Aktuelle Informationen der Wirtschaftskammer Steiermark Nr. 1, Jahrgang 9, Freitag, 7. Jänner 2011
Rasch und gut beraten
P.b.b., Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 02Z032267M
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Preis 0,73 Euro
Das Service-Team der Wirtschaftskammer Steiermark steht den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Unter 0316/601-601, aber auch online bieten Experten rasch und kompetent Hilfe bei Problemen.
Ihre ganz persönliche Wissensdatenbank – rund um die Uhr geöffnet!
• Die Vielfalt des WK-Service 2–3 • Verwaltungsreform gefordert 6 • Mineralölsteuer belastet Betriebe 7 • Online zur Meisterprüfung 9 • Auslandsmontage in Gefahr 25 • Kontrollplätze für die Sicherheit 28
Jahresbilanz
Prognose
Im vergangenen Jahr gab es mehr als 70.100 Ser viceanfragen.
Wifo-Chef Karl Aiginger über die Herausforderungen 2011.
Seiten 4–5
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Seite 27
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1000 verschiedene Gesichter der Die WK-Experten des Service-Teams haben für alle Unternehmer die richtigen Antworten.
Thomas Spann
Rasche Hilfe In guten wie in schlechten Zeiten… Diesem Versprechen an ihre Mitglieder ist die Wirtschaftskammer Steiermark mit ihrem breiten Serviceangebot in den vergangenen Jahren immer wieder gerecht geworden – allein im letzten Jahr mehr als 70.100 Mal. Denn nicht nur als Interessenvertretung unterstützen wir unsere Mitglieder tatkräftig. Auch mit entsprechendem Know-how begleiten wir heimische Unternehmen auf ihrem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg. Bei unserem umfassenden Service-Angebot können unsere Mitgliedsbetriebe auf das breite Fachwissen unserer Experten vertrauen – ganz gleich, ob es sich um rechtliche Belange handelt, um Förderangelegenheiten, um Fragen und Tipps zur Gründung eines Unternehmens oder um Rat und Hilfe bei den Themen Betriebsnachfolge. Betriebswirtschaftliche Coachings in den Unternehmen vor Ort runden unser Leistungsspektrum ab. Rasche Hilfe, und zwar punktgenau, dafür steht das Service der Wirtschaftskammer, das nicht nur direkt in der Zentrale in Graz, sondern ebenso in unseren zwölf Regionalstellen in Anspruch genommen werden kann. Unsere Service-Einladung für 2011 steht. Thomas Spann, Direktor der WK Steiermark
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Aktuell
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Wirtschaftskammer-Leistungen Ob rechtliche Anliegen, Finanzfragen oder Gründerinfos: Das Service der Wirtschaftskammer bleibt Unternehmern keine Antwort schuldig. Mit Fragen, die Unternehmern unter den Fingernägeln brennen, ist das Service-Team der Wirtschaftskammer täglich befasst. Insgesamt mehr als 70.000 Fälle quer durch alle Rechts- und Wirtschaftsbereiche waren es im letzten Jahr. Über die Service-Hotline 0316/601-601 gehen die meisten Anfragen ein. Mehr als die Hälfte davon werden vom Sofortservice in Graz sowie in den Regionalstellen prompt erledigt. Sonst gilt die 24-Stunden-Garantie – „eine Reaktion innerhalb eines Werktages“, sagt Ingrid Kuster, Leiterin des WK-Rechtsservice. Das gelte natürlich auch für Online-Anfragen, die auch außerhalb der Geschäftszeiten der Wirtschaftskammer gestellt werden können (siehe Infobox). Neben Auskünften zu Arbeits-,
Ingrid Kuster
Leopold Strobl
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Sozial-, Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Betrieb und Umwelt – die meistgestellten Fragen sind auf der Service-Homepage nachzulesen – erhalten Unternehmer ebenso Schützenhilfe vor Gericht.
Das Team des Wirtschaftsservice rund um Leiter Leopold Strobl befasst sich mit betriebswirtschaftlichen Beratungen (siehe Beitrag unten), mit der Vermittlung von (geförderten) Betriebsberatungen und gemeinsam mit dem Zentralen Förderungsservice mit Förderungsangelegenheiten. Kooperiert wird auch mit der KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung). „Der Erhebungsdienst betreibt vorrangig Aufklärungsarbeiten und leitet erst dann Vergehen an die Behörde weiter, wenn sie nicht korrigiert werden“, beschreibt Strobl. „Mehr als 1200 neue Unternehmer konnten auf diese Weise in den letzten zehn Jahren gewonnen werden.“ Aber man sei auch für Behörden im öffentlichen Auftrag unterwegs.
Gut vertreten „In arbeitsrechtlichen Streitfragen konnten wir 2010 für unsere Unternehmer exakt 778.056,83 Euro erstreiten“, freut sich Kuster. Jeder zweite Fall sei hier ein Gewinn gewesen. Der Mindestselbstbehalt beträgt 35 Prozent. Bei gerichtlichen Vertretungen im Sozialrecht führen rund ein Viertel der Fälle zum Erfolg. „Hier vertreten wir unsere Mitglieder in ihrer Person. Dabei geht es etwa um Versicherungsleistungen, Renten und ähnliches.“
In rund 3500 persönlichen Einzelgesprächen betreuen die sechs betriebswirtschaftlichen Referenten der WK pro Jahr im Schnitt 2700 Unternehmen. Das Betriebswirtschaftsservice der Wirtschaftskammer ist inzwischen zu einem wichtigen Dienstleistungsprodukt geworden. Sind doch die insgesamt sieben betriebswirtschaftlichen (BW) Referenten nicht nur tragende Säulen bei Projekten
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wie „Gründerland Steiermark“ oder „Business Transfer in Europe“. „In durchschnittlich 3500 Einzelgesprächen pro Jahr werden auch Plan- und Liquiditätsberechnungen durchgeführt“, sagt Leopold Strobl, Koordinator und Leiter des Wirtschaftsservice. Nicht selten gebe das den Unternehmern wieder Perspektiven. Gemeinsam mit dem Zentralen Förderungsservice der Wirtschaftskammer führen die BW-Referenten ebenso Förderberatungen durch.
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Persönliche Betreuung für Unternehmer
Thomas Parz, einer der sechs BW-Referenten in der WK
Michaela Steinwidder Für angehende Unternehmer steht das Gründerservice mit Know-how parat, „vom ersten bis zum letzten Schritt in die Selbständigkeit“, weiß Michaela Steinwidder, Leiterin des Gründerservice. Künftig wolle man sich auch stärker der Nachbetreuung von Jungunternehmern widmen. „Vor allem die ersten drei Jahre sind für Selbständige sehr wichtig und entscheidend für deren Fortbestand.“ Eng mit dem Gründerservice kooperiert auch die NachfolgeInitiative „Follow me“ des Wirtschaftsservice. „In passenden Fällen werden Gründungsinteressierte oft zu Betriebsübernehmern“, betont Follow-meKoordinatorin Katrin Kuss. Anja Genser anja.genser@wkstmk.at
Service auf einen Blick • Die Service-Hotline 0316/601-601 gilt für alle Anfragen und Bereiche • Online-Anfragen mit der 24-Stunden-Garantie, den Antworten-Katalog mit den am häufigsten gestellen Fragen, Merkblätter und Folder gibt es im Internet auf der Homepage www.wko.at/stmk/us • Gründerservice: www.gruenderservice.at • Zent rales Förderungsservice www.foerderungsservice.at • Nachfolgebörse: www.wko.at/stmk/followme www.nachfolgeboerse.at
Aktuell
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Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Die Wirtschaftskammer Steiermark, gesetzliche Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft in der Steiermark mit dem Sitz in Graz, ist alleinige Eigentümerin von „Steirische Wirtschaft“. Aus dem Grundsatzprogramm der Wirtschaftskammerorganisation ergeben sich auch die medienpolitischen Ziele von „Steirische Wirtschaft“: Neben einer umfassenden Information der Wirtschaftskammermitglieder über aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik und über branchenspezifische Belange (Information nach innen) trägt „Steirische Wirtschaft“ einen wesentlichen Teil der Öffentlichkeitsarbeit für die Wirtschaft und die Wirtschaftskammerorganisation (Information nach außen). Im Mittelpunkt der Bemühungen steht das Eintreten für die „Soziale Marktwirtschaft“ mit ihren Grundwerten Freiheit, Leistung, Wettbewerb, Privatinitiative, Privateigentum und soziale Gerechtigkeit. Damit wird um Verständnis für die Anliegen unternehmerischer Menschen geworben und die Durchsetzung ihrer gesellschaftlichen Ziele gefördert.
Das Unternehmerservice Die Servicemitarbeiter der Wirtschaftskammer Steiermark stehen Unternehmern mit Rat und Tat zur Seite: 70.100 Anfragen waren es 2010. Die Wirtschaftskammer setzt sich nicht nur als Interessenvertretung für die Unternehmer ein, sondern ist auch Anlaufstelle bei unterschiedlichen Fragen und Problemen. 70.100 Mal wurden die Experten der steirischen Wirtschaftskammer im vergangenen Jahr zu Rate gezogen. In den Jahren 2008 und 2009 dominierten Anfragen zum Arbeitsrecht. In der Zeit nach der Krise waren es Fragen zum
Wirtschaftsrecht, die die Unternehmer am häufigsten zum zu den Servicestellen führten (mehr als 15.700 Anfragen). Mit rund 15.300 Anfragen kommt das Thema Arbeitsrecht an zweiter Stelle, gefolgt von 10.680 Servicefällen zu den Themen Steuern und Abgaben. Die Branchen wurden etwa 8900 Mal um Rat gefragt. Insgesamt betreute das Serviceteam 25.150 Kunden.
Vielfältiges Service Wie vielfältig Service sein kann, zeigen die diversen Einrichtungen in der Wirtschaftskammer: Die Bandbreite reicht vom Sofortservice über die zwölf steirischen Regionalstellen bis zum Gründerservice
(siehe Kästen unten). Vor allem Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe ließen sich von den Experten der Wirtschaftskammer beraten: 54 Prozent der Anfragen kamen von Ein-PersonenUnternehmen, 30 Prozent von Unternehmen mit ein bis neun Mitarbeitern und zwölf Prozent von Firmen mit zehn bis 49 Mitarbeitern. Eine von MResearch durchgeführte österreichweite Mitgliederbefragung zur Qualität der Dienstleistung ergab sehr positive Werte für die Steiermark. Im Schnitt wurde auf einer fünfstufigen Skala die Qualität mit „sehr zufrieden“ bis „eher zufrieden“ bewertet. Petra Mravlak petra.mravlak@wkstmk.at
Sofortservice
Regionalstellen
Rechtsservice
Wirtschaftsservice
Zeit ist Geld. Das Sofortservice der Wirtschaftskammer liefert rasch die Antworten zu dringenden Fragen. Das WK-Expertenteam ist unter der Hotline 0316/601-601 oder über die Website wko.at/stmk/ team601 um rasche Hilfe bemüht und behandelt folgende Themen: Gewerberecht, Zoll, Beendigung von Dienstverhältnissen, Kollektivverträge, Zivilrecht, Arbeitszeit, geschützte Arbeitnehmer, Lehrlinge und Förderungen. Kann eine Frage nicht umgehend beantwortet werden, geht sie an einen Fachreferenten, der binnen 24 Stunden eine komplette Antwort liefert.
Mit den Regionalstellen ist die Wirtschaftskammer bei den Unternehmern vor Ort in den Regionen. Als Außenstellen sind sie die Plattformen für Interessenvertretung, Wirtschaftskompetenz und Service. Dabei sind die Regionalstellen in das WK-Sofort- und Rechtsservice zu 100 Prozent eingebunden und bieten daher die gleiche Kompetenz wie die WK-Zentrale in Graz. Die Regionalstellen bieten u.a. Rechtsberatung, Interessenvertretung gegenüber regionalen Behörden, des Vorantreiben der regionalen Wirtschaftsentwicklung sowie Gründer- und Nachfolgerberatung.
Alles was Recht ist: Die Experten des WK-Rechtsservice kennen den Weg durch den Paragraphendschungel und sind Ansprechpartner bei folgenden Themen: Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, Wirtschafts-, Gesellschafts-, Handels- und Umweltrecht sowie Unternehmergesetzbuch, arbeitsgerichtliche Rechtshilfe, Lohnabrechnung, Zoll und Außenwirtschaftsrecht. Zudem bietet die Servicestelle regelmäßige Teamberatungen und Steuersprechtage sowie Informationsveranstaltungen. Bei betrieblichen Rechtsfragen wählt man einfach die Telefonnummer 0316/601-601.
Das Wirtschaftsservice vereint Betriebswirtschaft und Innovation, Erhebungsdienst und „Follow me“. Hier gibt’s Rat zu betriebswirtschaftlichen Fragen, bei Nachfolgeprojekten und Fragen zum Thema Förderungen. Die Services: Bonitätsberatungen, gemanagte Nachfolgebörse, Franchise-, Innovations- und Rentabilitätsberatungen, Patentsprechtage und Win-EnergyÖkoberatungen. Weitere Infos bei Leopold Strobl, Koordinator des Wirtschafsservice, unter Tel. 0316/601601 bzw. unter wirtschaftsservice@wkstmk.at. „Follow me“: Tel. 0316/601-600 bzw. followme@wkstmk.at.
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Aktuell
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bringt schnelle Hilfe Das Service-Team der Wirtschaftskammer Steiermark findet für Sie rasch die richtigen Informationen.
Medieninhaber und Herausgeber: Wirtschaftskammer Steiermark, 8021 Graz, Körblergasse 111–113, Tel. 0316/ 601-657, Fax 0316/601-308 Verleger: MEMA Medien Marketing G.m.b.H., Reitschulgasse 5, 8010 Graz; Geschäftsführer: Bruno Rabl, Tel. 0316/ 817090, info@mema.at Redaktion: Anja Genser, Bakk. techn. (Chefin vom Dienst), Mag. Petra Mravlak (Redakteurin) Kontakt: redaktion.stwi@wkstmk.at Produktion: MEMA Medien Marketing G.m.b.H., Graz Anzeigenverwaltung: MEMA Medien Marketing G.m.b.H, Reitschulgasse 5, 8010 Graz, Tel. 0316/817090, Fax DW 51, anzeigen.stwi@mema.at Druck: Druck Styria, Graz
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Fotos ohne Autorenhinweis stammen aus unserem Archiv. Die in mit „Werbung“ gekennzeichneten Artikeln vertretene Meinung muss nicht mit jener der Wirtschaftskammer Steiermark übereinstimmen. Die inhaltliche Verantwortung selbiger liegt beim jeweiligen Auftraggeber. Verbreitete Auflage Inland (1. Hj. 2010): 58.784
ICS
Gründerservice
Frau in der Wirtschaft
Junge Wirtschaft
Das Internationalisie rungscenter Steiermark punktet mit Information, Coaching und Service für steirische Unternehmer, die internationale Märkte bearbeiten, wie auch für Unternehmen, die erste Schritte ins Ausland wagen. Neben den verschiedenen Programmen wie Exporttag, Neo exporteure oder Exportkompetenzwerkstatt veranstaltet das ICS auch Außenhandelssprechtage und bietet persönliche Beratungsgespräche. Einen Überblick über alle Veranstaltungsangebote und Serviceleistungen gibt’s unter www.ic-steiermark.at oder unter der ICS-Hotline 0316/601-400.
Das Gründerservice ist als One-Stop-Shop für Gründer, Nachfolger und Franchisenehmer eingerichtet und begleitet alle, die das Abenteuer Selbständigkeit lockt: von der Online-Gewerbeanmeldung bis zur Beratung in allen Fachfragen. Telefonisch sind Gründer über die Hotline 0316/601600 gut beraten. Es finden auch regelmäßige Infoveranstaltungen statt, wie monatliche Gründerworkshops oder Gründertage in Graz und in den Regionen. Internet: www.gruenderservice.at; wko.at/stmk/gruender; wko. at/stmk/betriebsnachfolge; wko.at/stmk/followme; www. nachfolgeboerse.at.
Ziel der Initiative ist es, die Rahmenbedingungen für Frauen in der Wirtschaftswelt zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu forcieren. Im Fall eines Unfalls, einer Krankheit, Schwangerschaft oder bei Betreuung eines behinderten Kindes können Unternehmerinnen – aber auch Unternehmer – kostenlose Betriebshilfe in Anspruch nehmen. Veranstaltungen, wie das Unternehmerinnenforum oder Unternehmerinnenfrühstück, bieten die Möglichkeit zum Netzwerken. Weitere Informationen gibt es unter www.unternehmerin.at, Tel. 0316/601-727 oder fiw@wkstmk.at.
Die Junge Wirtschaft begleitet Jungunternehmer nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch in der Zeit danach. Bei Netzwerkveranstaltungen können Kontakte geknüpft und potenzielle Geschäftspartner gefunden werden. Und bereits etablierte Unternehmer stehen Rede und Antwort und geben Tipps. Veranstaltungen gibt es auch in den Bezirken. Außerdem wird mit den Jugendorganisationen der Sozialpartner, wie Gewerkschaft oder Industriellenvereinigung, zusammengearbeitet. Infos: www.jungewirtschaft. at/stmk; Tel. 0316/601-727; jw@wkstmk.at.
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Aktuell
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„Sparen heißt aber nicht linear kappen“ WK-Präsident Ulfried Hainzl im Interview über Leistungsgerechtigkeit, überschuldete Gemeinden und versäumte Aufgaben der Politik.
Wie sieht Leistungsgerechtigkeit 2011 für Unternehmer aus? Hainzl: Leistung muss mit Anreizen verbunden sein und darf nicht bestraft werden. Viele Menschen in diesem Land machen sich Sorgen um das Geld anderer, anstatt selbst Leistungen an den Tag zu legen, die von wirtschaftlichem Erfolg gekrönt sind. Halten Sie das Sozialsystem in seiner jetzigen Form für ausbalanciert? Hainzl: Ein ausgeprägtes soziales Sicherungsnetz ist in einer westlichen Gesellschaft und entwickelten Ökonomie unabdingbar notwendig. Wir brauchen
aber klare Regeln, denn es kann nicht sein, dass Arbeit und Sozialleistungen konkurrieren. Arbeit als sinnerfüllendem Lebensinhalt ist dabei die Priorität einzuräumen. Wie könnten die Gemeinden wieder zu mehr Investitionsspielräumen gelangen? Hainzl: Das Motto heißt Reform und Aufgabenkritik. Jede Art von Reform wird schmerzlich sein, aber da müssen wir durch. Nicht jede Gemeinde soll enden wie Fohnsdorf. Die Budgets sind überschuldet, die Zukunftsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. Es muss enorm gespart werden. Ein Sparen, wie wir es verstehen, heißt aber nicht linear kappen. Es muss verstärkt in Zukunftsfelder investiert werden. Welche wären das genau? Hainzl: Bildung, Qualifizierung, Forschung, Entwicklung und Infrastruktur. Gerade die öffentlichen Haushalte sind für die verschiedenen Regionen unseres Landes wichtig, weil sie dort, egal ob im Straßenbau, Sozial- oder Bildungswesen, investieren und daher wichtige Auftraggeber sind. Die Gemeinden
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Ulfried Hainzl fordert den Ausbau der steirischen Stärkefelder.
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Wirtschaft
sind der größte Partner der Wirtschaft. Bleibt die Steiermark auch in Zukunft ein Exportland? Hainzl: Ein Wirtschaftsstandort ist so lange exportfähig, solange er auch konkurrenzfähig ist. Die steirische Wirtschaft punktet nicht durch günstige Arbeitskräfte, nicht durch billige Energie, sondern mit Know-how, Entwicklungsarbeit und Forschung. Wird momentan genug in die Bildung investiert? Hainzl: Die Bildung hat im Moment kein positives Image, aber sie ist besser als alle befürchten. Erfolgsgeschichten erleben wir bei der Berufsausbildung; erst unlängst wurde die Steiermark in Lissabon Europameister. Junge Menschen, die im dualen Ausbildungssystem ausgebildet wurden und Gold und Silber gewinnen, zeigen deutlich, dass wir im Berufsausbildungssystem weltweit sehr konkurrenzfähig sind. Rückschau auf die Krise und Ausblick auf zukünftige Aufgaben – Ihr Fazit? Hainzl: Grundsätzlich ist es dem Staat nicht gelungen, in guten Zeiten Reserven anzulegen. In der Krise hat die Politik aber vieles richtig gemacht. Sie hat viel Geld in die Stabilisierung der Wirtschafts- und Finanzsysteme investiert. Das ist jetzt die Last, die wir alle zu tragen haben. Hätte schon vorher eine Verwaltungsreform stattgefunden, dann wären steuerliche Maßnahmen wie jetzt nicht notwendig. Ohne strukturelle Änderungen in der Verwaltung gibt es in ein bis zwei Jahren dieselbe Diskussion um Steuereinnahmen. Das Interview führte Ingo Suppan ingo.suppan@wkstmk.at
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Der Finanzminister „betankt“ sich Mineralölsteuer und CO2-Abgaben werden deutlich erhöht, die Senkung der Kfz-Steuer ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt) für Benzin und Diesel um vier bzw. fünf Cent je Liter verteuert den Kraftstoff deutlich. Die Belastung für die Verkehrswirtschaft fällt insgesamt fast viermal so hoch aus, wie die Reduktion der KfzSteuer für Lkw, die zeitgleich in Kraft getreten ist. „Schon 2010 fuhren viele am Limit. Diese Erhöhung muss einfach an die Konsumenten weitergegeben werden“, sagt Spartenobmann Franz Glanz. Deutlichere Worte findet Johann Fürntratt, Obmann der Handelsagenten. „Wenn man die Wirtschaft töten will, dann kann man ruhig Musterschüler in Sachen Umwelt spielen und den Sprit verteuern.“ Für Fürntratt muss jede Benachteiligung der Berufsgruppe nachdrücklich zurückgewiesen werden: „Wir Kleinen haben die höchste Steuerlast. Es darf keine weiteren Belastungen mehr geben.“ In Österreich
gibt es derzeit knapp 10.000 selbständige Handelsagenten, die im Schnitt pro Jahr 40.000 Kilometer (enspricht einer Erdumrundung) zurücklegen. Die Wirtschaftskammer rechnet vor, dass durch die De-factoSteuererhöhung etwa 65 Millionen Euro mehr ins Bundesbudget einfließen werden. Im Vergleich zur volkswirtschaftlichen Belastung sei dies ein kleiner Betrag. Durch die Anhebung der MöSt drohen der Staatskassa aber auch herbe Verluste. Der Tanktourismus könnte nicht nur versiegen – sogar eine Umkehr wäre möglich. Besonders Tankstellenbetreiber in Grenznähe sind dann doppelt betroffen. Eine weitere Verteuerung bringt der „CO2-Malus“; hier mehren sich kritische Stimmen, dass dieses Geld komplett ins Budget fließt. Bei einer Zweckbindung hätte man teilweise Verständnis. „Ökologisierung ist immer ein Thema, die Branche wird ja auch oft aus diesem Blickwinkel betrachtet“, sagt Glanz und ergänzt, dass „sich Förderungen für umweltfreundliche Fahrzeuge anbieten“. Ingo Suppan ingo.suppan@wkstmk.at
Kosten
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2011 wird ein teures Jahr für die Verkehrswirtschaft werden.
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• Die Senkung der Kfz-Steuer für Lkw bringt der Verkehrswirtschaft 14 Millionen Euro pro Jahr. • Die Erhöhung der Mineralölsteuer kostet die Verkehrswirtschaft 55 Millionen Euro pro Jahr. • Fahrzeuge mit mehr als 180g/220g CO2-Ausstoß zahlen dafür 50/75 Euro pro Gramm.
Wirtschaft
Diese Steuererhöhung ist eine echte Belastung, die alle treffen wird. Foto: Fischer
Franz Glanz
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Meister mit einem Klick
Online-Anmeldung
Informationen Weitere Informationen zum Service der Meisterprüfungsstelle Steiermark: Markus Scherübl bzw. Sandra Königsberger, Tel. 0316/601-475, -476, Mail meisterpruefung@wkstmk.at. Die Online-Anmeldung zu den Prüfungen finden Sie auf wko.at/ stmk/meister.
Mit der Online-Anmeldung rasch zur gewünschten Prüfung
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Budget 2011: wenig Licht, viel Schatten Die Pläne des Finanzministers finden nicht nur Zustimmung.
Die Regierung hat den Haushaltsplan geschnürt: Viele neue Belastungen stehen einigen wesentlichen Entlastungen gegenüber.
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Aber nicht nur die vielen Meister, auch die Prüfungsstelle selbst kann auf höchste Kompetenz verweisen. Seit kurzem ist es möglich, sich per Online-Service bequem von zu Hause aus zu Meister-, Befähigungs-, Unternehmer- oder auch Ausbilderprüfungen anzumelden. „Dieses Service ist einmalig in Österreich. Hier
haben wir Pionierarbeit geleistet“, berichtet Markus Scherübl von der Meisterprüfungsstelle stolz. „Es ist wichtig, am Puls der Zeit zu sein, dazu gehört auch das umfassende Service per Internet.“ Die rasche Prüfungsanmeldung über das Internet, die unkomplizierte Übermittlung von Dokumenten sowie eine Download-Möglichkeit prüfungsrelevanter Informationen erfreuen sich steigender Beliebtheit. „Seit rund sechs Wochen gibt es dieses besondere Service. Bis jetzt konnten wir schon über 300 OnlineAnmeldungen verzeichnen“, kann Scherübl auf bereits rege Online-Beteiligung verweisen.
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„Die Meister- beziehungsweise Befähigungsprüfung ist ein wesentlicher Schritt zu höchster fachlicher Kompetenz“, betont Gottfried Krai ner, Leiter der Meisterprüfungsstelle Steiermark. „Gerade für Gründer ist diese anerkannte Qualifikation wesentlich für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit, im Bereich Handwerk ist der Meister ein Meilenstein und ermöglicht Spitzenkarrieren.“ 441 Mal haben engagierte Selbständige und Arbeitnehmer diese beruflich relevante Chance im Jahr 2009 erfolgreich genutzt und sich dadurch entscheidende Wettbewerbsvorteile gesichert.
Zum Ende des letzten Jahres hat die Bundesregierung ihren Haushaltsplan für 2011 bis 2014 in ein Budgetpaket geschnürt. Aus Sicht der Wirtschaft bringe das neue Budget Licht, aber auch viel Schatten, betont Ralf Kronberger, Leiter der Abteilung Finanz- und Handelspolitik in der WKÖ. Das Defizit soll 2011 auf 3,2 Prozent der Wirtschaftsleistung sinken und somit um gut 0,8 Prozentpunkte geringer als ursprünglich geplant ausfallen. „Der Defizitabbau geht damit rascher voran als gedacht, dennoch steigt der Schuldenstand erstmals über die 200-Milliarden-Euro-Marke“, hält Kronberger fest. Um das Budget zu konsolidieren, hat die Regierung sowohl Einsparungen (ca. 1,6 Milliarden Euro) als auch Einnahmensteigerungen (ca. 1,2 Milliarden Euro) eingeplant.
Wirtschaft
Den heimischen Unternehmen bringt das neue Budget eine Reihe von Veränderungen: Zu den wichtigsten Entlastungen für die Wirtschaft gehöre die Abschaffung der Kreditvertragsgebühr, erläutert Kronberger. „Auch die Entscheidung, die thermische Sanierung zu forcieren, wird für die Wirtschaft positive Effekte haben. Weiters konnte die von mehreren Seiten angedachte Anhebung von Lohnnebenkosten erfolgreich abgewehrt werden“, erklärt der WKÖ-Experte.
Pensionen Auch war ursprünglich geplant, den Pensionsversicherungsbeitrag für Selbständige auf 18,25 Prozent anzuheben – nun steigt er auf 17,5 Prozent und damit auf einen Wert, den er auch nach geltendem Recht (allerdings erst 2015) erreicht hätte. Die Hacklerregelung wird ab 2014 eingeschränkt, jedoch nicht gänzlich aufgehoben, wie es die Wirtschaft wiederholt gefordert hat. Nur unzureichende Veränderungen gibt es auch bei der Invaliditätspension: Die Regierung hat
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Erneuern, um zu wachsen
„Würde man die längst fälligen Strukturreformen angehen, hätte man wohl kaum Steuererhöhungen gebraucht“, bedauert Kronberger. In das gleiche Horn stoßen auch die beiden Wirtschaftsforscher Bernhard Felderer, Vorsitzender des Staatsschuldenausschusses und Chef des IHS, und Wifo-Chef Karl Aiginger. Sie forderten die heimische Politik zu nachhalti-
gen strukturellen Reformen der Staatsausgaben auf. Zu wenig werde derzeit in die Infrastruktur investiert, „auch in die geistige“ – also Bildung, Forschung, Schulen, die Kinderbetreuung und den Pflegebereich. Überfällig seien auch Änderungen im Pensionssystem, greifen die beiden Ökonomen einen wesentlichen Kritikpunkt der WKÖ auf.
Belastungen • Mineralölsteuer steigt je Liter um 4 Cent (Benzin) bzw. 5 Cent (Diesel). • Banken-Stabilitätsabgabe belastet die Bankenbranche mit 500 Millionen Euro pro Jahr. • Abschaffung der Energieabgabenrückvergütung für Dienstleistungsunternehmen. Dies kostet den Betrieben zwischen 2012 und 2014 je 100 Millionen Euro. • Weiters: Flugticketabgabe, Erhöhung der NoVA, Tabaksteuer sowie Einschränkungen bei der Fremdfinanzierung im Konzern. • Stiftungsbesteuerung wird erhöht. Auf Zinsgewinne fallen 25 % an.
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Masterplan Gesundheit
Für den Bereich Gesundheit liege mit dem Hauptverbandspapier „Masterplan Gesundheit“ ein Meilenstein vor, ist Leitl überzeugt. Kurzfristig könnten damit 500 Millionen an Kosten eingespart werden, langfristig sogar eine Milliarde Euro, betont der WKÖ-Präsident. Und last, but not least enthalte das Bildungspapier der Sozialpartner konstruktive Vorschläge – „man braucht sie nur umzusetzen“, erklärt Leitl.
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sich zum Ziel gesetzt, dass die Zahl der Invaliditätspensionisten durch die geplante Forcierung der Rehabilitation um zehn Prozent sinken soll. Eigentumssteuern kommen nicht, dennoch wird es neue Steuern oder Steuererhöhungen geben, wie beispielsweise die höhere Mineralölsteuer (MöSt), Vermögenszuwachssteuer und Bankenabgabe.
„Die Botschaft für 2011 muss heißen: Erneuern, um zu wachsen“, betont Wirtschaftskammer ÖsterreichPräsident Christoph Leitl und verweist einmal mehr auf Bereiche mit gewichtigem Einsparungspotenzial – wie öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen und Bildung. Für alle drei Bereiche lägen bereits Vorschläge auf dem Tisch, die man jetzt rasch umsetzen sollte. „Der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler empfiehlt eine Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Sinne eines Drei-Säulen-Modells, die jedoch bis dato nicht berücksichtigt worden ist“, sieht der Wirtschaftskammerpräsident dringenden Handlungsbedarf.
Masterplan: Sicherung der Gesundheitsversorgung
Wirtschaft
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Steuerhinterziehung: Es drohen Die Novelle des Finanzstrafgesetzes, die seit 1. Jänner in Kraft ist, sieht unter anderem härtere Bußen bei Steuerhinterziehung vor. Die Novelle umfasst neben der Modifizierung der Selbstanzeige und der Anhebung von Zuständigkeitsgrenzen den neuen Straftatbestand Abgabenbetrug, welcher Haftstrafen von bis zu zehn Jahren als Primärstrafen vorsieht. Steuerhinterziehung wird mit härteren Strafen geahndet. Bei geringfügigen Verkürzungen wird ein neuer Strafaufhebungsgrund für besondere Fälle eingeführt.
Überprüfungen Werden im Zuge von abgabenbehördlichen Überprüfungsmaßnahmen (z.B. Außenprüfung, Nachschau) Nachforderungen bis zu 10.000 Euro jährlich (bzw. pro Veranlagungszeitraum) – insgesamt jedoch höchstens bis zu 33.000
Geld an der Finanz vor bei in die eigene Tasche zu schwindeln, ist kein Kavaliersdelikt.
Euro für den gesamten Prüfungszeitraum – festgestellt, bei denen der Verdacht auf ein Finanzvergehen besteht, kann die Behörde von der Einleitung eines Strafverfahrens absehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige sich innerhalb von 14 Tagen nach Festsetzung der Abgabennachforderung mit einem Erhöhungsbetrag (Verkürzungszuschlag)
von zehn Prozent der Abgabennachforderung einverstanden erklärt oder diesen beantragt und diesbezüglich einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Weiters tritt die Straffreiheit nur bei gänzlicher Bezahlung sowohl der Abgabennachforderung als auch des Erhöhungsbetrages innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung ein. Diese Zahlungsfrist kann nicht verlängert werden.
Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung erlischt die Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des Erhöhungsbetrages und es kommt zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Vorschreibung des Erhöhungsbetrages stellt keine Strafe dar, sie wird daher nicht im Finanzstrafregister erfasst und zählt auch nicht als Vorstrafe. Diese Vorgangsweise ist allerdings ausgeschlossen, so-
1. Mai: Stichtag für Ausländerbeschäftigungsgesetz
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Ab 1. Mai brauchen Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten keine Arbeitsbewilligung mehr. Was prüft die KIAB?
Ausländische Mitarbeiter haben Rechte und auch Pflichten.
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Es ist Aufgabe der KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung), die Rechtmäßigkeit von Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere in abgabenrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hin-
sicht, zu überprüfen. In einer Stufenprüfung wird eruiert, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, und falls nein, ob die selbständige Tätigkeit zulässigerweise ausgeübt wird. Einen Schwerpunkt der KIAB stellen daneben zweifelsohne die Überprüfungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dar. Mit 1. Mai 2011 fällt auf Grund der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union die Zuordnung zum Ausländerbeschäftigungsgesetz von Arbeitneh-
Steuern/Abgaben
mern aus den neuen EU-Staaten (ausgenommen Rumänien und Bulgarien). Ein weiterer Schwerpunkt wird im Bereich der entsendeten Dienstnehmer angenommen, weshalb ab Mai 2011 auch mit vermehrten Kontrollen zu rechnen ist. Es wird überprüft, ob tatsächlich eine Entsendung vorliegt, ob damit eine direkte Beschäftigung umgangen werden soll oder ob eine Sozialversicherungspflicht in Österreich oder im Entsendestaat vorliegt.
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höhere Strafen
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Jahresprämien & Steuer
fern hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist oder eine Selbstanzeige eingebracht wurde. Der neue Tatbestand Abgabenbetrug soll bei schweren Finanzvergehen angemessene Sanktionen in Form von primären Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren ermöglichen. Daneben kann eine Geldstrafe bis zu 2,5 Millionen
Euro, bei Kapitalgesellschaften bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Diese Delikte gelten als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Infos zu allen Beiträgen: www. wko.at/stmk/rs (Klick auf News) Tel. 0316/601-601
Bisher konnten Jahresprämien – völlig legal – durch bestimmte Auszahlungsmodalitäten steuerschonend gewährt werden. Die Finanz hat jetzt ihre Rechtsansicht geändert. Sonstige Bezüge sind Lohnbestandteile, die neben dem bzw. zusätzlich zum laufenden Bezug gezahlt werden. Sonstige Bezüge unterliegen im Ausmaß eines Sechstels der laufenden Bezüge (nach Abzug eines Freibetrages von 620 Euro) dem festen Steuersatz von sechs Prozent. Dieses sogenannte Jahressechstel ist in der Regel durch Abrechnung von Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld ausgeschöpft, sodass ein zusätzlicher sonstiger Bezug, z.B. eine Jahresprämie, meist nicht mehr dieser begünstigten Besteuerung unterliegt. Bisher konnte jedoch eine solche Prämie durch Auszahlung in 14 Teilbeträgen steueroptimal gestaltet werden. Dann nämlich galten zwölf Auszahlungen als laufender Bezug, die das Jahressechstel erhöhten, während die beiden letzten Zahlungen als sonsti-
ger Bezug innerhalb des nunmehr erhöhten Jahressechstels nur mit sechs Prozent zu versteuern waren.
Die Änderungen
Werden Provisionen monatlich akontiert, so sind diese Beträge, wie bisher, als laufende Bezüge zu behandeln. Die „Provisionsspitzen“, also der Differenzbetrag zwischen dem berechneten Provisionsanspruch und den Akontozahlungen, sind ebenso als laufende Bezüge zu behandeln (bisher: als sonstiger Bezug), da diese nach der neuen Rechtsansicht der Finanz eine Korrektur des laufenden Bezuges darstellen. Anders verhält es sich, wenn Provisionen von vornherein monatlich abgerechnet werden und einmal jährlich zusätzlich eine „Superprovision“, beispielsweise aufgrund des geleisteten Jahresumsatzes, ausbezahlt wird. Die monatlich ausbezahlten Provisionen stellen laufende, sechstelerhöhende Bezüge dar, die zusätzlich bezahlte Superprovision ist ein sonstiger Bezug.
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Die siebenjährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2003 ist mit 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Allerdings müssen Unterlagen, die in ei-
Aktenberge jetzt abbauen
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nem offenen Berufungsverfahren von Bedeutung sind, länger aufbewahrt werden. Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, sind wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen bis zu 22 Jahre aufzubewahren. Was vielen Unternehmern nicht bewusst ist: Gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind Unterlagen auch dann weiter aufzubewahren, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind.
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Akten aus dem Jahr 2003 entsorgen
Ende der steueroptimalen Auszahlung von Jahresprämien
Steuern/Abgaben
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stellern aufgegeben werden und über diese Leistungen keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Versender stellt die Steuerpflicht eine tatsächliche Kostenerhöhung dar. Sendungen von Privatkunden unterliegen in den meisten Fällen den Bedingungen des Universaldienstes und müssen nicht versteuert werden. Betroffen sind allerdings „Sonstige Leistungen“, zum Beispiel Postfächer und Nachsendeaufträge. Foto: bilderbox
Seit Jahresbeginn ist die Österreichische Post AG verpflichtet, bei ihren Produkten 20 Prozent Umsatzsteuer einzuheben. Befreit bleibt nur der Universaldienst: Briefe bis zwei Kilogramm Gewicht, Pakete bis zu zehn Kilogramm, Werbesendungen bis zwei Kilogramm (Info-Mail), Tages-, Wochensowie Monatszeitungen (bis zwei Kilogramm) und die Zusatzdienstleistungen Einschreiben und Wertbrief, sofern diese Sendungen in Post-Geschäftsstellen, über Briefkästen oder bei Landzu-
Auslandsmontage Dienstnehmer auf Auslandsmontage müssen ab heuer Lohnsteuer bezahlen. Damit fällt ein Steuerbonus weg, der seit 1979 Gültigkeit hatte. Mitarbeiter österreichischer Unternehmen, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, waren seit 1979 von der Lohnsteuer befreit, sofern der Einsatz länger als einen Monat gedauert hat. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof die Steuerbefreiung aufgehoben.
Übergangsregelung
Der „normale“ Brief bleibt auch künftig umsatzsteuerfrei.
Umsatzsteuer: neue Meldepflicht
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geben, allerdings wurde hier der Meldezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung von der monatlichen auf eine Quartalsabgabe angehoben. Mit der Neuregelung soll der bürokratische Aufwand in Klein- und Mittelbetrieben stark reduziert werden.
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Seit 1. Jänner müssen umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben. Die Umsatzgrenze zur verpflichtenden Abgabe der Jahreserklärung wurde für diese Unternehmer von derzeit 7500 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Vierteljahreserklärungen über Finanz Online: Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro sind zwar verpflichtet, die Erklärung ab heuer elektronisch abzu-
Online Steuer anmelden
Nimmt die Regierung bis Jahresende keine Reparatur des Gesetzes vor, müssen Arbeiter auf Auslandsmontage mit Stichtag 1. Jänner Lohnsteuer bezahlen. Die Regierungsvorlage sieht eine Übergangsregelung für den Entfall des Montageprivilegs vor: Im Kalenderjahr 2011 sollen zwei Drittel der bisher steuerfreien Einkünfte,
im Kalenderjahr 2012 ein Drittel der bisher steuerfreien Einkünfte steuerfrei bleiben. Den unionsrechtlichen Bedenken des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes soll dadurch Rechnung getragen werden, dass Betriebe im Sinne der neuen Bestimmung Betriebe und Betriebsstätten eines in der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder der Schweiz ansässigen Arbeitgebers, oder in der EU, in einem EWR-Staat oder der Schweiz gelegene Betriebsstätten eines in einem Drittstaat ansässigen Arbeitgebers sein sollen. Die Befreiung soll auf das Kommunalsteuergesetz und das FLAG ebenfalls nur in dem genannten Ausmaß (66 Prozent bzw. 33 Prozent) durchschlagen.
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Umsatzsteuer und Veranstaltungen Neu geregelt wurde die Umsatzsteuer bei künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten sowie bei Seminarleistungen an Unternehmer. Ab dem neuen Jahr 2011 gilt für Eintrittsberechtigungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen in diesem Bereich der Ort, an dem diese Veranstaltungen tatsächlich stattfinden, als Leistungsort. Betroffen von der Regelung sind vor allem alle Eintritte in Museen, zu Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen,
Steuern/Abgaben
für Konzerte oder die Eintritte zu anderen Events. Alle übrigen Leistungen ohne Zusammenhang mit einer Eintrittsberechtigung fallen allerdings unter die B2BGeneralklausel und werden dort ausgeführt, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Foto: Schiffer
Umsatzsteuer für Postleistungen
Kunsthaus als Eventplatz
Freitag, 7. Jänner 2011
ist nicht mehr steuerfrei
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Montageeinsatz im Ausland war bisher lukrativ. Jetzt fällt der Lohnsteuerbonus weg.
Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 Die Regierungsvorlage sieht folgende Gesetzesänderungen vor: • Erhöhung des Pendlerpauschales um zehn Prozent. Ermöglicht der Arbeitgeber den kostenlosen Transport von Arbeitnehmern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, soll dies künftig keinen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen. • Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages • Erhöhung der Forschungsprämie • Übergang der Umsatzsteuerschuld bei der Reinigung von Gebäuden • Abschaffung der Kreditvertragsgebühren • Abschaffung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe • Einführung einer Stabilitätsabgabe, einer Flugabgabe sowie einer Bankenabgabe • Erhöhungen bei NoVA, Mineralölsteuer und Tabaksteuer Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.
Fälligkeitstag Steuerart 17. *) 3 % Kommunalsteuer
31.
Zahlstelle für Dezember
Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabe
für Oktober bis Dezember
Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum
November
Normverbrauchsabgabe
für November
Lohnsteuer
für Dezember
4,5 %iger Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
für Dezember
0,40 %iger Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag („DZ“)
für Dezember
Werbeabgabe
für November
Zusammenfassende Meldung für inner gemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen
bei monatlicher Meldung für Dezember bzw. bei Vierteljahresmeldung für das 4. Kalenderviertel 2010
Gemeinde Finanzamt
* Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag.
Freitag, 7. Jänner 2011
Wird eine Abgabe nicht spätes tens am Fälligkeitstag entrich tet, fällt automatisch ein ers ter Säumniszuschlag in Höhe von zwei Prozent des nicht zeitgerecht entrichteten Be trages an. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Säumnis zuschlages entsteht dann nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Steuerpflichtige innerhalb der letzten sechs Monate alle Steuerschuldigkeiten zeitge recht entrichtet hat bzw. wenn der Säumniszuschlag im Ein zelfall den Betrag von 50 Euro nicht erreichen würde. Für die Landes- und Gemeindeabga ben besteht laut der Steiermär kischen Landesabgabenord nung insofern eine Sonderre gelung bezüglich des Säumnis zuschlages, als demnach von dessen Festsetzung abzusehen ist, wenn die hiefür maßgebli che Bemessungsgrundlage 73 Euro nicht erreicht.
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Jänner 2011
Pendlerpauschale soll angehoben werden.
Steuern/Abgaben
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Haftung für Subunternehmer Bei der Weitergabe von Bauleistungen haftet das den Auftrag gebende Unternehmen bis zum Höchstausmaß vonfünf Prozent des geleisteten Werklohns. Die Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, dass beim beauftragten Unternehmen erfolglos eine Exekution geführt wurde oder ein Insolvenztatbestand vorliegt.
Die Haftung umfasst die Lohnsteuer und lohnabhängigen Abgaben (auch Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag) des beauftragten Unternehmens. Die Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der HFUGesamtliste geführt wird. Die Finanz kann die Streichung aus der HFU-Liste beantragen, wenn lohnabhängige Abgaben nicht entrichtet wurden. Ist das beauftragte Unternehmen nicht in die Liste eingetragen, entfällt die Haftung, wenn der Auftraggeber fünf Prozent des zu leistenden
Werklohnes gleichzeitig mit der Bezahlung des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum bei der Wiener GKK überweist. Wird auch der Haftungsbetrag für Sozialversicherungsbeiträge überwiesen, muss gleichzeitig auch der Haftungsbetrag für Abgaben überwiesen werden. Die Überweisung erfolgt somit in einem Gesamtbetrag.
Kostenloser, billiger Wohnraum ist kein Geschenk. Infos zu allen Beiträgen: www. wko.at/stmk/rs (Klick auf News) Tel. 0316/601-601
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Wenn Subunternehmer in solvent werden, haftet der Auftraggeber für Abgaben.
Die sogenannte Lieferschwelle wurde mit 1. Jänner von 100.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt. Diese Korrektur hat vor allem große Auswirkungen auf den Versandhandel, der von anderen Mitgliedsstaaten aus in Richtung österreichischer Privatkunden betrieben wird. Die deutliche Senkung dieser Schwelle führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation der österreichischen Unternehmen.
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Steuerfreie Einfuhr von Waren Im Zusammenhang mit der steuerfreien Einfuhr von Gegenständen mit innergemeinschaftlichen Anschlusslieferungen wurden weitere Voraussetzungen für die AnFoto: Bilderbox
Neue Lieferschwelle
Grenzenloser Handelsplatz
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Ab 1. Juli haften Auftraggeber – ähnlich wie bei Sozialversicherungsbeiträgen – für Abgaben bei der Erbringung von Bauleistungen.
wendung dieser Steuerbefreiung im Gesetz festgeschrieben. Es handelt sich dabei um die korrekte Anführung der UID-Nummern der beteiligten Firmen in den Verzollungspapieren sowie um einen zusätzlichen Nachweis, aus dem klar und zweifelsfrei hervorgeht, dass die eingeführten Gegenstände dazu bestimmt sind, vom Inland in einen anderen Mitgliedsstaat befördert oder versendet zu werden.
Steuern/Abgaben
Dienstwohnung gilt als Sachbezug Für den Sachbezug von Wohnraum gibt es seit 1. Jänner neue Richtwerte. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt – eine sogenannte Dienstwohung –, so handelt es sich dabei um einen Sachbezug, für den Lohnabgaben und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten sind. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof 2008 die „alte“ Sachbezugsverordnung diesbezüglich verworfen hat, orientiert sich der Sachbezug für Dienstwohnungen seither am Richtwertgesetz, welches einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt, wobei die im Oktober gültigen Richtwerte jeweils für das folgende Jahr gelten. Da per 1. April 2010 neue Richtwerte festgesetzt wurden, gelten folgende Werte für die Lohnzahlungszeiträume ab 2011 in der Steiermark: 6,52 (2010) und 6,76 für 2011. Die niedrigsten Werte gibt es im Burgenland – 4,31 Euro/4,47 Euro –, die höchsten in Vorarlberg mit 7,26 Euro/7,53 Euro.
Freitag, 7. Jänner 2011
Strafen: Lohndumping lohnt sich nicht Öffnung des Arbeitsmarktes: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter fair entlohnen, sonst drohen empfindliche Geldstrafen.
Arbeitgeberpflichten Die Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Entsendungen und grenzüberschreitender Überlassung nach Österreich alle notwendigen Unterlagen in deutscher Sprache am Arbeitsort bereitzuhalten, die zur
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Im Zuge der Öffnung des Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011 – nach Auslaufen der Übergangsfrist für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten – sollen Neuregelungen neben gleichen Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen auch den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb sicherstellen. Lohndumping führt dazu, dass Arbeitnehmer nicht ihr zustehendes Entgelt bekommen, andererseits wird auch ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen verhindert.
Kampf dem Lohndumping: Fairer Wettbewerb und gerechte Bezahlung der Arbeitnehmer Ermittlung des dem Arbeitnehmer nach österreichischen Rechtsvorschriften zustehenden Mindestentgelts erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise der Arbeitsvertrag oder Lohnzahlungsnachweise. Diese Regelungen gelten aber nicht nur für grenzüberschreitende Tätigkeiten nach Österreich, sondern auch für
in Österreich ansässige Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die „Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung“ (KIAB) führt Kontrollen vor Ort durch. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden dem bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichteten Dienstleistungszentrum übermittelt. Bei Unterentlohnung soll der Strafrah-
men 5000 bis 50.000 Euro, im Wiederholungsfall 10.000 bis 100.000 Euro betragen. Die sonst geltende Verjährungsfrist von sechs Monaten soll ausgedehnt werden. Die Änderungen sind überwiegend mit 1. 1. 2011 in Kraft getreten, aber nur auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 30. 4. 2011 ereignen.
Neue Regeln bei Baureinigungen
Transparenzdatenbank für Bürger
Eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes sieht vor, dass ab 1. 1. 2011 auch Reinigungsleistungen an Bauwerken dem Übergang der Umsatzsteuerschuld unterliegen. Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen vergibt einen Baureinigungsauftrag. Zwischen den beiden Unternehmen kommt es ab 2011 zum Übergang der Steuerschuld, wenn die Leistung nach dem 1. 1. 2011 erbracht wird. Zusätzlich ist die Auftraggeberhaftung zu beachten, die nun für
Die Einführung der Transparenzdatenbank soll Bürgern die Abfrage über die von ihnen bezogenen öffentlichen Leistungen ermöglichen. Weiters sollen die Kosten der öffentlichen Hand für ausgewählte Sachleistungen (Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit, Wohnraum) als abstrakt ermittelter Wert pro Kopf angezeigt werden. Die Erstellung eines Nachweises für die Vorlage bei leistenden Stellen ist kostenlos möglich.
Freitag, 7. Jänner 2011
Baureinigung neu
Der Bundesregierung soll mit der Datenbank ermöglicht werden, anonymisierte Daten auszuwerten und für planerische und steuerliche Zwecke einzusetzen.
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diesen Fall ebenfalls greift. Es wird empfohlen, die entsprechenden UID- und Kontonummern der betroffenen (Sub-)Unternehmer rechtzeitig zu erfassen.
Alle Daten auf einen Blick
Arbeit/Soziales
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Viele Neuregelungen bei Foto: Fotolia
Der Pensionsversicherungsbeitrag erhöht sich 2011 sprunghaft auf 17,5 Prozent.
Gesetzesnovelle bringt 2011 Neuerungen für Behinderte.
Mit Jahresanfang wurde das Zugangsalter zur Altersteilzeit mit dem 53. Lebensjahr für Frauen und dem 58. Lebensjahr für Männer dauerhaft fixiert. Weiters betragen die Kosten für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten einheitlich 937,08 Euro pro Monat an Stelle von bisher 312,36 Euro für einen Schulmonat bzw. 624,72 Euro für einen Studienmonat. Der Pensionsversicherungsbeitrag beträgt im ASVG (also für Dienstnehmer) 22,8 Prozent. Der Pensionsversicherungsbeitrag für
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Kündigungsschutz neu für Behinderte
Mehr Mitsprache der Arbeitnehmer durch Die „Arbeitsverfassung Neu“ erhöht die Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft. Betriebsräte bekommen längere Fristen bei Kündigungen.
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Begünstigte behinderte Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Kündigungsschutz, der bisher ab dem siebten Monat seine Wirkung entfaltet. Besonders begünstigte Behinderte sind Personen, die mittels Bescheid vom Bundessozialamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen können. Ab 2011 ist neu, dass der Arbeitgeber vor Einbringung eines Antrags auf Zustimmung zur Kündigung den Betriebsrat und (wenn vorhanden) die Behindertenvertrauensperson darüber informieren muss und diese ein Stellungnahmerecht binnen einer Woche haben. Durch die mit 1. 1. 2011 in Kraft tretenden Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz wird der Kündigungsschutz für den Zeitraum von vier Jahren für Dienstverhältnisse ausgesetzt, die nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neu begründet werden. Währenddessen soll für neu eingetretene begünstigte Behinderte der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz gelten. In besonders aufgezählten Ausnahmefällen gilt aber der besondere Kündigungsschutz wie bisher.
Sozialrechtliche Änderungen sorgen heuer für teure Versicherungsbeiträge und zahlreiche Änderungen bei den Pensionen.
Zwei Tage mehr Zeit für den Betriebsrat bei Kündigungen.
Die Änderungen im Arbeitsverfassungsgesetz betreffen unter anderem auch leistungsund erfolgsbezogene Prämien. Akkord- und akkordähnliche Prämien bleiben wie bisher in der notwendigen Mitbestimmung, sodass für solche Ent-
Arbeit/Soziales
gelte immer die Zustimmung des Betriebsrates mittels Betriebsvereinbarung erforderlich ist. Für bloße sonstige Leistungsentgelte (z. B. erfolgsbezogene Prämien oder Gewinnbeteiligung) ist keine Betriebsvereinbarung (und somit keine Zustimmung des Betriebsrats) erforderlich. Es kann lediglich eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche Betriebsvereinbarung kann vom Betriebsrat jedoch nicht einseitig durchgesetzt werden.
Freitag, 7. Jänner 2011
gewerbliche Unternehmer betrug 2010 16,25 Prozent und hätte nach den bisherigen Bestimmungen in 0,25-Prozentschritten bis 2015 auf 17,5 Prozent ansteigen sollen. Ab 2011 erhöht sich dieser Prozentsatz unmittelbar auf 17,5 Prozent.
Hacklerpension Für männliche Versicherte ab dem Jahrgang 1954 wurde das Anfallsalter vom derzeit 60. Lebensjahr auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben. Für weibliche Versicherte gibt es einen stufenweisen Anstieg des Anfallsalters vom derzeitigen 55. Lebensjahr auf das vollendete 62. Lebensjahr für die Jahrgänge 1959 bis 1965. Ein Anspruch auf Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension besteht neuerdings nur dann, wenn durch Maßnahmen der Rehabilitation das Rehabilitationsziel unter Bedachtnahme der Zumutbarkeit nicht erreicht werden kann oder die Rehabilitation im Einzelfall
nicht zweckmäßig ist. Bezüglich den Pensionen gilt seit Anfang des Jahres, dass die erstmalige Pensionsanpassung erst wieder ab dem 1. Jänner des zweiten Kalenderjahres erfolgen muss, welches dem Pensionsstichtag folgt (ausgenommen davon sind allerdings Hinterbliebenenpensionen).
Sonderzahlungen Von nun an wird die Sonderzahlung zu Pensionen nur anteilsmäßig ausbezahlt, wenn die Pension in den letzten sechs Monaten vor dem jeweiligen Sonderzahlungsmonat nicht durchgehend bezogen wurde. Um einen gleichmäßigen Sechsmonatsrhythmus herzustellen, wird die September-Sonderzahlung auf den Monat Oktober verlegt.
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Jeder Arbeitgeber, der dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt, soll zweijährlich einen Bericht zur Einkommensanalyse erstellen. Dieser Bericht hat Angaben über die Anzahl der Frauen und Männer in der jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppe zu enthalten. Weiters sind die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den einzelnen Verwendungsgruppenjahren und das arbeitszeitbereinigte Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalenderjahr anzugeben.
Anonyme Berichte Gibt es kein anzuwendendes kollektivvertragliches oder betriebliches Verwendungsgruppenschema, so sind anstelle von Verwendungsgruppen Funktionsgruppen entsprechend der betrieblichen Tätigkeitsstruktur zu bilden. Der Bericht ist anonymisiert zu erstellen. Daten, die Rück-
schlüsse auf Einzelpersonen zulassen, sind nicht zulässig. Dieser Bericht ist dem zuständigen Zentralbetriebsrat oder, wenn dieser nicht besteht, dem Betriebsausschuss bzw., wenn dieser auch nicht besteht, dem Betriebsrat im ersten Quartal des nachfolgenden Jahres zu übermitteln. Besteht auch kein Betriebsrat, so ist der Einkommensbericht im Betrieb in einem allen Arbeitnehmern zugänglichen Raum aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen.
Einführung Über den Inhalt des Einkommensberichtes sind die Organe der Arbeitnehmerschaft sowie auch die einzelnen Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einführung dieses Einkommensberichtes erfolgt schrittweise bis 2014. Für Arbeitgeber, die dauernd mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigen, soll die Verpflichtung zur Erstellung dieses Einkommensberichtes im Jahr 2011 in Kraft treten. Ein konkreter Termin ist offen.
Arbeitsverfassungsgesetz Weiters ändert sich auch die Frist zur Verständigung des Betriebsrates bei geplanten Kündigungen. Bisher mussten dem Betriebsrat nach der Information über eine Kündigung fünf Arbeitstage zur Stellungnahme gewährt werden. Diese Frist wurde ab 1. 1. 2011 auf eine Woche ausgedehnt. Das heißt, dass dem Betriebsrat stets eine Woche zur Stellungnahme zur Verfügung steht. Eine Woche entspricht immer sieben Kalendertagen (enden die sieben Tage mit Samstag, Sonn-, Feier- oder
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Karfreitag, so ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist). Weiters wurde die Kündigungsanfechtungsfrist für den Arbeitnehmer auf den Zeitraum von zwei Wochen vereinheitlicht. Das passive Wahlrecht zum Betriebsrat wurde auf das vollendete 18. Lebensjahr herabgesetzt. Das Wahlalter für das aktive Wahlrecht zum Jugendvertrauensrat für Lehrlinge wurde auf das 21. Lebensjahr und für das passive Wahlrecht für alle Arbeitnehmer vom 21. auf das 23. Lebensjahr angehoben.
Arbeit/Soziales
Verdienen Frauen gleich viel? Die Offenlegung von Einkommen soll Klarheit bringen.
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den Pensionen
Einkommen offenlegen
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Firmenpleiten: Rezept gegen Zusperren Ein Sanierungsplan kann eine Insolvenz abwenden.
Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 bringt Unternehmen Erleichterung. Sanierungen werden einfacher.
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Das mit 1. Juli 2010 in Kraft getretene Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) schafft Anreize für eine frühzeitige Einleitung einer Unternehmenssanierung. Die Zahl der Konkursabweisung mangels Masse soll gesenkt und die Auflösung von Verträgen wegen einer Insolvenz erschwert werden. Dafür sind drei unterschiedliche Verfahrensarten vorgesehen. Beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung steht der Unternehmer unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters. Dieses Verfahren ist dann möglich, wenn den Insolvenzgläubigern im Sanierungsplan angeboten wird, innerhalb von längstens zwei Jahren vom Tag der Annahme des Plans an mindestens 30 Prozent der Forderungen zu begleichen. Die einmal eingeräumte Eigenver-
Novelle der Gewerbeordnung 2010 Neue Regelungen gibt es für Gastgärten, Rauchfangkehrer, bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen. Die Gewerberechtsnovelle ist am 19. August letzten Jahres in Kraft getreten: Die Gastgartenregelung wurde in das gewerbliche Betriebsanlagenrecht, mit einer Betriebszeitengarantie für die Gastgartenbetreiber, überführt. Es wird dif-
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ferenziert zwischen Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, und solchen, die dies nicht tun. Für erstere ist keine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich, wenn sie in der Zeit von acht bis 23 Uhr betrieben werden. Letztere können in der Zeit von neun bis 22 Uhr ohne Betriebsanlagengenehmigung betrieben werden. Schutz der Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen: Gewerbetreibende, die selbst eine
berufliche Tätigkeit auf der Baustelle ausüben, haben bestimmte Schutzbestimmungen einzuhalten. Der Zugang zum Rauchfangkehrergewerbe steht nun auch EWR-Staatsbürgern zu, die ihren Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat haben. Damit ist der Inländervorbehalt für das Rauchfangkehrergewerbe entfallen. Wenn Rauchfangkehrer eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, müssen sie eine Niederlassung in Österreich haben.
Wirtschaftsrecht
waltung kann allerdings wieder entzogen werden. Die Sanierung ohne Eigenverwaltung soll die Schließung und Verwertung des Unternehmens vermeiden. Die Mindestquote beträgt 20 Prozent. Das bisherige Konkursverfahren bleibt weiterhin bestehen. Dass auch dabei eine Sanierung gelingt, ist nicht ausgeschlossen. Ziel kann auch direkt eine Verwertung sein. Scheitert ein Sanierungsverfahren, wird in das Konkursverfahren gewechselt. Wenn die Auflösung von Verträgen die Fortführung des Unternehmens gefährdet, können Vertragspartner mit dem Schuldner geschlossene Verträge bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Verfahrens nur aus wichtigem Grund auflösen.
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Solarienverordnung Am 1. September 2010 ist das Solarienverbot für Jugendliche in Kraft getreten. Solarienbetreiber haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, das Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Sonnenstudios haben. Als geeignete Maßnahmen werden in der Verordnung genannt: das Feststellen des Alters an Hand eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer Jugendkarte, das Ausgeben von Zutrittskarten oder -codes oder Ähnliches.
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Entscheidung für die Energiewirtschaft
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Mehr Befug nisse bekom men Baumeis ter und Zim mermeister.
Es gibt Neuigkeiten am Bau Bereits letztes Jahr wurde österreichweit die Harmonisierung der einzelnen Bauordnungen beschlossen. Diesen März wird das Steiermärkische Baugesetz verlautbart und tritt mit Mai in Kraft.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Ausweitung der Befugnisse von Bau- und Zimmermeistern. Es kommt zu einer Gleichstellung mit den Zivilingenieuren und Architekten: Auch wenn der Baumeister nicht Bauführer ist, darf er laut der neuen Gesetzgebung den Bau abnehmen. Erleichtert wird auch der Einsatz erneuerbarer Energien durch Abbau von Bürokratie. Bewilligungen für Solaranlagen etwa müssen nur mehr ab
einer Kollektorfläche von 100 Quadratmetern eingeholt werden. Verpflichtend wird der Einsatz erneuerbarer Energie bei Neubauten, und zwar zumindest für die Warmwasseraufbereitung.
Gleiche Rechte
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Ökodesign regelt Energieverbrauch Eine neue Richtlinie regelt, welche Mindestanforderungen energieverbrauchende Produkte in der EU in Zukunft erfüllen müssen. Mit Energie betriebene Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum neu auf den Markt gebracht werden, müssen die Kriterien der neuen Ökodesign-Richtlinie – mit vollem Namen „Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Festle-
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gung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ – erfüllen. Davon betroffen sind unter anderem Elektromotoren und Maschinen oder Anlagen, in die Elektromotoren eingebaut sind. Konkret gelten die Bestimmungen für DrehstromNiederspannungsmotoren, auf die folgende Merkmale zutreffen: eintouriger Dreiphasen50-Hz- oder 50/60-Hz-Käfigläufer-Induktionsmotor; zwei-, vier- oder sechspolig; Nenn-
spannung bis 1000 Volt; Leistungsbereich zwischen 0,75 und 375 Kilowatt; der Motor ist ausgelegt für den Dauerbetrieb. Die neuen Bestimmungen treten in drei Stufen in Kraft. Ab 16. Juni wird es ernst für Motoren mit 0,75 bis 375 Kilowatt und einem Effizienzniveau von mindestens IE2. Am 1. Jänner 2015 folgen Motoren mit 7,5 bis 375 Kilowatt und Mindesteffizienzniveau IE3 oder IE2 mit Frequenzumrichter. Die dritte Stufe gilt ab 2017.
Mehr Einfluss erhält die Wirtschaft in Bezug auf Netztarife. Die Wirtschaft als Verbraucher wird künftig den Prozess der Tariffindung mitgestalten und erhält damit die gleichen nRechte wie die Energieversorgungsunternehmen. Mit Sitz und Stimme ist man auch im neuen Regulierungsbeirat vertreten. Eine starke und unabhängige Regulierungsbehörde ist ein Garant für fairen Wettbewerb, Kontrolle und sinnvoll abgewogene Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher.
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Ab Mai gibt es ein neues Baugesetz. Neben neuen Befugnissen für Bau- und Zimmermeister steht das Thema Energie im Mittelpunkt.
Das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz wurde gemeinsam mit dem Energie-Regulierungsbehördengesetz vom Nationalrat beschlossen. Mit der neuen Regelung wird auch eine langjährige Forderung der Wirtschaft erfüllt und gesetzlich verankert: Die gesicherte Energieversorgung Österreichs ist als öffentliches Interesse festgeschrieben. Das ist nicht nur ein klares Bekenntnis zum Ausbau der Energieinfrastruktur, sondern bringt auch konkrete Änderungen mit sich: In Genehmigungsverfahren muss die Sicherheit der Energieversorgung gleichrangig mit anderen öffentlichen Interessen oder Interessen des Umweltschutzes behandelt werden.
Mit dem neuen Gesetz gilt: volle Energie für Österreich.
Betrieb/Umwelt
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Profitieren von öffentlicher Hand gleiche gilt für Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung in allen drei Bereichen und bei nicht offenen Verfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung im Baubereich dürfen Aufträge bis zu einer Million Euro (exkl. USt.) vergeben werden. Wie bisher müssen bei nicht offenen Verfahren auch weiterhin mindestens fünf qualifizierte Angebote eingeholt werden, um den freien und lauteren Wettbewerb zu sichern. Unberührt bleiben davon die Schwellenwerte, ab denen Gesamtaufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen.
Die öffentliche Hand kann bis Ende des Jahres kleinere Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge direkt an heimische Unternehmen vergeben. Die Schwellenwerte-Verordnung wurde bis Ende des Jahres verlängert. Das bedeutet, dass Bund, Länder und Gemeinden Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an ein geeignetes Unternehmen vergeben können. Als Riesenchance vor allem für Klein- und Mittelbetriebe sieht das WK-Vergaberechtsexperte Gerfried Weyringer: „Das wirkt wie ein regionales Konjunkturpaket.“ Die Grenze für die Direktvergaben wurde auf 100.000 Euro (excl. USt.) erhöht, und zwar für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Das
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Im Detail
Direkt ins Unternehmen: kleine Aufträge aus öffentlicher Hand
Die Abfallbilanzverordnung regelt, wie und wann Abfallsammler und -behandler Auskunft über Art, Menge, Herkunft und Verbleib des Abfalls geben müssen. Die erste Bilanzmeldung
Neue Kennzeichnungsvor- verwendeten Komponenten schriften gibt es für wieder- ermittelt und in einer beaufladbare Batterien und Ak- stimmten Mindestgröße an angebracht kumulatoren für Geräte und dem Produkt Fahrzeuge. werden. Bei FahrzeugbatteDie Änderungen gelten rien und -akkus muss auch für alle derartigen Produkte, der Kaltstartstrom angegedie erstmals nach dem ben werden. 30. Mai 2012 in Verkehr gebracht werden, und zwar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Kapazität der Batterie oder des Akkus muss anhand der Was kann mein Akku?
Längere Fristen für kleine Betriebe
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ist dabei für den 15. März vorgesehen. Für kleinere Betriebe gibt es Übergangsfristen für die elektronische Aufzeichnungspflicht. Folgende Ausnahmen gelten, wenn nicht mehr als 2000 Tonnen gefährlicher Abfall extra hinzu kommen: Bis 2011: unter 40 Abfallarten, maximal 20.000 Tonnen. Bis 2012: unter 30 Abfallarten, maximal 15.000 Tonnen. Bis 2013: unter 20 Abfallarten, maximal 10.000 Tonnen.
Betrieb/Umwelt
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Angaben auf Akkumulatoren
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Übergangsfristen für Abfallbilanzen
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Mehr Sicherheit durch Importkontrolle
Stärkere Kontrollen bei importierten Waren bringen mehr Sicherheit. lyse ist vor Beginn eines Transports eine elektronische summarische Eingangsmeldung (ENS) bei der Eingangszollstelle abzugeben. Die neue Regelung wird eine Änderung der logistischen Prozesse ergeben: Sobald das Beförderungsmittel die EU verlässt und später wieder in die EU eintritt, muss eine ENS abgegeben werden. Ausgenommen sind der Flug- und Seever-
Änderungen bei Zolltarifnummern
Freitag, 7. Jänner 2011
anzuwendende Maßnahmen, wie Verbote oder Beschränkungen. Für die Änderungen wurden von der Europäischen Kommission Transponierungslisten zur Verfügung gestellt.
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Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die achtstellige Zolltarifnummer der EG. Sie ist die Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen, Zollsätzen und Zollbegünstigungen, Antidumpingoder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anzuwendenden Zollsatz und weitere
EG-Zolltarifnummern
kehr, wenn zwischen den beiden EU-Orten keine Landung in einem Drittland erfolgt.
Komplikationen
gehen, dass es durch das neue System zu einer Verteuerung der grenzüberschreitenden Logistikprozesse kommen wird.
Im Straßenverkehr an der Ost- oder Südostgrenze der EU wird befürchtet, dass die summarische Anmeldung für Komplikationen sorgen und zusätzliche Belastungen für den Importeur mit sich bringen wird. Grundsätzlich ist davon auszu-
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Entwicklungsländer: neue Regeln Die Europäische Union gewährt beim Import aus bestimmten Entwicklungsländern Zollbegünstigungen. Um zu einer solchen zu gelangen, sind die Einhaltung sogenannter Ursprungsregeln im Exportland sowie die Vorlage eines entsprechenden Präferenznachweises bei der Importverzollung notwendig. Die Reform vereinfacht die Ursprungsregeln: Es wurden neue Listenregeln, die ursprungsbegründende Beund Verarbeitungen an Vor-
materialien ohne Ursprung festlegen, geschaffen, Und es gibt neue Möglichkeiten der Zusammenrechnung von regionalen Verarbeitungsschritten in mehreren begünstigten Ländern.
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Das Kernstück der Zollsicherheitsinitiative ist das ICS (Import Control System). Damit kann seit 1. Jänner schon vor Ankunft einer Sendung an der Außengrenze der EU eine EDV-unterstützte Risikoanalyse durchgeführt werden. Relevante Informationen sollen zwischen den Behörden der Mitgliedsstaaten und der Kommission im Rahmen des gemeinschaftlichen Zollrisikomangagements ausgetauscht und vereinheitlicht werden. Im Mittelpunkt steht nicht das abgabenrechtliche Interesse, sondern die Sicherheit der EU-Bürger. Zudem könnten aber auch andere Problemfaktoren abgedeckt werden, wie Produktpiraterie oder Verstöße gegen Konsumentenschutzbestimmungen. Zur Durchführung der Risikoana-
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Künftig wird bereits vor Ankunft einer Sendung an den EU-Außengrenzen eine computergestützte Risikoanalyse durchgeführt.
Waren aus dem Ausland
Service/Zoll
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EU-Kopierschutz für Erfindungen
• Servicetermine XX Patentsprechtag, 11. Jänner, 9 bis 13.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, angelika.janisch@wkstmk.at XX Steuertipps für GründerInnen, 11. Jänner, 14 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, gs@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 13. Jänner (vormittags), WK Mürztal – Mariazellerland, 0316/601-9800, muerztal@ wkstmk.at XX Steuersprechtag, 13. Jänner (nachmittags), WK Leoben, 0316/6019500, leoben@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 18. Jänner (ganztags), WK Ennstal/Salzkammergut, 0316/601-9600, liezen@wkstmk.at
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EU-Patent gefordert Seit zehn Jahren gefordert und aktuell heftig diskutiert wird die Verwirklichung eines EU-Gemeinschaftspatents. „Ein in 13 europäischen Ländern anerkanntes Patent kostet rund 20.000 Euro, das US-Patent nur 1850 Euro“, hebt Europaabgeordnete Hella Ranner die massiven Wettbewerbsnachteile hervor. Ein EU-Patent würde für die österreichischen Unternehmen nicht nur eine deutliche Kostensenkung, sondern auch größere Rechtssicherheit bedeuten. Deshalb begrüßt WKÖPräsident Christoph Leitl auch den österreichischen Vorstoß, dieses endlich umzusetzen. Gescheitert ist das EU-Patent aber bislang an der Uneinigkeit in der Sprachenregelung.
Steuersprechtag, 25. Jänner (vorXX mittags), WK Weiz, 0316/601-9000, weiz@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 25. Jänner (nachmittags), WK Hartberg, 0316/601-
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Die steirischen Unternehmer leben Innovation, das belegen F&E-Quoten ebenso wie das jährliche Erfindungsranking des Österreichischen Patentamtes. Doch der Erfindungsgeist ruft auch die Konkurrenz verstärkt auf den Plan. „Es besteht immer die Gefahr, dass erfolgreiche Produkte von der Konkurrenz kopiert werden“, berichtet der Wiener Patentanwalt Wolfgang Poth. Um sich gegen Kopien zu wappnen, empfiehlt der Experte dringend eigene gewerbliche Schutzrechte. Poth: „Für eine österreichische Patentanmeldung sind bei Ausarbeitung der Unterlagen durch einen erfahrenen Patentanwalt mit
Kosten von 3000 bis 5000 Euro zu rechnen, wobei die weiteren Kosten bis zur Erteilung 50 bis 100 Prozent betragen.“
Patente schützen das eigene Produkt vor Kopien der Konkurrenz.
Patentsprechtage 2011 Der Patentsprechtag informiert umfassend über die konkrete Vorgehensweise bei Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Geschmacksmusteranmeldungen. Die Marken- und Patentsprechtage finden jeweils von 9 bis 13.30 Uhr in
der Wirtschaftskammer Graz statt. Termine 2011: 11. Jänner, 1. Februar, 1. März, 5. April, 3. Mai, 7. Juni, 5. Juli, August entfällt, 6. September, 4. Oktober, 8. November, 6. Dezember. Weitere Informationen: Leopold Strobl, Tel. 0316/601-601
9300, hartberg@wkstmk.at XX Gründer-Workshop, 27. Jänner, 14 bis 17.30 Uhr, WK Graz, 0316/601600, gs@wkstmk.at XX Patentsprechtag, 1. Februar, 9 bis
13.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, angelika.janisch@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 3. Februar (ganztags), WK Ennstal/Salzkammergut, 0316/601-9600, liezen@wkstmk.at XX Arbeitsrechtliche ERFA, 9. Februar, 14.30 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601661, daniela.kozissnik@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 10. Februar (vormittgas), WK Mürztal – Mariazellerland, 0316/601-9800, muerztal@ wkstmk.at XX Steuersprechtag, 10. Februar (nachmittags), WK Leoben, 0316/601-9500, leoben@wkstmk.at XX Steuertipps für GründerInnen, 15 Februar, 14 bis 16 Uhr, WK Graz,
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Der Schutz eigener Produkte vor Kopien durch Konkurrenten ist heute wichtiger denn je. Ein EU-Patent soll Wettbewerbsnachteile aufheben.
Umfassend & gut beraten von einem starken Experten-Team
Service
Freitag, 7. Jänner 2011
Betriebshilfe sichert Existenz
Trenddossier zur Zukunft von EPU
Längere Ausfallszeiten stellen Kleinunternehmer oft vor enorme Herausforderungen. Die Betriebshilfe unterstützt, wo es notwendig ist.
Freitag, 7. Jänner 2011
Betriebshelfer erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. fälle seit Gründung des Vereins vor fünf Jahren. „Dank der Betriebshilfe kommen Kleinbetriebe auch in schwierigen Zeiten gut über die Runden“, unterstreicht die Vorsitzende des Vereins, Adelheid Fürntrath-Moretti, „und jeder Frau wird es dadurch ermöglicht, ihren Betrieb bei Mutterschaft aufrecht zu erhalten.“
wie, 16. März, 15 bis 18 Uhr, WK Graz, 0316/601-601, rechtsservice@wkstmk.at XX Follow-me-Frühstück, 17. März, 9 bis 12 Uhr, Wifi Niklasdorf, 0316/601-765,
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0316/601-600, gs@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 22. Februar (vormittags), WK Weiz, 0316/601-9000, weiz@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 22. Februar (nachmittags), WK Hartberg, 0316/6019300, hartberg@wkstmk.at XX Gründer-Workshop, 24. Februar, 14 bis 17.30 Uhr, WK Graz, 0316/601600, gs@wkstmk.at XX Patentsprechtag, 1. März, 9 bis 13.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, angelika.janisch@wkstmk.at XX Steuertipps für GründerInnen, 8. März, 14 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, gs@wkstmk.at XX Unternehmenssanierung – Gewusst
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Wenn niemand verfügbar ist, der den Betrieb während Arbeitsunfähigkeit oder Abwesenheit vorübergehend weiterführt, kann das vor allem für Kleinunternehmer existenzbedrohend sein. Denn Krankheit, Unfall, aber auch Babypause oder die Pflege eines behinderten Kindes sind für viele Wirtschaftstreibende oft mit massiven wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Der Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ stellt Unternehmern kostenlos kompetente und flexible Mitarbeiter zur Seite, wenn diese auf eine Ersatzarbeitskraft angewiesen sind. Und dass diese Unterstützung für die steirischen Unternehmer von großer Wichtigkeit ist, belegen auch die rund 530 erfolgreich abgewickelten Betriebshilfe-
Kontakte knüpfen: Follow-me
Betriebshilfe-Infos Detaillierte Informationen über alle nötigen Voraussetzungen zur Beantragung der Betriebshilfe sowie das Ausmaß der Unterstützung finden Sie unter wko.at/stmk/betriebshilfe bzw. bei Birgit Plauder, Tel. 0316/601-1135.
angelika.janisch@wkstmk.at XX Follow-me-Frühstück, 18. März, 9 bis 12 Uhr, Steiermärkische Sparkasse Gleisdorf, 0316/601-765, angelika.janisch@wkstmk.at XX Follow-me-Frühstück, 19. März, 8.30 bis 12 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, angelika.janisch@wkstmk.at XX Gründer-Workshop, 24. März, 14 bis 17.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, gs@wkstmk.at XX Arbeitsrechtliche ERFA, 30. März, 14.30 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601661, daniela.kozissnik@wkstmk.at XX Übergabeberatungen, jeden Mittwoch, 9 bis 11 Uhr, WK Graz, 0316/601661, rechtsservice@wkstmk.at
Das Potenzial der EinPersonen-Unternehmen (EPU) wächst stetig: Mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Österreich sind EPU, der Frauenanteil beträgt 42 Prozent. Eine neue, maßgeschneiderte Serviceleistung stellt die Wirtschaftskammer nun Ein-Personen-Unternehmen zur Verfügung: Das kostenlose Trenddossier „EPU machen Zukunft“ zeigt, auf welche Trends man sich in den nächsten Jahren einstellen muss und welche neue Möglichkeiten sich bieten. Ein Selbsttest gewährt spannende Einblicke in die eigene Zukunftsfitness und macht deutlich, an welchen Stellen noch anzusetzen ist.
Informationen
Den neuen EPU-Trend ratgeber „EPU machen Zukunft“ kann man kostenlos auf dem EPU-Portal epu. wko.at downloaden oder auch einfach unter gertrud. linhart@wko.at bestellen. Sämtliche Informationen zu Ein-Personen-Unternehmen erhalten Sie im Referat Junge Wirtschaft und Frau in der Wirtschaft, Körblergasse 111–113, 8021 Graz. A nsprechpartnerin: Gertrud Linhart, Tel. 0316/601-1134.
Ein wichtiger und praktikabler Ratgeber für EPU.
Service
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„AutoZum 2011“ in Salzburg
Die „AutoZum“, die alle zwei Jahre von Reed Exhibitions Messe Salzburg veranstaltete „Internationale Fachmesse für Autowerkstatt- und Tankstellenausstattung, Kfz-Ersatzteile und -Zubehör, chemische Erzeugnisse und Umwelttechnik“, gilt weit über Österreichs Grenzen hinweg, mit etwa 330 Direktausstellern aus zwölf Ländern, als bedeutendste Branchenfachmesse, gleichzeitig ist sie Signalgeber und Konjunkturbaro-
meter für die Branche zu Beginn des Kalenderjahres“, so Dir. Johann Jungreithmair, CEO von Reed Exhibitions Messe Salzburg.
E-Tankstellen
In Halle 12 der „AutoZum“ ist erstmals der Bereich Elektrotankstellen mit namhaften Ausstellern wie der Salzburg AG oder Schrack präsent. Nicht zufällig steht seit November 2010 bei Reed Exhibitions Messe Salzburg ein „Think City“-Elektrofahrzeug der Salzburg AG im Einsatz.
Neue Kompetenz
Zusätzlich zum gut eingeführten Produkt- und Dienstleistungsangebot weitet die
„AutoZum 2011“ ihre Kompetenz in Richtung Nutzfahrzeugteile und -reparatur aus. Beim „2. Tag der Transportwirtschaft“ am Donnerstag, dem 13. Jänner 2011, gehen namhafte Vertreter des Güterbeförderungsgewerbes auf die spezielle Thematik der Transportwirtschaft ein. Der 11. Österreichische Reifentag findet am Freitag, dem 14. Jänner statt.
Twitter nutzen
Zwei absolute Neuheiten in punkto Besucherservice: Erstens die Ankündigung der Rahmenprogrammpunkte via Twitter eine halbe Stunde vor Beginn. Zweitens das Angebot der Mitfahrerplattform www.mitfahrgelegenheit.at für alle, die nicht
mit dem eigenen Pkw anreisen (wollen). Das besonders preisgünstige Nachmittagsticket um sieben Euro berechtigt zum Eintritt ab 14.00 Uhr und ist direkt an der Kasse erhältlich. Das Mitarbeiterticket ist hingegen nur online auf www.autozum.at/Mitarbeiterticket zu buchen, kostet 24 Euro und beinhaltet den Eintritt für insgesamt drei Mitarbeiter aus einem Unternehmen. Die „AutoZum“ ist von Mittwoch bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Infos: Service Center, Frau Susanne Wiener, Tel. +43 (0)662 4477 2600 oder E-Mail: bsc@reedexpo.at. www.autozum.at.
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Vom 12. bis 15. Jänner 2011 findet die von Reed Exhibitions Messe Salzburg veranstaltete „AutoZum“ statt.
Am Puls der Branche. Internationale Fachmesse für Autowerkstattund Tankstellenausstattung, Kfz-Ersatzteile und -Zubehör, chemische Erzeugnisse und Umwelttechnik.
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Messezentrum Salzburg
12.–15.1.2011 www.autozum.at
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Freitag, 7. Jänner 2011
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Für 2011 prognostiziert Wirtschaftsforscher Karl Aiginger ein Wachstum von 2,2 Prozent. Er bezeichnet das neue Jahr allerdings als Jahr der Herausforderungen – nicht nur hinsichtlich der Budgets. Mehr auf Seite 27.
Wifo-Chef Karl Aiginger Foto: Fischer
Auf ein Neues Nach einem durchwachsenen Jahr 2010 blickt die Wirtschaft mit vorsichtigem Optimismus auf 2011. Was erwarten sich heimische Unternehmer? Der Jahreswechsel ist bereits Vergangenheit, das letzte Ferienwochenende läutet auch das neue Arbeitsjahr ein. Die Blicke auf 2011 sind ungetrübt, glaubt man den Wirtschaftsforschern, die heuer doch eine sichtbare Wachstumskurve am Konjunkturhorizont orten. Auch wenn die Grundstimmung positiv ist, an den Rahmenbedingungen der Politik wird doch herbe Kritik geübt. Die Verbürokratisierung der Wirtschaft, so viele Stimmen, lähme den Innovationsgeist. Privat sind die Wünsche für 2011 klar: Die Familie wird immer stärker zur Energieinsel.
Ulfried Hainzl, WK-Präsident Im Jahr 2011 müssen rasch die Reformen der öffentlichen Systeme angegangen werden, denn eine strukturelle Änderung ist unausweichlich. Angelika Kresch, Remus & Sebring Nach zwei sehr schwierigen Jahren spüren wir seit November leisen Aufwind. Wir hoffen endlich auf die Stabilisierung des Marktes, um wieder Erträge zu erwirtschaften. Günther Huber, Landhauskeller Wir erwarten uns für 2011, dass die Politik endlich damit aufhört, uns in unserer Arbeit zu behindern. Die Verbürokratisierung ist ein Hemmschuh im Aufschwung. Ricki Vogl, Öbau Vogl 2011 wird das Jahr, in dem wir uns ganz auf die „Betriebliche Gesundheitsförderung“ im Unternehmen konzentrieren. Gesunde und fitte Mitarbeiter sind das beste Kapital.
Michael Schranzer, Einrichtungshaus Service und Dienstleistung sind Faktoren, die immer stärker unseren Erfolg bestimmen. 2011 werden wir noch attraktivere ServicePakete für unsere Kunden schnüren. Stefan Lanzer, Knilli 2011 gehen wir in der Kommunikation ganz neue Wege und werden alle innovativen Plattformen nutzen. Von den Stadtpolitikern erwarte ich mehr Handschlagqualität. Christian Hlade, Weltweitwandern 2011 werde ich noch mehr an der Identität und Qualität von Weltweitwandern arbeiten, schließlich schläft der Mitbewerb auch nicht. Gerhard Widmann, Flughafen Graz Wir gehen positiv ins neue Jahr und werden uns mit ganzem Einsatz vielen neuen Herausforderungen stellen, für die unter anderem das neue Luftsicherheitsgesetz sorgt.