Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Beihefter Clubmagazin Automobil Club der Schweiz Ausgabe 4, Oktober 2014

& lifestyle

ACS BERN Club-Infos

Übernahme ACS Sektion Seeland/Jura Eine Dienstleistung des ACS

Fahrberatung für jedermann

Unfallverhütung und Verkehrserziehung

Jugendliche lernen durch Erleben – mit dem ACS und der Polizei ACS_BE_04_Okt_2014.indd 1

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Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG

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Inhalt

Inserate

Die Schweizer Qualitätsgarage. Jede Grösse. Jede Ausführung. g Ausstellunnglich

jederzeit z

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Editorial

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Darf Autofahren Spass machen?

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Club-Infos

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Übernahme ACS Sektion Seeland /Jura

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Events & Motorsport

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Fahrberatung für jedermann – eine Dienstleistung des ACS

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Politik & Verkehr

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Aus der juristischen (Alltags-)Praxis: Verkehrsdelikte im benachbarten Ausland

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Unfallverhütung und Verkehrserziehung: Jugendliche lernen durch Erleben – mit dem ACS und der Polizei

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Es war einmal

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Der Sonntagsfahrer Nachrichtenblatt Nr. 4 vom 9. Oktober 1958

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Agenda

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Impressum Herausgeber Automobil Club der Schweiz ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 acs.bern@acs.ch www.acs.ch

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Chefredaktor und Geschäftsführer Christoph Jöhr christoph.joehr@acs.ch

Inserate KROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 media@kromer.ch

Druck und Inseratenverwaltung KROMER PRINT AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34

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Club-Infos

Editorial

Darf Autofahren Spass machen? In der Werbung wird er immer noch verkauft: Der Traum vom unbeschwerten, individuellen Autofahren mit eleganten, sportlichen und schnellen Autos auf freien Strassen in schöner Natur. Die Realität sieht anders aus. Staus zu den Stosszeiten in Städten, Agglomerationen, auf Autobahnen. Radargeräte und Distanzmesser an allen möglichen und unmöglichen Stellen. Einschneidende Massnahmen durch via secura. Immer mehr technische Hilfsmittel, die einem beim Fahren unterstützen sollen. Und Zukunftspläne gewisser Politiker, die alle Autos von Computern ferngesteuert haben möchten in festgelegten Routen. Wo bleibt da der Spass am Autofahren? Trotz allem ist die Popularität von Auto und Motoren ungebrochen. Formel 1, Motorradrennen und weitere Motorsportarten erfreuen sich unveränderter Beliebtheit. Obwohl natürlich auch kleine sparsame Autos und Elektroautos im Trend sind, gibt es eine breite Schicht, die immer noch grossmotorige, leistungsstarke und sportliche PWs bevorzugen. Auch bei diesen ist der Benzinverbrauch in den letzten Jahren deutlich gesunken und man muss nicht mehr ein schlechtes Gewissen haben, solche Autos zu besitzen. Ohnehin scheint die Diskussion um die CO2 -Problematik im Zusammenhang mit der neuen Energiepolitik (AKWs abschalten und mit Kohlekraftwerken ersetzen) etwas abgeflaut zu sein. Auch unsere ACSeigenen Angebote, sei es in Hockenheim, Dijon oder Slaloms in der Schweiz sind nach wie vor sehr gut besucht. Ferraritreffen, Oldtimerausstellungen, Bergrennen und Automobilsalons ziehen viele Leute an. Aber es ist auch klar, dass die immer grössere Anzahl Fahrzeuge auf unseren Strassen zunehmend problematisch wird. Primär muss das Strassennetz weiter ausgebaut werden. Der Kampf um die Mittel ist im vollen Gang. Die «freie Fahrt für freie Bürger» gehört aber so oder so der Vergangenheit an, dafür ist es zu eng geworden in der Schweiz. Andere Politiker haben zudem ganz andere Vorstellungen: Road Pricing, forciertes Carsharing, ferngesteuerte Autos auf vorgegebenen Routen etc. Der freie Individualverkehr war diesen Politikern schon immer ein Dorn im Auge. Irgendwann haben sie eingesehen, dass eine Einschränkung dieses Verkehrs mit gleichzeitigem Ausbau des öV politisch nicht durchsetzbar ist und seitens des öV schlicht die Kapazitäten fehlen. Also entwickelt man halt andere Ideen.

Auch diese werden scheitern. Der Bürger will seine individuelle Mobilität behalten, und er will sie auch bezahlbar erhalten, wie die Abstimmung über die Autobahnvignetten gezeigt hat. Aber es wird auf beiden Seiten Kompromisse geben müssen, wenn die Anzahl Fahrzeuge weiter so ansteigt. In den Städten und auf den meistbefahrenen Autobahnabschnitten braucht es kreative Ideen, die aber ohne Zwang auskommen sollten. Auch von anderer Seite wird der Spass am Autofahren zunehmend eingeschränkt. Waren die technischen Unterstützungen für den Fahrer früher willkommene Erleichterungen, entwickeln sie sich zunehmend zur Bevormundung. Es gibt heute Hilfen fürs selbstständige Einparkieren, automatisches Abbremsen bei zu naher Distanz, automatisches Abstellen des Motors beim Anhalten, Lenkhilfe beim Kurvenfahren, Tempomat etc. Heute kann zwar jeder noch mehr oder weniger selbst entscheiden, ob er das alles wirklich will oder ob er wie früher einfach selbst die Verantwortung trägt. Aber wie lange noch? Innovation und technischer Fortschritt werden dafür sorgen, dass das Auto der Zukunft noch weitere Überraschungen bringen wird. Vielleicht solche, die unsere Probleme mit den verstopften Strassen lösen helfen. Vielleicht aber auch solche, die dereinst wirklich den Fahrer überflüssig machen. Das wird aber noch eine Weile dauern.

Bis dahin sollten wir uns die Freude am Autofahren nicht nehmen lassen.

Herzliche Grüsse Andreas Blank Vorstand ACS Sektion Bern, Ressort Verkehr und Politik

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Club-Infos

Übernahme ACS Sektion Seeland/Jura Liebe ACS Mitglieder Vor genau 100 Jahren, nämlich im Jahr 1914, wurde die Sektion Seeland/Jura des ACS mit Sitz in Biel gegründet. Das Jubiläum, welches im Kreise der ACS Sektion Seeland/Jura gefeiert wird, bildet gleichzeitig auch den würdigen Schlusspunkt einer bisher eigenständig agierenden ACS Sektion. Die Mitglieder der ACS Sektion Seeland/ Jura werden per 1. Oktober 2014 Mitglieder der ACS Sektion Bern. Wer diesen Wechsel nicht vollziehen will, hat die Möglichkeit, bis Ende Jahr zu einer anderen Sektion (insbesondere die französischsprechenden Mitglieder zur ACS Sektion Neuchâtel) zu wechseln. Diesem Vorgehen wurde sowohl an den Generalversammlungen der beiden Sektionen (Bern: 23. April 2014; Seeland / Jura: 13. Mai 2014) als auch an der ACS Delegiertenversammlung vom 20. Juni 2014 zugestimmt.

Die Ziele dieses dringlichen und notwendigen Vorgehens sind für die ACS Sektion Seeland/Jura wie auch ACS Sektion Bern die folgenden: Gewährleistung einer optimalen Nachfolgeregelung und Sicherstellung bzw. Überführung des Mitgliederbestands.

In diesem Sinne heissen wir nun sämtliche Mitglieder der ACS Sektion Seeland/Jura recht herzlich willkommen! Die ACS Sektion Bern ist überzeugt, einen tadellosen Service rund um die ACS Mitgliedschaft bieten zu können.

Der Standort in Biel an der Hugistrasse 2 Christoph Jöhr, im Büro des VZB soll beibehalten werden. Geschäftsführer ACS Sektion Bern Die ACS Mitglieder werden in Biel weiterhin kompetent bedient. Zudem ist die Nähe Eva Beer, zu unserem Kooperationspartner ZURICH Geschäftsführerin ACS Sektion Seeland/Jura Versicherungsgesellschaft (in Biel die ZURICH Generalagentur Ivan Petrovic) geUeli Hänsenberger, währleistet. Präsident ACS Sektion Bern Zudem soll auch künftig ein Mitglied des Vorstandes der ACS Sektion Seeland/Jura Silvio Beer, in den Vorstand der ACS Sektion Bern inPräsident ACS Sektion Seeland /Jura tegriert werden.

Inserate

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Events & Motorsport

Fahrberatung

Fahrberatung für jedermann – eine Dienstleistung des ACS Dieses Angebot zur freiwilligen Fahrberatung ist weder Test noch Kontrolle, sondern dient der persönlichen Bestandesaufnahme. Im Gespräch und auf der Checkfahrt mit den Fahrberatern erhalten Interessierte Tipps und Informationen, die ihnen den Alltag im Strassenverkehr erleichtern. Grundziel soll das Senken der Verkehrsopferzahlen auf unseren Strassen sein. Je früher der Kontakt zwischen Fahrer und Fahrberater hergestellt wird, desto früher können im Zeitalter der (noch) unbefristeten Fahrerlaubnis allfällige Fahr- und Verkehrsdefizite ausgeglichen und Unfälle vermieden werden. Sicheres Lenken von

Fahrzeugen bedingt ein reibungsloses Funktionieren des Regelkreises «Fahrer – Fahrzeug – Strasse». Während sich die Segmente «Fahrzeug – Strasse» im Laufe der Zeit meist positiv entwickeln, baut der Fahrzeuglenker seine Fahrtauglichkeit und Fahrkompetenz mit zunehmendem Alter stetig ab. Dies hat zur Folge, dass der eben erwähnte Regelkreis gestört wird und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer nach sich zieht. Die Fahrberatung ist keine Prüfung! Sie ist vielmehr eine freiwillige Kontrollfahrt. Am Ende dieser Fahrt erhalten die Teilnehmer/innen ein Feedback über das Resultat und die Defizite.

Interessierte können sich bei Christoph Jöhr melden: ACS Sektion Bern, Eigerstrasse 2, 3007 Bern, Tel. 031 311 38 13, E-Mail: christoph.joehr@acs.ch. Christoph Jöhr wird Sie an einen vom ACS spezialisierten Fahrberater vermitteln oder allfällige Fragen beantworten.

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Themenseiten

Š Bild: Andreas Dengs, Essen (Ruhr)/pixelio.de

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Publi-Reportage

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Publi-Reportage

Mit allen Sinnen entspannen und geniessen Keine Frage, Wellness lässt sich erleben – mit Körper, Geist und Seele – und mit allen fünf Sinnen. Das sole uno im Parkresort Rheinfelden stellt dies auf vielfältige Art und Weise unter Beweis.

Täglich geöffnet 8.00 – 22.30 Uhr. Letzter Eintritt 20.30 Uhr, Ende Bade- und Saunazeit 22.00 Uhr. Zutritt Bad ab 4 Jahren (in Begleitung eines Erwachsenen); Sauna ab 14 Jahren; Massagen ab 18 Jahren. Die gesamte Wellness-Welt (Badeund Saunalandschaft) steht mit einer Eintrittskarte offen, der Preis ist zeitabhängig (ab CHF 25.–). Geschenkgutscheine, Massagen und Arrangements unter www.shop-soleuno.ch auch zum Downloaden

Ob leuchtende Farbspiele im Innenbecken, tanzende Flammen in der Sauna oder bunte Fische im Riesenaquarium des WarmluftRuheraums – das Auge wird in der Wellness-Welt sole uno verwöhnt. Nahezu verschwenderisch lässt sich Wohlbefinden allerorten (er-)fühlen: sanft massierend im Sole-Sprudel, fein berieselnd unter dem warmen Tropenregen, urgewaltig unter den Alpen-Wasserfällen oder gemütlich entspannt vor dem Cheminée im Ruheraum. Es duftet nach Minze, Orange oder Kokos in den Aroma-Dampfbädern, nach frischer Birke beim Wenik-Aufguss in der russischen Banja und verführerisch süsslich beim SalzHonig-Peeling in der finnischen Sauna. Und was hört man? Im besten Fall nichts – nur erholsame Ruhe beim Entspannen in harmonischen Liegeräumen. Aber auch sanfte Unterwasser-Entspannungsmusik beim Floaten im Intensiv-Solebecken, fröhliches Blubbern gepaart mit angeregtem Plaudern im SoleAussenbecken bis hin zu lauten Jauchzern beim Eintauchen ins Eisbad dringen aus den mannigfaltigen Wellness-Welten an unser Ohr. Bleibt zu guter Letzt nur noch der Geschmackssinn: Natürlich kann man den Salzgehalt der wohltuenden Rheinfelder Natursole ® auch schmecken, beim Baden in den verschiedenen Becken wie auch beim tiefen Einatmen in der Sole-Inhalationsgrotte.

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Empfehlenswerter, und sicherlich schmackhafter, ist jedoch ein frischer Fruchtsaft an der Vista-Vital-Bar oder ein Wellness-Salat hoch über dem Innenbecken im Restaurant Vista Mar. Ab Ende Oktober ergänzt eine MassageLounge das Angebot. Hier regieren feine Düfte und Öle, erlesene Materialien, Achtsamkeit und eine entspannende Atmosphäre. Massagen, Peelings und Packungen verwöhnen nicht nur den Körper, auch Geist und Seele geniessen hier eine Auszeit.

KONTAKT: Wellness-Welt sole uno im Parkresort Rheinfelden Roberstenstrasse 31 CH-4310 Rheinfelden Tel. +41 61 836 67 63 www.soleuno.ch

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Publi-Reportage

Romantik Hotel Landgasthof zu den Drei Sternen

Vier Sterne am Schlosshügel Brunegg Wer den Aargau kulinarisch entdecken will, der kommt um den «Drei-Sternen-Landgasthof» mit den vier Sternen nicht herum. Fast jede Ausflugsroute zwischen Zürich, Aarau, Basel und Baden / Brugg führt kulinarisch schlussendlich an den Schlosshügel zu Brunegg. Hier finden Feinschmecker und Ausflügler ein gastliches Kleinod mit Atmosphäre und Charme. Anfang dieses Jahres wurde der Landgasthof in die auserlesene Gilde der Romantik Hotels aufgenommen und erhielt vom Sommelier-Verband SVS / ASSP die Auszeichnung «Beste Weinkarten 2013» zugesprochen. Als Seminarhotel ist das Haus am Schlosshügel eine bevorzugte Adresse. Dazu trägt auch die ideale Lage am Autobahnkreuz A1 / A3 – an der Hauptschlagader der Schweizer Wirtschaft – zwischen Zürich, Bern und Basel bei.

Das Haus mit Qualität, das Haus mit Ambiance: Romantik Hotel Landgasthof zu den Drei Sternen Hauptstrasse 3, 5505 Brunegg Tel 062 887 27 27, Fax 062 887 27 28 info@hotel3sternen.ch www.hotel3sternen.ch

2 x Sonntags-Lunch

Fondue-Wetter?

Lieber 3-Sternen-Gast – es erwartet Sie ein reichhaltiges, «gluschtiges» LunchBuffet mit vielen knackigen Salaten, frischem Obst und schmackhaften, gesunden, regionalen und saisonalen Gemüsen, abwechslungsweise mit Pasta, Risotto, Wok, saftigem Braten, Grillspezialitäten und feinen Desserts à discrétion. Das Sonntags-Buffet ist für Langschläfer und Spätaufsteher, für alle, die am Sonntag nicht gerne kochen, abwaschen oder den Sonntags-Krimi nicht verpassen wollen.

An kalten Abenden empfielt sich als Seelenwärmer und Aufsteller unser Haslitaler Älpler-Fondue. In geselliger Runde erleben Sie die anregende und wärmende Wirkung eines einzigartig rassigen Käsefondues à la Haslital. Schlosskeller Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 16.30 bis 24.00 Uhr

Wann: 26. Oktober 2014 30. November 2014 jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr Um Reservation wird gebeten.

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Publi-Reportage

61. Zürcher Wein-Ausstellung 30. Oktober bis 13. November 2014, 12 Schiffe am Bürkliplatz Über 4000 Weine, Degustation, Wein-Forum, Restaurants

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Publi-Reportage

Š Bild: Andreas Dengs, Essen (Ruhr)/pixelio.de

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Fahrtraining Eis & Schnee Verbessern Sie Ihre Fahrtechnik unter schwierigen winterlichen Verhältnissen – für mehr Sicherheit im Alltag. Dabei stehen Ihnen erfahrene Instruktoren zur Verfügung und fordern Sie Schritt für Schritt, genau so wie es Ihrer persönlichen Situation entspricht.Wenn Sie Freude am Fahren haben und lernen wollen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug auf Eis und Schnee sicher zu fahren, dann werden Sie einen unvergesslichen Tag erleben! Kursort

Traditionellerweise findet das Fahrtraining auf dem Flugplatz in Saanen statt. Eine präparierte Eis- und Schneepiste bietet ideale Übungsvoraussetzungen.

Programm

Kursbeginn: 08.00 Uhr, Kursdauer: ca. 8 Std. Wir bieten: Einführungstheorie / praktische Demonstrationen / sichere Fahrtechnik / Beherrschen des Fahrzeuges im Kurvenbereich / Bremsübungen / interessante Gespräche und gute Kontakte.

Kursdaten

Montag, 29. Dezember 2014 Dienstag, 30. Dezember 2014

Kurskosten

CHF 360.– (Preisänderungen vorbehalten) Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeld enthalten. ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf den Kurskosten.

Teilnahmebedingungen

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahrzeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelassenen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangt werden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard bei Personenwagen).

Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch

Anmeldung, Organisation und Information ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2 CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28 Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch www.fahrkurs.ch

Anmeldetalon

Name

Vorname

Strasse/Nr.

PLZ/Ort

Ich melde mich für folgendes Kursdatum an:

Telefon

Geburtsdatum

Kursdaten Montag, 29. Dezember 2014 Dienstag, 30. Dezember 2014 (Anmeldeschluss: Montag, 15. Dezember 2014)

E-Mail ACS Mitgliedernummer Datum

Unterschrift

Angaben zum Fahrzeug Talon bitte einsenden oder faxen an: ACS Sektion Bern Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern Telefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 37 info@fahrkurs.ch, www.fahrkurs.ch

Fahrzeugmarke/Typ Jahrgang

Hubraum (in ccm)

Turbo/Kompressor

Fahrhilfen

Automatikgetriebe

ABS

Traktionskontrolle

Antriebsart

Frontantrieb

Heckantrieb

Allrad (4x4)

Bemerkungen

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Freunde gewinnen

ACS Neumitglied gewinnen – Prämie bestimmen... Als ACS Mitglied kennen und nutzen Sie die vielen Vorteile Ihres Clubs bereits. Überzeugen Sie auch Ihre Freunde und Bekannten von den Vorzügen des ACS, und suchen Sie sich ein wertvolles Geschenk aus! Für jede Vermittlung eines ACS Neumitgliedes belohnen wir Sie gerne mit einer attraktiven Prämie. Anmeldung und weitere Informationen auf

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Geschenkpaket mit Naturkosmetik von STENDERS im Gesamtwert von CHF 80.– – Naturseife Golden line – Dusch Soufflé Grapefruit – Badekugel Cranberry – Duschgel Bernstein

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Politik & Verkehr

Aus der juristischen (Alltags-)Praxis

Verkehrsdelikte im benachbarten Ausland Die Sommerferien wirken noch nach, viele nutzten die freien Tage für eine Reise mit dem eigenen Fahrzeug ins benachbarte Ausland. Wer dort wegen einer Verkehrsregelverletzung mit der Polizei in Kontakt kam, muss unter Umständen mit wenig erfreulichen Nachwirkungen in Form eines Administrativverfahrens rechnen. Wer bspw. in Frankreich die auf der Autobahn geltende Höchstgeschwindigkeit von 130 km / h um 40 km / h überschreitet und damit nach französischem Recht wegen einer «schweren und unmittelbaren» (considérant le danger grave et immédiat) Tat mit einer für Schweizer Verhältnisse eher bescheidenen Busse von EUR 113.– bestraft worden ist, wird von der kantonalen Administrativbehörde mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten verurteilt. Die Höhe der Busse spielt für die Behörde in der Schweiz keine Rolle, entscheidender ist vielmehr die Begründung im Strafentscheid der ausländischen Behörde. Die Administrativbehörde sieht sich daran gebunden und ist im geschilderten Fall von einer sogenannten «schweren Widerhandlung» ausgegangen, wofür das Strassenverkehrsgesetz (SVG) eine Mindestentzugsdauer von drei Monaten vorsieht (Urteil des Bundesgerichts vom 17. April 2012; 1C_47/2012). Immerhin wurde für den Beginn der Entzugsdauer auf den Zeitpunkt der Abnahme durch die französische Polizei abgestellt, welche den Ausweis beschlagnahmt hatte und ein sofortiges Fahrverbot (nur geltend für Frankreich) aussprach. Diese Beschlagnahme führte faktisch zu einem Fahrverbot in der Schweiz, da hier das Mitführen des Führerausweises obligatorisch ist. Das Verhalten im Rahmen des ausländischen Strafverfahrens ist letztlich zentral. Wer gute Gründe hat, sollte sich im dortigen Strafverfahren entsprechend beteili-

gen und seine Rechte wahrnehmen. Ist ein Strafurteil gefällt, unter Umständen auch, weil man auf die Post nicht reagierte und säumig blieb, so ist die hier zuständige Administrativbehörde daran gebunden und muss zusätzlich zu den im Ausland geltenden Verurteilungen und Fahrverboten auch in der Schweiz mit Sanktionen rechnen. Dies musste auch ein Autolenker erfahren, der es in Österreich verpasst hatte, im Strafverfahren das richtige Rechtsmittel zu ergreifen. Zur Diskussion stand eine Trunkenheit am Steuer bei 0,67 Promille, welche jedoch lediglich in einem «Vortest» festgestellt worden war. Ein Test am Atemluftmessgerät erfolgte nicht. Daraufhin wurde der österreichische «Strafbescheid» rechtskräftig. Die Administrativbehörde in der Schweiz wurde über das Urteil in Kenntnis gesetzt und verfügte einen Ausweisentzug von drei Monaten. Dies, weil der Entscheid aus Österreich eine Begründung enthielt, welche für die Schweizer Behörde als bindend erachtet worden war (sog. «Bindungswirkung»). Hinzu kamen ein bereits in Österreich ausgesprochenes, sechs Monate dauerndes Fahrverbot (nur geltend für Österreich) sowie eine Geldstrafe von EUR 1600. – . Das Bundesgericht hatte an diesem Entscheid der Schweizer Administrativbehörde nichts zu beanstanden (Urteil des Bundesgerichts vom 23. Januar 2014; 1C_392 /2013). Auslandtaten können somit durchaus Konsequenzen in der Schweiz haben. Im Rahmen der ACS Rechtsauskunft wird von

Automobilisten sehr oft die Auffassung vertreten, dass die Schweizer Behörde ja gar keine Kenntnis habe. Dies stimmt so nicht. Gerade gegenüber den Nachbarstaaten besteht aufgrund von bestehenden Verträgen ein reger Informationsfluss zwischen den Behörden. Die Methode «Kopf in den Sand und durch» kann daher sehr nachteilig sein, wenn man im Strafverfahren berechtigte Gründe geltend machen könnte. Unter Umständen lohnt es sich, sich im strafrechtlichen Verfahren vor Ort durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Oliver Köhli, Rechtsanwalt / LL.M. Ammann Rechtsanwälte

Juristische Beratung Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch auf 1 kostenlose telefonische Rechtsauskunft im Zusammenhang mit Auto und Verkehr. Die ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienstleistung zusammen mit ihrem Legal Partner, der Anwaltskanzlei Ammann Rechtsanwälte, mit Sitz in Jegenstorf, an. Von Montag bis Freitag, 08.00 –12.00 Uhr und 14.00 –17.00 Uhr, stehen Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Juristen von Ammann Rechtsanwälte für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre ACS Mitgliederkarte mit der Mitgliedernummer griffbereit.

Ammann Rechtsanwälte Advokatur | Steuerpraxis | Notariat Löwenplatz 5 | Postfach 90 | 3303 Jegenstorf Telefon 031 763 13 13

the club Besuchen Sie uns im Internet: www.acs-bern.ch 15

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Politik & Verkehr

Unfallverhütung und Verkehrserziehung

Jugendliche lernen durch Erleben – mit dem ACS und der Polizei Lernen durch Erleben lautet das Motto des Verkehrserziehungsprogramms «Agieren/Reagieren» des Automobil Club der Schweiz. Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren werden von den Verkehrsinstruktoren der Polizei für die Gefahren durch Ablenkung, Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen im Strassenverkehr sensibilisiert und praxisnah unterrichtet. Vollbremsung ohne Bereitschaft aufzuzeigen, fahren drei Schüler im Fahrzeug mit, wenn ein Schaumstoffwürfel vor das Fahrzeug geworfen wird und dadurch die unerwartete Vollbremsung mit 30 bis 50 km/h erfolgt. Zu erleben, welche Wucht eine Vollbremsung zur Folge hat, spüren die Schüler am eigenen Leib. Vorschriftsgemäss angeschnallt sind sie in diesem Moment Mitfahrer im Weissen Raben und erleben die Rückhaltewirkung der Sicherheitsgurten einerseits, aber auch den Schreckensmoment, wegen einem unerwartet auftauchenden Hindernis bremsen zu müssen. Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen im Strassenverkehr wird meist unterschätzt. Viele Unfälle könnten durch richtiges Einschätzen der Anhaltestrecke verhindert werden. Ablenkung verlängert massiv die Reaktionszeit und damit die Anhaltestrecke. Bereits Kinder und Jugendliche sind aktive Verkehrsteilnehmende. Zu Fuss, mit dem Velo oder dem Mofa sind sie auf den Strassen unterwegs und besonders gefährdet. Die Sensibilisierung für die Gefahren durch Ablenkung, Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen im Strassenverkehr ist deshalb in der Oberstufe ein wichtiges Thema, denn sie sind die Autolenker von morgen. Wie wichtig das Einhalten von Vorschriften und der technisch einwandfreie Zustand des Fahrzeugs sind, erklären die Verkehrsinstruktoren der Polizei anhand einer wirkungsvollen und erlebnisorientierten Lektion des Weissen Raben, dem Programm «Agieren / Reagieren». Der Unterricht ist so aufgebaut, dass die Jugendlichen gleich zu Beginn einen ersten Teil der theoretischen Basis lernen: Was ist die Anhaltestrecke? Wie wird die Anhaltestrecke berechnet? Die Schulungstafeln erklären auf klare und einfach verständliche Art und Weise, wie sich die Anhaltestrecke eines Fahrzeugs berechnet und welche äusseren Faktoren sie beeinflussen.

Vollbremsung erleben Dann folgt der praktische Teil. Nacheinander rennen und fahren Schülerinnen und Schüler auf einer abgesperrten Strecke mit dem Kickboard, Trottinett oder Velo. Bei Erreichung der Höchstleistung werden diese durch ein akustisches Signal zum Anhalten aufgefordert. Die einzelnen Anhaltestrecken werden vor dem Experiment von den Mitschülern geschätzt und nach der Bremsung gemessen, um sie dann mit den Schätzungen zu vergleichen. Dieselbe Übung wird mit dem Fahrzeug, dem Weissen Raben, wiederholt: Die Polizei demonstriert eine Bremsung mit Bremsbereitschaft. Um den Unterschied zu einer

Nach dieser eindrücklichen praktischen Lektion wird der Unterricht mit dem letzten Teil der Theorie abgeschlossen. Die verschiedenen Polizeien, welche der Automobil Club der Schweiz während des Unterrichts begleitet haben, bestätigen, dass die realitätsnahe Art und Weise der Verkehrsinstruktion gerade für Jugendliche in diesem Alter äusserst attraktiv und deshalb nachhaltig ist. Sie lernen durch Erleben. Es ist dem ACS also gelungen, ein mathematisches Thema wie die Berechnung der Anhaltestrecke als praxisbezogenes und didaktisch wirksames Unfallpräventionsprogramm zu entwickeln und dank seinen Partnern, den Verkehrsinstruktoren, erfolgreich in der Oberstufe zu unterrichten.

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Es war einmal

Der Sonntagsfahrer Nachrichtenblatt Nr. 4 vom 9. Oktober 1958:

Der Sonntagsfahrer fällt zum vorneherein durch die anormale und beinahe verdächtige Sauberkeit seines Wagens auf. Denn, im Gegensatz zu den anderen Fahrern, die ihr Auto während sechs Wochentagen beschmutzen und es am Sonntag waschen, putzt der Sonntagsfahrer während sechs Tagen an seinem Wagen herum und am siebten trachtet er darnach, ihn nicht schmutzig werden zu lassen. Deshalb legt er grosses Gewicht auf Überzüge zum Schutze der Kissen und Decken, zum Schutze der Überzüge. Manchmal sogar ein Überwurf zum Schutze der Decken. Zum Inventar des Wagens gehört natürlich allerlei Zubehör: Zierleisten, Chromzapfen, Thermometer, Spiegel, Sonnenblende, Schneeblende, Wärmescheiben, Feuerlöscher, Nabendeckel, Auspuffpfeifen, Sturmlampe, Sankt Christoph und Blumenhalter. Zur normalen Wagenbesatzung gehören seine Frau, mindestens zwei Kinder, ein Hund und die Schwiegereltern. Der Hund fällt am meisten auf, weil er über das Fenstersims hinausragt. In bestimmten Fällen wird der Transport um den Grossvater bereichert. Dieser ist nie sichtbar: Über ihm thronen die Schwiegereltern, die ihrerseits wieder unter die Kinder zu sitzen kommen. Innerorts hält sich der Sonntagsfahrer verkrampft am Steuerrad, als leide er an hartnäckiger Verstopfung. Das Auge weit aufgerissen, lauert er auf die Lichtsignale. Wenn das orange Licht aufleuchtet, bremst er brüsk, der Hinterwagen fährt seine Stossstange an, er steigt wütend aus, konstatiert nichts und fällt über den anderen her, als wäre mindestens eine Person verletzt worden. Endlich steigt er wieder in den Wagen ohne zu bemerken, dass das Licht inzwischen auf grün gewechselt hat und wie er wieder anfährt, leuchtet es schon rot auf. Das wird ihm mitten in der Kreuzung bewusst, wo ihm zu guter Letzt noch der Motor abstellt. Der Sonntagsfahrer befolgt das Verkehrsgesetz mit der allergrössten Gewissenhaftigkeit. Mindestens 100 Meter vor dem Abbiegen setzt er den Blinker in Gang, stellt den Winker aus und streckt sicherheitshalber noch den Arm heraus. Hierauf verlangsamt er die Geschwindigkeit und wendet sein Fahrzeug auf die entgegengesetzte Seite. Ob diesem Manöver verwirrt, entschliesst sich der

nachfolgende Fahrer zum Überholen, und zwar genau in dem Moment, da auch der Sonntagsfahrer endlich abzweigen will. Was im Allgemeinen ein bedauerliches Missverständnis verursacht. Ausserhalb der Ortschaften fährt der Sonntagsfahrer in der Mitte der Strasse, leicht nach links haltend, und vorzugsweise zwischen 50 und 60 km in der Stunde. Wenn ein anderer Wagen vorfahren will, fügt er sich mit Achselzucken und bewegt den Arm als wolle er sagen: «Fahren Sie doch vor, ich habe nichts dagegen» und zu seiner Familie: «Wir werden sie bald an einem Baume kleben sehen.» Darauf touchiert er leicht den rechten Trottoirrand, steuert sofort wieder gegen die Strassenmitte, wo er mit der Fahrzeugkolonne in Konflikt gerät, die sich mittlerweile hinter dem Wagen Nr. 2 angesammelt hatte und auch überholen will. Der Sonntagsfahrer fährt stundenlang ohne anzuhalten. Erst wenn er wirklich nicht mehr kann, gibt er sich geschlagen und gönnt den Seinen eine Ruhepause. Er ist der einzige Automobilist, der es heutzutage noch fertigbringt, Pannen zu haben. Auf einem Bummel von wenigen Stunden wird er es mindestens mit einem Pneudefekt oder einer verstopften Düse zu tun haben. Keineswegs verlegen steigt er aus, rollt die Hemdärmel zurück, zieht alte Handschuhe an, lüpft die Motorhaube und hält einen vorbeifahrenden Automobilisten an, damit man ihm einen Mechaniker schicke. Derselbe trifft zwei Stunden später ein und stellt fest, dass das Benzin ausgegangen ist. Bei Einbruch der Nacht fährt er wieder ab, erwischt bald darauf eine Busse wegen mangelhafter Beleuchtung, streitet mit seinem Schwiegervater, weil die Kinder autokrank geworden sind, ist um 22.30 Uhr zu Hause, ohne gespeist zu haben und erzählt jedem, der es hören will, dass er einen prächtigen Tag verlebt habe. Und dann beginnt er wieder den Wagen für den nächsten Sonntag herzurichten.

Aus «l’Action automobile et touristique», Paris

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Malaga D e r Z a u b e r von Andalusien zum J a h reswe c hse l 30.12.2014 - 04.01.2015 Erleben Sie zum Jahreswechsel in der Kulturstadt Malaga herausragende Kunst, kulinarische Höhepunkte und vielfältige Landschaften! Geniessen Sie mediterranes Flair und erliegen Sie dem einzigartigen Zauber Andalusiens! Malaga entwickelte sich zu einer ebenso attraktiven wie charmanten Kulturstadt. Das Museum Picasso und das Museum Carmen Thyssen begeistern mit grosser Kunst und die prachtvolle Kathedrale mit einer interessanten Mischung verschiedener Stilrichtungen. Die liebevoll restaurierte Altstadt mit Kirchen und Palästen sowie weitläufigen Fussgängerzonen und Gartenanlagen laden zum gemütlichen Bummeln ein. Während interessanten Ausflügen sehen Sie auch das pittoreske Ronda und die grandiose Anlage der Alhambra in Granada sowie eine herrliche Natur mit Olivenhainen und Palmen vor der schneebedeckten Sierra Nevada. Und so ist das exklusive Dîner im Palacio eines Aristokraten nur einer der vielen Höhepunkte dieser abwechslungsreichen Reise.

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Spanien ist wie die Schweiz Mitglied des SchengenAbkommens. An den Grenzübergängen finden keine Passkontrollen statt. Sie sind aber dennoch verpflichtet während Ihrer Reise im Besitz eines offiziellen Ausweispapiers (gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte) zu sein. Ende Dezember und Anfang Januar liegen die Tagestemperaturen in Malaga bei ca. 15 Grad.

Flu gplan Direkte Linienflüge mit Swiss ab Zürich nach Malaga. Zürich ab 09.50 Malaga an 12.30 Malaga ab 13.20 Zürich an 16.00 Flugplanänderungen vorbehalten.

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ACS - R e i s e l e i t u n g Sie werden in Malaga vom erfahrenen und seit vielen Jahren in Spanien wohnhaften Schweizer ACS-Reiseleiter Andreas Luzio betreut. Er lebte viele Jahre in Malaga und war in Andalusien bereits für mehrere anspruchsvolle ACS Reisen verantwortlich. Bei Ausflügen wird er unterstützt von einer kompetenten, deutschsprachigen Fremdenführerin, von der Sie viel Wissenswertes über Geschichte, Kunst und Kultur erfahren.

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Reiseprogramm 30.12.2014, Dienstag Zürich - Malaga Anreise zum Flughafen Zürich. 09.50 Uhr Abflug mit Swiss. 12.30 Uhr Ankunft in Malaga und Begrüssung durch Ihren Schweizer ACS-Reiseleiter. Auf dem Weg zum Hotel können Sie während des Begrüssungscocktails mit Tapas auf der Terrasse des Parador de Gibralfaro einen herrlichen Blick auf die Küste, das Meer und die Stadt geniessen. Check-In und Zimmerbezug im luxuriösen Hotel Vincci Posada del Patio. Zeit zur Erholung. Am frühen Abend unternehmen Sie unter kundiger Leitung einen Spaziergang durch die historische Altstadt mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten und besuchen auch die berühmte Kathedrale. Der Tag wird abgerundet durch ein Abendessen mit Köstlichkeiten der spanischen Küche in einem gemütlichen Restaurant.

31.12.2014, Mittwoch Malaga Heute erleben Sie die Kunststadt Malaga. Führung durch das Picasso Museum, wo Sie in einem Palacio des 16. Jh. die Privatsammlung von Verwandten des Malers, der 1881 in Malaga geboren wurde, sehen. Danach besuchen Sie das im Frühling 2011 im Villalón Palast eröffnete Carmen Thyssen Museum mit herausragenden Exponaten spanischer Kunst des 19. Jahrhunderts sowie der Moderne. Nach einem Imbiss mit Tapas in einer typischen Bodega Nachmittag zur freien Verfügung. Am Abend werden Sie im Hotel zu einem festlichen Silvesterdinner mit musikalischer Unterhaltung erwartet. Stilvoll und fröhlich stossen Sie auf das neue Jahr an!

01.01.2015, Donnerstag Ronda Der Vormittag steht selbstverständlich zum Ausschlafen und zur Erholung zur freien Verfügung. Am Mittag fahren Sie nach Ronda, das pittoreske und malerische, inmitten von Hügeln gelegene Städtchen. Mittagessen mit typischen Spezialitäten in einem bekannten Lokal mit schönem Blick auf die Altstadt, welche Sie anschliessend unter wiederum kundiger Leitung entdecken werden. Rückfahrt mit Ihrem Sonderbus nach Malaga und Abend zur freien Verfügung.

02.01.2015, Freitag Granada Fahrt nach Granada, Hauptstadt der gleichnamigen Provinz. Über der Stadt thront die imposante Anlage der Alhambra, welche im 13. und 14. Jh. von den maurischen Königen errichtet wurde und als bedeutendstes Beispiel des maurischen Stils der islamischen Kunst gilt. Während einer ausführlichen Führung unter kundiger Leitung sehen Sie verschiedene Paläste der Nasriden-Herrscher mit dem Thronsaal, den Löwenhof mit dem berühmten Brunnen, den Palast Karls V., und natürlich den Generalife mit den herrlichen Gärten mit Spazierwegen unter Zypressen und Wasserspielen. Eine Märchenwelt, die Sie verzaubern wird. Nach dem Besuch der Alhambra kurze Fahrt zu einem renommierten Restaurant etwas ausserhalb von Granada, wo Sie in einer ganz besonderen Atmosphäre zum Mittagessen erwartet werden. Rückfahrt nach Malaga durch die herrliche Landschaft mit vielen Olivenhainen. Nach einem Kaffeehalt erreichen Sie Malaga. Der Abend steht zu Ihrer freien Verfügung.

Vi e l e Le i s tungen • Linienflüge ab Zürich mit Swiss in Economy Class inkl. Flughafentaxen (ca. CHF 140.-) • Flughafentransfers • 5 Nächte im luxuriösen Hotel Vicci Posada del Patio mit Frühstücksbuffet • Stadtrundgang Malaga mit Eintritt in die Kathedrale • Führungen im Picasso und Carmen Thyssen Museum • Ausflüge nach Ronda und Granada inkl. Eintritte • 2 Mittag- und 1 Abendessen (ohne Getränke), Gala-Dinner in einem Palacio (inkl. Getränke), Begrüssungscocktail und Imbiss mit Tapas • Silvesterdinner im Hotel Vincci Posada del Patio mit musikalischer Unterhaltung und begleitenden Getränken • Ausführliche Reiseunterlagen • Versierte lokale, deutschsprachige Fremdenführer • Erfahrene ACS-Reiseleitung in Malaga

03.01.2015, Samstag Malaga Den heutigen Tag können Sie individuell geniessen. Unternehmen Sie zum Beispiel einen Einkaufsbummel in der Fussgängerzone, besuchen Sie die Markthalle mit ihrem vielfältigen Angebot sowie die arabischen Bäder, lassen Sie sich nochmals von köstlichen Tapas verführen und geniessen Sie das mediterrane Ambiente bei einem Spaziergang am Meer. Am Abend erwartet Sie Ihr Reiseleiter zum festlichen Gala-Dinner im privaten Palacio eines Aristokraten, welcher mit viel Liebe und Leidenschaft ein Glasmuseum eingerichtet hat, sicherlich ein unvergesslicher Höhepunkt Ihrer Reise.

04.01.2015, Sonntag Malaga - Zürich Vormittag zur freien Verfügung. Gegen Mittag Transfer zum Flughafen. 13.20 Uhr Rückflug mit Swiss nach Zürich, wo Sie um 16.00 Uhr ankommen.

Pre i s e Preise Arrangement pro Person in CHF (mit Reise)

MALAGA Silvesterreise 30.12.2014 - 04.01.2015 Doppelzimmer

Einzelzimmer

3'970

4'690

Annullations- & Rückreise-Versicherung: auf Anfrage Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG.

Auskünfte und Reservation:

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ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich

Telefon 044 / 387 75 10

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Beihefter Sektion BERN | Oktober 2014

Agenda

Agenda September 2014 Leider haben wir vom Hockenheimring im September kein Datum zur Durchführung eines Ausbildungskurses in Hockenheim erhalten. Oktober 2014 Samstag, 4. Oktober

Sportfahrerkurs Interlaken

Dezember 2014 Montag, 29. Dezember

Fahrtraining Eis & Schnee Saanen

Dienstag, 30. Dezember

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