3. April 2014 touring 6
TCS Aargau AG 1
sektion aargau
Autofahrer sollten nie am Ohr kratzen!
» Eine amüsante Geschichte bewegt momentan die Schweiz. Ein Autofahrer fährt morgens mit seinem Auto zur Arbeit. Plötzlich verspürt er den Drang, sich am Ohr zu kratzen. So weit so gut, denn das ist ja auch nicht verboten. Beobachtet hat dies aber eine Polizeipatrouille und definierte das Kratzen als Telefonieren mit dem Mobile. Das wiederum ist natürlich verboten. Nun kann man das ja beim Mobile kontrollieren. Da war weder ein eingehender noch ein ausgehender Anruf feststellbar. Das Telefonieren mit dem Mobile hätte für den Fehlbaren auch kaum Sinn gemacht, da er im Auto eine Freisprechanlage eingebaut hat. Drei Wochen nach dem Vorfall erhielt der Automobilist Post vom Gericht. 300 Franken Busse plus 150 Franken Gebühren – wegen Telefonierens ohne Freisprechanlage! Dieser lässt sich nun vom Telefonanbieter belegen, dass er wirklich nicht telefoniert hat. Alles nützte nichts. Der Mann machte Einsprache, zog diese aber dann zurück, weil ihm ein Richter drohte, dass die Angelegenheit ihn mehrere Tausend Franken kosten könnte. Eingeschüchtert zog er die Einsprache zurück. Inzwischen war die Busse für das Telefonat, das er nie geführt hat, um 100 auf 550 Franken angewachsen. Diese zusätzlichen Kosten hat die zurückgezogene Einsprache verursacht. Mit Wut im Bauch und der Faust im Sack bezahlte der Automobilist die 550 Franken. Den Glauben an den Rechtsstaat hat er verloren. Was lernt man aus dieser Geschichte: Wenns dich «beisst» kratze überall aber nie am Ohr, denn das könnte mit Unannehmlichkeiten und hohen Kosten verbunden sein, denn die Polizei sitzt bekanntlich am längeren Hebel! MS
«
TCS Caravan Gas Kontrolle › Dienstleistung für Camper in den Techni-
schen Zentren des Touring Club Schweiz – Gas im Wohnwagen ist völlig sicher, so sicher wie Öl oder Strom, wenn die Anlage korrekt eingebaut, richtig bedient und regelmässig überprüft wird. Die Caravan Gas Control der Technischen Zentren des TCS trägt als Präventionsmassnahme dazu bei, die Sicherheit auf Campingplätzen und Freizeitanlagen sowie im Strassenverkehr zu erhöhen.
Für Flüssiggasanlagen sind in der Schweiz keine Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Für den Zustand der Installationen sind die Besitzer der Camper, Wohnwagen oder Grillanlagen verantwortlich. Um die Sicherheit der Gasanlagen zu erhöhen, bietet der TCS die freiwillige Kontrolle durch speziell geschulte Experten an. Der TCS betreibt 27 eigene Campingplätze in der ganzen Schweiz und rät seinen rund 18 000 Campingmitgliedern und den 18 Campingclubs, alle 5 Jahre eine periodische Sicherheitskontrolle vornehmen zu lassen.
Sicherheitscheck in den Technischen Zentren | Gemäss der Richtlinie Flüssiggas ist der Anlagebesitzer dafür verantwortlich, dass die Flüssiggasinstallation in periodischen Zeitabständen durch einen Sachverständigen überprüft wird. Das Reglement CCS des Fachverbands des
Flüssiggas- und Apparatehandels (FVF) schreibt vor, diese Sicherheitskontrolle in Wohnwagen, Mobilheimen und Wohnmobilen auf Dauermietplätzen alle fünf Jahre vorzunehmen. Spezifisch ausgebildete TCS-Experten überprüfen die verschiedenen Installationen und erhöhen so die Sicherheit auf allen Campingplätzen und Freizeitanlagen, aber auch im Strassenverkehr der Schweiz. Diese Kontrollen werden auch im Technischen Zentrum des TCS Aargau angeboten. Geprüft werden die Aufstellung der Gasflaschen, Druckregler, Rohrleitungen und Verteilernetz, (Anschluss-) Schläuche, Verbrauchsapparate, Absperrorgane, Kocher, Kühlschrank, Warmwasserapparat, Heizung, Leuchten und Lüftungsöffnungen.
TCS Camping Gas Days – 24. März bis 12. April 2014 | Rechtzeitig zum Beginn der Outdoor-Saison offeriert die TCS Sektion Aargau während den TCS Camping Gas Days vom 24. März bis 12. April 2014 den Sicherheitscheck im TCS Zentrum in Brunegg zu einem Spezialpreis. Spezialpreise für TCS Caravan Gas Kontrollen im TCS Zentrum Brunegg: CHF 70.– für TCS-Mitglieder und CHF 90.– für Nichtmitglieder – inklusive FVF-Vignette. Voranmeldung ist obligatorisch.
‹