Ihr Trauerratgeber

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Ihr Trauerratgeber

Eine Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten, der Schaumburger Zeitung und der Schaumburg-Lippischen Landes-Zeitung | 29. Oktober 2010


Ihr Trauerratgeber

Sehr geehrte Leserinnen und Leser.

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er Verlust eines lieben Menschen schmerzt. Er hinterlässt Hilflosigkeit, Betroffenheit und manchmal auch Angst: Angst vor dem plötzlichen Alleinsein, vor der neuen Lebenssituation, vor der Unsicherheit, was zu tun ist, was es bei einem Todesfall alles zu bedenken und zu erledigen gibt. In unserer heutigen Gesellschaft werden Themen wie Tod und Trauer jedoch häufig verdrängt. Die Folge: Viele Menschen stehen plötzlich hilflos da, wenn ein Angehöriger oder ein guter Freund stirbt. Mit dem vor Jahresfrist erstmals herausgegebenen Trauerratgeber haben wir versucht, Betroffenen ein wenig Unterstützung in solch schweren Stunden zu geben. Die Resonanz unserer Leserschaft hat uns dazu bewogen, das Thema Sterben erneut redaktionell aufzugreifen. Bei dieser Neuauflage handelt es sich jedoch nicht um eine einfache Aktualisierung. Stattdessen wollen wir in und mit diesem

Trauerratgeber andere Schwerpunkte setzen. So geht es unter anderem um die Begleitung von Sterbenden auf ihrem letzten Lebensabschnitt, um die rechtzeitige Vorsorge für die Zeit nach dem Tod, um die Trauerbewältigung und um die Frage, was eigentlich aus der Wohnung des Verstorbenen wird. Ich wünsche Ihnen viel Kraft für schwere Stunden.

Arne Frank Verlagsleiter Schaumburger Nachrichten

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Inhalt

Das schwierige Thema „Eigentlich habe ich mir immer gewünscht, dass meine Frau und meine Kinder bei meinem Begräbnis nicht weinen, sondern fröhlich sind und feiern. Aber als meine Frau den gleichen Wunsch für Ihre Beerdigung geäußert hat, wurde mir klar, was ich von ihr und meinen Kindern verlange.“

Inhalt Vorwort Das schwierige Thema Die Vorsorge für die Zeit nach dem Tod Das Lebensende Die Trauerbewältigung Die Grabgestaltung Die Wohnungsformalitäten nach einem Todesfall Kinder und der Tod

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Impressum

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o könnte ein Gespräch über ein Thema beginnen, das häufig gemieden wird. Wer seine Wünsche und Erwartungen äußert, mutet seinen Angehörigen viel zu. Gleichzeitig setzt man sich womöglich der Kritik aus oder wird gar zurückgewiesen. „Du kannst von mir nicht verlangen, dass ich gegen die Ärzte deinen Willen durchsetzen muss, damit lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben.“ Gegenseitiges Kennen und Wertschätzen kann im Gefolge dieser Gespräche vertieft werden. Es gibt viele Fragen, über die man reden könnte – vielleicht sogar sollte. Hier einige Vorschläge:

• Was kommt nach dem Tod? • Wovor hat man mehr Angst: Vor dem Sterben oder vor möglichen Schmerzen? • Gibt es etwas, das Trost spendet, wenn der Partner als Erster stirbt? • Was sollte man voneinander wissen, damit die Begräbnisgestaltung so vorgenommen wird, wie ein Verstorbener es sich gewünscht hat? • Gibt es ein Lied oder einen Spruch oder ein Buch mit einer besonderen Bedeutung? Was verbindet man damit? • Gibt es konkrete Vorstellungen, wie die Angehörigen

das Andenken an den Verstorbenen bewahren sollen? • Welche Wünsche gibt es bezüglich der Kinder? • Wann hört das Leben eigentlich auf? • Wer kann in der Trauer helfen? Auch wenn über die Themen Sterben und Tod häufig nicht geredet wird: Den nahen Angehörigen helfen solche Gespräche in aller Regel, um besser mit dem menschlichen Verlust fertig zu werden. Deshalb sollte sich niemand scheuen, diese Themen rechtzeitig anzusprechen: Besser spät als nie.

Ihr Trauerratgeber Gemeinsame Herausgeber Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Markt 12-14, 31655 Stadthagen C. Bösendahl GmbH & Co. KG, Klosterstraße 32/33, 31737 Rinteln Grimmesche Hofbuchdruckerei, Lange Straße 20, 31675 Bückeburg Redaktion Uwe Graells (verantwortlich), Frank Werner, Holger Buhre, Agenturen Gestaltung Vera Elze Anzeigen Arne Frank (verantwortlich) Druck: CWN-Druck, Hameln Auflage: 32.000 Exemplare

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Die Vorsorge für die Zeit nach dem Tod D

as Leben kann ganz schnell vorbei sein. Von einer Sekunde zur anderen. Wer für den Ernstfall vorgesorgt hat, lässt seine Hinterbliebenen nicht ratlos zurück. So ist zum Beispiel sinnvoll, schon beizeiten Bankvollmachten zu erteilen und den Nachlass zu regeln.

mich entscheiden, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin.“ Sie bezieht sich auf alle Bereiche, in denen es etwas zu regeln gibt: zum Beispiel Behörden, Banken und Ärzte. Sie kann aber auch eingeschränkt werden - etwa für medizinische Fragen.

Der Gedanke an den eigenen Tod ist nicht schön. Doch das, was man zu Lebzeiten nicht regelt, müssen später die Nachkommen machen. Oft geht das nicht gut. Es kann nicht schaden, für den Todes- und Krankheitsfall rechtzeitig ein paar Dinge zu klären.

Kranich empfiehlt, medizinische Dinge lieber gesondert in einer Patientenverfügung zu regeln. Diese richtet sich an diejenige Person, die den Willen des Verfassers durchsetzen soll. Wichtig sei, dass sie möglichst präzise die Krankheitszustände und gewünschten Maßnahmen beschreibt. Daher sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Und ein Zeuge sollte bestätigen, dass man beim Verfassen bei klarem Verstand war.

„Wenn man nichts regelt, sitzen die Angehörigen hinterher da und wissen nicht, was sie tun sollen“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Er rät, den Angehörigen den Willen schriftlich mitzuteilen. Eine Möglichkeit sei, einer guten Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Das ist laut Kranich eine Generalvollmacht, die erst dann gilt, wenn die Notsituation eingetreten ist. „Damit kann jemand für

Eine Bankvollmacht ermöglicht Angehörigen den Zugriff auf Konten - beispielsweise bei einem längeren Krankenhausaufenthalt. Der Kontoinhaber muss dafür eine Standardvollmacht ausstellen, so Stephanie Pallasch von der Zeitschrift „Finanztest“. Mit einer Bankvollmacht

für den Todesfall könnten Angehörige gleich über die Konten des Verstorbenen verfügen. Sie müssten nicht auf den vom Nachlassgericht ausgestellten Erbschein warten. Für beide Vollmachten hätten die Kreditinstitute Standardformulare, erläutert Pallasch. Denn: „Die meisten Banken akzeptieren keine handschriftlichen Vollmachten.“ Die Frage, wer was nach dem Tod erben soll, wird im Testament geregelt. Dazu entschließen sich jedoch nur 25 Prozent der Deutschen, weiß Professor Klaus Michael Groll. Keine Regelung zu treffen, sei „der schlimmste Fehler, der bei der Nachlassregelung passieren kann“, betont der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erben womöglich Personen, die der Erblasser gar nicht berücksichtigen wollte. Oder es entstehen Erbengemeinschaften: Jeder Miterbe kann die Gemeinschaft sprengen und zum Beispiel die Versteigerung einer Immobilie erzwingen, um sich auszahlen zu lasen.

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Die Vorsorge

Aber auch wer ein Testament verfasst, kann ungewollt Unheil anrichten - weil er inhaltliche Fehler macht. Formell kann der Nachlass per privatschriftlichem oder notariell beglaubigtem Testament sowie per notariellem Erbvertrag geregelt werden. Vom Erbvertrag rät Groll jedoch ab, weil dieser sich nur rückgängig machen lässt, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Ein Testament lässt sich jederzeit vom Verfasser ändern. Ehepartner verfassen gern ein Ehegatten-Testament, oft in Form des „Berliner Testaments“, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Sie enterben dabei laut Groll ihre Kinder, wodurch diese einen Pflichtteilanspruch erhalten. Dieser ist immer ein Geldanspruch und kann zu Problemen führen, wenn Sohn oder Tochter auf Auszahlung bestehen. Um den Verkauf des Wohnhauses zu vermeiden, in dem Mutter oder Vater weiter leben wollen, empfiehlt Groll, zu Lebzeiten mit den Kindern einen Pflichtteilver-

zichts-Vertrag zu schließen. Es sollten auch Ersatzerben bestimmt werden, falls die Haupterben verstorben sind. Ansonsten gilt wieder die gesetzliche Erbfolge.

Beizeiten vorsorgen: Mit Vollmachten und einer Patientenverfügung werden den Angehörigen viele Entscheidungen erleichtert.

Um Erbschaftsteuer zu sparen, ist die Vermögensübertragung zu Lebzeiten in Mode gekommen. Bei solchen Schenkungen sollte mit dem Beschenkten schriftlich vereinbart werden, dass dies in Anrechnung auf den späteren Pflichtteil erfolgt, erläutert Groll. Und auch hier gibt es Gründe, die trotz des Steuervorteils dagegen sprechen: Oft können es die Eltern gar nicht absehen, welchen Finanzbedarf sie im Alter aufgrund von Pflegebedürftigkeit noch haben werden. Ist eine Form der Nachlassregelung gefunden, empfiehlt Groll, das Testament beim Nachlassgericht oder Anwalt zu hinterlegen und einen Testamentvollstrecker einzusetzen. Dieser sei eine neutrale Person und diene als Puffer zwischen den Erben. 5


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Das Lebensende

Schmerztherapie und gute Pege allein reichen nicht: Sterbenskranke brauchen auch Gesellschaft und Geborgenheit. 6


Das Lebensende

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ür viele sterbenskranke Menschen ist es eine schreckliche Vorstellung, ihr Lebensende im Krankenhaus zu verbringen. Die Klinik als letzte Station lässt sich vermeiden, wenn beizeiten ein Platz im Hospiz oder eine gute Betreuung organisiert wird. Ein Lebensende in Würde: Für schwerkranke Menschen bedeutet das oft, ihre letzten Tage im Kreise ihrer Angehörigen verbringen zu können. Das kann zuhause, in einem Hospiz oder auch auf einer Palliativstation sein. „Viele Patienten sagen, im Krankenhaus war ich lange genug“, erläutert Benno Bolze vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband. Sie möchten zum Sterben zurück in die eigenen vier Wände. Für die Angehörigen bedeutet dies, dass sie ein ganzes Versorgungsnetzwerk organisieren müssen, damit der Patient seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend versorgt werden kann. Wer ohne Hilfe von außen einen Sterbenskranken betreuen will, läuft Gefahr, sich zu verausgaben. Dadurch leide aber auch die Beziehung zum Angehörigen, warnt die Verbraucherzentrale in einem Ratgeber zum Thema Sterbebegleitung. Die gemeinsame Zeit könne schlimmstenfalls nicht mehr miteinander genutzt werden. Erste Ansprechpartner sind Pflegedienste und der - möglichst schmerztherapeutisch geschulte - Hausarzt. Aber auch die Angehörigen müssen wissen, wie mit den Me-

dikamenten umzugehen und was bei Schmerzattacken zu tun ist. Eine gute Begleitung in den letzten Tagen und Wochen erfordert jedoch häufig mehr: „Sterbebegleitung bedeutet für mich die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung von schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen“, er-

läutert Professor Friedemann Nauck, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Hilfe bieten in dieser Situation auch ambulante Hospizdienste. Neben hauptamtlichen - vor allem beratend tätigen - Mitarbeitern vermitteln sie auch ehrenamtliche Helfer. Diese können Ster-

benskranken Gesellschaft leisten, Einkäufe oder Aufgaben im Haushalt übernehmen. Wenn eine Versorgung zuhause nicht möglich ist oder der Betroffene das nicht will, kommt ein Hospiz infrage. „Ins stationäre Hospiz kann man nicht eingewiesen werden“, betont Bolze. Die Erkrankung muss unheilbar und weit fortgeschritten sein, weiter fortschreiten und der Patient nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Monaten haben. Im Durchschnitt bleiben die jährlich rund 19.000 Hospizpatienten 19 Tage dort. Nicht immer ist der Tod das Ende ihres Aufenthalts: Manche von ihnen werden auch wieder entlassen, weil sich ihr Zustand so stabilisiert hat, dass sie die letzte Phase ihres Lebens daheim verbringen können. „Jeder lebt und stirbt anders“, begründet Bolze den verständlichen Wunsch, nicht bis zum Ende im Hospiz bleiben zu wollen. Den Patienten soweit zu stabilisieren, dass er wieder nach Hause kann, sei auch das Ziel der Palliativstation einer Klinik, sagt Nauck. Dorthin kommen Menschen, deren Symptome zuhause, in einer Pflegeeinrichtung oder auf einer allgemeinen Station nicht ausreichend gelindert werden können und bei denen eine Krankenhausbehandlung nötig ist. Nauck beschreibt Palliativstationen deshalb als eine Art Kriseninterventionsstation. Er schränkt jedoch ein: „Palliativstationen sind keine Sterbestationen - aber Stationen, auf denen gestorben werden darf.“ 7


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Die Trauerbewältigung

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rauern zu können, ist nicht selbstverständlich. Mit dem Schmerz umzugehen, fällt vielen Menschen schwer. Rituale, die früher dabei geholfen haben, funktionieren heute oft nicht mehr. Gesprächsgruppen können eine zeitgemäße Alternative sein - genauso wie Kochkurse. Der Verlust eines Angehörigen oder guten Freundes ist fast immer schmerzhaft. Dass Sterben und Tod in unserer Gesellschaft oft kaum noch sichtbar sind, ändert daran wenig. Im Gegenteil: „Heute wissen die Leute gar nicht mehr, was Tod ist“, sagt Fritz Roth, Gründer einer Trauerakademie. „Und wir wissen nicht mehr, uns auszudrücken, wenn es um Tod und Sterben geht.“ Das mache das Trauern noch schwieriger.

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Jeder Verlust schmerzt: Trauer braucht deshalb Zeit. Oft dauert es viele Monate und manchmal sogar Jahre, sie zu überwinden.


Die Trauerbewältigung

„Der Tod eines nahen Menschen ist wie eine Amputation“, sagt Roth. „Und wenn mir ein Bein amputiert wird, komme ich aus dem Tritt.“ Was Trauernde dann am wenigsten gebrauchen können, sind gute Ratschläge. „Meist sind die auch mehr Schläge als Rat.“ Aufmunterungen wie „Warte mal ab, wird schon wieder“ sind dann überflüssig. Wichtig sei vielmehr, dass Trauernde „ankommen und sich fallen lassen können“. Eine Adresse dafür sind Gesprächskreise für Trauernde - an Roths Trauerakademie gibt es aber auch Kochkurse: „Wir stellen da gemeinsam ein Menü zusammen, gehen auf den Markt einkaufen und kochen dann.“ Viele alte Rituale sind inzwischen fast vergessen: das Aufbahren des Toten in dessen Haus, die schwarze Trauerkleidung oder regelmäßige Gottesdienste für den Verstorbenen. „Oft gab es dabei einen engen Bezug zur Kirche, zum Teil waren diese Traditionen auch sehr rigide“, sagt der Psychoanalytiker Peter Marx. „Eine Witwe war eben verpflichtet, ein Jahr Schwarz zu tragen.“ Das alles ist längst nicht mehr so - aber die verschwun-

denen Rituale haben ein Vakuum hinterlasssen. Langsam füllt es sich mit neuen Formen der Trauerbewältigung. Dazu kann auch gehören, dass Freunde bei der Beerdigung das Lieblingsstück des Toten von Pink Floyd spielen oder am ersten Todestag Teelichter auf den Grabstein stellen. „Ich finde es gut, wenn es immer mehr Möglichkeiten gibt, seinen Weg für den Umgang mit Trauer zu finden“, sagt Marx. Dabei gebe es kein Richtig oder Falsch. Marx hält Angebote wie die der Trauerakadamie grundsätzlich für sinnvoll: „Auch Reisen für Trauernde können gut sein, wenn ich raus aus den eigenen vier Wänden kommen will.“ Ähnlich sei es mit den Kochkursen. „Aber man muss wissen: Trauer braucht seine Zeit“, sagt der Psychologe. „Ich darf da nicht hingehen und glauben, die Trauer sei hinterher weg. Das wäre naiv.“ Das sieht auch Ulla Steger so: „Viele denken, dass der Trauerprozess ungefähr ein Jahr dauert“, erklärt die Psychologin und Psychotherapeutin. „Aber die Trauer ist nach dem ersten Todestag nicht vorbei.“ Manchmal sei das zweite Jahr noch viel

Viele alte Rituale funktionieren nicht mehr. Trauernde müssen deshalb neue Formen fi nden, ihren Schmerz auszudrücken.

schlimmer als das erste - auch weil die Trauernden selbst oft hofften, ihr Schmerz sei dann weg. „Und dann fallen sie in ein ganz tiefes Loch, wenn sie merken, das stimmt nicht.“ Hinzu kommt, dass während des ersten Trauerjahres andere Verwandte und Freunde davon ausgehen, dass ihnen der Verlust noch wehtut - im Jahr danach viele sich aber so verhalten, als sei dann alles wieder im Lot.

Trauernde gegen deren ausdrücklichen Willen zu Aktivitäten zu überreden. „Man muss akzeptieren, wie sich der Trauernde verhält“, sagt Marx. Ihm vorzuschlagen, doch mal wieder mit zum Volleyball oder ins Kino zu kommen, sei aber völlig in Ordnung. Ideal sei, einfach für den Trauernden da zu sein und ihm zu signalisieren „Wir freuen uns, wenn du kommst. Aber wir haben Verständnis, wenn es dir zu viel wird.“

Freunde und Bekannte sollten aber nicht versuchen,

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Die Grabgestaltung

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er von einem lieben Menschen Abschied nehmen muss, will ihm eine letzte Anerkennung zukommen lassen. Zum Beispiel in Form eines schön bepflanzten Grabes. Dabei sollte auf eine pflegeleichte Bepflanzung geachtet werden. Die Planung der Grabgestaltung soll die Vorlieben des Verstorbenen berücksichtigen. Aber auch praktische Aspekte sollten mit in die Überlegungen einfließen.

Anders als im privaten Garten sind die Gestaltungsmöglichkeiten auf einem Friedhof begrenzt. „Jeder Friedhof hat seine eigene Satzung“, erläutert Roland Wagner vom Bund deutscher Friedhofsgärtner. Die Vorgaben der Satzungen zielen darauf ab, das Nebeneinander der Gräber mit ihrer individuellen Gestaltung so zu regeln, dass sich auf einer eng begrenzten Fläche niemand durch seinen Nachbarn beeinträchtigt fühlt. Wie detailliert und umfangreich die Satzungsvorgaben sind, ist unterschiedlich. Die Einschränkungen betreffen vor allem die Grabsteine, häufig aber auch die Bepflanzung. „Manche Satzungen schreiben vor, dass bestimmte Pflanzen verwendet werden sollen oder auch nicht verwendet werden dürfen. Andere regeln die Wuchshöhe“, sagt Alexander Helbach vom Verein Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Wer ein Grab anlegen und bepflanzen möchte, sollte sich also zuerst bei der Friedhofsverwaltung informieren.

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Friedhofsgärtner orientieren sich bei der Grabgestaltung an Faustregeln für die Aufteilung der Fläche: „Die Bodenbepflanzung nimmt etwa 60 Prozent ein, die Rahmenbepflanzung oder die Kopfgehölze 25 Prozent und die jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung etwa 15 Prozent“, erklärt Wagner. Für die Flächenbepflanzung bieten sich Bodendecker an: Sie unterdrücken Unkraut, schützen das Erdreich vor raschem Austrocknen und erleichtern damit die Pflege enorm. Zudem ist ein immergrüner Teppich schön anzusehen und gilt als Symbol für ewiges Leben.

Welche Pflanzen gewählt werden, hängt - wie im Privatgarten - von den Standortbedingungen ab. „Für sonnige Standorte bieten sich bodendeckende weiße oder rote Rosen an. Sie sind leider noch viel zu selten auf Friedhöfen zu sehen“, sagt Katharina Adams von der Gesellschaft der Staudenfreunde. „Efeu und Immergrün sind die Klassiker für Schatten oder Halbschatten.“ Liegt ein Grab jedoch unter einem Laub abwerfenden Gehölz, dann macht Immergrün im Herbst wenig Freude: Die Blätter müssen mühsam aus den Ausläufern herausgepickt werden. „Eine praktische Alternative ist das Dick-


Die Grabgestaltung

Die Vorlieben des Verstorbenen spielen bei der Grabgestaltung eine Rolle – aber auch die Friedhofssatzung.

männchen: Es verschlingt das Herbstlaub“, sagt Wagner. Golderdbeeren sind für solche Standorte ebenfalls gut geeignet. Sie nehmen auch ein paar Striche mit dem Laubrechen nicht übel. Daneben bringt die Golderdbeere mit ihren gelben Blüten farbige Abwechslung ins Spiel. Auch Schaumblüte, Purpurglöckchen oder Steinbrecharten sind mit ihrem filigranen Blütenflor hübsche Alternativen für schattige Plätze. Noch mehr Auswahl gibt es unter den Sonne liebenden Polsterstauden: „Ideal sind Teppichthymian, Lavendel, Polsterphlox oder Blaukissen“, sagt Adams. Polsterstauden machen sich

gut als flächige Bepflanzung oder als Grabumrahmung. Alternativ wird eine grüne Fläche oder auch eine Kiesfläche durch saisonale Blütenpflanzen unterbrochen. Hier kommen traditionell Vergissmeinnicht, Tränendes Herz, Stiefmütterchen, Alpenveilchen, Schneeheide oder auch Lilien zum Einsatz. „Eine absolute Trendpflanze mit vielen neuen Varianten ist die Christrose“, betont Wagner. Die Wechselbepflanzung kann einfach in einer Schale auf das Grab gestellt werden. Darin trocknet das Substrat jedoch sehr schnell aus. Regelmäßiges Gießen ist nicht nur im Sommer notwendig.

Pflegeleichter sind eingepflanzte Gewächse. Kopfgehölze sorgen für eine Höhenstaffelung und setzen Akzente. Der Lebensbaum und der Buchsbaum sind wegen ihrer Symbolik beliebt. Eine Säulen-Eibe wirkt besonders edel. „Unter den Zwergkoniferen gibt es zahlreiche neue Sorten mit ungewöhnlichen Farben und Formen“, sagt Adams. Wer die Bepflanzung nicht selbst in die Hand nehmen will, kann einen Friedhofsgärtner beauftragen. „Man kann auf dem Friedhof Ausschau halten nach Gräbern, die gefallen“, empfiehlt Helbach. Meist ist gekennzeichnet, welcher Gärtner sie pflegt.

Efeu als pflegeleichte Bepflanzung Efeu gedeiht in der Sonne und im Schatten, ist kalkund stickstoffliebend und extrem pflegeleicht. Sind die Pflanzen einmal angewachsen, hat Unkraut keine Chance mehr. Triebe, die über den Grabrand hinauswachsen, sich zu nah an den Grabstein drängen oder nach oben ragen, werden abgeschnitten. „Ansonsten sollte Efeu am besten in Ruhe gelassen und keinesfalls überpflegt werden“, erläutert Roland Wagner vom Bund deutscher Friedhofsgärtner. 11


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Die Wohnungsformalitäten nach einem Todesfall Der Mietvertrag erlischt nicht automatisch mit dem Tod. Deshalb sollten Erben sich rechtzeitig um die Formalitäten und die Wohnungsauflösung kümmern. 12

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enn die Beerdigung vorüber, vieles andere organisiert und die erste Trauer bewältigt ist, kommt die Frage nach der Wohnung des Verstorbenen auf. Was eigentlich passiert damit? Wer muss sich darum kümmern? Vieles regelt das Gesetz: Man muss es nur kennen. Bei allen Formalitäten, die nach dem Tod eines Menschen anfallen, wird eines oft nicht bedacht: die Wohnung gerade wenn die Erben dem Toten gar nicht so nahe standen. „Viele gehen davon aus, dass der Mietvertrag mit dem


Die Wohnungsformalitäten

Tod einfach erlischt und fallen dann aus allen Wolken, dass der zunächst wie bisher bestehen bleibt“, sagt der Rechtsanwalt Andreas Kühnelt. Und das ist auch gut so: Denn das Gesetz schützt vor allem Hinterbliebene, die mit dem Toten zusammengelebt haben. „Nach Paragraf 563 des Bürgerlichen Gesetzbuches treten nicht nur Ehepartner, sondern auch Unverheiratete, Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften und Kinder, die mit in der Wohnung gelebt haben, in den Mietvertrag ein“, sagt der Fachanwalt Professor Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Wollen diese Personen weiterhin in der Wohnung bleiben, müssen sie nichts unternehmen, auch wenn es natürlich zweckmäßig ist, den Vermieter zu informieren. Der allerdings kann dem neuen Mieter nur kündigen, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt, beispielsweise der neue Vertragspartner hoch verschuldet ist. Der neue Mieter muss dem Vermieter innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod mitteilen, wenn er die Wohnung nicht übernehmen will. Der Erbe - wer auch immer es ist - kann dann die Wohnung mit der üblichen gesetzlichen Frist kündigen. „Viele wollen oder können gar nicht in der Wohnung bleiben, weil sie für eine Person zu groß oder zu teuer ist“, gibt Groll zu bedenken. Und vor allem ältere Menschen zögen in altersgerechtere Wohnungen. Lehnt der Partner den Eintritt in den Mietvertrag ab, können auch Kinder

oder Verwandte eintreten - vorausgesetzt, sie haben zuvor schon mit dem Verstorbenen zusammengelebt. Für getrennt lebende Ehepartner gilt das Eintrittsrecht nicht. Ein Sonderkündigungsrecht kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der verstorbene Mieter einen zulässigen Sondermietvertrag eingegangen ist. „Das ist etwa der Fall, wenn man einen qualifizierten Zeitmietvertrag abgeschlossen oder einen wechselseitigen Kündigungsverzicht vereinbart hat“, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Beides komme bei privaten Wohnungsmietverträgen aber selten vor. Etwas komplizierter wird es, wenn niemand eintrittsberechtigt ist, der Verstorbene also allein gelebt hat, und der Mietvertrag Bestandteil des Erbes ist. „Dann geht auch die Wohnung mit allen damit verbundenen Rechten, Pflichten und Kosten auf die Erben über“, erläutert Anwalt Kühnelt. Das ist andersherum übrigens auch der Fall, wenn der Vermieter stirbt. Die Kündigung des Mieters muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes erfolgen. Die Frist - also die Zeit, die den Erben bleibt, die Wohnung zu räumen und die erforderlichen Schönheitsreparaturen vorzunehmen - beträgt drei Monate. „Es gibt 1001 Klausel für die Schönheitsreparaturen, selbst wenn sie im Vertrag festgehalten sind“, gibt Ropertz zu bedenken. Daher rät er, besonders starre Klauseln immer dahingehend prüfen zu lassen, ob sie überhaupt wirksam sind. Oft hänge es aber auch vom Vermieter ab, ob man sich nicht auch so einigen könne.

Gleiches gilt, wenn man den Mietvertrag schneller als in der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen will. „Oft ist ein Vermieter ja auch daran interessiert, die Wohnung schnell neu zu vermieten, um dann etwa die Miete zu erhöhen oder vorher die Wohnung noch zu modernisieren“, schildert Kühnelt ein mögliches Szenario. Die Erben wiederum sollten ein Interesse daran haben, schnell aus dem Vertrag zu kommen, um unnötige Kosten für Miete und Energieversorger zu vermeiden. „Da kann für drei Monate durchaus etwas zusammenkommen“, gibt Groll zu bedenken. Noch kniffeliger wird es, will ein Erbe das Vermächtnis ausschlagen. Das passiert manchmal erst, wenn über den Umfang des Erbes samt möglicher Verbindlichkeiten - also Schulden - informiert worden ist, so Kühnelt. Die Schulden würden aber erst komplett offengelegt, wenn das Erbe angenommen ist. „Da beißt sich die Katze in den Schwanz“, sagt der Experte und gibt gleichzeitig Entwarnung. Das Erbe könne noch losgeschlagen werden, wenn man in Unkenntnis des vollen Umfangs des Erbes war. Das führe jedoch nur zum Erfolg, wenn man Beweis führen kann, dass man das Erbe in Unkenntnis angenommen hat. Wird ein Erbe ausgeschlagen, darf auch kein Brief, kein Foto und auch nicht der geliebte Sessel des Verstorbenen mitgenommen werden. „Viele denken nur nicht rechtzeitig daran oder wissen nicht ausreichend Bescheid. Deswegen sollten sich die Verbliebenen einfach nur rechtzeitig informieren“, rät Kühnelt.

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Literatur

Kinder und der Tod Kinder auf den bevorstehenden Tod

„Oskar und die Dame in Rosa“ stammt von Eric-Emmanuel Schmitt und handelt von einem zehnjährigen Jungen, der sich auf seinen eigenen Tod vorbereitet. Dabei wird der leukämiekranke Oskar im Krankenhaus von einer älteren Dame begleitet, die er „Oma Rosa“ nennt. Er schreibt 13 Briefe an den lieben Gott über Freude, Trauer, Schmerz, seine Eltern, über die Liebe und das Sterben. (Fischer Taschenbuch Verlag 7,- Euro (Oktober 2005)

eines Familienmitglieds oder eines Verwandten vorzubereiten, gehört zu den schwierigsten Aufgaben für Eltern. Ebenso unangenehm ist es, dem eigenen Nachwuchs die Nachricht vom plötzlichen Tod eines lieben Menschen zu überbringen.

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„Und was kommt dann?“ stammt aus der Feder von Pernilla Stalfelt. Es ist eine unbeschwerte Hinführung zum Thema und bietet viele Bilder sowie unkonventionelle Texte über das Sterben, den Tod und was danach kommt. Alles wird in teilweise heiteren und witzigen Kurztexten beschrieben. Auch alte Riten des Umgangs mit Toten werden erläutert: zum Beispiel die Bootsbestattung und ein Steinhaufen als Grab), ebenso umgangssprachliche Synonyme für Sterben und Tod.

inder können den Trauerprozess aktiv gestalten. Sie orientieren sich an ihrem Umfeld: Wie wird dort mit dem Tod gelebt? Sie lernen von den Erwachsenen, dass der Tod zwar etwas Schmerzhaftes ist, dass das Leben aber weitergeht. Kinder können ruhig zur Beerdigung mitgehen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, den Umgang mit dem Tod in der familiären Gemeinschaft zu erleben und zu erlernen. Es gibt zahlreiche Kinderbücher zum Thema Sterben und Tod. Als „besonders empfehlenswert“ stuft die Evangelische Kirche diese Bücher ein:

Der Tod eines lieben Menschen schmerzt sehr...

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2010

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