Controlling im ORF Das Management des ORF ist verantwortlich für die Entwicklung von Vorgaben, die Erreichung der gesetzten Ziele sowie die Einhaltung der Budgets und wird bei der Steuerung der jeweiligen Bereiche vom zentralen Controlling unterstützt. Ziel ist dabei die sparsame und wirtschaftliche Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags, wie er im ORF-Gesetz definiert ist. In seiner Rolle als Informationslieferant liegt die Aufgabe des zentralen Controllings vor allem in der Bereitstellung von Informationen für das Management durch die regelmäßige Übermittlung von strukturierten und komprimierten betriebswirtschaftlichen Steuerungsinformationen. Um einen einheitlichen Datenstand für das Gesamtunternehmen zu erhalten, gibt das zentrale Controlling Vorgaben, wie die Informationen von den dafür verantwortlichen Stellen aufbereitet werden sollen, und stellt dem dezentralen Controlling die dafür entsprechenden Vorlagen und Methoden zur Verfügung. In zunehmendem Maße beeinflussen auch Anforderungen der Gesetzgebung an die Unternehmensführung und Rechnungslegung die konkrete Ausgestaltung des Controllingsystems des ORF. Im ORF-Gesetz werden die Einrichtung einer Jahresplanung und die zumindest vierteljährliche Berichterstattung anhand eines Plan-IstVergleiches gefordert. Bei der Bestimmung und Verteilung der Aufgaben der Organe des ORF nimmt der Gesetzgeber an vielen Stellen Bezug auf Ausgabenetats, Finanz- und Stellenpläne, Investitionsprogramme, Programm- und Technikpläne, deren Fristigkeiten und die mit der Kontrolle und Koordination dieser Pläne verbundenen Aufgaben. Die Erstellung und Koordination von solchen budgetären Plänen und Vorschaurechnungen
sowie die Vorlage von Quartalsberichten an das Management und den Stiftungsrat als Aufsichtsratsgremium des ORF sind wesentliche Aufgaben des zentralen Controllings. Eine weitere gesetzliche Anforderung mit Relevanz für das Controlling stellt die Umsetzung der Transparenzrichtlinie in § 39 Abs 4 ORF-Gesetz dar. Unternehmen, die staatliche Aufträge erledigen und gleichzeitig in anderen Unternehmensbereichen tätig sind sowie jährlich einen bestimmten Mindestumsatz erwirtschaften, werden aufgrund der Transparenzrichtlinie dazu verpflichtet, den öffentlich-rechtlichen und den kommerziellen Bereich gesondert auszuweisen. Dadurch soll transparent gemacht werden, wohin die öffentlichen Gelder fließen, und sichergestellt werden, dass staatliche Gelder ausschließlich für staatliche Aufträge eingesetzt werden. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird im ORF durch die jährliche Vorlage einer sogenannten „Trennungsrechnung“ durch das zentrale Controlling entsprochen, in welcher die Kosten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags und die aus der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit außerhalb des Versorgungsauftrages entstehenden Kosten getrennt dargestellt werden. Das Zentrale Controlling hat weiters dafür zu sorgen, dass - teilweise gesetzlich vorgeschriebene - Informationen für Behörden zur Verfügung gestellt werden können. Darunter fallen z.B. Angaben zur Quotenregelung (EUFernseh-Richtlinie) sowie Informationen an das Bundeskanzleramt und die Statistik Austria.
Insgesamt betrachtet, bedeutet Controlling mehr als reines Berichtswesen. Es setzt bereits bei der Planung an, begleitet den gesamten Leistungsprozess des Unternehmens und analysiert die Ergebnisse. Das oberste Ziel des Controllings ist das Schaffen von Transparenz. Jeder Teilbereich des Unternehmens soll sich der (Ergebnis-) Wirkungen seines Handelns bewusst sein.