SteuerRatgeber SHG

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Sonnabend, 12. März 2011

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Neuerungen

Freibeträge

Steueraufkommen

Vorsorgeaufwand

Was sich steuerlich geändert hat 2

Warum sie sich lohnen können 3

Wie Schaumburg sich 2010 gehalten hat 6

Wie Krankenkassenbeiträge anzugeben sind 8

„Von 100 Prozent sind wir noch weit entfernt“ Finanzamts Chef Jürgen Siegmann wirbt für noch höhere Akzeptanz elektronischer Steuererklärungen Sehr geehrte Leserinnen und Leser.

Das Stadthäger Schloss ist der Dienstsitz des Finanzamtes. Im Vorjahr flossen in Schaumburg fast 560 Millionen Euro an Steuern.

Foto: pr.

Erster Anlaufpunkt für Steuerzahler In der Infothek schlägt das Herz des Finanzamts / 18 000 Besucher im Jahr 2010 Wer den direkten und persönlichen Draht zum Finanzamt sucht, der ist bei der Infothek im Stadthäger Schloss genau richtig aufgehoben. Der ent-

Elster CD in jedem SteuerRatgeber Der SteuerRatgeber 2011 wird kostenlos an alle Abonnenten der Schaumburger Nachrichten, der Schaumburger Zeitung und der SchaumburgLippischen Landes-Zeitung verteilt. Zusätzlich erhalten unsere Leser die aktuelle CD-ROM mit der Elster-Software zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung. hb

men zur Verfügung. „Konkrete Steuerfälle können direkt vor Ort an abgetrennten Arbeitsplätzen im ,Saal‘ behandelt werden“, erläutert Finanzamts-Chef Jürgen Siegmann. „Vertraulichkeit ist dort absolut gewahrt.“ Die für die Bürger zuweilen nervige und komplizierte Suche nach dem richtigen Ansprechpartner in den verwinkelten Gängen des Schlosses fand damit ein Ende. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Infothek rund 18 000 Besucher. Für dieses Jahr rechnet Siegmann mit 20 000 Schaumburgern, die dieses Angebot des Finanzamts nutzen. Die hiesigen Steuerzahler können die Infothek zu folgenden Zeiten aufsuchen: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, donnerstags durchgehb Der Eingang zur Infothek befindet sich im Schloss-Innenhof. Foto: rg hend von 8 bis 18 Uhr. sprechende Raum ist direkt vom Innenhof aus erreichbar. Der Zugang ist barrierefrei möglich. Ein fester Stamm von Mit-

arbeitern steht jedem Schaumburger Steuerzahler seit August 2008 bei allen Fragen nach Formularen, Auskunftswünschen und Proble-

Stichtag ist der 31. Mai Bei fehlenden Steuerbescheinigungen rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen Anleger sollten sich rechtzeitig um ihre Unterlagen für die Steuererklärung kümmern. Hat beispielsweise eine Bank die Aufstellungen über die Gewinne und Verluste nicht rechtzeitig verschickt, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden. In dem Schreiben an die Behörde sollte das Problem kurz geschildert und ein

Termin für die Abgabe der Steuererklärung genannt werden, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen läuft am 31. Mai ab. Nicht jede Bank wird es jedoch erfahrungsgemäß schaffen, ihren Kunden die Aufstellungen rechtzeitig zuzuschicken. Steuerzahler benötigen die

Steuerbescheinigung jedoch zur Vorlage beim Finanzamt. „Zudem sind die Bescheinigungen für viele Steuerzahler auch eine Ausfüllhilfe“, erklärt Klocke. Denn darin werde meist erklärt, welche Beträge wo in die Steuerformulare eingetragen werden müssten. Sollten die Unterlagen der Bank bis Mai nicht eingetroffen sein, sollten Kunden sich

zuerst an das Geldinstitut wenden. „Dort bekommt man dann Auskunft, bis wann die Aufstellungen erwartet werden können“, sagte Klocke. Stelle sich heraus, dass die Unterlagen zu spät kommen, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Diese werde in der Regel ohne weiteres gewährt. r

Im vergangenen Jahr haben Sie dem Finanzamt Stadthagen jede dritte Einkommensteuererklärung elektronisch übermittelt. Das ist sehr erfreulich. Unsere „Elster-Quote“ – der Anteil der elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen – hat erneut zugelegt und liegt im Landkreis Schaumburg wieder deutlich über dem Landesdurchschnitt. Andererseits ist unser Ziel natürlich weiterhin, alle Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt zu bekommen. Davon sind wir leider immer noch weit entfernt. Sie können von einer bevorzugten Bearbeitung Ihrer elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung profitieren, denn Sie helfen, die Arbeitsabläufe im Finanzamt Stadthagen zu beschleunigen. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass die große Mehrheit unserer Steuerpflichtigen durchaus gern bereit ist, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Sie möchten aber die Gewissheit haben, dass dies gleichmäßig durchgeführt wird. Je mehr Sie uns von eigentlich inzwischen überflüssigen Tätigkeiten (dem Abtippen oder Scannen von Steuererklärungsdaten) entlasten, desto besser kann dies gelingen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie auf Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 frühzeitig aufmerksam zu machen. Wie alle niedersächsischen Finanzämter wird auch das Finanzamt Stadthagen zum Jahreswechsel 2011/2012 auf ein neues Softwaresystem umgestellt. Das bedeutet für uns im 4. Quartal eine Vielzahl von Schulungsmaßnahmen. Ab Mitte Dezember

Jürgen Siegmann.

Foto: hb

2011 werden wir unser EDV-System umstellungsbedingt zunächst nur eingeschränkt nutzen können. Da in den vergangenen Jahren gerade in dieser Zeit sehr viele Einkommensteuererklärungen eingegangen sind, wäre es sehr hilfreich, wenn es diesmal etwas früher ginge. Dafür danke ich Ihnen bereits jetzt ganz herzlich. Gesetzliche Fristen bleiben hiervon selbstverständlich unberührt. Immerhin 40 Prozent unserer Steuerpflichtigen nehmen professionelle Hilfe bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten in Anspruch. Das erleichtert auch den Mitarbeitern des Finanzamts ihre Arbeit, denn Steuerberater wissen, welche Sachverhalte steuerliche Auswirkung haben und welche Aufstellungen und Nachweise erforderlich sind. Inzwischen nutzen die meisten von ihnen die elektronische Datenübermittlung, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Aber auch hier würde ich mich über noch größere Akzeptanz sehr freuen. Wir sollten beweisen, dass wir in Schaumburg keine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung benötigen. Jürgen Siegmann ist Vorsteher des Finanzamts Stadthagen.

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Papierlose Erklärungen werden flügge

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Arbeitszimmer, Lohnsteuerkarte und Handwerkerleistungen Die wichtigsten Steueränderungen des Jahres 2011 auf einen Blick

Sehr geehrte Leserinnen und Leser.

Steuerzahler müssen für 2011 einige Änderungen im Steuerrecht beachten – insbesondere im Einkommensteuerrecht. Die papierloDer Präsident des Steuerberasen Steuerterverbandes Niedersachsen erklärungen Sachsen-Anhalt, Professor sind flügge Hans-Michael Korth, gibt geworden. Gerhard Pompe Tipps, die für EinkommenAnfänglich nützlich von vielen kritisch beobachtet, steuererklärungen nutzen immer mehr Steuerbe- sein können. rater den elektronischen Weg. Arbeitszimmer Dabei vergessen wir aber Steuerpflichtige können nicht, dass die Steuererklärung – sei sie nun elektronisch Aufwendungen bis maximal oder in Papierform erstellt – 1250 Euro im Jahr geltend immer nur ein „Endprodukt“ machen, wenn sie sich ein ist, dem eine persönliche, ver- häusliches Arbeitszimmer eintrauliche Beratung unserer richten und ihnen für die beMandanten vorangegangen triebliche oder berufliche Täsein muss. Das ist unser Beruf. tigkeit kein anderer ArbeitsNicht flügge geworden ist platz zur Verfügung steht. Dies gilt rückwirkend ab bislang die E-Bilanz. Nach dem Willen der Finanzver- 2007 in offenen Fällen. Hierwaltung sollten Unternehmen bei handelt es sich um Fälle, ab 2011 verpflichtet werden, in denen entweder noch kein für die nach dem 31.12.2010 Steuer- oder Feststellungsbebeginnenden Wirtschaftsjahre scheid, ein etwaiger Bescheid eine elektronische Bilanz so- vorläufig oder unter Vorbewie eine elektronische Ge- halt der Nachprüfung erganwinn- und Verlustrechnung gen ist oder ein Einspruch gezusammen mit den Steuerer- gen den Steuer- beziehungsklärungen an die Finanzämter weise Feststellungsbescheid vorliegt. Bestandskräftige Bezu übermitteln. Dieses Vorhaben ist vom scheide sind von der Regelung Bundesfinanzministerium an- ausgenommen. Um dem Finanzamt gegengesichts der sehr umfangreichen, kosten- und zeitintensi- über zu dokumentieren, dass ven Umstellungsmaßnahmen Aufwendungen für ein häuslivorerst ausgesetzt worden. ches Arbeitszimmer abzugsfäWir Steuerberater begrüßen hig sind, sollten Steuerzahler Im Einkommensteuerbereich haben sich erneut einige Dinge geändert. Der Steuerberaterverband erläutert die wichtigsten Aspekte. Foto: pr. dies sehr, weil es für die E-Bi- eine Bescheinigung des ArGleichstellung Kirchensteuerabzug lanz derzeit noch keine proba- beitgebers vorlegen, dass sie erkarte für 2010, stellen die Fi- lungsauftrag beantragt, sollte eingetragener bei Abgeltungsteuer ten IT-Lösungen gibt. Wir für bestimmte berufliche Tä- nanzämter auf Antrag Ersatz- seiner Bank die SteueridentifiLebenspartnerschaften Steuerzahler müssen Kapisind nach einer angemessenen tigkeiten am Arbeitsort keinen bescheinigungen aus. kationsnummer unbedingt Im Rahmen des JahressteuUmstellungsphase aber bereit, geeigneten Arbeitsplatz vorKünftig werden die Finanz- mitteilen. Fehlt die Nummer, talerträge, die nicht der Kapiunterliegen ergesetzes erfahren eingetrageauch diese Herausforderung finden, so dass sie für diese ämter die volle Zuständigkeit unterliegen Zinsen und Divi- talertragsteuer Tätigkeiten auf ein häusliches für alle steuerrelevanten Da- denden der Kapitalertragsteu- (zum Beispiel im Ausland an- ne Lebenspartnerschaften eine anzunehmen. gefallene Kapitalerträge), in besondere Berücksichtigung. angewiesen ten übernehmen. Steuerzahler er. Die 115 Steuerberater im Arbeitszimmer ihrer Einkommensteuererklä- Gemäß Vorgabe des BundesOrtsverband Schaumburg des sind. müssen daher alle Freibeträge rung angeben. Bei der Steuer- verfassungsgerichts erfolgt eine Steuerberaterverbandes NieSpekulationsgeschäfte oder einen Wechsel der festsetzung fällt dann Abgel- Gleichstellung bei der Erbdersachsen Sachsen-Anhalt Lohnsteuerkarte mit Gebrauchsgütern Lohnsteuerklasse beim Fischaftsteuer, und zwar rücke.V. sind jederzeit für Sie da. Die Lohnsteuerkarte in Pa- nanzamt beantragen. Die GePrivate Veräußerungsge- tungsteuer an. Ist der Steuerpflichtige kir- wirkend für Altfälle – sofern Gerhard Pompe pierform wird es künftig nicht meindeverwaltungen sind in schäfte mit Gegenständen des Vorsitzender des mehr geben, weil die Finanz- das Verfahren nicht mehr ein- täglichen Gebrauchs sind in- chensteuerpflichtig, erfolgt ei- diese offen gehalten wurden – nerhalb der einjährigen Speku- ne pauschale Minderung der ab dem 1. August 2001. Dies Ortsverbands Schaumburg des verwaltung schrittweise auf ein bezogen. lationsfrist nicht mehr steuer- Kapitalerträge. Bislang konnte gilt beispielsweise für den perSteuerberaterverbandes Nieder- elektronisches Verfahren umbar. Damit können Verluste, man für die auf diesen Kapi- sönlichen Freibetrag, den beFreistellungsverfahren sachsen / Sachsen-Anhalt e.V. stellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt übergangsweise alSteuerzahler, die Kapitaler- die beispielsweise durch die talerträgen beruhende Kir- sonderen Versorgungsfreibelerdings auch für 2011 gültig. träge erzielen, können bei ih- Anschaffung und Veräußerung chensteuer einen Sonderaus- trag sowie die Steuerklasse und Arbeitgeber dürfen die ren Kreditinstituten einen eines Pkw oder von Einrich- gabenabzug geltend machen. den Steuertarif. Lohnsteuerkarten deshalb Freistellungsauftrag beantra- tungsgegenständen einer Woh- Der Gesetzgeber hat diese Klarstellung bei nicht schon jetzt vernichten, gen. Ab 2011 müssen sie den nung innerhalb der einjährigen „Doppelbegünstigung“ beseiErstattungszinsen sondern erst, wenn auf das Banken hierfür ihre Steuer- Spekulationsfrist angefallen tigt. Entgegen einem anderslauDie Änderung gilt erstmals elektronische Verfahren umge- identifikationsnummer mittei- sind, nicht mehr steuerminstellt worden ist. Wann dies len. Dadurch will die Finanz- dernd geltend gemacht werden. ab dem Veranlagungszeitraum tenden Urteil des BundesfiWer einen Gebrauchsgegen- 2011. Für vor diesem Zeit- nanzhofes (BFH) wird im JahViele Rentner wissen den so- soweit ist, wird das Bundesfi- verwaltung die Datensichegenannten Altersentlastungs- nanzministerium noch geson- rung und die Zuordnung der stand bis zum Tag der Verkün- raum liegende Kapitalerträge ressteuergesetz 2010 klargebetrag zu schätzen. Dieser dert mitteilen. Besitzen Arbeit- einzelnen Freistellungsaufträ- dung des Jahressteuergesetzes ist der Sonderausgabenabzug stellt, dass Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige 2010 (am 13.12.2010) veräußert noch möglich. Freibetrag ermöglicht Senio- nehmer – aus welchem Grunde ge verbessern. beispielsweise wegen verspäteWer einen neuen Freistel- hat, kann einen innerhalb der ren, die neben der Rente auch auch immer – keine Lohnsteuter EinkommensteuererstatHandwerkerleistungen Spekulationsfrist erzielten Verüber Zins- oder Mieteinnah(Erstattungszinsen) Grundsätzlich können tungen lust noch steuermindernd gelmen verfügen, eine steuerliche Steuerpflichtige eine Steuer- zahlt, steuerpflichtig sind. tend machen. Erleichterung, erklärt der ermäßigung geltend machen, Demnach sind ErstattungszinBund der Steuerzahler. Er bewenn sie einen Handwerker sen Erträge aus sonstigen KaEhrenamtliche Betreuer trägt maximal 1900 Euro im Steuerpflichtige, die als eh- beschäftigen – zum Beispiel pitalforderungen und unterlieJahr. renamtliche Vormünder, Be- für die Instandhaltung ihres gen somit der Abgeltungsteuer. Grundsätzlich wird dieser Nachzahlungszinsen dagegen, treuer oder Pfleger eine Auf- Hauses. Freibetrag automatisch vom Um Doppelförderungen zu die Steuerpflichtige an das Fiwandsentschädigung erhalten, Finanzamt berücksichtigt. Bei werden ab dem Veranlagungs- vermeiden, hat der Gesetzge- nanzamt zahlen müssen, könZinseinnahmen und anderen zeitraum 2011 bis zu einem Be- ber nun bestimmte Förder- nen weiterhin nicht steuerlich Gewinnen, die der Abgeltungtrag von 2100 Euro von der programme der Länder von geltend gemacht werden. steuer unterliegen, ist dies der Begünstigung ausgeSteuer befreit. aber nicht der Fall. Hier muss Insoweit muss man beachten, schlossen. Dazu zählen beider Steuerzahler eine Güns• Insgesamt wurden mit dass auf diesen Freibetrag da- spielsweise die Förderpro- dem Jahressteuergesetz rund tigerprüfung beantragen. Das neben erzielte Einnahmen – gramme „Altersgerecht um- 180 steuerrelevante ÄnderunFinanzamt gewährt den Alzum Beispiel aus einer Tätig- bauen“ oder „Zur Förderung gen beschlossen, von denen tersentlastungsbetrag gegenRenovierung, hier nur einige beleuchtet werkeit als Übungsleiter, Ausbilder energetischer wärtig für die Kapitaleinkünfte nur dann, wenn der persön- Bei Steuerfragen stehen die Mitarbeiter der Infothek im Stadthäger oder Erzieher – angerechnet Erhaltung und Modernisie- den können. Deshalb empliche Steuersatz unter dem Finanzamt (Bild) montags bis freitags als Ansprechpartner bereit. Da- werden. Das heißt: Insgesamt rung“ sowie andere vergleich- fiehlt es sich, im Falle eines Abgeltungsteuersatz von 25 rüber hinaus können sich Ratsuchende selbstverständlich auch an gilt nur ein Freibetrag von bare Förderprogramme der Falles einen kompetenten BeLänder. Prozent liegt. r den Steuerberater ihres Vertrauens wenden. rater hinzuzuziehen. stb Foto: rg 2100 Euro.

Betrag für Altersentlastung nur auf Antrag

Impressum SteuerRatgeber SHG Eine gemeinsame Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten, der Schaumburger Zeitung und der Schaumburg-Lippischen Landes-Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Stadthagen und dem Ortsverband Schaumburg des Steuerberaterverbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Redaktion: Uwe Graells (verantwortlich), Frank Werner, Holger Buhre | Fotos: Roger Grabowski, Agenturen, privat Produktion/Layout: Holger Buhre | Anzeigen: Arne Frank (verantwortlich), Stefan Reineking

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Wilfried Bade im Ruhestand

Sofort mehr Netto oder lieber Einmal Rückzahlung? Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen unmittelbar das verfügbare Einkommen Entfernungspauschale Arbeitnehmer können prinzipiell für jeden Kilometer, den sie vom Betrieb entfernt wohnen, 30 Cent in Anrechnung bringen. Wer ausschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb geltend machen kann, muss bei beispielsweise 230 Arbeitstagen im Jahr mindestens 23 Kilometer vom Betrieb entfernt wohnen, um die 1521-Euro-Grenze zu überschreiten.

Der Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte führt dazu, dass der Steuerpflichtige sofort mehr verfügbares Geld in der eigenen Kasse hat. Normalerweise zahlen Arbeitnehmer Monat für Monat einen Teil ihres Einkommens sozusagen „automatisch“ an den Fiskus: Der Arbeitgeber zieht vom Gehalt die Lohnsteuer ab, die der Lohnsteuerklasse seines Arbeitnehmers entspricht, und überweist sie direkt an das Finanzamt. Dabei wird von der voraussichtlichen Jahres-Lohnsteuer ausgegangen. Im Ergebnis zahlen viele Arbeitnehmer im Jahresverlauf mehr Steuern, als sie eigentlich schulden. Diese bekommen sie mit Hilfe der Steuererklärung zurück, die aber erst nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden kann. Wer sofort für mehr Netto im Portemonnaie sorgen möchte, schafft dies mit der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte. Besonderheiten 2011 Da das Jahr 2011 ein Übergangsjahr ist, in dem die Systemumstellung auf das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren vorbereitet wird, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ausnahmsweise ihre Gültigkeit auch für 2011 – einschließlich eventuell eingetragener Freibeträge. Gleichzeitig erfolgte ein Zuständigkeitswechsel. Wer also für 2011 auf seiner Lohnsteuerkarte Änderungen bei den Freibeträgen vornehmen beziehungsweise erstmals Freibeträge eintragen lassen möchte, muss sich ab sofort ans Finanzamt wenden und nicht mehr an die Meldebehörden der Städte und Gemeinden. Ab dem Jahr 2012 soll für Arbeitgeber ein Abruf der ElStAM (= Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) über eine zentrale Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern möglich sein. Eine „Papier-Lohnsteuerkarte“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Freibeträge bleiben erhalten Für das Jahr 2011 gelten einmalig sämtliche beantragten Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiter. Wichtig: Die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zieht zwingend die Verpflichtung nach sich, nach Ablauf des Kalenderjahrs un-

Wieviel Netto vom Brutto Monat für Monat ausgezahlt wird, liegt unter anderem an den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträgen. Foto: pr. aufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Von dieser Veranlagungspflicht ausgenommen sind allerdings die Fälle, in denen auf der Lohnsteuerkarte lediglich ein Pauschbetrag für Behinderte oder der Pauschbetrag für Hinterbliebene eingetragen worden ist. Bei der Nutzung gewisser steuerrelevanter Tatbestände, die allein im Interesse des Arbeitnehmers liegen, ist es letztlich auch seine Entscheidung, dafür möglicherweise Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte zu beantragen. Andererseits ist er verpflichtet, Änderungen beim Finanzamt vornehmen zu lassen, wenn sich zum Beispiel die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert hat. Falls sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (zum Beispiel durch weniger Fahrkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder eine voraussehbare Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), ist der Arbeitnehmer gut beraten, das Finanzamt auch von diesen Veränderungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, da

gilt: Für Behinderte beispielsweise gelten Sonderregelungen. Absicht der Bundesregierung ist es, den Arbeitnehmerpauschbetrag für das laufende Jahr auf 1000 Euro zu erhöhen. Der Steuervorteil soll jedoch erst mit der Lohnabrechnung im Dezember Grenze für Freibeträge Arbeitnehmer können prin- 2011 an die Arbeitnehmer zipiell Werbungskosten, be- weitergereicht werden. stimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen Welche Ausgaben kommen für einen als Freibeträge auf der LohnEintrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. steuerkarte infrage? Das macht das Finanzamt aber grundsätzlich erst, wenn im Jahr insgesamt mehr als 600 Neben Werbungskosten Euro an Freibeträgen aller Art sind Sonderausgaben eintrazusammenkommen. gungsfähig – zum Beispiel Bei Werbungskosten für Ar- Unterhaltszahlungen an den beitnehmer gilt eine weitere geschiedenen Ehepartner, Hürde: Sie bringen nur dann Kinderbetreuungskosten oder einen Freibetrag auf der Lohn- Aufwendungen für die eigene steuerkarte, wenn dieser über Berufsausbildung. Auch die dem Arbeitnehmerpauschbe- Kosten für eine erste Berufstrag von 920 Euro liegt. Wenn ausbildung, ein Erststudium Arbeitnehmer „nur“ Wer- oder die Nachholung des Abibungskosten geltend machen turs können hier eine Rolle können, brauchen sie also min- spielen, ebenso wie Spenden destens 1521 Euro, um die oder die Kirchensteuer. LetztHürde zu überspringen (920 lich ist jedoch die individuelle Euro Arbeitnehmerpauschbe- Situation ausschlaggebend, so trag plus 600 Euro Antrags- dass im Einzelfall diese Entgrenze). scheidungen mit Hilfe eines Wobei diese 600-Euro- Steuerexperten geklärt werGrenze nicht in jedem Fall den sollten. ohne die entsprechenden Korrekturen auf der Lohnsteuerkarte möglicherweise mit erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung gerechnet werden muss.

Häusliches Arbeitszimmer Auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Umständen steuermindernd in Ansatz gebracht und folglich auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. All diejenigen, für deren berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (beispielsweise Lehrer), dürfen ab sofort die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 1250 Euro für ihr häusliches Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen und somit einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen. Kinderbetreuungskosten Für Kinder bis zu 14 Jahren dürfen viele Eltern bis zu 6000 Euro Kinderbetreuungskosten geltend machen. Zwei Drittel davon akzeptiert das Finanzamt, so dass maximal 4000 Euro pro Kind als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Schulgeld 30 Prozent des Schulgelds für Privatschulen sind bis zu einer Höhe von 5000 Euro als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Das Finanzamt berücksichtigt diese Summe als Freibetrag. Außergewöhnliche Belastungen Krankheits-, Behinderungsund Scheidungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Freibetrag Steuern sparen. In aller Regel wird allerdings zunächst eine angemessene Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. Auch Ausbildungsfreibeträge für Kinder über 18, die auswärts wohnen, und Unterhaltszahlungen an Angehörige lassen sich zu Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte ummünzen. stb

Ende Februar hat Wilfried Bade (Bild) nach beinahe 47 Dienstjahren seinen Ruhestand angetreten. Der Steueroberamtsrat beim Finanzamt Stadthagen hat im Laufe seines Berufslebens nahezu alle Arbeitsbereiche des Finanzamts kennengelernt. Im Jahr 1998 übernahm er die Leitung des Sachgebiets für Arbeitnehmerangelegenheiten. Hier arbeitetet er mit großem Sachverstand und viel Engagement dafür, dass die Schaumburger Arbeitnehmer zügig zu ihren Steuererstattungen gekommen sind. Stets war es ihm ein besonderes Anliegen, die Elster-Quote des Finanzamts Stadthagen zu verbessern. Seine Nachfolge ist Steueramtsrätin Silke Löhr (Bild), bislang Sachgebietsleiterin für betriebsnahe Veranlagung, Kfz-Steuer und die Grundbesitzstelle. fa

Arbeitsweg: Unfall kann absetzbar sein Steuerzahler können Kosten für einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Soweit die Kosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Versicherung ersetzt werden, können die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird. „Wichtig ist, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden kann“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Außerdem sollten alle Belege für die Reparatur aufbewahrt werden, damit sie mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden können. r

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NV Bescheinigung bewahrt vor der Steuererklärung Rentner und Steuerrecht: Abgabe einer Steuererklärung kann notwendig werden und sinnvoll sein

Die Anlage R kann Rentnern unter Umständen eine Steuererstattung bringen. Foto: pr. Die mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 realisierten Änderungen in der Besteuerung von Ruheständlern sorgen Jahr für Jahr für Unsicherheit. „Muss ich eine Steuererklärung abgeben oder nicht? Und folgt daraus automatisch eine Zahlungspflicht? So fragen sich immer wieder und immer mehr Betroffene. Ausschlaggebend sind im Nach der Abgabe einer Steu- Wesentlichen drei Aspekte: • Erstens ist die Transpaererklärung können viele Senioren mit einer Steuererstat- renz der Einkommen gestietung rechnen. Darauf weisen gen, seit mit Einführung der Lohnsteuerhilfevereine hin. Steuer-IdentifikationsnumDies gelte insbesondere dann, mer, (Steuer-ID) und dem inwenn die Rente niedrig, die zwischen technisch möglichen Kapitalerträge aber hoch sei- Datenabgleich die Finanzbehörden in der Lage sind, alle en. Liegen die Guthabenzinsen Rentnereinkommen zu überoder Dividenden über dem prüfen. Dies kann rückwirFreibetrag von 801 Euro pro kend ab 2005 geschehen. • Zweitens ist es generell Person, hätten die Banken davon bereits 25 Prozent Abgel- so, dass seit Inkrafttreten des tungssteuer einbehalten. Ei- Alterseinkünftegesetzes der zu nen Teil dieses Geldes könn- versteuernde Rentenanteil jeten sich Rentner nun zurück- des Jahr größer wird, also jeholen, denn bei Erstellung ei- der neue Rentnerjahrgang mit Voraussetzungen ner Steuererklärung werde die anderen Steuer auf Kapitaleinkünfte konfrontiert ist. • Drittens können auch neu berechnet: Statt der Abgeltungssteuer werde dann der eventuelle Rentenerhöhungen persönliche Steuersatz heran- in diesem Zusammenhang eigezogen. Bei niedrigen Ren- ne Rolle spielen. Allerdings führt die Abgaten liege dieser jedoch oft deutlich unter 25 Prozent. r bepflicht allein nicht automatisch zur Steuerzahlung. Ob und wie viel zu deklarieren ist, hängt letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab.

Viele Rentner dürfen mit Erstattung rechnen

Berufsbedingte Umzugskosten steuerlich absetzbar

Kosten für einen berufsbedingten Umzug können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. „Steuerlich abgesetzt werden können neben den Ausgaben für den Transport der Möbel auch die ortsüblichen Aufwendungen für einen Makler“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Aber auch die Kosten für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder doppelte Mietzahlungen könnten geltend gemacht werden. Benötigen die Kinder aufgrund des umzugsbedingten Schulwechsels Nachhilfeunterricht, so könnten auch diese Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1612 Euro pro Kind berücksichtigt werden. Für sonstige Umzugskosten kann daneben ein Pauschbetrag angesetzt werden. Ein Single könne pauschal 640 Euro und Verheiratete 1279 Euro als sonstige Umzugskosten geltend machen. Ziehen Kinder oder weitere Familienangehörige mit um, so können für diese Personen je 282 Euro angesetzt werden. Statt Umzugspauschalen anzusetzen, kann der Steuerzahler die sonstigen Umzugskosten auch einzeln nachweisen. Dann muss er jedoch alle Rechnungen sorgfältig aufbewahren und beim Finanzamt vorlegen. r

Geringe Einkünfte ersparen die Steuererklärung Grundsätzlich ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften – dazu gehören auch Renten – zur Abgabe einer Steuererklärung verpflich-

Ob Rentner mit einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung besser fahren als mit einer jährlichen Steuererklärung muss in jedem Fall separat entschieden werden. Foto: pr. tet. Sind die Einkünfte allerdings so niedrig, dass sie unter dem vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibetrag liegen, wird vom Finanzamt keine Steuer erhoben – und es ist in aller Regel auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für das Jahr 2010 ist das der Fall, wenn die zu versteuernden Einkünfte eines Alleinstehenden nicht mehr als 8004 Euro und eines Ehepaares nicht mehr als 16 008 Euro betragen. Wer im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss bei Überschreiten des Freibetrags 50 Prozent des Rentenbetrags versteuern. Seitdem steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang der Besteuerungsanteil um zwei Prozent – und zwar bis zum Jahr 2020. Danach jeweils jährlich um ein Prozent, so dass für Rentner, die ab 2040 in Ruhestand gehen, ei-

Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und es muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Der einmal ermittelte steuerfreie Euro-Betrag bleibt konstant. Rentenerhöhungen werden hingegen Beispiel Folgendes Beispiel zeigt, immer in voller Höhe dem dass eine Überschreitung des steuerpflichtigen Anteil der Grundfreibetrags nicht auto- Rente zugerechnet. matisch zu einer Steuerpflicht Gesetzliche Rente führt: Eine 65-jährige alleinund Zusatzeinkommen stehende Frau ging Anfang Auch Nebeneinkünfte des Jahres 2010 in Rente. Bei einer angenommenen jährli- müssen nicht zwangsläufig zu chen Rente von 13 500 Euro einer Steuerzahlung führen: waren 60 Prozent (8100 Euro) Herr X (Rentner seit 2008, steuerpflichtig. Nach Abzug unverheiratet) hat eine moder Werbungskostenpauschale natliche Rente von 1200 Euvon 102 Euro verbleibt ein zu ro und Zinsen aus Sparverträversteuerndes Einkommen gen von 600 Euro im Jahr. von 7998 Euro, das unterhalb Die Zinsen bleiben steuerdes steuerfreien Existenzmini- frei, weil sie unter dem Spamums für Alleinstehende von rerpauschbetrag von 801 Euro liegen. 8004 Euro liegt. Von der Jahresrente in In vergleichbaren Fällen kann beim Finanzamt eine Höhe von 14 400 Euro sind ne Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird. Für das Jahr 2010 beträgt der Besteuerungsanteil der Rente demnach 60 Prozent.

56 Prozent steuerpflichtig (also 8064 Euro). Abzüglich der Werbungskostenpauschale von 102 Euro bleiben 7962 Euro übrig. Somit ist auch hier der steuerfreie Grundbetrag nicht überschritten. Kommen zur Rente jedoch erhebliche Einkünfte hinzu (beispielsweise Arbeitslohn, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus selbstständiger Arbeit), kann sich die Lage ändern. Denn diese Einnahmen schlagen nicht wie die Rente mit einem reduzierten, sondern mit dem vollen Betrag steuerlich zu Buche. Ausgenommen sind hier die Minijobs. Bis zu 400 Euro dürfen Rentner dazuverdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Ist der Zuverdienst höher oder wird mit Steuerkarte gearbeitet, dann werden Renten und andere Einkünfte zusammen erfasst und die zutreffende Einkommensteuer ermittelt. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: „Altersentlastungsbetrag“ heißt das Zauberwort. Er gilt zwar nicht für Renten und Pensionen, wohl aber für alle sonstigen Einkünfte wie Mieten, Zinsen, Arbeitslohn oder Gewinne. Er berechnet sich als ein bis zum Jahr 2040 auf Null jährlich sinkender Anteil dieser Einkünfte. Für 2010 sind das immerhin 32 Prozent (maximal 1520 Euro), die steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Darüber hinaus können Ruheständler unter Umständen auch weitere steuermindernde Kosten geltend machen: beispielsweise Sonderausgaben im Versicherungsbereich, Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung sowie Krankheitskosten. stb

Abschied von der Lohnsteuerkarte aus Papier Hierauf sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Übergangsjahr 2011 achten Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird es in Zukunft nicht mehr geben. Ab 2012 will die Finanzverwaltung auf ein elektronisches Verfahren umstellen, so dass Arbeitnehmer bereits für 2011 keine neue Papier-Lohnsteuerkarte mehr erhalten. Die Gemeinden haben letztmalig für das Kalender-

jahr 2010 die Lohnsteuerkarten ausgestellt und den Arbeitnehmern zugesandt. Künftig wird dies durch ein elektronisches Verfahren ersetzt, bei dem die Arbeitgeber von der Finanzverwaltung die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Mitarbeiter zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt bekommen. Die

mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale bleiben für die Dauer des Dienstverhältnisses bestehen.

Was Arbeitgeber beachten müssen Für den Abruf der relevanten Daten ist eine Registrierung des Arbeitgebers, eines Steuerberaters oder eines Dienstleisters bei der Finanzverwaltung erforderlich. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für den Übergangszeitraum 2011 ihre Gültigkeit. Einen wichtigen Hinweis für Arbeitgeber gibt Steuerberater Heinz-Dieter Blümke, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt: „Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern müssen die Eintragungen Ab 2012 wird es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer auch für den Lohnsteuerabzug Form geben. Die Papierform hat dann ausgedient. Foto: pr. im Jahr 2011 zugrunde le-

Bahe & Partner GbR Steuerberatungsgesellschaft

§

Helmut Bahe

§

Berthold Bolsewig

– Steuerberater –

Kramerstr. 8 · 31542 Bad Nenndorf Telefon: 0 57 23 - 94 03-0 · Telefax: 0 57 23 - 94 03-24 stb.bahe-partner@datevnet.de · www.bahe-partner.de

Kalenderjahr 2011 gültig sind, sind die Finanzämter zuständig, nicht mehr die Gemeinden. Sollte die Lohnsteuerkarte verloren gehen oder benötigt der Arbeitnehmer erstmalig eine Lohnsteuerkarte, stellen die Finanzämter Ersatzbescheinigungen aus. Arbeitnehmer müssen Änderungen der Lohnsteuerklasse oder der Kinderfreibeträge umgehend beim Finanzamt anzeigen und ändern lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Auch eine Änderung der Freibeträge (zum Beispiel geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder eine Verringerung eines Verlustes aus VermieWas Arbeitnehmer tung Verpachtung) oder ein beachten müssen Für alle Eintragungen (zum erstmaliger Freibetrag können Beispiel Lohnsteuerklasse beim Finanzamt beantragt stb oder Freibeträge), die ab dem werden. gen.“ Bei Neubegründung eines Beschäftigungsverhältnisses im Jahr 2011 müssen Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine von den Finanzämtern ausgestellte Ersatzbescheinigung vorlegen. Für ledige Arbeitnehmer, die ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, gilt ein besonderes Verfahren. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt.

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Mindestvorsorgepauschale liegt bei 12 Prozent

Dieser Fehler wird immer erkannt und behoben

Tipp vom Finanzamt: So sollten privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen zur Basiskranken und Pflege Pflichtversicherung verfahren

Lohnsteuerbescheinigung 2010: Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern sind die Beiträge zur Krankenkasse teilweise falsch ausgewiesen

Beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber werden die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen pauschal durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Da bei privat Krankenversicherten eine pauschale Ermittlung der Beiträge zur Basiskrankenund Pflege-Pflichtversicherung nicht möglich ist, berücksichtigt der Arbeitgeber in jedem Fall eine Mindestvorsorgepauschale: mit 12 Prozent des Bruttoarbeitslohns bis zur Höhe von jährlich 1900 beziehungsweise 3000 Euro in der Steuerklasse III. Sind die Beiträge höher, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Beitragsbescheinigung des Krankenversicherers über die Höhe seiner begünstigten Beiträge zur Basisabsicherung vorlegen. Diese muss der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Einbezogen werden können Beiträge für die eigene private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung einschließlich entsprechender Beiträge für den mitversicherten Ehepartner und für mitversicherte Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld (Kinderfreibetrag) besteht. Über diesen Weg können auch private Krankenkassenbeiträge zur Basisabsicherung eines selbst versicherten Ehepartners berücksichtigt werden, wenn dieser keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft erzielt. Der Arbeitgeber kann die (geänderte) Beitragsbescheinigung entsprechend ihrer zeitlichen Gültigkeit beim Lohnsteuerabzug auch rück-

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern erscheinen in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 folgende Angaben: • Unter Nummer 24 werden die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenund Pflegeversicherung ausgewiesen. • Unter Nummer 25 werden die vom Arbeitnehmer insgesamt geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung ausgewiesen (= keine Kürzung um Arbeitgeberzuschuss). • Unter Nummer 26 werden die vom Arbeitnehmer insgesamt geleisteten Beiträge zur Pflegeversicherung ausgewiesen. In vielen Lohnsteuerbescheinigungen wurde unter den Nummern 25 und 26 nur der um den steuerfreien Zuschuss gekürzte Betrag ausge-

Damit die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen in der Steuererklärung richtig angegeben werden, sollten Betroffene einige Hinweise beachten. Foto: pr. wirkend berücksichtigen. Bereits abgerechnete Lohnzahlungszeiträume muss er nachträglich nicht mehr ändern. Die Beitragsbescheinigungen über die voraussichtlichen Beiträge des Jahres 2010, die der Arbeitnehmer bis 31.3.2011 dem Arbeitgeber vorlegt, gelten für die Jahre 2011, 2012 und 2013 weiter. Der Arbeitnehmer braucht dem Arbeitgeber also nicht jedes Jahr eine neue Beitragsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitnehmer kann auch jederzeit eine neue Beitragsbescheinigung über die voraussichtlichen Beiträge für

das Jahr 2011 oder über die im Jahr 2010 tatsächlich geleisteten Beiträge zur Basisabsicherung vorlegen, die der Arbeitgeber berücksichtigen muss und auch für die Jahre 2012 und 2013 weitergilt. Bitte beachten: Man braucht keine Beitragsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber berücksichtigt dann die Mindestvorsorgepauschale. Steuerliche Nachteile entstehen dadurch nicht. Die tatsächlich gezahlten Beiträge können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hier ist Voraussetzung für den be-

günstigten Abzug der Krankenkassenbeiträge, dass der Arbeitnehmer eingewilligt hat, dass der private Krankenversicherer die erforderlichen Daten zu den Beiträgen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Beiträge in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden. Werden Krankenversicherungsbeiträge erstattet, so mindern diese die abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge. Die Vorlage der Beitragsbescheinigung beim Arbeitgeber kann deshalb zu Nachforderungen führen. fa

wiesen. Dies ist kein Problem, wenn unter Nummer 24 kein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss bescheinigt wurde. Wurde unter Nummer 25 und 26 nur der gekürzte Betrag ausgewiesen und unter Nummer 24 der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss bescheinigt, kürzen die Einkommensteuer-Progromme die bereits bekürzten Beträge nochmals um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Im Arbeitnehmerbereich des Finanzamtes werden diese Fälle durch die elektronische Schlüssigkeitsprüfung „ausgesteuert“. In den übrigen Bereichen wird der Fall mit einem Fehlerhinweis abgebrochen. Das Finanzamt wird daher bei der Bearbeitung jeder einzelnen Steuererklärung den Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung immer merken und ihn beheben. fa

Aussichten auf Erstattung sind gut Bund der Steuerzahler rät zu zügiger Abgabe der Steuererklärung Die Aussichten auf eine Steuererstattung für 2010 sind gut. Daher sollten alle Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben. Das rät der Bund der Steuerzahler. Das gelte insbesondere für Arbeitnehmer, die trotz der Entlastungen durch Tarifänderungen und die bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ein Minus in der Lohnabrechnung akzeptieren mussten. „Betroffen waren vor allem Arbeitnehmer in der Steuer-

klasse III mit einem monatlichen Brutto zwischen 1685 Euro und 2820 Euro, Alleinerziehende mit einem monatlichen Brutto zwischen 1020 und 1200 Euro sowied Arbeitnehmer in der Steuerklasse I oder IV mit einem monatlichen Brutto zwischen 890 und 1200 Euro“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Die Betroffenen könnten auch bei geringen Werbungskosten und sonstigen Abzugsbeträgen mit einer Steuererstattung rechnen. r

So klappt‘s mit der digitalen Rechnung Bei „eRechnung“ auf die steuerlichen Aspekte beachten / Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts sind wesentliche Elemente Wer seine tägliche Korrespondenz per E-Mail abwickelt, kommt schnell auf die Idee, Rechnungen ebenfalls auf diesem Weg zustellen und empfangen zu wollen, denn das ist deutlich günstiger als der Postversand. Insbesondere Banken und Telekommunikationsanbieter nutzen diesen Versandweg inzwischen regelmäßig. Unternehmer müssen dabei allerdings einige steuerliche Aspekte beachten. Damit auch bei elektronisch übermittelten Rechnungen die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bestehen bleibt, müssen jeweils die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel über die qualifizierte elektronische Si-

gnatur oder über sogenannte EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange), für die es ein breites Lösungsspektrum am Markt gibt. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll von Juli 2011 an ein neuer dritter Weg zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen möglich werden. Ziel des Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie ist es, Papierund elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleichzustellen und damit den Einsatz von sogenannten „eRechnungen“ zu fördern. Für diesen „dritten Weg“ werden allerdings keine konkreten technischen oder organisatorischen Vorgaben genannt, was diese Möglichkeit nach Ansicht vieler Experten wieder kompliziert macht.

„Wer nicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder das EDI-Verfahren nutzt, muss das Finanzamt beziehungsweise die Oberfinanzdirektion jeweils von der Sicherheit des eigenen Verfahrens überzeugen“, erläutert Uwe Bürst von der DATEV eG. Das lohne sich für mittelständische Unternehmen jedoch nicht. Bürst empfiehlt deshalb weiterhin den Einsatz der bereits bewährten Lösungen, um im Falle einer Betriebsprüfung mit dem Thema elektronische Rechnung auf der sicheren Seite zu sein. Damit können elektronische Eingangsrechnungen risikolos angenommen und Ausgangsrechnungen elektronisch erstellt und versandt werden. Dadurch lasse sich

Bei der qualifizierten elektronischen Signatur wird nachgewiesen, dass die jeweilige Rechnung unverfälscht und die Identität des Rechnungsstellers einwandfrei ist. Damit Eingangsrechnungen auch in der Buchhaltung verarbeitet und die Vorsteuer rechtskonform abgezogen werden darf, muss außerdem eine Signaturprüfung mit einer zertifizierten Software durchgeführt werden. Das Prüfprotokoll ist in digitaler Form gemeinsam mit der signierten Rechnung revisionssicher über den Zeitraum von zehn Jahren zu archivieren. r Ganz so einfach wie auf dieser Fotomontage ist es nicht. Trotzdem sind elektronische Rechnungen stark im Kommen. Foto: pr. der Aufwand für Druck-, Pa- Doppelarbeiten beim Überpier-, Porto- und Transport- tragen in die Finanzbuchfühkosten deutlich mindern, und rung entfallen.

Nicolaus Cropp Wirtschaftsprüfer · Steuerberater Jahresabschlüsse Finanz- und Lohnbuchhaltung Steuererklärungen steuerliche Beratung Hannoversche Straße 1 · 31675 Bückeburg Tel. (0 57 22) 95 78-0

Steuerberatung Bussardweg 2a Wirtschaftsberatung 31655 Stadthagen Landwirtschaftliche Buchstelle ☎ 0 57 21- 97 02-0

Die DATEV eG ist der genossenschaftlich organisierte IT-Dienstleister für die steuerberatenden Berufe und deren meist mittelständische Mandanten.

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Sonnabend, 12. März 2011


Sonnabend, 12. März 2011

Finanzamt Stadthagen verzeichnet für das Jahr 2010 ein Rekord-Steueraufkommen in Schaumburg

Das Jahr 2010 ist für das Finanzamt Stadthagen ein Rekordjahr gewesen (siehe Grafik): Noch nie in ihrer Geschichte verzeichnte die

für den Kreis Schaumburg zuständige Finanzbehörde ein derart hohes Steueraufkommen. Nach Angaben von Finanzamtsvorsteher Jürgen

Siegmann standen am Jahresende 559,7 Millionen Euro zu Buche. Das waren 5,8 Millionen Euro (plus 1,0 Prozent) mehr als im bisherigen Re-

kordjahr 2008 und sogar 47,8 Millionen Euro mehr als 2009 (plus 9,3 Prozent). Im Vorjahr gingen die Steuereinnahmen wegen der Wirtschaftskrise

spürbar zurück. Mehr als die Hälfte des hiesigen Steueraufkommens geht dabei auf das Konto der Umsatzsteuer (siehe kleine Grafik), die in Schaum-

burg ansässige Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und dem Dienstleistungssektor ans Finanzamt abführen müssen. hb

Durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern vermeiden Erbschaft und Schenkung aktuell: Neuregelung sichert steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 wurde unter anderem die steuerliche Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften neu geregelt. Gemäß Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes erfolgte nunmehr bei Erbschaft- und Schenkungsteuer eine völlige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehegatten. Gültig ist dies seit dem 1. Januar 2011 – und (bei offen gehaltenen Altfällen) rückwirkend ab 1. August 2001. Die Gleichstellung betrifft sowohl den persönlichen Freibetrag, den besonderen Versorgungsfreibetrag und nun eben auch Steuerklasse und -tarif. Waren Lebenspartnerschaften hier früher in Steuerklasse III eingeordnet, gehören sie jetzt der Steuerklasse I an. Die finanziellen Konsequenzen können erheblich sein. Steuerliche Klassifizierung der Erben Jeder Erbe wird einer von drei Steuerklassen zugeordnet, für die jeweils unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten. Zur Klasse I gehören die engsten Familienmitglieder: Ehepartner, Kinder, Enkel, Ur-

enkel, Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen sowie die eingetragenen Lebenspartner. Geschiedene Ehepartner, Geschwister, Neffen, Nichten und weiter entfernte Verwandte werden nach Steuerklasse II besteuert. Nichtverwandte und alle übrigen Personen werden gemäß Steuerklasse III veranlagt. Dazwischen können Welten liegen, wenn man bedenkt, dass Erben der Steuerklasse I – in Abhängigkeit von dem über dem jeweiligen Freibetrag liegenden Betrag – Steuersätze zwischen sieben Prozent und 30 Prozent, Erben der Steuerklasse III hingegen zwischen 30 und 50 Prozent zu entrichten haben. Der geringste Steuersatz von sieben Prozent ist in Steuerklasse I für ein steuerpflichtiges Vermögen bis 75 000 Euro zu entrichten. Der höchste Steuersatz von 30 Prozent wird erst ab 26 Millionen Euro Euro fällig. In der Steuerklasse II werden 15 bis 43 Prozent für diese Größenordnungen fällig, und in Steuerklasse III – wie schon erwähnt – zwischen 30 und 50 Prozent.

Für Schenkungen gelten – je nach Empfänger – unterschiedliche Freibeträge. Rechtzeitiges Handeln rechnet sich speziell aus steuerlicher Sicht. Foto: pr. Wer kann welche Freibeträge geltend machen? Bevor überhaupt eine Besteuerung des jeweiligen Erbes eintritt, können die Erben von persönlichen Freibeträgen profitieren. Für nahe Angehörige stellen sich diese vom Gesetzgeber festgelegten Beträge wie folgt dar: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner dürfen 500 000 Euro steuerfrei behalten. Für Kinder und Kinder verstorbener Kinder gelten 400 000 Euro, für übrige Enkel 200 000 Euro. Hinzu kommen für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Kinder noch jeweils individuelle Versorgungsfreibeträge. Die können beim überlebenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner bis zu

256 000 Euro betragen, für Kinder bis zum 27. Lebensjahr liegen die Beträge – in Abhängigkeit vom Alter – zwischen 10 300 Euro und 52 000 Euro. Für übrige Erben in der Steuerklasse I – zum Beispiel Großeltern und Eltern – gibt es einen Steuerfreibetrag von 100 000 Euro. Die persönlichen Freibeträge für alle anderen – zum Beispiel für geschiedene Ehegatten oder Geschwister, für Neffen, Nichten oder Schwiegereltern und -kinder – liegen einheitlich bei 20 000 Euro. Für Erben in der Steuerklasse II kann gegebenenfalls ein Hausratsfreibetrag in einer Größenordnung von 12 000 Euro erbschaftsteuermindernd geltend gemacht werden.

Schenkungen können Steuern sparen Ein wichtiger Aspekt bei der Langfristplanung ist vor allem, dass durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern vermieden werden können, die auf Beträge zu zahlen wären, die sich außerhalb der Freibetragsgrenze bewegen. So könnte beispielsweise eine wohlhabende Tante ihrem achtjährigen Neffen alle zehn Jahre zu Weihnachten einen Betrag von bis zu 20 000 Euro steuerfrei zukommen lassen und so für ein gutes finanzielles Polster sorgen – zum Beispiel für ein späteres Studium, einen Auslandsaufenthalt oder besondere Anschaffungen. Würde sie ihm alternativ zum 30. Geburtstag 60 000 Euro übertragen, müssten aus heutiger Sicht die über der Freibetragsgrenze liegenden 40 000 Euro immerhin mit 15 Prozent versteuert werden. Schenkungsintervalle eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten Die Zehnjahres-Regelung spielt auch bei der Übertragung größerer Vermögen eine Rolle. So ist im Prinzip für Ehegatten und eingetragene Lebenspart-

nerschaften die mehrfache Vermögensübertragung von bis zu 500 000 Euro steuerfrei, wenn die Zehnjahresfrist jeweils eingehalten wird. Wer über große Vermögen verfügt und rechtzeitig anfängt, kann – vorausgesetzt, die Bestimmungen ändern sich nicht gravierend – diese günstige Steuergestaltung nutzen. Das gilt im Prinzip auch für andere Verwandtschaftsbeziehungen: So hat jeder Ehegatte die Möglichkeit, seinen Kindern alle zehn Jahre bis zu 400 000 Euro zu schenken. Macht insgesamt einen Betrag von 800 000 Euro, den ein Kind alle zehn Jahre von seinen Eltern steuerfrei übertragen bekommen kann. Immobilien und Betriebsvermögen Vergleichbares gilt auch für die Übertragung von Immobilien, die durch die relativ hohen Freibeträge zum Teil zu Lebzeiten eher steuerfrei übertragen werden können, als das im Erbfall möglich wäre. Allerdings sind bei einer derartigen Schenkung ebenso wie bei Betriebsvermögen wieder eine Reihe anderer Parameter zu berücksichtigen. stb

Wenig Chancen bei Klagen gegen das Finanzamt Wer gegen sein Finanzamt vor Gericht zieht, hat statistisch gesehen relativ schlechte Erfolgsaussichten. Im Jahr 2009 waren in Niedersachsen nur 22 Prozent aller Klagen erfolgreich. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Dabei liegt die Erfolgsaussicht in Niedersachsen sogar noch über dem Bundesdurchschnitt von 20 Prozent. Besonders schlecht sieht es für Steuerzahler in Bremen aus, die mit Entscheidungen des Finanzamtes nicht einverstanden sind. Die Erfolgsaussicht ihrer Klagen liegt nur bei 15 Prozent. r

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Steuerklasse Die Steuerklasse entscheidet über die Höhe der monatlichen Steuerbelastungen. Das deutsche Steuerrecht kennt dabei sechs unterschiedliche Steuerklassen: • In Steuerklasse I werden ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer eingeordnet. • Nach Steuerklasse II werden ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer besteuert, die als Alleinerziehende ein oder mehrere Kinder großziehen. • Steuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer. • Steuerklasse IV ist für verheiratete Arbeitnehmer möglich, wenn beide Ehepartner ein Arbeitseinkommen erzielen.

Für Selbstständige und Die Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte können in der SteuererkläFreiberufler sind in erster Lirung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Foto: pr. nie die Einkommenssteuer • Steuerklasse V gilt für tig steigt sein Nettolohn. Im und die Umsatzsteuer von Beverheiratete Arbeitnehmer, Grunde genommen handelt deutung. Die Einkommenswenn der andere Ehepartner es sich bei Freibeträgen damit steuer entspricht der Lohnberufstätig ist und nach Steu- um vorweggenommene Steu- steuer bei Arbeitnehmern und errückerstattungen. wird in Form von Vorauszaherklasse III besteuert wird. Eingetragen werden kön- lungen auf Basis von Schät• In Steuerklasse VI werden Arbeitnehmer eingeord- nen Freibeträge für besonde- zungen oder einer Gewinnnet, die bei mehreren Arbeit- re Aufwendungen oder die und Verlustrechnung abgegebern beschäftigt sind. Die Pauschalbeträge im Zusam- führt. Anders als Arbeitnehmer Steuerklasse hängt in erster menhang mit den WerLinie vom persönlichen Fa- bungskosten, den Sonderaus- sind Selbstständige und Freimilienstand ab. Nur verheira- gaben und den außerge- berufler jedoch selbst für eine Belastungen. pünktliche Überweisung vertete Paare können frei ent- wöhnlichen scheiden, ob sie sich für die Der Arbeitnehmer muss am antwortlich. Die Umsatzsteuer ist die Kombination III/V oder Jahresende in seiner Steuererklärung aber nachweisen, Steuer, die im Volksmund IV/IV entscheiden. dass es diese Aufwendungen auch als Mehrwertsteuer betatsächlich gab. zeichnet wird und in DeutschLohnsteuer land derzeit 19 Prozent und Die Lohnsteuer ist eine Werbungskosten im ermäßigten Fall bei einigen Variante der EinkommenWerbungskosten sind die Produkten sieben Prozent besteuer und wird bei Arbeitnehmern automatisch vom Kosten, die im Zusammen- trägt. Der Unternehmer führt Bruttoeinkommen abgeführt. hang mit der Berufstätigkeit die Umsatzsteuer für die UmDie Höhe der Lohnsteuer er- entstehen. Das bedeutet, die sätze, die er durch den Vergibt sich dabei aus der jeweili- Aufwendungen, die notwen- kauf von Waren oder Dienstgen Steuerklasse. Für viele dig sind, um das Arbeitein- leistungen erzielt hat, an das Arbeitnehmer ist das Besteue- kommen überhaupt erzielen Finanzamt ab. Da der Unternehmer selbst rungsverfahren damit auch zu können, können als Werbungskosten steuerlich gel- ebenfalls Umsatzsteuern beschon abgeschlossen. Eine Ausnahme besteht tend gemacht werden. Zu den zahlt, beispielsweise beim gehören Einkauf von Waren, kann er dann, wenn der Arbeitneh- Werbungskosten mer Freibeträge eintragen Fahrtkosten, Kosten für die die selbstgezahlten Umsatzließ. In diesem Fall muss er Berufsbekleidung und Ar- steuern von seiner Steuerdie geltend gemachten Aus- beitsmittel, Fort- und Wei- schuld abziehen. Dieser Vorgaben im Rahmen der jährli- terbildungskosten, Ausgaben gang wird als Vorsteuerabzug chen Steuererklärung nach- bei einer doppelten Haus- bezeichnet. Da der Vorsteuerabzug mit weisen. Zudem muss ein Ar- haltsführung und jetzt auch beitnehmer eine Steuererklä- wieder die Kosten für ein viel bürokratischem Aufwand verbunden ist, beispielsweise rung abgeben, wenn er neben häusliches Arbeitszimmer. weil die Umsatzsteuererkläseinem Arbeitseinkommen Außergewöhnliche rung innerhalb der ersten beiweitere Einkünfte erzielt hat: Belastungen den Geschäftsjahre jeden Mobeispielsweise aus einer VerZu den außergewöhnlichen nat abgegeben werden muss, mietung oder aus KapitaleinBelastungen gehören in erster besteht für Kleinunternehmer künften. Linie solche Kosten, die im die Möglichkeit der UmsatzZusammenhang mit den eige- steuerbefreiung. Nutzen könFreibeträge Für jeden Arbeitnehmer nen Kindern oder Krankhei- nen die Kleinunternehmerregelten bestimmte Pauschalbe- ten entstehen. Im Rahmen gelung alle Unternehmer, die träge, die bei seinem jährli- der Steuererklärung können im ersten Jahr weniger als chen Einkommen berücksich- als außergewöhnliche Belas- 17 500 Euro Umsatz erzielen. tigt werden und die Steuerlast tungen beispielsweise Betreu- Durch diese Regelung ist man senken. Lässt der Arbeitneh- ungskosten oder auch die Zu- von der Umsatzsteuerpflicht mer nun Freibeträge auf sei- zahlungen bei Operationen, befreit, darf die Mehrwertner Lohnsteuerkarte eintra- für Zahnersatz oder für Me- steuer auf eigenen Rechnungen, reduziert sich dadurch dikamente geltend gemacht gen dann jedoch nicht erheben und ausweisen. r seine Lohnsteuer – gleichzei- werden.

Steuern bei Arbeitnehmern

Steuern bei Selbstständigkeit

Steuer-ID Mitte 2007 wurde die sogenannte Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) eingeführt, die die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten vereinfachen soll. Die Steuer-ID ist eine elfstellige Zahl. Jedem Bürger wird eine solche Nummer zugeteilt, die dann sein ganzes Leben lang gültig bleibt. Bis zur Einführung gab es eine solche Steuernummer nicht. Die Folge: Wenn jemand beispielsweise in eine andere Stadt umzog und danach ein anderes Finanzamt für ihn zuständig war, änderte sich auch seine Steuernummer.

Sonderausgaben Sonderausgaben stellen eine eigene Gruppe von Ausgaben dar. Hierzu gehören alle Kosten, die weder den Werbungskosten noch den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet werden können. Als Sonderausgaben können beispielsweise die Kirchensteuer, Spenden oder auch die Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen Ehepartner geltend gemacht werden.

Das Steuerrecht ist schon für Arbeitnehmer kompliziert genug, auch wenn für sie der Arbeitgeber die meiste Arbeit im Besteuerungsverfahren übernimmt. Noch schwerer haben es Selbstständige und Freiberufler, die sich um die richtige Abführung ihrer Steuern eigenverantwortlich kümmern müssen. Für viele Steuerpflichtige ist das deutsche Steuerrecht ein Buch mit sieben Siegeln. Und so mancher Bürger atmet erleichtert auf, wenn er seine jährliche Steuererklärung erstellt hat beziehungsweise sie von einem Steuerberater anfertigen lassen kann. Dennoch spielen Steuern vor allem im Arbeitsleben eine wichtige Rolle. Deshalb erklären wir an dieser Stelle einige elementare Grundbegriffe.

Erklärung der wichtigsten steuerlichen Begriffe aus dem Arbeitsleben

Damit Steuern kein Buch mit sieben Siegeln mehr sind

Meyer ■

Vielen Deutschen graut es vor der jährlichen Steuererklärung. Wenn man die wichtigsten Begriffe jedoch erst einmal verstanden hat, klären sich viele Unklarheiten auf. Und wer sich gar nicht mit diesen Dingen beschäftigen möchte, kann das Ganze auch einfach einen Steuerberater machen lassen. Foto: pr.

Janzen

unter einem Dach

Lohnsteuerhilfeverein

ABB e.V. Im Rahmen einer Mitgliedschaft bieten wir steuerliche Beratung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre nach § 4 Nr. 11 StBerG. Einkommensteuer, Kindergeldanträge, Wohneigentum Am Jägerhof 11 · 31655 Stadthagen Telefon 05721 - 91350 www.abbevlohnsteuerhilfeverein.de Beratung nur nach telefonischer Voranmeldung.

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Die Anlage „Vorsorgeaufwand“ wurde völlig neu gestaltet Wie Steuerzahler in diesem Jahr ihre Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung richtig angeben VON BERND WINKELMANN Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen unter anderem auch Beiträge zu Unfallund Haftpflichtversicherungen sowie Beiträge zu vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen. Die Beiträge waren bis 2009 insgesamt nur mit einem Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen über 1500 Euro für Arbeitnehmer beziehunbgsweise 2400 Euro für Selbstständige abzugsfähig. Laut Bundesverfassungsgericht (BVG) müssen Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall jedoch in Höhe des sozialhilferechtlichen Niveaus steuerfrei sein. Diese Vorgabe ist durch das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ umgesetzt worden. Durch dieses Gesetz ist der Abzug der Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge und der übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen erheblich verkompliziert worden. Neu ist: Die Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen erhöht sich um 400 Euro auf 1900 Euro für Arbeitnehmer sowie 2800 Euro für Selbstständige. In vielen Fällen sind die Beiträge zur Basisabsicherung höher als der Höchstbetrag. Die Beiträge zur Basisabsicherung wirken sich dann voll aus. Die übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen haben aber keine steuerliche Auswirkung mehr. Lediglich bei einem geringeren Verdienst – beziehungsweise bei einem alleinverdienenden Ehegatten – kann sich eine steuerliche Auswirkung für die übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen ergeben. Hierzu zählen neben denbereits erwähnten Dingen jetzt auch die Beiträge zur Krankenversicherung, soweit sie die Beiträge zur Basisabsicherung übersteigen. Es bestehen aber noch folgende Besonderheiten: Gesetzlich krankenversicherte Personen Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören grundsätzlich zu den begünstigten Beiträgen für eine Basisabsicherung. Sie sind aber grundsätzlich nur zu 96 Prozent begünstigt. Die pauschale Kürzung um vier Prozent entspricht dem nicht begünstigten Beitragsanteil zur Finanzierung des Krankengeldes. Eine Kürzung um vier Prozent entfällt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das gilt zum Beispiel für gesetzlich versicherte Rentner.

• Zeile 8: Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung • Zeile 12: Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung • Zeile 13: Von der Krankenversicherung erhobene Zusatzbeiträge • Zeile 15: Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung • Zeile 37: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung • Zeile 44: Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung.

Beim Ausfüllen der Anlage „Vorsorgeaufwand“ müssen Steuerzahler diverse Neuerungen beachten. Basisabsicherung übernimmt der Krankenversicherer und teilt dies auch dem Versicherungsnehmer mit. Berücksichtigt werden alle Beiträge, die man als Versicherungsnehmer für sich selbst und für unterhaltsberechtigte Personen (Ehegatte und Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht) zahlt. Die Beitragsmitteilung der Krankenkasse sollte bei Abgabe der Steuererklärung in den ersten Monaten des Jahres immer mit eingereicht werden. Beitragserstattungen der Krankenkasse mindern im Jahr der Erstattung die abzugsfähigen Beträge. Auch hier ist eine Aufteilung der Erstattung in den begünstigten und nicht begünstigten Teil vorzunehmen. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Mitteilung der Krankenkasse.

Datenübermittlung an das Finanzamt Voraussetzung für den vollen steuerlichen Abzug der Beiträge zur Basisabsicherung ist, dass der Steuerbürger in die Datenübermittlung einwilligt. Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern und bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern gilt die Einwilligung stets als erteilt. Die Übermittlung erfolgt mit der Lohnsteuerbescheinigung beziehungsweise mit der Rentenbezugsmitteilung. Bei anderen gesetzlich KranPrivatversicherte kenversicherten (zum Beispiel selbst zahlende Rentner) überPersonen Die Aufteilung der Beiträge mittelt die Krankenversicherung in begünstigte Beiträge für die die Daten. Bei privat Kranken-

versicherten übermittelt das zudem wieder die Anlage AV Versicherungsunternehmen. (Riester-Rente). Bei der neuen Anlage VorsorFehlende Einwilligung geaufwand haben sich im WeBei fehlender Einwilligung sentlichen folgende Änderungen sind die Kranken- und Pflege- ergeben: versicherungsbeiträge nur be• Es bestehen auf Seite 1 umgrenzt als sonstige Vorsorgeauf- fangreiche Eintragungsmöglichwendungen im Rahmen der keiten zur gesetzlichen KranHöchstbeträge abziehbar. ken- und Pflegeversicherung (Spalte 1: Arbeitnehmer; Spalte Verzögerte elektronische 2: Rentner; Spalte 3: ausländiÜbermittlung 2011 sche Krankenversicherung). Obwohl nicht alle Daten • Eintragungen zur privaten elektronisch bis zum 28. Februar Kranken- und Pflegeversicheübermittelt wurden, wird das Fi- rung erscheinen auf Seite 2. nanzamt hieraus keine negativen Krankenversicherungspflichtige Schlüsse im Sinne einer fehlen- Arbeitnehmer, die eine Kranden Einwilligung ziehen. Es kenzusatzversicherung abgewird aber gebeten, bei einer pri- schlossen haben, sollten diese vaten Krankenversicherung die Beiträge auf Seite 1 (Zeile 30) Beitragsmitteilung mit der Auf- eintragen. teilung der Beiträge in den beUnter „Weitere sonstige günstigten und den nicht be- Vorsorgeaufwendungen“ kann günstigten Teil mit einzurei- man in Zeile 45 ebenfalls Kranchen. ken- und Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag) eintragen. Hier Eigenständige soll aber nur dann eine EintraÄnderungsvorschrift gung vorgenommen werden, Der Einkommensteuerbe- wenn man der Datenübermittscheid kann geändert werden, lung widersprochen hat. wenn die Daten fehlerhaft übermittelt wurden. Als Versicherungsnehmer geleistete Beiträge In den Zeilen 38 bis 43 könÄnderung der Einkommensteuernen für den eingetragenen LeVordrucke 2010 durch benspartner oder für unterhaltsdie verbesserte Absetzberechtigte Kinder, bei denen barkeit der Krankenkein Anspruch auf Kindergeld versicherungsbeiträge besteht, Beiträge zur BasisKrankenversicherung und zur Die Anlage Vorsorgeaufwand gesetzlichen Pflegeversicherung ist wegen der Kranken- und geltend gemacht werden, wenn Pflegeversicherungsbeiträge völ- man selbst als Versicherungslig neu gestaltet worden. Es gibt nehmer die Beiträge schuldet.

Udo Bokeloh · Hagen Bokeloh · Arndt Bokeloh BOKELOH + PARTNER · Postfach 1146 · 31675 Bückeburg Tel.: 0 57 22 / 95 03 - 0 · Fax: 0 57 22 / 2 11 82 www.bokeloh-steuerberater.de info@bokeloh-steuerberater.de

Beamte Hier erstellt die Krankenkasse eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, welche Beiträge zur Basisabsicherung und welche zu den Wahlleistungen gehören. Entsprechendes gilt in gleicher Form auch für die Erstattung von Beiträgen. • Zeile 31: Beiträge zur Basiskrankenversicherung • Zeile 32: Beiträge zur Pflege-Pflichtversicherung • Zeile 33: Von der privaten Basiskrankenversicherung (beziehungsweise Pflege-Pflichtversicherung) erstattene Beträge • Zeile 35: Beitragsanteil zur Krankenversicherung, der über die Basiskrankenversicherung hinausgeht (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beträge) Foto: pr. • Zeile 36: Beiträge für eine freiwillige zusätzliche In der Anlage Kind kann man Pflegeversicherung (abzüg auf Seite 2 Kranken- und Pflelich steuerfreier Zuschüsse geversicherungsbeiträge für und erstatteter Beträge). Kinder geltend machen, wenn die Kinder selbst VersicheRentner in rungsnehmer sind, ein Kindergeldanspruch besteht und die der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge von den Eltern getra• Zeile 18: Beiträge zur gen worden sind. Krankenversicherung laut Rentenbescheid Ausfüllhinweise zur Anlage • Zeile 21: Beiträge zur Vorsorgeaufwand Pflegeversicherung laut Rentenbescheid. Um die Sache nicht zu komFreiwillig in der pliziert zu machen, habe ich mich gesetzlichen Krankenauf die am häufigsten vorkomversicherung versicherte menden Gruppen und die typische Fallgestaltung beschränkt: Rentner Die Rentner bezahlen ihren Beitrag selbst und erhalten von Krankenversicherungsder gesetzlichen Rentenversipflichtige Arbeitnehmer cherung eine Bescheinigung, • Zeile 4: Arbeitnehmeranin der sowohl die Beiträge zur teil zur Rentenversicherung Basisabsicherung als auch der • Zeile 8: Arbeitgeberanteil Zusatzbeitrag gesondert ausgezur Rentenversicherung wiesen werden. Die Renten• Zeile 12: Arbeitnehmerkasse zahlt einen Zuschuss. beitrag zur KrankenEinzutragen sind: versicherung • Zeile 18: Beiträge zur • Zeile 13: Von der Basiskrankenversicherung Krankenversicherung laut Bescheinigung erhobene Zusatzbeiträge • Zeile 19: Zusatzbeitrag • Zeile 15: Arbeitnehmerzur Krankenversicherung beitrag zur Pflegelaut Bescheinigung versicherung • Zeile 21: Beitrag zur • Zeile 44: ArbeitnehmerPflegeversicherung beitrag zur Arbeitslosenlaut Bescheinigung versicherung. • Zeile 24: Zuschuss der Rentenkasse. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Bernd Winkelmann Arbeitnehmer ist Sachgebietsleiter • Zeile 4: ArbeitnehmerEinkommensteuer beim anteil zur Rentenversicherung Finanzamt Stadthagen.

Persönlich erstellt für:

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