Eingliederungsbericht 2017 - Kommunales #JobCenter #Odenwaldkreis

Page 1

Eingliederungsbericht 2017 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis

gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers

25. Mai 2018 Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 0


Inhaltsverzeichnis 1.

Vorbemerkung und Rahmenbedingungen.................................................................. 3

2.

Organisationsstruktur des kommunalen Trägers ...................................................... 5

3.

Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften ... 8

4.

Zusammensetzung der Kundenstruktur ....................................................................10

5.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit ...............................................................................11

6.

Eingliederungsmittel 2017 ..........................................................................................13

7.

Zielvereinbarung 2017 .................................................................................................13 7.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1) ............................................................................. 14 7.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2) .................................................... 14 7.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3) ........................................................ 15 7.4 Integration von Langzeitleistungsbeziehern (K3E1) ......................................................... 16 7.5 Integration von Alleinerziehenden (K2E4) ......................................................................... 17 7.6 Nachhaltigkeit von Integrationen (K2E3)............................................................................ 18 7.7 Integration in voll qualifizierende berufliche Ausbildung .................................................. 18 7.8 Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ......................................................... 19

8.

Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen .............................................................21 8.1 Teamspezifische Integrationsstrategien ............................................................................. 21 8.2 Alphabetisierung und Integrationssprachkurse ................................................................. 22 8.3 Sofortberatung ........................................................................................................................ 23 8.4 Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II ............................................ 24 8.5 Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II ....................... 26 8.5.1 8.5.1.1 8.5.2

Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung ......................... 27 Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald ....................................................... 27 Überprüfung von Bestandselbstständigen .............................................................. 28

8.6 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II .......................................................................... 30 8.7 Freie Förderung nach § 16 f SGB II .................................................................................... 33 8.8 Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III .............................................................................................................. 33 8.9 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III .................................................. 34 8.9.1

Maßnahmen................................................................................................................. 34

8.10 Einstiegsqualifizierung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 54 a SGB III ......................................................................................................................... 44 Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 1


8.11 Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 75 - 76 SGB III .......................................... 44 8.12 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 SGB III ............................................................................................................... 45 8.13 Eingliederungszuschüsse nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 SGB II i. V. m. §§ 88 – 90 ff SGB III ............................................................................................................. 46 9.

Bewertung und Ausblick durch den kommunalen Träger ........................................46

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 2


1. Vorbemerkung und Rahmenbedingungen

Der zugelassene kommunale Träger „Odenwaldkreis“ liegt in Südhessen und zählt zu den strukturschwachen, ländlichen und schwach besiedelten Regionen Hessens. Er umfasst die Städte Bad König, Beerfelden, Breuberg, Erbach, Michelstadt sowie die Gemeinden Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Hesseneck, Höchst, Lützelbach, Mossautal und Reichelsheim, Rothenberg und Sensbachtal.

Aufgrund der am 28.09.2004 in Kraft getretene Kommunalträger-Zulassungsverordnung nimmt der Odenwaldkreis seit 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Träger die kommunalen Aufgaben und die Bundesaufgaben im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB), Zweites Buch (ll), Grundsicherung für Arbeitsuchende, wahr.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 3


Der Odenwaldkreis zählt zu den strukturschwachen, ländlichen und dünn besiedelten Regionen Hessens. Er ist Teil der Großregion Rhein-Main-Neckar, die zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Deutschland und Europa gehört. Mit den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau, sowie der Stadt Darmstadt bildet der Odenwaldkreis den südhessischen Wirtschaftsraum. Mit rund 155 Einwohnern je Quadratkilometer ist er - mit einer Bevölkerung von 97.000 Personen (Stand vom 31.12.2015) – eine der am dünnsten besiedelten Regionen in Südhessen. Eine geringere Dichte liegt nur noch in Nordhessen vor. Eng an das Rhein-Main-Gebiet angebunden, bietet der Odenwaldkreis für den stetig steigenden Bedarf an (hoch-)qualifizierten Fach- und Führungskräften einen attraktiven Wohnort auf 624,00 km² Fläche, verteilt auf 15 Städte und Gemeinden. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe befinden sich allerdings eher in den städtischen Regionen um Darmstadt und Frankfurt am Main. Der Odenwaldkreis ist kein Hochschulstandort und hat keine Anbindung an eine Bundesautobahn. Mit einer einzigen Bahnstrecke in Nord-Süd-Richtung ist die Mobilität einer der größten Probleme und Herausforderungen für den Odenwaldkreis.

Im südhessischen Raum ist die Bevölkerungsentwicklung seit 2001 noch rückläufig. Im Odenwaldkreis ist sie jedoch, nach Angabe des Hessischen Statistischen Landesamtes, vom 31.12.2014 (96.082)1 bis 31.12.2015 (97.000)2 um 1,0 % angestiegen. Eine abschließende Prognose wie es in den nächsten Jahren - nach den Wellen der Zuwanderung und zu erwartenden Familiennachzüge - mit der Entwicklung in Deutschland und heruntergebrochen bis zu den Landkreisen weitergeht, wurde noch nicht veröffentlicht. Der Arbeitsmarkt des Odenwaldkreises ist geprägt von überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen. Technische und wissensintensive Dienstleistungsunternehmungen sind unterrepräsentiert. Ein zentraler Standortnachteil des ländlich geprägten Odenwaldkreises ist die zum Teil unzureichende Verkehrsinfrastruktur.

1 2

Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/HGSt_j15_2kA.pdf Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/HGSt_j16_2kA.pdf

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 4


2. Organisationsstruktur des kommunalen Trägers

Die Aufgabenerledigung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Kommunalen JobCenter des Odenwaldkreises in fünf organisatorisch voneinander getrennten Leistungs- und Eingliederungsteams wahrgenommen. Die Leistungsgewährung nach dem SGB ll wird durch das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises im Rahmen einer regionalen Aufteilung durch die beiden Teams „Nord“ und „Süd“ wahrgenommen. In den Teams selbst werden die Fälle nach einer alphabetischen Aufteilung bearbeitet. Der Eingliederungsbereich umfasst 3 verschiedene Teams:  

Team U25 Team Eingliederung

Team 50plus

Betreuung/Vermittlung von unter 25-jährigen Personen Betreuung/Vermittlung von Personen zwischen 25 und 49 Jahren Betreuung/Vermittlung der über 50-jährigen Personen

Personalentwicklung Im Rahmen der internen Personalentwicklungsplanung wurde in den letzten Jahren ein starker Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des Personals in allen Bereichen gesetzt. 2017 wurden beim Kommunalen Job-Center insgesamt 257 Fortbildungstage (Vorjahr: 362 Tage) durch die Beschäftigten wahrgenommen. Für den Leistungs- und Eingliederungsbereich wurden durch die Grundsatzsachbearbeitung diverse Schulungen zur Auffrischung des Kenntnisstandes sowie für neue Mitarbeiter durchgeführt. Einen besonderen Schwerpunkt der Personalentwicklung stellte weiterhin die Ausgestaltung des Fachaufsichtskonzeptes für den Leistungsbereich dar, mit welchem 2017 begonnen wurde. Ein Abschluss der Schulungen ist im Jahr 2018 zu erwarten.

InA gGmbH – Integration in Arbeit Zum 01.01.2012 hat der Odenwaldkreis vollumfänglich die Geschäftsanteile der InA gGmbH - Integration in Arbeit - übernommen. Gegenstand des Unternehmens ist, gem. § 2 der Satzung, die Integration von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden, insbesondere der durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt. Der Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Verbesserung der sozialen Struktur des Odenwaldkreises durch allgemeine und berufsbezogene Volksbildung für den vorgenannten Personenkreis. Die Gemeinnützigkeit des Unternehmens begründet sich insbesondere darauf, dass für diese Personen eine Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgen soll.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 5


Die InA gGmbH verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, erteilt am 29.10.2006 von der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Hessen - Frankfurt/Main, unbefristet ab dem 11.10.2009. Im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung, gem. § 17 SGB II, unterstützt die InA gGmbH das Kommunale Job-Center bei dessen Aufgabenwahrnehmung. Bei der InA gGmbH sind das Maßnahmenmanagement (Maßnahmenplanung, Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren, Maßnahmenabwicklung), die Koordinierungsstelle für die Zusatzjobs (externe Arbeitsgelegenheiten) sowie der Arbeitgeber- und Personalservice angesiedelt. Außerdem führte die InA gGmbH im Jahr 2017 im Rahmen einer sog. „Inhouse-Vergabe“ mittlerweile zwei Eingliederungsmaßnahmen für das Kommunale Jobcenter durch. a.) InA-Bewerbercenter b.) MInA – Migranten Integration in Arbeit Im Rahmen der Maßnahme „InA-Bewerbercenter“ erfolgt eine Unterstützung und Begleitung von arbeitsmarktnahen Kunden im Integrationsprozess auf den Arbeitsmarkt (Work-FirstAnsatz). Bei der Maßnahme „MInA – Migranten Integration in Arbeit“ werden Geflüchtete und/oder Migranten, bei ihrer Integration in Arbeit unterstützt und begleitet, parallel können die Teilnehmer an Integrationskursen des BAMF teilnehmen. Auch wurde beginnend ab dem 01.09.2017 das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (MHSI) geförderte Projekt „WIR FM Geflüchtete“ durch die InA gGmbH ausgeführt. Ziel ist die Förderung der sozialen Integration der sich überwiegend im Rechtskreis des SGB II befindlichen Geflüchteten. Hierbei sollen durch die zielgerichtete Unterstützung gleichfalls günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche auch eine Arbeitsmarktintegration erleichtern.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 6


Organigramm

Hauptabteilung II – Arbeit und Soziale Sicherung InA gGmbH Integration durch Arbeit Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach Hauptabteilung II – Arbeit und Soziale Sicherung Hauptabteilungsleiter Erich Lust

Innenrevision

Neubau LRA, 2. OG

Assistenz GF InA + Personal InA gGmbH -Integration in Arbeit – Geschäftsführung

Vorzimmer

Öffentlichkeitsarbeit

II.10 – Komm. Job-Center Abteilungsleiterin Sandra Schnellbacher

Sandra Schnellbacher Mirko Liebig

Vorzimmer II.10

Neubau LRA 2.+3. OG

Grundsatz-SB Finanzbuchhaltung

Postgebäude 1. OG SGB II Controlling und BCA

Postgebäude, 1. OG

Hauptstraße 56, Erbach (1. OG)

Postgeb., 1. OG

Postgeb., 2. OG

Wiesenweg 7, Erbach

Team Arbeitsmarkt und Planung Leitung durch GF

Team Maßnahmen Teamleiter Alexander Brendel

Team U25 Teamleiterin Ulrike Schlegel

Team Eingliederung 25 – 49 Jahre Teamleiter Patrick Beck

Team 50Plus Teamleiterin Cornelia Wind

Team Leistung Süd Koord. Teamleiterin Simone Werner

Team Leistung Nord Teamleiterin Manuela Hallstein

Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Zuständig für: - Beerfelden - Brombachtal - Erbach - Hesseneck - Michelstadt - Rothenberg - Sensbachtal

Zuständig für: - Bad König - Brensbach - Breuberg - Frk.-Crumbach - Höchst - Lützelbach - Mossautal - Reichelsheim

II.20 – Soziale Sicherung Abteilungsleiter Ralf Kaffenberger

- Qualitätsmanagement, - Arbeitgeberund Personalservice (AGPS)

Arbeitnehmerüberlassung

Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III ---------

Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement

Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement

- Zuständig für Kunden im Alter von 15 – 24 J.

- Zuständig für Kunden im Alter von 25 – 49 J.

- InA Bewerbercenter - MInA – Migranten Integration in Arbeit

Sondersachgebiete: - Reha VC - Mobiles Fallmanagement

- Zuständig für Kunden im Alter von 50 – 64 J.

II.30 – Komm. Service Center Abteilungsleiter Jürgen Heisel

Neubau Landratsamt, 1. OG

- Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung - Hilfe z. Lebensunterhalt SGB XII

- Maßnahmemanagement und Vergabe

Neubau LRA EG

- Hilfen zur Pflege, stationär und ambulant - Flüchtlingsdienst

- Außendienst Leistungsbereich

- Asylbewerber LG + Integrationslotse Asyl - Eingliederungshilfe - Bestattungskosten

- Widerspruchsstelle und Klagesachbearbeitung - EDVKoordination - Finanzcontrolling / Buchführung - Fachstelle § 51b SGB II - Unterhaltsüberprüfung - Bildung und Teilhabe SGB II und SGB XII - Rechenstelle - Rückforderungsstelle - Archiv HA II - Service-Bereich

- Sozial- und Altenhilfeplanung

Stand:11.10.2017

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 7


3. Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften Im Jahr 2017 wurden in vielen Bereichen abnehmende Zahlen registriert. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konnte von Januar bis Dezember 2017 von 2.749 um 112 auf 2.637 BGs reduziert werden. Dabei belief sich die durchschnittliche Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften 2017 auf 5.818 und hatte ihren Höchststand mit 5.925 im Februar 2017, bevor sie sodann bis Ende des Jahres kontinuierlich auf 5.683 abgesenkt werden konnte. Aus der nachstehenden Tabelle wird ersichtlich, dass im Jahresdurchschnitt ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern in den BGs mit 50,2 % (w) zu 49,7 % (m) bestand. Unter den Personen in Bedarfsgemeinschaften befanden sich im Jahresdurchschnitt 2017 insgesamt 60 % Deutsche, bei einem Ausländeranteil von 40 % - Tendenz weiterhin steigend. Tabelle 1 – Bedarfsgemeinschaften3: 2017

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

2.749

2.765

2.763

2.748

2.739

2.720

2.706

2.714

2.671

2.671

2.669

2.637

Personen in BG

5.892

5.925

5.898

5.871

5.847

5.840

5.780

5.832

5.769

5.749

5.725

5.683

davon Frauen

2.962

2.980

2.952

2.950

2.939

2.927

2.884

2.927

2.909

2.905

2.878

2.859

davon Männer

2.927

2.942

2.943

2.918

2.905

2.910

2.893

2.902

2.857

2.841

2.844

2.821

Deutsche

3.576

3.595

3.559

3.540

3.522

3.488

3.429

3.447

3.397

3.364

3.346

3.300

Ausländer

2.312

2.325

2.334

2.326

2.320

2.346

2.345

2.378

2.366

2.379

2.372

2.374

Bedarfsgemeinschaften

Anteil:

Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnte im Jahr 2017 - trotz weiterer Übergänge vom AsylbLG zum SGB II - bis zum Jahresende von 3.915 auf 3.727 Personen gesenkt werden. Der Durchschnitt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Jahr 2017 bei 3.841 Personen. Dies stellt, trotz gestiegener Zuwanderungszahlen aufgrund von Flucht aus Kriegsgebieten, eine Reduzierung um 113 - im Vergleich zum Vorjahr mit noch 3.934 Personen - dar. Hier ist auch zu erkennen, dass sich die Anzahl ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter von Januar 2017, mit 1.648 Personen, bis März auf 1.665 Personen gesteigert und sodann stabil bzw. bis Dezember 2017 auf 1.631 Personen reduziert hat. Im gleichen Zeitraum konnte eine Reduzierung der deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 2.264 auf 2.090 erzielt werden. 3

Quelle: Zeitreihe der Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Deutschland, Länder, Kreise https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/themenauswahlForm.html?view=processForm&resourceId=210342&input_=&pageLocale=de&regionInd=06437&year_month =201803&topicId=1023366&topicId.GROUP=1&search=Suchen Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 8


Tabelle 2 – Erwerbsfähige Leistungsberechtigte3: 2017

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

3.915

3.925

3.925

3.896

3.869

3.839

3.811

3.829

3.793

3.791

3.766

3.727

davon Frauen

2.037

2.053

2.043

2.027

2.017

1.996

1.978

1.998

1.988

1.987

1.971

1.964

davon Männer

1.877

1.871

1.881

1.868

1.851

1.842

1.832

1.830

1.804

1.803

1.794

1.762

Deutsche

2.264

2.266

2.257

2.242

2.231

2.188

2.157

2.165

2.148

2.140

2.120

2.090

Ausländer

1.648

1.656

1.665

1.651

1.635

1.647

1.650

1.659

1.640

1.646

1.640

1.631

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Anteil:

Neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befindet sich auch noch der Personenkreis der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Betreuung des Kommunalen Jobcenters. Aus Tabelle 3 ist erkennbar, dass dieser Personenkreis einigen Schwankungen unterliegt. Dennoch kann die Zahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahresverlauf - mit 1.721 im Januar bis Dezember mit 1.674 Personen – als rückläufig bezeichnet werden. Im Durchschnitt waren dies 1.716 Personen. Mit 53 % waren Männer vom Status der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten eher betroffen als Frauen mit einem Anteil von 47 %.3 Tabelle 3 – Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte: 2017

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

1.721

1.724

1.716

1.712

1.722

1.748

1.728

1.737

1.730

1.703

1.681

1.674

davon Frauen

817

809

805

815

814

822

806

813

819

802

782

769

davon Männer

902

913

909

895

906

924

920

922

909

899

897

903

Deutsche

1.120

1.121

1.112

1.100

1.104

1.109

1.092

1.083

1.069

1.042

1.035

1.017

Ausländer

601

602

603

611

617

638

635

653

661

661

646

656

Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte

Anteil:

Die SGB II-Hilfequoten setzen den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung. Sie lag im Odenwaldkreis für das Jahr 2017 im Durchschnitt bei 7,5 Prozent. Der durchschnittliche Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag bei 6,1 % und die Quote der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 12,8 %. Das Kommunale Job-Center möchte in den Folgejahren die nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten perspektivisch noch stärker in die Beratungsarbeit mit einbeziehen und noch gezielter beraten, damit deren Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt oder – entsprechend der Rechtslage - ein Rechtskreiswechsel erfolgen kann.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 9


4. Zusammensetzung der Kundenstruktur Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag, wie bereits unter Ziffer 3 beschrieben, im Jahr 2017 im Durchschnitt bei 3.841 Personen. Hierbei setzen sich die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus verschiedenen Zielgruppen zusammen. Die erste Unterscheidung erfolgt zunächst über die Altersgruppen (unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, sowie über 55 Jahre), wobei der größte Anteil der zu betreuenden Kunden zwischen 25 und 55 Jahre alt ist. Die Zielgruppe der Alleinerziehenden stellt im Odenwaldkreis für das Jahr 2017, mit im Durchschnitt 478 Personen, eine relativ kleine Gruppe dar. Ihre Anzahl hat sich von Januar bis Dezember 2017 von 483 auf 470 positiv entwickelt. Der durchschnittliche Anteil der Alleinerziehenden lag im abgelaufenen Jahr im Durchschnitt bei 12,4 %. Diese geringe Quote ist u.a. auf die zielgruppenspezifische Durchführung von Maßnahmen für Alleinerziehende und Erziehende zurückzuführen. Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befinden sich auch Personen, die bereits eine Erwerbstätigkeit ausüben und ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB II beziehen (Erwerbsaufstocker). Im Jahresdurchschnitt waren dies weiterhin 28,4 %. Im ersten Quartal 2017 lag die Anzahl der Erwerbsaufstocker im Durchschnitt bei 1.031 Personen. Das Kommunale Job-Center konnte durch gezielte Aufklärungsarbeit auf Seiten der Arbeitgeber, sowie bei den Kunden darauf hinwirken, dass die Anzahl der Beschäftigten im Minijobbereich zurückging und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen anstieg. Ebenso konnten durch gezielte Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaftsförderung auch Personen in selbständiger Erwerbstätigkeit dementsprechend unterstützt werden. Tabelle 4 – Kundenstruktur: 2017 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Alleinerziehende Erwerbstätige eLb mit Einkommen aus abhängiger Tätigkeit < = 450,00 € > 450 € bis <=850 € > 850 € bis <=1.200 € > 1.200 €

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

3.915

3.925

3.925

3.896

3.869

3.839

3.811

3.829

3.793

3.791

3.766

3.727

801

802

794

786

771

763

770

781

767

767

748

746

2.487

2.501

2.504

2.479

2.468

2.447

2.415

2.422

2.408

2.407

2.405

2.378

627

622

627

631

630

629

626

626

618

617

613

603

483

483

481

479

482

484

480

474

476

471

468

470

1.091

1.090

1.068

1.086

1.180

1.083

1.094

1.099

1.085

1.103

1.105

1.104

1.044

1.036

1.012

1.030

1.022

1.026

1.046

1.048

1.041

1.056

1.064

1.064

499

488

470

484

454

459

460

438

419

426

452

446

263

255

261

257

250

247

257

281

291

276

271

272

145

155

146

139

147

151

155

163

155

178

158

171

137

138

135

150

171

169

174

166

176

176

183

175

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 10


Das nachfolgende Diagramm stellt die durchschnittliche Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, aufgeteilt in die Personenkreise der unter 25-Jährigen, der 25 bis unter 55-Jährigen sowie der über 55-Jährigen, im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Job-Centers des Odenwaldkreises dar. Diagramm 1 – Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten:

5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Analog zur Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verlief im Jahr 2017 auch die Quote der Arbeitslosigkeit. Dementsprechend hat sie sich durchaus positiv entwickelt. Lag die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II im Durchschnitt bei 3,2 %, so konnte sie im Jahresverlauf von 3,4 % im Januar auf letztlich 2,9 % im Dezember 2017 gesenkt werden.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 11


Diagramm 2 – Entwicklung der Arbeitslosenquote:

Die insgesamt positive Entwicklung basiert auf diversen organisatorischen Maßnahmen. So trugen gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen - in Verbindung mit qualitativer Weiterentwicklung, zielgruppenspezifische und individuelle Integrationsstrategien in den drei Eingliederungsteams sowie eine kontinuierlich angepasste Maßnahmenplanung zur Zielerreichung bei. Die Umsetzung des bereits 2015 verbindlich eingeführten Kontaktdichtekonzepts, die qualitative und quantitative Steigerung vorhandener Eingliederungsmaßnahmen sowie die positive Arbeitsmarktlage haben darüber hinaus ebenfalls zur positiven Entwicklung beigetragen. Auch für das Jahr 2018 wird das Kommunale Job-Center alle Bemühungen daransetzen, dass dieser Stand mindestens gehalten bzw. noch positiv ausgebaut werden kann.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 12


6. Eingliederungsmittel 2017

Für die nach dem Sozialgesetzbuch ll (SGB II) zu gewährenden Leistungen wurden dem Odenwaldkreis im Jahr 2017 folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Tabelle 5 – Finanzbudget: Eingliederungsmittel 2017 Eingliederungsmittel klassisch Eingliederungsmittel - § 16 f SGB ll Verwaltungskostenbudget Verteilung Ausgabereste aus Vorjahr Gesamtbudget

Eingliederungsmittel 2016

2.538.826,00 EUR

2.549.114,00 EUR

585.065,00 EUR

622.485,00 EUR

4.048.314,00 EUR

3.657.675,00 EUR

356.633,58 EUR

289.410,00 EUR

7.172.205,00 EUR

7.118.684,00 EUR

7. Zielvereinbarung 2017

Mit der verfassungsmäßigen Verankerung und der unbefristeten Zulassung der Optionskommunen als kommunale Träger des SGB II wurde ab 2011 eine neue Zielsteuerungssystematik eingeführt. Zur Erreichung der gesetzlichen Ziele schließen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der jeweils zuständigen Landesbehörde, sowie die zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II ab. Zwischen dem Land Hessen und dem zugelassenen kommunalen Träger des Odenwaldkreises wurden für das Jahr 2017 folgende Ziele zur genauen Beobachtung oder mit konkreter Zielsetzung vereinbart:

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 13


7.1

Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1)

Ziel: Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt wird im Jahresverlauf 2017 genau beobachtet. Ergebnis: Im Odenwaldkreis erfolgte eine positive Veränderung im Hinblick auf die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt. Von einem ursprünglichen Zuwachs von 0,5 % im Januar 2017, sank die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt um -5,4 % im Dezember 2017. Im Jahresdurchschnitt konnte so eine Reduzierung von -0,7 % erreicht werden. Die stetige Tätigkeit des Außendienstes im Leistungsbereich hat hier dazu beigetragen, dass Fälle von Leistungsmissbrauch frühzeitig aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Auch die kontinuierliche Steigerung der Qualitätsarbeit wesentlich unterstützt durch eine qualifizierte Grundsatzsachbearbeitung, welche regelmäßig Mitarbeiterschulungen anbietet wie auch ein internes SGB II Handbuch erstellt und fortschreibt, - trugen hier zur Zielerreichung bei.

7.2

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2)

Ziel: Zielindikator ist die Summe der Integrationen in sozialversicherte Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbstständige Erwerbstätigkeit im Jahr 2017. Das Ziel ist erreicht, wenn die Summe der Integrationen des Kommunalen Jobcenters im Dezember 2017 (Wartestand 3 Monate) mindestens 1.080 beträgt. Ergebnis: Der Odenwaldkreis hat für das Jahr 2017 insgesamt 1.186 Integrationen erzielt, welches einer Integrationsquote von 30,8 % entspricht. Das vereinbarte Ziel wurde damit deutlich übertroffen. Dieses Ergebnis basiert auf diversen Maßnahmen und Aktivitäten, die zur Zielerreichung beitragen konnten. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren das gemeinsam gelebte Kontaktdichtekonzept, die intensive Nutzung des mobilen Fallmanagements, eine kontinuierlich optimierte Maßnahmenplanung sowie die Umsetzung und Nachhaltung des eingeführten Fachaufsichtskonzeptes. Für das Jahr 2018 soll diese Strategie beibehalten und durch das interne SGB II Controlling zur weiteren Optimierung unterstützt werden.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 14


Diagramm 3 – Entwicklung der Integrationsquote:

7.3

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3)

Ziel: Das Ziel ist im Jahr 2017 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden des Kommunalen Jobcenters, gegenüber dem Vorjahr, um mindestens 0,7 Prozent auf 2.500 sinkt. Ergebnis: Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden wurde von 2.418 im Januar 2017, auf 2.255 Personen im Dezember 2017 reduziert. Dabei konnte der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt auf 2.332 gesenkt werden. Damit wurde auch dieses Ziel deutlich erreicht. Gründe für dieses sehr gute Gesamtergebnis sind u.a. die kontinuierliche Organisationsentwicklung (Sofortberatung, mobilen Fallmanagements, Außendienstes im Leistungsbereich, etc.), gut aufeinander abgestimmte und möglichst passgenau angebotene Eingliederungsmaßnahmen, sowie der Fokus auf Qualitätsarbeit durch die Einführung des Fachaufsichtskonzeptes im Eingliederungsbereich.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 15


Diagramm 4 – Entwicklung Langzeitleistungsbezieher:

7.4

Integration von Langzeitleistungsbeziehern (K3E1)

Ziel: Die Integration von Langzeitleistungsbeziehern stellt ein optionales landesspezifisches Ziel in Hessen dar. Mit dem Odenwaldkreis wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen. Ergebnis: Auch ohne vorrangige Zielsetzung durch das HMSI, konnten im Jahr 2017 533 Integrationen bei der Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher erzielt werden. Die Integrationsarbeit bei Langzeitleistungsbeziehern bedarf einer längeren, individuellen und intensiveren Betreuung. Kurzfristige – nachhaltige - Vermittlungen sind nur selten möglich. Aus diesem Grund müssen im Hinblick auf diese Zielgruppe auch sehr spezifische Integrationsstrategien angegangen werden. Oftmals kann erst nach erfolgreich durchlaufenen Veränderungsprozessen bei den Kunden eine (möglichst nachhaltige) Integration realisiert werden.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 16


Diagramm 5 – Integrationsergebnisse Langzeitleistungsbezieher:

7.5

Integration von Alleinerziehenden (K2E4)

Ziel: Die Integrationen von Alleinerziehenden in sozialversicherte Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbstständige Erwerbstätigkeit wurde im Jahr 2017 ebenfalls nicht als ein Ziel vereinbart. Ergebnis: Dennoch konnte der Odenwaldkreis die Integrationsquote von Alleinerziehenden im Jahresverlauf von 25,9 % im Januar, auf 26,1 % im Dezember steigern. Trotz dieser positiven Entwicklung liegt der Wert jedoch um 4,7 % hinter der allgemeinen Integrationsquote.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 17


7.6

Nachhaltigkeit von Integrationen (K2E3)

Ziel: Das Ziel der Nachhaltigkeit der Integrationen hat das HMSI nicht mit dem Kommunalen JobCenter Odenwaldkreis vereinbart. Ergebnis: Auch ohne eine entsprechende Vereinbarung konnte im Odenwaldkreis die Nachhaltigkeit der Integrationen im Jahresverlauf 2017 von 62,8 % im Januar, auf 64,5 % im Oktober gesteigert werden. Ein Erfolgsfaktor für diese leichte Steigerung dürfte die Nachbetreuung nach erfolgreicher Integration, sowie eine frühzeitige Aufnahme der Betreuungsarbeit bei drohendem Arbeitsplatzverlust sein. Diese Zielsetzungen werden auch in den Folgejahren im Fokus der Beratungsarbeit stehen, um die Nachhaltigkeit von Integrationen zu steigern. Auch die konsequente Anwendung des vorliegenden Kontaktdichtekonzeptes dürfte u.E. diese Zielsetzung künftig weiter unterstützen. Nach wie vor sind sehr viele Integrationen nur im Rahmen von Zeitarbeit zu realisieren. Ein Einfluss durch die vorstehenden Ansätze ist allerdings bei diesen Arbeitsmodellen nur bedingt möglich.

7.7

Integration in voll qualifizierende berufliche Ausbildung

Ziel: Auch die Integration erwerbsfähiger leistungsberechtigter unter 25 Jahre in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung war kein vereinbartes Ziel. Dennoch obliegt dem Team u25 aufgrund der gesetzlichen Lage vorrangig das Ziel, Jugendliche in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung zu vermitteln. Ergebnis: Aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten von Seiten der BA-Statistik konnten nur die intern händisch erfassten Integrationen des Kommunalen Job-Centers herangezogen werden. Laut diesen erfolgten 85 Integrationen in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung, wovon auch 56 tatsächlich über die BA registriert wurden4. Der Mittelwert der maßgeblichen Zielgruppe unter 25 Jahren liegt für 2017 bei 775 Personen. Auf dieser Basis wurde eine Integrationsquote von 11,0 % bzw. von 7,2 % bei den registrierten Zahlen durch die BA ermittelt.

4

IWAK – Arbeitswelt in Hessen Tableau zu den optionalen Zielen der Kommunalen Jobcenter in Hessen

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 18


7.8

Integration von Menschen mit Schwerbehinderung

Ziel: Im SGB II ist bei Menschen mit Behinderung die Integration in Erwerbstätigkeit ein wichtiges Ziel. Deshalb sollen diese Bemühungen sowie die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern verstärkt und die regional zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden. Ergebnis: Der Odenwaldkreis hat im Dezember 2015 eine zusätzliche Stelle zur Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer (Schwer-)Behinderung geschaffen. Ziel ist hier die Optimierung und Intensivierung der Beratung und Integration dieser Zielgruppe in Arbeit. Lt. vorliegender Zielvereinbarung sollte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration regelmäßig allen Kommunalen Jobcentern ein Tableau4 mit den absoluten Werten und vergleichbaren Quoten zur Verfügung stellen. Aus den erhaltenen Daten ist ersichtlich, dass sich die Quote von 9 % im Januar auf 24 % im Dezember 2017 gesteigert hat. Auch wenn uns an dieser Stelle keine Aussage zur finalen Entwicklung möglich ist, so befasst sich das Kommunale Job-Center ab 2017 intern sehr viel intensiver mit dieser Zielgruppe. Daher wurde auch zwischenzeitlich eine gesonderte Arbeitsgruppe gebildet, die sich regelmäßig mit der Entwicklung der Zielgruppe, der Herausarbeitung von Optimierungspotentialen und konzeptionellen Prozessoptimierung, befasst.

Zusammenfassendes Fazit zur Zielerreichung des Jahres 2017: Die Entwicklung der Zielerreichungsprozesse 2017 wird final als positiv bewertet. Es wurden parallel diverse organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die zur Zielerreichung und Weiterentwicklung des Kommunalen Job-Centers beitragen konnten. Als wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Zielerreichung werden hier - neben der qualitativen Aufgabenwahrnehmung auf operativer Ebene - insbesondere der stetige Einsatz aller Leitungskräfte im Rahmen kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und Nachhaltung von Strukturen betrachtet. Nachfolgende Darstellung fasst die bislang ergriffenen Maßnahmen nochmals komprimiert zusammen.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 19


Maßnahmen des KJC – in Zusammenarbeit mit der InA gGmbH - zur Zielerreichung Stand: 25.04.2017 Konzeptionelle + Strukturelle Optimierung relevanter Bereiche Zielgerichtete Maßnahmenplanung und Maßnahmenmanagement - 3x jährlich Arbeitsgespräche mit allen VCs zum Maßnahmenportfolio auf operativer Ebene (TL, VCs, Maßnahmenmanagement) - mind. 2x jährlich Maßnahmenplanungsgespräche auf Leitungsebene, bedarfsorientiert öfter - konsequente Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zum SGB II und vorrangiger Leistungssysteme - Kontinuierliche Einbindung der BCA im Gesamtprozess Qualifizierung von Mitarbeitern und Einführung Fachaufsichtkonzept - Schulung aller VCs zu Beratungsqualität und -kompetenz - darauf basierend Entwicklung und Einführung Fachaufsichtskonzept - konsequentes Nachhalten in allen Bereichen

- Kontaktdichtekonzept - mobiles Fallmanagement - Maßnahmenmanagement und Vergabe - Regionale und Überregionale Arbeitsvermittlung in Kooperation von KJC und InA gGmbH - Konzeptentwicklung „Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen“

Organisationsmanagement und Führung - stetige Optimierung von Organisationsaufbau und -strukturen - enge Zusammenarbeit aller Leitungskräfte - stete Kommunikation mit allen relevanten Schnittstellen - strategische Nutzung der Zusammenarbeit mit der InA gGmbH (Beauftragung mit Aufgabenwahrnehmungen [Entlastung Stellenplan, schnellere Personalpolitik], Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen [Steuerungsmöglichkeit i.R.v. Selbstvornahme], etc.) Intensivierung der Qualitätsarbeit

Maßnahmen des KJC zur Zielerreichung

Enges und transparentes Controlling, i.V.m. transparenter Kommunikation auf allen Ebenen - mtl. Betrachtung und Auswertung von relevanten Bereichen (Maßnahmencontrolling, Gender Aspekte, EGV Quote, Kontaktdichte, Kennzahlenset, Integrationsstrategien, Ergebnisse Außendienst und mobiles Fallmanagement, etc.) - regelmäßige Berichterstattung per Mail an alle Leitungskräfte - Besprechung von Entwicklungen in mtl. TL Besprechungen - Präsentation der Ergebnisse in mtl. Abteilungsbesprechungen mit den MA - enge und regelmäßige Abstimmungsgespräche mit und zu diversen Bereichen (Quartalsgespräche Öfftl.arbeit, Quartalsgespräche Innenrevision, Quartalsgespräche Integration Behinderter, Arbeitsgespräche der Maßnahmenverantwortlichen TL mit den Trägern, etc.)

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

- Kontinuierliche Durchführung fachlicher Schulungen durch die Grundsatzsachbearbeitung zum SGB II/SGB III - Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des Handbuchs SGB II - Kontinuierliche Prozessoptimierung in allen Bereichen - Regelmäßige Auswertung interner und externer Prüfberichte (Innenrevision, BRH, etc.) und Prüfung von sich daraus ergebenden Optimierungsansätzen Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

Kontinuierliche Budgetüberwachung und Kommunikation mit allen Leitungskräften - mtl. Bericht des Finanzcontrollings zur Entwicklung des Gesamtbudgets, unter Berücksichtigung von bisherigen ISTAusgaben und hochgerechten Werten zum Jahresende - mtl. Bericht des Maßnahmenmanagements zur voraussichtlichen Entwicklung des EGT unter Berücksichtigung von Ergebnissen des Finanzcontrollings, ergänzt um geplante Maßnahmen bis zum Jahresende - kontinuierliches Steuerungsinstrument

- 0,5 Stelle Öffentlichkeitsarbeit - Kontinuierliche Berichterstattungen zu SGB II im Odw. (Arbeit KJC/InA; Maßnahmen, Betr.besichtigungen, etc.) - regelmäßige Betriebsbesichtigungen AGPS/TL KJC - AG Veranstaltungen zu relevanten Themen - enge Abstimmungsarbeit Leitung und Öffentlichkeitsarbeit

Seite 20


8. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Im Berichtsjahr 2017 hat der Odenwaldkreis bei der Planung von Eingliederungsmaßnahmen auf ein breites Angebot für unterschiedliche Zielgruppen gesetzt. Zielsetzung war der Aufbau eines zielgerichteten und aufeinander abgestimmten Maßnahmenportfolios. Die Erkenntnisse aus den Vorjahresbetrachtungen haben dabei bestätigt, dass ein möglichst breites Maßnahmenportfolio – abgestimmt auf eine überschaubare Zahl von Zielgruppen – wesentlich für die Zielerreichungsprozesse ist.

8.1

Teamspezifische Integrationsstrategien

Neben den zielgruppenspezifischen Eingliederungsmaßnahmen betreuen die einzelnen Teams ihre Kunden ergänzend im Rahmen von verschiedenen teamspezifischen Integrationsstrategien, die jeweils für einen befristeten Zeitraum (durchschnittlich ca. 3 Monate) durchgeführt und über das interne SGB II Controlling auch begleitet und ausgewertet werden. Da der Fokus für einen jeweils befristeten Zeitraum auf eine bestimmte Personengruppe gerichtet wird, sind hier gezielte Unterstützungsmöglichkeiten und Herangehensweisen möglich. Diese zielgruppenspezifischen Integrationsstrategien ermöglichen in der Folge auch optimierte Integrationsergebnisse. Beispiele für diese zielgruppenspezifischen Integrationsstrategien sind u.a.:          

Aufsuchende Integrationsarbeit durch das mobile Fallmanagement Intensivbetreuung von Schulabgängern ohne Anschlussperspektive Intensivbetreuung im Rahmen der Nachvermittlungsaktion von Jugendlichen Intensivbetreuung von Personen, die zwischen 3 bis 6 Monaten arbeitslos sind Intensivbetreuung von 1-Personen-Haushalten im Alter von 25-49 Jahren Intensivbetreuung von Personen mit Führerschein und Pkw Intensivbetreuung von Personen mit aufstockenden Leistungen Intensivbetreuung von alleinstehenden Kunden im Alter ab 50 Jahren Intensivbetreuung von alleinstehenden Langzeitleistungsbeziehern (Bezugsdauer: 12-49 Monate) Intensivbetreuung von Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit bei Arbeitsaufnahme

Im Bereich Maßnahmenmanagement wurden darüber hinaus im vergangenen Jahr viele Prozesse überarbeitet, um die Schnittstellen und Strukturen weiter zu optimieren.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 21


8.2

Alphabetisierung und Integrationssprachkurse

Die Teilnahme an diesen modular aufgebauten Kursen wird mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der IntegrationskursVerordnung (= Deutschkurse und Alphabetisierungskurse) unterstützt. Geeignet sind die Kurse für Personen mit Migrationshintergrund, die noch große Defizite in der deutschen Sprache haben. Die Kurse sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um sowohl die soziale, als auch die Integration auf den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Vorgeschaltet findet im Odenwaldkreis regelmäßig ein Sprachtest zur Feststellung des individuellen Sprachniveaus und Förderbedarfs statt. In enger und konstruktiver Abstimmung zwischen dem jeweiligen Maßnahmenträger und der zuständigen Maßnahmenverantwortlichen des Kommunalen Job-Centers werden diese mtl. stattfindenden Sprachtests und daraus resultierenden Sprachkurse organisiert und durchgeführt. Sie dienen allen Beteiligten als Basis für eine zielgerichtete Kursplanung. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 25 Sprachtests für insgesamt 236 Personen und im Anschluss 16 verschiedene Sprachkurse durchgeführt. In der nachfolgenden Tabelle ist erkennbar, wie viele Tests monatlich durchgeführt wurden. Je nach Unterstützungsbedarf resultieren daraus die Sprachkurse, die in Tabelle 7 gesondert aufgeführt werden. Tabelle 6 - Übersicht Sprachtesttermine 2016 und 2017 im Vergleich Monat 2017 01/2017 02/2017

Anzahl Testtermine 2 2

Anzahl Personen 17 20

Monat 2016

Anzahl Testtermine

Anzahl Personen

01/2016 02/2016

2 2

16 20

03/2017 04/2017

2 2

20 21

03/2016 04/2016

2 2

20 22

05/2017 06/2017

2 2

21 20

05/2016 06/2016

4 5

39 36

07/2017 08/2017

2 3

20 27

07/2016 08/2016

4 3

14 14

09/2017 10/2017

2 2

17 15

09/2016 10/2016

3 2

20 21

11/2017 12/2017

2 2

18 20

11/2016 12/2016

3 1

25 10

Gesamt

25

236

Gesamt

33

257

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 22


Tabelle 7 - Übersicht Sprachkurse 2016 und 2017 im Vergleich Kursarten Zweitschriftlernerkurs Alphabetisierungskurs Allgemeiner Integrationskurs

Anzahl Kurse 2017 2 2 6+ 1 Wiederholerkurs

Anzahl Kurse 2016 0 4 10

Jugend- Integrations- 1 Kurs ESF-Berufsbezogener- 0 Integrationskurs Nationale 3 Deutschförderung  Basismodul B2

2

Gesamt

18

16

1 1

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die seit Jahren bewährte Zusammenarbeit mit den Integrationskursträgern in der Region, insbesondere im Hinblick auf die Zugänge aus dem Asylbereich im Rahmen der letztjährigen Fluchtbewegungen, bewährt haben. Die langjährig aufgebauten Strukturen und Verfahren ermöglichen es dem Kommunalen JobCenter regelmäßig, zeitnahe Zusteuerungen von Migranten in Integrations- oder Alphabetisierungskurse vorzunehmen, ohne dass hier allzu lange Wartezeiten für die Kunden entstehen. Hierbei hat sich insbesondere bewährt, dass eine Teamleiterin des Kommunalen Job-Centers den gesamten Bereich der Integrationsund Alphabetisierungskurse als sog. „Maßnahmenverantwortliche“ federführend betreut und als Schnittstelle zu den durchführenden Trägern zur Verfügung steht. So ist es dem Kommunalen Job-Center in diesem Zusammenhang auch problemlos gelungen, die Teilnehmer der Maßnahme „MInA – Migranten Integration in Arbeit“ (siehe Ziffer 8.9.1.12) - in enger Abstimmung mit dem Integrationskursträger – ab 01.05.2016 parallel in Integrations- oder Alphabetisierungskurse zuzusteuern, so dass der Spracherwerb ohne weitere Verzögerung ergänzend zu den Integrationsbemühungen in dieser Eingliederungsmaßnahme in Angriff genommen werden konnte.

8.3

Sofortberatung

Das Kommunale Job-Center hatte in der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 ein internes Modellprojekt mit der Bezeichnung „Sofortberatung im Rahmen der Arbeitsmarktintegration für Neuantragssteller“ ins Leben gerufen. Nach erfolgreichem Verlauf der Modellphase, wurde das Projekt ab September 2014 in den Echtbetrieb überführt.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 23


Die Sofortberatungsstelle wird - im Rahmen eines verbindlichen Rotationsplans – regelmäßig, während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, von den Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers des Odenwaldkreises im Rotationsverfahren betreut. Ziel der Sofortberatung ist es, dass alle SGB II Antragsteller möglichst umgehend nach Antragsabgabe in der Kreisverwaltung zur Sofortberatungsstelle zugesteuert und dort hinsichtlich ihrer Arbeitsobliegenheiten beraten und informiert werden. Die Beratung umfasst zunächst eine allgemeine Rechtsfolgenbelehrung, gefolgt von einem Kurzprofiling. Im Anschluss soll jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte entweder ein Stellenangebot und/oder adäquates Maßnahmenangebot ausgehändigt bekommen (Work-First-Ansatz). Nach Überführung des Modells der Sofortberatung in den Echtbetrieb hatte sich nach einiger Zeit gezeigt, dass sich die Zahl persönlicher Antragsabgaben deutlich rückläufig entwickelte. Um zu gewährleisten, dass der u.E. erfolgreiche Work-First-Ansatz durchgängig bei allen (neuen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Tragen kommen kann, wurde die Organisationsstruktur im Rahmen einer Gegensteuerungsmaßnahme entsprechend angepasst. Im Ergebnis können wir nunmehr gewährleisten, dass alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb von ca. 14 Tagen nach Antragsabgabe entweder direkt in der Sofortberatungsstelle oder aber bei ihrem zuständigen Vermittlungscoach einen Sofortberatungstermin wahrnehmen müssen, in welchem sie über ihre Arbeitsobliegenheiten informiert werden und der weitere Integrationsprozess eingeleitet wird. Es hat sich bestätigt, dass die Integrationsprozesse durch das System der Sofortberatung beschleunigt und in vielen Fällen Hilfebedürftigkeit evtl. auch ganz vermieden werden kann. Tabelle 8 – Übersicht zur Entwicklung der Antragstellungen und Sofortberatungen: Neuanträge Gesamt 2017  davon persönliche Abgabe und Zuweisung zur Sofortberatung

1.216 54

 davon postalische Eingänge und Terminkoordination zur Sofortberatung beim zuständigen Vermittlungscoach

1.162

8.4

Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II

Für alle anspruchsberechtigten Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall kommunale Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des § 16 a SGB ll erbracht. Hierunter fallen insbesondere:    

Kinderbetreuung Schuldnerberatung Psychosoziale Beratung Suchtberatung

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 24


Nachstehende Übersicht stellt die Ausgabenentwicklung in den verschiedenen Bereichen im Jahresvergleich 2017 zu 2016 dar. Tabelle 9 – Kostendarstellung Kommunale Eingliederungsleistungen: 6.1 Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16 a SGB II)

Für alle anspruchsberechtigten Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall kommunale Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des § 16 a SGB ll erbracht. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2016 wurden in den einzelnen Hilfearten folgende Ausgaben getätigt:

7.919,27 €

Verausgabte Mittel 2016 0,00 €

Schuldnerberatung

150.910,17 €

96.216,40 €

Suchtberatung

217.890,00 €

219.355,00 €

Leistungen

Verausgabte Mittel 2015

Kinderbetreuung

Psychosoziale Beratung Gesamt

226.627,46 € 603.346,90 €

218.503,98 € 534.075,38 €

Die Leistungen werden im Rahmen von Vereinbarungen nach § 17 SGB ll mit verschiedenen Trägern aus dem Kreisgebiet erbracht. Nachgefragt werden im Odenwaldkreis am häufigsten Leistungen im Rahmen der psychosozialen Beratung, Suchtberatung sowie Schuldnerberatung. Hier erfolgen institutionelle Förderungen der Träger, um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang der betroffenen Zielgruppen – sowohl aus dem Rechtskreis SGB II, als auch darüber hinaus – gewährleisten zu können. Die Förderung der Schuldnerberatung wird ergänzend unterstützt aus dem Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen. Der Anteil des Odenwaldkreises liegt dabei bei rd. 55% der förderfähigen Gesamtausgaben. Außerdem besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem örtlichen Jugendamt und der Arbeiterwohlfahrt des Odenwaldkreises (AWO) bezüglich der Sicherstellung von Kinderbetreuung im Rahmen der „Tagesmütterbetreuung“. Dieses Instrument kommt für die Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 25


Zielgruppen des SGB II jedoch immer seltener zum Tragen, da Kinderbetreuung im Rahmen von Prozessen der Arbeitsmarktintegration oft kurzfristig/zeitnah benötigt wird, im Rahmen von Tagesmütterbetreuungen jedoch von Seiten des Jugendamtes regelhafte Vorlaufzeiten von mindestens 6 Wochen gefordert werden, damit sich Kinder und Tagesmütter in dieser Zeit umfassend aneinander gewöhnen und Vertrauen zueinander fassen können. Das Verfahren hat sich somit eher kontraproduktiv zu den Bedarfen des Kommunalen JobCenters entwickelt. Insofern gibt es hier – Rechtskreisbedingt - sehr unterschiedliche Zielsetzungen im Rahmen der Kinderbetreuungsangebote, die aktuell dazu führten, dass sich dieser kommunale Kostenfaktor aus dem Rechtskreis des SGB II im Jahr 2017 deutlich rückläufig entwickelte. Mit den betroffenen Eltern(-teilen) mussten alternative, individuelle Lösungen – insbesondere im familiären Bereich - entwickelt und umgesetzt werden. Von Vorteil hat sich hierbei der Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote an Kindergärten und Schulen gezeigt, wobei es hier nach wie vor erheblichen Optimierungsbedarf, insbesondere für erwerbstätige Eltern, gibt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist hier, dass die Kinderbetreuungsleistungen des SGB VIII in der Regel vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

8.5

Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II

Erwerbfähige Leistungsberechtigte, die sich selbständig machen möchten oder bereits als Bestandsselbständige im laufenden Leistungsbezug geführt werden, erhalten in konstruktiver Zusammenarbeit des Kommunalen Job-Centers mit der regionalen Wirtschaftsförderung bei der Odenwald-Regionalgesellschaft mbH (OREG mbH) dort eine intensive fachkundige Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Wirtschaftsförderung der OREG mbH fungiert hierbei als regionale fachkundige Stelle im Beratungs- und Begutachtungsprozess. Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens erhält das Kommunale Job-Center von der Wirtschaftsförderung individuelle Abschlussberichte mit konkreten Aussagen zur Förderfähigkeit von potentiellen Existenzgründern, bzw. zur Tragfähigkeit bestehender Unternehmen, die aufgrund nicht ausreichender Erlöse ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB II in Anspruch nehmen müssen. In beiden Prozessphasen wird auch die jeweilige Gründer-/Unternehmerpersönlichkeit einer persönlichen Begutachtung unterzogen, um feststellen zu können, ob – unabhängig von der Tragfähigkeit des vorliegenden Businessplans – die Gründer-/Unternehmerpersönlichkeit den Herausforderungen und Anforderungen des jeweiligen Gewerbes grundsätzlich gewachsen ist oder auch nicht. Im Rahmen der Beratungsprozesse wird somit unterschieden nach:  

Existenzgründungsberatungen Beratung und Überprüfung von Bestandsselbständigen

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 26


8.5.1

Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung

Im Rahmen eingehender Anträge auf Gewährung einer Existenzgründungsförderung werden die Kunden von den Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers zunächst nur informell beraten und sodann - im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung - zur fachkundigen Stelle bei der Wirtschaftsförderung der OREG mbH weiter verwiesen. Die weiterführenden Beratungen und Begutachtungen, sowie die erforderliche Tragfähigkeitsanalyse erfolgt danach bei der Wirtschaftsförderung der OREG mbH. Im Jahr 2017 fanden insgesamt 5 Existenzgründungsberatungen mit allen erforderlichen Folgeprozessen statt. Nach Abschluss des Beratungs- und Prüfungsverfahrens durch die Wirtschaftsförderung wird eine individuelle Tragfähigkeitsanalyse für das Kommunale Job-Center erstellt, mit einer konkreten Einschätzung zu den potentiellen Erfolgsaussichten des geplanten Unternehmens. Hierbei erfolgt auch eine Einschätzung zur Gründerpersönlichkeit. Im Rahmen einer positiven Tragfähigkeitsanalyse kann die fachkundige Stellungnahme auch Aussagen zu möglichen Fördermöglichkeiten sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch im Rahmen ggf. noch erforderlicher Unterstützungsmöglichkeiten treffen (z.B. noch erforderliche Gründerseminare, Qualifizierungsbedarfe, etc.). Im Fall einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung unterstützt die Wirtschaftsförderung die potentiellen Existenzgründer im Anschluss auch bei der Realisierung ggf. möglicher DrittFördermittel (u.a. bei der KBW, etc.). Auf Basis des fachkundigen Gutachtens der Wirtschaftsförderung trifft das Kommunale JobCenter im Anschluss die Entscheidung zum vorliegenden Förderantrag.

Tabelle 10 – Übersicht Existenzgründungsberatungen und Ergebnisse: Anzahl der Fälle im Jahr 2017 Gesamt  davon in Bearbeitung

5 3

2 1 1

davon abgeschlossene Fälle  mit positiver Bescheinigung (ab 50 %)  mit negativer Bescheinigung

8.5.1.1 Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald

Sofern es zu einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung kommt, werden die potentiellen Gründer von Seiten der Wirtschaftsförderung ergänzend über das Projekt „Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald“, ein Kooperationsprojekt des WirtschaftsService des Odenwaldkreises unter dem Dach der Odenwald Regionalgesellschaft mbH (OREG) und der Wirtschaftsförderung Bergstraße, informiert. Das Projekt wird gefördert vom Land Hessen aus dem EFRE-Fond und ist darauf ausgerichtet, die Qualität und Quantität von Gründungen in den beiden Regionen zu steigern. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 27


Die Offensive richtet sich an alle, die konkrete Pläne für eine Gründung haben oder mit einer Idee für eine Gründung spielen. Die Wirtschaftsförderung prüft die Gründungsideen und hilft dabei, diese erfolgreich umzusetzen. Dazu werden kostenfreie Einstiegsseminare, Orientierungsberatungen, pragmatische Hilfsmittel zur Erstellung eines Geschäftskonzeptes sowie ein qualifiziertes Feedback angeboten. Die Wirtschaftsförderung ist anerkannt für fachkundige Stellungnahmen (beispielsweise für die Beantragung des Gründungszuschusses beim Kommunalen Job-Center oder der Agentur für Arbeit). Darüber hinaus vermittelt sie Kontakte zu weiteren Institutionen der Gründungsförderung oder zu erfahrenen Mentoren, die eine intensive Begleitung speziell für den Bedarf der Gründer ermöglichen. Alljährlich richtet die Gründungsoffensive einen Wettbewerb aus, bei dem alle Gründer/Innen ihre Geschäftsidee und ihren Business-Plan von Experten prüfen lassen und neben wertvollen Informationen und Kontakten auch Preisgelder von bis zu 2.000 Euro gewinnen können. Hierbei können potentielle Gründer des Kommunalen Job-Centers von der Gründungsoffensive profitieren, ohne dass Fördermittel des SGB II in Anspruch genommen werden müssen.

8.5.2

Überprüfung von Bestandselbstständigen

Die Überprüfung und Begutachtungen von Bestandselbständigen im Leistungsbezug SGB II erfolgt bereits seit dem 01.02.2014 durch den Wirtschaftsservice der OREG mbH. Aus der Erfahrung bei der Betreuung von Gründern in der Nachgründungsphase und Selbstständiger im SGB II-Bezug wurde in der Vergangenheit sehr häufig festgestellt, dass sich die Kunden auf eine finanzielle Unterdeckung für Werbemaßnahmen oder für anderweitige Kundenakquisen berufen. Aus Kundensicht können diese Defizite fast immer nur durch Fördergelder oder Zuschüsse des Jobcenters ausgeglichen werden. Dies ist eine häufige Vorgehensweise der Kunden, die - selbst bei Gewährung der gestellten Anträge nur selten zum erhofften Erfolg führen. In den meisten Fällen fehlt es in der Regel schon an den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit:  

Unternehmerisches Wissen und Weitsicht, sowie eines marktfähigen Produktes/einer marktfähigen Dienstleistung.

Im Rahmen der Beratungen durch den Wirtschaftsservice werden die Kunden im ersten Schritt dazu aufgefordert, ihre derzeitige Position zu überdenken und die Erfordernisse an eine Selbstständigkeit neu zu definieren. Ist der Kunde bereit, die hohen Anforderungen zu bewältigen und ist er auch aus gesundheitlicher und familiärer Sicht heraus in der Lage, die gestellten Anforderungen zu erbringen, bedarf es zunächst einer Ist-Analyse seiner derzeitigen Selbstständigkeit. Ausgehend von dem Ist-Zustand muss nun geprüft werden, ob eine Realisierung der benötigten Gewinne zur Beendigung des Leistungsanspruches nach SGB II im vorgesehenen Zeitrahmen nach SGB II Kriterien überhaupt möglich ist. Ist dies nicht der Fall, wird dem Kunden eine negative Tragfähigkeitsbescheinigung seiner Selbstständigkeit ausgestellt.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 28


Erscheint eine Realisierung in angemessener Zeit möglich, wird, gemeinsam mit dem Kunden, im Rahmen der Beratungen eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Hierzu ist es notwendig, dass sich der Berater ein umfangreiches Bild der Selbstständigkeit machen kann. Dies geschieht durch Durchsicht der Geschäftsunterlagen und durch persönliche Besuche am Unternehmensstandort. Ist der unternehmerische Bedarf des Selbstständigen ermittelt, wird eine Strategie erarbeitet, welche den Anforderungen des SGB II, für nur dringend notwendige Ausgaben zur Erfüllung des betrieblichen Zwecks in preiswerter Variante, gerecht wird. Häufig können bereits mit geringen finanziellen Mitteln erhebliche Steigerungen des Bekanntheitsgrads erzielt werden. Z.B. die bislang ungenutzten Möglichkeiten für kostenlose Werbung auf eigenen Webseiten oder des Odenwaldkreises, die Verlinkung dieser Seiten mit sozialen Netzwerken, aber auch Kontakte zu anderen Gewerbetreibenden oder deren Interessensvertretungen. Die Arbeit in Netzwerken ist für jeden Gewerbetreibenden, und erst recht im SGB II Bezug, ein bewährtes und kostengünstiges Mittel, sich regional bekannt zu machen und zu etablieren, das aber aus Unwissenheit, Desinteresse und auch aus Scham kaum genutzt wird. Der Wirtschaftsservice Odenwaldkreis kann den Kunden hierbei helfen, indem die passenden Netzwerke identifiziert und die entsprechenden Kontakte hergestellt werden. Ergibt sich aus der Ist-Analyse, dass eine positive Unternehmensentwicklung nur mittels Investitionen zu erlangen ist, wird der Kunde dabei unterstützt, die Finanzierung über die Hausbank oder andere Finanzierungsinstrumente (z.B. Mikro-Kredit, Bürgschaft ohne Bank, Zuschüsse durch EU-Programme) zu realisieren. Eine Beantragung von Mitteln des KJCs für Investitionen sollte nur in absoluten Ausnahmefällen erwogen werden. Für das Jahr 2017 wurden nachfolgend aufgeführte Fall- und Betreuungszahlen ermittelt. Tabelle 11 – Übersicht Beratungen und Ergebnisse Bestandsselbständige:

Fälle in Bearbeitung Abgeschlossene Fälle mit positiver Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle bedingter bzw. vorläufiger Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle mit negativer Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle ohne Tragfähigkeit /Bescheinigung Gesamte Fälle davon aus 2017 davon aus dem Vorjahr

6 1 3 7 7 24 19 5

Bewertung: Von den 24 durch den Wirtschaftsservice betreuten Bestandsselbständigen sind im Jahr 2017 insgesamt 5 aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, es ist zu vermuten, dass die intensive Beratung und Betrachtung ihrer Gewerbebetriebe zu einem freiwilligen Verzicht auf den weiteren Sozialleistungsbezug führten. In insg. 7 Fällen konnte keine Tragfähigkeit attestiert werden oder die Beratung musste wegen fehlender Mitwirkung der Bestandsselbständigen abgebrochen werden. Auch diese Fallkonstellationen haben die Basis für das weitere Vorgehen im Rahmen der weiteren Fallbetreuung geliefert.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 29


Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice der OREG mbH - zu beiden vorgenannten Zielgruppen - hat sich damit bestätigt, dass sowohl eine qualifizierte und weitergehende Existenzgründungsberatung, sowie die Überprüfung und Begutachtung von Bestandselbstständigen für den Odenwaldkreis von großer Bedeutung sind. Das beim Wirtschaftsservice vorgehaltene Fachwissen, verbunden mit umfassenden Kenntnissen zu lokalen Märkten und einem weit verzweigten Mentorennetzwerk stellen für das Kommunale Job-Center eine wertvolle Ergänzung und Abrundung der dort vorgehaltenen Strukturen dar. Von besonderem Charme ist dabei die Verknüpfung zur Gründungsoffensive BergstraßeOdenwald, die es potentiellen Gründern ermöglicht, über die Gründungsoffensive weitere Kontakte, Fördermittel und Unterstützung von Mentoren zu realisieren. Auch in Zukunft werden Kunden des Kommunalen Job-Centers das Ziel haben, eine Selbstständigkeit aufzunehmen. Außerdem ist auch künftig nicht auszuschließen, dass Bestandsselbständige Leistungen nach dem SGB II beantragen und geltend machen. Insofern wird die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice der OREG mbH auch weiterhin fortgesetzt. 8.6

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können im Rahmen ihrer Eingliederung in Arbeit nach § 16d SGB II zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind. Diese Arbeitsgelegenheiten werden im Odenwaldkreis auch unter dem Begriff „Zusatzjobs“ geführt. Zur Festlegung der Rahmenbedingungen, des Verfahrens - und als Grundlage für die Bewertung und Genehmigung von neuen Zusatzjobs - hat der Kreisausschuss des Odenwaldkreises am 09.05.2016 eine Aktualisierung der erstmals im Jahr 2012 erstellten „Positivliste Zusatzjobs“ beschlossen. Alle dort aufgeführten Tätigkeiten und Tätigkeitsfelder können ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammern umgesetzt werden. Der Beirat SGB II - in dem auch die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie die Kammern vertreten sind - hat zuvor am 03.03.2016 die „Positivliste Zusatzjobs“ beraten und der Aktualisierung zugestimmt. Angeboten werden zwei Varianten von Arbeitsgelegenheiten: a.) Zusatzjobs bei externen Einsatzstellen b.) Arbeitsgelegenheiten im Möbellager des DRK - Picobello Im Bereich der Zusatzjobs (externe Arbeitsgelegenheiten) werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten von Leistungsempfängern nach dem SGB ll wahrgenommen. Interessierte Institutionen melden der Koordinierungsstelle der InA gGmbH mögliche Einsatzbereiche, unter Angabe der Tätigkeitsbereiche und der Anzahl der „einzustellenden“ Personen. Nach positiver Prüfung der Koordinierungsstelle Zusatzjobs bei der InA gGmbH, in enger Abstimmung mit dem Kommunalen Job-Center, werden die entsprechenden Stellen freigegeben. Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer vom Kommunalen Job-Center abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung, wobei es sich hierbei um ein rein freiwilliges Instrument für die Kunden handelt. Die Koordinierungsstelle Zusatzjobs nimmt die interne Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 30


Zuweisung vor und steht als Schnittstelle zwischen den Einsatzstellen, Kunden und Vermittlungscoachs zur Verfügung. Für diese Zusatzjobs werden den Einsatzstellen keine Maßnahmenpauschalen gewährt. Lediglich die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 €/Stunde.

Einsatzbereiche für externe Zusatzjobs im Jahr 2017:  

Grünanlagen (Unterstützung bei der Pflege und Erhaltung öffentlicher Grünanlagen und Einrichtungen) Soziale Einrichtungen (Kindergärten, Schule, Vereine) Zusatzjobs extern:

Gemeldete Einsatzstellen 2017 Plätze für Arbeitsgelegenheiten Anzahl der Zuweisungen

AGH Picobello: 26 34 23

1 20 95

Der Bedarf an externen Zusatzjobs hat sich in den vergangenen Jahren stark rückläufig entwickelt. Im Jahr 2017 kam es nur zu insgesamt 23 Zuweisungen. Hintergrund hierfür dürften zum einen die immer restriktiveren Beschränkungen sowie gesteigerten Anforderungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren sein, aber auch das mangelnde Interesse von Kunden an diesbezüglichen Tätigkeiten. Weiterhin werden vom Deutschen Roten Kreuz, als Träger des Möbelprojektes „Picobello“, 20 Arbeitsgelegenheiten im Umfang von jeweils bis zu 30 Wochenstunden angeboten und vorgehalten. Das Möbelprojekt „Picobello“ ist ein auf gemeinnütziger Basis betriebenes Gebrauchtmöbellager. Vorrangige Zielsetzungen des Projektes sind die Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Integration, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und Hinführung zur Aufnahme einer Beschäftigung. Aufgabenbereiche:     

Möbelaufbau und –abbau Mängelreparaturen an Möbeln Lagerorganisation Lagergestaltung und Reinigung Kundenkontakte, Verkaufsgespräche und Preiskalkulation

Für die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitsgelegenheiten in Zusammenhang stehenden Kosten (Sach- und Personalkosten) erhält der Maßnahmenträger für jeden der bis zu 20 Teilnehmer eine Monatspauschale in Höhe von 250,-- € (Finanzierung erfolgt nur für tatsächlich besetzte Plätze). Den Teilnehmern wird darüber hinaus eine angemessene Mehraufwandsentschädigung gewährt, die sich zusammensetzt aus den monatlich anfallenden Fahrtkosten, zzgl. 1,50 € je tatsächlich geleisteter Einsatzstunde. Bewertung: Integrationsquote Picobello 2017: 5,3 % Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsprojektes Picobello werden als regelmäßiges Maßnahmenangebot vorgehalten und angeboten, wobei sich auch hier die Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 31


Zuweisung als durchaus schwierig gestaltet, da Kunden oft intensiv beraten werden müssen, bevor sie sich zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entschließen können. Im Jahr 2017 kam es aus dem Projekt heraus trotzdem zu insgesamt 5 Arbeitsaufnahmen, was einer Integrationsquote von 5,3 % entspricht. Die Quote der krankheitsbedingten Fehlzeiten beläuft sich auf fast 15 %, während die Quote der unentschuldigten Fehlzeiten sich erfreulicherweise bei nur 7,5 % bewegte. Unter Berücksichtigung der als arbeitsmarktfern einzuschätzenden Zielgruppe kann das Arbeitsprojekt Picobello als durchaus erfolgreiche Maßnahme eingestuft werden.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 32


8.7

Freie Förderung nach § 16 f SGB II

Das Förderinstrument der Freien Förderung nach § 16 f SGB II wird aufgrund der sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen (Aufstockungs- und Umgehungsverbot) eher selten eingesetzt. Im Jahr 2017 erfolgten Förderungen in Höhe von insgesamt 6.065,50 €, unter anderem zur darlehensweisen Übernahme von Pkw-Reparaturkosten bei erwerbstätigen Leistungsberechtigten, die zur Aufrechterhaltung ihrer Erwerbstätigkeit auf die Nutzung eines Pkw angewiesen waren, jedoch anfallende Reparaturkosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren konnten. Bewertung: Aufgrund des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes wird das Instrument lediglich in gerechtfertigten Einzelfällen zum Einsatz gebracht.

8.8

Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III

Unter Einsatz des Vermittlungsbudgets finanzieren die Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers alle Aktivitäten, die notwendig sind, um die Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen. Dazu gehört auch die Erzielung von Integrationsfortschritten gemäß der individuellen Integrationsstrategie, die in den Eingliederungsvereinbarungen verankert wurden. Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung angemessen und notwendig sind. Im Jahr 2017 wurden für Förderungen zur Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Anteil von 347.340,73 € bzw. 13,7 % der klassischen Eingliederungsmittel verwendet. Bewertung: Die Förderung über das Vermittlungsbudget gewährt den Vermittlungscoachs den erforderlichen flexiblen Handlungsspielraum zur individuellen Förderung von Einzelfällen, wenn dies angemessen und gerechtfertigt ist. Das Instrument hat sich bewährt, von Seiten des Kommunalen Job-Centers werden im Rahmen der Umsetzung keine Mitarbeiter- oder Fallbezogenen Budgets zur Verfügung gestellt.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 33


8.9

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Rahmen der Integrationsprozesse einen hohen Stellenwert beim Kommunalen Job-Center. Mit ihrer Hilfe kann die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung/Verringerung oder die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit sowie die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden. Maßnahmenplanung, -ausschreibung und –controlling erfolgen hier in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Job-Center und der InA gGmbH, bei der das Maßnahmenmanagement für das Kommunale Job-Center angesiedelt ist.

8.9.1

Maßnahmen

Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die das Kommunale Job-Center im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen in Auftrag gegeben hat. Die einzelnen Maßnahmen werden nachfolgend, analog dem vorliegenden Maßnahmenportfolio5, unter Berücksichtigung der Maßnahmenklassifizierungen   

Stabilisierung und Heranführung über Aktivierung, Qualifizierung sowie Unterstützung bis hin zur Integration

aufgeführt und bewertet.

5

Maßnahmenportfolio: siehe Anlage

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 34


Maßnahmen zur Stabilisierung und Heranführung:

8.9.1.1 Basistraining Junior (07.11.16 – 06.11.17 zzgl. Option für ein weiteres Jahr)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne, erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In der Regel bestehen Lern- und Schulmüdigkeit sowie multiple Vermittlungshemmnisse. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung und Stabilisierung einer Tagesstruktur für die vorgenannte Zielgruppe, die es jedem Teilnehmer ermöglicht, sich eigenständig im Leben zurechtzufinden und diese in die Lage versetzt, sich in bestimmten Lebenssituationen selbst helfen zu können. Im weiteren Verlauf soll die Motivation und Aktivierung der vorgenannten Zielgruppe durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess erfolgen. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 8,1 % Die Maßnahme wird bereits seit vielen Jahren angeboten und auf Basis der Erfahrungswerte bedarfsgerecht angepasst und modifiziert. Unter Berücksichtigung der relativ schwierigen Zielgruppe werden nach wie vor positive Erfahrungen gemacht, insbesondere im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung können bei den Teilnehmern in der Regel große Fortschritte erzielt werden, was den weiteren Eingliederungsprozess unterstützt und befördert. Bei der Maßnahme wurde daher die Option gezogen. Sie wird unter gegebenen Umständen auch weiterhin durchgeführt.

8.9.1.2 Start in meinen Berufsalltag – SimBa – (01.11.16 – 30.04.17)

Die Maßnahme richtet sich an sozial benachteiligte, teilweise lernbeeinträchtigte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 bis 29 Jahren und erfüllter Vollschulzeitpflicht, mit und ohne Schulabschluss sowie keinen oder nur geringen beruflichen Erfahrungen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die jungen Erwachsenen sind seit längerer Zeit arbeitslos und haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht geschafft. Sie verfügen nicht oder noch nicht über (genügend) Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 35


Ziel ist die Herstellung und Verbesserung der Berufseignung und der Ausbildungsreife. Den jungen Erwachsenen soll ein möglichst breit gefächerter Eindruck (sowohl theoretisch als auch praktisch) über die Vielfältigkeit der Berufsfelder des Arbeits- und Ausbildungsmarktes vermittelt werden. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 16,7 % Die Maßnahme wurde nach erfolgreichem Durchgang erneut ausgeschrieben und in zwei aufeinanderfolgenden Durchgängen, im Rahmen einer optionalen Verlängerung, von einem regionalen Träger durchgeführt. Die Teilnehmenden konnten durch den Träger nur bedingt für die Maßnahme motiviert werden. Dies spiegelt sich auch in einer geringen Anwesenheitsquote von 46,1 % sowie in hohen unentschuldigten Fehlzeiten mit 14,3 % wieder. Äußerst problematisch hat sich die Umsetzung der vertraglich vereinbarten internen Praktika in den diversen Beschäftigungsfeldern des Trägers gestaltet, was sich letztlich auch auf die Zielerreichung ausgewirkt hatte. Das Berichtswesen hat sich im Vergleich zur Vorgängermaßnahme deutlich verbessert. Von Seiten des Kommunalen Job-Centers musste während der gesamten Maßnahmenzeiträume erhebliche Zeitanteile in diverse Arbeitsgespräche investiert werden. Von einer weiteren Ausschreibung dieser Maßnahme wird aufgrund vorstehender Erfahrungen abgesehen.

8.9.1.3 Restart (13.06.16 – 12.06.17)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 30 bis 64 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen sind seit längerer Zeit arbeitslos und haben den (Wieder-)Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht geschafft. Sie verfügen (noch) nicht oder nicht mehr über genügend Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Beschäftigung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Ziel ist eine regelmäßige aktive Teilnahme ohne unentschuldigte Fehlzeiten. Die Maßnahme verfolgt zudem das Ziel, die soziale und berufliche Teilhabe der Teilnehmer durch individuelle Unterstützung und Begleitung zu gewährleisten. Die Teilnehmer werden in ihrer Motivation gestärkt, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln sowie fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten zu entwickeln. Entsprechend ihrer Interessen und Neigungen werden individuelle Stärken gefördert und berufliche Handlungsstrategien entwickelt.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 36


Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 13,6 % Die Maßnahme wurde im Hinblick auf Zielgruppe und Maßnahmenziel durchaus erfolgreich durchgeführt und konnte trotz lediglich nachrangigem Integrationsansatz eine durchaus respektable Integrationsquote erreichen. Die Akzeptanz bei den Teilnehmern kann als durchaus positiv bewertet werden, die Fehlzeitenquote lag final bei nur 6,1%. Von einer lückenlosen Fortführung der Maßnahme musste leider aus finanziellen Erwägungen im Jahr 2017 vorläufig Abstand genommen werden.

8.9.1.4 Get back (01.01.17 – 31.08.17)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 30 bis 64 Jahren, mit und ohne Schulabschluss mit stark leistungseinschränkenden Problemlagen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Ziel der Maßnahme ist eine Stabilisierung und soziale Integration der Teilnehmer. Sie sollen durch die Teilnahme an der Maßnahme motiviert werden, mittelfristig eine Integration in den Arbeitsmarkt anzustreben. Ein weiteres Ziel ist die Herstellung eines grundlegenden Grades an Beschäftigungsfähigkeit. Diese dient als Basis für weitere Qualifizierungsangebote und/oder Aufnahme einer mindestens geringfügigen Beschäftigung. Bewertung: Integrationsquote 2017: 4,2 % Die Maßnahme zählt zum Bereich „Stabilisierung und Heranführung“ und hatte dementsprechend keinen vorrangigen Integrationsansatz zum Ziel. Insofern stellt die Integrationsquote von doch 4,2% ein anerkennenswertes Ergebnis dar. Auch die extrem niedrige Fehlzeitquote von 2,6 % spricht dafür, dass wir hier eine gute Maßnahmenumsetzung mit guter Teilnehmermotivation hatten.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 37


8.9.1.5 GFN KomPASS (01.08.16 - 31.07.17)

Die Maßnahme richtete sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Oft bestanden multiple gesundheitliche Einschränkungen, die teilweise noch unbehandelt waren. Ziel der Maßnahme war die Herstellung der Arbeitsfähigkeit im Sinne des SGB II oder der Übergang in den Rechtskreis des SGB XII. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 8,2 % Die Maßnahme lief bis Sommer 2017 und genoss sowohl bei den Vermittlungscoachs als auch bei den Teilnehmern äußerst positive Resonanz. Es ist gelungen, die Teilnehmer zu motivieren und eine deutliche Aktivierung – insbesondere hinsichtlich der vorrangigen Inanspruchnahme von Angeboten der Krankenkassen – zu realisieren. Auch mit der Dt. Rentenversicherung konnte eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Überprüfungen zum Status der Erwerbsfähigkeit und ggf. daraus resultierenden Rechtskreiswechseln zum SGB XII bzw. der Beantragung von Rentenleistungen generiert werden. Darüber hinaus konnten, trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen, Integrationen in den Arbeitsmarkt realisiert werden (4 von 49 TN). Die Teilnehmer waren von der Maßnahme begeistert, so dass auch eine sehr geringe Fehlzeitenquote von 2,1 % erreicht wurde. Aufgrund finanzieller Zwänge war ab Sommer 2017 eine Neukonzeption erforderlich, so dass keine lückenlose Fortführung möglich war.

Maßnahmen zur Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung:

8.9.1.6 Perspektive (18.08.16 – 17.08.17)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Bisher ist eine Zusammenarbeit zwischen den Leistungsberechtigten und dem Kommunalen Job-Center aufgrund des Kundenverhaltens nicht oder nur sehr eingeschränkt erfolgt bzw. möglich gewesen. Ziel der Maßnahme ist der Aufbau der Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Reflexion der persönlichen Ausgangssituation jedes Teilnehmers als Grundlage für eine Verbesserung der Mitwirkung. Ein Schwerpunkt dabei bildet eine regelmäßige Kontaktdichte, mit dem Ziel den Teilnehmern eine Tagestruktur zu geben und die Wichtigkeit der Termintreue zu vermitteln. Integrationsquote 2016 – 2017: 0,0 % Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 38


Es ist gelungen, die Teilnehmer für die Maßnahme zu interessieren und zu motivieren. Dadurch konnte auch eine sehr geringe Fehlzeitenquote und final auch eine positive Zielerreichung realisiert werden.

8.9.1.7 Migrantinnen-Coaching (01.09.16 – 28.02.17)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige arbeitslose Frauen mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. In der Regel bestehen sehr eingeschränkte Deutsch-Sprachkenntnisse. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der mündlichen Sprachkompetenz als Grundlage für die gesellschaftliche Integration. Während der Teilnahme an der Maßnahme sollen Schlüsselkompetenzen entwickelt und/oder weiterentwickelt werden. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 7,1 % Die Teilnehmerinnen haben während des Maßnahmenverlaufs große Fortschritte im Hinblick auf soziale Integrationsfähigkeit gemacht. Auch wenn die messbaren Ziele nicht ganz erreicht wurden, so wurde die Maßnahme jedoch aufgrund der Stärkung der mündlichen Sprachkompetenz und der erreichten Vermittlungsergebnisse erneut ausgeschrieben.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 39


8.9.1.8 Kompetenzfeststellung und Qualifizierung (01.12.17 – 31.03.19)

Die Maßnahme richtet sich an Personen mit Asyl- und Migrationshintergrund, die sich im Rechtskreis des SGB II befinden oder aus der Zuständigkeit des AsylbLG in das SGB II wechseln und über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache auf einem Sprachniveau von mindestens A2 verfügen. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung und Beratung im Integrationsprozess. Ein Schwerpunkt der Maßnahme bildet dabei u. a. die Erfassung und Analysierung von Kompetenzen und persönlichen Stärken sowie die Erlangung von beruflichen Qualifikationen mittels Qualifizierungsbausteinen.

Integrationsmaßnahmen:

8.9.1.9 Praxis Junior (01.11.16 – 31.10.17)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige junge Leistungs-berechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss. Die Jugendlichen haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht realisiert. Sie verfügen (noch) nicht über genügend Ausbildungsreife oder Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Durch die Teilnahme an der Maßnahme sollen die Chancen der Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine Berufsausbildung, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Einstiegsqualifizierung. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 32,4 % Die Maßnahme wird bereits seit mehreren Jahren regelmäßig durchgeführt und aufgrund der jeweiligen Erfahrungswerte bedarfsgerecht angepasst und modifiziert. Die Zusammenarbeit mit den jeweils durchführenden Trägern gestaltet sich als sehr positiv, die Teilnehmer erfahren im Rahmen der sehr praxisorientierten Maßnahme neben der Möglichkeit im Rahmen von Praktika Einblick in verschiedene Berufsfelder zu nehmen auch große Unterstützung in ihren Integrationsprozessen. Auch hinsichtlich der individuellen Persönlichkeitsentwicklung können bei den Teilnehmern in der Regel große Fortschritte erzielt werden, was den weiteren Eingliederungsprozess ebenfalls sehr unterstützt und befördert. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 40


Die Integrationsquote kann mit zuletzt durchschnittlich 32,4 % als äußerst erfolgreich angesehen werden. Die Maßnahme wird daher unter den gegebenen Umständen auch weiterhin regelmäßig durchgeführt.

8.9.1.10 Job on Top (01.02.17 – 31.07.17)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 25 bis 64 Jahren, die erstmals – oder seit längerem – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer, die bereits eine geringfügige Tätigkeit ausüben oder aufgrund von sv-pflichtiger Teilzeitbeschäftigung (Gleitzone/ Midi Job) nur ein geringes Einkommen beziehen. Der Zugang zur Maßnahme ist auch möglich, sofern die Teilnehmer Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Ziel der Maßnahme ist die Aufstockung bereits bestehender geringfügiger Tätigkeiten durch Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Bei Teilnehmern, die bereits sozialversicherungspflichtig arbeiten, aber aufgrund geringer Wochenarbeitszeit nur ein geringes Einkommen erzielen ist die Steigerung des Erwerbseinkommens das Ziel. Bei beiden Zielsetzungen besteht ggfls. das Erfordernis eine berufliche Alternative zu entwickeln. Bewertung: Integrationsquote 2017: 26,7 % Final erfolgten bei nur 8 von 30 TN Integrationen. Das Ziel wurde damit deutlich verfehlt. Die unentschuldigte Fehlzeitenquote lag über den Gesamtzeitraum positiv bei 4,8 %. 8.9.1.11 VeroBa – Erziehende mit Minijob oder Berufserfahrung (01.07.16 – 30.06.17)

Die Maßnahme richtet sich an erziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erstmals oder seit längerem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer ohne Berufsabschluss, die für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind und bereits im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit eine Beschäftigung ausüben oder über Berufserfahrungen im Arbeitsleben verfügen. Der Zugang zur Maßnahme ist auch möglich, sofern die Teilnehmer Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, in der Einnahmen, unabhängig der Höhe, aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess. Ein Schwerpunkt der Maßnahme bildet dabei u.a. die Überprüfung von bereits vorhandenen geringfügigen Beschäftigungen auf die Möglichkeit der Aufstockung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Integrationsquote 2016 – 2017: 7,4 %

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 41


8.9.1.12 EMINE – Erziehende ohne Berufsausbildung (01.06.16 – 31.05.17)

Die Maßnahme richtet sich an erziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erstmals oder seit längerem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer ohne Berufsabschluss, die für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind. Mit der Maßnahme sollen im ersten Schritt die Rahmenbedingungen der Teilnehmer stabilisiert sowie Vermittlungshemmnisse verringert bzw. beseitigt werden. Insbesondere die Planung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bilden einen Schwerpunkt in der Maßnahme. Durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung soll im weiteren Verlauf der Maßnahme die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hinsichtlich einer nachhaltigen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung erfolgen. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 2,8 % In der Maßnahme fand eine hohe Motivierung der Teilnehmer statt, da diese zu 67,7 % der Zeit anwesend waren und nur zu 6,3 % unentschuldigt gefehlt haben. Die gesetzten Ziele konnten durch die Maßnahme nur zum Teil erreicht werden. Aufgrund der großen Differenz zwischen SOLL und IST bei der Integrationsquote, im Umfang von 17,2 %, wurde eine Verlängerung der Maßnahme von Seiten des KJC ausgeschlossen.

8.9.1.13 Bewerbercenter (19.10.15 – 18.10.17)

Die Maßnahme richtet sich an alle Kunden, die im Leistungsbezug des SGB ll stehen. Das Bewerbercenter bietet Teilnehmern die Möglichkeit EDV-Arbeitsplätze zu nutzen und an Seminaren zum Thema Arbeitsmarkt und Bewerbung teilzunehmen. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen von individuellen Terminen eine Unterstützung im Bewerbungsprozess mit dem Ziel der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, entweder angeleitet oder eigenständig im Internet Stellenrecherche zu betreiben. Bewertung: Integrationsquote 2016 - 2017: 49,0 % Das Jahr 2017 war geprägt von Prozessoptimierungen. Die aufgegriffenen Maßnahmen haben einen positiven Effekt gezeigt. Dies belegt die deutlich gesteigerte Integrationsquote von 49 % (Vorjahr 15 %). Ebenso lag die Fehlzeitenquote mit nur 3,7 % unter der maximal vereinbarten Quote von 15 % (Vorjahr 6,1 %).

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 42


Weitere Optimierungen erfolgten im Rahmen der Arbeitsprozesse, Kommunikation, Dokumentation und der weiteren Optimierung des Berichtswesens. Auch diese benannten Bereiche wurden den gemeinsamen Bedürfnissen angepasst. Insofern hat sich die Möglichkeit unterjähriger Anpassungen im Maßnahmenverlauf, auf Basis der InhouseVergabe, bewährt.

8.9.1.14 Migranten-Integration in Arbeit (02.05.16 – 30.04.19)

Die Maßnahme richtet sich an volljährige Personen mit Asyl- und Migrationshintergrund, die sich im Rechtskreis des SGB II befinden. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Integration in Arbeit oder Ausbildung anstreben und aufgrund ihrer persönlichen Situation Hemmnisse aufweisen. Ziel der Maßnahme ist eine bedarfsorientierte Betreuung der Zielgruppe mit dem Vorsatz, die Beschäftigungsfähigkeit für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zu erhöhen. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2017: 19,6 % Die Maßnahme wurde über mehrere Jahre bewilligt. Aus diesem Grund wurde nach einem Jahr eine Zwischenbilanz gezogen. Die Kunden benötigten insbesondere bei der Sprache gezielte Unterstützung. Nach Verbesserung dieser Hemmnisse konnte das Ziel der Integration verfolgt werden. Die angesetzte Integrationsquote wurde erreicht.

Maßnahmen in Kooperation mit externen Trägern:

1.1.1.1

BVB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (fortlaufend)

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die eine Ausbildung oder Arbeitsstelle suchen, ohne berufliche Erstausbildung sind und die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ziele:        

Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit Ggf. Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Inhalte & Leistungen Eignungsanalyse zu Beginn der Maßnahme Berufsorientierung / Berufswahl Bewerbungstraining Telefontraining Sprachförderung

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 43


     

Betriebliche Praktika Allgemeinbildender Unterricht und nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses Workshops zur Stärkung der IT- und Medienkompetenz Fachtheoretische Beschulung Erwerb von Qualifizierungsbausteinen aus anerkannten Ausbildungsberufen Exkursionen

Dauer & Verlauf: Der Einstieg in die BvB ist nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Kommunalen Job-Center grundsätzlich jederzeit möglich. Die Dauer hängt vom individuellen Verlauf ab und ist in der Regel auf zehn Monate begrenzt. Förderung: Die Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Hierbei gestaltet sich die Zusteuerung in die BVB bereits seit einigen Jahren als eher schwierig und mit rückläufigen Teilnehmerzahlen (2016: 12; 2017: 5), da die Jugendlichen in zunehmendem Maße den Anforderungen dieser Maßnahme nicht mehr gewachsen sind. Trotzdem wird im Interesse der vorrangigen Ausbildungsförderung an der kooperativen Nutzung dieses Instrumentes festgehalten. Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem beauftragten Bildungsträger gestaltet sich hierbei als sehr konstruktiv und zielführend.

8.10 Einstiegsqualifizierung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 54 a SGB III

Im Jahr 2017 konnten 7 Jugendliche im Bereich der Einstiegsqualifizierungen vermittelt werden. Darunter befanden sich 6 Jugendliche mit nicht europäischer Herkunft. Es erfolgten Vermittlungen in die Bereiche Handwerk sowie Einzelhandel / Büro. Für die Zielgruppe handelt es sich um ein adäquates Mittel, um Jugendliche in Ausbildung zu vermitteln, da durch das Praktikum eine lange Erprobungsphase für den Jugendlichen und Betrieb zur Verfügung steht.

8.11 Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 75 - 76 SGB III

Aufgrund der zahlreichen Förderinstrumente fand eine Überbetriebliche Ausbildung nur noch in geringem Maße statt. Auch Ausbildungsbegleitende Hilfen werden nach wie vor in Einzelfällen angeboten und finanziert.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 44


8.12 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 SGB III

Im Jahr 2017 wurden zur beruflichen Weiterbildung nach § 16 (1) S. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 (4) SGB III insgesamt 66 Bildungsgutscheine ausgestellt. Davon wurden 25 noch im gleichen Jahr abgeschlossen und 41 waren jahresübergreifend. Bei den 25 Fällen mit abgeschlossenen Bildungsgutscheinen konnten insgesamt 10 Personen Arbeit aufnehmen. Davon lagen in 3 Fällen ausreichendes Einkommen vor und die Leistungen nach dem SGB II konnte beendet werden.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 45


8.13 Eingliederungszuschüsse nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 SGB II i. V. m. §§ 88 – 90 ff SGB III

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 42 Eingliederungszuschüsse gewährt. Einstellungen fanden branchenübergreifend statt. Schwerpunkte lagen insbesondere im Bereich des Handwerkes, Lager/Logistik/Transportwesen, Einzelhandel/Büro sowie im Reinigungs-gewerbe. Weiterhin fanden Förderungen im sozialen Bereich sowie im Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe statt. Die Förderdauer und die Förderhöhe richten sich nach den bestehenden Hemmnissen und den Anforderungen an dem jeweiligen Arbeitsplatz. Höhere Zuschüsse werden für behinderte und schwerbehinderte Personen gewährt.

9. Bewertung und Ausblick durch den kommunalen Träger Die Kontrolle (Verlaufsbeobachtung) und kontinuierliche Weiterentwicklung von einzelnen Arbeitsmarkt-Instrumenten, erfolgt unter Einbezug aller Beteiligten und Zusammenführung von Ergebnissen im SGB II Controlling. In weitere Planungen fließen regelhaft die Erkenntnisse und Erfahrungen vorangegangener Aktivitäten ein. So ergibt sich der künftige Maßnahmenbedarf aus der Zusammensetzung der Kundenstruktur, Auswertung von teaminternen Integrationsstrategien und den Erfolgen durchgeführter Maßnahmen. Weiterhin wird die Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigt. Auch 2018 wird das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises seine Aktivitäten und Maßnahmen weiterhin auf die Integration seiner Kunden in Arbeit ausrichten. Die am 01.10.2013 begonnene Optimierung der Zugangssteuerung wurde im Rahmen der Sofortberatungsstelle im Jahr 2015 als Regelinstrument implementiert und stellt zwischenzeitlich einen festen Baustein in der Organisationsstruktur dar. Die Zahl der Integrationen in Arbeit konnte im Jahr 2017 deutlich gesteigert werden. Ein ähnlicher Wert wird für das Jahr 2018 angestrebt. Dabei sollen neben den Teilzielgruppen der langzeitleistungsbeziehenden Personen gezielt auch die Frauen in den Fokus genommen werden. Der Odenwaldkreis möchte die Zahl der Langzeitleistungsbezieher nachhaltig senken und wird die Aktivierungs- und Integrationsbemühungen für diese intensivieren und bedarfsorientierte Maßnahmen durchführen. Um die Bedarfserhebung für Maßnahmen zu optimieren, wurden für die Maßnahmenplanung 2018 feststehende Termine vereinbart. Es findet ein abgestuftes Verfahren statt. So werden dreimal jährlich Feedbackgespräche von Seiten des Maßnahmenmanagements mit allen Vermittlungscoachs geführt, im Rahmen derer sowohl Feedback zu laufenden Maßnahmen gegeben wird, aber auch Anregungen zu Optimierungen oder neu entstandenen Bedarfen erfolgen. Darüber hinaus finden mindestens zweimal jährlich Maßnahmenplanungsgespräche auf Leitungsebene mit dem Maßnahmenmanagement statt, im Rahmen derer Handlungsbedarfe definiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Diese halbjährlichen Planungsgespräche stellen auch die Basis für die regelmäßige Budgetsteuerung dar. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 46


Neben regelhaften Maßnahmen im SGB ll und SGB lll - wie beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Arbeitsgelegenheiten und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget - sind insbesondere zielgruppenspezifische Eingliederungsmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil der regionalen Integrationsstrategie. Seit dem Jahr 2015 werden Maßnahmen bei Trägern insgesamt niedrigschwelliger gestaltet, um auch verfestigte Erwerbslosigkeiten (Langzeitleistungsbezieher) aufzubrechen. Auch künftig wird eine weitere Herausforderung die Integration von zugewanderten Menschen im SGB ll darstellen. Anders als in den vergangenen Jahren ist bei dieser Zielgruppe der Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II im Odenwaldkreis bereits zu einem großen Teil erfolgt. Zur Gestaltung einer erfolgreichen sozialen Integration erfolgen der Austausch und die Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerkpartnern. Weiterhin ist es erforderlich auch für diese Zielgruppe entsprechende Fördermöglichkeiten vorzuhalten und bedarfsgerecht anzupassen. Entscheidend für die Zielerreichung im SGB II ist der Einsatz und die Qualität des Personals. Daher wurde im Jahr 2016 ein besonderer Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des Personals gesetzt. Zunächst erfolgten im Eingliederungsbereich Schulungen im Hinblick auf Beratungskompetenzen und Beratungsqualität. 2017 folgten dann die Mitarbeiter des Leistungsbereiches. Auch im Jahr 2018 wird der Prozess der qualitativen Weiterentwicklung des Personals fortgesetzt. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt hierbei die Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen im Rahmen von Deseskalationsschulungen ein. Um auch künftig mit innovativen Ansätzen auf die Herausforderungen des Fachkräftemangels zu reagieren, nutz der Odenwaldkreis in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Fachhochschule Fulda die Möglichkeit zur Ausbildung im Rahmen des „Bachelor of Arts Soziale Sicherung, Inklusion und Verwaltung“. Hierbei werden bei den Einstellungsverfahren auch künftig insbesondere Kompetenzprofile zum Einsatz kommen, um auf dieser Basis ggf. auch qualifizierte Quereinsteiger zu beschäftigen. Es ist dabei mit einem erhöhten Personaleinsatz bei der qualifizierten Einarbeitung dieser Mitarbeiter zu rechnen. Auch das Instrument der Personalentwicklungsmaßnahmen wird künftig eine immer stärkere Relevanz erhalten.

64711 Erbach, 25. Mai 2018 Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2017

Seite 47


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.