aus der Vermietung entfällt künftig komplett. Bernd Winkelmann ist Sachgebietsleiter Einkommensteuer beim Finanzamt Stadthagen.


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Der Staat erkennt 20 Prozent der haushaltsnahen Aufwendungen an Wie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steuerlich entlastet werden

Steuerbonus für den Frühjahrsputz im Garten

Für den Frühjahrsputz im Garten können Hausbesitzer einen Steuerbonus in AnVON GERHARD POMPE spruch nehmen. „Sucht der Steuerzahler sich bei der Der demographische Wandel Gartenneu- oder -umgestalbringt – das ist allgemein betung professionelle Hilfe, bekannt – gravierende Verändeteiligt sich der Fiskus daran“, rungen mit sich. Sie wirken erklärt Anita Käding vom sich unter anderem auf die Bund der Steuerzahler. Struktur der Gesellschaft sowie Zu beachten sei jedoch, ihre Bedürfnisse und Ansprüdass maximal 20 Prozent der che aus. Aufwendungen und ein Nach Erhebungen des StaHöchstbetrag von 1200 Euro tistischen Bundesamtes waren im Jahr geltend gemacht werim Dezember 2007 2,25 Milliden können. Bei Maximalkosonen Menschen in Deutschten für Arbeitsleistung und land pflegebedürftig im Sinne Anfahrt von 6000 Euro im des PflegeversicherungsgesetJahr werde der Steuerbonus zes. Vorausberechnungen bedemnach völlig ausgeschöpft. sagen, dass im Jahr 2020 mit Materialkosten sind nicht etwa 2,9 Millionen und im Jahr begünstigt. Außerdem wird 2030 mit mehr als 3,3 Millioder Steuerbonus versagt, nen Pflegebedürftigen zu rechwenn keine Rechnung vornen ist. Vor diesem Hinterliegt und der Betrag bar begrund ist es gut zu wissen, von zahlt wird. welchen finanziellen EntlasNach einer Entscheidung tungen die Betroffenen des Bundesfinanzhofs (BFH) und/oder ihre Angehörigen ist auch die erstmalige Anlage profitieren können. des Gartens – beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Steuerliche Förderung Einfamilienhauses – steuerBasierend auf dem „Gesetz lich förderbar (Az.: VI R zur Förderung von Familien 61/10). Bislang galt, dass sound haushaltsnahen Dienstleisgenannte Neubaumaßnahtungen“ (Familienleistungsgemen nicht mit einem Steuersetz) können private Haushalte bonus bedacht werden konnseit dem Veranlagungszeitten. „Wenn bereits ein Hausraum 2009 unter anderem halt besteht, werden nun mehr Geld für haushaltsnahe auch solche Leistungen als Aufwendungen absetzen, zu Handwerkerleistungen steudenen auch Pflege- und BeWie hoch die steuerliche Entlastung bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen ausfällt, hängt vom konkreten Einzelerlich gefördert“, sagt Kätreuungsleistungen gehören. fall ab. Foto: pr. ding. r Die Förderung wurde auf einheitlich 20 Prozent der Auf- lastende professionelle Hilfe spruch genommen werden. ro übrig, von dem 20 Prozent gestufe auch der Leistungskawendungen von bis zu 20.000 zurückgreifen, wenn die per- Wohl aber kann sie neben dem (768 Euro) als Steuerermäßi- talog der Pflegeversicherung Euro (maximal 4000 Euro pro sönlichen Ressourcen einmal Pflegebedürftigen auch ande- gung in Anspruch genommen für die Anerkennung eine Rolle spielen, da dort auch persoJahr) ausgeweitet. Eine steuer- nicht ausreichen. Da die Nach- ren Personen zustehen – bei- werden können. • Fall 2: Ein pflegebedürfti- nenbezogene Dienstleistungen liche Förderung gibt es aber weispflicht entfällt, können spielsweise denen, die für die nur dann, wenn die Aufwen- auch die pflegebedürftigen Pflege und Betreuung aufkom- ger Steuerpflichtiger mit Pfle- aufgeführt sind, die unter beVoraussetzungen gestufe 1 beantragt anstelle der stimmten dungen nicht bereits als Be- Menschen die Förderung nut- men. häuslichen Pflegehilfe (die als den Pflege- und Betreuungstriebsausgaben, Werbungskos- zen, die keiner Pflegestufe anSachleistung gilt) ein Pflege- leistungen zugerechnet werden ten oder außergewöhnliche gehören, aber dennoch Hilfe Berechnungsbeispiel Belastungen geltend gemacht benötigen. Die Materie ist recht kom- geld und erhält monatlich 215 können. Homosexuelle Lebenspartner werden können. Sind die Pflegebedürftigen pliziert und lässt sich am bes- Euro. Für einzelne Pflegeeinkönnen sich ihre SteuerklasFazit Pflege- und einer Pflegestufe zugeordnet ten an zwei – hier stark verein- sätze wird ein professioneller sen nach einem Beschluss des Tatsache ist, dass es eine Bremer Finanzgerichts vorund beziehen folglich Pflege- fachten – Fällen aus dem An- Pflegedienst bemüht. Die AufBetreuungsleistungen Seit 2009 sind die Aufwen- geld oder -sachleistungen, so wendungsschreiben des Fi- wendungen dafür betragen Vielzahl von Regelungen, Be- läufig genauso eintragen lasdingungen und Vorschriften sen wie Verheiratete. Diese dungen für haushaltsnahe Pfle- stellen die Verwaltungsvor- nanzministeriums verdeutli- jährlich 1800 Euro. In diesem Fall sieht die Ab- gibt, die in ihrer Vielschichtig- Entscheidung vom 13. Februge- und Betreuungsleistungen schriften des Bundesfinanzmi- chen. in dem einheitlichen Förder- nisteriums auch klar, dass • Fall 1: Ein pflegebedürfti- rechnung wie folgt aus: 20 keit und den Kombinations- ar (1 V 113/11, 5) hat das Getatbestand des Einkommen- durch die Pflegekassen ausge- ger Steuerpflichtiger mit Pfle- Prozent von 1800 Euro – also möglichkeiten von den Betrof- richt kürzlich mitgeteilt. steuergesetzes (§ 35a Absatz 2 zahltes Pflegegeld nicht auf gestufe 2 erhält Pflegesachleis- 360 Euro – können steuermin- fenen oder deren Angehörigen Zwei Frauen einer eingetraEStG) aufgegangen. Die Fest- den Steuervorteil angerechnet tungen und Betreuungsleistun- dernd in Ansatz gebracht wer- schwer zu bewerten sind. Die genen Lebenspartnerschaft stellung und der Nachweis ei- wird. Dies gilt auch dann, gen, für die er einen professio- den. Das erhaltene Pflegegeld Hinzuziehung eines Steuerex- wollten statt ihrer jeweiligen perten kann die Nutzung der Steuerklasse I nunmehr die ner Pflegebedürftigkeit oder wenn Angehörige für die Kos- nellen Pflegedienst in An- wird nicht angerechnet. Um im Bereich haushaltsna- gesetzlichen Angebote erleich- Steuerklassen III und V einder Bezug von Leistungen der ten aufkommen und das Pfle- spruch nimmt. Von den anfalPflegeversicherung sowie eine gegeld an sie weitergereicht lenden Kosten von 1400 Euro he Aufwendungen Transpa- tern. Steuerberater haben ein tragen lassen. Das Bremer FiUnterscheidung nach Pflege- wird. monatlich übernimmt die Pfle- renz zu schaffen, hat das Bun- umfangreiches Beratungs- und nanzamt lehnte das ab. Das und Finanzgericht einen Dienstleistungsangebot stufen sind seither nicht mehr Anders kann es sich mit geversicherung 980 Euro und desfinanzministerium verpflichtete erforderlich, um Pflegeleistun- Pflegesachleistungen verhal- einen zusätzlichen Kostener- umfangreichen Leistungskata- sind zur umfassenden Hilfe- das Finanzamt jetzt, die beanlog veröffentlicht, der rund leistung in Steuersachen be- tragten Eintragungen vorläugen steuermindernd abrechnen ten, die in aller Regel auf die satz von 100 Euro. zu können. Die Abrechnung sieht dann 100 Tätigkeiten und deren je- fugt. entstandenen Aufwendungen fig vorzunehmen. Der Steuervorteil für pflege- anzurechnen sind. Grundsätz- wie folgt aus: 1400 x 12 = weilige steuerliche Bewertung Das Gericht habe unter (Schreiben vom bedürftige Menschen und ihre lich ist die Steuerermäßigung 16.800 Euro fallen insgesamt auflistet Gerhard Pompe ist Hinweis auf einen Beschluss Familien beziehungsweise Be- haushaltsgebunden: Sie kann an Kosten an. Darauf werden 15.2.2010, Az. IV C - S 2296Vorsitzender des Ortsverbands des Bundesverfassungsgerichts treuer liegt auf der Hand. Die also auch bei mehreren pflege- „980 + 100 Euro“ x 12 = b/07/0003). Schaumburg des Steuerberater- (BVG) zur UngleichbehandZusätzlich kann für pflegeBetroffenen können einfacher bedürftigen Personen in einem 12.960 Euro angerechnet. verbandes Niedersachsen/ lung von Ehe und eingetrageund unbürokratischer auf ent- Haushalt nur einmal in An- Bleibt ein Betrag von 3840 Eu- bedürftige Personen mit PfleSachsen-Anhalt e.V. ner Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe gesehen. „Ferner überwiege das beMeist lohnt es sich, Belege zu sammeln statt Pauschbeträge anzusetzen / Fachkundige Beratung meist hilfreich sondere Interesse, wegen der sexuellen Orientierung nicht Belastung diskriminiert zu werden, das Pflegebedürftige selbst und lich“, sagt Rechtsanwalt und lohne es sich, Belege über treffen. Auch Lohnkosten für ßergewöhnliche auch Angehörige können Steuerberater Markus tatsächlich angefallene Kos- eine Haushaltshilfe oder für ansetzen. Der Tipp des Ex- fiskalische Interesse des StaaUmbauten sind perten: „Am besten lässt man tes“, hieß es in der Mitteilung. Kosten, die ihnen für die Deutsch vom Deutschen ten zu sammeln. Diese müss- nötige sich bei der ersten Steuerer- Der Senat ließ gegen seinen ten direkt im Zusammenhang Deutsch zufolge absetzbar. Pflege entstehen, teilweise Steuerberaterverband. Kinder, die ihre Eltern fi- klärung nach dem Beginn ei- Beschluss Beschwerde beim bei den Steuern geltend maZwar könne man für be- mit der Pflege stehen und Pflegbedürftigkeit Bundesfinanzhof in München chen. Allerdings: „Die Rege- stimmte Kosten Pauschbeträ- könnten sowohl Sach- als nanziell unterstützen, können ner r r zu. lungen sind sehr uneinheit- ge ansetzen, doch meistens auch Personalleistungen be- dies unter Umständen als au- beraten.“

Finanzgericht: Steuerklasse III für Lebenspartner möglich

Pflege ist teuer, Kosten sind absetzbar

Steuerberatung Bussardweg 2a Wirtschaftsberatung 31655 Stadthagen Landwirtschaftliche Buchstelle 0 57 21- 97 02-0


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Steuern sparen mit höheren Pauschbeträgen Das Arbeitszimmer bei der Einkommensteuer: Klarstellungen vom Bundesfinanzministerium bei Umzug 2011

Kaum eine Regel ohne Ausnahmen

Wer 2011 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann einen höheren Pauschalbetrag für die „sonstigen Umzugskosten“ in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Verheiratete gelte ein Pauschbetrag von 1279 Euro, für Ledige 640 Euro, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zogen Kinder oder weitere Familienmitglieder ebenfalls um, könnten für diese Personen je 282 Euro angesetzt werden. Fand der Umzug nach dem 1. August 2011 statt, gälten noch höhere Pauschalen. Statt einer Umzugspauschale könne der Steuerzahler die sonstigen Umzugskosten auch einzeln absetzen. Dafür müsse er allerdings alle Rechnungen aufbewahren und sie beim Finanzamt vorlegen. Weiter könnten auch die Kosten für den Transport der Möbel, die ortsüblichen Aufwendungen für einen Makler, die Kosten für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Nachhilfeunterricht für Kinder aufgrund des Schulwechsels sowie doppelte Mietzahlungen abgesetzt werden. Gerade letztere sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (Az: VI R 2/11). Dies sei dann der Fall, wenn sich die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziere. War der Umzug nicht berufsbedingt, können die Arbeitskosten der Umzugsspedition in Höhe von 20 Prozent von maximal 20 000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgezogen werden. Dafür müsse das Umzugsunternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, die nicht bar bezahlt werden solle. Für die steuerliche Absetzbarkeit müsse ein Überweisungsbeleg vorliegen, so der Bund der Steuerzahler. r

Auch Taxikosten sind Fahrtkosten Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit können Beschäftigte bei der Steuererklärung geltend machen. Dabei müssen sie aber nicht unbedingt mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto fahren. „Auch Ausgaben für ein Taxi können als Werbungskosten geltend gemacht werden“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Sollte einem also der Bus vor der Nase wegfahren oder das eigene Auto streiken, und wird kurzerhand ein Taxi benutzt, damit man nicht zu spät zur Arbeit kommt, sollten die entsprechenden Belege aufbewahrt werden.“ Denn auch diese Kosten könnten die Steuerlast senken. r

Abgrenzungen Grundsätzlich, so heißt es in einem entsprechenden Schreiben, dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Aber – wie in so vielen Fällen: Es gibt es kaum eine Regel ohne Ausnahmen. So können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, in voller Höhe steuerlich Berücksichtigung finden. Etwas anders verhält es sich, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann nämlich sind die Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1250 Euro jährlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nicht um einen Pauschbetrag handelt, sondern um einen objektbezogenen Höchstbetrag. Dieser ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass er nicht mehrfach für verschiedene Tätigkeiten oder Personen in Anspruch genommen werden kann. Im Bedarfsfall wäre er eventuell auf unterschiedliche Tätigkeiten oder Personen aufzuteilen. Definition Arbeitszimmer Die Bestimmungen für die Definition eines Arbeitszimmers im steuermindernden Sinne sind eng gefasst. Demnach ist das häusliche Arbeitszimmer ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist. Außerdem muss es vorwiegend – zu mindestens 90 Prozent – der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer

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Wohnung im selben Haus – zum Beispiel ein Arbeitsraum unter dem Dach oder im Souterrain eines Hauses – kann für die steuerliche Anerkennung sorgen. Wenn der Raum nicht mit der eigenen Wohnung in Verbindung steht, gilt er als „außerhäusliches Arbeitszimmer“ mit der Folge, dass alle Kosten abzugsfähig sind. Generell ist auch darauf zu achten, welche konkreten Voraussetzungen gegeben sind, um festzustellen, ob es sich bei den genutzten Räumen um ein anerkennungsfähiges häusliches Arbeitszimmer oder sonstige betrieblich genutzte Räume handelt, die anderen steuerlichen Bewertungen unterworfen sind. Kein häusliches Arbeitszimmer, sondern betrieblich genutzte Räume können regelmäßig dann angenommen werden, wenn beispielsweise ein Arzt, ein Steuerberater oder ein Anwalt Räume zur Berufsausübung nutzt, die sich im oder am auch privat genutzten Gebäude oder der Wohnung befinden, aber für entsprechenden Publikumsverkehr geöffnet sind.

Das häusliche Arbeitszimmer war und ist immer wieder Thema in der steuerlichen Diskussion, da die steuerliche Behandlung der Kosten in den vergangenen Jahren mehrfachen Änderungen unterworfen war. Deshalb stellte das Bundesfinanzministerium im März 2011 klar, unter welchen Voraussetzungen welche Kosten steuermindernd in Ansatz gebracht werden dürfen.

Anerkennungsfähige Aufwendungen Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können anteilig beispielsweise folgende Aufwendungen herangezogen werden: • Miete • Gebäude-AfA • Sonderabschreibungen • Erhaltungsaufwand • Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes genutzt wurden • Wasser-, Energieund Reinigungskosten • Grundsteuer, • Müllabfuhr • GebäudeAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen versicherungskosten Betätigung bildet, können in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Foto: pr. • Ausstattungsaufwendungen. Auch bei außerhalb ihrer Ausstattung und oder organisatorischer ein Musikzimmer ausArbeiten dienen. Aber es schließlich der freiberuf- der Wohnung liegenden Funktion nach nicht eiFazit muss sich nicht unbe- lich tätigen Konzertpia- Räumlichkeiten – bei- nem Büro entsprechen, Es gibt eine Vielzahl dingt um bürotypische nistin zur Erteilung von spielsweise in einem also etwa Betriebs- und – Lagerräume oder Aus- von Gestaltungsmöglichzur Mehrfamilienhaus Arbeiten handeln. Auch Musikunterricht kann es sich um ein stellungsräume – selbst keiten, um in den Genuss bei geistiger, künstleri- Verfügung steht. Die sachliche Abgren- häusliches Arbeitszim- wenn sie in irgendeiner von Steuervorteilen zu scher oder schriftstellerischer Tätigkeit kann es zung des häuslichen Ar- mer handeln. Dabei ist Form mit dem Wohn- kommen. Welche Löbezieht wiederum maßgebend, raum des Steuerpflichti- sung für wen sinnvoll ist, sich um eine anerken- beitszimmers nungsfähige Nutzung sich nicht zwangsläufig ob eine innere häusliche gen verbunden und so- sollte bei der Komplinur auf Wohnräume, Verbindung des Arbeits- mit in die häusliche ziertheit der Materie sihandeln. eingebunden cherheitshalber mit eiDemnach kann ein sondern es kann sich zimmers mit der priva- Sphäre nem Steuerprofi geklärt häusliches Arbeitszim- auch um einen Keller ten Lebenssphäre des sind. werden. Steuerberater bemer regelmäßig dann oder eine Mansarde han- Steuerpflichtigen haben ein umfangreiches Alternativen vorliegen, wenn ein deln, wenn die Räum- steht. bedenken Nicht den Abzugsbeselbstständiger Handels- lichkeiten aufgrund der Beratungs- und DienstAuch ein angemietetes leistungsangebot eines vertreter, ein selbständi- unmittelbaren Nähe mit schränkungen und ger Übersetzer oder den privaten Wohnräu- häuslichen Arbeitszim- Arbeitszimmer in einer sind zur umfassenden Journalist ein häusliches men als Wohneinheit mers unterliegen bei- Fremdwohnung oder au- Hilfeleistung in Steuersaspielsweise Räume, die ßerhalb der eigenen chen befugt. Büro nutzt oder wenn verbunden sind. stb

Hartmut Wehrhahn Steuerberater

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Sonnabend, 10. März 2012

Die Kombination macht den Unterschied Tipp: Nachzahlung vermeiden durch die richtige Wahl der Steuerklassen

Elektronische Übermittlung ist teilweise Pflicht Gesetzliche und formale Vorschriften zur Abgabe von Steuererklärungen

VON SILKE LÖHR Ein Wechselbad der Gefühle durchlebten als Arbeitnehmer tätige Ehepaare 2010/2011, die sich für die Lohnsteuerklassenkombination III und V entschieden hatten. Nach anfänglicher Freude über höhere Nettolohnzahlungen ab Januar 2010 – insbesondere bei dem Ehepartner, dessen Lohn nach der Steuerklasse V besteuert wurde – erfolgte die Ernüchterung im Jahr 2011 mit Erhalt des Einkommensteuerbescheids für 2010. In diesem Bescheid wurden die Ehegatten aufgefordert, eine häufig nicht unerhebliche Einkommensteuernachzahlung an das Finanzamt zu entrichten. Die Gründe für diese vielfach nicht eingeplanten Nachzahlungen lagen einerseits in einer den unterschiedlich hohen Einkommen nicht angepassten Lohnsteuerklassenkombination. Andererseits wurde erstmals ab dem 1.1.2010 auch bei der Steuerklasse V eine Versorgungspauschale für Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, die zu geringeren Lohnsteuer-Einbehalten führt. Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (meist der Höherverdienende) nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V führt allerdings nur dann zu einem Lohnsteuerabzug in Höhe der etwa zu erwartenden Jahressteuer, wenn der in der Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 Prozent und der in der Steuerklasse V eingestufte Ehepartner 40 Prozent des gemeinsamen Brutto-Arbeitseinkommens erzielt. Haben die Ehegatten stark unterschiedlich hohe Einkommen, wird im Laufe des Jahres regelmäßig zu wenig Steuer einbehalten. Dies erhöht zwar die Liquidität im laufenden Jahr, führt aber zu Einkommensteuernachzahlungen im Folgejahr.

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Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung bei Gewinneinkünften. Das sind Einkünfte • aus Land- und Forstwirtschaft • aus Gewerbebetrieb • aus selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung

– unabhängig vom Vorliegen von Gewinneinkünften – unter anderem auch für: • Umsatzsteuererklärungen • Gewerbesteuererklärungen • die Anlage EÜR. Die Steuererklärungen können elektronisch über Steuererklärungsprogramme kommerzieller Anbieter oder über die kostenlose Software ElsterFormular an die Finanzverwaltung übermittelt werden. fa

Paare müssen sich Kosten für Zweitwohnung am Arbeitsort teilen Wer weit entfernt von zu Hause arbeitet, kann die Kosten für eine zweite Wohnung steuerlich geltend machen. Akzeptiert würden Aufwendungen für eine maximal 60 Quadratmeter große Wohnung, erklärt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Abzugsfähig sind Miete und Ausgaben wie Betriebs-, Reinigungs- und Reparaturkosten.

Eheleute haben bei der Steuerklasse die Wahl zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV. Zusätzlich können sie nach einem speziellen Faktorverfahren veranlagt werden. Jede einzelne Möglichkeit hat unterschiedliche Auswirkungen auf die monatliche Liquidität und eine eventuelle Steuernachzahlung. Foto: pr. Das Faktorverfahren und seine Auswirkungen Für 2010 hat der Gesetzgeber für Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, zusätzlich zu den bekannten Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V das sogenannte Faktorverfahren eingeführt. Auf Antrag erhalten beide Ehegatten mit deutlich unterschiedlich hohem Einkommen Steuerklasse IV plus einen Faktor. Dieser Faktor ist immer kleiner als 1 und hat drei Nachkommastellen. Für die Berechnung des Faktors wird die voraussichtliche Jahres-Einkommensteuer beider Ehegatten nach der Splittingtabelle durch die Jahres-Lohnsteuer in der Steuerklasse IV geteilt. Den Antrag müssen die Ehegatten jährlich neu stellen. Eine Übernahme

des im Vorjahr ermittelten Faktors ist nicht möglich. Sowohl bei der Steuerklassenkombination III/V als auch beim Faktorverfahren sind die Ehegatten, die beide Arbeitslohn bezogen haben, nach Ablauf des Jahres verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Wahl der Steuerklasse ist weiterhin zu beachten, dass diese häufig die Höhe bestimmter Entgeltersatzleistungen beeinflusst (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld). Um in Zukunft Nachzahlungen wegen der Steuerklassenkombination III/V zu vermeiden, sollten Ehepaare daher einen Steuerklassenwechsel in Erwägung ziehen. Zur Berechnung des individuellen Lohnsteuerabzugs steht unter

www.abgabenrechner.de ein interaktiver Abgabenrechner zur Verfügung. Den Steuerklassenwechsel beziehungsweise das Faktorverfahren müssen beide Ehegatten gemeinsam beim Finanzamt ihres Wohnsitzes schriftlich beantragen. Für den Antrag ist keine Form vorgeschrieben. Der Antrag kann bis zum 30. November des laufenden Jahres gestellt werden. Im Laufe des Jahres ist in der Regel nur ein einmaliger Steuerklassenwechsel erlaubt. Die Änderung erfolgt mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats.

Arbeiten Paare gemeinsam in einer von ihrem Lebensmittelpunkt weit entfernten Stadt, können sie auch diese Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. „Allerdings müssen sie sich die Kosten für die gemeinsame Wohnung am Arbeitsort teilen.“ Denn geltend gemacht werden könnten nur die Ausgaben, die tatsächlich getätigt wurden. r

Steuererklärung kann sich für Rentner lohnen

Für Senioren, die ihre Rente nicht versteuern müssen, kann sich eine Einkommensteuererklärung dennoch lohnen. Es sollte geprüft werden, ob die Bank auf Spareinlagen Abgeltungsteuer abgeführt hat, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Auf der von der Bank ausgestellten Steuerbescheinigung sei die Höhe der einbehaltenen Steuer zu sehen. Sie könne durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung teilweise oder in voller Höhe vom Finanzamt zurückerstattet werden. Ob auf die Rente Steuern gezahlt werden muss, hängt vom Rentenbeginn und von der Jahresbruttorente sowie von weiteSilke Löhr ist Sachgebietsleite- ren Einkünften ab. Der NVL rin für Arbeitnehmerangelegen- hat eine Tabelle veröffentlicht, heiten im Finanzamt Stadthagen. in der sich ablesen lässt, wie

hoch in dem Jahr des Renteneintritts die Grenze der Jahresbruttorente liegt, bis zu der die erhaltenen Beträge steuerfrei bleiben. Für Ehepaare gelte stets der doppelte Betrag. Ging jemand beispielsweise 2006 in Rente, muss er keine Steuern zahlen, wenn die Jahresbruttorente weniger als 18 300 Euro betragen hat – vorausgesetzt, er hatte keine weiteren Einnahmen. Denn wenn der Ehepartner noch berufstätig ist oder andere Einkünfte vorliegen (zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung), muss dem NVL zufolge eine Steuererklärung eingereicht werden. Ansonsten könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen und auf die festgesetzte Steuer einen Verspätungszuschlag fordern. r

Ute Langhanki

§§

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Immer weniger Papier erforderlich

Besser zweimal prüfen Fehler bei der Steuererklärung vermeiden / Elektronischer Anteil steigt Der Countdown läuft: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Viele Verbraucher erledigen das inzwischen elektronisch. Doch dabei sollten sie genau sein, denn Fehler werden nicht mehr so schnell entdeckt. Der Aufwand lohnt sich: Rund 800 Euro bekamen Arbeitnehmer in der Vergangenheit durchschnittlich zurück, wenn sie ihre Steuererklärung eingereicht hatten. Formulare aus Papier füllen dabei immer weniger Steuerzahler aus. „Viele erledigen das inzwischen mithilfe ihres Computers“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Doch wer die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt schickt, sollte genau sein. Denn Fehler bleiben mitunter verborgen. Die meisten Arbeitnehmer können noch selbst entscheiden, ob sie lieber die Formulare ausfüllen wollen oder Computer-Programme für ihre Steuererklärung nutzen. „Einige Steuerzahler sind allerdings verpflichtet, den elektronischen Weg zu wählen“, erklärt Käding. Dazu gehören grundsätzlich die Bezieher von sogenannten Gewinneinkünften. „Das sind Land- und Forstwirte, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.“ Auch Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro pro Jahr mit einem Nebenjob verdienen, müssen dem Finanzamt die Daten elektronisch übermitteln. Der große Vorteil der elektronischen Steuererklärung: „Es geht viel schneller“,

Sonnabend, 10. März 2012

Umfangreiche Steuerdatenübertragung an die Finanzämter: Steuerbescheide genau prüfen

Die Formulare für die Steuererklärung füllen viele Verbraucher inzwischen am Computer aus. Dabei sollten sie aber möglichst genau sein. Foto: pr. sagt Uwe Räuhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Denn die Steuererklärungen werden in der Finanzbehörde elektronisch verarbeitet, Kontrollen durch Finanzbeamte finden nur noch stichprobenartig statt. „Manchmal hat man jetzt schon nach zwei Wochen den Steuerbescheid in der Hand.“ So schnell ging es in Zeiten der manuellen Bearbeitung selten. Außerdem berechnen die meisten Programme anhand der eingegebenen Daten, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung ein Steuerzahler rechnen kann. „Diese Zahlen kann man dann mit dem Steuerbescheid vergleichen“, sagt Rauhöft. Gibt es größere Abweichungen, wurden möglicherweise bestimmte Ausgaben nicht anerkannt. Ein weiterer Vorzug:

„Es müssen jetzt nicht mehr zwingend alle Belege eingereicht werden“, so Käding. Ausnahmen seien lediglich Spendenbelege und Bescheinigungen von Banken. „Wenn die Finanzbeamten andere Nachweise sehen wollen, fordern sie diese an.“ Dennoch gibt es auch Nachteile. „Es ist ein Trugschluss, dass mit der zunehmenden Elektronisierung die Erstellung der Steuererklärung einfacher wird“, findet Jörg Strötzel von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Denn die computergestützte Verarbeitung der Steuerdaten ist seiner Ansicht nach anfällig für Fehler. So werden für 2011 alle Daten über Arbeitslöhne, Renten, Lohnersatzleistungen und Krankenversicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzver-

waltung übermittelt. Dabei müsse jedoch damit gerechnet werden, dass viele der übertragenen Daten nicht vollständig sind, erläutert Strötzel. „Sogar der Bundesrechnungshof hat im Januar 2012 Fehlerquoten bei der Bescheiderstellung festgestellt, die zwischen 36 und 68 Prozent liegen.“ Die Notwendigkeit, bei der Steuererklärung besonders genau zu sein, ist damit größer geworden. Denn Eingabefehler zu ungunsten des Steuerzahlers seien nach Auffassung der Finanzgerichte ihm selbst zuzurechnen, erläutert Strötzel. „Darin liegt die eigentliche Tücke“, findet auch Rauhöft. „Während früher ein Sachbearbeiter die Papiere angeschaut hat, läuft heute fast alles über den Computer.“ Steuerzahler sollten

daher die Angaben in ihrer Steuererklärung lieber zweimal prüfen. Neben den Daten zu Löhnen und Krankenkassenbeiträgen lohnt sich auch ein kritischer Blick auf die RiesterBescheinigungen. Denn auch hier stimmten die Angaben mitunter nicht, erklärt Rauhöft. Doch nicht nur die Formulare sollten gewissenhaft ausgefüllt werden. Auch den eingehenden Steuerbescheid sollten Verbraucher nicht einfach abheften. „Wenn das Finanzamt Abweichungen zwischen den gemeldeten und den in der Steuererklärung angegebenen Daten feststellt, wird das im Bescheid erklärt“, erläutert Rauhöft. Daher sollten die Erläuterungen in jedem Fall aufmerksam durchgelesen werden: „Im Zweifel kann man Einspruch einlegen.“ r

Erstattungszinsen: Wieder steuerpflichtig? Zinsen, die man für eine Einkommensteuererstattung erhält, sind zu versteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass solche Erstattungszinsen nicht zu versteu-

ern sind (BFH-Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07). Der Gesetzgeber hatte darauf hin im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 das Einkommensteuergesetz geändert. Jetzt steht hier (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG): „Erstattungszinsen im

Sinne des § 233a der Abgabenordnung sind Erträge im Sinne des Satzes 1.“ Damit sind sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Diese Gesetzesänderung ist in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden.

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Im Schrifttum und in der Rechtsprechung ist die Steuerpflicht der Erstattungszinsen allerdings weiterhin umstritten, weil nach Ansicht vieler Experten eine klare in die Systematik des Einkommensteuergesetzes passende Regelung fehlt. fa

Immer mehr Daten von Behörden und Ämtern werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Für 2011 sollen bis Ende Februar folgende Daten neben den Jahreslohndaten der Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden: • Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung • Für das „Riester-Verfahren“ Daten zur Überprüfung und Gewährung der steuerlichen Förderung und Ermittlung des Mindesteigenbetrags • Im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens den Betrag der Leibrenten und anderen Leistungen und • Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Verletzten-und Elterngeld. Neben den Behörden und Ämtern übermitteln auch private Kranken- und Rentenversicherer die genannten Da-

ten an die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung geht selbst davon aus, dass aufgrund der Vielzahl der übermittelten und zu verarbeitenden Daten erst ab diesem Monat die ersten Einkommensteuerbescheide für 2011 an die Bürger versendet werden können. Zwar können statistisch keine Angaben dazu gemacht werden, in welchem Umfang fehlerhafte Datensätze übermittelt werden. „Die Übermittlung fehlerhafter Daten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden“, sagt Jörg Strötzel, Vorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Sein Tipp: „Steuerbürger sollten bei der Erstellung ihrer Steuererklärung sorgfältig alle Nachweise der eben genannten Einnahmen und Ausgaben zusammentragen und erklären und ebenso beim erteilten Bescheid prüfen, ob diese Daten richtig vom Finanzamt übernommen wurden.“ r

Ab Juli 19 Prozent statt 7 Prozent Nach EuGH Urteil: Steuervergünstigung für Pferde fällt im Sommer Der deutsche Mehrwertsteuer-Dschungel wird ein wenig gelichtet: Auf Druck des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Pferde zum 1. Juli aufgehoben. Hier gilt dann ohne Ausnahme der reguläre Satz von 19 Prozent. Diese Gesetzesänderung hat der Finanzausschuss des Bundestages nach Angaben von Teilnehmern jetzt beschlossen. Die Regierung erwartet durch den Wegfall der Steuervergünstigung Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr. Der Bundestag soll in Kürze zustimmen, danach der Bundesrat. Der EuGH hatte das deutsche Steuerprivileg nach einer Klage der EU-Kommission im Mai vergangenen Jahres gekippt. Aus Sicht der Luxemburger Richter ist der ermäßigte Satz nur zulässig, „soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungsoder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaft-

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lichen Erzeugung bestimmt ist“. Die jetzt erfolgte PferdeSteueränderung wurde an das ebenfalls vom Finanzausschuss gebilligte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes angehängt. Ausnahmen wurden nicht berücksichtigt. So gab es Forderungen, für jene Pferde weiter den reduzierten Satz gelten zu lassen, die in der Landwirtschaft oder zur Fleischproduktion genutzt werden. Dies lasse auch das EuGH-Urteil zu. Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt es nun: „Pferdefleisch für die Nahrungsmittelproduktion und die Nutzung in der landwirtschaftlichen Erzeugung haben in Deutschland nur eine sehr geringe Bedeutung.“ Die Bundesregierung hatte zuvor darauf verwiesen, dass Pferdefleisch an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent habe. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. r

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Sonnabend, 10. März 2012

Krankenversicherte aufgepasst

Die rechte und die linke Hand des Chefs Steuerfachangestellte kennen sich aus im Steuer Dickicht / Gute Karrieremöglichkeiten Langweilig, trocken, eintönig: Der Beruf „Steuerfachangestellter“ hat ein schlechtes Image. Dabei kann das Steuersystem spannend sein, wenn man es erst einmal durchschaut hat. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind gut. Und wer sich fortbildet, kann eine steile Karriere machen. Wenn Doreen Namysl auf einer Berufsmesse ihren Stand aufbaut, hält selten jemand an. „Die Leute lesen das Wort Steuer, denken ,langweilig‘ und gehen weiter“, sagt die Ausbildungsbeauftragte der Steuerberaterkammer Berlin. Der Beruf des Steuerfachangestellten habe ein Imageproblem, gesteht sie. „Dabei ist es ein spannender Beruf, der gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet.“ Steuerfachangestellte sind die rechte und die linke Hand des Steuerberaters. Früher hießen sie Steuerfachgehilfen. „Aber dieser Name wurde den vielfältigen Aufgaben nicht gerecht“, erklärt die Ausbildungsbeauftragte. In ihrem Arbeitsalltag helfen Steuerfachangestellte bei der Beratung von Mandanten, bearbeiten Steuererklärungen und prüfen Steuerbescheide. Arbeit finden sie in Büros von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Buchprüfungsgesellschaften. Aber auch in den Fachabteilungen von Unternehmen sind sie sehr gefragt. Theoretisch gibt es keinen vorgeschriebenen Schulabschluss für die Ausbildung.

Bundesweit haben aber mehr als die Hälfte der Auszubildenden Abitur. Warum es einen solchen Abiturientenüberschuss gibt? „Abiturienten sind älter und in der Regel auch verantwortungsbewusster“, begründet Namysl die Zahlen. Was ein Steuerfachangestellter sonst noch mitbringen sollte? „Ein sicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit, Genauigkeit, Pünktlichkeit, gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse“, beschreibt Namysl das Anforderungsprofil. Wer dazu noch ehrgeizig ist und sich nach der Lehre fort-

bildet, hat alle Chancen, auf der Karriereleiter weit nach oben zu klettern. „Etwa die Hälfte der Steuerfachangestellten arbeitet weiter in dem Beruf, die andere Hälfte bildet sich beruflich fort oder studiert – zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre“, sagt die Ausbildungsexpertin. Matthias Sawitzki ist ein Beispiel dafür, dass die Ausbildung als Sprungbrett dienen kann. Der 28-Jährige wollte nach dem Abitur nicht studieren. Seine Mutter arbeitete beim Finanzamt, in der Schule interessierte ihn vor allem Mathematik. So kam es, dass Sa-

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Abziehbarkeit der Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungszahlungen gefährdet

Krankheitskosten wie zum Bei- Entscheidung des Finanzgespiel die Praxisgebühr, Zuzah- richts Rheinland-Pfalz vom 31. lungen zu Medikamenten, eine Januar 2012 (Az. 2 V 1883/11) Brille oder Zahnarztrechnun- diese ungeminderten Krankgen können als außergewöhnli- heitskosten auch nicht in der che Belastungen steuermin- Einkommensteuererklärung dernd angesetzt werden, wenn geltend gemacht werden. der Betroffene durch diese Auf„Als Grund dafür gibt das Fiwendungen tatsächlich finanzi- nanzgericht an, dass es nicht Steuerfachell belastet wird. Das teilt die gerechtfertigt ist, die Kosten angestellte Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit. nur auf die Allgemeinheit abzuarbeiten in Für bestimmte Leistungen wälzen, wenn die Möglichkeit Büros von im Gesundheitsbereich erstattet auf deren teilweise oder volle Steuerberadie Krankenkasse und auch die Erstattung durch die Krankentern, Wirtschaftsprüfern private Krankenversicherung kasse besteht“, erläutert der oder Buchprü- einen Teil oder sogar den ge- VLH-Vorsitzende Jörg Strötsamten Rechnungsbetrag. Die- zel. „Somit sind von dieser Refungsgesellse Rückerstattungen mindern gelung die gesetzlich krankenschaften. Wer die Ausbildung dann die steuerlich abzugsfähi- versicherten Bürger nicht ergen Krankheitskosten. fasst, die zum Beispiel über keigeschafft hat, Viele Krankenkassen bieten ne Zusatzversicherung mit Erkann anschlieModelle an, nach denen die stattungsmöglichkeiten verfüßend prinzipiVersicherten mit Beitragsrück- gen.“ ell in jedem erstattungen rechnen können, In diesen Fällen kann weiterkaufmänniwenn sie bestimmte Leistungen hin der gesamte Eigenanteil schen Beruf nicht in Anspruch nehmen. steuerlich berücksichtigt werarbeiten. Werden nun – um Beiträge zu den. Dies wird bei den meisten Foto: pr. sparen – keine Erstattungsan- gesetzlich Krankenversicherten witzki sich entschied, Steuer- träge gestellt, können nach der der Fall sein. r fachangestellter zu werden. Geld habe bei seiner Berufswahl keine Rolle gespielt, sagt er. „Das Ausbildungsgehalt ist nicht hoch, aber man kommt über die Runden.“ Die Bundessteuerberaterkammer hat derzeit eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 512 Euro im ersten, 579 Euro im zweiten und 673 Euro im dritten Ausbildungsjahr festgelegt. Die Einstiegsgehälter für Berufsanfänger liegen nach Auskunft der Bundessteuerberaterkammer zwischen 1500 und 2000 Euro brutto Die Praxisgebühr wird in der Steuererklärung unter Umständen als pro Monat. r außergewöhnliche Belastung anerkannt. Foto: pr.

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Sonnabend, 10. März 2012

Infothek im Stadthäger Finanzamt hat montags bis freitags geöffnet

Anreize für Kauf von E Autos Steuervorteil für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen geplant

Wer den direkten und persönlichen Draht zum Finanzamt sucht, der ist bei der Infothek im Stadthäger Schloss genau richtig aufgehoben. Der entsprechende Raum ist direkt vom Innenhof aus erreichbar. Der Zugang ist barrierefrei möglich. Vier Mitarbeiter stehen jedem Schaumburger Steuerzahler bei allen Fragen nach Formularen, Auskunftswünschen und Problemen zur Verfügung. Konkrete Steuerfälle können direkt vor Ort an abgetrennten Arbeitsplätzen behandelt werden. Die Infothek hat zu folgenden Zeiten geöffnet: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, donnerstags durchgehend von 8 bis 18 Uhr. hb / rg

Klingt verlockend, ist aber riskant Schwarzarbeit im Haushalt kann teuer werden – für private Auftraggeber ebenso wie für Handwerker Putzfrauen arbeiten oft schwarz in Privatwohnungen. Viele Menschen beauftragen Fensterputzer, Handwerker und andere Dienstleister ohne Rechnung. Das aber kann teuer werden – beispielsweise bei einem Unfall oder bei Schäden am Bau. Das Angebot klingt verlockend für beide Seiten: Die Putzfrau kann ihren ohnehin geringen Lohn komplett in die eigene Tasche stecken, ihr Auftraggeber spart die Kosten für die Sozialversicherungen. Ein Handwerker, der einen Auftrag ausführt, ohne eine Rechnung zu stellen, muss keine Steuern zahlen, der Auftraggeber ebenfalls nicht. Doch Schwarzarbeit birgt Risiken, auch im Privathaushalt. Die grundsätzliche Frage ist: Wird eine Tätigkeit als Gefälligkeit geleistet oder ist jemand weisungsgebunden beschäftigt? Wenn der Babysitter regelmäßig kommt und für seine Leistung Geld erhält, sollte er angemeldet werden, sagt Martin Schafhausen, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Andernfalls ist das rechtlich nicht in Ordnung.“ Auftraggeber können im Zweifel große Probleme bekommen – zum Beispiel bei einem Unfall. Wenn die Putzfrau beim Gardinenaufhängen von der Leiter fällt und sich das Bein bricht,

ist sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, erklärt Michael Quabach von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Die Kosten kann sich die gesetzliche Unfallversicherung im Falle von Schwarzarbeit aber vom Auftraggeber zurückholen.“ Außerdem werde die Versicherung die ausgefallenen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen, sobald die Schwarzarbeit auffliege. Darüber hinaus werde ein Bußgeld fällig. Anders bei einem Handwerker: Der sei als Selbstständiger allein für seine Unfallkosten zuständig, erklärt Schafhausen. Auch mit der Versicherung kann es im Fall einer illegal beschäftigten Putzfrau Schwierigkeiten geben. Mache die Hilfe im Haushalt etwas kaputt, springe deren private Haftpflicht nicht automatisch ein, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Schließlich handele es sich um einen Schaden, der während der Arbeit entstanden sei. Allerdings werde sich die Versicherung des Auftraggebers weigern, bei einer schwarz beschäftigten Haushaltshilfe die Kosten zu übernehmen. Die Putzfrau ist außerdem nicht verpflichtet, einen Schaden zu bezahlen. „Wenn sie Ar-

Die Putzfrau sollte besser angemeldet werden. Sonst kann das bei einem Unfall für den Auftraggeber unangenehme Folgen haben. Foto: pr. beitnehmerin ist, haftet sie normalerweise nicht“, sagt Rechtsanwalt Schafhausen. Als Arbeitnehmerin gelte sie, wenn sie beispielsweise regelmäßig zu vereinbarten Zeiten im Haus arbeite, Anweisungen von ihrem Auftraggeber erhalte und die Putzmittel gestellt bekomme – egal, ob als Schwarzarbeiterin oder nicht. „Ausnahme ist die vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers oder grobe Fahrlässigkeit. Dann kann es sein, dass man den Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumindest teilt.“

Impressum SteuerRatgeber SHG Eine gemeinsame Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten, der Schaumburger Zeitung und der Schaumburg-Lippischen Landes-Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Stadthagen und dem Ortsverband Schaumburg des Steuerberaterverbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Redaktion: Uwe Graells (verantwortlich), Stefan Reineking, Holger Buhre | Fotos: Roger Grabowski, Agenturen, privat Produktion/Layout: Holger Buhre Anzeigen: Arne Frank (verantwortlich), Stefan Reineking

Während eine Putzfrau meist nur eine Vase oder einen Teller fallen lässt, kann ein Handwerker schon größere Schäden anrichten. Die muss er normalerweise auf eigene Rechnung beheben. Er hat dem Auftraggeber gegenüber eine sogenannte Gewähr-

leistungspflicht, die dieser im Zweifel einklagen kann. Bei Schwarzarbeit – wenn der Handwerker als selbstständiger Unternehmer für den Auftrag dem Finanzamt die Steuern unterschlägt – ist die Lage schwieriger. „Früher haben Gerichte

entschieden, dass ein Auftraggeber den Handwerker, der ohne Rechnung arbeitet, nicht auf Schadenersatz verklagen kann, weil die Vertragsgrundlage aufgrund der Schwarzarbeit nichtig ist“, erklärt Schafhausen. Inzwischen habe sich die Rechtslage geändert. „Auch bei der Schwarzarbeit habe ich grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der schwarz arbeitende Unternehmer ordentlich arbeitet und dann auch für Fehler gerade steht“, sagt Schafhausen. Allerdings werde ein Gericht das Finanzamt einschalten, wenn es Schwarzarbeit feststelle. Das habe dann für den Auftraggeber unangenehme Folgen. Schäden über die private Haftpflichtversicherung des Handwerkers abwickeln zu wollen, ist nicht möglich. Selbst wenn der Handwerker vortäuscht, er habe einem Freund unentgeltlich geholfen. „Freundschaftsdienste sind in der privaten Haftpflicht nicht mitversichert“, betont Rüter de Escobar. r

Haushaltshilfe anmelden Werden Babysitter oder Putzfrauen regelmäßig beschäftigt, sollten sie über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die

Haushaltshilfe nicht mehr als 400 Euro pro Monat erhält. Dann zahlen Arbeitgeber niedrigere Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung als für höher verdienende Angestellte. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist enthalten. r

Ausgefüllte Steuererklärung zur Sicherheit kopieren Egal, ob am Computer oder auf Papier: Verbraucher sollten die ausgefüllte Steuererklärung kopieren, bevor sie diese ans Finanzamt schicken. Nur so könne anhand des Steuerbescheids festgestellt werden, ob das Finanzamt alle Daten und Zahlen berück-

sichtigt habe, erklärt der Bund der Steuerzahler. Sei das nicht der Fall, sollten Steuerzahler schriftlich Einspruch beim Finanzamt einlegen. Damit die Bearbeitung der Steuererklärung im Finanzamt möglichst schnell erfolgen kann, sollten die An-

gaben genau sein. Denn Nachfragen verlängerten das Verfahren. So könnten sich etwa verschiedene Werbungskosten selbst erklären, wenn sich der Steuerzahler die Mühe macht, seinen ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. r

Mit Steueranreizen soll dazu beigetragen werden, dass Elektrofahrzeuge als Firmenwagen angeschafft werden. Foto: pr. Trotz Bedenken in der schwarz-gelben Koalition treibt das Bundesfinanzministerium seine Pläne für Steueranreize für Elektroautos als Dienstagwagen voran. Demnach soll es bei der Besteuerung privat genutzter E-Firmenwagen einen Nachlass im Zuge der pauschalen „Ein-Prozent-Regel“ geben, die bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren gilt. Nach einem Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen die Kosten der teuren Batterie von E-Autos nicht berücksichtigt und so ein Nachteil ausgeglichen werden. Unter Finanzpolitikern von Union und FDP gab es zuletzt Kritik daran, dass Elektro-Autos als Dienstwagen gegenüber privat angeschafften E-Fahrzeugen steuerlich bevorzugt werden sollen. Bedenken gibt es auch am Herausrechnen der E-Auto-Batterie. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Ein-Prozent-Regel gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv. Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitanbieter für Elektromobilität machen. Mit einem Maßnahmen-Mix und neuen Anreizen soll der Kauf elektrischer Fahrzeuge angekurbelt werden. Bis zum Jahr 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektro-Autos rollen. Bis 2030 sollen es sechs Millionen sein. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wird ein weiterer Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ vom Mai 2011 umgesetzt. Bereits im Dezember hatte das Finanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach E-Autos künftig zehn statt wie bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden sollen. Die Verbreitung von EFahrzeugen solle „durch den Ansatz des höheren Listenpreises nicht behindert werden“, heißt es in dem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013. Gerade Dienstwagenflotten seien ein wichtiges potenzielles Marktsegment. Steuerliche Nachteile für E-Autos sollten daher abgebaut werden. So bleibe die bisherige Systematik nach der Ein-ProzentRegelung zwar erhalten. „Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage wird um die in diesem enthaltenen Kosten für die Batterie gemindert“, heißt es aber weiter. Dadurch werde die Besteuerung der Privatnutzung eines E-Fahrzeugs mit einem Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor gleichgestellt. Die Regelung soll auf E-Autos begrenzt werden, die bis Ende 2022 angeschafft werden. r


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