Aufenthalt auf der Neonatologie Informationen f端r Eltern
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23.12.10 12:26
Herzlich willkommen im UKBB
Liebe Familie
Inhaltsverzeichnis
Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zur Geburt Ihres Babys. Da Ihr
Anreise: So finden Sie uns
4
Kind* zu früh, zu klein oder krank auf die Welt gekommen ist, benötigt
Betreuung und Pflege
7
es eine besondere Pflege und Betreuung. Dafür sorgen unsere speziell
Ihr Kind braucht Sie – wir beraten und begleiten Sie
ausgebildeten Fachpersonen der Neonatologie, der Abteilung für
Allgemeine Besuchsinformationen
10
Früh- und Neugeborene.
Spitalaustritt und Rechnung
15
Qualität im UKBB
16
Rechte und Pflichten Ihres Kindes
18
Als Eltern eines zu früh oder krank geborenen Kindes müssen Sie
9
sich auf eine neue und unter Umständen belastende Lebenssituation einstellen, die auch Fragen aufwirft. Aus diesem Grund überreichen wir Ihnen diese Broschüre: Sie soll Ihnen in einem ersten Schritt alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt Ihres Kindes auf der neonatologischen Abteilung geben. Sollten Sie noch weitere Fragen, Unsicherheiten und Ängste, aber auch Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie nicht, sich an das Pflegepersonal oder die Abteilungsärzte** zu wenden. Wir wünschen Ihrem Kind und der ganzen Familie alles Gute. Impressum Redaktion: Martina Beranek, UKBB Layout und Gestaltung: kreisvier communications ag Fotos: Eleonora Matare, UKBB Druck: Steudler Press AG Auflage: 1000 Exemplare
* Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder und Jugendliche aller Altersstufen behandeln. ** Wir verwenden bei Personen- und Berufsbezeichnungen jeweils die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider Geschlechter gemeint.
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Herzlich willkommen im UKBB
Liebe Familie
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Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich zur Geburt Ihres Babys. Da Ihr
Anreise: So finden Sie uns
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Kind* zu früh, zu klein oder krank auf die Welt gekommen ist, benötigt
Betreuung und Pflege
7
es eine besondere Pflege und Betreuung. Dafür sorgen unsere speziell
Ihr Kind braucht Sie – wir beraten und begleiten Sie
ausgebildeten Fachpersonen der Neonatologie, der Abteilung für
Allgemeine Besuchsinformationen
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Früh- und Neugeborene.
Spitalaustritt und Rechnung
15
Qualität im UKBB
16
Rechte und Pflichten Ihres Kindes
18
Als Eltern eines zu früh oder krank geborenen Kindes müssen Sie
9
sich auf eine neue und unter Umständen belastende Lebenssituation einstellen, die auch Fragen aufwirft. Aus diesem Grund überreichen wir Ihnen diese Broschüre: Sie soll Ihnen in einem ersten Schritt alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt Ihres Kindes auf der neonatologischen Abteilung geben. Sollten Sie noch weitere Fragen, Unsicherheiten und Ängste, aber auch Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie nicht, sich an das Pflegepersonal oder die Abteilungsärzte** zu wenden. Wir wünschen Ihrem Kind und der ganzen Familie alles Gute. Impressum Redaktion: Martina Beranek, UKBB Layout und Gestaltung: kreisvier communications ag Fotos: Eleonora Matare, UKBB Druck: Steudler Press AG Auflage: 1000 Exemplare
* Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder und Jugendliche aller Altersstufen behandeln. ** Wir verwenden bei Personen- und Berufsbezeichnungen jeweils die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider Geschlechter gemeint.
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Münster
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Bhf. SBB
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St. A
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Theater Basel
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Neonatologie
Autobahn A2/A3 Zürich/Bern
Falknerstrasse
N
e
UKBB
nd
Parkhaus City
ä ffl
Buslinien 30/31/33/ 36/38/603/604 Notfall Apotheke
Universitätsspital / Kinderspital (UKBB) bis zum Parkhaus City folgen
11
n
Voltaplatz links in Elsässerstrasse / St.-Johanns-Vorstadt | Schildern
en
abe ngr
Tram
grab
ine
– Fahrt Richtung EuroAirport bis Ausfahrt Basel-St. Johann | am
Rathaus
Ste
benutzen, über Ausgang 1 direkt in die Frauenklinik
Grenzac strasse her-
hi
SBB / Universitätsspital folgen | Parkhaus City an der Schanzenstrasse
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R
Sc
Spalentor ma
h
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itt
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tr
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in
– Ausfahrt in Richtung Basel City / Bahnhof SBB | Schildern Bahnhof
3
Bir
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M
ra
www.ukbb.ch
e
en
Zufahrt ab A2 / A3:
ss
14
ke
üc
um
info@ukbb.ch,
6
Universitätsspital Basel
-
parkieren.
N
Schützen
F +41 61 704 12 13,
ra
ring
Frauenklinik) oder in einem anderen Basler Parkhaus kostenpflichtig
st
Spalen
Sie können im nahe gelegenen Parkhaus City (direkter Zugang in die
T +41 61 704 12 12,
Cla
Bl
Anreise mit dem Auto
ns
anz
io
sse
tra
ras
Sch
iss
CH-4056 Basel,
11
Messeturm
Richtung Riehen Badischer Bhf.
8
UKBB
Jo
M
UKBB, Spitalstrasse 33,
e
se
– Tram Nr. 11 bis Haltestelle «Johanniterbrücke»
ss
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Joh
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14
cke
rü erb
rüc
«Kinderspital UKBB»
i
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ns
ark
– Busse Nr. 30, 31, 33, 36, 38, 603, 604 bis Haltestelle
ng
lst
-
nfeldp
– vom Bahnhof SBB: Bus Nr. 30 bis Haltestelle «Kinderspital UKBB»
Kanne
benutzen.
s ann Joh St. stadt Vor
hat, bitten wir Sie, nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu
e
trass
ergs
Feldb
inb
Kinderspital. Da es in der näheren Umgebung nur wenige Parkplätze
ste
www.bvb.ch
se
as
str
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s au
We tt
klinik an der Spitalstrasse 21 in Basel, gleich neben dem Universitäts-
Petersgra
lichen Verkehrsmitteln:
Autobahn A2 Deutschland
tra ss e
Die Neonatologie des UKBB befindet sich in der Universitäts-Frauen
Le im en s
Neonatologie mit öffent-
Autobahn A3 Frankreich EuroAirport
Riehenring
Öffentliche Verkehrsmittel
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Sie erreichen die
Autobahn A2/A3 Zürich/Bern Deutschland
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Neonatologie
Autobahn A2/A3 Zürich/Bern
Falknerstrasse
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Universitätsspital / Kinderspital (UKBB) bis zum Parkhaus City folgen
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– Fahrt Richtung EuroAirport bis Ausfahrt Basel-St. Johann | am
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benutzen, über Ausgang 1 direkt in die Frauenklinik
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SBB / Universitätsspital folgen | Parkhaus City an der Schanzenstrasse
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– Ausfahrt in Richtung Basel City / Bahnhof SBB | Schildern Bahnhof
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Sie können im nahe gelegenen Parkhaus City (direkter Zugang in die
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– Tram Nr. 11 bis Haltestelle «Johanniterbrücke»
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– Busse Nr. 30, 31, 33, 36, 38, 603, 604 bis Haltestelle
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– vom Bahnhof SBB: Bus Nr. 30 bis Haltestelle «Kinderspital UKBB»
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benutzen.
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Neonatologie mit öffent-
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Öffentliche Verkehrsmittel
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Sie erreichen die
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Betreuung und Pflege
Unsere auf die Betreuung von Früh- und Neugeborenen spezialisierten Ärzte, Pflegenden und Therapeuten kümmern sich rund um die Uhr um Ihre Tochter oder Ihren Sohn. Es ist uns sehr wichtig, Ihrem Kind die bestmögliche Betreuung zu bieten: Aus diesem Grund arbeiten wir interdisziplinär mit anderen Abteilungen zusammen und passen Pflege und Therapie individuell an. Überwachung
Monitore kontrollieren
Kinder, die bei der Geburt weniger als 1800 Gramm wiegen, sind sehr
ununterbrochen den
temperaturempfindlich. Deshalb legen wir sie in einen sogenannten
Herzschlag und die
Inkubator (auch Brutkasten oder Isolette genannt), wo wir sie mit der
Atmung Ihres Kindes.
notwendigen Wärme versorgen. Im Brutkasten können wir Ihr Kind zudem besser vor Umwelteinflüssen schützen und dank entsprechender Technik optimal überwachen: Monitore kontrollieren ununterbrochen den Herzschlag und die Atmung. Bei Bedarf setzen wir Beatmungsgeräte ein. Schliesslich versorgen Infusionspumpen Ihr Kleines mit den notwendigen Nährstoffen, mit Flüssigkeit und je nachdem auch mit Medikamenten. Alle angeschlossenen Geräte haben einen integrierten Sicherheitsalarm, der ausgelöst wird, wenn eingegebene Werte unter- oder überschritten werden. So können wir sehr rasch handeln, wenn dies nötig ist. Oft handelt es sich jedoch um Fehlalarme, die durch die Bewegungen Ihres Babys ausgelöst werden. Fragen Sie uns, wir erklären Ihnen gerne alles persönlich.
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Betreuung und Pflege
Unsere auf die Betreuung von Früh- und Neugeborenen spezialisierten Ärzte, Pflegenden und Therapeuten kümmern sich rund um die Uhr um Ihre Tochter oder Ihren Sohn. Es ist uns sehr wichtig, Ihrem Kind die bestmögliche Betreuung zu bieten: Aus diesem Grund arbeiten wir interdisziplinär mit anderen Abteilungen zusammen und passen Pflege und Therapie individuell an. Überwachung
Monitore kontrollieren
Kinder, die bei der Geburt weniger als 1800 Gramm wiegen, sind sehr
ununterbrochen den
temperaturempfindlich. Deshalb legen wir sie in einen sogenannten
Herzschlag und die
Inkubator (auch Brutkasten oder Isolette genannt), wo wir sie mit der
Atmung Ihres Kindes.
notwendigen Wärme versorgen. Im Brutkasten können wir Ihr Kind zudem besser vor Umwelteinflüssen schützen und dank entsprechender Technik optimal überwachen: Monitore kontrollieren ununterbrochen den Herzschlag und die Atmung. Bei Bedarf setzen wir Beatmungsgeräte ein. Schliesslich versorgen Infusionspumpen Ihr Kleines mit den notwendigen Nährstoffen, mit Flüssigkeit und je nachdem auch mit Medikamenten. Alle angeschlossenen Geräte haben einen integrierten Sicherheitsalarm, der ausgelöst wird, wenn eingegebene Werte unter- oder überschritten werden. So können wir sehr rasch handeln, wenn dies nötig ist. Oft handelt es sich jedoch um Fehlalarme, die durch die Bewegungen Ihres Babys ausgelöst werden. Fragen Sie uns, wir erklären Ihnen gerne alles persönlich.
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Ihr Kind braucht Sie – wir beraten und begleiten Sie
Ernährung
Viel wichtiger als die Technik und die medizinische Unterstützung
Muttermilch ist die optimale Versorgung für Ihre Tochter oder Ihren
ist die Zuwendung, die Sie Ihrem Baby geben. Auch wenn es noch
Sohn. Unsere Stillberaterin oder eine Pflegefachfrau berät Sie gerne
sehr klein ist, reagiert es doch auf Ihre Stimme. Ihre Tochter oder
dazu. Wenn Sie Ihr Kind am Anfang nicht stillen können, unterstützen
Ihr Sohn braucht viel Liebe und Ihren Körperkontakt. Sobald Sie
wir Sie gerne beim Abpumpen der Muttermilch. Haben Sie überschüssige
möchten, dürfen Sie Ihr Baby durch die Öffnung im Brutkasten
Milch? Brauchen Sie mehr Muttermilch? Die Frauenmilchbank des
berühren. Auch wenn Ihr Kind noch klein und zart ist, geniesst
Universitäts-Kinderspitals beider Basel nimmt Ihnen gerne Milch ab
es Ihre Berührungen. Fragen Sie uns, wir zeigen es Ihnen gerne.
oder versorgt Sie damit, wenn Sie dies wünschen. Fragen Sie unsere Mitarbeitenden.
Känguruhen
Kinder, die noch nicht kräftig genug sind, um die Mahlzeit von der
Sobald es die Gesundheit Ihres Kindes zulässt, können Sie es regel-
Brust oder vom Schoppen zu trinken, ernähren wir zusätzlich über
mässig aus dem Brutkasten herausnehmen. Wir legen Ihnen Ihr Kleines
eine Magensonde.
nackt, nur mit einer Windel bekleidet, auf die Brust. Bei diesem sogenannten Känguruhen geniesst Ihr Baby den intensiven Hautkontakt mit
Therapie
Ihnen, spürt Ihre Atmung und Ihren Herzschlag.
Der Arzt kann Ihrem Kind verschiedene Therapien verschreiben:
Bringen Sie ein bis zwei Stunden Zeit mit und vereinbaren Sie mit den
Musiktherapie, Physiotherapie, Fussreflexzonentherapie. Diese haben
zuständigen Pflegenden einen Termin. Das Känguruhen ist ausschliess-
zum Ziel, die Genesung und das Wachstum Ihres Kindes positiv zu
lich für Eltern vorgesehen. Andere Besucher werden gebeten, in dieser
beeinflussen und sein Wohlbefinden zu verbessern. Unsere Therapeu-
Zeit draussen zu bleiben.
tinnen sind in der Arbeit mit kleinen Patienten speziell ausgebildet. Kontakt mit anderen Eltern Frühgeborener Wenn Ihr Kind zu früh oder krank geboren wurde und bei uns gepflegt wird, können Sie sich im Rahmen einer sogenannten Frühchengruppe mit anderen Eltern austauschen. Diese Veranstaltung wird von Pflege fachpersonen begleitet. Aktuelle Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden oder auf www.ukbb.ch.
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Ihr Kind braucht Sie – wir beraten und begleiten Sie
Ernährung
Viel wichtiger als die Technik und die medizinische Unterstützung
Muttermilch ist die optimale Versorgung für Ihre Tochter oder Ihren
ist die Zuwendung, die Sie Ihrem Baby geben. Auch wenn es noch
Sohn. Unsere Stillberaterin oder eine Pflegefachfrau berät Sie gerne
sehr klein ist, reagiert es doch auf Ihre Stimme. Ihre Tochter oder
dazu. Wenn Sie Ihr Kind am Anfang nicht stillen können, unterstützen
Ihr Sohn braucht viel Liebe und Ihren Körperkontakt. Sobald Sie
wir Sie gerne beim Abpumpen der Muttermilch. Haben Sie überschüssige
möchten, dürfen Sie Ihr Baby durch die Öffnung im Brutkasten
Milch? Brauchen Sie mehr Muttermilch? Die Frauenmilchbank des
berühren. Auch wenn Ihr Kind noch klein und zart ist, geniesst
Universitäts-Kinderspitals beider Basel nimmt Ihnen gerne Milch ab
es Ihre Berührungen. Fragen Sie uns, wir zeigen es Ihnen gerne.
oder versorgt Sie damit, wenn Sie dies wünschen. Fragen Sie unsere Mitarbeitenden.
Känguruhen
Kinder, die noch nicht kräftig genug sind, um die Mahlzeit von der
Sobald es die Gesundheit Ihres Kindes zulässt, können Sie es regel-
Brust oder vom Schoppen zu trinken, ernähren wir zusätzlich über
mässig aus dem Brutkasten herausnehmen. Wir legen Ihnen Ihr Kleines
eine Magensonde.
nackt, nur mit einer Windel bekleidet, auf die Brust. Bei diesem sogenannten Känguruhen geniesst Ihr Baby den intensiven Hautkontakt mit
Therapie
Ihnen, spürt Ihre Atmung und Ihren Herzschlag.
Der Arzt kann Ihrem Kind verschiedene Therapien verschreiben:
Bringen Sie ein bis zwei Stunden Zeit mit und vereinbaren Sie mit den
Musiktherapie, Physiotherapie, Fussreflexzonentherapie. Diese haben
zuständigen Pflegenden einen Termin. Das Känguruhen ist ausschliess-
zum Ziel, die Genesung und das Wachstum Ihres Kindes positiv zu
lich für Eltern vorgesehen. Andere Besucher werden gebeten, in dieser
beeinflussen und sein Wohlbefinden zu verbessern. Unsere Therapeu-
Zeit draussen zu bleiben.
tinnen sind in der Arbeit mit kleinen Patienten speziell ausgebildet. Kontakt mit anderen Eltern Frühgeborener Wenn Ihr Kind zu früh oder krank geboren wurde und bei uns gepflegt wird, können Sie sich im Rahmen einer sogenannten Frühchengruppe mit anderen Eltern austauschen. Diese Veranstaltung wird von Pflege fachpersonen begleitet. Aktuelle Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitenden oder auf www.ukbb.ch.
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Allgemeine
Besuch
Besuchsinformationen
Besuchszeiten Als Eltern können Sie Ihr Baby jederzeit besuchen. Wenn die ärztliche Visite oder der Übergaberapport stattfindet, bitten wir Sie, das Zimmer zu verlassen. Andere Angehörige oder Freunde von Ihnen können in Ihrem Beisein das Baby zwischen 10 und 19 Uhr kurz besuchen. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als maximal zwei Personen gleichzeitig bei Ihrem Kind sein sollten. Bitte auf Besuch
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
verzichten bei Husten,
Kranke Neugeborene oder besonders früh Geborene sind sehr anfällig
Fieber, Hals- und
für Infektionen. Bitte verzichten Sie auf einen Besuch, wenn Sie krank
Ohrenschmerzen,
sind oder sich nicht gesund fühlen. Mit folgenden Hygieneregeln helfen
Schnupfen, Erbrechen,
Sie und Ihre Besucher mit, die Übertragung von Krankheitserregern
Fieberbläschen,
auf Ihr Kind zu verhindern:
Augenentzündungen
– Deponieren Sie Mäntel, Jacken und Pullover an der Garderobe.
und Durchfall.
– Legen Sie vor dem Betreten des Zimmers Uhren, Armreife und Ringe ab – Sie könnten Ihr Kind damit auch verletzen. – Machen Sie Ihre Unterarme frei. – Waschen Sie vor dem Kontakt mit Ihrem Kind die Unterarme gründlich mit Wasser und Seife. Nach dem Abtrocknen mit Alkohol einreiben und rund 30 Sekunden einwirken lassen. – Schalten Sie Ihr Mobiltelefon ganz aus. Nun steht dem Kontakt mit Ihrem Kind nichts mehr im Weg.
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Allgemeine
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Besuchsinformationen
Besuchszeiten Als Eltern können Sie Ihr Baby jederzeit besuchen. Wenn die ärztliche Visite oder der Übergaberapport stattfindet, bitten wir Sie, das Zimmer zu verlassen. Andere Angehörige oder Freunde von Ihnen können in Ihrem Beisein das Baby zwischen 10 und 19 Uhr kurz besuchen. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als maximal zwei Personen gleichzeitig bei Ihrem Kind sein sollten. Bitte auf Besuch
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
verzichten bei Husten,
Kranke Neugeborene oder besonders früh Geborene sind sehr anfällig
Fieber, Hals- und
für Infektionen. Bitte verzichten Sie auf einen Besuch, wenn Sie krank
Ohrenschmerzen,
sind oder sich nicht gesund fühlen. Mit folgenden Hygieneregeln helfen
Schnupfen, Erbrechen,
Sie und Ihre Besucher mit, die Übertragung von Krankheitserregern
Fieberbläschen,
auf Ihr Kind zu verhindern:
Augenentzündungen
– Deponieren Sie Mäntel, Jacken und Pullover an der Garderobe.
und Durchfall.
– Legen Sie vor dem Betreten des Zimmers Uhren, Armreife und Ringe ab – Sie könnten Ihr Kind damit auch verletzen. – Machen Sie Ihre Unterarme frei. – Waschen Sie vor dem Kontakt mit Ihrem Kind die Unterarme gründlich mit Wasser und Seife. Nach dem Abtrocknen mit Alkohol einreiben und rund 30 Sekunden einwirken lassen. – Schalten Sie Ihr Mobiltelefon ganz aus. Nun steht dem Kontakt mit Ihrem Kind nichts mehr im Weg.
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Allgemeine Besucherinformationen
Übernachtungsmöglichkeiten für Eltern
Weitere Infos unter
Sofern Sie dies möchten, können Sie als Eltern in der Nähe Ihres
www.ukbb.ch oder
Kindes schlafen. Dafür steht Ihnen zum einen das Gästehaus
www.ronaldmcdonald-
des Universitätsspitals Basel zur Verfügung. Zum anderen können
house.ch
Sie komfortabel und kostengünstig (CHF 15.− / Nacht und Zimmer) im Ronald McDonald Haus in der Nähe des Kinderspitals an der Mittleren Strasse 157 übernachten. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Reservation dieser Übernachtung. Kinderhort Villa Kunterbunt
Die Villa Kunterbunt
Damit Sie als Mutter oder Vater genügend Zeit mit Ihrem Kind ver
ist jeweils nachmittags
bringen können, die Geschwister aber nicht zu Hause bleiben müssen,
geöffnet. Eine
bieten wir im Erdgeschoss des Kinderspitals einen Kinderhort an
Anmeldung ist nicht
(Eingang Spitalstrasse 33). In der Villa Kunterbunt malen und basteln
erforderlich, kommen
Verlegung Ihres Kindes auf eine andere Station
Kinder jeden Alters unter fachkundiger Anleitung und nutzen die
Sie einfach vorbei!
Es kann sein, dass wir Ihr Kind nach dem Aufenthalt auf der Intensiv-
Bibliothek und die Ludothek.
pflegestation auf eine andere Station des Universitäts-Kinderspitals beider Basel verlegen. Dies ist dann der Fall, wenn es Ihrem Kind
Verpflegung für Besucher
gesundheitlich besser geht, es aber noch nicht nach Hause darf, oder
Besucher der Neonatologie haben die Möglichkeit, sich in der Cafeteria
auch aus Platzgründen. Wenn immer möglich informieren wir Sie
und der Kantine des Universitätsspitals sowie in der Cafeteria Nemo des
frühzeitig über eine solche Verlegung und bieten Ihnen die Gelegenheit,
Kinderspitals (Eingang Spitalstrasse 33) zu verpflegen.
die andere Station vorher zu besuchen. Rauchen Die gesamte Frauenklinik inklusive Neonatologie ist rauchfrei. Dies gilt für alle Innen- und Aussenbereiche des Spitals.
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Allgemeine Besucherinformationen
Übernachtungsmöglichkeiten für Eltern
Weitere Infos unter
Sofern Sie dies möchten, können Sie als Eltern in der Nähe Ihres
www.ukbb.ch oder
Kindes schlafen. Dafür steht Ihnen zum einen das Gästehaus
www.ronaldmcdonald-
des Universitätsspitals Basel zur Verfügung. Zum anderen können
house.ch
Sie komfortabel und kostengünstig (CHF 15.− / Nacht und Zimmer) im Ronald McDonald Haus in der Nähe des Kinderspitals an der Mittleren Strasse 157 übernachten. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Reservation dieser Übernachtung. Kinderhort Villa Kunterbunt
Die Villa Kunterbunt
Damit Sie als Mutter oder Vater genügend Zeit mit Ihrem Kind ver
ist jeweils nachmittags
bringen können, die Geschwister aber nicht zu Hause bleiben müssen,
geöffnet. Eine
bieten wir im Erdgeschoss des Kinderspitals einen Kinderhort an
Anmeldung ist nicht
(Eingang Spitalstrasse 33). In der Villa Kunterbunt malen und basteln
erforderlich, kommen
Verlegung Ihres Kindes auf eine andere Station
Kinder jeden Alters unter fachkundiger Anleitung und nutzen die
Sie einfach vorbei!
Es kann sein, dass wir Ihr Kind nach dem Aufenthalt auf der Intensiv-
Bibliothek und die Ludothek.
pflegestation auf eine andere Station des Universitäts-Kinderspitals beider Basel verlegen. Dies ist dann der Fall, wenn es Ihrem Kind
Verpflegung für Besucher
gesundheitlich besser geht, es aber noch nicht nach Hause darf, oder
Besucher der Neonatologie haben die Möglichkeit, sich in der Cafeteria
auch aus Platzgründen. Wenn immer möglich informieren wir Sie
und der Kantine des Universitätsspitals sowie in der Cafeteria Nemo des
frühzeitig über eine solche Verlegung und bieten Ihnen die Gelegenheit,
Kinderspitals (Eingang Spitalstrasse 33) zu verpflegen.
die andere Station vorher zu besuchen. Rauchen Die gesamte Frauenklinik inklusive Neonatologie ist rauchfrei. Dies gilt für alle Innen- und Aussenbereiche des Spitals.
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Qualität im Spital Spitalaustritt und Rechnung
Sobald Ihr Kind selbstständig trinkt (Brust und/oder Schoppen) und es sein gesundheitlicher Zustand erlaubt (Atmung und Kreislauf sind stabil), können wir es entlassen. Sie werden entweder vom Arzt oder von der zuständigen Pflegefachperson detailliert über das für Ihr Kind vorgesehene Austrittsdatum, notwendige Formalitäten und allfällige Nachkontrollen informiert. Oft gibt es in der ersten Zeit zu Hause noch Fragen, bei denen wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen. Versicherungsfragen Im Normalfall wird der Spitalaufenthalt Ihres Kindes von der Krankenkasse oder von der Eidgenössischen Invalidenversicherung bezahlt. Vergewissern Sie sich rechtzeitig, dass die vollen Kosten für die geplante Spitalbehandlung übernommen werden. Sofern die Kostendeckung nicht geklärt ist oder die Eltern direkt für den Spitalaufenthalt bezahlen, verlangen wir ein Depot oder eine Vorauszahlung. Im Zusammenhang mit Fragen zu Versicherungen oder zur Finanzierung des Spitalaufenthalts Ihres Kindes können Sie sich während der Bürozeiten an die Stationäre Aufnahme (T +41 61 704 12 18) oder an die Sozialberatung (T +41 61 704 12 38) wenden.
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Qualität im Spital Spitalaustritt und Rechnung
Sobald Ihr Kind selbstständig trinkt (Brust und/oder Schoppen) und es sein gesundheitlicher Zustand erlaubt (Atmung und Kreislauf sind stabil), können wir es entlassen. Sie werden entweder vom Arzt oder von der zuständigen Pflegefachperson detailliert über das für Ihr Kind vorgesehene Austrittsdatum, notwendige Formalitäten und allfällige Nachkontrollen informiert. Oft gibt es in der ersten Zeit zu Hause noch Fragen, bei denen wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen. Versicherungsfragen Im Normalfall wird der Spitalaufenthalt Ihres Kindes von der Krankenkasse oder von der Eidgenössischen Invalidenversicherung bezahlt. Vergewissern Sie sich rechtzeitig, dass die vollen Kosten für die geplante Spitalbehandlung übernommen werden. Sofern die Kostendeckung nicht geklärt ist oder die Eltern direkt für den Spitalaufenthalt bezahlen, verlangen wir ein Depot oder eine Vorauszahlung. Im Zusammenhang mit Fragen zu Versicherungen oder zur Finanzierung des Spitalaufenthalts Ihres Kindes können Sie sich während der Bürozeiten an die Stationäre Aufnahme (T +41 61 704 12 18) oder an die Sozialberatung (T +41 61 704 12 38) wenden.
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Qualität im UKBB
Wenn Sie nicht zufrieden
Qualität im Spital
sind mit der Behandlung
Wir sind bestrebt, Ihrem Kind die bestmögliche Behandlung und einen
Ihrer Beschwerde,
möglichst angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Helfen Sie uns mit
können Sie sich an
Ihrem Feedback, die Qualität unserer Dienstleistungen noch weiter zu
die dafür zuständige
verbessern. Unsere Qualitätsmanagerin nimmt gerne Ihr Lob und Ihre
Ombudsstelle in Basel
Anregungen, aber auch Ihre Beschwerden entgegen (T +41 61 704 27 09).
wenden: www.patien-
Das Pflegepersonal gibt Ihnen ein entsprechendes Formular für Ihre
tenstelle.ch/basel
Kommentare. Auch auf unserer Website www.ukbb.ch können Sie uns ein Feedback geben. Ausbildung und medizinische Forschung Um die Qualität unserer medizinischen Dienstleistungen zu erhalten und laufend zu verbessern, bildet unser Spital zukünftige Kinderärzte, Pflegende und Therapeuten aus. Diese werden unter der Leitung von erfahrenen Fachpersonen in ihr Handwerk eingeführt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie dem begleiteten Einsatz dieser Auszubildenden zustimmen. Als universitäre Institution engagieren wir uns in der Forschung für die Kindermedizin. Diese kommt den zu behandelnden Kindern und Jugendlichen zugute: Beispielsweise erlaubt uns die anonymisierte Auswertung von Patientendaten eine stetige Überprüfung und Verbesserung der Behandlungen. Forschungsprojekte, welche die Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen erfordern, führen wir ausschliesslich nach eingehender Information der Eltern und mit deren Zustimmung durch.
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Qualität im UKBB
Wenn Sie nicht zufrieden
Qualität im Spital
sind mit der Behandlung
Wir sind bestrebt, Ihrem Kind die bestmögliche Behandlung und einen
Ihrer Beschwerde,
möglichst angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Helfen Sie uns mit
können Sie sich an
Ihrem Feedback, die Qualität unserer Dienstleistungen noch weiter zu
die dafür zuständige
verbessern. Unsere Qualitätsmanagerin nimmt gerne Ihr Lob und Ihre
Ombudsstelle in Basel
Anregungen, aber auch Ihre Beschwerden entgegen (T +41 61 704 27 09).
wenden: www.patien-
Das Pflegepersonal gibt Ihnen ein entsprechendes Formular für Ihre
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Kommentare. Auch auf unserer Website www.ukbb.ch können Sie uns ein Feedback geben. Ausbildung und medizinische Forschung Um die Qualität unserer medizinischen Dienstleistungen zu erhalten und laufend zu verbessern, bildet unser Spital zukünftige Kinderärzte, Pflegende und Therapeuten aus. Diese werden unter der Leitung von erfahrenen Fachpersonen in ihr Handwerk eingeführt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie dem begleiteten Einsatz dieser Auszubildenden zustimmen. Als universitäre Institution engagieren wir uns in der Forschung für die Kindermedizin. Diese kommt den zu behandelnden Kindern und Jugendlichen zugute: Beispielsweise erlaubt uns die anonymisierte Auswertung von Patientendaten eine stetige Überprüfung und Verbesserung der Behandlungen. Forschungsprojekte, welche die Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen erfordern, führen wir ausschliesslich nach eingehender Information der Eltern und mit deren Zustimmung durch.
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Rechte und Pflichten Ihres Kindes*
Die Rechte und Pflichten von Patienten** sind in den kantonalen Gesetzen Basel-Landschaft (Gesundheitsgesetz [GesG; SG 901], Patientenverordnung [SG 930.15]) und Basel-Stadt (Spitalgesetz [SG 330.100], Verordnung zum Spitalgesetz [SG 330.110]) geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Auszüge daraus. Die vollständigen Dokumente können Sie online unter www.gesetzessammlung.bs.ch einsehen oder bestellen. Die Patientenstelle Basel empfiehlt zudem: «Ihre Rechte bei der Ärztin, beim Arzt und im Spital», herausgegeben von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, gratis via gesundheitsfoerderung@bl.ch zum Bestellen. Recht auf sorgfältige Behandlung Ihr Kind hat Anspruch auf bestmögliche und sorgfältige Behandlung und Betreuung. Eingriffe und Massnahmen werden nur mit Ihrer Einwilligung beziehungsweise derjenigen des urteilsfähigen Kindes vorgenommen. Bei Minderjährigen oder handlungsunfähigen Erwachsenen entscheiden Eltern. Als Richtalter für die Urteilsfähigkeit gilt in der Praxis das Alter 16. Recht auf umfassende Information Sie haben ein Recht darauf, vom zuständigen Arzt verständlich und umfassend über die geplanten Behandlungsmassnahmen und den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte Ihres Kindes verlangen. Sie haben das Recht, über Nutzen und Risiken einer Behandlung aufgeklärt zu werden. Recht, eine Zweitmeinung einzuholen Sie haben das Recht, bei Zweifeln und sofern keine Dringlichkeit oder unmittelbare Lebensgefahr für Ihr Kind besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen. Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen Sie haben das Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn Sie an der Notwendigkeit zweifeln. Lehnen Sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so müssen Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen und eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Dasselbe gilt, wenn Ihr Kind das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlässt. Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen.
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Recht auf Geheimhaltung Unsere Mitarbeitenden unterstehen – sofern Sie sie nicht davon entbinden – der gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen Dritten daher keine Auskünfte über den Gesundheitszustand Ihres Kindes erteilen. In einzelnen Fällen ist die Schweigepflicht jedoch automatisch aufgehoben (bei aussergewöhnlichem Todesfall, Körperverletzung, Misshandlung, übertragbaren Krankheiten etc.). Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen Sie oder Ihr urteilsfähiges Kind haben das Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darin halten Sie beispielsweise fest, ob und unter welchen Umständen Ihr Kind künstlich am Leben erhalten werden soll, welche medizinischen Massnahmen Sie im Notfall ablehnen und ob Sie beim Ableben Ihres Kindes erlauben, dass Organe für Spenden entnommen werden. Sie können darin auch eine allfällige Obduktion – d.h. eine Öffnung des verstorbenen Patienten zur Feststellung der Todes ursache – untersagen. Forschung Das Universitäts-Kinderspital beider Basel ist bestrebt, die Behandlung von Kindern kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund nutzen wir anonymisierte Patientendaten zu Forschungszwecken. Sie sind berechtigt, die persönlichen Daten für Forschungszwecke sperren zu lassen, ohne dass dies einen Einfluss auf die Qualität der medizinischen Betreuung und Versorgung Ihres Kindes hat. Pflichten der Patienten und der Eltern Sie haben die Pflicht, nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und andere Patienten rücksichtsvoll zu behandeln. * Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder aller Altersstufen behandeln. ** Bei Personen- und Berufsbezeichnungen verwenden wir die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider Geschlechter gemeint. Stand: Dezember 2010
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Rechte und Pflichten Ihres Kindes*
Die Rechte und Pflichten von Patienten** sind in den kantonalen Gesetzen Basel-Landschaft (Gesundheitsgesetz [GesG; SG 901], Patientenverordnung [SG 930.15]) und Basel-Stadt (Spitalgesetz [SG 330.100], Verordnung zum Spitalgesetz [SG 330.110]) geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Auszüge daraus. Die vollständigen Dokumente können Sie online unter www.gesetzessammlung.bs.ch einsehen oder bestellen. Die Patientenstelle Basel empfiehlt zudem: «Ihre Rechte bei der Ärztin, beim Arzt und im Spital», herausgegeben von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, gratis via gesundheitsfoerderung@bl.ch zum Bestellen. Recht auf sorgfältige Behandlung Ihr Kind hat Anspruch auf bestmögliche und sorgfältige Behandlung und Betreuung. Eingriffe und Massnahmen werden nur mit Ihrer Einwilligung beziehungsweise derjenigen des urteilsfähigen Kindes vorgenommen. Bei Minderjährigen oder handlungsunfähigen Erwachsenen entscheiden Eltern. Als Richtalter für die Urteilsfähigkeit gilt in der Praxis das Alter 16. Recht auf umfassende Information Sie haben ein Recht darauf, vom zuständigen Arzt verständlich und umfassend über die geplanten Behandlungsmassnahmen und den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte Ihres Kindes verlangen. Sie haben das Recht, über Nutzen und Risiken einer Behandlung aufgeklärt zu werden. Recht, eine Zweitmeinung einzuholen Sie haben das Recht, bei Zweifeln und sofern keine Dringlichkeit oder unmittelbare Lebensgefahr für Ihr Kind besteht, eine Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen. Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen Sie haben das Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn Sie an der Notwendigkeit zweifeln. Lehnen Sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so müssen Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen und eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Dasselbe gilt, wenn Ihr Kind das Spital entgegen dem ärztlichen Rat vorzeitig verlässt. Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen.
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Recht auf Geheimhaltung Unsere Mitarbeitenden unterstehen – sofern Sie sie nicht davon entbinden – der gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen Dritten daher keine Auskünfte über den Gesundheitszustand Ihres Kindes erteilen. In einzelnen Fällen ist die Schweigepflicht jedoch automatisch aufgehoben (bei aussergewöhnlichem Todesfall, Körperverletzung, Misshandlung, übertragbaren Krankheiten etc.). Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen Sie oder Ihr urteilsfähiges Kind haben das Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darin halten Sie beispielsweise fest, ob und unter welchen Umständen Ihr Kind künstlich am Leben erhalten werden soll, welche medizinischen Massnahmen Sie im Notfall ablehnen und ob Sie beim Ableben Ihres Kindes erlauben, dass Organe für Spenden entnommen werden. Sie können darin auch eine allfällige Obduktion – d.h. eine Öffnung des verstorbenen Patienten zur Feststellung der Todes ursache – untersagen. Forschung Das Universitäts-Kinderspital beider Basel ist bestrebt, die Behandlung von Kindern kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund nutzen wir anonymisierte Patientendaten zu Forschungszwecken. Sie sind berechtigt, die persönlichen Daten für Forschungszwecke sperren zu lassen, ohne dass dies einen Einfluss auf die Qualität der medizinischen Betreuung und Versorgung Ihres Kindes hat. Pflichten der Patienten und der Eltern Sie haben die Pflicht, nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und andere Patienten rücksichtsvoll zu behandeln. * Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder aller Altersstufen behandeln. ** Bei Personen- und Berufsbezeichnungen verwenden wir die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider Geschlechter gemeint. Stand: Dezember 2010
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Universit채ts-Kinderspital beider Basel Spitalstrasse 33 | Postfach | CH-4031 Basel T +41 61 704 12 12 | F +41 61 704 12 13 info@ukbb.ch | www.ukbb.ch
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