Der Zürcher Bote Nr. 37

Page 1

AZA CH -8600 Dübendorf P. P. / Journal Post CH AG

Freitag, 14. September 2018 | Nr. 37 | 60. Jahrgang

Retouren an: SVP, Lagerstrasse 14 , 8600

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

DANK-, BUSS- UND BETTAG 2018

Der Kleinstaat als Strapaze und Segen Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist verwandt mit der Bundesfeier. Die Bundesfeier ist unserem Land, seiner Geschichte und seinen Qualitäten gewidmet und klammert auch Gott nicht aus. Am Bettag indessen geht es um die Beziehung zwischen Gott und dem Schweizervolk. Wir danken Gott für das Wohlergehen, das uns durch die soliden politischen Verhältnisse zuteil wurde. Die modernen Demokratien haben erstaunliche Systeme entwickelt, trotz der Freiheit das Chaos abzuwenden und die Debatten und Entscheidungsabläufe zu ordnen. Es gibt Länder, wo nach jedem Wahltermin ein Bürgerkrieg droht. Es berührt mich schmerzlich, wenn ich höre, dass Menschen wegen einer Präsidentschafts- oder Parlamentswahl ihr Leben verlieren. Meistens sind dabei verschiedene Kulturen, Religionen oder Ethnien im Spiel, die das Pech haben, einen einzigen Staat zu bilden und sich zusammenraufen zu müssen. Dieses Zusammenraufen misslingt, wenn Minderheiten – oder womöglich gar die Mehrheit – über Jahre vernachlässigt werden und bei Staatsämtern leer ausgehen. Auch der Zentralismus, der den einzelnen Teilen keine Autonomie zugesteht, trägt viel zum Misserfolg bei. Die Schweiz musste trotz ihrer Kleinheit einen Modus finden, Minderheiten aller Art zu respektieren. Und sie hat ihn gefunden. Das Erfolgsrezept heisst Subsidiarität und Non-Zentralismus. Leben wir diesem Rezept einigermassen nach, so erreicht die Frustration kaum je den explosiven Siedepunkt. Die Nachteile müssen wir freilich in Kauf nehmen: Ein System mit starken Regionen und schwacher Zentrale kann niemals zur Grossmacht aufsteigen. Die Entscheidungsabläufe sind langsam und mühsam. Bern gleist Grossprojekte nicht so flott auf wie Paris, geschweige denn wie Pjöngjang. Der Wunsch nach Straffungen ist hierzulande unüberhörbar und wurde teilweise umgesetzt. Am Bettag kann man darüber nachdenken, welche Staatsform aus biblischer Sicht wünschens- und empfehlenswert ist. Dazu hat zunächst das Alte Testament einiges zu sagen. Die Israeliten lebten 430 Jahre lang als Sklaven in der Grossmacht Ägypten. Wie andere originäre Kulturen war Ägypten in einem Flusstal entstanden. Die Steppenbewohner waren wegen Wassermangels dorthin gezogen und organisierten sich mit Bewässerungskanälen und Arbeitsteilung. Da­mit diese umfangreichen Bauwerke durch Handarbeit zustande kamen, war ein autoritäres Unterdrückungssystem erforderlich. Das Judentum begann nun damit, dass die Hebräer dieses System verliessen. Der unsichtbare Gott trat an die Stelle des Pharaos, die Zehn Gebote an die Stelle der Befehlsge-

walt. Die Israeliten waren zunächst unglücklich und wollten nach Ägypten zurückkehren. Sigmund Freud vertrat die These, Mose könnte ein Anhänger einer im 14. Jahrhundert v. Chr. eingeführten und später untergegangenen monotheistischen Religion gewesen sein. Er hätte keine Möglichkeit gesehen, diesen Glauben erneut durchzusetzen und sei da­her mit einem Teil – den Hebräern –ausgewandert. Ich glaube nicht an diese These. Interessant ist jedoch, dass das Ägyptische den Juden anhaftete, nachdem sie es verlassen hatten. Sie gründeten später gegen Gottes Willen ein Königtum und wollten ein bisschen Ägypten spielen. Als ihr Grossreich unter Salomo (965–926 v. Chr.) seine wirtschaftliche und kulturelle Blüte erreicht hatte, fiel es in zwei Teile auseinander. Es entsprach offensichtlich nicht der Berufung Israels, ein Grossreich zu werden. Später fielen beide Teile neuen Grossmächten anheim, ohne allerdings ihren Gottesglauben zu verlieren. Es mag sein, dass es durch die Geschichte hindurch stets Grossreiche gibt und geben muss. Wer dazu berufen ist, mag hier offenbleiben. Die Schweiz ist es nicht. Ihre Aufgabe ist, mitten in Europa das Modell eines vielfältigen Gemeinwesens zu sein, das gut funktioniert, weil hier Machtkonzentrationen nicht vorgesehen sind. Ich vermute so­gar, dass ganz Europa nicht zur Grossmacht taugt. Es war im Gegensatz zu Indien und China, die schon Jahrhunderte vor Christus grosse Herrschaftsräume bildeten, stets in verschiedene Sprachen, Kulturen und später auch Konfessionen gespalten, die sich während Jahrhunderten bekriegten. Das Reich Alexanders des Grossen war nur eine Episode. Es zerfiel nach seinem Tod in den Diadochenkämpfen. Einzig die griechische Sprache und Kultur verbreiteten sich, und durch die Verschmelzung mit orientalischen Elementen entstand die hellenistische «Weltkultur». Es ist erfreulich, dass Europa seine Kriege überwunden hat und dass die Länder durch Verträge näher zusammengerückt sind. Wo sie sich allzu nahekommen und Zuständigkeiten unklar werden, brechen allerdings neue Spannungen auf. Am deutlichsten zeigt sich das bei der Währungsunion und bei der Migrationspolitik. Migration ist nicht für jeden Wirtschaftsraum dasselbe. Länder mit hohen Arbeitslosenquoten und Schulden werden sich

eher zurückhalten, während andere den Zuzug be­ grüssen. Eine Quotenregelung in Europa scheint deshalb nicht sinnvoll. Noch deutlicher zeigen sich die Verzerrungen bei der Währung. Der Euro ist für Deutschland zu schwach und für andere Länder zu stark. Dem Währungsraum fehlt es an Differenzierung. Nebenbei ist der Euro noch ein Instrument des Kolonialismus. Vierzehn afrikanische Länder mit insgesamt 155 Millionen Einwohnern sind als CFA-Zone (Communauté Financière Africaine) an den Euro gebunden. So bewirtschaftet Frankreich einen grossen Markt für seine Produkte und sichert sich billige Rohstoffe. Für die Afrikaner hingegen bedeutet diese Partnerschaft neben dem positiven Effekt für die Währungsdisziplin vor allem eine Schwächung des Handels, Geldknappheit, Kapitalflucht und Verschuldung. Dass die Schweiz es besser macht, ist kein Grund zur Überheblichkeit, sondern zur Dankbarkeit. Aber auch dafür, zum schief gewordenen Grosskonstrukt Abstand zu halten. Kleinstaaten sind segensreicher als Grossreiche. Sie stehen tendenziell den Menschen nä­her und erlauben ihnen mehr Mitsprache. Dass auch das Volk Fehlentscheidungen trifft, ist unbestritten und kommt schon in der Bibel vor. Aber es verliert nicht so schnell den Boden un­ter den Füssen wie die Funktionäre in Sitzungszimmern, Wandelhallen und auf weintriefenden Banketten. Die europäischen Länder sind und bleiben unsere Freunde und Partner. Aber nicht sie allein. Die Schweiz war wegen ihrer Kleinheit schon immer weltoffen über Europa hinaus. Sie hat allen Grund, die Parallele aus dem Alten Testament zu beachten: Als sich der König Ahas von Juda aus Angst vor Assur einem Verteidigungsbündnis anschliessen wollte, ermahnte ihn der Prophet Jesaja, nicht zu verzagen. Mit dem Bündnis hätte Juda mehr verloren als gewonnen. Es war dazu berufen, als Kleinstaat ein Zeichen zu setzen. Ähnliches gilt für die Schweiz und ihre Selbstbestimmung. Ein Rahmenabkommen würde die Frankenwäh­rung, die Verfügung über die Armee, die Neutralität und die Steuerhoheit beseitigen. Die Worte des Propheten Jesaja mögen uns ermutigen: «Glaubt ihr nicht, so bleibt ihr nicht!» (7,9) Peter Ruch, Pfarrer i.R., Küssnacht am Rigi

180 Augen sehen weniger als 2600! Technik für Ihren Event Audio | Video | Licht Projektion | Bühne | Rigging

FR EI H EI T

Rund 1300 verantwortungsvolle und fundiert ausgebildete Jägerinnen und Jäger sorgen an 365 Tagen rund um die Uhr für ein artgerechtes Nebeneinander von Mensch und Tier in unserem Kanton. Dieses bewährte Milizsystem will die radikale Wildhüter-Initiative zerstören. 80 bis 90 teuer bezahlte Staatsjäger sollen die 1300 Milizjäger ersetzen. Die Folgen: Millionenkosten, Überpopulation, mehr Wildschäden, Krankheiten und Unfälle! Denn 180 Augen sehen weniger als 2600!

AT U R AU SZ EI T N

18 /2 01 9 W in te r 20

Wanderreisen in kleinen Gruppen oder individuell Bestellen Sie den neuen Katalog bei: Imbach Reisen, 6000 Luzern Tel. 041 418 00 00, info@imbach.ch www.imbach.ch

Kleininserat_54x100_Kat_18-19.indd 1

Radikale «Wildhüter»-Initiative Deshalb:

Nein www.wildhueter-nein.ch

Weniger Auswahl, steigende Preise!

«Die beiden Agrarinitiativen führen zu mehr Bevormundung und Bürokratie. Die Initiative für Ernährungssouveränität sieht unter dem Titel «Kulturlandschutz» zudem massive Eingriffe ins Raumplanungsrecht vor – unsinnige und teure Auflagen für die Entwicklung der Schweiz.» Gregor Rutz, Nationalrat SVP

Postfach, 8032 Zürich

23. September 2018

Verein «Jagd nützt und schützt», Steinackerstrasse 3, Postfach, 8172 Niederglatt, info@wildhueter-nein.ch

22.08.18 15:49

2x NEIN

Fair-Food-Initiative und Ernährungssouveränität

180906_1511_ins_54x100_gregor_rutz.indd 1

06.09.2018 15:05:00


2  EIDGENÖSSISCHE POLITIK

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

B E R I C H T 1. W O C H E D E R H E R B S T S E SS I O N

Vorbehalte und Fragezeichen zur Leistung des Bundesrates Christoph Mörgeli

Gefallener Boulevard-Engel Man stelle sich vor: Die Westschweizer Zeitung 24 minutes ­bittet den Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker zweimal pro Monat um eine Kolumne. Er solle doch als «Stimme aus Zürich» den Romands in der Sicht der Deutschschweiz erklären, wie er die Politik beurteilt. Undenkbar? Tatsache ist: Der Blick hat den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet gebeten, als «Stimme aus Genf» in der Deutschschweiz jede zweite Woche in einer Kolumne seine Sicht darzulegen. Das linke Boulevardblatt hat für den linken FDP Mann vor Jahresfrist einen noch nie gesehenen Bundesratswahlkampf veranstaltet. Maudet wurde vom linken Teil des Parlaments geschlossen gewählt. Ohne SVP hätte der Freisinn heute ein Problem namens Bundesrat ­Maudet. Nun ist der Blick ratlos. Sein Schützling, Liebling und Engel ist tief gefallen. Pierre Maudet hat zugegeben, die Öffentlichkeit schamlos belogen zu haben. Er liess sich mutmasslich für mehrere zehntausend Franken korrumpieren. Durch eine Luxusreise in die Emirate. Inklusive Formel-1-Rennen. Inklusive Frau, Kinder und Stabschef. Hätte Maudet den Trip selber bezahlen müssen, wäre er zu Hause geblieben. Regierungspräsident Pierre Maudet war der mächtigste Genfer. Genf ist der Sehnsuchtsort aller reichen Araber. Sie alle suchen eine Dreissig-Zimmer-Villa am Lac Léman. Und ein Bankkonto auf einer Genfer Bank. Und das Genfer beziehungsweise Schweizer Bürgerrecht – mehrere Familienmitglieder von Osama Bin Laden besitzen es längst. Wenn der ­Mittlere Osten explodiert, wollen sich die Könige und Weisen aus dem Morgenland unverzüglich in Richtung Genf auf die Sandalen machen. Auch internationale Organisationen, allerhand Diplomaten und Geschäftsleute machen Stadt und Kanton Genf korruptionsanfällig. Da erträgt es nicht den Schatten eines Schattens. Undenkbar, dass Pierre Maudet als Landammann von Appenzell-Innerrhoden nach der spendierten FünfzigtausendFranken-Reise zu einem Prinzen noch im Amt wäre. Noch klammert er sich verzweifelt an den Posten. Denn er ist seit dem 15. Altersjahr Politiker. Und hat nichts anderes gelernt. Der selbstbewusste Maudet fühlte sich nicht an Weisungen gebunden. Höchstens an Überweisungen. Nachdem er alle Welt belogen hat, belügt er sich auch noch selber. Der anfällige Pierre Maudet ist fällig. Wenn eine Hand die andere wäscht, ist meistens Schmierseife mit im Spiel.

Auch Routinegeschäfte können zu Überraschungen führen, wie der Einstieg in die Herbstsession zeigte. Denn die Enthüllungen der skandalösen Buchungspraktiken und Subventionstricksereien bei der PostAuto Schweiz AG veranlassten die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat, die ursprünglich für die Sommersession vorgesehene Prüfung des bundesrätlichen Geschäftsberichts zu vertagen und Zusatzabklärungen zu verlangen.

Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH

Am 8. Juni 2018 verabschiedete der Bundesrat den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post im Jahre 2017. Über ihre Subkommissionen erhielten die GPK beider Kammern Kenntnis, dass der Bundesrat dem Verwaltungsrat der Post wegen der Unregelmässigkeiten mit Subventionsbezügen der PostAuto-Gesellschaften keine vollumfängliche Entlastung («Décharge») erteilte. Ausserdem haben die parlamentarischen «Oberaufseher» festgestellt, dass laut Bundesrat «die Vorfälle vollumfänglich aufzuarbeiten und Massnahmen zu ergreifen» seien. Dazu machten die beiden GPK für schweizerische Verhältnisse bemerkens­werte Vorbehalte und Bemerkungen: «Angesichts der Bedeutung des PostAuto-Falls und der zahlreichen Fragen, die bezüglich der Corporate Governance der Post und der bundesnahen Betriebe im Allgemeinen aufgeworfen wurden, haben die GPK beschlossen, dieses Dossier weiterhin äusserst aufmerksam zu verfolgen. Zu gegebener Zeit werden sie über ihre Schlussfolgerungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht informieren.» Die GPK haben den Bundesrat ausserdem ersucht, in seinem Anfang 2019 erscheinenden Geschäftsbericht 2018 dem Post­ auto-Fall ein Kapitel zu widmen und aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen und welche Lehren in Bezug auf die Geschäftsführung bundesnaher Betriebe gezogen wurden.

«Strafaufgaben» für den Bundesrat Unser Berner Fraktionskollege Erich von Siebenthal wies in der Debatte namens der GPK in aller Klarheit auf die politische Bedeutung dieses Traktan-

dums hin: «Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Bundesversammlung über die Genehmigung des Geschäftsberichtes des Bundesrates entscheidet, nicht über die Genehmigung der Geschäftsführung des Bundesrates. Formell geht es hier darum festzustellen, dass der Bundesrat in geeigneter Weise über seine Geschäftsführung Bericht erstattet hat. Es handelt sich nicht um eine Déchargeerteilung wie dies bei einem Verwaltungsrat der Fall ist. Eine Genehmigung des Geschäftsberichtes stellt keinen Blankocheck an den Bundesrat dar. Viele Fragen im Zusammen­ hang mit dem Dossier PostAuto sind aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht nach wie vor abklärungsbedürftig.»

Gegen falsche EL-Anreize Bereits zum zweiten Mal befasste sich der Nationalrat mit der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in der Absicht, das System von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll da­bei grundsätzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen laut Vorstellungen des Bundesrats möglichst als Rente und aus dem obligatorischen Teil nicht als Kapital bezogen werden. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge wären dagegen weiterhin als Kapital verfügbar. Heute müssen die Pensionskassen ihren Versicherten mindestens ein Viertel des obligatorischen BVG -Guthabens in Kapitalform auszahlen. Auch für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit will der Bundesrat den Kapitalvorbezug ausschliessen. So werde das Risiko minimiert, dass Versicherte we­gen des Kapitalbezugs und späterem Verlust nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Die Mehr­heit des Nationalrats will den EL-Anspruch kürzen,

wenn das Kapital leichtsinnig verbraucht worden ist.

Blick auf den Wohnungsmarkt Zum Erwerb von Wohneigentum soll ein Kapitalvorbezug nach wie vor möglich sein. Denn Wohneigentum stellt laut Bundesrat für die persönliche Altersvorsorge weiterhin einen Wert dar. Umstritten war, welche Miete bei der EL-Berechnung berücksichtigt wird. Die geltenden Ansätze stammen aus dem Jahr 2000. Bei diesem grössten Zankapfel der EL-Reform hat der Nationalrat nun eingelenkt: Die Ansätze für die Mieten werden substanziell erhöht.

Hart geblieben ist der Rat beim Lebensbedarf für Kinder. Dieser soll für kleinere Kinder gekürzt werden, ausserdem gibt es nur für das erste Kind den vollen Ansatz. An der Vermögensschwelle von 100 000 Franken für ELAnsprüche hat der Nationalrat festgehalten. Hingegen hat er den früheren Beschluss fallen gelassen, dass nur Ergänzungsleistungen erhält, wer zuvor zehn Jahre lang in die AHV eingezahlt hat. So fasste unsere Thurgauer Fraktionskollegin Verena Herzog den Stand der Dinge zusammen: «Es kann einfach nicht sein, dass eine EL-beziehende Familie mit Leistungen der Invalidenversicherung unter Umständen über ein höheres Einkommen verfügen kann als eine erwerbstätige Familie. Das sind Fehlanreize, die wir korrigieren wollen.» Die EL-Reform liegt nun wieder beim Ständerat.

Referendum gegen EUWaffenrichtlinie notwendig Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sieht sich nach der Debatte im Ständerat bestätigt. Die Übernahme der verschärften EU -Waffenrichtlinie in das Schweizer Waffengesetz muss mit dem Referendum gestoppt werden. AUNS. Nicht nur ist die EU-Richtlinie sinn- und nutzlos, sondern sie wird der Beginn einer fortschreitenden Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger sein. Bundesbern und EU-Brüssel entziehen der Schweiz mit hohem Tempo das Selbstbestimmungsrecht. Die AUNS kritisiert zudem erneut die Erpressungspolitik des Bundesrates. Der Bundesrat gehe davon aus, dass nach einer Nichtübernahme der EURichtlinie Schengen/Dublin gekündigt werde. In diesem Fall würde die Schweizer Volkswirtschaft 11 Milliarden Franken weniger verdienen (Bundesrätin Sommaruga während der Debatte im Ständerat, 11.09.2018). Zudem könnte die Schweiz nicht mehr vom Dublin-Abkommen «profitieren». Reine Angst­macherei und

masslose Übertreibung! 11 Milliarden «Verlust» sind bei einem BIP von über 770 Milliarden Franken keine Bedrohung für den Schweizer Wohlstand, wenn es darum geht, die Selbstbestimmung der Schweiz zu verteidigen. Und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte anlässlich eines Staatsbesuchs in Spanien (August 2018), Dublin sei nicht mehr «funktionsfähig».

Fazit Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger verdienen es, nicht mit Fakenews an der Nase herumgeführt zu werden. Deshalb wird die AUNS das Referendum gegen die EU-Waffenrichtlinie ergreifen oder aktiv unterstützen. Es geht um die Selbstbestimmung der unabhängigen Schweiz.

VIELE WÜNSCHE ZUR AUSPLÜNDERUNG DER SCHWEIZ

Rahmenvertrag: Annahme unter Umgehung einer Volksabstimmung? Vor den Beginn der Verhandlungen über den Rahmenvertrag der EU mit der Schweiz gab es eine Medienverlautbarung, dass die Schweiz dieses Rahmendiktat möglicherweise ohne Volksabstimmung übernehmen könnte.  -er. Eine mögliche Übernahme ohne Volksabstimmung beflügelten die EUVertreter, möglichst viele und harte Bedingungen der Schweiz aufzwingen zu wollen. Dementsprechend zahlreich waren Forderungen der EU, was die

Schweiz alles zu übernehmen hätte. Die EU hat viele Wünsche zur Ausplünderung der Schweiz. Zugeständnisse an die Schweiz sind kaum vorhanden und dieser Rahmenvertrag wird dann ein typischer Kolonialvertrag sein.

SO STIMMEN SIE RICHTIG !

Volksabstimmung vom 23. September 2018

Schweizer von den Arbeitsplätzen verdrängen Als die Schweiz noch die dubiosen Lohnschutzmassnahmen der EU mit zu vielen Löchern für Missbräuche übernehmen sollte, kündigten die Gewerkschaften einen vehementen Widerstand an. Um diesen gewerkschaftlichen Widerstand auszuhebeln, haben Bundesrat und die EU einen neuen Weg ausgeheckt.

Häppchenweise zu schlucken

Eidgenössische Vorlagen 1. Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]»)

NEIN

2. Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)»

NEIN

3. Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»

NEIN

Kantonale Vorlagen 1. Kantonale Volksinitiative «Film- und Medien­ förderungsgesetz»

NEIN

2. Kantonale Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger»

NEIN

3. Kantonale Volksinitiative «Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren!» (Verzicht auf die zweite Etappe)

NEIN

Nach einer kürzlichen Medienmitteilung zeichnet sich in den stockenden Gesprächen mit Brüssel eine angebliche Lösung ab; Aussenminister Ignazio Cassis will das EU-Rahmenabkommen paketweise umsetzen, schreibt die Sonn­ tagsZeitung. Zuerst soll jener Teil des Rahmenabkommens unterschrieben werden, der in der Schweiz keine grossen Widerstände hervorrufen sollen. Erst in den nächsten Schritten sollen dann die Streitfragen bereinigt werden. In diesem «EU-Rahmenvertrag light», soll angeblich nicht mehr der EU-Gerichtshof, sondern ein Schiedsgericht (vermutlich nach EU-Wünschen zusammengesetzt) über Streitfragen bei der Anwendung der bilateralen Verträge entscheiden. Ein solch paketweises Vorgehen wird dann viele Spielvarianten bieten, um

eine Volksabstimmung austricksen zu können. Soll über eine Vorlage mit we­nig Widerstand abgestimmt werden, wo­bei sich dann die Schweiz zu verpflichten hätte, die folgenden Teile ohne Volksabstimmung durchzusetzen?

Riesenaufwand zur Finanzierung der EU -Koordination In welchem Teil soll die Koordination der Arbeitslosenversicherung der EULänder versteckt werden, worauf Milliardenkosten auf die Schweizer Arbeitnehmer zukommen werden, zur Finanzierung der lebenslänglichen Arbeitslosenrenten von EU-Grenzgängern mit ihren vielen, nicht zu bekämpfenden Missbräuchen?

Gewaltige Lohnabzüge zu erwarten Der Arbeitsplatz eines Grenzgängers könnte dann pro Jahr theoretisch bis zu vier lebenslängliche Arbeitslosenrenten generieren, nächstes Jahr nochmals vier Grenzgängerrenten usw. Drei Monate Arbeit reichen aus, um eine lebenslängliche Grenzgängerrente einzuheimsen, auf Kosten der Schweizer Arbeitnehmer und zu den hohen Schweizer Ansätzen. In wenigen Jahren wird es Riesenlohnabzüge zur Finanzierung der EU -Grenzgänger brauchen, die den Schweizer Arbeitnehmern vom Einkommen abgezwackt werden sollen.


KANTON ZÜRICH  3

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

AU S D E M K A N T O N S R AT

KO M M E N TA R Z U R R AT SS I T Z U N G

Glyphosat-Initiative

Jugendschutz nach Ratsherrenart

Die linke Ratsseite mit SP, Grünen, GLP und EVP hat gegen den Willen der SVP und den übrigen Bürgerlichen die Parlamentarische Initiative zur Einreichung einer Standesinitiative zum Verbot der Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat vorläufig unterstützt. Das Geschäft wird somit an eine Kommission zur Weiterbearbeitung überwiesen. Der aktuelle Hype um das Herbizid Glyphosat, welches auch unter dem Handelsnamen Round-up bekannt ist, entstand bekanntlich im Nachgang zum unglücklichen Vorschlag des Bundesamtes für Umwelt, den Grenzwert für Glyphosat in der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung zu erhöhen. Im Jahre 1998 wurden die Grenzwerte für organische Spurenstoffe generell auf 0.1 mg festgelegt, ungeachtet ihrer tatsächlichen Toxizität. Das BAFU hat nun vorgeschlagen, diesen Grenzwert um das 200-Fache zu erhöhen, dies aufgrund seiner geringen Ökotoxizität. Da gebe ich den Kollegen aus den grünen Fraktionen recht, diese Erhöhung ist auch aus unserer Sicht völlig haltlos, denn in 99,9 Prozent der Fälle werden die bisherigen Grenzwerte bereits eingehalten. Übrigens werden in dieser Revision noch für weitere 54 ausgewählte, organische Spurenstoffe die numerischen Anforderungen geändert oder neu festgelegt, aber davon spricht keiner. Nun wollen die Grünen mit Kanonen auf Spatzen schiessen und dabei ein gänzliches Verbot von Glyphosat in der Schweiz fordern. Dies ist bestimmt nicht ziel­ führend, sondern desavouiert diejenigen Landwirte, die verantwortungsbewusst mit diesem Wirkstoff umgehen. Der Präsident des Deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung, Prof. Dr. Andres Hensel stellte fest: «In der Wissenschaft ist das Urteil glasklar, Glyphosat ist nicht krebserregend. Aber es geht schon lange nicht mehr um wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern um grüne Landwirtschaftspolitik.» Eine Studie im Auftrag des Bundesrats, welche im Frühjahr veröffentlicht wurde, bringt es ans Tageslicht: Die Schweiz im-

portiert die Glyphosat-Rückstände in den Lebensmitteln! Im Bier, welches mit importierter Braugerste gebraut wird. In Teigwaren, welche aus importiertem Hartweizen gemacht werden. Oder im Brot, welches als tiefgefrorener Teigling den Weg in die Schweiz findet und somit aus ausländischem Brotgetreide gefertigt wird. In der Schweizer Landwirtschaft darf Glyphosat nur als Herbizid vor der Aussaat der Hauptkultur angewendet werden. Zum Beispiel zur Bekämpfung von problematischen Unkräutern wie Quecken, Ackerkratzdisteln oder Blacken. Ebenfalls zur Verwendung kommt es bei der Direktsaat, einer besonders bodenschonenden Anbaumethode, welche die Bodenstruktur erhält und Erosion verhindern kann. Der Einsatz erfolgt aber immer vor der Aussaat der Hauptkultur. Die Hauptkultur kommt also nicht in direkten Kontakt mit Glyphosat. Dies erklärt auch, warum in reinen Schweizer Produkten keine Glypho­ sat-Rückstände gemessen werden konnten. In vielen amerikanischen und vor allem nordeuropäischen Ländern wird hingegen Glyphosat zusätzlich kurz vor der Ernte auf die Kulturpflanzen wie Getreide oder Raps gesprüht, um eine gleichmässige Rei­ fe zu garantieren. Dies ist in der Schweiz verboten. Während in Getreide und Raps nach Schweizer Anbau kein Glyphosat nachgewiesen werden kann, sind bei Importware deutliche Rückstände auffindbar, die jedoch die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Es gilt festzuhalten, dass die Hälfte des in der Schweiz eingesetzten Glyphosats im Gartenbau, in Privatgärten, auf Parkplätzen, in Parkanlagen, im Strassenbau und vor allem bei der SBB eingesetzt wird. Ich erinnere an die Antwort der Regierung auf eine Anfrage von mir im Jahr 2016, bei welchem der Einsatz von Glyphosat im Zusammenhang mit einer Radikalmass­ nahme bei einem neuerstellten Verkehrskreisel in Richterswil mit der Bekämpfung von Neophyten gerechtfertigt wurde. Die Argumentation der Initianten ist irritierend und nicht zielführend. Wenn sie Glyphosat als Gesundheitsgefährdend und Umweltschädlich einordnen, so gilt einmal mehr: echte Schweizer Nahrungsmittel sind sicher, bei importierter Ware besteht ein Restrisiko! Auch eine Standesinitiative, die in Bern wohl kaum Beachtung finden wird, kann dies nicht ändern. Fazit: Links-Grüner Rauch um Nichts!

Parteipräsident Konrad Langhart begrüsst die rund 380 Besucher.

Bereit für den Wahlkampf: Regierungsrat Ernst Stocker.

Internetzensur abgewendet

Bruno Amacker Kantonsrat SVP Küsnacht

Diesen Montag war ein Geschäft zu behandeln, welches anfänglich gut gemeint gewesen sein mag, sich schlussendlich aber als Paradebeispiel von missratener Gesetzgebungsarbeit entpuppt hat. Glücklicherweise konnte die SVP die linken und grünen Änderungsanträge, welche aus diesem Gesetz ein völlig absurdes, widersprüchliches und in der Praxis absolut untaugliches Gesetz machen wollten, verhindern. Doch eines nach dem anderem: Ausgangspunkt war tatsächlich gut gemeinter Jugendschutz im Bereich der Filmvorführungen und Trägermedien. Will heissen, Schutz der Jugend vor jugendgefährdenden öffentlichen Filmvorführungen (Kino) und Trägermedien (CDs, DVDs, etc.). Hier ist die Lage in der Schweiz bezüglich der Altersfreigabe für Filme wenig übersichtlich, bürokratisch und für das Kino- und Verkaufsgewerbe aufwändig und teuer. Wie immer, wenn es um Erleichterungen für das Gewerbe geht, war die SVP an vorderster Front dabei und unterstützte den Vorstoss. Links/grün wollte aus dem Vorschlag jedoch einmal mehr eine untaugliche Utopie basteln.

Schnee von gestern Eigentlich ging es um etwas völlig exotisches, etwas aus längst vergangenen Zeiten ohne grosse und von immer mehr schwindender Relevanz, nämlich um CDs, DVDs und Sexkinos. Schnee von gestern, der bald restlos dahingeschmolzen sein wird. Aber, und das sah die SVP durchaus ein, es gibt diesbezüglich trotzdem noch einen gewissen Handlungsbedarf, indem man die Altersfreigaben schweizweit vereinheitlicht und dem Gewerbe eine zusätzliche, kantonale und damit teure Überprüfung erspart.

vilen Polizisten, der auf einer zwar kurNicht Teil des Gesetzesentwurfs war – venreichen, aber übersichtlichen Stresozusagen – der Schnee von heute, das cke, wo 80 km/h zulässig wären, mit Internet. Völlig zu Recht, denn dies ist 10 km/h fährt. Es bildet sich eine Rienun wirklich etwas, was der Kanton senkolonne, irgendwann wird es einem Zürich nicht alleine regeln kann. Wie Autofahrer zu blöd und er überholt wir bereits im Zusammenhang mit den über eine Sicherheitslinie, ohne dass Online-Casinos gesehen haben, sind dies- es aber irgendwie gefährlich würde, wo­ bezügliche Einzellösungen selbst auf rauf der Flic von St. Tropez den fehlbaBundesebene untauglich, die Gründe ren anhält, ihm eine Moralpredigt hält dafür sind bekannt. und schliesslich büsst. Und nun wollte also links/grün noch Früher konnte man über solchen etwas Absurderes machen, nämlich ei­- Blödsinn auf der Leinwand schmunne Internetzensur alleine für den Kan- zeln, wenn solcher Un­fug aber zur Reton Zürich. Da sich die Ratsmehrheit alität wird, dann ist das nicht mehr von der SVP davon überzeugen liess, zum Lachen. Dies wäre letztlich auch dass ein solches Gesetz ein Papiertiger ein Affront gegenüber der Polizei, und von Anfang an wirkungslos wäre, wenn man sie mit solchen Aufgaben wurde auf die Einführung einer solchen belasten würde, denn diese hat wahrInternetzensur, welche einzig für Pro­ lich Gescheiteres und Wichtigeres zu vider aus dem Kanton Zürich gegolten tun, als 17-Jährige davon abzuhalten, sich im Kino Filme anzuschauen, welhätte, verzichtet. che sie bereits als 11-Jährige auf das Handy laden konnten. Bei letzterem Bürger in Falle locken Ebenso verzichtet wurde auf die ur­ allerdings herrscht sehr wohl Handsprüng­lich vorgesehenen Testkäufe. lungsbdarf, dort bleibt der Gesetzgeber Man kennt dies bereits aus anderen allerdings untätig. Gebieten, etwa beim Alkohol: Da hätten also von der Polizei beauftragte Ju- Links-Grüne Scheinlösungen gendliche unter 18 Jahren losgeschickt Womit ich gleich zu dem komme, was werden sollen, um sich als Kinogänger mich am ganzen wirklich ärgert: Es gibt auszugeben, wo für den Fall, dass ihnen heutzutage in der Schweiz sehr wohl Einlass geboten worden wäre, die Kas- einiges, ja sogar sehr vieles, vor dem sierer gebüsst worden wären. Ohne man unsere Jugend schützen muss. mich in Details zu versteigen, kann Eb­en etwa gewalttätige oder perverse man doch festhalten, dass diese Test- Filme im Internet. Oder vor Gewalt im käufe auch juristisch höchst umstritten Ausgang. Oder vor Drogen. Oder vor sind. Staatspolitisch sind sie ohnehin immer unsichereren Rentenperspektiprinzipiell abzulehnen. Es ist doch ein ven oder ganz generell vor der wenig Armutszeugnis sondergleichen, wenn rosigen Zukunft. Doch da wird nichts ein Staat seine Bürger in eine Falle lockt, unternommen. Stattdessen widmet um sie auf ihre Gesetzestreue hin zu sich die links-grüne Politik irgendweltesten und zu büssen. Kann man sich chen Details und präsentiert Scheinlöein solches Vorgehen ausnahmsweise sungen. Problemlösung nach Ratsherbei schwersten Delikten oder zur Ter- renart eben: Wenig Fleisch am Knochen, rorismusbekämpfung vorstellen, ist diese mit allerlei kleingehacktem Beigemüim Bagatellbereich strikte abzulehnen. se dekoriert und am Schluss mit einer fettigen Sosse überbacken, will man es dem Bürger, der Bürgerin, schmackhaft Affront gegenüber Polizei Die älteren Leser unter Ihnen kennen machen. Letzterer hat es im nächsten März in vielleicht noch die Filme von Luis de Funès, wo dieser den Flic von St. Tropez der Hand, dies zu ändern, denn dann spielt. In einer Szene spielt er ei­nen zi- sind Wahlen.

K ANTONALE DELEGIERTENVERSAMMLUNG VOM 11. SEPTEMBER 2018 IN ILLNAU

SVP nominiert Ernst Stocker und Natalie Rickli für die Regierungsratswahlen

Martin Haab Kantonsrat SVP Mettmenstetten

Die Delegierten der SVP des Kantons Zürich haben an der Delegiertenversammlung vom 11. September 2018 die Kandidaten für die Regierungswahlen 2019 nominiert. Die SVP wird mit einer Zweier-Kandidatur zu den Wahlen antreten. Als bisheriger Regierungsrat wird Ernst Stocker im Frühjahr 2019 für eine weitere Amtsdauer kandidieren. Regierungsrat Ernst Stocker amtete von 2010–2015 als Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zürich und steht seit 2015 der Finanzdirektion vor. Nach dem Entscheid

von Regierungsrat Markus Kägi, auf En­- terthur, und wurde 2007 – kurz nach de der Legislatur zurückzutreten, haben ihrem Eintritt in den Kantonsrat – in die Delegierten Nationalrätin Natalie den Nationalrat gewählt.Die SVP des Rickli als zweite Kandidatin nominiert. Kantons Zürich freut sich, dass sie den Natalie Rickli, Jg. 1976, ist selbstständige Wahlkampf 2019 mit zwei kompetenKommunikationsberaterin. 2002–2007 ten und breit abgestützten Regierungswar sie Gemeinderätin der Stadt Win- ratskandidaten bestreiten kann.

Für die Regierungsratswahlen nominiert: Ernst Stocker und Natalie Rickli.

Fotos: Katia Weber

Christian Lucek gratuliert Natalie Rickli.


4  AKTUELL

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

POLITISCHER ANL ASS AM FUSSE DES HÖCHSTEN ZÜRCHER GIPFELS

Spannende Gäste zum 24. SVP-Gipfeltreffen Am 9. September 2018 lud die SVP Ortssektion Fischenthal zusammen mit der SVP Bezirk Hinwil zum traditionellen 24. Gipfeltreffen der Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Präsentübergabe: von links Natalie Rickli, Roland Brändli, Verena Herzog, Fredi Bertschinger, Lukas Reimann.

Getreu dem Namen der Veranstaltung, «SVP-Gipfeltreffen», fand dieses im Schützenhaus Strahlegg (1000 m.ü.M.), am Fusse des höchsten Gipfels des Kantons Zürich, dem Schnebelhorn (1292 m.ü.M.) statt. Die angekündigten hochkarätigen Rednerinnen und Redner der erwähnten Kantone, Nationalrat Lu­kas Reimann (SG), Nationalrätin Verena Herzog (TG) und Nationalrätin Natalie Rickli (ZH) sowie das wunderschöne Wetter sorgten für einen grossen Publikumsaufmarsch. Gegen 90 Gäste mussten sich das Treffen mit unseren SVP Spitzenvertreterinnen und -vertretern jedoch zuerst «verdienen». Um zum Schützenhaus zu gelangen, musste ein rund 250 Meter langer Fussweg mit einer Höhendifferenz von 70 Metern bewältigt werden. Natürlich stand für Personen, welche sich diesen Spaziergang körperlich nicht mehr zumuten konnten, ein Fahrdienst zur Verfügung, der jedoch kaum genutzt wurde.

Sich für unsere Schweiz einsetzen Fredi Bertschinger (Präsident SVP Ortssektion Fischenthal) begrüsste um 10.45 Uhr die gutgelaunten Referenten und Gäste. Nach einer kurzen Einleitung zum Anlass und Durchführungsort erteilte er Roland Brändli (Vize Prä-

sident SVP Bezirkssektion Hinwil) das Wort. Roland Brändli überbrachte die Grüsse von Martin Suter (Präsident der SVP Bezirkssektion Hinwil) der aus gesundheitlichen Gründen seine Teilnahme kurzfristig absagen musste. Mit launigen Worten stimmte Roland Brändli in der Folge auf die einzelnen Referenten ein. Verena Herzog, als Vertreterin des Kantons Thurgau, in welchem im kommenden Jahr das 25. Gipfeltreffen stattfinden wird, wandte sich als erste Rednerin an das gespannte Publikum. U.a. dankte sie den Anwesenden für ihr Kommen und die Unterstützung, auf welche sie als Nationalrätin immer zählen dürfe. In Anspielung an den Namen des Anlasses «SVP Gipfeltreffen» und die nahen hohen Tannen am Veranstaltungsort, meinte sie sinnbildlich, auf einem Gipfel sei es nur gemütlich, wenn dieser von starken Wurzeln umgeben und breit abgestützt getragen werde. Sie forderte die Anwesenden auf, aktiv neue SVP Mitglieder zu werben oder zumindest diese von der guten Sache der SVP zu überzeugen. Alle Referenten überzeugten mit ihren eindrücklichen Reden zu den aktuellen Themen wie Bewahrung der Werte der abendländisch-christlichen Kultur, politische Unabhängigkeit und

Selbstbestimmung, Begrenzung der Zuwanderung, Sicherung der Sozialwerke und Erhalt der unternehmerischen Freiheit, weniger Staat. Zu überzeugen vermochten sie aber auch durch ihre Persönlichkeiten und ihre gelebte Volksnähe. Verena Herzog und Natalie Rickli verrieten zudem, dass sie als gebürtige Winterthurerinnen, in ihren Jugendjahren an den Skiliften der Region das Skifahren erlernt haben und ihnen somit das obere Tösstal nicht fremd ist. Sie riefen u.a. dazu auf, das in der Schweiz einzigartige Stimm- und Wahlrecht zu nutzen und sich nicht durch die Nichtumsetzung von Abstimmungsergebnissen der anderen Parteien entmutigen zu lassen. Eine dadurch allenfalls einhergehende Politikverdrossenheit im Volk werde von vielen Berner Parlamentariern, unterschiedlichster Couleur, bewusst in Kauf genommen. Nicht wenige hätten gar zum Ziel, die Volksrechte zu beschränken und somit die direkte Demokratie zu schwächen.

An den Wahlen 2019 die SVP dringend stärken Sie unterstrichen unisono die Wichtigkeit der nächsten Wahlen. Lukas Reimann erinnerte daran, dass z.B. die SP den Beitritt zur EU in ihrem Parteipro-

Zum Hinschied von Professor Moritz Kuhn Mit Moritz Kuhn ist einer der besten Schweizer Versicherungsrechtler nach schwerer Krankheit im Alter von 73 Jahren gestorben. Moritz Kuhn war aber nicht nur dem Versicherungsrecht verbunden, er interessierte sich auch für das Handelsrecht und war lange Jahre nebenamtliches Mitglied des Zürcher Handelsgerichtes. Immer stärker befasste er sich auch mit dem Zivilprozessrecht und den gesteigerten Einflussversuchen der EU auf das schweizerische Recht. Es ging Moritz Kuhn stets um Gerechtigkeit. Aufgewachsen im Pfarrhaus in Winterthur-Töss mit einem Vater, der als hochangesehenes Mitglied des Winterthurer Stadtparlamentes viele entscheidende Akzente schuf, war ihm das politische Denken alles andere als fremd. Dennoch überwiegten sein rechtlich-wissenschaftlichen Fähigkeiten. Zahlreiche Bücher, Kommentare und rund hundert Publikationen trugen seine Hand­ schrift. Er habilitierte sich im Jahre l985 an der Universität Zürich mit einer vielbeachteten Studie zum Einfluss der EG auf Teile des schweizerischen Verfassungsrechts. Schon früh erkannte er die Gefahren für das schweizerische Recht und hielt besonders wissenschaftlich nicht zurück. Doch er benötigte neben der Wissenschaft auch die praktische Arbeit, so als Generalsekretär und Direktor einer grossen Versicherungsgesellschaft und als Rechtsanwalt bei einer renommierten Zürcher Wirtschaftskanzlei. Als die SVP sich im Jahre 2001 nach einem Kassationsrichter umsah, fiel ihr Blick rasch auf Moritz Kuhn, der

sich derart bewährte, dass er schon nach einem knappen Jahr vom Kantonsrat zum Präsidenten des Gerichtes gewählt wurde. Seine Amtszeit endete im Jahre 2012. Grund war die Aufhebung des Gerichtes durch die eidgenössische Zivilprozessordnung. Moritz Kuhn verzagte nie, bis zum letzten Dossier suchte er nach dem Recht mit Akribie und Verantwortung. Daneben führte er die vierzehn Richter und die vielen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber mit grossem Einfühlungsvermögen. Inund ausserhalb des Justizwesens war er denn auch sehr geschätzt. Seit Moritz Kuhn Mitglied der SVP war, war er mit seiner Gattin jeweilen im Januar mit Freude im Albisgüetli anzutreffen. Als er letztes Mal plötzlich fehlte, waren Freude und Kollegen beunruhigt. Dies leider zurecht. Ein Hirntumor musste bei ihm diagnostiziert werden, Operationen nützten nichts und so verliess uns Moritz Kuhn vor einigen Tagen in stiller Ergebenheit. Seiner Frau Eva und seinen beiden tüchtigen Söhnen sei auch an dieser Stelle das herzliche Beileid entboten. Prof. Karl Spühler, a. Bundesrichter

gramm festgeschrieben hat. Die von den Bürgern gewählten SP Politiker hätten ihren Wählerauftrag umzusetzen. Gleiches gelte auch für die gewählten SVP Politiker. Nur deren Stossrichtung sei eine komplett andere! Darum sei es enorm wichtig, dass die SVP gestärkt aus den Wahlen 2019 hervorgehe. Natalie Rickli zeigte an Beispielen das wahltaktische Vorgehen der FDP und CVP auf. Beide Parteien äusserten sich zum gegebenen Zeitpunkt in den Medien skeptisch gegenüber dem Rahmenabkommen. Von einer Sistierung der

Gespräche wollen sie aber dennoch nichts wissen. Es sei unschwer zu durchschauen, dass sie in der Realität einfach das Thema bis nach den Wahlen aufheben wollen. Die SVP Ortspartei Fischenthal sowie die SVP Bezirk Hinwil bedanken sich bei allen Rednern, Gästen und Helfern herzlich für den gelungenen Anlass.

men weitere Einzelgerichtsverfahren im Bereich Haft und in Strafsachen. Weitere deren Acht hatten aufgrund des eingeforderten Strafmasses den Einsatz des Kollegialgerichtes nötig gemacht. Finanziell verzeichnete das Gericht einen Aufwand von gut zwei Millionen Franken, was rund 1 Prozent aller im Kanton Zürich angefallen Kosten für Bezirksgerichte entspricht. Zugleich nahm das Gericht 400 000 Franken an Gebühren ein.

Doch das Richteramt birgt auch Schicksale und man erlebt auch Schockierendes. Für Keller sind die Laienrichter auch jetzt mit juristischer Vorbildung durchaus sehr wertvoll.

Fredi Bertschinger, Präsident SVP Ortspartei Fischenthal

INFORMATIVER SVP-POLITLUNCH IN BENKEN

Einblick in die Arbeit eines Bezirksrichters Seit Anfang 2017 gehört Thomas Keller aus Berg am Irchel dem Bezirksgericht Andelfingen an. An einem SVP-Politlunch zeigte er die Arbeit und Aufgaben als Richter auf und gewährte Einblick hinter die Kulissen. RoMü. Der heute 48jährige Jurist Thomas Keller wurde als erster Richter mit der vom Zürcher Stimmvolk verordneten juristischen Ausbildung vor mehr als anderthalb Jahren als Vertreter der SVP ans Bezirksgericht Andelfingen gewählt. Der in der Stadt Zürich aufgewachsene Keller hat seine juristische Ausbildung mit dem Anwaltspatent abgeschlossen, wobei er seine beruflichen Sporen bei verschiedenen Banken und am Bezirksgericht Meilen als Gerichtsschreiber abverdient hat. Der Oberst im Generalstab, welcher in der Freizeit auch gerne reitet, ist einerseits als selbständiger Anwalt tätig. Daneben ist er einer der Teilzeitrichter am Bezirksgericht Andelfingen mit einem Pensum von 20 Prozent.

Viele Erfahrungen gesammelt

Das kleinste Bezirksgericht

Bezirkspräsident Paul Mayer (rechts) übergibt Bezirksrichter Thomas Keller ein Präsent und dankt für die spannenden Ausführungen.

Dabei handelt es sich um das kleinste Bezirksgericht im Kanton Zürich. Es ist erstinstanzlich in den Bereichen Zivilund Strafrechtspflege und auch teilwei­ se in den Bereichen Rechtsmittel und Beschwerdeinstanz tätig. «Aktuell besteht das Gericht aus einer Vollzeitstelle des Präsidenten, vier Richter- und Richterinnen zu je 20 Prozent und ein Richter mit 50 Prozent», erklärte Keller. Weitere 250 Stellenprozente ent-

fallen auf die Gerichtsschreiber, 300 Prozent auf Auditoren und 275 Prozent auf Verwaltungsmitarbeiter. «Aktuell gehören dem Gericht drei Juristen, eine Bäuerin, eine ehemalige Lehrerin und ein Unternehmer alle aus der Region», fügte Keller bei. Im vergangenen Jahr wurden rund 1000 Verfahren verzeichnet. Mit 543 und etwas mehr als die Hälfte entfallen

auf summarische Einzelrichterverfahren bezüglich Zivilrecht und auf das Schulden- und Konkursgesetz (SchKG). Weitere 85 entfielen im Bereich Zivilrecht auf vereinfachte und ordentliche Einzelrichterverfahren. Zudem sind fünf grössere ordentliche Verfahren im Kollegialgerichtsverfahren mit Dreierbesetzung im Zivilrecht verzeichnet worden. Dazu kom-

Bezüglich der Vereinbarkeit mit seinem Beruf und dem Richteramt sprach Keller gar von einem Mehrwert als Quereinsteiger. Seine zeitliche Flexibilität und örtliche Nähe zum Bezirksgericht ist von grossem Vorteil. Zugleich liegen ihm wie auch dem ganzen Gericht die Bemühungen um eine bürgernahe effiziente Justiz am Herzen. Zudem hat man auf der Stufe Bezirksgericht die Möglichkeit der unmittelbaren Einflussnahme, indem Ermessen und Verantwortung im Fokus stehen. Eine deutliche Absage machte Keller bezüglich Urteilen, welche der übergeordneten Instanz des Obergerichtes gefallen, um einen möglichen Weiterzug an diese Instanz zu verhindern. «Wir haben diese Unabhängigkeit, weil uns nicht das Obergericht, sondern die Weinländer Stimmbürger wählen», so Keller.

Angriff auf dezentrale Justiz Keller sprach auch von politischen Streiflichtern bezüglich der Bezirksjustiz. So macht er latent einen drohenden Angriff auf die Bezirksinstitutionen und damit auf eine dezentrale Justiz aus, welche von der Legislative wie auch der Justiz kommen. Konkret nannte Keller die mit der Abschaffung der Laienrichter oder Festlegung der Mindestpensen erfolgten nachteiligen Rahmenbedingungen. Die hohen finanziellen Prozess-Barrieren für Forderungen von KMU führen entsprechend zu einer abnehmenden Prozesszahl, indem sie kleine Summen infolge der Kosten kaum mehr einfordern. «Die Justiz sollte aber für alle Steuerzahler da sein», so Keller. «Das Bezirksgericht funktioniert. Man muss aber politisch wachsam sein, um nachteiligen Rahmenbedingungen und der Tendenz zur Zentralisierung entgegen zu treten», hielt Keller in seinem Fazit fest. Zugleich soll das politische Richteramt weiterhin als dritte Staatsgewalt erhalten bleiben und Quereinsteiger müssen weiterhin als Richter Zugang haben.


AKTUELL  5

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

ASYLVORSORGE FÜR VORL ÄUFIG AUFGENOMMENE

VERSCHULDUNG NICHT NOCH HONORIEREN

Wird der Volksentscheid zum Sozialhilfegesetz in den Gemeinden umgesetzt?

Ein Schritt in Richtung Abschaffung Eigenmietwert

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 24. September 2017 der Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes mit rund 70 Prozent deutlich zugestimmt! Wird die Gesetzesänderung in den Gemeinden überhaupt umgesetzt?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum soll für den Hauptwohnsitz – nicht jedoch für Zweitwohnungen – ein genereller Systemwechsel bei der Wohneigen­ tumsbesteuerung vollzogen und der Eigenmietwert abgeschafft werden. Der Regierungsrat unterstützt den Systemwechsel auf nationaler Ebene und schafft die Voraussetzungen für eine rasche kantonale Umsetzung. Das hat der Kantonsrat kürzlich mit der Überweisung eines bürgerlichen Postulats beschlossen.

René Truninger Kantonsrat Gemeinderat SVP Illnau-Effretikon

Das revidierte Sozialhilfegesetz verlangt neu, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich, deren Asylgesuch abgelehnt wurde (Ausweis F), keine Sozialhilfe nach den grosszügigen SKOS -Richtlinien mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit übrigens die

Regelung wiedereingeführt wurde, welche bis Ende 2011 in Kraft war! Die Gesetzesänderung trat am 1. März 2018 in Kraft und betrifft nur die folgende Gruppe: Vorläufig Aufgenommene Aus­ länder (Ausweis F) sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.

Bevölkerung wird hintergangen Die Zürcher Stimmbevölkerung hat richtigerweise mit grosser Mehrheit

entschieden, dass den ausreisepflichtigen Personen die finanziellen Anreize in der Schweiz zu bleiben entzogen werden und sie nur noch nach Asylfürsorge unterstützt werden. Mittlerweile ist aber bekannt, dass viele Gemeinden weiterhin freiwillig Geld- und Sachleistungen erbringen und damit den Willen der Zürcher Stimmbevölkerung einmal mehr hintergehen.

Vorstoss eingereicht Um zu prüfen, ob sich die Stadt IllnauEffretikon an das klare Verdikt der Zürcher Stimmbevölkerung hält und den Volksentscheid auch wirklich umsetzt, habe ich den nachfolgenden Vorstoss eingereicht.

Interpellation «Wie setzt der Stadtrat den klaren Volksentscheid zum revidierten Sozialhilfegesetz um?» Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 24. Sept. 2017 der Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes mit rund 70 Prozent deutlich zugestimmt (Illnau-Effretikon: Ja-Anteil von 71,3 Prozent). Das revidierte Sozialhilfegesetz verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und welche von der Schweiz weggewiesen wurden (Ausweis F), keine Sozialhilfe nach den SKOS -­Richtlinien mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit die Regelung wiedereingeführt wurde, die bis Ende 2011 in Kraft war. Das revidierte Sozialhilfegesetz wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich auf den 1. März 2018 in Kraft gesetzt. Da die Unterstellung der vorläufig Aufgenommenen unter die Asylfürsorge in einigen Gemeinden längere Vorbereitungen erfordert, konnten sich diese Gemeinden mit der Anwendung der angepassten Asylfürsorgeregelungen noch bis Ende Juni 2018 Zeit nehmen. Für die Öffentlichkeit ist es nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Interesse zu erfahren, wie der Stadtrat von Illnau-Effretikon den klaren Volksentscheid umsetzt. Die Gemeinderäte René Truninger und Ueli Kuhn bitten deshalb den Stadtrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Die Gesetzesänderung trat per 1. März 2018 in Kraft. Seit wann werden in Illnau-Effretikon bei den vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F) die reduzierten

Sätze nach Asylfürsorge vollzogen? Falls nicht bereits seit dem 1. März 2018: Was ist die Begründung gegenüber der Bevölkerung? 2. Wie viele Personen sind in IllnauEffretikon von der Änderung des Sozialhilfegesetzes betroffen und welche Nationalitäten haben sie? 3. Bei der Asylfürsorge haben die Gemeinden weitreichende Kompetenzen bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen. Die Gemeinde bestimmt z.B. die Mietzinsrichtlinien für Personen, die nach Asylfürsorge unterstütz werden, legt die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt fest und welche Integrationsmassnahmen finanziert werden. Um diesbezüglich Transparenz zu erhalten, interessieren folgend Fra­gen besonders:

a) Hat der Stadtrat von Illnau-Effre­ tikon nach dem klaren Volksentscheid gewisse bisherige Unterstützungsleistungen an vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer gekürzt? Falls ja: Welche und um wieviel? b) Welche zusätzlichen Leistungen bietet Illnau-Effretikon der Gruppe der vorläufig aufgenommenen Aus­ länderinnen und Ausländer über die Asylfürsorgesätze hinaus weiterhin an? Was kosten den Steuerzahler diese Unterstützungsleistungen (unterteilt nach Mietkosten, Lebensunterhalt, Integrationsmassnahmen etc.)? 4. Falls die Stadt Illnau-Effretikon freiwillig mehr Geld- oder Sachleistungen erbringt, wie begründet der Stadtrat diese Leistungen vor dem Hintergrund des klaren Volksentscheides?

ABSTIMMUNG VOM 23. SEPTEMBER

Mehr Einkaufstourismus wegen Initiativen zu «Fair-Food» und «Ernährungssouveränität» Unsere Detailhändler sind bekanntlich unter Druck. Einkaufstourismus und Onlinehandel machen ihnen das Leben schwer. Da dürfen wir unseren Läden nicht noch mehr Knüppel zwischen die Beine legen. Am 23. September stimmen wir über zwei extreme Initiativen ab, die aber genau das machen. Unsere Einkaufsläden bekommen noch mehr Probleme. Bei Annahme der Initiativen würde es noch mehr Einkaufstourismus und mehr Onlinehandel mit dem Ausland geben.

Felix Müri Nationalrat SVP Emmenbrücke (LU)

Um was geht es aber bei der «Fair-FoodInitiative» und der Initiative «Für Ernährungssouveränität»? Diese linken Öko-Initiativen verpflichten den Staat, die Anforderungen an die Herstellung und den Verkauf aller Lebensmittel stark zu erhöhen. Dabei geht vergessen, dass wir schon sehr hohe Standards haben. Zusätzliche Produktionsvorschriften im In- und Ausland sollen erzwingen, dass in der Schweiz nur noch Lebensmittel verkauft werden, die dem Gusto der Grünen entsprechen. Der Import von Lebensmitteln, die nicht den radikalen Forderungen entsprechen, soll verboten werden. Zusätzliche Be-

amte müssten im In- und Ausland überprüfen, ob die Vorschriften von den Landwirten und Lebensmittelherstellern auch wirklich eingehalten werden. Bei jeder importierten Tomate müsste ein Beamter sicherstellen, dass sie den Forderungen entspricht und dementsprechend produziert wurde.

Martin Hübscher Kantonsrat SVP Fraktionspräsident Wiesendangen

werden soll und welche Auswirkungen sich daraus ergeben werden. Der Vorentwurf wird jetzt ausgearbeitet und da ist es wichtig, dass sich der Kanton Zürich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens positiv äussert.

Nationaler Abzug Zuvor hatte die Wirtschaftskommission des Ständerates entschieden, wie der Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden soll und Verwaltung und Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt. Für den Hauptwohnsitz sieht die Kommission folgendes vor: Den Schuld­zinsenabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum will die Kommission aufheben. Erhalten bleiben lediglich Schuldzinsenabzüge im Umfang von 80 oder 100 Prozent der anderweitigen Vermögenserträge (z. B. Mietzinseinnahmen, Erträge aus Aktien oder Wertpapieren); dazu lässt die Kommission zwei Varianten ausarbeiten. Die Liegenschafts­unterhaltskosten sollen in Zukunft auf Bundesebene nicht mehr abzugsfähig sein.

Ein dringliches Postulat ist das einzige parlamentarische Instrument, den Regierungsrat in der aktuellen Phase zu beauftragen. Diesen längst fälligen nationalen Willen für einen Systemwechsel aktiv zu unterstützen. Die Verschuldung der privaten Haushalte ist im internationalen Vergleich sehr hoch und ein allfälliger Zinsanstieg könnte sogar die Finanzmarktstabilität gefährden. Die Anreize im heutigen System sind falsch gesetzt. Das aktuelle System ist zu kompliziert und schwierig zu vermitteln, eine Vereinfachung ist sinnvoll. Die Besteuerung des Eigenmietwerts wird zu­ dem von weiten Kreisen als ungerecht empfunden. Insbesondere Personen, die einen Grossteil ihrer Hypothekarschuld abbezahlt ha­ben, sind benachteiligt, wenn sie ein fiktives Einkommen versteuern müssen, und gerade im RenAbzüge Bei Abzügen wie Energiespar- und Um- tenalter, wenn ihr Einkommen tiefer weltabzüge oder denkmalpflegerische ist als zuvor, kann ihre Lage schwierig Arbeiten soll es den Kantonen überlas- werden. Angesichts der derzeit tiefen sen bleiben. Schliesslich möchte sie – Zinsen ist der Zeitpunkt für einen Wechim Sinn des Verfassungsauftrags der sel günstig. Nur mit einer Abschaffung Wohneigentumsförderung – auch ei­nen des Eigenmietwertsystems kommen wir Abzug für Ersterwerber in den Vorent- endlich auf eine vernünftige Wohneiwurf aufnehmen. Damit wird klarer, gentumsförderung, bei der nicht gleichwie dieser Systemwechsel umgesetzt zeitig eine Verschuldung honoriert wird.

TR ADITIONELLES ZÜRCHER K ANTONALES SVP-SCHIESSEN

Anmeldefrist verlängert – Jetzt Gelegenheit nutzen! Überzeugen Sie Freunde und Bekannte für dieses schöne Fest! Bereits kommt mit zahlreichen Schützinnen und Schützen ein ansehnliches Schiessen zustande, auch das Rahmenprogramm (lüpfige Live-Musik, Alphornbläser, Grusswort vom Präsidenten der SVP Schweiz, Dr. Albert Rösti, feine Gastronomie vom Dorfmetzg) lässt keine Wünsche offen. Wir erwarten jedoch 600 Schützinnen und Schützen und Freunde des Schiesssportes und freuen uns sehr über Ihre Anmeldungen! Herzlich willkommen! Informationen und Anmeldung: www.svp-zuerich.ch

Mehr Bürokratie verteuert Produktion Die Kosten für diese neuen Staatskontrollen müssten wir Bürgerinnen und Bürger gleich doppelt bezahlen. Um diesen Kontrollapparat zu finanzieren, müssten die Steuern erhöht werden. Auch würden sich die Lebensmittelprei-

se aufgrund höherer Anforderungen an die Produktion und längerer Einfuhrprozesse verteuern. Für diese Kosten muss dann der Konsument mehr bezahlen. Als ob wir nicht schon genug teuer wären in der Schweiz. Der Mittelstand und Familien müssten wohl mit den stärksten Mehrkosten rechnen. Und was passiert mit dem Detailhandel, wenn die Preise noch weiter ansteigen? Noch mehr Leute würden ins nahe Ausland einkaufen gehen. Besonders die Grenzregionen wären von den extremen Initiativen negativ betroffen. Aus diesem Grund empfiehlt auch der schweizerische Gewerbeverband ein doppeltes Nein.

Mein Teller gehört mir Die Initiativen zu «Fair-Food» und «Ernährungssouveränität» würden höhere Preise in der Schweiz verursachen. Der Einkaufstourismus dürfte dadurch stark zunehmen.

Mit den Initiativen würden viele Produkte am Zoll hängen bleiben oder gar nicht den Weg in die Schweiz finden.

Es würden daher nicht nur die Preise steigen, sondern unser vielfältiges Essensangebot würde kleiner und einseitiger werden. Obwohl sich ja das Angebot an nachhaltigen und biologisch hergestellten Produkten bereits vergrössert und sich der Trend in Richtung Bio und lokale Produkte verändert, geht es den grünen Initianten nicht schnell genug. Sie wollen den Konsumentinnen und Konsumenten noch mehr vorschreiben, was sie einzukaufen und zu essen haben. Sie versuchen damit durch die Hintertüre ihre Vorstellungen der «richtigen», sprich fleischlosen Ernährung durchzusetzen. Ich sage aber: mein Teller gehört mir! Und ich bin überzeugt, dass wir als mündige Bürgerinnen und Bürger die beiden Öko-Initiativen am 23. September deshalb auch ablehnen.


6   STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

Fadegrad

AU S D E M Z Ü R C H E R G E M E I N D E R AT

Gleichstellung – das stimmt nicht immer von Stefan Urech

Kulturflüchtlinge Zwei Brände erschütterten die Zürcher Kulturszene im Jahr 2012. Im Mai zerstörte ein Brand das Dachgeschoss der ‹Roten Fabrik› in Wollishofen vollends. Dieses Kulturzentrum in einem ehemaligen Fabrikgebäude dient linksorientierten «Kulturschaffenden» aus verschiedensten Bereichen als Raum zur Selbstverwirklichung und ist Standort von wöchent­lichen Veranstaltungen, insbesondere Konzerten. Fünf Monate später wurde das ‹Tanzhaus› beim Oberen Letten von einem Feuer heimgesucht. Das ‹Tanzhaus› bezeichnet sich selbst als «eines der wichtigsten Zentren für das zeitgenössische Tanzschaffen» und als «Ort des Diskurses und der Vernetzung». Die Linken sind Meister in der Kreation von Worthülsen zur Legitimation ihrer Wünsche. Die beiden Brände haben für Zürich hohe Kostenfolgen, denn beide Institutionen werden zum grössten Teil durch die Stadt finanziert. Der Neubau des Dachgeschosses der Roten Fabrik kostet 1.6 Mio. Franken. Das Tanzhaus wird für 15 Mio. Franken durch einen Neubau ersetzt, nach dessen Bezug die jährlichen Subventionsbei­träge wegen höherer Unterhaltskosten auf rund 2 Mio. Franken steigen werden. Man könnte nun vielleicht annehmen, dass die ‹Kultur- und Tanzschaffenden› während der Überbrückungszeit ihre Bedürfnisse ­vorübergehend der neuen Situation anpassen würden. Doch dem ist natürlich nicht so, denn schliesslich hat sich die Stadtpräsidentin Corinne Mauch auf die Fahne geschrieben, Zürich zu einem Europäischen ‹Kultur-Hotspot› zu machen. Die Stadt stellt sowohl den aus der Roten Fabrik geflohenen Künstlern als auch den aus dem ‹Tanzhaus› vertriebenen Tänzern grosszügig Ausweichflächen zur Verfügung, und zwar nicht irgendwo, sondern im Kreis 4, einem teuer gewordenen Trendquartier. Die Miete der 1650 m2 grossen Räumlichkeiten beläuft sich auf rund 38 000 Franken im Monat. Bis die beiden Gebäude fertiggestellt sind, wird diese Zwischenlösung den Steuerzahler rund 3.2 Mio. Franken kosten. SVP und FDP haben nachgefragt, warum man nicht eine günstigere Halle in der Agglomeration in Betracht gezogen habe. Die Antwort der Stadtregierung lautete, man wolle die Kulturschaffenden nicht «aus der Stadt jagen», weil diese einen «massgeblichen Beitrag zur Urba­nität der Stadt Zürich» leisteten. Auch für den Vorschlag, den Künstlern im ‹Airgate› vorübergehend Unterschlupf zu gewähren, einem Bürogebäude in Oerlikon im Besitz der Stadt, das zu guten Teilen leer steht, hatte die Verwaltung nur ein Kopfschütteln übrig. Sie behauptet, die Räume im ‹Airgate›, die sich von denen im Kreis 4 nicht wesentlich unterscheiden, eigneten sich nicht. Kurzum: in der Stadt Zürich ist die Kostenfrage offensichtlich weder bei Flüchtlingen aus Übersee noch bei stadtinternen Kulturflüchtlingen ein Thema.

Peter Schick Gemeinderat SVP Zürich 11

Im Zürcher Gemeinderat wurde unter anderem über den Bericht der Beauftragten in Beschwerdesachen (Ombudsfrau) für das Jahr 2017 und eine Interpellation der SVP über die Fachstelle für Gleichstellung debattiert. Im Oberdorf (SVP) als GPK Mitglied stellte den Bericht 2017 der Ombudsfrau vor. Der Bericht enthält einen grundsätzlichen Beitrag zu Schulschwierigkeiten und Schwierigkeiten mit der Schule. Dabei geht es nicht nur um Anliegen von Lehrpersonen und Hortmitarbeitenden mit inhaltlichen Fragen, sondern auch um unklare Zuständigkeiten sowie korrekte Verfahren und Abläufe.

Im Vergleich zu den Vorjahren befasste sich die Ombudsfrau im Berichtsjahr mit überdurchschnittlich vielen Beschwerden von Eltern. Redner von AL und SP benutzten dies, um Ihre Kernthemen, die im Bericht vorkommen, in den Fokus zu stellen und zugleich auch den Mahnfinger zu erheben. "Die Ombudsfrau leistet gute und glaubwürdige Arbeit", so Gemeinderat Im Oberdorf. Der Bericht wurde einstimmig abgenommen.

Fachstelle für Gleichstellung Elisabeth Liebi (SVP) fing mit der Frage an: Gleichstellungsbüro – für was brauchen wir das? Die Städte Winterthur und Aarau beweisen es, dass es das Büro nicht braucht. In dem genannten Gleichstellungsbüro arbeiten zurzeit acht Frauen und zwei Männer. Wo ist da die Gleichstellung? Der Stadtrat schreibt in seiner Antwort, dass in den Stelleninseraten von der ZFG explizit Männer angesprochen werden. In der gleichen Antwort schreibt er weiter,

D E R A K T U E L L E VO R S T O SS

Gewalt und sexuelle Belästigung an der Street Parade Gemäss Bilanz der Stadtpolizei verlief die Street Parade 2018 «relativ friedlich». Demgegenüber stehen Medienberichte, die auffallend prominent sexuelle Belästigungen an der Street Parade thematisieren. Aus der Medienmitteilung vom 12. August 2018 der Stadtpolizei Zürich ist folgendes zu entnehmen: «Street Parade 2018: Schlussbilanz der Stadtpolizei Zürich – Der spätere Abend und die Nacht nach der 27. Street Parade verliefen angesichts der sehr grossen Zahl von Besucherinnen und Besuchern relativ friedlich. Drei Personen erlitten Stichverletzungen bei Auseinandersetzungen». Des Weiteren enthält die Medienmitteilung folgende Aussage: «Rund 70 Personen wurden im Verlauf des Samstags und der darauffolgenden Nacht durch die Stadtpolizei verhaftet». In den darauffolgenden Tagen wird in den Printmedien über sexuelle Belästigungen an der Street Parade und eine Prügelattacke auf eine junge Frau geschrieben. Zudem hat auch in Genf ein Fall aufhorchen lassen, wo sich eine Prügelattacke durch eine Migrantengruppe ge­ gen eine junge Frau ereignete. In diesem Zusammenhang richten die SVP-Gemeinderäte Martin Götzl und Stephan Iten die folgende Anfrage an den Zürcher Stadtrat: 1. Wie viele dieser 70 verhafteten Personen sind Personen, welche dem Aufenthaltsstaus «Touristen/-innen» zugeordnet werden können.

2. Um welche Nationalitäten handelt es sich bei den 70 verhafteten Personen? Bitte um eine tabellarische Auflistung nach Art des Delikts, Aufenthaltsstatus und, sofern Schweizer Bürger/-in, die jeweilige Herkunft. 3. Wie viele Strafanzeigen sind bei der Stadtpolizei Zürich für den 10.08, 11.08. und 12.08. aufgenommen worden? Bitte um eine tabellarische Auflistung nach Datum, Art des Delikts, Aufenthaltsstatus und, sofern Schweizer Bürger/-in, die jeweilige Herkunft.

dass Männer, die sich beworben haben, sich wieder sehr schnell aus dem Rennen nehmen. Liegt das vielleicht an der politischen Ausrichtung der Bewerber oder des Arbeitgebers? Der Stadtrat verneint die Frage. Belegt ist es aber nicht. Wenn man auf die Homepage geht, sagt diese eigentlich schon alles über die Ausrichtung aus. Die Leitung wird seit 2012 von einer Frau im 80 Prozent Pensum geleitet. Sie sei damals die mit den besten Qualifikationen gewesen, so der Stadtrat. Im letzten Jahr haben 556 Personen eine Auskunft verlangt (zum Beispiel Schwule, Lesben, Transsexuelle). Für diese Gruppen gibt es jedoch schon Anlaufstellen in der Stadt. Letzthin hatten wir schon die Debatte betreffend der Bogenschützen, die eine eigen finanzierte Halle wollten (Vor­stoss der SVP) und für diese paar Schützen hatten die Linken und Grünen kein Gehör. Für ihre Anliegen muss dann aber die Stadt sofort eine Anlaufstelle schaffen. Einmal mehr zu Lasten der Steuerzahler. Auch wenn die Anzahl der Menschen, die diese besuchen würden, im Mikrobereich liegt. Elisabeth Liebi (SVP) meinte zum Schluss, man könnte das Büro ganz abschaffen, die Ressourcen bündeln und effizienter arbeiten. Wie recht hat sie doch mit dieser Aussage.

Wohneinheiten der Alterszentren In einem Postulat fordert die GLP den Stadtrat auf zu prüfen, ob und wie die

Wohneinheiten der Alterszentren (ASZ) der Stadt Zürich zu einem Drittel Anteil der gemeinnützigen Wohnbauträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 der Gemeindeverordnung hinzuzurechnen sind. Gemäss Artikel 2 der Verordnung Alterszentren der Stadt Zürich führt die Stadt Zürich zur Sicherstellung der Versorgung von älteren Menschen eigene Alterszentren. Bei der Berechnung der Taxen für die Leistung Wohnen wird die Kostenmiete angewendet. Obwohl in den Alterszentren das Wohnen im Vordergrund steht und das Prinzip der Kostenmiete angewendet wird, werden diese Wohnungen nicht dazu gezählt. Wieso nicht? Ein SP Redner sprach von Volkswillen, der umgesetzt werden müsse. Die Abstimmung fand 2011 statt. Stichwort Masseneinwanderung, die ja nur ein flauer Artikel in der Bundesverfassung ist. Hingegen muss bei linken Themen selbstverständlich der Volkswille beachtet und durchgesetzt werden. «Die Völkerzuwanderung der letzten Jahre in die Stadt erhöht ganz klar den Druck auf die Wohnungsmieten und das Le­ ben in der Stadt wird teurer», so Samuel Balsiger (SVP). Die Linken und Grünen votierten weiter, dass man neue Wohnungen schaffen und nicht buchhalterisch umbuchen will. Es wäre angebracht, dass nun endlich alle Wohnbauträger durchleuchtet werden nach Wohnungen, die zur Kostenmiete angeboten werden. Trotz SVP Unterstützung hatte der Vorstoss keine Chance.

K ANTONALES WASSERGESETZ

Bürgerliche für sichere Trinkwasser­ versorgung im Kanton Zürich

Am 9. Juli stimmte der Kantonsrat mit Überzeugung und einer deutlichen Mehrheit dem neuen Wassergesetz zu. Die SP hat daraufhin das Referendum 4. Falls Asylbewerber in kriminelle ergriffen. SP und Grüne versuchen mit falschen Aussagen das bürgerfreundliche Handlungen verwickelt sind: Wer- neue Gesetz zu torpedieren und schüren mit der unwahren Aussage der den die entsprechenden Behörden Trinkwasserprivatisierung die Angst der Bevölkerung. Die vier Parteien SVP, FDP, (Staatssekretariat für Migration, Mi- CVP und EDU verurteilen dieses undemokratische Vorgehen der SP und der grationsämter, Asylorganisation Zü- Grünen. rich und andere zuständige Behörden) darüber informiert? Wenn ja, wie erfolgt die Kommunikation? Wenn nein, warum nicht? In diesem Fall bitten wir um eine detaillierte Begründung. 5. Wie hoch ist die Anzahl Sexualdelikte, welche erfahrungsgemäss eine hohe Dunkelziffer hat, an der diesjährigen Street Parade gewesen? Bitte um Angabe der genauen Anzahl der Strafanzeigen. Bei den Sexualdelikten bitten wir zudem um die detaillierte Anzahl der Strafanzeigen für jeden Monat für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018. Wir bitten um eine tabellarische Auflistung.

pd. Mit dem neuen Gesetz wird die Regelung der Wasserversorgung und insbesondere der Trinkwasser­versorgung geklärt und modernisiert. Die Gemeinden dürfen wie gehabt Dritte an der Wasserver­sorgung beteiligen, eine voll­ ständige Privatisierung des Trinkwas­ sers wie sie vor der Erneuerung der Gesetzgebung möglich war, ist nun ausdrücklich ausgeschlossen. Dritte dürfen nur noch – und auch dies nur nach Zustimmung der kommunalen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – höchstens 49 Prozent der Aktien und einen Drittel der Stimmanteile halten. Das neue Wassergesetz, welches verabschiedet wurde, ist genau das Gegenteil ei­ ner Trinkwasserprivatisierung.

Für die SVP, FDP, CVP und EDU ist es nicht akzeptabel, dass die SP und die Grünen die Bevölke­rung mit einer derartigen Unwahrheit der Trinkwasserprivatisierung in die Irre führen und Ängste schüren wollen. Die Linke und die Grünen bringen Unwahrheiten unter das Volk und die SP verschickt neuerdings sogar Einzahlungsscheine, mit welchen die Bevölkerung mit Lügen zum Spenden aufgerufen wird. Das geht nun eindeutig zu weit! Diese Haltung wird von allen vier Parteien einhellig geteilt. Sie sehen der Abstimmung gelassen entgegen und sind überzeugt, dass sich die Bevölkerung von der SP und den Grünen nicht in die Irre führen lässt.

LESERBRIEF SO STIMMEN SIE RICHTIG !

Politisches Versagen? Vor wenigen Monaten wurde einer von CVP und SP Ständeräten gezimmerten Revision der Altersvorsorge an der Urne eine Absage erteilt. Eine unausgewogene Vorlage von Mitte-Links war im Volk nicht mehrheitsfähig. Nun haben die gleichen Kreise, mit mindestens teilweiser Unterstützung von Freisinnigen, mit der Verknüpfung der Steuervorlage und der AHV, den Boden der Vernunft unter den Füssen endgültig verloren. Die Bevölkerung dürfte für die Idee, Steuerausfälle mit zusätzlichen Lohnabzügen zu kompensieren, kaum Verständnis aufbringen. Es ist völlig neu und muss als der direkten Demokratie schädlich bezeichnet werden, wenn völlig sachfremde Geschäfte miteinander verknüpft werden. Zudem macht dieser Kuhhandel

den Eindruck, man wolle die Stimmberechtigten für dumm verkaufen. Eine zeitgerechte, ausgewogene Stabilisierung der AHV wird verunmöglicht. Offensichtlich ist die eine Steuervorlage grundsätzlich nicht abgeneigte Allianz von CVP, FDP und SVP nicht in der Lage sich zu einem in der Bevölkerung Mehrheitsfähigen Kompromiss zusammen zu raufen. Eine zweifellos nicht einfache Aufgabe, aber ich nenne die Unfähigkeit sich in der Herausforderung Unternehmenssteuer zu einigen, ohne der Bevölkerung Geld aus der Tasche zu ziehen, politisches Versagen. Die laufende Herbstsession ist die Gelegenheit diesen Eindruck zu korrigieren. Toni Bortoluzzi, alt Nationalrat, Affoltern a.A.

Volksabstimmung vom 23. September 2018 Vorlagen Stadt Zürich 1. Volksinitiative «Mehr Geld für Zürich: 7 statt 9 Stadträtinnen und -räte» 2. Erweiterung der Fernwärmeversorgung in der Stadt Zürich, Objektkredit von 235 Millionen Franken und Errichtung einer Vorfinanzierung von 50 Millionen Franken

JA

NEIN


KLEININSER ATE / VERSCHIEDENES  7

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

Ihr Immobilientraum? Achtung!

6 ½ Zi. Doppel-Einfamilienhaus 8127 Forch-Küsnacht, R. Schiesser Tel. 044 316 13 21 Preis 2‘395‘200.- inkl. 2 PP , Bezug nach Vereinbarung www.ufdeforch.ch

6 ½ Zi. Doppel-Reihen-Einfamilienhäuser 8414 Buch am Irchel, Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 Preis auf Anfrage, Bezug ab Sommer 2019 www.wilerbuch.ch

1 ½ Zi. und 4 ½ Zimmer Mietwohnung 8708 Männedorf, Paul Späni Tel. 052 338 07 09 Miete ab 1‘640.- p/Mt. exkl NK, Bezug nach Vereinb. www.loft-neugut.ch

5 ½ Zi. Attika-Mietwohnungen 8610 Uster, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 Miete 4‘350.- p.Mt., Kauf 1‘930‘000.- Bezug nach Vereinb. www.schwizerstrasse35.ch

5 ½ Zi. Garten-Eigentumswohnung 8708 Männedorf, Paul Späni Tel. 052 338 07 09 Preis 1‘952‘000.-, Bezug nach Vereinbarung www.lagovista.ch

3 ½ und 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen, Eckhaus 8118 Pfaffhausen, Paul Späni Tel. 052 338 07 09 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.luckenholz.ch

4 ½ und 5 ½ Zi. Wohnungen, 2 DEFH 8332 Rumlikon, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 Preis ab 880‘000.-, Bezug ab Herbst 2019 www.grueens-doerfli.ch

3 ½ Zi. Dach-Eigentumswohnung 8184 Bachenbülach, Paul Späni Tel. 052 338 07 09 Preis ab 1‘145‘000.- inkl. PP, Bezug nach Vereinbarung www.ridere-bachenbuelach.ch

5 ½ Zi. Maisonette-Eigentumswohnungen 8135 Langnau a. Albis, M. Knecht Tel. 044 804 34 34 Preis 1‘765‘000.-, Bezug ab Herbst 2018 www.bellesterrasses.ch

3 ½ u. 4 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8953 Dietikon, Stefanie Bigler Tel. 044 316 13 11 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.duo-dietikon.ch

4 ½ Zi. Garten-Eigentumswohnung 8127 Forch-Maur, Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 Preis 1‘278‘600.-, Bezug nach Vereinbarung www.amena-forch.ch

4 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8143 Stallikon, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 Preis ab 950‘000.-, Bezug nach Vereinbarung www.zuerikon.ch

4 ½ Zi. Atriumhäuser und 3 ½ und 4 ½ Zi. Wohnungen 8302 Kloten, Kevin Braunwalder Tel. 043 255 88 88 Preis auf Anfrage, Bezug ab Winter 2019/20 www.panoramaweg-kloten.ch

3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8404 Stadel/Winterthur, Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage Standort: www.soonbylepa.ch

4 ½ und 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8484 Weisslingen, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage Standort: www.soonbylepa.ch

4 ½ - 6 ½ Terrassenwohnungen 8103 Unterengstringen, R. Schiesser Tel. 044 316 13 21 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.sparrenberg.ch

3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8127 Aesch-Maur, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage Standort: www.soonbylepa.ch

3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8493 Saland, Paul Späni Tel. 052 338 07 09 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.ammuelibach.ch

Die SVP des Kantons Zürich auf Facebook

5 ½ Zi. Einfamilienhaus 8476 Unterstammheim, Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 Preis 1‘174‘000.-, Bezug ab Herbst 2018 www.heerenweg.ch

3 ½ - 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8545 Rickenbach, Rolf Flacher Tel. 052 338 07 09 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage Standort: www.soonbylepa.ch

www.facebook.com/ svpzuerich

3 ½ - 5 ½ Zi. Terrassenwohnungen 8615 Wermatswil, Désirée Keller Tel. 044 316 13 15 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.leuberg.ch

4 ½ und 5 ½ Zi. Eigentumswohnungen 8152 Glattbrugg, Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 Preis auf Anfrage, Bezug auf Anfrage www.glattwies-glattbrugg.ch

Haben Sie ein Grundstück auf dem Immobilienträume verwirklicht werden können? Melden Sie sich bei unserem Chef ulrich.koller@lerchpartner.ch oder Tel. 052 235 80 00.

Wir nehmen an den folgenden Immobilienmessen teil: SVIT Immobilien-Messe in Zürich 29. - 31. März 2019, Lake Side Zürich

Zürcherstrasse 124 Postfach 322 8406 Winterthur Telefon 052 / 235 80 00

Eigenheimmesse Schweiz in Zürich 5. - 8. Sept. 2019, Messe Zürich, Halle 6

Stand September 2018

4 ½ und 5 ½ Zi. Terrassenhäuser 8309 Birchwil, Ramona Schiesser Tel. 044 316 13 21 Preis ab 1‘790‘000.-, Bezug ab Herbst 2019 www.mira-birchwil.ch

Zahle Höchstpreise für alle Autos. Komme bei Ihnen vorbei. Telefon 044 822 26 11

Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»

Herzliche Einladung zum 18. Politstamm Furttal 22. September 2018

LESERBRIEF

18. Öffentlicher Politstamm im Furttal Samstag, 22. September 2018 von 10:00 bis 11:45 Uhr Gasthof „Höfli“, Otelfingen Referent: Hans Egloff, Nationalrat SVP Thema: “Aktuelles aus Bundesbern – Eigenmietwert bald abgeschafft?“

SVP ZOLLIKON

Die SVP verteilt Glacé an der Dorfchilbi Auch dieses Jahr engagierte sich die SVP Zollikon an der traditionellen Dorfchilbi. Am beliebten Glacéstand engagierten sich neben örtlichen Sektionsmitgliedern auch diverse Nationalräte, Kantonsräte und kommuna-

le Politiker. Bei feinem, hausgemachtem Glacé aus dem Zürcher Oberland entwickelten sich spannende Diskussionen zur Selbstbestimmungsinitiative, zur Steuervorlage und zur Asylpolitik.

Programm: Beginn 10:00 Uhr: Begrüssung Jürg Sulser, Kantonsrat SVP 10:05 – 10:45 Uhr: Hans Egloff, Nationalrat SVP 10:45 – 11:15 Uhr: Diskussion 11:15 – 11:45 Uhr: Apéro (die Organisatoren laden Sie ein)

Nächster Öffentlicher Politstamm: Samstag, 15. Dezember: Referent noch nicht bekannt

Herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger des Furttals sowie an alle politisch Interessierten! Die Öffentlichen Politstammtische im Furttal werden organisiert durch Jürg Sulser, Kantonsrat SVP sowie den SVP-Ortssektionen Furttal.

itik Pol en al! h c t a urt rm Wi ür‘s F f

Auf dem Bild: Nationalrat Gregor Rutz, Kantonsrätin Nina Fehr, Kantonsrätin Theres Weber, Kantonsrat Tumasch Mischol. (von links)

«Menschenrechte» – und beabsichtigte Nebenwirkungen Grüne – und inzwischen noch ein paar andere – halten die Schweiz für eine Art «Campingplatz», wo jeder sich anmelden kann, der hier campen will. Dazu soll er sich auf irgendein «Menschenrecht auf Migration oder freie Wohnsitznahme» berufen können. Da­ mit löst sich der Eigentumsanspruch der Schweizer auf das eigene Land in Luft auf. So wird aus Parlament und Regierung eine Art Parkverwaltung des «Wohn- und Erlebnisparks Schweiz». Das hat mit einem Staat nichts mehr zu tun. Er löst sich vor unseren Augen (unbemerkt) auf. Der Begriff «Schweizerische Eidgenossenschaft» wird zum Etikettenschwindel. Eine gewollte und generalstabsmässig orchestrierte Zweck­ ent­ fremdung und Volksenteignung auf der Basis von frei erfundenen «Menschenrechten». Meinrad Odermatt, Zug


8  VERANSTALTUNGEN

Der Zürcher Bote  |  Nr. 37 | Freitag, 14. September 2018

Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.

SVP- K ANTONSR ATSFR AK TION Kantonsrat/Fraktion Montag, 17. September 2018, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.

Bezirk Horgen/Oberrieden Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Stadt Zürich/Kreis 3 Jeden ersten Montag im Monat, ab 18.00 Uhr, Restaurant Bahnhof Wiedikon, Seebahnstrasse 33, Zürich. Stadt Zürich/ Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 18.30 Uhr, Restaurant Kornhaus, Langstras­ ­se 243 (Limmatplatz), Zürich. Eine An- oder Abmeldung an info@svp5.ch ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.

Bezirk Meilen/Meilen Stadt Zürich/Kreis 6 Jeden zweiten Samstag (gerade Kalender- Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, wochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, Restaurant Neubühl, Winterthurerstras­se 175, Zürich. Rauchgässli 34, Meilen.

SVP-STAMM

Bezirk Pfäffikon/ Bezirk Bülach/Embrach Pfäffikon Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab Jeden ersten Samstag im Monat, von 11 bis 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Ober­ 12 Uhr, im Restaurant Hecht, Usterstrasse 8, Pfäffikon. embrach. Bezirk Dielsdorf/Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Bienengarten, Dielsdorf.

Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Bezirk Uster/Uster Jeden letzten Donnerstag im Monat, ab 17.30 Uhr, Bar Enoteca, Tannenzaunstrasse 23, Uster.

Bezirk Dietikon/Urdorf Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10.00 Junge SVP Kanton Zürich Uhr, im Bistro Alterszentrum am Bach, Bir- Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und mensdorf.

IMPRESSUM ISSN 1660-6701 ISSN 2296-3480 Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.

Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jähr­lich Fr. 73.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, bauernverband@ zbv.ch, Ferdi Hodel (FH), Telefon 044  217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www.zbv.ch/ Zürcherbauer / inserate.aspx. Abonne­ments­ dienst: Zürcher Bauernverband, Lager­strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, bauernverband@zbv.ch.

Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr.  48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redak­tion: SVP, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, zb@svp-zuerich.ch, Roland Scheck (rs.), Telefon 044  217  77  64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.svpzuerich.ch/zurcher-bote. Abonnementsdienst: SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 66, Fax 044 217  77  65, ­sekretariat@svp-zuerich.ch.

Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: Zürcher Bauernverband, Marco Calzimiglia, Lager­ strasse 14, 8600 Dübendorf, Telefon 044 217 77 33, inserate@zuercher-bote.ch. ­Inseratenschluss: Mittwoch, 12.00 Uhr. Layout: cube media AG , Binzstrasse 9, 8045 Zürich. Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG (AZ Print), Neumattstrasse 1, CH -5001 Aarau.

11+12 und den SVP-RegierungsratskandiBezirk Dielsdorf/Rümlang Samstag, 15. September 2018, 10.00 Uhr, daten. Reichhaltiges Brunch-Buffet à discRestaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Rüm- rétion. Preis: CHF 20.– pro Person. lang, Politstamm, Referat von alt Kantonsrat Hans Frei zum Thema: Wird mit den Landwirtschaftsinitiativen das Fuder nicht WEITERE VER ANSTALTUNGEN überladen? Dienstag, 25. September 2018, Zug, die «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren LeBezirk Dietikon SVP-VER ANSTALTUNGEN Samstag, 29. September 2018, 07.45 Uhr sern, Schweiz wohin? Weitere Angaben Bezirk Dielsdorf/Furttal Car Abfahrt in Schlieren, 08.00 Uhr Car Ab- folgen. Samstag, 22. September 2018, 10.00 –11.15 fahrt in Dietikon, 09.30 Uhr Eintreffen in Uhr, Gasthof «Höfli», Otelfingen, 18. Öffent- Ebnat-Kappel, Haus der Freiheit, Sessions- Freitag, 28. September 2018 bis Sonntag, licher Politstamm mit Nationalrat Hans bericht mit den Nationalräten Toni Brunner 30. September 2018, Schiessanlage Betten­Egloff. Anschliessend Apéro. und Hans Egloff. Anschliessend Apéro und see, Kloten, 36. Kantonales SVP-Schiessen. Mittagessen. 15.00 Uhr Rückfahrt. Kosten: Grosse Festwirtschaft, Live-Musik, GastredCHF 80.– (exkl. Getränke). Anmeldung an ner am Sonntag: Nationalrat Albert Rösti, jasmin.hotz@beelegal.ch / 058 206 10 00. Präsident SVP Schweiz. Weitere InformatiMassgebend ist die Reihenfolge der An- onen unter www.svp-zuerich.ch. meldungen. Dienstag, 13. November 2018, 20.00 Uhr (Türöffnung 19.00 Uhr), Stadthofsaal, TheBezirk Dietikon/Urdorf Samstag, 3. November 2018, 09.00 –12.00 aterstrasse 1, Uster, Vortrag durch alt BunUhr, Im Zentrum Spitzacker, Urdorf, Stand- desrat Christoph Blocher: «100 Jahre Generalstreik. aktion. Ein Dank an Bevölkerung, Be­hörden und Bezirk Hinwil/Grüningen Soldaten». Anschliessend Apéro. Sonntag, 16. September 2018, 11.00 Uhr, Besammlung beim Auslauf Giessenweiher, Dienstag, 20. November 2018, Bern, die Grüningen, Themen-Spaziergang «Die Zu- «Schweizerzeit» im Gespräch mit ihren Lesern, Schweiz wohin? Weitere Angaben sammenhänge der Grüninger Weiher». folgen. Bezirk Meilen/Uetikon am See Samstag, 6. Oktober 2018, 10.00 –17.00 Uhr, Riedstegplatz/Bergstrasse, Uetikon am See, Herbstmärt. MOTORR AD - CLUB SVP

Stadt Zürich/Kreis 12 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich.

Sessions-Anlass

Programm Samstag 29. September 2018

07.45 Uhr

Car Abfahrt in Schlieren

08.00 Uhr

Car Abfahrt in Dietikon

09.30 Uhr

Eintreffen in Ebnat-Kappel, Haus der Freiheit Willkommensdrink (offeriert von Toni Brunner und Hans Egloff)

10.15 Uhr

Sessionsbericht mit NR Toni Brunner und NR Hans Egloff

11.00 Uhr

Apéro

11.45 Uhr

Mittagessen

14.00

Besuch von Vicky und ihren Eringer Freundinnen

15.00

Car Abfahrt Richtung Zürich

16.30/17.00

Eintreffen in Dietikon und Schlieren

Die Kosten betragen pro Person CHF 80.- (exkl. Getränke) Anmeldung ist zwingend unter jasmin.hotz@beelegal.ch / 058 206 10 00 unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer. Nach der Anmeldung erfolgt ein Rechnungsversand – Bezahlung bitte vor der Reise. Massgebend ist die Reihenfolge der Anmeldungen.

Bezirk Meilen/Zollikon Ausfahrten Montag, 12. November 2018, 18.00 –19.30 Sonntag, 23. September 2018, Route noch Uhr, Restaurant «Sunnegarte-Kafi», Sonnen­ offen, 6. Ausfahrt. gartenstrasse 45, Zollikerberg, FeierabendBier mit Nationalrat Gregor Rutz. Anschlies- Schlussfest Freitag, 12. Oktober 2018, 19.15 Uhr, Stersend Apéro. nen, Nürensdorf, Breite. Bezirk Winterthur Donnerstag, 20. September 2018, ab 18.30 Uhr, bei Truninger Auto-Verwertung, Sta­ VER ANSTALTUNGEN ZUR tionsstrasse 53, Sulz-Rickenbach, Bezirks­ SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE behördenkonferenz. Anmeldung an peter. uhlmann@optimo-service.com Stadt Zürich/Kreis 7 und 8 Dienstag, 6. November 2018, 19. 30 Uhr Samstag, 17. November 2018, Apéro ab (Türöffnung 19.00 Uhr), Privatspital Betha19.00 Uhr, Schützenhaus Hagenbuch, Rac- nien, Zürich, Anlass zur Selbstbestimmungslette-Essen mit Nationalrat Thomas Matter. initiative mit Valentin Landmann und StänKosten: CHF 30.– inkl. Apéro und Dessert derat Daniel Jositsch. (ohne Getränke). Anmeldung bis 9. November 2018 an rolf.sturzenegger@win.ch Stadt Zürich/Kreis 10 Samstag, 29. September 2018, 10.30 –12.00 Stadt Winterthur/Altstadt Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Sonntag, 16. September 2018, Apéro ab Selbstbestimmungsinitiative und Mitglie11.00 Uhr, Restaurant Frieden und Fisch, derwerbung. Schaffhauserstrasse 63, Oberohringen, Spaghetti-Plausch mit den Nationalräten Samstag, 20. Oktober 2018, 10.30 –12.00 Uhr, Natalie Rickli und Thomas Aeschi. Kosten: Röschibachplatz, Zürich, Standaktion zur Erwachsene CHF 20.–, Kinder CHF 10.–. Selbstbestimmungsinitiative und MitglieAnmeldung bis 8. September 2018 an derwerbung. ­ursula.staufer@bluewin.ch. Samstag, 3. November 2018, 10.30 –12.00 Stadt Zürich/Kreis 10 Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Samstag, 15. September 2018, 10.30 –12.00 Selbstbestimmungsinitiative. Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zu den Samstag, 17. November 2018, 10.30 –12.00 Abstimmungen vom 23. September 2018. Uhr, Kappenbühl, Zürich, Standaktion zur Stadt Zürich/Kreis 11 Selbstbestimmungsinitiative. Freitag, 26. Oktober 2018, ab 18.00 Uhr, Hotel/Restaurant Landhus, Katzenbachstras­ ­se 10, Zürich, SVP-Polit-Apéro mit alt Gemeinderat Roberto Bertozzi. Thema: Umkämpfte Arbeit der Zürcher Sozialdetektive. Stadt Zürich/Kreis 11 und 12 Sonntag, 16. September 2018, 10.00 –14.00 Uhr, Bauernhof Schumacher, Katzensee­ strasse 8, Zürich, Wahlkampfauftakt mit den Kantonsratskandidaten der SVP Zürich


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.