Beihefter Clubmagazin Automobil Club der Schweiz Ausgabe 5 /Dezember 2013
& lifestyle
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ACS BERN
Rückblick Bergrennen Gurnigel:
2. Tagessieg für Eric Berguerand Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?
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ACS Neumitglied gewinnen – Prämie bestimmen... Als ACS Mitglied kennen und nutzen Sie die vielen Vorteile Ihres Clubs bereits. Überzeugen Sie auch Ihre Freunde und Bekannten von den Vorzügen des ACS, und suchen Sie sich ein wertvolles Geschenk aus! Für jede Vermittlung eines ACS Neumitgliedes belohnen wir Sie gerne mit einer attraktiven Prämie. Anmeldung und weitere Informationen auf
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Benzingutschein Wert von CHF 50.–
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Füfzger-Note als Sackgeld
Automobil Club der Schweiz Automobile Club de Suisse Automobile Club Svizzero
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Inhalt
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Sicher die beste Garage. Jede Grösse. Jede Ausführung.
g Ausstellunglich
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Editorial
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Finanzierung öV – Strassenverkehr: Der Kampf hat begonnen und wird lange dauern
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Club-Infos
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Clubleistungen ACS Sektion Bern
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Es war einmal
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Freundliches Handzeichen ist kein Freibrief
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Spezielles ACS Angebot
09
Shaghuri – Living Africa: Die verrückt-fantastische Reise durch Afrika
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Events & Motorsport
10
Rückblick Bergrennen Gurnigel: 2. Tagessieg für Eric Berguerand
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Verkehr & Politik
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Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?
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Agenda
gän jederzeit zu
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Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch
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Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch@acs.ch
Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch
Druck und Inseratenverwaltung KROMER PRINT AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34
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Club-Infos
Editorial Finanzierung öV–Strassenverkehr:
Der Kampf hat begonnen und wird lange dauern Am 24.November findet die Abstimmung über die Erhöhung der Autobahnvignette statt. Es geht also um den Endspurt. Diese Abstimmung ist jedoch nur ein erster Teil eines kommenden Verteilkampfes der nächsten Monate und Jahre im Bereich der Finanzierung von Schiene und Strasse. Bereits am 9. Februar 2014 geht es weiter mit der Volksabstimmung zu FABI. Zudem sind drei Eidgenössische Initiativen in der Phase der Sammelfrist, welche den motorisierten Verkehr direkt betreffen. Der Einsatz aller ACS-Mitglieder ist gefragt!
Wahrscheinlich haben Sie schon brieflich abgestimmt. Alle, die das noch nicht gemacht haben, rufe ich auf, an der Abstimmung über die Erhöhung der Autobahnvignette teilzunehmen und ein überzeugtes N E I N einzulegen. Die Gründe dafür wurden in den ACS-Cluborganen bereits mehrfach dargelegt. Hier nochmals das Wichtigste: Mit dem sogenannten Netzbeschluss werden im Umfang von 100 Mio. Franken Unterhaltskosten von Kantonen zum Bund verlagert. Dieses Geld soll von der Vignettenerhöhung kommen und entlastet somit nur die Kantone, die das eingesparte Geld jedoch in der allgemeinen Kasse verschwinden lassen. Die behauptete Engpassbeseitigung findet eben gerade nicht statt. Es werden eidgenössisch nicht sehr bedeutende Umfahrungen mit dem Vignettengeld finanziert. Engpässe auf Nationalstrassen werden nicht beseitigt. Der Druck auf Bundesrat und Parlament wäre mit einem JA weg, man wüsste inskünftig, wo man sich bedienen kann. Weitere Begehren zur Finanzierung der Staatsfinanzen auf Kosten des Autofahrers wären vorprogrammiert. Es ist aber auch eine Grundsatzabstimmung im Hinblick auf die FABI-Abstimmung und die kommenden Initiativen. Beachten Sie bitte auch die Publikation in diesem Heft zur Vignetten-Abstimmung. Bei FABI handelt es sich um den Gegenvorschlag des Parlamentes zur ursprünglichen VCS-Initiative. Diese wurde in der Zwischenzeit zurückgezogen, da der VCS auch mit der FABI-Vorlage seine Ziele bestens erreicht sieht. Es gibt denn auch kaum grosse Unterschiede: Bei FABI würden ab 2029 dem Strassenverkehr in gleichem Umfang Geldmittel entzogen wie bei der VCS-Initiative. Damit soll die defizitäre Bahn nachhaltig finanziert werden anstatt die dringenden Probleme bei der Strasseninfrastruktur zu beheben. Bei FABI würde die ganze Bahninfrastruktur über einen unbefristeten Fonds (Bahninfrastrukturfonds BIF) finanziert. Die Querfinanzierung der LSVA zugunsten der Bahn von rund einer Milliarde Franken pro Jahr würde zementiert. Auch das sogenannte Neat-Viertel würde bis 2030 in den BIF fliessen, was wiederum zusätzliche vier Milliarden
Querfinanzierung bedeutet. Weiter soll der Pendlerabzug auf jährlich Fr. 3000.– beschränkt werden, was in erster Linie einer Steuererhöhung für den motorisierten Individualverkehr bedeutet. Anstatt die Finanzströme zu entflechten und die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip zu regeln, würde die Umverteilung von der Strasse auf die Schiene auf lange Zeit festgeschrieben. Ich rufe Sie bereits heute dazu auf, FABI dereinst an der Urne eine klare Absage zu erteilen! Zum Glück gibt es Kreise, die andere Visionen einer fairen Verkehrsfinanzierung haben: Mit der Milchkuhinitiative, deren Unterschriftensammlung noch bis zum 5. September 2014 läuft, soll Folgendes erreicht werden: Gebühren und Steuern der Strassenbenützer sollen wirklich auch für die Strasseninfrastruktur eingesetzt werden. Diese Infrastruktur muss in den kommenden Jahren saniert, unterhalten und ausgebaut werden. Dazu braucht es dieses Geld dringend. Die Initiative sagt auch Nein zu mehr Steuern und Abgaben. Dazu gehören Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer, Autobahnvignette, Motorfahrzeugsteuer und die LSVA. Es kann nicht sein, dass diese Abgaben dauernd erhöht werden und dann erst noch entweder in der Schiene oder den öffentlichen Kassen von Bund und Kantonen landen. Bei Einführung oder Erhöhung solcher Abgaben muss künftig das Volk entscheiden können. Die Initiative verlangt ferner die Kostenwahrheit auch für den öffentlichen Verkehr. Die Eigenwirtschaftlichkeit des öV liegt irgendwo zwischen 40 % und 50 %, währenddem sich die Strasse mehr als nur selbst finanziert. Der Strassenverkehr ist wichtig für die Volkswirtschaft. Ohne die flächendeckende Verteilung von Gütern durch die Lastwagen käme die Wirtschaft zum Erliegen. Die Transportleistungen haben seit 1993 um 50 % zugenommen. Es müssen auch endlich die entsprechenden Mittel wiederum für die Strasse eingesetzt werden. Randregionen dürfen nicht vernachlässigt werden. Da, wo der öV nicht hinkommt und es auch zu teuer wäre, ist Individualverkehr für Bevölkerung und Gewerbe wichtig. Ich rufe Sie dazu auf, die Milchkuhinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» zu unterzeichnen, sofern Sie das noch nicht getan haben. Unterschriftenbogen können auf www.milchkuh-initiative.ch heruntergeladen werden.
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Editorial
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Schlussendlich verlangt eine weitere Initiative «Ja zu vernünftigen Tempolimiten». Eine Erhöhung der bisher geltenden Höchstgeschwindigkeiten sowie ein Verhindern von Tempo 30 innerorts auf Hauptstrassen. Auf Autobahnen sollen neu 130 km/h, auf Hauptstrassen ausserorts 100 km/h und auf Hauptstrassen Innerorts mindestens 50 km/h gelten. Eine Erhöhung der Tempolimiten kann sicher diskutiert werden. Insbesondere die früher geltende Limite von 130 auf Autobahnen ist unproblematisch. Die Reduktion ausserorts von 100 auf 80 wurde damals mit dem angeblichen Waldsterben legitimiert. Das Waldsterben ist glücklicherweise nicht eingetroffen, die Limite jedoch immer noch auf 80 km/h. Auch hier gilt: Durch Unterzeichnung der Initiative Druck machen für vernünftige Tempolimiten. Unterschriftenbogen können ebenfalls unter www.das-3er-paket.ch herunter-geladen werden.
Der praktische ACS-3-MonatsKalender 2014 the club
2014 Foto: Esther Hug
Noch bis zum 28.11.2014 läuft die Sammelfrist für die Initiative «Freie Fahrt statt Mega-Staus». Diese Initiative will die Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen dem zunehmenden Verkehr automatisch anpassen, und zwar durch einen entsprechenden Ausbau. Dies betrifft die wichtigsten Autobahnverbindungen im Mittelland sowie den Gotthard-Strassentunnel. Da solche Vorhaben immer wieder durch Umweltverbände behindert werden, soll im Bereich des Ausbaus des Nationalstrassennetzes das Verbandbeschwerderecht ausgeschlossen werden. Auch diese Initiative verdient Unterstützung. Unterschriftenbogen können unter www.das-3er-paket.ch heruntergeladen werden.
Automobil Club der Schweiz Automobile Club de Suisse Automobile Club Svizzero
Woche Semaine Settimana Week
48 49 50 51 52
Montag Lundi Lunedì Monday
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Dienstag Mardi Martedì Tuesday
Mittwoch Mercredi Mercoledì Wednesday
Donnerstag Jeudi Giovedì Thursday
Freitag Vendredi Venerdì Friday
Samstag Samedi Sabato Saturday
Sonntag Dimanche Domenica Sunday
Dezember · Décembre · Dicembre · December
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Sie erhalten den 3-Monats-Kalender für CHF 7.– inkl. Versandspesen per Post zugestellt.
8 Mariä Empfängnis · Imm. Conception · Imm. Concezione · Imm. Conception 25 Weihnachten · Noël · Natale · Christmas Day 26 Stephanstag · Saint Etienne · Santo Stefano · Boxing Day
Januar · Janvier · Gennaio · January
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2 Berchtoldstag
6 Heilige Drei Könige · Epiphanie · Epifania · Epiphany
Februar · Février · Febbraio · February
2012
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Unterer Haldenweg 12 5600 Lenzburg
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Name: Vorname: Adresse: PLZ:
Ort:
Ich wünsche uns allen viel Kraft und Energie beim bevorstehenden Kampf zugunsten der Autofahrerinnen und Autofahrer.
Herzliche Grüsse Andreas Blank Vorstand ACS Sektion Bern, Ressort Verkehr und Politik ...ä Büle drin und dr Lagg ab? ...bring dis Auto diräkt zum
Freiburgstrasse 170 Bern www.gangloff.com
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Club-Infos
Clubleistungen ACS Sektion Bern Bargeldlose Pannenhilfe für Autos und Motorräder in ganz Europa – Versichert sind alle mit dem Mitglied im gleichen Haushalt wohnenden Personen. – Ihre Ferien oder Geschäftsreisen können rasch fortgesetzt werden – dank unserem europaweiten Netzwerk. Überall, wo Sie sind. Jeden Tag, rund um die Uhr! Die detaillierten Pannenhilfe-Bestimmungen sind im Sekretariat erhältlich.
Sektionsorgan ACS BERN, Zeitschrift «auto & lifestyle» Fünfmal jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als Einhefter der zehnmal jährlich erscheinenden Zeitschrift «auto & lifestyle».
Prämienrabatt Zurich Versicherung Auf Relax-Motorfahrzeug- und Haushaltversicherung der Zurich Versicherung erhält das ACS Mitglied 5% Rabatt.
ACS Privatrechtsschutz (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) Verlangen Sie eine detaillierte Offerte!
ACS VISA Card Die ACS VISA Card Classic ist in der ACS Mitgliedschaft inbegriffen (ACS VISA Card Gold: 1. Jahr gratis, danach CHF 100.–). ACS Partnermitglieder haben Anrecht auf eine Gratis-Zweitkarte.
Rechtsauskunft Als ACS Mitglied haben Sie einmal pro Jahr Anrecht auf eine kostenlose Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Unsere Rechtskonsulenten stehen Ihnen gerne zur Seite.
Technischer Dienst Sie möchten die effektiven Kosten Ihres Fahrzeuges kennen? Sie planen den Kauf eines neuen Autos und brauchen Informationen über neue Modelle? Unsere Experten beraten Sie gerne bei technischen Fragen.
Obligatorische Fahrzeugprüfung Die ACS Sektion Bern übernimmt die Kosten von max. CHF 60.– für eine obligatorische periodische Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt (pro Jahr und Mitglied eine Prüfung). Senden Sie uns die bezahlte Rechnung innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung mit Einzahlungsschein /Kontoangaben zur Rückerstattung zu.
ACS Reparaturkostenversicherung Minimieren Sie das Risiko von hohen Reparaturkosten mit dem Abschluss einer ACS Reparaturkostenversicherung.
Clubladen, E-Shop – Autobahnvignetten Österreich, italienische Viacard – Internationaler Führerausweis, englische Übersetzung des Führerausweises – Strassenkarten mit Vergünstigung – Verkauf von sämtlichen Formel-1-Tickets
Veranstaltungen und Ausbildungskurse
– Attraktive Clubartikel – für ACS Fans!
– Fahrtraining Eis und Schnee in Saanen – Sportfahrerkurs in Interlaken – Internationale Ausbildungskurse Hockenheim – Fahrtraining mit Instruktion in Dijon – ACS MOTO Training, Biel – Jugendfahrschullager – Motorsport: Automobilslalom Saanen und Interlaken, Bergrennen Gurnigel – ACS Slalom Trophy
ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Tel. +41 31 311 38 13 Fax +41 31 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs-bern.ch
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Club-Infos
Weiter profitieren ACS Mitglieder unter anderem von folgenden Angeboten:
Dienstleistung /Produkt
Für ACS Mitglieder
Normalpreis
Englische Übersetzung/Internat. Führerausweis
CHF
CHF
Internat. Ausbildungskurs Hockenheim (D)
CHF 1090.–
CHF 1190.–
Fahrtraining Eis und Schnee Saanen
CHF
270.–
CHF
320.–
Fahrtraining mit Instruktion Dijon (F)
CHF
620.–
CHF
690.–
Sportfahrerkurs Interlaken
CHF
240.–
CHF
290.–
ACS MOTO Training, Biel
CHF
170.–
CHF
190.–
25.–
45.–
Die ACS Mitgliederkategorien im Überblick
ACS Classic
ACS Travel
ACS Premium
Clubleistungen
Clubleistungen
Clubleistungen
Pannenhilfe Europa*
–
Pannenhilfe Europa*
–
Annullierungskosten Welt *
Annullierungskosten Welt*
–
Reiseschutz Welt *
Reiseschutz Welt *
–
–
Verkehrsrechtsschutz Welt*
–
–
Benützung Mietfahrzeuge * (Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung)
–
–
Lenken fremder Motorfahrzeuge *
CHF 150.–
CHF 130.–
CHF 290.–
* Die Versicherungskomponenten der gewählten ACS Mitgliederkategorie gelten für das Mitglied und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. CH-3007 Bern, im April 2013, Änderungen vorbehalten
Interessante Mehrwertpartner (weitere Informationen unter www.acs.ch/Partner)
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Fahrtraining Eis & Schnee Verbessern Sie Ihre Fahrtechnik unter schwierigen winterlichen Verhältnissen – für mehr Sicherheit im Alltag. Dabei stehen Ihnen erfahrene Instruktoren zur Verfügung und fordern Sie Schritt für Schritt, genau so wie es Ihrer persönlichen Situation entspricht.Wenn Sie Freude am Fahren haben und lernen wollen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug auf Eis und Schnee sicher zu fahren, dann werden Sie einen unvergesslichen Tag erleben! Kursort
Traditionellerweise findet das Fahrtraining auf dem Flugplatz in Saanen statt. Eine präparierte Eis- und Schneepiste bietet ideale Übungsvoraussetzungen.
Programm
Kursbeginn: 08.00 Uhr, Kursdauer: ca. 8 Std. Wir bieten: Einführungstheorie / praktische Demonstrationen / sichere Fahrtechnik / Beherrschen des Fahrzeuges im Kurvenbereich / Bremsübungen / interessante Gespräche und gute Kontakte.
Kursdaten
Freitag, Samstag,
Kurskosten
CHF 320.– (Preisänderungen vorbehalten) Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeld enthalten.
27. Dezember 2013 28. Dezember 2013
ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten. Teilnahmebedingungen
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahrzeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelassenen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangt werden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard bei Personenwagen).
Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch
Anmeldung, Organisation und Information ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28 Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch www.fahrkurs.ch
Anmeldetalon
Name
Vorname
Strasse/Nr.
PLZ/Ort
Ich melde mich für folgendes Kursdatum an:
Telefon
Geburtsdatum
Kursdaten Freitag, 27. Dezember 2013 Samstag, 28. Dezember 2013 (Anmeldeschluss: Montag, 9. Dezember 2013)
E-Mail ACS Mitgliedernummer Datum
Unterschrift
Angaben zum Fahrzeug Talon bitte einsenden oder faxen an: ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch, www.fahrkurs.ch
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Fahrzeugmarke/Typ Jahrgang
Hubraum (in ccm)
Turbo/Kompressor
Fahrhilfen
Automatikgetriebe
ABS
Traktionskontrolle
Antriebsart
Frontantrieb
Heckantrieb
Allrad (4x4)
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Es war einmal | Spezielles ACS Angebot
Freundliches Handzeichen ist kein Freibrief Beitrag aus dem Nachrichtenblatt vom Februar 1966:
Der Fahrer eines Personenwagens hatte eine Kreuzung nicht überqueren können, weil ein von rechts kommender Lastwagen, der zum Abbiegen anhielt, die Sicht versperrte. Auf den Wink des Lastwagenfahrers, der sich durch Zurückschauen zu orientieren schien, überquerte der Personenwagenfahrer die Kreuzung und stiess mit einem anderen Auto zusammen, das plötzlich hinter dem Lastwagen hervorgekommen war. Das Gericht wies dies Klage des Personenwagenfahrers gegen den Lastwagenfahrer ab, weil dessen Handbewegung nicht mehr als
ein unverbindlicher Rat gewesen sei. Der Lastwagenfahrer habe keine Gewähr dafür übernehmen können, dass die Fahrbahn noch frei sei, wenn sie der Personenwagenfahrer auf seinen Wink hin überquere. Der LKWFahrer habe dem Kläger auch nicht die Verpflichtung zur Umschau und erforderlichen Sorgfalt beim Überqueren der Gegenfahrbahn abnehmen wollen. Selbst ein Mitverschulden sei zu verneinen, weil er nicht damit zu rechnen brauchte, dass der Personenwagenfahrer das Rückwärtsblicken und die Handbewegung zum Anlass nehmen werde, blindlings in die Kreuzung hineinzufahren.
Spezielles ACS Angebot für den 26. November 2013 in Lyss:
Shaghuri – Living Africa «Vom Anfänger zum Abenteurer» – die verrückt-fantastische Reise durch Afrika Die Live-Multivision-Erlebnis-Show mit Oliver Beccarelli und Corinne Anliker Nach erfolgreichen, gemeinsamen Auftritten vom Automobil Club der Schweiz und Shaghuri Living Africa am 46. Suisse Caravan Salon findet die nächste gemeinsame Veranstaltung am 26. November 2013 um 20.00 Uhr im Hotel Weisses Kreuz in Lyss statt. Dazu möchten wir die ACS Mitglieder der Sektion Bern herzlich für nur Fr. 20.– statt Fr. 25.– einladen. Bitte den ACS Ausweis mitnehmen.
Mit «Vom Anfänger zum Abenteurer» haben Oliver Beccarelli und Corinne Anliker eine neue Form von Live-Vorträgen kreiert. Es ist eine einzigartige Live-Multivision-Erlebnis-Show, in welcher sie ihr Publikum auf verschiedensten Ebenen ansprechen und an ihrer Reise teilhaben lassen. Besucher tauchen ganz tief in eine Welt voller Abenteuer ein. Diesem Zauber kann man sich nicht entziehen.
Oliver und Corinne zeigen eine spannende Reise mit ihrem eigenen Fahrzeug von Hermiswil (Bern) nach Kapstadt (Südafrika). Als «Anfänger» starten die beiden ihr Abenteuer des Lebens: Afrika entdecken.
Umrahmt wird die Show mit einer reich bebilderten Ausstellung über Begegnungen, Tiere und das Leben als Abenteurer, welche interessante Afrika-Einblicke gewährt.
Ihr Ziel: den schwarzen Kontinent in den nächsten Jahren von der Westseite her umrunden. Die beiden hatten keine Ahnung von Fahrzeugen, GPS-Navigation oder von Reparaturen. Ebenso sind sie noch nie gemeinsam so lange unterwegs gewesen. Eine verrückt fantastische Reise beginnt …
Datum:
Dienstag, 26. November 2013
Ort:
Hotel Weisses Kreuz, Lyss
Beginn:
20.00 Uhr, Türöffnung für Ausstellung ab 18.30 Uhr
Platzreservation: www.shaghuri.com oder Tel. 031 974 11 02 Herzlich willkommen! 9
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Events & Motorsport
Rückblick Bergrennen Gurnigel:
2. Tagessieg für Eric Berguerand Gesamtklassement nach zwei Rennläufen: 1. Eric Berguerand (Martigny), Lola FA 99
4:01.60
2. Jean-Marc Salomon (Courtedoux), Formula Master 4:09.28 3. Marcel Steiner (Oberdiessbach), Martini MK77
4:10.42
Die komplette Resultatliste gibt es als Download auf www.gurnigelrennen.ch
Bilder: © Menzi
Neue Rekordzeiten wurden beim 44. Bergrennen am Gurnigel vom 7. und 8. September 2013 keine aufgestellt, regnete es doch am Rennsonntag mehr oder weniger stark und nur mit ganz kurzen Unterbrüchen den ganzen Tag. Tagessieger wurde zum 2. Mal nach 2006 Eric Berguerand aus Martigny auf einem Lola FA 99, nachdem er bereits am Samstag während der Trainingsläufe die schnellsten Zeiten fuhr. Jean-Marc Salomon aus Courtedoux sicherte sich auf seinem Formula Master den 2. Rang im Gesamtklassement mit einem Vorsprung von nur 1,14 Sekunden auf den drittklassierten Marcel Steiner aus Oberdiessbach. Dieser musste nach einem Unfall in Les Rangiers auf seinen Osella FA30 verzichten und startete auf seinem alten Rennwagen, dem Martini MK77. Trotz der schlechten Wetterprognosen konnten am Samstag gleichviel Besucher registriert werden wie im Vorjahr. Der regnerische Sonntag jedoch liess viele Besucher zu Hause bleiben. Bleibt zu hoffen, dass das Wetter im nächsten Jahr dem Gurnigelrennen wieder einmal zwei schöne vorherbstliche Tage beschert.
Eric Berguerand auf seinem Lola FA99
Jean-Marc Salomon auf seinem Formula Master
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Auto & Motorsport
Marcel Steiner auf seinem Martini MK77
Die drei Schnellsten vom Sonntag: Salomon, Berguerand, Steiner
Benjamin Zurbr端gg auf seinem VW Polo
Der strahlende Tagessieger der Regionalen: Benjamin Zurbr端gg
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zur 100-Franken-Vignette am 24. November 2013 www.mo g e lp a c k u n g -v ig n et t e. c h
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Verkehr & Politik
Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt? Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung ist höchstwahrscheinlich bereits in irgendeiner Weise mit der von den 19 kantonalen Polizeikorps lancierten Präventionskampagne «Keine Ablenkung. Keine Unfälle.» in Kontakt gekommen. Diese Aktion richtet ihr Augenmerk auf die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer für das Thema Unaufmerksamkeit und Ablenkung während der Fahrt auf öffentlichen Strassen. Als potenzielle Ablenkungsquellen werden das Telefonieren oder sogar nur das Führen einer Unterhaltung von den Initianten angeführt. Hier stellt sich jedoch die Frage: «Ab wann ist eine Ablenkung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes unzulässig?» Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sind Unaufmerksamkeit und Ablenkung in rund 25 % der Fälle die Unfallursache (bfu Faktenblatt-Nr. 07). Ob eine Nebenbeschäftigung jeweils einen massgebenden Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit hat, ist fallbezogen zu eruieren. Es liegen bislang nicht sehr viele Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der verschiedenen Ablenkungsarten vor. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Tätigkeiten gleich gefährlich sind. Die wohl bekanntesten und meist diskutiertesten Distraktionen sind die elektronischen Kommunikation- und Informationssysteme. Die Zuziehung von Navigationsgeräten, Smartphones oder Tablets während der Fahrt nahm in den letzten Jahren ausgesprochen zu. Ein Trend, der dazu beigetragen hat, dass vermehrt jüngere Verkehrsteilnehmer in schweren Unfällen verwickelt sind. In renommierten Tageszeitungen war denn auch nachzulesen, welche Gefahren die verschiedenen Ablenkungen im Strassenverkehr bergen. Insbesondere das Telefonieren am Steuer war häufig Gegenstand hitziger Diskussionen und jüngst sogar eines politischen Vorstosses. Es verwundert daher auch nicht, dass Telefonieren am Steuer ohne Verwendung einer Freisprechanlage explizit im Anhang 1 Ziffer 311 der Ordnungsbussenverordnung aufgeführt und mit einer Busse von CHF 100.– geahndet wird. Ob ein Verhalten während der Fahrt als eine Ablenkung im strafrechtlichen Sinne zu werten ist, bestimmt Art. 31 Abs. 1 SVG. Gemäss dieser Vorschrift muss «der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.» «Beherrschen» bedeutet in diesem Zusammenhang «dass der Führer Herr der Maschine bleibt, damit er jederzeit in der durch die Lage geforderten Weise raschestens auf sie einwirken und auf jede Gefahr ohne Zeitverlust zweckmässig reagieren kann». (BGE 76 IV 53,55) Die wohl wichtigste Voraussetzung zur Beherrschung des Fahrzeugs ist die gebotene
Aufmerksamkeit, die ein/e Fahrzeugführer/in gemäss Art. 3 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat. So ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung «nach den gesamten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen, der Zeit, der Sicht und den voraussehbaren Gefahrenquellen» zu beurteilen, in welchem Umfang diese gesetzliche Vorsichtspflicht in concreto den jeweiligen Verkehrsteilnehmer trifft. (BGE 120 IV 63, 65) Zudem hat ein/e Autofahrer/in die Vornahme von Verrichtungen bei der Verkehrsteilnahme, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschweren, zu unterlassen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Fahrzeuglenkers, der beim Fahren ein SMS schrieb und seine Aufmerksamkeit nicht mehr der Strasse zuwandte, was zur Folge hatte, dass er von der Fahrbahn abkam und mit einem Zaun kollidierte, abgewiesen und die Verurteilung der Vorinstanz wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln bestätigt. Entsprechend bestimmen sich die Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 31 Abs.1 SVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 VRV nach der Schwere der Verfehlung. So kommt bei groben Verletzungen der Verkehrsregeln Art. 90 Ziff. 2 SVG zum Zuge, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Alle anderen Verstösse fallen in den Anwendungsbereich von Art. 90 Ziff. 1 SVG und werden mit Busse bestraft. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Nebenbeschäftigung während der Fahrt dann eine strafrechtliche Relevanz erlangt, wenn das Beherrschen des Fahrzeuges im Sinne von Art. 31 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 VRV nicht mehr gewährleistet werden kann. Darunter fallen bspw. feurige Wortgefechte mit dem Partner oder Bedienung von elektronischen Kommunikations- oder Informationssystemen. Einen abschliessenden Vorschriftenkatalog mit Handlungen, die während der
Fahrt untersagt sind, gibt es nicht. Im Fall des Telefonierens hinter dem Steuer hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme gemacht und nahm diese Übertretung explizit in die Ordnungsbussenverordnung auf. Im Rahmen der oben erwähnten Präventionskampagne «Keine Ablenkung. Keine Unfälle.» sollen neben der medialen Präsenz häufigere Polizeikontrollen als Massnahme zur Bekämpfung von Ablenkung im Strassenverkehr dienen. Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, vor jeder Fahrt das Handy im Handschuhfach zu verstauen (oder eine Freisprechanlage zu verwenden), das Navigationsgerät einzurichten und erregte Debatten mit dem Partner während der Fahrt zu vermeiden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, werte Leserinnen und werte Leser, eine vorsichtige und aufmerksame Fahrt.
Munier Serag, MLaw Ammann Rechtsanwälte
Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienstleistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Anwaltskanzlei Ammann Rechtsanwälte, mit Sitz in Jegenstorf, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 –12.00 Uhr und 14.00 –17.00 Uhr, stehen Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Juristen von Ammann Rechtsanwälte für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mitgliederkarte mit der Mitgliedernummer griffbereit.
Ammann Rechtsanwälte Advokatur | Steuerpraxis | Notariat Löwenplatz 5 | Postfach 90 | 3303 Jegenstorf Telefon 031 763 13 13
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E x k l u s i ve AC S M u s i k- u n d Ku l t u r re i s e
New York Koch und K aufmann in Wer ther, Damrau in La Sonnambula, Wiener Philharmoniker 13.03. - 18.03.2014 Geniessen Sie New York mit seinem unvergleichlichen Angebot an Kultur. Sie erleben in der Met Sophie Koch und Jonas Kaufmann in "Werther", Diana Damrau in "La Sonnambula" und in der Carnegie Hall die Wiener Philharmoniker unter Zubin Mehta. Nebst unvergesslichen musikalischen Sternstunden erwarten Sie eine exklusive Führung im MoMA sowie interessante Rundfahrten in Manhattan und Brooklyn. Sie wohnen in einer luxuriösen Suite im Herzen des Big Apple und natürlich bleibt Ihnen auch genügend Zeit für individuelle Entdeckungen und einen grossen Einkaufsbummel.
Reiseprogramm
H i nwe i s e
13.03.2014, Donnerstag
Minimale Teilnehmerzahl: Maximale Teilnehmerzahl:
Flug mit Swiss nach New York (JFK Airport). Transfer ins Luxushotel The London NYC. Check-In, Zeit zur Erholung. Am Abend erwartet Sie die Reiseleitung zu einem kleinen Spaziergang und zu einem Begrüssungsdinner.
10 20
Für die Einreise in die USA und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen Schweizer einen Reisepass, der mind. 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
14.03.2014, Freitag VIP-Führung vor der offiziellen Öffnungszeit im berühmten MoMA (Museum of Modern Art). Danach Rundfahrt durch den Süden Manhattans. Sie sehen Broadway und Wall Street, als Gegensatz kleine Strassen und Plätze im Greenwich Village und in Soho. Nach dem Mittagessen besuchen Sie das 9/11 Memorial, die Gedenkstätte am Ground Zero. Rückkehr zum Hotel, Zeit zur Erholung. 19.30 Uhr "La Sonnambula" von Bellini in der Metropolitan Opera in einer Inszenierung von Mary Zimmermann und mit dem Dirigenten Marco Armiliato sowie den Solisten Diana Damrau, Javier Camarena und Michele Pertusi.
Sie sind verpflichtet vorgängig eine elektronische Einreisegenehmigung für $ 14 zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem neuen, maschinenlesbaren Schweizerpass, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde, oder mit dem biometrischen Pass ohne Visum in die USA einreisen können. Für die Einreise mit einem bisher gültigen, nicht biometrischen Pass ist ein Visum erforderlich.
15.03.2014, Samstag
H otel THE LONDON NYC ***** Exklusives Designer-Luxushotel in stilvoller, schlichter Eleganz an bester Lage in Midtown, unweit von 5th Avenue und Central Park. Die Wohn- und Schlafbereiche in den grosszügigen Suiten (46 m2) sind mit allem Komfort ausgestattet. Restaurant "Gordon Ramsey" mit franz. Küche, Restaurant "Maze" mit Fusion-Küche, Lounge-Bar. Fitnessclub. Amerikanisches Frühstücksbuffet. 555 Suiten.
Flu gplan Direkte Linienflüge nach New York JFK mit Swiss ab/bis Zürich in Economy oder Business Class. Zürich ab 09.50 LX 16 New York JFK an 13.55 New York JFK ab 19.20 LX 17 Zürich an 08.05 Flugplanänderungen vorbehalten.
ACS - R e i s e l e i t u n g Diese Reise wird von Beat Luginbühl, Präsident der Gesellschaft der Freunde des Stadttheaters Bern begleitet. Er betreute bereits viele anspruchsvolle ACS-Gruppen und weilt regelmässig in New York.
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Vormittag zur freien Verfügung. 13 Uhr "Werther" von Massenet in der Metropolitan Opera in einer Inszenierung von Richard Eyre und mit dem Dirigenten Alain Altinoglu sowie den Solisten Sophie Koch, Lisette Oropesa, Jonas Kaufmann, David Bizic und Jonathan Summers. Nach der Vorstellung Transfer zum Times Square und Abendessen in einem Restaurant mit atemberaubender Aussicht auf das Lichtermeer Manhattans.
16.03.2014, Sonntag Fahrt Richtung Norden nach Harlem, wo Sie am Mythos und der Renaissance dieses legendären Stadtteils teilnehmen und einen eindrucksvollen Gospelgottesdienst besuchen. Rückkehr zum Hotel und Zeit zur freien Verfügung. Um 19 Uhr steht in der berühmten Carnegie Hall der letzte musikalische Höhepunkt auf dem Programm. Die Wiener Philharmoniker unter der Leitung von Zubin Mehta und mit den Solisten Diana Damrau (Sopran) und Gil Shaham (Violine) spielen Werke von Korngold, Lanner, Lehar, Mozart, Nicolai, Strauss und Webern.
17.03.2014, Montag Zum Abschluss Ihrer Reise erleben Sie heute einen interessanten Ausflug nach Brooklyn. Im grössten New Yorker Stadtbezirk wohnten Künstler wie Britten, Capote oder Miller. Von der 1'834 m langen Brooklyn Bridge haben Sie einen einmaligen Blick auf die Skyline. Gemeinsames Mittagessen und Zeit für einen Spaziergang. Transfer zum Flughafen John F. Kennedy und Rückflug mit Swiss nach Zürich.
18.03.2014, Dienstag Ankunft in Zürich.
Vi e l e Le i s tu ngen Linienflüge mit Swiss in Economy oder Business Class ab/bis Zürich Flughafentaxen, Treibstoffzuschlag (ca. CHF 490.-) Flughafentransfers 4 hbernachtungen im Designer Luxushotel The London NYC inkl. Frühstücksbuffet Service, Taxen und MwSt im Hotel 3 Rundfahrten, MoMA-Besuch 2 Mittag- und 2 Abendessen (ohne Getränke) Gute Karten für 3 Vorstellungen (Met, Carnegie Hall) Ausführliche Reiseunterlagen Erfahrene ACS-Reiseleitung
Pre i s e Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)
NEW YORK Damrau, Koch und Kaufmann 13.03. – 18.03.2014 Doppelzimmer
Einzelzimmer
Economy Class
5'750
6'880
Business Class
8'950
10'080
Ihr Reisebüro kann eine Buchungspauschale verlangen. Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG für geführte Musikreisen.
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E x k l u s i ve AC S M u s i k- u n d Ku l t u r re i s e
Warschau Grosse K lassik am 18. Beethoven Oster Festival 10.04. - 13.04.2014 Bei der beliebten und exklusiven Galareise zum Beethoven Oster Festival sorgen eine konzertante Aufführung von Beethovens "Fidelio", ein Konzert des Royal Philharmonic Orchestras unter der Leitung von Charles Dutoit, ein Gala-Abend des International Classical Music Awards und ein Privatkonzert im Geburtshaus von Chopin für musikalischen Hochgenuss. Das besondere Rahmenprogramm, die ausgesuchte Gastronomie und spannende Begegnungen mit interessanten Persönlichkeiten machen diese Reise zu einem unvergesslichen Erlebnis. Sie werden nicht als Besucher sondern als Freund des Festivals erwartet.
Hotel LE REGINA ***** Boutique-Hotel mit viel Charme in einem ehemaligen Palais in der malerischen Altstadt. Mitglied der "Small Luxury Hotels of the World". Zimmer in freundlichen Farben mit allem Komfort. Restaurant "La Rôtisserie" unter Leitung eines preisgekrönten polnischen Kochs. Lobby mit Bar und Kamin. Gartenterrasse. Schwimmbad, Sauna. Frühstücksbuffet. 61 Zimmer.
10.04.2014, Donnerstag
Direkte Linienflüge mit Swiss nach Warschau. Zürich ab 12.00 LX 1348 Warschau an 14.00 Warschau ab 14.35 LX 1349 Zürich an 16.40 Flugplanänderungen vorbehalten.
Flug nach Warschau. Auf dem Weg ins Zentrum sehen Sie bereits erste bekannte Sehenswürdigkeiten wie das Chopin Denkmal oder den Kulturpalast. Mittagessen in einem Palais im Diplomatenviertel, einer der besten Adressen Warschaus. Check-In im Boutique-Hotel Le Regina im Herzen der Altstadt und Zeit zur Erholung. Am Abend konzertante Aufführung der Oper "Fidelio" von Ludwig van Beethoven mit dem Orchester und dem Chor der Philharmonie unter der Leitung von Jacek Kspszy und mit Melanie Diener und Erik Nelson Werner als Solisten. Leichtes Abendessen in einem originellen Lokal mit spezieller Dekoration nach dem Konzert.
11.04.2014, Freitag
12.04.2012, Samstag 10 20
Auf Einladung von Frau Elzbieta Penderecka, Gründerin und Direktorin des Beethoven Oster Festivals, findet ein exklusives VIP-Dinner für Künstler und interessante Persönlichkeiten statt, zu welchem die ACS-Gruppe eingeladen ist. Wir bitten um Verständnis, dass der Termin dieser Veranstaltung erst kurzfristig festgelegt wird.
ACS - R e i s e l e i t u n g
Auskünfte und Reservation:
Heute steht eine genussvolle und abwechslungsreiche Fahrt aufs Land auf dem Programm. In Zelazowa Wola erleben Sie ein exklusives Privatkonzert im Geburtshaus von Frédéric Chopin. In Tulewice sind Sie zum Mittagessen in ein privates Landhaus, welches ein Künstler liebevoll restauriert hat, eingeladen. Gerne zeigt er Ihnen auch seine interessante Kutschensammlung. Rückkehr nach Warschau und Zeit zur Erholung. Abends Konzert in der Philharmonie im Rahmen des International Classic Music Awards mit der Sinfonia Iuventus unter der Leitung von Jose Maria Florencio. Anschliessend festliches Abschiedsdinner in einem ausgesuchten Restaurant.
13.04.2014, Sonntag
Diese Reise wird auch 2014 wieder von David Frauch, Geschäftsführer ACS-Reisen AG, begleitet. Er weilt regelmässig in Warschau und betreut Sie zusammen mit der deutschsprachigen Kunsthistorikerin Marta Liwska.
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Fl u gpl a n
Stadtrundgang durch die malerische und charmante Altstadt. Besuch des nach dem Krieg originalgetreu wieder aufgebauten Königsschlosses mit den berühmten Bildern von Canaletto. Mittagessen in einem eleganten Lokal im altpolnischen Stil. Nachmittag zur freien Verfügung für einen Spaziergang entlang der Weichsel oder einen Einkaufsbummel in der Fussgängerzone der Krakauer Vorstadt. Am Abend geniessen Sie in der Philharmonie das Konzert des Royal Philharmonic Orchestras unter der Leitung von Charles Dutoit. Auf dem Programm stehen Werke von Dvorak und Brahms. Abendessen in einem eleganten Restaurant mit internationaler Küche.
H inweise Minimale Teilnehmerzahl: Maximale Teilnehmerzahl:
Reiseprogramm
Nach dem Frühstück Fahrt nach Wilanow vor den Toren der Stadt und Besuch von Schloss Wilanow, auch "Kleines Versailles" genannt. Führung durch das Schloss und die neu gestaltete Parkanlage. Anschliessend Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Zürich.
AC S - Le i s t u n g e n Linienflüge mit Swiss ab/bis Zürich Flughafentaxen, Flughafentransfers 3 Übernachtungen im Boutique-Luxushotel Le Regina mit Frühstücksbuffet Service, Taxen und MwSt im Hotel Führungen und Ausflüge gemäss Ausschreibung 3 Mittag- und 3 Abendessen (ohne Getränke) 3 beste Konzertkarten und Privatkonzert Begegnungen mit Künstlern Ausführliche Reiseunterlagen Erfahrene ACS-Reiseleitung
Pre i s e Preise Arrangement pro WARSCHAU Grosse Klassik am Beethoven Festival Person in CHF 10.04.– 13.04.2014 (mit Reise) Doppelzimmer
Einzelzimmer
Classic Zimmer
3'340
3'710
Superior Zimmer
3'490
4'010
Ihr Reisebüro kann eine Buchungspauschale verlangen. Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG für geführte Musikreisen.
ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Telefon 031 / 378 01 41 Telefon 044 / 387 75 10 06.11.13 16:57
Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Agenda
Agenda November 2013 Sonntag, 10. November
Preisverteilung ACS Slalom Trophy, Romanshorn
Dezember 2013 Fr / Sa, 27. / 28. Dezember
Fahrtraining Eis & Schnee, Flugplatz Saanen
Inserate
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