Fünf Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung - Pressestimmen

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13.9.2019

Fünf Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung – Odenwälder Journal

Fünf Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung odw-journal.de/fuenf-jahre-und-neun-monate-haft-wegen-schweren-kindesmissbrauchs-und-vergewaltigung Sandra Breunig

Fünf Jahre und neun Monate Gefängnis. So lautete das Urteil am Landgericht am Donnerstagmorgen gegen einen 50-jährigen Michelstädter wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zahlreichen Fällen sowie in zwei Fällen der Vergewaltigung. Der Angeklagte hatte von 2008 bis 2010 seine damals zwischen neun und zehn Jahre alte Stieftochter mehrfach missbraucht und mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt. Zudem musste das Mädchen ihren Stiefvater über 20 Mal mit der Hand befriedigen. Außerdem fanden die Ermittler kinderpornografisches Material auf Datenträgern des Beschuldigten. Der Michelstädter Unternehmer räumte die Vorwürfe ein. Lediglich an an zwei Vorfälle, bei denen das Mädchen ihn habe oral befriedigen müssen, kann er sich nicht erinnern. Mit dem Strafmaß blieb Richter Marc Euler hinter der Forderung von Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler nach sieben Jahren Gefängnis zurück. Die Verteidigung hatte drei Jahre Haft angebracht.

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13.9.2019

Fünf Jahre und neun Monate Haft wegen schweren Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung – Odenwälder Journal

Als strafmildernd befand der Richter, dass der Verurteilte zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat, zum Tatzeitraum unter einer Alkoholabhängigkeit litt und wegen einer Rückenerkrankung starke Schmerzmittel nahm. Dennoch hielt ihn der Richter für “steuerungsfähig”. Die Taten wiegten schwer, sagte Euler, mit denen er fast “das komplette Sexualstrafrecht rauf und runter berührt” habe. Er habe die Anhänglichkeit des Kindes ausgenutzt. Dabei müsse ihm bewusst gewesen sein, dass Kinder tabu sind. Dass er die Schuld zwischenzeitlich auf das Kind geschoben hat, halte er für eine reine Schutzbehauptung – auch fü sin Gewissen-, denn der Beschuldigte wisse, dass allein er Unrecht getan habe. Auch halte er den Verurteilten nicht für einen “Kernpädophilen”, der seine sexuelle Befriedigung nur bei Kindern findet. Er könne genauso mit Frauen Beziehungen aufbauen, auch sexuell. Er habe seine Grenzen ausgetestet und die “Gelegenheit genutzt”. Die Mutter, die mit dem Täter noch immer verheiratet ist, hat die Vorkommnisse bei der Polizei geleugnet, laut Richter der Tochter sogar eine “Entschädigung” geboten, wenn diese keine Anzeige erstattet. Das hat das Opfer vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Der angeklagte Michelstädter hat das Urteil noch im Gerichtsaal angenommen. Er wird keine Revision einlegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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