Ihr Trauerratgeber
Eine Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten | Freitag, 26. Oktober 2012
Zurückdenken und nach vorne schauen Die Trauer ist bei jedem Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt Sehr geehrte Leserinnen und Leser. Die Themen Tod und Sterben sind weitgehend aus unserem Alltag verbannt. Wir tun alles, um uns nicht damit befassen zu müssen – unter anderem, weil uns Verluste Angst machen. Dennoch wird jeder von uns im Laufe seines Lebens irgendwann einmal mit dem Tod eines nahen Angehörigen oder Freundes konfrontiert. In dessen Folge bestimmen bei vielen Menschen plötzlich Gefühle den Alltag, die sie bis dahin noch nicht erlebt haben. Dieser sogenannte Trauerprozess lässt sich Experten zufolge in vier Phasen einteilen, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich lange dauern und ausgeprägt sind. In
rung. Dabei der Phase des steigt die KonNicht-Wahrzentration wiehaben-Wollens der, und die und der VerFreude an den leugnung will kleinen Dingen man einfach kehrt allmähnicht wahrhalich zurück. ben, dass jeTrauer und mand für imHadern lassen mer gegangen langsam nach ist. In der PhaArne Frank und sind nicht se der aufbrechenden Gefühle verspürt mehr so intensiv. Daran schließt sich die man den vollen Schmerz. Starke Gefühlsschwan- Phase des neuen Gleichkungen dominieren. Man gewichts an. Viele Menhat an nichts mehr Freu- schen erfüllt es zwar imde und hadert mit dem mer noch mit Wehmut, Schicksal. Die Gedanken wenn sie an die Vergankreisen häufig darum, was genheit denken. Aber der wir nie mehr gemeinsam vertrauensvolle Blick in mit dem verstorbenen die Zukunft überwiegt Menschen erleben kön- ganz eindeutig. Der Blick wird auf das nen. Diese Phase ist die schmerzlichste und gerichtet, was man im schwierigste Phase in der Leben noch haben kann: zum Beispiel die Zeit mit Trauerbewältigung. Es folgt die Phase der der Familie oder mit langsamen Neuorientie- Freunden, aber auch die
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Aufgaben am Arbeitsplatz oder in einem Ehrenamt. Die Resonanz unserer Leserschaft in den vergangenen Jahren hat uns dazu bewogen, das Thema Sterben auch in diesem Jahr wieder redaktionell aufzugreifen. Mit der inzwischen vierten Ausgabe unseres Trauerratgebers wollen wir Betroffenen einmal mehr ein wenig Unterstützung für die schweren Stunden nach dem Verlust eines geliebten Menschen geben. Schließen möchte ich mit einem ebenso treffenden wie angemessenen Zitat von Immanuel Kant: „Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern. Tot ist nur, wer vergessen wird.“ Arne Frank SN-Verlagsleiter
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Für 40 Euro auf der sicheren Seite Hans Dieter Liebelt erläutert, warum jeder Volljährige eine Patientenverfügung machen sollte Das Beispiel ist krass, aber eindrucksvoll: Ein 22-jähriger Mann verunglückt mit seinem Auto und liegt anschließend im Krankenhaus im Koma. Die Eltern und Angehörigen sind dann weder auskunftsberechtigt noch dürfen sie entscheiden, ob und wie behandelt werden soll. „Und genau aus diesem Grund sind eine Patientenverfügung und eine flankierende Vorsorgevollmacht so ausgesprochen wichtig“, sagt Hans-Dieter Liebelt. Der Rechtsanwalt und Notar aus Bückeburg rät allen Erwachsenen dringend dazu, sich mit diesem gerne verdrängten Thema zu befassen und entsprechend vorzusorgen. Zwar sei eine handschriftliche Fassung grundsätzlich möglich, so Liebelt. „Aber sicherheitshalber sollte dabei jeder einen Notar zu Rate ziehen“, erläutert der Experte. „Bei den Formulierungen gibt es aber unzählige Fallstricke – und zwar selbst bei Mustertexten aus dem Internet.“
Stichwort Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Hans-Dieter Liebelt rät allen Erwachsenen, eine von einem Notar formulierte Patientenverfügung mit begleitender Vorsorgevollmacht aufzusetzen.Foto: hb Die Angst vor einer horrenden NotarRechnung ist Liebelt zufolge unbegründet: „Alles in allem kostet das Ganze rund 40 Euro.“ Darüber hinaus werden alle notariell verfassten Patientenverfügungen beim Zentralen Register für Vorsorgevollmachten registriert. Die Folge: „Im Ernstfall ist man in ganz Deutschland abgesichert.“ 4 Weit weniger anspruchsvoll als eine vernünftige Patien-
Infokasten Liebelt & Kollegen Notar und Rechtsanwälte Lange Straße 77/78 31675 Bückeburg Tel. 05722 / 4110 Tel. 05722 / 4140 Mail mail@kanzlei-liebelt.de Internet www.kanzlei-liebelt.de
tenverfügung ist das Aufsetzen einer Bestattungsverfügung. „Darin lassen sich alle Wünsche rund um die eigene Trauerfeier und Beerdigung formulieren“, erläutert Hans-Dieter Liebelt. Beispielhaft nennt der Rechtsanwalt und Notar die Art der Bestattung, Wünsche über dabei zu spielende Lieder, Art und Umfang der Zeremomie sowie eine Übersicht der einzuladenden Trauer-
gäste. „Wer so vorgeht, erleichtert seinen Angehörigen die Organisation der Bestattung ungemein“, sagt Liebelt. Zugleich warnt der Experte vor einem einfach zu vermeidenden Fehler: „Diese Hinweise gehören nicht ins Testament, da dieses im Normalfall erst drei Wochen nach dem Todesfall eröffnet wird. Und dann ist die Trauerfeier schon längst Geschichte.“ hb
Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum sogenannten „Vertreter im Willen“: Er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Quelle: Wikipedia
Fallstricke im Erbrecht vermeiden Joachim Grass rät zu notariell verfassten Erbverträgen „Regeln Sie Ihr Erbe, bevor es andere tun.“ So lautet der Rat von Rechtsanwalt Joachim Grass, Partner der Kanzlei Liebelt & Kollegen. Wichtig dabei sei, die Formvorschriften zu beachten. „Ein normales Testament muss beispielsweise durchgängig handschriftlich verfasst werden. Ansonsten ist es ungültig.“ Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt Grass geneDas Erbrecht gehört zu den rell einen notariell verfassten Schwerpunkten von Rechtsan- Erbvertrag, in dem alle Wünwalt Joachim Grass. Foto: hb sche rechtssicher formuliert
werden können. Dabei sei jedoch zu beachten, dass die völlige Enterbung eines grundsätzlich Erbberechtigten nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sei, macht Grass deutlich. „Ein Pflichtteilsanspruch besteht normalerweise immer.“ Sein Tipp bei solchen Anliegen: „Eine Schenkung zu Lebzeiten – quasi als vorweggenommene Erbfolge.“ Möglich sei zudem eine Verknüpfung mit bestimmten Auflagen – zum Beispiel Pflegeleistungen. hb
Fabian Buschmeier hat seine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft kürzlich als Jahrgangsbester und Kammersieger abgeschlossen. Die Philosophie von „Bestattungen Busch & Schmidt“ liegt ihm bereits im Blut. In absehbarer Zeit will er sich zudem zum Bestattermeister weiterbilden. Foto: hb
Professionelle Begleiter in schweren Stunden „Bestattungen Busch & Schmidt“ steht Trauernden mit fachlicher Kompetenz zur Seite Der Abschied von einem geliebten Menschen ist für die Angehörigen meist ein schwerer Schicksalsschlag – verbunden mit zahlreichen Aufgaben rund um die dann bevorstehende Beerdigung. Ein professionelles Unternehmen wie Busch & Schmidt nimmt den Trauernden alle Pflichten und Herausforderungen rund um den Todesfall ab: einfühlsam und kompetent, würdevoll und angemessen. Frederik und Daniela Busch (geborene Schmidt) sind seit Ende 2009 als Bestatter in Bückeburg tätig. Inzwischen gibt es Zweigstellen in Stadthagen und Auetal-Rehren. Während er als Kind und Jugendlicher bereits im elterlichen Bestattungsunternehmen viele Einblicke erhalten hatte, schloss seine Frau vor einigen Jahren ihre Ausbildung zur Bestattungsfachkraft mit Erfolg ab. Von diesen unterschiedlichen Erfahrungen profitieren die Kunden. „Wir übernehmen selbstverständlich alle Formalitäten“, verspricht Frederik Busch. „Zudem organisieren wir nicht nur klassische Beerdigungen, sondern erfüllen auch gerne Sonderwünsche.“ Er nennt beispielsweise die Möglichkeit, die Asche von
Infokasten Bestattungen Busch & Schmidt Inhaber: Daniela und Frederik Busch Hauptsitz Lange Straße 36 31675 Bückeburg Tel. 05722 / 9129284
Frederik und Daniela Busch stehen allen Trauernden rund um die Bestattung mit Rat und Tat zur Seite. Foto: pr. Verstorbenen nach deren Verbrennen auf hoher See oder aus einem Heißluftballon heraus zu verstreuen. Bis es soweit ist, müssen die Verstorbenen jedoch erstmal vernünftig gelagert werden. „Dazu verfügen wir über eine hauseigene Kühlung sowie einen Abschiedsraum“, sagt Busch. Zuvor werden die verstorbenen Personen im Hygieneraum des Unternehmens angemessen hergerichtet. Eine Auswahl an Urnen und Särgen zeigt das Unternehmen in ihrer Ausstellung in Bückeburg.
Besonders am Herzen liegt den Eheleuten die organisatorische und finanzielle Vorsorge zu Lebzeiten. „Ansonsten wissen die Hinterbliebenen oft gar nicht, ob die Verstorbenen sich die Bestattung und das Drumherum so gewünscht haben. Und auch die gesamten Kosten müssen sie dann allein tragen.“ Aus ihrer beruflichen Erfahrung wissen Daniela und Frederik Busch: „Ein solches Vorgehen beruhigt und schafft Gewissheit – sowohl für die Vorsorgenden als auch für die Angehörigen.“ hb
Bürozeiten Montag – Donnerstag 9 – 14 Uhr Freitag 9 – 12 Uhr Zweigstelle Stadthagen Echternstraße 16 31655 Stadthagen Tel. 05721 / 9944366 Zweigstelle Auetal Rehrener Straße 35 31749 Auetal Tel. 05752 / 9293355 Mail: bestattungenbusch.schmidt@web.de
Von Rosen bis Stechpalmen: Passende Pflanzen für Gräber
Als Schmuck für Gräber eignen sich besonders symbolträchtige Pflanzen wie Myrtenzweige und Rosen. Diese stehen für die immerwährende Liebe über den Tod hinaus, erläutert der Bundesverband Einzelhan-
delsgärtner (BVE). Stechpalme (Bild) und Buchs stehen für die Hoffnung auf ewiges Leben; Immergrün und Stiefmütterchen für die liebevolle Erinnerung. Im November stehen mehrere Gedenktage für die Ver-
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storbenen an: Dazu gehören Allerheiligen am 1., der Volkstrauertag am 18. und der Totensonntag am 25. November. Damit in dieser regnerischen und frostigen Zeit Gestecke und Sträuße schön bleiben, können Gärtner die Blü-
ten in Wachs tauchen. Alternativen seien künstliche Seidenblumen, rät der Verband. Trockenblumen, Koniferengrün, Zapfen und Moose bilden meist die Grundlage für frosttaugliche Gestecke. r/pr.
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Den Tod „begreifen“ Abschied von Angehörigen: Wie sich ein Sterbefall im Krankenhaus bewältigen lässt Stirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, kommt das für Familienmitglieder oft überraschend. Dann müssen sie vieles gleichzeitig erledigen. Zum Verabschieden sollten sie sich aber die Zeit nehmen, die sie brauchen. Viele Krankenhäuser gehen darauf ein. Sterben Angehörige in der Klinik, ist das für Familienmitglieder oft ein Schock. Denn nicht immer ging dem Tod eine Krankheit voraus, manchmal war es nur ein Routine-Eingriff. Bei einem plötzlichen Tod hat fast niemand einen Plan im Kopf: „Da können Sie relativ wenig tun, man kann sich darauf nicht vorbereiten“, sagt Professor Friedemann Nauck, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Sind Angehörige nicht vor Ort, werden sie meist telefonisch informiert. Für diesen Fall sollten sie sich überlegen, wie sie ins Krankenhaus kommen. Völlig aufgelöst selbst ins Auto zu steigen, ist keine gute Idee. „Fragen Sie einen Nachbarn oder Freund. Am besten jemanden, der Ihnen nahe steht, aber emotional weniger stark betroffen ist“, sagt Alexander Helbach, Sprecher von Aeternitas, einer Initiative für Bestattungskultur. Im Krankenhaus angekommen, geht es vor allem darum, wie lange der Verstorbene auf seinem Zimmer bleiben darf. Dies kann von Krankenhaus zu Krankenhaus variieren. „Fragen Sie in jedem Fall beim Klinikpersonal nach“, rät Hardeweg. Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile eigene Räume zur Verabschiedung an. Dort gibt es die Möglichkeit Blu-
Vielen Angehörigen ist es wichtig, den Verstorbenen noch einmal anzufassen. men aufzustellen, eine bestimmte Musik zu spielen oder Kerzen anzuzünden. In vielen Fällen hat es organisatorische Gründe, warum Tote in Krankenhäusern relativ schnell in den Kühlraum gebracht werden: Die Lebenden haben Vorrang, und das Zimmer wird wieder gebraucht. Bei Angehörigen kann dann schnell der Eindruck entstehen, sie müssten sich beim Verabschieden beeilen. Einfach hinnehmen müssen sie dies nicht, sondern können versuchen, mit dem Klinikpersonal zu reden: „Sie dürfen Zeit einfordern. Erklären Sie, dass Sie das für die Verabschiedung brauchen.“
Auf einigen Stationen haben Angehörige die Möglichkeit, mit Hilfe einer Pflegekraft den Verstorbenen zu waschen und anzuziehen. Denn für viele ist das Anfassen ein wichtiger Teil, um den Tod im Wortsinne begreifen zu können. Rund 36 Stunden Zeit haben die Angehörigen für die Verabschiedung, bevor der Körper in den Kühlraum muss. Danach wird ein Bestatter beauftragt, der den Toten abholt. Die Formalitäten sind irgendwann abgehakt – der Tod ist es häufig noch lange nicht. „Angehörige müssen sich darauf einstellen, dass sich ihnen wichtige Fragen vielleicht erst
Foto: pr.
Monate später stellen“, sagt Professor Nauck. Angehörige dürften sich nicht scheuen, in der Klinik noch einmal anzurufen und den behandelnden Arzt oder die Pfleger mit ihren Anliegen zu konfrontieren. Häufig gehe es um die Fragen „Hat er gelitten?“ und „Warum war ich nicht da, als er starb?“ Vor allem die letzte Frage beschäftigt viele Angehörige. „Wir beobachten aber oft, dass Menschen im Krankenhaus regelrecht auf den Moment warten, an dem sie allein sind, um zu sterben“, erklärt Nauck. Hinterbliebene fühlten sich dennoch schuldig, im letzten Moment nicht dagewesen zu sein. r
Ein modernes und zertifiziertes Bestattungshaus mit Tradition Busch Bestattungen steht für formvollendete und würdevolle Abschiedszeremonien Zu Lebzeiten machen sich viele Menschen keine Gedanken über den Tod und konfrontieren ihre Angehörigen nach dem Todesfall mit Entscheidungen, die nicht immer leicht sind. Die Hinterbliebenen haben dann eine Menge Formalitäten zu erledigen und viele organisatorische Entscheidungen zu treffen. Mit an erster Stelle steht die Auswahl des Bestatters. Henrik Busch ist Inhaber des Unternehmens „Busch Bestattungen“ in Bückeburg (Maschstraße 8) und Bad Eilsen (Bückeburger Straße 19a) sowie von „Fr. Krückeberg Bestattungen“ im Auetal (Kathrinhagener Straße 28). Beide Firmen sind Bestattungsunternehmen mit Tradition, die bis ins Jahr 1929 zurück reicht – bei „Fr. Krückeberg Bestattungen“ sogar bis ins Jahr 1819. Beide Unternehmen sind vom TÜV Rheinland zertifizierte Betriebe – ein Hinweis für Kunden, dass sie es mit geschultem und qualifiziertem Personal zu tun haben, das auf ihre Wünsche eingeht. Die Würde des Verstorbenen wird hier geachtet, das Brauchtum aller Kulturen, Nationen und Religionen respektiert. Henrik Busch und seine Mitarbeiter helfen bei allen Fragen und erledigen alle Formalitäten: „Wir bieten ein großes Spektrum an Leistungen und Hilfestellungen für Trauernde an.“ Im Beratungsgespräch wird über den Ablauf der Bestattung gesprochen und Hilfe bei den notwendigen Entscheidungen geleistet – beispielsweise bei der Bestattungsart oder der Auswahl des Grabsteins. Auf Wunsch werden sämtliche Behördengänge übernommen und die Trauerfeier organisiert. So müssen ein Toten-
Henrik Busch ist Inhaber der Unternehmen „Busch Bestattungen“ (Bückeburg und Bad Eilsen) sowie von „Fr. Krückeberg Bestattungen“ (Auetal). Foto: pr. schein und Sterbeurkunden vorrätig. Der Geschäftssitz ausgestellt und gegebenen- in Bückeburg verfügt zudem falls Zweitschriften von Ur- über eine klimatisierte Traukunden angefertigt werden, wenn sich die originalen Urkunden nicht mehr im Besitz der Angehörigen befinden. Ebenso müssen von ausländischen Urkunden Übersetzungen angefertigt werden. Zeitungsanzeigen müssen formuliert und aufgegeben, Trauerkarten oder Danksagungskarten gedruckt werden. „Auch die Dekoration der Friedhofskapelle, Sargschmuck, Kränze, Gestecke und Blumenschmuck müssen rechtzeitig in Auftrag gegeben werden“, erläutert Henrik Busch. „Selbstverständlich können neben den Pastoren auch Grabredner, Organisten oder Musiker vermittelt werden.“ In seinen Ausstellungsräumen in Bückeburg und im Auetal hat Henrik Busch ein großes Sortiment an Särgen, Urnen und Trauerwäsche
erhalle, wo die Vorstellungen der Angehörigen – entsprechend der Terminwünsche – umgesetzt und respektiert werden. „Wer Preise vergleicht, sollte auch die damit verbundenen Leistungen vergleichen“, sagt Henrik Busch. Keinesfalls mache der Sarg den größten Teil der Bestattungskosten aus. „Es ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche kommunale Gebühren für eine Grabstelle sowie Kosten für einen Grabstein und die anschließende Grabpflege anfallen können.“ Henrik Busch und seine Mitarbeiter stehen den Angehörigen auch nach einer Beisetzung oder Trauerfeier mit Rat zur Seite. Bei Bedarf kann der Kontakt zu ausgebildeten und professionellen Trauerbegleitern vermittelt werden, die manchen Angehörigen helfen, in das alltägliche Leben zurückzufinden. „Bestatter sein“ – das ist für Henrik Busch und seine Mitarbeiter eine Lebensphilosophie: „Wir wollen den trauernden Menschen eine Stütze sein und Sorge dafür tragen, dass die Würde der Verstorbenen geachtet und gewahrt bleibt.“ r
Auf diesem unter alten Baumwipfeln gelegenen Platz finden die Trauerzeremonien vor der Bestattung statt.
Fotos: pr.
Die Bestattungs Alternative Ruheforst Schaumburger Land verfügt über 650 Ruhe Biotope als letzte Ruhestätte Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten geht der Ruheforst Schaumburger Land / Bückeburg seit 2008 neue Wege: mit der Möglichkeit, in der natürlichen Umgebung eines Waldes beigesetzt zu werden. Hier spenden Ruhe und Harmonie sowie der ständige Wandel der Natur Trost für Angehörige und Freunde. Diese letzte Ruhestätte liegt in einem Laubwaldgebiet im Landschaftsschutzgebiet Harrl, in dem sich die alten Baumriesen weitgehend ungestört entwickeln dürfen. Auf einer Fläche von rund neun Hektar befinden sich hier 650 Ruhe-Biotope. Diese Flächen – durch einen Baum oder ein anderes Naturmerkmal gekennzeichnet – können als letzte Ruhestätte ausgewählt werden. Hier können einzelne Personen, Familien oder andere im Leben verbundene Menschen beigesetzt werden – stets mit einer angemessenen
Infokasten Ruheforst Schaumburger Land / Bückeburg Ansprechpartner: Ulrich Brandt
Die Ruhe-Biotope befinden sich mitten im Wald, benötigen keine Pflege und können auf Wunsch namentlich gekennzeichnet werden. und individuell gestalteten Trauerzeremonie. Die Ruhe-Biotope benötigen keine Pflege und können auf Wunsch namentlich gekennzeichnet werden. Sie können schon zu Lebzeiten ausgewählt werden. Das Recht auf Nutzung eines Ruhe-Biotops wird für bis zu 99 Jahre erworben. Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit dem Förster und wird ins sogenannte BiotopRegister eingetragen. Die
Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. 4 Bei einer kostenlosen Führung mit dem Förster – immer am zweiten und vierten Sonnabend im Monat (außer am 22. Dezember) – haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich näher über diese Bestattungsform zu informieren. Treffpunkt ist jeweils um 13 Uhr auf dem Parkplatz direkt am Ruheforst. r
Schlossplatz 6 31675 Bückeburg Tel. 0 57 22 / 95 58 40 Mail info@ruheforstschaumburgerland.de Internet www.ruheforstschaumburgerland.de
Im Netz nach dem Tod noch lebendig Wie Hinterbliebene das digitale Erbe von Verstorbenen regeln / Sterbeurkunde erforderlich Vor seinem Tod hat Opa an alles gedacht: wer sein Häuschen bekommt, seine Katze und seine Schallplattensammlung. Vor einigen Jahren hatte er aber auch den Computer und das Internet für sich entdeckt. Doch sein letzter Wille fürs virtuelle Erbe fehlt. Was nun? Notebook und Computer sind auch für Senioren kein Fremdwort mehr. 33 Prozent der über 65-Jährigen nutzen das Internet, und immerhin 14 Prozent sind in sozialen Netzwerken aktiv, wie aus Zahlen des IT-Branchenverbandes Bitkom hervorgeht. Um ihr digitales Erbe machen sich die meisten Menschen jedoch keine Gedanken – und lassen nach ihrem Tod Hinterbliebene zurück, die nach Passwörtern für den Rechner und Zugangsdaten für E-Mail-Accounts, soziale Netzwerke oder andere Internetdienste suchen. Im Idealfall hinterlegen Senioren die Daten oder Angaben über deren Aufbewahrungsort zu Lebzeiten bei einer Vertrauensperson oder einem Notar. Wenn dem nicht so ist, kommt einige Arbeit auf die digitalen Erben zu. Wird beispielsweise Facebook darüber informiert, dass ein Mitglied verstorben ist, überprüft das Netzwerk den Hinweis schnellstmöglich – zum Beispiel anhand der Sterbeurkunde. Wenn die Familie es wünsche, werde der Account gelöscht, so das Unternehmen. Das Profil könne aber auch in einem speziellen „Erinnerungs-Status“ aufrechterhalten werden. Auch Google wird nicht von sich aus aktiv. Den Zugriff auf Accounts gewährt der Internetkonzern Hinterbliebenen „erst nach sorgfältiger Prüfung und einem langwierigen Bearbeitungsverfahren“, betont Google-Sprecher Stefan Keuchel. Ein entsprechender Antrag müsse zusammen mit anderen Dokumenten in die USA geschickt werden, darunter eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde enthalten. Auch für das Löschen von Accounts und Daten fordert Google eine Sterbeurkunde ein. Ist bei den Webmailern
Profile bei sozialen Netzwerken oder Mail-Accounts bestehen auch nach dem Tod eines Menschen fort. Um sie löschen zu können, müssen Angehörige meist die Sterbeurkunde vorlegen. Foto: pr. GMX oder Web.de ein Konto sechs Monate inaktiv, werde der Nutzer zunächst per Mail informiert, erläutert Oliver Pitzschel von der 1&1 Internet AG, die die Angebote betreibt. „Passiert daraufhin nichts, stellen wir das Konto auf inaktiv. Alle Daten und E-Mails werden dann gelöscht.“ Wolle ein Erbe den Vertrag kündigen, ohne Zugriff auf das Postfach zu erhalten, brauche er nur eine Sterbeurkunde. Wenn er dagegen Zugriff auf das Postfach will, muss er einen Erbschein vorlegen. „Passwörter geben wir allerdings nie heraus, weil wir sie überhaupt nicht kennen“, so Pitzschel. Der Erbberechtigte bekomme aber einmalig Zugang zum Postfach und habe dann die Möglichkeit, ein neues Passwort zu setzen, das E-Mail-Postfach weiterzuführen oder zu löschen. Auf Angehörige oder Freunde kommt also einige Arbeit zu. Wer nun aber glaubt, seinen virtuellen letzten Willen als Textdatei auf dem Desktop des Rechners hinterlassen zu können, irrt. Eine solche digitale Willensbekundung wäre rechtlich bedeutungslos, warnt Helmut
Redeker, Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Hier gilt seinen Angaben zufolge das klassische Erbrecht. „Und deshalb kann der letzte Wille auch nicht einfach per Computer geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben werden, sondern muss komplett per Hand verfasst oder vom Notar beglaubigt werden.“ Es gibt auch Firmen, die anbieten, für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente zu speichern. Die Bitkom ist bei solchen Angeboten skeptisch: „Die Nutzer sollten genau überlegen, ob sie eine Sammlung derart sensibler Daten einem Dienstleister überlassen“, sagt Sprecher Maurice Shahd. Anwalt Redecker pflichtet ihm bei: „Im Zweifel ist es sinnvoller, einer vertrauten Person die Passwörter zu übergeben, denn die Firmen müssen mich ja auch erstmal überleben.“ Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind, zeigt das Beispiel von Idivus. Bei diesem 2009 gegründeten Dienst sollten Nutzer Daten und Passwörter hinterlegen und verwalten sowie Nachrichten für Freunde aufbewahren können.
Inzwischen ist die Website nicht mehr erreichbar und unter der alten Telefonnummer erreicht man nur ein Faxgerät. Wer sich das Durchforsten des Rechners Verstorbener nicht allein zutraut, kann sich auch von Trauerbegleitern helfen lassen. „Wir schauen, ob ein Abo gekündigt werden muss oder gerade ein Gegenstand des Verstorbenen auf einer Auktionsplattform einen Käufer gefunden hat“, erklärt die Theologin Birgit Aurelia Janetzky, die sich mit ihrer Firma Semno auf Dienstleistungen rund ums digitale Erbe spezialisiert hat. „Wenn es nach der Untersuchung um die Verwertung oder Löschung von Daten geht, brauchen wir einen Nachweis der Erbberechtigung.“ Eine Datensuche kann natürlich auch Unangenehmes zutage fördern: zum Beispiel ein unerwartetes Filmarchiv oder Mails, die eine Affäre belegen. „Ich will niemanden schockieren. Aber wenn ich etwas Delikates finde, suche ich das Gespräch mit den Hinterbliebenen“, sagt Janetzky, die vorher in der Trauerbegleitung gearbeitet hat. „Die Erben müssen so oder so damit umgehen.“ r
Tapetenwechsel gegen den Schmerz Reisen für Trauernde sind eine kleine Nische im großen Reisemarkt / „Eine sinnvolle Sache“ Einen Angehörigen zu verlieren, schmerzt immer. Manchmal hilft ein Tapetenwechsel, um mit der Trauer besser fertig zu werden. Einfach Urlaub in der Sonne zu buchen, funktioniert aber oft nicht. Eine Alternative können Reisen mit anderen Trauernden sein. Irma Beuse ist viel unterwegs. Von den ersten sechs Monaten des Jahres war sie drei nicht zu Hause. Im Oktober war sie soeben in Andalusien. Reisen ist gewissermaßen Beuses Beruf. Unterwegs ist sie ausschließlich mit Menschen, die nicht automatisch in Stimmung für Urlaubsfreuden sind: Menschen, die ihren Partner oder einen anderen Angehörigen verloren haben. Es geht zehn Tage in Gemeinsam den Verlust bewältigen: Bei den „Reisen ins die Toskana oder acht Leben“ sind Trauernde nicht allein unterwegs. Foto: pr. nach Ischia. Re-Bo-
Reisen, der Veranstalter, den Beuse zusammen mit ihrer Schwester Hildegard Peters gegründet hat, ist spezialisiert auf Touren für Trauernde. Wer einen Angehörigen verloren hat, trauert oft viele Monate. Der Austausch mit anderen, denen es auch so geht, kann dann hilfreich sein – und manchmal auch der gemeinsame Urlaub. Die passenden Pauschalangebote mit Begleitung durch ausgebildete Trauerbegleiter gibt es längst – nicht nur bei Irma Beuse. Das sei allerdings nur eine kleine Nische im Reisemarkt, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV). „Und das wird auch so bleiben.“ Der entscheidende Vorteil solcher Angebote sei die Chance, mit Menschen zu verreisen,
die genau wissen, wie es einem geht, sagt die Psychologin und Psychotherapeutin Ulla Steger. „Durchs Reisen kommen immer Impulse von außen. Man lernt ein neues Land und neue Leute kennen.“ Schon das könne hilfreich sein, erklärt sie. Aber wer einfach so in den Urlaub fährt, kann sich unter den anderen Touristen oft sehr unglücklich fühlen: „Ich hatte eine Patientin, deren Sohn mit 21 Jahren gestorben war“, erzählt Steger. „Sie und ihr Mann haben dann Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff gemacht, wo alle anderen fröhlich waren. Da ging es ihnen richtig schlecht.“ Eine Reise mit Menschen, die ebenfalls einen Angehörigen verloren haben, sei deshalb die bessere Alternative. (Fortsetzung auf nächster Seite)
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Tapetenwechsel gegen den Schmerz Reisen für Trauernde sind eine kleine Nische im großen Reisemarkt / „Eine sinnvolle Sache“ (Fortsetzung)
Irma Beuse bietet seit 2007 solche Reisen an. Wie es ist, plötzlich den Partner zu verlieren, wusste sie damals nur zu gut: Zwei Jahre zuvor war ihr Mann gestorben. Aus dem Gesprächskreis für Trauernde, dem sie sich angeschlossen hatte, kam die Anregung, doch mal eine Reise zu organisieren – schließlich hatte Beuse 30 Jahre lang ein Reisebüro geführt. „Ich staune immer noch über die Resonanz“, sagt die 75-Jährige. „Wir hätten nie gedacht, dass es so viele einsame und traurige Menschen gibt.“ Für manche Teilnehmer ist es der erste Urlaub seit Langem: „Eine Frau hat sich jetzt angemeldet, deren Mann hatte Parkinson und Demenz. Sie hat ihn zehn Jahre lang gepflegt und ist da gar nicht vor die Tür gekommen“, erzählt Beuse. „Das muss die erstmal wieder lernen.“ Marktführer TUI hat seit
Auf andere Gedanken kommen: Das sollen Trauernde bei den „Reisen ins Leben“ der TUI – zum Beispiel auf Madeira. Foto: pr. 2010 ein ähnliches Angebot im Programm: „Reisen ins Leben“. Der Tourismuskonzern arbeitet dafür mit der Trauerakademie von Fritz Roth zusammen. Wie bei Re-Bo-Reisen sind immer Trauerbegleiter mit dabei, die den Teilnehmern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. „Es gibt tägliche Gesprächskreise“, sagt Carsten
Impressum Ihr Trauerratgeber Eine Verlagsbeilage der Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Markt 12-14, 31655 Stadthagen Redaktion: Uwe Graells (verantwortlich), Holger Buhre
Cossmann, der bei der TUI für die Markteinführung verantwortlich war. „Aber sie sind fakultativ.“ Niemand muss sich daran beteiligen,
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Produktion/Layout: Holger Buhre | Titelgestaltung: Vera Elze Anzeigen: Arne Frank (verantwortlich) | Druck: CWN Hameln
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Grabpflege
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Grabschmuck zu den stillen Tagen
wenn er nicht will. Betriebswirtschaftlich ist das Angebot für TUI nicht der große Renner: Die Zahl der Buchungen steigt langsamer als erwartet. „Wir werden damit nie reich werden“, sagt Cossmann. „Aber es ist trotzdem eine sinnvolle Sache.“ Das Programm von ReBo-Reisen soll weiter wachsen: von zehn Reisen in diesem auf zwölf im nächsten Jahr. „Das ist dann die Obergrenze.“ Eine Tour in die Antarktis würde Irma Beuse gerne mal organisieren. „Wenn ich ganz mutig bin – ich weiß ja nicht, wie lange ich das noch kann.“ Beuse denkt jedenfalls nicht ans Aufhören: „Ich werde 90, und dann falle ich tot um. Das ist mein Deal.“ r
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