Bund Odenwald vs Stadt Erbach Odenwald

Page 1

BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Friends of the Earth Germany Abs.: BUND-Odenwald, Rondellstraße 9, 64739 Höchst i. Odw.

BUND-Odenwald

An Bürgermeister Harald Buschmann

BUND.Odenwald@bund.net

Harald Hoppe Sprecher BUND-Odenwald Fon 06163 / 912174

Neckarstraße 3 64711 Erbach

Höchst i. Odw., den 24.02.2018

Betr.: Vollzug grünordnerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen hier:

Ihr Schreiben vom 21.02.18 – 2.0 im-pf(610-20)

Sehr geehrter Herr Buschmann. Ich bedanke mich für Ihre Antwort auf die Feststellungen unseres Verbandes zu den Unterlassungen Ihrer Verwaltung aus den vergangenen 20 Jahren. Leider bleiben Sie unkonkret und verschieben die dringend nötige Aufarbeitung der Defizite erneut. Die Verantwortung für die Realisierung grünordnerischer Festsetzungen in den Bebauungsplänen liegt allein bei der städtischen Bauverwaltung. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist dazu überflüssig und entbehrt auch einer rechtlichen Grundlage. Es würde völlig genügen, wenn die z.T. vor Jahrzehnten von den Stadtverordneten beschlossenen Maßnahmen nun endlich hergestellt würden. Am Beispiel Gewerbegebiet Gräsig zeigen Sie ja in diesen Tagen, wie wenig Sie eine Abstimmung mit übergeordneten Behörden benötigen, wenn es um die Durchführung von Baumaßnahmen in öffentlicher Trägerschaft geht: der im selben Plan vorgesehene Bau der Entwässerungsanlagen und der Straßenbau wird ja von Ihnen selbstständig durchgeführt. Nur beim Umweltschutz halten Sie plötzlich weitere Abstimmungen mit einer Behörde, die Ihnen ansonsten eher gleichgültig ist, für erforderlich. Sie schreiben, dass von diesem Thema 'bundesweit … Städte und Gemeinden betroffen' sind. Das klingt nach unverschuldeter Überraschung durch unvorhersehbare Ereignisse. Sie verschweigen, dass die Kommunen – und auch Sie - hier Täter in vollem Bewusstsein und in voller Verantwortung sind. Wir sehen in Ihrer Antwort, die im Übrigen fast wörtlich mit den Äußerungen anderer Bürgermeister im Odenwaldkreis übereinstimmt, den Beleg für unsere Vermutung: der planungsrechtliche Ausgleich für Umweltzerstörungen durch kommunale Bauaktivitäten wird von den Kommunen im Kreisgebiet unter Anleitung durch die Kreisverwaltung systematisch hintertrieben. Dies muss ein Ende haben! Mit freundlichen Grüßen Harald Hoppe Sprecher BUND-Odenwald Hausanschrift:

Spendenkonto:

Geschäftskonto:

Rondellstraße 9

IBAN DE46 5005 0201 0000 3698 53

IBAN DE85 4306 0967 6027 5401 00

64739 Höchst i. Odw.

BIC HELADEF1822

BIC: GENODEM1GLS

Betreff: Odenwaldkreis r

Der BUND ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und Vermächtnisse an den BUND sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wir informieren Sie gerne.



Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.