BVerfG: Sind die Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig? | http://Jobcenter-Odenwald.de PresseEcho

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17.1.2019

BVerfG:: Sind die Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig? | Karlsruhe | Baden-Württemberg | SWR Aktuell | SWR.de

BVerfG: Sind die Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig? swr.de/swraktuell/bw/karlsruhe/bverfg-sind-die-hartz-iv-sanktionenverfassungswidrig/-/id=1572/did=23215524/nid=1572/mh035d/index.html

Wenn Arbeitslose einen zumutbaren Job ablehnen, wird ihnen oft Hartz IV gekürzt. Doch darf der Staat vom Existenzminimum überhaupt noch etwas wegnehmen? Das überprüft nun das Verfassungsgericht.

Der neue Vizepräsident des Gerichts Stephan Harbarth bemühte sich bei seinen einführenden Worten um deutliche Neutralität. Zwar war er noch bis vor kurzem Bundestagsabgeordneter und hatte sich auch im Sommer für eine Beibehaltung des bisherigen Sanktionen-Systems ausgesprochen. Aber eines wollte er jetzt am Gericht doch klarstellen: "Wir wissen, dass die heute hier zu verhandelnde Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig ist. Sie betrifft ihre grundlegenden Bedürfnisse. Das nehmen wir ernst." Harald Thomé, Experte des bundesweiten Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. war dann auch ganz angetan vom Verlauf der mündlichen Verhandlung. "Erstmal ist es wirklich aus meiner Sicht begeisternd, wie das Gericht sich mit den Thematiken auseinandersetzt, und es scheint sich mit den Sachen auseinanderzusetzen. Es nimmt nicht nur das, was die Regierung erzählt oder die Bundesagentur für Arbeit, sondern es nimmt die Fragen auseinander. Es grillt die Bundesagentur für Arbeit und Regierung, und das ist einfach eine völlig coole Sache, sie interessieren sich für die Belange der Leute. Und ich muss sagen, ich habe mit dem nicht gerechnet, was dann das Urteil wird, wird man sehen." In der Sache ist Harald Thomé ganz klar: Sanktionen für Arbeitslose bringen nichts, demütigen nur die Betroffen und gehören abgeschafft.

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"Es findet nur in ganz, ganz begrenztem Rahmen Förderung statt, und wer nicht gefördert wird, der geht unter. Und dann haben wir halt die Folgen, ganz in beträchtlichem Maße Obdachlosigkeit für die, die dort in die Mühlen geraten. Und das geht einfach nicht, das muss sofort aufhören." Für die acht Richterinnen und Richter des ersten Senats war wichtig, sich ein Bild von der Praxis zu machen. Wie geht das Jobcenter auf jeden einzelnen ein? Wie werden Sanktionen ausgewertet? Und wie flexibel können die Ämter reagieren? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigte das System. „Wenn jemand das xte mal keinen Termin wahrnimmt von einem Amt, dann muss das auch Konsequenzen haben. Und es hat sich im Laufe der Verhandlung herausgestellt, dass wir nur in drei Prozent der Fälle tatsächlich wirklich von Sanktionen reden. Die meisten Menschen wirken mit, wollen mitwirken, aber wir haben wie gesagt drei Prozent, in denen Sanktionen ausgesprochen werden und das soll auch so bleiben.“ Politisch könne er sich vorstellen, die Sanktionen abzumildern, habe aber bislang dafür keine Mehrheit in der Regierung bekommen. Zur grundsätzlichen Diskussion im Gericht – ob es mit der Menschenwürde vereinbar sei, die ohnehin knappen Leistungen zu streichen - hatte er allerdings eine klare Haltung: "Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich selbst anstrengen, weil Menschen nicht nur Objekte sind. Zur Menschenwürde gehört auch, dass wir Menschen nicht in Arbeitslosigkeit verwalten. Sondern, wo immer es möglich ist rausführen." Wie die acht Richterinnen und Richter entscheiden werden, lässt sich zur Zeit noch nicht sagen. Ihr Interesse an dem Thema war jedenfalls deutlich. Aber jetzt werden sie sicherlich erst einmal die neuen Erkenntnisse diskutieren. Ihr Urteil fällen sie erst in einigen Monaten.

Gigi Deppe Stand: 15.1.2019, 17.25 Uhr

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