Vergewaltiger aus dem Odenwald muss ins Gefängnis - PresseEcho

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13.9.2019

Vergewaltiger aus dem Odenwald muss ins Gefängnis

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Freitag, 13.09.2019 - 18:05 Landgericht Darmstadt verhängt Haftstrafe wegen schweren Missbrauchs eines jungen Mädchens. Von Jan Wüntscher

Das Landgericht Darmstadt hat im Fall eines Vergewaltigers aus dem Odenwald ein Urteil gesprochen. Symbolfoto: dpa ODENWALDKEIS/DARMSTADT - Fünf Jahre und neun Monate muss der 50-jähriger Odenwälder, der sich seit Dienstag wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht Darmstadt verantworten musste, ins Gefängnis. Wie bereits berichtet, hatte er zugegeben, zwischen 2008 und 2010 seine anfangs gerade erst neun Jahre alte Stieftochter in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht zu haben. Erst im vergangenen Jahr hatte ihn die heute erwachsene junge Frau deswegen angezeigt. Zuvor soll offenbar ihre eigene Mutter, die immer noch mit dem Angeklagten zusammenlebt, Druck auf sie ausgeübt haben, die Sache ruhen zu lassen.

Seit Juli in Untersuchungshaft https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/odenwaldkreis/vergewaltiger-aus-dem-odenwald-muss-ins-gefangnis_20440064

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Sie war es aber auch, die damals eindeutige Fotos von dem Mädchen auf dem Computer ihres Mannes entdeckt und ihn zur Rede gestellt hatte. Daraufhin endeten offenbar die Übergriffe, man lebte jedoch weiterhin zusammen. Der 50-Jährige, der seit seiner Festnahme im Juli in Untersuchungshaft saß, nahm das Urteil sofort nach Verkündung an. Im Prozess hatte er sich von Beginn an geständig gezeigt, aber auch relativiert, die sexuellen Handlungen seien ebenfalls von dem Mädchen ausgegangen. "Den Spruch hören wir hier leider oft", erklärte der Vorsitzende Richter Marc Euler und stellte noch einmal klar: "Sie haben in unbeschreiblichem Maße die Abhängigkeit ihrer Stieftochter ausgenutzt und dabei kein Tabu gekannt." Laut Aussage der jungen Frau hatte der Verurteilte sie zu vaginalem und oralem Geschlechtsverkehr gezwungen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexuellen Missbrauchs in 13, teilweise besonders schweren Fällen, auf sieben Jahre Freiheitsstrafe plädiert.

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