TCS Sektion Aargau 1 / 2012

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12. Januar 2012   touring 1

TCS Aargau  AG 1

sektion aargau

Jetzt ist auch die Behörde gefordert

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Die Massierung der Fussgängerstreifenunfälle führt dazu, dass auch die Platzierung der Fussgängerstreifen zu recht hinterfragt wird. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat festgestellt, dass jeder zweite Fussgängerstreifen entweder unglücklich platziert oder mangelhaft beleuchtet ist. Deshalb liegt es nicht nur am TCS, Präventionskampagnen zu starten, sondern auch an den Behörden, die Fussgängerstreifen an allen Orten zu überprüfen. Teilweise betrifft dies die Gemeinden, teilweise aber auch den Kanton. Die Gemeinden sind da erfahrungsgemäss flexibler als der Kanton. Dieser hat sich in einigen Orten (Bsp. Kölliken, Rothrist) gar geweigert, Fussgängerstreifen zu bewilligen. Offenbar wird eine gewisse Frequenz verlangt. Wie dem auch sei, es müsste doch auch künftig im dichten Verkehr einigermassen sicher möglich sein, die Strasse zu überqueren. Wir alle sind einmal Autofahrer, ein andermal wieder Fussgänger, also geht das alle an. Niemand will diese Unfälle und folgedessen müssen wir alle daran arbeiten, dass sie nicht mehr verursacht werden. Unfälle passieren nicht einfach so, sie haben eine Ursache. Dieser muss man auf den Grund gehen und schnellstens Gegensteuer geben. Umplatzierungen von Fussgängerstreifen müssen ebenso kein Tabu mehr sein wie eine bessere Beleuchtung dieser Fussgängerübergänge. Die Autos sind in den letzten Jahrzehnten viel sicherer geworden. Die Sicherheit müsste deshalb auch auf den Fussgängerstreifen gesteigert werden können, obschon wir alle wissen, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Markus Schenk

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Massierung von Fussgängerstreifenunfällen im Aargau › Die Thematik mit den Fussgängerstrei-

fen haben wir an dieser Stelle auch schon dargestellt. Die aktuelle Situation zwingt uns, erneut auf die Gefahren hinzuweisen, denn anfangs Dezember verunglückten innert einer Woche gleich 8 Fussgänger auf Fussgängerstreifen. Die Ursachen sind nicht alle gleich, doch sie zeigen auf, dass vor allem die düstere Jahreszeit das Unfallrisiko steigen lässt. So hat zum Beispiel in einem Fall ein Automobilist angehalten, um eine Frau den Fussgängerstreifen passieren zu lassen. Leider wurde diese dann auf der anderen Seite vom Gegenverkehr erfasst. In einem anderen Fall hat eine dunkel gekleidete Frau den Fussgängerstreifen plötzlich betreten, leider direkt vor einen Lieferwagen. Bei einem anderen Unfall wurde eine Frau erfasst, welche schon fast das Ende des Fussgängerstreifens erreicht hatte. Die verschiedenen Fälle zeigen, dass sie nie gleich ablaufen. Sie ergeben aber schon Hinweise auf die lauernden Gefahren. Grundsätzlich sollten die Fussgänger den Fussgängerstreifen erst betreten, wenn der Verkehr ruht. Alles andere ist gefährlich. Der Fussgänger muss sich in der Mitte der Strasse vergewissern, dass auch der Gegenverkehr sie erkannt hat. Ansonsten

ist Warten angesagt. Verboten ist es natürlich nicht, sich jetzt als Fussgänger durch reflektierende Kleidung oder gar mit einem Licht bemerkbar zu machen. Eines müssen sich alle Fussgänger merken: Der Fussgängerstreifen bildet keine absolute Sicherheit. Auch ein freiwilliges Handzeichen ist nicht falsch, denn dann weiss der Automobilist, dass der Fussgänger die Strasse überqueren möchte. Fussgänger wie Autofahrer sind nun aufgerufen, sich an diese Grundprinzipien zu halten. So können weitere Unfälle vermieden werden. Diese sind für beide Seiten unangenehm. Die Aargauer Polizei gibt folgende Ratschläge: Bei schwierigen Sichtverhältnissen ist es sehr wichtig, dass Autofahrer und Fussgänger ihren Pflichten nachkommen. Das heisst konkret:

Fahrzeuglenker: – Volle Konzentration auf die Strasse – Tempo herabsetzen

Fussgänger: – Strasse erst betreten, wenn sicher ist, dass man gesehen worden ist – Reflektoren an Kleidung anbringen

MS


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