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Publikumsrat Der Publikumsrat ist das Nachfolgeorgan der Hörer- und Sehervertretung (HSV) und hat derzeit 36 Mitglieder (HSV: zuletzt 37). Zwischen 26. Jänner und 1. Februar 2010 wählten Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer sechs Mitglieder des ORFPublikumsrats Laut ORF-Gesetz obliegt dem Publikumsrat u.a. "die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrats, wobei drei Mitglieder aus den auf Grund der Ergebnisse der Direktwahl bestellten sechs Mitgliedern des Publikumsrats stammen müssen und jedenfalls je ein Mitglied aus den Bereichen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, der Hochschulen und der Kunst zu bestellen ist". Die Details der Bestellung und der Zusammensetzung des Publikumsrats finden sich in § 28 ORF-Gesetz. Aufgaben und Rechte des Publikumsrats Der Gesetzgeber hat den Publikumsrat als Organ zur Wahrung der Interessen der Hörer/innen und Seher/innen eingerichtet. Zu seinen Aufgaben und Rechten gehören u. a. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrats - drei davon müssen direkt gewählt sein; die Genehmigung von Beschlüssen des Stiftungsrats über die Höhe des Programmentgelts, die Erstattung von Empfehlungen über Programmgestaltung und technischen Ausbau sowie die Anrufung der Regulierungsbehörde.


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