Beihefter Clubmagazin Automobil Club der Schweiz Ausgabe 2 /Mai 2014
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Editorial
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Neue Verwirrung um Strassenrechnung
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Club-Infos
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ACS und Zurich Versicherung
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Clubleistungen ACS Sektion Bern
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Jugendfahrlager JUFALA Zürich 2014
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Events & Motorsport
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Rückblick: Int. Ausbildungskurs Hockenheim
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Events & Motorsport
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Vorschau: Fahrtraining Dijon und Sportfahrerkurs Interlaken
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Auto & Verkehr
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Wann dürfen Autos vorgängig beschlagnahmt werden?
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Es war einmal
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Eine grobe und gefährliche Unsitte
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the club Besuchen Sie uns im Internet: www.acs-bern.ch Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch
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Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch
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Club-Infos
Editorial
Neue Verwirrung um Strassenrechnung Liebe Mitglieder und Freunde der ACS Sektion Bern Ende Februar berichteten die Berner Medien von einer neuen Studie, welche angeblich bestätige, dass die öffentliche Hand bei den Strassenkosten noch Geld drauflege. Die Interessenvertreter der Autofahrer würden somit zu Unrecht behaupten, dass der private Strassenverkehr eine Milchkuh sei. Wie ist jedoch die Realität? Die neue Studie Ein Grossratskandidat der Grünen aus Trubschachen kam auf die Idee, beim Luzerner Forschungs- und Beratungsunternehmen «Interface-Politikstudien» eine Studie in Auftrag zu geben zur Strassenrechnung des Kantons Bern. Wie meistens bei solchen Studien weiss der Auftraggeber bereits vorher, wie das Resultat der Studie sein wird, er finanziert sie ja auch, und meistens geht es darum, für Behauptungen und Meinungen eine angeblich wissenschaftliche Grundlage zu präsentieren. Deshalb erstaunt es nicht, wenn diese Studie zum Schluss kommt, dass der Kanton Bern, inkl. Gemeinden, bei der Strassenrechnung noch 270 Mio. Franken drauflege. Die Realität Bereits die vom Kanton Bern selbst im Jahre 2011 auf Datenbasis des Jahres 2009 erstellte Strassenrechnung weist ein Defizit von 146 Mio. Franken auf. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in den Ausgaben der strassenbezogene Aufwand der Kantonspolizei mit 140 Mio. Franken enthalten sind. Diese Kosten haben in der Strassenrechnung nichts zu suchen. Auch fehlt in der Strassenrechnung eine Abgrenzung für diejenigen Strassenabschnitte, Brücken, Unter- und Überführungen etc., welche nicht nur vom privaten Strassenverkehr, sondern auch vom öV, den Radfahrern und den Fussgängern mitbenützt werden. Schon das würde zu ganz anderen Zahlen führen. Ferner wird in beiden Studien darauf verwiesen, dass das Defizit eigentlich noch grösser sei, da sogenannte externe Kosten wie Spitalkosten von Unfallopfern, Umweltschäden etc. nicht eingerechnet seien. Dabei wird verkannt, dass es viel höhere externe Einnahmen gibt, welche durch die Strassenrechnung ebenfalls nicht erfasst werden: Erstens der ganze wirtschaftliche Nutzen und die Wertschöpfung bei der Erstellung der Strassen selbst (Unternehmen, Löhne, diverse Steuern und Abgaben, Zulieferer etc.). Zweitens, und noch wichtiger, ist der wirtschaftliche Nutzen zugunsten des Gewerbes und der Allgemeinheit, den jede Strasse bringt. Ohne ausgebautes Strassennetz sind die heutige Mobilität und somit weder der Güter- noch der Personenverkehr im heutigen Umfang möglich. Strassen sind die Grundvoraussetzungen für das Funktionieren unserer Wirt-
schaft und damit der ganzen Gesellschaft. Diese Einnahmen sind nicht bezifferbar und machen eigentlich jede Diskussion um defizitäre Strassenrechnungen überflüssig. Strassenrechnung Schweiz 2011 Vielleicht überprüfen die Verfasser vorerwähnter Studie auch einmal die Strassenrechnung der Schweiz. Dort sind die Zahlen jeweils klar ausgewiesen, letztes Mal für das Jahr 2011. Die anrechenbaren Einnahmen betragen 8448 Mio. Franken, die anrechenbaren Ausgaben 7151 Mio. Franken, was einem Überschuss von 1297 Mio. Franken entspricht. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus ca. 4700 Mio. Franken Investitionen in Infrastruktur und von 3600 Mio. Franken für Betriebsausgaben. Die Strassenrechnung der Schweiz 2011 ist am 17.12.2013 erschienen und ist auf der Homepage unter www.wfs.admin.ch abrufbar. Die Vorjahre wiesen ähnliche Zahlen aus. Der Überschuss fliesst in die Bundeskasse, und die Zweckentfremdung der Gelder ist somit klar ausgewiesen. Finanzierungsgrad ÖV Hintergedanke solcher Studien ist jeweils, die Strassenbenützer gegenüber den öV-Benützern möglichst schlecht darzustellen und zu dokumentieren, dass die Strassenbenützer den durch sie verursachten Aufwand nicht decken. Wie erläutert, halten solche Behauptungen einer näheren Überprüfung nicht Stand. Zudem wird dabei tunlichst verschwiegen, dass der öffentliche Verkehr sich nur zu 44% selbst finanziert und der Rest durch die öffentliche Hand quersubventioniert werden muss. An diese Quersubventionierung trägt, ob man dies wahrhaben will oder nicht, auch der Autofahrer durch all seine Steuern und Abgaben ein Wesentliches bei. Der Stimmbürger hat solche Machenschaften längst durchschaut: Der Kanton Bern sagte Ja zu einer deutlichen Senkung der Motorfahrzeugsteuern, und die Autobahnvignetten-Erhöhung wurde auch wuchtig verworfen. Bei beiden Abstimmungen hat sich der ACS Sektion Bern stark engagiert. Er wird dies auch weiterhin tun – im Interesse von uns allen! Herzliche Grüsse Andreas Blank Vorstand ACS Sektion Bern, Ressort Verkehr und Politik
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Clubleistungen
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Club-Infos
Jugendfahrlager JUFALA Zürich 2014
Das JUFALA bietet Jugendlichen, die noch keinen Lehrfahrausweis haben, die Chance erste Erfahrungen am Steuer zu sammeln, natürlich unter den Augen von staatlich geprüften Fahrlehrern. Die Teilnehmer erhalten einen ersten Eindruck vom Umgang mit Lenkrad, Schaltung und Pedalen. Die Theorie kommt auch nicht zu kurz. Diese einmalige Chance, sich auf die Fahrprüfung vorzubereiten, sollte man sich nicht entgehen lassen (viel Spass, wertvolle Erfahrungen, und sogar Fahrstunden können eingespart werden).
Durchgeführt werden die Lager 2014 in den Flumserbergen. Daten:
Sonntag, 13. bis Freitag, 18. Juli und Sonntag, 20. bis Freitag, 25. Juli
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Int. Ausbildungskurs Hockenheim Impressionen des vergangenen internationalen Ausbildungskurses in Hockenheim vom 10./11. März 2014
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Events & Motorsport
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Fahrtraining Dijon und Sportfahrerkurs Interlaken Fahrtraining mit Instruktion Dijon (F) In vier praktischen Kurvenlektionen lernen Sie den faszinierenden Circuit DijonPrenois kennen, um Ihr Fahrkönnen anschliessend im Fahrtraining zu perfektionieren – ideal für Hockenheim-Kenner! Kursdatum:
Freitag, 8. August 2014
Kurskosten:
CHF 730.– ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 70.– auf den Kurskosten.
Sportfahrerkurs Interlaken Wir zeigen Ihnen das kleine Einmaleins eines Sportfahrers auf dem Flugplatz Interlaken im Herzen des Berner Oberlandes. Kursdatum:
Samstag, 4. Oktober 2014
Kurskosten:
CHF 320.– ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.fahrkurs.ch oder rufen Sie uns an, selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch unter 031 311 38 28. Besuchen Sie uns auch auf Facebook
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Auto & Verkehr
Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen bei groben Verkehrsregelverletzungen:
Wann dürfen Autos vorgängig beschlagnahmt werden? Seit Januar 2013 ist Art. 90a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), welcher im Rahmen der «via sicura» geschaffen wurde, in Kraft. Diese Bestimmung räumt Strafgerichten die Kompetenz ein, Motorfahrzeuge einzuziehen und zu verwerten. Nach Medienmitteilungen wurden in verschiedenen Kantonen seit Inkrafttreten des Art. 90a SVG mehrere Strafverfahren gegen Lenker, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv missachteten, sogenannte «Raser», eröffnet und in nicht wenigen Fällen das Motorfahrzeug zur Sicherstellung beschlagnahmt. Die Voraussetzungen einer Einziehung sind gesetzlich geregelt. Nach Art. 90a SVG müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: 1. Mit dem Fahrzeug muss eine grobe Verkehrsverletzung begangen worden sein. 2. Die grobe Verkehrsverletzung muss in skrupelloser Weise begangen worden sein. 3. Die Einziehung muss geeignet sein, den Täter von weiteren groben Verkehrsverletzungen abzuhalten. Die Einziehung eines Motorfahrzeugs stellt zudem nach Lehre auch einen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, welche in der Bundesverfassung (Art. 26 BV) verankert ist. Neben den oben genannten Voraussetzungen müssen deshalb zudem die Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe (Art. 36 BV) erfüllt sein, so auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Sie ist insbesondere dann gewahrt, wenn es kein milderes Mittel als eine Einziehung zur Erreichung des Zwecks mehr gibt. Einzug von Fahrzeugen im Eigentum einer Drittperson Wie oben erwähnt, muss die Einziehung des Motorfahrzeugs verhältnismässig sein. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat eine Einziehung deshalb in der Regel zu unterbleiben. Eine Einziehung wäre allenfalls nur dann verhältnismässig, wenn die Drittperson keine Gewähr dafür bieten kann, dass der Täter wieder mit dem Fahrzeug fährt. Ein solcher Fall wäre vorstellbar, wenn sich das Fahrzeug im Eigentum der Freundin des Täters befindet und sie ihm dieses bereits vor der fraglichen Tat überlassen hat, obwohl er nicht über den Führerschein verfügte (BGE 1B_168/2012 vom 8. Mai 2012, E.2). Im Falle eines Leasingfahrzeugs wäre eine Einziehung nach herrschender Lehre unverhältnismässig, da der Täter schon alleine durch die Rückgabe an die Eigentümerschaft (Leasinggeber) des Fahrzeugs von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen mit diesem Fahrzeug abgehalten werden kann.
Wann dürfen Motorfahrzeuge bei Raserdelikten vorgängig beschlagnahmt werden? Als Zwangsmassnahme kann eine Beschlagnahme angeordnet werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und durch die Bedeutung der Straftat gerechtfertigt wird (Art. 197 Abs. 1 der Strafprozessordnung). Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit (Art. 36 Bundesverfassung) muss die Massnahme geeignet und erforderlich sein, um die Einziehung des Fahrzeugs sicherzustellen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat im Entscheid vom 25. April 2014 die Verhältnismässigkeit einer Beschlagnahmung mit folgender Begründung knapp bejaht: Am 10. Januar 2013 stoppte die Polizei einen BMW eines deutschen Staatsbürgers, welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 69 km/h überschritten hatte. Noch am selben Tag wurde durch die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zwecks Sicherstellung hinsichtlich einer späteren Einziehung des BMW angeordnet. Gegen diese Anordnung klagte der Lenker des BMW bis vor Bundesgericht und forderte die sofortige Freigabe des Fahrzeugs. Obwohl es sich beim Lenker um einen solventen und in geordneten Verhältnissen lebenden deutschen Staatsbürger handelte, erachtete das Bundesgericht die Verhältnismässigkeit als gegeben, da es für den deutschen Staatsbürger ein Leichtes gewesen wäre, den BMW in sein Heimatland zu überführen. Dies hätte eine allfällige Einziehung zwar nicht verunmöglicht, jedoch erschwert. Ein milderes Mittel war für das Bundesgericht nicht ersichtlich. Unterschiedliche Durchsetzung in den Kantonen hinsichtlich Beschlagnahmung Nach Medienmitteilung («10 vor 10» vom 21. Oktober 2013) wird die Beschlagnahmung von Motorfahrzeugen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Wäh-
rend im Kanton Aargau und Kanton St. Gallen konsequent beschlagnahmt wird (insofern der Täter im eigenen Fahrzeug unterwegs ist), erfolgt im Kanton Zürich eine solche Massnahme nur von Delinquenten, welche schon vorbestraft sind oder trotz Führerscheinentzugs sich wieder ans Steuer setzen würden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft steht einer konsequenten Beschlagnahmung kritisch gegenüber. Ob ein solches Vorgehen verhältnismässig sei, werde die Zukunft erst noch zeigen. Wird ein Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft zur Sicherstellung beschlagnahmt, ist dies nicht in jedem Fall mit dem Verlust des Fahrzeugs auf alle Zeiten gleichzusetzen. Ob die Voraussetzungen für eine spätere Einziehung plus Verwertung des Motorfahrzeugs erfüllt sind, entscheidet schlussendlich der Richter. Das heisst, die Staatsanwaltschaft muss vor Gericht die Einziehung und Verwertung beantragen. Kommt es zu einer Verwertung des Fahrzeugs werden mit dem Erlös zuerst die Verfahrenskosten gedeckt (Art. 90a Abs. 2 SVG), der Rest fliesst in die Staatskasse. Hanne-Lore Gertsch, MLaw Ammann Rechtsanwälte Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienstleistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Anwaltskanzlei Ammann Rechtsanwälte, mit Sitz in Jegenstorf, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 –12.00 Uhr und 14.00 –17.00 Uhr, stehen Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Juristen von Ammann Rechtsanwälte für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mitgliederkarte mit der Mitgliedernummer griffbereit.
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Beihefter Sektion BERN | Mai 2014
Es war einmal
Eine grobe und gefährliche Unsitte Beitrag aus dem Nachrichtenblatt vom Mai 1967:
Presse und Radio warnen unablässig alle Leute vor der Brandgefahr der Wälder und der dürren Wiesen. Es ist klar, dass die Ursache weniger bei mit Feuerzeug spielenden Kindern zu suchen ist als bei den Rauchern. Gewiss werden ohne böse Absicht, aber doch ganz gedankenlos, brennende Zündhölzer und Raucherwaren nicht nur von Fussgängern, sondern besonders auch von Automobilisten aus dem Fenster des fahrenden Wagens geworfen. Es ist dies eine schlechte Gewohnheit, welche nicht nur in der Zeit besonderer Brandgefahr vermieden werden sollte. Dass nämlich das ganze Jahr diesbezüglich eine Gefahr besteht, beweisen unzählige Klagen von Radfahrern und besonders von Motorradfahrern. Diese Verkehrsteilnehmer, welche gerne als Menschen zweiter Klasse betrachtet und behandelt werden, bitten unsere werten Automobilisten so
höflich wie dringend, die Aschenbecher des eigenen Wagens inskünftig verwenden zu wollen. Wenn auch die meisten Motorradfahrer Schutzbrillen tragen, so ist es keine Freude, brennende Zigaretten ins Gesicht und auf die Kleider gespickt zu bekommen. Noch katastrophaler sind Vergaserbrände, welche durch diese unbesonnene Weise verursacht werden können. Das Gleiche gilt für alle Abfälle, welche immer wieder aus Wagenfenstern leichtsinnig herausgeworfen werden. So flogen mir einmal Orangenschalen von einem mich überholenden Wagen auf der Autobahn ins Gesicht, was bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h einer saftigen Ohrfeige gleichkommt und das Brillenglas zerbrechen könnte. Allen Automobilisten danken wir zweirädrigen Strassenbenützer im Voraus herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.
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E x k l u s i ve AC S E r l e b n i s re i s e I n d i a n S u m m e r m i t D av i d Fra u c h
USA - Kanada Die farbenfrohe Pracht des I ndian Summers 13.09. - 26.09.2014 Geniessen Sie die faszinierende, farbenfrohe Pracht des Indian Summers, zauberhafte Landschaften, englischen Lifestyle, französischen Charme und pulsierende Metropolen an der Ostküste der USA und Kanadas. Auftakt dieser spannenden Reise ist in Boston, der Hauptstadt von Massachusetts und eine der ältesten, wohlhabendsten und kulturell reichsten Städte der USA. Sie sehen eine interessante Symbiose aus englischen Traditionen und dynamischer Moderne und besuchen auch Cambridge, Harvard, Plymouth und das legendäre Cape Cod. Die Rundreise führt Sie entlang der Küste durch Massachusetts und New Hampshire in den Bundesstaat Maine. Reizvolle Landschaften, wildromantische Küstenriffe und verträumte Orte im Kolonialstil erwarten Sie. Nach dem Besuch des bekannten Acadia Nationalparks geht die Fahrt quer durch Maine in die kanadische Provinz Quebec. Die Hauptstadt Quebec City bezaubert mit ihrem Charme genauso wie auch die weite Flusslandschaft entlang des Sankt-Lorenz-Stroms, wo Sie Wale beobachten können. Zum Abschluss zeigen wir Ihnen Montreal, eine quirlige Metropole, die Kleinstadtidylle mit Grossstadtflair verbindet. Erleben Sie unter kundiger Leitung Natur und Kultur in grosser Vielfalt.
H ote l s
Reiseprogramm
Sie übernachten in Boston im renommierten und neu renovierten Luxushotel Fairmont Copley Plaza in grosszügigen Deluxe Zimmern mit allem Komfort. In Bar Harbor (The Harbourside Hotel), Quebec City (Hotel Manoir Victoria), Tadoussac (Hotel Tadoussac) und Montreal (St. Martins Hotel) haben wir für Sie erstklassige BoutiqueHotels mit speziellem Charme und Zimmern mit viel Komfort ausgesucht. In allen Häusern stehen gastronomische Einrichtungen wie Restaurant und Bar sowie ein Fitnessbereich zur Verfügung, und alle Hotels lassen aufgrund der Lage auch individuelle Entdeckungen zu.
13.09.2014, Samstag Zürich - Boston
Fl u gpl a n Bequeme Direktflüge Zürich - Boston und Montreal Zürich mit Swiss in Economy oder Business Class. Zürich Boston Montreal Zürich
ab an ab an
17.30 19.55 16.55 06.15
Flugplanänderungen vorbehalten.
Reiseleitung
LX 52 LX 87
17.30 Uhr Abflug mit Swiss Flug LX 85 nach Boston. 19.55 Uhr Ankunft in Boston. Transfer zum renommierten Hotel Fairmont Copley Plaza im Herzen der Stadt.
14.09.2014, Sonntag Boston und Cambridge Nach dem Frühstück erwartet Sie eine deutschsprachige Fremdenführerin zur grossen Rundfahrt durch diese vielfältige Stadt. Sie erfahren auf dem "Freedom Trail" viel Wissenswertes über die Geschichte. Das "Old State House" z.B. ist das älteste noch stehende öffentliche Gebäude Bostons und hier wurde 1776 die Unabhängigkeitserklärung verkündet. Ausserdem sehen Sie gepflegte Parkanlagen, den Stadtteil "Back Bay" mit viktorianischen Backsteinhäusern, die "Old North Church", das älteste aktive Kirchengebäude der Stadt, und den Vorort Cambridge mit der Harvard Universität. Beim quirligen "Quincy Market" endet die Rundfahrt. Möglichkeit für ein individuelles Mittagessen. Nachmittag zur freien Verfügung und zur Erholung. Am Abend gemütliches Abendessen in einem typischen Restaurant.
15.09.2014, Montag Boston und Umgebung Heute fahren Sie nach Plymouth zum Freilichtmuseum "Plimoth Plantation", welches das Leben der Pilger des 17. Jh. zeiegt. Beim Plymouth Rock, der Anlegestelle der Pilger, bestaunen Sie die Kopie der Mayflower. Mittagessen und Weiterfahrt zur beliebten Halbinsel Cape Cod. Besuch des Cape Cod Museums und Spaziergang in Hyannis, wo Sie das Kennedy Monument sehen. Rückkehr nach Boston und Abend zur freien Verfügung.
Diese Reise wird von David Frauch, Geschäftsführer ACS-Reisen AG, begleitet. Er weilte schon mehrmals an der Ostküste der USA sowie in Kanada und steht Ihnen während der gesamten Reise als versierter Organisator und charmanter Gastgeber zur Verfügung. Die lokale Agentur steht unter Schweizer Leitung. Führungen werden von erfahrenen und an den meisten Orten deutschsprachigen Fremdenführern begleitet. In kleineren Orten, Museen und im Acadia Nationalpark erfolgt die Führung in englischer Sprache und wird auf Deutsch übersetzt.
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E x k l u s i ve AC S E r l e b n i s re i s e I n d i a n S u m m e r m i t D av i d Fra u c h 16.09.2014, Dienstag Boston - Portland - Bar Harbor Heute verlassen Sie Boston und fahren nach Portland, Hafenstadt und grösster Ort im Bundesstaat Maine. Sie sehen die Residenzen ehemaliger Kapitäne, den meist fotografierten Leuchtturm der USA und das "Victoria Mansion", ein im italienischen Stil erbautes Herrenhaus. Nach dem gemeinsamen Mittagessen an der Waterfront Weiterfahrt nach Bar Harbor, einem Fischereihafen und Tor zum nahen Acadia Nationalpark. Zimmerbezug im Hotel Harborside direkt am Hafen. Abend zur freien Verfügung.
21.09.2014, Sonntag Quebec City - Tadoussac
17.09.2014, Mittwoch Acadia Nationalpark Nach dem Frühstück kurze Fahrt zum Acadia National Park. Der 200'000 ha grosse Park ist bekannt für seine zerklüftete Felsküste sowie seine eher raue Landschaft mit Bergen und Seen. Er gehört zu den zehn meistbesuchten Nationalparks der USA. Ein speziell ausgebildeter Naturführer spaziert mit Ihnen durch die herrliche Natur. Nach dem Mittagessen Rückkehr nach Bar Harbor. Der Nachmittag steht zur Erholung zur freien Verfügung.
Sie besuchen am Ufer des Sankt-Lorenz-Stroms die Wallfahrtskirche Sainte-Anne-de-Beaupré, eine der bedeutendsten Wallfahrtskirchen Nordamerikas. Sie sehen auch den St. Anne Canyon, eine 60 m tiefe Schlucht mit Hängebrücken. Kaffeepause im ehemaligen Eisenbahner-Hotel und Fahrt nach Tadoussac, wo Sie mit der Fähre zu Ihrem Hotel mit maritimem Flair übersetzen. Hier wurde der Film "Hotel New Hampshire" mit Jodie Foster, Nastassja Kinski und Bob Lowe gedreht. Abendessen im Hotel.
18.09.2014, Donnerstag Maine - Lac Mégantic - Quebec City
22.09.2014, Montag Tadoussac und Umgebung
Heute heisst es Abschied nehmen von den Vereinigten Staaten. Über den Grenzübergang "Coburn Gorge" gelangen Sie nach Kanada, genauer gesagt in die Provinz Quebec. Mittagessen im Nationalpark am Lac Mégantic und Führung im Astrolab, dem bekannten Observatorium auf 1'111 m Höhe. Weiterfahrt nach Quebec City, wo Sie am Abend eintreffen und Ihr Zimmer in einem charmanten Boutique-Hotel beziehen.
Der heutige Tag steht im Zeichen der Wale, die sich von Juli bis Oktober, wenn das Salzwasser aus dem Meer flussaufwärts fliesst, hier aufhalten. Die Region gilt als eine der besten Walbeobachtungsplätze der Welt. Bootsfahrt, Besuch des interessanten Museums CIMM und Spaziergang zu den Dünen. Abendessen im Hotel.
19.09.2014, Freitag Quebec City
Mit der Fähre überqueren Sie heute wieder den SanktLorenz-Strom und fahren entlang des künstlich vergrösserten Flusses, auf welchem grosse Frachtschiffe zu sehen sind. Mittagshalt mit Picknick beim Cap Tourmente. Weiterfahrt nach Montreal, wo Sie am Abend im charmanten Boutique-Hotel St. Martins eintreffen.
Nach dem Frühstück zeigen wir Ihnen unter kundiger Leitung die historische Hauptstadt der Provinz Quebec. Sie wurde bereits 1985 von der UNESCO als Weltkulturerbe ausgezeichnet und fasziniert durch ihr spätmittelalterliches Stadtbild mit einer noch immer intakten Stadtmauer und echtem französischem Flair. Wahrzeichen der Stadt ist das imposante, über der Stadt thronende "Château Frontenac". Nach dem Besuch eines Marktes steht Ihnen der Nachmittag für einen individuellen Bummel oder zur Erholung zur freien Verfügung. Am Abend dürfen Sie sich auf ein Abendessen in einer ganz besonderen Atmosphäre freuen.
20.09.2014, Samstag Quebec City und Umgebung Nach dem Frühstück beginnt ein gemütlicher und genussvoller Ausflug. Sie fahren auf dem bekannten Königsweg, "Chemin Du Roy" in südöstlicher Richtung und entdecken viele kleine Dörfer mit französischem Charme! Mittagspause in "Trois-Rivières", wo Sie in einem originellen Restaurant auf einer Ahornsirup-Farm zu Gast sind und in die Faszination und in die Geheimnisse der für Kanada äusserst bedeutenden Ahornsirup-Produktion eingeweiht werden. Am Nachmittag Rückfahrt über die Schnellstrasse nach Quebec City und Abend zur freien Verfügung.
H i nwe i s e Minimale Teilnehmerzahl: Maximale Teilnehmerzahl:
10 20
Schweizer, Deutsche und Österreicher benötigen für die Einreise in die USA und nach Kanada einen 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen Reisepass. Sie sind verpflichtet für die USA vorgängig eine elektronische Einreisegenehmigung für $ 14 zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit dem neuen, maschinenlesbaren Schweizerpass, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde, oder mit einem biometrischen Pass ohne Visum in die USA einreisen können. September ist eine für die Westküste der USA und Kanadas ideale Reisezeit mit angenehmem Herbstwetter und Tagestemperaturen zwischen 18 und 25 Grad. Die Zeitverschiebung an der amerikan. Ostküste beträgt im September minus 6 Stunden zur Schweiz (MEZ).
23.09.2014, Dienstag Tadoussac - Montreal
24.09.2014, Mittwoch Montreal Stadtrundfahrt durch Montreal mit ihrer spannenden Mischung aus franz. Charme und amerikan. Grossstadt. Spaziergang durch die malerische Altstadt und Fahrt zum Hausberg "Mont Royal", von wo aus Sie einen schönen Blick über die Stadt haben. Nachmittag zur freien Verfügung. Abschiedsabendessen in einem wiederum ganz besonderen Lokal, lassen Sie sich überraschen.
25.09.2014, Donnerstag Montreal - Zürich Der Vormittag steht Ihnen für einen individuellen Bummel und letzte Einkäufe zur freien Verfügung. Am frühen Nachmittag Transfer zum Flughafen und 16.55 Uhr Rückflug mit LX 87 nach Zürich.
26.09.2014, Freitag Montreal - Zürich
Vi e l e Le i s t ungen • Linienflüge Zürich - Boston und Montreal - Zürich mit Swiss in Economy oder Business Class inkl. Flughafentaxen (ca. Fr. 600.-) • Alle Flughafentransfers • 12 Übernachtungen in Luxus- und Erstklasse- und Boutiquehotels mit Frühstücksbuffet • Rundfahrten mit modernem, klimatisierten Reisebus • Ausflüge, Besichtigungen, Führungen und Eintritte gemäss Reiseprogramm • 6 Mittag- und 5 Abendessen (ohne Getränke) • Ausführliche Reiseunterlagen • Versierte lokale, deutschsprachige Fremdenführer und englischsprachige Museums- und Naturführer • Erfahrene ACS-Reiseleitung durch David Frauch
06.15 Uhr Ankunft in Zürich, individuelle Heimreise.
Pre i s e Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)
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Einzelzimmer
Economy Class
8'250
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Business Class
11'750
13'950
Annullations- & Rückreise-Versicherung:
auf Anfrage
Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG gemäss Katalog Musikeisen 2014.
Auskünfte und Reservation:
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ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich
Telefon 044 / 387 75 10
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Beihefter Sektion BERN | Mai 2014
Agenda
Agenda Mai 2014 Fr/Sa 2./3. Mai
18. Slalom Interlaken
Samstag, 17. Mai
39. Nationaler Automobilslalom Saanen
August 2014 Freitag, 8. August
Fahrtraining mit Instruktion Dijon
September 2014 Sa/So 6./7. September
Bergrennen Gurnigel (Verein Bergrennen Gurnigel)
Leider haben wir vom Hockenheimring im September kein Datum zur Durchführung eines Ausbildungskurses in Hockenheim erhalten.
Oktober 2014 Samstag, 4. Oktober
Sportfahrerkurs Interlaken
Dezember 2014 Datum offen
Fahrtraining Eis & Schnee Saanen
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