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Umfassende Versicherungslösung für Baumaschinen und mobile Arbeitsgeräte
MOBILE ARBEITSGERÄTE SIND WEIT MEHR ALS BLOSSE ARBEITSMITTEL. MODERNSTE TECHNIK WIE TOUCHSCREEN-STEUERUNGEN, LASERSENSOREN, ONBOARD-KAMERAS, GPS-TRACKING UND -MONITORING SIND LÄNGST WICHTIGE BESTANDTEILE.
HDI VERSICHERUNG >> Neue Entwicklungen erleichtern die Arbeit und machen die Geräte zu hoch entwickelten Präzisionswerkzeugen. Der mobile Einsatz jedoch setzt die teuren Geräte zahlreichen Risiken aus. Baumaschinen sollten daher umfassend abgesichert werden. Worauf bei der Versicherung im Einzelnen zu achten ist, ist allerdings oft nicht eindeutig. Die HDI Versicherung AG hat daher die erfahrungsgemäß wichtigsten Punkte in der Absicherung von Baumaschinen und mobilen Arbeitsgeräten zusammengestellt.
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VERSICHERUNGSUMFANG Der Versicherungsumfang für das zu versichernde Gerät und seinen Einsatzbereich sollte je nach Bedarf gewählt werden. Meist können sich Versicherungsnehmer zwischen drei Möglichkeiten entscheiden: Die preisgünstigste Variante ist die Maschinen-Teilversicherung, die Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überschwemmung, Diebstahl oder Glasbruchschäden abdeckt.
DECKUNGSERWEITERUNGEN Die Einsatzmöglichkeiten für Bau- und fahrbare Maschinen sind vielfältig und jedes Einsatzgebiet birgt seine ganz eigenen Risiken. Wer seine Baumaschinen versichert, sollte sich daher eingehend informieren, ob für die geplanten Einsatzbereiche die notwendigen Erweiterungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen wurden.
1. DIEBSTAHL Das Diebstahlrisiko ist heute standardmäßig abgedeckt. Denn teure bewegliche Maschinen sind ein begehrtes Objekt für Langfinger. Dabei wird oft noch nicht einmal die ganze Maschine oder das ganze Fahrzeug entwendet. Mitunter sind bewegliche Teile, Ersatzteile oder An-/Einbauten die eigentlichen Objekte der Begierde. Vermutlich sind es oft Auftragsdiebstähle, wenn gezielt ein bestimmtes Hydraulikaggregat oder z. B. ein Hubzylinder ausgebaut und entwendet wird. In der Regel wird für das Diebstahlrisiko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese liegt meist bei etwa 15 Prozent, kann aber durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen wie den Einbau von aktivierten GPS-Geräten oder den Einsatz mobiler Alarmanlagen mit Aufschaltung auf
DIE GANZE WELT DER BAUMASCHINEN, KOMMUNALTECHNIK UND NUTZFAHRZEUGE IN EINEM MAGAZIN
Notruf- und Serviceleitstellen im Alarmfall deutlich verringert werden. Für Vermietunternehmen ist es zudem sinnvoll, das Risiko der Unterschlagung abzudecken. Da es sich hierbei um ein besonders hohes Risiko handelt, ist auch die Selbstbeteiligung in der Regel höher.
2. GAP-DECKUNG Wird eine durch Leasing finanzierte Maschine gestohlen oder ist ein Totalschaden zu verbuchen, wird meist lediglich der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser ist in der Regel niedriger als der Ablösewert des Leasingvertrags, denn er berücksichtigt den schnelleren Wertverlust der Neumaschine zu Beginn der Leasingdauer nicht. Vor allem in den ersten Monaten kann somit ein erheblicher Differenzbetrag entstehen. Dieser Betrag muss normalerweise vom Leasingnehmer getragen werden. Gegen einen Prämienzuschlag kann der Differenzbetrag zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert versichert werden (GAP-Deckung).
3. TUNNELARBEITEN UND ARBEITEN UNTER TAGE Die Klausel »Tunnelbau« deckt gegen Prämienzuschlag beispielsweise spezielle Risiken des Untertage- oder Tunnelbaus (z. B. Sprengungen, Gebirgs- und Wassereinbrüche) ab. Diese Klausel ist für Bauunternehmen, deren Maschinen im Tunnelbau eingesetzt werden, zwingend erforderlich, um im Schadenfall umfassend abgedeckt zu sein.
4. WASSERBAUSTELLEN Die Erweiterung »Versaufen und Verschlammen« ist für Maschinen z. B. auf und an Wasserbaustellen gedacht und schützt vor den erhöhten Risiken in diesem besonderen Einsatzbereich. Der Versicherungsnehmer sollte sich in jedem Fall vorab informieren, ob es für das jeweilige Gerät und seinen Einsatzbereich eine solche Zusatzversicherung gibt und ob sie für den individuellen Fall sinnvoll ist.
5. NEUWERTENTSCHÄDIGUNG In der Maschinenversicherung wird grundsätzlich im Totalschadenfall nur der Zeitwert entschädigt. Da gerade Neumaschinen recht schnell an Wert verlieren, empfiehlt sich, für die ersten Monate den Neuwert zu versichern. In der Regel wird eine Neuwertentschädigung für die ersten sechs bis zwölf Monate geboten.
6. VERSICHERUNGSORT Gerade beim Einsatz der Maschinen auf ausländischen Baustellen und in der Vermietung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Auslandsrisiko mitversichert ist. In vielen Policen sind die versicherten Länder einzeln genannt oder pauschal auf Europäische Union abgestellt. @ HDI Versicherung
7. ZUSÄTZLICHE KOSTEN Aufräumungs-, Entsorgungs-, Dekontaminations-, Luftfracht- und Bergungskosten sind nur dann mitversichert, wenn diese separat vereinbart und in der Versicherungspolice oder in Zusatzbedingungen explizit genannt sind. Empfehlenswert ist es, die einzelnen Positionen in einer ausreichenden Deckungssumme zusammenzufassen. Diese sollten mindestens mit 20.000 Euro bis 30.000 Euro mitversichert sein.
8. MIETKOSTEN Im Rahmen einer Mehrkostendeckung können die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Geräts mitversichert werden. Gewöhnlich steht je Schadenfall eine individuelle zu vereinbarende pauschale Versicherungssumme zur Verfügung.
9. SOFORTIGER REPARATURBEGINN Üblich ist es, dass bis zu einem bestimmten Schadenbetrag – beispielsweise 10.000 Euro – mit der Reparatur sofort begonnen werden kann, damit der Schaden schnell behoben wird und die Maschinen für den Einsatz zur Verfügung stehen.
PRODUKTE Neben der klassischen Einzeldeklaration, also der Versicherung einzelner Maschinen mittels eines Maschinenverzeichnisses, gibt es auch pauschale Versicherungslösungen. In modernen Multiline-Policen – Compact – können vorhandene fahrbare Maschinen, wie bspw. Gabelstapler oder Hubwagen, die nur auf dem Betriebsgelände bewegt werden, bei Bedarf über eine Zusatzdeckung mitversichert werden. Für Händler und Vermieter steht bei HDI ein standardisiertes Deckungskonzept auf Umsatzbasis für den gesamten Maschinenfuhrpark zur Verfügung. Versichert sind hierbei alle auf dem Betriebshof befindlichen Maschinen.
ABSPRACHE MIT DEM VERSICHERER Grundsätzlich sollten sich Besitzer von mobilen Arbeitsmaschinen regelmäßig mit ihrem Versicherer abstimmen, um einen optimalen Versicherungsschutz für die eigenen Baumaschinen und fahrbaren Geräte zusammenzustellen. „In diesem Bereich ist besonders der direkte Kontakt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer wichtig. Schließlich weiß der Kunde am besten, wo ein Baugerät eingesetzt wird und in welchen Bereichen welche Versicherung mit welchem Deckungskonzept unter Umständen notwendig wird oder eventuell überflüssig ist“, rät Andreas Knittel, Produktmanager Technische Versicherung der HDI Versicherung. „Der direkte und schnelle Kontakt zu einem spezialisierten Vermittler ist unerlässlich, denn nur so kann der Kunde wirklich sicher sein, dass seine Maschinen ausreichend versichert sind.
Kommt es zum Beispiel zu Veränderungen im Maschinenpark, ist es wichtig, mit dem Versicherer abzusprechen, ob die neue Situation durch den bestehenden Versicherungsschutz noch gedeckt ist oder ob Zusatzvereinbarungen notwendig sind.“
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Maschinenbruchversicherung* & Finanzierung, eine sichere Sache
STARKER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR BAUMASCHINEN
DAMIT DIE BAUSTELLE IM SCHADENFALL SCHNELL WIEDER LÄUFT
VHV HOLDING AG >> Was wäre eine Baufirma ohne Bagger, Kran und Lader? Funktionierende Maschinen und ein jederzeit einsatzbereiter Fuhrpark sind für ein Unternehmen in der Baubranche unverzichtbar. Meist sind alle Maschinen und Baufahrzeuge im Einsatz – auf einer oder gleich mehreren Baustellen. Bei einer Beschädigung, dem langfristigen Ausfall oder gar dem Verlust eines dieser starken »Arbeitskollegen« kann es jedoch teuer werden.
Funktioniert der Radlader nicht mehr, wie er soll, kann er im besten Fall schnell ausgetauscht werden. Aber wer hat schon auf ihren Einsatz wartende Maschinen parat stehen? Nächste Möglichkeit: Reparatur. Aber wie lange dauert es, das notwendige Ersatzteil zu beschaffen? Wie geht es in der Zwischenzeit auf der Baustelle weiter? Oder besser: wann? Der Ausfall eines dringend benötigten Baugerätes oder einer Baumaschine aufgrund einer Beschädigung kostet Zeit und Geld. Noch schlimmer ist es allerdings, wenn ein Gerät oder eine Maschine von Unbekannten entwendet wird.
Klau am Bau betrifft längst nicht mehr nur kleinere Werkzeuge oder Baumaterialien wie Steine, sondern immer öfter auch schweres Gerät. Große Maschinen und Baufahrzeuge werden professionell und im Auftrag gestohlen – nachts, aber auch am helllichten Tag. Eine Baustelle aufgrund eines Totalschadens oder des Verlustes eines wichtigen Gerätes oder einer Baumaschine nicht fertigstellen oder den nächsten Auftrag nicht annehmen können? Keine Option, wenn Sie Ihrem guten Namen in der Baubranche weiter gerecht werden wollen. Man baut schließlich auf Sie. Mit der Baugeräte- und Baumaschinenversicherung der VHV lassen sich fahrbare und bewegliche Baugeräte und Baumaschinen absichern.
KASKO ODER ALLGEFAHRENDECKUNG Kaskoversicherungen gibt es nicht nur für Pkw, sondern auch für Baugeräte. Bei unvorhergesehenen Schäden durch Naturgewalten, Brand, einem Umsturz sowie Beschädigungen bei Montage oder Demontage sind die Baugeräte versichert – das beinhaltet neben der Reparatur bzw. der Wiederherstellung des betriebsfertigen Zustands auch eventuell notwendige Bergungskosten. Dies gilt für Baugeräte während ihres Arbeitseinsatzes ebenso wie im Stillstand sowie beim Transport.
Auch das mögliche Versaufen und Verschlammen im Rahmen von wassernahen Einsätzen ist auf Wunsch über die Zusatzleistung Wassergefahren mitversichert. Bei typischen Baustellenschäden wie der mutwilligen äußeren Zerstörung von Baumaschinen durch Vandalismus greift die Kaskoversicherung für Baugeräte ebenfalls und bietet damit ein solides Fundament für den Versicherungsschutz Ihrer Baugeräte und Maschinen. In der Maschinen- und Kaskoversicherung sind die Gefahren der Kaskoversicherung für Baugeräte bereits enthalten. Darüber hinaus sind Schäden durch Bedienungsfehler, Materialfehler oder mangelnde Wartung der Baumaschinen mitversichert.
Auch das Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie Schäden durch Kurzschlüsse und Überspannung sind abgedeckt. Die Maschinen- und Kaskoversicherung bietet damit die Allgefahrendeckung für Baumaschinen. Besonders häufig treten Motor-, Getriebe- oder Verwindungsschäden an Baumaschinen durch Überlastung auf. Auch diese sind in der Maschinen- und Kaskoversicherung mitversichert.
VHV BAUTAGE 2020 AUF DEUTSCHLANDTOURNEE Gemeinsam mit Verbänden der Bauwirtschaft veranstaltet die VHV auch in diesem Jahr die VHV Bautage und lädt dazu die gesamte Baubranche ein. Bis zum 02.04. machen die VHV Bautage noch in 13 Städten halt. Je nach Stadt sind unterschiedliche Experten vor Ort, die zu Themen quer durch die Welt des Bauens referieren.