Eingliederungsbericht 2018 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis
gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers
02. Mai 2019 Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Inhaltsverzeichnis 1.
Vorbemerkung und Rahmenbedingungen.................................................................. 3
2.
Organisationsstruktur des kommunalen Trägers ...................................................... 5
3.
Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften .... 8
4.
Zusammensetzung der Kundenstruktur ....................................................................10
5.
Entwicklung der Arbeitslosigkeit ...............................................................................12
6.
Eingliederungsmittel 2018 ..........................................................................................13
7.
Zielvereinbarung 2018 .................................................................................................13 7.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1) ............................................................................. 14 7.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2) .................................................... 14 7.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3) ........................................................ 16 7.4 Integration von Langzeitleistungsbeziehern (K3E1) ......................................................... 17 7.5 Integration von Alleinerziehenden (K2E4) ......................................................................... 18 7.6 Nachhaltigkeit von Integrationen (K2E3)............................................................................ 18 7.7 Integration in voll qualifizierende berufliche Ausbildung .................................................. 19 7.8 Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ......................................................... 20
8.
Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen .............................................................22 8.1 Teamspezifische Integrationsstrategien ............................................................................. 22 8.2 Alphabetisierung und Integrationssprachkurse ................................................................. 23 8.3 Sofortberatung ........................................................................................................................ 24 8.4 Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II ............................................ 26 8.5 Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II ....................... 27 8.5.1 8.5.1.1 8.5.2
Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung ......................... 28 Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald ....................................................... 29 Überprüfung von Bestandselbstständigen .............................................................. 29
8.6 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II .......................................................................... 32 8.7 Freie Förderung nach § 16 f SGB II .................................................................................... 34 8.8 Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III .............................................................................................................. 34 8.9 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III .................................................. 35 8.9.1
Maßnahmen................................................................................................................. 35
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8.10 Einstiegsqualifizierung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 54 a SGB III .................................................................................................................................................. 44 8.11 Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 75 - 76 SGB III .......................................... 44 8.12 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 SGB III ............................................................................................................... 44 8.13 Eingliederungszuschüsse nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 SGB II i. V. m. §§ 88 – 90 ff SGB III .............................................................................................................. 44 9.
Bewertung und Ausblick durch den kommunalen Träger ........................................45
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1. Vorbemerkung und Rahmenbedingungen Der zugelassene kommunale Träger „Odenwaldkreis“ liegt in Südhessen und zählt zu den strukturschwachen, ländlichen und schwach besiedelten Regionen Hessens. Nach dem Zusammenschluss von vier Gemeinden umfasst er ab dem 01.01.2018 die Städte Bad König, Breuberg, Erbach, Michelstadt, Oberzent sowie die Gemeinden Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Höchst, Lützelbach, Mossautal und Reichelsheim.
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Aufgrund der am 28.09.2004 in Kraft getretene Kommunalträger-Zulassungsverordnung nimmt der Odenwaldkreis seit 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Träger die kommunalen Aufgaben und die Bundesaufgaben im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB), Zweites Buch (ll), Grundsicherung für Arbeitsuchende, wahr. Der Odenwaldkreis zählt zu den strukturschwachen, ländlichen und dünn besiedelten Regionen Hessens. Er ist Teil der Großregion Rhein-Main-Neckar, die zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Deutschland und Europa gehört. Mit den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau, sowie der Stadt Darmstadt bildet der Odenwaldkreis den südhessischen Wirtschaftsraum. Mit rund 155 Einwohnern1 je Quadratkilometer ist er - mit einer Bevölkerung von 96.711 Personen (Stand vom 30.06.2018) – eine der am dünnsten besiedelten Regionen in Südhessen. Eine geringere Dichte liegt nur noch in Nordhessen vor. Eng an das Rhein-Main-Gebiet angebunden, bietet der Odenwaldkreis für den stetig steigenden Bedarf an (hoch-)qualifizierten Fach- und Führungskräften einen attraktiven Wohnort auf 623,97 km² Fläche, verteilt auf 12 Städte und Gemeinden. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe befinden sich allerdings eher in den städtischen Regionen um Darmstadt und Frankfurt am Main. Der Odenwaldkreis ist kein Hochschulstandort und hat keine Anbindung an eine Bundesautobahn. Mit einer einzigen Bahnstrecke in Nord-Süd-Richtung ist die Mobilität eines der größten Probleme und Herausforderungen für den Odenwaldkreis. Die Bevölkerungsentwicklung im südhessischen Raum ist seit 2008 bis 2015 unterschiedlich verlaufen. Im Odenwaldkreis nahm die Anzahl der Bevölkerung in diesem Zeitraum noch deutlich ab. In den benachbarten südhessischen Landkreisen nahmen die Bevölkerungszahlen dagegen seit dem Jahr 2013 stetig zu. Im Odenwaldkreis tritt diese Entwicklung erst im Jahr 2016 ein. Nach Angabe des Hessischen Statistischen Landesamtes ist die Bevölkerungszahl vom 30.06.2015 (96.047)2 bis 30.06.2018 (96.711) um 0,7 % angestiegen. Der Arbeitsmarkt des Odenwaldkreises ist geprägt von überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen. Technische und wissensintensive Dienstleistungsunternehmungen sind unterrepräsentiert. Ein zentraler Standortnachteil des ländlich geprägten Odenwaldkreises ist die zum Teil unzureichende Verkehrsinfrastruktur.
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Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/Flaeche_Gemeinden_Bevoelkerung_300618.xlsx Quelle: https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/HEHeft_derivate_00005862/HKr_16-1hj.pdf
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2. Organisationsstruktur des kommunalen Trägers
Die Aufgabenerledigung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Kommunalen JobCenter des Odenwaldkreises in fünf organisatorisch voneinander getrennten Leistungs- und Eingliederungsteams wahrgenommen. Die Leistungsgewährung nach dem SGB ll wird durch das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises im Rahmen einer regionalen Aufteilung durch die beiden Teams „Nord“ und „Süd“ wahrgenommen. In den Teams selbst werden die Fälle nach einer alphabetischen Aufteilung bearbeitet. Der Eingliederungsbereich umfasst 3 verschiedene Teams:
Team U25 Team Eingliederung
Team 50plus
Betreuung/Vermittlung von unter 25-jährigen Personen Betreuung/Vermittlung von Personen zwischen 25 und 49 Jahren Betreuung/Vermittlung der über 50-jährigen Personen
Personalentwicklung Im Rahmen der internen Personalentwicklungsplanung wurde in den letzten Jahren ein starker Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des Personals in allen Bereichen gesetzt. 2018 wurden beim Kommunalen Job-Center insgesamt 382 Fortbildungstage (Vorjahr: 257 Tage) durch die Beschäftigten wahrgenommen. Für den Leistungs- und Eingliederungsbereich wurden durch die Grundsatzsachbearbeitung diverse Schulungen zur Auffrischung des Kenntnisstandes sowie für neue Mitarbeiter durchgeführt. Einen besonderen Schwerpunkt der Personalentwicklung stellte auch für 2018 die Ausgestaltung des Fachaufsichtskonzeptes für den Leistungsbereich dar.
InA gGmbH – Integration in Arbeit Zum 01.01.2012 hat der Odenwaldkreis vollumfänglich die Geschäftsanteile der InA gGmbH – gemeinnützige Gesellschaft zur Integration in Arbeit - übernommen. Gegenstand des Unternehmens ist, gem. § 2 der Satzung, die Integration von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden, insbesondere der durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt. Der Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Verbesserung der sozialen Struktur des Odenwaldkreises durch allgemeine und berufsbezogene Volksbildung für den vorgenannten Personenkreis. Die Gemeinnützigkeit des Unternehmens begründet sich insbesondere darauf, dass für diese Personen eine Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgen soll. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Die InA gGmbH verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, erteilt am 29.10.2006 von der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Hessen - Frankfurt/Main, unbefristet ab dem 11.10.2009. Im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung, gem. § 17 SGB II, unterstützt die InA gGmbH das Kommunale Job-Center bei dessen Aufgabenwahrnehmung. Bei der InA gGmbH sind das Maßnahmenmanagement (Maßnahmenplanung, Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren, Maßnahmenabwicklung), die Koordinierungsstelle für die Zusatzjobs (externe Arbeitsgelegenheiten) sowie der Arbeitgeber- und Personalservice angesiedelt. Außerdem führte die InA gGmbH im Jahr 2018 im Rahmen einer sog. „Inhouse-Vergabe“ mittlerweile vier Eingliederungsmaßnahmen für das Kommunale Jobcenter durch. a.) InA-Bewerbercenter b.) MInA – Migranten Integration in Arbeit c.) Get Back d.) Service-Point-Bewerbungen Im Rahmen der Maßnahme „InA-Bewerbercenter“ erfolgt eine Unterstützung und Begleitung von arbeitsmarktnahen Kunden im Integrationsprozess auf den Arbeitsmarkt (Work-FirstAnsatz). Bei der Maßnahme „MInA – Migranten Integration in Arbeit“ werden Geflüchtete und/oder Migranten, bei ihrer Integration in Arbeit unterstützt und begleitet, parallel können die Teilnehmer an Integrationskursen des BAMF teilnehmen. Ab Mai 2018 erhält auch eine sich bereits seit längerer Zeit in Arbeitslosigkeit befindliche Zielgruppe im verfestigten Leistungsbezug Unterstützung durch die Maßnahme „Get Back“. Ziel ist deren Stabilisierung und soziale Integration. Sie sollen motiviert werden, mittelfristig eine Integration in den Arbeitsmarkt anzustreben. Auch startete zeitgleich der „Service-Point-Bewerbungen“, welcher Kunden eine Hilfestellung bei der Erstellung und Gestaltung von Bewerbungsunterlagen, ohne weitergehendes Bewerbungstraining bietet. Beginnend ab dem 01.09.2017 wird das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) geförderte Projekt „WIR Fallmanagement Geflüchtete“ durch die InA gGmbH ausgeführt. Ziel ist die Förderung der sozialen Integration der sich überwiegend im Rechtskreis des SGB II befindlichen Geflüchteten. Hierbei sollen durch die zielgerichtete Unterstützung gleichfalls günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche auch eine Arbeitsmarktintegration erleichtern.
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Organigram m Hauptabteilung II – Arbeit und Soziale Sicherung
Hauptabteilung II – Arbeit und Soziale Sicherung Hauptabteilungsleiter Erich Lust
Innenrevision
InA gGmbH -Integration in Arbeit – Geschäftsführung Sandra Schnellbacher Mirko Liebig
Vorzimmer
Neubau LRA, 2. OG
Assistenz GF InA + Personal
Öffentlichkeitsarbeit
II.10 – Komm. Job-Center Abteilungsleiterin Sandra Schnellbacher
Finanzbuchhaltung
Postgebäude 1. OG
Vorzimmer II.10
Neubau LRA 2.+3. OG
Neubau LRA EG
Grundsatz-SB
Postgebäude, 1. OG
Team Arbeitsmarkt und Planung Leitung durch GF M. Liebig
- Maßnahmemanagement und Vergabe - Qualitätsmanagement,
Hauptstraße 56, Erbach (1. +2. OG)
Team Maßnahmen Teamleiter Dany Mansour
Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III 1. OG: - InA Bewerbercenter - MInA – Migranten Integration in Arbeit 2. OG: - Get Back - Service-Point Bewerbungen
SGB II Controlling und BCA
Postgeb., 1. OG
Postgeb., 2. OG
Wiesenweg 7, Erbach
Team U25 Teamleiterin Ulrike Schlegel
Team Eingliederung 25 – 49 Jahre Teamleiter Patrick Beck
Team 50Plus Teamleiterin Cornelia Wind
II.20 – Soziale Sicherung Abteilungsleiter Ralf Kaffenberger
Neubau Landratsamt, 1. OG
Team Leistung Süd Koord. Teamleiterin Simone Werner
Team Leistung Nord Teamleiterin Manuela Hallstein
- Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung - Hilfe z. Lebensunterhalt SGB XII
Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement
Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement
- Zuständig für Kunden im Alter von 15 – 24 J.
- Zuständig für Kunden im Alter von 25 – 49 J.
Sondersachgebiete: - Reha VC - Mobiles Fallmanagement
Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement - Zuständig für Kunden im Alter von 50 – 64 J.
II.30 – Komm. Service Center Abteilungsleiter Jürgen Heisel
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Zuständig für: - Brombachtal - Erbach - Michelstadt - Oberzent
Zuständig für: - Bad König - Brensbach - Breuberg - Frk.-Crumbach - Höchst - Lützelbach - Mossautal - Reichelsheim
- Hilfen zur Pflege, stationär und ambulant - Flüchtlingsdienst
- Außendienst Leistungsbereich
- Asylbewerber LG + Integrationslotse Asyl - Eingliederungshilfe - Bestattungskosten
- Widerspruchsstelle und Klagesachbearbeitung - EDVKoordination - Finanzcontrolling / Buchführung - Fachstelle § 51b SGB II - Unterhaltsüberprüfung - Bildung und Teilhabe SGB II und SGB XII - Rechenstelle - Rückforderungsstelle - Archiv HA II - Service-Bereich
- Sozial- und Altenhilfeplanung
Arbeitnehmerüberlassung Stand:01.01.2019
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3. Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften Im Jahr 2018 wurden in vielen Bereichen abnehmende Zahlen registriert. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konnte von Januar bis Dezember 2018 von 2.617 um 180 auf 2.437 BGs reduziert werden. Dabei belief sich im betrachteten Jahr 2018 die durchschnittliche Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften auf 5.438 und hatte ihren Höchststand mit 5.667 im Januar, bevor sie sodann bis Ende des Jahres kontinuierlich auf 5.252 abgesenkt werden konnte. Aus der nachstehenden Tabelle wird ersichtlich, dass im Jahresdurchschnitt ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern in den BGs mit 50,4 % (w) zu 49,5 % (m) bestand. Unter den Personen in den Bedarfsgemeinschaften befanden sich im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 57,5 % Deutsche (Vorjahr 60 %) und ein erhöhter Ausländeranteil von 42,3 % im Vergleich zum Vorjahr mit 40,4 % - Tendenz weiterhin steigend. Tabelle 1 – Bedarfsgemeinschaften3: 2018
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2.617
2.622
2.599
2.570
2.529
2.515
2.479
2.469
2.461
2.463
2.457
2.437
Personen in BG
5.667
5.644
5.640
5.538
5.430
5.443
5.351
5.351
5.319
5.328
5.287
5.252
davon Frauen
2.847
2.823
2.828
2.790
2.734
2.751
2.708
2.702
2.690
2.694
2.667
2.659
davon Männer
2.817
2.818
2.809
2.745
2.693
2.689
2.640
2.646
2.626
2.361
2.617
2.590
Deutsche
3.283
3.264
3.252
3.187
3.125
3.139
3.082
3.093
3.054
3.056
3.007
2.994
Ausländer
2.375
2.371
2.379
2.342
2.296
2.295
2.260
2.250
2.257
2.264
2.272
2.250
Bedarfsgemeinschaften
Anteil:
Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnte im Verlauf des Jahres 2018 bis zum Jahresende von 3.714 auf 3.411 Personen gesenkt werden. Der Durchschnitt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Jahr 2018 bei 3.539 Personen. Dies stellt, trotz gestiegener Zuwanderungszahlen aufgrund von Flucht aus Kriegsgebieten, eine Reduzierung um 295 - im Vergleich zum Vorjahr mit noch 3.834 Personen - dar. Die Anzahl ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ist von Januar 2018, mit 1.644 Personen, auf 1.515 Personen im Dezember zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum konnte auch eine Reduzierung der deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 2.064 auf 1.891 erzielt werden.
3
Quelle: Strukturen der Grundsicherung SGB II - Deutschland, Länder und Kreise (Zeitreihe ab 2005) - Odenwaldkreis https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?nn=1021948&year_month=aktu ell&pageLocale=de&view=processForm&topicId=1023366&regionInd=06437
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Tabelle 2 – Erwerbsfähige Leistungsberechtigte3: 2018
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
3.714
3.695
3.693
3.622
3.561
3.542
3.467
3.448
3.442
3.442
3.433
3.411
davon Frauen
1.952
1.934
1.930
1.903
1.872
1.872
1.836
1.825
1.819
1.812
1.793
1.785
davon Männer
1.761
1.760
1.762
1.718
1.688
1.669
1.630
1.622
1.622
1.629
1.639
1.625
Deutsche
2.064
2.060
2.055
2.013
1.983
1.982
1.942
1.938
1.918
1.907
1.888
1.891
Ausländer
1.644
1.629
1.632
1.603
1.572
1.554
1.519
1.505
1.519
1.530
1.540
1.515
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Anteil:
Neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befindet sich auch noch der Personenkreis der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Betreuung des Kommunalen Jobcenters. Aus Tabelle 3 ist erkennbar, dass dieser Personenkreis einigen Schwankungen unterliegt. Dennoch kann die Zahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahresverlauf - von 1.646 im Januar auf 1.602 Personen im Dezember – als rückläufig bezeichnet werden. Im Jahresdurchschnitt waren dies 1.622 Personen. Mit 53,0 % waren Männer vom Status der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten eher betroffen als Frauen mit einem Anteil von 46,9 %. Tabelle 3 – Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte: 2018
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
1.646
1.635
1.654
1.616
1.594
1.625
1.612
1.618
1.616
1.628
1.618
1.602
davon Frauen
762
747
768
756
743
759
759
755
761
772
774
770
davon Männer
882
886
885
859
850
865
852
862
854
855
843
831
Deutsche
996
973
980
949
945
964
945
954
951
961
954
930
Ausländer
649
661
673
666
648
660
666
663
664
666
663
671
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte
Anteil:
Die SGB II-Hilfequoten setzen den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung. Sie lag im Odenwaldkreis für das Jahr 2018 im Durchschnitt bei 7,0 %. Der durchschnittliche Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag bei 5,7 % und die Quote der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 11,9 %. Das Kommunale Job-Center möchte in den Folgejahren die nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten perspektivisch noch stärker in die Beratungsarbeit mit einbeziehen und noch gezielter beraten und fördern, um deren Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder – entsprechend der Rechtslage – ein Rechtskreiswechsel zu realisieren. Im Jahresvergleich Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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sind bereits erste Erfolge zu verzeichnen. Die SGB II-Hilfequote und der durchschnittliche Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind jeweils um 0,5 % und die Quote der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 0,9 % gesunken.
4. Zusammensetzung der Kundenstruktur Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag, wie bereits unter Ziffer 3 beschrieben, im Jahr 2018 im Durchschnitt bei 3.539 Personen. Hierbei setzen sich die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus verschiedenen Zielgruppen zusammen. Die erste Unterscheidung erfolgt zunächst über die Altersgruppen (unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, sowie über 55 Jahre), wobei der größte Anteil der zu betreuenden Kunden zwischen 25 und 55 Jahre alt ist. Die Zielgruppe der Alleinerziehenden stellt im Odenwaldkreis für das Jahr 2018, mit im Durchschnitt 438 Personen, eine relativ kleine Gruppe dar. Ihre Anzahl hat sich von Januar bis Dezember 2018 von 464 auf 421 reduziert und damit positiv entwickelt. Der durchschnittliche Anteil der Alleinerziehenden lag im abgelaufenen Jahr im Durchschnitt bei 12,4 %. Diese geringe Quote ist u.a. auf die zielgruppenspezifische Durchführung von Maßnahmen für Alleinerziehende und Erziehende zurückzuführen. Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befinden sich auch Personen, die bereits eine Erwerbstätigkeit ausüben und ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB II beziehen (Erwerbsaufstocker). Im Jahresdurchschnitt waren dies 29,0 %. Bis November 2018 lag die Anzahl der Erwerbsaufstocker im Durchschnitt bei 1.027 Personen. Das Kommunale Job-Center konnte durch gezielte Aufklärungsarbeit auf Seiten der Arbeitgeber, sowie bei den Kunden darauf hinwirken, dass die Anzahl der Beschäftigten im Minijobbereich zurückging und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen anstieg. Ebenso konnten durch gezielte Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaftsförderung auch Personen in selbständiger Erwerbstätigkeit dementsprechend unterstützt werden.
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Tabelle 4 – Kundenstruktur: 2018 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Alleinerziehende Erwerbstätige eLb mit Einkommen aus abhängiger Tätigkeit < = 450,00 € > 450 € bis <=850 € > 850 € bis <=1.200 € > 1.200 €
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
3.714
3.695
3.693
3.622
3.561
3.542
3.467
3.448
3.442
3.442
3.433
3.411
751
735
736
718
698
694
673
663
668
665
657
668
2.360
2.358
2.356
2.294
2.267
2.259
2.201
2.186
2.170
2.177
2.168
2.147
603
602
601
610
596
589
593
599
604
600
590
596
464
454
451
445
439
438
434
430
426
430
427
421
1.072
1.036
1.022
1.009
1.016
1.041
1.035
1.021
1.019
1.016
1.006
1.030
988
975
958
967
992
988
971
968
964
958
427
409
409
399
393
400
399
404
390
396
394
253
257
250
243
253
267
255
255
265
251
249
167
154
153
155
157
162
154
140
142
144
138
183
168
163
161
164
163
180
172
171
173
177
Das nachfolgende Diagramm stellt die durchschnittliche Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, aufgeteilt in die Personenkreise der unter 25-Jährigen, der 25 bis unter 55-Jährigen sowie der über 55-Jährigen, im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen JobCenters des Odenwaldkreises dar. Diagramm 1 – Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten:
Im Dezember betrug der Anteil der Langzeitbezieher (Lzb) an den eLb 62,65 %. Dies entspricht 2.137 Lzb, bei 3.411 eLb. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegt ein Rückgang um -5,2 % bei Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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den Lzb vor. Unter den Lzb befanden sich im Dezember 2018 insgesamt 58,0 % der Personen insgesamt 4 Jahren und länger im Leistungsbezug, dies entspricht 1.239 Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stellt dies einen Rückgang um 2,7 % dar (Dezember 2017 = 1.431 Lzb). Der Rückgang belegt die intensiven Bemühungen um diese Zielgruppe im Rahmen der Integrationsbemühungen des Kommunalen Job-Centers. Die eLb haben sich in diesem Zeitraum um insgesamt 8,5 % reduziert. Unter den 1.010 erwerbstätigen Leistungsbeziehern befinden sich auch 639 erwerbstätige Lzb. Betrachtet man die Struktur der BG-Typen unter allen erwerbstätigen Leistungsbeziehern, so befinden sich diese Personen überwiegend in einer Single-BG (= 688 Fälle). Danach folgen Partner-BGs ohne Kinder mit insgesamt 364 BGs. Deutliche Rückgänge konnten im Jahresverlauf 2018 bei Alleinerziehenden-BGs mit einem oder mehreren Kindern verzeichnet werden, bis zu -17,5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.
5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Im Jahr 2018 hat sich die Quote der Arbeitslosigkeit nach einem saisonbedingten Hoch von 4,9 % im Februar 2018 kontinuierlich positiv weiterentwickelt. Die niedrigste Quote im betrachteten Zeitraum lag im November 2018 bei 4,0 %. Saisonbedingt ist die Arbeitslosenquote zum Jahresende wieder leicht auf 4,2 % angestiegen. Bei der Betrachtung der Rechtskreise SGB II und SGB III im Vergleich ist festzustellen, dass diese sich oft gegenläufig entwickelt haben. Im Jahresdurchschnitt lag die Quote der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II bei 2,7 % und im Rechtskreis SGB III bei 1,6 %. Der Gesamtdurchschnitt lag bei 4,4 %. Diagramm 2 – Entwicklung der Arbeitslosenquote: Entwicklung Arbeitslosenquote 6,0
4,5
3,0
1,5
0,0 Job-Center
Dez 17 2,9
Jan 18 3,0
Feb 18 3,0
Mrz 18 3,0
Apr 18 2,9
Mai 18 2,8
Jun 18 2,7
Jul 18 2,6
Aug 18 2,7
Sep 18 2,6
Okt 18 2,5
Nov 18 2,5
Dez 18 2,5
Arbeitsagentur
1,6
1,8
1,9
1,7
1,6
1,5
1,6
1,7
1,6
1,5
1,6
1,5
1,6
Gesamt
4,6
4,8
4,9
4,7
4,5
4,3
4,3
4,3
4,3
4,1
4,1
4,0
4,2
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Die insgesamt positive Entwicklung basiert auf diversen organisatorischen Maßnahmen. So trugen gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen - in Verbindung mit qualitativer Weiterentwicklung, zielgruppenspezifischen und individuellen Integrationsstrategien innerhalb der drei Eingliederungsteams, sowie eine kontinuierlich optimierte Maßnahmenplanung zur Zielerreichung bei. Die Umsetzung des bereits 2015 verbindlich eingeführten Kontaktdichtekonzepts, die qualitative und quantitative Steigerung vorhandener Eingliederungsmaßnahmen sowie die positive Arbeitsmarktlage haben darüber hinaus ebenfalls zur positiven Entwicklung beigetragen. Auch für das Jahr 2019 wird das Kommunale Job-Center alle Bemühungen daransetzen, dass dieser Stand mindestens gehalten bzw. noch positiv ausgebaut werden kann.
6. Eingliederungsmittel 2018
Für die nach dem Sozialgesetzbuch ll (SGB II) zu gewährenden Leistungen wurden dem Odenwaldkreis im Jahr 2018 folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Tabelle 5 – Finanzbudget: Eingliederungsmittel 2018
Eingliederungsmittel 2017
2.459.274,00 EUR
2.538.826,00 EUR
592.731,00 EUR
585.065,00 EUR
Verwaltungskostenbudget > Verteilung Ausgabereste aus Vorjahr
4.000.794,00 EUR
4.048.314,00 EUR
301.000,00 EUR
356.633,58 EUR
Gesamtbudget
7.052.799,00 EUR
7.172.205,00 EUR
Eingliederungsmittel klassisch Eingliederungsmittel - § 16 f SGB ll
7. Zielvereinbarung 2018
Mit der verfassungsmäßigen Verankerung und der unbefristeten Zulassung der Optionskommunen als kommunale Träger des SGB II wurde ab 2011 eine neue Zielsteuerungssystematik eingeführt. Zur Erreichung der gesetzlichen Ziele schließen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der jeweils zuständigen
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Landesbehörde, sowie die zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II ab. Zwischen dem Land Hessen und dem zugelassenen kommunalen Träger des Odenwaldkreises wurden für das Jahr 2018 folgende Ziele zur genauen Beobachtung oder mit konkreter Zielsetzung vereinbart:
7.1
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1)
Ziel: Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt wird im Jahresverlauf 2018 genau beobachtet. Ergebnis: Im Odenwaldkreis erfolgte weiterhin eine positive Verbesserung im Hinblick auf die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt konnte über das gesamte Jahr 2018 bei einer deutlichen Reduzierung von mindestens -7,0 % gehalten werden. Im Jahresdurchschnitt lag eine Reduzierung von -8,2 % vor. Unter anderem hat die stetige Tätigkeit des Außendienstes im Leistungsbereich hier dazu beigetragen, dass Fälle von Leistungsmissbrauch frühzeitig aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Auch die kontinuierliche Steigerung der Qualitätsarbeit - wesentlich unterstützt durch eine qualifizierte Grundsatzsachbearbeitung, welche regelmäßig Mitarbeiterschulungen anbietet, wie auch ein internes SGB II Handbuch erstellt und fortschreibt - trugen hier zur Zielerreichung bei.
7.2
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2)
Ziel: Zielindikator ist die Summe der Integrationen in sozialversicherte Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbstständige Erwerbstätigkeit im Jahr 2018. Das Ziel ist erreicht, wenn die Summe der Integrationen des Kommunalen Jobcenters im Dezember 2018 (Wartestand 3 Monate) mindestens 1.116 beträgt. Ergebnis: Der Odenwaldkreis hat für das Jahr 2018 insgesamt 1.159 Integrationen erzielt, was einer Integrationsquote von 32,5 % entspricht. Das vereinbarte Ziel wurde damit nicht nur erreicht, sondern erneut deutlich übertroffen. Die Integrationen verteilen sich auf 766 Männer und 393 Frauen. Die Integrationsquote der Frauen ist im Jahresvergleich von 20,3 % im Dezember 2017 auf 20,9 % im Dezember 2018 angestiegen. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Eine positive Veränderung wurde bei der Integration von Frauen in Partner BGs ohne Kinder von 14,5 % auf 18,4 %, sowie in Partner BGs mit Kindern von 12,0 % auf 12,7 % erreicht. Diese Ergebnisse basieren auf diversen Maßnahmen und Aktivitäten, die zur Zielerreichung beitragen konnten. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren das gemeinsam gelebte Kontaktdichtekonzept, die intensive Nutzung des mobilen Fallmanagements, eine kontinuierlich optimierte Maßnahmenplanung, teaminterne zielgruppenspezifische Integrationsstrategien, sowie die Umsetzung und Nachhaltung des eingeführten Fachaufsichtskonzeptes. Für das Jahr 2019 soll diese Gesamtstrategie beibehalten und durch das interne SGB II Controlling zur weiteren Optimierung unterstützt werden. Diagramm 3 – Entwicklung der Integrationsquote:
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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7.3
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3)
Ziel: Das Ziel ist im Jahr 2018 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden des Kommunalen Jobcenters, gegenüber dem Vorjahr, um mindestens 1,5 Prozent auf 2.300 sinkt. Ergebnis: Die Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern liegt im Dezember 2018 bei -5,2 %. Das Kommunale Job-Center konnte über das gesamte Jahr eine Reduzierung des Bestandes verzeichnen, diese liegt im Jahresdurchschnitt bei -6,2 %. Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden wurde von 2.246 im Januar 2018, auf 2.137 Personen im Dezember 2018 reduziert. Dabei konnte der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt auf 2.186 gesenkt werden. Damit wurde auch dieses Ziel deutlich erreicht. Gründe für dieses sehr gute Gesamtergebnis sind u.a. die kontinuierliche Organisationsentwicklung (Sofortberatung, mobilen Fallmanagements, Außendienst im Leistungsbereich, etc.), gut aufeinander abgestimmte und möglichst passgenau angebotene Eingliederungsmaßnahmen, sowie der Fokus auf Qualitätsarbeit durch die Einführung des Fachaufsichtskonzeptes im Eingliederungsbereich. Diagramm 4 – Entwicklung Langzeitleistungsbezieher:
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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7.4
Integration von Langzeitleistungsbeziehern (K3E1)
Ziel: Die Integration von Langzeitleistungsbeziehern stellt ein optionales landesspezifisches Ziel in Hessen dar. Mit dem Odenwaldkreis wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen. Ergebnis: Bei der Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher konnten, auch ohne vorrangige Zielsetzung durch das HMSI, 506 Integrationen im Jahr 2018 erzielt werden. Die Integrationsarbeit bei Langzeitleistungsbeziehern bedarf einer längeren, individuellen und intensiveren Betreuung. Kurzfristige – nachhaltige - Vermittlungen sind nur selten möglich. Aus diesem Grund müssen im Hinblick auf diese Zielgruppe auch sehr spezifische Integrationsstrategien geplant und angegangen werden. Oftmals kann erst nach erfolgreich durchlaufenen Veränderungsprozessen bei den Kunden eine (möglichst nachhaltige) Integration realisiert werden. Die Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher (Lzb) schließt mit 23,0 % im Dezember 2018. Die Hochphase der Integrationen erfolgte in der Zeit von Juli bis September 2018, mit einer Quote von bis zu 24,1 %. Diagramm 5 – Integrationsergebnisse Langzeitleistungsbezieher:
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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7.5
Integration von Alleinerziehenden (K2E4)
Ziel: Die Integrationen von Alleinerziehenden in sozialversicherte Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbstständige Erwerbstätigkeit wurde im Jahr 2018 ebenfalls nicht als ein Ziel vereinbart. Ergebnis: Dennoch konnte der Odenwaldkreis die Integrationsquote von Alleinerziehenden im Jahresverlauf von 26,4 % im Januar, auf 27,8 % im Dezember 2018 steigern. Dies ist ein Anstieg um 1,7 % zum Vorjahresmonat. Bei den alleinerziehenden Frauen konnte eine Steigerung der Integrationsquote von 25,3 % auf 27,2 % erzielt werden. Trotz dieser positiven Entwicklung liegt der Wert jedoch um 4,7 % hinter der allgemeinen Integrationsquote. Dennoch ist eine positive Entwicklung zur Annäherung an die allgemeine Integrationsquote erkennbar.
7.6
Nachhaltigkeit von Integrationen (K2E3)
Ziel: Das Ziel der Nachhaltigkeit der Integrationen hat das HMSI nicht mit dem Kommunalen JobCenter Odenwaldkreis vereinbart. Ergebnis: Im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises ist die Nachhaltigkeit der Integrationen im Jahresverlauf 2018 von 67,1 % im Januar, auf 65,2 % im September zurückgegangen. Im Jahresdurchschnitt lag die Nachhaltigkeit der Integrationen bei 66,3 %. Die kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt für März 2018 bei 584 Vermittlungen. Dies verteilt sich auf 369 Männer und 215 Frauen. Im Vorjahr lag dieser Wert bei 558 Vermittlungen – 340 Männer und 218 Frauen. Der Anteil der nach Integration kontinuierlich Beschäftigten an allen Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt für März 2018 bei 59,4 % der Frauen und bei 52,2 % der Männer. Insgesamt liegt die Quote bei 54,6 %. Bis September 2018 wurden von den 936 gezählten Integrationen für 2018 nur 40,0 % bedarfsdeckende Integrationen (insgesamt 375, davon 250 Männer und 125 Frauen) erzielt. Der höchste Anteil bedarfsdeckender Integrationen an allen Integrationen ist bei den Frauen im April 2018 mit 47,5 % und bei den Männern im März 2018 mit 55,0 % erfolgt. Die Nachhaltigkeit der Integrationen liegt im September bei 65,2 %. Im Vorjahresmonat lag dieser noch bei 64,3 % und konnte somit um 0,9 % gesteigert werden. Die Quote der Nachhaltigkeit der Integrationen von Frauen liegt bei 68,0 % und damit deutlich höher im Vergleich zu den Männern mit 63,7 % (Vorjahr 68,2 % Frauen und 62,1 % Männer).
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Nach wie vor sind regional sehr viele Integrationen nur im Rahmen von Zeitarbeit zu realisieren. Ein Einfluss durch die vorstehenden Ansätze ist allerdings bei diesen Arbeitsmodellen nur bedingt möglich. Diese Zielsetzungen werden auch in den Folgejahren im Fokus der Beratungsarbeit stehen, um die Nachhaltigkeit von Integrationen zu steigern. Auch die konsequente Anwendung des vorliegenden Kontaktdichtekonzeptes dürfte u.E. diese Zielsetzung künftig weiter unterstützen.
7.7
Integration in voll qualifizierende berufliche Ausbildung
Ziel: Auch die Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter unter 25 Jahren in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung war kein mit dem Land Hessen vereinbartes Ziel. Dennoch obliegt dem Team u25 aufgrund der gesetzlichen Lage vorrangig das Ziel, Jugendliche in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung zu vermitteln. Ergebnis: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt dem Kommunalen Job-Center monatlich statistische Daten zur Zielgruppe zur Verfügung. Diese werden analog dem Schul- und Ausbildungsjahr dargestellt. In der Ausbildungsmarktstatistik von Oktober 2017 bis September 2018 werden für diese Zeit 56 Personen mit Ausbildungsprofil erfasst. Davon waren nur 38 Bewerber für Berufsausbildungsstellen geeignet, letztlich sind hiervon 25 Bewerber in eine Berufsausbildung eingemündet. Lediglich 4 Bewerber waren zum 30.09.2018 noch unversorgt. Das Kommunalen Job-Centers verfügt über eine interne, händisch erfasste Auswertung zu den Integrationen. Hier wurden für das gesamte Jahr 86 Integrationen in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung registriert. Über die BA wurden bedauerlicherweise jedoch nur 64 Integrationen in voll qualifizierende berufliche Ausbildung verzeichnet4. Für 2018 liegt der Mittelwert der maßgeblichen Zielgruppe unter 25 Jahren bei 694 Personen. Auf Basis dessen wurde eine Integrationsquote in voll qualifizierende berufliche Ausbildung von 12,4 % ermittelt. Bei den registrierten Zahlen sinkt die Quote auf 9,2 % und legt im Vergleich zum Vorjahr um 2,0 % zu.
4
IWAK – Arbeitswelt in Hessen Tableau zu den optionalen Zielen der Kommunalen Jobcenter in Hessen
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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7.8
Integration von Menschen mit Schwerbehinderung
Ziel: Im SGB II ist bei Menschen mit Behinderung die Integration in Erwerbstätigkeit ein wichtiges Ziel. Deshalb sollen diese Bemühungen sowie die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern verstärkt und die regional zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden. Ergebnis: Der Odenwaldkreis hat im Dezember 2015 eine zusätzliche Stelle zur Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer (Schwer-)Behinderung im Kommunalen Job-Center geschaffen. Ziel ist hier die Optimierung und Intensivierung der Beratung und Integration dieser Zielgruppe in Arbeit. Lt. vorliegender Zielvereinbarung sollte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration regelmäßig allen Kommunalen Jobcentern ein Tableau mit den absoluten Werten und vergleichbaren Quoten zur Verfügung stellen. Aus den erhaltenen Daten ist ersichtlich, dass sich die Quote von 24 % im Dezember 2017 auf 21 % im September 2018 rückläufig entwickelt hat. Im September 2018 wurden nur noch 17 Integrationen bei einem Bestand von 83 Personen mit Schwerbehinderung im SGB II gezählt. Auch wenn uns an dieser Stelle keine Aussage zur finalen Entwicklung möglich ist, so befasst sich das Kommunale Job-Center ab 2017 intern sehr viel intensiver mit dieser Zielgruppe. Daher wurde auch zwischenzeitlich eine gesonderte Steuerungsgruppe gebildet, die sich regelmäßig mit der Entwicklung der Zielgruppe, der Herausarbeitung von Optimierungspotentialen und konzeptioneller Prozessoptimierung befasst. Zusammenfassendes Fazit zur Zielerreichung des Jahres 2018: Die Entwicklung der Zielerreichungsprozesse 2018 wird final als positiv bewertet. Es wurden parallel diverse organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die zur Zielerreichung und Weiterentwicklung des Kommunalen Job-Centers beitragen konnten. Das KJC verfolgt die ganzheitliche Strategie, dass jeder eLb Unterstützung durch individuelle Beratung und gezielte Förderung erhält. Wir verfolgen das Ziel der dauerhaften Integration und nicht nur kurzzeitiger Vermittlung. Als wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Zielerreichung werden hier - neben der qualitativen Aufgabenwahrnehmung auf operativer Ebene - insbesondere der stetige Einsatz aller Leitungskräfte im Rahmen kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und Nachhaltung von Strukturen betrachtet. Nachfolgende Darstellung fasst die bislang ergriffenen Maßnahmen nochmals komprimiert zusammen. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Maßnahmen des KJC – in Zusammenarbeit mit der InA gGmbH - zur Zielerreichung Stand: 25.04.2017 Konzeptionelle + Strukturelle Optimierung relevanter Bereiche Zielgerichtete Maßnahmenplanung und Maßnahmenmanagement - 3x jährlich Arbeitsgespräche mit allen VCs zum Maßnahmenportfolio auf operativer Ebene (TL, VCs, Maßnahmenmanagement) - mind. 2x jährlich Maßnahmenplanungsgespräche auf Leitungsebene, bedarfsorientiert öfter - konsequente Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zum SGB II und vorrangiger Leistungssysteme - Kontinuierliche Einbindung der BCA im Gesamtprozess Qualifizierung von Mitarbeitern und Einführung Fachaufsichtkonzept - Schulung aller VCs zu Beratungsqualität und -kompetenz - darauf basierend Entwicklung und Einführung Fachaufsichtskonzept - konsequentes Nachhalten in allen Bereichen
- Kontaktdichtekonzept - mobiles Fallmanagement - Maßnahmenmanagement und Vergabe - Regionale und Überregionale Arbeitsvermittlung in Kooperation von KJC und InA gGmbH - Konzeptentwicklung „Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen“
Organisationsmanagement und Führung - stetige Optimierung von Organisationsaufbau und -strukturen - enge Zusammenarbeit aller Leitungskräfte - stete Kommunikation mit allen relevanten Schnittstellen - strategische Nutzung der Zusammenarbeit mit der InA gGmbH (Beauftragung mit Aufgabenwahrnehmungen [Entlastung Stellenplan, schnellere Personalpolitik], Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen [Steuerungsmöglichkeit i.R.v. Selbstvornahme], etc.) Intensivierung der Qualitätsarbeit
Maßnahmen des KJC zur Zielerreichung
Enges und transparentes Controlling, i.V.m. transparenter Kommunikation auf allen Ebenen - mtl. Betrachtung und Auswertung von relevanten Bereichen (Maßnahmencontrolling, Gender Aspekte, EGV Quote, Kontaktdichte, Kennzahlenset, Integrationsstrategien, Ergebnisse Außendienst und mobiles Fallmanagement, etc.) - regelmäßige Berichterstattung per Mail an alle Leitungskräfte - Besprechung von Entwicklungen in mtl. TL Besprechungen - Präsentation der Ergebnisse in mtl. Abteilungsbesprechungen mit den MA - enge und regelmäßige Abstimmungsgespräche mit und zu diversen Bereichen (Quartalsgespräche Öfftl.arbeit, Quartalsgespräche Innenrevision, Quartalsgespräche Integration Behinderter, Arbeitsgespräche der Maßnahmenverantwortlichen TL mit den Trägern, etc.)
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
- Kontinuierliche Durchführung fachlicher Schulungen durch die Grundsatzsachbearbeitung zum SGB II/SGB III - Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des Handbuchs SGB II - Kontinuierliche Prozessoptimierung in allen Bereichen - Regelmäßige Auswertung interner und externer Prüfberichte (Innenrevision, BRH, etc.) und Prüfung von sich daraus ergebenden Optimierungsansätzen Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Kontinuierliche Budgetüberwachung und Kommunikation mit allen Leitungskräften - mtl. Bericht des Finanzcontrollings zur Entwicklung des Gesamtbudgets, unter Berücksichtigung von bisherigen ISTAusgaben und hochgerechten Werten zum Jahresende - mtl. Bericht des Maßnahmenmanagements zur voraussichtlichen Entwicklung des EGT unter Berücksichtigung von Ergebnissen des Finanzcontrollings, ergänzt um geplante Maßnahmen bis zum Jahresende - kontinuierliches Steuerungsinstrument
- 0,5 Stelle Öffentlichkeitsarbeit - Kontinuierliche Berichterstattungen zu SGB II im Odw. (Arbeit KJC/InA; Maßnahmen, Betr.besichtigungen, etc.) - regelmäßige Betriebsbesichtigungen AGPS/TL KJC - AG Veranstaltungen zu relevanten Themen - enge Abstimmungsarbeit Leitung und Öffentlichkeitsarbeit
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8. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Im Berichtsjahr 2018 hat das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises bei der Planung von Eingliederungsmaßnahmen auch weiterhin auf ein breites Angebot für unterschiedliche Zielgruppen gesetzt. Zielsetzung war der Aufbau eines zielgerichteten und aufeinander abgestimmten Maßnahmenportfolios, welches sowohl Zielgruppen als auch Anforderungen an diese berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus den Vorjahresbetrachtungen haben dabei bestätigt, dass ein möglichst breites Maßnahmenportfolio – abgestimmt auf eine überschaubare Zahl von Zielgruppen – wesentlich für die Zielerreichungsprozesse ist.
8.1
Teamspezifische Integrationsstrategien
Neben den zielgruppenspezifischen Eingliederungsmaßnahmen betreuen die einzelnen Teams ihre Kunden ergänzend im Rahmen von verschiedenen teamspezifischen Integrationsstrategien, die jeweils für einen befristeten Zeitraum (durchschnittlich ca. 3 Monate) durchgeführt und über das interne SGB II Controlling auch begleitet und ausgewertet werden. Da der Fokus für einen jeweils befristeten Zeitraum auf eine bestimmte Personengruppe gerichtet wird, sind hier gezielte Unterstützungsmöglichkeiten und Herangehensweisen möglich. Diese zielgruppenspezifischen Integrationsstrategien ermöglichen in der Folge auch optimierte Integrationsergebnisse. Beispiele für diese zielgruppenspezifischen Integrationsstrategien sind u.a.:
Aufsuchende Integrationsarbeit durch das mobile Fallmanagement Intensivbetreuung im Rahmen der Nachvermittlungsaktion von Jugendlichen Intensivbetreuung von Personen, die 24 Jahre alt und arbeitslos sind Intensivbetreuung von EU-Bürgern Intensivbetreuung von Personen mit Kindern im Übergang von unter zu über 3 Jahren Intensivbetreuung von arbeitslosen Müttern im Alter von 25-49 Jahren Intensivbetreuung von alleinstehenden Arbeitslosen mit Migrationshintergrund Intensivbetreuung von Alleinstehenden/Alleinerziehenden Frauen Intensivbetreuung von alleinstehenden Kunden ab 50 Jahren, ohne Einkommen Intensivbetreuung von Personen ohne Einkommen über 50 Jahre Intensivbetreuung von Personen mit aufstockenden Leistungen Intensivbetreuung von Bedarfsgemeinschaften über 50 Jahren mit Kindern Intensivbetreuung von Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit bei Arbeitsaufnahme
Im Bereich des Maßnahmenmanagements wurden darüber hinaus, aufgrund umfangreicher Personalveränderungen, im vergangenen Jahr viele Prozesse überarbeitet, um die Schnittstellen und Strukturen weiter zu optimieren. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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8.2
Alphabetisierung und Integrationssprachkurse
Die Teilnahme an diesen modular aufgebauten Kursen wird mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der IntegrationskursVerordnung (= Deutschkurse und Alphabetisierungskurse) unterstützt. Geeignet sind die Kurse für Personen mit Migrationshintergrund, die noch große Defizite in der deutschen Sprache haben. Die Kurse sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um sowohl die soziale Integration in Deutschland, als auch die Integration auf den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Vorgeschaltet findet im Odenwaldkreis regelmäßig ein Sprachtest zur Feststellung des individuellen Sprachniveaus und Förderbedarfs statt. In enger und konstruktiver Abstimmung zwischen dem jeweiligen Maßnahmenträger und der zuständigen Maßnahmenverantwortlichen des Kommunalen Job-Centers werden diese mtl. stattfindenden Sprachtests und die sich daraus ergebenden Sprachkurse zielgerichtet organisiert und durchgeführt. Sie dienen allen Beteiligten als Basis für eine zielgerichtete Kursplanung. Im Jahr 2018 wurden für Migranten im Leistungsbezug SGB II insgesamt 24 Sprachtests, für insgesamt 164 Personen und im Anschluss 16 verschiedene Sprachkurse durchgeführt. In der nachfolgenden Tabelle ist erkennbar, wie viele Tests monatlich durchgeführt wurden. Je nach Unterstützungsbedarf resultieren daraus die Sprachkurse, die in Tabelle 7 gesondert aufgeführt werden. Tabelle 6 - Übersicht Sprachtesttermine 2017 und 2018 im Vergleich 2018 01-2018 02-2018 03-2018 04-2018 05-2018
Anzahl Testtermine 2 2 2 2 2
Anzahl Personen 19 20 20 18 9
06-2018 07-2018
2 2
08-2018 09-2018
9 14
01-2017 02-2017 03-2017 04-2017 05-2017 06-2017 07-2017
Anzahl Testtermine 2 2 2 2 2 2 2
Anzahl Personen 17 20 20 21 21 20 20
2 2
13 17
08-2017 09-2017
3 2
27 17
10-2018 11-2018
2 2
18 12
10-2017 11-2017
2 2
15 18
12-2018
2
9
12-2017
2
20
Gesamt
24
178
Gesamt
25
236
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
2017
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Tabelle 7 - Übersicht Sprachkurse 2017 und 2018 im Vergleich Kursarten Zweitschriftlernerkurs Alphabetisierungskurs Allgemeiner Integrationskurs Jugend- Integrations-Kurs Nationale Deutschförderung A2 B1 B2
Anzahl Kurse 2018 3 (inkl. Wiederholerkurs) 1 6 (inkl. Wiederholerkurs)
Anzahl Kurse 2017 2
1
1
1 1 2
Gesamt
15
0 0 3 15
2 6 + 1 Wiederholerkurs
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die seit Jahren bewährte Zusammenarbeit mit den Integrationskursträgern in der Region, insbesondere im Hinblick auf die Zugänge aus dem Asylbereich im Rahmen der letztjährigen Fluchtbewegungen, bewährt haben. Die langjährig aufgebauten Strukturen und Verfahren ermöglichen es dem Kommunalen JobCenter regelmäßig, zeitnahe und bedarfsgerechte Zusteuerungen von Migranten in Integrations- oder Alphabetisierungskurse vorzunehmen, ohne dass hier allzu lange Wartezeiten für die Kunden entstehen. Hierbei hat sich insbesondere bewährt, dass eine Teamleiterin des Kommunalen Job-Centers den gesamten Bereich der Integrations- und Alphabetisierungskurse als sog. „Maßnahmenverantwortliche“ federführend betreut und als Schnittstelle zu den durchführenden Trägern zur Verfügung steht. So ist es dem Kommunalen Job-Center in diesem Zusammenhang auch problemlos gelungen, die Teilnehmer der Maßnahme „MInA – Migranten Integration in Arbeit“ (siehe Ziffer 8.9.1.12) - in enger Abstimmung mit dem Integrationskursträger – ab 01.05.2016 parallel zur Eingliederungsmaßnahme in Integrations- oder Alphabetisierungskurse zuzusteuern, so dass der Spracherwerb ohne weitere Verzögerung ergänzend zu den Integrationsbemühungen in dieser Eingliederungsmaßnahme in Angriff genommen werden konnte.
8.3
Sofortberatung
Das Kommunale Job-Center hatte in der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 ein internes Modellprojekt mit der Bezeichnung „Sofortberatung im Rahmen der Arbeitsmarktintegration für Neuantragssteller“ ins Leben gerufen. Nach erfolgreichem Verlauf der Modellphase, wurde das Projekt ab September 2014 in den Echtbetrieb überführt. Die Sofortberatungsstelle wird - im Rahmen eines verbindlichen Rotationsplans – regelmäßig, während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, von den Vermittlungscoachs des Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
Seite 24
Kommunalen Job-Centers des Odenwaldkreises im Rotationsverfahren betreut. Ziel der Sofortberatung ist es, dass alle SGB II Antragsteller möglichst umgehend nach Antragsabgabe in der Kreisverwaltung zur Sofortberatungsstelle zugesteuert und dort hinsichtlich ihrer Arbeitsobliegenheiten beraten und informiert werden. Die Beratung umfasst zunächst eine allgemeine Rechtsfolgenbelehrung, gefolgt von einem KurzprofiIing. Im Anschluss soll jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte entweder ein Stellenangebot und/oder ein adäquates Maßnahmenangebot ausgehändigt bekommen (Work-First-Ansatz). Nach Überführung des Modells der Sofortberatung in den Echtbetrieb hatte sich nach einiger Zeit gezeigt, dass sich die Zahl persönlicher Antragsabgaben deutlich rückläufig entwickelte. Um zu gewährleisten, dass der u.E. erfolgreiche Work-First-Ansatz durchgängig bei allen (neuen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Tragen kommen kann, wurde die Organisationsstruktur im Rahmen einer Gegensteuerungsmaßnahme entsprechend angepasst. Im Ergebnis können wir nunmehr gewährleisten, dass alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb von ca. 14 Tagen nach Antragsabgabe entweder direkt in der Sofortberatungsstelle oder aber bei ihrem zuständigen Vermittlungscoach einen Sofortberatungstermin wahrnehmen müssen, in welchem sie über ihre Arbeitsobliegenheiten informiert werden und der weitere Integrationsprozess eingeleitet wird – unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt über den vorliegenden SGB II Antrag bereits leistungsrechtlich entschieden werden konnte oder nicht. Es hat sich bestätigt, dass die Integrationsprozesse durch das System der Sofortberatung beschleunigt und in vielen Fällen Hilfebedürftigkeit evtl. auch ganz vermieden werden kann. Tabelle 8 – Übersicht zur Entwicklung der Antragstellungen und Sofortberatungen: Neuanträge Gesamt 2018 davon persönliche Abgabe, Zuweisung zur Sofortberatung und umgehende direkte Beratung durch einen Vermittlungscoach davon postalische Eingänge und Terminkoordination zur Sofortberatung beim zuständigen Vermittlungscoach
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
1.175 23 1.152
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8.4
Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II
Für alle anspruchsberechtigten Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall kommunale Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des § 16 a SGB ll erbracht. Hierunter fallen insbesondere:
Kinderbetreuung Schuldnerberatung Psychosoziale Beratung Suchtberatung
Nachstehende Übersicht stellt die Ausgabenentwicklung in den verschiedenen Bereichen im Jahresvergleich 2018 zu 2017 dar. Tabelle 9 – Kostendarstellung Kommunale Eingliederungsleistungen: 6.1 Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16 a SGB II)
Für alle anspruchsberechtigten Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall kommunale Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des § 16 a SGB ll erbracht. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2016 wurden in den einzelnen Hilfearten folgende Ausgaben getätigt: Leistungen
Verausgabte Mittel 2015 7.919,27 €
Verausgabte Mittel 2016 0,00 €
Schuldnerberatung
150.910,17 €
96.216,40 €
Suchtberatung
217.890,00 €
219.355,00 €
Psychosoziale Beratung
226.627,46 €
218.503,98 €
Gesamt
603.346,90 €
534.075,38 €
Kinderbetreuung
Die Leistungen werden im Rahmen von Vereinbarungen nach § 17 SGB ll von verschiedenen Trägern aus dem Kreisgebiet erbracht. Nachgefragt werden im Odenwaldkreis am häufigsten Leistungen im Rahmen der psychosozialen Beratung, Suchtberatung sowie Schuldnerberatung. Hier erfolgen institutionelle Förderungen der Träger, um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang der betroffenen Zielgruppen – sowohl aus dem Rechtskreis SGB II, als auch darüber hinaus – gewährleisten zu können. Die Förderung der Schuldnerberatung wird ergänzend unterstützt aus dem Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen. Der Anteil des Odenwaldkreises liegt dabei bei rd. 55% der förderfähiger Gesamtausgaben. Außerdem besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem örtlichen Jugendamt und der Arbeiterwohlfahrt des Odenwaldkreises (AWO) bezüglich der Sicherstellung von Kinderbetreuung im Rahmen der „Tagesmütterbetreuung“. Dieses Instrument kommt für die Zielgruppen des SGB II jedoch immer seltener zum Tragen, da Kinderbetreuung im Rahmen Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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von Prozessen der Arbeitsmarktintegration oft kurzfristig/zeitnah benötigt wird, im Rahmen von Tagesmütterbetreuungen jedoch von Seiten des Jugendamtes regelhafte Vorlaufzeiten von mindestens 6 Wochen gefordert werden, damit sich Kinder und Tagesmütter in dieser Zeit umfassend aneinander gewöhnen und Vertrauen zueinander fassen können. Das Verfahren hat sich somit eher kontraproduktiv zu den Bedarfen des Kommunalen Job-Centers entwickelt. Insofern gibt es hier – Rechtskreisbedingt - sehr unterschiedliche Zielsetzungen im Rahmen der Kinderbetreuungsangebote, die aktuell dazu führten, dass sich dieser kommunale Kostenfaktor aus dem Rechtskreis des SGB II im Jahr 2018 deutlich rückläufig entwickelte. Mit den betroffenen Eltern(-teilen) mussten alternative, individuelle Lösungen – insbesondere im familiären Bereich - entwickelt und umgesetzt werden. Von Vorteil hat sich hierbei der Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote an Kindergärten und Schulen gezeigt, wobei es hier nach wie vor erheblichen Optimierungsbedarf - insbesondere für erwerbstätige Eltern - gibt, da gerade die Frage der Randzeitenbetreuung immer wieder sehr konstruktive Lösungen erfordert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist hier, dass die Kinderbetreuungsleistungen des SGB VIII in der Regel vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
8.5
Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II
Erwerbfähige Leistungsberechtigte, die sich selbständig machen möchten oder bereits als Bestandsselbständige im laufenden Leistungsbezug geführt werden, erhalten in konstruktiver Zusammenarbeit des Kommunalen Job-Centers mit der regionalen Wirtschaftsförderung bei der Odenwald-Regionalgesellschaft mbH (OREG mbH) dort eine intensive fachkundige Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Wirtschaftsförderung der OREG mbH fungiert hierbei als regionale fachkundige Stelle im Beratungs- und Begutachtungsprozess. Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens erhält das Kommunale Job-Center von der Wirtschaftsförderung individuelle Abschlussberichte mit konkreten Aussagen zur Förderfähigkeit von potentiellen Existenzgründern, bzw. zur Tragfähigkeit bestehender Unternehmen, die aufgrund nicht ausreichender Erlöse ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB II in Anspruch nehmen müssen. In beiden Prozessphasen wird auch die jeweilige Gründer-/Unternehmerpersönlichkeit einer persönlichen Begutachtung unterzogen, um feststellen zu können, ob – unabhängig von der Tragfähigkeit des vorliegenden Businessplans – die Gründer-/Unternehmerpersönlichkeit den Herausforderungen und Anforderungen des jeweiligen Gewerbes grundsätzlich gewachsen ist oder auch nicht.
Im Rahmen der Beratungsprozesse wird somit unterschieden nach:
Existenzgründungsberatungen
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8.5.1
Beratung und Überprüfung von Bestandsselbständigen
Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung
Im Rahmen eingehender Anträge auf Gewährung einer Existenzgründungsförderung werden die Kunden von den Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers zunächst nur informell beraten und sodann - im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung - zur fachkundigen Stelle bei der Wirtschaftsförderung der OREG mbH weiter verwiesen. Die weiterführenden Beratungen und Begutachtungen, sowie die erforderliche Tragfähigkeitsanalyse erfolgt danach bei der Wirtschaftsförderung der OREG mbH. Die Antragsteller müssen hierfür einen aussagekräftigen Businessplan bei der OREG mbH vorlegen. Im Jahr 2018 fanden in insgesamt 16 Fällen Existenzgründungsberatungen mit allen erforderlichen Folgeprozessen statt. Nach Abschluss des Beratungs- und Prüfungsverfahrens durch die Wirtschaftsförderung wird eine individuelle Tragfähigkeitsanalyse für das Kommunale Job-Center erstellt, mit einer konkreten Einschätzung zu den potentiellen Erfolgsaussichten des geplanten Unternehmens. Hierbei erfolgt auch eine Einschätzung zur Gründerpersönlichkeit. Im Rahmen einer positiven Tragfähigkeitsanalyse kann die fachkundige Stellungnahme auch Aussagen zu möglichen Fördermöglichkeiten sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch im Rahmen ggf. noch erforderlicher Unterstützungsmöglichkeiten treffen (z.B. noch erforderliche Gründerseminare, Qualifizierungsbedarfe, etc.). Im Fall einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung unterstützt die Wirtschaftsförderung die potentiellen Existenzgründer im Anschluss auch bei der Realisierung ggf. möglicher DrittFördermittel (u.a. bei der KBW, etc.) oder vermittelt - im positiven Gründungsfall - auch einen qualifizierten Mentor aus dem regionalen Mentorennetzwerk, der den Existenzgründer auf seinem Weg in die Selbständigkeit berät und unterstützt. Auf Basis des fachkundigen Gutachtens der Wirtschaftsförderung trifft das Kommunale JobCenter im Anschluss die Entscheidung zum vorliegenden Förderantrag.
Tabelle 10 – Übersicht Existenzgründungsberatungen und Ergebnisse: Anzahl der Fälle im Jahr 2018 Gesamt Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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davon in Bearbeitung davon abgeschlossene Fälle mit positiver Bescheinigung (ab 50 Tragfähigkeitsbescheinigung) mit negativer Bescheinigung Aufgabe des Gründungsvorhabens (ohne Stellungnahme) Aufgabe des Gründungsvorhabens (mit Stellungnahme) Aufnahme sv-pflichtige Beschäftigung Gründung nur im Nebenerwerb
3 13 %
1 2 7 1 1 1
8.5.1.1 Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald Sofern es zu einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung kommt, werden die potentiellen Gründer von Seiten der Wirtschaftsförderung ergänzend über das Projekt „Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald“, ein Kooperationsprojekt des WirtschaftsService des Odenwaldkreises unter dem Dach der Odenwald Regionalgesellschaft mbH (OREG) und der Wirtschaftsförderung Bergstraße, informiert. Das Projekt wird gefördert vom Land Hessen aus dem EFRE-Fond und ist darauf ausgerichtet, die Qualität und Quantität von Gründungen in den beiden Regionen zu steigern. Die Offensive richtet sich an alle, die konkrete Pläne für eine Gründung haben oder mit einer Idee für eine Gründung spielen. Die Wirtschaftsförderung prüft die Gründungsideen und hilft dabei, diese erfolgreich umzusetzen. Dazu werden kostenfreie Einstiegsseminare, Orientierungsberatungen, pragmatische Hilfsmittel zur Erstellung eines Geschäftskonzeptes sowie ein qualifiziertes Feedback angeboten. Die Wirtschaftsförderung ist anerkannt für fachkundige Stellungnahmen (beispielsweise für die Beantragung des Gründungszuschusses beim Kommunalen Job-Center oder der Agentur für Arbeit). Darüber hinaus vermittelt sie Kontakte zu weiteren Institutionen der Gründungsförderung oder zu erfahrenen Mentoren, die eine intensive Begleitung speziell für den Bedarf der Gründer ermöglichen. Alljährlich richtet die Gründungsoffensive einen Wettbewerb aus, bei dem alle Gründer/Innen ihre Geschäftsidee und ihren Business-Plan von Experten prüfen lassen und neben wertvollen Informationen und Kontakten auch Preisgelder von bis zu 2.000 Euro gewinnen können. Hierbei können potentielle Gründer des Kommunalen Job-Centers von der Gründungsoffensive profitieren, ohne dass Fördermittel des SGB II in Anspruch genommen werden müssen.
8.5.2
Überprüfung von Bestandselbstständigen
Die Überprüfung und Begutachtungen von Bestandselbständigen im Leistungsbezug SGB II erfolgt bereits seit dem 01.02.2014 durch den Wirtschaftsservice der OREG mbH. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Aus der Erfahrung bei der Betreuung von Gründern in der Nachgründungsphase und Selbstständiger im SGB II-Bezug wurde in der Vergangenheit sehr häufig festgestellt, dass sich die Kunden auf eine finanzielle Unterdeckung für Werbemaßnahmen oder für anderweitige Kundenakquisen berufen. Aus Kundensicht können diese Defizite fast immer nur durch Fördergelder oder Zuschüsse des Jobcenters ausgeglichen werden. Dies ist eine häufige Vorgehensweise der Kunden, die - selbst bei Gewährung der gestellten Anträge - nur selten zum erhofften Erfolg führen. In den meisten Fällen fehlt es in der Regel schon an den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit:
Unternehmerisches Wissen und Weitsicht, sowie eines marktfähigen Produktes/einer marktfähigen Dienstleistung.
Im Rahmen der Beratungen durch den Wirtschaftsservice werden die Kunden im ersten Schritt dazu aufgefordert, ihre derzeitige Position zu überdenken und die Erfordernisse an eine Selbstständigkeit neu zu definieren. Ist der Kunde bereit, die hohen Anforderungen zu bewältigen und ist er auch aus gesundheitlicher und familiärer Sicht heraus in der Lage, die gestellten Anforderungen zu erbringen, bedarf es zunächst einer Ist-Analyse seiner derzeitigen Selbstständigkeit. Ausgehend von dem Ist-Zustand muss nun geprüft werden, ob eine Realisierung der benötigten Gewinne zur Beendigung des Leistungsanspruches nach SGB II im vorgesehenen Zeitrahmen nach SGB II Kriterien überhaupt möglich ist. Ist dies nicht der Fall, wird dem Kunden eine negative Tragfähigkeitsbescheinigung seiner Selbstständigkeit ausgestellt. Erscheint eine Realisierung in angemessener Zeit möglich, wird, gemeinsam mit dem Kunden, im Rahmen der Beratungen eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Hierzu ist es notwendig, dass sich der Berater ein umfangreiches Bild der Selbstständigkeit machen kann. Dies geschieht durch Durchsicht der Geschäftsunterlagen und durch persönliche Besuche am Unternehmensstandort. Ist der unternehmerische Bedarf des Selbstständigen ermittelt, wird eine Strategie erarbeitet, welche den Anforderungen des SGB II, für nur dringend notwendige Ausgaben zur Erfüllung des betrieblichen Zwecks in wirtschaftlicher Variante, gerecht wird. Häufig können bereits mit geringen finanziellen Mitteln erhebliche Steigerungen des Bekanntheitsgrads erzielt werden. Z.B. die bislang ungenutzten Möglichkeiten für kostenlose Werbung auf eigenen Webseiten oder des Odenwaldkreises, die Verlinkung dieser Seiten mit sozialen Netzwerken, aber auch Kontakte zu anderen Gewerbetreibenden oder deren Interessensvertretungen. Die Arbeit in Netzwerken ist für jeden Gewerbetreibenden - und erst recht jener im SGB II Bezug - ein bewährtes und kostengünstiges Mittel, sich regional bekannt zu machen und zu etablieren. Diese Möglichkeiten werden jedoch oft noch aus Unwissenheit, Desinteresse und auch aus Scham kaum genutzt. Der Wirtschaftsservice Odenwaldkreis kann den Kunden hierbei helfen, indem die passenden Netzwerke identifiziert und die entsprechenden Kontakte hergestellt werden. Ergibt sich aus der Ist-Analyse, dass eine positive Unternehmensentwicklung nur mittels Investitionen zu erlangen ist, wird der Kunde dabei unterstützt, die Finanzierung über die Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Hausbank oder andere Finanzierungsinstrumente (z.B. Mikro-Kredit, Bürgschaft ohne Bank, Zuschüsse durch EU-Programme) zu realisieren. Eine Beantragung von Mitteln des KJCs für Investitionen sollte nur in absoluten Ausnahmefällen erwogen werden. Für das Jahr 2018 wurden nachfolgend aufgeführte Fall- und Betreuungszahlen ermittelt. Tabelle 11 – Übersicht Beratungen und Ergebnisse Bestandsselbständige:
Fälle in Bearbeitung Abgeschlossene Fälle mit positiver Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle bedingter bzw. vorläufiger Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle mit negativer Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle ohne Tragfähigkeit /Bescheinigung Gesamte Fälle davon aus 2018 davon aus dem Vorjahr
8 2 0 0 7 17 12 5
Bewertung: Von den 17 durch den Wirtschaftsservice betreuten Bestandsselbständigen sind im Jahr 2018 insgesamt 4 aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, es ist zu vermuten, dass die intensive Beratung und Betrachtung ihrer Gewerbebetriebe zu einem freiwilligen Verzicht auf den weiteren Sozialleistungsbezug führten. In insg. 7 Fällen konnte keine Tragfähigkeit attestiert werden oder die Beratung musste wegen fehlender Mitwirkung der Bestandsselbständigen abgebrochen werden. Auch diese Fallkonstellationen haben die Basis für das weitere Vorgehen im Rahmen der weiteren Fallbetreuung und Integrationsarbeit geliefert. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice der OREG mbH - zu beiden vorgenannten Zielgruppen - hat sich damit bestätigt, dass sowohl eine qualifizierte und weitergehende Existenzgründungsberatung, sowie die Überprüfung und Begutachtung von Bestandselbstständigen für den Odenwaldkreis von großer Bedeutung sind. Das beim Wirtschaftsservice vorgehaltene Fachwissen, verbunden mit umfassenden Kenntnissen zu lokalen Märkten und einem weit verzweigten Mentorennetzwerk stellen für das Kommunale Job-Center eine wertvolle Ergänzung und Abrundung der dort vorgehaltenen Strukturen dar. Von besonderem Charme ist dabei die Verknüpfung zur Gründungsoffensive BergstraßeOdenwald, die es potentiellen Gründern ermöglicht, über die Gründungsoffensive weitere Kontakte, Fördermittel und Unterstützung von Mentoren zu realisieren.
Auch in Zukunft werden Kunden des Kommunalen Job-Centers das Ziel haben, eine Selbstständigkeit aufzunehmen. Außerdem ist auch künftig nicht auszuschließen, dass Bestandsselbständige Leistungen nach dem SGB II beantragen und geltend machen. Insofern wird die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice der OREG mbH auch weiterhin fortgesetzt. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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8.6
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können im Rahmen ihrer Eingliederung in Arbeit nach § 16d SGB II zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind. Diese Arbeitsgelegenheiten werden im Odenwaldkreis auch unter dem Begriff „Zusatzjobs“ geführt. Zur Festlegung der Rahmenbedingungen, des Verfahrens - und als Grundlage für die Bewertung und Genehmigung von neuen Zusatzjobs - hat der Kreisausschuss des Odenwaldkreises am 09.05.2016 eine Aktualisierung der erstmals im Jahr 2012 erstellten „Positivliste Zusatzjobs“ beschlossen. Alle dort aufgeführten Tätigkeiten und Tätigkeitsfelder können ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammern umgesetzt werden. Der Beirat SGB II - in dem auch die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie die Kammern vertreten sind - hat zuvor am 03.03.2016 die „Positivliste Zusatzjobs“ beraten und der Aktualisierung zugestimmt. Angeboten werden zwei Varianten von Arbeitsgelegenheiten: a.) Zusatzjobs bei externen Einsatzstellen b.) Arbeitsgelegenheiten im Möbellager des DRK - Picobello Im Bereich der Zusatzjobs (externe Arbeitsgelegenheiten) werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten von Leistungsempfängern nach dem SGB ll wahrgenommen. Interessierte Institutionen melden der Koordinierungsstelle der InA gGmbH mögliche Einsatzbereiche, unter Angabe der Tätigkeitsbereiche und der Anzahl der „einzustellenden“ Personen. Nach positiver Prüfung der Koordinierungsstelle Zusatzjobs bei der InA gGmbH, in enger Abstimmung mit dem Kommunalen Job-Center, werden die entsprechenden Stellen freigegeben. Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer vom Kommunalen Job-Center abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung, wobei es sich hierbei um ein rein freiwilliges Instrument für die Kunden handelt. Die Koordinierungsstelle Zusatzjobs nimmt die interne Zuweisung vor und steht als Schnittstelle zwischen den Einsatzstellen, Kunden und Vermittlungscoachs zur Verfügung. Für diese Zusatzjobs werden den Einsatzstellen keine Maßnahmenpauschalen gewährt. Lediglich die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 €/Stunde.
Einsatzbereiche für externe Zusatzjobs im Jahr 2018:
Grünanlagen (Unterstützung bei der Pflege und Erhaltung öffentlicher Grünanlagen und Einrichtungen) Soziale Einrichtungen (Kindergärten, Schule, Vereine)
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Zusatzjobs extern: Gemeldete Einsatzstellen 2018 Plätze für Arbeitsgelegenheiten Anzahl der Zuweisungen
AGH Picobello: 25 29 15
1 20 65
Der Bedarf an externen Zusatzjobs hat sich in den vergangenen Jahren stark rückläufig entwickelt. Im Jahr 2018 kam es nur zu insgesamt 15 Zuweisungen. Hintergrund hierfür dürften zum einen die immer restriktiveren Beschränkungen, sowie gesteigerte Anforderungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren sein, aber auch das mangelnde Interesse von Kunden an diesbezüglichen Tätigkeiten. Weiterhin werden vom Deutschen Roten Kreuz, als Träger des Möbelprojektes „Picobello“, 20 Arbeitsgelegenheiten im Umfang von jeweils bis zu 30 Wochenstunden angeboten und vorgehalten. Das Möbelprojekt „Picobello“ ist ein auf gemeinnütziger Basis betriebenes Gebrauchtmöbellager. Vorrangige Zielsetzungen des Projektes sind die Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Integration, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und Hinführung zur Aufnahme einer Beschäftigung. Aufgabenbereiche:
Möbelaufbau und –abbau Mängelreparaturen an Möbeln Lagerorganisation Lagergestaltung und Reinigung Kundenkontakte, Verkaufsgespräche und Preiskalkulation
Für die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitsgelegenheiten in Zusammenhang stehenden Kosten (Sach- und Personalkosten) erhält der Maßnahmenträger für jeden der bis zu 20 Teilnehmer eine Monatspauschale in Höhe von 250,- € (Finanzierung erfolgt nur für tatsächlich besetzte Plätze). Den Teilnehmern wird darüber hinaus eine angemessene Mehraufwandsentschädigung gewährt, die sich zusammensetzt aus den monatlich anfallenden Fahrtkosten, zzgl. 1,50 € je tatsächlich geleisteter Einsatzstunde. Bewertung: Integrationsquote Picobello 2018: 5,9 % Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsprojektes Picobello werden als regelmäßiges Maßnahmenangebot vorgehalten und angeboten, wobei sich auch hier die Zuweisung als durchaus schwierig gestaltet, da Kunden oft intensiv beraten werden müssen, bevor sie sich zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entschließen können. Im Jahr 2018 kam es aus dem Projekt heraus trotzdem zu insgesamt 4 Arbeitsaufnahmen, was einer Integrationsquote von 5,9 % entspricht. Die Quote der krankheitsbedingten Fehlzeiten beläuft sich auf fast 15 %, während die Quote der unentschuldigten Fehlzeiten sich erfreulicherweise bei nur 2,4 % bewegte. Unter Berücksichtigung der als arbeitsmarktfern einzuschätzenden Zielgruppe kann das Arbeitsprojekt Picobello als durchaus erfolgreiche Maßnahme eingestuft werden. Allerdings hat es sich in den letzten Jahren als zunehmend schwieriger und arbeitsintensiver erwiesen, Kunden für diese Maßnahme zu gewinnen und zu begeistern. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Unter den gegebenen Umständen werden die seitherigen 20 Plätze ab 01.04.2019 auf 10 reduziert.
8.7
Freie Förderung nach § 16 f SGB II
Das Förderinstrument der Freien Förderung nach § 16 f SGB II wird aufgrund der sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen (Aufstockungs- und Umgehungsverbot) eher selten eingesetzt. Im Jahr 2018 erfolgten Förderungen in Höhe von insgesamt 14.184,42 €, unter anderem zur darlehensweisen Übernahme von Pkw-Reparaturkosten bei erwerbstätigen Leistungsberechtigten, die zur Aufrechterhaltung ihrer Erwerbstätigkeit auf die Nutzung eines Pkw angewiesen waren, jedoch anfallende Reparaturkosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren konnten. Bewertung: Aufgrund des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes wird das Instrument lediglich in gerechtfertigten Einzelfällen zum Einsatz gebracht.
8.8
Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III
Unter Einsatz des Vermittlungsbudgets finanzieren die Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers alle Aktivitäten, die notwendig sind, um die Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen. Dazu gehört auch die Erzielung von Integrationsfortschritten gemäß der individuellen Integrationsstrategie, die in den Eingliederungsvereinbarungen verankert wurden. Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung angemessen und notwendig sind. Im Jahr 2018 wurden für Förderungen zur Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Anteil von 217.942,81 € bzw. 8,9 % der klassischen Eingliederungsmittel verwendet.
Bewertung: Die Förderung über das Vermittlungsbudget gewährt den Vermittlungscoachs den erforderlichen flexiblen Handlungsspielraum zur individuellen Förderung von Einzelfällen, wenn dies angemessen und gerechtfertigt ist.
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Das Instrument hat sich bewährt, von Seiten des Kommunalen Job-Centers werden im Rahmen der Umsetzung keine Mitarbeiter- oder Fallbezogenen Budgets zur Verfügung gestellt.
8.9
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Rahmen der Integrationsprozesse einen hohen Stellenwert beim Kommunalen Job-Center. Mit ihrer Hilfe kann die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung/Verringerung oder die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit sowie die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme durch verschiedene Maßnahmen möglichst zielgerichtet gefördert werden. Maßnahmenplanung, -ausschreibung und –controlling erfolgen hier in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Job-Center und der InA gGmbH, bei der das Maßnahmenmanagement für das Kommunale Job-Center angesiedelt ist.
8.9.1
Maßnahmen
Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die das Kommunale Job-Center im Jahr 2018, unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen, in Auftrag gegeben sowie durchgeführt hat. Die einzelnen Maßnahmen werden nachfolgend, analog dem vorliegenden Maßnahmenportfolio5, unter Berücksichtigung der Maßnahmenklassifizierungen
Stabilisierung und Heranführung über Aktivierung, Qualifizierung sowie Unterstützung bis hin zur Integration
aufgeführt und bewertet.
5
Maßnahmenportfolio: siehe Anlage
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Maßnahmen zur Stabilisierung und Heranführung:
8.9.1.1 Basistraining Junior (07.11.16 – 06.11.17 zzgl. Option für ein weiteres Jahr bis 06.11.18)
Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne, erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In der Regel bestehen Lern- und Schulmüdigkeit sowie multiple Vermittlungshemmnisse. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung und Stabilisierung einer Tagesstruktur für die vorgenannte Zielgruppe, die es jedem Teilnehmer ermöglicht, sich eigenständig im Leben zurechtzufinden und diese in die Lage versetzt, sich in bestimmten Lebenssituationen selbst helfen zu können. Im weiteren Verlauf soll die Motivation und Aktivierung der vorgenannten Zielgruppe durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess erfolgen. Bewertung: Integrationsquote 2016 – 2018: 8,7 % Die Maßnahme wird bereits seit vielen Jahren angeboten und auf Basis der Erfahrungswerte bedarfsgerecht angepasst und modifiziert. Unter Berücksichtigung der relativ schwierigen Zielgruppe werden nach wie vor positive Erfahrungen gemacht, insbesondere im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung können bei den Teilnehmern in der Regel große Fortschritte erzielt werden, was den weiteren Eingliederungsprozess unterstützt und befördert. Bei der Maßnahme wurde daher die Option der Verlängerung gezogen und bis zum 06.11 2018 durchgeführt. Eine Folgemaßnahme wurde im Anschluss ab Januar 2019 aufgenommen.
8.9.1.2 Get back (01.05.18 – 30.04.19)
Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 30 bis 64 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, mit stark leistungseinschränkenden Problemlagen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Ziel der Maßnahme ist eine Stabilisierung und soziale Integration der Teilnehmer. Sie sollen durch die Teilnahme an der Maßnahme motiviert werden, mittelfristig eine Integration in den Arbeitsmarkt anzustreben.
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Ein weiteres Ziel ist die Herstellung eines grundlegenden Grades an Beschäftigungsfähigkeit. Diese dient als Basis für weitere Qualifizierungsangebote und/oder Aufnahme einer mindestens geringfügigen Beschäftigung. Bewertung: Integrationsquote 2018 – 2019: 0,0 % Die Maßnahme zählt zum Bereich „Stabilisierung und Heranführung“ und hatte dementsprechend keinen vorrangigen Integrationsansatz zum Ziel. Die extrem niedrige Fehlzeitquote von 0,4 % spricht dafür, dass wir hier eine gute Maßnahmenumsetzung mit sehr guter Teilnehmermotivation hatten. Die durchgeführten kulturellen und sozialen Projekte wurden positiv angenommen. Deshalb lag die Abbruchquote bei nur 2,9 %. Dahinter verbirgt sich nur 1 Maßnahmenabbruch bei insgesamt 35 zugewiesenen Teilnehmern. Diese Person ist trotz allen Bemühungen des Personals nicht in der Maßnahme angekommen. Eine Fortführung der Maßnahme wird von den Vermittlungscoachs ausdrücklich befürwortet, da alle Teilnehmer durch die Maßnahme einen spürbaren Motivationsschub erhielten und sich die weitere Integrationsarbeit im Anschluss an die Maßnahme als deutlich einfacher gestaltete.
8.9.1.3 GFN KomPASS (01.03.18 – 28.02.19)
Die Maßnahme richtete sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Oft bestanden multiple gesundheitliche Einschränkungen, die teilweise noch unbehandelt waren. Ziel der Maßnahme war die Herstellung der Arbeitsfähigkeit im Sinne des SGB II oder der Übergang in den Rechtskreis des SGB XII. Bewertung: Integrationsquote 2018 – 2019: 7,2 % Es ist gelungen, die Teilnehmer zu motivieren und eine deutliche Aktivierung – insbesondere hinsichtlich der vorrangigen Inanspruchnahme von Angeboten der Krankenkassen – zu realisieren. Auch mit der Dt. Rentenversicherung konnte eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Überprüfungen zum Status der Erwerbsfähigkeit und ggf. daraus resultierenden Rechtskreiswechseln zum SGB XII bzw. der Beantragung von Rentenleistungen generiert werden. Darüber hinaus konnten, trotz der starken gesundheitlichen Einschränkungen, Integrationen in den Arbeitsmarkt realisiert werden (5 von 69 TN). Die Teilnehmer waren von der Maßnahme begeistert, so dass auch eine geringe Fehlzeitenquote von 7,3 % erreicht wurde.
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Maßnahmen zur Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung:
8.9.1.4 Perspektive (15.01.18 – 14.01.19)
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Bisher ist eine Zusammenarbeit zwischen den Leistungsberechtigten und dem Kommunalen Job-Center aufgrund des Kundenverhaltens nicht oder nur sehr eingeschränkt erfolgt bzw. möglich gewesen. Ziel der Maßnahme ist der Aufbau der Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Reflexion der persönlichen Ausgangssituation jedes Teilnehmers als Grundlage für eine Verbesserung der Mitwirkung. Ein Schwerpunkt dabei bildet eine regelmäßige Kontaktdichte, mit dem Ziel den Teilnehmern eine Tagestruktur zu geben und die Wichtigkeit der Termintreue zu vermitteln. Bewertung: Integrationsquote 2018 – 2019: 34,4 % Es ist gelungen, die Teilnehmer für die Maßnahme zu interessieren und zu motivieren. Dennoch waren auch Teilnehmer der Maßnahme zugewiesen, die nie in der Maßnahme angekommen sind. Betrachtet man nur die Anwesenden, so lag die Fehlzeitenquote bei 15,7 %. Die Maßnahme hatte vorrangig das Ziel die Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Job-Center zu verbessern, um den weiteren Integrationsprozess zu gewährleisten. Der Träger hatte den Teilnehmern klargemacht, dass die Kommunikation eine wichtige Basis zur gezielten Unterstützung darstellt. Daraus wurde ein sehr positiver Effekt erzielt, nachdem 11 Integrationen bei 32 zugewiesen Teilnehmern realisiert werden konnten.
8.9.1.5 Migrantinnen-Coaching (01.07.18 – 31.12.18)
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige arbeitslose Frauen mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. In der Regel bestehen sehr eingeschränkte Deutsch-Sprachkenntnisse. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der mündlichen Sprachkompetenz als Grundlage für die gesellschaftliche Integration. Während der Teilnahme an der Maßnahme sollen Schlüsselkompetenzen entwickelt und/oder weiterentwickelt werden.
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Bewertung: Integrationsquote 2018: 8,2 % Die Teilnehmerinnen haben während des Maßnahmenverlaufs große Fortschritte im Hinblick auf ihre soziale Integrationsfähigkeit gemacht. Ebenso konnte die mündliche Sprachkompetenz während der Maßnahme gestärkt werden. Daraus haben sich sodann auch erfolgreiche Vermittlungsergebnisse ergeben. Aufgrund der positiven Entwicklung der Teilnehmerinnen und der erzielten Ergebnisse wurde die Maßnahme erneut ausgeschrieben und durchgeführt. Die Maßnahme hat im Jahr 2018 zwei Mal stattgefunden. Im ersten Durchgang 2017/2018 wurde eine Integrationsquote von 6,3 % erreicht. In der weiteren Maßnahme konnte die Integrationsquote auf 10,0 % gesteigert werden. Somit ergibt sich ein Jahresdurchschnitt von 8,2 %.
8.9.1.6 Kompetenzfeststellung und Qualifizierung (01.12.17 – 31.03.19 zzgl. Option)
Die Maßnahme richtet sich an Personen mit Asyl- und Migrationshintergrund, die sich im Rechtskreis des SGB II befinden oder aus der Zuständigkeit des AsylbLG in das SGB II wechseln und über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache auf einem Sprachniveau von mindestens A2 verfügen. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung und Beratung im Integrationsprozess. Ein Schwerpunkt der Maßnahme bildet dabei u. a. die Erfassung und Analyse von Kompetenzen und persönlichen Stärken, sowie die Erlangung von beruflichen Qualifikationen mittels Qualifizierungsbausteinen. Bewertung: Integrationsquote 2018: 43,2 % Während der Maßnahme wurde neben der Umgangssprache auch ein besonderes Augenmerk auf die berufsbezogene Sprachförderung im Zuge der Qualifizierungen gelegt. So konnten die Teilnehmer gestärkt ein entsprechendes Praktikum aufnehmen. Dies führte dazu, dass letztlich 19 von 44 zugewiesenen Teilnehmern in Beschäftigung vermittelt werden konnten. Die Maßnahme wurde nach einem Jahr Laufzeit betrachtet, um über eine Verlängerung von 8 Monaten zu entscheiden. Aufgrund der äußerst positiven Ergebnisse vor Ablauf der Maßnahme wurde die Option zur Verlängerung bis Anfang 2019 gezogen.
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Integrationsmaßnahmen:
8.9.1.7 Praxis Junior (01.02.18 – 31.07.18)
Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss. Die Jugendlichen haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlichster Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht realisiert. Sie verfügen (noch) nicht über genügend Ausbildungsreife oder Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Durch die Teilnahme an der Maßnahme sollen die Chancen der Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine Berufsausbildung, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Einstiegsqualifizierung. Bewertung: Integrationsquote 2018: 35,0 % Die Maßnahme wird bereits seit mehreren Jahren regelmäßig durchgeführt und aufgrund der jeweiligen Erfahrungswerte regelmäßig bedarfsgerecht angepasst und modifiziert. Die Zusammenarbeit mit den jeweils durchführenden Trägern gestaltet sich als sehr positiv, die Teilnehmer erfahren im Rahmen der sehr praxisorientierten Maßnahme neben der Möglichkeit im Rahmen von Praktika Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu nehmen auch große Unterstützung in ihren Integrationsprozessen. Auch hinsichtlich der individuellen Persönlichkeitsentwicklung können bei den Teilnehmern in der Regel große Fortschritte erzielt werden, was den weiteren Eingliederungsprozess ebenfalls sehr unterstützt und befördert. Durch gezielte Unterstützung konnten 4 Ausbildungen, 1 Einstiegsqualifizierung, sowie 2 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermittelt werden. Insgesamt wurden 8 Abbrüche in der Maßnahme gezählt. Davon haben 3 Teilnehmer, trotz der Bemühungen des Trägers, die Maßnahme überhaupt nicht angetreten. Berücksichtigt man dies, so senkt sich die Quote unter den maximal vorgegebenen Wert. Die Maßnahme wird daher unter den gegebenen Umständen auch weiterhin regelmäßig durchgeführt.
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8.9.1.8 Erziehende (14.08.17 – 13.08.18, sowie ab 15.08.18 – 14.08.19)
Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige, (allein-)erziehende Leistungsberechtigte, die erstmals oder seit längerem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer ohne Berufsabschluss, die für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind und bereits im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit eine Beschäftigung ausüben oder über Berufserfahrungen im Arbeitsleben verfügen. Der Zugang zur Maßnahme ist auch möglich, sofern die Teilnehmer Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, in der Einnahmen, unabhängig der Höhe, aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess. Ein Schwerpunkt der Maßnahme bildet dabei u.a. die Überprüfung von ggf. bereits vorhandenen geringfügigen Beschäftigungen auf die Möglichkeit der Aufstockung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Bewertung: Integrationsquote 2017 – 2018: 25,8 % Durch gezielte Unterstützung während den Maßnahmen konnten im Jahr 2018 von 66 Teilnehmenden insgesamt 17 Frauen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Personen, die alleine mit der Kindererziehung beschäftigt sind, haben einen gezielten Unterstützungsbedarf. Diese Zielgruppe wird es auch weiterhin im SGB II geben. Aus diesem Grund wurde die Maßnahme auch jahresübergreifend konzipiert und fortgeführt.
8.9.1.9 Bewerbercenter (19.10.17 – 18.10.18, sowie ab 19.10.18 – 31.12.19)
Die Maßnahme richtet sich an alle Kunden, die im Leistungsbezug des SGB ll stehen. Das Bewerbercenter bietet Teilnehmern die Möglichkeit EDV-Arbeitsplätze zu nutzen und an Seminaren zum Thema Arbeitsmarkt und Bewerbung teilzunehmen. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen von individuellen Terminen eine Unterstützung im Bewerbungsprozess mit dem Ziel der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, entweder angeleitet oder eigenständig im Internet Stellenrecherche zu betreiben. Die Maßnahme basiert auf dem Grundgedanken der sog. „Werkakademie“, jedoch ergänzt um einzelne Bausteine. Den Teilnehmenden wird vermittelt, dass es „ihr Job ist, einen Job zu finden“. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Bewertung: Integrationsquote 2018: 44,3 % Im Jahr 2018 waren die Vermittlungszahlen nicht so stabil wie im vorangegangen Jahr. Aufgrund der Stabilität auf dem Arbeitsmarkt konnte dennoch eine Integrationsquote von 44,3 % erreicht werden. Kontinuierlich werden Optimierungen im Rahmen der Arbeitsprozesse, Kommunikation, Dokumentation und des Berichtswesens gezielt angesprochen und geprüft. Daraufhin werden die Abläufe bedarfsgerecht angepasst und optimiert. Insofern hat sich die Möglichkeit unterjähriger Anpassungen im Maßnahmenverlauf, auf Basis der sog. Inhouse-Vergabe (Selbstvornahme von Seiten des KJC), bewährt. Die Maßnahme bietet sehr flexible Steuerungsmöglichkeiten zur zielgruppengerechten und zielorientierten Optimierung.
8.9.1.10 Migranten-Integration in Arbeit (02.05.16 – 30.04.19)
Die Maßnahme richtet sich an volljährige Personen mit Asyl- und Migrationshintergrund, die sich im Rechtskreis des SGB II befinden. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Integration in Arbeit oder Ausbildung anstreben und aufgrund ihrer persönlichen Situation Hemmnisse aufweisen. Ziel der Maßnahme ist eine bedarfsorientierte Betreuung der Zielgruppe mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zu erhöhen. Unterstützt werden alle Teilnehmenden durch einen Sprachmittler in der Maßnahme, der sich um eine berufsbezogene Sprachförderung kümmert und auch Lernfortschritte im Rahmen der Maßnahmenbegleitenden Integrationskurse überprüft und unterstützt. Bewertung: Integrationsquote 2018: 37,4 % Die Maßnahme wurde aufgrund der Fluchtbewegungen im Jahr 2015 über insgesamt 3 Jahre bewilligt. Aktuell wird im Eingliederungsbericht das Jahr 2018 betrachtet. Die Kunden benötigten insbesondere bei der Sprachförderung gezielte Unterstützung. Nach Verbesserung dieser Hemmnisse konnte das Ziel der Integration verfolgt werden. Zu diesem Zweck werden mit allen Teilnehmern auch regelmäßige Betriebsbesichtigungen in der Region durchgeführt, um sie sowohl mit dem regionalen Arbeitsmarkt, als auch mit den generellen Arbeitsbedingungen und –anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vertraut zu machen. Im betrachteten Jahr konnten von 91 zugewiesenen Teilnehmern insgesamt 34 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.
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Maßnahmen in Kooperation mit externen Trägern:
8.9.1.11 BVB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (fortlaufend)
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die eine Ausbildung oder Arbeitsstelle suchen, ohne berufliche Erstausbildung sind und die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ziele:
Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit Ggf. Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Inhalte & Leistungen Eignungsanalyse zu Beginn der Maßnahme Berufsorientierung / Berufswahl Bewerbungstraining Telefontraining Sprachförderung Betriebliche Praktika Allgemeinbildender Unterricht und nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses Workshops zur Stärkung der IT- und Medienkompetenz Fachtheoretische Beschulung Erwerb von Qualifizierungsbausteinen aus anerkannten Ausbildungsberufen Exkursionen
Dauer & Verlauf: Der Einstieg in die BvB ist nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Kommunalen Job-Center grundsätzlich jederzeit möglich. Die Dauer hängt vom individuellen Verlauf ab und ist in der Regel auf zehn Monate begrenzt. Förderung: Die Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Hierbei gestaltet sich die Zusteuerung in die BVB bereits seit einigen Jahren als eher schwierig und mit rückläufigen Teilnehmerzahlen (2016: 12; 2017: 5), da die Jugendlichen in zunehmendem Maße den Anforderungen dieser Maßnahme nicht mehr gewachsen sind. Trotzdem wird im Interesse der vorrangigen Ausbildungsförderung an der kooperativen Nutzung dieses Instrumentes festgehalten. Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem beauftragten Bildungsträger gestaltet sich hierbei als sehr konstruktiv und zielführend.
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8.10 Einstiegsqualifizierung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 54 a SGB III Im Jahr 2018 konnten 16 Jugendliche im Bereich der Einstiegsqualifizierungen vermittelt werden. Darunter befanden sich 13 Jugendliche mit nicht europäischer Herkunft. Es erfolgten überwiegend Vermittlungen ins Handwerk. Darunter waren die Branchen Metall & Elektronik, Bau, Energie & Umwelt sowie Pharma & Gesundheit. Für die Zielgruppe handelt es sich um ein adäquates Mittel, um die Jugendlichen in Ausbildung zu vermitteln, da durch das Praktikum eine lange Erprobungsphase für den Jugendlichen und Betrieb zur Verfügung steht.
8.11 Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 75 - 76 SGB III Die ausbildungsbegleitende Hilfe wird nach wie vor angeboten und finanziert. Im Jahr 2018 haben drei Personen mit Migrationshintergrund das Angebot der ausbildungsbegleitenden Hilfe in Anspruch genommen. Aufgrund der zahlreichen zur Verfügung stehenden Förderinstrumente fand eine Überbetriebliche Ausbildung nicht statt.
8.12 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 SGB III Im Jahr 2018 wurden zur beruflichen Weiterbildung nach § 16 (1) S. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 (4) SGB III insgesamt 30 Bildungsgutscheine ausgestellt. Davon wurden 26 noch im gleichen Jahr abgeschlossen und 4 wurden jahresübergreifend in Anspruch genommen. Nach erfolgtem Abschluss der Weiterbildungen durch ausgehändigte Bildungsgutscheine konnten insgesamt 9 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
8.13 Eingliederungszuschüsse nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 SGB II i. V. m. §§ 88 – 90 ff SGB III Im Jahr 2018 wurden insgesamt 20 Eingliederungszuschüsse gewährt. Einstellungen fanden branchenübergreifend statt. Schwerpunkte lagen insbesondere im Bereich Lager/Logistik/Transportwesen, im sozialen Bereich/der Pflege, des Handwerkes sowie im Einzelhandel/Büro.
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Die Förderdauer und die Förderhöhe richten sich nach den bestehenden Hemmnissen und den Anforderungen an dem jeweiligen Arbeitsplatz. Höhere Zuschüsse werden für behinderte und schwerbehinderte Personen gewährt.
9. Bewertung und Ausblick durch den kommunalen Träger Die Kontrolle (Verlaufsbeobachtung) und kontinuierliche Weiterentwicklung von einzelnen Arbeitsmarktinstrumenten erfolgt unter Einbezug aller Beteiligten und Zusammenführung von Ergebnissen im SGB II Controlling. In weitere Planungen fließen regelhaft die Erkenntnisse und Erfahrungen vorangegangener Aktivitäten ein. So ergibt sich der künftige Maßnahmenbedarf aus der Zusammensetzung der Kundenstruktur, Auswertung von teaminternen Integrationsstrategien und den Erfolgen durchgeführter Maßnahmen (BestPractice). Weiterhin wird die Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigt. Auch 2019 wird das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises seine Aktivitäten und Maßnahmen weiterhin auf die Integration seiner Kunden in Arbeit ausrichten. Die am 01.10.2013 begonnene Optimierung der Zugangssteuerung wurde im Rahmen der Sofortberatungsstelle im Jahr 2015 als Regelinstrument implementiert und stellt zwischenzeitlich einen festen Baustein in der Organisationsstruktur dar. Die Zahl der Integrationen in Arbeit konnte im Jahr 2018 beibehalten werden. Ein ähnlicher Wert wird für das Jahr 2019 angestrebt. Dabei sollen neben den Teilzielgruppen der langzeitleistungsbeziehenden Personen gezielt auch weiterhin die Frauen in den Fokus genommen werden. Der Odenwaldkreis möchte die Zahl der Langzeitleistungsbezieher nachhaltig senken und wird die Aktivierungs- und Integrationsbemühungen für diese intensivieren und bedarfsorientierte Maßnahmen durchführen. Um die Bedarfserhebung für Maßnahmen zu optimieren, wurden für die Maßnahmenplanung 2019 feststehende Termine vereinbart. Es findet hier ein abgestuftes Verfahren statt, mit dem Ziel einer möglichst breiten Beteiligung. So werden dreimal jährlich Feedbackgespräche zu Eingliederungsmaßnahmen von Seiten des Maßnahmenmanagements mit allen Vermittlungscoachs geführt, im Rahmen derer sowohl Feedback zu laufenden Maßnahmen gegeben wird, aber auch Anregungen zu Optimierungen oder neu entstandenen Bedarfen erfolgen. Darüber hinaus finden mindestens zweimal jährlich Maßnahmenplanungsgespräche auf Leitungsebene mit dem Maßnahmenmanagement statt, im Rahmen derer Handlungsbedarfe definiert und notfalls auch Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Diese halbjährlichen Planungsgespräche stellen auch die Basis für die regelmäßige Budgetsteuerung dar. Neben regelhaften Maßnahmen im SGB ll und SGB lll - wie beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Arbeitsgelegenheiten und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget - sind insbesondere zielgruppenspezifische Eingliederungsmaßnahmen ein wichtiger Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2018
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Bestandteil der regionalen Integrationsstrategie. Seit dem Jahr 2015 werden Maßnahmen bei Trägern insgesamt niedrigschwelliger gestaltet, um auch verfestigte Erwerbslosigkeiten (Langzeitleistungsbezieher) aufzubrechen. Das Jahr 2018 war für das Kommunale Job-Center sehr stark geprägt von erforderlichen Sparmaßnehmen, da - aufgrund des nach wie vor nicht bedarfsdeckenden Verwaltungsbudgets - sehr hohe Umschichtungen aus dem Eingliederungsbudget erforderlich wurden. Die Vermittlungscoachs mussten zur restriktiven Nutzung des Vermittlungsbudgets angehalten werden, während nicht alle wünschenswerten und erforderlichen Eingliederungsmaßnahmen realisiert werden konnten. Dies dürfte sich – trotz sehr positiver Ergebnisse – auch auf die Zielerreichung ausgewirkt haben. Eine daraus resultierende starke Einschränkung für den Eingliederungsbereich stellt hier die Einstellung des Arbeitgeber- und Personalservice zum 31.12.2018 dar. Aufgrund finanzieller Beschränkungen konnte dieser im seitherigen Umfang nicht mehr fortgeführt werden. Geplant ist eine Neukonzeption im Jahr 2019 und neue Implementierung im Jahr 2020, nach erfolgter Haushaltsgenehmigung. Auch künftig wird eine weitere Herausforderung die Integration von zugewanderten Menschen im SGB ll darstellen. Anders als in den vergangenen Jahren ist bei dieser Zielgruppe der Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II im Odenwaldkreis bereits zu einem großen Teil erfolgt. Im Nachgang folgt nur noch der Familiennachzug. Zur Gestaltung einer erfolgreichen sozialen Integration erfolgen der Austausch und die Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerkpartnern. Weiterhin ist es erforderlich auch für diese Zielgruppe entsprechende Fördermöglichkeiten vorzuhalten und bedarfsgerecht anzupassen. Entscheidend für die Zielerreichung im SGB II ist der Einsatz und die Qualität des Personals. Daher wurde ab dem Jahr 2016 ein besonderer Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des Personals gesetzt. Zunächst erfolgten im Eingliederungsbereich Schulungen im Hinblick auf Beratungskompetenzen und Beratungsqualität. 2017 folgten dann die Mitarbeiter des Leistungsbereiches. Im darauffolgenden Jahr wurden allen Mitarbeiter gemeinsam im Rahmen von Deseskalationsschulungen fachbezogene Kenntnisse vermittelt, die sie bei ihren Beratungstätigkeiten unterstützen sollen. Auch im Jahr 2019 wird der Prozess der qualitativen Weiterentwicklung des Personals fortgesetzt. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt hierbei künftig die Vermittlung von digitalen Kompetenzen ein. Um auch künftig mit innovativen Ansätzen auf die Herausforderungen des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung reagieren zu können, nutzt der Odenwaldkreis - in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Fachhochschule Fulda - die Möglichkeit zur Ausbildung qualifizierten Personals für das Kommunale Job-Center im Rahmen des dualen Studiengangs „Bachelor of Arts Soziale Sicherung, Inklusion und Verwaltung (BASS)“. Regelhaft werden hier im Jahresdurchschnitt ca. 8 Studenten (aus verschiedenen Jahrgängen) im Kommunalen Job-Center beschäftigt und qualifiziert. Ziel ist im Anschluss eine Beschäftigung im Eingliederungs- oder Leistungsbereich,
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um entstehendem Personalbedarf möglichst vorrangig aus eigenem Nachwuchs begegnen zu können. Im Rahmen der Einstellungsprozesse werden auch künftig verstärkt Kompetenzprofile zum Einsatz kommen, um auf dieser Basis ggf. auch (geringer) qualifizierte Quereinsteiger zu beschäftigen. Es ist dabei mit einem erhöhten Personaleinsatz bei der qualifizierten Einarbeitung dieser Mitarbeiter zu rechnen. Auch das Instrument der Personalentwicklungsmaßnahmen wird künftig eine immer stärkere Relevanz im Kommunalen Job-Center erhalten.
64711 Erbach, 11.06.2019
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
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