JUGENDSCHUTZ Ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit ist neben der verbindlichen Kennzeichnung von Sendungen im Spätabendbereich gemäß EU-Richtlinien ein umfassender Katalog freiwilliger Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzes. Schon im Rahmen des Programmeinkaufs hat das Kriterium, die „körperliche, geistige und sittliche Entwicklung von Minderjährigen“ nicht zu beeinträchtigen, oberste Priorität. Jede einzelne Sendung wird gewissenhaft vom zuständigen Redakteur geprüft und notfalls bearbeitet. Die sorgfältige Programmierung erfolgt entsprechend geltender Alterseinschränkungen nach Zeitzonen („watershed“). Eine wertvolle Stütze für diese redaktionelle Entscheidungsfindung ist die Kooperation mit der Jugendmedienkommission beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Der ORF orientiert sich nicht nur an ihren Altersempfehlungen, sondern nutzt auch seit 8 Jahren die Möglichkeit, zumeist bearbeitete Programme einem fünfköpfigen Prüfgremium vorzulegen. 2009 wurden 22 Filme und TV-Movies eingereicht.