UMFASSENDE VERSICHERUNGSLÖSUNG FÜR BAUMASCHINEN UND MOBILE ARBEITSGERÄTE MOBILE ARBEITSGERÄTE SIND WEIT MEHR ALS BLOSSE ARBEITSMITTEL. MODERNSTE TECHNIK WIE TOUCHSCREEN-STEUERUNGEN, LASERSENSOREN, ONBOARD-KAMERAS, GPS-TRACKING UND -MONITORING SIND LÄNGST WICHTIGE BESTANDTEILE.
HDI JAHREIS UND KOLLEGEN >> Neue Entwicklungen erleichtern die Arbeit und machen die Geräte zu hoch entwickelten Präzisionswerkzeugen. Der mobile Einsatz jedoch setzt die teuren Geräte zahlreichen Risiken aus. Baumaschinen sollten daher umfassend abgesichert werden. Worauf bei der Versicherung im Einzelnen zu achten ist, ist allerdings oft nicht eindeutig. Die HDI Agentur Jahreis und Kollegen hat daher die erfahrungsgemäß wichtigsten Punkte in der Absicherung von Baumaschinen und mobilen Arbeitsgeräten zusammengestellt.
VERSICHERUNGSUMFANG Der Versicherungsumfang für das zu versichernde Gerät und seinen Einsatzbereich sollte je nach Bedarf gewählt werden. Meist können sich Versicherungsnehmer zwischen drei Möglichkeiten entscheiden: Die preisgünstigste Variante ist die Maschinen-Teilversicherung, die Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überschwemmung, Diebstahl oder Glasbruchschäden abdeckt. DECKUNGSERWEITERUNGEN Die Einsatzmöglichkeiten für Bau- und fahrbare Maschinen sind vielfältig und jedes Einsatzgebiet birgt seine ganz eigenen Risiken. Wer seine Baumaschinen versichert, sollte sich daher eingehend informieren, ob für die geplanten Einsatzbereiche die notwendigen Erweiterungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen wurden. 1. DIEBSTAHL Das Diebstahlrisiko ist heute standardmäßig abgedeckt. Denn teure bewegliche Maschinen sind ein begehrtes Objekt für Langfinger. Dabei wird oft noch nicht einmal die ganze Maschine oder das ganze Fahrzeug entwendet. Mitunter sind bewegliche Teile, Ersatzteile oder An-/Einbauten die eigentlichen Objekte der Begierde. Vermutlich sind es oft Auftragsdiebstähle, wenn gezielt ein bestimmtes Hydraulikaggregat oder z. B. ein Hubzylinder ausgebaut und entwendet wird. In der Regel wird für das Diebstahlrisiko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese liegt meist bei etwa 15 Prozent, kann aber durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen wie den Einbau von aktivierten GPS-Geräten oder den Einsatz mobiler Alarmanlagen mit Aufschaltung auf Notruf- und Serviceleitstellen im Alarmfall deutlich verringert werden. Für Vermietunternehmen ist es zudem sinnvoll, das Risiko der Unterschlagung abzudecken. Da es sich hierbei um ein besonders hohes Risiko handelt, ist auch die Selbstbeteiligung in der Regel höher.
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