Eingliederungsbericht 2016 Odenwaldkreis

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Eingliederungsbericht 2016 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis

gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers

30.6.2017 Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Inhaltsverzeichnis 1.

Vorbemerkung und Rahmenbedingungen.................................................................. 3

2.

Organisationsstruktur des kommunalen Trägers ...................................................... 5

3.

Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften ... 8

4.

Zusammensetzung der Kundenstruktur ....................................................................10

5.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit ...............................................................................12

6.

Eingliederungsmittel 2016 ..........................................................................................13

7.

Zielvereinbarung 2016 .................................................................................................14 7.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1) ............................................................................. 14 7.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2) .................................................... 14 7.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3) ........................................................ 15 7.4 Integration von Langzeitleistungsbeziehern (K3E1) ......................................................... 16 7.5 Integration in bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit .............................................................. 18 7.6 Integration von Alleinerziehenden (K2E4) ......................................................................... 18 7.7 Nachhaltigkeit von Integrationen (K2E3)............................................................................ 19 7.8 Integration in voll qualifizierende berufliche Ausbildung .................................................. 19 7.9 Integration von Menschen mit Schwerbehinderung ......................................................... 20

8.

Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen .............................................................23 8.1 Teamspezifische Integrationsstrategien ............................................................................. 23 8.2 Alphabetisierung und Integrationssprachkurse ................................................................. 24 8.3 Sofortberatung ........................................................................................................................ 25 8.4 Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II ............................................ 26 8.5 Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II ....................... 28 8.5.1 8.5.1.1 8.5.2

Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung ......................... 28 Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald ....................................................... 29 Überprüfung von Bestandselbstständigen .............................................................. 30

8.6 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II .......................................................................... 32 8.7 Leistung zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II ............................................ 34 8.8 Freie Förderung nach § 16 f SGB II .................................................................................... 34 8.9 Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III............................................................................................................................... 35 8.10 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III ................................................................................................. 35 8.10.1

Maßnahmen................................................................................................................. 36

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8.11 BVB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (fortlaufend)....................................... 47 8.12 Einstiegsqualifizierung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 54 a SGB III ....................................................................................................................... 48 8.13 IdA – Integration durch Austausch (Projekt der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises Darmstadt-Dieburg – KfB) ...................................................................................... 48 8.14 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 SGB III................................................................................................................................ 49 9.

Bewertung und Ausblick durch den kommunalen Träger ........................................52

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1. Vorbemerkung und Rahmenbedingungen

Der zugelassene kommunale Träger „Odenwaldkreis“ liegt in Südhessen und zählt zu den strukturschwachen, ländlichen und schwach besiedelten Regionen Hessens. Er umfasst die Städte Bad König, Beerfelden, Breuberg, Erbach und Michelstadt sowie die Gemeinden Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Hesseneck, Höchst, Lützelbach, Mossautal, Reichelsheim, Rothenberg und Sensbachtal.

Aufgrund der am 28.09.2004 in Kraft getretene Kommunalträger-Zulassungsverordnung nimmt der Odenwaldkreis seit 01.01.2005 als zugelassener kommunaler Träger die kommunalen Aufgaben und die Bundesaufgaben im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB), Zweites Buch (ll), Grundsicherung für Arbeitsuchende, wahr.

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Der Odenwaldkreis ist Teil der Großregion Rhein-Main-Neckar, die zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Deutschland und Europa gehört. Mit den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie der Stadt Darmstadt bildet der Odenwaldkreis den südhessischen Wirtschaftsraum. Mit 1551 Einwohnern je Quadratkilometer ist er eine der am schwächsten besiedelten Regionen in Hessen. Eng an das Rhein-Main-Gebiet angebunden, bietet der Odenwaldkreis für den stetig steigenden Bedarf an hochqualifizierten, gutverdienenden Fach- und Führungskräften attraktive Wohnmöglichkeiten auf 623,98 km², verteilt auf 15 Städte und Gemeinden. Für diese Zielgruppe befinden sich die Beschäftigungsangebote allerdings eher in den städtischen Regionen um Darmstadt und Frankfurt/Main. Der Odenwaldkreis ist kein Hochschulstandort und hat keine Anbindung an eine Bundesautobahn. Mit einer einzigen Bahnstrecke in NordSüd-Richtung ist die Mobilität nach wie vor eines der größten Probleme und eine Herausforderung für den Odenwaldkreis. Im südhessischen Raum ist die Bevölkerungsentwicklung seit 2001 rückläufig. Im Odenwaldkreis ist sie jedoch, nach Angabe des Hessischen Statistischen Landesamtes, vom 31.12.2014 (96.082)2 bis 31.12.2015 (97.000)3 um 1,0 % angestiegen. Im Jahr 2016 hat der Odenwaldkreis, wie bundesweit alle Landkreise, Geflüchtete aufgenommen. Die Wanderungsbewegung im Jahr 2016 hat sich gegenläufig verhalten. So sind 114 Deutsche aus dem Kreisgebiet verzogen und 1.447 Nichtdeutsche zugezogen. Eine abschließende Prognose wie es in den nächsten Jahren - nach den Wellen der Zuwanderung und zu erwartenden Familiennachzüge - mit der Entwicklung in Deutschland und heruntergebrochen bis zu den Landkreisen weitergeht, wurde noch nicht veröffentlicht. Der Arbeitsmarkt des Odenwaldkreises ist geprägt von überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen. Technische und wissensintensive Dienstleistungsunternehmungen sind unterrepräsentiert. Ein zentraler Standortnachteil des ländlich geprägten Odenwaldkreises ist die zum Teil unzureichende Verkehrsinfrastruktur. Die Quote der Einpendler von 39,4 % ist, im Vergleich zu der Auspendlerquote mit 60,6 %, als gering einzuschätzen.

1

Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/HGSt_j16_2kA.pdf Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/HGSt_j15_2kA.pdf 3 Quelle: https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/HGSt_j16_2kA.pdf 2

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2. Organisationsstruktur des kommunalen Trägers

Die Aufgabenerledigung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Kommunalen JobCenter des Odenwaldkreises in fünf organisatorisch voneinander getrennten Leistungs- und Eingliederungsteams wahrgenommen. Die Leistungsgewährung nach dem SGB ll wird durch das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises im Rahmen einer regionalen Aufteilung durch die beiden Teams „Nord“ und „Süd“ wahrgenommen. In den Teams selbst werden die Fälle nach einer alphabetischen Aufteilung bearbeitet. Der Eingliederungsbereich umfasst 3 verschiedene Teams:  

Team U25 Team Eingliederung

Team 50plus

Betreuung/Vermittlung von unter 25-jährigen Personen Betreuung/Vermittlung von Personen zwischen 25 und 49 Jahren Betreuung/Vermittlung der über 50-jährigen Personen

Personalentwicklung Im Rahmen der internen Personalentwicklungsplanung wurde in den letzten Jahren ein starker Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des Personals in allen Bereichen gesetzt. Im Jahr 2016 wurden im Bereich des Kommunalen Job-Centers insgesamt 362 Fortbildungstage (Vorjahr: 270 Tage) seitens der Beschäftigten des Kommunalen JobCenters wahrgenommen. Aufgrund der aktuellen Zuwanderungsbewegungen wurden dabei insbesondere Schulungen zur interkulturellen Grundsensibilisierung aller Mitarbeiter durchgeführt (insg. 103 Schulungstage), weiterhin erfolgten aufgrund des 9. Änderungsgesetzes SGB II diverse Schulungen – sowohl im aktiven als auch passiven Bereich - zu den daraus resultierenden Rechtsänderungen und deren Folgen. Im Eingliederungsbereich wurde darüber hinaus eine sehr umfangreiche Schulung zu „Beratungsqualität und Beratungskompetenzen“, in Verbindung mit der Erarbeitung und Einführung eines Fachaufsichtskonzeptes, durchgeführt. Analoge Schulungen in Verbindung mit einem Fachaufsichtskonzept für den Leistungsbereich sind für das Jahr 2017 vorgesehen.

InA gGmbH – Integration in Arbeit Zum 01.01.2012 hat der Odenwaldkreis vollumfänglich die Geschäftsanteile der InA gGmbH - Integration in Arbeit - übernommen. Gegenstand des Unternehmens ist, gem. § 2 der Satzung, die Integration von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden, insbesondere der durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt. Der Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Verbesserung der sozialen Struktur des Odenwaldkreises durch allgemeine und berufsbezogene Volksbildung für den Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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vorgenannten Personenkreis. Die Gemeinnützigkeit des Unternehmens begründet sich insbesondere darauf, dass für diese Personen eine Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgen soll. Die InA gGmbH verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, erteilt am 29.10.2006 von der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Hessen - Frankfurt/Main, unbefristet ab dem 11.10.2009. Im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung, gem. § 17 SGB II, unterstützt die InA gGmbH das Kommunale Job-Center bei dessen Aufgabenwahrnehmung. Bei der InA gGmbH sind das Maßnahmenmanagement (Maßnahmenplanung, Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren, Maßnahmenabwicklung), die Koordinierungsstelle für die Zusatzjobs (externe Arbeitsgelegenheiten) sowie der Arbeitgeber- und Personalservice angesiedelt. Außerdem führt die InA gGmbH im Rahmen einer „Inhouse-Vergabe“ mittlerweile zwei Eingliederungsmaßnahmen für das Kommunale Jobcenter durch. a.) InA-Bewerbercenter b.) MInA – Migranten Integration in Arbeit Im Rahmen der Maßnahme „InA-Bewerbercenter“ erfolgt eine Unterstützung und Begleitung von arbeitsmarktnahen Kunden im Integrationsprozess auf den Arbeitsmarkt (Work-FirstAnsatz). Bei der Maßnahme „MInA – Migranten Integration in Arbeit“ werden Geflüchtete und/oder Migranten, bei ihrer Integration in Arbeit unterstützt und begleitet, parallel können die Teilnehmer an Integrationskursen des BAMF teilnehmen.

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Organigramm 2016

Hauptabteilung II – Arbeit und Soziale Sicherung InA gGmbH Integration durch Arbeit Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach Hauptabteilung II – Arbeit und Soziale Sicherung Hauptabteilungsleiter Erich Lust

Innenrevision

Vorzimmer

Neubau LRA, 2. OG

InA gGmbH -Integration in Arbeit – Geschäftsführung Sandra Schnellbacher Sven Glaser

Assistenz GF InA + Personal II.10 – Komm. Job-Center Abteilungsleiterin Sandra Schnellbacher

Finanzbuchhaltung

Vorzimmer II.10

Postgebäude, 1. OG

Hauptstraße 56, Erbach (1. OG)

Postgeb., 1. OG

Postgeb., 2. OG

Wiesenweg 7, Erbach

Team Arbeitsmarkt und Planung Leitung durch GF Sven Glaser

Team Maßnahmen Teamleiter Alexander Brendel

Team U25 Teamleiterin Ulrike Schlegel

Team Eingliederung 25 – 49 Jahre Teamleiter Patrick Beck

Team 50Plus Teamleiterin Cornelia Wind

Team Leistung Süd Koord. Teamleiterin Simone Werner

Team Leistung Nord Teamleiterin Manuela Hallstein

Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Zuständig für: - Beerfelden - Brombachtal - Erbach - Hesseneck - Michelstadt - Rothenberg - Sensbachtal

Zuständig für: - Bad König - Brensbach - Breuberg - Frk.-Crumbach - Höchst - Lützelbach - Mossautal - Reichelsheim

- Qualitätsmanagement, - Öffentlichkeitsarbeit - Arbeitgeberund Personalservice (AGPS)

Arbeitnehmerüberlassung

II.20 – Soziale Sicherung Abteilungsleiter Ralf Kaffenberger

---------

Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement

Eingliederung in Arbeit und Fallmanagement

- Zuständig für Kunden im Alter von 15 – 24 J.

- Zuständig für Kunden im Alter von 25 – 49 J.

- InA Bewerbercenter - MInA – Migranten Integration in Arbeit

Sondersachgebiete: - Reha VC - Mobiles Fallmanagement

- Zuständig für Kunden im Alter von 50 – 64 J.

II.30 – Komm. Service Center Abteilungsleiter Jürgen Heisel

Neubau Landratsamt, 1. OG

- Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung - Hilfe z. Lebensunterhalt SGB XII

Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III

Neubau LRA EG

Grundsatz-SB Postgebäude 1. OG SGB II Controlling und BCA

- Maßnahmemanagement und Vergabe

Neubau LRA 2.+3. OG

- Hilfen zur Pflege, stationär und ambulant - Flüchtlingsdienst

- Außendienst Leistungsbereich

- Asylbewerber LG + Integrationslotse Asyl - Eingliederungshilfe - Bestattungskosten

- Widerspruchsstelle und Klagesachbearbeitung - EDVKoordination - Finanzcontrolling / Buchführung - Fachstelle § 51b SGB II - Unterhaltsüberprüfung - Bildung und Teilhabe SGB II und SGB XII - Rechenstelle - Rückforderungsstelle - Archiv HA II - Service-Bereich

- Sozial- und Altenhilfeplanung

Stand:31.12.2016

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3. Entwicklung erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften Im Jahr 2016 konnte die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 148 von 2.857 auf 2.709 BGs reduziert werden. Dabei belief sich die durchschnittliche Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften 2016 auf 5.864. Ihren Höchststand hatte die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften im Februar 2016 mit 6.011 Personen, bevor diese sodann kontinuierlich bis Ende des Jahres auf 5.791 Personen abgesenkt werden konnte. Aus der nachstehenden Tabelle wird ersichtlich, dass im Jahresdurchschnitt ein Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern in den BGs mit 49,4 % (w) zu 50,6 % (m) bestand. Unter den Personen in Bedarfsgemeinschaften befanden sich im Jahresdurchschnitt 2016 insgesamt 64 % Deutsche und 36 % Ausländer. Beim Ausländeranteil ist stetiger Anstieg durch die Übergänge von anerkannten Asylbewerbern und durch Zuzug aus dem EUAusland zu verzeichnen. Tabelle 1 – Bedarfsgemeinschaften: 2016 Bedarfsgemeinschaften Personen in BG davon Frauen davon Männer Anteil: Deutsche Ausländer

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

2.857

2.872

2.844

2.823

2.819

2.800

2.778

2.744

2.761

2.721

2.706

2.709

5.986 3.052 2.934

6.011 3.052 2.959

5.960 3.023 2.937

5.918 2.997 2.921

5.896 2.976 2.918

5.849 2.954 2.893

5.819 2.946 2.871

5.755 2.902 2.850

5.817 2.929 2.885

5.774 2.903 2.868

5.797 2.930 2.864

5.791 2.925 2.863

3.899 2.078

3.879 2.124

3.880 2.075

3.851 2.061

3.808 2.082

3.774 2.068

3.762 2.051

3.706 2.042

3.688 2.123

3.617 2.151

3.575 2.216

3.545 2.242

Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnte im Jahr 2016 - trotz weiterer Übergänge vom AsylbLG zum SGB II - bis zum Jahresende von 3.999 auf 3.865 Personen gesenkt werden. Der Durchschnitt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Jahr 2016 bei 3.934 Personen. Dies stellt, trotz gestiegener Zuwanderungszahlen aufgrund von Flucht aus Kriegsgebieten, eine Reduzierung um 255 - im Vergleich zum Vorjahr mit noch 4.189 Personen - dar. Dennoch ist auch hier zu erkennen, dass sich die Anzahl ausländischer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter von Januar 2016, mit 1.498 Personen, bis Dezember 2016 auf 1.603 Personen gesteigert hat. Im gleichen Zeitraum konnte eine Reduzierung der deutschen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 2.495 auf 2.259 erzielt werden.

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Tabelle 2 – Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: 2016 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon Frauen davon Männer Anteil: Deutsche Ausländer

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

3.999

4.016

4.001

3.970

3.958

3.935

3.914

3.877

3.924

3.883

3.871

3.865

2.128 1.871

2.124 1.892

2.115 1.886

2.091 1.879

2.083 1.875

2.069 1.866

2.064 1.850

2.034 1.843

2.055 1.869

2.030 1.852

2.034 1.836

2.024 1.840

2.495 1.498

2.477 1.535

2.500 1.499

2.471 1.496

2.439 1.516

2.415 1.516

2.405 1.506

2.366 1.507

2.360 1.561

2.315 1.565

2.275 1.593

2.259 1.603

Neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befindet sich auch der Personenkreis der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Betreuung des Kommunalen Jobcenters. Aus Tabelle 3 ist erkennbar, dass dieser Personenkreis einigen Schwankungen unterliegt. Dennoch kann die Zahl der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahresverlauf - mit 1.671 im Januar bis 1.688 Personen im Dezember - als relativ stabil bezeichnet werden. Im Durchschnitt sind dies 1.642 Personen. Mit 52,6 % sind Männer vom Status der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten eher betroffen als Frauen mit einem Anteil von 47,4 %.4 Tabelle 3 – Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte: 2016 Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte davon Frauen davon Männer Anteil: Deutsche Ausländer

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

1.671

1.689

1.655

1.635

1.635

1.623

1.612

1.601

1.626

1.629

1.664

1.668

786 855

804 885

780 875

776 859

771 862

768 853

769 841

762 836

770 853

770 857

790 872

789 877

1.161 508

1.168 519

1.157 497

1.150 484

1.149 485

1.139 483

1.137 474

1.130 470

1.125 500

1.105 523

1.107 556

1.093 575

Die SGB II-Hilfequoten setzen den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung. Die SGB II-Quote lag im Odenwaldkreis für das Jahr 2016 im Durchschnitt bei 7,4 Prozent, der durchschnittliche Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 6,2 und die Quote der nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte bei 12,3. Das Kommunale Jobcenter möchte in den Folgejahren die nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten perspektivisch noch stärker in die Beratungsarbeit mit einbeziehen und gezielter beraten, damit deren Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt oder – entsprechend der Rechtslage - ein Rechtskreiswechsel erfolgen kann.

4

Quelle: Zeitreihe der Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Deutschland, Länder, Kreise https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021944/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?vie w=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=1023386&year_month=aktuell&year_ month.GROUP=1&search=Suchen Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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4. Zusammensetzung der Kundenstruktur Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag, wie bereits unter Ziffer 3 beschrieben, im Jahr 2016 im Durchschnitt bei 3.934 Personen. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten setzten sich aus verschiedenen Zielgruppen zusammen. Die erste Unterscheidung erfolgt zunächst über die Altersgruppen (unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, sowie über 55 Jahre). Der größte Anteil der zu betreuenden Kunden ist zwischen 25 und 55 Jahre alt. Die Zielgruppe der Alleinerziehenden stellt im Odenwaldkreis für das Jahr 2016, mit im Durchschnitt 479 Personen, eine relativ kleine Gruppe dar. Ihre Anzahl hat sich von Januar bis Dezember 2016 von 490 auf 479 nur leicht positiv entwickelt. Der durchschnittliche Anteil der Alleinerziehenden lag im abgelaufenen Jahr im Durchschnitt bei 12,2 %. Diese geringe Quote ist u.a. auf die zielgruppenspezifische Durchführung von Maßnahmen für Alleinerziehende und Erziehende zurückzuführen. Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befinden sich auch Personen, die bereits eine Erwerbstätigkeit ausüben und ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB II beziehen (Erwerbsaufstocker). Dies waren im Jahresdurchschnitt 28,4 %. Im ersten Quartal 2016 lag die Anzahl der Erwerbsaufstocker im Durchschnitt noch bei 1.133 Personen. Das Kommunale Job-Center konnte durch gezielte Aufklärungsarbeit auf Seiten der Arbeitgeber, sowie bei den Kunden darauf hinwirken, dass die Anzahl der Beschäftigten im Minijobbereich zurück ging und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen anstieg. Ebenso konnten durch gezielte Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaftsförderung auch Personen in selbständiger Erwerbstätigkeit dementsprechend unterstützt werden. Tabelle 4 – Kundenstruktur: 2016 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter Alleinerziehende Erwerbstätige eLb mit Einkommen aus abhängiger Tätigkeit < = 450,00 € > 450 € bis <=850 € > 850 € bis <=1.200 € > 1.200 €

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

3.999

4.016

4.001

3.970

3.958

3.935

3.914

3.877

3.924

3.883

3.871

3.865

719

722

722

721

736

741

740

749

777

776

797

790

2.597

2.617

2.601

2.580

2.551

2.519

2.501

2.463

2.481

2.458

2.446

2.446

683

677

678

669

671

675

673

665

666

649

628

629

490

490

487

484

474

467

470

462

476

479

484

479

1.144

1.123

1.132

1.130

1.117

1.106

1.106

1.089

1.109

1.120

1.120

1.104

1.093

1.069

1.076

1.074

1.060

1.049

1.049

1.036

1.056

1.069

1.072

1.057

574

557

575

563

548

528

527

513

521

513

521

499

220

220

221

236

226

235

227

226

239

256

271

284

142

131

128

132

138

145

147

150

147

156

147

141

157

161

152

143

148

141

148

147

149

144

133

133

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Das nachfolgende Diagramm stellt die durchschnittliche Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, aufgeteilt in die Personenkreise der unter 25-Jährigen, der 25 bis unter 55-Jährigen sowie der über 55-Jährigen, im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Job- Centers des Odenwaldkreises dar. Diagramm 1 – Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten:

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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5. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Analog zur Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch die Arbeitslosigkeit im Jahr 2016 verlaufen. Die Arbeitslosenquote hat sich durchaus positiv entwickelt. Im Rechtskreis SGB II lag sie im Durchschnitt bei 3,6. Im Jahresverlauf konnte die Arbeitslosenquote SGB II von 3,7 im Januar, auf letztlich 3,3 im Dezember 2016 gesenkt werden. Diagramm 2 – Entwicklung der Arbeitslosenquote:

Die insgesamt positive Entwicklung basiert auf diversen organisatorischen Maßnahmen. So tragen gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen - in Verbindung mit qualitativer Weiterentwicklung, Zielgruppenspezifische und individuelle Integrationsstrategien in den drei Eingliederungsteams, sowie eine kontinuierlich angepasste Maßnahmenplanung zur Zielerreichung bei. Die Umsetzung des bereits 2015 verbindlich eingeführten Kontaktdichtekonzepts, die qualitative und quantitative Steigerung vorhandener Eingliederungsmaßnahmen, sowie die positive Arbeitsmarktlage haben darüber hinaus ebenfalls zur positiven Entwicklung beigetragen. Das Kommunale Job-Center wird auch für das Jahr 2017 alle Bemühungen daran setzen, dass dieser Stand mindestens gehalten bzw. noch positiv ausgebaut werden kann. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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6. Eingliederungsmittel 2016

Für die nach dem Sozialgesetzbuch ll (SGB II)zu gewährenden Leistungen wurden dem Odenwaldkreis im Jahr 2016 folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Tabelle 5 – Finanzbudget: Eingliederungsmittel 2016

Eingliederungsmittel 2015

2.549.114,00 EUR

2.265.807,00 EUR

0,00 EUR

30.540,00 EUR

622.485,00 EUR

579.670,00 EUR

0,00 EUR

124.215,00 EUR

Verwaltungskostenbudget

3.657.675,00 EUR

3.527.202,00 EUR

Ausgabereste Verwaltung

289.410,00 EUR

134.487,00 EUR

7.118.684,00 EUR

6.661.921,00 EUR

Eingliederungsmittel klassisch Eingliederungsmittel - § 16 e SGB ll a.F. Eingliederungsmittel - § 16 f SGB ll Ausgabereste EGT

Gesamtbudget

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7. Zielvereinbarung 2016

Mit der verfassungsmäßigen Verankerung und der unbefristeten Zulassung der Optionskommunen als kommunale Träger des SGB II wurde ab 2011 eine neue Zielsteuerungssystematik eingeführt. Zur Erreichung der gesetzlichen Ziele schließen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der jeweils zuständigen Landesbehörde, sowie die zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II ab. Zwischen dem Land Hessen und dem zugelassene kommunalen Träger des Odenwaldkreises wurden für das Jahr 2016 folgende Ziele zur genauen Beobachtung oder mit konkreter Zielsetzung vereinbart:

7.1

Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1)

Ziel: Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt wird im Jahresverlauf 2016 genau beobachtet. Ergebnis: Im Odenwaldkreis erfolgte eine Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt von -3,4 % im Januar 2016, auf -1,5 % im Dezember 2016. Im Jahresdurchschnitt konnte eine Reduzierung von -3,5 % jedoch beibehalten werden. Insbesondere die Einführung eines Außendienstes im Leistungsbereich hat dazu beigetragen, dass Fälle von Leistungsmissbrauch frühzeitig aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Auch die kontinuierliche Steigerung der Qualitätsarbeit - wesentlich unterstützt durch eine qualifizierte Grundsatzsachbearbeitung, die kontinuierliche Mitarbeiterschulungen anbietet und auch ein internes SGB II Handbuch erstellt und fortschreibt - tragen hier zur Zielerreichung bei.

7.2

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2)

Ziel: Zielindikator ist die Summe der Integrationen in sozialversicherte Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbstständige Erwerbstätigkeit im Jahr 2016. Das Ziel ist erreicht, wenn die Summe der Integrationen des Kommunalen Jobcenters im Dezember 2016 (Wartestand 3 Monate) mindestens 1.044 beträgt.

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Ergebnis: Der Odenwaldkreis hat für das Jahr 2016 insgesamt 1.067 Integrationen erzielt und damit das vereinbarte Ziel übertroffen. Dies entspricht einer Integrationsquote von 27,1 %. Das Ergebnis basiert auf diversen Maßnahmen und Aktivitäten, die zur Zielerreichung beitragen konnten. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren dabei das gemeinsam entwickelte und gelebte Kontaktdichtekonzept, die Einführung eines mobilen Fallmanagements, eine kontinuierlich optimierte Maßnahmenplanung, sowie – im Rahmen der Weiterentwicklung der Qualitätsarbeit - die durchgeführten Schulungen zur Beratungsqualität und Beratungskompetenz der Vermittlungscoachs, in Verbindung mit der Einführung eines Fachaufsichtskonzeptes. Für das Jahr 2017 soll diese Strategie beibehalten und durch das interne SGB II Controlling zur weiteren Optimierung unterstützt werden. Diagramm 3 – Entwicklung der Integrationsquote:

7.3

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3)

Ziel: Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden des Kommunalen Jobcenters, gegenüber dem Vorjahr, um mindestens 1,0 Prozent auf 2.694 sinkt.

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Ergebnis: Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden ist von 2.599 im Januar 2016, auf 2.429 Personen im Dezember 2016 deutlich gesunken. Dabei konnte der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnitt auf 2.517 reduziert werden. Auch dieses Ziel wurde damit übertroffen. Gründe für dieses sehr gute Gesamtergebnis sind u.a. die kontinuierliche Organisationsentwicklung (Einführung einer strukturierten Sofortberatung, Einführung des mobilen Fallmanagements, Einführung des Außendienstes im Leistungsbereich, etc.), gut aufeinander abgestimmte und möglichst passgenau angebotene Eingliederungsmaßnahmen, sowie der Fokus auf Qualitätsarbeit in Verbindung mit der Einführung des Fachaufsichtskonzeptes im Eingliederungsbereich. Diagramm 4 – Entwicklung Langzeitleistungsbezieher:

7.4

Integration von Langzeitleistungsbeziehern (K3E1)

Ziel: Die Integration von Langzeitleistungsbeziehern stellt ein optionales landesspezifisches Ziel in Hessen dar. Mit dem Odenwaldkreis wurde vereinbart, dass das Ziel erreicht ist, wenn die Summe der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehern im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Jobcenters im Dezember 2016 (Wartestand 3 Monate) mindestens 552 beträgt.

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Ergebnis: Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Im Jahr 2016 konnten lediglich 465 Integrationen bei der Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher erzielt werden. Im Rahmen der Integrationsbemühungen hat sich dabei sehr deutlich gezeigt, dass es nicht „die“ Gruppe von Langzeitleistungsbeziehern gibt. Aufgrund der sehr heterogenen Struktur dieser Zielgruppe ist auch keine einheitliche Vorgehensweise möglich, es hat sich vielmehr sehr deutlich heraus kristallisiert, dass eine Reduzierung des Langzeitleistungsbezuges (K3) nicht allein durch Integrationsarbeit zu erreichen ist, vielmehr gilt es hier vielfältige Ansätze zu wählen und anzugehen. Die Integrationsarbeit bei Langzeitleistungsbeziehern bedarf dabei einer längeren, individuellen und intensiveren Betreuung und kurzfristige – nachhaltige - Vermittlungen sind nur selten möglich. Aus diesem Grund müssen auch sehr individuelle Integrationsstrategien angegangen werden und erst nach erfolgreich durchlaufenen Veränderungsprozessen bei den Kunden kann eine (möglichst nachhaltige) Integration realisiert werden. Dennoch wird auch in Zukunft großer Wert auf die Integration von Langzeitleistungsbeziehern gelegt, wobei dies nicht als vorrangiges Instrument im Rahmen der Zielerreichung zur K3 betrachtet wird. Die bislang in Angriff genommenen Maßnahmen werden dabei weiter entwickelt und stetig optimiert. Diese Kennzahl wird künftig jedoch nicht mehr in die jährlichen Zielvereinbarungen aufgenommen. Diagramm 5 – Integrationsergebnisse Langzeitleistungsbezieher:

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7.5

Integration in bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit

Ziel: Der Integration in bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Ergebnis: Auch im Odenwaldkreis gestaltet es sich - insbesondere bei geringqualifizierten Personen, sowie größeren Bedarfsgemeinschaften – als eher schwierig, bedarfsdeckende Integrationen auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen. Das Gros der Kunden verfügt eher selten über qualifizierte Schul- oder Berufsabschlüsse, auch fehlt es oft an qualifizierter Berufserfahrung und viele weisen große Lücken in ihren Lebensläufen auf. In der Folge können in der Regel nur selten Integrationen in gut/besser bezahlte Fachkräftepositionen erfolgen, so dass mit dem erzielten Verdienst in der Regel der Lebensunterhalt nicht ohne ergänzende Sozialleistungen bestritten werden kann. Auch die Einführung des Mindestlohngesetzes hat hier zu keiner wesentlichen Veränderung geführt, da gerade niedrig qualifizierte Personen oder Personen mit größerer Familie keine bedarfsdeckenden Einkünfte am Arbeitsmarkt erzielen können. Dies wird sich auch im Rahmen einer Weiterentwicklung des Mindestlohnniveaus nicht wesentlich verändern. Dennoch werden auch weiterhin alle Bestrebungen daran gesetzt diese Kunden in eine möglichst bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit zu vermitteln.

7.6

Integration von Alleinerziehenden (K2E4)

Ziel: Zielindikator ist die Summe der Integrationen von Alleinerziehenden in sozialversicherte Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbstständige Erwerbstätigkeit im Jahr 2016. Dieser Indikator wird aufmerksam beobachtet. Ergebnis: Im Jahr 2016 konnte der Odenwaldkreis die Integrationsquote von Alleinerziehenden im Jahresverlauf von 23,7 % im Januar, auf 27,1 % im Dezember steigern. Damit konnte hier erstmals eine Integrationsquote analog der Kennzahl K2 – Integration in Erwerbstätigkeit – realisiert werden. Der Hauptgrund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass durch gezielte Beratungen und Maßnahmen diesem Personenkreis die notwendige Unterstützung im Hinblick auf Kinderbetreuung, sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgezeigt werden konnte. Insbesondere im Rahmen der Eingliederungsmaßnahmenplanung stellt diese Zielgruppe regelmäßig ein wesentliches Element dar. Im Rahmen der Maßnahmenevaluationen werden Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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die Maßnahmeninhalte regelmäßig optimiert und im Rahmen der (finanziellen) Möglichkeiten angepasst und optimiert.

7.7

Nachhaltigkeit von Integrationen (K2E3)

Ziel: Die Nachhaltigkeit der Integrationen hat eine hohe Bedeutung und wird besonders aufmerksam beobachtet. Ergebnis: Für den Odenwaldkreis konnte die Nachhaltigkeit der Integrationen im Jahresverlauf 2016 von 64,6 % im Januar, auf 65,2 % im Dezember geringfügig gesteigert werden. Ein Erfolgsfaktor für diese leichte Steigerung ist die Nachbetreuung nach erfolgreicher Integration, sowie eine frühzeitige Aufnahme der Betreuungsarbeit bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Diese Zielsetzungen werden auch in den Folgejahren im Fokus der Beratungsarbeit stehen, um die Nachhaltigkeit von Integrationen zu steigern. Auch die konsequente Anwendung des vorliegenden Kontaktdichtekonzeptes dürfte diese Zielsetzung unterstützen. Da jedoch nach wie vor sehr viele Integrationen nur im Rahmen von Zeitarbeit zu realisieren sind, ist der Einfluss vorstehender Ansätze bei diesen Arbeitsmodellen nur bedingt erfolgversprechend.

7.8

Integration in voll qualifizierende berufliche Ausbildung

Ziel: Der Integration erwerbsfähiger leistungsberechtigter unter 25 Jahre in eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die „Integrationsquote u25 in voll qualifizierende berufliche Ausbildung“ wird im Jahr 2016 genau beobachtet. Ergebnis: Aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten durch die BA-Statistik auf der Grundlage der XSozial-Daten können nur die selbst erfassten Integrationen des Kommunalen Job-Centers im Umfang von 80 erfolgten Integrationen in voll qualifizierende berufliche Ausbildung herangezogen werden. Der Mittelwert der maßgeblichen Zielgruppe unter 25 Jahren liegt für 2016 bei 749 Personen. Auf Basis dessen wurde eine Integrationsquote in voll qualifizierende berufliche Ausbildung von 10,6 % ermittelt. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Für die kommenden Jahre wird eine weitere Steigerung - durch gezielte Förderung und ggf. vorgeschaltete Qualifizierung - versucht zu realisieren.

7.9

Integration von Menschen mit Schwerbehinderung

Ziel: Die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung im SGB II in Erwerbstätigkeit ist ein wichtiges Ziel. Deshalb wird der landesspezifische Indikator „Integrationsquote Schwerbehinderter“ aufmerksam beobachtet. Dieser Indikator zählt im Nenner den durchschnittlichen Bestand aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Schwerbehinderung in den vergangen 12 Monaten und im Zähler die Summe von Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Schwerbehinderung in Erwerbstätigkeit in den vergangenen 12 Monaten. Ergebnis: Der Odenwaldkreis hat im Dezember 2015 eine zusätzliche Stelle zur Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer (Schwer-)Behinderung geschaffen. Ziel ist hier die Optimierung und Intensivierung der Beratung Integration dieser Zielgruppe in Arbeit. Lt. vorliegender Zielvereinbarung sollte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration regelmäßig allen Kommunalen Jobcentern ein Tableau mit den absoluten Werten und vergleichbaren Quoten zur Verfügung stellen. Dieses wurde jedoch nur für die messbaren Kennzahlen über die BA-Statistik zur Verfügung gestellt und nicht für die weiteren optionalen Ziele. Insofern ist uns an dieser Stelle keine Aussage zur finalen Entwicklung möglich. Allerdings befasst sich das Kommunale Job-Center - nach abgeschlossener Einarbeitung der neuen Mitarbeiterin an dieser Stelle - ab 2017 intern sehr viel intensiver mit dieser Zielgruppe. So wurde zwischenzeitlich eine gesonderte Arbeitsgruppe gebildet, die sich regelmäßig mit der Entwicklung der Zielgruppe, der Herausarbeitung von Optimierungspotentialen und konzeptionellen Prozessoptimierung befasst.

Zusammenfassendes Fazit zur Zielerreichung des Jahres 2016: Die Entwicklung der Zielerreichungsprozesse 2016 wird final als positiv bewertet. Es wurden parallel diverse organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die zur Zielerreichung und Weiterentwicklung des Kommunalen Job-Centers beitragen konnten. Als wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Zielerreichung werden hier - neben der qualitativen Aufgabenwahrnehmung auf operativer Ebene - jedoch insbesondere der stetige Einsatz aller Leitungskräfte im Rahmen kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und Nachhaltung von Strukturen betrachtet. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Nachfolgende Darstellung fasst die bislang ergriffenen MaĂ&#x;nahmen nochmals komprimiert zusammen.

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Maßnahmen des KJC – in Zusammenarbeit mit der InA gGmbH - zur Zielerreichung Stand: 25.04.2017 Konzeptionelle + Strukturelle Optimierung relevanter Bereiche Zielgerichtete Maßnahmenplanung und Maßnahmenmanagement - 3x jährlich Arbeitsgespräche mit allen VCs zum Maßnahmenportfolio auf operativer Ebene (TL, VCs, Maßnahmenmanagement) - mind. 2x jährlich Maßnahmenplanungsgespräche auf Leitungsebene, bedarfsorientiert öfter - konsequente Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zum SGB II und vorrangiger Leistungssysteme - Kontinuierliche Einbindung der BCA im Gesamtprozess Qualifizierung von Mitarbeitern und Einführung Fachaufsichtkonzept - Schulung aller VCs zu Beratungsqualität und -kompetenz - darauf basierend Entwicklung und Einführung Fachaufsichtskonzept - konsequentes Nachhalten in allen Bereichen

- Kontaktdichtekonzept - mobiles Fallmanagement - Maßnahmenmanagement und Vergabe - Regionale und Überregionale Arbeitsvermittlung in Kooperation von KJC und InA gGmbH - Konzeptentwicklung „Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen“

Organisationsmanagement und Führung - stetige Optimierung von Organisationsaufbau und -strukturen - enge Zusammenarbeit aller Leitungskräfte - stete Kommunikation mit allen relevanten Schnittstellen - strategische Nutzung der Zusammenarbeit mit der InA gGmbH (Beauftragung mit Aufgabenwahrnehmungen [Entlastung Stellenplan, schnellere Personalpolitik], Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen [Steuerungsmöglichkeit i.R.v. Selbstvornahme], etc.) Intensivierung der Qualitätsarbeit

Maßnahmen des KJC zur Zielerreichung

Enges und transparentes Controlling, i.V.m. transparenter Kommunikation auf allen Ebenen - mtl. Betrachtung und Auswertung von relevanten Bereichen (Maßnahmencontrolling, Gender Aspekte, EGV Quote, Kontaktdichte, Kennzahlenset, Integrationsstrategien, Ergebnisse Außendienst und mobiles Fallmanagement, etc.) - regelmäßige Berichterstattung per Mail an alle Leitungskräfte - Besprechung von Entwicklungen in mtl. TL Besprechungen - Präsentation der Ergebnisse in mtl. Abteilungsbesprechungen mit den MA - enge und regelmäßige Abstimmungsgespräche mit und zu diversen Bereichen (Quartalsgespräche Öfftl.arbeit, Quartalsgespräche Innenrevision, Quartalsgespräche Integration Behinderter, Arbeitsgespräche der Maßnahmenverantwortlichen TL mit den Trägern, etc.)

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- Kontinuierliche Durchführung fachlicher Schulungen durch die Grundsatzsachbearbeitung zum SGB II/SGB III - Kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des Handbuchs SGB II - Kontinuierliche Prozessoptimierung in allen Bereichen - Regelmäßige Auswertung interner und externer Prüfberichte (Innenrevision, BRH, etc.) und Prüfung von sich daraus ergebenden Optimierungsansätzen Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

Kontinuierliche Budgetüberwachung und Kommunikation mit allen Leitungskräften - mtl. Bericht des Finanzcontrollings zur Entwicklung des Gesamtbudgets, unter Berücksichtigung von bisherigen ISTAusgaben und hochgerechten Werten zum Jahresende - mtl. Bericht des Maßnahmenmanagements zur voraussichtlichen Entwicklung des EGT unter Berücksichtigung von Ergebnissen des Finanzcontrollings, ergänzt um geplante Maßnahmen bis zum Jahresende - kontinuierliches Steuerungsinstrument

- 0,5 Stelle Öffentlichkeitsarbeit - Kontinuierliche Berichterstattungen zu SGB II im Odw. (Arbeit KJC/InA; Maßnahmen, Betr.besichtigungen, etc.) - regelmäßige Betriebsbesichtigungen AGPS/TL KJC - AG Veranstaltungen zu relevanten Themen - enge Abstimmungsarbeit Leitung und Öffentlichkeitsarbeit

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8. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Im Berichtsjahr 2016 hat der Odenwaldkreis bei der Planung von Eingliederungsmaßnahmen auf ein breites Angebot für unterschiedliche Zielgruppen gesetzt. Zielsetzung war der Aufbau eines zielgerichteten und aufeinander abgestimmten Maßnahmenportfolios. Die Erkenntnisse aus den Vorjahresbetrachtungen haben dabei bestätigt, dass ein möglichst breites Maßnahmenportfolio – abgestimmt auf eine überschaubare Zahl von Zielgruppen wesentlich für die Zielerreichungsprozesse ist. Im Bereich Maßnahmenmanagement wurden darüber hinaus im vergangenen Jahr viele Prozesse überarbeitet, um die Schnittstellen und Strukturen weiter zu optimieren.

8.1

Teamspezifische Integrationsstrategien

Neben den zielgruppenspezifischen Eingliederungsmaßnahmen betreuen die einzelnen Teams ihre Kunden ergänzend im Rahmen von verschiedenen teamspezifischen Integrationsstrategien, die jeweils für einen befristeten Zeitraum (durchschnittlich ca. 3 Monate) durchgeführt und über das interne SGB II Controlling begleitet und ausgewertet werden. Da der Fokus für einen jeweils befristeten Zeitraum auf eine bestimmte Personengruppe gerichtet wird, sind hier gezielte Unterstützungsmöglichkeiten und Herangehensweisen möglich. Diese zielgruppenspezifischen Integrationsstrategien ermöglichen in der Folge auch optimierte Integrationsergebnisse. Beispiele für diese zielgruppenspezifischen Integrationsstrategien sind u.a.:       

Aufsuchende Integrationsarbeit durch das mobile Fallmanagement Intensivbetreuung von Jugendlichen, die weniger als 3 Monate arbeitslos sind Intensivbetreuung von 1-Personen-Haushalten im Alter von 25-49 Jahren Intensivbetreuung von Kunden im Alter von 50-55 Jahren Intensivbetreuung von alleinstehenden Langzeitleistungsbeziehern (Bezugsdauer: 12-49 Monate) Intensivbetreuung von Schulabgängern ohne Anschlussperspektive Intensivbetreuung von Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren, mit bis 100 Monate Bezugsdauer, mit dem Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit bei Arbeitsaufnahme

Die Ergebnisse der teamspezifischen Integrationsstrategien werden regelmäßig ausgewertet und im Rahmen gemeinsamer Abteilungsbesprechungen bekannt gegeben und besprochen. Zielsetzung: Internes Benchlearning unter den drei Eingliederungsteams. Gute Ansätze sollen verfolgt werden, aber auch bei Fehlentwicklungen sollen die anderen Teams informiert werden, um frühzeitig entsprechend gegensteuern zu können. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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8.2

Alphabetisierung und Integrationssprachkurse

Die Teilnahme an diesen modular aufgebauten Kursen wird aus den Fördermitteln des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der IntegrationskursVerordnung (= Deutschkurse und Alphabetisierungskurse) finanziert. Geeignet sind die Kurse für Personen mit Migrationshintergrund, die noch große Defizite in der deutschen Sprache haben. Die Kurse sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um sowohl die soziale Integration, als auch die Integration auf den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Vorgeschaltet findet im Odenwaldkreis regelmäßig ein Sprachtest zur Feststellung des individuellen Sprachniveaus und Förderbedarfs statt. In enger und konstruktiver Abstimmung zwischen dem jeweiligen Maßnahmenträger und der zuständigen Maßnahmenverantwortlichen des Kommunalen Job-Centers werden diese mtl. stattfindenden Sprachtests und daraus resultierenden Sprachkurse organisiert und durchgeführt. Sie dienen allen Beteiligten als Basis für eine zielgerichtete und erfolgreiche Kursplanung. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 33 Sprachtests für 257 Personen und im Anschluss 18 verschiedene Sprachkurse durchgeführt. In der nachfolgenden Tabelle ist erkennbar, wie viele Tests monatlich durchgeführt wurden. Je nach Unterstützungsbedarf resultieren daraus die Sprachkurse, die in Tabelle 7 gesondert aufgeführt werden.

Tabelle 6 - Übersicht Sprachtesttermine 2016 und 2015 im Vergleich Monat 2016 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 Gesamt

Anzahl Testtermine 2 2 2 2 4 5 4 3 3 2 3 1 33

Anzahl Personen 16 20 20 22 39 36 14 14 20 21 25 10 257

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Monat 2015 01/2015 02/2015 03/2015 04/2015 05/2015 06/2015 07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 Gesamt

Anzahl Testtermine 2 1 1 2 0 2 1 2 1 2 1 2 17

Anzahl Personen 16 10 12 15 0 14 3 11 11 23 10 18 143

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Tabelle 7 - Übersicht Sprachkurse 2015 und 2016 im Vergleich Kursarten Anzahl Kurse 2016 Alphabetisierungskurs 4 Allgemeiner 10 Integrationskurs Jugend- Integrations2 Kurs ESF-Berufsbezogener1 Integrationskurs Nationale 1 Deutschförderung  Basismodul B2 Gesamt 18

Anzahl Kurse 2015 1 7 1 2 Start der Nat. DeuFö erst im Sommer 2016 11

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die seit Jahren bewährte Zusammenarbeit mit den Integrationskursträgern in der Region, insbesondere im Hinblick auf die Zugänge aus dem Asylbereich im Rahmen der letztjährigen Fluchtbewegungen, bewährt haben. Die langjährig aufgebauten Strukturen und Verfahren ermöglichen es dem Kommunalen JobCenter regelmäßig, zeitnahe Zusteuerungen von Migranten in Integrations- oder Alphabetisierungskurse vorzunehmen, ohne dass hier allzu lange Wartezeiten für die Kunden entstehen. Hierbei hat sich insbesondere bewährt, dass eine Teamleiterin des Kommunalen Job-Centers den gesamten Bereich der Integrationsund Alphabetisierungskurse als sog. „Maßnahmenverantwortliche“ federführend betreut und als Schnittstelle zu den durchführenden Trägern zur Verfügung steht. So ist es dem Kommunalen Job-Center in diesem Zusammenhang auch problemlos gelungen, die Teilnehmer der Maßnahme „MInA – Migranten Integration in Arbeit“ (siehe Ziffer 8.9.1.12) - in enger Abstimmung mit dem Integrationskursträger – ab 01.05.2016 parallel in Integrations- oder Alphabetisierungskurse zuzusteuern, so dass der Spracherwerb ohne weitere Verzögerung ergänzend zu den Integrationsbemühungen in dieser Eingliederungsmaßnahme in Angriff genommen werden konnte.

8.3

Sofortberatung

Das Kommunale Job-Center hatte in der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 ein internes Modellprojekt mit der Bezeichnung „Sofortberatung im Rahmen der Arbeitsmarktintegration für Neuantragssteller“ ins Leben gerufen. Nach erfolgreichem Verlauf der Modellphase, wurde das Projekt ab September 2014 in den Echtbetrieb überführt. Die Sofortberatungsstelle wird - im Rahmen eines verbindlichen Rotationsplans – regelmäßig, während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung, von den Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers des Odenwaldkreises im Rotationsverfahren betreut.

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Ziel ist es, dass alle SGB II Antragsteller möglichst umgehend nach Antragsabgabe in der Kreisverwaltung zur Sofortberatungsstelle zugesteuert und dort hinsichtlich ihrer Arbeitsobliegenheiten beraten und informiert werden. Die Beratung umfasst zunächst eine allgemeine Rechtsfolgenbelehrung, gefolgt von einem Kurzprofiling. Im Anschluss soll jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte entweder ein Stellenangebot und/oder adäquates Maßnahmenangebot ausgehändigt bekommen (Work-First-Ansatz). Nach Überführung des Modells der Sofortberatung in den Echtbetrieb hatte sich nach einiger Zeit gezeigt, dass sich die Zahl persönlicher Antragsabgaben deutlich rückläufig entwickelte. Um zu gewährleisten, dass der erfolgreiche Work-First-Ansatz durchgängig bei allen (neuen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Tragen kommen kann, wurde die Organisationsstruktur im Rahmen einer Gegensteuerungsmaßnahme entsprechend angepasst. Im Ergebnis wurde gewährleistet, dass alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb von ca. 14 Tagen nach Antragsabgabe entweder direkt in der Sofortberatungsstelle oder aber bei ihrem zuständigen Vermittlungscoach einen Sofortberatungstermin wahrnehmen müssen, in welchem sie über ihre Arbeitsobliegenheiten informiert werden und der weitere Integrationsprozess eingeleitet wird. Es hat sich bestätigt, dass die Integrationsprozesse durch das System der Sofortberatung beschleunigt und in vielen Fällen Hilfebedürftigkeit auch ganz vermieden werden kann. Tabelle 8 – Übersicht zur Entwicklung der Antragstellungen und Sofortberatungen: Neuanträge Gesamt 2016  davon persönliche Abgabe und Zuweisung zur Sofortberatung  davon postalische Eingänge und Terminkoordination zur Sofortberatung beim zuständigen Vermittlungscoach

8.4

1.246 97 1.149

Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II

Für alle anspruchsberechtigten Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall kommunale Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des § 16 a SGB ll erbracht. Hierunter fallen insbesondere:    

Kinderbetreuung Schuldnerberatung Psychosoziale Beratung Suchtberatung

Nachstehende Übersicht stellt die Ausgabenentwicklung in den verschiedenen Bereichen im Jahresvergleich 2016 zu 2015 dar. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Tabelle 9 – Kostendarstellung Kommunale Eingliederungsleistungen: Für alle anspruchsberechtigten Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall kommunale Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des § 16 a SGB ll erbracht. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2016 wurden in den einzelnen Hilfearten folgende Ausgaben getätigt: Leistungen: Verausgabte Mittel 2016: Verausgabte Mittel 2015: Kinderbetreuung Schuldnerberatung Suchtberatung Psychosoziale Beratung Gesamt

0,-- €

7.919,27 €

96.216,40 € 219.355,-- €

150.910,17 € 217.890,-- €

218.503,98 € 534.075,38 €

226.627,46 € 603.346,90 €

Die Leistungen werden im Rahmen von Vereinbarungen nach § 17 SGB ll mit verschiedenen Trägern aus dem Kreisgebiet erbracht. Nachgefragt werden im Odenwaldkreis am häufigsten Leistungen im Rahmen der psychosozialen Beratung, Suchtberatung sowie Schuldnerberatung. Hier erfolgen institutionelle Förderungen der Träger, um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang der betroffenen Zielgruppen – sowohl aus dem Rechtskreis SGB II, als auch darüber hinaus – gewährleisten zu können. Die Förderung der Schuldnerberatung wird ergänzend unterstützt aus dem Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen. Der Anteil des Odenwaldkreises liegt dabei bei rd. 55% der förderfähigen Gesamtausgaben. Außerdem besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem örtlichen Jugendamt und der Arbeiterwohlfahrt des Odenwaldkreises (AWO) bezüglich der Sicherstellung von Kinderbetreuung im Rahmen der „Tagesmütterbetreuung“. Dieses Instrument kommt für die Zielgruppen des SGB II jedoch immer seltener zum Tragen, da Kinderbetreuung im Rahmen von Prozessen der Arbeitsmarktintegration oft kurzfristig/zeitnah benötigt wird, im Rahmen von Tagesmütterbetreuungen jedoch von Seiten des Jugendamtes regelhafte Vorlaufzeiten von mindestens 6 Wochen gefordert werden, damit sich Kinder und Tagesmütter in dieser Zeit umfassend aneinander gewöhnen und Vertrauen zueinander fassen können. Das Verfahren hat sich somit eher kontraproduktiv zu den Bedarfen des Kommunalen JobCenters entwickelt. Insofern gibt es hier – Rechtskreisbedingt - sehr unterschiedliche Zielsetzungen im Rahmen der Kinderbetreuungsangebote, die aktuell dazu führten, dass sich dieser kommunale Kostenfaktor aus dem Rechtskreis des SGB II im Jahr 2016 deutlich rückläufig entwickelte – mit den betroffenen Eltern(-teilen) mussten alternative, individuelle Lösungen – insbesondere im familiären Bereich - auch entwickelt und umgesetzt werden. Von Vorteil hat sich hierbei der Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote an Kindergärten und Schulen gezeigt, wobei es hier nach wie vor erheblichen Optimierungsbedarf, insbesondere für erwerbstätige Eltern, gibt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist hier, dass die Kinderbetreuungsleistungen des SGB VIII in der Regel vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

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Seite 27


8.5

Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16 c SGB II

Erwerbfähige Leistungsberechtigte, die sich selbständig machen möchten oder bereits als Bestandsselbständige im laufenden Leistungsbezug geführt werden, erhalten - in konstruktiver Zusammenarbeit des Kommunalen Job-Centers mit der regionalen Wirtschaftsförderung bei der Odenwald-Regionalgesellschaft mbH (OREG mbH) - dort eine intensive fachkundige Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die Wirtschaftsförderung der OREG mbH fungiert hierbei als regionale fachkundige Stelle im Beratungs- und Begutachtungsprozess. Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens erhält das Kommunale Job-Center von der Wirtschaftsförderung individuelle Abschlussberichte mit konkreten Aussagen zur Förderfähigkeit von potentiellen Existenzgründern, bzw. zur Tragfähigkeit bestehender Unternehmen, die aufgrund nicht ausreichender Erlöse ergänzende Leistungen im Rahmen des SGB II in Anspruch nehmen müssen. In beiden Prozessphasen wird auch die jeweilige Gründer-/Unternehmerpersönlichkeit einer persönlichen Begutachtung unterzogen, um feststellen zu können, ob – unabhängig von der Tragfähigkeit des vorliegenden Businessplans – die Gründer-/Unternehmerpersönlichkeit den Herausforderungen und Anforderungen des jeweiligen Gewerbes grundsätzlich gewachsen ist oder auch nicht. Im Rahmen der Beratungsprozesse wird somit unterschieden nach:  

8.5.1

Existenzgründungsberatungen Beratung und Überprüfung von Bestandsselbständigen

Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung

Im Rahmen eingehender Anträge auf Gewährung einer Existenzgründungsförderung werden die Kunden von den Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers zunächst nur informell beraten und sodann - im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung - zur fachkundigen Stelle bei der Wirtschaftsförderung der OREG mbH weiter verwiesen. Die weiterführenden Beratungen und Begutachtungen, sowie die erforderliche Tragfähigkeitsanalyse erfolgt danach bei der Wirtschaftsförderung der OREG mbH. Im Jahr 2016 fanden insgesamt 26 Existenzgründungsberatungen mit allen erforderlichen Folgeprozessen statt. Nach Abschluss des Beratungs- und Prüfungsverfahrens durch die Wirtschaftsförderung wird eine individuelle Tragfähigkeitsanalyse für das Kommunale Job-Center erstellt, mit einer konkreten Einschätzung zu den potentiellen Erfolgsaussichten des geplanten Unternehmens. Hierbei erfolgt auch eine Einschätzung zur Gründerpersönlichkeit. Im Rahmen einer positiven Tragfähigkeitsanalyse kann die fachkundige Stellungnahme auch Aussagen zu möglichen Fördermöglichkeiten sowohl in finanzieller Hinsicht, als auch im

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Rahmen ggf. noch erforderlicher Unterstützungsmöglichkeiten treffen (z.B. noch erforderliche Gründerseminare, Qualifizierungsbedarfe, etc.). Im Fall einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung unterstützt die Wirtschaftsförderung die potentiellen Existenzgründer im Anschluss auch bei der Realisierung ggf. möglicher DrittFördermittel (u.a. bei der KBW, etc.). Auf Basis des fachkundigen Gutachtens der Wirtschaftsförderung trifft das Kommunale JobCenter im Anschluss die Entscheidung zum vorliegenden Förderantrag. Tabelle 10 – Übersicht Existenzgründungsberatungen und Ergebnisse: Anzahl der Fälle im Jahr 2016 Gesamt  davon Übergang ins Folgejahr 2017  davon abgeschlossene Fälle  mit positiver Bescheinigung  mit negativer Bescheinigung  mit negativer Bescheinigung, wobei die Kunden trotzdem eine Existenzgründung vornahmen, jedoch ohne finanzielle Unterstützung über das SGB II

26 5 21 4 15 2

8.5.1.1 Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald

Sofern es zu einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung kommt, werden die potentiellen Gründer von Seiten der Wirtschaftsförderung ergänzend über das Projekt „Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald“, ein Kooperationsprojekt des WirtschaftsService des Odenwaldkreises - unter dem Dach der Odenwald Regionalgesellschaft mbH (OREG) - und der Wirtschaftsförderung Bergstraße, informiert. Das Projekt wird gefördert vom Land Hessen aus dem EFRE-Fond und ist darauf ausgerichtet, die Qualität und Quantität von Gründungen in den beiden Regionen zu steigern. Die Offensive richtet sich an alle, die konkrete Pläne für eine Gründung haben oder mit einer Idee für eine Gründung spielen. Die Wirtschaftsförderung prüft die Gründungsideen und hilft dabei, diese erfolgreich umzusetzen. Dazu werden kostenfreie Einstiegsseminare, Orientierungsberatungen, pragmatische Hilfsmittel zur Erstellung eines Geschäftskonzeptes sowie ein qualifiziertes Feedback angeboten. Die Wirtschaftsförderung ist anerkannt für fachkundige Stellungnahmen (beispielsweise für die Beantragung des Gründungszuschusses beim Kommunalen Job-Center oder der Agentur für Arbeit). Darüber hinaus vermittelt sie Kontakte zu weiteren Institutionen der Gründungsförderung oder zu erfahrenen Mentoren, die eine intensive Begleitung speziell für den Bedarf der Gründer ermöglichen. Alljährlich richtet die Gründungsoffensive einen Wettbewerb aus, bei dem alle Gründer/Innen ihre Geschäftsidee und ihren Business-Plan von Experten prüfen lassen und neben wertvollen Informationen und Kontakten auch Preisgelder von bis zu 2.000 Euro gewinnen können.

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Hierbei können potentielle Gründer des Kommunalen Job-Centers von der Gründungsoffensive profitieren, ohne dass Fördermittel des SGB II in Anspruch genommen werden müssen. Bewertung: Die Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald stellt ein ergänzendes Instrument im Rahmen der Existenzgründerprozesse dar. Auch wenn das Kommunale Job-Center hier nicht Initiator, sondern „lediglich“ Partner im Prozess ist, können innovative Gründer aus dem Rechtskreis SGB II von den Strukturen stark profitieren. Aufgrund der qualitativ hochwertigen Beratung und Unterstützung im Prozess der Existenzgründung durch die Wirtschaftsförderung der OREG mbH findet jedoch auch eine sehr starke Selektierung der Existenzgründer statt. Nur wer den Existenzgründungsberatungsprozess erfolgreich durchläuft und sich hierbei sowohl von Seiten seiner Persönlichkeit, als auch im Rahmen seiner innovativen Ansätze und eines fundierten Businessplans als geeignet erweist, kann diese weitere Stufe erreichen und zielführend durchlaufen. Insofern werden wir die Gründungsoffensive auch weiterhin als Partner begleiten und geeignete Existenzgründer auch in dieser Phase entsprechend unterstützen.

8.5.2

Überprüfung von Bestandselbstständigen

Die Überprüfung und Begutachtungen von Bestandselbständigen im Leistungsbezug SGB II erfolgt bereits seit dem 01.02.2014 durch den Wirtschaftsservice der OREG mbH. Aus der Erfahrung bei der Betreuung von Gründern in der Nachgründungsphase und Selbstständiger im SGB II-Bezug wurde in der Vergangenheit sehr häufig festgestellt, dass sich die Kunden auf eine finanzielle Unterdeckung für Werbemaßnahmen oder für anderweitige Kundenakquisen berufen. Aus Kundensicht können diese Defizite fast immer nur durch Fördergelder oder Zuschüsse des Jobcenters ausgeglichen werden. Dies ist eine häufige Vorgehensweise der Kunden, die - selbst bei Gewährung der gestellten Anträge nur selten zum erhofften Erfolg führen. In den meisten Fällen fehlt es in der Regel schon an den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit:  

Unternehmerisches Wissen und Weitsicht, sowie eines marktfähigen Produktes/einer marktfähigen Dienstleistung.

Im Rahmen der Beratungen durch den Wirtschaftsservice werden die Kunden im ersten Schritt dazu aufgefordert, ihre derzeitige Position zu überdenken und die Erfordernisse an eine Selbstständigkeit neu zu definieren. Ist der Kunde bereit, die hohen Anforderungen zu bewältigen und ist er auch aus gesundheitlicher und familiärer Sicht heraus in der Lage, die gestellten Anforderungen zu erbringen, bedarf es zunächst einer Ist-Analyse seiner derzeitigen Selbstständigkeit. Ausgehend von dem Ist-Zustand muss nun geprüft werden, ob eine Realisierung der benötigten Gewinne zur Beendigung des Leistungsanspruches nach SGB II im vorgesehenen Zeitrahmen nach SGB II Kriterien überhaupt möglich ist. Ist dies Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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nicht der Fall, wird dem Kunden eine negative Tragfähigkeitsbescheinigung seiner Selbstständigkeit ausgestellt. Erscheint eine Realisierung in angemessener Zeit möglich, wird, gemeinsam mit dem Kunden, im Rahmen der Beratungen eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Hierzu ist es notwendig, dass sich der Berater ein umfangreiches Bild der Selbstständigkeit machen kann. Dies geschieht durch Durchsicht der Geschäftsunterlagen und durch persönliche Besuche am Unternehmensstandort. Ist der unternehmerische Bedarf des Selbstständigen ermittelt, wird eine Strategie erarbeitet, welche den Anforderungen des SGB II, für nur dringend notwendige Ausgaben zur Erfüllung des betrieblichen Zwecks in preiswerter Variante, gerecht wird. Häufig können bereits mit geringen finanziellen Mitteln erhebliche Steigerungen des Bekanntheitsgrads erzielt werden. Z.B. die bislang ungenutzten Möglichkeiten für kostenlose Werbung auf eigenen Webseiten oder des Odenwaldkreises, die Verlinkung dieser Seiten mit sozialen Netzwerken, aber auch Kontakte zu anderen Gewerbetreibenden oder deren Interessensvertretungen. Die Arbeit in Netzwerken ist für jeden Gewerbetreibenden, und erst recht im SGB II Bezug, ein bewährtes und kostengünstiges Mittel, sich regional bekannt zu machen und zu etablieren, das aber aus Unwissenheit, Desinteresse und auch aus Scham kaum genutzt wird. Der Wirtschaftsservice Odenwaldkreis kann den Kunden hierbei helfen, indem die passenden Netzwerke identifiziert und die entsprechenden Kontakte hergestellt werden. Ergibt sich aus der Ist-Analyse, dass eine positive Unternehmensentwicklung nur mittels Investitionen zu erlangen ist, wird der Kunde dabei unterstützt, die Finanzierung über die Hausbank oder andere Finanzierungsinstrumente (z.B. Mikro-Kredit, Bürgschaft ohne Bank, Zuschüsse durch EU-Programme) zu realisieren. Eine Beantragung von Mitteln des KJCs für Investitionen sollte nur in absoluten Ausnahmefällen erwogen werden. Für das Jahr 2016 wurden nachfolgend aufgeführte Fall- und Betreuungszahlen ermittelt. Tabelle 11 – Übersicht Beratungen und Ergebnisse Bestandsselbständige:

Fälle in Bearbeitung Abgeschlossene Fälle mit Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle bedingter bzw. vorläufiger Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle ohne Tragfähigkeit Abgeschlossene Fälle fehlende Mitwirkung Gesamte Fälle davon aus 2016 davon aus 2015 in 2016 weiterführend

11 0 6 6 14 37 24 13

Bewertung: Von den 37 durch den Wirtschaftsservice betreuten Bestandsselbständigen sind im Jahr 2016 insgesamt 9 aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, es ist zu vermuten, dass die intensive Beratung und Betrachtung ihrer Gewerbebetriebe zu einem freiwilligen Verzicht auf den weiteren Sozialleistungsbezug führten. In insg. 20 Fällen konnte keine Tragfähigkeit attestiert werden oder die Beratung musste wegen fehlender Mitwirkung der Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Bestandsselbständigen abgebrochen werden. Auch diese Fallkonstellationen haben die Basis für das weitere Vorgehen im Rahmen der weiteren Fallbetreuung geliefert. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice der OREG mbH - zu beiden vorgenannten Zielgruppen - hat sich damit bestätigt, dass sowohl eine qualifizierte und weitergehende Existenzgründungsberatung, sowie die Überprüfung und Begutachtung von Bestandselbstständigen für den Odenwaldkreis von großer Bedeutung sind. Das beim Wirtschaftsservice vorgehaltene Fachwissen, verbunden mit umfassenden Kenntnissen zu lokalen Märkten und einem weit verzweigten Mentorennetzwerk stellen für das Kommunale Job-Center eine wertvolle Ergänzung und Abrundung der dort vorgehaltenen Strukturen dar. Von besonderem Charme ist dabei die Verknüpfung zur Gründungsoffensive BergstraßeOdenwald, die es potentiellen Gründern ermöglicht, über die Gründungsoffensive weitere Kontakte, Fördermittel und Unterstützung von Mentoren zu realisieren. Auch in Zukunft werden Kunden des Kommunalen Job-Centers das Ziel haben, eine Selbstständigkeit aufzunehmen. Außerdem ist auch künftig nicht auszuschließen, dass Bestandsselbständige Leistungen nach dem SGB II beantragen und geltend machen. Insofern wird die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice der OREG mbH auch weiterhin fortgesetzt.

8.6

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können im Rahmen ihrer Eingliederung in Arbeit nach § 16d SGB II zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind. Diese Arbeitsgelegenheiten werden im Odenwaldkreis auch unter dem Begriff „Zusatzjobs“ geführt. Zur Festlegung der Rahmenbedingungen, des Verfahrens - und als Grundlage für die Bewertung und Genehmigung von neuen Zusatzjobs - hat der Kreisausschuss des Odenwaldkreises am 09.05.2016 eine Aktualisierung der erstmals im Jahr 2012 erstellten „Positivliste Zusatzjobs“ beschlossen. Alle dort aufgeführten Tätigkeiten und Tätigkeitsfelder können ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kammern umgesetzt werden. Der Beirat SGB II - in dem auch die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie die Kammern vertreten sind - hat zuvor am 03.03.2016 die „Positivliste Zusatzjobs“ beraten und der Aktualisierung zugestimmt. Angeboten werden zwei Varianten von Arbeitsgelegenheiten: a.) Zusatzjobs bei externen Einsatzstellen b.) Arbeitsgelegenheiten im Möbellager des DRK - Picobello Im Bereich der Zusatzjobs (externe Arbeitsgelegenheiten) werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten von Leistungsempfängern nach dem SGB ll wahrgenommen. Interessierte Institutionen melden der Koordinierungsstelle der InA gGmbH mögliche Einsatzbereiche, unter Angabe der Tätigkeitsbereiche und der Anzahl der „einzustellenden“ Personen. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Nach positiver Prüfung der Koordinierungsstelle Zusatzjobs bei der InA gGmbH, in enger Abstimmung mit dem Kommunalen Job-Center, werden die entsprechenden Stellen freigegeben. Die Stellenbesetzung erfolgt im Rahmen einer vom Kommunalen Job-Center abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung, wobei es sich hierbei um ein rein freiwilliges Instrument für die Kunden handelt. Die Koordinierungsstelle Zusatzjobs nimmt die interne Zuweisung vor und steht als Schnittstelle zwischen den Einsatzstellen, Kunden und Vermittlungscoachs zur Verfügung. Für diese Zusatzjobs werden den Einsatzstellen keine Maßnahmenpauschalen gewährt. Lediglich die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 €/Stunde. Einsatzbereiche für externe Zusatzjobs im Jahr 2016: 

Grünanlagen (Unterstützung bei der Pflege und Erhaltung öffentlicher Grünanlagen und Einrichtungen)

Soziale Einrichtungen (Kindergärten, Schule, Vereine)

Weiterhin werden vom Deutschen Roten Kreuz, als Träger des Möbelprojektes „Picobello“, 20 Arbeitsgelegenheiten im Umfang von jeweils bis zu 30 Wochenstunden angeboten und vorgehalten. Das Möbelprojekt „Picobello“ ist ein auf gemeinnütziger Basis betriebenes Gebrauchtmöbellager. Vorrangige Zielsetzungen des Projektes sind die Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt, Förderung der sozialen Integration, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und Hinführung zur Aufnahme einer Beschäftigung. Aufgabenbereiche:     

Möbelaufbau und –abbau Mängelreparaturen an Möbeln Lagerorganisation Lagergestaltung und Reinigung Kundenkontakte, Verkaufsgespräche und Preiskalkulation

Für die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitsgelegenheiten in Zusammenhang stehenden Kosten (Sach- und Personalkosten) erhält der Maßnahmenträger für jeden der bis zu 20 Teilnehmer eine Monatspauschale (Finanzierung erfolgt nur für tatsächlich besetzte Plätze). Den Teilnehmern wird darüber hinaus eine angemessene Mehraufwandsentschädigung gewährt, die sich zusammensetzt aus den monatlich anfallenden Fahrtkosten, zzgl. 1,50 € je tatsächlich geleisteter Einsatzstunde. Bewertung: Integrationsquote Picobello: 6% Zusatzjobs extern: Gemeldete Einsatzstellen 2016 Plätze für Arbeitsgelegenheiten Anzahl der Zuweisungen

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AGH Picobello: 26 34 23

1 20 84

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Der Bedarf an externen Zusatzjobs hat sich in den vergangenen Jahren stark rückläufig entwickelt. Im Jahr 2016 kam es zu insgesamt nur 23 Zuweisungen. Hintergrund hierfür dürften zum einen die immer restriktiveren Beschränkungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren sein, aber auch das mangelnde Interesse von Kunden an diesbezüglichen Tätigkeiten. Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsprojektes Picobello werden als regelmäßiges Maßnahmenangebot vorgehalten und angeboten, wobei sich auch hier die Zuweisung als durchaus schwierig gestaltet, da Kunden oft intensiv beraten werden müssen, bevor sie sich zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung entschließen können. Im Jahr 2016 kam es aus dem Projekt heraus trotzdem zu insgesamt 5 Arbeitsaufnahmen, was einer Integrationsquote von 6 % entspricht. Auch die Quote der krankheitsbedingten Fehlzeiten bewegte sich bei 6 %, während die Quote der unentschuldigten Fehlzeiten erfreulicherweise nur bei 1,7 % lag. 12,6 % der Teilnehmer konnten mit Unterstützung des Arbeitsprojektes ein Praktikum durchlaufen. Unter Berücksichtigung der als arbeitsmarktfern einzuschätzenden Zielgruppe kann das Arbeitsprojekt Picobello als durchaus erfolgreiche Maßnahme eingestuft werden.

8.7

Leistung zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II

Aufgrund der engen Fördervoraussetzungen im Rahmen dieser Vorschrift finanzierte der Odenwaldkreis hier im Jahr 2016 insgesamt 2 Beschäftigungsverhältnisse, bei der ein Förderfall im Folgejahr 2017 abfinanziert wird. Bewertung: Das Instrument der Beschäftigungsförderung hat keine große Bedeutung für das Kommunale Job-Center und wird eher in Ausnahmefällen in Anspruch genommen.

8.8

Freie Förderung nach § 16 f SGB II

Das Förderinstrument der Freien Förderung nach § 16 f SGB II wird aufgrund der sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen (Aufstockungs- und Umgehungsverbot) eher selten eingesetzt. Im Jahr 2016 erfolgten Förderungen in Höhe von insgesamt 4.878,34 €, unter anderem zur darlehensweisen Übernahme von Pkw-Reparaturkosten bei erwerbstätigen Leistungsberechtigten, die zur Aufrechterhaltung ihrer Erwerbstätigkeit auf die Nutzung eines Pkw angewiesen waren, jedoch anfallende Reparaturkosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren konnten.

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Bewertung: Aufgrund des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes wird das Instrument lediglich in gerechtfertigten Einzelfällen zum Einsatz gebracht.

8.9

Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III

Unter Einsatz des Vermittlungsbudgets finanzieren die Vermittlungscoachs des Kommunalen Job-Centers alle Aktivitäten, die notwendig sind, um die Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen. Dazu gehört auch die Erzielung von Integrationsfortschritten gemäß den individuellen Integrationsstrategien, die in den Eingliederungsvereinbarungen verankert wurden. Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung angemessen und notwendig sind. Im Jahr 2016 wurden für Förderungen zur Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Anteil von 350.567,67 € bzw. 13,8% der klassischen Eingliederungsmittel verwendet. Bewertung: Die Förderung über das Vermittlungsbudget gewährt den Vermittlungscoachs den erforderlichen flexiblen Handlungsspielraum zur individuellen Förderung von Einzelfällen, wenn dies angemessen und gerechtfertigt ist. Das Instrument hat sich bewährt, von Seiten des Kommunalen Job-Centers werden im Rahmen der Umsetzung keine Mitarbeiter- oder Fallbezogenen Budgets zur Verfügung gestellt.

8.10 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Rahmen der Integrationsprozesse einen hohen Stellenwert beim Kommunalen Job-Center. Mit ihrer Hilfe kann die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung/Verringerung oder die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit sowie die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden. Maßnahmenplanung, -ausschreibung und –controlling erfolgen hier in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Job-Center und der InA gGmbH, bei der das Maßnahmenmanagement für das Kommunale Job-Center angesiedelt ist.

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8.10.1 Maßnahmen

Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die das Kommunale Job-Center im Jahr 2016, unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen, in Auftrag gegeben hat. Die einzelnen Maßnahmen werden nachfolgend, analog dem vorliegenden Maßnahmenportfolio5, unter Berücksichtigung der Maßnahmenklassifizierungen   

Stabilisierung und Heranführung über Aktivierung, Qualifizierung sowie Unterstützung, bis hin zur Integration

aufgeführt und bewertet. Die in Kooperation mit externen Trägern durchgeführten Maßnahmen werden dabei gesondert aufgeführt.

Maßnahmen zur Stabilisierung und Heranführung:

8.10.1.1 Basistraining Junior (05.11.15 – 04.11.16 + 07.11.16 – 06.11.17)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne, erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In der Regel bestehen Lern- und Schulmüdigkeit sowie multiple Vermittlungshemmnisse. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung und Stabilisierung einer Tagesstruktur für die vorgenannte Zielgruppe, die es jedem Teilnehmer ermöglicht, sich eigenständig im Leben zurechtzufinden und diese in die Lage versetzt, sich in bestimmten Lebenssituationen selbst helfen zu können. Im weiteren Verlauf soll die Motivation und Aktivierung der vorgenannten Zielgruppe durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess erfolgen. Bewertung: Integrationsquote 2016: 19,4 % Die Maßnahme wird bereits seit vielen Jahren angeboten und auf Basis der Erfahrungswerte bedarfsgerecht angepasst und modifiziert. Unter Berücksichtigung der relativ schwierigen Zielgruppe werden nach wie vor positive Erfahrungen gemacht, insbesondere im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung können bei den Teilnehmern in der Regel große Fortschritte erzielt werden, was den weiteren Eingliederungsprozess unterstützt und befördert. Die Maßnahme wird daher unter den gegebenen Umständen auch weiterhin regelmäßig durchgeführt. 5

Maßnahmenportfolio: siehe Seite 51

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8.10.1.2 Start in meinen Berufsalltag – SimBa – (01.05.16 – 31.10.16 + 01.11.16 – 30.04.17)

Die Maßnahme richtet sich an sozial benachteiligte, teilweise lernbeeinträchtigte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 bis 29 Jahren und erfüllter Vollschulzeitpflicht, mit und ohne Schulabschluss sowie keinen oder nur geringen beruflichen Erfahrungen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die jungen Erwachsenen sind seit längerer Zeit arbeitslos und haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht geschafft. Sie verfügen nicht oder noch nicht über (genügend) Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Ziel ist die Herstellung und Verbesserung der Berufseignung und der Ausbildungsreife. Den jungen Erwachsenen soll ein möglichst breit gefächerten Eindruck (sowohl theoretisch als auch praktisch) über die Vielfältigkeit der Berufsfelder des Arbeits- und Ausbildungsmarktes vermittelt werden. Bewertung: Integrationsquote 2016: 19,0 % Integrationsquote 2016-2017: 16,7 % Die Maßnahme wurde in zwei aufeinanderfolgenden Durchgängen, im Rahmen einer optionalen Verlängerung, von einem regionalen Träger durchgeführt. Die Teilnehmenden konnten durch den Träger nur bedingt für die Maßnahme motiviert werden. Dies spiegelt sich auch in einer geringen Anwesenheitsquote von 46,1 % sowie in hohen unentschuldigten Fehlzeiten mit 14,3 % wieder. Äußerst problematisch hat sich die Umsetzung der vertraglich vereinbarten internen Praktika in den diversen Beschäftigungsfeldern des Trägers gestaltet, was sich letztlich auch auf die Zielerreichung ausgewirkt hatte. Das Berichtswesen hat sich im Vergleich zur Vorgängermaßnahme deutlich verbessert. Von Seiten des Kommunalen Job-Centers mussten Seitens der Maßnahmenverantwortlichen während der gesamten Maßnahmenzeiträume erhebliche Zeitanteile in diverse Arbeitsgespräche investiert werden. Von einer weiteren Ausschreibung dieser Maßnahme wird aufgrund vorstehender Erfahrungen abgesehen.

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8.10.1.3 Restart (13.06.16 – 12.06.17)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 30 bis 64 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen sind seit längerer Zeit arbeitslos und haben den (Wieder-)Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht geschafft. Sie verfügen (noch) nicht oder nicht mehr über genügend Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Beschäftigung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Ziel ist eine regelmäßige aktive Teilnahme ohne unentschuldigte Fehlzeiten. Die Maßnahme verfolgt zudem das Ziel, die soziale und berufliche Teilhabe der Teilnehmer durch individuelle Unterstützung und Begleitung zu gewährleisten. Die Teilnehmer werden in ihrer Motivation gestärkt, Schlüsselkompetenzen zu entwickeln sowie fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten zu entwickeln. Entsprechend ihrer Interessen und Neigungen werden individuelle Stärken gefördert und berufliche Handlungsstrategien entwickelt. Bewertung: Integrationsquote 2016: 16,1 % Die Maßnahme wurde im Hinblick auf Zielgruppe und Maßnahmenziel durchaus erfolgreich durchgeführt und konnte trotz lediglich nachrangigem Integrationsansatz eine respektable Integrationsquote erreichen. Die Akzeptanz bei den Teilnehmern kann als durchaus positiv bewertet werden, die Fehlzeitenquote lag final bei nur 6,1%. Von einer lückenlosen Fortführung der Maßnahme musste leider aufgrund fehlender Mittel im Eingliederungsbudget im Jahr 2017 vorläufig Abstand genommen werden.

8.10.1.4 Get back (01.05.16 – 31.12.16)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 30 bis 64 Jahren, mit und ohne Schulabschluss mit stark leistungseinschränkenden Problemlagen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Ziel der Maßnahme ist eine Stabilisierung und soziale Integration der Teilnehmer. Sie sollen durch die Teilnahme an der Maßnahme motiviert werden, mittelfristig eine Integration in den Arbeitsmarkt anzustreben. Ein weiteres Ziel ist die Herstellung eines grundlegenden Grades an Beschäftigungs-fähigkeit. Diese dient als Basis für weitere Qualifizierungsangebote und/oder Aufnahme einer mindestens geringfügigen Beschäftigung.

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Bewertung: Integrationsquote 2016: 3,4 % Die Maßnahme zählt zum Bereich „Stabilisierung und Heranführung“ und hatte dementsprechend keinen vorrangigen Integrationsansatz zum Ziel. Insofern stellt die Integrationsquote von doch 3,4% ein anerkennenswertes Ergebnis dar. Aufgrund nicht vertragsgerechter Stellenbesetzung innerhalb des Maßnahmenzeitraums wurde im Dezember eine Vertragsstrafe in Verbindung mit anteiliger Rückforderung der Maßnahmenkosten vorgenommen. Für die Zeit ab 01.01.2017 erfolgte eine Neuausschreibung der Maßnahme.

8.10.1.5 GFN KomPASS (01.08.16 - 31.07.17)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Oft bestehen multiple gesundheitliche Einschränkungen, die teilweise noch unbehandelt sind. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung der Arbeitsfähigkeit im Sinne des SGB II oder der Übergang in den Rechtskreis des SGB XII. Bewertung: Integrationsquote 2016: 2,6 % Die Maßnahme läuft noch bis Sommer 2017 und genießt sowohl bei den Vermittlungscoachs als auch bei den Teilnehmern äußerst positive Resonanz. Dem Träger ist es gelungen, die Teilnehmer zu motivieren und eine deutliche Aktivierung – insbesondere hinsichtlich der vorrangigen Inanspruchnahme von Angeboten der Krankenkassen zur Optimierung der Arbeitsfähigkeit – zu realisieren. Auch mit der Deutschen Rentenversicherung konnte eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Überprüfungen zum Status der Erwerbsfähigkeit und ggf. daraus resultierenden Rechtskreiswechseln zum SGB XII bzw. der Beantragung von Rentenleistungen generiert werden. Aufgrund fehlender Mittel im Eingliederungsbudget ist ab Sommer 2017 eine Neukonzeption erforderlich, so dass keine lückenlose Fortführung möglich ist.

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Maßnahmen zur Aktivierung, Qualifizierung und Unterstützung:

8.10.1.6 Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 75 – 76 SGB III Überbetriebliche Ausbildungen wurden von Seiten des Kommunalen Job-Centers – zugunsten anderer Förderinstrumente - im Jahr 2016 (insbesondere aus Kostengründen) nicht gefördert. Das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen wurde jedoch im Bereich des Teams U25 sehr intensiv genutzt und zielgruppengerecht eingesetzt. Bewertung: Insbesondere im Bereich „Deutschförderung“ und „Matheförderung“ ergeben sich hier immer wieder Förderschwerpunkte zur Unterstützung von Jugendlichen in Ausbildung. Insgesamt unterstützt das Instrument die Jugendlichen sehr stark beim Bewältigen der schulischen Anforderungen und trägt wesentlich dazu bei, dass Ausbildungen auch erfolgreich abgeschlossen werden können.

8.10.1.7 Perspektive (18.08.16 – 17.08.17)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. In der Vergangenheit ist eine Zusammenarbeit zwischen den Leistungsberechtigten und dem Kommunalen Job-Center aufgrund des Kundenverhaltens nicht oder nur sehr eingeschränkt erfolgt bzw. möglich gewesen. Ziel der Maßnahme ist der Aufbau der Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Reflexion der persönlichen Ausgangssituation jedes Teilnehmers als Grundlage für eine Verbesserung der Mitwirkung. Ein Schwerpunkt dabei bildet eine regelmäßige Kontaktdichte, mit dem Ziel den Teilnehmern eine Tagestruktur zu geben und die Wichtigkeit der Termintreue zu vermitteln. Bewertung: Integrationsquote 2016: 0,0 % Aufgrund des langjährig verfestigten Verhaltens der Zielgruppe bestand die Herausforderung für die Vermittlungscoachs bei dieser Maßnahme, die Kunden auch tatsächlich zu „erreichen“, für eine Teilnahme an dieser Maßnahme zu interessieren und sie auch dazu zu bewegen, die Maßnahme tatsächlich anzutreten (= Aktivierung). War dies gelungen, lag die weitere Herausforderung beim zuständigen Maßnahmenträger, die Teilnehmer für eine regelmäßige Teilnahme zu motivieren, um sodann intensiver mit ihnen arbeiten zu können. Dies ist mit umfangreichen Bemühungen von allen Beteiligten gelungen. Der Maßnahmenträger konnte es tatsächlich realisieren durch einen gelungenen Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Personaleinsatz hier positive Ergebnisse zu erzielen. Die aktuelle Fehlzeitenquote liegt zwar bei 31,6% - bewegt sich aber immer noch deutlich an der Vorgabe von maximal 50%. Die bisherige Entwicklung der Maßnahme und Teilnehmer lässt bislang positive Rückschlüsse zu. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Anschluss an die Maßnahme mit den Teilnehmern erstmals zielführende Integrationsprozesse aufgenommen werden können.

8.10.1.8 Job on Top (01.07.16 – 31.12.16)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 25 bis 64 Jahren, die erstmals – oder seit längerem – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer, die bereits eine geringfügigen Tätigkeit ausüben oder aufgrund von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung (Gleitzone / Midi Job) nur ein geringes Einkommen beziehen. Der Zugang zur Maßnahme ist auch möglich, sofern die Teilnehmer Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Ziel der Maßnahme ist die Aufstockung bereits bestehender geringfügiger Tätigkeiten durch Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Bei Teilnehmern, die bereits sozialversicherungspflichtig arbeiten, aber aufgrund geringer Wochenarbeitszeit nur ein geringes Einkommen erzielen ist die Steigerung des Erwerbseinkommens das Ziel. Bei beiden Zielsetzungen besteht ggfls. das Erfordernis eine berufliche Alternative zu entwickeln. Bewertung: Integrationsquote 2016: 57,7 % 15 von 26 zugewiesenen Kunden konnten eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnehmen. Im Durchschnitt betrug die mtl. Vermittlungsquote 32,3 %, bei durchschnittlich 8 besetzten Plätzen. Die Maßnahme lag nur in zwei Monaten, aufgrund der positiven Vermittlungsergebnisse, unterhalb der geforderten Mindestbelegung. In der Maßnahme fand eine sehr hohe Motivierung der Teilnehmer statt, da diese zu 74,9 % der Zeit anwesend waren und nur zu 9,3 % unentschuldigt gefehlt haben. Die gesetzten Ziele konnten durch die Maßnahme erreicht werden. Aufgrund der hohen Zielerreichung erfolgte eine Neuausschreibung der Maßnahme für die Zeit ab 01.01.2017. Im Ergebnis musste die Maßnahme im Rahmen des Vergabeverfahrens danach einem anderen Träger zugeschlagen werden. Hier bleibt noch abzuwarten, ob die Erfolge des ersten Durchgangs wiederholt werden können. 8.10.1.9 Migrantinnen-Coaching (01.09.2016 – 28.02.17)

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige arbeitslose Frauen mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. In der Regel bestehen sehr eingeschränkte Deutsch-Sprechkenntnisse. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der mündlichen Sprachkompetenz als Grundlage für die gesellschaftliche Integration. Während der Teilnahme an der Maßnahme sollen Schlüsselkompetenzen entwickelt und/oder weiterentwickelt werden. Bewertung: Integrationsquote 2016: 6,7 % 2 von 28 zugewiesenen Kundinnen wurden in sv-pflichtige Beschäftigungen vermittelt. Im Durchschnitt war die Maßnahme mit 7 Teilnehmerinnen besetzt. Die Maßnahme hat nur im ersten Monaten nicht der geforderten Mindestbelegung entsprochen. Die Teilnehmerinnen haben große Fortschritte im Hinblick auf ihre soziale Integrationsfähigkeit gemacht. In der Maßnahme konnte umgesetzt werden, dass während des Unterrichts nur Deutsch gesprochen wurde. Während der Maßnahme konnte der Träger gegenüber den Teilnehmerinnen und ihren Familien deutliche Signale zu den Arbeitsobliegenheiten der weiblichen Migranten setzen. Die Ergebnisse tragen wesentlich zur weiteren Vermittlungsarbeit der Vermittlungscoachs bei. Die messbaren Ziele wurden nicht ganz erreicht, aber aufgrund der Stärkung der mündlichen Sprachkompetenz und den Vermittlungsergebnissen wurde die Maßnahme erneut ausgeschrieben.

Integrationsmaßnahmen:

8.10.1.10

Praxis Junior (01.06.16 – 31.10.16 + 01.11.16 – 30.04.17)

Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige junge Leistungs-berechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss. Die Jugendlichen haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht realisiert. Sie verfügen (noch) nicht über genügend Ausbildungsreife oder Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Durch die Teilnahme an der Maßnahme sollen die Chancen der Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine Berufsausbildung, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Einstiegsqualifizierung. Bewertung: Integrationsquote 2016: 31,3 % Die Maßnahme wird bereits seit mehreren Jahren regelmäßig durchgeführt und aufgrund der jeweiligen Erfahrungswerte bedarfsgerecht angepasst und modifiziert. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Die Zusammenarbeit mit den jeweils durchführenden Trägern gestaltet sich als sehr positiv, die Teilnehmer erfahren im Rahmen der sehr praxisorientierten Maßnahme neben der Möglichkeit im Rahmen von Praktika Einblick in verschiedene Berufsfelder zu nehmen auch große Unterstützung in ihren Integrationsprozessen. Auch hinsichtlich der individuellen Persönlichkeitsentwicklung können bei den Teilnehmern in der Regel große Fortschritte erzielt werden, was den weiteren Eingliederungsprozess ebenfalls sehr unterstützt und befördert. Die Integrationsquote kann mit zuletzt durchschnittlich 31,3 % als äußerst erfolgreich angesehen werden. Die Maßnahme wird daher unter den gegebenen Umständen auch weiterhin regelmäßig durchgeführt.

8.10.1.11

InA-Bewerbercenter (19.10.15 – 18.10.16 + 19.10.16 – 18.10.17)

Die Maßnahme richtet sich an alle Kunden, die im Leistungsbezug des SGB ll stehen. Vorrangiges Ziel der Maßnahme ist – im Rahmen des Work-First-Ansatzes – die Integration in Arbeit. Basis des Konzeptes ist das Modell der Hessischen Werkakademien. Die Teilnehmer erhalten im Rahmen von individuellen Terminen Unterstützung im individuellen Bewerbungsprozess, mit dem Ziel der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Das InA-Bewerbercenter bietet – zur Unterstützung dieser Prozesse - allen Teilnehmern die Möglichkeit EDV-Arbeitsplätze für ihre Stellenrecherchen und zur Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen zu nutzen. Weiterhin finden regelmäßige Workshops zum Themenbereich „Arbeitsmarkt und Bewerbung“ statt. Bewertung: Integrationsquote 2015 - 2016: 27,6 % Integrationsquote 2016 – Mai 2017: 41,9 % Ziel der Maßnahme ist es, eine Integrationsquote von 50 % im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Die Integrationsquote der Maßnahme konnte aktuell zum 31.05.2017 – entsprechend der Zielsetzungen des Kommunalen Job-Centers – auf 41,9 % gesteigert werden (Vorjahresergebnis: 27,4 %). Aufgrund der erfolgten Inhouse-Vergabe bestand hier auch unterjährig die Möglichkeit, im laufenden Maßnahmenprozess und in enger Abstimmung zwischen Kommunalem Job-Center und InA gGmbH Prozessoptimierungen und Gegensteuerungsmaßnahmen zeitnah zu definieren und einzuleiten. Dies war insbesondere im ersten Maßnahmenzeitraum erforderlich, nachdem sich die Integrationsquote nicht erwartungsgemäß entwickelt hatte. Die gewählte Vergabeart und Durchführung im Rahmen einer „Selbstvornahme“, gemeinsam mit dem Tochterunternehmen des Odenwaldkreises hat sich auch hier ausdrücklich bewährt. So konnten während der Maßnahme gewonnene Erkenntnisse umgehend umgesetzt und das Konzept gemeinsam bedarfsorientiert angepasst werden, was sonst nicht so einfach realisierbar gewesen wäre.

Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Aufgrund der zwischenzeitlich sehr positiven Entwicklung wird derzeit eine weitere Verlängerung der Maßnahme um ein Jahr angestrebt.

8.10.1.12

Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Zur Umsetzung dieses Instrumentes werden die Mitarbeiter regelmäßig hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen und Förderbedingungen geschult. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 27 Eingliederungszuschüsse im Rahmen der individuellen Förderung zur Aufnahme von Arbeitsverhältnissen gewährt. Einstellungen fanden dabei branchenübergreifend statt. Die Schwerpunkte lagen insbesondere im Bereich des Handwerkes, Lager/Logistik/Transportwesen, Einzelhandel/Büro sowie im Reinigungsgewerbe. Weiterhin fanden Förderungen im sozialen Bereich sowie im Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe statt. Die Förderdauer und die Förderhöhe richten sich nach den bestehenden Hemmnissen und Anforderungen an dem jeweiligen Arbeitsplatz. Höhere Zuschüsse werden für behinderte und schwerbehinderte Personen gewährt. Bewertung: Das Instrument der Eingliederungszuschüsse wird – unter Berücksichtigung knapper Mittel im Eingliederungstitel – eher restriktiv angewandt. Insbesondere aber auch, um Mitnahmeeffekten auf Seiten einzelner Arbeitgeber präventiv vorbeugen zu können. In berechtigten Einzelfällen hat es sich aber bewährt, so dass die Vermittlungscoachs das Instrument auch weiterhin im Rahmen des zur Verfügung stehenden Instrumentenkoffers zielgerichtet einsetzen.

8.10.1.13

VeroBa – Erziehende mit Minijob oder Berufserfahrung (01.07.16 – 30.06.17)

Die Maßnahme richtet sich an erziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erstmals – oder seit längerem – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer ohne Berufsabschluss, die für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind und bereits im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit eine Beschäftigung ausüben oder über Berufserfahrungen im Arbeitsleben verfügen. Der Zugang zur Maßnahme ist auch möglich, sofern die Teilnehmer Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, in der Einnahmen, unabhängig der Höhe, aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess. Ein Schwerpunkt der Maßnahme bildet dabei u.a. die Überprüfung von bereits vorhandenen geringfügigen Beschäftigungen auf die Möglichkeit der Aufstockung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Bewertung: Integrationsquote 2016: 0,0 % An dieser Maßnahme haben im oben genannten Zeitraum insgesamt 27 Kunden teilgenommen. Davon wurden 2 Teilnehmer in sozialversicherungspflichtige Arbeit integriert. Beim größten Teil der Teilnehmer (22 von 27) wurde die Maßnahme aufgrund langer Krankheitszeiten oder durch anhaltende unentschuldigte Fehlzeiten abgebrochen. Das gesetzte Ziel konnte nicht annähernd erreicht werden. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen erfolgte eine geänderte Neuausschreibung für diese Zielgruppe ab Sommer 2017.

8.10.1.14

EMINE – Erziehende ohne Berufsausbildung (01.06.16 – 31.05.17)

Die Maßnahme richtet sich an erziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erstmals – oder seit längerem – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und ihren Wohnsitz im Odenwaldkreis haben. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer ohne Berufsabschluss, die für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind. Mit der Maßnahme sollen im ersten Schritt die Rahmenbedingungen der Teilnehmer stabilisiert sowie Vermittlungshemmnisse verringert bzw. beseitigt werden. Insbesondere die Planung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bilden einen Schwerpunkt in der Maßnahme. Durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung soll im weiteren Verlauf der Maßnahme die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hinsichtlich einer nachhaltigen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung erfolgen. Bewertung: Integrationsquote 2016: 0,0 % Für jeden der insgesamt 36 Maßnahmenteilnehmer konnte ein Praktikumsplatz realisiert werden, eine finale Arbeitsvermittlung ist jedoch überwiegend nicht zustande gekommen. Nur 1 von 36 zugewiesenen Kunden konnte eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnehmen. Im Durchschnitt waren im Monat 9 der 12 Plätze besetzt. Die Maßnahme hat nur in zwei Monaten die geforderte Mindestbelegung unterschritten. In der Maßnahme fand eine hohe Motivierung der Teilnehmer statt, da diese zu 67,7 % der Zeit anwesend waren und nur zu 6,3 % unentschuldigt gefehlt haben. Die gesetzten Ziele konnten durch die Maßnahme nur zum Teil erreicht werden. Aufgrund der großen Differenz zwischen SOLL und IST bei der Integrationsquote, im Umfang von 17,2 %, wurde eine Verlängerung der Maßnahme von Seiten des KJC ausgeschlossen.

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8.10.1.15

MInA - Migranten-Integration in Arbeit (02.05.16 – 30.04.19)

Die Maßnahme richtet sich an volljährige Personen mit Asyl- und Migrationshintergrund, die sich im Rechtskreis des SGB II befinden. Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Integration in Arbeit oder Ausbildung anstreben und aufgrund ihrer persönlichen Situation (insbesondere Sprachbarriere, Migrationshintergrund) entsprechende Hemmnisse aufweisen. Die individuelle Maßnahmendauer beläuft sich Zielgruppengerecht auf jeweils 12 Monate. Ziel der Maßnahme ist eine bedarfsorientierte Betreuung der Zielgruppe mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zu erhöhen. Parallel zum Maßnahmenbesuch durchlaufen die Teilnehmer auch die Sprachkurse des BAMF (Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, etc.). Die Terminkoordination zur Teilnahme an MInA erfolgt in enger Abstimmung zwischen Kommunalem Job-Center, InA gGmbH und den Anbietern der Sprachkurse. Bewertung: Integrationsquote 2016: 13,1 % Die Bewertung bezieht sich auf den ersten Maßnahmenzeitraum für die Zeit vom 01.05.2016 – 30.04.2017, da die Maßnahme im Rahmen einer sog. Inhouse-Vergabe an die InA gGmbH (100%ige Tochter des Odenwaldkreises) bis zum 30.04.2019 vergeben wurde. Grund für diesen verlängerten Zeitraum war die durchaus realistische Prognose, dass die Kunden mit Fluchthintergrund voraussichtlich längerfristige Unterstützung in ihren Integrationsprozessen benötigen. An der Maßnahme haben im oben genannten Zeitraum insgesamt 97 Kunden teilgenommen. Davon wurden 19 Teilnehmer in Ausbildung bzw. Arbeit integriert – damit konnte das Maßnahmenziel für den ersten Zeitraum realisiert werden. Der größte Teil der Teilnehmer hat die Maßnahme regulär durchlaufen und dadurch die vorgesehene aktive Begleitung und Unterstützung im Hinblick auf ihren Asyl- und Migrationshintergrunde erhalten. Daneben haben die Teilnehmer im Durchschnitt an 5 Pflichtworkshops sowie an 3 Betriebsbesichtigungen im Zuweisungszeitraum teilgenommen. Die gewählte Vergabeart und Durchführung im Rahmen einer „Selbstvornahme“, gemeinsam mit dem Tochterunternehmen des Odenwaldkreises hat sich hier ausdrücklich bewährt. So konnten während der Maßnahme gewonnene Erkenntnisse umgehend umgesetzt und das Konzept gemeinsam bedarfsorientiert angepasst werden, was sonst nicht so einfach realisierbar gewesen wäre.

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Maßnahmen in Kooperation mit externen Trägern:

8.11 BVB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (fortlaufend)

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die eine Ausbildung oder Arbeitsstelle suchen, ohne berufliche Erstausbildung sind und die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ziele:              

Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung bzw. in Arbeit Ggf. Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Inhalte & Leistungen Eignungsanalyse zu Beginn der Maßnahme Berufsorientierung / Berufswahl Bewerbungstraining Telefontraining Sprachförderung Betriebliche Praktika Allgemeinbildender Unterricht und nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses Workshops zur Stärkung der IT- und Medienkompetenz Fachtheoretische Beschulung Erwerb von Qualifizierungsbausteinen aus anerkannten Ausbildungsberufen Exkursionen

Dauer & Verlauf: Der Einstieg in die BvB ist nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Kommunalen Job-Center grundsätzlich jederzeit möglich. Die Dauer hängt vom individuellen Verlauf ab und ist in der Regel auf zehn Monate begrenzt. Förderung: Die Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Bewertung: Im Jahr 2016 haben rund 12 Teilnehmer der BVB Maßnahme der Agentur für Arbeit im Odenwaldkreis teilgenommen. Die Zusteuerung in die BVB gestaltet sich bereits seit einigen Jahren als eher schwierig und mit rückläufigen Teilnehmerzahlen, da die Jugendlichen in zunehmendem Maße den Anforderungen dieser Maßnahme nicht mehr gewachsen sind. Trotzdem wird im Interesse der vorrangigen Ausbildungsförderung an der kooperativen Nutzung dieses Instrumentes festgehalten. Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem beauftragten Bildungsträger gestaltet sich hierbei als sehr konstruktiv und zielführend.

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8.12 Einstiegsqualifizierung i. V. m. § 54 a SGB III

nach

§

16

Absatz

1

Satz

2

Nr.

2

SGB

II

Im Bereich der Einstiegsqualifizierungen (EQ) konnten im Jahr 2016 insgesamt 5 Jugendliche in ein solches Langzeitpraktikum vermittelt werden. Gerade im handwerklichen Bereich und im Bereich des Einzelhandels ist dies ein adäquates Mittel, um Jugendliche in Ausbildung zu vermitteln, da durch dieses Langzeitpraktikum eine lange Erprobungsphase für den Jugendlichen und den Betrieb ermöglicht werden. Bewertung: Das Instrument hat sich für die Zielgruppe der Jugendlichen auf jeden Fall als hilfreich und zielführend erwiesen, auch wenn nicht in jedem Fall eine Anschlussausbildung bei dem jeweiligen Arbeitgeber zustande kam. Aufgrund der im Langzeitpraktikum erworbenen persönlichen, fachlichen und theoretischen Kenntnisse stellt das Instrument für die Jugendlichen einen erheblichen Mehrwert dar und unterstützt auch die Arbeit des Kommunalen Job-Centers im sich daran anschließenden Integrationsprozess sehr nachhaltig. Weiterhin tragen die gewonnenen Erkenntnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erheblich zur erforderlichen Ausbildungsreife der Jugendlichen bei. Da diese Ausbildungsreife in zunehmendem Maße bei dieser Zielgruppe vermisst wird, gehen wir davon aus, dass das Instrument der Einstiegsqualifizierung auch künftig zum Regelinstrumentarium unserer Vermittlungscoachs zählen wird.

8.13 IdA – Integration durch Austausch (Projekt der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises Darmstadt-Dieburg – KfB)

Das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises beteiligt sich – im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit - bereits seit mehreren Jahren am Projekt IdA – Integration durch Austausch, welches federführend bei der Kreisagentur für Beschäftigung, Landkreis Darmstadt-Dieburg, angesiedelt ist. Das Projekt CHANCE EUROPA wird im Rahmen der ESF Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt Integration durch Austausch (IdA), durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Schulabschluss erreichen, eine Ausbildung beginnen oder eine für Sie passende Arbeit finden wollen. Mit einem zweimonatigen Praktikum im Ausland sollen die Teilnehmer ihre Ausbildungs- und Beschäftigungschancen erhöhen, Fremdsprachenkenntnisse erlangen und Engagement, Leistungsbereitschaft und Flexibilität zeigen. Mit dem Projekt CHANCE EUROPA der Kreisagentur für Beschäftigung wird damit gezielt in das Potenzial Jugendlicher und junger Erwachsener von 18 bis 35 Jahren investiert. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Die Auslandspraktika finden in Kooperation mit transnationalen Projektpartnern statt, welche Kontakte zu attraktiven Firmen und Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Dienstleistungen, Kunst und Kultur, Handwerk und Handel sowie zu sozialen Einrichtungen haben. Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. in Darmstadt übernimmt die Vorbereitung, die Begleitung im Ausland sowie die Nachbereitung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat durch den transnationalen Partner, sowie eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes. In enger Zusammenarbeit mit Betrieben, der öffentlichen Verwaltung und dem Jobcenter werden die Teilnehmer einen entscheidenden Schritt weiter gebracht in ihrer beruflichen Entwicklung und in Richtung Arbeitsmarkt. Bewertung: Obwohl das Projekt als sehr zielführend und innovativ eingeschätzt wird, gelingt es oft nur sehr schwer geeignete Teilnehmer zu finden und sodann über den Vorbereitungsprozess hinaus in einem Langzeitpraktikum im Ausland zu platzieren. Hintergrund hierfür sind in der Regel Ängste und Hemmnisse auf Seiten der Kunden, die oft davor zurückschrecken ihre Heimat und das gewohnte Umfeld für einen längeren Zeitraum zu verlassen. In der Regel gelingt es uns einige Teilnehmer für das Projekt zu interessieren, die dann auch an der Vorbereitungsphase in Darmstadt teilnehmen, ein finales Langzeitpraktikum im Ausland kommt danach aber in nur geringer Anzahl zustande. Aktuell befindet sich 1 Teilnehmerin des Kommunalen Job-Centers Odenwaldkreis in einem Langzeitpraktikum in Vicenza, Italien. Trotzdem werden wir uns auch weiterhin an diesem Kooperationsprojekt beteiligen, um in Frage kommenden Jugendlichen eine Chance für Europa und damit verbunden eine Chance für eine Folgebeschäftigung bieten zu können.

8.14 Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 SGB III

Im Jahr 2016 wurden zur beruflichen Weiterbildung nach § 16 (1) S. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 81 (4) SGB III insgesamt 55 Bildungsgutscheine ausgestellt. Davon konnten 31 Bildungsmaßnahmen noch im gleichen Jahr abgeschlossen werden, weitere 20 wurden jahresübergreifend fortgesetzt. Bei genauerer Betrachtung konnte festgestellt werden, dass von den 31 abgeschlossen Maßnahmen bereits 9 Kunden im Jahr 2016 in Arbeit vermittelt werden konnten. Darunter befanden sich 5 Kunden, deren staatliche Unterstützungsleistungen aufgrund ausreichender Erwerbseinkünfte eingestellt werden konnten. 15 weitere Kunden haben zwischenzeitlich im Folgejahr 2017 eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Bewertung: Als besonders erfolgreich hat sich bei den durchgeführten Maßnahmen die Qualifizierung zum Berufskraftfahrer in Zusammenarbeit mit der DEKRA erwiesen. Hier wurden 8 Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Bildungsgutscheine im Jahr 2016 ausgehändigt und 50% der Teilnehmer konnten bereits in Arbeit vermittelt werden, darunter ein Kunde aus der Zielgruppe 50Plus, der zwischenzeitlich sogar aus dem SGB II Leistungsbezug ausgeschieden ist. Insbesondere für die Zielgruppe „50Plus“ wird das Instrument – besonders im Zusammenhang mit einer Qualifizierung zum Berufskraftfahrer – als zielführend und erfolgversprechend eingeschätzt und auch voraussichtlich auch weiterhin eingesetzt.

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Maßnahmenportfolio 2016 - Auftragsvergaben und Förderinstrumente - Kommunales Job-Center Odenwaldkreis

Zielgruppe: Ziel:

Praxis Junior 01.06.16 - 31.10.16 01.11.16 - 30.04.17 F&U 5 - 8 TN (6 Mon. + Option)

BVB, BWHW (BA) diverse TN, 12 Mon., Ziel: HASA/Ausbildung

Aktivierung, Qualifizierung, Unterstützung

AbH + Außerbetriebl. Ausbildung diverse Anbieter

InA-Bewerbercenter 19.10.15 - 18.10.16 19.10.16 - 18.10.17 InA gGmbH 42 TN (3 Mon. pro TN)

AVGS PraxisTraining Staplerschein DEKRA, 20-30 TN

Reha- Umschulung oder Ausbildung diverse Anbieter bis zu 3 Jahre

Überprüfung Bestandsselbstständige (OREG) 01.01.16 - 31.12.16 25 - 30 TN

EMINE - Erziehende ohne Berufsausb., 01.06.16 - 31.05.17 AWO-Integra 8 - 12 TN (12 Mon.)

BGS z.B. Berufskraftfahrer , DEKRA, 5-8 TN

Existenzgründungsberatung (OREG) fortlaufend ggf. mit Übergang zur Gründungsoffensive Bergstraße-Odw.

VeroBa Erziehende m. Minijob o. Erfahr. 01.07.16 - 30.06.17 F&U 6-8 TN (12 Mon.)

EGZ nach Richtlinien

AVGS FS-Erwerb DEKRA, 20 TN 17.05.-20.10.2016

Job on Top BWHW (Minijob u. eLB in TZ) 01.07.16 - 31.12.16 8-12 TN (6 Mon.)

Perspektive F&U 18.08.16 - 17.08.17 8-10 TN (12 Monate)

Asyl- u. Migrationshintergrund

MInA - Migranten Integration in Arbeit 02.05.16 - 30.04.19 InA gGmbH 60 TN ( 12 Mon. pro TN)

Migrantinnencoaching F&U 01.09.16 - 28.02.17 6 - 10 TN (6 Mon.)

IdA- Integr. durch Austausch, 18 - 35 Jahre, KfB DA-DI / 3-6 Mon., mit Auslandspraktikum

Basistraining Junior 05.11.15 - 04.11.16 07.11.16 - 06.11.17 BWHW (10 - 15 TN, 12 Mon. pro TN) Stabilisierung, Heranführung

Erziehende / Alleinerziehende

Integration in Arbeit

EQ, diverse Anbieter bis zu 12 Monate

Integration

Gesundheitlich beinträchtigte

Allgemeine Zielgruppe (15-64 J.)

U25

Integrations-/ Alphabet.kurse F&U, JWO, VHS diverse TN (ca. 6 Mon. pro TN)

Picobello AGH 01.01.16 - 31.03.17 DRK (20 TN, 6 Mon. pro TN)

AGH/Zusatzjobs fortlaufend diverse Anbieter, 6 Mon. pro TN

SimBa (18 - 29 J.) 01.05.16 - 31.10.16 01.11.16 - 30.04.17 AWO-Integra 8 -10 TN (6 Mon.)

Restart 2016 13.06.16 - 12.06.17 BWHW 15 - 20 TN (3 Mon.)

get back (30 - 64 J.) 01.05. - 31.12.16 AWO-Integra 6- 10 TN (4 Mon.)

GFN KomPASS 01.08.16 - 31.07.17 GFN AG 18 - 25 TN (12 Mon.)

Stand 31.12.2016

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9. Bewertung und Ausblick durch den kommunalen Träger Die Kontrolle (Verlaufsbeobachtung) und kontinuierliche Weiterentwicklung von einzelnen Arbeitsmarkt-Instrumenten, erfolgt unter Einbezug aller Beteiligten und Zusammenführung von Ergebnissen im SGB II Controlling. In weitere Planungen fließen regelhaft die Erkenntnisse und Erfahrungen vorangegangener Aktivitäten ein. So ergibt sich der künftige Maßnahmenbedarf aus der Zusammensetzung der Kundenstruktur, Auswertung von teaminternen Integrationsstrategien und den Erfolgen durchgeführter Maßnahmen. Weiterhin wird die Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigt. Das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises wird auch 2017 seine Aktivitäten und Maßnahmen weiterhin auf die Integration seiner Kunden in Arbeit ausrichten. Die am 01.10.2013 begonnene Optimierung der Zugangssteuerung wurde im Rahmen der Sofortberatungsstelle im Jahr 2015 als Regelinstrument implementiert und stellt zwischenzeitlich einen festen Baustein in der Organisationsstruktur dar. Die Zahl der Integrationen in Arbeit konnte im Jahr 2016 stabil gehalten werden. Ein ähnlicher Wert wird für das Jahr 2017 angestrebt. Dabei sollen auch weiterhin die Teilzielgruppen der langzeitleistungsbeziehenden Personen in den Fokus genommen werden. Der Odenwaldkreis möchte die Zahl der Langzeitleistungsbezieher nachhaltig senken und wird die Aktivierungs- und Integrationsbemühungen für diese besonders Benachteiligten intensivieren und bedarfsorientierte Maßnahmen durchführen. Für die Maßnahmenplanung 2017 sind feststehende Termine vereinbart, um die Bedarfserhebung für Maßnahmen zu optimieren. Hierbei findet ein abgestuftes Verfahren statt. So werden dreimal jährlich Feedbackgespräche von Seiten des Maßnahmenmanagements mit allen Vermittlungscoachs geführt, im Rahmen derer sowohl Feedback zu laufenden Maßnahmen gegeben wird, aber auch Anregungen zu Optimierungen oder neu entstandenen Bedarfen erfolgen. Darüber hinaus finden mindestens zweimal jährlich Maßnahmenplanungsgespräche auf Leitungsebene mit dem Maßnahmenmanagement statt, im Rahmen derer Handlungsbedarfe definiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Diese halbjährlichen Planungsgespräche stellen auch die Basis für die regelmäßige Budgetsteuerung dar. Neben regelhaften Maßnahmen im SGB ll und SGB lll - wie beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Arbeitsgelegenheiten und Leistungen aus dem Vermittlungsbudget - sind insbesondere zielgruppenspezifische Eingliederungsmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil der regionalen Integrationsstrategie. Seit dem Jahr 2015 werden Maßnahmen bei Trägern insgesamt niedrigschwelliger gestaltet, um auch verfestigte Erwerbslosigkeiten (Langzeitleistungsbezieher) aufzubrechen. Eine weitere Herausforderung - nicht nur für den Odenwaldkreis – wird auch weiterhin die Integration von zugewanderten Menschen darstellen, die nach erfolgtem Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB ll in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Hier erfolgt regelhaft auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit regionalen Netzwerkpartnern, um auch für diese Zielgruppe entsprechende Fördermöglichkeiten vorzuhalten und bedarfsgerecht anpassen zu können. Eingliederungsbericht Odenwaldkreis 2016

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Entscheidend für die Zielerreichung im SGB II ist der Einsatz und die Qualität des Personals. Im Jahr 2016 wurde ein besonderer Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung des Personals im Eingliederungsbereich gesetzt – insbesondere im Hinblick auf Beratungskompetenzen und Beratungsqualität. Dieser Prozess wird im Jahr 2017 für die Mitarbeiter im Leistungsbereich fortgesetzt. Feststellbar ist, dass es immer schwerer wird, vakante Stellen qualitativ hochwertig zu besetzen. Insofern sieht sich auch der Odenwaldkreis in zunehmendem Maße mit einem Fachkräftemangel in diesem Bereich konfrontiert. Insofern gilt es hier künftig auch innovative Ansätze zu wählen und umzusetzen. So wird das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises - in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Fachhochschule Fulda – auch weiterhin kontinuierlich eigenen Nachwuchs ausbilden und im Rahmen der Ausbildung „Bachelor of Arts Soziale Sicherung, Inklusion und Verwaltung“ fördern. Weiterhin werden im Rahmen von Einstellungsverfahren künftig verstärkt Kompetenzprofile zum Einsatz kommen, um auf dieser Basis ggf. auch qualifizierte Quereinsteiger zu beschäftigen. Die Folge wird allerdings ein weiterhin erhöhter Personaleinsatz im Rahmen der qualifizierten Einarbeitung dieser Mietarbeiter sein. Auch das Instrument der Personalentwicklungsmaßnahmen wird hier künftig immer stärkere Relevanz erhalten.

64711 Erbach, 30. Juni 2017 Kreisausschuss des Odenwaldkreises

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