24. Januar 2013 touring 2
TCS Aargau AG 1
sektion aargau
In den Knast?
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Anständig fahren lohnt sich, denn das Strassenverkehrsgesetz erfährt ab 2013 wichtige Änderungen. Mit einer ganzen Reihe neuer Strafmassnahmen sollen Tempobolzer härter bestraft werden. Bis zu vier Jahren Gefängnis kann einem Delinquent blühen. Es geht hier nicht um kleine Tempoüberschreitungen, sondern um echte Raser, welche den Verkehr gefährden. Künftig verboten sind auch Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen. Dies wird wohl am Anfang noch Probleme bereiten, denn bislang konnte man den Lokalradios «Blitzer» melden. Und nun drohen plötzlich drakonische Strafen. Allgemein wird der neue Strafenkatalog begrüsst, denn Raserunfälle verursachen oft grosses Leid. Ein Verkehrsmittel soll nie als Waffe eingesetzt werden. Zudem eignen sich die öffentlichen Strassen denkbar schlecht für Rennen. Wer Rennen fahren will, soll bitte eine Lizenz lösen und sich in echten Rennen beweisen. Die Schweiz steht mit ihrem verschärften Strafenkatalog nicht alleine da. Auch im Ausland hat man die Schrauben angezogen. So werden seit längerer Zeit schon in den USA Autos von fehlbaren Lenkern ganz einfach verschrottet. Australien geht da noch einen Schritt weiter: Teilnehmer von illegalen Autorennen erhalten von der Polizei ein Video, auf dem sie die Verschrottung ihres Autos mitverfolgen können. In Russland sollen Autolenker, welche alkoholisiert einen tödlichen Unfall verursachen, 15 Jahre ins Gefängnis. Da ist unsere Gesetzgebung doch noch sehr human. Ob sie abschreckend genug ist, wird sich weisen. Eines ist sicher: Im heute dermassen dichten Verkehr sind besonders fahrlässige Leute Fehl am Platze. MS Sie müssen ausfiltriert werden.
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Kilometerkosten steigen leicht an Bekanntlich sind die mit dem Personenwagen aus dienstlichen Gründen gefahrenen Kilometer gegenüber den Steuerbehörden auszuweisen. Mit dem neuen und bedienungsfreundlichen USB-Stick «Kilometerkosten 2013» des TCS können diese Betriebskosten schnell und einfach ermittelt werden.
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Der 4 Gigabyte grosse USB-Stick «Kilometerkosten 2013» ist in einem neuen und praktischen Design gehalten und ist ein nützliches Instrument für Firmenbuchhaltungen und Personalabteilungen. Denn er ermöglicht es, die Betriebskosten von einem oder von mehreren Fahrzeugen rasch und unkompliziert berechnen zu können. Weil die Privatnutzung des Geschäftswagens seit 2005 der Steuerpflicht unterliegt, sind die über den Stick ermittelten Kosten vorschriftsgemäss im Lohnausweis auszuweisen.
Kilometerkosten steigen von 75 auf 76 Rappen | Auch für Privatpersonen ist die Berechnung der Kilometerkosten hilfreich, sei es zur Ermittlung der eigenen Betriebskosten oder auch für deren Verrechnung an Drittpersonen. Das Vorgehen für die Berechnung der Kosten ist dabei denkbar einfach: Die insgesamt anfallenden Betriebskosten (fixe und variable) werden durch die gefahrene Kilometerlaufleistung geteilt und ergeben somit die Kosten pro Kilometer. Ein Fahrzeug mit einem Durchschnittspreis von CHF 35 000.– und einer Jahreslaufleistung von 15 000 Km verursacht neu pro Kilometer Kosten von 76 Rappen. Die Erhöhung ist hauptsächlich auf die Entwicklung der Benzinpreise 2012 zurückzuführen. Die Anpassungen bei den Versicherungskosten haben nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtkosten. Falls die Angaben nicht im Detail benötigt werden, können die Kilometerkosten 2013 auch vereinfacht dem Diagramm unter www.tcs.ch (PDF, Grafik Kilometerkosten) entnommen werden. MS
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