TCS Sektion Aargau 19 / 2012

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TCS Aargau  AG 1

15. November 2012   touring 19

sektion aargau

Achtung Wildwechsel

Bravo! Aargauer Polizei toleriert Vereinswimpel

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Die Gesetzgebung oder besser geschrieben deren Anwendung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Da wurde doch tatsächlich in Zürich ein Autofahrer nicht einfach gebüsst, sondern gleich angezeigt, weil er einen kleinen GC-Wimpel am Rückspiegel mitführte. Wimpel notabene wie sie zu Tausenden als Symbol der Vereine in Autos zu sehen sind. Das Verfahren in Zürich führte schliesslich zu einer überdimensionalen Busse von 250 Franken oder einem Tag Freiheitsentzug. Im Kanton Aargau gibt es weder Anzeigen noch Bussen wegen eines solchen «Vergehens». Im Aargau ist dass nämlich eine Lappalie. Allerdings sollte die Sicht auf die Strasse gewährleistet sein, sagt die KAPO Aargau. Ein mündiger Autofahrer (oder eben ein Aargauer) kann das aber selbst entscheiden. Schliesslich hat man das schon in der Fahrschule gelernt. Die Aargauer Kantonspolizei wird die Autofahrer in Grenzfällen darauf hinweisen, dass das Sichtfeld auf die Strasse zu klein ist. Dann habe der Autofahrer selbst die Chance, dies zu ändern. Die Kantonspolizei Aargau ist eben nicht die Kantonspolizei Zürich. Wir dürfen auf unser Korps stolz sein, denn für dieses zählt doch auch noch der gesunde Menschenverstand. Diese Wimpel sind in der Regel sehr klein und schränken die Sicht nicht mehr ein als die Vignette. Das was allerdings vom Bund aufdiktiert wird, kann kaum gefährlich sein. Markus Schenk

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Die Tage werden kürzer – die Nächte länger und damit ist mehr Dunkelheit angesagt. Dadurch erhöhen sich die Unfallgefahren. Als Autofahrer sollte man sich deshalb jetzt besonders auf unbeleuchtete Gegenstände auf der Fahrbahn einstellen. Zu diesen Gegenständen gehören auch Wildtiere. Die Witterungsverhältnisse werden schlechter, die Dämmerung bricht früher herein. In diesen Wochen häufen sich Verkehrsunfälle mit Wild. Hand aufs Herz: Ein solcher Unfall kann allen von uns passieren. Wichtig ist aber, dass man danach richtig handelt.

zum Unfall kommen – dann bitte folgende Massnahmen einleiten:

Warnschilder beachten Die meisten Unfälle dieser Art geschehen in den Abend- und frühen Morgenstunden, wobei Übergangsbereiche zwischen Waldund Feldzonen besondere Gefahrenschwerpunkte darstellen. Hier muss mit regelmässigem Wildwechsel gerechnet werden, da die Tiere zur Äsung vom Wald auf die Felder ziehen und danach wieder den Schutz des Waldes aufsuchen. Zur Paarungszeit der Rehe, der Hirsche und Wildschweine im Herbst bzw. im Winter sind die Reaktionen unvorhersehbarer und deshalb für Sie als motorisierter Verkehrsteilnehmer noch gefährlicher.

– Tier nicht mitnehmen – Sonst droht Ihnen eine Anzeige wegen Wilderei.

– Unfallstelle absichern und Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. – Gegebenenfalls Verletzte versorgen. – Das Tier von der Strasse entfernen – um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Fassen Sie das Wild möglichst nur mit Handschuhen, Lappen oder ähnlichem an (Tollwutgefahr).

– Unfall unverzüglich melden bei der Polizei (117), der Jagdaufsichtsstelle oder dann bei Patrouille TCS (0800 140 140). Schäden bei einem Unfall mit Wild sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.

Wenn es passiert ist | Wenn es passiert

Auf den Kontaktstelle des TCS Aargau kann man gratis Merkblätter beziehen, auf denen alle Informationen über Wildunfälle enthalten sind. Diese gehören in jedes Handschuhfach.

ist – selbst bei grösster Vorsicht kann es

MS


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