Fitnessstudio kündigen wegen Testpflicht - Geht das? | www.Presse-Echo.de

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Fitnessstudio kündigen wegen Testpflicht: Geht das?

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1. Wissen

Geht das? Fitnessstudio kündigen wegen Testpflicht Lukas Böhl, 24.08.2021 - 15:16 Uhr

Berechtigt die Testpflicht zur Kündigung? Foto: Drazen Zigic / shutterstock.com

Ins Fitnessstudio darf nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Ab Mitte Oktober dann sollen Corona-Tests kostenpflichtig werden. Reicht dieser Umstand für eine außerordentliche Kündigung? Während Sport im Freien in Baden-Württemberg wieder ohne Einschränkungen möglich ist, müssen Mitglieder im Fitnessstudio einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen (negativen) Test erbringen. Für Ungeimpfte ist der Besuch im Studio daher immer https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fitnessstudio-kuendigen-testpflicht-mhsd.f58cc886-cd20-428b-8f36-33f99b7ae8ef.html

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mit einer Testung verbunden. Im Moment bedeutet das nur einen erhöhten Zeitaufwand, ab dem 11. Oktober aber fallen dann zusätzlich jedes Mal Mehrkosten an. Je nachdem, wie sich die Preise für die Corona-Tests entwickeln werden, ist voraussichtlich mit einem Mindestpreis von 15 € zu rechnen. Wer mehrmals die Woche trainieren geht, muss also ganz schön tief in die Tasche greifen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich im Moment viele Mitglieder von Fitnessstudios fragen, ob sie vorzeitig aus ihrem Vertrag herauskommen. Wir haben bei der Verbraucherzentrale nachgefragt.

Ungeimpft: Berechtigt die Testpflicht zur außerordentlichen Kündigung? Laut den Experten der Verbraucherzentrale kann für Ungeimpfte im Einzelfall die Kündigung aufgrund der mit Extrakosten verbundenen Testpflicht möglich sein. In § 313 BGB sei geregelt, dass ein Dauerschuldverhältnis (Fitnessstudiovertrag) gekündigt werden kann, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und eine Anpassung des Vertrages nicht zumutbar ist. In der Vergangenheit hätten Gerichte in anderen Fällen bereits entschieden, dass so eine Situation vorliegt, wenn der Verbraucher die veränderten Umstände nicht selbst zu verantworten hat. Da die Mitglieder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Nachteile durch die Corona-Problematik (kostenpflichtige Tests) wahrscheinlich nicht kennen konnten, können sie ihnen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht zugemutet werden. Lesen Sie jetzt weiter: Warum werden Geimpfte nicht getestet?

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