Stiftungsrat Der Stiftungsrat hat eine den Kollegialorganen Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Aktiengesellschaft vergleichbare Stellung. Er bestellt u.a. den Generaldirektor und auf dessen Vorschlag Direktoren und Landesdirektoren, genehmigt Budgets und Rechnungsabschlüsse und zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung. Dem Stiftungsrat gehören 35 Mitglieder an. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Die dritte Funktionsperiode des Stiftungsrates hat mit seiner Konstituierung am 22. April 2010 begonnen. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden nach den Bestimmungen des ORF-Gesetzes so bestellt: · Sechs Mitglieder werden von der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt, wobei jede im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene Partei durch mindestens ein Mitglied im Stiftungsrat vertreten sein muss. · Je ein Mitglied, insgesamt also neun, bestellen die Bundesländer. · Neun Mitglieder bestellt die Bundesregierung. · Sechs Mitglieder bestellt der Publikumsrat. · Fünf Mitglieder werden vom Zentralbetriebsrat bestellt.