Vier von fünf Chefs klagen über lasche Behörden
Aktuelle Informationen der Wirtschaftskammer Steiermark Nr. 41, Jahrgang 10, Freitag, 16. Dezember 2011 P.b.b., Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 02Z032267M
Seiten 2–3
Frohes Fest
Foto: Fischer
Preis 0,73 Euro
Das Präsidium der Wirtschaftskammer Steiermark wünscht allen steirischen Unternehmerinnen und Unternehmern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2012!
Ihre ganz persönliche Wissensdatenbank – rund um die Uhr geöffnet!
• Was sich die Unternehmer vom Polit-Christkind wünschen 4–5 • Mit weiß-grünem ChristbaumTuning zum großen Erfolg 8 • Steirischer „iTree“ sorgt im fernen New York für Aufsehen 16–17
Die nächste Ausgabe der Steirischen Wirtschaft erscheint am
13. Jänner 2012
Neue Führung Daniela Gmeinbauer macht in neuer Führungsrolle gute Figur.
Foto: Fischer
Seite 37
Foto: Fischer
„Behörden-Beton“ nun im Gab es in den vergangenen Jahren Probleme bei behördlichen Genehmigungsverfahren?
Mario Lugger
Schneckentempo
Mario Lugger, Chefredakteur
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20 % NEIN 80 % JA Wie lange dauerte die Abwicklung Ihres letzten Genehmigungsverfahrens? In Graz In anderen 16 % 31 % Bezirken 84 %
Foto: Stanislav Komogorov - Fotolia
Wo auch immer man mit Wirtschaftstreibenden in die sem Land spricht, der Ärger über lasche Behördenverfahren ist groß. Vor allem in der stei rischen Landeshauptstadt. Vier von fünf Unternehmern klagen hier laut einer aktuellen Um frage über zum Teil immense Probleme (Story rechts). Hauptkritikpunkt ist das „Schneckentempo“. 84 Pro zent der Befragten geben an, mehr als drei Monate auf die Abwicklung ihres letzten Ge nehmigungsverfahrens gewar tet zu haben. Ein Wahnsinn! Im Rest der Steiermark bekla gen durchschnittlich nur 31 Prozent derart lange Warte zeiten. Doch das ist nicht al les: Gerade in Graz fühlen sich Unternehmer besonders oft als „Bittsteller“. Bekrit telt werden zudem die vielfach „mangelnde Kompetenz“ und die „unhöfliche Behandlung“. Ein Zustand, der so nicht län ger tragbar ist. Graz ist eine prosperie rende Stadt mit glänzenden Zukunftsaussichten – selbst bei derzeit dicken Gewitterwol ken am Konjunkturhimmel. Aussichten, die eine Handvoll Beamte gefährdet. Das muss man offen aussprechen. Denn was passiert? Wer monatelang im täglichen Canossagang in die Tintenburg pilgern muss, wird sich mehr als einmal fra gen, ob er sein hart verdientes Geld in diesen Standort inves tieren will. Die sonst so refor morientierte Politik in dieser Stadt ist gefordert, klare Spiel regeln aufzustellen.
69 %
n weniger als drei Monate n länger als drei Monate
„Graz muss seine Hausaufgaben machen“ In Graz-Umgebung wehrt man sich ob der schlechten Umfrageergebnisse mit Zehen und Klauen gegen geplante Eingemeindungen. Behördenverfahren dauern (viel) zu lange, vor allem in der Baubranche. Vier von fünf Unternehmern klagen hier laut einer neuen Studie des Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung über zum Teil massive Missstände. Besonders
Aktuell
schlimm sei die Situation in Graz. 84 Prozent der Befragten geben hier an, länger als drei Monate auf die Abwicklung ihres letzten Verfahrens gewartet zu haben (Story oben). Da erklärt sich dann wohl auch, warum viele Betriebe die Flucht in den „Speckgürtel“ angetreten haben. In GrazUmgebung beträgt die Wartezeit nämlich „nur“ für 63 Prozent mehr als drei Monate, im Rest der Steiermark sogar nur für 31 Prozent. „Auch wenn seitens der Unternehmer in unse-
rem Bezirk Verbesserungspotenzial geortet wird, ist die Situation im Vergleich zur Landeshauptstadt um vieles besser“, betont Stefan Helmreich, WK-Regionalstellenleiter von Graz-Umgebung. Die Bezirkshauptmannschaft schneidet nämlich auch bei der Bewertung des Personals wesentlich besser ab als der Grazer Magistrat. „Darum kommen aus meiner Sicht Eingemeindungen derzeit nicht in Frage. Graz muss seine Hausaufgaben machen“, so Helmreich.
Freitag, 16. Dezember 2011
Visier der Unternehmer Alarmierende Umfrage: Vier von fünf Unternehmern klagen über Probleme bei Behördenverfahren. Die meiste Kritik kommt aus der Baubranche. Wie zufrieden sind die steirischen Unternehmer mit den Behörden? „Wenig bis gar nicht“, lautet der Tenor einer brandaktuellen Studie des Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung (IWS). Insgesamt 995 Unternehmer wurden befragt – erschütterndes Ergebnis: 80 Prozent klagen über zum Teil massive Probleme bei Genehmigungsverfahren (Grafik links). Die Hauptkritik kommt dabei aus der Baubranche und
hier vor allem aus Graz. In der Landeshauptstadt geben nämlich 84 Prozent der Befragten an, dass die Abwicklung ihres letzten Behördenverfahrens länger als drei Monate gedauert hätte. Im Vergleich dazu: Im Rest der Steiermark warten durchschnittlich nur 31 Prozent länger als drei Monate (Story unten links).
Gläserner Bauakt „Diese Zahlen sprechen für sich“, ärgert sich der Grazer WK-Regionalstellenleiter Viktor Larissegger. „Sie bestätigen, was wir vielerorts schon seit langem hören, nämlich dass Bauverfahren in Graz einfach zu lange
dauern.“ Larissegger will diesen „Standortnachteil“ nicht länger hinnehmen: „Wir fordern die Einführung des gläsernen Akts mittels Online-Akten-Tracking.“ Damit wäre der aktuelle Bearbeitungsstatus jederzeit einsehbar. Transparenz, von der sich Larissegger mehr Tempo bei den Verfahren erhofft. Diese Meinung teilen auch viele Unternehmer. 67 Prozent glauben, dass durch Akten-Tracking die Effizienz gesteigert werden kann. Weiters wünscht man sich strengere Erledigungsvorgaben (64 Prozent) und die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger (42 Prozent). Mario Lugger mario.lugger@wkstmk.at
Massive Kritik Im Rahmen der Umfrage wurden seitens der Unternehmer (anonym) folgende Kritikpunkte an den Behörden geäußert: • „In den Augen vieler Referen ten ist man nur ein Bittsteller, die Motivation, über den Teller rand hinauszublicken, ist verlo ren gegangen.“ • „Würden die Informatio nen halten, was sie im Regelfall nicht tun, wäre alles sehr nett und gut. Aber vielleicht haben wir zwischen Beratung und Ab schluss der Verfahren die ,Spen den‘ vergessen …“ • „Zum Teil sind die Beamten sehr arrogant. Den meisten geht es darum, wie kann ich etwas verhindern anstatt zu helfen.“ • „Es gibt keine Möglichkeit für persönliche Gespräche, um Un klarheiten richtig zu stellen.“
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Freitag, 16. Dezember 2011
Aktuell
30.11.11 15:09
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Was sich die Wirtschaft Wir haben die steirischen Unternehmer gefragt, was sie sich vom (Polit-)Christkind wünschen – und wir verraten die WK-Schwerpunkte 2012.
Ein frohes Fest und ein erfolgreiches Neues Jahr 2012 wünschen wir allen unseren Mitgliedsbetrieben.
Andreas Herz MSc Fachgruppenobmann
Mag. Manuel Höfferer Fachgruppengeschäftsführer
Das kommende Jahr wird kein leichtes sein, da sind sich alle Experten einig. Hohe Ausgaben und die dramatische Schuldenentwicklung vieler europäischer Staaten mahnen zum Nachdenken. Auf Staatsebene wie bei den Gemeinden gilt es, die Kosten zu verringern. Darum hat die Wirtschaftskammer den Bürokratieabbau in ihr Arbeitsprogramm 2012 als eine der zentralen Forderungen aufgenommen. „Es ist höchste Zeit für eine Strukturreform“, treibt WK-Präsident Josef Herk zur Eile. „Es
Mehr Courage
Liebes Christkind, wir waren das ganze Jahr über sehr brav, so dass wir hoffen, dass Du uns beschenken wirst. Was wir uns wünschen, ist ganz einfach: Du musst den Politikern mehr Courage schenken. Sie müssen bereit sein, visionär zu denken, müssen offen für neue Entwicklungen sein und vor allem gerecht und glaubwürdig. Was wir nicht vergessen möchten: ein großes Packerl Gesundheit und visionsreiche, motivierte Mitarbeiter.
gilt die Ausgaben zu senken, die Regionen zu Stärken und der Abwanderung entgegen zu wirken.“ WK-Direktor Thomas Spann ergänzt: „Um die Staatsschulden einzudämmen und weitere Schäden zu verhinden, ist die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Verfassung der geeignete und notwendige Weg.“ Denn die Turbulenzen um den Euro haben die Unsicherheit merklich erhöht und schon jetzt zu einer konjunkturellen Abkühlung geführt. Vernunft müsse nun vor parteipolitischem Geplänkel stehen.
Bürokratieabbau Im Visier der WK steht aber auch der Abbau bürokratischer Hürden. „Langwierige Verfahren halten Unternehmer von ihren eigentlichen Aufgaben ab“, ärgert sich Spann.
Veränderungen
Ich wünsche mir, dass Lebensmittel wieder mehr als Mittel zum Leben gesehen werden. Ich sehe hier Chancen darin, dass nachhaltige Veränderungen im Positiven entstehen. Ebenso hoffe ich, dass der Klimawandel nicht aufgrund aktueller Geschehnisse übersehen, sondern als die Bedrohung, die er ist, ernst genommen wird. Wir freuen uns auf ein ereignisreiches Jahr 2012 und werden uns diesen Herausforderungen gerne stellen!
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Friedrich Jerich, Jerich Trans port GmbH Foto: Schrotter
Christian Laschet, GF Schirn hofer Familien Holding
Damit der Standort Steiermark auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibt, braucht er kluge Köpfe. „Das bestehende Schulsystem ist den Herausforderungen nicht mehr gewachsen“, mahnt Herk. „Notwendig sind eine tiefschürfende Bildungsreform mit einer echten Schulautonomie, ein flächendeckendes vorschulisches Betreuungsangebot sowie die Schaffung eines Bildungskontos für jeden Österreicher.“ Der Mangel an Fachkräften und Lehrlingen sei nämlich bereits jetzt zum massiven Problem für den Standort geworden. Was sich die steirischen Unternehmer sonst noch alles fürs neue Jahr wünschen, lesen Sie unten. Thema-Team: M. Rodlauer, V. Pranger, P. Mravlak. redaktion.stwi@wkstmk.at
Realismus
Fürs Geschäft wünsche ich mir natürlich viel Schnee vom Christkind. Was die Politik betrifft, sollte das Christkind die Verantwortlichen mit Realismus bedenken. Als Unternehmer kann ich auch nicht mehr ausgeben als ich habe bzw. gut finanzieren kann. Eine Schuldenbremse ist zu wenig. Der Staat sollte endlich über einen Schuldenstopp nachdenken und nicht weiter über den tatsächlichen Verhältnissen agieren.
Michael Schober, GF Pieps GmbH
http://wko.at/stmk/dienstleister
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Wirtschaft
Freitag, 16. Dezember 2011
fürs neue Jahr wünscht
ubit
news
„FIPS“ – Persönlichkeitsbildung für Lehrlinge
Foto: Andres Rodriguez - Fotolia
Der demografische Wandel ist in vollem Gange. Industrie, Handel, Tourismus und Gewerbe mangelt es an gut ausgebildeten Fachkräften. Insbesondere bei den Lehrlingen wird der Einbruch bei den geburtenschwachen Jahrgängen jedes Jahr stärker spürbar. In Zukunft wird es für Unternehmen nicht mehr darum gehen, sich die besten Jungkräfte aus einer Fülle
Jetzt gilt es anzupacken, damit der Standort Steiermark für die Zukunft gerüstet ist.
Entforsten
Von der Politik würde ich mir auf jeden Fall einen Abbau der Bürokratie wünschen. Verschiedene Verordnungen bilden einen Dschungel der Sonderklasse, der vor allem Privilegierte bevorzugt. Das gefällt mir nicht. Auch Investitionen in die Infrastruktur stehen auf meinem Wunschzettel ganz oben, der Flughafen Graz sollte als Destination an Bedeutung gewinnen. Und das Thema Bildung gehört überhaupt auf völlig neue Beine gestellt.
Peter Florian, Chef Roman tik Parkhotel Graz
Unterstützung
Die Politik sollte die Wirtschaft in ihren neuen, schwierigen Herausforderungen unterstützen. Dazu zählen Investitionen in die Infrastruktur, die für mich als Touristiker entscheidend sind, aber auch das Beibehalten von Förderungen. In der Verwaltung soll mit Maß und Ziel gespart werden. Schlussendlich braucht der ländliche Raum Bildungszentren, sonst schwindet die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen.
Erwin Petz, Geschäftsführer Riesneralm
Umdenken
Ein grundsätzliches Umdenken ist notwendig – sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung. Arbeitgebern und -nehmern wird die Hälfte ihres erarbeiteten Geldes wieder durch Steuern abgenommen und der Mehrwertsteuersatz beträgt 20 Prozent. Trotzdem schafft unser Staat es nicht, vernünftig zu arbeiten. Irgendwo muss ein grundlegender Fehler im System sein! Jeder, der etwas leistet, sollte dafür auch etwas bekommen.
Arno Pichler, Geschäftsfüh rer Northland
„Die Förderung der Lehrlinge ist eine wichtige Investition der Unternehmen in die Zukunft.“ Johannes Krasser
an Möglichkeiten aussuchen zu können, sondern darum, aus dem vorhandenen Potenzial das Beste zu machen. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, sich in der Personalpolitik auf den demografischen Wandel einzustellen, sowie positive Impulse zur nachhaltigen Förderung des Fachkräftenachwuchses zu setzen, wurde das Ausbildungsprojekt „Fit in Personal Skills – Persönlichkeitsbildung für Lehrlinge“ ins Leben gerufen. Das modulartig aufgebaute Weiterbildungsprogramm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend als Zusatzqualifizierung anerkannt und die Ausbildungskosten werden somit je Lehrling im Ausmaß von 75 % gefördert. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Informationsvorsprung, Förderung und Wissensaufbau für Ihre Jungkräfte. Johannes Krasser johannes.krasser@balanceakademie.at
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Foto: Fischer
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Ob steirische Eier oder deutsche Kartoffeln – ein findiger Steirer sorgt mit Hightech-Systemen für die nötige Transparenz.
Quergefragt Das wollte ich als Kind im mer werden… Hartleb: Ich habe schon als Kind immer alles ausei nandergeschraubt und wollte ein Handwerk erlernen. Während meiner Lehre zum Maschinenschlosser faszinierten mich Computer – eine Neuheit zu dieser Zeit. Da war klar, dass ich das weiterverfolgen muss. Am kreativsten bin ich… Hartleb: Am Abend habe ich den Kopf frei zum Tüfteln. Das hätte ich gerne erfun den… Hartleb: Das iPhone und das iPad. Unglaublich, wie schnell damit unsere Welt revolutioniert wurde. Das wäre das beste Testimo nial für mein Produkt… Hartleb: Ganz klar: Apple-Gründer Steve Jobs. Seine Vision hat die Welt verändert. Mein Vorbild ist Toni Hubmann (Tonis Freilandeier). Uns verbindet seit 20 Jahren mehr als nur die Leidenschaft für EDV.
Mit dem Tabletcomputer ans Nest zur Eierkontrolle? Was auf den ersten Blick irritiert, könnte schon bald Realität werden – zumindest wenn es nach „Novu Track“-Gründer Gerhard Hartleb geht. „Mit Hightech und iPad in den Hühnerstall, lautet die Devise“, schmunzelt der Obersteirer, der mit „Novu Check“, einem System zur mobilen Datenerfassung, nicht nur die diesjährige Constantinus-Jury enorm beeindrucken konnte. „Wir sind in Gesprächen mit den großen Gütesiegel-Playern und dem Handel“, freut er sich über die positive Resonanz.
Mobile Qualitätssicherung Auch für die Produzenten selbst sei das Erfassungssystem gedacht, erklärt Hartleb. „Um sich und den Kontrolleuren die Arbeit zu erleichtern.“ Daten werden vor Ort digital aufgezeichnet und mit vorangegangenen Kontrollen abgeglichen. So könnten auch Doppelgleisigkeiten vermindert werden, ist Hartleb überzeugt. „Der Bauer wird ja vier- bis fünfmal
im Jahr von unterschiedlichen Instanzen kontrolliert. Und jedesmal werden bis zu sechzig Prozent die selben Dinge abgefragt. Das kostet Nerven, Zeit und Geld“, ärgert sich Hartleb, dessen Vision eine komplette Vernetzung aller österreichischen Kontrollstellen ist. „Das wäre das Ziel. Unser System ist bereits dafür ausgelegt.“
Foto: Mitteregger
Erste Eierdatenbank
Tüftler Gerhard Hartleb
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Dass sich Hartleb mit seiner Idee, neue Standards für Lebensmittelkontrollen zu entwickeln, auf dem richtigen Weg befindet, bestätigt auch der Auftrag, die europaweit erste nationale Eierdatenbank in Wien technisch umzusetzen. „Da sind Ministerium, AMA, Handel, Packstellen und Pro-
Serie
duzenten vereint. Jetzt können Mengenflüsse gemessen, Produkte zentral rückverfolgt oder illegale Importe ausfindig gemacht werden.“ Doch das Know-how des Unternehmens ist längst nicht auf die Eier-Branche beschränkt. „Unser System hat kürzlich in Berlin für Furore gesorgt. 2012 werden wir die deutsche Kartoffeldatenbank komplett aufrüsten.“ Und selbst deutsche Kartoffelfelder werden schon mit obersteirischer Technik versorgt. Hartleb: „Es läuft ein Testbetrieb in Hamburg zur Züchtung neuer Sorten. GPSDaten der Pflanzen werden direkt am Feld auf unserer mobilen iPad-Software erfasst und an die Websoftware für Auswertungen übermittelt.“
Eine Serie der „Steirischen Wirtschaft“ Sie kennen eine innovative Unternehmerpersönlichkeit? Schicken Sie Ihre Vorschläge an veronika.pranger@wkstmk.at.
www.novutrack.at Gerhard Hartleb entwickelte bereits 1990 eine Software für die interne Logistik bei „Tonis Freilandeier“. Zwischen 1995 und 2007 stattete er Eierpack- und Kontrollstellen in ganz Österreich mit Logistiksoftware aus. Mit der Gründung der „Novu.Track“ GmbH im Jahr 2008 hat sich Hartleb mit Geschäftspartner Dieter Schäfer das Ziel gesetzt, neue Standards für Lebensmittelkontrollen zu setzen.
Freitag, 16. Dezember 2011
Die neue Generation von Berufstalenten Weil man jetzt mit der Lehre die Matura machen kann, gibt es immer mehr junge Talente, die sich für diesen attraktiven Bildungsweg entscheiden. Das von vielen besorgten Eltern bisher oft vorgetragene Argument „Mit der Lehre hast du keine Matura“ ist nun überholt. Das Modell „Lehre mit Matura“ hat der betrieblichen Lehrausbildung eine zusätzliche Attraktivität geschaffen. Junge Leute sehen darin einen Bildungsweg mit vielen Vorteilen. „Nach der Hauptschule habe ich das neunte Schuljahr am BORG absolviert – mit echt guten Noten. Aber für mich war klar: Ich will möglichst früh in den Beruf einsteigen!“, erzählt Kevin Klug. Jetzt ist er 20 Jahre alt: „Und ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, vier Jahre Berufserfahrung – und die Matura.“ Seine Lehre als Bürokaufmann hat er bei den GKB absolviert und parallel dazu mit
Berufsmatura Mit vier Teilprüfungen parallel zum Beruf die Matura ablegen: Lehre mit Matura Schon während der Lehre zur Berufsmatura starten. Berufsmatura Für Absolventen der Lehre oder bestimmter dreijähriger Fachschulen. Am WIFI gibt es regelmäßig Informationsveranstaltungen dazu. Informationen: Tel. 0316/602-1234 www.stmk.wifi.at/matura Kevin Klug: „Vier Jahre Praxis und die Matura.“ der Vorbereitung auf die Berufsmatura am WIFI begonnen. „Die erste Teilprüfung habe ich schon während der Lehre abgelegt, die anderen drei danach.“ Er arbeitet in der Buchhaltung der GKB, „und mein Dienstgeber hat mich durchaus unterstützt, die Lehrgänge am WIFI, das Lernen und die beruflichen Aufgaben zeitlich unter einen Hut zu bekommen“, erzählt Kevin Klug.
Die vier Prüfungsfächer zur Berufsmatura sind Deutsch, Englisch, Mathematik und ein Fachbereich, der mit dem Beruf in Verbindung steht. Für Kevin Klein war es natürlich der Fachbereich „Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft“, den er gewählt hat – und weil er schon einmal dabei war, hat er auch gleich die Unternehmerprüfung abgelegt. „Es ist optimal, wenn man für die Matura
Dinge lernt, die man im Beruf praktisch umsetzen kann.“ Jetzt ist er gerade dabei, am WIFI den Buchhalterlehrgang abzuschließen – und dann ... aber das wäre schon wieder eine andere Geschichte. „Für mich war die Lehre mit Matura genau der richtige Weg“, ist Kevin Klug überzeugt. Und wie er denken immer mehr junge Leute. Es liegt an den Betrieben, sie für sich zu gewinnen und zu fördern.
Fotos: Melbinger
So starten Frauen erfolgreich durch
Unternehmerinnenwissen und Netzwerken für den Start
Freitag, 16. Dezember 2011
Die Anfangsphase ist entscheidend: Wie positioniert man ein Ein-Frau-Unternehmen, wie organisiert man es optimal, wie baut man wertvolle Kontakte auf? Genau darauf ist das Bildungsangebot der Akademie für Kleinstunternehmerinnen am WIFI ausgerichtet. Im Rahmen einzelner Module erwirbt man betriebswirtschaftliches Basiswissen, arbeitet am Businessplan, beschäftigt sich mit Marketing
und Verkauf, lernt die Möglichkeiten von Kooperationen und Networking kennen und erhält wertvolle Tipps zum Selbstmanagement. Im Rahmen von Gruppencoachings werden die Strategien der Teilnehmerinnen durchgecheckt. Dieses kompakte Bildungsprogramm unterstützt den Start von Kleinstunternehmerinnen: vor der Gründung oder in der Anfangsphase. Details erfährt man bei der Bildungsinformation am WIFI.
Frauen-Power Akademie für Kleinstunternehmerinnen: Die Erfolgswerkzeuge für den Einstieg in die unternehmerische Selbständigkeit. 9. 2.–22. 3. 2012, WIFI Graz Informationsabend am 26. 1. 2012, 18 Uhr, WIFI Graz Informationen und Anmeldung: Tel. 0316/602-1234 www.stmk.wifi.at
Karriere
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Walter Dulnigg sorgt für die richtigen Infos an den Bäumen.
Neujahrsempfang Am 20. Jänner 2012 lädt die Fachgruppe der Ingenieurbüros zum Neujahrsempfang in das Hotel Weitzer in Graz. Anmeldungen von Mitgliedern unter Angabe der Personenanzahl: elke.dorfer@wkstmk.at.
Rekordkurs Auf Rekordkurs befindet sich der Hochtechnologiekonzern Infineon, der am Standort Graz 250 Mitarbeiter in der Forschung beschäftigt. 1,36 Milliarden Euro Umsatz sprengen alle Grenzen, auch das Betriebsergebnis fiel mit knapp 166 Millionen Euro um zwölf Millionen Euro besser aus. Infineon wird von zwei Frauen, Sabine Herlitschka und Monika Kircher-Kohl, geführt.
Bilanzbuchhaltertage
Foto: Fotolia
Von 19. bis 21. Jänner 2012 sind Bilanzbuchhalter und Personalverrechner zu einem hochkarätigen Update geladen. Im Kurhaus Bad Waltersdorf stehen bei den dritten Bilanzbuchhaltertagen Fachthemen, Weiterbildung und Geselligkeit auf dem Programm. Für steirischen Teilnehmer 30 Prozent Förderung durch die SFG: http://get-know-how-ww.at/ buchhalter.
Pflichttermin für Zahlen akrobaten
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Steirer-Tuning für dänische Christbäume Mikrochips an Fichten und Tannen? Was als Idee am Grazer Adventmarkt begann, sorgt jetzt international für Furore. Ob Walter Dulnigg immer schon eine besondere Affinität zu Weihnachten hatte, ist nicht belegt. Dass er aber aufgrund eines Spaziergangs durch den Grazer Adventmarkt einen innovativen Geistesblitz hatte, der ihn zum erfolgreichen Durchstarter machte, schon. „Ich sah die Etiketten auf den Christbäumen und dachte, daraus muss man einfach mehr machen“, erklärt der Halbleiterspezialist. Seine Idee: bedienerfreundliche Software und robuste, ex trem witterungsbeständige Mikrochips zur Datenspeicherung
bei Christbäumen. „Die Gründung von TreeChip war der logische Schritt“, freut sich der Neo-Unternehmer.
Big Player im Norden Dulniggs Warenwirtschaftssystem ist speziell auf die Logistik von großen Baumproduktionen ausgerichtet. Ab einem Verkauf von jährlich mindestens 10.000 Stück rentiere sich die Investition, rechnet Dulnigg vor. „Aus diesem Grund haben wir uns sofort auf Feldforschung nach Dänemark begeben“, berichtet der Unternehmer. Wieso man den weiten Weg in den hohen Norden gewählt habe? „Pro Saison werden in Europa zig Millionen Christbäume verkauft. Rund 50 Prozent davon kontrollieren die dänischen Produzenten mit ihren tausende Hektar großen
Wirtschaft
Plantagen. Klar, dass diese für unsere Erfindung die ersten Ansprechpartner waren.“ Und das Vorhaben war von überwältigendem Erfolg gekrönt. So konnte die steirische Firma bereits heuer die dänischen „Platzhirsche“ mit dem Logistiksystem ausstatten, das Fehlerquoten in Bestandsaufnahmen beseitigt und die Produktionsplanung drastisch vereinfacht. „Aber das System kann noch mehr. So ein Baum braucht zwischen fünf und sieben Jahre, bis er ,reif‘ ist. Mit Hilfe der Chips können gezielte Kultivierungsprozesse wie Düngen oder Fällen mittels Spezialmaschinen vollautomatisch abgewickelt werden“, erklärt Dulnigg, der auch schon für 2012 das Ziel definiert. „Da ,übernehmen‘ wir ganz Dänemark.“ V. P.
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Top-Service für Unternehmen mit dem AMS Steiermark Personalsuche mit dem AMS – steiermarkweit, zielgerichtet, passgenau, kostenlos, persönlich, online – erfolgreich. 63.533 Stellen und Lehrstellen wurden den 19 steirischen AMS-Geschäftsstellen heuer von Jänner bis November 2011 gemeldet. Davon konnten bisher 55.266 mit passenden MitarbeiterInnen besetzt werden – knapp zehn Prozent mehr als 2010. 28.490 Stellen des heurigen Jahres haben ein Qualifikationsniveau „Lehre und höher“.
SfU-BeraterInnen bei der Information und Vermittlung im persönlichen Gespräch und beim Einstieg ins eAMS-Konto
Vorauswahl
Für rund ein Zehntel der gemeldeten Stellen wurde das Service für Unternehmen des AMS Steiermark mit der Vorauswahl beauftragt. In Absprache mit dem Unternehmen werden die BewerberInnen je nach Qualifikationsniveau in bis zu drei Modulen (schriftlich, persönlich, telefonisch) vorausgewählt. Das erledigt das AMS, ohne dass Kosten für den Betrieb anfallen; so kann sich das Unternehmen viel Zeit sparen.
Fotos: AMS, Petrra Spiola
Das AMS auf erfolgreicher eMotion-Tour 2011: LGF Karl-Heinz Snobe auf dem Weg zum Beratungsgespräch
AMS-Beratung Graz seit 11. Oktober 2011 zweimal: AMS-West in der Niesenbergergasse sowie AMS-Ost in der Neutorgasse
„Verwaltung soll auf die Online-Services wie das eAMS-Konto verlagert werden; damit sparen sich die Unternehmen Zeit und Wege zu uns. Und es bleibt mehr Zeit für persönliche Beratungsgespräche und Vorauswahlen.“ Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark
Aktuelle Informationen sind das Um und Auf für Unternehmen. Am besten passiert das im persönlichen Gespräch. Bisher fanden 3324 Beratungsgespräche bei Betriebsbesuchen statt – 1100 mehr als 2010.
Bildungskosten sparen
Immer mehr Unternehmen setzen auf die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen, damit sie das Know-how im Unternehmen und die Zufriedenheit ihrer KundInnen steigern können. In Summe wurden 7000 Personen mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte weitergebildet. Kleine Unternehmen können sich zu Qualifizierungsverbünden zusammenschließen. Knapp 1400 Firmen nutzten diese Möglichkeit, um Bildungskosten zu sparen. Immer mehr Unternehmen setzen auf gute Personalpolitik, auf ein auf die Marktanforderungen abgestimmtes Perso-
Schöne Weihnachtsfeiertage und ein erfolgreiches Neues Jahr 2012
nalmanagement und nützen das kostenlose Angebot der Flexbilitätsberatung. Für mehr als 200 Betriebe in der Steiermark kam es so zu nachhaltigen innerbetrieblichen Veränderungen. Das AMS Steiermark ist jährlich mit etwa 10.000 Firmen in Kontakt. Diese nehmen die Personalsuche und -auswahl und die Förder- und Beratungsangebote des AMS Steiermark in Anspruch. Weiters jene, die die kostenlosen Online-Services wie den größten BewerberInnenpool im eJobroom und die Abwicklung der Dienstleistungen via eAMS-Konto nutzen.
Verwaltung online
2012 wird der Schwerpunkt des SfU weiterhin auf Beratung und Information für die FirmenkundInnen liegen sowie auf dem Einsatz der Online-Services, vor allem des eAMS-Kontos für Unternehmen. Unternehmen können so Wege sparen und Routinetätigkeiten (Förderansuchen, Anträge zur Ausländerbeschäftigung usw.) online über das eAMS-Konto beantragen und das Mehr an Zeit für intensivere Beratungsgespräche mit ihrer/m BeraterIn nützen. Die BeraterInnen im Service für Unternehmen des AMS Steiermark freuen sich auf viele konstruktive Gespräche und danken allen FirmenkundInnen für die gute Zusammenarbeit im heurigen Jahr. www.ams.at
Entgeltliche Einschaltung
Freitag, 16. Dezember 2011
AMS News
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Viele Packerln bescheren Post dickes Plus Das „Christkind der Nation“ blickt im Interview mit der Steirischen Wirtschaft auf ein erfolgreiches Jahr zurück: PostGeneraldirektor Georg Pölzl. Wie fühlt man sich als „Christ kind“, das vor Weihnachten ganz Österreich mit Weihnachtspost und -packerln beliefert? Pölzl: Natürlich ist das ein tolles Gefühl. Wir versorgen das ganze Jahr über die Öster-
reicher mit guten Nachrichten und Geschenken. Zu Weihnachten steigt der Anteil dieser Sendungen aber natürlich stark an. Und was kann es Schöneres geben, als gute Nachrichten, liebe Grüße und schöne Geschenke zu überbringen? Um wie viel höher ist das Post aufkommen während der Weih nachtszeit? Pölzl: Dezember und Jänner gehören traditionell zu den stärksten Zeiten. Gerade in den letzten Wochen vor Weihnachten verdoppelt sich
das Sendungsaufkommen im Vergleich zum übrigen Jahr, da stellen wir täglich mehr als 400.000 Pakete zu. Und hier merken wir auch einen Zuwachs, der sich auf den Internethandel zurückführen lässt. Wann haben Sie den letzten hand geschriebenen Brief verschickt? Pölzl: Bevor ich zur Post kam, immer seltener. Hier habe ich aber die Liebe zu handgeschriebenen, persönlichen Nachrichten wiederentdeckt und schreibe jetzt täglich Briefe. Das Jahr 2011 nähert sich sei nem Ende – wie wird die Postbi lanz ausfallen und was sind Ihre Erwartungen für 2012? Pölzl: Die ersten neun Monate dieses Jahres liefen sehr gut, unser Umsatz lag um 4,1 Prozent über dem Vorjahresniveau, und auch das Ergebnis konnten wir steigern. Für das Gesamtjahr erwarten wir ein Umsatzplus zwischen 3,5 und 4 Prozent. Für die nächsten Jahre gehen wir von einer Fortsetzung der Trends aus: Der Briefmarkt wird weiterhin schrumpfen, im Paketgeschäft können wir aber künftig noch wachsen. Die Postamtsschließungen sor gen immer wieder für heißen Dis kussionsstoff. Wie viele Filialen werden 2012 zusperren? Pölzl: Wir hatten vor zwei Jahren rund 1550 Postgeschäftsstellen, heute stehen wir bei rund 1880 in ganz Österreich. Dank der Postpartner konn-
ten wir unser Netz verdichten, und das wollen wir auch nächstes Jahr weiter tun. Ende 2012 werden wir rund 520 Postfilia len gemeinsam mit unserem Partner BAWAG P.S.K. betreiben, dazu kommen als Zielwert rund 1500 Postpartner, womit das Netz dann rund 2000 Standorte umfassen wird. Was unsere Unternehmer natür lich interessiert: Sind in nächster Zeit Tariferhöhungen vorgesehen? Pölzl: Wir haben heuer im Rahmen unserer Reform von gewichts- auf formatbasierte Tarife umgestellt, das war ein großer Schritt und eine große Umstellung. Deshalb sehe ich in der nächsten Zeit keine größeren Änderungen bei den Tarifen. Die Post hat in den vergangenen Jahren immer wieder neue Betäti gungsfelder erschlossen. Sind für 2012 neue Services geplant? Pölzl: Wir entwickeln unsere Services laufend weiter. So testen wir gerade Empfangsboxen für Pakete in Wohnhausanlagen in Wien, rüsten Paketzusteller in Wien und Linz mit Handys aus, damit sie die Empfänger anrufen können, wenn sie nicht zuhause sind, oder übermitteln den Status eines Pakets per SMS. Parallel dazu erweitern wir auch ständig unser Onlineangebot. M. L.
Foto: Wiesner
Gebürtiger Steirer: PostGeneraldirektor Georg Pölzl
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Wirtschaft
Freitag, 16. Dezember 2011
Wir bedanken uns bei all unseren Kunden für Ihre Treue in diesem Jahr, und wünschen ein
frohes Weihnachtsfest und viel Erfolg für 2012!
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Weil wir´s persönlich nehmen
Jetzt kommt Transparenz ins Budget Einmal mehr ist die steirische Landespolitik Vorreiter bei Reformen. Und zwar in Sachen Budget, die schier endlosen Zahlenkolonnen werden hier bald der Vergangenheit angehören. „Es wird künftig in jedem Ressort fünf festgeschriebene Ziele geben, nach denen sich die einzelnen Maßnahmen und damit auch die Ausgaben richten“, verrät Finanzlandesrätin Bettina Vollath. Gemeinsam mit Gerhard Steger, Sektionschef im Bundesministerium für Fi-
nanzen, und seinem Pendant im Land, Ludwig Sik, präsentierte Vollath die ersten Details des neuen Modells, das in der Steiermark schrittweise ab 2013 eingeführt wird. Eines der Hauptziele ist demnach eine erhöhte Transparenz. Ja, mehr noch, die Politik macht sich selbst messbar. Denn der Zielfestschreibung im Budget wird im Rechnungsabschluss eine Beurteilung der Umsetzung folgen. Damit stellt sich die Politik künftig quasi selbst ein Zeugnis aus.
Expertenrunde spricht Tacheles: Die Politik muss dringend Ordnung ins Haus Österreich bringen, soll das Land weiter wirtschaftlich blühen. Was wird das neue Jahr bringen? Kommt ein Wirtschaftseinbruch oder gar eine Rezession? Viele Fragen sind derzeit offen, eine hochkarätige Runde versuchte dieser Tage zumindest einige davon im Presseclub zu beantworten. Unter ihnen war auch WKPräsident Josef Herk: „2011 war für die steirischen Klein- und Mittelunternehmen ein gutes Jahr. Jetzt sind aber alle gefordert, es braucht einen Klimawandel für mehr wirtschaftli-
Foto: Fischer
Foto: bilderbox
Höchste Zeit für WK-Präsident Josef Herk ches Denken in der Politik.“ Im Fokus der Kritik: die Bundesregierung. „Man kann nicht ständig mehr ausgeben als man einnimmt“, so Landesrat Christian Buchmann. „Wir müssen schleunigst von den Schuldenexzessen wegkommen.“ Dieser Meinung ist auch IVPräsident Jochen Pildner-Steinburg: „Seit dem Sommer spü-
Ein textiles Erfolgskonstrukt aus der grünen Mark
Hätten Sie gedacht, dass ein steirisches Unternehmen weltweit führender Anbieter von Sonnenschutzgeweben ist und in der Herstellung technischer Textilien europaweit an der Spitze steht? Egal ob Markisen, Zelte, Lkw-Planen oder Stadienüberdachungen: Die SattlerGruppe erzeugt jährlich über 20 Millionen Quadratmeter Gewebe für die ganze Welt. Doch das Unternehmen mit Hauptsitz in Graz-Thondorf hält nicht nur bei Spezialtextilien alle wichtigen Fäden in der Hand. „In den letzten Jahren
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Foto: Sattler AG
Die „Steirische Wirtschaft“ präsentiert die „Hidden Champions“. Mit dabei ein Unternehmen, das ganze „Gebäude“ aus Spezialgeweben errichtet.
Geht nicht gibt’s nicht: einer von weltweit zahlreichen Biogasspeichern aus steirischem Spezialgewebe. wurde der Bereich ,Errichtung von textilen Bauten‘ stark forciert“, berichten die Vorstände Herbert Pfeilstecher und Ale xander Tessmar-Pfohl. „Das Innovationspotenzial im Bereich erneuerbarer Energien wurde ebenfalls erkannt und weltweit Referenzanlagen von texti-
len Biogasspeichern errichtet.“ Doch was macht das Unternehmen, das 2010 einen Umsatz von 110 Millionen Euro erwirtschaftet hat, so erfolgreich? „Eigene Forschung und Entwicklung in allen Bereichen sowie motivierte Mitarbeiter.“ Infos: www.sattler-ag.com
Wirtschaft
Hidden Champions Heimische „Hidden Champions“ sind Unternehmen, die am Weltmarkt an 1., 2. oder 3. Stelle stehen oder in Europa Nummer 1 sind. Jahresumsatz: weniger als 200 Millionen Euro.
Freitag, 16. Dezember 2011
Foto: Mediendienst
Foto: Fischer
Foto: Fischer
einen politischen Klimawandel Landesrat Christian Buchmann
Jochen Pildner-Steinburg (IV)
Andreas Gerstenmayer (AT&S)
Manfred Hohensinner (Frutura)
ren wir in einigen Bereichen Rückgänge bei den Auftragseingängen. Es sind die gleichen Branchen wie 2008.“ An eine Rezession glaubt PildnerSteinburg aber nicht – „vorausgesetzt, die Politik macht jetzt ihre Hausaufgaben“. Direkt am Puls ist da auch Andreas Gerstenmayer, Vorstandsvorsitzender des Leiter-
plattenherstellers AT&S. „Es sind ähnliche, wenn auch nicht so flächendeckende Symptome wie 2008. Ob es nun aber tatsächlich zu einer Vollbremsung kommt, ist meiner Meinung nach fraglich“, so Gerstenmayer. Auch er geißelt die großen Fehler der (Bundes-) Politik an. „Mit unüberlegten Steuern hat man dem Finanz-
platz Wien sehr geschadet, dieser wird immer mehr zur Provinz. Zudem vertreibt man mit solchen Lohnabschlüssen die Industrie aus dem Land“, ärgert sich Gerstenmayer, der die Entwicklung zunehmend als „Klassenkampf“ empfindet. Über große Probleme klagt auch Frutura-Geschäftsführer Manfred Hohensinner: „Ehec
hat uns heuer Rieseneinbrüche von bis zu 80 Prozent beschert. Davon hat sich der Gemüsemarkt bis jetzt nicht vollständig erholt.“ Denn es werde noch immer zum Teil massiv unter dem Einkaufspreis verkauft. Die (viel zu) hohen Lohnabschlüsse würden etliche Betriebe in ihrer Existenz bedrohen. M. L.
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Ein Blick ins Jahr 2012 Wir leben in einer wirtschaftlichen Ausnahmezeit, und diese verlangt nach einem Umdenken. Aus astrologischer Sicht versprechen die Unsicherheiten hinsichtlich Euro und Dollar ein interessantes Jahr 2012. Auch wenn die Grundstimmung derzeit noch positiv ist, ist anzunehmen, dass sich die weltweite Lage in den folgenden Jahren sukzessive verschlechtert. Im Februar tritt Neptun für mehrere Jahre in das Zeichen Fische ein. Dies würde anzeigen, dass die Arbeitslosenrate steigen könnte und daher eine ausgewogene Sozialpolitik immer bedeutungsvoller wird. Um das soziale Gefüge nicht ins Wanken zu bringen, sollte man darauf achten, dass die Einkommensschere zwischen Arm und Reich nicht größer wird und
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Eine astrologische Vorschau von Susanne Cerncic Dipl. ganzheitliche Astrologin
soziale Netzwerke stärker ausgebaut werden. Letztes Jahr ist Uranus für sieben Jahre in den Widder eingetreten, was den Beginn der weltweiten, aggressiven und revolutionären Tendenzen anzeigt. Zusätzlich bildet sich im Juni 2012 ein Uranus/Pluto-Quadrat, was die Gefahr radikaler Ausschreitungen weiter steigen lässt. Dieser Aspekt wiederholt sich bis 2015 insgesamt 7 Mal und zeigt die Dringlichkeit einer optimierten Migrationspolitik. Dadurch können negative Auswirkungen schon im Vorfeld abgepowert werden.
Das Jahr 2012 steht unter dem Einfluss von Merkur, welcher unter anderem für neue Ideen, Kommunikation sowie Aus- und Weiterbildung steht. Daher dienen Investitionen in Wissenschaft, Forschung und Bildung gerade jetzt als Motor der Wirtschaft für die kommenden Jahre. Jupiter tritt im Juni in das Tierkreiszeichen Zwillinge ein und fördert Verhandlungsgeschick sowie moderne Verkaufsstrategien. Deswegen sollten zukunftsorientierte Unternehmer auch Social Media und Vernetzungen auf Business-Plattformen aktiv betreiben. Ab Herbst 2012 könnte es politisch und wirtschaftlich enger werden, da Saturn in das Zeichen Skorpion tritt und Regierungen unter Druck bringen könnte. In Folge könnte sich dies ebenfalls auf Unternehmen auswirken. Große Investitionen sind daher vorab ge-
nauestens zu prüfen, da die Entwicklung der Wirtschaft 2012 eher zäh von statten geht. Trotz der Herausforderungen gibt es natürlich auch positive Aspekte. Unternehmen, welche auf einer soliden materiellen Grundlage aufgebaut sind und sich dennoch nicht auf ihrer Basis ausruhen, sondern innovative, neue Wege beschreiten, werden die Gewinner sein. Dadurch werden einige Wirtschaftstreibende außergewöhnliche Erfolge verbuchen können und es möglicherweise sogar zum Leader in ihrer Branche schaffen.
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Wirtschaft
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Heiße Steirerluft Von Jaguar bis Bentley reicht die Kundenliste der Firma „Qpunkt“. Und damit nicht genug: Jetzt punktet man auch noch mit Windturbinen.
Geld liegt nur in den seltensten Fällen auf der Straße. Foto: matttilda - Fotolia
Nur Bares ist Wahres Ob eine Unternehmensgründung erfolgreich ist, hängt auch von der Finanzierung ab. Abseits klassischer Kredite locken Alternativen. Kleine und mittlere Unternehmen sind stark von leistbaren Krediten abhängig. Gerade diese sind aber in turbulenten Zeiten am Finanzmarkt schwer zu bekommen. Darum weichen viele auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten aus. Hier die wichtigsten Varianten: • „Ein beliebtes Beispiel für bankenneutrale Finanzierung ist etwa das Mezzanine-Kapital“, erklärt Johannes Tratz, stellvertretender Fachgruppenobmann. Dieses stützt sich auf Beteiligungen am Gewinn statt auf Sicherheiten. „Je nach Vertragsbedingungen sind hier Gelder als Eigen- oder Fremdkapital bilanzierbar“, so Tratz weiter.
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• Auch Leasing als Alternative zum Kauf erfreut sich großer Beliebtheit. Die Leasingrate kann grundsätzlich steuermindernd geltend gemacht werden. • Auf eine Vielzahl von Geldgebern setzt man beim Crowdfunding, das Mikrofinanzierungen und Onlinekreditbörsen kombiniert. Die Geldgeber erhalten dafür in der Regel Sachleistungen oder immaterielle Leistungen. • Persönlicher geht es beim Modell der Business-Angels zu: Hier unterstützen die Investoren als stille oder vollwertige Beteiligte die Unternehmensgründung. • Auch die vielen Fördermöglichkeiten sollte man nicht außer Acht lassen. „Für die optimale Variante sollte man auf jeden Fall auf das Know-how von Profis zurückgreifen“, rät Fachgruppenobmann Hannes Dolzer. Weitere Infos: www.gruenderservice.at
Die eigenen Ideen umsetzen zu können: Das war der Ansporn für die Gründer von „Qpunkt“, ihren alten Arbeitgeber zu verlassen und ein eigenes Unternehmen zu gründen. „Als Einzelperson ist man in großen Unternehmen sehr oft auf sich alleine gestellt, wenn man innovativ tätig sein will“, erzählt Christian Kussmann, Gründungsmitglied und Marketingleiter des Betriebs. „Irgendwann haben wir uns dann entschlossen, unsere Flausen
Christian Kussmann Foto: Furgler
umzusetzen und uns selbständig zu machen.“ Der Name des neuen Unternehmens war schnell gefunden: In der Physik bezeichnet ein „q“ mit einem darüber iegenden Punkt die Wärmestromdichte. Passend dazu widmeten sie sich ab 2008 im Impulszentrum Graz West dem Thema Wärmetechnik und Strömungsberechnung im Automobilbau. Mit Erfolg: Von Audi, Bentley und Jaguar hin zu Mercedes und Volkswagen reicht die Kundenliste. Inzwi-
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Noch
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begeistert Autobauer schen ist Qpunkt dem Innovationszentrum entwachsen und hat einen neuen Standort in Hart bei Graz bezogen. Auch das Geschäftsfeld hat sich erweitert: Dieses wurde auf Schienenfahrzeuge und die Luftfahrt ausgedehnt und reicht heute sogar bis hin zur Energiegewinnung. Aktuell arbeitet Qpunkt etwa an Windturbinen, die am Dach der Endverbraucher Strom erzeugen sollen. „Gleich nach der Gründung kam die Krise 2009, da brauchten wir ein Projekt, um die unsichere Zeit zu überbrücken“, erinnert sich Kussmann. Das Projekt wird von der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG gefördert und soll Mitte nächsten Jahres auf den Markt kommen. M.R.
Mobil ins Internet Die Steirer sind beim Internet am Handy zurückhaltend, schätzen aber Applikationen. Das zeigt die neue „Social Impact Studie“ von A1. Besonders gefragte Services sind demnach E-Mail (22 %), Navigationsdienste (19 %) und Radio (18 %).
Noble Spende
Auch mit heißer Luft kann man Erfolg haben.
Foto: qpunkt
Die Energie Steiermark hat ein Behinderten-Projekt „ins Rollen“ gebracht – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Der Landesenergieversorger hat nämlich das „Team Schmetterling“ der Caritas mit einem Bus ausgestattet. Für Vorstandssprecher Oswin Kois ist das „ein wichtiger Baustein der sozialen Verantwortung“.
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Aktion Arbeitsplatz Straße Seit 1987 fördert die AUVA Fahrsicherheitstrainings für Pkw- und Lkw-Lenker in der Steiermark.
Jahr für Jahr passieren über 10.000 Arbeitsunfälle im Berufsverkehr. Um die Anzahl der Arbeitsunfälle auf Österreichs Straßen zu senken, führt die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – AUVA seit 1987 für ihre Versicherten die Aktion „Arbeitsplatz Straße“ in Kooperation mit Fahrsicherheitszentren durch. Die Aktion soll das Fahrverhalten der Berufskraftfahrer dauerhaft verbessern und auch die Profis davon überzeugen, dass im Straßenverkehr im Ernstfall große physikalische Kräfte frei
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werden, die beherrscht werden müssen. Die AUVA unterstützt die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings für Pkw mit 35 Euro und für Lkw und Bus mit 70 Euro pro Person, wobei es sich um ganztägige (acht Stunden) Kurse handeln muss. Die Förderung der AUVA wird mit dem Veranstalter abgerechnet. Eine Überweisung des Betrages an die anmeldende Fir-
ma ist nicht möglich. Die anmeldende Firma zahlt beim Veranstalter nur den ermäßigten Betrag ein. Eine neuerliche Förderung der gleichen Person ist erst fünf Jahre nach der ersten Förderung möglich. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie erfolgt nach Maßgabe des AUVABudgets. Die Kursteilnehmer müssen Versicherte der AUVA und als Berufslenker tätig sein. Dazu zählen
Dienstnehmer und Selbständige im Güter- und Personenbeförderungsgewerbe, die zu mehr als 50 Prozent im Außendienst beschäftigt sind, Schulbuslenker (Lenker von Omnibussen und Schülertransporten), Hauptamtliche und Freiwillige des Roten Kreuzes, des Samariterbundes, der Feuerwehr und vergleichbarer Organisationen. Das Fahrsicherheitstraining muss dem §108a Kraftfahrgesetz entsprechen und an genehmigten Standorten stattfinden. Es sind dies in der Steiermark: ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf, Fahrtechnik Murtal in Fohnsdorf, ÖAMTC-Fahrsicherheitszentrum Kalwang und ÖAMTC-Fahrsicherheitszentrum Lebring. www.auva.at/kursbuchung
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Weiß-grüner „iTree“ sorgt in New Er ist aus steirischem Holz geschnitzt und seit kurzem im Wired Magazine Store am New Yorker Times Square ausgestellt: der iTree.
Ein Baumstamm ist derzeit steirischer Botschafter in einem New Yorker Spezialgeschäft für Technikliebhaber: Der i-Tree ist innen hohl, hat ein Fassungsvermögen von 60 Litern und ein komplexes Innenleben. Gefertigt wurde er in Bad Gleichenberg in der Werkstätte von Bernhard Lenz – Tischler und Spezialist für Phono-Mö-
bel. „Der ausgehöhlte Stamm dient als Klangkörper, wie bei einer Violine oder einer Gitarre“, berichtet Lenz. „Man kann dafür nahezu jede Holzart verwenden.“ Jede Anlage ist ein Einzelstück, das nach individuellen Wünschen gefertigt wird. Ein High-End-Lautsprecher-System, das Lenz im iTree verbaut hat, sorgt für das rich-
tige Klangerlebnis. Auch dieses stammt von einer steirischen Firma: Trenner & Friedl aus Thal bei Graz. Das dritte Unternehmen im Bunde ist das KMKG-Studio für transmediales Design und Architektur in Graz. Dort wurde die Idee für den iTree vor eineinhalb Jahren geboren. „Es gab seither weltweit zahlreiche Medienberichte“, berichtet Georg Kettele von KMKG.
Baumstamm mit Innenleben: der iTree sorgt für ein besonderes Klangerlebnis. Das neue Werbung
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Graz, Tel. 0316/817090, Fax DW 51, anzeigen.stwi@mema.at Druck: Druck Styria, Graz Fotos ohne Autorenhinweis stammen aus unserem Archiv. Die in mit „Werbung“ gekennzeichneten Artikeln vertretene Meinung muss nicht mit jener der Wirtschaftskammer Steiermark übereinstimmen. Die inhaltliche Verantwortung selbiger liegt beim jeweiligen Auftraggeber. Verbreitete Auflage Inland (1. Hj. 2011): 59.954
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York für Furore Bernhard Lenz Foto: Fischer
berg, New York und Moskau.“ Ein weiterer iTree ist derzeit im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe ausgestellt. Petra Mravlak petra.mravlak@wkstmk.at
Was ist BGF, was „Fit im Job“? Diese und andere Fragen werden am 26. Jänner 2012 beim Infotag in der Wirtschaftskammer beantwortet. Es sind oft Kürzel, die verwirren. Dass hinter BGF „Betriebliche Gesundheitsförderung“ steckt und „Fit im Job“ der gesündeste Wettbewerb des Landes ist, das werden auch Neulinge beim großen Infotag erfahren. Von 10 bis 17 Uhr dreht sich alles um das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz und wie man sich der Initiative BGF anschließen kann. Experten an den Infoständen der Partner – von AUVA über GKK bis Styria Vitalis – infor-
mieren über die vielen Vorteile der BGF, wo die Fördertöpfe stehen und vieles mehr. In Vorträgen zeichnen Fachleute ein ganz genaues Bild der Initiative, die in den vergangenen neun Jahren zu einem weit verzweigten Netzwerk gewachsen ist. Angesprochen sind Unternehmer aus allen Branchen, ganz speziell aber Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe mit maximal 50 Mitarbeitern. Foto: Andres Rodriguez - Fotolia
„Der Ruf aus New York kam dennoch sehr überraschend“, so Lenz. „Innerhalb von zwei Wochen haben wir das Möbelstück nach Amerika verschifft.“ Im Wired Magazine Store ist der iTree neben den neuesten technologischen Entwicklungen der großen Elektronikmarken wie Sony oder Samsung ausgestellt. Die Präsenz im Big Apple trägt erste Früchte: „Es gibt schon Bestellungen“, freut sich Lenz. „Aus Vorarl-
Fit im Job: Training für den Kopf
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13. Jänner 2012 ist es so weit:
• neues Design • neue Inhalte • noch mehr Service
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wko.at/bildungsreform Unsere Betriebe leisten Großartiges in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Sie sind dabei aber auf eine solide Schulausbildung angewiesen. Daher: Bildungsreform rasch umsetzen. Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.
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Foto: Fischer
Geht es nach den Plänen der ÖBB, werden ländliche Verbindungen stillgelegt.
Bahn stellt Hartberg aufs Abstellgleis Der Güterverkehr zwischen Friedberg und Oberwart steht auf der Kippe. Findet sich kein neuer Betreiber, hätte das schlimme Folgen. Die Bahn macht ernst: Seit 1. August 2011 ist der Personenverkehr auf der Strecke Friedberg – Oberwart eingestellt, nun wackelt auch der für die Wirtschaft
wichtige Güterverkehr. Momentan sucht man nach einem neuen Betreiber für Bahn und Infrastruktur, im „Zielnetz“ fürs Jahr 2025 scheint diese Strecke schon gar nicht mehr auf. „Derzeit bleibt der Weiterbetrieb der Güterverkehrsstrecke zwischen Friedberg und Oberwart bestehen. Mittel- und langfristig wird gemeinsam mit dem Land Burgenland und den betroffenen Kunden an einer Lösung ge-
arbeitet (z.B. Übernahme Anschlussbahnen)“, erklärt ÖBBSprecher Christoph Posch. Findet sich kein Interessent, hätte das gravierende Folgen: Lärm, Stau und Transportkosten würden in die Höhe schnellen, während mit einem Verlust von Arbeitsplätzen zu rechnen wäre. Dabei könnte die Strecke Friedberg–Oberwart erst der Anfang sein: „Mir wurde von mehreren Seiten zugetragen, dass
der gesamte Bahnverkehr in der Oststeiermark schrittweise stillgelegt werden soll – von Aspang bis Fehring“, berichtet Alois Kern, Chef des betroffenen Holzwerks Kern (siehe Interview unten links). „Daran ist derzeit nicht gedacht“, entgegnet Posch. Regionalstellenleiter Florian Ferl ist trotzdem empört: „Subventionen kassieren und nur Hauptstrecken fahren wollen, das geht nicht.“
„Das wäre eine echte Katastrophe“
Das sagt die ÖBB-Infrastruktur AG
Was würde die Einstellung der Strecke Friedberg–Oberwart für Sie bedeuten? Alois Kern: Das wäre eine echte Katastrophe. Wir exportieren zu 80 bis 90 Prozent ins Ausland, die Bahn ist für uns dabei unersetzlich. Wir transportieren auch sehr langes Holz, mit einem Lastwagen lässt sich dieses nicht befördern. Sollte es so weit kommen, wäre der nächste Verladebahnhof in Rohr bach. Ist dies keine Option? Kern: Nein, auf diese Entfernung könnten wir keine konkurrenzfähigen Preise aufrecht-
Die Infrastrukturplanung der ÖBB-Infrastruktur AG muss die Anlagenmerkmale so gestalten, dass sie die Transportfunktionen des Systems Schiene effizient erfüllen. Für den Güterverkehr sind Strecken mit einem Gesamtaufkommen unter 250.000 Bruttotonnen je 15 Kilometern nicht systemadäquat. Die Strecke Friedberg–Oberwart weist 175.000 Tonnen auf einer Länge von insgesamt 28 Kilomtern auf, sie hat demnach kein systemadäquates Nachfragepotenzial. Wir sind daher
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Alois Kern Foto: Fischer
erhalten. Wir bekommen auch größere Mengen an Langholz mit Waggons. Der Bahnhof Rohrbach ist keine Alternative, da die Kosten für die zusätzliche Logistik dann zu hoch sind. Warum erhält die Bahn Zuschüsse, wenn sie weniger lukrative Strecken schlicht nicht bedient?
verpflichtet, einen Antrag auf dauernde Betriebseinstellung bei der Behörde einzubringen. Um Fristigkeiten einzuhalten, wird der Betrieb aber bis Dezember 2012 gewährleistet. Als Nachnutzung ist der Betrieb einer Anschlussbahn durch einen neuen Eigentümer denkbar, das bedingt aber die angeführte Betriebseinstellung und den Verkauf an einen Dritten. M. R. Erich Pirkl ist Leiter des Zentralen Assetmanagements der ÖBB Infrastruktur AG. Die Unterlagen liegen der „Steirischen Wirtschaft“ vor.
Regionen
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Im Fadenkreuz der Finanzpolizei Ennstal Die Situation im Ennstal ist angespannt: Die Personaldecke ist dünn, und es dürfen immer weniger Drittstaatenangehörige beschäftigt werden (die „Steirische Wirtschaft“ berichtete). „Auch in Stoßzeiten sollte man sich aber nicht in unsichere Situationen manövrieren“, warnt Regionalstellenleiter Helmut Blaser. „Es gab schon mehrmals Kontrollen durch die Finanzpolizei, und gerade heuer ist damit zu rechnen.“
Hannes Mitterer Rechtzeitig vor Saisonbeginn veranstaltete deshalb die Wirtschaftskammer Gröbming zusammen mit der Steuerberatung Feilenreiter einen Informationsvortrag des Experten Hannes Mitterer. „Unternehmen stehen bei Kontrollen weit mehr Rechte zu als man glaubt“, berichtet er. „Aber diese Rechte muss man auch einfordern. Zwar müsste die Finanzpolizei den Kontrollierten eine Rechtsbelehrung zukommen lassen, diese wird aber leider oftmals nur lückenhaft durchgeführt.“
Die Befugnisse der Finanzpolizei sind weitreichend: So darf sie Fahrzeuge anhalten und betriebliche Areale betreten, Mitarbeiter müssen auf ihre Aufforderung hin sowohl ihre Identität als auch Verdienst und geleistete Stunden nachweisen. „Umso wichtiger ist es, die Mitarbeiter zu informieren, was genau so eine Kontrolle bedeutet“, ruft Mitterer die Unternehmer auf, sich selbst schlau zu machen – etwa bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. M. R.
Foto: drizzd - Fotolia
Vor allem im Ennstal ist heuer mit vermehrten Kontrollen durch die Finanzpolizei zu rechnen. Profis informieren über die Rechtslage.
Voitsberger dreht Kosten den Strom ab Voitsberg
Groß aufspielen mit der Elektro-Quetschn Dass man zum Harmonikaspielen gar keine Harmonika braucht, beweist nun ausgerechnet der Instrumentenbauer Strasser. „Die Quetschn fürs iPad ist auf der ganzen Welt beliebt“, freut sich Inhaber Ernst Strasser.
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Regionen
Wenn in den heimischen Betrieben abends das Licht ausgeht, fließt trotzdem weiter Strom. Wie teuer das kommen kann, weiß Albert Jocham. Er hat ein Energiesparsystem entwickelt, das zentral all jene Verbraucher vom Netz nimmt, die nicht gebraucht werden. Durchschnittlich werden die Energiekosten damit um zehn Prozent reduziert. „Im Pilotprojekt konnten wir Einsparungen von 45.000 Euro und 160 Tonnen CO2 pro Jahr erzielen“, berichtet Jocham stolz. „Und da ein Teil unseres Stroms aus Kernkraftwerken bezogen wird, werden so jährlich auch 250 Gramm radioaktiven Abfalls gespart.“ Die Idee zu „Oecosys“, wie das System heißt, kam Jocham bei der Suche nach einem Di-
plomarbeitsthema. Mittlerweile hat er sich selbständig gemacht und kann auf die Unterstützung des Science Parks Graz und des Energiecenters Lipizzanerheimat vertrauen. „Die Nachfrage ist sehr groß, und die Aufträge kommen ganz ohne Werbung herein“, freut sich Jocham. „Energie sparen ist nicht nur clever, sondern zahlt sich eben auch wirklich aus.“
Albert Jocham
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Voitsberg
In Fürstenfeld fand zum zweiten Mal die Schul- und Berufsinformationsmesse der Region statt. An zwei Tagen präsentierten sich 20 Schulen und 10 Ausbildungsbetriebe den Schülern. Es wurde die Möglichkeit geboten, über 30 Lehrberufe kennenzulernen.
Berufsorientierung live
Das Geld liegt auf der Straße (nach Slowenien).
Zwei Länder, ein Wirtschaftsraum In der slowenischen Region Pomurske winken steirischen Unternehmen große Chancen. Vor allem die geographische Nähe lädt zur Initiative ein. Leibnitz Für ein erfolgreiches Engagement im Export muss man nicht unbedingt in die Ferne schweifen. Getreu diesem Motto führte Regionalstellenleiter Josef Majcan eine Wirtschaftsdelegation über die Grenze ins slowenische Po-
murske. „Das Zentrum der Region liegt für Südsteirer näher als Graz“, berichtet er. „Die Chancen sind durch die Bank für alle Branchen gut, mit Ausnahme für die Bauwirtschaft, hier ist der Markt gesättigt.“ Dass sich das Beackern des slowenischen Marktes lohnt, betont auch Wilfried Leitgeb, Außenwirtschaftsleiter des Internationalisierungscenters Steiermark: „Ein Drittel der steirischen Betriebe sind im Grenzland angesiedelt. Im Grunde sind es nicht zwei unterschiedliche Länder, sondern ein einziger großer Wirtschaftsraum.“
Leoben Das Leobner Christkind ist wieder unterwegs. Neben den üblichen weihnachtlichen Aufgaben hat es auch schon die Kinderstation des LKH Leoben besucht.
Graz „In der Feinstaubdebatte sind einige Punkte falsch ausgeführt worden“, betont Regionalstellenleiter Viktor Larissegger. So seien die heutigen Werte wesentlich niedriger als noch vor zehn Jahren, und die Belastung durch den Autoverkehr werde regelmäßig übertrieben.
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Die Führung eines Fahrtenbuchs ist eines jener leidigen Themen, auf die wohl jeder gerne verzichten würde. Ist doch die Aufzeichnung aller Fahrten, die man beruflich oder privat unternimmt, ein zeitaufwändiger Prozess. Erschwert wird dies durch die Anforderungen, die die Finanz an ein so genanntes „ordnungsgemäß geführtes“ Fahrtenbuch stellt. Und diese werden laut den neuesten Entscheidungen des UFS immer strenger. Bestandteile des Fahrtenbuchs: n Datum, Ort, Zeit und Kilometerstand am Anfang sowie am Ende der beruflichen Fahrt n Dauer der beruflichen Fahrt n Zweck der beruflichen Fahrt n Gefahrene Kilometer, geteilt nach beruflichen und privaten Fahrten Je genauer die Aufzeichnungen sind, desto glaubwürdiger ist das Fahrtenbuch. Nach Meinung der Finanzverwaltung ist ein mit MSExcel geführtes Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß. Tipp: Auf Nummer sicher „fahren“ Sie dann, wenn Sie ein vorgefertigtes Fahrtenbuch, wie es im Buchhandel oder bei den Autofahrerklubs erhältlich ist, verwenden. Es gibt auch bereits elektronische Hilfsmittel wie Handhelds oder Mobiltelefone mit eigens dafür vorgesehener Software.
Schauraum fürs Wohnen der Zukunft Der Holzbodenhersteller „Pios“ lädt in der neuen Manu faktur samt Schauraum in Fürstenfeld zum Staunen ein. Beides zusammen umfasst 2500 Quadratmeter Fläche, die offizielle Eröffnung findet im Frühjahr 2012 statt.
Regionen
Ein Tipp von … Mag. Martin Binder, MBA
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Fürstenfeld
Fahrtenbuch: Was Sie beachten sollten Foto: Thaut Images - Fotolia
Viel Anerkennung und Lob wurde den 87 Lehrlingen der zehn Unternehmen des „Ausbildungsverbunds Metall“ bei der diesjährigen Lehrlingsgala in Voitsberg entgegengebracht. Gleichzeitig wurden fünf Jahre des innovativen Ausbildungsprojekts „ABV Metall“ gefeiert.
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Infotour: Was kostet Personal?
Die „Alternativregion Südsteiermark“ hat eine Gutscheinaktion gestartet. In den Gemeinden Gabersdorf, Obervogau, St. Veit am Vogau, Straß und Vogau kann man nun in ausgewählten lokalen Betrieben mit speziellen Gutscheinen bezahlen.
Neue Kalenderjahre werden meist auch zur Verabschiedung neuer Verordnungen genutzt – und die Personalverrechnung bildet hier keine Ausnahme. Um auch in diesem Bereich auf dem neuesten
Diese Informationsveranstaltung bringt alle Neuregelungen der Personalverrechnung mit Stichtag Jahreswende. Drei Stunden, 60 Euro. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht XX WIFI Graz, 24308.11T, 10. 1. 2012, Di, 14–17 Uhr WK-Regionalstelle Deutschlandsberg, XX 24508.11T, 10. 1. 2012, Di, 18–21 Uhr WK-Regionalstelle Judenburg, XX 24808.11T, 11. 1. 2012, Mi, 18–21 Uhr Hotel Krainer/Langenwang, XX 24808.021T, 11. 1. 2012, Mi, 18–21 Uhr WK-Regionalstelle Weiz, 24508.021T, XX 11. 1. 2012, Mi, 18–21 Uhr WIFI Graz, 24308.021T, 12. 1. 2012, XX Do 18–21 Uhr WK-Regionalstelle Hartberg, XX 24508.031T, 12. 1. 2012, Do 18–21 Uhr WIFI Graz, 24308.031T, 17. 1. 2012, XX Di, 14–17 Uhr Kulturzentrum „Hugo-Wolf-Saal“, XX Leibnitz, 24508.041T, 17. 1. 2012, Di, 18–21 Uhr WK-Regionalstelle Judenburg, XX 24808.031T, 18. 1. 2012, Mi, 18–21 Uhr WK-Regionalstelle Bruck/Mur, XX 24808.041T, 18. 1. 2012, Mi, 18–21 Uhr WIFI Obersteiermark, 24808.051T, 19. XX 1. 2012, Do 18–21 Uhr WIFI Graz, 24308.041T, 24. 1. 2012, XX
* Zu einer Verkostung edler Weine aus eigener und fremder Produktion lud der Winzer Wohlmuth, und eine große Anzahl von Weinjournalisten folgte der Einladung.
Graz-Umgebung Bei Kumberg wurde eine neue, optimierte Kreuzung für die B72 fertiggestellt. Die Kosten für das 2,2 Millionen teure Projekt trägt großteils das Land.
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zu verfolgen. Die Veranstaltungen sollte man auf jeden Fall besuchen“, rät Klemens Waltl, Referent im Rechtsservice der Wirtschaftskammer Steiermark.
Neuerungen in der Personalverrechnung
Durch Gutscheine verbunden
Di, 18–21 Uhr XX Rotes Kreuz, Dienststelle Feldbach, 24508.061T, 25. 1. 2012, Mi, 18–21 Uhr XX WIFI Obersteiermark, 24808.061T, 26. 1. 2012, Do 18–21 Uhr XX WK-Regionalstelle Voitsberg, 24508.051T, 27. 1. 2012, Fr 16–19 Uhr XX WIFI Gröbming, 24808.071T, 1. 2. 2012, Mi, 18–21 Uhr XX WK-Regionalstelle Liezen, 24808.081T, 2. 2. 2012, Do 18–21 Uhr Lohnsteuer und sonstige Abgaben XX WIFI Obersteiermark, 24802.11T, 9. 1. 2012, Mo 16–19 Uhr XX WIFI Graz, 24302.11T, 11. 1. 2012, Mi, 16–19 Uhr XX WK-Regionalstelle Deutschlandsberg, 24502.11T, 12. 1. 2012, Do 16–19 Uhr XX WK-Regionalstelle Judenburg, 24802.021T, 13. 1. 2012, Fr 16–19 Uhr XX WIFI Gröbming, 24802.031T, 14. 1. 2012, Sa 9–12 Uhr XX WIFI Graz, 24302.021T, 16. 1. 2012, Mo 16–19 Uhr XX Hotel-Rest. Winkler, Mürzzuschlag, 24802.041T, 16. 1. 2012, Mo 16–19 Uhr XX WK-Regionalstelle Weiz, 24502.021T,
17. 1. 2012, Di, 16–19 Uhr WIFI Graz, 24302.031T, 18. 1. 2012, XX Mi, 16–19 Uhr Rotes Kreuz, Dienststelle Feldbach, XX 24502.031T, 18. 1. 2012, Mi, 16–19 Uhr Hartberg, Gasthaus Pack, 24502.041T, XX 19. 1. 2012, Do 16–19 Uhr WK-Regionalstelle Voitsberg, XX 24502.051T, 20. 1. 2012, Fr 16–19 Uhr WK-Regionalstelle Liezen, XX 24802.051T, 21. 1. 2012, Sa 9–12 Uhr WK-Regionalstelle Bruck/Mur, XX 24802.061T, 23. 1. 2012, Mo 16–19 Uhr Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld, XX 24502.061T, 24. 1. 2012, Di, 16–19 Uhr WIFI Obersteiermark, 24802.071T, XX 24. 1. 2012, Di, 16–19 Uhr WIFI Graz, 24302.041T, 25. 1. 2012, XX Mi, 16–19 Uhr WK-Regionalstelle Judenburg, XX 24802.081T, 25. 1. 2012, Mi, 16–19 Uhr Lehrlingshaus der LBS Radkersburg, XX 24502.071T, 26. 1. 2012, Do 16–19 Uhr Kulturzentrum „Hugo-Wolf-Saal“, XX Leibnitz, 24502.081T, 27. 1. 2012, Fr 16–19 Uhr WK-Regionalstelle Bad Aussee, XX 24802.091T, 28. 1. 2012, Sa 9–12 Uhr
Hoher Besuch im Einkaufszentrum
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Mehr als 8000 Fans kamen zum Star-Aufgebot beim Ski-Opening auf die Planai. Von den Interpreten sorgten vor allem „Thirty Seconds to Mars“ für aufgeheizte Stimmung. * In Schladming wurde der neue „Congress Schladming“ feierlich eröffnet. Für die Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2013 soll der Komplex als Medienzentrum dienen.
Stand zu bleiben, bietet das WIFI Informationsveranstaltungen zu allen Neuregelungen, die mit Stichtag Jahreswende gültig werden. „Für Unternehmer ist es enorm wichtig, die aktuellen Änderungen
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Leibnitz
Regionen
Erstmals seit 708 Jahren war wieder ein Kardinal in Leoben: Christoph Schönborn besich tigte das Einkaufszentrum LCS, das vor 200 Jahren ein Domini kanerkloster war. Stadtpfarrer Markus Plöbst sprach von einem kulturellen Großereignis.
Freitag, 16. Dezember 2011
Fällt bei einem Nachtrag zu einem Mietvertrag eine neuerliche Gebühr an?
Hier treffen sich Übergeber und Übernehmer. Weitere Angebote finden Sie unter www.nachfolgeboerse.at Unternehmen gesucht Suche Unternehmen (Steiermark, eventuell Wien, Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg). Langjährige Erfahrung und kaufmännische und technische Ausbildung. Anfragen unter Tel. 0316/601-1101, ID: 9099
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Bauspenglerei gesucht Suche Bauspenglerei in Graz, GrazUmgebung zur Übernahme. Langjährige Berufserfahrung sowie zahlreiche Aus- und Weiterbildungen. Kaufmännische und organisatorische Fähigkeiten vorhanden. Anfragen unter Tel. 0316/601-1101, ID: 8320 IT-Unternehmen gesucht Suche Unternehmen in der Steiermark oder in Wien. Branche: IT/ Telekom/Softwareentwicklung. 10 bis 20 Mitarbeiter. Anfragen unter Tel. 0316/601-1101, ID: 9412 Buchantiquariat zur Nachfolge Geschäftslokal in Grazer Altstadt. Günstige Miete und Betriebskosten. Übernahme von Einrichtung, Lager und Website möglich. Anfragen unter Tel. 0650/701 14 14, ID: 30318 Schlosserei zu verkaufen Werkstatt im Bezirk Liezen zu verkaufen. Anfragen unter Tel. 0316/601-1101 oder -765 bzw. followme@wkstmk.at, ID: 29774
Freitag, 16. Dezember 2011
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Ingenieurbüro gesucht Ingenieurbüro (Fachgebiet Stahlbau/Fassadenbau) zur Übernahme gesucht. Komplettübernahme oder Partnerschaft möglich. Anfragen unter Tel. 0316/601-1101, ID: 9414 Wenn auch zeitlich begrenzt: Coaches stärken EPU kostenlos den Rücken
Ein-Personen-Unternehmer starten meist mit viel Power in die Selbständigkeit. Nach zwei Jahren ist bei vielen die Luft draußen. Das muss nicht sein. Aller Anfang ist schwer, davon können Jungunternehmer ein Lied singen. Denn der eigene Boss zu sein bringt jede Menge Verantwortung mit sich. Man muss sämtliche Geschäfte im Alleingang erledigen und Probleme aller Art lösen. Eine mehr als fordernde Aufgabe, doch nun naht Hilfe. Ab sofort können Ein-Personen-Unternehmer (EPU) nämlich kostenlose Hilfsangebote von kompetenten Experten in Anspruch nehmen. Und zwar rund um die Themen
wie zum Beispiel Betriebswirtschaft, Planrechnung, Preiskalkulation oder Marketing. Leopold Strobl vom WK-Wirtschaftsservice stellt das Projekt „Focus 1“ – Selbständigkeit im Brennpunkt – vor: „Die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bietet Unterstützung an, die direkt auf die Bedürfnisse der Kleinen abgestimmt ist.“
Kostenloses Coaching Im Klartext bedeutet das, dass alle EPU, die länger als zwei Jahre unternehmerisch tätig sind, kostenlos dieses Hilfsangebot in Anspruch nehmen können. Strobl: „Interessierte können sich direkt bei Focus 1 melden, wo im Zuge eines Erstgespräches die unternehme-
rischen Probleme hinterfragt und die Betreuungsschwerpunkte definiert werden.“ Dann kommen die UBIT-Wirtschaftscoaches oder die Experten des WK-Wirtschaftsservice – individuell abgestimmt auf die Probleme des Hilfesuchenden – zum Zug.
Focus 1 Ein-Personen-Unternehmer können ihren Betrieb ab sofort kostenlos durchleuchten lassen oder sich zu ganz bestimmten Themen Hilfe von Experten holen. Die Kosten für das individuelle Coachinggespräch – Umfang bis zu acht Stunden – werden vom Sozialministerium übernommen. Kontakt: Tel. 0699/1656 3000, E-Mail focus@oesb.at.
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Kostenersatz kosten bzw. Kosten für/ von Unterlagen) vom potenziellen Arbeitgeber ersetzt bekommt, hängt vom Verhalten des potenziellen Arbeitgebers vor dem Vorstellungsgespräch ab. Wenn dieser den Stellenbewerber ausdrücklich zur persönlichen Vorstellung aufgefordert hat, muss er auch die Vorstellungskosten übernehmen. Der Arbeitgeber kann dieser Verpflichtung entgehen, wenn er in seiner Einladung zum Bewerbungsgespräch den Anspruch auf den dabei entstehenden Aufwandersatz ausdrücklich ausschließt und unmissverständlich darauf hinweist, dass er die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten nicht trägt. Keinesfalls müssen Vorstellungskosten übernommen werden, wenn die Vorstellung aufgrund einer Annonce des Arbeitgebers oder ohne vorhergehende Kontaktaufnahme beim potenziellen Arbeitgeber erfolgt ist.
Am 1. Jänner 2012 tritt die Novelle des „Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes“ in Kraft. News, die fast Alle im Steirerland betreffen. Mit der Novelle sollen bisherige Unklarheiten betreffend die Rechtspersönlichkeit der Gremien auf regionaler Ebene beseitigt und dem Regionalvorstand eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt werden. Gerfried Weyringer vom WK-Rechtsservice fasst die Eckpunkte zusammen: „Der Regionalvorstand soll künftig die Möglichkeit haben, als eigene Rechtsperson Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu gründen, die dann Aufgaben des Regionalmanagements übernehmen können.“
• Flächenwidmungsplan Einleitung der Revision Innerhalb der Kundmachungsfrist besteht die Möglichkeit, Anregungen auf Änderungen des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Diese Möglichkeit besteht nur alle fünf Jahre und sollte für die Bekanntgabe von Bauvorhaben und Planungsinteressen an die Gemeinde genützt werden. Weiz: Arzberg bis 31. 12. Knittelfeld: Spielberg bis 29. 2. 2012 Auflage des Änderungsentwurfs Innerhalb der Frist liegt der Entwurf zur Einsicht auf. Einwendungen können bei der Gemeinde eingebracht werden,
Service
Dadurch, lobt Weyringer den Vorstoß, soll eine klare Verknüpfung der strategischen (Regionalversammlung, Regionalvorstand) mit der operativen Ebene (RegionalmanagementGmbHs) erzielt werden. Weyringer: „Durch die Nutzung von Synergien und die Bündelung von Ressourcen können starke Regionalmanagements geschaffen werden.“
Wichtige Neuerungen 1. Die Bestimmungen über die Auffüllungsgebiete werden geändert und präzisiert. Im Freiland können Auffüllungsgebiete festgelegt werden, wenn es sich um kleinräumige – zusammenhängend mit mindestens drei vor dem 1. Juli 2010 rechtmäßig errichteten Wohngebäuden –, bebaute Gebiete außerhalb von Freihal-
etwa bei Heranrücken von Wohnbebauung an ein Gewerbegrundstück. Graz-Umgebung: St. Marein bei Graz (4.0) bis 10. 1. 2012 Peggau (4.00) 21. 12. Hartberg: Lafnitz (4.00) bis 23. 1. 2012
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Muss ich einem Stellenbewerber anfallende Vorstellungskosten bezahlen? Dazu Kirsten FichtnerKoele: Jein. Ob ein Stellenbewerber die ihm entstandenen Vorstellungskosten (Fahrt- und Übernachtungs-
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Der Online-Ratgeber der WK Österreich informiert interaktiv über Lkw-Fahrverbote auf Österreichs Straßen. Nähere Informationen unter http://wko.at/ratgeber/lkwfahrverbot.
Schwein, Huhn und das
Kirsten Fichtner-Koele
Infos: Rechtsservice, Tel. 0316/601-601
„Am Puls“ nennt sich die WK-Plattform für Gründer und Jungunternehmer. Auf der Homepage kann man sich über Ansprechpartner und Veranstaltungen informieren: www.wko.at/stmk/ampuls.
Rechtzeitig planen beim Bau
tegebieten handelt, die weilerartige oder zeilenförmige Bebauungsstrukturen aufweisen. Zwischen den bestehenden Wohngebäuden müssen eine oder mehrere unbebaute Lücken vorhanden sein. Diese dürfen höchstens 3000 m² aufweisen und für eine Wohnbebauung vorgesehen sein. Weyringer: „Nur nutzbare Flächen dürfen in die Berechnung einbezogen werden.“ Eine Erweiterung ist laut Weyringer nur in Bauplatzbreite und nur dann möglich, wenn der Einheit des Baugebietes auf Grund des Heranrückens an eindeutige naturräumliche Grenzen nichts entgegen steht. 2. Tierhaltungsbetriebe sind künftig nur im Rahmen einer festgelegten Freiland-Sondernutzung für Tierhaltungsbetriebe zulässig. Und zwar
Großes Änderungsverfahren Es ist zu prüfen, ob man von den Änderungen betroffen ist. Innerhalb der Frist können Einwendungen bei der Gemeinde eingebracht werden. Graz-Umgebung: Werndorf (4.15) bis 13. 1. 2012 Hitzendorf (5.06A) bis 20. 1. 2012 Feldbach: Poppendorf (3.12) bis 23. 1. 2012 Merkendorf (3.08) bis 28. 12. Liezen: Bad Aussee (4.25) bis 20. 1. 2012 Lassing (3.28 und 3.29) bis 30. 12. Hartberg: St. Johann i. d. Haide (3.21) bis 27. Dezember Buch-Geiseldorf (3.11) bis 16. 1. 2012
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Im WK-Service team für Sie da: Helmut Blaser
„Mobilität – Wie Nachhaltigkeit möglich ist“ lautet das Thema eines Vortrags am 11. Jänner 2012 ab 18 Uhr in der Merangasse 70, Graz. Weitere Infos unter http://goo.gl/fuOtt.
Raumordnungsgesetz ab einer Anzahl von 700 Sauen, 2500 Mastschweinen, 48.000 Legehennen, Junghennen, Mastelterntieren, Truthühnern oder 65.000 Stück Mastgeflügel. Mit der Neuhinzunahme der Geflügelartenzahlen erfolgt eine vollständige Anpassung an die Werte des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. 3. Bei den Freilandbestimmungen wird im Zusammenhang mit der Änderung des Verwendungszweckes das Datum „1. Februar 1995“ durch „1. Juli 2010“ ersetzt.
Muss ich in Stelleninseraten einen Lohn angeben? Dazu Ingrid Kuster: Seit März 2011 sind alle Arbeitgeber (unabhängig von der Betriebsgröße) sowie private Arbeitsvermittler verpflichtet, in ihren Stellenin-
Lohnangaben
Infos: Rechtsservice, E-Mail rechtsservice@wkstmk.at, Tel. 0316/601-601.
Freitag, 16. Dezember 2011
Übergabeberatungen, jeden Mittwoch, XX 9 bis 11 Uhr, WK Graz, 0316/601-661, rechtsservice@wkstmk.at XX Patentsprechtag, 10. 1. 2012, 9-14 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, angelika.janisch@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 10. 1., WK Ennstal-
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Leibnitz: Leibnitz (4.18) bis 5. 1. 2012 Weiz: Ratten (4.01, 4.03) bis 20. 1. 2012 Voitsberg: Bärnbach (3.25a,b) bis 9. 1. 2012 Murau: St. Ruprecht-Falkendorf bis 28. 12. Deutschlandsberg: Pölfing-Brunn (4.13) bis 28. 12. Wettmannstätten (4.0) bis 28. 12. • Servicetermine XX Steuersprechtag, 20. 12. (vormittags), WK Weiz, 0316/601-9000, weiz@wkstmk.at XX Steuersprechtag, 20. 12. (nachmittags), WK Hartberg, 0316/601-9300, hartberg@wkstmk.at
Ingrid Kuster
Fachgerechte Beratung
Salzkammergut, 0316/601-9600, liezen@wkstmk.at XX Investitionsseminar „Export- und Investitionschancen in Brasilien“, 12. 1., ICS Graz, 0316/601-400, office@ic-steiermark.at • SVA-Termine Feldbach, 19. 12., 8 bis 13 Uhr, 0316/601-9100 Leibnitz, 20. 12., 8 bis 13 Uhr, 0316/601-9400 Fürstenfeld, 21. 12., 8.30 bis 12.30 Uhr, 0316/601-9160 Bruck/Mur, 22. 12., 8 bis 13 Uhr, 0316/601-9800 Weiz, 23. Dezember, 8 bis 13 Uhr, 0316/601-9000
seraten das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzugeben und (wenn eine solche besteht) auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen. Diese Verpflichtung trat schon mit März 2011 in Kraft, die Sanktionierung eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung erfolgt jedoch erst ab 1. Jänner 2012. Beim ersten Verstoß erfolgt eine Ermahnung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, im Wiederholungsfalle ist die Verhängung einer Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro vorgesehen. Antragsberechtigt sind der Stellenwerber und die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Diese Strafe ist eine Verwaltungsstrafe und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde verhängt. Überdies ist zu beachten, dass Bundesförderungen nur für Unternehmen vorgesehen sind, die diese Gleichbehandlungsbestimmungen beachten. Infos: Rechtsservice, Tel. 0316/601-601
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Für Sie erreicht: Erfolge für Österreichs Wirtschaft 2011 RotWeißRotKarte: Kriteriengeleitetes Zuwanderungs system eingeführt
Thermische Gebäudesanierung: 400 Millionen Euro zusätzlich
Kreditvertrags gebühr: Abschaffung senkt Kreditkosten
Erster Mitarbeiter: Lohnnebenkosten förderung ausgeweitet
Export: Fortsetzung der Internationalisie rungsoffensive
Forschung & Entwicklung: Starke Impulse für KMU und Großbetriebe
AGES: Belastungen für Betriebe abgewendet
Schwellenwerte Verordnung: Öffent liche Auftragsvergabe bleibt unbürokratisch und fair
Auslandsmontagen: Steuererleichterungen für mehr Unternehmen
Gemeinden: Interkommunale Zusammenarbeit gestärkt
Weitere Informationen zu den Erfolgen der WKO finden Sie unter: wko.at/erfolge Geht‘s der Wirtschaft gut, geht‘s uns allen gut.
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30.11.2011 19:26:56 Uhr
Freitag, 16. Dezember 2011
Wer vorsorgt, halbiert SVA-Selbstbehalt Durchbruch bei Verhandlungen: Ab Jänner kommt ein neues Vorsorgemodell zur Anwendung, das den Unternehmern künftig bares Geld spart.
Eine Grundsatzeinigung zu diesem neuen Modell wurde bereits im Juni 2010 getroffenen – nach dem Konflikt zwischen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Ärztekammer, der im vorübergehenden vertragslosen Zustand ge-
AUA muss weiter sparen
Österreich kauft fair
Lufthansa-Chef Christoph Franz hat angekündigt, das Sparpaket bei der AUA noch enger zu schnüren. Konkret sei der Standort Wien zu teuer, außerdem hätte die österreichische Regierung frühere Zusagen nur teilweise eingehalten. Wo genau gespart werden soll, stehe aber noch nicht fest.
Eine aktuelle Nielsen-Studie belegt: Viele Konsumenten wünschen sich Bekleidung, Spielsachen, Computer und Blumen, die unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt wurden, und sind bereit, dafür auch tiefer in die Tasche zu greifen.
Freitag, 16. Dezember 2011
Foto: WKO Inhouse
Der Besuch beim Arzt wird vielen gewerblich Versicherten künftig vielleicht ein wenig mehr Freude machen. Ab 1. Jänner 2012 kommt nämlich ein neues Modell zur Anwendung, das den Einsatz für die eigene Gesundheit belohnt. Konkret wird es zwei Programme geben, und zwar „Gesundheit erhalten“ und „Gesundheit verbessern“. Im Rahmen dieser kann der Versicherte eine Vorsorgeuntersuchung machen und darauf aufbauend gemeinsam mit dem Haus- oder Vertrauensarzt seine Gesundheitsziele für die kommenden Jahre festlegen. Für diese Ziele sind fünf Parameter wichtig: Blutdruck, Gewicht, Bewegung sowie Tabak- und Alkoholkonsum. Ein Beispiel: Menschen mit Übergewicht vereinbaren mit ihrem Arzt, bis wann sie wie viele Kilos purzeln lassen wollen, und bekommen dafür vom Arzt eine kompetente Beratung. Ein halbes Jahr später folgt der „Recall“ – also eine neuerliche Untersuchung, die die Zielerreichung feststellt. Wer
Wer brav vorsorgt, muss künftig nur mehr den halben SVA-Selbstbehalt berappen. erfolgreich war, stellt einen Antrag bei der SVA auf Halbierung des Selbstbehalts auf zehn Prozent. Ab dem Folgemonat gilt der neue Tarif.
Leitl: Vorzeichen ändern
gipfelt war. Die konkrete Umsetzung wurde aber erst jetzt geregelt. „Wenn zwei sich einigen, freut sich der Dritte“, strahlte SVA-Obmann Christoph Leitl bei der Vorstellung des neuen Programms mit Ärztekammer-Chef Walter Dorner. „Wir schaffen damit ein völlig neues Anreizsystem, bei dem die Versicherten an der Beseitigung von Risikofaktoren aktiv mitwirken können. Damit ändern wir die Vorzeichen im österreichischen Gesundheitssystem, so Leitl.
Dorner zeigte sich überzeugt, dass damit der Arzt als Vertrauensperson und Gesundheitscoach gestärkt werde. Die Halbierung des Selbstbehalts wird für die Leistungen von Vertragsärzten gelten. Vorsorgeuntersuchungen (VU) kann man aber auch bei Wahlärzten machen, die einen VU-Vertrag mit der SVA haben. Die SVA rechnet damit, dass sich die Versicherten allein im nächsten Jahr in Summe 2,5 Millionen Euro ersparen. Alle Infos unter www.svagw.at.
Kuratorium holt fünf Mutige vor den Vorhang Das Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) vergab kürzlich unter der Leitung des steirischen KSÖ-Präsidenten Flughafendirektor Gerhard Widmann gemeinsam mit dem KSÖ-Generalsekretär Christian Kunstmann fünf Auszeichnungen für mutiges Verhalten.
Wirtschaft
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Das Jahr 2012 wird schwächer als 2011 ausfallen, aber ich gehe nicht von einer Rezession aus. Weitere Entwicklungen hängen davon ab, was der EU in Hinblick auf die Finanzsituation der Staaten gelingt.
Christian Knill, Spartenobmann Foto: Fischer
Gute Bilanzen und Währungsturbulenzen „Die Auftragslage in fast allen Branchen ist sehr gut“, fasst Industrie-Obmann Christian Knill zusammen. Auch die Rohstoffsituation habe sich beruhigt, es gebe keine starken Schwankungen mehr und im zweiten Halbjahr seien die Preise sogar wieder gesun-
ken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften sei nach wie vor enorm. Dass das Jahr 2012 kritisch werden könnte, darin sind sich die Experten einig. Die Finanzen der EU-Staaten sorgen für Unsicherheit. „Mit der aktuellen Schuldenkrise hat niemand gerechnet“, sagt Knill. „Die Auswirkungen werden vor allem Unternehmen treffen, die im staatsnahen Bereich tätig sind.“ Problematisch seien Währungsschwankungen, verursacht durch die schlechte Finanzsituation einzelner Staaten.
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Die Industrie blickt auf ein gutes Jahr zurück. Was 2012 bringen wird, hängt stark von der Entwicklung der Finanzen der EU-Staaten ab.
Foto: Jungwirth
Die Industrie blickt optimistisch, aber mit Vorsicht, in die Zukunft.
Günther Apfalter
Wolfgang Eder
Andreas Gerstenmayer
Helmut List
Wichtiger Standort
Qualität vor Quantität
Wachsende Branche
Vorkrisen-Niveau
Günther Apfalter, Magna Steyr: „2011 war ein gutes Jahr, wir haben deutlich mehr als 100.000 Fahrzeuge produziert. Momentan ist es schwer abzusehen, wie sich die gesamtwirtschaftliche Situation entwickeln wird. In der Automobilbranche spüren wir Marktveränderungen generell sehr rasch, da mit Privatausgaben viel sorgfältiger umgegangen wird. Der Standort Graz wird ein wichtiger Bestandteil von Magna Steyr bleiben, sowohl in der Fahrzeugfertigung als auch als Entwicklungsdienstleister.“
Wolfgang Eder, Voestalpine: „Die Voestalpine hat sich im bisherigen Jahresverlauf außergewöhnlich gut geschlagen. Für die gesamte Branche gehen wir von einem Produktionsrückgang um mindestens zehn Prozent aus. Wir sind aber gut gerüstet, da wir derzeit Effizienzsteigerungs- und Kostenoptimierungsprogramme durchführen. In der Steiermark sind wir mit 13 Unternehmen und über 8000 Mitarbeitern vertreten. Künftig werden wir vor allem in qualitative Verbesserungen investieren.“
Andreas Gerstenmayer, AT&S: „Unser Geschäftsjahr beginnt mit 1. April. Durch die Japan- und die Eurokrise war der Start etwas verhalten. Unser zweites Quartal war auf Rekordniveau, im aktuellen gehen wir von einem vergleichbaren Verlauf aus. Die gesamte Leiterplattenbranche wächst heuer um sechs Prozent, wir werden darüber liegen. Die Eurokrise sorgt allerdings für Zurückhaltung bei unseren europäischen Kunden, die vorwiegend aus unseren steirischen Werken bedient werden.“
Helmut List, AVL: „Wir erwarten einen Jahresumsatz, der deutlich über dem Vorkrisen-Niveau liegen wird. Trotz widersprüchlicher Einschätzungen bezüglich der Entwicklung der Weltwirtschaft wird AVL auch 2012 weiter wachsen. Neben der Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors setzen wir verstärkt auf die Elek trifizierung des Antriebs. In der Steiermark wurde frühzeitig ein gutes Netzwerk zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und den Unternehmen geschaffen.“
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Industrie
Freitag, 16. Dezember 2011
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Bank und Post in einem Haus: Durch die neue Umstrukturierung gibt es nun 89 Filialen in der Steiermark, in denen die Bawag-Psk-Kunden ihre Bank- und Postgeschäfte in einem erledigen können.
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Friedrich Stelzer in der Bawag-Filiale in der Annenstraße
„Für Abgehobenes ist hier kein Platz“ Die Bawag-Psk und die Post gehen eine Wohngemeinschaft in 89 Filialen in der Steiermark ein. Direktor Friedrich Stelzer erklärt die neue Strategie. Das vergangene Jahr war ein sehr ereignisreiches für den Bankensektor. Während andere Institute derzeit kürzer treten, bauen Sie aus. Wie kommt das? Friedrich Stelzer: Glücklicherweise haben wir uns von den Auslandsengagements bereits zurückgezogen und konzentrieren uns voll auf den Kernmarkt Österreich. Bundesweit haben wir 130 Millionen Euro in den Um- bzw. Ausbau unserer Filialen investiert, die jetzt gleichzeitig Bank- und Postfiliale sind. Alleine in unseren neuen Flagship-Store in
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Graz sind 900.000 Euro geflossen. Welche Änderungen ergeben sich dadurch für die Kunden? Stelzer: Wir haben etwa unsere Öffnungszeiten optimiert, in beinahe jeder dritten Filiale haben wir nun auch samstags geöffnet. Wir möchten aber vor allem inhaltlich in eine neue Beziehung zu unseren Kunden treten und das Abgehobene aus dem Bankensektor treiben. Dafür ist heutzutage einfach kein Platz mehr. Wo in der Steiermark machen Sie das meiste Geschäft? Stelzer: Die wichtigste und größte Filiale außerhalb von Wien ist jene in der Annenstraße. Unsere Kernregion in der Steiermark umfasst neben Graz etwa Deutschlandsberg, Leibnitz, Leoben und Kapfenberg. Besonders positiv entwi-
ckeln sich die Geschäfte in Bad Aussee. Ist die steirische Wirtschaft durch die Schuldenkrise verunsichert? Stelzer: Die Diskussion um den Euro spielt eine große Rolle bei unseren Veranlagungsgesprächen. Der Wirtschaft geht es aber gut, und 2011 war ein erfolgreiches Jahr für die Unternehmer. Die Angst vor einer Kreditklemme ist jedenfalls unbegründet. Die heimischen Banken sind hier sehr gut versorgt, mangelnde Liquidität ist bei uns kein Thema. Die Banken scheuen aber davor zurück, sich gegenseitig Geld zu leihen, hier ist Unsicherheit zu spüren. Basel III zwingt Banken, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen. Wie viel wird das die Bawag Psk kosten? Stelzer: Diese Regelung ist noch nicht zu 100 Prozent aus-
verhandelt, wir erfüllen die Quote aber bereits jetzt. Wir müssen uns auch nicht gesundschrumpfen, da wir eine gesunde Bilanzstruktur habenund unser Kreditgeschäft vollständig aus Kundeneinlagen refinanzieren können. Wenn Sie der Politik einen guten Vorsatz fürs neue Jahr diktieren könnten, was wäre dieser? Was ich mir am meisten von den europäischen Politikern wünsche, ist, dass sie sich auf eine gute und stabile Wirtschaftspolitik einigen. Dazu zählen Disziplin und vor allem auch Kontrolle bei der Einhaltung des Budgets. Dass das bisher verabsäumt wurde, halte ich für einen der größten Fehler in der Geschichte der Europäischen Union. Das Interview führte Markus Rodlauer. markus.rodlauer@wkstmk.at
Banken
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Die steirischen Bäcker verbreiten den „Duft von Weihnachten“: Die Klassiker sind Christ- und Marzipanstollen sowie Kletzenbrot. Traditionell steirisch sind Zimtkipferl mit Honig.
Fest der Genüsse lässt die Kassen
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Süße Lebkuchen, edle Schmuckstücke und deftige Weihnachtsgerichte – in den steirischen Backstuben und Werkstätten herrscht Hochbetrieb.
Edle Schmuckstücke für den Gabentisch
Kollektivvertrag
Ab 1. Jänner 2012 tritt ein veränderter Kollektivvertrag für Angestellte in Handwerk und Gewerbe in Kraft. In der Verwendungsgruppe I wird das Mindestgrundgehalt um 4,1 Prozent erhöht, in den übrigen Verwendungsgruppen um jeweils 3,65 Prozent. Die Nachtarbeitszulage wird ebenfalls um 3,65 Prozent auf 1,67 Euro angehoben. Zusätzlich wird ab 1. Jänner 2012 die erste Karenz im Dienstverhältnis neu angerechnet. Die Karenz wird
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für die Bemessung der Kündigungsfrist, des Urlaubsausmaßes und der Weiterbezahlung im Krankheitsfall in einem maximalen Ausmaß von 22 Monaten angerechnet. Zudem wird sie mit höchstens zehn Monaten als Verwendungsgruppenjahr berechnet. Als Freizeit vom Dienstverhältnis gelten ab 2012 drei Tage bei Tod des Ehegatten beziehungsweise bei Eheschließung.
Wenig Zeit für Ruhepausen hat derzeit auch Katharina Pirker. Aus ihrem Familienbetrieb stammen die Mariazeller Lebkuchen, deren Grundrezept auf das Jahr 1830 zurückgeht. „Wie damals besteht unser Teig zur Hälfte aus Honig“, erzählt sie. Zwischen 50 und 70 Tonnen Honig verarbeitet das Unternehmen pro Jahr. Lebkuchensaison ist in Mariazell das ganze Jahr über, gelten sie doch seit jeher als beliebtes Mitbringsel von Wallfahrern.
Honig & Wachs Neben den traditionellen Lebkuchen werden im Hause Pirker außerdem an die 50 Sorten Honigbrand und Essige hergestellt. Und es werden auch noch Kerzen von Hand gezogen – ganz der ursprünglichen Form des Handwerks
aktuellen technischen Stand und zu weiteren wichtigen Fragen der Branche an. Die Teilnahme kostet 125 Euro, der Ausstellerpreis 900 Euro. Mitglieder von Photovoltaic Austria erhalten Vergünstigungen. Anmeldungen bis 27. Jänner 2012 unter Tel. 01/5223581 oder unter E-Mail office@pvaustria.at.
Photovoltaik-Tag Am 2. Februar 2012 von 9 bis 18 Uhr findet in der WK Wien der Photovoltaik-Praktikertag statt. Fachleute bieten Vorträge zum
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Gewerbe Allgemein
In zahlreichen Branchen ist die „ruhige Zeit“ vor und um Weihnachten auch die umsatzstärkste. Besonders wenn es um das leibliche Wohl geht, greifen die Steirer zum Feste gern zu exquisiten Genüssen. Hochbetrieb herrscht in der Backstube des Lebkuchenherstellers Michael Regner, der für seine Seckauer Lebkuchen auch in England, Tschechien oder Thailand bekannt ist. „Seit Oktober geht es richtig rund“, berichtet er. Insgesamt stellt er bis zu 30 verschiedene Lebkuchensorten her. „Von unserer Hausmischung produzieren wir kurz vor Weihnachten mehr als eine Tonne in der Woche“, so Regner. Erst im Sommer hat er seine neue, 1000 Quadratmeter große Backstube eröffnet und damit die Fläche vervierfacht.
„Sonnige“ Energie
Gewerbe
entsprechend. Denn Lebzelter und Wachszieher war früher ein Beruf. Auch bei den Bäckern und Konditoren werden süße Gaumenfreuden in der kalten Jahreszeit groß geschrieben. „Die Weihnachtszeit beginnt für uns Bäcker schon mit dem Allerheiligenstriezel“, sagt Heinz Regula, Landesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes. Dann gehe es weiter mit Krapfen, Nuss- und Mohnpotizen, Marzipanstollen, Keksen und Kletzenbrot. „Es ist der unverwechselbare Duft von Weihnachten, der von unseren Backstuben ausgeht“, führt Regula weiter aus. Bei den Fleischern ist die intensivste Zeit naturgemäß direkt vor Weihnachten und vor Silvester. Mitte Dezember ist Hochsaison bei den Caterern.
Weitere Informationen online unter www.pvaustria.at.
Gärtner
Gärtner-Seminar
Die Bundesinnung für Gärtner und Floristen hält ihr Unternehmensseminar der Landschaftsgärtner ab. Geboten werden unter anderem Vorträge zum Steuerrecht und ein Photoshop-Kurs. Das Seminar findet von Dienstag, 17., bis Freitag, 20. Jänner, im Hotel Marienhof in Reichenau an der Rax statt. Weitere Informationen online unter www. gaertner-floristen.at.
Wintertagung Die Wintertagung der Friedhofsgärtner findet vom 30. Jänner bis zum 1. Februar 2012 statt. Neben Expertenvorträgen zu Themen wie Körpersprache und Unfallschutz am Arbeitsplatz wird ein umfangreiches Rahmenprogramm geboten. Das Seminar wird im Spa-Hotel der Therme Blumau abgehalten. Die Teilnahmegebühr beträgt 165 Euro. Um Anmeldung bis 9. Jänner 2012 wird gebeten: unter Tel. 01/51450-2358 oder per E-Mail gesundheit-natur@ wkw.at.
Freitag, 16. Dezember 2011
Foto: Ford Prefect - Fotolia
Foto: Barbara Pheby - Fotolia
Eine Online-Befragung im Auftrag der AMA (Agrarmarkt Austria) hat Konsumenten nach ihren Weihnachtsmenus befragt. Auf Platz 1: Fisch, gefolgt von Würstl, Fondue und kalte Platten.
In der Steiermark gibt es noch vier Wachszieher. Der Beruf hat sich mit dem des Lebkuchenherstellers gemeinsam entwickelt. So wurden Honig und Wachs unter einem Dach verarbeitet.
klingeln „Im Gegensatz zum Handel können wir Fleischer ganz individuell auf Kundenwünsche eingehen“, sagt der Grazer Fleischer Josef Mosshammer. Was er am häufigsten verkauft? „Kalb ist sehr beliebt – von den traditionellen Bratwürsteln bis zum Braten – aber auch Schweinebraten, Fondue oder Raclette werden gern gekauft.“ Bei Mosshammer kommt am Heiligen Abend jedenfalls Kalbsbraten auf den Tisch. Mit dem Weihnachtsgeschäft zufrieden ist auch der Leobener Goldschmied Wolfgang Wieser: „Im Trend liegen heuer Colliers und Anhänger aus Weißgold, Platin und Gelbgold mit Brillanten.“ Wieser selbst arbeitet am liebsten mit Opal. P. M.
Foto: Pirker
Gold & Edelstein
In der Lebzelterei Pirker werden die Lebkuchen noch von Hand verarbeitet – ganz wie in alten Zeiten.
Kachelöfen bleiben trotz Feinstaub heiß
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Mit 1. Jänner müssen Zweitheizungen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, an bestimmten Tagen kalt bleiben. Ausnahme: Kachelöfen.
Kachelöfen dürfen uneingeschränkt betrieben werden.
Freitag, 16. Dezember 2011
Alle Jahre wieder steigt in den Wintermonaten die Feinstaubbelastung im Großraum Graz. Um die durch Hausbrand verursachten Emissionen einzuschränken, wurde nun eine Novelle der Steiermärkischen Feuerungsanlagenverordnung be-
schlossen. Sie sieht ein Verbot von Zweitheizungen mit festen Brennstoffen vor. „Dabei handelt es sich aber keinesfalls um ein generelles Verbot“, betont Michael Kohlroser, Innungsmeister-Stellvertreter der Hafner. Nur wenn die Belastung den Tageswert von 75 µg/m3 an mindestens zwei Messstationen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, müssen als Zweitheizung benutzte Kamin- bzw. Schwedenöfen kalt bleiben. „Zwischen September 2010 und April 2011 wäre dies
an acht Tagen der Fall gewesen“, ergänzt der Hafner. Kachelöfen sind davon nicht betroffen, da sie effizienter sind. „Schon seit Anfang der 90er Jahre müssen neue Öfen genau berechnet und geplant werden, und jeder muss ein Typenschild aufweisen“, klärt Kohlroser auf. Im Durchschnitt liege der Ausstoß moderner Öfen um 20 bis 25 Prozent unter den vorgeschriebenen Grenzwerten. „Ein Gesetz ist aber nur gut, wenn es bei Verstößen auch Strafen gibt“, ergänzt er.
Gewerbe
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Pünktlich nach dem Fest geht es ans Einlösen von Geschenkgutscheinen und den Umtausch von Präsenten. Doch wie weit muss der Händler dem Kunden entgegenkommen? Infos unter Tel. 0316/601-564.
Silvester-Knaller sorgen für volle Kassen
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Ob lautstarke Effekte oder spektakuläre Farbspiele: Silvester lassen es die Steirer wieder richtig krachen – sehr zur Freude der Händler.
Auch das Jahr 2012 wird wieder farbenfroh eingeläutet werden.
Energiehandel
Juwelen
Treibstoffpreise
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Vortrag
Zum Thema „Salzwasser-Zuchtperlen“ findet am 25. Jänner 2012 ein Vortrag von Georg Wiesauer statt. Dabei wird Wissenswertes über die Perlenzucht ver-
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Die Brutto-Treibstoffpreise liegen in Österreich unter dem EU-Durchschnitt, und zwar um 13,08 Cent pro Liter bei Eurosuper und um 3,65 Cent pro Liter bei Diesel. Die Spritpreise wurden am 5. Dezember europaweit verglichen. Der zeitliche Verlauf dieser Treibstoffpreise kann auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unter der Rubrik TreibstoffpreisMonitor abgerufen werden: www.bmwfj.gv.at.
Teures Muschelprodukt
Es sind zwar noch einige Tage bis zum Jahreswechsel, doch die ersten „Testraketen“ werden von Übereifrigen bereits jetzt in den Nachthimmel geschossen. Zu Silvester werden es österreichweit zigtausende sein, und das, obwohl in Ortsgebieten auch zu Silvester ohne Genehmigung kein Feuerwerkskörper gezündet werden darf. „Vergehen können rasch mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Dennoch, die bunten Knaller sind beliebter denn je“, bestätigt Robert Siegert, Sprecher der Pyrotechnikhändler. Und das macht sich auch in den Kas-
mittelt. Der Vortrag ist kostenlos und beginnt um 19 Uhr im Vortragssaal des Universalmuseums Joanneum. Anmeldungen unter Tel. 0316/601574 und unter Email 312@wkstmk.at.
Maschinenhandel
Normen
Wir weisen darauf hin, dass im Bundesgesetzblatt 394, Teil II vom 30. November 2011 das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen kundgemacht wurde. Alle Infor-
Handel
sen bemerkbar. Österreichweit erwirtschaften über 10.000 Verkaufsstellen in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester einen Umsatz von etwa zehn Millionen Euro mit Kleinfeuerwerken. „Die Zahlen sind ziemlich konstant“, rechnet Siegert auch heuer wieder mit ähnlich guten Umsätzen. Was die Trends betrifft, liegen effektvolle Feuerwerke längst an der Spitze. „Es geht nicht mehr um Lautstärke, sondern um Leuchtkraft. Das neue Pyrotechnikgesetz erlaubt mehr Füllmenge. Das kommt bei den Kunden gut an.“ Was Wunschlaternen betrifft, warnt der Experte dezidiert vor einer Verwendung. „Diese sind seit 2009 aufgrund des Gefahrenpotenzials verboten. Von den zuvor verkauften Laternen befinden sich aber noch etliche im Besitz von Konsumenten.“
mationen zum Download unter http://tinyurl.com/cxazwua
Handel allgemein
Scharfe Tage
Die „Scharfen Tage“ finden von 26. bis 28. Jänner 2012 statt. Sämtliche Werbematerialien (Plakate, Preisaufhänger und Luftballons) können noch bis 19. Dezember zum Preis von 28 Euro netto pro Paket im Landesgremium bestellt werden. Steirische Handelsunternehmen können von dieser Aktion enorm profitieren und ihre Abverkaufswaren, Einzelstücke
und vorsaisonale Ware im Rahmen dieser breit angelegten Kampagne an den Mann und an die Frau bringen. Alle Infos unter http://wko.at/stmk/scharfetage oder Tel. 0316/601-576.
Baustoff, Holz
Holzbau-Messe
Von 31. Jänner bis 3. Februar 2012 wird in Stuttgart die „Dach und Holz International: Messe für Holzbau und Ausbau, Dach und Wand“ abgehalten. Nähere Informationen dazu online unter www. dach-holz.de.
Freitag, 16. Dezember 2011
Neue Hürde im Onlinehandel In Deutschland soll eine neue Richtlinie im elektronischen Geschäftsverkehr umgesetzt werden. Das hat dann auch hierzulande Folgen. Die neue Regelung der Richtlinie für Verbraucherrechte, die sogenannte „Button-Lösung“, soll in Kürze in Deutschland Einzug halten. Und das stößt heimischen Internet-Händlern sauer auf.
„Ein Vertrag kommt nur mehr dann rechtskräftig zustande, wenn der Besteller zusätzlich ausdrücklich über einen neuen Button bestätigt, dass er sich zur Zahlung verpflichtet“, erklärt Helmut Zaponig, Geschäftsführer des Versand- und Internethandels. In der Praxis heißt es damit auch für die österreichischen Online-Versandhändler technisch nachzurüsten, will man weiterhin geschäftlich mit dem Nachbarland zusammenarbeiten. Za-
ponig sieht darin eine zusätzliche Barriere für jene, die nur sehr wenig nach Deutschland verkaufen, und bestätigt Interventionen der Wirtschaftskammer gegen das deutsche Vorhaben, die jedoch ungehört geblieben wären. „Jetzt müssen eben alle in den sauren Apfel beißen und diese Buttons installieren. Sonst können von Käuferseite sämtliche Verträge mit Hinweis auf das fehlende ,Feld‘ sofort für nichtig erklärt werden.“
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Hilfe fürs Netz im Netz
Könnte schon bald Realität sein: Ohne neuen Button, kein Vertrag.
Maschinen
Sekundärrohstoff
Aufzugssicherheit
Ausbildungskurs
Der Österreichische Wasser- und Abfallswirtschaftsverband bietet einen Ausbildungskurs für Verantwortungsträger bei Sammlern und Behandlern
nicht gefährlicher Stoffe an. Monika Iordanopoulos-Kisser leitet von 25. bis 27. Jänner 2012 in Wels den Kurs für einschlägiges Fachpersonal. Die Teilnahmekosten betragen 890 Euro (Ermäßigung für Mitglieder). Weitere Informationen unter http://goo.gl/E8KU2.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat eine Aktualisierung des Normenverzeichnisses für die Sicherheit von Aufzügen und Sicherheitsbauteile von Aufzügen vorgenommen. Durch die 387. Kundmachung, Teil II, des Bundesgesetzblatts vom 24. November werden ab sofort die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in der Aufzugstechnik geregelt.
• So gestalten Sie Ihren Internetauftritt rechtskonform: Infos zum WK-Rechtshilfepaket für Internethändler auf wko.at/stmk/handel • EU-Button: Alle Informationen sowie Entwurfstext der Europäischen Kommission zum Download unter http://tinyurl.com/cypls6j. • Wie reagiert man richtig, wenn Unterlassungsklagen drohen: Die WK informiert mit „Verstoß gegen Internetrecht – Was tun?“, Text unter http://tinyurl.com/bph2shc
Freitag, 16. Dezember 2011
Gewusst wie: Kurse für Sammler und Behandler
Fragebogen Das Bundesgremium führt gemeinsam mit dem Fachverband eine Studie zum Aufwand und Nutzen der Erfüllung der Abfallbilanzverordnung durch. Dadurch sollen auch aussagekräftige Zahlen erhoben werden. Die Erkenntnisse aus der Studie sollen für die Frage um die Einführung von „EDM-Gebühren“ in Bereich der Abfallbilanzverordnung genutzt werden. Man kann bis 23. Dezember an der Studie teilnehmen. Nähere Informationen unter Tel. 0590900-3561.
Prävention durch SMS Das kostenlose SMS-InfoService der Wirtschaftskammer informiert Unternehmen sofort über sicherheitsrelevante Vorfälle in ihrer Region. Alle Informationen sowie Anmeldung zum SMS-Dienst unter wko.at/ stmk/handel.
Sicherheit durch SMSService
Kollektivvertrag-Infos Die Eckpunkte des Handelsarbeiter-KV-Abschlusses: • Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter bis 1500 Euro werden um 50 Euro erhöht, jene ab 1501 Euro um 3,5 Prozent. Dies ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von knapp 3,6 Prozent. • Ferialarbeitnehmer erhalten eine Erhöhung von 3,5 Prozent. • Die am 31. 12. 2011 bestehenden Überzahlungen werden in euromäßiger Höhe aufrechterhalten. • Darüber hinaus findet eine Anrechnung im Ausmaß von zehn Monaten des 1. Karenzurlaubes und die Hospizkarenz für das Jubiläumsgeld statt. Es erfolgt keine Anrechnung von Karenzen auf Berufsjahre. • Der Auszahlungszeitpunkt für die Urlaubsbeihilfe wird mit spätestens 30. 6. festgelegt. • Eine Klarstellung der Formulierungen für die Lohngruppen 2 und 7 wurde vereinbart. Download des Abschlussprotokolls unter wko.at/ stmk/handel. Rückfragen: Tel. 0316/601-564
Handel
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Die Eignungsprüfung des Binnenschifffahrtsgewerbes wird am 14. März ab 9 Uhr von der Prüfungskommission beim Landeshauptmann von Oberösterreich abgehalten. Anmeldeschluss: 1. Februar 2012.
Taxis im Feinstaub-Würgegriff
Verkehr allgemein
Verkehrsleiter ist Pflicht
Transport
Anschlagmittel
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz informiert: 1. Baustahlbündel dürfen nur mit geeigneten Anschlagmitteln gehoben werden. 2. Bei langen Bündeln sind bei Bedarf Lasttraversen zu verwenden. 3. Das Verheben von Bündeln an Bindedrähten ist verboten, da das keine zulässigen Anschlagmittel sind. 4. Ein Anheben von Baustahlbündeln an Bindedrähten ist nur so weit zulässig, als Abstandhalter eingeschoben und geeignete Anschlagmittel angebracht werden können. 5. Auf der Baustelle ist das Heben von Baustahlbündeln am Bindedraht nicht erlaubt. Ausnahmen beim Heben gibt es nur am Betriebsgelände unter bestimmten Voraussetzungen. Infos: in der Sparte Transport und Verkehr der WK Steiermark unter Tel. 0316/601-588.
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Luftreinhalteprogramm: Alte Taxis sollen aus dem Grazer Verkehr gezogen werden.
Druck auf Taxibranche wächst: Durch die geplanten Feinstaubmaßnahmen in Graz kommen mit 1. Februar viele TaxiUnternehmen unter die Räder. Mit Bangen verfolgen viele Unternehmer mit Taxikonzession die Entwicklungen beim Grazer Luftreinhalteprogramm. Denn dieses sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass mit 1. Februar die steirische Landeshauptstadt für alte Taxis tabu sein wird. „Konkret betrifft es Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0, 1 und 2“, führt Peter Lackner, WK-Geschäftsführer der Taxibranche, aus. Mit 1. Jänner 2013 sollen diesem Fahrverbot auch Euro-3-Fahrzeuge folgen. Das Luftreinhalteprogramm will Lackner in dieser Form so nicht hinnehmen. Man ziehe in der ersten Tranche in Graz rund 56 Taxis aus dem
Verkehr
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Mit 4. Dezember trat das sogenannte EU-Straßenverkehrspaket in Kraft. Das heißt, ab sofort muss jedes Unternehmen, das eine Konzession beantragt, der konzessionserteilenden Behörde einen Verkehrsleiter bekann geben. Voraussetzungen für die Genehmigung: Die genannte Person muss sich fachlich eignen und das Unternehmen leiten. Werden mehrere Verkehrsleiter genannt, ist der Zuständigkeitsbereich für jeden festzulegen. Für bestehende Unternehmen ändert sich grundsätzlich nichts, aber es gibt Übergangsregeln: 1. Wird ein Geschäftsführer bestellt, gilt dieser als Verkehrsleiter, wenn nicht eine andere Person benannt wird. 2. Personen, denen vor dem 4. Dezember eine Konzession erteilt wurde, gelten als Verkehrsleiter. 3. Wird ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt, gilt dieser als Verkehrsleiter.
Birgit Pölzl Verkehr. In der zweiten Runde treffe es weitere 122. „Für Betroffene aus der Taxibranche ist das existenzbedrohend, für die Luftqualität sind es Peanuts“, ärgert sich Lackner.
Kein Einzelschicksal „Eng wird es“, meint auch der Grazer Taxi-Unternehmer Johannes Prendinger. Mit seinem Fahrzeug Baujahr 1999 erwischt den 61-Jährigen das Fahrverbot mit Februar eiskalt. Bis zu seiner Pension in gut drei Jahren hätte er sich zumindest beruflich eine freie Bahn gewünscht. „Doch nun stehe ich knapp vor dem Aufhören. Ein neues Auto wird sich in die-
Johannes Prendinger ser kurzen Zeit nicht rechnen“, meint Prendinger und ärgert sich: „Zu den Stinkkübeln von Privaten sagt man ,Ja‘, aber bei der kleinen Gruppe von TaxiUnternehmen sagt man ,Nein‘ und bedroht ihre Existenz.“ Auch die Voitsberger TaxiUnternehmerin Birgit Pölzl, die mit ihren sechs Fahrzeugen auch viele Krankentransporte nach Graz durchführt, kämpft ums Überleben. „Vier meiner sechs Fahrzeuge müsste ich mit 1. Februar ersetzen. Das ist unfinanzierbar. Außerdem könnte ich meine Verträge mit der Krankenkasse nicht mehr abdecken“, so Pölzl, die ein Aufhören nicht mehr ausschließt.
Freitag, 16. Dezember 2011
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Gesetz bremst Bautransporte Die unflexiblen EU-Vorgaben bei Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten engen Baustellentransporteure wie auch die Bauindustrie stark ein.
Masterplan Verkehr: Schiene muss wichtige Rolle spielen.
Beförderer mit 660 Millionen Euro belastet
Dass die auf EU-Ebene geregelten Lenk- und Ruhezeiten in der Transportbranche im internationalen Verkehr wesentlich zur Sicherheit beitragen, bestreitet Peter Allmer nicht. Als Baustellentransporteur sieht er jedoch das enge Korsett der rechtlichen Vorgaben als überzogen und kon traproduktiv. „Der Baustellenverkehr wie auch der regionale Transport haben keine langen Fahrzeiten. Im Gegenteil – lange Stehzeiten sind typisch, etwa wenn ab- oder aufgeladen wird“, betont Allmer. Im Normalfall komme man im Schnitt auf 3,5 Stunden Lenkzeit. „Da die Stehzeit aber zur Einsatzzeit zählt, geht uns durch die gesetzlichen Regelungen die Einsatzzeit oft aus.“ Daher fordert die Branche eine Flexibilisierung.
Hand in Hand kämpfen
Freitag, 16. Dezember 2011
Problematik Unflexible Lenk- und Ruhepausen bremsen Baustellentransporte aus. Der Gesetzgeber redet sich auf die EU aus. Unter anderem ist auch deshalb keine Lösung in naher Zukunft in Sicht.
Foto: Daniel Ernst - Fotolia
Unterstützung erhält die Transportbranche von der Bauindustrie. Für Branchensprecher Gerhard Graßegger sind die Forderungen der Baustellentransporteure nicht nur nachvollziehbar, man stehe als Bauindustrie voll dahinter. Er spricht selbst davon, dass durch die starren Bestimmungen bei Arbeits-, Lenk- und Ruhepausen der Fluss bei der Beschickung einer Baustelle immer wieder ins Stocken gerate, „unter Umständen wird bei einer eingelegten Pause sogar der Beton hart“, meint Graßegger. „Ich kann unterschreiben, dass man hier unbedingt eine Lösung braucht.“
Schwere Last der Baustellenfrächter: die starren Lenk- und Ruhezeiten.
Noch sind die Geschäftsund Beschäftigungslage sowie der Auftragsbestand gut, doch der Blick in die Zukunft ist getrübt. Ein klarer Abwärtstrend ist in der Konjunkturumfrage der Bundessparte Transport und Verkehr zu erkennen. Obmann Alexander Klacska: „Zur zunehmend schwierigeren Wirtschaftslage wären weitere Abgabenbelastungen nicht tragbar.“ Schon aus heutiger Sicht wird die Straßengüterbeförderungsbranche 2012 mehr als 660 Millionen Euro an Steuern und Abgaben zu leisten haben. Dass dem Schienenverkehr innerhalb des Transportwesens eine wichtige Rolle eingeräumt wird, bestätigt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts und von Joanneum Research. Darin wird auch beleuchtet, wie sich die jüngsten Einschnitte bei der Rail Cargo Austria (RCA) auswirken. Roman Stiftner, Präsident der Bundesvereinigung Logistik Österreich (BVL): „Österreichweit werden 9,25 Millionen Tonnen wieder zurück auf die Straße verlagert. Das verursacht 190.000 Tonnen zusätzlichen CO2-Ausstoß pro Jahr.“ Die geplanten Kürzungen bei der Förderung der Anschlussbahnen seien daher zu überdenken. Klacskas Fazit: „Im Masterplan Verkehr muss die Schiene eine Rolle spielen. Schließlich brauchen wir ein Verkehrssystem aus einem Guss.“
Verkehr
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Vormerken: Am 19. Jänner 2012 findet im Schlossbergrestaurant in Graz der Neujahrsempfang der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder statt. Einladungen gehen schriftlich zu.
Aufbereiten statt verbrennen
Auftragslücken sinnvoll nutzen
tuelle Studie „Wert und Nutzen privatwirtschaftlicher Entsorgungslösungen 2010“. Insgesamt 180 Millionen Euro haben heimische Aufbereiter demnach in zukunftsweisende Technologien investiert. Der Einsatz macht sich bezahlt: Die weiß-grünen Unternehmen gelten auch weltweit als Paradeunternehmer rund um
Statt Arbeitslose: Bildungskarenz als Alternative
Wenn Sperrmüll geordnet auf die große Entsorgungsreise geht, dann lautet das erklärte Ziel der Abfallprofis: Zurück ins Geschäft. Insgesamt 43.000 Tonnen Sperrmüll fallen jährlich in der Steiermark an. Ein Großteil davon landet nach der Aufbereitung wieder im eigenen Wertstoffkreislauf. „Allerdings ist Sperrmüll an sich noch kein Rohstoff mit besonderem Wert“, erklärt Daniela MüllerMezin, Obfrau der Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft der WK Steiermark. Erst die hohe Qualität der Aufbereitung in der Steiermark, die international große Beachtung findet, garantiert laut Müller-Mezin die Reiseroute des Sperrmülls von der Deponie wieder ins Geschäft. „Hauptgründe dafür sind unsere regionalen Strukturen und eine ausgeklügelte Logistik“, erklärt Müller-Mezin sichtlich stolz. Mit 156 Betrieben im Bereich Abfallsammlung und -behandlung ist die Steiermark österreichweit ein Vorreiter, was die Logistik und die Behandlung des Sperrmülls betrifft. Dazu kommen zwölf private und öffentliche Aufbereitungsanlagen, die den typisch steirischen Umgang mit Müll praktizieren. Ganz nach dem Motto: Aufbereiten statt verbrennen. Dass die Steirer großen Wert auf nachhaltige Abfallentsorgung legen, das beweist die ak-
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Foto: bilderbox
Ausgeklügelte Logistik
das Thema Abfall und Ökologie. Dass die Entsorgung ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, das beweisen Zahlen: Pro Jahr setzt die steirische Abfallwirtschaft eine halbe Milliarde Euro um, etwa ein Drittel davon nur durch regionale Kleinbetriebe. Insgesamt sorgt die Branche für Sauberkeit und hohe Wertschöpfung.
Consulting
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Arbeit, die Sinn macht: Sperrmüll muss kein Wegwerfartikel sein
Auch wenn der Schnee in den Städten noch auf sich warten lässt, saisonbedingt bedeutet die kalte Jahreszeit für viele Betriebe eine auftragsschwache Zeit. Die Frage, die sich viele Firmenchefs stellen: Was tun mit den Mitarbeitern? Kündigen oder durchfüttern? Weder noch, rät der „Arbeitskreis Phönix“. Das Kompetenzzentrum und Beraternetzwerk der UBIT Steiermark empfiehlt, die Zwangspause dazu zu nutzen, um Mitarbeiter zu qualifizieren, ihre Arbeitsplätze zu optimieren und Abläufe strategisch neu zu organisieren. Der Arbeitskreis Phönix hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit Auftragslücken in kleinen, mittleren und Großbetrieben und kennt alle Fördermöglichkeiten über (zum Beispiel) das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die „Steirische Förderungsgesellschaft“ (SFG). So wurde als praktikable Lösung die Bildungskarenz mit 12. Dezember als Dauerrecht per Gesetz installiert. Infos über Fördertöpfe: Tel. 0664/5042566, E-Mail office@ubit-stmk.at.
Freitag, 16. Dezember 2011
Nachtslalom in Schladming: 24. Jänner 2012. Die gastgewerblichen Fachgruppen laden 100 Gastronomen und Hoteliers ein. Rasch bewerben: Tel. 0316/601-462, E-Mail gastronomie@wkstmk.at.
Zeit für eine neue Bühne Sie übernehmen von Wolfgang Kasic eine Fachgruppe, die breit aufgestellt ist, vom A(utomatenhandel) bis zur Z(immerschießstandvermietung). Mit welchem Gefühl? Gmeinbauer: Mit einem guten Gefühl. Man darf in diesem Land nicht nur kritisieren, sondern muss anpacken. Sie gelten als Quereinsteigerin, was auch für Kritik gesorgt hat. Gmeinbauer: Mit Kritik muss man als Funktionärin und Unternehmerin leben. Das habe ich in zehn Jahren Selbständigkeit gelernt. Ganz frisch gefangen bin ich nicht, Kasic hat mich 2010 als seine Stellvertreterin geholt. 3000 Mitglieder unterschiedlichster Branchen bedeuten auch ein breites Aufgabenfeld. Wo werden Sie zuerst anpacken? Gmeinbauer: Wer mich kennt, weiß, dass ich sehr überlegt handle. Ich werde keine laut schreiende Obfrau sein, sondern auf den engen Schulterschluss setzen und versuchen, mit allen 3000 Mitgliedern zumindest brieflich Kontakt aufzunehmen. Woher wird der sprichwörtliche frische Wind wehen? Gmeinbauer: Von allen Seiten. Denken wir nur an die Problematik in der Automatenwirtschaft, die viele Existenzen bedroht. Ich werde mich dafür
Freitag, 16. Dezember 2011
stark machen, dass Übergangsfristen eingehalten werden. Entschieden spreche ich mich auch dagegen aus, dass die Befähigungsnachweise für Tanzschulen fallen. Ich habe oft das Gefühl, dass einem Zuviel von Gesetzen und Regeln völliger Liberalismus gegenübersteht. Wir brauchen dringend mehr Ausgewogenheit. Mit „Fit im Job“ hat Wolfgang Kasic ein Erfolgsrezept hinterlassen. Werden Sie es weiterkochen? Gmeinbauer: Selbstverständlich. Gesunde und fitte Mitarbeiter werden in Zukunft entscheidend den unternehmerischen Erfolg bestimmen. Die Initiative werde ich weiter ausbauen, Kasic bleibt als Ratgeber an Bord. Als Event-Profi haben Sie unter anderem die After-Show-Party bei „Wetten, dass...“ organisiert. Was halten Sie von der geplanten Novelle zum Veranstaltungsgesetz, die vor allem Großveranstaltungen bürokratische Fesseln anlegen soll? Gmeinbauer: Solange sie nicht zu fest sitzen, bin ich für strengere Regeln. Heute nennen sich viele Junge Eventer, ohne sich der großen Verantwortung bewusst zu sein. Sie sind Unternehmerin und Mutter einer 18-jährigen Tochter. Wie gelingt die Gratwanderung Eventagentur (Art & Fashion Team) und Familie? Gmeinbauer: Ohne die Unterstützung meiner Eltern und Schwiegereltern hätte ich meine Agentur (bis zu 40 Freelancer) nicht erfolgreich führen können.
Daniela Gmeinbauer, 46. In ihrer Ruhe liegen unglaublich viel Kraft und Durchsetzungs vermögen. Foto: Fischer
100 Events im Jahr, sieben Jahre „Wetten, dass …“, ab Jänner neue Obfrau der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe: Daniela Gmeinbauer.
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Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW) Adelheid Fürntrath-Moretti (im Bild mit FiW-Weiz-Chefin Gerlinde Hutter) lud zur Ladies Lounge mit Danielle Spera ins Jüdische Museum in Wien.
Jahrzehnte für die Wirtschaft im Einsatz 1880 Unternehmensberater und IT-Profis vernetzen die weiß-grüne Wirtschaft auf vielen Ebenen. Ein Netzwerk der kulinarischen Art wurde im „Restaurant MP09“ im bemerkenswerten Headquarter von Michael Pachleitner in Liebenau gespannt. WK-Vizepräsident Be nedikt Bittmann, Spartenobmann Friedrich Hinterschwei ger und UBIT-Chef Heinz Michalitsch zeichneten verdiente Wirtschaftskapitäne für ihre Verdienste um den Stand-
ort Steiermark mit Urkunden aus. Unter ihnen auch Günter Böschinger, Brün Hans Joa chim Büssenschütt, Johannes Hainzl und Franz Pojer für 25 Jahre Selbständigkeit. EdmundGerhard Schrümpf war einer in der Runde der 30-Jahr-Jubilare. Stefan Hochfellner blickt mit 35 Jahren auf eine besonders lange Karriere als Unternehmensberater zurück. Er zählt sicher zu den Wegbereitern einer Branche, ohne die das Wirtschaftsleben heute nicht mehr vorstellbar wäre.
Prosecco meets Kürbis
Adieu Novapark 16 Jahre lang war sie die „Miss Novapark“, Tina Bauer, die jetzt einen beruflichen Rollenwechsel vornehmen möchte. Als Hoteldirektorin hat sie fast zwei Jahrzehnte das Haus in der Landeshauptstadt zu einer der ersten (Seminar-)Adressen ausgebaut und auch mit ihrer Wohlfühloase Akzente gesetzt. Mit Jahresbeginn übergibt Bauer ein wirtschaftlich gesundes und erwachsenes „Kind“ der Tochter des Novapark-Chefs, Na tascha Koschutnig.
Freitag, 16. Dezember 2011
Lassen Sie sich überraschen! Noch
28 Ta ge
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Sie gab dem Hotel Novapark ein Gesicht: Tina Bauer
Sie gilt als die rot-weißrote Genussbotschafterin: Margareta Reichsthaler, Obfrau der Genussregion Österreich. Jetzt hat die engagierte Hüterin des bodenständigen Angebotes auch das Operncafé in Graz erobert. Günther Ganster darf seine noble „Pausenstation“ am Opernring – die nach einem kräftigen Facelifting in neuem Glanz erstrahlt – ab sofort als „Genusscafé“ titulieren. Inklusive Plakette, Kürbiskerntörtchen, Apfel schnitten oder Vulkanoschinken.
Michalitsch und Hinterschweiger gratulieren Hochfellner (Mi) zu 35 Jahren Selbständigkeit als Unternehmensberater (v. l.).
Genusspartnerschaft: Ganster und Reichsthaler
Menschen
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Er ist Obmann des Fachverbandes der Kultur- und Vergnügungsbetriebe und einer der besten „Punschbrauer“: Heimo Medwed, der beim Adventmarkt auf dem Grazer Hauptplatz persönlich einschenkt.
Müller, Nagl, Schmuck (v.l.) sparten nicht beim Lob.
Energiespar-Markt
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In der Grazer Floßlendstraße feierten Bürgermeister Siegfried Nagl, Marktleiterin Petra Müller und SparChef Erwin Schmuck die Eröffnung eines Spar-Klimaschutz-Supermarktes.
Bare Münze für kluge Köpfe 1961 – zum 70. Geburtstag von Julius Raab – wurde ein Stipendienfonds gegründet, der mittlerweile millionenschwer ist. Nicht weniger als 10,2 Millionen Euro sind in fünf Jahrzehnten an 56.981 Stipendiaten vergeben worden. Im Jubiläumsjahr 2011 durften sich 69 steirische Studenten und Lehrlinge über Bares im Gesamtwert von 21.560 Euro freuen. Josef Herk, steirischer WK-Präsident, und Richard Schenz, Vi-
zepräsident der WK Österreich, luden die 53 Studiosi und 16 Absolventen einer Berufslehre zu einem Festakt in den Europasaal der Wirtschaftskammer, um sich für ausgezeichnete Leistungen mit klingender Münze zu bedanken. Neben vielen anderen auch bei Bernhard Holzer und Isa bella Kreuzer, die sich über Shakehands und Geld freuten. Dass einige der Ausgezeichneten von ihren Ausbildern bzw.
Lehrherren begleitet wurden, ist ein Beweis für den hohen Stellenwertes des Stipendiums, den auch Martin Sacher, Geschäftsführer von Leiner Graz, nur unterstreichen konnte. Zusätzlich zu den Studienförderungen für Studierende im Inland vergibt die JuliusRaab-Stiftung übrigens auch Stipendien für Aufenthalte im Ausland. 2010 kamen 38 Studiosi in den Genuss von 17.000 Euro.
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J. Herk (li) und R. Schenk gratulierten einer von vielen Damen mit Köpfchen: Isabella Kreuzer.
Siegert-Duo Robert und Jürgen: Zukunft im Visier (v. l.)
Treffsicheres Jubiläum Zum 60-Jahr-Jubiläum des Grazer Traditionsunternehmens „Waffen Siegert“ wurde Jürgen und Robert Siegert das Recht verliehen, das Wappen der Landeshauptstadt Graz zu führen.
Dicker Scheck statt dünner Weihnachtskarten
Seit 26 Jahren feiert der finnische Honorarkonsul Johannes Hornig den Unabhängigkeitstag mit einem Festakt. Heuer konnte der Doyen des konsularischen Korps auch die finnische Botschafterin in Österreich, Marjatta Rasi, in Graz begrüßen.
Einen Scheck über 5000 Euro überreichte RLB-Generalsekretär Martin Stotter an Marianne Brandmüller von „Mosaik“, einem gemeinnützigen Verein, der an neun Standorten in der Steiermark Menschen mit Behinderung betreut. Stotter: „Wir haben auch heuer wieder auf einen Großteil unserer Weihnachtspost verzichtet.“
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Finnen und Steirer erhoben die Stimmen
Stimmten mit vielen Gästen die „Maame“ an: Hornig, Rasi
Tue Gutes und rede darüber: Stotter und Brandmüller
Grundumlagen 2012 Grundumlagenfestsetzung 2012 Im vorliegenden Verzeichnis sind die gemäß § 123 Abs. 5 WKG i.d.g.F. von den Fachgruppen bzw. bei Fachvertretungen von den Fachverbandsausschüssen beschlossenen Grundumlagen für das Jahr 2 0 1 2 enthalten. Die Beschlüsse der Fachverbände wurden im Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 23. November 2011 und die Beschlüsse der Fachgruppen sowie Sondergrundumlagen gemäß § 123 Abs. 6 WKG am 13. Dezember 2011 vom Präsidium der Wirtschaftskammer Steiermark genehmigt. Die Grundumlagenbeschlüsse treten am 1. 1. 2012 in Kraft. Grundumlagen mit dem Vermerk „fester Betrag“ sind von natürlichen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe zu entrichten, von Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereinen und allen anderen juristischen Personen in doppelter Höhe. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, vorbehaltlich einer anderslautenden Beschlussfassung der Fachorganisationen, der halbe Satz zur Anwendung. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Die Grundumlage ist unbeschadet der Bestimmungen des letzten Satzes des § 123 Abs. 14 WKG i.d.g.F. eine unteilbare Jahresumlage; sie ist auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt. Graz, im Dezember 2011
Freitag, 16. Dezember 2011
Grundumlage 2012
I
Innungen bzw. Fachvertretungen der Sparte GEWERBE UND HANDWERK 101 Landesinnung Bau Die Grundumlage berechnet sich aus 6 Promille der an die Stmk. Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) im vorhergegangenen Kalenderjahr, unter Berücksichtigung eines fixen Mindestsatzes von . EUR 180,00 und eines fixen Höchstbetrages von . . . . . . . . .EUR 4.000,00 Für ruhende Gewerbeberechtigungen . . . . . . . . EUR 90,00 Für jede weitere Betriebsstätte . . . . . . . . . . .EUR 180,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 13.04.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
102x Fachvertretung der Steinmetze Von dem im Vorschreibungsjahr vorangegangenem Kalenderjahr vom Dienstgeber in der Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 1,2% mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 287,00 maximal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.446,00 Jede weitere Berechtigung - Sockelbetrag . . . . . .EUR 143,50 Steinbildhauer - Sockelbetrag . . . . . . . . . . . .EUR 287,00 Steinbildhauer als weitere Berechtigung . . . . . . .EUR 0,00 ganzjährig ruhende Berechtigung gem. $123 Abs. 14 WKG: die Hälfte Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 18.05.2011
103 Landesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler Für die Berufszweige Dachdecker und Spengler Von dem im Vorschreibungsjahr vorangegangenem Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 2,5 %. mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150,00 höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 460,00 für die 2. Berechtigung in den Berufszweigen Dachdecker und Spengler . . . . . . . . . . . . . .EUR 360,00 für jede weitere Berechtigung in den Berufszweigen Dachdecker und Spengler . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 für jede ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 75,00 Von dem im Vorschreibungsjahr vorangegangenem Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 0,9 %, gesamt maximal . . EUR 690,00 Für den Berufszweig Glaser mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 210,00 jede weitere Berechtigung zusätzlich . . . . . . . . EUR 210,00 für jede ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 100,00 Sonderumlage (Normenbezug) für alle Mitglieder für die erste Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 45,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 28.10.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
104 Landesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 190,00 und zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen in Höhe von 0,85 Prozent. insgesamt maximal . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 2.500,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 95,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 17.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
105 Landesinnung der Maler und Tapezierer Für die Berufszweige der Maler (ausgenommen der Maler und Anstreicher)
II
Von dem im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 2,0%. Mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 90,30 Höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 716,20 Für den Hauptbetrieb, für jede weitere Berechtigung: Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 90,30 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . .EUR 45,10 Für den Berufszweig der Maler und Anstreicher Von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 2,1%. Mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 155,70 Höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.017,30 Für den Hauptbetrieb, für jede weitere Berechtigung . EUR 155,70 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 77,90 Abzüglich € 51,90 pro Lehrling (Maler und Anstreicher) Stichtag 01.01. des jewei¬ligen Vorschreibungsjahres bei GU für den Hauptbetrieb (max. € 415,20 Abzug; Reduktion bis max. € 103,80 Grundumlage). Bei Zugehörigkeit zu mehreren Berufsgruppen geht die der Maler und Anstreicher vor. Alle angeführten Beträge werden wertbeständig beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassungen dient die für den Monat August errechnete Indexzahl (gerechnet ab August 2010) sowie die Beträge des Grundumlagen 2010 Beschlusses. Es wird auf 10-Cent-Beträge kfm. Gerundet. Für die Berufszweige der Tapezierer Fester Betrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . .EUR 340,00 Prozentsatz von 0,0% der an die Stmk. Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des Vorjahres. Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagen-Satz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 24.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
106 Landesinnung der Bauhilfsgewerbe Bauhilfsgewerbe Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Von dem im Vorschreibungsjahr vorangegangenem Kalenderjahr vom Dienstgeber in der Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 1%. Für den Hauptbetrieb – mindestens . . . . . . . . . EUR 150,00 (für Betonwarenerzeuger – mindestens) . . . . . . .EUR 260,00 (für Sand-, Schottergewinnung, Steinbruchunternehmen – mindestens) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Für den Hauptbetrieb – maximal . . . . . . . . . . EUR 320,00 (für Betonwarenerzeuger – maximal) . . . . . . . . EUR 520,00 (für Sand-, Schottergewinnung, Steinbruchunternehmen – maximal) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 400,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . .EUR 75,00 (für Betonwarenerzeuger – Mindestbetrag) . . . . . .EUR 130,00 (für Sand-, Schottergewinnung, Steinbruchunternehmen – Mindestbetrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 Für die Berufszweige der Bodenleger . . . . . . . . Von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 0,6 Prozent. mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 240,00 höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 800,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 90,00 Für den Berufszweig der Pflasterer
Grundumlage 2012
Freitag, 16. Dezember 2011
Von dem im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 2 % mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 250,00 höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 600,00 ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . EUR 125,00 Sondergrundumlage Transportbeton Bundeswerbung und Normenbezug für die erste Berechtigung . . . . . . . . . . . . . EUR 745,00 Sondergrundumlage Normenbezug für folgende Berufszweige, je Mitglied: Brunnenmeister; Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung; Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung, eingeschränkt auf Vollwärmeschutz; Bauwerksabdichter; Schwarzdecker; Stuckateure und Trockenausbauer; Stuckateur eingeschr. auf Maschinenputz; Trockenausbau; Gipser; Betonwarenerzeuger; Pflasterer; Bodenleger; Estrichhersteller und Belagverleger . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 45,00 Ruhendsatz für Transportbeton . . . . . . . . . . . EUR 372,50 Ruhendsatz für alle übrigen Berufszweige bzw. Berufsgruppen jeweils 50 % des Mindestsatzes. Beschluss der Fachgruppentagung am 27.10.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
107 Landesinnung Holzbau Von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr, vom Dienstgeber an die Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 1,3%. Mischbetriebe (Bau- und Zimmermeister) haben von einem Drittel der vorgenannten Bemessungsgrundlage 1% zu entrichten. mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 200,00 höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 3.200,00 für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Sonderumlage je Mitglied für die erste Berechtigung (Normenbezug und Lobbyingtätigkeit von Holzbau Austria) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 135,00 Für ruhende Berechtigungen wird 50% des Mindestsatzes bzw. der Sonderumlage berechnet. Beschluss der Fachgruppentagung am 21.10.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
108 Landesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe für alle Berechtigungen die dem Bereich Tischler zugeordnet sind: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 140,00 plus 1,2% der Summe aller für das vorher gehende Kalenderjahr an die Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), mindestens jedoch . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 140,00 und höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 2.035,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 30,00 Bei Betriebsgründung im ersten Jahr . . . . . . . . .EUR 140,00 Bei Betriebsübernahme (Eltern bzw. Stief- oder Adoptiveltern, Schwiegereltern, Ehegatten) durch Deszendenten (Kinder oder Enkelkinder) sowie von Schwiegerkindern durch Übergabe oder im Erbwege: Berechnungsgrundlage wie oben mit Beitragssatz des Übergabebetriebes. Bei Firmenumwandlung: Für die Berechnungsgrundlage wird das vor der Firmenumwandlung bestehende Unternehmen herangezogen. Ruhende Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 70,00 Pro Lehrling reduziert sich die Grundumlage um . . . EUR 22,00 für alle Berechtigungen die den Bereichen Bildhauer, Binder, Bürstenund Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter sowie Spielzeughersteller zugeordnet sind: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 140,00 plus 1% der an eine GKK zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des Vorjahres Höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 300,00 Für jede weitere Betriebsstätte . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 70,00
Freitag, 16. Dezember 2011
Beschluss der Fachgruppentagung am 30.04.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
109x Die Fachvertretung der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und der Wagner 1. Berufsgruppe Karosseriebauer, einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer: Fixbetrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . . . .EUR 250,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG . . . . . . . . . . . . . . EUR 125,00 Anteil von 3 % von der an die GKK zu leistende Sozialversicherungssumme (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) des vergangenen Jahres mit Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 700,00 2. Berufsgruppe Wagner: Fixbetrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . . . .EUR 160,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG . . . . . . . . . . . . . . EUR 80,00 Anteil von 3 % von der an die GKK zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) des vergangenen Jahres mit Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 455,00 Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 29.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
110 Landesinnung der Metalltechniker Sockelbetrag und zusätzlich 1,7 Promille von den im Vorschreibungsjahr vorangegangen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150,00 Höchstgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 600,00 Weitere Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . EUR 150,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 09.07.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
111 Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Sockelbetrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 130,00 und von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 7 Promille insgesamt maximal . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.700,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 65,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 05.05.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
112 Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarmund Kommunikationstechniker Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 140,00 Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus einem Promillesatz von 3,5 der an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen des Vorjahres. Insgesamt maximal . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.400,00 ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . EUR 65,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
113x Fachvertretung der Kunststoffverarbeiter Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 Zuschlag von 0,5% der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) des vergangen Kalenderjahres. Höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 2.500,00 Weitere Betriebsstätte . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung . . . . . . . . . .EUR 75,00
Grundumlage 2012
III
Beschlussfassendes Organ: Bundesinnungsausschuss Beschlussdatum: 16.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
114 Landesinnung der Mechatroniker Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 160,00 und zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 0,5 Promille. Höchstgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 500,00 Weitere Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . EUR 160,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 80,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 05.05.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
115 Landesinnung der Kraftfahrzeugtechniker Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 190,00 und zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 0 Prozent. Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 95,00 Juristische Personen zahlen das Doppelte des Sockelbetrages . . . . . . .EUR 380,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom : 17.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
116 Landesinnung der Kunsthandwerke Gold- Silberschmiede und Uhrmacher Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 einem Prozentsatz von 0,0 der an die GKK zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen Ruhende Berechtigungen (ganzes Jahr) . . . . . . . .EUR 100,00 Juristische Personen zahlen das Doppelte des Sockelbetrages . . . . . . .EUR 400,00 Musikinstrumentenerzeuger Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 einem Prozentsatz von 0,0 der an die GKK zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen . . . . . . . . . . . Ruhende Berechtigungen (ganzes Jahr) . . . . . . . .EUR 100,00 Juristische Personen zahlen das Doppelte des Sockelbetrages . . . . . . .EUR 400,00 Buchbinder, Kartonagenwaren- und Etuierzeuger Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 einem Prozentsatz von 0,0 der an die GKK zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen Ruhende Berechtigungen (ganzes Jahr) . . . . . . . .EUR 100,00 Juristische Personen zahlen das Doppelte des Sockelbetrages . . . . . . .EUR 400,00 Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 einem Prozentsatz von 0,0 der an die GKK zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen Ruhende Berechtigungen (ganzes Jahr) . . . . . . . .EUR 75,00 Juristische Personen zahlen das Doppelte des Sockelbetrages . . . . . . .EUR 300,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 09.11.2011
117 Landesinnung Mode und Bekleidungstechnik für alle Berechtigungen in den Bereichen Kürschner, Handschuhmacher, Gerber, Präparatoren und Säckler zugeordnet sind: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 300,00 und 2 Promille des Umsatzes für das zweitvorangegangene Kalenderjahres. Dieser variable Betrag wird nur einmal pro Mitgliedsbetrieb für die Stammberechtigung verrechnet. Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 300,00 Für ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . EUR 150,00
IV
Bei nicht gemeldeten Umsatzzahlen wird ein Jahresumsatz von mindestens € 120.000,00 angenommen. Bei Neugründungen ist der Sockelbetrag von € 300,00 zu entrichten. für alle Berechtigungen die dem Bereich Bekleidungsgewerbe zugeordnet sind: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 200,00 Plus 1,5% der Summe aller für das zweitvorhergehende Kalenderjahr an die Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil). . . . . . . . . Mindestens jedoch der Sockelbetrag . . . . . . . . .EUR 200,00 und höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 400,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 200,00 Für ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . EUR 100,00 für alle Berechtigungen die den Bereichen Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler zugeordnet sind: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 165,00 Plus 1% der Summe aller für das zweitvorhergehende Kalenderjahr an die Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil). Mindestens jedoch der Sockelbetrag . . . . . . . . .EUR 165,00 und höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 400,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 85,00 Für ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . EUR 82,50 für alle Berechtigungen die den Bereichen Textilreiniger, Wäscher und Färber zugeordnet sind: Fester Betrag: Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . .EUR 260,00 Zuschlag von 3‰ der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vorangegangenen Kalenderjahres. Sockelbetrag für weitere Betriebsstätten . . . . . . .EUR 170,00 Ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 130,00 Höchstgrenze pro Standort . . . . . . . . . . . . . EUR 2.900,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 19.06.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
118 Landesinnung der Gesundheitsberufe Berufszweig Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher Sockelbetrag: a) für Schuhmacher, Maßschuhmacher, Erzeuger von Schuhwaren, Erzeuger von Patschen und Filzschuhen, Holzschuhmacher und der Reparatur von Schuhen für die erste Berechtigung . EUR 230,00 b) für die Berufsgruppe der Orthopädieschuhmacher für die erste Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 430,00 und zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 2 Promille. Höchstgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.200,00 Weitere Berechtigungen: . . . . . . . . . . . . . . a) für Schuhmacher, Maßschuhmacher, Erzeuger von Schuhwaren, Erzeuger von Patschen und Filzschuhen, Holzschuhmacher und der Reparatur von Schuhen . . . . . . . . . . . . . .EUR 230,00 b) für die Berufsgruppe der Orthopädieschuhmacher . EUR 430,00 Für ruhende Berchtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Berufszweig Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker Sockelbetrag: a) Für die Berufsgruppe Augenoptiker für die erste Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 950,00 für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 550,00 b) Für die Berufsgruppe Kontaktlinsenoptiker für jede Berechtigung . . . . . . . . . . . . . .EUR 550,00 c) Für die Berufsgruppe Hörgeräteakustiker für jede Berechtigung . . . . . . . . . . . . . .EUR 235,00 d) Für Bandagisten, Glasaugenerzeuger, Orthopädietechniker und Miederwarenerzeuger für jede Berechtigung . . . .EUR 150,00 und zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 7 Promille Höchstgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.500,00
Grundumlage 2012
Freitag, 16. Dezember 2011
Für ruhende Berchtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Berufszweig der Zahntechniker Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 480,00 und zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienst¬geber an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteile) aller Berechtigungen 10 Promille Höchstgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.150,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 240,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 20.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
119 Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Die Grundumlage setzt sich zusammen aus: ein fester Betrag, gestaffelt nach der Anzahl der Berechtigungsarten (erste Berechtigung und jede weitere Berechtigung) und für Mühlen ein Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Vermahlung, wobei wenn eine Meldung an die AMA vorliegt, die Vermahlungsstatistik der AMA des zweit vorangegangenen Jahres herangezogen wird, für Mischfutterhersteller ein Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Produktion nach der Produktkategorie (F1/F2/F3), wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Müller des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird. Fester Betrag für die 1. Berechtigung zur Fachgruppe . . . . . . . EUR 265,00 für jede weitere Berechtigung zur Fachgruppe . . . .EUR 265,00 ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . . EUR 132,50 Der variable Betrag der Grundumlage berechnet sich für Müller nach der Vermahlungsmenge laut Vermahlungsstatistik der AMA des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangener Tonne) mit dem von der Landesinnung festgesetzten Betrag ergibt: Eurobetrag/Jahrestonne . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,25 Der variable Betrag errechnet sich für Mischfutterhersteller nach der Produktionsmenge in den Produktkategorien (F1/F2/F3) laut der Produktionsstatistik der Bundesinnung der Müller des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Anzahl der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem von der Landesinnung festgesetzten Betrag ergibt: F1 (Mineral, Beimischfutter, Einmischraten 0,1-5%) Eurobetrag/Jahrestonne . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,60 F2 (Eiweißhältiges Beimischfutter, Einmischrate ab 5,1% sowie Hunde-, Katzen- und sonstiges Heimtierfutter) Eurobetrag/Jahrestonne . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,30 F3 (Fertigfutter) Eurobetrag/Jahrestonne . . . . . . EUR 0,10 Der Mindestbetrag der Grundumlage beträgt . . . . .EUR 265,00 Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt pro Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.050,00 Die Grundumlage Bäcker setzt sich wie folgt zusammen: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 190,00 Plus 0,5% der Summe aller für das zweitvorhergehende Kalenderjahr an die Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil). Mindestens jedoch . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 225,00 und höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.500,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 150,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 110,00 Die Grundumlage des Berufszweiges Konditoren setzt sich wie folgt zusammen: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag für die 1. Berechtigung von . . . . . . . . . . . . .EUR 230,00 Plus 0,15% der Summe aller für das zweitvorhergehende Kalenderjahr an die Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil). Mindestens jedoch . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 250,00 und höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 600,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 250,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 125,00 Die Grundumlage des Berufszweiges Fleischer setzt sich wie folgt zusammen:
Freitag, 16. Dezember 2011
Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . EUR 370,00 Plus 1,5 Promille der Summe aller für das zweitvorangegangene Kalenderjahr an die Stmk. GKK abgeführten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) und höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.000,00 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 370,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 185,00 Die Grundumlage des Berufszweiges Nahrungs- und Genussmittelgewerbes setzt sich wie folgt zusammen: Aus einem festen Betrag nach Berufsgruppenindex (FOO) und für folgende Berechtigungsarten (Spirituosen- bzw. Limonadenerzeuger / Lohn-, Handelsmostereien bzw. Obstpresser) und einem Prozentsatz je Stufe der Sozialversicherungsbeitragssumme des zweitvorangegangenen Jahres, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind, und zusätzlich für Milchverarbeiter (Molker und Käser oder sinngemäße Berechtigungen) einem nach der Menge der Verarbeitungsmilch gestaffelten Betrag. Der feste Betrag für jede Berechtigung ist . . . . . .EUR 220,00 Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz je Stufe der Sozialversicherungsbeitragssumme des zweitvorangegangenen Jahres, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beiträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind. Stufe 1 (€ 1,00 bis zum höchstmöglichen Euro-Betrag) 0,2 %. Der Höchstbetrag der Grundumlage für die Summe des festen Betrages und des variablen Betrages beträgt . . . . . . . . . EUR 590,00 Der zusätzliche Betrag für Milchverarbeiter wird wie folgt gestaffelt: 10.000.001 kg Vm/J – 50.000.000 kg Vm/J . . . . . EUR 900,00 50.000.001 kg Vm/J – 75.000.000 kg Vm/J . . . . . EUR 1.700,00 75.000.001 kg Vm/J – 100.000.000 kg Vm/J . . . . .EUR 2.900,00 Über 100.000.000 kg Vm/J . . . . . . . . . . . . . EUR 4.200,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 110,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 05.05.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
120 Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Die Grundumlage setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag (Festbetrag) pro Berechtigung in der Höhe von . . . . . . .EUR 237,00 und einem Promillesatz der an die Stmk. Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen. Dieser Promillesatz beträgt 0. Für jede weitere Betriebsstätte . . . . . . . . . . .EUR 237,00 Mitglieder, die eine Berechtigung als gewerblicher Masseur haben . . . . . . . . . . .EUR 237,00 Mitglieder, die eine Berechtigung als freiberuflicher Heilmasseur haben . . . . . . . . EUR 237,00 Mitglieder, die sowohl die Berechtigung als gewerblicher Masseur als auch als freiberuflicher Masseur haben, zahlen für jede Berechtigung . . . . . . . . . . . .EUR 118,50 Juristische Personen (GmbH) zahlen das Doppelte des Sockelbetrages . . . . . . .EUR 474,00 ruhende Berechtigung (ganzes Jahr) . . . . . . . . .EUR 118,50 Beschluss der Fachgruppentagung am 28.06.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
121 Landesinnung der Gärtner und Floristen Die Grundumlage setzt sich zusammen aus einem festen Betrag in der Höhe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 310,00 jeweils für folgende Berechtigungsarten: Floristen (z.B. Blumenbinder, Blumeneinzelhandel etc.), Landschaftsgärtner (z.B. Landschaftsgestalter etc.), Friedhofsgärtner / sonstige Berechtigungen und einem Prozentsatz der Sozialversicherungssumme des zweitvorangegangenen Jahres. Dieser variable Betrag beträgt 0. Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe von juristischen Personen in 2-facher Höhe zu entrichten. Fester Betrag (Mindestbetrag) . . . . . . . . . . . .EUR 310,00 Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 15.000,00 Ruhende Berechtigungen (ganzes Jahr) . . . . . . . .EUR 155,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 18.09.2010
Grundumlage 2012
V
Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
122 Landesinnung der Berufsfotografen Fester Betrag: Für Voll- und Pressefotografen . . . . . . . . . . . .EUR 190,00 Für Fotokopierer und Lichtpauser . . . . . . . . . .EUR 180,00 Fix Beträge an Sozialversicherungsbeitragssumme des zweitvorangegangenen Jahres . . . . . . . . . .EUR 0,00 Weitere Betriebsstätte . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 Zuschlag pro Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . EUR 10,00 Fotoautomat je weiterer Standort . . . . . . . . . .EUR 100,00 Ruhende Berechtigungen jeweils 50% Werbebeitrag für Voll- und Pressefotografen . . . . .EUR 30,00 Beitrag RSV (Rechtsschutzverband) für Voll- und Pressefotografen . . . . . . . . . . . .EUR 15,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
123 Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Für alle Berechtigungen die dem Bereich chemische Gewerbe zugeordnet sind: Berechnungsgrundlage ist ein Sockelbetrag von . . . .EUR 170,00 Zuschlag von 5‰ der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vorangegangenen Kalenderjahres Höchstens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 600,00 Ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 85,00 für alle Berechtigungen die den Bereichen Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger zugeordnet sind: Sockelbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 240,00 Zusätzlich von den im Vorschreibungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr vom Dienstgeber an die Stmk. Gebietskrankenkasse abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) aller Berechtigungen 0,65 Prozent Insgesamt maximal . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.800,00 Ruhende Betriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 120,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 16.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
124 Landesinnung der Friseure Die Grundumlage setzt sich zusammen aus einem festen Betrag (Sockelbetrag) von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 247,00 pro Berechtigung und einem Prozentsatz von 1 % der an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozi-
alversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) des Vorjahres. Der Mitarbeiterzuschlag entfällt. Fester Betrag (Sockelbetrag) pro Berechtigung . . . .EUR 247,00 Ruhende Betriebe (ganzes Jahr) . . . . . . . . . . .EUR 123,50 Für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 247,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
125A Landesinnung der Rauchfangkehrer Die Grundumlage setzt sich zusammen aus einem festen Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 210,00 für die erste Berechtigung, einem Zuschlag pro Mitarbeiter (ohne Lehrling) von EUR 58,00 und 0% des steuerpflichtigen Jahresumsatzes des zweitvorangegangenen Jahres. für jede weitere Berechtigung . . . . . . . . . . . .EUR 210,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 09.04.2010 Der gefasste Beschluss bis auf weiteres für die Folgejahre.
125B Landesinnung der Bestatter Basisbetrag pro Hauptbetrieb von . . . . . . . . . .EUR 200,00 Zuzüglich pro Geschäftsfall des Vorjahres . . . . . . EUR 1,40 Weitere Betriebsstätte . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 Ruhende Betriebe 50% des Basisbetrages Beschluss der Fachgruppentagung am 15.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
126 Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 120,00 Berufszweig Bewachungsgewerbe (0300), Berufszweig Berufsdetektive (0200), Berufszweig Lebens- und Sozialberater (psychologische Berater) (0705), Berufszweig Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater) (0710), Berufszweig Lebens- und Sozialberater (sportwissenschaftliche Berater) (0715) Berufszweig Personaldienstleister (Arbeitskräfteüberlasser) (1410) . . . . . . . . . . .EUR 150,00 Berufszweig Patentausüber und -verwerter (1410) . . .EUR 50,00 Berufszweig selbständige Personenbetreuer (1700) . . EUR 80,00 Berufszweig Sprachdienstleistungen (9950) zuzüglich einem Zuschlag von 0 % der Sozialversicherungssumme des vorangegangenen Jahres - und zwar dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 120,00 alle übrigen Berechtigungsinhaber . . . . . . . . . .EUR 100,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 14.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
Fachgruppen bzw. Fachvertretungen SPARTE INDUSTRIE 201x Fachvertretung Bergwerke und Stahl kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 1,08 ‰ Sondergrundumlage: 0,07‰ Gesamt: 1,15‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 17.05.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
202x Fachvertretung der Mineralölindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 1,30‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 14,50 Fachverbandsbeschluss vom 08.06.2011
VI
203x Fachvertretung der Stein- und keramischen Industrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 3,47‰ Sondergrundumlage: 0,13‰ Gesamt: 3,60‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 23.08.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
204x Fachvertretung der Glasindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 1,59‰ Sondergrundumlage: 0,08‰ Gesamt: 1,67‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00
Grundumlage 2012
Freitag, 16. Dezember 2011
Fachverbandsbeschluss vom 04.05.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
205x Fachvertretung der chemischen Industrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 1,80‰ Sondergrundumlage: 0,10‰ Gesamt: 1,90‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 14.10.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
206x Fachvertretung der Papierindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 1,52‰ Sondergrundumlage: 0,08‰ Gesamt: 1,60‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 07.06.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
207x Fachvertretung der Papierverarbeitenden Industrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 2,77‰ Sondergrundumlage: 0,13‰ Gesamt: 2,90‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 06.06.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
208x Fachvertretung der Film- und Musikindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 4,80‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 180,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 90,00 Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 30.05.2011
209x Fachvertretung der Bauindustrie 1. Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: Fixbetrag pro Stammfirma . . . . . . . . . . . . . EUR 2.180,19 Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG (Sachbereich Urlaub): 0,40% 2. Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: Anteil von Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub): 0,40 % 3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. 4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: Fixbetrag pro Stammfirma . . . . . . . . . . . . . EUR 2.180,19 Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 0,40‰
Freitag, 16. Dezember 2011
Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß §123 Abs.14 WKG . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 31.05.2011
210 Fachgruppe der Holzindustrie Berufszweig Sägewerksunternehmungen . . . . . . . 4,60‰ von der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vergangenen Jahres Mindestgrundumlage . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Zusätzliche Sonderumlage Pro verschnittenem Festmeter (Handels- u. Lohnschnitt) auf Basis Jahreseinschnitt des vergangenen Jahres . . . . . . . . EUR 0,30 Mindestbeitrag (Jahreseinschnitt vom 1 bis 167 fm) . . EUR 50,00 Für Mitgliedsbetriebe ohne Einschnit und ganzjährig ruhende Betriebe keine zusätzliche Sonderumlage Berufszweig sonstige holzverarbeitende Industrie . . . 4,60‰ von der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vergangenen Jahres Mindestgrundumlage . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 20.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
211x Fachvertretung der Nahrungs- u. Genussmittelindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 3,42‰ Sondergrundumlage: 0,06‰ Gesamt: 3,48‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 07.06.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
212x Fachvertretung der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Bekleidungsindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 2,77‰ Sondergrundumlage: 0,08‰ Gesamt: 2,85‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 235,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 117,50 Berufsgruppe Textilindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 2,07‰ Sondergrundumlage: 0,08‰ Gesamt: 2,15‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 75,00 Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 2,73‰ Sondergrundumlage: 0,07‰ Gesamt: 2,80‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 100,00 Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 1,59‰ Sondergrundumlage: 0,05‰ Gesamt: 1,64‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00
Grundumlage 2012
VII
Fachverbandsbeschluss vom 23.05.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
213x Fachvertretung der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 5,50‰ Sondergrundumlage: 0,07‰ Gesamt: 5,57‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 75,00 Fachverbandsbeschluss vom 12.05.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
214x Fachvertretung der Gießereiindustire kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 3,40‰ Sondergrundumlage: 0,10‰ Gesamt: 3,50‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 26.05.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
215x Fachvertretung NE-Metallindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 2,50‰ Sondergrundumlage: 0,10‰ Gesamt: 2,60‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00
Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 23.05.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
216 Fachgruppe Maschinen & Metallwaren 0,78 Promille von der Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestgrundumlage . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 22.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
217x Fachvertretung der Fahrzeugindustrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 0,56‰ Sondergrundumlage: 0,07‰ Gesamt: 0,63‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 28.09.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
218x Fachvertretung der Elektro- und Elektronik industrie kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: Fachverband: 0,95‰ Sondergrundumlage: 0,05‰ Gesamt: 1,00‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 Betrag für ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 35,00 Fachverbandsbeschluss vom 30.09.2011 Beschlussfassendes Organ für die Sondergrundumlage: Präsidium der Landeskammer am 14.04.2011.
Gremien bzw. Fachvertretungen der Sparte HANDEL 301 Landesgremium des Lebensmittelhandels Fester Betrag uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 133,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 22,00 eingeschränktes Handelsgewerbe Lebensmittelgroßhandel (mit Nahrungs- und Genussmitteln) . . . . . . . . . EUR 69,00 eingeschränktes Handelsgewerbe Lebensmitteleinzelhandel (mit Nahrungs- und Genussmitteln) . . . . . . . . . EUR 47,00 eingeschränktes Handelsgewerbe Lebensmittelhandel (mit Nahrungs- und Genussmitteln) . . . . . . . . . EUR 116,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 23.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
302 Landesgremium der Tabaktrafikanten Bei einem Jahresumsatz EUR 36.300,00 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 65,00 EUR 72.600,00 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 78,00 EUR 145.300,00 . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 90,00 EUR 363.300,00 . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 138,00 EUR 581.300,00 . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 216,00 EUR 726.700,00 . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 348,00 über EUR 726.701,00 . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 390,00 Fester Betrag Lottokollekturen (ausgenommen Tabaktrafikanten, die entsprechend ihrer Tabakumsätze bereits grundumlagepflichtig sind) . . . . . . . . . .EUR 65,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung.
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Beschluss der Fachgruppentagung am 03.12.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
303 Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag pro Berechtigung und für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedsarten: a) Einfachsortimenter im Drogistengewerbe und Pharmagroßhandel (BZ 105 und 225) . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 173,00 Einfachsortimenter, sowie eingeschränktes Handelsgewerbe, die nicht die Zugehörigkeit zum Drogistengewerbe oder Pharmagroßhandel nach sich ziehen (BZ 200, 205, 300, 400) . .EUR 86,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 134,00 Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Nebenbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 86,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit der Basis 2005 = 100 oder sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens 5 Prozent erhöht. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungen (neue Grundumlage) sind auf ganze
Grundumlage 2012
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Euro-Beträge kaufmännisch zu runden. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 22.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
304A Landesgremium des Weinhandels Fester Betrag eingeschränktes Handelsgewerbe . . . .EUR 450,00 Fester Betrag uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 450,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 18.10.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
304B Landesgremium des Agrarhandels Fester Betrag uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 uneingeschränktes Handelsgewerbe Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 22,00 Fester Betrag eingeschränktes Handelsgewerbe . . . . . . . . . . EUR 100,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 05.04.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
305 Fachgruppe des Energiehandels Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe . .EUR 160,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 160,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 30,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 19.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
306 Landesgremium des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag eingeschränktes Handelsgewerbe . . . . . . . . . . EUR 160,00 Maronibrater und Christbaumhändler . . . . . . . . EUR 100,00 Fester Betrag für uneingeschränkte Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 160,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 26,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 06.09.2011 Der gefasste Beschluss bis auf weiteres für die Folgejahre.
307 Landesgremium des Außenhandels Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe . .EUR 80,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 180,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 48,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
308 Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag pro Berechtigung und für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe und Vermietung von Sportartikeln . . . . . . . . . .EUR 68,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 131,00
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c) nebenbetreute Betriebe bzw. Listenmitgliedschaften EUR 68,00 d) Einzelhandel mit Trafiknebenartikel (BZ 1235, Handel mit Raucherbedarf) . . . . . . .EUR 68,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit der Basis 2005 = 100 oder sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens 5 Prozent erhöht. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungen (neue Grundumlage) sind auf ganze Euro-Beträge kaufmännisch zu runden. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 27.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
309 Landesgremium des Direktvertriebes Fester Betrag Direktvertrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 127,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 21,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 25.10.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
310 Landesgremium des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 68,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 135,00 c) Nebenbetreute Berechtigungen . . . . . . . . . .EUR 68,00 d) Einzelhandel mit Trafiknebenartikel (BZ 125, Papiereinzelhandel im Rahmen einer Tabaktrafik) . . . . . . . . . . . .EUR 35,00 e) Großhandel mit Trafiknebenartikel . . . . . . . . EUR 35,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit der Basis 2005 = 100 oder sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens 5 Prozent erhöht. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungen (neue Grundumlage) sind auf ganze Euro-Beträge kaufmännisch zu runden. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 20.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
311 Landesgremium der Handelsagenten Ein fester Betrag pro Berechtigung und für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 96,00
Grundumlage 2012
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b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 180,00 c) nebenbetreute Berechtigungen . . . . . . . . . .EUR 48,00 Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 23.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
312 Landesgremium des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels Ein fester Betrag und für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 147,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 198,00 c) nebenbetreute Betriebe bzw. Listenmitgliedschaften EUR 33,00 Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
313 Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwarenund Holzhandels Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe alle übrigen eingeschränkten Handelsgewerbeberechtigungen . . . . . . . . . . .EUR 55,00 Pyrotechnikhandel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 18,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 129,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 21,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 23.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
314 Landesgremium des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe . .EUR 32,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 135,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 22,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 20.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
315 Landesgremium des Fahrzeughandels Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe Automobilhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 87,00 alle übrigen eingeschränkten Handelsgewerbeberechtigungen . . . . . . . . . . .EUR 35,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 135,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 22,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 22.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
316x Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fester Betrag mit Umlagenstaffelung nach Rechtsform gem. § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe (ausgenommen Medizinproduktehändler, die am selben Standort über das
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unbeschränkte Handelsgewerbe verfügen und aufgrund der Hauptbetreuung in der Fachvertretung 316 bereits grundumlagenpflichtig sind) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 89,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 125,00 c) Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . .EUR 20,00 Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschlussfassendes Organ: Bundesgremialausschuss Beschlussdatum: 19.10.2011
317 Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe . .EUR 80,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 135,00 Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 50,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 13.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
318 Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Fester Betrag pro Berechtigung für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränkte Handelsgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 60,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 125,00 c) Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften Nebenbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 20,00 Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn die Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 14.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
319 Landesgremium des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels Fester Betrag für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a) Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 56,00 b) Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe (Hauptbetreuung) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 138,00 c) Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . .EUR 56,00 d) Sammler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 56,00 Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit der Basis 2005 = 100 oder sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung 2010. Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann erfolgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens 5 % erhöht. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben bis ausschließlich 5 %bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung der Umlagenbeträge als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungen (neue Grundumlage) sind auf ganze Euro-Beträge kaufmännisch zu runden. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 20.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
Grundumlage 2012
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320 Landesgremium der Versicherungsagenten Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 200,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 19.03.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
Grundumlagenfestsetzung für das Handelsgewerbe und das Handelsagentengewerbe gemäß § 5 Abs. 2 GewO.1994 in der Fassung des BGBl I 111/2002 1. Die Verpflichtung zur Bezahlung der Grundumlage ist für Inhaber des Handelsgewerbes und Handelsagentengewerbes gemäß § 5 Abs. 2 GewO. 1994 ohne fachliche Beschränkung (ehemals Gemischtwarenhandel, Gemischtwarenkleinhandel oder Gemischtwarengroßhandel i.S. des § 57 a Abs. 4 HKG (* § 123 Abs.7 WKG) sowohl in jenem Gremium, in welchem das wirtschaftliche Hauptschwergewicht liegt (Hauptbetreuungsgremium), als auch in jenen Gremien (in jenem Gremium), in denen (dem) weitere wirtschaftliche Schwergewichte
(ein weiteres wirtschaftliches Schwergewicht) liegen (liegt) (Nebenbetreuungsgremien, -gremium) gegeben, sofern gemäß § 42 Abs. 4 HKG (* § 44 Abs.3 WKG) die Mitgliedschaft zu diesen Gremien (diesem Gremium) besteht. 2. Für die Mitgliedschaft zu einem Nebenbetreuungsgremium (zu Nebenbetreuungsgremien) ist gemäß § 57 a Abs. 4 HKG (* § 123 Abs. 7 WKG) ebenfalls eine Grundumlage zu entrichten. Diese darf jenen Betrag, der in diesem Gremium für ein Hauptbetreuungsgremium vorzuschreiben wäre, nicht übersteigen. 3. Für weitere Berechtigungen, welche neben dem Handelsgewerbe oder dem Handelsagentengewerbe gemäß § 5 Abs 2 GewO1994 ausgeübt werden, ist gemäß § 57 a Abs. 4 HKG (* § 123 Abs.7 WKG) die jeweils hierfür beschlossene Grundumlage zu entrichten. 4. Die vorstehende Regelung gilt für die im Bereich der Sparte Handel bestehenden Fachvertretungen sinngemäß. 5. Diese Regelung wurde erstmals in der Zeitschrift „mut“ in der Folge 35 vom 19.09.1997 und in der Folge 37 vom 03.10.1997 verlautbart. Es gelten die Bezug habenden Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes 1998 – WKG BGBl. I Nr. 103/1998 in der Fassung BGBl. I Nr. 78/2006.
Fachvertretungen der Sparte BANK UND VERSICHERUNG 401x Fachvertretung der Banken und Bankiers
404x Fachvertretung der Raiffeisenbanken
Berufszweig Banken: Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 0,934‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung . . . . . . . . . .EUR 0,00
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 1,081‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00
Berufszweig Casinos Austria und Lotterien: a) Klassenlotteriegeschäftsstellen: Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro Klassenlotteriegeschäftsstelle bekannt gegebene Gesamtumsatz der 170. und 171. Klassenlotterie: 0,140‰ b) Österreichische Lotterien GmbH: Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2010): 0,047‰ c) Casinos Austria AG: der inländische Gesamtumsatz des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2010): 0,302‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 8,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung . . . . . . . . . .EUR 4,00
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 13.09.2011
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 01.06.2011
405x Fachvertretung der Landes-Hypothekenbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 0,84‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 10.06.2011
406x Fachvertretung der Versicherungsunternehmungen
Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 1,065‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung . . . . . . . . . .EUR 0,00
1. Versicherungsunternehmen: Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres excl. Provisionen: 0,89‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigungen . . . . . . . .EUR 0,00 2. Kleine Versicherungsvereine: Anteil vom Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für: 2.1. Sach-/Rückversicherer:4,80‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 25,44 Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 7.200,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung . . . . . . . . .EUR 12,00 2.2. Viehversicherer: 3,80‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 25,44 Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 4.542,05 Ganzjährig ruhende Berechtigung . . . . . . . . .EUR 12,00
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 21.09.2011
Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 11.10.2011
402x Fachvertretung der Sparkassen Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres: 0,881‰ Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 08.09.2011
403x Fachvertretung der Volksbanken
Freitag, 16. Dezember 2011
Grundumlage 2012
XI
Fachgruppen bzw. Fachvertretungen der Sparte TRANSPORT UND VERKEHR 501x Fachvertretung der Schienenbahnen Hauptbahnen: Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungs-omnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: Hauptbahnen: a) Ein fester Betrag von . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 b) Ein Zuschlag von ... v.T. der Lohn- und Gehaltssumme (der Sozialversicherungsbeiträge) des vorangegangenen Jahres sowie einem Mindestbetrag von . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 c) Ein Zuschlag pro Beschäftigten (gemäß Personalstand jeweils zum 01.01. des laufenden Jahres) von . . . . . . . . .EUR 22,00 sowie einen Mindestbetrag von . . . . . . . . . .EUR 350,00 Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG. Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG die Hälfte. Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 26.05.2011
502 Fachgruppe der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen Gelegenheitsverkehr mit Autobussen: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Kategorie 1: erste Berechtigung . . . . . . . . . EUR 0,00 Kategorie 2: ab der 2. Berechtigung für jede weitere . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 b) Zusätzlich Zuschlag (fester Betrag) je Fahrzeug laut Konzessionsumfang der in der Konzessionsurkunde vermerkten Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 Eine Rechtsformstaffelung kommt nicht zur Anwendung. Kraftfahrlinienverkehr mit Autobussen: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Kategorie 1: erste Berechtigung . . . . . . . . . EUR 88,00 Kategorie 2: ab der 2. Berechtigung für jede weitere EUR 88,00 b) Zusätzlich Zuschlag (fester Betrag) je gemeldeten Autobus . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Eine Rechtsformstaffelung kommt nicht zur Anwendung. Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 (Linie): Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von EUR 500,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse A . . . . . . . . EUR 50,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse B . . . . . . . . EUR 50,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse C . . . . . . . . EUR 50,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse D . . . . . . . . EUR 50,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse E . . . . . . . . EUR 50,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse F . . . . . . . . EUR 50,00 je Drehflügler (Hubschrauber) . . . . . . . . . . . .EUR 50,00 (gemäß Motorluftfahrzeugregister der Rep. Österreich jeweils zum 01.01. des laufenden Jahres) Luftverkehrsunternehmen mit Genehmigungen gem. § 102 LFG (Bedarfsverkehr): Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von EUR 250,00 Luftfahrzeugvermietungsunternehmungen: Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von EUR 200,00 und einem Zuschlag pro Berechtigung je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse A . . . . . . . . EUR 20,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse B . . . . . . . . EUR 20,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse C . . . . . . . . EUR 20,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse D . . . . . . . . EUR 20,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse E . . . . . . . . EUR 20,00 je Luftfahrzeug der Gewichtsklasse F . . . . . . . . EUR 20,00 je Drehflügler (Hubschrauber) . . . . . . . . . . . .EUR 20,00 (gemäß Motorluftfahrzeugregister der Rep. Österreich jeweils zum 01.01. des laufenden Jahres) Flugplätze: Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag für
XII
Flughäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 500,00 Flugfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Heliport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen: Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von EUR 150,00 Andere Luftfahrtunternehmungen: Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von EUR 100,00 Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau (Schiffe, Motorboote): Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen. pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 pro Betriebsmittel bis 12 Personen Beförderungskapazität pro Fahrzeug . EUR 30,00 13 bis 50 Personen pro Fahrzeug . . . . . . . . . . .EUR 30,00 51 bis 150 Personen pro Fahrzeug . . . . . . . . . .EUR 30,00 151 bis 250 Personen pro Fahrzeug . . . . . . . . . .EUR 30,00 251 bis 400 Personen pro Fahrzeug . . . . . . . . . .EUR 30,00 über 400 Personen pro Fahrzeug . . . . . . . . . . .EUR 30,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 50,00 Überfuhren/Rollfähren: Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 50,00 pro Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 25,00 Segelschulen: Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 50,00 pro Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 25,00 Schiffsführerschulen / Motorbootschulen: Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 80,00 pro Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 40,00 Vermietung von Schiffen aller Art: Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 80,00 pro Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 40,00 Rafter: Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 10,00 pro Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 5,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 5,00 Andere Schifffahrtsunternehmungen (z.B. Vertretung von Schifffahrtsunternehmungen): Fester Betrag: die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen pro Berechtigung (Konzession) . . . . . . . . . . . .EUR 50,00 pro Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 25,00 Beschluss der Fachgruppentagung vom: 22.09.2010 Der gefasste Beschluss bis auf weiteres für die Folgejahre.
503 Fachgruppe der Seilbahnen Schlepplifte unter 300 m . . . . . . . . . . . . . .EUR 59,00 Schlepplifte über 300 m . . . . . . . . . . . . . . EUR 98,00 1er und 2er-Sesselbahnen/-lifte . . . . . . . . . . .EUR 360,00 (ab) 3er-Sesselbahnen . . . . . . . . . . . . . . . EUR 460,00 Kabinenbahnen/-lifte . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 600,00 Bandförderer und Sonstige . . . . . . . . . . . . . EUR 50,00
Grundumlage 2012
Freitag, 16. Dezember 2011
Beschluss der Fachgruppentagung am 29.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
(davon € 50,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag pro Fahrzeug . . . . . . . . . . . .EUR 0,00
504 Fachgruppe der Spediteure
Fahrradbotendienst . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 60,00 (davon € 30,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag pro Fahrzeug . . . . . . . . . . . .EUR 0,00
Speditionen 0 bis 10 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 320,00 11 bis 25 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . . EUR 550,00 26 bis 50 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . . EUR 850,00 51 bis 100 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . .EUR 1.200,00 101 bis 200 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.500,00 201 bis 300 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.800,00 301 bis 400 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . EUR 2.100,00 über 400 Beschäftigte . . . . . . . . . . . . . . . EUR 2.500,00 (Stand der Beschäftigten zum 01.01. jeden Jahres) Lagerhäuser: fester Betrag . . . . . . . . . . . . .EUR 250,00 Verladergewerbe: fester Betrag . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Transportagenturen: fester Betrag . . . . . . . . . .EUR 250,00 Frachtreklamationsbüro: fester Betrag . . . . . . . .EUR 200,00 sonstige Betriebe: fester Betrag . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 15.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
505 Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen Gelegenheitsverkehr a) Fester Betrag je Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 0,00 b) Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe laut Konzessionsumfang . . . . . . . . . . . . . EUR 57,00 c) Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe mit PKW laut Konzessionsumfang . . . . . . . . . . . . . EUR 57,00 d) Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe laut Konzessionsumfang . . . . . . . . . . . . . . . EUR 28,50 Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers a) Fester Betrag je Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 38,00 b) Zuschlag je Fahrzeug . . . . . . . . . . . . . . EUR 12,00 Fiaker- und Pferdemietwagen a) Fester Betrag je Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 18,00 b) Zuschlag je Fuhrwerk . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Alle anderen Betriebe a) Fester Betrag je Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 18,00 b) Zuschlag je Betriebsmittel . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Eine Rechtsformstaffelung kommt nicht zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 14.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
506 Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Pro Berechtigung Konzessionierte Unternehmungen Grundbetrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 103,00 (davon € 50,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang pro Kraftfahrzeug) für innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr) EUR 31,80 (davon € 10,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) Kleintransportgewerbe Grundbetrag 1 pro Berechtigung . . . . . . . . . . EUR 308,00 (davon € 90,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) Grundbetrag 2 pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 70,00 (davon € 30,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag pro KFZ . . . . . . . . . . . . . .EUR 19,50 (davon € 5,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) Traktorfrächter Grundbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 103,00 (davon € 50,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag Traktor (pro Traktor) . . . . . . . .EUR 20,90 (davon € 10,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag LKW . . . . . . . . . . . . . . . EUR 31,80 (davon € 10,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) Pferdefrächter Grundbetrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 65,00
Freitag, 16. Dezember 2011
Motorradbotendienst Grundbetrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 70,00 (davon € 30,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) variabler Betrag pro Fahrzeug . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Sonstige Berechtigungen Grundbetrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . . EUR 84,50 (davon € 30,00 für Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagen-Satz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 15.04.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
507x Fachvertretung der Fahrschulen und des allgemeinen Verkehrs 1. Fahrschulen Pro Prüfungsantritt Theorie des vergangenen Jahres, wobei jede Klasse extra gezählt wird . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 pro Prüfungsantritt Praxis des vergangenen Jahres, wobei jede Klasse extra gezählt wird . . . . . . . . EUR 2,20 pro genehmigten Standort . . . . . . . . . . . . . EUR 400,00 pro genehmigten Außenkurs im vergangenen Jahr . . .EUR 50,00 Ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG: Hälfte 2. Allgemeiner Verkehr Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 85,00 Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres in Form eines Hebesatzes . . . . . . . . . . EUR 0,00 Ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG: Hälfte Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 17.05.2011
508 Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Servicestation: Fester Betrag . . . . . . . . . . . .EUR 165,00 Tankstellen: Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . EUR 165,00 Variabler Betrag (Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeschein) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 1-3 Zapfauslässe . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 4-6 Zapfauslässe . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 über 6 Zapfauslässe . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Garagen: Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . .EUR 165,00 Variabler Betrag (Gesamteinstellfläche in m² laut Gewerbeschein ) bis . . . . . . . . . . . EUR 0,00 bis 200 m² . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 bis 400 m² . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 bis 800 m² . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 über 1.500 m² . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 bis 3.000 m² . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 über 3.000 m² . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Parkplatzvermietung: Fester Betrag . . . . . . . . .EUR 165,00 Variabler Betrag (pro m²) . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagen-Satz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 13.04.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
Grundumlage 2012
XIII
Fachgruppen bzw. Fachvertretungen der Sparte TOURISMUS UND FREIZEITWIRTSCHAFT 601 Fachgruppe Gastronomie Es wird die Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit gilt der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich vereinbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährliche Anpassung gilt die für den Monat Juni 2005 (gültig für die Grundumlagenvorschreibungen ab dem Jahr 2011) errechnete Indexzahl, sowie die Beträge des Grundumlagenbeschlusses 2006 (Einheitssatz in der Höhe von EUR 110 pro Berechtigung). Es wird auf 10-Centbeträge kfm. gerundet. Die Grundumlage ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe (Normalsatz), von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Alle Betriebsarten fester Betrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . .EUR 124,40 variable Zuschlag für Plätze, die der Verabreichung bzw. dem Ausschank gewidmet sind . . . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 22.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
602 Fachgruppe Hotellerie Es wird die Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit gilt der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für die jährlichen Anpassung gilt die für den Monat Juni 2006 (gültig für die Grundumlagenvorschreibungen ab dem Jahr 2011) errechnete Indexzahl, sowie die Beträge des Grundumlagenbeschlusses 2007. Es wird auf 10-Centbeträge kfm. gerundet. Kategorie 5* pro Bett . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 10,60 mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 389,90 Kategorie 4* pro Bett . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 8,70 mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 274,00 Kategorie 3* pro Bett . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 6,10 mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 186,00 Kategorie 2* pro Bett . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 5,50 mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 163,80 Kategorie 1* pro Bett . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 4,30 mindestens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 109,20 Nichteingestufte Betriebe . . . . . . . . . . . . . .EUR 162,60 Ruhendbetriebe 50% des fiktiven Betrages der jeweiligen Kategorie (Kategorie, Bettensatz mal Bettenanzahl) Schutzhütte (Pächter) . . . . . . . . . . . . . . . EUR 47,90 Beschluss der Fachgruppentagung am 20.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
603 Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe 1. Fester Betrag nach Art des Betriebes lt. nachstehendem Betriebskatalog: Fixbetrag ja Berechtigung nach Art des Betriebes. Die Fixbeträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen festzusetzen. 0100 – Privatspitäler, Sanatorien (Bettenführend): Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 230,00 0200 - Kurbetriebe: Fester Betrag . . . . . . . . . .EUR 230,00 0300 - Reha-Betrieb: Fester Betrag . . . . . . . . . EUR 230,00 0400 – Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MRT/NUK): Fester Betrag . . . . . . . . . . . .EUR 180,00 0500 – Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie, Rheumatischer Formenkreis, Wirbelsäulenerkrankungen): Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 180,00 0600 - Sonstige Ambulatorien: Fester Betrag . . . . .EUR 180,00 0700 - Altenheime und Pflegeheime ( nach dem KAG, landesrechtlichen Bestimmungen sowie nach GewO): Fester Betrag . . .EUR 230,00 0800 - sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen etc.): Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 230,00
XIV
0900 - Freibäder: Fester Betrag . . . . . . . . . . .EUR 200,00 1000 – Natur-, See- und Strandbäder: Fester Betrag . . EUR 200,00 1100 – Hallen-, Freibäder: Fester Betrag . . . . . . .EUR 200,00 1200 – Thermal-/ Mineralbäder: Fester Betrag . . . . EUR 200,00 1300 – Erlebnisbäder: Fester Betrag . . . . . . . . .EUR 200,00 1400 – Wannen-/Brausebäder: Fester Betrag . . . . .EUR 200,00 1500 – Sauna/Dampfbäder: Fester Betrag . . . . . . .EUR 200,00 2. Beschäftigtenzuschlag für die Berufszweige 0100-0800 additiv Beschäftigtenzuschlag 1: pro Betriebsart, pro Kopf . .EUR 0,00 Beschäftigtenzuschlag 2: pro Betriebsart, gestaffelt nach folgenden Kategorien: 0 - 10 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 50,00 11 - 25 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 26 - 50 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 300,00 51 - 100 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 500,00 über 100 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 800,00 Der Beschäftigtenzuschlag errechnet sich aufgrund des tatsächlichen Beschäftigungsausmaßes (Vollzeitäquivalente) der Mitarbeiter zum Stichtag 31.12. des jeweils vorangegangenen Jahres. 3. Für PRIKRAF-Krankenanstalten additiv: 0,75 Promille von den Gesamteinnahmen der im vorvergangenen Jahr erzielten und bewerteten LKF-Punkte. 4. Für CT/MRT-Ambulatorien additiv: Pauschalbetrag je CT . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 Pauschalbetrag je MRT . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 5. Für die Bade- und Saunabetriebe (Berufszweige 0900-1500) additiv: Zuschlag nach Anzahl der Kästchen/Kabinen: 0-50 Kästchen/Kabinen . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 51-100 Kästchen/Kabinen . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 101 500 Kästchen/Kabinen . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Über 500 Kästchen/Kabinen . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Die Grundumlagen mit dem Vermerk „fester Betrag“ sind von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe (Normalsatz), von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Bade- und Saunabetriebe (Berufszweige 0900 - 1500), für die keine Staffelung nach der Rechtsform erfolgt. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 22.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
604 Fachgruppe der Reisebüros alle Berufsgruppen: fester Betrag je Berechtigung . . EUR 130,00 Variabler Zuschlag: Von 0 bis über 100 Beschäftigte . . EUR 0,00 Sonstige Teilberechtigungen: Von 0 bis über 100 Beschäftigte . . . . . . . . . . .EUR 0,00 Die Grundumlage ist von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagen-Satz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 16.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt ab 2011 und bis auf weiteres für die Folgejahre.
605 Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe Kinos - Betriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen Fester Betrag je Berechtigung/Saal . . . . . . . . . EUR 175,00 Kinos - Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen Fester Betrag je Berechtigung/Saal . . . . . . . . . EUR 35,00 sowie zusätzlich 1,1 Promille des Kinoumsatzes des Vorjahres (wenn ein solcher nicht vorliegt, bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vorjahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte, wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz geschätzt) Kultur- und Vergnügungsbetriebe Fester Betrag je Berechtigung nach Art des Betriebes lt. nachstehendem Betriebsartenkatalog 1. Schausteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00
Grundumlage 2012
Freitag, 16. Dezember 2011
2. Freizeitparks und Tierparks . . . . . . . . . . . .EUR 400,00 3. Theater, Varietee, Kabarett . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 4. Peepshows . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 500,00 5. Schaubergwerke . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 7. Veranstaltungszentren . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 8. Zirkusse und Tierschauen . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 1. Schausteller: Zuschläge je nach Art und Anzahl der Geschäfte bis maximal EUR 250 pro Berechtigung inklusive Grundbetrag. a) Kinderfahrgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . .EUR 20,00 b) Schieß- und Spielgeschäfte . . . . . . . . . . . .EUR 20,00 c) Kleinfahrgeschäfte (bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter) . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 50,00 d) Großfahrgeschäfte (über 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter) . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 100,00 2. Theater, Varietee, Kabarett, Veranstaltungszentren, Zirkus Zuschläge je nach Art des Betriebes pro Berechtigung. a) Fassungsraum 0 bis 100 Personen . . . . . . . . .EUR 100,00 b) Fassungsraum 101 bis 350 Personen . . . . . . . .EUR 200,00 c) Fassungsraum 351 bis 500 Personen . . . . . . . .EUR 300,00 d) Fassungsraum 501 bis 1000 Personen . . . . . . .EUR 500,00 e) Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen . . . . . . .EUR 1.000,00 f) Fassungsraum über 2000 Personen . . . . . . . . EUR 2.000,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 22.09.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
606 Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe 0100 Fremdenführer . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 0200 Reisebetreuer (Reiseleiter, Reisebegleiter) . . . EUR 75,00 0300 Fitnessbetriebe (Fitnessstudios, gewerbliche Vermietung von Fitnessgeräten, Fitnesscenter) . . . . . . . . . .EUR 150,00 0400 Fitnesstrainer (Sportberatung und Sportmanagement mit Ausnahme der den Unternehmensberatern, Ernährungsberatern und Lebens- und Sozialberatern vorbehaltenen Tätigkeiten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 150,00 0500 Figurstudios . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 150,00 0600 Gewerblicher Sportbetrieb - Tennis, Badminton und Squash . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 0700 Gewerblicher Sportbetrieb – Bahnengolf . . . . .EUR 75,00 0800 Gewerblicher Sportbetrieb – Golfplatz . . . . . EUR 75,00 0900 Sonstige gewerbliche Sportbetriebe, Sportveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 1000 Pferde- und Reittrainer, Reitschulen . . . . . . EUR 75,00 1100 Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 1200 Bootsvermieter, Bootseinsteller, Vermietung und Vermittlung von Schwimmkörpern jeglicher Art . . . . . . . . . .EUR 75,00 1300 Vermietung von Booten bis 12 m Länge auf Binnengewässern (insbesondere Segel- und Motorboote) . . . . . . .EUR 75,00 1400 Segelschulen . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 1500 Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongressorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 1600 Vermittlung von Dienstverträgen für unselbstständige Künstler (Künstleragentur) . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 1700 Vermittlung von Werkverträgen für selbstständige Künstler (Künstlermanagement) . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 1800 Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Sportler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00
1900 Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Sportler . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 2000 Durchführung von Veranstaltungen . . . . . . .EUR 75,00 2100 Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 2200 Organisation und Durchführung von Führungen . . EUR 75,00 2300 Betrieb von Campingplätzen . . . . . . . . . .EUR 75,00 2400 Anbieten persönlicher Dienste auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Plätzen – Platzdienstgewerbe . . . . . . . .EUR 75,00 2500 Kartenbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 2600 Tanzschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 2700 Modelagenturen inklusive Casting-Agenturen, Vermittlung von Komparsen, Statisten und Stuntmen, Tiermodelagenturen . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 2800 Privatgeschäftsvermittlung im Bereich von Tourismus und Freizeitwirtschaft (Vermittlung von Messe-Betreuungspersonal, Sprachkursen, Erlebnismöglichkeiten und Jagden, Fremdenführervermittlung, Vermittlung von Sponsoren) . . . . .EUR 75,00 2900 Buchmacher, Totalisateure, Wettkommissäre (Wettbüros) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 3000 Wettterminals (Wettannahmeautomaten) . . . .EUR 18,00 3100 Vermittlung von Kunden an Buchmacher, Wettbüros unter Ausschluss der Tippannahme (Wett-Vermittlung) . . . EUR 75,00 3205 Automatenbetriebe, Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spielautomaten und Spielapparaten, Vermietung von Spielautomaten . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 3300 Halten erlaubter Spiele, Dauerveranstaltung nach Landes-Veranstaltungsgesetz, (Betrieb von Billardtischen, Kegelbahnen, DartsScheiben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 75,00 3400 Halten erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter (Kartencasinos) . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 3500 Spielsalons, Spielstuben . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Casinos und Spielbanken, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet werden . . . . . . . . .EUR 3.500,00 3600 Vermittlung selbstständiger Begleitpersonen (Begleitagenturen) . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 3700 Solarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 3800 Sonstige Berechtigungen im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 75,00 Einen Zuschlag (fester Betrag) der Berufsgruppen 2300, 3205 und 3700: 2300 nach Standplätzen . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 3205 je Betriebsstätte (Anzeige nach Stmk. Veranstaltungsgesetz) . . . . EUR 10,00 je Glücksspielapparat . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 je Unterhaltungsspielapparat . . . . . . . . . . .EUR 0,00 3700 je Bestrahlungsgerät . . . . . . . . . . . . . EUR 0,00 Verfügt ein Mitglied gleichzeitig über zwei Berechtigungen in den Berufsgruppen 3205 und 3500, so ist je Berechtigung eine Grundumlage von EUR 100,00 zu entrichten. Verfügt ein Mitglied gleichzeitig über drei Berechtigungen in den Berufsgruppen 3205 und 3500, so ist für jede Berechtigung eine Grundumlage von EUR 66,66 zu entrichten. Die Grundumlage ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe (Normalsatz), von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Beschluss der Fachgruppentagung am 03.11.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
Fachgruppen bzw. Fachvertretungen der Sparte INFORMATION UND CONSULTING 701 Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft Fester Betrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . .EUR 235,00 Neben dem festen Betrag von € 235,- Grundumlage wird eine befristete Sonderumlage (von 2012 bis 2014) für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsmaßnahmen in Höhe eines jährlichen Fixbetrages von € 200,- pro Mitglied (ungeachtet der Rechtsform) eingehoben. Ausgenommen von der Sonderumlage sind Mitglieder der Fachgruppe, die ausschließlich eine Berechtigung in der Berufsgruppe Kehr-, Waschund Räumdienste, Winterdienste oder Entrümpler haben (Beschluss der Fachgruppentagung vom 22.7.2011).
Freitag, 16. Dezember 2011
Für ruhende Berchtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 27.10.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
702 Fachgruppe Finanzdienstleister Berufsgruppe Finanzdienstleistungsassistenten: Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 250,00 Berufsgruppe Tippgeber, Geschäftsvermittler, Namhaftmacher zu Finanzdienstleistern: Fester Betrag . . . . . . . . . .EUR 185,00
Grundumlage 2012
XV
Alle anderen Berufsgruppen: Fester Betrag . . . . . .EUR 270,00 Ruhende Berechtigung Finanzdienstleistungsassistent: Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 125,00 Ruhende Berechtigung Tippgeber, Geschäftsvermittler, Namhaftmacher zu Finanzdienstleistern: Fester Betrag . . . . . . . .EUR 92,50 Ruhende Berechtigung alle anderen Berufsgruppe: Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 135,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 31.05.2011 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
703 Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Fester Betrag: Einfache Gewerbeberechtigung: Für die Berufsgruppe Werbeagentur . . . . . . . . .EUR 200,00 Für alle anderen Berufsgruppen . . . . . . . . . . .EUR 140,00 Für ruhende Berechtigungen aller Berufsgruppen . . .EUR 70,00 Bei mehreren Gewerbeberechtigungen in der gleichen Berufsgruppe wird die Grundumlage für die erste Berechtigung in voller Höhe, für jede weitere Berechtigung in halber Höhe vorgeschrieben Beschluss der Fachgruppentagung am 03.11.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
704 Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie 0100 Unternehmensberatung 0200 IT-Dienstleistung 0305 Gewerbliche Buchhaltung nach GewO 0310 Bilanzbuchhaltung nach BibuG 0315 Personalverrechner nach BibuG 0320 Buchhaltung nach BibuG 0325 Selbständig Buchhaltung Fester Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 100,00 ruhende Berechtigung . . . . . . . . . . . . . . . EUR 50,00 Beschluss der Fachgruppentagung am 15.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
705 Fachgruppe Ingenieurbüros Fester Betrag pro Berechtigung . . . . . . . . . . .EUR 195,00 Für ruhende Berchtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 20.10.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
706 Fachgruppe Druck Fixbetrag in der Höhe von . . . . . . . . . . . . . .EUR 120,00 zuzüglich einem Zuschlag von 0,18 % der Sozialversicherungssumme des vorangegangenen Jahres- und zwar dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Für ruhende Berchtigungen kommt der halbe Grundumlagensatz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung am 18.10.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
707 Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Fester Betrag für Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger): . EUR 558,00 Immobilienmakler (fester Betrag) . . . . . . . . . .EUR 186,00 Immobilienverwalter (fester Betrag) . . . . . . . . .EUR 186,00 Bauträger (fester Betrag) . . . . . . . . . . . . . .EUR 186,00 Inkassoinstitute (fester Betrag) . . . . . . . . . . .EUR 186,00 Zusätzlich 0 % des Jahresumsatzes Beschluss der Fachgruppentagung am 19.10.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
708 Fachgruppe der Buch- und Medienwirtschaft Fester Betrag für eingeschränktes Handelsgewerbe, z.B. Buch-, Kunstund Musikalienhandel oder Buch- , Kunst- und Musikalienverlag Groß- und Kleinhandel . . . . . . . . . . . . . . .EUR 210,00 Fester Betrag für uneingeschränktes Handelsgewerbe Hauptbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . .EUR 258,00
XVI
Nebenbetreuungsgremium . . . . . . . . . . . . . EUR 184,00 Für ruhende Berechtigungen kommt der halbe Grundumlagen-Satz zur Anwendung. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 28.09.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
709 Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz . . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 0,00 2. Variable Grundumlage a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung vorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Nichtbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . EUR 160,00 Klasse 2: SV-Beiträge EUR 0,-- bis EUR 1.500,-- . . . . EUR 320,00 Klasse 3: SV-Beiträge EUR 1.501,-- bis EUR 3.500,-- . . EUR 350,00 Klasse 4: SV-Beiträge EUR 3.501,-- bis EUR 7.000,-- . . EUR 400,00 Klasse 5: SV-Beiträge EUR 7.001,-- bis EUR 14.000,-- . EUR 500,00 Klasse 6: SV-Beiträge EUR 14.001,-- bis EUR 21.000,-- . EUR 600,00 Klasse 7: SV-Beiträge EUR 21.001,-- bis EUR 29.000,-- . EUR 800,00 Klasse 8: SV-Beiträge EUR 29.001,-- bis EUR 36.000,-- . EUR 1.000,00 Klasse 9: SV-Beiträge EUR 36.001,-- bis EUR 50.000,-- . EUR 1.200,00 Klasse 10: SV-Beiträge EUR 50.001,-- bis EUR 70.000,-- EUR 1.400,00 Klasse 11: SV-Beiträge EUR 70.001,-- bis EUR 90.000,-- EUR 1.600,00 Klasse 12: SV-Beiträge EUR 90.001,-- bis EUR 120.000,-- EUR 2.000,00 Klasse 13: SV-Beiträge EUR 120.001,-- bis EUR 160.000,-- EUR 2.500,00 Klasse 14: SV-Beiträge EUR 160.001,-- bis EUR 210.000,-- EUR 3.000,00 Klasse 15: SV-Beiträge EUR 210.001,-- bis EUR 290.000,-- EUR 4.000,00 Klasse 16: SV-Beiträge EUR 290.001,-- bis EUR 450.000,-- EUR 5.000,00 Klasse 17: SV-Beiträge EUR 450.001,-- bis EUR 650.000,-- EUR 6.000,00 Klasse 18: SV-Beiträge über EUR 650.000,-- . . . . . EUR 6.500,00 b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,00 zugeschlagen. Beschluss der Fachgruppentagung vom: 21.10.2010 Der gefasste Beschluss gilt bis auf weiteres für die Folgejahre.
710x Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen Gruppe 1: Hörfunk- u. Fernsehunternehmungen Promillesatz der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres (für Unternehmungen die Dienstnehmer beschäftigen): 0,9‰ Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 1.450,00 Mindestbetrag in Euro (einschließlich der Unternehmungen, die keine Dienstnehmer beschäftigen) . . . . . . . . . . . . EUR 400,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 200,00 Gruppe 2: andere Unternehmungen a) Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehenden Teilnehmerverhältnis in Euro (für Unternehmen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) . . . . . . . . . . . EUR 0,07 Höchstbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 3.200,00 Mindestbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . .EUR 270,00 b) Betrag in Euro für Unternehmen, die kein Kommunikationsnetz betreiben (Umlagenstaffelung gemäß §123 Abs.12 WKG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . EUR 270,00 Ruhende Berechtigungen . . . . . . . . . . . . . .EUR 135,00 Beschlussfassendes Organ: Fachverbandsausschuss Beschlussdatum: 14.09.2011
Grundumlage 2012
Freitag, 16. Dezember 2011