30.1.2020
Job-Center des Odenwaldkreises kürzt Beitrag für die Miete
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Mittwoch, 29.01.2020 - 00:00 Während allgemein Wohngeld steigt, erhalten Michelstädter Hartz-IV-Empfänger künftig weniger. Das ist einer Rückstufung der Durchschnittsmiete geschuldet; auch Höchst betroffen.
Von Elmar Streun Lokalredakteur Odenwälder Echo
Im Erbacher Landratsamt befindet sich die Hauptabteilung Soziale Sicherung, der letztlich auch das kommunale Job-Center untersteht. Das orientiert sich bei der Mietkostenübernahme für Hartz-IV-Empfänger an der Wohngeldobergrenze, die für Michelstadt gesenkt wurde. (Archivfoto: Joaquim Ferreira)
ODENWALDKREIS - Bedürftige erhalten Wohngeld, und das fällt im Durchschnitt seit Jahresanfang um 30 Prozent höher aus als seither. In Kraft getreten ist ein „Wohngeldstärkungsgesetz“. Dies hat das ECHO am Mittwoch auf der Wirtschaftsseite Südhessen gemeldet und die Bedingungen zum Erhalt der Förderung erläutert.
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30.1.2020
Job-Center des Odenwaldkreises kürzt Beitrag für die Miete
In krassem Widerspruch steht diese positive Nachricht zur Beschwerde eines Michelstädters. Der Hartz-IV-Empfänger hat vom Job-Center des Odenwaldkreises die Mitteilung bekommen, ihm werde der Betrag für seine Miete gekürzt. Er und seine Frau erhielten bisher 570 Euro, nun sollen es 70 Euro weniger sein. Das Ehepaar soll den Vermieter dann bitten, die Kaltmiete um den Betrag zu senken. Die Begründung, die Wohnung, in der sie seit zehn Jahren leben, sei zu teuer, leuchtet den beiden nicht ein. „Der Mietspiegel steigt ja“, hält der Langzeitarbeitslose entgegen. Doch eine Nachfrage im Erbacher Landratsamt versetzt in Staunen. „Es gibt keinen qualifizierten Mietspiegel im Odenwaldkreis“, stellt Erich Lust, Hauptamtsleiter Soziale Sicherung, fest. Das Sozialamt und das Job-Center orientieren sich aber an der Wohngeldobergrenze und gebe einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent obendrauf. Das ist laut Lust gesetzlich geregelt. Wie berichtet, haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Bafög keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses wurde zwar allgemein zum 1. Januar 2020 erhöht und muss per Gesetz nun alle zwei Jahre angepasst werden. Aber es gibt auch Rückstufungen: „Michelstadt wurde reduziert von Mietstufe vier auf zwei“, weiß Lust. Das entspreche der durchschnittlichen Einordnung des gesamten Kreisgebiets. „Auch Höchst wurde zurückgestuft, von drei auf zwei.“ In Erbach bleibe alles wie gehabt (Stufe drei), aber mit höheren Zahlungen. Die Fusionsstadt Oberzent wurde neu eingruppiert in die niedrigste Stufe eins. Der Hauptamtsleiter hat dafür zwar keine Erklärung, stellt aber fest: „Die Reduzierungen treffen Michelstadt am stärksten.“ Es gibt aber Ausnahmen und eine Schonfrist: Die Mehrkosten müssen vom Job-Center solange übernommen werden, bis ein Wohnungswechsel oder eine Reduzierung der Miete erfolgt ist, falls dies machbar ist. „Wir zahlen bis zu sechs Monate den höheren Satz weiter. Und alle Betroffenen werden einzeln angeschrieben.“ Ausnahmen können gewährt werden, etwa wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Beschwerdeführer nannte eine solche Chance, wenn er den Nachweis erbringe, dass die Wohnungen in der Umgebung teurer seien. Einen Nachlass seitens des Vermieters hält er für illusorisch. Er habe bereits gefragt, doch der habe abgewunken, zumal er die Miete erstmals seit zehn Jahren erhöht hatte. Wenn trotz aller Bemühungen keine günstigere Wohnung zu erhalten sei und dies nachgwiesen werde, würde auch länger die Miete voll bezahlt, bestätigt Hauptamtsleiter Lust. Er will eine Mietsenkung nicht ausschließen: „Es gab schon immer wieder Fälle, in denen Vermieter den Mietzins gesenkt haben.“
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